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            <title>Datenset B</title>
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                     <author role="acdh:hasAuthor">Konstituierende Nationalversammlung</author>
                     <title>Protokoll Konstituierende Nationalversammlung 30. September 1920</title>
                     <note type="editor">Protokoll der Sitzung der Kostituierenden
                        Nationalversammlung vom 30. September 1920. Zustand: gut, Papier vergilbt
                        und etwas rissig, wenige Anstreichungen</note>
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   <text type="Sitzungsprotokoll">
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            <fw type="pageNum">3407</fw>Stenographisches Protokoll.</head>
            <head>101. Sitzung der konstituierenden Nationalversammlung der Republik
               Österreich.</head>
            <head>Donnerstag, den 30. September 1920.</head>
            <p><emph>Tagesordnung: 1.</emph> Bericht des Verfassungsausschusses über den Entwurf
               eines Gesetzes, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird
               (Bundesverfassungsgesetz) (991 der Beilagen). — <emph>2.</emph> Bericht des
               Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Übergang zur
               bundesstaatlichen Verfassung (992 der Beilagen). </p>
            <head>Inhalt.</head>
            <head>Personalien.</head>
            <p>Abwesenheitsanzeige (Seite 3409).</p>
            <p>Mitteilung des Präsidenten, betreffend das Auslieferungsbegehren des Bezirksgerichtes
               Pottenstein gegen den Abgeordneten Felix Stika wegen Übertretung der Einmengung in
               eine Amtshandlung (Seite 3409) — Zuweisung an den Verfassungsausschuß [Seite
               3409]).</p>
            <head>Verhandlungen.</head>
            <p>Bericht des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes, womit die
               Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundesverfassungsgesetz) (991
               der Beilagen — Fortsetzung der Generaldebatte — Redner: die Abgeordneten Kunschak
               [Seite 3409], Dr. Schönbauer [Seite 3414], Leuthner [Seite 3417], Berichterstatter
               Dr. Seipel [Seite 3427] — Abstimmung — Spezialdebatte zum I. Hauptstück —
               Berichterstatter Dr. Seipel [Seite 3428 und 3444], die Abgeordneten Dr. Schneider
               [Seite 3428], Dr. Angerer [Seite 3430], Dr. Schoepfer [Seiten 3437], Stocker [Seite
               3438], Dr. Wagner [Seite 3442], Hollersbacher [Seite 3443] — II. Hauptstück —
               Berichterstatter Dr. Seipel [Seite 3448], Abgeordneter Dr. Straffner [Seite 3448] —
               III. und IV. Hauptstück — Berichterstatter Dr. Seipel [Seite 3451], Abgeordneter
               Stöckler [Seite 3451] — V., VI. und VII. Hauptstück — Berichterstatter Dr. Seipel
               [Seite 3454] — Annahme des Gesetzes in zweiter Lesung [Seite 3455]).</p>
            <p>Bericht des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den
               Übergang zur bundesstaatlichen Verfassung (992 der Beilagen — Redner:
               Berichterstatter Dr. Seipel [Seite 3455 und 3458], Abgeordneter Dr. Angerer [Seite
               3457] — Annahme des Gesetzes in zweiter Lesung [Seite 3460].</p>
            <p/>
            <head><pb facs="#facs_3" n="3" xml:id="img_0003" break="yes"/><fw type="pageNum">3408</fw>Tagesordnung.</head>
            <p>Antrag des Abgeordneten Dr. Mataja auf Ergänzung der Tagesordnung der 102. Sitzung
               durch den Bericht des Verfassungsausschusses über die Aufhebung der Immunität des
               Abgeordneten Skaret [Seite 3462] — Redner: Abgeordneter Dr. Bauer, [Seite 3462]).</p>
            <head>Verzeichnis</head>
            <head>der in der Sitzung eingebrachten Anträge und Anfragen:</head>
            <head>Antrag</head>
            <p>des Abgeordneten Dr. Schoepfer und Genossen in Notstandsangelegenheiten (1033 der
               Beilagen).</p>
            <head>Anfragen</head>
            <list>
               <item>1. des Abgeordneten Dr. Ramek und Genossen an den Unterstaatssekretär für
                  Kultus, betreffend die Gewährung von Zuwendungen an die katholischen Geistlichen
                  (Anhang I, 416/I); </item>
               <item>2. der Abgeordneten Gruber und Genossen an den Staatssekretär für Finanzen,
                  betreffend die Gleichstellung der in Westungarn ansässigen Weinproduzenten mit den
                  in Österreich ansässigen (Anhang I, 417/I).</item>
            </list>
            <p>Zur Verteilung gelangen am 30. September 1920:</p>
            <p>die Regierungsvorlagen 999 und 1016 der Beilagen;</p>
            <p>die Anfragebeantwortungen 177 und 1017;</p>
            <p>der Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung 997 und 1000 der Beilagen;</p>
            <p>die Anträge 1001, 1002 und 1003 der Beilagen.</p>
            <p/>
            <head><pb facs="#facs_4" n="4" xml:id="img_0004" break="yes"/><fw type="pageNum">3409</fw>Beginn der Sitzung: 12 Uhr 20 Minuten mittags.</head>
            <p>Vorsitzende: Präsident <emph>Seitz</emph>, zweiter Präsident <emph>Hauser</emph>,
               dritter Präsident Dr. <emph>Dinghofer</emph>.</p>
            <p>Schriftführer: <emph>Schönsteiner</emph>, Dr. <emph>Angerer</emph>.</p>
            <p>Vorsitzender im Kabinett: Staatssekretär Dr. <emph>Mayr</emph>.</p>
            <p>Staatssekretäre: <emph>Hanusch</emph> für soziale Verwaltung, <emph>Breisky</emph>
               für Inneres und Unterricht, Dr. <emph>Koller</emph> für Justiz, <emph>Haueis</emph>
               für Land- und Forstwirtschaft, <emph>Heinl</emph> für Handel und Gewerbe, Industrie
               und Bauten, Dr. <emph>Renner</emph> für Äußeres, Dr. <emph>Deutsch</emph> für
               Heereswesen, Dr. <emph>Pesta</emph> für Verkehrswesen, Dr.
               <emph>Ellenbogen</emph>.</p>
            <p>Unterstaatssekretäre: <emph>Glöckel</emph> und <emph>Miklas</emph> im Staatsamte für
               Inneres und Unterricht, Dr. <emph>Resch</emph> und Dr. <emph>Tandler</emph> im
               Staatsamte für soziale Verwaltung.</p>
            <p>Leiter des Staatsamtes für Volksernährung: Sektionschef Dr.
               <emph>Grünberger</emph>.</p>
            <p>Auf der Bank der Regierungsvertreter: Ministerialrat Dr. <emph>Froehlich</emph>,
               Sektionsrat Dr. <emph>Mannlicher</emph>, Ministerialvizesekretär Dr.
                  <emph>Troll</emph>, Ministerialvizesekretär Dr. <emph>Merkl</emph>, Oberfinanzrat
               Dr. <emph>Moser</emph> und Professor Dr. <emph>Kelsen</emph> von der
               Staatskanzlei.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll über die Sitzung vom
               29. September liegt in der Kanzlei zur Einsicht auf.</p>
            <p>Der Herr Abgeordnete Dvorak hat sein Fernbleiben von der heutigen Sitzung
               entschuldigt.</p>
            <p>Das Bezirksgericht Pottenstein ersucht um Zustimmung zur strafgerichtlichen
               Verfolgung des Herrn Abgeordneten Felix Stika wegen Übertretung der Einmengung in
               eine Amtshandlung Ich werde diese Zuschrift dem Verfassungsausschusse zuweisen.</p>
            <p>Wir gelangen zur Tagesordnung. Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht
               des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes, womit die Republik
               Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz) (<emph>991
                  der Beilagen</emph>).</p>
            <p>Wir setzen die Generaldebatte fort. Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete
               Kunschak.</p>
            <p>Abgeordneter <emph>Kunschak</emph>: Hohes Haus! In letzter Stunde kommt die
               Konstituierende Nationalversammlung noch in die Lage, die Verfassung zu beschließen.
               Es ist diese letzte Stunde für die Nationalversammlung von allergrößter Bedeutung
               deswegen, weil sie von dem traurigen Schicksal bedroht war, in Schande unterzugehen.
               Die Konstituierende Nationalversammlung, ohne Erfüllung ihrer Aufgabe, die in der
               Schaffung der Verfassung besteht, würde gebrandmarkt und geschändet in der Geschichte
               des österreichischen Parlamentarismus aufscheinen. Es ist daher erfreulich, daß es
               gelungen ist, die Parteien des Hauses zu jenen Anträgen zu vereinigen, die uns heute
               hier vorliegen und die Möglichkeit bieten sollen, die österreichische Republik als
               einen Bundesstaat einzurichten.</p>
            <p>Als einen Bundesstaat! Es wurde gestern gesagt, daß diese Bestimmung der Verfassung
               keine glückliche und für die österreichischen Verhältnisse weder erwünscht noch
               zuträglich sei. Es wurde von dem Redner der sozialdemokratischen Partei die Bemerkung
               gemacht, daß seine Partei nicht aus Anerkennung des Bundesstaates für die
               Bestimmungen der Verfassung ihre Stimmen abgebe, sondern ihre Abstimmung lediglich
               die Resultante ist aus den Machtverhältnissen, die gegenwärtig bestehen. Wir
               Christlichsoziale unterscheiden uns in der Auffassung über diesen Gegenstand der
               Verfassung sehr wesentlich von den Sozialdemokraten. Wir machen nicht mit unserer
               Abstimmung aus der Not eine Tugend, wir beugen uns nicht den momentanen
               politischen Machtverhältnissen, sondern folgen der Überzeugung, daß die Gestaltung
               Österreichs zu einem Bundesstaate nicht den momentanen politischen
               Machtverhältnissen, sondern der natürlichen Lage und Entwicklung der Verhältnisse in
               diesem Österreich entspringe. Die Länder, die sich jetzt zum Bundesstaat vereinigen,
               sind in der Tat das Primäre. Ehe der Staat war, waren diese Länder. <emph>(So ist
                  es!)</emph> Es hieße, mit blödem Auge die Geschichte studieren oder der Geschichte
               Gewalt antun, wenn man behaupten wollte, daß den Ländern jede historische
               Individualität mangle. Die Länder sind historische Individualitäten, und diesen
               Gewalt antun zu wollen, diese zu verleugnen oder gar zu unterdrücken, würde bedeuten,
               dem Staate, noch bevor er gebildet ist, schon den Nekrolog zu schreiben. <emph>(Sehr
                  richtig!)</emph> Die Kraft der Republik Österreich wird so stark sein als die <pb facs="#facs_5" n="5" xml:id="img_0005" break="yes"/><fw type="pageNum">3410</fw>politische und wirtschaftliche Gesundheit der einzelnen Gliedstaaten, der
               einzelnen Länder. Das wirtschaftliche Leben in diesem Staate wird seine Befruchtung
               nur in geringem Umfange, sicherlich nicht ursprünglich, von der Zentralregierung
               erfahren, das wird dem Impuls der Länder vorbehalten bleiben. Es wird nur die Aufgabe
               der bundesstaatlichen Organe sein, diesem Impuls zu folgen, ihn zu fördern, ihn in
               geregelte Bahnen zu lenken, damit er im Einklang der Kräfte für den Staat dadurch
               gleichzeitig auch für das gesamte Volk die Voraussetzungen einer gesunden und
               dauerhaften Entwicklung schaffe. Wir stimmen also aus der innersten Überzeugung, daß
               durch die bundesstaatliche Einrichtung der Republik Österreich der politische und
               wirtschaftliche Bestand, die politische und wirtschaftliche Entwicklung gesichert und
               gefördert wird, für den Bundesstaat.</p>
            <p>Wenn bemerkt wird, daß der Bundesstaat für dieses kleine Österreich mit seinen sechs
               Millionen Einwohnern sich nicht eigne, so ist wohl auch diese Einwendung durch die
               Erfahrungen des Lebens hinlänglich widerlegt. Man braucht nur auf die kleine Schweiz
               verweisen, auf die Entwicklung, die sie bis heute gefunden und die ihr eine
               internationale politische Stellung von Rang und Ansehen vermittelt hat, die sie
               befähigte, während des Krieges, aber insbesondere nach dem Umsturze, besonders uns
               Österreichern die tatkräftigste Hilfe zu bringen und man wird zugeben müssen, daß der
               Bundesstaat für die politische Bedeutung und für die volkswirtschaftliche Entwicklung
               kleiner Völker oder Völkergemeinschaften nicht nur nicht unzulässig, sondern im hohen
               Grade förderlich ist.</p>
            <p>Man mag mit Vertretern der Schweiz reden, welcher politischer Anschauung, welcher
               Nationalität oder Konfession immer sie angehören mögen, werden übereinstimmend immer
               zu der Äußerung der Bezirke, nicht nur der wirtschaftlichen und der gelangen und sie
               aussprechen, daß die Schweiz, mit ihren ganz eigenartigen Verhältnissen hinsichtlich
               ihrer nationalen und konfessionellen Schichtung, ihren Bestand und ihre Entwicklung
               nur finden konnte, weil sie ein Bundesstaat ist und weil in der Schweiz mit heiliger
               Scheu die Rechte jedes einzelnen Gliedstaates, jedes einzelnen, auch des kleinsten
               Kantons beachtet und gewahrt werden. Das, was in der Schweiz möglich ist, könnte und
               müsste bei uns möglich sein, weil bei und die volkswirtschaftliche, aber auch die
               nationale Struktur des Staates eine wesentlich günstigere ist und die konfessionellen
               Unterschiede in der Bevölkerung keine so tiefgehenden sind wie in der Schweiz.</p>
            <p>Wenn weiters behauptet wird, daß es nicht möglich und nicht rätlich sei, in
               Österreich den Bundesstaat aufzurichten wegen der Kleinheit der Länder, die in
               Betracht kommen, so möchte ich mir nur erlauben festzustellen, daß sich gerade hierin
               der Herr Vertreter der sozialdemokratischen Partei einer schweren Inkonsequenz
               schuldig gemacht hat. Wenn die Länder in ihrer heutigen Gestaltung zu klein sind, um
               den Bundesstaat zu rechtfertigen undzu begründen, wie soll denn dann der
               Bundesstaatbestehen können, wenn etwa das Minoritätsvotumder sozialdemokratischen
               Partei angenommen würde? Sie argumentieren, daß die bisherigen Länderschon zu klein
               sind, um richtige politische und wirtschaftliche Verwaltungsgebiete abgeben zu
               können, verlangen aber in einem Atem, daß die Nationalversammlung zustimme, daß
               Fragmente aus diesen kleinen Ländern heraus, wenn sie einen einfachen Beschluß
               fassen, sich wieder zu selbständigen Ländern konstituieren können. Sie gehen so weit,
               daß nach Ihren Anträgen es möglich wäre, daß im Rahmen der Stadt Wien neue Länder
               entstehen könnten. Es könnte etwa der XVI. Bezirk durch einen Beschluß als
               selbständiges Land sich konstituieren. Das gleiche könnte etwa auch die Leopoldstadt
               tun undes könnte passieren, daß wir es in Österreich noch erleben, daß die Republik
               Zion errichtet wird. <emph>(Heiterkeit und Zwischenrufe. — AbgeordneterEldersch: Die
                  Leopoldstadt ist größer als Vorarlberg!)</emph> Ich weiß, daß die Leopoldstadt
               größer ist als Vorarlberg. <emph>(Abgeordneter Leuthner: In dem Antrag steht, daß die
                  Gemeinden dieses Recht haben, und Rudolfsheim und Ottakring sind doch
                  keineGemeinden!)</emph> Sie entschuldigen schon, Sie sagen, es sind nur die
               Gemeinden da ins Auge gefaßt, und die Gemeinde Wien bildet heute ein einheitliches
               Gebiet. Nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung wird die Gemeinde Wien ein neues
               Land sein <emph>(Abgeordneter Leuthner: Und zugleich eine Gemeinde!)</emph>, und wenn
               die Verfassungspläne, welche  im Schoße der Mehrheit des Wiener Gemeinderates gehegt
               werden, die Erweiterung der Kompetenz der Bezirke auch zur politischen Behörde erster
               Instanz, Wirklichkeit werden, dann wird die Gemeinde Wien eigentlich nicht mehr den
               Charakter einer einheitlichen Gemeinde haben, sondern den Charakter einer
               Gebietsgemeinde annehmen, und Sie werden es sicherlich auch nicht aufhalten können,
               daß die weitere Entwicklung zudem drängen würde oder führen könnte, was ich gesagt
               habe. Sie muß natürlich nicht dazu führen, aber sie kann dazu führen. Und wenn wir
               von Wien absehen und nun auf Ihre Argumentation eingehen, so besteht doch immerhin
               die Möglichkeit, daß im Rahmen des Landes Niederösterreich ein neues Land gebildet
               wird, dessen Grenzen nicht in meiner Plantasie geboren, sondern von Ihnen schon
               aufgezeigt worden sind; das Industrieland, als welches Sie sich das Wiener-Neustädter
               Becken denken, eventuell noch in Verbindung mit dem obersteirischen
                  Industriebezirk.<pb facs="#facs_6" n="6" xml:id="img_0006" break="yes"/><fw type="pageNum">3411</fw>Auf jeden Fall fassen Sie ins Auge, daß zu den in der
               Verfassung bestimmten Ländern durch Entschluß, durch Volksabstimmungen neue Länder
               hinzukommen können, das heißt, daß die kleinen Länder in noch kleinere Länder zerlegt
               werden können. Ich konstatiere nochmals, daß es eine schwere Inkonsequenz ist, zu
               behaupten, daß die Länder zu klein sind, um einen Bundesstaat bilden zu können, und
               anderseits die Möglichkeit in der Verfassung zu verlangen, daß aus diesen Ländern
               Fragmente herausgeschnitten werden können, um zu neuen Ländern zusammengelegt zu
               werden. <emph>(Abgeordneter Schiegl: Nur natürliche Grenzen!)</emph> Wenn Sie das
               Industrieland nehmen, das Wiener-Neustädter Becken und Obersteier, so gibt es da gar
               keine natürlichen Grenzen, weil das Wechsel- und Semmeringgebiet dazwischenliegt. Die
               natürliche Grenze ist hier sehr unnatürlich.</p>
            <p>Es ist ein Zweites in der Verfassung von grundlegender Bedeutung: das Bekenntnis zur
               Republik. Es ist zwar von dem Vorredner der sozialdemokratischen Partei dieses
               Bekenntnis mit einer ziemlich gleichgültigen Geste beurteilt worden. In der
               feierlichen Stunde, in der dieses Bekenntnis abgelegt werden sollte, hat er es für
               notwendig befunden, festzustellen, daß dieses Bekenntnis nicht zu hoch zu bewerten
               sei, denn dieses stehe schließlich nur auf dem Papier. Geschmacksache! Er hat aber
               dann ausgeführt, was für ihn die Sicherung der Republik ist: eine feste Wehrmacht.
               Ich glaube, ich höre da Stimmen aus längst vergangenen Zeiten. <emph>(Lebhafte
                  Zustimmung,)</emph> Das war so der Grundgedanke der Politik der alten Monarchien.
               Sie suchte ihren Schutz und ihre Stärke nicht in dem Willen und in der Liebe der
               Völker, sondern in der Stärke der Armeen, in der Anzahl und Leistungsfähigkeit der
               Gewehre und Bajonette. Daß die neue Republik in dem Augenblicke, in dem sie als
               Bundesstaat geschaffen wird, in dem Augenblick, wo ihre höchste Körperschaft, die
               Nationalversammlung, ihr die Verfassung gibt, schon so diskreditiert werden soll, daß
               man feststellt, man erblicke ihren Schutz nur in den Bajonetten einer Wehrmacht,
               dagegen erlaube ich mir mit aller Entschiedenheit Verwahrung einzulegen.
                  <emph>(Lebhafter Beifall und Händeklatschen.)</emph> Wenn Sie heute wirklich der
               Meinung sind, daß Sie sich auf die Bestimmung der Verfassung nicht verlassen können,
               daß Sie sich nur verlassen können auf die Wehrmacht, so ist das ein schweres
               Mißtrauen in die Massen der Bevölkerung, zu gleicher Zeit aber auch eine
               Diskreditierung der Republik; denn Sie stellen fest, daß die Republik nicht verankert
               ist in der Liebe und dem Vertrauen ihres Volkes, daß sie nur sicher ist unter dem
               Schutz der Bajonette. <emph>(Sehr richtig!)</emph> Ob die Bajonette wirklich ein
               ausreichender Schutz sind, darüber sollte man nach den Erlebnissen der letzten Jahre
               nicht mehr reden trotzdem ist alles, was auf dieser wohlorganisierten müssen. Es hat
               sich gezeigt, daß die Bajonette nicht der Schutz sind, den man in ihnen erblickt hat.
               Der Militarismus, die Herrschaft der Bajonette war noch nirgends in der Welt so
               organisiert, so ausgebaut, so diszipliniert wie in Deutschland und trotzdem ist
               alles, was auf dieser wohlorganisierten und disziplinierten Militärmacht aufgebaut
               war, in einem Augenblick, schier über Nacht, zusammengestürzt. Ich glaube, nach
               solchen Erlebnissen sollte man in einem so denkwürdigen und feierlichen Augenblick
               nicht die Zukunft der Republik von den Bajonetten abhängig machen, schon gar nicht,
               verehrte Frauen und Herren, wenn die Bajonette sich in den Händen einer Organisation
               befinden, wie es diese Wehrmacht ist. Diese Wahrmacht hat den Beweis noch gar nicht
               erbracht, daß sie die Wehrmacht der Republik ist. Viel eher hat sie den Beweis
               erbracht, daß sie die organisierten Pinkertons der sozialdemokratischen Partei
               darstellt. <emph>(Zustimmung.)</emph> Aus dieser Wehrmacht muß ja erst eine
               republikanische Wehrmacht, eine republikanischen Garde gemacht werden. Ob das
               gelingen wird, weiß ich nicht. Sicherlich wird es Aufgabe aller Parteien in diesem
               Hause und außerhalb desselben sein, mitzuwirken, daß die Wehrmacht der Republik
               wirklich zu einem brauchbaren und verläßlichen Instrument der Republik ausgestaltet
               werde. <emph>(Bravo!)</emph></p>
            <p>In der Verfassung begrüßen wir auch, daß durch dieselbe die Volksabstimmung
               eingeführt wird. Wir halten dafür, daß die Volksabstimmung das höchste Recht des
               Volkes ist, wertvoller noch als das Wahlrecht. Wir halten dafür, daß die
               Volksabstimmung auch ein überaus wertvolles und in einer demokratischen Republik
               nicht zu missendes Korrektiv ist gegenüber den Beschlüssen der vom Volke
               gewählten Körperschaften. Und wenn es nicht eine Phrase sein sollte, was in dem
               ursprünglichen Entwurf der Verfassung gestanden hat, und wenn es nicht symptomatisch
               sein soll, daß man dieses Wort im endgültigen Entwurf gestrichen hat, daß alle Macht
               vom Volke ausgeht und alle Macht vom Volke ausgeübt wird, dann, verehrte Frauen und
               Herren, muß die Volksabstimmung als die wertvollste Errungenschaft der
               Bundesverfassung bezeichnet und anerkannt werden. <emph>(Bravo!)</emph> Leider Gottes
               ist, bevor noch die Nationalversammlung ihre Zustimmung zu der Institution der
               Volksabstimmung gegeben hat, diese schon verhöhnt und lächerlich gemacht worden. Man
               hat behauptet, daß Volksabstimmungen nicht geeignet sind, ein richtiges Urteil
               abzugeben, das heißt, der Masse unserer Bevölkerung zuzumuten, daß sie nur die
               Fähigkeit besitzt, Steuern zu zahlen und Abgeordnete zu wählen, im übrigen aber unter
               der Kuratel und Vormundschaft der Abgeordneten zu bleiben habe.<pb facs="#facs_7" n="7" xml:id="img_0007" break="yes"/><fw type="pageNum">3412</fw><emph>(Zustimmung
                  und Heiterkeit.)</emph> Ich habe von der Intelligenz unseres Volkes eine höhere
               Meinung und glaube, daß Volksabstimmungen, entsprechend vorbereitet und bei
               entsprechender Klarheit der zur Abstimmung gestellten Fragen, ein richtiges und
               zutreffendes Urteil ergeben werden. Vielleicht wird dieses Urteil nicht allen Kreisen
               genehm sein. Aber die Volksabstimmung ist eben nicht dazu da, die Meinung einer
               Partei, sondern die Überzeugung und den Willen eines ganzen Volkes zum Ausdruck zu
               bringen. <emph>(Bravo!)</emph> Wenn von dem Herrn Vertreter der sozialdemokratischen
               Partei gesagt wurde, daß die Volksabstimmung nicht die absolute Demokratie ist, so
               gebe ich ihm hierin recht. Es gibt aber überhaupt keine absolute Demokratie. Die
               absolute Demokratie ist bis heute überall, wo es eine solche gibt, reine Theorie
               geblieben. In der Praxis gibt es keine absolute Demokratie, sondern nur eine relative
               und wir können unternehmen was wir wollen, wir werden immer dazu kommen, daß letzten
               Endes ein gewisses Maß von Autokratie durch die Organe der Demokratie ausgeübt wird.
               Und das ist auch schließlich gar kein Unglück. Im Gegenteil, ich halte das nicht nur
               für zulässig, sondern insbesondere dann, wenn diese Autokratie von demokratischen
               Organen ausgeübt wird, die über die entsprechende Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit
               verfügen, können sich für die Sache der Demokratie und des öffentlichen Dienstes nur
               gute Wirkungen ergeben. Hätten wir auch in unserer Republik an allen leitenden
               Stellen Männer mit der entsprechenden Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit, wir würden
               ihre auch heute schon ausgeübten autokratischen Handlungen leichter ertragen.
                  <emph>(Zustimmung.)</emph></p>
            <p>Verehrte Frauen und Herren! Wir sind eine demokratische Republik und Sie werden
               zugeben, daß zum Beispiel die Verwaltung des Staatsamtes des Äußern nicht nach
               demokratischen, sondern ausgesprochen autokratischen Grundsätzen erfolgt.
                  <emph>(Zustimmung.)</emph> Beim Staatsamt des Äußern hat die Demokratie die Tafel
               vorgefunden: „Eintritt verboten!“ <emph>(Heiterkeit und Zustimmung.)</emph> Da
               drinnen regiert der Staatssekretär des Äußern und fühlt sich höchstens in seinem
               demokratischen Gewissen veranlaßt, dem Ausschusse für Äußeres einen kurzen Bericht zu
               erstatten; meist findet er sich aber auch hiezu nicht veranlaßt, sondern trifft die
               wichtigsten und in unser Volksleben und die Zukunft des Volkes tief einschneidenden
               Entscheidungen unter eigener persönlicher Verantwortung. <emph>(Abgeordneter Dr. Otto
                  Bauer: Beantragen Sie doch ein Mißtrauensvotum! Dann sind Sie das los, wenn Sie
                  die Mehrheit haben! Das wäre die Konsequenz!)</emph> Herr Dr. Bauer! Wenn das
               jetzt in diesem Augenblicke nicht ein Witz wäre, würde ich auf Ihre
               Anregung eingehen. <emph>(Abgeordneter Dr. Otto Bauer: Tun Sie es!)</emph> Aber in
               diesem Augenblicke, wo wir am Ende der Tätigkeit der Nationalversammlung stehen, wo
               die Nationalversammlung abzutreten hat, um dem Volke das Wort zu geben, wäre es eine
               Anmaßung, solche Handlungen vorzunehmen. Wir überlassen den Herrn Dr. Renner und
               seine Amtsführung dem Urteile des Volkes bei den Wahlen. <emph>(Lebhafter Beifall und
                  Händeklatschen. — Abgeordneter Dr. Otto Bauer: Der Horthy ist halt mit dem Renner
                  unzufrieden!)</emph> Herr Dr. Bauer, ich habe von Ihrem Intellekt eine zu hohe
               Meinung, als daß ich auf so abgeschmackte Wählerversammlungswitze noch eingehen
               würde. <emph>(Heiterkeit und Zustimmung. — Zwischenrufe des Abgeordneten
                  Weber.)</emph> Herr Weber, es wird für Sie wohltätiger sein, wenn Sie sich meine
               Rede notieren, um dann wieder eine entsprechende Verleumdungsflugschrift gegen die
               christlichsoziale Partei herauszugeben. <emph>(Beifall.)</emph></p>
            <p>Es ist von Herrn Dr. Danneberg gesagt worden, er erblicke die Gewährleistung der
               Demokratie nicht in der Volksabstimmung, sondern in den kurzen Wahlperioden. Man kann
               sich auch darüber mit den Sozialdemokraten auseinandersetzen. Es kann ja eine kurze
               Wahlperiode eine Gewähr für die Demokratie sein. Das würde aber dazu führen, daß wir
               eigentlich nicht alle zwei Jahre, sondern alle Jahre wählen, denn die Verhältnisse in
               einer so lebendigen Zeit, wie es die unserige ist, ändern sich so rasch, daß
               innerhalb Jahresfrist es notwendig sein kann, das Volk gegenüber seinen gewählten
               Vertretern wieder zum Worte kommen zu lassen. Es hat Herr Dr. Danneberg es aber auch
               für gut befunden — ich glaube in diesem Zusammenhange — den Christlichsozialen den
               Vorwurf zu machen, daß sie hier in diesem Saale anders gestaltet sind und anders
               drüben im Sitzungssaale des Rathauses; er meinte, daß das nicht nur auf die Vertreter
               zutreffe, die im Gemeinderate sitzen, und auf jene, die hier sitzen, sondern sogar
               auf solche, welche in einer Person hüben und drüben tätig sind. Ein solches Exemplar
               ist nur in einer Auflage vorhanden und steht jetzt in meiner Person vor Ihnen.
                  <emph>(Heiterkeit.)</emph></p>
            <p>Verehrte Frauen und Herren! Wenn Herr Dr. Danneberg wirklich meint, daß die
               Demokratie in einer kurzen Wahlperiode verankert ist, und wenn er wirklich glaubt,
               mit Recht uns Zwiespältigkeit in unseren Handlungen vorwerfen zu können, dann richte
               ich an ihn eine Frage: Der Wiener Gemeinderat erfährt durch diese neue Verfassung
               eine ganz gewaltige Erweiterung seiner Kompetenzen; der Wiener Gemeinderat erlangt
               das Gesetzgebungsrecht, er wird Landtag, der Wiener Stadtsenat erlangt Vollzugsrecht,
               er wird Landesregierung, der Bürgermeister von Wien erlangt Vollzugsrecht, er wird
               Landeshauptmann. Glaubt Herr Dr. Danneberg nicht, daß in einem Augenblicke, in dem so
               grundlegende Veränderungen in den Rechten und Pflichten <pb facs="#facs_8" n="8" xml:id="img_0008" break="yes"/><fw type="pageNum">3413</fw>des Gemeinderates der
               Stadt Wien eintreten, es geboten ist, der Bevölkerung von Wien Gelegenheit zu geben,
               für diesen neuen, ungeheuer erweiterten Wirkungskreis neue Männer und Frauen zu
               bestimmen? <emph>(Lachen und Zustimmung.)</emph> Rein aus diesem sachlichen Grunde
               heraus, glaube ich, müßte er diese Frage mit Ja beantworten. Aber ich will diesen
               sachlichen Grund nicht an die Spitze stellen, ich bleibe dabei, die Demokratie wird
               durch eine kurze Wahlperiode gewährleistet. Wir haben nun im Wiener Gemeinderat unter
               Berufung auf die Veränderungen im Wirkungskreise der Gemeinde verlangt, daß Neuwahlen
               des Gemeinderates vorgenommen werden, und der Herr Finanzreferent der Stadt Wien,
               Herr Stadtrat Breitner, hat erklärt: Es fällt uns nicht ein, auch nur einen Tag vor
               Ablauf unserer Mandate von unserem Platze zu weichen! <emph>(Heiterkeit.)</emph> Das
               heißt also, die Herren sitzen jetzt zwei Jahre beieinander, sie sind auf fünf Jahre
               gewählt und wollen noch drei Jahre trotz aller grundstürzenden Veränderungen im
               Wirkungskreis der Gemeinde Wien nicht von ihren Posten weichen. <emph>(Hört!)</emph>
               Wenn also Herr Dr. Danneberg, der auch Gemeinderat der Stadt Wien ist und im Klub der
               sozialdemokratischen Partei gewiß eine hervorragende Rolle spielt und auf dessen
               Entscheidungen hervorragenden Einfluß nimmt, der Meinung ist, daß die Demokratie
               nicht in der Volksabstimmung verankert ist, wohl aber durch eine Wahlperiode
               gewährleistet wird, die nicht länger als zwei Jahre sein darf, dann bitte ich ihn,
               wenn er nicht hier in diesem Saale und in der ganzen Öffentlichkeit als ein
               Spiegelfechter erscheinen will, daß er in der nächsten Sitzung des Gemeinderates, das
               ist am kommenden Freitag, den Antrag stelle, der Gemeinderat wird aufgelöst und im
               Namen der Demokratie der Wiener Bevölkerung Gelegenheit gegeben, den Gemeinderat neu
               zu wählen. <emph>(Lebhafter Beifall.)</emph></p>
            <p>Was wir an dieser Verfassung bemängeln, das ist bereits vom Herrn Referenten, ebenso
               auch vom Herrn Staatssekretär ausgesprochen worden. Wir bedauern es, daß diese
               Verfassung keine Entscheidung bringt in den Fragen der Grund- und Freiheitsrechte und
               bedauern es, daß sie keine Entscheidung bringt in den Fragen des Schul- und
               Erziehungswesens. Wir glaubten und glauben heute noch, daß es dringlich ist, in
               diesen Fragen ebenso Ordnung zu schaffen, wie es in den übrigen Fragen geschehen ist.
               Namentlich auf dem Gebiete des Schul- und Erziehungswesens hat sich ein Zustand der
               Rechtsunsicherheit herausgebildet, der für das Schulwesen auf die Dauer unerträglich
               ist. Es ist erforderlich, wenn die Schule nicht zugrunde gehen soll, daß hier klare
               Bestimmungen geschaffen werden, in dem einen oder in dem anderen Sinn. Denn
               zweifellos, den Zustande von heute, diesen Zustand der Unsicherheit und, wenn Sie
               wollen, diesen Zustand der inneren Moral- und Charakterlosigkeit auf dem Gebiete des
               Schul- und Erziehungswesens, diesen Zustand erträgt man nicht. Diese ewigen
               Widersprüche zwischen Gesetz und Vollzug, diese ewigen Widersprüche zwischen Theorie
               und Praxis, diese fortgesetzten Neuerungen, die nirgends verankert sind, die auch
               dann in das Gegenteil ausschlagen, wenn sie gut sind, eben deswegen, weil sie
               nirgends verankert sind, dies alles muß sein Ende finden. Es wird Aufgabe der neuen
               Nationalversammlung sein, hier mit allem Pflichteifer und mit aller
               Gewissenhaftigkeit sofort die Wege zu suchen, die zu einer Ordnung der Dinge führen.
               In dem Übergangsgesetz sind Bestimmungen ausgenommen, wonach die alten Schulgesetze
               bis zur Schaffung des neuen Schulgesetzes Geltung haben werden, daß weder durch die
               Nationalversammlung noch durch die einzelnen Landtage Veränderungen an dem bisherigen
               Zustand vorgenommen werden können.</p>
            <p>Ich begrüße diese Bestimmung des Übergangsgesetzes, ich muß aber dringendst bitten,
               daß auch die Schulverwaltung mit den gegebenen Tatsachen rechne und nicht versuche,
               unbekümmert um die Staatsgesetze und unbekümmert um die Landesgesetze durch
               Vollzugsanweisungen oder, was noch schlimmer ist, durch direkte Einflußnahme auf die
               einzelnen Schulorgane den gegebenen Zustand zu verändern. Es soll bis zur Regelung
               der Frage jetzt wirklich ein sogenannter Gottesfriede bestehen, nicht im Interesse
               unserer Partei, nicht im Interesse der einen oder der anderen Partei, sondern im
               Interesse der Schule und vor allem andern im Interesse der Kinder <emph>(Sehr
                  richtig!)</emph>, die sich heute schon nebst den Lehrpersonen in den Schulen wie
               verwaist, ja vielfach als verrückt vorkommen. Hoffen wir, daß es der neuen
               Nationalversammlung gelingt, möglichst bald auf dem Gebiete der Schule die
               entsprechenden staatsgrundgesetzlichen Verfügungen zu treffen.</p>
            <p>Wir werden, wenn die Nationalversammlung entschieden hat, unsere neue Verfassung
               haben. Verehrte Frauen und Herren! So wertvoll diese Verfassung ist, so fehlt doch,
               um sie wirksam zu machen, noch eines. Es ist nicht nur der Staat ohne Verfassung und
               aus der Verfassung gekommen, sondern, leider Gottes, auch die Menschen sind nicht
               mehr in der richtigen sittlichen und staatsbürgerlichen Verfassung. Möge es nach dem
               Abflauen des Wahlsturmes, nach dem Abflauen der Verwilderung des öffentlichen Lebens,
               die dieser Wahlkampf hervorgebracht hat, dem Zusammenwirken aller Parteien gelingen,
               in den großen Volksmassen wieder die richtige Geistes- und staatsbürgerliche
               Verfassung herzustellen, die darin ihren Ausdruck findet, daß jeder Bürger dieser
               Republik nicht nur die Überzeugung hat, sondern auch die Pflicht empfindet, daß die
               Verfassungsgesetze nicht gegeben worden <pb facs="#facs_9" n="9" xml:id="img_0009" break="yes"/><fw type="pageNum">3414</fw>sind, um mit akademischen Leistungen zu
               brillieren, sondern um das Leben der Staatsbürger zu gewährleisten. <emph>(Lebhafter
                  Beifall und Händeklatschen.)</emph></p>
            <p>Präsident Dr. <emph>Dinghofer</emph><emph> (der während der vorstehenden Rede den
                  Vorsitz übernommen hat)</emph>: Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Dr.
               Schönbauer.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Schönbauer</emph>: Hohe Nationalversammlung! Die ausführlichen
               Darlegungen meines Kameraden Clessin machen es mir möglich, mich kurz zu fassen.
               Gerade seine Ausführungen haben bewiesen, daß die Parteien der Großdeutschen
               Vereinigung während der ganzen Arbeit an dem Verfassungswerk unablässig bemüht waren,
               das Werk vorwärts zu bringen, über Hindernisse hinwegzuhelfen und bestehende
               Schwierigkeiten zu beseitigen. Aber gerade diese Mitarbeit, diese emsige und
               uneigennützige Mitarbeit, bei der die Parteipolitik ganz in den Hintergrund trat,
               macht es uns auch möglich, ein offenes Wort über die ganze Verfassung zu sagen.</p>
            <p>Und da muß ich nun ganz offen ketzerisch sprechen und erklären: Ich leugne es, daß
               die vorliegende Verfassung ein dauerndes Werk, eine große befreiende Tat, das „große
               Werk“, darstellt oder auch nur darstellen kann, das uns Ruhe und Ordnung in unserem
               unglücklichen Staatswesen bringen könnte. Ich leugne es gegenüber dem Herrn
               Berichterstatter, daß die Schaffung dieser Verfassung ein Zeichen der Gesundheit und
               Kraft ist. Ich leugne es, daß diese Verfassung auch nur Jahrzehnte bestehen könnte.
               Ich sehe sie als eine Notverfassung, als eine Übergangsverfassung an, die gezimmert
               werden mußte, weil nichts anderes übrig blieb, und ich möchte ihr den Titel geben:
               Gesetz, womit die altösterreichischen Länder vorübergehend als Bundesstaat
               eingerichtet werden. Dabei verkenne ich durchaus nicht den großen Fleiß und den guten
               Willen aller beteiligten Faktoren. Aber der gute Wille kann nicht darüber
               hinweghelfen, daß wir heute ganz ruhig und objektiv feststellen müssen: es wird eine
               große Enttäuschung eintreten, wenn man auf diese Verfassung allzu große Hoffnungen
               setzt. Sie können nicht in Erfüllung gehen aus allgemeinen Gründen und aus besonderen
               Gründen, die in den Verhältnissen unseres Staates liegen. Aus allgemeinen Gründen
               nicht, weil sich der ganze formale politische Parlamentarismus nach meiner
               Überzeugung in einer schweren Krise befindet, weil der formale politische
               Parlamentarismus, wie er sich bis jetzt entwickelt hat, zwar die politische
               Revolution gemeistert hat, aber nicht mehr die heraufdrängenden sozialen und
               wirtschaftlichen Probleme meistern kann. Ihnen gegenüber steht er ohnmächtig da. Man
               kann es in allen Staaten Europas beobachten, daß eine tiefe Unzufriedenheit über den
               heutigen politischen Parlamentarismus im Volke besteht. Nicht nur bei uns, bei uns
               aber ganz besonders, macht sich das im Schimpfen auf das Parlament, in dem Vorwerfen
               aller möglichen Untugenden, insbesondere der Diätenjägerei, der Mandatsucht und
               dergleichen gegenüber den Abgeordneten bemerkbar. Dies ist im Grunde genommen nicht
               gerecht. Aber wir tragen zum Teil selbst die Schuld daran, weil nach unserer
               Verfassung noch immer dieses politische Parlament das einzige Staatsorgan überhaupt
               ist, das nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und kulturellen
               Bedingungen des öffentlichen Lebens dauernd regeln soll. Der politische
               Parlamentarismus versagt heute noch nicht gegenüber den politischen Problemen, daß es
               immer noch möglich war, in kurzer Zeit und gut sich den politischen
               Machtverhältnissen anzupassen. Aber vollständig versagt er und muß er versagen
               gegenüber den Problemen der öffentlichen Wirtschaftsverwaltung. Der Parlamentarismus
               bietet in dieser Beziehung nur die sogenannte politische Kontrolle. Die politische
               Kontrolle reichte aus in normalen Zeiten, in Zeiten der ruhigen wirtschaftlichen
               Entwicklung, wo die ganze öffentliche und wirtschaftliche Verwaltung beamtenmäßig
               vollzogen werden konnte, das heißt nach einem genau bestimmten Dienstrecht vollzogen
               werden konnte. Heute aber, nach diesem grundlegenden wirtschaftlichen Umsturze, soll
               die öffentliche Wirtschaftsverwaltung schöpferisch tätig sein und demgegenüber reicht
               nun die politische Kontrolle unseres heutigen Parlamentarismus in keiner Weise aus
               und muß daher zur Unzufriedenheit der Bevölkerung führen. Wir sehen, daß die
               Finanzwirtschaft in fast allen Staaten, besonders in jenen, die als Besiegte gelten,
               versagt, daß es unmöglich ist, das wachsende Defizit mit immer neuen Steuern, durch
               fortwährendes Anziehen der Steuerschraube auch nur einigermaßen zu decken. Wir sehen,
               daß die Sozialisierungsversuche kläglich gescheitert sind, weil man hier eine
               Gemeinwirtschaft mit privatkapitalistischen Mitteln betreiben will. Wir sehen, daß
               andere Versuche, wie die Zwangswirtschaft mit Hilfe der Zentralen, vollständig
               versagt haben, weil hier wiederum von einem Zentrum aus nach politischen Methoden die
               Leitung erfolgen soll, die den wirtschaftlichen Verhältnissen durchaus nicht gerecht
               werden kann.</p>
            <p>Wir sehen aber zugleich überall ein Tasten, ein Suchen nach neuen wirtschaftlichen
               Vertretungskörpern, nach neuen Gesichtspunkten der Leitung der öffentlichen
               Wirtschaft. Hieher gehört die Forderung nach einer Berufskammer als
               Wirtschaftskamner. Ich erinnere daran, daß ich im Namen der Großdeutschen Vereinigung
               vor fünfviertel Jahren in der ersten Sitzung des Verfassungsausschusses eine solche
               Berufskammer als Wirtschaftskamner, und zwar <pb facs="#facs_10" n="10" xml:id="img_0010" break="yes"/><fw type="pageNum">3415</fw>föderalistisch geführt,
               gefordert habe, und daß Kamerad Angerer in der ersten Beratung der vorläufigen
               Verfassung diese Forderung wiederholt hat.</p>
            <p>Sie tritt uns jetzt genau so in den anderen Staaten, zum Beispiel in Italien,
               entgegen. Hieher gehört ferner auch jene Bewegung, die sich nach Dr. Rudolf Steiner
               nennt und die eine Dreiteilung des Gesamtorganismus verlangt.</p>
            <p>Hieher gehört schließlich die Rätebewegung in ihren verschiedensten Formen. Die
               politische Rätebewegung hat sicherlich versagt; aber die wirtschaftliche Rätebewegung
               wird vielleicht zu neuen Formen wirtschaftlicher Vertretung führen. Gerade in dieser
               Beziehung setze ich die größten Hoffnungen auf Deutschland, und zwar auf das
               Deutschland, das heute geknechtet darniederliegt. Die Not macht erfinderisch und
               gerade aus dieser Not des Volkes heraus, glaube ich, wird in Deutschland eine neue
               Wirtschaftsordnung entstehen auf den Grundlagen des alten deutschen
               Genossenschaftsrechtes, der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und anderseits dem
               Staate gegenüber auf der allgemeinen Wehr- und Arbeitspflicht. Ich hoffe, daß gerade
               Deutschland imstande sein wird, im Ringen der Geister in diesen schweren
               Übergangszeiten, in diesen Jahren der Katastrophe eine neue Wirtschaftsordnung zu
               finden, die den großen Gegensatz zwischen Besitzenden und Besitzlosen, zwischen den
               sogenannten Gebildeten und Ungebildeten und zwischen den Besitzlosen und dem Staate
               wenn nicht aufheben, so doch bedeutend abschwächen wird. Von allen diesen Problemen
               finden wir in dem vorliegenden Gesetze nur einen schwachen Niederschlag in dem
               vieldeutigen Artikel 18.</p>
            <p>Daß uns aber die vorliegende Verfassung nicht die Erlösung aus der wirtschaftlichen
               Not dieses Staates bringen kann, dafür sind aber nicht nur diese allgemeinen Gründe,
               das Versagen des politischen Parlamentarismus, sondern in erster Linie die besonderen
               Gründe maßgebend, die die Verhältnisse in diesem Staatswesen mit sich bringen. Wir
               dürfen uns doch nicht der Hoffnung hingeben, daß die künftigen Anordnungen der Wiener
               Regierung in den Ländern gerne und genau befolgt werden, weil es Anordnungen einer
               Bundesregierung sind. Man wird genau so über unliebsame Anordnungen schimpfen und
               wird sagen, sie kommen von der Wiener Regierung. Das ist begreiflich, weil wir alle
               mitsammen durch den Friedensvertrag von St. Germain in einen Kerker gesperrt worden
               sind und weil es im menschlichen Leben begreiflich ist, wenn man im Unglück nach
               einer Ursache sucht und sie immer im Nächstliegenden findet.</p>
            <p>Ich will aber nicht behaupten, daß unser heutiges Verfassungswerk überhaupt unnötig
               oder schlecht wäre. Ich will nur vor Optimismus warnen und betonen, daß diese
               Verfassung gar nicht die große befreiende Tat sein kann, denn sie ist eine formale
               Tat, und an formalen Gesetzen und formalen Anordnungen hat es uns nicht gefehlt. In
               dieser Beziehung hat die Nationalversammlung fleißig gearbeit[et]. Zufriedenheit kann
               aber in absehbarer Zeit in diesem Staatswesen gar nicht aufkommen, so lange der Staat
               und die Regierung den Staatsbürgern nicht die entsprechende Produktions- und
               Arbeitsmöglichkeit und die entsprechende Ernährung bieten kann. In politischer
               Beziehung halte ich aber das jetzt zustande gekommene Verfassungsgesetz für unbedingt
               notwendig, und zwar gerade als Bundesverfassungsgesetz. Ich befinde mich dabei im
               Gegensatz zum sozialdemokratischen Sprecher Dr. Danneberg, der erklärt hat, es wäre
               viel natürlicher gewesen, einen Einheitsstaat aus diesem kleinen Staate zu machen,
               schon mit Rücksicht auf den Anschluß an Deutschland. Einen Einheitsstaat aus diesem
               unglücklichen Wirtschaftsgebilde zu machen, ist aber derzeit unmöglich, weil der
               ganze Zweck dieser Verfassung, die ja eine Notversassung ist, nur der sein kann, über
               die nächste Zeit hinwegzukommen, damit in diesem Staatswesen wenigstens halbwegs
               Ordnung herrsche, damit wir für Großdeutschland noch retten, was in diesem Staate
               überhaupt zu retten ist. Von diesem Gesichtspunkte aus, wäre ein Einheitsstaat
               unmöglich gewesen.</p>
            <p>Wenn Herr Dr. Danneberg der Großdeutschen Vereinigung auch vorgeworfen hat, daß sie
               die politischen Rechte von Wien nicht genügend wahren wollte, so ist dieser Vorwurf
               ganz unberechtigt. Denn wenn heute alle Landbewohner und die Länder, ein politisches
               Übergewicht von Wien ablehnen, so liegt das in den Verhältnissen. Wir können ja
               nichts dafür, daß in diesem neuen Staatswesen jeder dritte Staatsbürger ein Wiener
               ist, jeder zweite Staatsbürger dem Wiener Industriegebiet angehört. Das ist eine
               Folge der unglücklichen Zusammensetzung, und weil wir mit dieser rechnen mußten,
               deshalb war es nur natürlich, von einem Einheitsstaate für die Übergangsjahre
               abzusehen, und zu dem einzigen politischen Auskunftsmittel für die nächsten Jahre zu
               greifen: das war die bundesstaatliche Verfassung, die jetzt gegeben werden soll.</p>
            <p>Daß man aber — wie der Herr Berichterstatter — erklären kann, es liege in der
               Schaffung dieser Verfassung eine Probe der Kraft und Gesundheit, das leugne ich ganz
               entschieden. Der Vergleich mit der Schweiz hält durchaus nicht stand, denn die
               Schweiz hat sich in den letzten Jahrhunderten ganz anders entwickelt. Die Schweiz
               wurde nicht plötzlich und unvermittelt aus einem großen einheitlichen
               Wirtschaftsgebiete von 50 Millionen Einwohnern herausgerissen. Daher sind alle
               Vergleiche mit der Schweiz durchaus unzutreffend. Wenn wir eine neue Schweiz schaffen
               wollen, dann muß die ganze Produktion, muß die Schichtung der Bevöl<pb facs="#facs_11" n="11" xml:id="img_0011" break="no"/><fw type="pageNum">3416</fw>kerung nach ihrer Berufstätigkeit eine völlig andere werden, das heißt
               aber, zu einer neuen Schweiz können wir nur kommen, wenn Hunderttausende unterdessen
               in den nächsten Jahren sterben und auswandern. Daher ist das Wort von einer neuen
               Schweiz, glaube ich, durchaus nur ein Schlagwort, und zwar ein gefährliches, weil es
               bei unserer Bevölkerung so leicht den Glauben erwecken kann, unser Staat könne in
               seiner heutigen Verfassung, in seiner heutigen wirtschaftlichen Gestaltung, mit
               seiner heutigen Einwohnerzahl dauernd selbständig bestehen.</p>
            <p>Geschichtlich betrachtet stellt die neue Verfassung im großen und ganzen ein
               Zurückgehen auf die Zeit vor 1526 dar. Unsere heutige Verfassung erinnert sehr stark
               an die Generallandtage und an die Ausschußlandtage unter Friedrich III. und
               Maximilian I. Unsere künftigen Bundes- und Landesgesetze erinnern stark an die
               allgemeinen und besonderen Landtagsabschiede und Landtagslibellen vor 1526.</p>
            <p>Wir wollen also unsere neue Verfassung lieber nicht als ein großes Werk preisen; sie
               ist eben nur ein Notbau, ein Flickwerk, zu dem uns die Not gezwungen hat. Noch eine
               Frage müssen wir uns vorlegen. Wie wird sich unsere neue Verfassung in die Verfassung
               von Großdeutschland einfügen, wenn es einmal zur Einverleibung unseres Gebietes
               kommt? Ist diese Verfassung passend, macht die vorliegende Verfassung einen leichten
               Übergang in eine großdeutsche Verfassung möglich? Da muß ich leider mit „Nein“
               antworten. Die bundesstaatliche Verfassung, in der Deutschösterreich als ein
               Bundesstaat eingerichtet wird, ist zwar heute vorläufig politisch notwendig, aber
               eine leichte verfassungsmäßige Eingliederung in ein Großdeutschland wird sie nicht
               ermöglichen. Denn wenn Deutschösterreich ein Bundesstaat ist und die einzelnen Länder
               seine Gliedstaaten und anderseits dieser Bundesstaat selbst wieder in einem
               großdeutschen Bundesstaate ein Gliedstaat sein müßte, so hätten wir damit ein ganz
               unmögliches staatsrechtliches Gebilde, einen Bundesstaat zum Quadrat erhoben.
               Anderseits wäre aber auch sein Gegensatz für den Anschluß, für die Einverleibung in
               Großdeutschland ungünstig, wenn nämlich die bundesstaatliche Verfassung für unser
               Gebiet überhaupt wegfiele und jedes Land als Gliedstaat angeschlossen würde. Die
               Folge davon könnte nur die sein, daß die einzelnen Länder politisch vollkommen
               einflußlos wären, und dies würde außerdem aber auch der ganzen geographischen,
               geschichtlichen, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Entwicklung nicht
               entsprechen. Außerdem wäre es durchaus nicht begrüßenswert, wenn durch den Hinzutritt
               von neuen Ländern nun neun neue deutsche „Vaterländer" geschaffen würden, wenn wir in
               die Zeiten der Kleinstaaterei zurückfielen. Die Lösung wird, glaube ich, einstens in
               der Mitte liegen, wie sie Wirtschaft und Geschichte uns lehrt; denn die Geschichte
               dieser Länder vor 1526 hat eine deutliche Teilung in Ländergruppen gezeigt. Wir
               hatten damals zu unterscheiden einerseits die fünf sogenannten niederösterreichischen
               Länder, unter denen man Österreich ob und unter der Enns, die Mark Steier, Kärnten
               und Krain verstand, und anderseits die sogenannten vorderösterreichischen Länder,
               unter denen man Tirol und die Vorlande begriff. Diese niederösterreichischen Länder
               waren lange in zwei Teile geschieden, einerseits in das alte Ostarichi und anderseits
               in das alte Karantanien, das man später auch gewöhnlich Innerösterreich nannte. Es
               ist nun bemerkenswert, daß der erste Verfassungsentwurf, der für das
               Reichsdeutschland ausgearbeitet wurde und der auch Deutschösterreich einbeziehen
               sollte, der Entwurf, der von Dr. Preuß auf eine ähnliche staatliche Ordnung
               hinauslief. Selbstverständlich ist aber in den letzten Jahrhunderten die Stellung von
               Wien anders geworden und Dr. Preuß hat damals, im März 1919, daher auch in seinem
               Entwurfe Wien als reichsunmittelbare zweite Hauptstadt vorgesehen.</p>
            <p>Nun werden manche von Ihnen sagen: Worüber sich der den Kopf zerbricht, ist
               unglaublich! Heute, bei der Beratung der österreichischen Verfassung denkt er an die
               großdeutsche Verfassung, während doch der Zeitpunkt der Einverleibung dieser
               alt[ö]sterreichischen deutschen Lande in das Deutsche Reich noch ganz unsicher ist,
               während noch mächtige Kräfte im Inlande und im Auslande tätig sind, um diese
               Einverleibung für immer zu vereiteln! Aber ich sage dem gegenüber: Die Hoffnung auf
               diese zukünftige großdeutsche Verfassung war es, die uns zur fleißigen und
               unverdrossenen Mitarbeit an diesem Verfassungswerke bewogen hat, das wir nur als
               Notbau anerkennen können. Wir sind überzeugt und hoffen, daß das gesamte Ausland
               allmählich erkennen wird, daß es ein Verbrechen ist, die sechs Millionen
               Deutschösterreicher in den Kerker von Saint-Germain gesperrt zu haben, bloß aus dem
               Grunde, weil sie Deutsche sind und nicht mit ihren Stammesbrüdern zusammenkommen
               sollen, weil Frankreich die Vermehrung deutscher Macht nicht zulassen will. Wir
               glauben, daß die ganze Menschheit die Notwendigkeit des Anschlusses erkennen wird,
               wenn einst die Friedhöfe nicht mehr ausreichen, die Massengräber dieser Bevölkerung
               zu fassen. Wir hoffen, daß sich bald die Zeiten erfüllen werden, wo unser
               Leidenskelch bis zur Neige geleert ist. Das allein hat uns bei der Schaffung dieser
               Verfassung, bei der Mitarbeit an ihr geleitet.</p>
            <p>Es wäre aber politische Sünde, wenn wir dem Auslande gegenüber den Glauben erzeugen
               wollten, als ob wir diese Verfassung als etwas Dauerndes, den Staat Österreich als
               dauerndes <pb facs="#facs_12" n="12" xml:id="img_0012" break="yes"/><fw type="pageNum">3417</fw>selbständiges Staatsgebilde auffassen würden. Wir müssen
               vielmehr auch heute wieder vor aller Welt aus tiefster Überzeugung bekennen: Dieser
               Staat ist in seiner heutigen Gestalt, in seiner heutigen Wirtschaftsform, mit seiner
               heutigen Einwohnerzahl unmöglich, er kann nicht dauernd als selbständiges Gebilde
               bestehen. Immer lauter und lauter wird auch in Zukunft der Ruf ertönen: „Volk will zu
               Volk!“ und unser Grundsatz kann nur bleiben: „Ein Volk, ein Staat!“ <emph>(Lebhafter
                  Beifall und Händeklatschen.)</emph></p>
            <p>Präsident Dr. <emph>Dinghofer</emph>: Zum Worte istferner gemeldet der Herr
               Abgeordnete Leuthner.</p>
            <p>Abgeordneter <emph>Leuthner</emph>: Hohes Haus! Sie werden mich schon entschuldigen
               müssen, wenn ich zu Beginn meiner Rede mich mit einer etwas mühseligen und nicht sehr
               unterhaltlichen Aufgabe befassen werde, die mir aber durch die Rede des Herrn
               Abgeordneten Kunschak auferlegt worden ist. Ich habe das Gefühl gehabt, der Herr
               Abgeordnete Kunschak war heute nicht so ganz in der Verfassung und wenn man die Rede
               an dem Gegenstande mißt, muß man eigentlich sagen, daß er recht wenig Zusammenhang
               mit der Sache hatte und sich wesentlich damit begnügte, einige Parteischlager, die
               ihm aus verschiedenen Versammlungen übrig geblieben sind, uns hier vorzulegen, einige
               Schlager eigener Mache, darunter auch einen Schlager, den ihm die „Reichspost" heute
               geliefert hat. Mit dem Inhalte der Verfassung hat er sich ja — das werden selbst die
               Herren Christlichsozialen zugeben — so gut wie gar nicht beschäftigt. Daran mag die
               Verfassung schuld sein, daran mag auch Herr Abgeordneter Kunschak schuld sein oder
               vielleicht auch der Umstand, daß der Abgeordnete Kunschak und die Verfassung — wie
               die Sitzungen des Unterausschusses für die Verfassung dargetan haben — sehr wenig
               miteinander in Verbindung getreten sind. Mir bleibt indes nichts anderes übrig, als
               mich doch mit der Rede des Abgeordneten Kunschak trotz ihrer geringen Bedeutung zu
               befassen, weil sie eine ganze Reihe von — na, sagen wir, Mißverständnissen enthält.
               Man könnte auch sagen: Umstellungen, wenn man das Wort Entstellungen vermeiden
               wollte.</p>
            <p>Der Herr Abgeordnete Kunschak scheint es für einen sehr guten Witz zu halten oder
               wenigstens für eine witzige Antithese, daß er dem A[b]geordneten Danneberg vorwarf,
               er hätte nicht das rechte Verständnis für die Bedeutung des Bekenntnisses zur
               Republik, die in dem heutigen Beschlusse der Nationalversammlung liegen wird. Ich
               glaube, wenn man die Worte des Herrn Abgeordneten Danneberg richtig liest oder
               aufmerksam angehört hat, hat man etwas anderes als deren Inhalt vernommen. Er hat
               gemeint, daß es an sich ganz nützlich sei, daß dieses Bekenntnis
               geschieht, namentlich in den jetzigen Zeiten, aber daß damit allein
               selbstverständlich die Republik noch nicht eine genügende Bürgschaft ihres Bestandes
               gewinne. Ich stehe auf einem etwas anderen Standpunkt als der Abgeordnete Danneberg.
               Ich freue mich diebisch auf den Augenblick, wo dieses Haus das Bekenntnis zur
               Republik ablegt. Denn da wird eine ganze Reihe von Leuten dabei sein, die „Ja!" sagen
               müssen, wo ihr ganzes Herz und ihre ganze Seele „Nein!“, schreit
                  <emph>(Heiterkeit)</emph>, die es gar nicht erwarten können, daß der Karl doch
               endlich wieder herkommen möge und die jetzt ihr monarchistisches Antlitz in streng
               republikanisch-römische Falten zwängen müssen. <emph>(Lebhafte Heiterkeit.)</emph>
               Und da die Schadenfreude die reinste Freude ist, die ein Mensch genießen kann, so
               wird diese Abstimmung für mich eine Quelle reinsten Genusses sein und ich werde es
               nicht unterlassen, die ganze Zeit, wo es sich um dieses Bekenntnis zur Republik
               handeln wird, meine Blicke nach dieser Seite des Hauses zu wenden, um das Vergnügen
               ganz in völliger Anschauung und in beglückender Gegenwart des Ereignisses zu
               genießen. <emph>(Lebhafte Heiterkeit.)</emph></p>
            <p>Wenn aber der Herr Abgeordnete Kunschak jetzt, weiterhin mit dem Witz, mit dem heute
               die „Reichspost" krebsen geht, auch uns hier zu beglücken unternahm, so möchte ich
               ihn doch darauf aufmerksam machen, daß er sich in einem ganz anderen Falle befindet
               als der Redakteur der „Reichspost". Wenn der Redakteur der „Reichspost“ Worte
               ausläßt, Sätze verkehrt und verdreht und dann aus dem Verkehrten und Verdrehten seine
               ihm passenden Schlüsse zieht, kann ihm natürlich niemand etwas entgegenhalten, denn
               er ist an seinem Schreibtisch allein. Wenn es aber der Herr Kunschak ebenso macht,
               ist das ein sehr bedenkliches Unternehmen. Und er hat es ganz kräftig so gemacht. Er
               hat nämlich behauptet, der Abgeordnete Danneberg wolle sich nur auf die Wehrmacht
               stützen. Von „nur" war aber nicht die Rede. Und von diesem „nur" nun ging dann die
               ganze Schlußfolgerung des Herrn Kunschak aus. Ja, was meint denn der Herr Abgeordnete
               Kunschak? Auf eine Wehrmacht, die ernsthaft republikanisch gesinnt ist, sich zu
               berufen, das ist das gute Recht einer Partei, die dafür Sorge getragen hat, — Sorge
               getragen hat im schärfsten Kampfe gegen Sie, meine Herren, — daß diese Wehrmacht
               nicht etwas aus dem Volke Herausgehobenes, von dem Volke als fremd Losgelöstes,
               sondern als ein Teil dieses Volkes gestaltet wird. Unsere Wehrmacht hat alle
               staatsbürgerlichen Rechte, die jeder andere Staatsbürger auch genießt, und ist
               durchaus ein Teil des Volkes. Sich auf sie zu berufen haben wir, die ihr diese
               volkstümliche Gestalt verliehen haben, allerdings das Recht. Allein es hat sich der
               Herr <pb facs="#facs_13" n="13" xml:id="img_0013" break="yes"/><fw type="pageNum">3418</fw>Abgeordnete Danneberg nicht nur auf die Wehrmacht berufen, sondern er
               hat sich vor allem an den Willen der Arbeiterschaft berufen. Wenn sonach der Herr
               Abgeordnete Kunschak behauptet, Danneberg habe die Wehrmacht der Masse der
               Bevölkerung gegenüberstellt, — ja die Masse der Bevölkerung ist doch die arbeitende
               Bevölkerung auf die sich Danneberg berufen hat! Man sieht also: Entstellungen im
               Stile der „Reichspost“ lassen sich doch nur dann mit Glück durchführen, wenn man sie
               am Schreibtisch in Szene setzt, ungestört von denen, die die Tatsachen wissen und sie
               entgegenzuhalten vermögen.</p>
            <p>Der Herr Abgeordnete Kunschak möchte wissen, wo denn eigentlich die Berechtigung zu
               einem Mißtrauen vorliege, darauf sage ich ihm: Jawohl, wir haben ein ganz gewaltiges
               Mißtrauen gegen recht beträchtliche Teile des Volkes von Deutschösterreich. Vor allem
               haben wir Mißtrauen gegen alle diejenigen, die in blinder und tauber Anhänglichkeit
               an die Führer der christlichsozialen Partei angeschlossen sind, wir übertragen auf
               sie mit Recht das Mißtrauen, das wir vor allem gegen die Führer der
               christlichsozialen Partei nähren, gegen Kunschak in allererster Linie, vor dem und
               vor seiner Politik ich ebenso wie alle anderen, die es ernst und ehrlich mit einer
               demokratischen Republik meinen, ernste Besorgnisse hege; wenigstens kann man sagen,
               daß die Gefährlichkeit des Herrn Kunschak und seiner nächsten Anhänger, dieser
               eigentlichen antirepublikanischen Gruppe innerhalb der christlichsozialen Partei, nur
               begrenzt ist durch die Schranken ihrer Macht, sicherlich aber nicht durch ihre
               Gesinnung und sicherlich nicht durch irgendeine moralische Schranke.
                  <emph>(Zustimmung.)</emph></p>
            <p>Es war ja auch in der Rede des Herrn Abgeordneten Danneberg nicht zu überhören, daß
               er ausdrücklich auf die Zeit, in der wir leben und auf die Gefahr hinwies, die sich
               im Auslande an unserer Grenze zusammenballt. Daß der Herr Abgeordnete Kunschak diese
               Stelle dennoch überhört hat, ist vielleicht weniger Absicht, als der Umstand, daß
               das, was uns und allen republikanisch Gesinnten als Gefahr erscheint, die drohenden
               Erscheinungen an der ungarisch-österreichischen Grenze, für ihn nicht Gefahr, sondern
               Erlösung, Wunsch und Hoffnung bedeutet <emph>(Lebhafte Rufe: Sehr richtig)</emph>, so
               daß sich natürlich für ihn das Mißverständnis gewissermaßen aus den Grundelementen
               seines Denkens und Empfindens logisch ergab.</p>
            <p>Noch ein Wort gestatten Sie mir über den Herrn Kunschak und über das, was er uns über
               die Wehrmacht zu sagen so gütig war. Er meinte, es sei das gar keine republikanische
               Wehrmacht, es seien das organisierte Pinkertons der Sozialdemokraten. Ich bin
               überzeugt, daß Herr Kunschak in Hietzing oder in Meidling, in einem
               christlichsozialen Versammlungslokal — wahrscheinlich in mehreren christlichsozialen
               Versammlungslokalen — mit diesem Schlager erfolgreich Staat gemacht hat, aber im
               Parlament will sich nicht alles schicken, was draußen im Wahlkampfe sich fruchtbar
               verwenden läßt. Zu dem Begriffe der Pinkertons würde gehören, daß wir die Wehrmacht
               irgendwie, irgendwann zu unseren besonderen Parteiinteressen benutzt, sie für unsere
               Parteiinteressen zu Gewalttaten verwendet hätten. Dafür wird der Herr Abgeordnete
               Kunschak auch nicht ein Beispiel anführen <emph>(Zustimmung.)</emph>, und ich sage
               ihm, was ihm an der Wehrmacht fehlt, das ist, daß die Wehrmacht, so wie wir sie
               gestaltet haben, nicht mehr das ist, was sie früher war, nämlich Pinkertons im
               Dienste der bürgerlichen Kreise, im Dienste des Kapitalismus. <emph>(Lebhafte
                  Zustimmung.)</emph> Das vermißt Herr Kunschak an der jetzigen Wehrmacht, das ist
               die Unvollkommenheit der jetzigen Wehrmacht im Sinne der Christlichsozialen, und für
               mich besteht kein Zweifel, wenn die Herren Christlichsozialen jemals zur Macht
               gelangen und etwa ihren Heeresfachmann, den Herrn Dr. Mataja zum Bundesminister für
               das Heerwesen machen, diese Umwandlung unserer Wehrmacht in Pinkertons im Dienste der
               christlichsozialen Partei und des christlichen, und nicht bloß des christlichen
               Ka[p]italismus mit allen Mitteln betrieben werden wird.</p>
            <p>Nun kommt das zweite Kapitel, das Kapitel über die Volksabstimmung. Da hat der Herr
               Abgeordnete Kunschak die Sache so gedreht, als ob der Herr Abgeordnete Dr. Danneberg
               die Volksabstimmung verhöhnt hätte. Nun hat Dr. Danneberg gar nichts anderes
               behauptet, als das, was Herr Kunschak verschweigen mußte, um den Vorwurf überhaupt
               erheben zu können; er hat gesagt, daß über komplizierte Gesetze, wie sie unter den
               heutigen wirtschaftlichen und politischen Zuständen die Regel bilden, eine bloße
               Entscheidung mit Ja und mit Nein nicht genüge. Das wird natürlich jeder Mensch
               bestätigen, der unser politisches und wirtschaftliches Leben von heute kennt und
               jeder wird deshalb auch bestätigen, daß die Anwendung der Volksabstimmung bei der
               Gestaltung unserer Gesetze an diesem Umstande eine sehr bedeutende Schranke findet.
               Es gibt nicht einen Politiker und kaum einen Staatsrechtslehrer, der in diesem Punkte
               einer anderen Meinung wäre. Für den Herrn Abgeordneten Kunschak hat es sich indes bei
               der ganzen Sache um etwas ganz anderes gehandelt; für ihn wars das Mittel, auf dem
               Umwege über eine Theorie von absoluter Demokratie und Autokratie, die von
               demokratischen Behörden ausgeübt werden, zu einer weiteren persönlichen Tücke und
               Bosheit zu gelangen.</p>
            <p>Aber noch ein Wort über die Autokratie der demokratischen Organe! Daß er sich ihrer
               so sehr <pb facs="#facs_14" n="14" xml:id="img_0014" break="yes"/><fw type="pageNum">3419</fw>erfreut, daß er mit einer förmlichen Begeisterung von ihnen gesprochen
               hat, hat in uns die Erinnerung an Zeiten wachgerufen, wo es wirklich in Österreich
               eine solche, und zwar brutal an das Zarentum erinnernde Autokratie der demokratischen
               Organe gab, das heißt nicht demokratischer, aber wenigstens in demokratischer Form
               gewählter Organe, das waren die Zeiten, wo Herr Kunschak und seine Parteigenossen in
               Wien und Niederösterreich herrschten und Niederösterreich das Paschalik der Herren
               Kunschak und Genossen war. Aus diesen Zeiten her kennen wir die Praxis der Autokratie
               der demokratischen Organe und haben deshalb seiner Theorie, die er hier vorgebracht
               hat, das richtige, auf die Erfahrung gestützte Verständnis entgegengebracht. Aber für
               Herrn Kunschak hat es sich natürlich nicht darum gehandelt, sondern er wollte, wie
               ich schon sagte, einen Angriff nach der anderen Richtung schleudern. Er begann
               nämlich davon zu reden — so schuf er sich den Übergang —, daß die Autokratie der
               demokratischen Organe nur dann etwas gutes sei, wenn diese demokratischen Organe auch
               fachlich und sachlich ihrer Aufgabe gewachsen seien. Wie er diese Bosheit abschoß,
               dachte ich mir: Was meinte er da, es wird doch nicht um des Henkers willen die innere
               Zersetzung in der christlichsozialen Partei schon so weit gediehen sein, daß sie sich
               auch schon auf das Verhältnis des Klubs zu den gegenwärtigen Mitgliedern der
               Regierung erstreckt. Kunschak wird doch nicht um Gotteswillen den Herrn Heinl oder
               den Herrn Haueis meinen oder gar den derzeitigen hoch verehrten Leiter unseres
               Kabinetts, den Herrn Professor Dr. Mayr? Aber so ganz unmöglich wäre das auch nicht
               gewesen, daß er diese drei Herren gemeint hätte, denn es hat sich gezeigt, daß zum
               Beispiel hätte, denn es hat sich gezeigt, daß zum Beispiel die abgehenden Mitglieder
               des früheren Kabinetts in ihrer Partei mit dem, was sie geleistet und getan haben,
               keinen richtigen Anklang gefunden zu haben scheinen. So hat sich der Herr Zerdik,
               wenn ich nicht irre, auf Grund seiner früheren Tätigkeit selbständig machen müssen,
               weil er in der Partei keinen Raum mehr findet. Ebenso hat man Herrn Dr. Waiß, wenn
               ich richtig gelesen habe, auf die nicht eben aussichtsreiche sechste Stelle seiner
               Liste gesetzt, einen Mann, von dem erzählt wird, daß er ein großartiger
               Bauernagitator ist, worauf die Christlichsozialen namentlich in Zeiten der Wahl viel
               mehr Wert legen, als etwa auf Fachkenntnisse in militärischen Angelegenheiten. Und ob
               alle Christlichsozialen an Herrn Stöckler eine ungemischte Freude haben
                  <emph>(Heiterkeit)</emph>, das scheint mir nach den Veröffentlichungen, die in der
               letzten Zeit zu lesen waren, gleichfalls zweifelhaft. Ich war also wirklich einige
               Zeit der beängstigenden Meinung, es würde da plötzlich christlichsoziale Parteiwäsche
               gewaschen werden, als der Herr Abgeordnete Kunschak uns aus diesen bangen Zweifeln
               angenehm erlöste, indem er den Namen Renner nannte.</p>
            <p>Nun selbstverständlich, eine Partei, die über so großartige Begabungen, über so viel
               Fachwissen in ihren Reihen, über so viele anerkannte, europäische geachtete Namen
               verfügt, daß sie als ihren Besten und Ersten den Professor Mayr uns an die Spitze des
               Staates hat präsentieren müssen <emph>(Heiterkeit)</emph>, die hat volles Recht, den
               Herrn Abgeordneten Renner als einen ungeeigneten Staatssekretär hinzustellen. Und
               auch darüber, warum der Herr Abgeordnete Renner den Christlichsozialen als ungeeignet
               erscheint, will ich mich in gar keinen Streit mit Herrn Kunschak einlassen. Ich finde
               es vielmehr ganz begreiflich, daß dem Herrn Abgeordneten Kunschak die Außenpolitik
               des Herrn Dr. Renner nicht behagt, den um ihm zu behagen, müßte sie keine
               deutschösterreichische Politik mehr, sondern eine ungarische Politik sein.
                  <emph>(Zustimmung.)</emph> Ich bitte, ganz ernst gesprochen, ohne alle Aufregung.
               Versuchen Sie und lesen Sie doch einmal alle Kritiken — nicht eine, sondern alle
               Kritiken —, die in sämtlichen christlichsozialen Blättern gegen die Politik Renners,
               namentlich seitdem es diese berühmte kleine Entente gibt, laut wurden, ob eine
               einzige dieser Kritiken anders als vom ungarischen Standpunkt aus geschrieben ist!
               Ich bitte, legen Sie mir den Artikel vor, den die „Reichspost" als Kritik an Renners
               auswärtiger Politik veröffentlicht hat und der eine andere Richtung hätte als eine
               gut ungarisch-patriotische? Daß der Herr Dr. Renner diesen weitgehenden
               ungarisch-patriotischen Ansprüchen der „Reichspost“ und des Herrn Kunschak nicht
               entspricht, ist allerdings eine Tatsache, die ich bestätigen muß.</p>
            <p>Dagegen muß ich es bestreiten, daß die Formen, in denen Dr. Renner sein Amt verwaltet
               hat, undemokratisch seien. Wer Mitglied des Ausschusses für Äußeres ist, der wird im
               Gegenteil zugestehen müssen, daß Herr Dr. Renner in sehr eingehender, sehr
               einläßlicher Weise die Vertreter und Vertrauensmänner der Nationalversammlung über
               seine Taten, Unternehmungen, Pläne unterrichtet, mit einer Ausführlichkeit, mit einer
               Einläßlichkeit, mit einer Darlegung der Einzelheiten, auch der der Öffentlichkeit
               verborgenen und verborgen bleiben müssenden Einzelheiten, die sicherlich eine Neuheit
               darstellt in der Führung auswärtiger Politik. Ja, ich gestehe Ihnen ganz ehrlich, daß
               ich bei manchen solchen Darlegungen meines Freundes Renner ein wenig ängstlich war,
               daß mir das Gruseln über den Rücken lief, wenn ich mir dachte, diese so tief in die
               inneren Vorgänge der Politik reichenden Darlegungen und Eröffnungen würden da
               vielleicht vor Ohren laut, deren zugehörige Sprechapparte möglicherweise nicht gut
               verschlossen sind <emph>(Abgeordneter Dr. Alfred Gürtler: Na, na, das ist </emph><pb facs="#facs_15" n="15" xml:id="img_0015" break="yes"/><fw type="pageNum">3420</fw><emph>stark!)</emph> und daß mir manchmal übel zumute war, wenn mein
               Freund Renner mit solcher Ausführlichkeit, mit solcher Einläßlichkeit, mit einer
               solchen Offenheit über Dinge sprach, die einstweilen doch noch nur Gegenstand der
               Erkenntnis Weniger sein dürfen.</p>
            <p>Präsident Dr. <emph>Dinghofer</emph>
               <emph>(unterbrechend)</emph>: Ich möchte bitten, zum Gegenstande, zur Verfassung,
               zurückzukehren. <emph>(Zahlreiche Zwischenrufe.)</emph></p>
            <p>Abgeordneter <emph>Leuthner</emph>: <emph>(fortsetzend)</emph>: Wenn der Herr
               Abgeordnete Kunschak eine Rede hält, die gar keinen Zusammenhang mit der Verfassung
               hat, auf die ich aber notwendigerweise antworten muß, weil sie die schärfsten
               Angriffe auf meine Parteigenossen enthielt, so fällt die Schuld an der Abirrung vom
               Gegenstande ausschließlich auf Herrn Kunschak. Denn es ist schlechthin unmöglich, daß
               der Herr Abgeordnete Kunschak eine solche Rede hält, ohne dabei die entsprechende
               Zurechtweisung zu erfahren, daß die Antwort darauf verwehrt sein sollte.</p>
            <p>Um also wieder zum Herrn Kunschak und zu seiner Bemängelung unserer auswärtigen
               Politik zurückzukehren, will ich ihm sagen, daß es natürlich außerordentlich schwer
               ist, die reinen und ernsten Formen der Demokratie dort zur Geltung zu bringen, wo in
               einem Staate die Ehrlichkeit der Gesinnung, die Ehrlichkeit und Uneingeschränktheit
               des Bekenntnisses zum eigenen Volk und zum eigenen Staate fehlt, die anderwärts ohne
               irgendwelche Schutzmaßnahmen jeden Abgeordneten von vornherein zum Treuhänder der
               Angelegenheiten seines Vaterlandes macht. Das mangelt uns hier und das ist die
               eigentliche Schranke der Demokratie, in der Politik überhaupt und in der äußeren
               Politik im ganz besonderen Maße.</p>
            <p>Und nun sei mir noch gestattet, auf eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Kunschak
               zurückzukommen, die sich auf die Wiener Gemeinde bezieht. Aber nicht, daß ich mich
               etwa in eine sachliche Auseinandersetzung begeben möchte. Gott behüte mich davor! Ich
               möchte bloß dem Herrn Kunschak seine Scherze auch mit einem Scherze beantworten. Er
               hat nämlich gemeint: Wir werden Euch in der Nationalversammlung die kurzen
               Legislaturperioden nicht bewilligen, dafür aber sollt Ihr sie im Gemeinderat
               bewilligen. <emph>(Widerspruch.)</emph> Das wäre der kurze Inhalt des langen
               Geredes.</p>
            <p>Nun, darauf ist zu erwidern, daß sich in diesem Punkte der Herr Abgeordnete Kunschak
               als ein echter und rechter Klerikaler erwiesen hat, ja, daß er gezeigt hat, wie man,
               auch ohne die Weihen empfangen und die Gelübde abgelegt zu haben, ja sogar ohne
               Mitglied der Redaktion der „Reichspost" zu sein, ein rechter und waschechter Jesuit
               Sein kann. <emph>(Heiterkeit. — Abgeordneter Kunschak: Das ist keine
                  Schande! — Heiterkeit und Zwischenrufe.)</emph> Nun also, er behauptet sogar, daß
               er sich das zur Ehre anrechnet. Es war aber immer die Art der Jesuiten, ihrem Gegner
               zu sagen: Wo wir in der Minorität sind, verlangen wir für uns die Freiheit auf Grund
               Eurer Grundsätze, und wo wir in der Majorität sind, verweigern wir Euch die Freiheit
               auf Grund unserer Grundsätze. Nach diesem Prinzip ist der Herr Abgeordnete Kunschak
               auch bei der Behandlung dieser Frage vorgegangen und rechnet sich das selbst zur Ehre
               an. <emph>(Zwischenrufe.)</emph></p>
            <p>Aber lassen wir nun den Herrn Kunschak, mit dem wir uns schon lange genug gelangweilt
               haben <emph>(Lebhafte Heiterkeit)</emph> und gehen wir zur Sache selbst über.
                  <emph>(Zwischenrufe.)</emph> Ich muß aber doch noch einmal auf den Herrn Kunschak
               zurückkommen. <emph>(Lebhafte Zwischenrufe.)</emph> Schauen Sie, regen Sie sich doch
               nicht auf. <emph>(Abgeordneter Dr. Mataja: Ich habe gehört, daß Sie von mir
                  gesprochen haben! Es wäre für mich sehr interessant, das zu erfahren, Sie sollen
                  im Zusammenhang mit dem Ausschuß für Äußeres von mir gesprochen haben.
                  Abgeordneter Alois Bauer: Von Ihnen war nicht die Rede! — Lebhafte Zwischenrufe. —
                  Lärm.)</emph></p>
            <p>Präsident Dr. <emph>Dinghofer</emph>
               <emph>(wiederholt das Glockenzeichen gebend)</emph>: Herr Abgeordneter Mataja, Sie
               haben nicht das Wort. <emph>(Zwischenrufe des Abgeordneten Forstner.)</emph> Herr
               Abgeordneter Forstner, Sie haben auch nicht das Wort. <emph>(Lärm.)</emph></p>
            <p>Abgeordneter <emph>Leuthner</emph>
               <emph>(fortsetzend)</emph>: Ich kann mich nicht erinnern, irgendwie den Namen des
               Herrn Abgeordneten Mataja genannt zu haben, außer in dem Zusammenhange, daß ich
               gemeint habe, die Christlichsozialen würden, wenn sie etwa zur Herrschaft kommen
               sollten, den Herrn Abgeordneten Mataja zum Staatssekretär für das Heerwesen machen
               und er wird dann die Wehrmacht zu Pinkertons im Dienste der Christlichsozialen
               umwandeln. <emph>(Zwischenrufe.)</emph> Nur damit Sie sich beruhigen, habe ich Ihnen
               diese Aufklärung gegeben, sonst könnte ich mich ja nicht mehr verständlich machen,
               denn sie sind gewohnt, bei solchen Gelegenheiten einen fürchterlichen Lärm zu
               schlagen.</p>
            <p>Nun hat der Herr Abgeordnete Kunschak in seinen Schlußworten, um doch irgendwie auf
               die Verfassung zu reden zu kommen, sein Leid darüber ausgesprochen, daß die
               Grundrechte in der Verfaffung nicht zur Erledigung gelangen, und in ähnlicher Weise,
               allerdings noch weniger gefühlvoll, hat der Herr Abgeordnete Seipel geklagt: Sonst
               bildeten die Grundrechte ein Requisit der Ver<pb facs="#facs_16" n="16" xml:id="img_0016" break="no"/><fw type="pageNum">3421</fw>fassungen und wir haben
               leider nun eine Verfassung ohne Grundrechte.</p>
            <p>Der Herr Mayr als Vorsitzender des Kabinetts hat dagegen etwas offener und redlicher
               gesprochen. Er hat gemeint, es verschlage nicht viel, wenn man die Grundrechte nicht
               in die Verfassung aufgenommen habe. Das sei mehr so etwas Dekoratives und überhaupt
               habe man ja die alten Staatsgrundgesetze und könne sich bei ihnen beruhigen. Nun,
               mich hat diese Äußerung des Herrn Staatssekretärs nicht eben überrascht. Ich weiß,
               daß weder er noch seine Parteigenossen einen lebhaften Drang danach verspüren, unser
               Vereins-, unser Versammlungs-, unser Preßrecht verfassungsmäßig zu befestigen oder
               aber eine verfassungsmäßige Grundlage für das Arbeiterrecht zu schaffen oder aber gar
               das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in einem modernen, in einem menschlichen, in
               einem vernünftigen Sinne zu regeln. All das liegt den Herren Christlichsozialen
               sicherlich fern und bildet für sie keine drängende Frage. Ich muß aber den Herren
               Christlichsozialen gegenüber betonen, daß für die Arbeiterschaft diese Frage eine
               drängende Frage ist und bleibt und daß diesem großen Teile der Bevölkerung
               Deutschösterreichs eine Verfassung ohne Regelung der Grundrechte tatsächlich als ein
               bloßes Trümmerwerk erscheint. Es ist nicht so, als ob es sich da bloß um etwas
               Dekoratives handelte, obwohl es nicht gleichgültig ist, daß eine Verfassung so ganz
               auf ihren idealen Teil, so ganz darauf verzichtet, Ausdruck des kulturellen, des
               moralischen, des geistigen Denkens und Empfindens einer Zeit zu sein, daß sie sich
               ganz und gar darauf beschränkt, wie es unsere Verfassung tut, die
               Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Ländern und dem Staate in irgendeine Form des
               Ausgleichs zu bringen.</p>
            <p>Aber es handelt sich bei den Grund- und Freiheitsrechten auch um rein praktische
               Fragen und in dem gegenwärtigen Zustand um schwere praktische Mängel. Wir haben
               allerdings — darin hat der Professor Mayr recht — Staatsgrundgesetze, aber diese,
               wenn sie auch von der Versammlungs- und Vereinsfreiheit reden, haben 50 Jahre
               hindurch nicht gehindert, daß die Versammlungs-, Vereins- und Preßfreiheit in dem
               alten Österreich ein völlig unbekanntes Ding war. Erst die Revolution hat kommen,
               erst die Republik hat aufgebaut werden müssen, um die Schranken, die der Vereins-,
               Versammlungs- und der Preßfreiheit gesetzt waren, zu beseitigen. Alle diese Schranken
               sind aber im wesentlichen doch nur durch die Tat beseitigt worden und die Freiheit
               ist nicht genügend durch das Gesetz verankert. Man kann sich schon, wenn man etwas
               Phantasie und namentlich eine genauere Kenntnis der Christlichsozialen hat, einen
               Zeitpunkt und einen Zustand vorstellen, daß irgendwo dort hinten in Tirol oder
               Vorarlberg irgendwelche Hinterwäldler es wieder unternehmen könnten, eine Versammlung
               mit einer Aufsichtsperson zu beglücken oder einem Vereine aufzunötigen, daß er seine
               Versammlungen anzeigt. Ja, es ist gar nicht undenkbar, daß irgend so ein Rintelen
               oder wie die Herrschaften alle heißen, sich in einer schwachen oder starken Stunde
               sogar des § 23 erinnern könnte. Darum ist es nicht nur eine Frage der Ehre und eine
               Frage der Etikette, sondern es ist eine ganz praktische Frage, daß wir eine moderne
               Gestaltung unserer Grundrechte gewinnen, daß verfassungsmäßig durch genauere und
               schärfere Abgrenzung, als dies in den Staatsgrundgesetzen der Vergangenheit der Fall
               war, Versammlungs-, Vereins- und Preßrecht verbürgt und gewährleistet werden.</p>
            <p>Was ich in bezug auf Vereins-, Versammlungs- und Preßrecht gesagt habe, das gilt im
               doppelten Maße von der Schule. Sie haben gesehen, daß es selbst in der die Schule
               berührenden Kompetenzfrage zu einer Einigung nicht kommen konnte, daß der Wille der
               Christlichsozialen, der auf Verländerung gerichtet ist, gegen unseren Willen, der die
               staatliche Gesetzgebung und Verwaltung des Schulwesens fordert, sich gestellt hat.
               Ich möchte aber dabei doch nicht unerwähnt lassen, daß, wenn die Christlichsozialen
               die Verländerung der Schule anstreben, sie selbst gar wohl wissen, daß sie hiemit
               nicht nur das Interesse der Schule an ihrem Lebenspunkte treffen, sondern daß sie den
               Lehrern sogar in ihren eigenen Reihen damit nicht angenehm sind. Denn, man mag
               hundertmal ein Christlichsozialer sein, wenn man ein Lehrer ist, kann man es nicht
               aus der Erinnerung bannen, welche Schindluder die Länder mit der Schule getrieben
               haben <emph>(lebhafter Widerspruch)</emph> und weiß es wohl abzuwägen, in welch guter
               Hut Unterrichtswesen und Volksunterricht bei den christlichsozialen Ländergewaltigen
               sind. Es unterliegt kaum einem Zweifel: die gesamte Lehrerschaft ohne Ausnahme der
               Partei sieht eine andere als eine staatliche Regelung unseres Schulwesens als eine
               Gefahr für sich an.</p>
            <p>Im Verhältnis zu der Schule tritt bei den Christlichsozialen der reine Klerikalismus
               zum Vorschein, man kann sagen, im Verhältnis zur Schule hat die christlichsoziale
               Partei überhaupt keinen eigenen Willen. Sie tritt nicht auf als Verkörperung einer
               Meinung, die in bestimmten Volksschichten verbreitet ist, sondern sie ist ganz und
               gar abhängig von den Anschauungen, die ihre priesterlichen Anhänger hegen, und damit
               von Anschauungen, die ihnen von Rom vorgeschrieben sind. <emph>(Widerspruch.)</emph>
               Das macht die Christlichsozialen in der Schulfrage überhaupt nicht verhandlungsfähig,
               weil sie ja da kaum eigenen Willens sind, sondern die Form und der Inhalt ihres
               Willens ihnen von außen her auferlegt ist. Und es ist daher selbstverständlich, daß
               wir in dieser Nationalversammlung, in der wir mit <pb facs="#facs_17" n="17" xml:id="img_0017" break="yes"/><fw type="pageNum">3422</fw>nahezu gleicher Zahl
               einander gegenüberstehen, in der Schulfrage zu keinem Ergebnis gelangen konnten und
               gelangen können. Allerdings haben es doch klerikale Parteien gelegentlich fertig
               gebracht, eine Form der Regelung zu finden, die dem äußeren Anschein nach den in Rom
               geltenden Vorstellungen genügt, dem Inhalte nach aber sich modernen staatlichen
               Bedürfnissen nähert. Wir kennen ja die Lösung, die die deutsche Verfassung mit
               Zustimmung der Klerikalen gefunden hat. Diese Fassung lautet dahin, daß wohl der
               Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in den Schulen gelten soll, daß aber
               davon ausgenommen sein sollen die bekenntnisfreien Schulen und das die Erteilung des
               religiösen Unterrichtes der Willenserklärung der Lehrer, die Teilnahme an religiösen
               Unterrichtsfächern und an kirchlichen Feiern und Übungen der Willenserklärung
               derjenigen überlassen bleiben soll, die über die religiöse Erziehung des Kindes zu
               bestimmen haben. Sie sehen, mit Zustimmung der klerikalen Partei hat sich in
               Deutschland eine Lösung finden lassen, die scheinbar den Religionsunterricht für die
               Schule statuiert, in Wirklichkeit aber ihn beseitigt in allen weltlichen Schulen und
               ihn auch sonst unwirksam macht in den Fällen, wo die Eltern den Religionsunterricht
               für ihre Kinder nicht wünschen.</p>
            <p>Die Herren Christlichsozialen in Deutschösterreich haben sich allerdings eine andere
               Lösung zurechtgemacht. Sie wünschen, daß der Religionsunterricht ein ordentliches
               Lehrfach in Volks- und Mittelschulen sei und verfassungsmäßig begründet werde. Wir
               können darauf erwidern, daß in dieser Form natürlich — und dies ist ein neuer Beweis
               dafür, daß ein Ausgleich zwischen uns gerade in diesen Fragen schlechthin unmöglich
               war — die Aufstellung des Religionsunterrichtes als ordentlicher Lehrgegenstand für
               uns Sozialdemokraten eine ganz unmögliche Sache ist. Wir können zugeben und geben
               ohne weiteres zu, daß jede Religionsgenossenschaft ihren Religionsunterricht sich
               selbst besorge, und es bleibt den Eltern unbenommen, innerhalb dieser
               Religionsgenossenschaft die religiösen Bedürfnisse ihrer Kinder befriedigen zu
               lassen. Das ist eine Angelegenheit zwischen den Eltern und den
               Religionsgemeinschaften. Allein es ist ein Widerspruch zu all dem, was moderne
               Auffassung von der Schule heißt, wenn man die Religion als Unterrichtsgegenstand in
               der Schule selbst aufstellt. Denn damit entstehen Unmöglichkeiten, moralische und
               unterrichtstechnische Unmöglichkeiten. Es kann selbstverständlich die Religion und
               der Unterricht der Religion in keinerlei Weise anders erteilt werden, als es den
               religiösen Vorstellungen der betreffenden Religionsgemeinschaft entspricht. Und so
               kann keiner die katholische Religionslehre und keiner wohl auch die jüdische lehren,
               ohne eine ganze Reihe von Wundererzählungen, die sehr viel Glaubenskraft erfordern,
               den Kindern zum besten zu geben. Darin soll niemand eine Hemmung erfahren, das soll
               jede Religionsgemeinschaft in dem vollen Ausmaß ihrer Bedürfnisse und Wünsche tun. In
               der Schule selbst entsteht jedoch ein ganz unerträglicher Zustand, wenn innerhalb des
               Rahmens ein und desselben Lehrplanes nun etwa die Geschichte vom verschluckten Jonas
               erzählt wird, und zwar als eine historische Tatsache — so muß sie erzählt werden,
               weil die Katholiken doch an die mechanische Inspiration, an den Gottesursprung jedes
               Wortes der Bibel glauben — und dann in der nächsten Stunde Naturgeschichte, wie wir
               sie heute, dreitausend Jahre später, auffassen, vorgetragen wird.</p>
            <p>Dadurch entsteht ein Widerspruch, über den wir erwachsene Leute hinwegsehen können,
               der aber für das Kind natürlich eine ganz ernstliche moralische Gefahr bedeutet, der
               es zu Fragen veranlaßt, auf die eine Antwort nicht zu geben ist, für die sich eine
               Lösung nur in der Form der Heuchelei finden läßt. Und was sich auf der Unterstufe
               keimhaft entwickelt, tritt uns in ausgeprägter Form entgegen, wenn Religion auch in
               den Oberklassen der Bürgerschule oder in der Mittelschule Lehrgegenstand bleibt, wie
               es die Christlichsozialen wünschen. Es wird wohl auch kein Christlichsozialer leugnen
               können, daß ein sehr großer Teil der Mittelschüler und auch kein geringer Teil der
               Bürgerschüler innerlich vom katholischen Glauben abgefallen ist, obzwar er äußerlich
               aus zwingenden Gründen ihm angehören muß. Wenn ich nun dieses Kind oder diesen
               heranwachsenden Menschen nötige, 150 Jahre nach Kant den kosmologischen und
               ontologischen und physikoteleologischen Gottesbeweis auswendig zu lernen, während in
               ihm schon Anschauungen keimen, die aus der modernen Naturerkenntnis, aus der modernen
               philosophischen Auffassung hervorgehen, zwinge ich ihn zu einer Heuchelei. Ein Gefühl
               inneren Elends, ein Gefühl des äußersten Gewissenszwanges muß ihn ergreifen, muß ihn
               unglücklich machen, muß ihn niederdrücken. Dazu können Menschen, die es ernsthaft
               meinen mit der modernen Gestaltung der Schule, nie die Hand geben.</p>
            <p>Es ist eigentlich kaum begreiflich, warum die Christlichsozialen so sehr darauf
               bestehen, daß der Religionsunterricht ein ordentlicher Lehrgegenstand sein soll, da
               es doch im Widerspruch zu ihren eigenen Auffassungen von Religion stehen müßte, denn
               ein erzwungenes und ein erheucheltes Bekenntnis zur Religion müßte doch vor allem
               denen ein Greuel sein, die religiös sind oder sich wenigstens für religiös halten
               lassen möchten.</p>
            <p>Aber die Sache steigt aus dem Ernsthaften ins Komische, wenn man sich vorstellt...
                  <emph>(Abgeordneter Dr. Aigner: Wenn Sie es behandeln, dann steigt es ins
                  Komische!)</emph> Sie werden später<pb facs="#facs_18" n="18" xml:id="img_0018" break="yes"/><fw type="pageNum">3423</fw>auch noch lachen!..., wenn man in
               Betracht zieht, was die Herren Christlichsozialen von den Hochschulen wünschen. Da
               hat der Herr Dr. Mayr, der doch sonst gar nicht so aussieht, einen guten Witz
               gemacht. Er sagt nämlich <emph>(liest)</emph>: „Die wissenschaftliche Heranbildung
               der Kandidaten des geistlichen Standes wird von den betreffenden
               Religionsgemeinschaften geregelt und geleitet. Die theologischen Fakultäten an den
               Hochschulen bleiben erhalten.“ Nun denn, der ganze Umfang und der Inhalt dessen, was
               an der theologischen Fakultät gelehrt wird, ist vollständig den Bestimmungen der
               päpstlichen Kurie und des bischöflichen Ordinariates anheimgegeben. Wir wissen ja
               alle, sehr geehrte Herren, daß durch den Modernisteneid jeder katholische Geistliche,
               auch wenn er Professor ist, sich hat dazu nötigen lassen müssen, völlig auf die
               Freiheit, auf das, was man freie Forschung nennt, zu verzichten. Wir wissen aus der
               Encyclica pascendi... <emph>(Abgeordneter Dr. Alfred Gürtler: Jessas, ist der
                  gescheit! Ich bewundere Sie!)</emph> Dazu haben Sie allen Grund. Wirklich allen
               Grund! Aus der Encyclica pascendi und aus dem zweiten Syllabus wissen wir, daß alle
               diejenigen Gebiete, die innerhalb der Theologie als Gebiete der modernen Wissenschaft
               angesprochen werden können, also Entwicklungsgeschichte der Religion...
                  <emph>(Zwischenrufe.)</emph></p>
            <p>Präsident Dr. <emph>Dinghofer</emph>: Ich bitte, keine Zwiegespräche zu führen.</p>
            <p>Abgeordneter <emph>Leuthner</emph>: ... vergleichende Religionsgeschichte und
               dergleichen von dem Papst als etwas nicht Existentes und des Existierens nicht
               Würdiges hingestellt worden sind, so daß im Kern und Stern der theologischen
               Wissenschaft eine ernsthafte wissenschaftliche Arbeit von einem katholischen
               Theologen überhaupt unmöglich ist. Sie ist nur denkbar an der Periperie, etwa auf
               einem rein linguistischen Gebiete. Und das soll der Staat nun trotzdem bezahlen.
               Obwohl er nicht den geringsten Einfluß auf die Art dieses wissenschaftlichen
               Betriebes hat, soll er dafür mit seinem Gelde auf kommen? Eine solche Lösung der
               Frage mögen die Christlichsozialen, die in dem Staat ein Werkzeug der römischen
               Kirche sehen, wünschen, niemals aber wir. Auch hier ist ein Punkt, wo eine
               Ausgleichung zwischen uns und Ihnen nie möglich sein wird, und einer der Gründe,
               warum die Grundrechte nicht mit erledigt werden konnten innerhalb der Verfassung ...
                  <emph>(Abgeordneter Schönsteiner: Solange, wir hier etwas zu reden haben, darf es
                  eben nicht anders sein!)</emph> Solange Sie hier zu reden haben — das unterliegt
               gar keinem Zweifel — wird irgendein Fortschritt auf dem Gebiete der Schule nicht
               möglich sein. <emph>(Rufe: Oho! — Beifall.)</emph> Und weil Sie mich so
               herausgefordert haben, möchte ich Ihnen hierauf folgendes erwidern: Sehen Sie, wenn
               ich mir die Leute ansehe von dem Schlage, wie Sie es sind, so könnte es mich fast
               reizen, innerlich der äußersten Verländerung der Schule zuzustimmen. Wien bekommt
               jetzt die Rechte eines Landes und wenn wir die äußerste Verländerung der Schule
               erreichen können, vielleicht könnten wir auf einem Gebiete Deutschösterreichs eine
               ernsthafte Schulreform durchführen und eine moderne Schule ausbauen. Darin bin ich
               mit Ihnen — zum erstenmal vielleicht — vollkommen einer Meinung: so lange Sie hier
               mitherrschen, so lange bleiben alle Bemühungen einer Schulreform vollständig
               vergeblich. <emph>(Abgeordneter Schönsteiner: Die Schule zu
               entchristlichen!)</emph></p>
            <p>Man kann das an der Geschichte der Bestrebungen meines Freundes Glöckel ganz genau
               darstellen. <emph>(Abgeordneter Luttenberger: Wir wollen keine jüdische Schulreform!
                  — Gegenrufe.)</emph> Schon der Herr Abgeordnete Kunschak hat die Schulreform des
               Herrn Glöckel zum Gegenstande einer angeblich der Verfassung gewidmeten Rede gemacht.
               Ich habe aber diesen Teil seiner Rede unbeachtet gelassen, weil er sich in lauter
               allgemeinen Redensarten bewegt und man deutlich herausfühlt, daß Herr Kunschak selbst
               nicht weiß, was er spricht; folglich war auch ich nicht verpflichtet, zu wissen, was
               er redet. <emph>(Heiterkeit.)</emph> Aber aus dem, was hier an Zwischenrufen mir
               entgegentönt, in Verbindung mit dem, was Herr Kunschak etwas nebelhaft vorbrachte
                  <emph>(Lachen)</emph>, läßt sich doch vielleicht ein Sinn herauslesen. Der eine
               hat gesagt, sie wollen keine jüdische Schulreform, der andere hat einen anderen
               Ausdruck gebraucht, den ich nicht gehört habe; es wird kein Unglück sein.
                  <emph>(Heiterkeit.)</emph> Es ist darauf folgendes zu erwidern: Wenn Herr Kunschak
               hier diese Vorwürfe gegen Glöckel vorbrachte, dann hätte er — er war Mitglied des
               Unterrichtsausschusses, allerdings eine rara avis, ein selten dorthin fliegender
               Vogel, aber immerhin er war Mitglied des Unterrichtsausschusses und er hätte dieses
               Pathos <emph>(Lachen)</emph>, daß er hier zwei Tage vor Schluß des Parlamentes
               entwickelte, im Unterrichtsausschusse entwickeln können. Wir haben aber im
               Unterrichtsausschusse jedesmal erlebt, daß, kaum daß mein Freund Glöckel seinen
               Bericht über die Tätigkeit der vorangegangenen Monate erstattet hatte, allgemeine
               Begeisterung auch auf Ihren Bänken <emph>(Rufe: Oho!)</emph>, wenn nicht
               Begeisterung, aber doch eine sehr weitgehende Zustimmung sich kundgab.
                  <emph>(Zwischenruf des Abgeordneten Dr. Wagner.)</emph> Schauen Sie, Herr Dr.
               Wagner, ich war in diesem Jahre in sechs Ausschüssen mittätig — ich habe nirgends
               eine solch herzenseinige Stimmung getroffen wie im Unterrichtsausschusse und habe
               nirgends so wenig Opposition und so wenige Heftigkeit der Opposition erlebt wie im
               Unterrichtsausschusse. Wenn also diese Glöckelsche Reform wirklich so bedenklich und
                  so<pb facs="#facs_19" n="19" xml:id="img_0019" break="yes"/><fw type="pageNum">3424</fw>volksgefährlich wäre, dann haben Sie es, meine Damen und Herren, einfach
               versäumt, an der entscheidenden Stelle gegen diese Volksschädlichkeit aufzutreten und
               haben den Fehler der Unterlassung begangen. Sie hätten dort ganz anders auftreten
               müssen. Man hat im Unterrichtsausschusse niemals den Eindruck gewonnen, daß Sie in
               der Schulreform des Herrn Glöckel etwas sehen, was schlechthin verderblich ist — im
               Gegenteil, Sie haben es an Lobsprüchen für diese Reform niemals mangeln lassen, an
               Lobsprüchen, die sogar von dieser Stelle aus von Mitgliedern des
               Unterrichtsausschusses laut wurden und, wenn ich nicht irre, von Herrn Dr. Wagner
               selbst. <emph>(Abgeordneter Dr. Wagner: Aber bedingt! Ich habe gesagt: Wenn!)</emph>
               Zwischen bedingtem Lob und jener allgemeinen Verurteilung, wie sie heute der Herr
               Abgeordnete Kunschak ausgesprochen hat, ist doch ein ganz gewaltiger Unterschied, ein
               Unterschied aber und ein Gegensatz, der sich sehr leicht auflöst.</p>
            <p>Wenn nämlich Herr Kunschak hier oben steht und so im allgemeinen von einer
               Schulreform redet, von der sonst nicht die Rede ist, da ist es leicht, sie in wenigen
               Worten als eine Gefahr hinzustellen, als etwas, was sogar die Sittlichkeit des Volkes
               in seinen Tiefen gefährdet, denn er hat Ausdrücke gebraucht wie: Moral- und
               Charakterlosigkeit, Widerspruch zwischen Gesetz und Vollzug, Neuerungen, die nirgends
               verankert sind usw., also die kräftigsten Ausdrücke und die krästigsten Vorwürfe, die
               sich denken lassen. Warum hat er diese Ausdrücke, diese Vorwürfe nicht im
               Unterrichtsausschusse vorgebracht? Weil er sich nicht traut.
                  <emph>(Widerspruch.)</emph> Jawohl, weil er dort an der Hand der Tatsachen hätte
               feststellen müssen, wo ein Widerspruch zwischen Gesetz und Vollzug zum Aufscheinen
               kommt und worin sich die Moral- und Charakterlosigkeit — dieses Wort ist gefallen —
               der Glöckelschen. Schulverwaltung offenbart. Im Unterrichtsausschusse hätte er diese
               Äußerungen, die er hier beweislos in das Haus geschleudert hat, beweisen müssen, und
               da er das nicht kann, hat er wohl den Mut, es hier zu tun, im Unterrichtsausschusse
               hat er aber geschwiegen, wenn er dort überhaupt erschienen ist.
                  <emph>(Beifall.)</emph> Nun aber ist die Sache die, daß in dem einen Punkte die
               Herren zweifellos recht haben: auch das Reformwerk Glöckels hat an den
               Christlichsozialen eine furchtbare, eine beinahe übermächtige Hemmung; man kann ganz
               deutlich verfolgen, daß es sich nur so weit vorwärts bewegt als es sich dabei um die
               pädagogischen Formen handelt, daß es aber seine schärfste Hemmung überall dort
               erfährt, wo es um die Inhalte geht. Diese Tatsache wollen wir in aller Ruhe
               feststellen, um damit zugleich festgestellt zu haben, daß eine moderne Regelung der
               Unterrichtsfragen mit den Christlichsozialen sicherlich unmöglich war und wir also
               nicht die Schuld daran tragen, wenn dieser Teil der Verfassung unbebaut blieb,
               sondern daß die Schuld einzig und allein auf Seiten der Christlichsozialen liegt.
                  <emph>(Ruf: Das halten wir aus!)</emph> Bitte.</p>
            <p>Geht man auf das Gebiet des Verhältnisses von Staat und Kirche über, so liegen die
               Dinge nicht anders, ja man kann sagen, unsere interkonfessionellen Gesetze haben
               niemals eine wirkliche Gleichberechtigung der Religionen in Deutschösterreich zur
               Tatsache erhoben. Die Tatsahe des alten Österreich war die Vorherrschaft des
               Katholozismus, war der Katholizismus, wenn auch nicht als gesetzlich anerkannte, so
               tatsächlich als Staatsreligion, und dieses Verhältnis hat seinen sehr deutlichen
               Ausdruck darin gehabt, daß man bis in die letzten Jahre der Monarchie gesetzlosen
               Zwang an allen Konfessionslosen ausübte, an ihren Kindern in der Schule, einen
               gesetzlosen Zwang, der so brutale Formen annahm, daß man zweifeln könnte, ob in [in]
               diesem alten Staate, ob in der Monarchie nicht etwa Gleichberechtigung, sondern ob
               hier überhaupt das Prinzip der Duldung galt. Nun ist aber das Verhältnis, das heute
               zwischen Kirche und Staat besteht, noch dadurch verschärft, daß sich eigentlich ein
               gewisses Chaos, eine gewisse Regellosigkeit eingestellt hat. Denn früher war zum
               Beispiel die Bestellung der Bischöfe geregelt durch eine gesetzlich festgelegte
               Teilnahme der Staatsgewalt. Wir haben darauf verzichtet, soweit unser Einfluß in der
               Republik reicht, daß der Staat bei der Ernennung und Bestellung von Bischöfen mittut.
               Es ist uns ja ziemlich gleichgültig, ob die Bischofsstühle von Leuten besetzt sind,
               die zwar fromme Katholiken, aber in der Begrenzung ihrer Weltanschauung doch ernste
               und überzeugte Leute sind, oder ob sie besetzt sind von Leuten einer ausgeprägt
               parteiagitatorischen Richtung wie dem Herrn Piffl. Im Gegenteil, vom
               Parteistandpunkte können wir sogar Leute von der Art des Herrn Piffl vorziehen und
               müssen es den frommen Katholiken überlassen, wie sie sich damit auseinandersetzen
               wollen, daß sich nicht nur die Geistlichen, sondern sogar schon ein Erzbischof und
               ein Kardinal dazu hergibt, Versammlungen, die sonst vielleicht nicht den genügenden
               Besuch hätten, als Katholikentage aufzuputzen und so Gottesdienst und Weihrauch und
               Predigt zu einer animierenden Einleitung einer Agitationsversammlung zu degradieren.
                  <emph>(Beifall.)</emph> Uns kann das ganz gleichgültig bleiben, einem frommen
               Katholiken aber mag es vielleicht scheinen, als ob der Händler und Wechsler, die aus
               dem Vorhof des Tempels vertrieben worden sind, jetzt mit dem Geschrei ihres
               politischen Schachers innen im Tempel das Allerheiligste umdrängen.
                  <emph>(Beifall.)</emph></p>
            <p>Trotzdem aber, wie gesagt, Kardinäle vom Schlage des Herrn Piffl für uns nur
               angenehme <pb facs="#facs_20" n="20" xml:id="img_0020" break="yes"/><fw type="pageNum">3425</fw>Erscheinungen sind, weil sie im Sinne Nietzsches Abkürzer
               der Erfahrung sind, die das Volk darüber belehren, wie sehr für die Klerikalen alles
               Religiöse nur äußerlicher Aufputz für rein politische Machtbestrebungen ist, so kann
               doch der Zustand, wie er heute gilt, nur als ein demütigender für den Staat angesehen
               werden: daß die Kirche wohl von jeder Beaufsichtigung und von jeder Beeinflussung
               durch den Staat frei bleibt, daß sie aber gleichzeitig den Staat zu pflichtmäßigen
               Leistungen zu veranlassen imstande ist, daß die Kirche sich jeden Eingriff fernhalten
               kann, wie es ganz recht ist, daß sie sich aber vorbehält, aus den Mitteln der
               Gemeinschaft bezahlt zu werden. Dieser Zustand, der heute besteht, ist der Zustand
               den die Christlichsozialen für alle Zukunft verfassungsmäßig zu begründen wünschen.
               Sie wünschen — was auch wir wünschen — daß der Staat nicht den geringsten Einfluß
               haben soll auf die innere Gestaltung, auf das innere Leben der religiösen
               Gemeinschaft. Sie wünschen aber nicht wie wir, daß diese Unabhängigkeit und Freiheit
               der verschiedenen Religionsgemeinschaften sich auf das Vereinsgesetz gründe.
                  <emph>(Lachen.)</emph> Lachen Sie nicht, Sie sind auf diesem Gebiete ganz fremd
               und das Lachen kann gegen Sie ausschlagen. <emph>(Erneutes Lachen.)</emph> Die
               Begründung dieser vollständigen Unabhangigkeit der Kirche und Relionsgemeinschaften
               gegenüber dem Staate auf dem Vereinsrecht ist die Losung, wie wir sie anstreben. Es
               soll natürlich, der Kirche, der katholischen, der protestantischen Kirche, es soll
               den Juden freistehen, wen immer zu ihrem Vorstand zu wählen, wen immer als Funktionär
               des Kultus aufzustellen; aber das soll eine Angelegenheit sein, die sie in
               ebensolcher Ferne und Unabhängigkeit vom Staate und ebenso wenig ausgestattet mit
               Vorrechten innerhalb des Staates ausüben wie jeder andere Verein. Wenn umgekehrt die
               Christlichsozialen für die Kirche und für alle Religionsgemeinschaften einen
               öffentlich-rechtlichen Charakter beanspruchen, so sage ich, daß hiefür nicht der
               geringste Grund vorhanden ist und daß ich mir durchaus gar keinen Grund vorstellen
               kann, warum, wenn irgendeine Religionsgemeinschaft Steuern auferlegt, der Staat seine
               Hand dazu bieten soll, die Steuern einzutreiben und das verhaßte Amt des Büttels für
               diese Religionsgemeinschaft zu übernehmen. Wenn die Religionsgemeinschaft in die
               Anhänglichkeit ihrer Gläubigen irgendein Vertrauen setzen würde, so würden sie doch
               wie jeder andere Verein und jede andere Gewerkschaft annehmen können, daß sie ihre
               Steuern ohne äußeren Zwang hereinbringen kann. <emph>(Zustimmung. —
                  Zwischenrufe.)</emph> Aber die Herren von der christlichsozialen Partei haben sich
               eine ganz besonders feine Lösung erdacht. Auch in Deutschland ist es, weil ja auch
               dort die Verfassung nur ein Kompromiß zwischen den Klerikalen und den
               Sozialdemokraten darstellt, zu einer befriedigenden Lösung der Frage des
               Verhältnisses zwischen Staat und Kirche nicht gekommen. Immerhin ist in der Frage der
               Bezahlung der geistlichen Funktionäre und der Tragung der Kosten des Kultus doch eine
               Lösung gefunden worden, die sich, so sehr ich sie verwerfe, wenigstens ernst nehmen
               läßt. Es ist dort dem Lande und dem Reiche überantwortet, diese Lösung selbst durch
               ihre eigene Gesetzes- und Rechtsgewalt zu finden. Der Herr Mayr, das Oberhaupt dieses
               Kabinetts, hat sich aber ein schlaueres Mittel ausgedacht. Die auf Gesetzen,
               Verträgen und Rechtstiteln ruhenden Leistungen des Staates an die Kirche und an die
               anderen Religionsgemeinschaften sollen erst dann aufhören, wenn die betreffenden
               Religionsgemeinschaften selbst darauf verzichten. Man kann sich vorstellen, daß wir
               alle zusammen längst nicht mehr leben werden, bevor der katholische Klerus auf die
               Leistungen des deutschösterreichischen Staates freiwillig verzichten wird, um so
               mehr, als er sie sich ja im vorigen Jahr eigens hat erhöhen lassen. Es ist aber ganz
               unvorstellbar, aus welchen Gründen die Allgemeinheit diese Leistungen weiter tragen
               soll und es ist erst recht unvorstellbar, wie es die christlichsoziale Partei wagen
               kann, in ihre Vorschläge etwas hineinzubringen, das aus den Motiven des Konkordats
               herstammt. Ein Gebiet des staatlichen Lebens soll nicht aus der Gewalt des Staates
               heraus oder meinetwegen der Einzelstaaten, aus denen dieser Staat nach Ihrer Meinung
               besteht, geregelt werden, sondern nur dann geregelt werden, wenn die katholische
               Kirche und ihre Vertreter die Zustimmung dazu erteilen. Dieser Grundgedanke des
               Konkordats wird zwar nicht für das Ganze des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat
               festgehalten, aber wenigstens für den Teil der Rechte der Kirche, die Ihnen offenbar
               die wertvollsten sind, nämlich die finanziellen. <emph>(Sehr gut!)</emph> Daß es also
               auch in diesem Punkte zu einer Einigung nicht kommen konnte, daß auch in diesem
               Punkte unsere Tätigkeit selbstverständlich von Unfruchtbarkeit geschlagen gewesen
               wäre, hätte man sie auch nur versucht, ist ganz klar. Hier eine Einigung zwischen
               einander so entgegengesetzten Auffassungen herzustellen, wäre vollständig
               undenkbar.</p>
            <p>Die Katholiken haben ja innerhalb dieses Staates genügend Gelegenheit gehabt, auf
               Grund des Gesetzes vom Jahre 1874 ihre Pfarrgemeinden auszubauen. Bis zur Stunde
               haben sie es vermieden, das Gesetz zur Erfüllung zu bringen, und zwar aus zwei
               Gründen: Der eine Grund ist der, daß nach der strengsten Lehre der Kirche die
               Pfarrgemeinde ja nur eine passive Bedeutung hat, sie nicht eine Körperschaft, sie
               nicht etwas Organisches, sie nicht handlungsfähig ist, sie nicht einmal Subjekt des
               Vermögens der Pfarrgemeinde sein kann, also so, daß von vorneherein das Bestreben <pb facs="#facs_21" n="21" xml:id="img_0021" break="yes"/><fw type="pageNum">3426</fw>innerhalb der katholischen Kirchenwelt, die Laien vollständig von jedem
               mitbestimmenden Einfluß innerhalb der Kirche fernzuhalten und alle Macht nur der
               lehrenden Kirche zu bewahren, deutlich erkennbar wird. Das ist der eine Grund, der
               sich gegen die Ausgestaltung der Pfarrgemeinden geltend gemacht hat. Der andere Grund
               ist der, daß, wie gesagt, in dem Augenblick, wo die Pfarrgemeinden geschaffen worden
               wären, die katholische Kirche in Österreich gezwungen gewesen wäre, Steuern bei ihren
               Leuten zu erheben und dann, dann meinen wahrscheinlich die Herren Klerikalen, hätten
               irgendwelche Gefahren daraus entstehen können. Ich verstehe nicht, warum die Herren
               in diesem Punkte so ängstlich sind. Wenn man alle Tage erzählt, daß die Religion das
               Ursprüngliche im Menschenleben ist, daß sie das Stärkste ist, daß sie etwas so
               Starkes und Ursprüngliches ist, daß man eine Ahnung der katholischen Religion sogar
               in den Glaubensformen wilder Völker antreffe, und wenn auf der anderen Seite gesagt
               wird, daß dieses gewaltige religiose Empfinden im Volke so mächtig walle, daß es sich
               sogar zu Angriffen gegen uns erheben werde, wenn man mit dieser Gewalt des religiösen
               Empfindens droht, dann darf man nicht so kleinmütig sein, daß man diesem gewaltigen,
               allumfassenden und alles überwindenden Empfinden nicht zutraut Vereinsbeiträge zu
               zahlen, die jeder andere Verein einzuheben imstande ist. Solange aber eine Partei da
               ist, die den Gesichtspunkt vertritt, daß die katholische Kirche ihre Pfarrgemeinden
               nicht ausgestalten soll, so lange ist eine Lösung der Frage im modernen Sinne nicht
               möglich. Es gibt Das, was in allen Staaten Europas und auch in katholische Parteien,
               die der Lösung im modernen Sinne zugestimmt haben. In Genf ist die Frage des
               Verhältnisses zwischen Kirche und Staat genau so gelöst worden, wie es die
               Sozialdemokraten hier wünschen, und in Basel haben die Katholiken sogar durch freie
               Wahl sich für diese Lösung nicht durch die Agitation der Christlichsozialen
               entschieden; denn dort stand es den Religionsgemeinschaften zur Wahl, entweder
               öffentlich-rechtliche Körperschaften zu werden in dem Falle, als sie die
               B[e]dingungen annahmen, die der Staat auferlegte, nämlich ihre innere Verfassung auf
               demokratische Weise zu gestalten, oder aber, wenn sie ihre Verfassung nicht in
               demokratischer Form ausbauen wollten, sich auf Grund des allgemeinen Vereinsrechtes
               als Verein zu konstituieren. Bevor nun die Katholiken ihrer Verfassung eine
               demokratische Form gegeben hätten, haben sie es vorgezogen, sie auf Grund des
               Vereinsrechtes zu konstituieren. Haben sie dies aus freiem Willen getan, so kann es
               doch keine solche Unmöglichkeit sein und kann es nicht so seh[r] im Widerspruch zu
               den Grundsätzen der katholischen Kirche stehen, wenn man fordert, daß die Lösu[n]g
               des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat darin gipfle, daß die
               Religionsgemeinschaften sich auf Grund des Vereinsrechtes konstituieren.</p>
            <p>Gestatten Sie mir, zum Schlusse noch eine Frage zu berühren, wo vielleicht die
               Gegensätze zwischen uns und Ihnen am schärfsten hervortreten und wo am deutlichsten
               kund wird, daß alle Schuld dafür, daß dieses wichtigste Kapitel der
               Verfassungsgesetze nicht zur Tatsache wurde und nicht ausgebaut werden konnte,
               ausschließlich bei Ihnen liegt. Sie haben in allen Ihren Entwürfen jede Regelung des
               Eherechtes von vornherein ausgeschlossen. Sie haben eine Regelung des Eherechtes
               nicht einmal angerührt. Nun ist es undenkbar, daß unsere alte Ehegesetzgebung bleibt
               und es wäre auch undenkbar, daß eine die Grundrechte des Volkes gestaltende
               Verfassung ausgebaut würde, die die Fortdauer des jetzigen Eherechtes duldet. Das
               katholische Eherecht, das hier durch Staatszwang zur Alleinherrschaft gekommen ist,
               hat allerdings in seinen volksschädigenden Folgen durch die Praxis, die ihr der
               sozialdemokratische Landeshauptmann von Niederösterreich entgegensetzt, eine gewisse
               Schranke bekommen und der Haß und das Geschrei über die sogenannten „Sever-Ehen“ in
               der christlichsozialen Partei ist sehr groß.</p>
            <p>Aber nichtsdestoweniger können wir uns bei dem Zustande nicht gedulden, daß der
               Zufall irgendeiner Parteimehrheit in der Landesversammlung von Niederösterreich und
               der Zufall eines mutigen und kraftvollen Leiters der Landesverwaltung von
               Niederösterreich den von dem alten Eherechte Bedrängten eine gewisse Zuflucht
               verleiht. Das, was in allen Staaten Europas und auch inden katholischen Recht und
               Gesetz ist, muß auch hier Recht und Gesetz werden. Die moderne Regelung des
               Ehegesetzes ist eine der unaufschiebbarsten und notwendigsten Maßnahmen, die wir
               anzustreben haben. Wir werden uns dabei durchaus nicht durch die Agitation der
               Christlichsozialen abschrecken lassen, mag sie auch von ihrem außer dem Hause
               stehenden Oberanführer Piffl geleitet werden, mag auch der Herr Kardinal Piffl in
               seinen Reden höchst geschmackvoll den Kampf für die obligatorische Zivilehe als
               „Dirnenkultus" hinstellen <emph>(Hört! Hört!)</emph>, so werden wir uns dadurch
               keineswegs von dem Streben zurückscheuchen lassen, das einen Rechtszustand zum Ziele
               hat, wie er in allen modernen Staaten heute besteht. Wir werden uns aber erlauben,
               gegen die Form, wie in der christlichsozialen Partei für den Fortbestand des alten
               katholischen Eherechtes agitiert und gegen eine Reform des Eherechtes demagogisch
               vorgegangen wird, ganz ernsthaft Einspruch zu erheben. Es ist an sich ganz
               gleichgültig, welche Ausdrücke die Herren gebrauchen, und wenn der Kardinal Piffl so
               gut erzogen ist, daß er in seinen pastoralen agitatorischen Ergießungen Worte wie
                  „Dirnen<pb facs="#facs_22" n="22" xml:id="img_0022" break="no"/><fw type="pageNum">3427</fw>kultus“ bevorzugt, so ist das seine Sache und Sache seiner Kinderstube.
               Aber unsere Sache ist, die Rückwirkung einer solchen Form der Agitation abzuwehren.
               Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß der Kardinal bei seinen Reden unter den
               Zuhörern Männer und namentlich Frauen hat, die das Wort vom „Dirnenkultus“ ernsthaft
               nehmen und die nun mit dem Glauben nach Hause gehen, daß dort, wo Frauen in vom
               Staate erzwungenem Konkubinate leben, oder gar, wo Frauen die moderne, die
               staatliche, die Zivilehe geschlossen haben, sie als Dirnen zu achten sind. Wir wissen
               ja, wie der Kampf, den die Christlichsozialen gegen das moderne Eherecht führen, die
               Folgen der Verhetzung, die Folgen des Hasses, die Folgen des inneren Zerwürfnisses
               bis in die Häuser, bis in die Familien trägt.</p>
            <p>Es ist an sich unbegreiflich, daß ein Kardinal derartige Ausdrücke gebrauchen kann,
               unfaßbar, wenn man nicht mit gewissen Lehren der modernen Psychologie etwa annehmen
               wollte, daß Menschen, die in der Ausübung ihrer Triebe durch äußerlichen Zwang
               gehemmt sind, dann eine Umwandlung ihres psychischen Wesens erfahren, wodurch alles,
               auch Bereiche ihres Denkens, die weit weg vom sexuellen Gebiete liegen, erotisch
               gefärbt werden. Wenn das beim Herrn Kardinal Piffl nicht der Fall wäre, könnte es ihm
               auch nicht einfallen, die staatliche Zivilehe mit Dirnenkultus gleichzusetzen, denn
               im Falle diese damit gleichzusetzen wäre, müßte ja ganz Europa und namentlich auch
               das ganze katholische Europa ein einziges zusammenhängendes großes Bordell sein.
                  <emph>(Sehr gut!)</emph> Da dem so ist, müssen wir zur Abwehr solcher Ausdrücke
               sagen, daß wir entschlossen sind, sie nach ihrem ganzen Werte zu charakterisieren. Es
               entspricht nicht unserer Art, diesen Ton anzuschlagen, aber wenn man die moderne
               Zivilehe als Dirnenkultus bezeichnet, so ließe sich doch mit mindestens ebensoviel
               Recht sagen, daß das katholische Ehegesetz, weil dadurch so viele gezwungen werden,
               außerhalb der Ehe zu leben, außerhalb der Ehe die Befriedigung ihrer unstillbaren
               Triebe zu suchen, viel mehr selbst eine Quelle von Unsittlichkeit und ein Anreiz
               sogar zur Prostitution ist. Ich möchte diese Ausdrucksform vermeiden, aber sie
               entspräche durchaus der des Herrn Kardinals und wäre auf seinem Niveau.</p>
            <p>Im allgemeinen möchte ich bitten, daß der Herr Kardinal reden soll, was er will, aber
               er soll Ausdrücke vermeiden, die geeignet sind, den Haß und die Erbitterung, den
               Kampfgeist bis in die intimsten und innersten Kreise des Lebens zu tragen. In dieser
               Form den Kampf gegen die Zivilehe zu gestalten, das ist wohl kaum jemals einem
               Kirchenfürsten geraten, das entspricht sonst der Art des ordinärsten
               Parteikampfes.</p>
            <p>Und nun gestatten Sie mir, zu schließen Aus meinen Ausf[ü]hrungen werden Sie klar
               entnommen haben, was die Gründe waren, daß wir zu einer verfassungsmäßigen Festlegung
               der Grundrechte nicht gelangen konnten. Diese Gr[ü]nde liegen ausschließlich in dem
               Widerstande, den die christlichsoziale Partei jeder modernen Gestaltung des
               Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und zwischen Kirche und Schule entgegensetzt,
               sie liegen in der Gleichgültigkeit, die die christlichsoziale Partei gegenüber einer
               verfassungsmäßigen Befestigung des Vereins-, Versammlungs- und Presserechtes hat, und
               sie liegen in der ausgesprochenen Feindseligkeit der Christlichsozialen gegenüber
               einer verfassungsmäßigen Festlegung der sozialen Rechte des Arbeiters, der Rechte auf
               seine Koalitionsfreiheit, auf den Besitz derjenigen sozialpolitischen Gesetze, die
               die Gesetzgebung der letzten anderthalb Jahre geschaffen hat und die ein
               wesentliches, ja das wertvollste Gut für ihn darstellen, namentlich das
               Betriebsrategesetz; diese Gleichgültigkeit gegen das Schicksal des Arbeiters und
               diese Gleichgültigkeit dafür, die Errungenschaften des Arbeiterrechtes
               verfassungsmäßig zu befestigen, sind ein weiterer Grund dafür, daß die Grundrechte
               nicht innerhalb der Verfassung gestaltet und geborgen werden konnten. <emph>(Beifall
                  und Händeklatschen.)</emph></p>
            <p><emph>Präsident</emph>
               <emph>(welcher während vorstehender Ausführungen den Vorsitz wieder übernommen
                  hat)</emph>: Die Debatte ist geschlossen. Ich erteile dem Herrn Berichterstatter
               das Schlußwort.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Hohes Haus! Wenn ich heute nicht
               Berichterstatter wäre, würde ich eine sehr lange Rede über zwei Lieblingsthemen
               halten, über den Militarismus und über die Demokratie. Da ich aber Berichterstatter
               bin, will wenigstens ich das gute Beispiel geben und bei der Sache bleiben, nämlich
               bei der Verfassung. <emph>(Bravo!)</emph> Es gäbe zwar besonderen Anlaß für
               unsereinen, auf die langen Ausführungen des Herrn Abgeordneten Leuthner zu erwidern;
               aber ich glaube, es erfordert einerseits der Ernst dieser Verhandlung, daß wir uns
               nicht länger mit ihm beschäftigen, und anderseits werden wir noch viel Gelegenheit
               haben, wenn wir über das Kapitel der Grund[-] und Freiheitsrechte im neuen Hause
               sprechen, uns über jene Themen zu unterhalten, welche der Herr Abgeordnete Leuthner,
               der es wahrscheinlich überhört hat, daß dieses Kapitel einstweilen aus der Verfassung
               ausgeschaltet wurde, angeschnitten hat.</p>
            <p>Im übrigen brauche ich nur festzustellen, daß keiner der Redner in der Generaldebatte
               sich gegen das Eingehen in die Spezialdebatte ausgesprochen hat, und ich bitte daher
               das hohe Haus nochmals, das Eingehen in die Spezialdebatte zu beschließen.<pb facs="#facs_23" n="23" xml:id="img_0023" break="yes"/><fw type="pageNum">3428</fw><emph>Präsident</emph>: Ich bitte, die Plätze einzunehmen, ich werde
               über das Eingehen in die Spezialdebatte abstimmen lassen.</p>
            <p>Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 7 der Geschäftsordnung, da es sich um ein
               Verfassungsgesetz handelt, die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des
               Hauses notwendig ist, und daß das Eingehen in die Spezialdebatte mit
               Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muß.</p>
            <p>Ich bitte nunmehr jene Abgeordneten, die für das Eingehen in die Spezialdebatte auf
               Grund des vorliegenden Gesetzentwurfes sind, sich von ihren Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph></p>
            <p><emph>Ich konstatiere, daß bei Anwesenheit der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern
                  mit Zweidrittelmehrheit das Eingehen in die Spezialdebatte beschlossen
                  wurde.</emph></p>
            <p>Ich werde die <emph>Spezialdebatte</emph> in folgenden Abschnitten vornehmen: 1.
               Hauptstück, 2. Hauptstück, 3. und 4. Hauptstück und dann das 5., 6. und 7. Hauptstück
               mit Titel und Eingang, also in vier Abschnitten.</p>
            <p>Wird gegen meinen Vorschlag eine Einwendung erhoben? <emph>(Niemand meldet
                  sich.)</emph> Es ist nicht der Fall, es bleibt also dabei.</p>
            <p>Wir kommen nunmehr zur Spezialdebatte über das erste Hauptstück. Das Wort hat der
               Herr Berichterstatter.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Ich möchte mir eingangs der Spezialdebatte
               im allgemeinen — und das gilt für alle vier Teile der Spezialdebatte — die Erlaubnis
               erbitten, gleich eine Reihe von Druckfehlerkorrekturen oder stilistischen Änderungen,
               die bei mehrmaliger Überprüfung des Gesetzestextes anzubringen sich als notwendig
               erwiesen hat, in Vorschlag bringen zu dürfen. Ein Teil dieser Druckfehler ist in
               einem gedruckten Verzeichnis dem Berichte beigelegt worden, die übrigen, auf die wir
               erst später aufmerksam geworden sind, werde ich mir erlauben, bei den einzelnen
               Artikeln namhaft zu machen. Sonst habe ich jetzt in diesem Punkte der Verhandlungen
               zum ersten Hauptstück nichts zu bemerken, da ich auf die etwas mehr umstrittenen
               Artikel und insbesondere auf die dazu gestellten Minderheitsanträge bereits in der
               Generaldebatte eingegangen bin.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Zum Worte ist Herr Abgeordneter Dr. Schneider gemeldet; ich
               erteile ihm das Wort.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Schneider</emph>: Hohes Haus! Wenn ich in diesem Zeitpunkt der
               Verhandlungen über das Gesetz, betreffend die Verfassung, das Wort ergreifen muß, so
               geschieht dies aus folgenden Gründen: Der § 2 des Gesetzes führt in indikativer Form
               die Länder auf, die den neuen Bundesstaat bilden sollen. In dieser Aufzählung nimmt
               aber der Paragraph keinerlei Rücksicht auf die Sonderstellung, welche das von mir
               vertretene Land seit dem Bestande der österreichischen Republik eingenommen hat.</p>
            <p>Der zweite Grund, warum ich das Wort ergreifen muß, liegt darin, daß der
               Minoritätsantrag meines Kollegen und Landsmannes, des Altvizekanzlers Fink,
               voraussichtlich abgelehnt werden wird. Dieser Minoritätsantrag des Kollegen Fink
               hätte unseren speziellen Wünschen gewissermaßen Rechnung tragen können, umsomehr als
               er nicht nur im Interesse Vorarlbergs, sondern im gemeinsamen Interesse der
               verschiedensten Länder des neuen Bundesstaates gestellt worden war.</p>
            <p>Der dritte Grund, der mich schließlich veranlaßt, heute zu sprechen, ist der, daß es
               dem Landtag von Vorarlberg und auch dem Volke Vorarlbergs nicht möglich ist, vor dem
               Inkrafttreten der Verfassung zu ihr Stellung zu nehmen.</p>
            <p>Ich will nun in aller Kürze die Stellung kennzeichnen, welche unser Land in der
               ganzen Frage eingenommen hat. Da muß ich zunächst auf einen Beschluß der
               Provisorischen Landesversammlung Vorarlbergs vom 3. November 1918 zurückgreifen. Bis
               zu diesem Tage waren Tirol und Vorarlberg in gewissen Belangen miteinander verbunden,
               insbesondere durch eine gemeinsame Regierung. In den ersten Tagen des November wurde
               von allen Parteien des Landes über freie Vereinbarung eine provisorische
               Landesversammlung gebildet, welche dann am 3. November 1918, und ich möchte hier
               besonders betonen: unter Zustimmung aller Parteien und einhellig folgenden Beschluß
               gefaßt hat <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Die Vorarlberger Landesversammlung erklärt sich als die gesetzgebende
                  Körperschaft für das Land Vorarlberg. Ihre Mitglieder wurden von den politischen
                  Parteien entsendet und vertreten das Land an Stelle des früheren Landtages, bis
                  eine aus Neuwahlen hervorgehende Vertretung gestellt ist. Die Vorarlberger
                  Landesversammlung führt durch einen aus ihrer Mitte gewählten Landesrat die
                  Verwaltung des Landes. Wie in anderen Kronländern wurde die Führung der
                  politischen und autonomen Verwaltung in einer Hand vereinigt. Damit hat sich das
                  Land Vorarlberg jene Selbständigkeit gegeben, die es schon lange einmütig
                  erstrebte. Vorarlberg bildet von nun an nicht mehr ein gemeinsames
                  Verwaltungsgebiet mit Tirol, sondern erklärt sich auf Grund des
                  Selbständigkeitsrechtes als eigenes, selbständiges Land im Rahmen des
                  österreichischen Staates."</p>
            </quote>
            <p><pb facs="#facs_24" n="24" xml:id="img_0024" break="yes"/><fw type="pageNum">3429</fw>Am 15. März 1919 sah sich der Landtag zur Klarstellung verschiedener
               auftauchender Fragen, welche die Selbständigkeit des Landes und die Freiheit des
               Anschlusses an ein anderes Staatswesen bezweckten, genötigt, eine neue Erklärung
               abzugeben, welche folgenden Inhalt hat — und dabei betone ich wieder, daß sie von
               allen Parteien des Landes und einhellig gefaßt worden ist — <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Die Erklärung vom 3. November 1918, in welcher sich das Land Vorarlberg im Rahmen
                  von Deutschösterreich selbständig erklärt, trägt provisorischen Charakter wie die
                  Landesversammlung selbst.</p>
               <p>Der neu zu wählende Landtag entscheidet über den definitiven Anschluß des Landes
                  an ein größeres Staatswesen. Fällt der Landtag die Entscheidung an ein anderes
                  Staatswesen als an Deutschösterreich oder ist die provisorische Landesversammlung
                  schon zur Entscheidung genötigt, so muß der Beschluß der Volksabstimmung
                  unterbreitet werden.</p>
               <p>Die Landesversammlung wählt aus ihrer Mitte einen fünfgliedrigen
                  Verhandlungsausschuß, der durch Fühlungnahme mit den Regierungen in
                  Deutschösterreich und in der Schweiz und in Deutschland die Bedingungen zu
                  erfahren trachtet, unter welchen sich das Land Vorarlberg anschließen könnte. Die
                  Erhebungen haben insbesonders in politischer, kultureller und
                  finanzwirtschaftlicher Richtung zu erfolgen."</p>
            </quote>
            <p>Ich möchte betonen, daß ein paar Tage vorher, am 12. März in der Provisorischen
               Nationalversammlung Österreichs mein Kollege Jutz eine Erklärung des Inhaltes
               abgegeben hat, daß die Erklärung der Provisorischen Landesversammlung vom 3. November
               1918, wonach sich das Land in den Rahmen Deutschösterreichs fügte, provisorischen
               Charakter trage, wie die Landesversammlung selbst. Das Volk wolle durch einen
               selbstgewählten Landtag oder durch eine allgemeine Volksabstimmung über den
               endgültigen Anschluß entscheiden und lehne eine bindende Entscheidung durch die
               Nationalversammlung mit Übergehung der Länder ab.</p>
            <p>In der Folgezeit, am 11. Mai 1919, ist eine amtliche Volksabstimmung über dieselbe
               Frage durchgeführt worden; das Volk von Vorarlberg hat sich mit einer überwiegenden,
               ausschlaggebenden Majorität dahin entschieden, daß Verhandlungen mit der Schweiz
               eingeleitet und daß die Staatsregierung Österreichs verhalten werden sollte, das
               Bestreben Vorarlbergs in diesem Sinne zu fördern, weil Österreich als der legitime
               Vertreter des Landes angesehen werden sollte. Die Entsendung des Landeshauptmannes
               Dr. Ender nach St. Germain wurde von dem Vorarlberger Volke dahin aufgefaßt, daß sich
               die Friedensdelegation mit dieser Frage beschäftigen wolle. Es ist nicht dazu
               gekommen; immerhin ist aber — und zwar durch verschiedene andere Bewegungen —
               erreicht worden, daß es im Unterausschusse der Friedensdelegation der ehemals
               feindlichen Mächte zu einer einstimmigen Beschlußfassung in der Vorarlberger Frage
               gekommen ist, daß auch der Oberste Rat sich mit dieser Frage befaßt hat, der sich
               allerdings für eine Vertagung der Angelegenheit ausgesprochen hat. Ich möchte das
               besonders betonen, weil von sehr kompetenter Stelle in Vorarlberg in Versammlungen
               erklärt wurde, daß es keine Vorarlberger Frage gegeben habe und gebe.</p>
            <p>Die Beschlüsse des definitiven ersten Landtages von Vorarlberg vom 5. Dezember 1919
               geben neuerdings ein ganz deutliches Bild davon, von welchem Bestreben das Volk in
               Vorarlberg beseelt ist. Der Landtag hat damals mit Mehrheit beschlossen
                  <emph>(liest)</emph>: „Der Landesrat wird beauftragt, bei der österreichischen
               Staatsregierung die Anerkennung unseres Selbstbestimmungsrechtes zu verlangen und
               dieselbe aufzufordern, unser diesbezügliches Begehren beim Obersten Rate und dann
               beim Völkerbunde anhängig zu machen." Es ist jedoch aus den Erfahrungen, welche das
               Land gemacht hat, der Eindruck und die Überzeugung entstanden, daß unter Umständen
               die österreichische Regierung dieses Verlangen des Landes um Anerkennung des
               Selbstbestimmungsrechtes nicht rasch genug vorwärts leiten werde. Daher wurde der
               Landesrat in derselben Sitzung ermächtigt, das Begehren im Notfalle selbst
               vorzubringen, und ich habe gestern einer hiesigen Zeitung die Nachricht entnommen,
               daß ein Memorandum, welches auf Grund eines anderen Beschlusses des Landesrates
               ausgearbeitet worden ist, vor dem Abschluß stehe und dem Völkerbunde überreicht
               werden solle, um diese Frage einer Lösung zuzuführen.</p>
            <p>„Das Anerbieten der Staatsregierung, dem Völkerbunde einen Antrag auf Zulassung von
               Verhandlungen Vorarlbergs mit der Schweiz über unseren Anschluß an dieselbe zu
               unterbreiten, wird angenommen, jedoch wird dringend ersucht, diesen Antrag schon
               jetzt beim Obersten Rate zu stellen und nicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben.“
               Die Staatsregierung hatte nämlich dem Lande über dringende Vorstellungen das Angebot
               gemacht, beim Völkerbunde diese Frage zur Lösung zu bringen. Allerdings ist auch in
               dieser Beziehung bis zur Stunde nichts Vollständiges geschehen. Daß aber die
               Bevölkerung Vorarlbergs die Frage unbedingt zu einer Lösung zu bringen bestrebt ist,
               geht aus drei Anträgen hervor, welche der Landtag angenommen hat und welche dem
               Landesrate ganz bestimmte Aufträge geben <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Der Landesrat wird beauftragt, alle ihm nötig erscheinenden Vorkehrungen für den
                  Fall zu<pb facs="#facs_25" n="25" xml:id="img_0025" break="yes"/><fw type="pageNum">3430</fw>treffen, daß das Land Vorarlberg infolge Auflösung
                  Österreichs gezwungen sein wird, selbständig zu handeln.</p>
               <p>Der Landesrat wird beauftragt, alle ihm nötig erscheinenden Vorkehrungen für den
                  Fall zu treffen, daß unser Land in die Lage kommen sollte, von seinem
                  Selbstbestimmungsrechte Gebrauch zu machen" — also die Auflösung Österreichs nicht
                  vorausgesetzt — und weiters: „Der Landesrat hat — zur Durchführung dieser beiden
                  letztgenannten Aufträge — „dafür zu sorgen, daß die Stimmlisten in den Gemeinden
                  beständig evident gehalten werden, um eine Volksbefragung in kurzen Fristen
                  jederzeit zu ermöglichen."</p>
            </quote>
            <p>Ich habe damit in aller Kürze jene Dokumente vorgelegt, welche seit dem 3. November
               1918 in der Frage des Selbstbestimmungsrechtes Vorarlbergs vom Landtage beschlossen
               wurden. Ich versage es mir, in dieser Stunde in aller Weite und Breite auszuführen,
               aus welchen Gründen das Vorarlberger Volk von dem definitiven Anschlusse des Landes
               an Österreich in dieser Stunde nichts wissen will. Ich will aber festlegen, daß ich
               mit meinen früheren Ausführungen dokumentarisch den Inhalt des staatlichen
               Provisoriums niedergelegt haben will, in dem sich Vorarlberg zu Österreich befindet.
               Ich will festlegen, daß das Land Vorarlberg sich aus Gründen des Zwanges,
               insbesondere aus Gründen des Diktatfriedens von St. Germain in den Rahmen Österreichs
               gefügt hat. Daß das Ganze ein Provisorium ist, das ist die tiefste und festeste
               Überzeugung unseres Volkes. Unser Volk steht ganz unbeugsam auf dem Standpunkte und
               hält den Willen unter allen Umständen aufrecht, daß es selbständig sei, daß ihm die
               Freiheit gewahrt sein müßte, sich im gegebenen Zeitpunkte zu entschließen, das Land
               allenfalls auch an einen anderen Staat anzuschließen. Diesen unbeugsamen Willen und
               diesen Standpunkt unseres Volkes zu vertreten, ist in der gegenwärtigen Stunde unsere
               Aufgabe, und ich möchte dies tun, indem ich in meinem Namen und im Namen der
               Abgeordneten Fink und Jutz folgende Erklärung zu Protokoll gebe
               <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Die von allen Parteien der provisorischen Landesversammlung von Vorarlberg am 3.
                  November 1918 und am 15. März 1919 einhellig gefaßten Beschlüsse bestehen voll
                  aufrecht. Auf Grund dieser Beschlüsse ist das Land Vorarlberg an die Republik
                  Österreich nur provisorisch angeschlossen. Landtag und Volk von Vorarlberg
                  beanspruchen nach wie vor und unter allen Umständen das unbedingte Recht, sich zu
                  gegebener Zeit über den definitiven Anschluß des Landes an ein lebensfähiges
                  Staatswesen frei zu entschließen.</p>
               <p>Dem derzeit in Verhandlung stehenden Gesetze über die Verfassung kann daher
                  lediglich in dem Sinne die Zustimmung erteilt werden, daß Vorarlberg unter voller
                  Wahrung seiner Selbständigkeitsrechte und Entschlußfreiheit auch unter der neuen
                  Verfassung nur provisorisch im Rahmen des Staates Österreich verbleibt, wie es
                  unter der bisher geltenden, provisorischen Verfassung Österreichs der Fall
                  war."</p>
            </quote>
            <p><emph>Präsident</emph>: Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Dr. Angerer.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Angerer</emph>: Hohes Haus! Schon in der Generaldebatte wurde
               von unserer Seite das Problematische dieser Verfassung dargestellt. Darauf will ich
               jetzt nicht eingehen, sondern ich will nur einige Punkte dieses ersten Teiles der
               Spezialdebatte, wo ich Abänderungsanträge vorzubringen mir erlauben werde, kurz
               besprechen.</p>
            <p>Es handelt sich zunächst um den Artikel 2. Dort wird festgestellt, daß Österreich ein
               Bundesstaat sei, und es werden die selbständigen Länder aufgezählt, aus denen sich
               dieser Bundesstaat zusammensetzt, und in Punkt 3 dieses Artikels 2 wird dann vom
               Burgenland gesprochen, von welchem gesagt wird, daß es als selbständiges und
               gleichberechtigtes Land in den Bund aufgenommen wird, sobald es seinen Willen dazu
               ausgedrückt hat.</p>
            <p>Die Großdeutsche Vereinigung ist der Meinung, daß die Formulierung des Artikels 2
               nicht angängig ist. Laut Friedensvertrag ist das Burgenland ein Teil des
               österreichischen Staatsgebietes. Es wäre daher nach unserer Meinung auch von seiten
               der Nationalversammlung dieser Rechtsstandpunkt einzunehmen und das könnte dadurch
               geschehen, daß das Burgenland unter jenen Ländern aufgezählt wird, die eben hier
               genannt sind, und zwar, weil die Länder in alphabetischer Ordnung aufgezählt sind, an
               erster Stelle. Die Willenskundgebung der Bevölkerung gehört unserer Meinung nach
               nicht in ein Verfassungsgesetz; wir wollen aber speziell der Auffassung der
               sozialdemokratischen Partei Rechnung tragen, daß auch eine Kundgebung des Willens der
               Bevölkerung eingeholt werden soll, doch wünschen wir, daß die Festsetzung dieser
               Willenskundgebung nicht einen Bestandteil des Verfassungsgesetzes ausmacht, sondern
               in den § 12 des Übergangsgesetzes hineingenommen werden sollte, so daß also in diesem
               Verfassungsgesetz lediglich im Sinne des Friedensvertrages das Burgenland als ein
               selbständiges Land bezeichnet würde. Der Abänderungsantrag würde lauten
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Antrag des Abgeordneten Dr. Angerer und Genossen zu Artikel 2:</p>
               <p>Im Artikel 2, Punkt 2, ist in der zweiten Zeile nach dem Worte „„Ländern"“ das
                  Wort „Burgenland"" einzuschalten. Der Punkt 3 des Artikels 2 hat zu
                  entfallen."</p>
            </quote>
            <p><pb facs="#facs_26" n="26" xml:id="img_0026" break="yes"/><fw type="pageNum">3431</fw>In dieser Hinsicht hat eine Vereinbarung zwischen den Parteien
               stattgefunden und ich würde daher den Herrn Berichterstatter bitten, diesem Antrage
               seine Zustimmung zu geben.</p>
            <p>Ein zweiter Artikel, gegen den wir Einwendung zu erheben haben, ist der Artikel 7.
               Dort heißt es nämlich in Punkt 2, daß die ungeschmälerte Ausübung der politischen
               Rechte den öffentlichen Angestellten „einschließlich der Angehörigen des
               Bundesheeres“ gewährleistet ist. Die Großdeutsche Vereinigung stand schon bei
               Beratung des Wehrgesetzes auf dem Standpunkte, daß eine Armee, welche das Wahlrecht
               ausübt, keine unpolitische sein könne. Sie stellt sich daher in Konsequenz dieses
               damaligen Standpunktes auch jetzt bei der Verfassungsfrage wieder auf den Standpunkt,
               daß die Worte „einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres" im Absatz 2 des
               Artikels 7 zu entfallen haben. Wenn eingewendet wird, daß im Wehrgesetz das
               politische Recht zu wählen den Wehrmännern gewährleistet ist und daher ein
               Widerspruch mit dem Verfassungsgesetz entstünde, wenn es hier nicht angeführt wäre,
               so gilt diese Einwendung nach unserer Meinung nicht, weil das Verfassungsgesetz die
               Grundlage darstellt und die anderen Gesetze sich naturgemäß nach dem
               Verfassungsgesetz, das ja in allen seinen einzelnen Paragraphen mit qualifizierter
               Mehrheit beschlossen wird, zu richten haben.</p>
            <p>Ich erlaube mir daher, zu Artikel 7, Punkt 2, den Antrag zu stellen, daß die Worte
               „einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres" zu entfallen haben.</p>
            <p>Den allerschwerwiegendsten Einwand aber erheben die Mitglieder der Großdeutschen
               Volkspartei gegen den Artikel 14 dieser Verfassung. Dort wird nämlich erklärt
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Auf dem Gebiete des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens wird der
                  Wirkungsbereich des Bundes und der Länder durch ein besonderes
                  Bundes-Verfassungsgesetz geregelt."</p>
            </quote>
            <p>Gegen diesen Artikel 14 nehmen die Mitglieder der Großdeutschen Volkspartei mit aller
               Entschiedenheit Stellung. Es ist nach unserer Meinung eine außerordentlich starke
               Zumutung, die man einem Verfassungsgesetz antun kann, wenn man so wichtige Fragen wie
               die Schul-, Erziehungs- und Volksbildungsfragen nicht löst, sondern auf eine spätere
               Zeit hinausschiebt, einer Nationalversammlung zuschiebt, die dann wieder vor die
               große Entscheidung gestellt sein wird, ob sie die Frage wird lösen können oder nicht;
               oder mit anderen Worten, wenn man Schule und Unterricht zum Schacherobjekt der
               politischen Parteien macht. Es ist kein Zweifel — wir erinnern uns an die
               Schulnovelle vom Jahre 1883 —, daß durch die Hinausschiebung solcher Fragen statt
               durch ihre grundsätzliche Behandlung die Gefahr entsteht, daß in so grundsätzlichen
               Fragen politische Konzessionen gemacht werden oder mit anderen Worten eine Schacherei
               entsteht, die der Sache außerordentlich abträglich ist. Wie ist es mit der Novelle
               des Jahres 1883 gegangen, mit jener Novelle, welche uns eigentlich die sechsjährige
               Schulpflicht gebracht hat, welche das Reichsvolksschulgesetz in seinem Wesen
               umgebracht hat, ehe es noch voll zur Durchführung gekommen war? Jener Novelle vom
               Jahre 1883, die uns den § 48 gebracht hat, wodurch das Gesetz über die
               Gleichberechtigung der Konfessionen in Österreich eigentlich außer Kraft gesetzt
               worden ist, indem der Schulleiter jener Konfession angehören muß, die der Mehrheit
               der Kinder entspricht, im Gegensatz zu den Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes, daß
               den Staatsbürgern unbeschadet der konfessionellen Zugehörigkeit alle
               staatsbürgerlichen Rechte gewährleistet sind. Und wie ist es dazugekommen, daß diese
               Novelle vom Jahre 1883, welche das Reichsvolksschulgesetz so außerordentlich
               zurückgeworfen hat, angenommen wurde? dadurch, daß die Bedingung gestellt wurde, daß
               man für Eisenbahnbauten, für Transversalbahnen durch Böhmen, Mähren, Galizien seitens
               der klerikalen Kreise nur dann die Zustimmung gab, wenn auf der anderen Seite als
               Kompensation diese Schulgesetznovelle gewährt würde. Selbst die Polen, jene Polen,
               welche für ihr eigenes Land stets Ausnahmen verlangt haben und die auch diese Novelle
               für sich nicht haben in Kraft treten lassen, waren es, die in diesem Hause zugestimmt
               haben, unser Reichsvolksschulgesetz vom Jahre 1869 in einer solchen Weise zu
               entstellen, nur deswegen, damit die Zustimmung der Mehrheit für die Eisenbahnbauten
               erlangt werde. Man hat also die Schul- und Erziehungssache zugunsten von
               Eisenbahnbauplänen und für Interessen geopfert, die damit im Zusammenhange gewesen
               sind. Es wurde unsere Jugendbildung verschachert.</p>
            <p>Das ist es, was wir aus dem Jahre 1883 lernen können, und das ist es, was wir
               befürchten, wenn solche Fragen, statt frischweg in dem einen oder in dem anderen Sinn
               gelöst zu werden, auf die lange Bank geschoben und zum Gegenstand des politischen
               Handels gemacht werden. Wir sind daher der Meinung, daß in der Schul- und
               Unterrichtsfrage deutlich ausgesprochen werden muß, was die einzelnen Parteien für
               einen Standpunkt einnehmen. Ich habe auch deswegen heute das Wort ergriffen, um den
               Standpunkt der Mitglieder der großdeutschen Volkspartei in der Großdeutschen
               Vereinigung mit aller Schärfe und Klarheit zu kennzeichnen.</p>
            <p>Wir legen der Schule einen ganz außerordentlichen Wert bei. Wir stehen heute noch auf
               dem Standpunkte, auf dem seinerzeit der Unterrichtsminister Hasner gestanden ist, als
               er in seiner <pb facs="#facs_27" n="27" xml:id="img_0027" break="yes"/><fw type="pageNum">3432</fw>zweiten Rede im österreichischen Abgeordnetenhause am 23.
               April 1869 bei der Verhandlung des Reichsvolksschulgesetzes erklärte
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Wenn wir keine gute Volksschule haben, so werden wir niemals stark. Man muß seine
                  Kräfte aufraffen und von der Überzeugung getragen sein, daß die Volksschule, wenn
                  auch nicht das allein entscheidende Moment, so doch ein wesentlich entscheidendes
                  Moment in Beziehung auf beide Seiten der Kultur ist, nicht nur in Beziehung auf
                  die geistige allein, sondern auch in Beziehung auf die materielle, daß die
                  ökonomische Lage, daher die Kraft zum Tragen von Lasten wesentlich durch die
                  Erfolge der Volksschule bedingt ist. Nicht bloß auf dem Schlachtfelde, sondern
                  auch auf dem Felde, welches der Ackersmann bebaut, überall ist die Volksschule
                  entscheidend. Das wird jedermann zugestehen und deshalb bedürfen gerade die
                  ärmsten Länder vor allem guter Schulen“.</p>
            </quote>
            <p>Das ist die Äußerung des damaligen Ministers für Kultus und Unterricht gewesen, als
               er gegen die slawischen Antonomisten und deutschen Klerikalen jener Zeit den
               Reichsvolksschulgesetzentwurf verteidigte. Und wir müssen heute erklären, daß auch
               wir heute noch auf dem Standpunkte stehen, daß ein Volk, welches in Not und Armut
               ist, gerade durch Hebung seiner geistigen Kräfte in die Lage versetzt werden muß,
               lebensfähig zu werden. Je ärmer die Länder sind, um so notwendiger haben es die
               Bewohner, eine gute Schulbildung zu genießen, weil eine gute Schulbildung ein
               unverlierbarer Besitz und eine Kraftquelle für den Menschen sein ganzes Leben lang
               ist.</p>
            <p>Wir sind daher der Meinung, daß alles daran gesetzt werden muß, um auch bei uns in
               Österreich unserer Jugend eine gute Bildung angedeihen zu lassen. Es gibt freilich
               Leute, welche meinen, der Bauer auf dem Lande brauche die Bildung nicht, er lächle
               darüber, wenn über so große Fragen der Kultur gesprochen wird; auf der anderen Seite
               heißt es wieder, der Kaufmann brauche die Schulbildung nicht, rechnen werde er
               können. Nein, wir sind ganz anderer Meinung, wir Fähigkeit nicht. (Zwischenrufe.) Ich
               will kein Land sind der Meinung, daß gerade der Bauer im abgelegensten Gebiete ganz
               besonders eine gute Schulbildung braucht, damit er nicht wieder zurückkehren muß in
               die Zeiten, wo er unter seine Verträge drei Kreuzel machen mußte, ohne zu wissen, was
               in der Urkunde enthalten ist, und gerade unsere alpenländischen Bauern haben
               Gelegenheit genug, in jenen alten Zeiten nachzublättern, wo sie mit drei Kreuzeln
               Verträge unterschrieben haben, sie haben Gelegenheit genug, darüber nachzudenken, wie
               sie dadurch geschädigt worden sind und wie man es vermeiden muß, daß künftighin
               wieder solche Schädigungen vorkommen. Ich glaube daher, daß es gerade im Interesse
               unserer armen Alpenländer und gerade im Interesse der bäuerlichen Bevölkerung liegt,
               daß den Bauern auf dem flachen Lande eine gute Schulbildung zuteil werde.</p>
            <p>Wir sind nun der Meinung, daß eine gute Schulbildung nur erreicht werden kann, wenn
               wir die Schule dem Staate überlassen; denn die Länder sind nicht imstande, die Schule
               zu errichten, sie sind nicht imstande... <emph>(Abgeordneter Dr. Alfred Gürtler: Das
                  erzählen Sie den Kärntnern!)</emph> Das erzähle ich den Kärntnern! Das ist der
               Beschluß der großdeutschen Volkspartei, der Landesparteileitung Kärntens und des
               Landesparteitages, den wir abgehalten haben. Das müssen wir in die ganze Welt
               hinausrufen, überallhin. <emph>(Abgeordneter Fischer: Damit werden Sie keine
                  Begeisterung erwecken!)</emph> Mit Wahltaktik, mit Mandatspolitik dürfen solche
               Dinge nicht zusammenhängen; das sind Fragen der Gesinnung, der politischen
               Überzeugung, mit solchen Fragen stehen und fallen wir. <emph>(Zustimmung.)</emph>
               Deswegen lassen wir uns durch keine noch so gehässige und unwahre Agitation von der
               Überzeugung abbringen, die wir haben <emph>(Zustimmung)</emph>, und unsere
               Überzeugung ist es, daß einzig und allein nur die staatliche Schule die Gewähr
               bietet, daß wir in unserem Schulwesen einen Fortschritt erzielen, daß wir jenes
               Unglück vom Jahre 1883 wieder ausbessern, daß wir es nicht nur ausbessern, sondern
               neu aufbauen und fortfahren können auf dem Gebiete der Schulreform, wovon heute schon
               von dieser Stelle aus gesprochen worden ist[.] Wir müssen unsere Schule reformieren,
               wir müssen sie den heutigen Verhältnissen anpassen. Die Schulreform ist auf dem Wege
               und niemand — man mag die Sache noch so verdächtigen — wird imstande sein, diese
               Reformbewegung aufzuhalten. Das steht fest, denn die Anhänger der Reformbewegung sind
               von solcher Überzeugung und Begeisterung durchdrungen, daß man die Bewegung wohl
               hemmen, aber niemals aufzuhalten imstande sein wird.</p>
            <p>Wer wird nun eine solche Schulreform machen? Etwa die Landesschulbehörden in neun
               verschiedenen Ländern? Nein, die haben die geistige Fähigkeit nicht.
                  <emph>(Zwischenrufe.)</emph> Ich will kein Land antasten, aber ich glaube, wir
               müssen froh sein, wenn unser kleiner Staat so viel geistige Kraft in seiner
               Gesamtheit aufbringt, um das durchführen zu können. Die einzelnen Länder werden nicht
               imstande sein, die geistige Kraft aufzubringen, die notwendig ist, um dieses große
               Werk der Schulreform durchzuführen. <emph>(Abgeordneter Dr. Alfred Gürtler: Nur die
                  Wiener Genies!)</emph> Nein, nicht die Wiener Genies, es ist gleichgültig, woher
               die Männer kommen, die die Reform durchführen; wir müssen danken, wenn sie nur da
               sind, weil wir arme Teufel sind und froh sein müssen, wenn ein tüchtiger Mensch die
               Schulreform angreift und in die Hand nimmt, mag er woher immer kommen. Vom
               Standpunkte der Länder darf die Schulreform nicht beurteilt werden, sondern <pb facs="#facs_28" n="28" xml:id="img_0028" break="yes"/><fw type="pageNum">3433</fw>nur aus sachlichen Gesichtspunkten. Bei keiner technischen Erfindung, bei
               keiner großen wirtschaftlichen Leistung hat man gefragt, ob es ein Wiener, Kärntner
               oder Steirer war, der die Sache gemacht hat. Er hat sie gemacht, hat dadurch die
               Kultur erhöht und vermehrt und sich dadurch den Anspruch erworben, geachtet zu
               werden. So steht es auch auf diesem Gebiet. <emph>(Abgeordneter Dr. Wagner: Hier
                  liegt der Fehler!)</emph> Nein, jedem das Verdienst, dem ein Verdienst gebührt,
               das ist meine Überzeugung.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Darf ich bitten, Herr Abgeordneter. Es geht doch nicht an,
               daß wir jetzt das ganze Gebiet der Schule und der Erziehung und der Schulreform
               sachlich erörtern. Wir befinden uns in der Beratung über die Verfassung, und zwar
               über die Frage, ob hier die Bundes- oder die Landeskompetenz bestimmt,
               beziehungsweise ausgeschaltet werden soll. Ich möchte also schon bitten, sich mehr
               auf diesen Gegenstand zu beschränken.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Angerer</emph>: Ich muß hier leider den Erklärungen des Herrn
               Präsidenten ganz entschieden entgegentreten.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>
               <emph>(das Glockenzeichen gebend)</emph>: Ich bitte, das ist unzulässig!</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Angerer</emph>: Ich kann nicht anders. Ich stehe auf dem
               Standpunkte, daß wir, wenn wir die Kompetenzen abgrenzen wollen, zuerst die Gründe
               anführen müssen, die für die Länderkompetenz oder für die Staatskompetenz sprechen.
               Ohne daß wir diese Sache auseinandersetzen, können wir ein Urteil über die
               Kompetenzabgrenzung meines Erachtens nicht finden. Ich muß schon den Herrn
               Präsidenten bitten, meinem Gedankengang insofern freien Lauf zu lassen, daß man hier
               die Gründe auseinandersetzen kann, aus welchen wir diesen Artikel 14 ablehnen und
               wünschen, daß im Artikel 10 die Verstaatlichung des Schul- und Unterrichtswesens
               eingefügt wird.</p>
            <p>Ich habe erklärt, daß nach unserer Meinung die Länder dazu nicht imstande sind. Das
               ist kein Vorwurf, das ist ein Tatbestand. Wir haben nicht so ungeheuer viel
               Intelligenz. Ich gehöre selbst dazu, ich nehme mich selbst nicht aus.
                  <emph>(Abgeordneter Dr. Alfred Gürtler: Selbsteinschätzung!)</emph> Gewiß, hätten
               wir genug Genies, könnten wir Gott danken, aber wir in Österreich haben nicht so
               viel. <emph>(Zwischenrufe.)</emph> Und wenn wir sie hätten, wäre es unökonomisch, die
               Sache so zu machen. Mit einem Wort, neun verschiedene Schulreformbewegungen in dem
               kleinen Österreich sind meines Erachtens ein Unding. Die Verländerung der Schule
               würde die Schule ertöten, würde das Ende unserer Volksschule bedeuten. Erstens
               deswegen, weil die Schulreform getrennt nicht gemacht werden kann. Wir sehen schon an
               unserer Realschule, welche Schwierigkeiten es mit sich bringt; zum Beispiel bei
               Übersiedlung der Eltern von einem Land in das andere. Rein sachliche Schwierigkeiten
               bieten sich und das würde bei der Volksschule natürlich in erhöhtem Maße
               eintreten.</p>
            <p>Neben diesem Gesichtspunkte der sachlichen Entwicklung sind auch die Länder vom
               Standpunkte der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht imstande, für die Schulkosten
               aufzukommen. Ein Beweis dafür ist, daß sämtliche Länder an den Staat mit der Bitte
               herantreten: Staat, gewähre uns die und die Zuschüsse für die Kosten der Volksschule!
               Der Staat hat andere Einnahmen, er kann sich Einnahmsquellen verschaffen, die die
               Länder nicht besitzen. Daher ist der Staat allein imstande — in beschränktem Maße,
               betone ich ausdrücklich — für die Schulbildung vorzusorgen. Denn in ausgedehntem
               Maße, in vollkommenem Maße wird auch der Staat bei der Armut, in der wir sind, nicht
               in der Lage sein, für die Volksschule aufzukommen, und wir werden daher, was die
               Kosten anbelangt, sehr sparen müssen, um den Zustand zu erhalten, den wir heute
               haben. Die Länder sind in der Zwangslage, die Schule einfach verelenden zu lassen
               oder die Umlagen so zu erhöhen, daß es zu einem Bankrott einer ganzen Reihe von
               Wirtschaftsbetrieben in den betreffenden Ländern kommt. <emph>(Abgeordneter
                  Steinegger: Was beim Staate nicht der Fall ist!)</emph> Was beim Staate nicht der
               Fall ist, weil der Staat andere Einnahmsquellen hat, wie ich betonte und Sie selbst
               unbedingt wissen müssen.</p>
            <p>Neben dieser Frage der Schulreform und der Frage der Finanzen ist es aber noch eine
               dritte Frage, das ist die nationale Frage, die uns dazu bringt, für die Einbeziehung
               der Schule in die Kompetenz des Staates zu stimmen. Wir sind der Meinung, daß ein
               Einheitsstaat nur durch den einheitlichen Schulgeist erreicht werden kann. Ein Volk,
               ein Staat! Das kann nur dadurch erzielt werden, daß derselbe deutsche Geist den
               Kindern vermittelt wird, ob nun das Kind in der Schule in Steiermark, Kärnten oder
               Tirol ist. <emph>(Abgeordneter Dr. Alfred Gürtler: Oder in der Leopoldstadt!)</emph>
               Aber ich bitte Sie! <emph>(Abgeordneter Steinegger: Reinrassige Lehrer
                  anstellen!)</emph> Gewiß, wir in Kärnten werden ganz bestimmt dafür sorgen, daß
               die Kärntner in der Kärntner Schule zur Geltung kommen, denn das steht wohl fest, daß
               auf die Besetzung der Lehrstellen die einzelnen Länder Einfluß nehmen werden und daß
               beispielsweise die christlichsoziale Ausrede, die Wiener Juden werden alle nach
               Steiermark und Kärnten kommen, meines Erachtens lächerlich ist. Ich will durchaus
               nicht die Gefahr der Verjudung Wiens unterschätzen, aber wenn alles so sicher wäre
               wie das eine, daß die Wiener jüdischen <pb facs="#facs_29" n="29" xml:id="img_0029" break="yes"/><fw type="pageNum">3434</fw>Lehrer nicht in unsere alpenländischen
               Provinzen als Lehrer kommen, dann könnten wir zufrieden sein. Denn was würde ein
               solcher jüdischer Lehrer draußen machen, in den antisemitischen bäuerlichen Gegenden
               Kärntens, Tirols? Er müßte vereinsamen, er könnte keine Amtswirksamkeit entfalten und
               es würde keinem Unterstaatssekretär einfallen, solch einen Unsinn zu machen.
                  <emph>(Abgeordneter Dr. Alfred Gürtler: Na!)</emph> Und wenn das schon vorkommen
               könnte, würden wohl die Abgeordneten des betreffenden Landes eingreifen und so viel
               Einfluß würden sie schon haben, um das Land zu sichern gegen derartige Übergriffe
               einer Wiener Zentralstelle. <emph>(Abgeordneter Dr. Alfred Gürtler: Wir verstehen ja
                  nichts von Schulsachen, haben Sie gesagt!)</emph> Das ist [I]hre Sache, Herr
               Kollege. Ich glaube, Sie verstehen alles. Es gibt ja Männer, die von sich glauben,
               daß sie alles verstehen. Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne
               ihr, sagt ein Sprichwort. Darüber will ich nichts mehr reden. Ich stehe also auf dem
               Standpunkte, daß die Erörterungen von der Verjudung unserer Volksschule durch die
               Verstaatlichung der Schule ein Argument ist, das nur für die allerdümmsten Kälber
               bestimmt ist, aber nicht für einen denkenden Menschen.</p>
            <p>Aber etwas anderes ist es, weshalb wir die Verländerung so sehr fürchten, und diese
               Befürchtung, die wir haben, ist keineswegs so lächerlich wie die andere, ist kein
               Schlagwort, sondern großes Verdienst erwerben, wenn sie hier Aufklärung Erlebnis. Das
               ist die Verklerikalisierung der Volksschule. <emph>(Abgeordneter Dr. Alfred Gürtler:
                  Jetzt ist's heraus! — Zwischenrufe.)</emph> Gewiß, wir wollen es hier erklären und
               klipp und klar aussprechen, welchen Standpunkt wir einzunehmen haben. Die
               Verländerung der Schule bedeutet nach unserer festen Überzeugung eine Auslieferung
               der Schule an jene Geistesauffassung, die im Reichsvolksschulgesetze bekämpft wurde
               und die bekämpft würde von den freiheitlichen Kreisen seit Jahrhunderten. Wir können
               die Schule nicht ausliefern jenen Kreisen, die den westphälischen Frieden, der den
               Anfang der religiösen Toleranz gebracht hat, verurteilt haben, wir können sie nicht
               ausliefern jenen Kreisen, die einen Syllabus von 1864 und 1907 geschrieben haben
                  <emph>(Zustimmung)</emph>, welche die Allokution vom 22. Juni 1868 zur
               Verurteilung unserer österreichischen Staatsgrundgesetze erlassen haben. <emph>(Ruf:
                  Jetzt reden Sie aufrichtig, weil die Bauern draussen sind!)</emph> Bei den Bauern
               rede ich selbstverständlich so, wie wo anders, Sie werden mich nie anders reden
               hören, als es meine Überzeugung ist. Hier haben wir es mit Überzeugungsfragen zu tun
               und nicht mit Wahlfragen. Es gibt auch Bauern, die ganz bestimmt freiheitlichen Geist
               haben, wenn auch manche Volksschule. Da muß ich schon feststellen, daß wir noch nicht
               einsehen, wohin die andere Richtung führt. <emph>(Zwischenrufe.)</emph> Es gibt
               bestimmt in allen österreichischen Ländern und auch bei uns in Kärnten freiheitliche
               Bauern, die eine gute Schule unbedingt haben wollen, und gerade im gemischtsprachigen
               Gebiete, das am 10. Oktober zur Abstimmung kommen wird, gerade unter den slowenischen
               Bauern gibt es nicht wenige, die wir als eifrige Kämpfer für eine freiheitliche
               Schule zu verzeichnen gehabt haben, und diese freie Entwicklung wird bei uns in
               Österreich gewährleistet im Gegensatz zum SHS.-Staate. Das ist auch ein Grund, daß
               wir den Leuten sagen: Haltet am 10. Oktober mit uns, bei uns im Lande nördlich der
               Karawanken könnt ihr eine kulturelle Entwicklung haben, aber im Süden der Karawanken,
               im SHS.-Staate, wird es ein Chaos geben, wenn wir im deutschen Lande schon längst
               Ordnung gemacht haben werden. Dazu gehört auch die Schule und deswegen sind es auch
               völkische Gründe, die für die Einheitlichkeit der Schule sprechen. Es sind also
               kulturelle, finanzielle und völkische Gründe, die für die Vereinheitlichung,
               Verstaatlichung der Schule sprechen.</p>
            <p>Wenn aber gesagt wird: Ja dann wird die Einheitsschule eingeführt, das heißt, in der
               Stadt Wien mit zwei Millionen Menschen und droben in einem Gebirgsdorf mit einigen
               Hundert Einwohnern wird überall das Gleiche vorgetragen werden, nein, das ist die
               Einheitsschule nicht. Da würde gerade die christlichsoziale Partei sich ein großes
               Verdienst erwerben, wenn sie hier Aufklärung verbreiten würde, wie es wirklich ist,
               und ich muß betonen, so sehr ich mit Kollegen Leuthner in manchen Fragen in
               Widerspruch stehe, daß es auch meine Empfindung im Schulausschuß gewesen ist, daß wir
               so heftige Kämpfe, wie sie in der „Reichspost" dargestellt worden sind, nie gehabt
               haben. <emph>(Zustimmung — Zwischenrufe.)</emph>. Das muß ich als Obmann des
               Ausschusses für Unterricht und Erziehung wahrheitsgemäß feststellen. Wer dabei
               gewesen ist, kann etwas anderes nicht sagen, und wer nicht dabei gewesen ist, hat
               kein Recht, etwas anderes zu sagen. <emph>(Beifall. — Zwischenruf: Koalition!)</emph>
               Nicht Koalition, Wahrheit ist es. <emph>(Lebhafte Rufe.)</emph></p>
            <p>Wir haben schon zu Beginn der Tagung den Antrag Straffner eingebracht, welcher
               besagt, daß das gesamte Schul- und Erziehungswesen zu verstaatlichen ist, und schon
               damals haben wir eine ganz ungeheuerliche Verdrehung dieses Tatbestandes in den
               Blättern, insbesondere in den Blättern der christlichsozialen Partei gefunden.
                  <emph>(Zwischenrufe.)</emph> Ich habe Blätter gesammelt, wo ausdrücklich
               festgestellt worden ist, der Antrag Straffner bezwecke die Beseitigung des
               Religionsunterrichtes aus der Volksschule. Da muß ich schon feststellen, daß wir
               diesen Standpunkt nicht vertreten. Unser Standpunkt unterscheidet sich von dem der
               Sozialdemokraten sehr wesentlich und in dieser Hinsicht muß ich den Aus<pb facs="#facs_30" n="30" xml:id="img_0030" break="no"/><fw type="pageNum">3435</fw>führungen des Kollegen Leuthner mit Entschiedenheit entgegentreten. Während
               die Sozialdemokraten jeden Religionsunterricht aus der Volksschule beseitigt haben
               wollen, stehen wir auf dem Standpunkt der interkonfessionellen Schule, wie es das
               Reichsvolksschulgesetz verlangt. <emph>(Abgeordneter Steinegger: Bei Ihnen kennt man
                  sich nicht aus. — Zwischenrufe.)</emph> Sie werden sich halt mehr interessieren
               müssen für diese Sache, dann werden Sie sich schon auskennen, und das werden Sie als
               Politiker tun müssen. <emph>(Zwischenrufe.)</emph></p>
            <p>Ich möchte mir erlauben, jene Stelle des Salzburger Programmes der Großdeutschen
               Volkspartei vorzulesen, wo in charakteristischen Sätzen unsere Stellung zur Religion
               ausdrücklich festgelegt ist, und zwar in einer Art, welche durchaus meiner heißt:
               Keinen Kulturkampf! so müssen wir Freiheitvollen Überzeugung entspricht
                  <emph>(liest)</emph>: „Wir erkennen die Bedeutung der Religion als
               Kulturbestandteil an und lehnen jede Glaubensfeindlichkeit, jede Verspottung oder
               Verhöhnung der Religion ab. Wir bekämpfen im Klerikalismus das Streben, weltliche
               Machtziele durch die Vorschützung religiöser Zwecke zu erreichen, ein Streben, das
               sich gegen Staat und Volk richtet. Zusammenfassend kann gesagt werden: der
               Materialismus bekämpft die Religion, wir bekämpfen den Mißbrauch zu weltlichen
               Zwecken."</p>
            <p>Ich glaube, das ist deutlich genug und drückt aus, welchen Unterschied wir gegenüber
               den klerikalen Parteien machen, die aus politischen Gründen die Religion verwerten,
               und welchen Gegensatz wir gegenüber der sozialdemokratischen Auffassung haben, welche
               auf diesem Gebiete auf rein materialistischem Boden steht. <emph>(Abgeordneter
                  Hafner: Es gibt aber sehr viele Deutschnationale, die unseren Standpunkt
                  einnehmen!)</emph> Dann gehören sie zu den Sozialdemokraten und nicht zu uns; das
               gibt es nicht. Ich muß das ausdrücklich feststellen, weil sehr häufig von seiten
               christlichsozialer Vertreter behauptet wird, daß diejenigen, die die Verstaatlichung
               der Schule vertreten, die Beseitigung des Religionsunterrichtes aus der Volksschule
               wollen. Nein, zwischen der Frage der Verstaatlichung der Schule und der Beseitigung
               des Religionsunterrichtes aus der Schule ist ein sehr großer Unterschied, und wir,
               die Mitglieder der Großdeutschen Volkspartei, treten programmgemäß wohl für die
               Ver[st]aatlichung ein, nicht aber für die Beseitigung des Religionsunterrichtes aus
               der Schule und das Programm ist für jeden bindend, der sich als Mitglied der
               Großdeutschen Volkspartei bekennt. Ich muß aber zugleich betonen, daß auch jetzt, wo
               der H[e]rr Unterstaatssekretär Glöckel im Unterrichtsamte tätig ist, nicht ein
               einziger Erlaß herausgegangen ist, wo wir uns hätten beklagen m[ü]ssen, daß
               Unterstaatssekretär Glöckel über die Gesetze hinweg die Beseitigung des
               Religionsunterrichtes aus der Schule hätte durchführen wollen. Es ist kein solcher
               Erlaß herausgegeben worden und es hat diesbezüglich eine Debatte im Ausschuß nicht
               stattgefunden. Anders steht die Sache natürlich mit dem Zwange zur Teilnahme an
               religiösen Übungen. <emph>(Zwischenrufe.)</emph></p>
            <p>Wenn Sie glauben, daß ich zwischen Religionsunterricht und religiösen Übungen nicht
               unterscheiden kann, so können wir darüber nicht reden. Wenn ich darüber gesprochen
               hätte, so hätte der Herr Präsident das Recht, mich zur Sache zu rufen, denn diese
               Frage gehört nicht hieher. Aber wohl gehört die Frage hieher, ob die Schule in die
               Kompetenz des Staates oder der Länder fallen soll. Wenn auf den vielen Parteitagen
               der Christlichsozialen an Stelle der interkonfessionellen Schule die konfessionelle
               Schule gefordert wird, auch jetzt in der Kriegszeit und Nachkriegszeit, wo es
               immer heißt: Keinen Kulturkampf! so müssen wir Freiheitlichen gegen diese
               konfessionelle Schule Stellung nehmen. Wir sind der Meinung, daß dies eine sittliche
               Pflicht ist, wir müssen die freiheitlichen Errungenschaften, die unsere Vorfahren
               nach großen Kämpfen auf uns vererbt haben, auch für unsere Nachkommen erhalten. Ich
               glaube, daß sich auch tief religiösdenkende Männer, die die Religion als
               Erziehungsmittel wertschätzen, unserer Auffassung gegenüber durchaus nicht ablehnend
               verhalten werden.</p>
            <p>Dann wurde gesagt, wenn die Schule verstaatlicht wird, dann werde von Wien aus nicht
               bloß die Judenherrschaft ausgehen, sondern es werde die Schule überhaupt nur mehr
               eine rote Parteischule sein. Auch dagegen muß ich unbedingt Stellung nehmen. Ich habe
               nicht die Überzeugung, daß man von Wien aus in der Lage wäre, die Schule zu einer
               roten Parteischule zu machen, wohl aber habe ich mir die Überzeugung verschafft, daß
               man, wenn man die Schule den Machthabern in den einzelnen Ländern ausliefert, die
               Schule dann zu einem Instrument der klerikalen Parteiorganisation in den Ländern
               macht. Ich muß hier dem Herrn Unterstaatssekretär Glöckel bei dieser G[e]legenheit
               den Vorwurf machen, daß zum Beispiel in Oberösterreich und Vorarlberg so viele nicht
               freiheitliche Lehrpersonen an verschiedene Stellen ernannt worden sind, wie nie
               früher. Hier liegt eine Schwäche vor, und wenn jemand sagt, daß die Schule in
               Vorarlberg und Oberösterreich versozialdemokratisiert werde, so muß ich auf Grund der
               Ernennungslisten gerade das Umgekehrte feststellen. Ich gebe zu, daß es dem Herrn
               Unterstaatssekretär selbst kein Vergnügen macht, das zu tun. <emph>(Abgeordneter
                  Hafner: Ihre Parteigenossen haben sich nicht darum gekümmert!)</emph> Das ist auch
               schlecht. <emph>(Heiterkeit.)</emph> Ich weiß es nicht, ich bin nicht aus
               Oberösterreich. <emph>(Abgeordneter Hafner: Ich bin in Oberösterreich!)</emph> Dann
               hätten Sie sich besser darum kümmern sollen. <emph>(Abgeordneter Hafner: Ich habe
                  mich um die roten Inspektoren schon gekümmert!)</emph> Ich stelle nur die Tatsache
               fest, und deswegen sage <pb facs="#facs_31" n="31" xml:id="img_0031" break="yes"/><fw type="pageNum">3436</fw>ich: Die Verstaatlichung der Schule wird die Schule nicht
               ins rote Lager bringen. In Wien laufen die Kräfte zusammen, dort ist noch immer die
               Möglichkeit der verhältnismäßig unparteiischesten Leitung. <emph>(Abgeordneter
                  Steinegger: Die Möglichkeit!)</emph> Ja, die Möglichkeit der verhältnismäßig
               unparteiischesten Leitung. Deswegen treten wir auch aus diesem Grunde für die
               Verstaatlichung der Schule ein, weil hier der Sammelpunkt aller, auch der politischen
               Kräfte ist und daher am ehesten ein Mittelweg gefunden werden kann, der dem richtigen
               Standpunkt am nächsten kommt. Es können solche Ausschreitungen nicht vorkommen, wie
               sie in den einzelnen Ländern nach gemachten Erfahrungen möglich sind.</p>
            <p>Deswegen sind wir der Meinung, es ist ein grober Fehler, daß wir in unserer
               Verfassung die Schule nicht als eine Staatssache erklärt, sondern diese Frage auf die
               lange Bank geschoben haben, um sie zum Schacherobjekt für die nächste
               Nationalversammlung zu machen, die dann den Schacher entweder durchführen oder dabei
               muß Rücksicht nehmen nicht bloß auf die Verhältnisse wieder zu Falle kommen wird. Ich
               befürchte, daß sich da unser Werk der Jugenderziehung auf einer sehr gefährlichen
               Bahn befindet und daß die fortschreitende Entwicklung der Reform dadurch bedeutende
               Hemmungen erfahren wird, wo doch der Ausbau der Reform so notwendig wäre. Ich weiß
               aber auch, daß wir nicht in der Lage sein werden, diese Überzeugung in den Reihen der
               christlichsozialen Partei durchzusetzen; denn das sind nicht bloß Überzeugungsfragen,
               sondern auch politische Machtfragen und ich weiß sehr wohl, daß gerade der Kampf um
               die Schule als eine politische Machtfrage besonders von seiten der christlichsozialen
               Partei aufgefaßt wird. Gerade aus diesem Grunde glaube ich, daß die
               nichtchristlichsozialen Kreise, alle diejenigen, die auf eine freiheitliche und
               fortschrittliche Entwicklung unseres Schulwesens Gewicht legen und von der
               Notwendigkeit dieser Entwicklung überzeugt sind, rücksichtslos zusammenhalten müssen,
               um ihr Prinzip durchzuführen, gehe es so oder so. <emph>(Ruf: Ausschließlich Dr.
                  Steinwender!)</emph> Ja, ausschließlich Dr. Steinwender, dessen Haltung in der
               Schulfrage ich an das schärfste verurteile. <emph>(Heiterkeit.)</emph> Ich bedauere,
               daß ein sonst so verdienstvoller Abgeordneter wie Dr. Steinwender schon im Jahre 1908
               im Kärntner Landtage den Antrag auf Einführung der sechsjährigen Schulpflicht
               gestellt hat. Wir sind nur wenige gewesen, die im scharfen Abwehrkampf gegen die
               Steinwenderschen Schulanträge auf den Plan getreten sind. Wenn Sie daher hier den
               Namen Steinwender nennen, so kann ich Ihnen erklären, daß er kein Mitglied der
               Großdeutschen Volkspartei ist, weil er jenes Programm nicht anerkennt, von dessen
               Anerkennung wir selbstverständlich die Zugehörigkeit nicht nur des Parteimitgliedes,
               sondern auch insbesondere des Mandatars abhängig machen.</p>
            <p>Ich wende mich in meinen Ausführungen nicht an die christlichsoziale Partei als
               solche, aber es wird unter den Mitgliedern dieser Partei ganz gewiß auch Leute geben,
               die sich, wenn sie ernstlich nachdenken, sagen werden: Eine Länderschule bedeutet für
               uns eigentlich den Zusammenbruch unserer Schulbildung. Denn, daß man dann an den
               Staat herantreten und sagen wird: Du zahlst und wir Länder werden anschaffen! das
               wird es nicht geben, das gibt es jetzt in der Übergangszeit, aber in der Zukunft wird
               das nicht so sein. Zahlen ist kein Vergnügen, aber, wenn man nur zahlen soll, was der
               andere anschafft, so geht das schon gar nicht. Das wird für die Schule eine besonders
               wichtige Frage sein. <emph>(Zwischenrufe.)</emph></p>
            <p>Es wird auch hervorgehoben, daß die Länder bei einer Verstaatlichung gar keine
               Berücksichtigung mehr erfahren. Das ist auch nicht richtig. Einer der Grundgedanken
               unserer Schulreform ist die Bodenständigkeit des Unterrichtes. Das heißt, der
               Unterricht muß Rücksicht nehmen nicht bloß auf die Verhältnisse des Landes, sondern
               sogar auf die Verhältnisse des Schulbezirkes, ja des einzelnen Ortes. Die
               Bodenständigkeit ist einer der Kernpunkte unserer Schulreform und das muß man allen
               jenen Leuten entgegenhalten, die entweder absichtlich oder unabsichtlich die
               Einheitsschule als Uniformierungsschule auffassen, im Gegensatze zum Grundsatze der
               Bodenständigkeit, der der wirkliche Untergrund der Schulreformbewegung ist.
               Einheitlichkeit, das heißt ein einheitlicher Geist soll in der Schule in ganz
               Deutschösterreich sein. Aber berücksichtigt müssen nicht nur die Verhältnisse der
               Länder, sondern sogar die Verhältnisse des einzelnen Schulortes werden. In diesem
               Sinne sind bereits Weisungen hinausgegangen und in diesem Sinne arbeitet bereits die
               Lehrerschaft in Deutschösterreich. Eine Gefahr für die Länder und ihre Eigenart ist
               also durch die Verstaatlichung nicht gegeben, und wenn das Wort Einheitsschule als
               Schreckgespenst hingestellt wird, so ist das eine Irreführung und ich muß diejenigen
               verehrten Mitglieder der Nationalversammlung, die über solche Dinge reden, unbedingt
               einladen, die Berichte zu lesen, welche über die Grundgedanken der Schulreform
               gedruckt vorliegen, und bei der Wahrheit zu bleiben; denn ein ehrlicher Mensch muß
               bei der Wahrheit bleiben, ohne Rücksicht auf jene Fragen, wo verschiedene Meinungen
               bestehen. <emph>(Bravo!)</emph> Politische Meinungsverschiedenheiten gibt es
               selbstverständlich, weil die Weltauffassungen verschieden sind, aber über Tatsachen
               kann ein ernsthafter Mensch nicht hinwegschreiten, die Wahrheit muß Wahrheit bleiben
               trotz der Verschiedenheit der politischen Anschauungen. Wenn Sie daher diese Irrtümer
               nicht in die Zeitungen hinausgeben, sondern die wirklichen Berichte, wie sie dem
               Unterrichtsausschusse vorgelegen sind, und die wirklichen Verhandlungen, wie <pb facs="#facs_32" n="32" xml:id="img_0032" break="yes"/><fw type="pageNum">3437</fw>sie der Herr Unterstaatssekretär mit den Lehrern der verschiedenen Länder
               und in Elternabenden durchgeführt hat, und die Wahrheit verkünden, dann wird man mit
               ganz anderen Augen diese Schulreform ansehen, als wenn man nur diese Schlagworte
               hinausschreit, die nur dazu da sind, das erst in Geburt befindliche Kind umzubringen.
               Deswegen meine ich, dürfen wir uns durch solche irrige Ausführungen nicht leiten
               lassen. Die Länder kommen schon zu ihrem Rechte und ich wäre als Kärntner der letzte,
               der sagen würde, daß es uns Kärntnern ganz gleich ist, was in Kärnten geschieht, die
               Wiener mögen nur regieren. Nein, wir Kärntner mögen die Wiener nicht, das muß ich
               offen sagen, und zwar deswegen, weil wir in Wien so wenig Arbeitslust, so wenig
               Disziplin sehen, daß wir gar keine Vorliebe für die Wiener haben können. <emph>(Ruf:
                  So ein Schwefel!)</emph> Das sollten Sie wohl verstehen, so viel Intelligenz
               sollten Sie besitzen, Herr Kollege! Aber ich meine, ich wäre der letzte, der sagen
               würde, wir Kärntner werden uns von den Wienern einfach regieren und diktieren lassen.
               Nein, das wollen wir nicht, wir wollen unsere landsmannschaftliche Eigenart wahren,
               wir wollen vor allem, daß in Kärnten die Kärntner berücksichtigt werden. Aber über
               dem Kärntner Lokalstandpunkte steht der deutschösterreichische Standpunkt und über
               dem deutschösterreichischen hoffen wir, daß auch einmal der großdeutsche Standpunkt
               stehen wird. <emph>(Gelächter bei den Christlichsozialen.)</emph> Ja, das hoffen wir;
               Sie als Christlichsoziale werden freilich nicht dafür sein, das glaube ich schon,
               aber wir sind dafür und hoffen, daß von den Karawanken bis zum Belt einmal ein großes
               Deutsches Reich zum Glück und Segen für unsere Nachkommen — wenn wir es schon nicht
               mehr erleben sollten — entstehen wird. Und deshalb sind wir der Meinung, daß der
               Geist, der unserer Jugend in der Schule beigebracht wird, der deutsche Geist sein
               soll, weil wir in diesem deutschen Geiste etwas sehen, was höher steht, als die
               landsmannschaftliche Eigenart in den Ländern. Also Rücksichtnahme auf die
               landsmannschaftliche Eigenart nennen wir Bodenständigkeit, aber Zusammenfassung des
               großen Ganzen zur Einheit der Nation, die nationale Volksschule, das ist es, was wir
               erstreben und verlangen. Deswegen erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, daß im
               Artikel 10, Punkt 13, zu Beginn, also vor den Worten „wirtschaftlicher und
               fachtechnischer Archiv- und Bibliotheksdienst" die Worte eingeschaltet werden
               „gesamtes Schul- und Erziehungswesen, Volksbildungswesen". Für den Fall der Annahme
               dieses Antrages hat der Artikel 14, gegen den sich meine Polemik richtet, dann zu
               entfallen.</p>
            <p>Das ist der Standpunkt, den wir einnehmen. Wir sind der Meinung, daß das Abgehen von
               dem Prinzipe der Verstaatlichung der Schule ein Verbrechen an der Schule und damit
               ein Verbrechen am Volke bedeutet. Wir müssen darauf Gewicht legen, daß diese
               prinzipielle Frage auch prinzipiell behandelt werde, und zwar behandelt werde im
               Sinne der Entwicklungsmöglichkeiten unseres deutschen Volkes. Diese
               Entwicklungsmöglichkeit kann nur dann gegeben sein, wenn schon unseren Kindern ein
               einheitlicher deutscher Volksgeist in allen deutschen Ländern beigebracht wird neben
               den praktischen Kenntnissen, die sie aus der Schule für das Leben mitbekommen. Ich
               bitte daher um die Annahme meines Abänderungsantrages. <emph>(Beifall.)</emph></p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Dr. Schoepfer.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Schoepfer</emph>: Hohes Haus! Wenn ich in so vorgerückter
               Stunde in der Spezialdebatte das Wort ergreife, so tue ich es im Namen der
               christlichsozialen Mitglieder der Nationalversammlung aus Tirol und um zwei Punkte
               dabei zu berühren. In Artikel 2, Alinea 2, werden die Länder angegeben, aus denen der
               Bundesstaat besteht. Tirol, das hier genannt wird, ist nicht das Tirol, das wir aus
               der Geschichte kennen. Es ist ein Rumpf, es ist ein Teil des alten Landes und das
               schönste deutsche Gebiet von Tirol, die Urstätte der deutschen Kultur in Tirol, ist
               uns durch den Friedensvertrag entrissen worden. Wir betrachten das als einen
               tatsächlichen Zustand, der das Werk der Gewalt ist, aber nicht das Werk des
               Rechtes.</p>
            <p>Hohes Haus! Ich erinnere Sie an die wehmutsvollen Worte, mit denen unser Kollege
               Nicolussi im Namen der anderen Kollegen aus dem abgetretenen Südtirol von uns
               Abschied genommen hat. Was er damals gesagt hat, das bleibt aufrecht. Die Tiroler aus
               dem deutschen Südtirol und aus Nordtirol werden immer daran festhalten, daß diese
               beiden Teile zusammengehören, und sie werden mit allen Mitteln daran arbeiten, daß
               diese Vereinigung wieder erfolgt, nicht bloß im Interesse des Landes, nicht bloß im
               Interesse des Staates, sondern im Interesse jenes Staates selbst, der uns dieses
               schöne Gebiet entrissen hat.</p>
            <p>Ich möchte jetzt über den Weg, auf dem diese Verfassung nach der Auffassung der
               Mehrheit des Tiroler Landtages zustande kommt, einiges vorbringen. In dem Berichte,
               den der Herr Referent erstattet hat, ist auf der ersten Seite ganz klar ausgedrückt,
               daß die Republik Österreich zustandekommt durch die Form eines Vertrages zwischen den
               Ländern, welche diesen Staat bilden sollen. Wenn man diese Auffassung annimmt, wie
               sie hier dargelegt ist, dann kommt man durch den Zwang der Konsequenz dazu, weiter
               anzunehmen, daß die endgültige Verfassung dieses Staates nicht durch einen Beschluß
               der Nationalversammlung allein, sondern nur durch das Hinzutreten der Vertretungen
               der <pb facs="#facs_33" n="33" xml:id="img_0033" break="yes"/><fw type="pageNum">3438</fw>Länder aufgerichtet werden kann. Diesen Standpunkt hat der Tiroler
               Landtag vom Anfang an eingenommen. Er hat das nicht aus Separationsbestreben getan,
               sondern in der Überzeugung, daß nur auf solche Weise eine feste Verfassung, eine
               feste Konstitution dieses Staates erreicht werden kann. Wenn wir uns auch
               vorbehalten, daß der Landtag zu diesen Fragen Stellung nehme, so sind wir doch dafür,
               daß die Verbindung der einzelnen Länder zu dem Staatsganzen eine recht feste werde.
               Das kann aber nur dann sein, wenn der Zusammenschluß in einer Weise erfolgt, daß die
               Länder dabei befriedigt werden. Eine geschriebene Verfassungsurkunde allein wird uns,
               wenn sie nicht in der Überzeugung des Volkes Wurzel gefaßt hat, über die
               Verfassungskämpfe nicht hinweghelfen. Der Tiroler Landtag hat zu wiederholten Malen
               in dieser Angelegenheit Stellung genommen, insbesondere am 27. September v. J., wo er
               einen mächtigen Impuls gegeben hat, damit die Verfassungsfrage endlich ins Rollen
               komme, und wo er den Anstoß dazu gegeben hat, daß die Länder durch Entsendung eigener
               Delegierter zur Mitarbeit berufen werden.</p>
            <p>Ich will Sie nicht weiter damit aufhalten Ihnen die Bedeutung einer solchen
               Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit der Nationalversammlung darzulegen.
               Ich begnüge mich, Ihnen im Namen der christlichsozialen Kollegen aus Tirol folgende
               Erklärung zur Kenntnis zu bringen <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Die christlichsozialen Tiroler Mitglieder der Konstituierenden
                  Nationalversammlung haben bei Beratung des Gesetzes, betreffend die Staatsform und
                  das besetzte Staatsgebiet, in der Sitzung vom 12. März 1919 durch den Abgeordneten
                  Dr. Stumpf nachstehende Rechtsverwahrung abgegeben:</p>
               <p>„'Die unterzeichneten Mitglieder der Konstituierenden Nationalversammlung aus
                  Tirol sind der unerschütterlichen Rechtsüberzeugung, daß auf Grund des
                  wiedererlangten freien Selbstbestimmungsrechtes des Landes Tirol und kraft der
                  geschichtlichen Rechtsentwicklung sowohl, wie kraft der fortdauernden Geltung der
                  Tiroler Landesordnung vom 26. Februar 1861 nur ein freigewählter Tiroler Landtag
                  berufen ist, souverän über die weitere staatsrechtliche Zukunft des Landes zu
                  entscheiden.</p>
               <p>Solange eine solche Entscheidung nicht erfolgt ist, können die Unterzeichneten nur
                  unter Vorbehalt und unter Aufrechterhaltung ihres grundsätzlichen Standpunktes an
                  den Verhandlungen der Nationalversammlung teilnehmen.</p>
               <p>Dr. Mayr, Steinegger, Dr. Stumpf, Unterkircher, Haueis.'"</p>
               <p>In der Folge hat der verfassungsgebende Tiroler Landtag, als er in der Sitzung
                  vom 27. September 1919 zur Schaffung eines Verfassungsgesetzes für die Republik
                  Österreich Stellung nahm, den gleichen Standpunkt eingenommen und im einstimmigen
                  Beschluß (unter Stimmenenthaltung der sozialdemokratischen Landtagsmitglieder)
                  erklärt, daß „die Staatsverfassung nicht ohne Zustimmung der Länder und deren
                  hiefür erforderliche Einigung, auf das Verfassungsstatut aufgerichtet werden
                  kann." Damit hat sich der Landtag die Zustimmung zur Staatsverfassung für deren
                  Anerkennung vorbehalten.</p>
               <p>Der Tiroler Landtag nimmt diesen Standpunkt auch aus der von ihm immer
                  festgehaltenen Rechtsüberzeugung ein, daß bestehende Rechte des Landes nur durch
                  den Landtag selbst, nicht aber durch Staatsgesetz aufgehoben oder eingeschränkt
                  werden können.</p>
               <p>Wir behalten darum dem Tiroler Landtag die endgültige Stellungnahme zu dem in
                  Beratung stehenden Verfassungsgesetz und damit auch die Prüfung vor, ob und
                  inwieweit dadurch bestehende Rechte des Landes Tirol berührt werden. Nur unter
                  Aufrechterhaltung dieses grundsätzlichen Standpunktes und ohne dem Tiroler Landtag
                  dadurch irgendwie zu präjudizieren, nehmen wir an der Beratung dieses
                  Verfassungsgesetzes teil." <emph>(Lebhafter Beifall und
                  Händeklatschen.)</emph></p>
            </quote>
            <p><emph>Präsident</emph>: Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Stocker.</p>
            <p>Abgeordneter <emph>Stocker</emph>: Den unabhängigen Bauernbündlern
               Deutschösterreichs, beziehungsweise der deutschösterreichischen Bauernpartei, kann
               man gewiß nicht den Vorwurf machen, daß sie Feinde der Schule wären. Im Gegenteil,
               die deutschösterreichische Bauernpartei strebt mit allen Mitteln eine möglichst gute
               Volksschul- und Fachschulbildung an. Aus sachlichen Gründen und im Interesse der
               Schule können wir aber dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Angerer nicht
               beistimmen, welcher dahin geht, daß das Schulwesen verstaatlicht werden soll. Wir
               glauben vielmehr, daß den Ländern ein entsprechender, ein maßgebender Einfluß auf dem
               Gebiete des Bildungswesens gewahrt bleiben muß, da die Länder für die Schule ein
               größeres Verständnis aufbringen und mit größerem Interesse bestrebt sind, in ihren
               einzelnen Gebieten eine möglichst gute Schule zu schaffen, als dies dem Staate
               möglich ist. Aus diesem und aus verschiedenen sachlichen Erwägungen stimmen wir der
               jetzigen Fassung des Verfassungsgesetzes zu, mit einem Wort, wir stimmen dagegen, daß
               die Schule vollständig Staatssache werden soll.</p>
            <p>Ganz besonders am Herzen liegt mir im Interesse der Landwirtschaft und der
               Bodenproduktion überhaupt die Stellung der Landwirtschaft und insbesondere die
               Stellung der Boden<pb facs="#facs_34" n="34" xml:id="img_0034" break="no"/><fw type="pageNum">3439</fw>reform und die Kompetenzabgrenzung in der Verfassung. Im
               Artikel 12 ist vorgesehen, daß die Bodenreform, agrarische Operationen,
               Wiederbesiedelung, Forstwesen und Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und
               Schädlinge nun in die Durchführung der Länder fallen sollen. Der Staat hat die
               grundsätzliche Gesetzgebung, die Durchführung, obliegt Landesgesetzen.</p>
            <p>Meine Herren! Durch eine derartige Kompetenzabgrenzung würde, fürchte ich, die
               Bodenreform, auf die ein Großteil der Bevölkerung große Hoffnungen setzt, so ziemlich
               begraben und ich möchte betonen, daß die Stellungnahme der christlichsozialen Partei
               in der Frage der Bodenreform nun in vollem Widerspruch zu ihrem bisherigen Verhalten
               in dieser Angelegenheit steht. Im April vorigen Jahres hat die Staatsregierung, hat
               der Staatssekretär Stöckler einen Gesetzentwurf über die Wiederbesiedlung gelegter
               Bauerngüter eingebracht. Damals habe ich die Ansicht vertreten, daß es zweckmäßiger
               wäre, die Wiederbesiedlung und ähnliche Bodenreformfragen durch Landesgesetze
               durchzuführen. Man stand damals vor einer vollständig neuen Frage und hatte keine
               Erfahrungen. Nun sind die christlichsoziale Partei und die sozialdemokratische Partei
               damals auf dem strikten Standpunkte gestanden, Gesetzgebung und Exekutive in der
               Wiederbesiedelungsfrage seien Sache des Staates, die Durchführung obliege als
               oberster Behörde dem Staatsamte für Landwirtschaft. Im Laufe der Zeit konnte man
               sehen, daß dies tatsächlich der richtige Standpunkt war und man konnte auf Grund des
               Verhaltens der einzelnen Landesregierungen zu den Bodenreformfragen sehen, daß die
               Landesregierungen in einer Reihe von Ländern diesen Agrargesetzen keineswegs
               freundlich gegenüberstehen. Als wir diese Erfahrung gemacht hatten, war es unsere
               Partei, welche von nun an mit aller Entschiedenheit auch hier im Hause für die
               Kompetenz der Staatsregierung in der Bodenreform eingetreten ist. Im Berichte des
               landwirtschaftlichen Ausschusses vom 29. April, der von dem christlichsozialen
               Abgeordneten Buchinger verfaßt und von dem jetzigen Staatssekretär Haueis als Obmann
               mit unterfertigt ist, sagt der christlichsoziale Berichterstatter: „Letzten Endes
               handelt es sich daher um die Hebung und Vermehrung unserer landwirtschaftlichen
               Produktion, eine Angelegenheit die für jeden deutschösterreichischen Staatsbürger von
               schwerwiegender Bedeutung ist. Im Hinblick darauf ist auch der Ausschuß in seiner
               überwiegenden Mehrheit von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß die Legislative
               Behandlung des Gegenstandes keine Sache der Landeskompetenz, sondern eine eminente
               Angelegenheit der Staatsgesetzgebung selbst ist." Und weiter heißt es: „Der Ausschuß
               konnte sich aber weiters der Tatsache nicht verschließen, daß eine länderweise, im
               Wesen nicht einheitlich gehaltene Behandlung der Materie auch sozialpolitisch
               insofern höchst bedenklich werden müßte, als diesfalls ein Abströmen der
               bodenhungrigen Bevölkerungsschichten in das Land der günstigsten Siedlungsbedingungen
               unvermeidlich wäre und auch auf dem Gebiete der Administative die unbedingt
               notwendige Gleichartigkeit der Judikatur nicht erreicht werden könnte."</p>
            <p>Mit einem Wort: Eine strickte Ablehnung der christlichsozialen Partei, daß dieses
               erste und wichtigste Bodenreformgesetz in die Kompetenz der Länder fallen soll. In
               der Sitzung der Nationalversammlung vom 31. Mai hat auch in Vertretung des
               Staatssekretärs Stöckler der Herr Vizepräsident Pantz erklärt, daß vom sachlichen
               Standpunkte und vom Standpunkt der Durchführung des Gesetzes unbedingt die Kompetenz
               der Exekutive der Staatsregierung zu empfehlen sei. In dieser selben Sitzung vom 31.
               Mai erklärte der christlichsoziale Abgeordnete, Berichterstatter Buchinger
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Das Wiederbesiedelungsgesetz ist weiters auch eine Neuregelung der
                  Rechtsverhältnisse von Grund und Boden und ein Enteignungsgesetz, daher ist es
                  unbedingt nötig, daß es in die Kompetenz der Staatsregierung komme. Ich bin mir
                  dabei wohl bewußt, daß die Landeskultur eine Angelegenheit der einzelnen Länder
                  sein soll, doch hat darüber noch nie eine genaue Feststellung stattgefunden. Ein
                  Rahmengesetz als solches kann es unter gar keinen Umständen sein. Was würde uns
                  sonst in Zukunft passieren? Daß so manche Landesregierungen und Landtage die
                  diesbezüglichen Gesetze in einem bedeutend späteren Zeitpunkt erlassen würden.</p>
               <p>Jedes Land als solches müßte sein eigenes Landesgesetz erlassen und die Folge
                  wäre, daß die einzelnen Gesetze ganz und gar verschieden wären — manche Länder
                  würden bedeutend günstigere Siedelungsverhältnisse haben, und es würde sich
                  zeigen, daß ein bedeutend größeres Abströmen der bodenhungrigen Bevölkerung in
                  diese Gebiete stattfinden würde."</p>
            </quote>
            <p>Das, was die christlichsoziale Partei damals mit Entschiedenheit abgelehnt hatte,
               will sie nun heute in der Verfassung im entgegengesetzten Sinne festgelegt wissen.
               Ich möchte betonen, daß in einer Reihe von Fällen in dieser Nationalversammlung
               einheitlich von allen drei Parteien, der christlichsozialen Partei, der Großdeutschen
               Vereinigung und der sozialdemokratischen Partei, bei allen Bodenreformgesetzen die
               Kompetenz und die Exekutive des Staates beschlossen wurde, und daß in wiederholten
               Fällen auch darüber im landwirtschaftlichen Ausschusse gesprochen worden ist, wo man
               sich immer im Interesse der Sache dahin geeinigt hat, es müsse dies Angelegenheit des
               Staates sein. Ich betone, daß auch die Provisorische Nationalver<pb facs="#facs_35" n="35" xml:id="img_0035" break="no"/><fw type="pageNum">3440</fw>sammlung im
               August das erste damalige Bodenreformgesetz, das Zinsgründlergesetz, als Staatsgesetz
               erlassen hat; daß weiter selbst der christlichsoziale Abgeordnete Vizekanzler Fink in
               diesem Hause einen Gesetzentwurf über das Grundverkehrsgesetz eingebracht hat, ein
               Gesetz, das in der Gesetzgebung und in der Exekutive ein Staatsgesetz ist. Ferner hat
               diese Nationalversammlung das Gesetz über die Errichtung und Ausgestaltung der
               Agrarbehörden beschlossen. Auch damals sind aus gewissen Kreisen Stimmen laut
               geworden, es sollen diese Agrarbehörden zweckmäßiger Organe der Landesgesetzgebung
               und Landesregierung werden. Wir haben uns auch damals wiederum einstimmig auf den
               Standpunkt gestellt, daß die Behörden, wenn sie entsprechend arbeiten sollen und wenn
               unsere Bodenreform etwas werden soll, einheitlich als staatliche Behörden organisiert
               sein müssen, wie sie seit Jahrzehnten bestanden haben. Wir haben weiter in dieser
               Nationalversammlung eine Entschließung angenommen, daß das Staatsamt für
               Landwirtschaft diesem Hause ein Rentengutsgesetz als Ergänzung zum
               Wiederbesiedlungsgesetz vorlegen soll. Auch die christlichsoziale Partei hat
               einstimmig diese Entschließung angenommen. Es war der christlichsoziale Abgeordnete,
               Buchinger, der anläßlich der Resolution über die Einführung eines Rentengutsgesetzes
               den Resolutionsantrag gestellt hat, daß die Staatsregierung aufgefordert wird,
               ehestens der Nationalversammlung ein Gesetz über den Abbau des landwirtschaftlichen
               Großgrundbesitzes vorzulegen. Mit einem Wort, in einer Reihe von Gesetzen, die zum
               Teil bereits in Ausführung sind, hat die christlichsoziale Partei durch ihre eigenen
               Vertreter aus sachlichen Erwägungen, im Interesse der Sache, die Kompetenz und
               Exekutive der Staatsregierung in Anspruch genommen, und wir wundern uns, daß nun nach
               dem Verfassungsgesetze die Nationalversammlung bloß Rahmengesetze zu erlassen hat und
               die Durchführung Landesgesetzen vorbehalten werden soll. Und wir haben weiter heute
               im landwirtschaftlichen Ausschusse ein weiteres Bodenreformgesetz beschlossen, das
               sogenannte Luftkeuschengesetz.</p>
            <p>Warum wir dagegen eintreten, daß das Bodenreformgesetz nun Landessache wird, hat
               folgenden Grund. Ich erwähnte bereits, daß die Landesregierungen mit den
               Bodenreformfragen in manchen Ländern scheinbar nicht einverstanden sind. Der frühere
               Staatssekretär Stöckler ist es selbst gewesen, welcher von dieser Stelle aus erklärt
               hat, als wir des Forstwesens usw. zustehen. Ebenso wird diesem die Anfrage richteten,
               warum es mit der Wiederbesiedlung nicht vorwärts geht, daß die Landesregierungen den
               größten Widerstand entgegenstellen. Und ich habe dasselbe gesagt, daß dies
               bedauerlich ist, und ich muß feststellen, daß die Landesregierungen fast durchwegs in
               den Händen der christlichsozialen Partei sind. Es zeigt sich, daß in den Ländern und
               insbesondere dort, wo die christlichsoziale Partei die vorherrschende ist, die
               Bodenreformfrage sabotiert wird.</p>
            <p>Und weiter. Es besteht über Verordnung des Staatssekretärs Stöckler ein sogenannter
               Fachbeirat beim Staatsamte für Landwirtschaft. Dieser Fachbeirat ist die Vertretung
               sämtlicher land- und forstwirtschaftlicher Körperschaften, das heißt der
               Landeskulturräte und der Landeswirtschaftsgesellschaften und  gesetzmäßig hat dieser
               Fachbeirat dem Staatsamte für Landwirtschaft mit Rat und Tat beizustehen. Es war
               speziell auch eine Forderung der christlichsozialen Partei, daß dieser Fachbeirat, in
               dem sie ja gleichfalls darin sitzen, eingeführt wird.</p>
            <p>Nun, meine Herren, wenn eine derartige Institution besteht, wie es der Fachbeirat des
               Staatsamtes für Landwirtschaft ist, so hat er nur dann Wert, wenn er nicht bloß auf
               dem Papier steht und wenn man ihn nicht bloß vom fachlichen Standpunkte beraten und
               reden läßt und dann seine Beschlüsse und Wünsche nicht befolgt, sondern eine
               derartige Einrichtung hat nur dann Wert, wenn man sich nach dem, was man selbst
               geschaffen und als notwendig erkannt hat, richtet, wenn man sich danach richtet, was
               er beschließt und was er als gut und notwendig findet. Ich möchte betonen, daß die
               diesjährige Hauptversammlung des Fachbeirates, bei der alle landwirtschaftlichen
               Körperschaften Deutschösterreichs vertreten gewesen sind, im Juni unter dem Vorsitze
               und unter der Mitarbeit des Staatssekretärs Stöckler eine Resolution angenommen hat,
               worin gesagt wird, daß wir vom Standpunkte der Landwirtschaft ein starkes Staatsamt
               für Landwirtschaft fordern und wünschen. Wenn aber der Staatssekretär für
               Landwirtschaft in der Bundesregierung die entsprechende Stellung haben soll, dann
               darf dieses Staatsamt nicht bloß ein Subventionsverteilungsapparat sein, sondern dann
               muß es auch entsprechende Befugnisse haben, sonst wird es im Kreise der
               Bundesregierung einfach gegenüber den anderen Ressorts, denen eine Fülle von
               Kompetenzen zusteht, nichts zu reden haben. Der Herr Staatssekretär Stöckler hat auch
               an folgender Resolution mitgearbeitet, die einstimmig angenommen wurde und die lautet
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Zunächst wird dem Bundesamt für Landwirtschaft die Gesetzgebung und Exekutive auf
                  dem Gebiete der Bodenreform, des Tarifwesens, der Zoll- und Handelsverträge, des
                  Veterinärwesens, des Forstwesens usw. zustehen. Ebenso wird diesem Bundesamt die
                  Ausstellung der Grundsätze für die landeskulturellen Gesetze, die ländlichen
                  Arbeitsrechte, die Jagd und Fischerei und die Servitutenregelung zu obliegen
                  haben. In die Kompetenz des Staates wird fallen das land- und forstwirtschaftliche
                  Hochschulwesen, Mittelschulwesen und der landwirtschaftliche
                  Spezialunterricht."</p>
            </quote>
            <p><pb facs="#facs_36" n="36" xml:id="img_0036" break="yes"/><fw type="pageNum">3441</fw>Nun, meine Herren, es ist damals auch in diesem Fachbeirat eingehend
               erörtert worden, inwieweit die Kompetenz in landwirtschaftlichen und
               Bodenreformfragen reichen soll. Es wurden auch Ansichten vertreten, die sich etwa mit
               denen in Standpunkte behandelt werden. Es kommen vielfach diesem Verfassungsentwurfe
               decken. Nach eingehender Debatte hat sich der ganze Fachbeirat mit seinem
               Delegierten, einschließlich des Staatssekretärs Stöckler, auf den Standpunkt
               gestellt, die Bodenreform sei Sache des Staates sowohl in der Gesetzgebung als auch
               in der Exekutive. Da möchte ich nun denn fragen: wozu haben wir denn die Fachbeiräte,
               die unsere Organisationen darstellen, die Landeskulturräte und die
               Landwirtschaftsgesellschaften, wo auch Ihre Leute sitzen? Wozu werden sie denn
               einberufen, wozu läßt man sie tagelang beraten, wenn Sie sich hier in der
               Nationalversammlung, wo es gilt, die Beschlüsse Ihrer eigenen Berufsvertretungen zu
               vertreten, darüber einfach zur Tagesordnung hinwegsetzen? Daher ist es begreiflich,
               daß die landwirtschaftlichen und die forstwirtschafttlichen Gesellschaften mit dieser
               Parteivertretung vollständig unzufrieden sind, weil sie sehen, die Fachinteressen der
               Land- und Forstwirtschaft kommen durch die christlichsoziale Partei nicht zur
               Vertretung. Wenn man über die Beschlüsse eines Fachbeirates, einer unserer
               wichtigsten landwirtschaftlichen Organisationen, die die berufene Vertretung der
               Gesamtheit ohne Unterschied der Partei darstellt, einfach zur Tagesordnung
               hinweggeht, so heben Sie diese Einrichtung auf, weil sie so wie so für die Katz ist,
               weil Sie sich in der Durchführung um die Beschlüsse des Fachbeirates nicht kümmern.
               Der Fachbeirat wird es sich für die Zukunft überlegen, Vorschläge, die immer frei von
               parteipolitischer Erwägung waren, zu machen, über die Sie zur Tagesordnung
               hinweggehen, als ob die von Ihnen selbst geschaffenen Einrichtungen nicht existieren
               würden.</p>
            <p>Es wird wohl von christlichsozialer Seite eingewendet werden: die Geschichte ist
               etwas anders, denn wir haben Artikel 15 und da wird bestimmt, wenn die
               Nationalversammlung ein derartiges Gesetz erlassen hat, sind die einzelnen Länder
               gebunden, Landesgesetze zur Durchführung zu erlassen. Jedes einzelne Land, und auch
               das kleinste Land, ist verhalten, wenn ein Gesetz Geltung bekommen soll, ein eigenes
               Landesgesetz zu erlassen. Erläßt das einzelne Land kein Durchführungslandesgesetz im
               Rahmen der Grundsätze, so erläßt die Staatsregierung auch das
               Durchführungsgesetz.</p>
            <p>Der Herr Abgeordnete Buchinger hat in dem Bericht über die Wiederbesiedlungsfrage
               selbst erklärt, wir kämen da zu einem unhaltbaren Zustande, wenn in so wichtigen
               Fragen, die schließlich einheitlicher Natur sind und eine einheitliche Angelegenheit
               behandeln, jedes Land ein eigenes Gesetz erlassen müßte, im Interesse der Sache sei
               dies abzulehnen. Das ist auch richtig. Denn die Bodenreform, die Wiederbesiedlung,
               der Abbau des Großgrundbesitzes und verschiedene andere Gesichtspunkte müssen
               tatsächlich von einem höheren und gemeinstaatlichen Standpunkte behandelt werden. Es
               kommen vielfach Fälle vor, wo zum Beispiel — ich erinnere an das beschlossene
               Luftkeuschengesetz — im einzelnen Lande vielleicht nur fünf oder sechs Fälle
               vorkommen werden und es müßte das einzelne Land ein eigenes Durchführungsgesetz
               erlassen. Sicher ist — und das wird allgemein von denen befürchtet, die in das Wesen
               der Bodenreform Einblick haben und insbesondere die offenen oder versteckten
               Absichten vieler Landesregierungen erkennen —, daß diese Kompetenzzuteilung, wie sie
               in diesem Verfassungsgesetze vorgesehen ist, eine ungemeine Erschwerung der
               Agrarreform oder sogar eine vollständige Sabotierung bedeutet. Ich erinnere
               beispielsweise daran: wenn aus unserer Agrarreform etwas werden soll, brauchen wir
               Rentenbanken. Nun kann selbstverständlich das Land Vorarlberg oder Salzburg für seine
               Fälle nicht eine eigene staatliche Rentenbank zur Durchführung der Bodenreform
               errichten, sondern es ist da eine gemeinsame staatliche Institution, eine gemeinsame
               staatliche Kreditanstalt erforderlich. Und in vielen anderen Dingen kommen wir eben
               zur Ansicht, diese große volksbewegende Frage der Bodenreform muß nach einheitlichen
               Gesichtspunkten bearbeitet werden. Es ist in den Vollzugsanweisungen bisher das
               individuelle Interesse der einzelnen Länder ohnedies immer gewahrt worden. Wenn es
               aber vorwärts gehen soll, muß insbesondere eine oberste Leitung da sein und da muß
               ich sagen, daß die Agraroberbehörde beim Staatsamt für Landwirtschaft und dessen
               Beamten sicherlich bestrebt gewesen sind, mit bestem Willen bestrebt gewesen sind,
               die Bodenreformgesetze tatsächlich durchzuführen. Sie haben aber die Widerstände
               draußen gehabt und wenn Ihnen das ganze entgleiten soll, dann können wir überhaupt
               der Bodenreform ade sagen.</p>
            <p>Meine Herren! Warum die christlichsoziale Partei entgegen ihren bisherigen
               Beschlüssen und entgegen ihrem bisherigen Verhalten in dieser Frage in der
               Nationalversammlung nun den entgegengesetzten Standpunkt einnimmt, kann ich mir nur
               aus dem Widerstande erklären, den die Klöster und die Großgrundbesitzer der
               Agrarreform entgegensetzen, und die christlichsoziale Partei — wir bemerken das
               draußen schon lange — hat ihnen da williges Gehör geschenkt und eine solche
               Kompetenzzuteilung gewählt, durch die dem weltlichen und dem geistlichen
               Großgrundbesitz zum Schaden der Bauern in weitgehendstem Maße entgegengekommen wird.
               Aber, meine Herren! Sie werden sich täuschen. In dieser Frage läßt die Bauernschaft
               nicht handeln, sondern die Bauernschaft, ohne Unterschied der Partei, will, daß die
                  Agrargesetz<pb facs="#facs_37" n="37" xml:id="img_0037" break="no"/><fw type="pageNum">3442</fw>gebung durchgeführt werde. Da wird kein Sträuben nützen,
               und die Bauernpartei wird dafür sorgen, daß dieses Verhalten auch den entsprechenden
               Kreisen der bäuerlichen Bevölkerung zur Kenntnis kommt.</p>
            <p>Ich bedaure nur sehr, daß es auf Grund der Parteiverhältnisse nicht möglich ist, die
               Forderung gesetzmäßig durchzubringen, daß die Frage der Bodenreform aus dem Artikel
               12 in den Artikel 10 überstellt werde. Ich stelle fest, daß die Großdeutsche
               Vereinigung erklärt hat, sie bestehe auf dieser Forderung der Überstellung der
               Bodenreform in die Kompetenz der Staatsgesetzgebung und in ihre Exekutive. Die
               gleiche Erklärung hat auch die sozialdemokratische Partei abgegeben. Die
               christlichsoziale Partei erklärte, für diese Forderung nicht stimmen zu können, und
               nun wäre, wenn ein solcher Antrag durchgehen soll, eine Zweidrittelmehrheit für ihn
               notwendig. Es würden für unseren Antrag die Großdeutsche Vereinigung und die
               sozialdemokratische Partei stimmen. Die christlichsoziale Partei würde dagegen sein.
               Es fehlt die Zweidrittelmehrheit, der Antrag wäre demnach abgelehnt. Wenn dann der
               Artikel 12 zur Abstimmung käme und die Groß[-] deutsche Vereinigung und die
               sozialdemokratische Partei stimmen dagegen, so wäre auch der Artikel 12 nicht
               angenommen. Und das bedeutet das Scheitern der Verfassung. Weil wir diese
               Verantwortung nicht auf uns nehmen können, können wir nur mit Bedauern das Verhalten
               der christlichsozialen Partei in dieser ungemein wichtigen Frage feststellen[.] Ich
               hoffe, daß es bei einer Novellierung der Verfassung gelingen wird, in der künftigen
               Nationalversammlung für diese Kompetenzuteilung eine Zweidrittelmehrheit zustande zu
               bringen, und ich hoffe es insbesondere, wenn in der christlichsozialen Partei die
               intelligenten Kreise der landwirtschaftlichen Bevölkerung mehr zur Geltung kommen,
               als es bis heute der Fall ist. <emph>(Zwischenrufe.)</emph> Der Fachbeirat des
               Staatsamtes für Landwirtschaft hat in dieser Entschließung die Forderung nach der
               Schaffung eines starken Bundesamtes ausgedrückt. Durch diese Verfassung und durch
               diese Kompetenzuteilung machen Sie das Staatsamt für Landwirtschaft zu anderen paßt,
               vielleicht auch für uns passen, und einer Null, zu einem Bundesamte, das nichts zu
               reden hat. Daß dies nicht im Interesse der Landwirtschaft, im Interesse der
               Bodenproduktion und der gesamten Volkswirtschaft liegt, ist feststehende
               Tatsache.</p>
            <p>Zum Schlusse stelle ich nochmals fest: Die christlichsoziale Partei hat, offenbar in
               dem Bestreben, die Agrarreform zu sabotieren, im Gegensatze ihrem bisherigen
               Verhalten nun eine solche Kompetenzzuteilung gewählt, daß den Bestrebungen der
               agrarreformfeindlichen Klöster und des Großgrundbesitzes in weitestgehender Weise
               entgegengekommen wird. <emph>(Beifall.)</emph></p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Dr. Wagner.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Wagner</emph>: Hohes Haus! Es ist heute davon die Rede
               gewesen, daß es im Schulausschusse so unendlich gemütlich war. Es hat angeblich eine
               Partei der anderen gewissermaßen immer die Hände gedrückt. Nun, so war die Sache
               nicht. Es ist schon auch öfters ein bißchen kritisch hergegangen, und ich möchte
               daran erinnern, daß gerade meine zwar sonst ziemlich unbedeutende, aber doch immerhin
               in den Schulausschuß hineingelotste Persönlichkeit es war, die sich einmal erlaubt
               hat, dem Herrn Unterstaatssekretär Glöckel das Mißtrauen auszusprechen — das ist
               durch alle Blätter gegangen — und in der nächsten Sitzung habe nicht nur ich, sondern
               haben einer nach dem anderen alle von der christlichsozialen Partei ihm sanft aber
               eindringlich das Mißtrauen ausgesprochen. Sie dürfen ja, meine Verehrten, doch nicht
               verlangen, daß sich ein Abgeordneter, der gewissermaßen die Auslese des Volkes
               darstellt, so benimmt, wie sich die Zeitungen benehmen. Die Presse muß immer ein
               bißchen schärfer sein, dazu ist sie da. Wir sind im Grunde doch dazu da, die
               Differenzen, die sich nun einmal finden, nach Möglichkeit auszugleichen. Deswegen ist
               es im Schulausschusse nicht so hergegangen, wie in der Presse. Aber daß es gar so
               gemütlich und sanft zugegangen wäre, das leugne ich direkt und muß es leugnen.</p>
            <p>Der Herr Abgeordnete Dr. Angerer stellt sich auf den Standpunkt der Verstaatlichung
               der Schule. Ich will darüber gar nicht viel reden, weil dieser Punkt heute nicht in
               Frage kommt; das ist einer zukünftigen Novellierung vorbehalten. Ich möchte aber nur
               darauf hinweisen, daß das Schulwesen in der Schweiz vielleicht nicht das schlechteste
               ist. Meines Erachtens haben sie in der Schweiz die Kantonalschule und haben nicht
               einmal ein Unterrichtsministerium für die gesamte Schweiz, wenn ich mich nicht irre.
               Ich glaube, das einmal gelesen zu haben. Es kann also das, was für die anderen paßt,
               vielleicht auch für uns passen, und wenn sich nun die Länder einmal diese Sache nicht
               ganz aus der Hand winden lassen wollen, so muß man halt da den Ländern ein bißchen
               nachgeben; es wird wohl nichts anderes übrig bleiben.</p>
            <p>Was uns so gegen die Verstaatlichung der Schule aufzutreten zwingt, das ist das
               Mißtrauen, das wir heute noch gegen die Zentralwirtschaft haben; denn, meine sehr
               Verehrten, die Sache ist die: In letzter Zeit hat uns ja der Herr Unterstaatssekretär
               im Schulausschusse immer alles Schöne und Gute gesagt, und da haben wir natürlich
               gesagt, das ist recht schön, aber er hat uns auch manches nicht gesagt, das haben wir
               von anders<pb facs="#facs_38" n="38" xml:id="img_0038" break="yes"/><fw type="pageNum">3443</fw>woher erst erfahren müssen, wir hatten aber dann keine
               Möglichkeit mehr im Schulausschusse, wie es sich eigentlich gehört hätte, aufzudrahn.
               Wenn es schon hätte sein müssen, hätten wir natürlich auch aufgedraht, aber es war
               keine Gelegenheit mehr zugeben. (Abgeordneter Schiegl: Es hat nicht gedazu da, weil
               uns klugerweise nicht alles gesagt wurde, nach dem alten Rezepte: Kinder dürfen nicht
               alles wissen. <emph>(Heiterkeit.)</emph> Den Religionsunterricht hat der Herr
               Unterstaatssekretär Glöckel freilich noch nicht aus der Schule hinausgeworfen, weil
               er es nicht konnte, aber so viel ist sicher, er hat ihn zum Teile gelähmt. Ich möchte
               sagen, halbseitig ist er mit Ihnen zu beschäftigen — ist mir übrigens dadurch
               gelähmt. Ich bin auch Katechet gewesen und Sie werden mir da schon eine gewisse
               Fachkenntnis zutrauen, weil in den religiösen Übungen gerade das liegt, was man heute
               in den modernen Arbeitsschulen durchsetzen will. <emph>(Ruf: Die
                  Bodenständigkeit!)</emph> Ja, daß nämlich das Gelernte in Fleisch und Blut
               übergeht, aus dem Kinde selber herausgearbeitet, nicht nur hineingestopft wird; auch
               das, was in dem Kinde drinnen steckt, muß herausgearbeitet werden. Was die
               Bodenständigkeit anbelangt, so sind wir da vollständig auf dem gleichen Boden, nur
               fassen wir Christlichsozialen die Bodenständigkeit etwas weiter. Wir verstehen unter
               Bodenständigkeit — ich habe das schon einmal hier gesagt — nicht bloß die Anknüpfung
               an die nächste Umgebung des Kindes, wir verstehen unter Bodenständigkeit das Volkstum
               selber, das die Kinder eigentlich auf die Welt mitbringen und zum Teil von ihren
               Ahnen und Vorfahren ererbt haben, und das sie, insoweit es Kulturgüter betrifft,
               weiter vererben sollen. Unser Volkstum, unser Österreichertum gehört eben zur
               Bodenständigkeit, und ein Bestandteil dieses Österreichertums ist meines Erachtens
               und meiner Überzeugung nach auch das religiöse Bewußtsein <emph>(Sehr
                  richtig!)</emph>, das so tief in unserem Österreichertum drinnensteckt, daß es
               Ihnen nicht gelingen wird, es gänzlich zu entwurzeln. <emph>(Beifall.)</emph> Dagegen
               aufzutreten, das ist unsere Aufgabe, dazu sind wir von unseren Wählern
               hereingeschickt worden, die gerade dieses religiöse Bewußtsein auf die Nachwelt
               übertragen wollen, als Bestandteil unseres Volkstums und damit auch als integralen
               Bestandteil dessen, was man unter Volkstum versteht.</p>
            <p>Ich möchte mich auch dagegen wenden, daß man uns vorwirft, die Schule sei für uns ein
               Schacherobjekt der Parteien. Nein, meine sehr Verehrten, wenn Sie dem, was ich jetzt
               gesagt habe, gefolgt sind, werden Sie sofort wissen, woran es uns liegt. Die
               Bewahrung des echten und wahren Volkstums verlangt eben auch von uns — und das ist
               unsere Überzeugung, und eine Überzengung darf Erstaunen zum Ausdruck bringen, daß
               Herr Abgeman ja doch in einer demokratischen Republik auch haben, meine ich...
                  <emph>(Ruf: Aber wir haben auch eine!)</emph>... Ja, ich beleidige auch Ihre
               Überzeugung, meine ich, nicht dadurch, daß ich die meinige ausspreche. <emph>(Ruf:
                  Wir haben Sie auch nicht beleidigt!)</emph> Ihr Herr Kollege Leuthner ist etwas
               anders auf uns losgefahren, das werden Sie  zugeben. <emph>(Abgeordneter Schiegl: Es
                  hat nicht geschadet!)</emph> Es hat gewiß nicht geschadet, darum wird Ihnen auch
               das nicht schaden, was ich sage. <emph>(Abgeordneter Leuthner: Wir sind ganz
                  ruhig!)</emph> Aha, da ist er ja. <emph>(Heiterkeit. — Abgeordneter Leuthner: Ich
                  bin eigens hergekommen, um Sie zu hören!)</emph> Ich habe mich aber jetzt gerade
               nicht mit Ihnen zu beschäftigen — ist mir übrigens leid —, ich habe mich damit zu
               beschäftigen, daß der Herr Abgeordnete Angerer gesagt hat, für uns sei die Schule ein
               Schacherobjekt. Nein, das ist sie nicht.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>
               <emph>(unterbrechend)</emph>: Ich bitte, Herr Abgeordneter, ich habe dem Herrn
               Abgeordneten Angerer schon mitgeteilt, daß wir uns jetzt nicht in einer langen
               theoretischen Erörterung über die Schulreform ergehen können, sondern daß wir uns
               doch an den Gegenstand der Kompetenzen halten müssen. Ich bin also gezwungen, auch
               Sie daran zu erinnern.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Wagner</emph>: Gut, dann beschränke ich mich darauf, diesen
               Ausdruck einfach zurückzuweisen <emph>(Bravo! Bravo!)</emph> und hiemit habe ich
               alles gesagt, was ich dem hohen Hause sagen wollte. <emph>(Beifall und
                  Händeklatschen.)</emph></p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Zum Worte gelangt der Herr Abgeordnete Hollersbacher.</p>
            <p>Abgeordneter <emph>Hollersbacher</emph>: Hohes Haus! Ich fühle mich veranlaßt, den
               Ausführungen des Herrn Abgeordneten Stocker entgegentreten zu müssen. Herr Stocker
               hat uns Christlichsozialen den Vorwurf gemacht, daß wir nicht dafür sind, die Punkte
               5 und 6 des Artikels 12 in den Artikel 10 umzustellen. Herr Stocker hat ausgeführt,
               daß es viel zweckmäßiger wäre, wenn diese agrarischen Gesetze durchwegs von der
               Bundesgesetzgebung aus gemacht würden. Er hat erwähnt, daß in diesem Sinne, wie er
               gesprochen hat, sich auch der Fachbeirat des Staatsamtes für Land- und
               Forstwirtschaft ausgesprochen habe. Ich gebe das zu, aber damals, wie diese
               Beschlüsse gefaßt wurden, hat es keine Verfassungsvorlage und darin keinen Artikel 15
               gegeben. Wenn dieser Artikel 15 der Verfassung bekannt gewesen wäre, so hätte nach
               meiner Meinung dieser Fachbeirat jedenfalls einen anderen Beschluß gefaßt.
                  <emph>(Sehr richtig!)</emph> Ich muß auch wirklich mein Erstaunen zum Ausdruck
               bringen, daß Herr Abgeordneter Stocker hier in dieser Weise gesprochen hat. Vor
               eineinhalb Jahren war es nämlich ganz anders. Damals hatte sich der
                  landwirtschaftliche<pb facs="#facs_39" n="39" xml:id="img_0039" break="yes"/><fw type="pageNum">3444</fw>Ausschuß mit dem Wiederbesiedlungsgesetz zu befassen und
               da war es der Abgeordnete Stocker <emph>(So ist es!)</emph>, der in seinem Namen
               sowie im Namen seiner Partei und im Namen des Vereines der steirischen Bodenreformer
               die Erklärung abgegeben hat, daß er sowie die betreffenden Körperschaften nur dem
               zustimmen können, daß diese Agrargesetze unbedingt in die Kompetenz der Länder
               fallen. <emph>(Abgeordneter Stocker: Ich habe Ihnen erklärt, daß wir auf Grund der
                  Sabotierung, die man uns in den Ländern macht, zur entgegengesetzten Ansicht
                  gekommen sind!)</emph> Eine Sabotierung kann jetzt doch gar nicht stattfinden,
               nachdem ja der Artikel 15 des jetzigen Gesetzes die Länder verpflichtet, innerhalb
               einer kurzen Zeit die Vollziehung der Gesetze vorzunehmen. Wird die Vollziehung von
               den einzelnen Ländern nicht vorgenommen, so hat ja die Bundesgesetzgebung das Recht,
               auch die Vollziehung zu besorgen. Sie selbst, Herr Stocker, haben zugegeben, daß ja
               ein Artikel 15 vorhanden nommen. ist, und dieser Artikel 15 ist es ja, der uns da
               vollständig deckt. Wir auf der christlichsozialen Seite stehen auf dem Standpunkt,
               daß es richtig und gerecht ist, die Gesetze betreffend die Agrarreform als
               Bundessache zu erklären, daß die Vollziehung aber Landessache ist.</p>
            <p>Der Herr Abgeordnete Stocker hat sich auch beschwert, daß die Angelegenheiten der
               Agrargesetze bei den Ländern draußen so lange liegen bleiben. Sie bleiben aber darum
               so lange liegen, weil die Länder sich nicht hineinfinden können. Wenn die einzelnen
               Länder die Durchführung und Vollziehung vorzunehmen gehabt hätten, so wäre es ja viel
               leichter gegangen. Gerade darum stehen wir auf dem Standpunkt, daß es richtig und
               gerecht ist, merksam, da3 im Absatz 2 das Wort „und“ auszudaß die Gesetzgebung
               Bundessache, die Vollziehung aber Landessache ist. Damit schließe ich. <emph>(Beifall
                  und Händeklatschen.)</emph></p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Die von den Abgeordneten Dr. Mataja, Parrer und Genossen und
               Dr. Angerer und Genossen zu Artikel 2 gestellten gleichlautenden Abänderungsanträge
               sind gehörig gezeichnet und stehen in Verhandlung. Ebenso der Antrag des Abgeordneten
               Dr. Angerer zu Artikel 7 sowie der Antrag der Abgeordneten Classin, Pauly, Dr.
               Angerer und Genossen zu Artikel 10. Ich erteile nunmehr dem Herrn Berichterstatter
               das Schlußwort.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Hohes Haus! Ich habe nur mitzuteilen, daß
               bezüglich des einen Augenommen. der gestellten Anträge ein Parteienübereinkommen
               erzielt worden ist, nämlich bezüglich jenes, der das Burgenland betrifft. Die Meinung
               aller Parteien ist, daß dann eine entsprechende Bestimmung in dem Übergangsgesetz
               Aufnahme finden soll. Diesem Antrage kann ich mich als Berichterstatter anschließen,
               während ich bezüglich aller übrigen das hohe Haus bitte, den Beschlüssen des
               Verfassungsausschusses zuzustimmen.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Wir schreiten zur Abstimmung. Ich bitte die Abgeordneten die
               Plätze einzunehmen. Gemäß § 7 der Geschäftsordnung konstatiere ich die Anwesenheit
               von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Hauses. Beschlüsse haben in diesem
               Gegenstande nur Gültigkeit, wenn sie mit Zweidrittelmajorität gefaßt werden.</p>
            <p>Ich werde nun abstimmen lassen über: Erstes Hauptstück, Allgemeine Bestimmungen,
               Artikel 1: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk
               aus."</p>
            <p>Ich bitte die Abgeordneten, die diesem Artikel samt der Überschrift ihre Zustimmung
               geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Mit der
               erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.</p>
            <p>Hohes Haus! Ich werde selbstverständlich nicht bei jedem einzelnen Artikel immer
               wieder die Tatsache konstatieren, daß er mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit
               angenommen worden ist. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn ein besonderer
               Wunsch auf Feststellung des Stimmenverhältnisses ausgesprochen werden sollte, werde
               ich diesem Wunsch natürlich Folge leisten.</p>
            <p>Wir kommen zum Artikel 2. Hier liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Mataja,
               Parrer, Angerer 2c.[?] vor, den ich, wenn der Artikel angenommen ist, zur Abstimmung
               bringen werde.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Ich mache aufmerksam, daß im Absatz 2 das
               Wort "und" auszufallen hat und durch einen Beistrich zu ersetzen ist.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Bauer</emph>: Ich bitte um gesonderte Abstimmung über den
               dritten Absatz des Artikels 2.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Der Herr Abgeordnete Dr. Bauer wünscht, über den dritten
               Absatz sei getrennt abzustimmen.</p>
            <p>Zunächst konstatiere ich: im Absatz 2 ist ein Druckfehler. Dort hat das Wort „und“,
               das zwischen „Tirol" und „Vorarlberg" steht, zu entfallen; es soll heißen: „Tirol,
               Vorarlberg.“</p>
            <p>Ich bitte nunmehr jene Abgeordneten, die für den ersten und zweiten Absatz des
               Artikels 2 sind, sich von den Sitzen zu erheben.
               <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die gemäß den Anträgen der Abgeordneten Mataja, Parrer,
               Angerer und Genossen vor „Kärnten" eingeschaltet wissen wollen „Burgenland", sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p><pb facs="#facs_40" n="40" xml:id="img_0040" break="yes"/><fw type="pageNum">3445</fw>Wir kommen zum dritten Absatz. Er lautet <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Das Burgenland wird als selbständiges und gleichberechtiges Land in den Bund
                  aufgenommen, sobald es seinen Willen dazu ausgedrückt hat."</p>
            </quote>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die diesem Absatz ihre Zustimmung geben wollen, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Dieser Absatz ist abgelehnt.</p>
            <p>Artikel 3! Zum Artikel 3 sind einige Zusatzanträge gestellt, und zwar zunächst ein
               Zusatzantrag der Abgeordneten Fink und Genossen, der als Minoritätsvotum auf Seite 9
               des Berichtes angeführt ist. Dieser Zusatzantrag lautet <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Dem Artikel 3 ist anzufügen: (4) Innerhalb der ersten zehn Jahre des Bestandes
                  dieser Verfassung kann ein Land durch Volksabstimmung beschließen, sich einem
                  anderen Staatswesen anzuschließen oder einen selbständigen Staat zu bilden.</p>
               <p>(5) Entscheidet die Volksabstimmung mit absoluter Mehrheit der gültig abgegebenen
                  Stimmen für die Einverleibung in ein anderes angrenzendes Staatswesen oder für die
                  Bildung eines selbständigen Staates, so ist dieser Entscheid der Bundesversammlung
                  vorzulegen. Verweigert die Bundesversammlung die Zustimmung, so kann das Land die
                  Entscheidung des Völkerbundes anrufen.</p>
               <p>(6) In gleicher Weise kann das Land an den Völkerbund berufen, wenn sich aus Anlaß
                  der Lösung des Bundesverhältnisses finanzrechtliche Schwierigkeiten ergeben, die
                  nicht durch Einvernehmen des Bundes mit dem ausscheidenden Lande behoben werden
                  können."</p>
            </quote>
            <p>Ferner liegt ein Minoritätsvotum der Abgeordneten Dr. Danneberg und Genossen vor, es
               sei nach dem Artikel 3 folgender Artickel neu einzuschalten <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„(1) Wenn Gemeinden, deren Einwohner die Mehrheit in einem zusammenhängenden
                  Landesgebiete bilden, es verlangen, hat in diesem Gebiete eine Volksabstimmung
                  darüber stattzufinden, ob dieses Gebiet einem anderen angrenzenden Lande
                  angegliedert werden oder ein neues Land bilden soll.</p>
               <p>(2) Entscheidet die Volksabstimmung mit absoluter Mehrheit der gültig abgegebenen
                  Stimmen für die Angliederung an das andere Land, dann erfolgt die Gebietsänderung
                  durch einfaches Gesetz dieses Landes.</p>
               <p>(3) Entscheidet die Volksabstimmung für die Bildung eines neuen Landes, dann ist,
                  wenn das Gebiet wenigstens 140.000 Einwohner zählt, durch den Bundespräsidenten
                  nach dem Nationalratswahlrecht ein verfassungsgebender Landtag zur Konstituierung
                  des neuen Landes einzuberufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.</p>
               <p>(4) Über Streitigkeiten, die aus der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung
                  zwischen den Ländern in den im Absatz 1 bis 3 erwähnten Fällen entstehen,
                  entscheidet der Verfassungsgerichtshof."</p>
            </quote>
            <p>Ich bitte jene Mitglieder, welche für Artikel 3 zunächst in der Fassung des
               Ausschusses sind, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte nunmehr jene Mitglieder, welche für den Antrag Fink sind, sich von den
               Sitzen zu erheben. <emph>(Abgeordneter Forstner: Ich bitte ums Wort zur Abstimmung!
                  Ich beantrage Konstatierung des Stimmenverhältnisses über den Antrag
               Fink.)</emph></p>
            <p>Wer für den Antrag Fink ist, bitte ich, sich vom Sitze zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Wünscht der Herr Abgeordnete Forstner noch die
               Konstatierung des Stimmenverhältnisses? <emph>(Abgeordneter Forstner: Nein!)</emph>
               Der Herr Abgeordnete Forstner verzichtet, der Antrag ist abgelehnt.</p>
            <p>Ich bitte nunmehr jene Abgeordneten, welche für den Antrag Danneberg sind, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Auch dieser Antrag hat die
               erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht gefunden; er ist daher abgelehnt.</p>
            <p>Artikel 4! Ich bitte jene Abgeordneten, welche dem Artikel 4 ihre Zustimmung geben
               wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Artikel 5 und 6! Ich bitte jene Mitglieder, die diesen zwei Artikeln ihre Zustimmung
               geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen[.]</p>
            <p>Artikel 7! Zu Artikel 7 wird von dem Herrn Abgeordneten Angerer beantragt, im zweiten
               Absatz seien die Worte: „einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres" zu
               streichen, so daß der Wortlaut folgender wäre: „Den öffentlichen Angestellten ist die
               ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet."</p>
            <p>Ich werde unter vorläufiger Hinweglassung der Worte „einschließlich der Angehörigen
               des Bundesheeres" über den Artikel 7 abstimmen lassen und bitte jene Abgeordneten,
               die ihm ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte nunmehr jene Abgeordneten, die auch die Worte „einschließlich der
               Angehörigen des Bundesheeres" annehmen wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph></p>
            <p>Gleichfalls angenommen.<pb facs="#facs_41" n="41" xml:id="img_0041" break="yes"/><fw type="pageNum">3446</fw>Artikel 8 und 9! Ich bitte jene Abgeordneten, die diesen
               Artikeln ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Wir gelangen zum Artikel 10. Bei Artikel 10 ist ein Minoritätsvotum der Abgeordneten
               Seipel und Genossen eingebracht, wonach bei Punkt 11 nach „Arbeiterrecht sowie
               Arbeiter- und Angestelltenschutz“ einzuschalten wären die Worte: „soweit es sich
               nicht um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt." Dann hieße
               es weiter: „Sozial- und Vertragsversicherungswesen."</p>
            <p>Ich werde zunächst über Artikel 10, Absatz 1 bis inklusive 10, abstimmen lassen und
               bitte jene Abgeordneten, die diesen Punkten ihre Zustimmung geben wollen, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Ich werde nunmehr über Punkt 11 abstimmen lassen, und wenn dieser angenommen ist,
               über den einschränkenden Zusatzantrag Seipel. Ich bitte jene Abgeordneten, die dem
               Punkt 11 ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte nunmehr jene Abgeordneten, welche den einschränkenden Zusatzantrag des
               Abgeordneten Seipel annehmen wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Es ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit, der
               Antrag ist daher abgelehnt.</p>
            <p>Wir kommen zum Punkt 12. Ich bitte jene Abgeordneten, die dem Punkt 12 ihre
               Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Wir kommen zum Punkt 13. Hier liegt ein Zusatzantrag des Abgeordneten Dr. Angerer
               vor, es solle gleich am Beginne des Punktes 13 vor dem Worte „wissenschaftlicher"
               eingefügt werden: „gesamtes Schul- und Erziehungswesen und Volksbildungswesen.“</p>
            <p>Ich werde zunächst über Punkt 13 in der Fassung des Ausschusses abstimmen, und wenn
               derselbe angenommen ist, über den Zusatzantrag Angerer.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Mitglieder, welche den Punkt 13 in der Fassung des Ausschusses
               annehmen wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Mitglieder, welche für den Zusatzantrag des Abgeordneten Dr.
               Angerer sind, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Ist nicht die
               erforderliche Zweidrittelmehrheit, daher abgelehnt.</p>
            <p>Punkt 14 und Punkt 15 sind unbestritten. Ich bitte diejenigen Mitglieder, welche für
               diese Punkte sind, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Im Punkt 16 ist ein Druckfehler. Es steht hier: „Einrichtung der Bundesämter und
               sonstigen Bundesbehörden;“ und es sollte umgekehrt heißen: „Einrichtung der
               Bundesbehörden und sonstigen Bundesämter; Dienstrecht der Bundesangestellten." Ich
               konstatiere diesen Druckfehler und bitte, ihn zu berichtigen. Ich bitte diejenigen
               Abgeordneten, die dem Punkte 16 mit dieser Korrektur die Zustimmung geben, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Wir gelangen zur Abstimmung über den Artikel 11. Ich werde zunächst über Artikel 11,
               1. Absatz, Punkt 1, abstimmen lassen. Ich bitte diejenigen Mitglieder, welche ihnen
               ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Beim Punkt 2 liegt ein Minoritätsvotum der Abgeordneten Dr. Seipel und Genossen vor,
               welches wünscht — hier auf Seite 10 ist ein kleiner Druckfehler, es soll nicht heißen
               „im Artikel 1“, sondern im „Artikel 11“ — im Artikel 11, Absatz 1, Zahl 2, sei nach
               dem Worte „fallen“ am Schlusse noch hinzu[zu]fügen: „jedoch mit Ausnahme jener auf
               land- und forstwirtschaftlichem Gebiet.“</p>
            <p>Wünscht der Herr Abgeordnete Dr. Seipel jetzt, nachdem dies schon früher abgelehnt
               worden ist, die Abstimmung? <emph>(Berichterstatter Dr. Seipel: Ja, das hängt nicht
                  mit dem Früheren zusammen!)</emph></p>
            <p>Ich werde also zunächst in der Fassung des Ausschusses abstimmen lassen und dann über
               den einschränkenden Zusatzantrag Seipel. Ich bitte diejenigen Mitglieder, welche
               Punkt 2 des Artikels 11 in der Fassung des Ausschusses annehmen wollen, sich von den
               Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen. Ich bitte diejenigen
               Mitglieder, die auch dem Zusatzantrag Seipel ihre Zustimmung geben wollen, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Ist nicht die erforderliche
               Zweidrittelmehrheit, daher abgelehnt.</p>
            <p>Beim 3. Punkt: „öffentliche Agentien und Privatgeschäftsvermittlung;“ bei den Punkten
               4, 5, 6, 7 und Absatz 2 sind Gegenanträge nicht gestellt. Ich bitte diejenigen
               Abgeordneten, welche diesen Bestimmungen ihre Zustimmung geben wollen, sich von den
               Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Wir kommen zum Artikel 12: Beim Absatz 1, bei den Punkten 1, 2, 3, 4 sind Gegen- oder
               Zusatzanträge nicht gestellt. Ich bitte diejenigen Mitglieder, welche ihnen ihre
               Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Ein Minoritätsvotum Seipel verlangt: Im Artikel 12, Absatz 1, ist nach Zahl 4 unter
               eigener Zahl einzufügen: „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz,
               soweit es sich um <pb facs="#facs_42" n="42" xml:id="img_0042" break="yes"/><fw type="pageNum">3447</fw>land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte
               handelt."</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, welche nach Punkt 4 als Punkt 5 im Sinne des Antrages
               Seipel diese Bestimmung „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit
               es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt", annehmen
               wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschicht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Ich muß aufmerksam machen, daß jetzt
               zwischen den Abstimmungen, beziehungsweise Enunziationen ein Widerspruch besteht. Es
               kann nicht zugleich der frühere Artikel 10, Punkt 11, angenommen sein und der jetzige
               Antrag. Ich muß daher bitten, die Abstimmung über den Artikel 10, Punkt 11, zu
               reassumieren.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Es ist eine Reassumierung in der Geschäftsordnung nicht
               vorgesehen. Es ist vielmehr vorgesehen, daß bei Unstimmigkeiten, die sich aus
               Abstimmungen ergeben, die Behebung von Widersprüchen in der dritten Lesung erfolgt.
               Es bliebe also übrig, auch diesen Widerspruch in der dritten Lesung zu beheben. Wenn
               aber kein Widerspruch erfolgt, bin ich auch bereit, eine Reassumierung vorzunehmen.
               Wird ein Widerspruch erhoben? <emph>(Nach einer Pause.)</emph> Es ist dies nicht der
               Fall.</p>
            <p>Ich werde daher über diese Reassumierung abstimmen lassen. Es handelt sich da um den
               Artikel 10, Punkt 11, zu dem der Herr Abgeordnete Seipel einen Zusatzantrag gestellt
               hat, und um den Artikel 11.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, welche zustimmen, daß wir im Artikel 10, Punkt 11, nach
               den Worten: „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz" im Sinne des
               Antrages Seipel hinzufügen die Worte: „soweit es sich nicht um land- und
               forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt“, sich von den Sitzen zu
               erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte nun jene Abgeordneten, die im Artikel 11, Absatz 1, Zahl 2, die von dem
               Abgeordneten Dr. Seipel beantragten Worte: „jedoch mit Ausnahme jener auf land- und
               forstwirtschaftlichem Gebiete“, annehmen wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen. dadurch ist dieser Widerspruch behoben.</p>
            <p>Jetzt wird nach Punkt 4 als Punkt 5 eingeschaltet: „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und
               Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und
               Angestellte handelt“. Dadurch wird der folgende Punkt 5 „Bodenreform“ usw. anders
               numeriert und bekommt jetzt die Nummer 6.</p>
            <p>Es kommen daher jetzt Punkt 6, der mit den Worten „Bodenreform“ beginnt, dann Punkt 7
               „Forstwesen“, Punkt 8 „Elektrizitätswesen und Wasserrecht". Ein Gegenantrag ist nicht
               gestellt, desgleichen kein Zusatzantrag.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Dinghofer</emph>: Ich ersuche den Herrn Präsidenten, getrennt
               abzustimmen, und zwar zunächst über Punkt 6 und 7, „Bodenreform und Forstwesen".</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Dem Wunsche wird Rechnung getragen.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die diesen zwei Punkten ihre Zustimmung geben, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Es kommt nun Punkt 8, „Elektrizitätswesen und Wasserrecht, soweit sie nicht unter
               Artikel 10 fallen."</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die diesem Punkt zustimmen, sich von den Sitzen zu
               erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Punkt 9, „Bauwesen". Hier liegt ein Minoritätsantrag des Abgeordneten Seipel vor, es
               sei dieser Punkt 9 zu streichen. Ich werde also positiv abstimmen lassen.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die dem Punkt 9 „Bauwesen" ihre Zustimmung geben wollen,
               sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Punkt 10, „Dienstrecht" usw., dann Schlußabsatz „Die Entscheidung oberster Instanz"
               usw. Ich bitte jene Abgeordneten, die diesen Bestimmungen ihre Zustimmung geben, sich
               von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Zum Artikel 13 ist kein Antrag gestellt. Ich bitte jene Abgeordneten, die ihm ihre
               Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Artikel 14! Hier liegt ein Antrag des Abgeordneten Dr. Angerer vor; der ist aber
               jetzt gegenstandslos geworden.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die für Artikel 14 sind, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Beim Artikel 15 ist im zweiten Absatz ein Druckfehler. Der zweite Absatz lautet
                  <emph>(liest)</emph>: „Soweit dem Bunde bloß die Gesetzgebung über die Grundsätze
               vorbehalten ist, liegt...“ Und jetzt soll es weiter heißen: „innerhalb des
               bundesgesetzlich festgelegten Rahmens die nähere Ausführung der Landesgesetzgebung
               ob". Es sind also hinter das Wort „liegt" die Worte „innerhalb des bundesgesetzlich
               festgelegten Rahmens" einzufügen.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, welche Artikel 15 in der jetzt korrigierten Form
               annehmen, sich von  den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.<pb facs="#facs_43" n="43" xml:id="img_0043" break="yes"/><fw type="pageNum">3448</fw>Im Artikel 16 ist ein Druckfehler im Absatz 2; statt „Ebenso hat der Bund
               in Durchführung...“ heißt es richtig: „Ebenso hat der Bund bei Durchführung".</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die dem Artikel 16 in der jetzt korrigierten Form
               zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Artikel 17!</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die ihn annehmen wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Bei Artikel 18 beantragt der Abgeordnete Seipel dessen Streichung.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die dem Artikel 18 ihre Zustimmung geben wollen, sich
               von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht)</emph> Der Artikel 18 ist angenommen.
                  <emph>(Rufe: Nein, er ist abgelehnt!)</emph></p>
            <p>Artikel 18! Ich bitte jene Abgeordneten, die dem Artikel 18 ihre Zustimmung geben
               wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Hat die
               Zweidrittelmehrheit nicht gefunden, ist also abgelehnt.</p>
            <p>Artikel 19! Ich bitte jene Abgeordneten, die ihm ihre Zustimmung geben wollen, sich
               von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Artikel 20! Der Abgeordnete Clessin hat hier ein Minoritätsvotum eingebracht, es
               seien in der vorletzten Zeile des ersten Absatzes die Worte „die Staatssekretäre“ zu
               streichen. Ich werde Artikel 20 in der Fassung des Ausschusses bei vorläufiger
               Hinweglassung der Worte „die Staatssekretäre" zur Abstimmung bringen und bitte
               diejenigen Abgeordneten, die diesem Artikel unter vorläufiger Hinweglassung der Worte
               ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, welche auch den Worten „die Staatssekretäre" ihre
               Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Ist angenommen.</p>
            <p>Im Absatz 2 des Artikels 20 ist noch ein Druckfehler zu korrigieren. Statt: „Die
               Geschäftsführung der Volksbeauftragten unterliegt der Aufsicht.....“ soll es heißen:
               „Die Geschäftsführung der Volksbeauftragten steht unter der Aufsicht ........"</p>
            <p>In der 3. Zeile des nächsten Absatzes soll es in der Mitte statt
               „bestimmt“ „bestimmen" heißen.</p>
            <p>Zu Artikel 21, 22, 23 und 24, sind keine Anträge gestellt. Ich werde über sie unter
               Einem abstimmen.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die ihnen ihre Zustimmung geben wollen, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Damit ist das erste Hauptstück erledigt.</p>
            <p>Wir kommen zur Spezialdebatte über das zweite Hauptstück. Wünscht der Herr
               Berichterstatter das Wort?</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Ich möchte das hohe Haus nur bitten, auch
               diesem zweiten Hauptstück unter Ablehnung der Minoritätsanträge zuzustimmen.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Zum Worte gemeldet ist der Abgeordnete Dr. Straffner; ich
               erteile ihm das Wort.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Straffner</emph>: Hohes Haus! Unsere provisorische Verfassung
               hat eigentlich keine Möglichkeit geboten, den Volkswillen jederzeit und bei jeder
               Gelegenheit voll und ganz zum Ausdruck zu bringen. Dieser Mangel der provisorischen
               Verfassung hat sich auf politischem und wirtschaftlichem Gebiete wiederholt gezeigt
               und auch dazu geführt, daß die Mehrheit des Volkes, ich darf es wohl offen
               aussprechen, eigentlich nicht hinter der Regierung gestanden ist, daß die Mehrheit
               der Bevölkerung der Meinung war, ihre Willensmeinung sei eine andere als nicht allein
               die der Regierung, sondern vielfach auch der erwählten Abgeordneten. Wir begrüßen es
               deshalb, daß im Rahmen unserer neuen Verfassung, in den Artikeln 42 und 44, diese
               Bestimmungen über den Volksentscheid und über das Volksbegehr aufgenommen sind und
               auf diese Art und Weise der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben ist, ihren Willen zum
               Ausdruck zu bringen. In politischer Beziehung, habe ich mir zu sagen erlaubt, ist der
               Wille des Volkes nicht immer und jederzeit zum Ausdruck gekommen. Namentlich in bezug
               auf unsere Außenpolitik war das nicht immer und jederzeit der Fall. Ich darf wohl
               hier sagen, daß unser Auswärtiges Amt in der Außenpolitik Wege gegangen ist, die von
               der Bevölkerung nicht immer verstanden und in den wenigsten Fällen gutgeheißen
               wurden, denn wenn der berufenste Staatsmann, der Staatssekretär für Äußeres und
               gewesene Staatskanzler zum Beispiel den Gedanken des Anschlusses an das Deutsche
               Reich als eine Spielerei hingestellt hat, so kann das die Bevölkerung nicht
               verstehen. Und wenn umgekehrt von anderer Seite wieder behauptet wurde, daß der
               Anschlußgedanke etwas sei, was nicht in der Bevölkerung wurzle, daß eine andere
               Lösung zur Rettung des Staates Deutschösterreich gefunden werden müsse, so stimmt das
               ebenfalls nicht mit dem Willen der Bevölkerung überein. Es ist ja im Laufe der
               Wahlbewegung so weit gekommen, daß sich diese beiden Anschauungen in einigen
               Wahlbezirken heftig gegenüberstehen. Auf diese Art und Weise, nachdem die politischen
               Führer eigentlich versagt haben, konnte das Ausland nie und nimmer den Eindruck
               gewinnen, daß das Volk<pb facs="#facs_44" n="44" xml:id="img_0044" break="yes"/><fw type="pageNum">3449</fw>von Deutschösterreich ehrlich und aufrichtig den Anschluß
               an das Deutsche Reich wolle, daß das Volk von Deutschösterreich hierin eigentlich die
               ein- der dritten Lesung zur Abstimmung gelangen. zige Rettung erblicke. Dies konnte
               wegen des Mangels unserer Verfassung eigentlich nicht zum Ausdruck gebracht
               werden.</p>
            <p>Wenn ich mir nur wenige Worte als Vertreter des Landes Tirol erlauben darf, so muß
               ich sagen, daß diese Frage für uns in Tirol von besonderer Bedeutung ist, und zwar
               mit Rücksicht darauf, daß auf Grund des Friedensvertrages von St. Germain, auf Grund
               einer ganz kurzsichtigen Politik das Land Tirol entzweigerissen ist und daß wir vor
               einigen Tagen es erleben mußten, daß die Annexion Deutschsüdtirols ausgesprochen
               worden ist. Wir sind nun der Meinung, daß, wenn wir den Volkswillen in der Weise
               kundtun, daß sich die Bevölkerung für den Anschluß an das Deutsche Reich auf Grund
               der Möglichkeit, die nunmehr in der Verfassung gegeben ist, ausspricht, wir die
               letzte Hoffnung nicht sinken lassen brauchen, daß wir Deutschsüdtirol noch einmal
               erhalten. Denn für eine Donauföderation wird Italien Deutschsüdtirol nie herausgeben,
               wohl aber können wir hoffen, daß in dem Fall, als sich die Bevölkerung
               Deutschösterreichs für den Anschluß an das Deutsche Reich ausspricht, eine derartige
               Möglichkeit besteht. Wir brauchen dann die letzte Hoffnung in bezug auf unsere Brüder
               in Deutschsüdtirol nicht sinken lassen. Ich erlaube mir deshalb einen
               Resolutionsantrag zu stellen, welcher lautet <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Die Staatsregierung wird aufgefordert, spätestens innerhalb sechs Monaten,
                  womöglich gelegentlich der Wahlen in die Nationalversammlung am 17. Oktober 1920,
                  eine Volksabstimmung bezüglich des Anschlusses Deutschösterreichs an das Deutsche
                  Reich anzuordnen."</p>
            </quote>
            <p>Ich bin gezwungen, im Namen der Großdeutschen Vereinigung diesen Antrag zu stellen,
               weil ein Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben und der eine Volksabstimmung
               gelegentlich der Wahlen vorsieht, leider von den beiden großen Parteien des Hauses
               nicht mehr in Verhandlung gezogen wurde. Wir sind deshalb gezwungen, weil wir in dem
               Anschluß unsere einzige Rettung zu finden glauben, auf einem anderen Wege die
               Regierung aufzufordern, dem Willen der überwiegenden Mehrheit des Volkes
               Deutschösterreichs nachzukommen. Und in dem Gedanken, daß eben die einzige Rettung in
               völkischer, in politischer und in „Geschäftsordnung“, dann geht es weiter, wie hier
               wirtschaftlicher Beziehung in dem Anschlusse besteht, bitte ich das hohe Haus, dem
               Resolutionsantrage zuzustimmen. <emph>(Lebhafter Beifall und
               Händeklatschen.)</emph></p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Dieser gehörig unterzeichnete Resolutionsantrag steht in
               Verhandlung und wird nach der dritten Lesung zur Abstimmung gelangen. Es ist niemand
               mehr zum Worte gemeldet. Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlußwort?</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Ich habe nichts mehr zu bemerken.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Wir kommen zur Abstimmung über das zweite Hauptstück. Zu den
               Artikeln 25, 26 und 27 liegen Anträge nicht vor. Ich bitte diejenigen Abgeordneten,
               die ihnen ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Zu Artikel 28 liegt ein Minoritätsvotum des Abgeordneten Dr. Danneberg vor. Es soll
               in der zweiten Zeile statt „vier" heißen: „zwei“. Im zweiten Absatze soll es demgemäß
               in der vorletzten Zeile statt „vierten" heißen: „zweiten Jahres“.</p>
            <p>Ich werde unter vorläufiger Hinweglassung der Wörter „vier“ und „vierten" über den
               Artikel 28 abstimmen lassen und bitte diejenigen Abgeordneten, die ihm ihre
               Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte nun diejenigen Abgeordneten, welche im Sinne des Antrages Danneberg für die
               Worte „zwei“ und „zweiten“ sind, sich von den Sitzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist
               nicht die erforderliche Zweidrittelmehheit.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, welche für die Wörter „vier" und „vierten" sind,
               sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Zu den Artikeln 29 und 30 liegen keine Anträge vor. Ich bitte diejenigen
               Abgeordneten, die ihnen ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Sie sind angenommen.</p>
            <p>Im Artikel 31 sind Druckfehler. Es soll im zweiten Absatze nicht heißen (liest): „Die
               Geschäftsführung des Nationalrates erfolgt ....", sondern es soll heißen: „Die
               Geschäfte des Nationalrates werden auf Grund eines besonderen Gesetzes und einer im
               Rahmen dieses Gesetzes vom Nationalrate zu beschließenden autonomen Geschäftsordnung
               geführt."</p>
            <p>Hier kommt also das Wort „geführt" nach „Geschäftsordnung“, dann geht es weiter, wie
               hier gedruckt: „Das Gesetz über die Geschäftsordnung ...." usf.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Artikel 31 in der jetzt korrigierten Form
               ihre <pb facs="#facs_45" n="45" xml:id="img_0045" break="yes"/><fw type="pageNum">3450</fw>Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Zu den Artikeln 32, 33, 34 und 35 samt Überschrift sind Abänderungsanträge nicht
               gestellt. Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die ihnen ihre Zustimmung geben, sich zu
               erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Bei Artikel 36 muß ich wieder einen Schreibfehler konstatieren, und zwar heißt es im
               zweiten Absatz <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„In den Bundesrat kann nur gewählt werden, wer zum Landtage wählbar ist."</p>
            </quote>
            <p>Es soll heißen (liest):</p>
            <quote>
               <p>„Die Mitglieder des Bundesrates müssen nicht dem Landtage angehören, der sie
                  entsendet, sie müssen jedoch zu diesem Landtag wählbar sein."</p>
            </quote>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Artikel 36 in der jetzt korrigierten Form
               ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Zu den Artikeln 37, 38 und 39 ist ein Abänderungsantrag nicht gestellt. Ich bitte
               diejenigen Abgeordneten[,] die diesen Artikeln ihre Zustimmung geben wollen, sich zu
               erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Bei Artikel 40 ist ein Druckfehler, es soll in der dritten Zeile statt der Zahl „54"
               heißen „65".</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Artikel 40 in dieser korrigierten Form und
               dem Artikel 41 ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Im Artikel 42 ist ein Druckfehler. Es soll in der vierten Zeile nicht heißen „im
               Wege“, sondern „durch Vermittlung“.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Artikel 42 ihre Zustimmung geben, sich zu
               erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Im Artikel 43 sind Druckfehler zu berichtigen. Es soll im dritten Absatz wiederum
               statt „im Wege“ heißen „durch Vermittlung“ und dann auf der nächsten Seite soll es im
               vierten Absatz in der sechsten Zeile nicht heißen „Absatz 2", sondern „Absatz 3“ und
               im fünften Absatz soll es in der sechsten Zeile am Beginn statt „und Konvertierung"
               heißen „oder Konvertierung“.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Artikel 43 in dieser korrigierten Fassung
               ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Bei Artikel 44 ist in der ersten Zeile das Wort „ferner" irrtümlich hineingekommen.
               Der Satz lautet also (liest): „Einer Volksabstimmung ist jeder Gesetzesbeschluß des
               Nationalrates... usw". Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Artikel 44 ihre
               Zustimmung geben wollen, sich zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Bei Artikel 45 steht in der sechsten Zeile das Wort „künftighin"; dieses Wort ist
               auch nur irrtümlich stehen geblieben, es gehört weg und der Satz soll heißen: „sie
               sind als solche.... ausdrücklich zu bezeichnen".</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Artikel 45 in der korrigierten Form ihre
               Zustimmung geben wollen, sich zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Die Artikel 46, 47, 48 und 49 sind unbestritten. Ich bitte diejenigen Abgeordneten,
               die ihnen ihre Zustimmung geben wollen, sich zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Der Artikel 50 ist arg verdruckt. Es heißt hier: „Die Kundmachung der Bundesgesetze
               und der .... usw." Der Artikel 50 hat richtig folgendermaßen zu lauten
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Die Bundesgesetze und die in Artikel 51 bezeichneten Staatsverträge sind vom
                  Bundeskanzler im Bundesgesetzblatte kundzumachen. Ihre verbindende Kraft
                  beginnt... usw“., wie es hier dann weiter steht.</p>
            </quote>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, welche dem Artikel 50 in dieser richtiggestellten
               Form ihre Zustimmung geben wollen, sich zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Zu den Artikeln 51, 52, 53, 54 und 55 liegen keine Abänderungsanträge vor.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die diesen Artikeln ihre Zustimmung geben wollen,
               sich von den Sitzen zu erheben. <emph>[(]Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>In Artikel 56 ist auch irrtümlich eine alte Textierung in diese Vorlage gekommen. Der
               richtige Text des Artikeln 56 lautet <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„An der Vollziehung des Bundes wirkt der Nationalrat auch durch den aus seiner
                  Mitte nach dem Grundsatze der Verhältniswahl gewählten Hauptausschuß in den durch
                  dieses Gesetz bestimmten Fällen mit. Dem Hauptausschuß liegt insbesondere die
                  Mitwirkung an der Bestellung der Bundesregierung ob (Artikel 71). Außerdem kann
                  durch Bundesgesetze festgesetzt werden, daß bestimmte Verordnungen der
                  Bundesregierung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuß bedürfen."</p>
            </quote>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Artikel 56 in der jetzt verlesenen Form
               ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Zu den Artikeln 57, 58, 59 und 60 sind Anträge nicht gestellt. Ich bitte diejenigen
                  <pb facs="#facs_46" n="46" xml:id="img_0046" break="yes"/><fw type="pageNum">3451</fw>Abgeordneten die diesen Artikeln ihre Zustimmung geben wollen, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Damit ist die zweite Gruppe unserer Spezialdebatte, das zweite Hauptstück,
               erledigt.</p>
            <p>Wir kommen zur dritten Gruppe, das ist wie das dritte und vierte Hauptstück. Der Herr
               Berichterstatter hat das Wort.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Zu dieser Gruppe liegt nur ein
               Minderheitsantrag der Abgeordneten Danneberg und Genossen zu Artikel 120 vor. Ich
               bitte, dem Text in der Fassung des Ausschusses zuzustimmen.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Wünscht jemand das Wort? <emph>(Abgeordneter Stöckler meldet
                  sich zum Wort.)</emph> Herr Abgeordneter Stöckler!</p>
            <p>Abgeordneter <emph>Stöckler</emph>: Hohe Nationalversammlung! Der heutige Tag ist
               nicht allein für das ganze Reich ein sehr bedeutender, sondern insbesondere für
               Niederösterreich und Wien, weil in diesem definitiven Verfassungsgesetz endlich,
               obwohl sehr schüchtern, die Selbständigkeit des Landes Niederösterreich aufgeführt
               erscheint. Es handelt sich hier um die Trennung der politischen und autonomen
               Verwaltung und auch deren Gesetzgebung in diesen beiden neuen Ländern. Das
               Bundesgesetz nennt sie natürlich noch nicht „Länder", sondern umschreibt diese Länder
               ganz besonders. Die bisherigen Verhältnisse sind unhaltbar geworden, seitdem das
               allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht auf den Kopf der Bevölkerung existiert. In
               der früheren Zeit hat es gewisse Wahlrechtsprivilegien für den niederösterreichischen
               Landtag zugunsten des flachen Landes gegeben und da war es denn doch noch angängig,
               die gemeinsame Verwaltung zu führen, weil die Vertreter des flachen Landes
               Niederösterreich die Majorität in der Landstube hatten. Jetzt ist das Verhältnis so
               geworden, daß die Majorität aus Wien ist, welche ihre Verwaltungsangelegenheiten in
               den meisten Belangen selbst im Rathaus regelt, daß aber die Majorität auch im
               niederösterreichischen Landtag aus Wien ist und daß die Abgeordneten des flachen
               Landes eigentlich nur mit beratender Stimme — kann man sagen — dort sitzen. Wir haben
               diese Trennung nicht vielleicht herbeigesehnt mit dem Rufe „Los von Wien“, der aus
               verschiedenen Teilen unseres Heimatlandes jetzt immer erschollen ist. Wir sind uns
               klar, daß die Fäden, die Wien und Niederösterreich zusammenhalten, so enge sind, daß
               sie auch in der Zukunft fortbestehen müssen. Es handelt sich hier nur — möchte das
               ausdrücklich betonen — um die autonome und politische Verwaltung, zu deren
               Durchführung Niederösterreich selbst das Recht hat. Wir hoffen und wünschen auch, daß
               in der Zukunft das freundschaftliche Verhältnis weiter bestehe, und es wird auch
               weiter bestehen, weil beide Teile so eng aufeinander angewiesen sind. Namens des
               flachen Landes kann ich ruhig erklären: wie wir bisher Freud und Leid mit der Stadt
               Wien geteilt haben, werden wir es gewiß auch in der Zukunft tun. Mit den einzelnen
               Bestimmungen, die über diese Trennung hier enthalten sind, können wir uns aber
               absolut nicht einverstanden erklären. Hier wird angeführt, daß noch ein gemeinsamer
               Landtag bestehen soll und diese beiden Länder werden nur als „Kurie Land“ und „Kurie
               Wien“ bezeichnet. Wir können nicht finden, daß ein gemeinsamer Landtag mit
               Gesetzgebungsrecht überhaupt notwendig erscheint, weil wir für ihn gar keine
               Kompetenz finden und wissen. Der vernünftigste Weg wäre natürlich der, daß bei der
               Trennung jene Verwaltungsapparate, die einen gemeinsamen Wert haben — dies wäre auch
               das billigste — von einem dieser Teile übernommen werden und der andere dafür seinen
               Beitrag leistet. Wenn man aber nicht so weit gehen will, so ist ja im Artikel 114 die
               gemeinsame Verwaltungskommission angeführt. Diese Kommission, glauben wir, könnte für
               alles genügen. Dieser gemeinsame Landtag erscheint uns jedoch vollständig
               überflüssig. Er steht auch in Widerspruch zu allen Bestrebungen, die Verwaltung zu
               vereinfachen. Wir machen da wieder neue Kompetenzen, neue Kosten, einen neuen großen
               Verwaltungs- und Beamtenapparat. Aus diesen Gründen sind die Vertreter des flachen
               Landes Niederösterreich nicht in der Lage, für die Artikel 109 bis 115 zu stimmen und
               ich bitte den Herrn Präsidenten, über diese Artikel 109 bis 115 getrennt abstimmen zu
               lassen.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Es ist niemand mehr zum Worte gemeldet. Zu Artikel 99
               beantragt der Abgeordnete Dr. Danneberg, daß im Absatz 2 nach dem Worte „Landtag“
               eingeschaltet werden sollen die Worte „bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der
               Mitglieder". Dieser Antrag ist gehörig gezeichnet und steht in Verhandlung. Der Herr
               Berichterstatter hat das Schlußwort.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Während der Verhandlungen ist ein Antrag
               der Abgeordneten Dr. Danneberg und Genossen gestellt worden, dahingehend, analog den
               Bestimmungen bezüglich der Wiederholung eines vom Bundesrate abgelehnten Gesetzes im
               Nationalrate auch in dem Artikel, in dem von der Landesgesetzgebung die Rede ist, und
               zwar von dem Fall, daß ein Einspruch seitens der Bundesregierung erfolgt, ein Quorum
               in dem Sinne aufzunehmen, daß zur Wiederholung des Beschlusses die Hälfte der
               Mitglieder des Landtages anwesend<pb facs="#facs_47" n="47" xml:id="img_0047" break="yes"/><fw type="pageNum">3452</fw>sein muß. Da eine Parteienvereinbarung in
               dieser Beziehung getroffen ist, nehme ich namens des Ausschusses den Antrag Danneberg
               auf.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Ich bitte die Plätze einzunehmen. Wir schreiten zur
               Abstimmung.</p>
            <p>Drittes Hauptstück. „Vollziehung des Bundes. A. Verwaltung, 1. Bundespräsident".</p>
            <p>Im Artikel 61 ist in der letzten Zeile nach dem Worte: „Nationalrat“
               einzuschalten: „hat“. Es heißt dann: „... wer das Wahlrecht zum Nationalrat hat und
               ..."</p>
            <p>Im Artikel 66 ist in lit. a ein Druckfehler. Es soll dort heißen: „die Ernennung der
               Bundesangestellten" — die Klammer gehört weg — „ein schließlich der Offiziere". Die
               darnach befindliche Klammer gehört auch weg.</p>
            <p>Bei Artikel 68 soll in der 4. Zeile statt der Wörter: „dieser hiezu“ das Wort: „ihr“
               stehen; das Wort: „zuständigen" gehört weg. Der Text ist darnach: „... oder des von
               ihr ermächtigten Bundesministers".</p>
            <p>Zu Artikel 69 ist nichts zu bemerken.</p>
            <p>Gegen die Artikel 61 bis inklusive 69 ist ein Gegenantrag nicht gestellt. Ich werde
               sie unter Einem zur Abstimmung bringen.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordnete, die diesen Artikeln ihre Zustimmung geben, sich von den
               Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>„2. Bundesregierung.“</p>
            <p>Im Artikel 70 soll es in der letzten Zeile statt „gesamten“ richtig: „ gesamtem" und
               statt „Wirkungskreis“ heißen „Wirkungsbereich“.</p>
            <p>Im Artikel 71 ist aus dem alten Text in Absatz 3 irrtümlich ein ganzer Satz stehen
               geblieben, der weggehört: „Nach seinem Zusammentritt hat der Nationalrat der so
               bestellten Regierung sein Vertrauen in der ersten Sitzung durch Beschluß
               auszusprechen. Kommt ein solcher Beschluß nicht zustande, so ist dies einem Beschluß
               gemäß Artikel 75, Absatz 2, gleichzuachten." Der Absatz 3 besteht also nur aus dem 1.
               Satz: „Ist der Nationalrat ... zu erfolgen."</p>
            <p>Im Artikel 72 gehört in der 2. Zeile das Wort „so“ weg. Es heißt also: „Ist die
               Bundesregierung aus dem Amte geschieden, hat der Bundespräsident ...".</p>
            <p>In der drittvorletzten Zeile ist statt des Wortes „findet“ das Wort „wird“ zu setzen
               und statt „Anwendung“ das Wort „angewendet", so daß es heißt: „Diese Bestimmung wird
               sinngemäß angewendet ..."</p>
            <p>Im Artikel 75 ist im dritten Absatz das Wort „gesamte“ zu streichen, so daß es heißt:
               „Die Bundesregierung", worunter immer die gesamte Bundesregierung zu verstehen
               ist.</p>
            <p>Im Artikel 77 heißt es im Absatz 2 in einer früheren Auflage — vielleicht haben
               manche Herren Abgeordneten diese in der Hand — „142“; in der letzten Auflage des
               Berichtes heißt es richtig „143".</p>
            <p>Im Artikel 78 soll es wieder im 2. Absatz statt „Wirkungskreis“ heißen
               „Wirkungsbereich“.</p>
            <p>Im Artikel 79 soll es statt „... kann die Bestellung von Bundesministern....“ heißen
               „... können Bundesminister...“ und in der 3. Zeile des 1. Absatzes ist an Stelle des
               Wortes „erfolgen“ zu setzen „bestellt werden“, so daß der Absatz lautet: „In
               besonderen Fällen können Bundesminister auch ohne gleichzeitige Betrauung mit der
               Leitung eines Bundesministeriums bestellt werden.“</p>
            <p>Da bei Artikel 79 eine Streichung beantragt ist, werde ich über die verlesenen
               Artikel bis inklusive 78 unter Einem abstimmen lassen. Ich bitte jene Abgeordneten,
               welche ihnen ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben[.]
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Artikel 79. Der erste Absatz ist unbestritten. Ich bitte jene Abgeordneten, die
               diesem ersten Absatz ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Der zweite und dritte Absatz wird von dem Herrn Abgeordneten Clessin zur Streichung
               beantragt. Ich werde aber natürlich positiv abstimmen lassen und bitte jene
               Abgeordneten, die zu Absatz zwei und drei ihre Zustimmung geben wollen, sich von den
               Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Mit der erforderlichen
               Zweidrittelmehrheit angenommen.</p>
            <p>„3. Bundesheer.“</p>
            <p>Im Artikel 88 soll es im dritten Absatz in der dritten Zeile statt „im vorhinein"
               heißen „im voraus".</p>
            <p>Im Artikel 89 soll es im letzten Absatz in der drittvorletzten Zeile statt „unter"
               heißen „bei“.</p>
            <p>Im Artikel 92, Absatz 1, gehört bei dem Wort „Rechtssprechung“ das „s" weg, ebenso im
               dritten Absatz.</p>
            <p>Im Artikel 95 soll der zweite Absatz folgendermaßen lauten: „Wenn eine
               Verwaltungsbehörde über Privatrechtsansprüche zu entscheiden hat, steht es dem durch
               diese Entscheidung Benachteiligten frei, falls" — an Stelle von „wenn nicht im
               Gesetze anderes bestimmt ist“ — „etwas“ gehört weg — „Abhilfe gegen die andere Partei
               im“ — hier ist einzuschalten „ordentlichen“ — „Rechtsweg“ zu suchen.“ Es heißt also:
               „... falls nicht im Gesetze anderes bestimmt ist, Abhilfe gegen die andere Partei im
               ordentlichen Rechtswege zu suchen."</p>
            <p>Ich werde also die restlichen Artikel des dritten Hauptstückes in der korrigierten
               Form jetzt unter Einem zur Abstimmung bringen lassen.<pb facs="#facs_48" n="48" xml:id="img_0048" break="yes"/><fw type="pageNum">3453</fw>Ich bitte diejenigen
               Abgeordneten, die ihnen ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Wir kommen nunmehr zum vierten Hauptstück. Der Artikel 96 hat auch einige
               Druckfehler. Ich werde den ersten Absatz in der richtigen Fassung vorlesen
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Die Gesetzgebung der Länder wird von den Landtagen ausgeübt. Deren Mitglieder
                  werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen
                  Verhältniswahlrechtes aller nach den Landtagswahlordnungen wahlberechtigten
                  männlichen und weiblichen Bundesbürger gewählt, die im Land ihren ordentlichen
                  Wohnsitz haben.“ Die Artikel 97 und 98 sind unbestritten.</p>
            </quote>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die den Artikeln 96 bis inklusive 98 ihre
               Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Im Artikel 99 ist im ersten Absatze ein Druckfehler. Dort soll es statt
               „Bundesminister" heißen „Bundesministerium"; im zweiten Absatz soll es in der fünften
               Zeile gleichfalls statt „Bundesminister" „Bundesministerium" heißen; das Wort
               „Begründung“ in derselben Zeile ist zu streichen und dafür das Wort „Gründen“ zu
               setzen.</p>
            <p>Hier liegt ein Zusatzantrag des Abgeordneten Dr. Danneberg vor, dem sich auch der
               Berichterstatter angeschlossen hat, und der dahin geht, daß zwischen den Worten
               „Landtag" und „wiederholt“ am Schlusse des zweiten Absatzes eingefügt werden soll:
               „bei Anwesenheit von mindestens der Häfte der Mitglieder“.</p>
            <p>Ich werde zunächst den Artikel 99 in der korrigierten Fassung zur Abstimmung bringen
               und, wenn er angenommen ist, den Zusatzantrag Danneberg. Ich bitte diejenigen
               Abgeordneten, welche dem Artikel ihre Zustimmung geben wollen, sich von ihren Sitzen
               zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die den Zusatzantrag annehmen wollen, sich von den
               Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Bei Artikel 100 sind im ersten Absatz zwei Gedankenstriche zwischen den Worten „kann“
               und „durch“ durch zwei Beistriche zu ersetzen.</p>
            <p>Im Artikel 102 soll es statt „wird durch" heißen „übt"; unten wird natürlich das Wort
               „geübt“ gestrichen und es bleibt das Wort „aus“. Demnach heißt der erste Absatz
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <p>„Die Vollziehung jedes Landes übt eine vom Landtag zu wählende Landesregierung
               aus."</p>
            <p>Im vierten Absatz sollen die Worte „durch den gestrichen werden und durch „vom“
               ersetzt werden. Ebenso in der dritten Zeile dieses Absatzes, so daß es heißt
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Der Landeshauptmann wird vom Bundespräsidenten, die anderen Mitglieder der
                  Landesregierung werden vom Landeshauptmann vor Antritt des Amtes auf die
                  Bundesverfassung angelobt.“</p>
            </quote>
            <p>Der Artikel 103 hat folgende Druckfehler: In der ersten Zeile soll es statt des
               Wortes „wird" heißen „üben", in der dritten Zeile am Schlusse statt „durch den
               Landeshauptmann", „der Landeshauptmann" und unten bleibt statt des Wortes „ausgeübt“
               bloß das Wort „aus“: Dann im zweiten Absatze sind die Worte „durch das
               Bundesverfassungsgesetz" zu streichen und ist dafür zu setzen „verfassungsmäßig";
               nach dem Worte „unmittelbar" ist das Wort „durch" zu ersetzen durch das Wort „von“.
               Dieser Artikel 103 lautet in seinen ersten zwei Absätzen jetzt richtig
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„(1) Im Bereiche der Länder üben die Vollziehung des Bundes, soweit nicht eigene
                  Bundesbehörden bestehen (unmittelbare Bundesverwaltung), der Landeshauptmann und
                  die ihm unterstellten Landesbehörden aus (mittelbare Bundesverwaltung).</p>
               <p>(2) Folgende Angelegenheiten können im Rahmen des verfassungsmäßig festgestellten
                  Wirkungsbereiches unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden."</p>
            </quote>
            <p>Auf der andern Seite steht hier im Artikel 103 nach dem Worte „Hinterbliebene“,
               „Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesen". Das ist zu streichen und im letzten
               Absatze soll es statt der Worte „wird durch“ heißen „regelt"; es entfällt daher das
               Wort „geregelt“.</p>
            <p>In Artikel 107 ist das Wort „gesamten“ zu streichen.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die den Artikeln 100 bis inklusive 108 ihre Zustimmung
               geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Bei Artikel 109 sollen die Worte: „Abgeordneten" gestrichen werden, so daß es heißt:
               „Die Wahl der anderen (Kurie Stadt) wird durch die Verfassung der Bundeshauptstadt
               Wien geregelt."</p>
            <p>In Artikel 110 soll es statt „des selbständigen Wirkungsbereiches“ heißen: „der
               ehemals autonomen Landesverwaltung".</p>
            <p>Im Artikel 112 soll es im ersten Absatze statt „Artikel 35“ heißen: „ Artikel
               36“.</p>
            <p>Im Artikel 113 sollen in der vorletzten Zeile die Worte „der Stadt Wien“ gestrichen
               werden, so daß es heißt „einer Landesregierung und der Magistratsdirektor auch die
               Stellung eines Landesamtsdirektors“.</p>
            <p>Bei den Artikeln 109 bis inklusive 115 wünscht der Herr Abgeordnete Stöckler eine
                  eigene<pb facs="#facs_49" n="49" xml:id="img_0049" break="yes"/><fw type="pageNum">3454</fw>Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Artikel 109 bis 115
               ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Sie sind mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit
               angenommen.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die weiters den Artikeln 117, 118, 119 ihre Zustimmung
               geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Sind
               angenommen.</p>
            <p>Wir kommen nun zur Abstimmung über den Artikel 120. Hier ist im Absatz 2 etwa in der
               Mitte der Satz: „doch kann für die Wahlen in die Vertretungen der Ortsgemeinden das
               Wahlrecht von der Dauer des Aufenthaltes in der Gemeinde bis zu einem Jahr abhängig
               gemacht werden.“ Dieser Satz ist durch ein Minoritätsvotum des Abgeordneten Dr.
               Danneberg bestritten. Ich werde daher zunächst den Artikel 120 unter vorläufiger
               Hinweglassung der bestrittenen Worte zur Abstimmung bringen und dann diese Worte.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, welche dem Artikel 120 unter vorläufiger Hinweglassung
               des bestrittenen Teiles ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.) </emph>Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte nunmehr jene Abgeordneten, die auch diesen Satz: „doch kann für die Wahlen
               ... abhängig gemacht werden“ ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu
               erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Das ist nicht die erforderliche
               Zweidrittelmehrheit. Es ist daher dieser Satz abgelehnt und wird aus dem Artikel 120
               gestrichen.</p>
            <p>Artikel 121 ist unbestritten.</p>
            <p>Nur sind zwei Druckfehler im 3. Absatz. Dort soll es statt „Gemeinden" richtig
               „Ortsgemeinden" und statt „Wirkungskreis" heißen: „ Wirkungsbereich".</p>
            <p>Ich werde den Artikel 121 mit dieser Korrektur zur Abstimmung bringen. Ich bitte
               diejenigen Abgeordneten, welche diesem Artikel ihre Zustimmung geben wollen, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Wir kommen nunmehr zum letzten Abschnitt der Spezialdebatte, das ist das fünfte,
               sechste und siebente Hauptstück.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Hiezu habe ich nur an etwas zu erinnern,
               was ich schon gelegentlich der Generaldebatte geäußert habe. Es ist eine wichtige
               Änderung nebst der Berichtigung einiger Druckfehler in diesem Texte vorzunehmen. In
               Artikel 151 ist der zweite Satz zu streichen, weil sich der Verfassungsausschuß dahin
               entschlossen hat, das ganze Übergangsgesetz als Verfassungsgesetz zu erklären.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Wünscht jemand das Wort? <emph>(Niemand meldet sich.)</emph>
               Es ist dies nicht der Fall. Wir schreiten zur Abstimmung.</p>
            <p>Fünftes Hauptstück, Rechnungskontrolle des Bundes, Artikel 122! Im 3. Absatz ist vor
               dem Worte „insoweit" das Wort: „sind“ einzuschalten, dagegen ist in der nächsten
               Zeile das Wort „sind“ zu streichen. Der 3. Absatz würde also lauten: „Alle Urkunden
               über Staatsschulden (Finanz- und Verwaltungsschulden) sind, insoweit sie eine
               Verpflichtung des Bundes beinhalten, vom Präsidenten des Rechnungshofes
               gegenzuzeichnen; ....".</p>
            <p>Im Artikel 127 ist in der zweiten Zeile nach dem Worte „Unternehmungen“
               einzuschalten: „beteiligt sein", so daß es heißt: „Kein Mitglied des Rechnungshofes
               darf an der Leitung und Verwaltung von Unternehmungen beteiligt sein"; dagegen sind
               in der 6. Zeile nach dem Worte „stehen“ die Worte „beteiligt sein“ zu streichen.</p>
            <p>Im Artikel 130 ist im zweitem Absatz nach den Worten „einer Landesbehörde"
               einzuschalten: „für“.</p>
            <p>Im Artikel 133 ist in der 3. Zeile statt des Wortes „einer“ das Wort „der“ zu setzen.
               Die Artikel 122 bis 137 sind unbestritten.</p>
            <p>Ich bitte jene Mitglieder, die den Artikeln 122 bis inklusive 137 ihre Zustimmung
               geben, sich von ihren Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Diese sind mit der
               erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.</p>
            <p>„B. Verfassungsgerichtshof." Im Artikel 143 ist ein Druckfehler. Es soll in der
               vorletzten Zeile statt „kann sich der Verfassungshof darauf beschränken,
               festzustellen" richtig heißen: „kann sich der Verfassungsgerichtshof auf die
               Feststellung beschränken“.</p>
            <p>In Artikel 144 soll es in der drittletzten Zeile statt „nebst“ richtig heißen „
               neben“. Die Artikel 138 bis 149 sind unbestritten.</p>
            <p>Ich bitte jene Mitglieder, die den Artikeln 138 bis inklussive 149 ihre Zustimmung
               geben wollen, sich von ihren Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Diese
               Artikel sind mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.</p>
            <p>Beim siebenten Hauptstück „Schlußbestimmungen“, Artikel 150, soll als erstes Wort
               statt „Außer" richtig stehen „Neben", in der zweiten Zeile statt „Artikel 3" „
               Artikel 45“. Es soll also heißen: „Neben diesem Gesetz haben im Sinne des Artikels
               45...".</p>
            <p>Dann auf der andern Seite soll es im 2. Absatz statt „Artikel 20 des Gesetzes" heißen
               „Artikel 20 des Staatsgrundgesetzes".</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die Artikel 150 in der korrigierten Form ihre Zustimmung
               geben wollen, sich von ihren Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p><pb facs="#facs_50" n="50" xml:id="img_0050" break="yes"/><fw type="pageNum">3455</fw>In Artikel 151 ist aus einem früheren Konzept ein Passus stehen
               geblieben, der nicht mehr her gehört. Der Artikel soll beim Worte „geregelt“
               schließen. Es ist der ganze Satz: „Auf die Abänderung...“ bis „keine Anwendung“, zu
               streichen. Ich bitte jene Abgeordneten, die Artikel 151 in der korrigierten Form ihre
               Zustimmung geben wollen, sich von ihren Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>In Artikel 152 ist wieder ein Druckfehler. Statt: „Dieses Gesetz tritt am Tage des
               ersten Zusammentretens“ soll es heißen: „Dieses Gesetz tritt am Tage der ersten
               Sitzung der Nationalversammlung als Nationalrat in Kraft."</p>
            <p>Im zweiten Absatz soll in der ersten Zeile statt der Ziffer „50“ die Ziffer „51“
               gesetzt werden.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die dem Artikel 152 ihre Zustimmung geben wollen, sich
               von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Ist mit der erforderlichen
               Zweidrittelmehrheit angenommen.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die dem Artikel 153 ihre Zustimmung geben wollen, sich
               von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Gleichfalls angenommen.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die für Titel und Eingang des Gesetzes sind, sich von
               den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Auch Titel und Eingang sind bei
               Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder mit der erforderlichen
               Zweidrittelmehrheit angenommen.</p>
            <p>Damit haben wir diesen Gegenstand in zweiter Lesung erledigt.</p>
            <p>Wir kommen nunmehr zum nächsten Punkt der Tagesordnung, das ist der Bericht des
               Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Übergang zur
               bundesstaatlichen Verfassung <emph>(992 der Beilagen)</emph>.</p>
            <p>Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Seipel. Ich bitte ihn die Verhandlung
               einzuleiten.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Hohes Haus! Schon gelegentlich meines
               Berichtes über das Gesetz, das wir eben in zweiter Lesung erledigt haben, mußte ich
               darauf hinweisen und es auch entsprechend begründen, daß zum Bundesverfassungsgesetz
               ein Übergangsgesetz notwendig ist. Ich kann mich daher jetzt in meinem Berichte kurz
               fassen, weil ja den Damen und Herren des hohen Hauses meine Ausführungen vom ersten
               Berichte noch in Erinnerung sein dürften. Ich erinnere nur an das eine, daß wir
               zweierlei Übergangsbestimmungen in diesem Gesetze enthalten haben: solche, welche für
               den Augenblick berechnet sind, nämlich für jene Zeit, in Beamten und Dienern der
               Nationalversammlung welcher erst ein Teil des Bundesverfassungsgesetzes in Kraft
               tritt, und dann Übergangsbestimmungen, die auch für die ganze Folgezeit zu gelten
               haben werden. Die Übergangsbestimmungen der ersten Art finden sich im dritten
               Abschnitt, der „Schlußbestimmungen" überschrieben ist.</p>
            <p>Zu Einzelheiten des vorliegenden Gesetzes möchte ich mir folgende Bemerkungen
               erlauben: Zunächst möchte ich beantragen — auch wiederum auf Grund einer
               Parteienvereinbarung —, daß wir schon in der Überschrift des Gesetzes diesem die
               Bezeichnung „Verfassungsgesetz" geben. Wir haben soeben im Artikel 45 des
               Bundes-Verfassungsgesetzes beschlossen, daß in Hinkunft jedes Verfassungsgesetz als
               ein solches zu bezeichnen ist. Nun wären wir freilich im Augenblick noch nicht an
               diese Bestimmung gebunden, da die Bundesverfassung noch nicht in Kraft getreten ist.
               Aber es wird sich doch empfehlen, bei diesem ersten Gesetze, das neben dem
               BundesVerfassungsgesetze zu gelten hat, sich schon an diese Form zu halten.</p>
            <p>Zu einzelnen Paragraphen des Gesetzes sind wieder einige Druckfehlerkorrekturen oder
               Stilverbesserungen anzumerken, welche ich dann gelegentlich der Annahme in der
               Spezialdebatte gleich mitzubeschließen bitten werde.</p>
            <p>Zum § 8 habe ich eine sachliche Anmerkung zu machen. Es ist hier die Rede von den
               „Agrarbehörden erster und zweiter Instanz". Damit dieser Ausdruck vollständig
               verständlich sei, ist zu empfehlen, hier in der Klammer hinzuzufügen:
               „Agrarbezirksbehörden und Agrarlandesbehörden." Sie werden durchwegs so genannt und
               die Bezeichnung „Agrarbehörden erster und zweiter Instanz" ist weniger geläufig.</p>
            <p>Ein Minderheitsantrag liegt zum § 13 vor, der im Zusammenhang mit dem Artikel 4 des
               Bundesverfassungsgesetzes steht. Es ist hier die Frist für das Aufhören gewisser
               Verkehrsbeschränkungen entsprechend dem Mehrheitsbeschlusse des Ausschusses mit dem
               30. Juni 1921 festgesetzt. Der Abgeordnete Fink beantragt, an Stelle dieser
               Fristbestimmung eine andere zu setzen, nämlich den 31. August 1922.</p>
            <p>Von besonderer Bedeutung ist dann der Artikel 20. Er handelt von der neu zu wählenden
               Nationalversammlung, erklärt sie für den ersten Nationalrat, stellt aber fest, daß
               das Wahlgesetz, das Gesetz über die Wahl und Einberufung dieser Nationalversammlung
               und ebenso die Gesetzgebungsperiode, die im Wahlgesetz enthalten ist, nämlich die
               dreijährige Gesetzgebungsperiode in Geltung zu bleiben haben. Es wird also für diesen
               ersten Nationalrat nicht die entsprechende Bestimmung der Bundesverfassung selbst zu
               gelten haben.</p>
            <p>Der Absatz 4 dieses Artikels weist den Beamten und Dienern der
               Nationalversammlung ihre künftige Stellung zu. Es heißt hier <emph>(liest)</emph>:<pb facs="#facs_51" n="51" xml:id="img_0051" break="yes"/><fw type="pageNum">3456</fw>„Die Beamten und Diener der Nationalversammlung werden Angestellte der
               Kanzlei des Nationalrates.“</p>
            <p>Ich erlaube mir, auf Grund einer Parteienvereinbarung vorzuschlagen, hier einzufügen:
               „der Kanzlei des Präsidenten des Nationalrates". Außerdem möchte ich eine
               Interpretation hinzufügen. Es wurden von gewisser Seite Bedenken dagegen geäußert,
               daß die Beamten, die jetzt Beamte der Nationalversammlung genannt wurden, nun zu
               Beamten der Kanzlei des Nationalrates oder wie es jetzt heißen soll: „der Kanzlei des
               Präsidenten des Nationalrates“ gemacht werden. Es bestand nämlich die Befürchtung,
               daß das der Wertung dieser Beamten oder der Einreihung in die entsprechenden
               Besoldungsklassen nach dem künftigen Besoldungsgesetze abträglich sein und daß das
               Mißverständnis entstehen könnte, diese Beamten wären als Kanzleibeamte zu zählen,
               während doch ein Teil von ihnen derzeit als Konzeptsbeamte geführt wird. Ich kann
               erklären, daß das natürlich nicht in der Absicht der Nationalversammlung oder des
               hohen Hauses ist. Ebensowenig wie die Beamten der Staatskanzlei deswegen, weil eben
               dieses Amt die Bezeichnung einer Kanzlei führt, Kanzleibeamte im üblichen Sinne sind,
               und ebensowenig als die Konzeptsbeamten der Staatskanzlei um ihre Stellung als
               Konzeptsbeamte kommen, ebensowenig kann ein ähnliches Mißverständnis der Stellung der
               bisherigen Beamten der Nationalversammlung abträglich sein.</p>
            <p>Der Artikel 21 bringt das Konkrete bezüglich des Bundesrates. Hier wird aufgezählt,
               wieviel Mitglieder zunächst in den Bundesrat zu entsenden sind. Außerdem ist hier
               eine wichtige Zeitbestimmung enthalten, nämlich die Bestimmung der Zeit der ersten
               Sitzung des Bundesrates. Diese erste Sitzung wird am 21. Tage nach dem Zusammentritt
               des Nationalrates in einem Sitzungsraume des Parlamentsgebäudes statthaben, der vom
               Bundeskanzler zu bestimmen und bekanntzumachen sein wird.</p>
            <p>Das hohe Haus erinnert sich daran, daß die Bundesverfassung bestimmt, wie der Vorsitz
               im Bundesrat zu führen ist. Es soll der Vorsitz in alphabetischer Ordnung halbjährig
               zwischen den Ländern wechseln. Das wird nun hier genauer bestimmt, indem festgesetzt
               wird, welches Land zuerst den Vorsitz bekommen soll. Der Verfassungsausschuß hat in
               seiner letzten Sitzung beschlossen, zum erstenmale der Stadt Wien, die in dieser
               Beziehung nach der Bundesverfassung die Stellung eines eigenen Landes einnimmt, den
               Vorsitz zu übertragen. Nach Wien werden dann die anderen Länder daran kommen. Sollte
               bis dahin das Burgenland schon selbst einen Landtag haben und Delegierte in den
               Bundesrat entsenden, so käme dann das Burgenland, im anderen Falle das Land Kärnten
               daran.</p>
            <p>Eine ähnliche Zeitbestimmung enthält § 24, der vom Bundespräsidenten handelt.</p>
            <p>Die erste Sitzung der Bundesversammlung, das heißt die Wahlsitzung der
               Bundesversammlung wird am 28. Tage nach der ersten Sitzung des Nationalrates um 11
               Uhr vormittags im Parlamentsgebäude statthaben. An diesem Tage wird also der
               Bundespräsident gewählt werden. Bis dahin, das heißt bis zur Angelobung des neuen
               Bundespräsidenten versieht der Präsident der Konstituierenden Nationalversammlung
               jene Funktionen, die ihm bisher in Vertretung eines Staatshauptes übertragen gewesen
               sind.</p>
            <p>Dann erlaube ich mir noch besonders auf den § 33 aufmerksam zu machen, der die
               konkreten Übergangsbestimmungen in bezug auf die Ordnung des Verhältnisses zwischen
               Wien und NiederösterreichLand, beziehungsweise beider Halbländer zum ganzen Lande
               enthält. Zuerst ist vom Landtage von Niederösterreich — da ist der gemeinsame Landtag
               gemeint — die Rede, dann von der Verwaltungskommission, welche in Artikel 114 der
               Bundesverfassung erwähnt wird. Es wird bestimmt, daß bis zur Wahl dieser
               Verwaltungskommission die jetzige Landesregierung die gemeinsamen Geschäfte des
               Gesamtlandes zu führen haben wird. Dann werden besondere Bestimmungen für Wien und
               für Niederösterreich-Land erwähnt; für Wien wird sofort der Bürgermeister in die
               Funktionen des Landeshauptmannes eintreten, für NiederösterreichLand wird, bis sich
               die Kurie Land das selbst neu ordnet, der eine bisherige
               LandeshauptmannStellvertreter, der nicht aus den Abgeordneten von Wien entnommen ist,
               der erste Landeshauptmann für Niederösterreich-Land sein.</p>
            <p>Weiter beansprucht besonderes Interesse der Absatz 5 dieses Paragraphen; hier wird
               nämlich angeordnet, wie es in der Zukunft mit dem Instanzenzuge in Wien sein soll,
               und zwar wird verfügt, daß die Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung, was man
               früher den übertragenen Wirkungskreis genannt hat, in erster und zweiter Instanz für
               Wien in eine Instanz zusammengelegt werden, dagegen wird bezüglich jener
               Angelegenheiten eine Ausnahme gemacht, in denen auf Grund besonderer gesetzlicher
               Bestimmungen bisher schon der Instanzenzug beim Lande endet. Es soll nämlich in
               beiden Fällen gesichert sein, daß zwei Instanzen zu entscheiden haben. In dem ersten
               Falle geht der Instanzenzug vom Bürgermeister von Wien als Landeshauptmann an die
               Bundesämter, die Bundesministerien, im zweiten Falle, in dem das ausgeschlossen ist,
               weil schon bisher der Instanzenzug beim Lande Halt machen mußte, werden zwei
               Instanzen in der Weise geschaffen, daß als erste Instanz die zuständige Amtsstelle
                  des<pb facs="#facs_52" n="52" xml:id="img_0052" break="yes"/><fw type="pageNum">3457</fw>Magistrats zu fungieren hat, als zweite Instanz der Bürgermeister als
               Landeshauptmann.</p>
            <p>§ 34 enthält Übergangsbestimmungen zu dem Abschnitte über die Gemeinden. Bekanntlich
               kann dieser Abschnitt auch erst verwirklicht werden, wenn das Bundesverfassungsgesetz
               über die Organisation von den Ländern übernommen wird. Die Angestellten der
               Verwaltung geschaffen sein wird. Für die Zwischenzeit sollen lediglich
               Bezirksvertretungen geschaffen werden, wie sie ja in einzelnen Teilen unseres
               Bundesgebietes bereits bestanden haben. Die Festsetzung der weiteren Grundsätze für
               die Ausgestaltung der bisherigen Bezirksverwaltung, für den Wirkungskreis der
               Bezirksvertretungen ist der Landesgesetzgebung übertragen. Ich darf hier einen
               bedeutenderen Druckfehler anmerken; es ist im dritten Absatze vom Wahlrecht für diese
               Bezirksvertretungen die Rede, ohne daß ausdrücklich das Verhältniswahlrecht genannt
               worden wäre. Es versteht sich von selbst, daß wir auch für diese Vertretungen das
               Verhältniswahlrecht werden vorzusehen haben.</p>
            <p>Endlich, hohes Haus, muß ich Sie bitten, Ihre Aufmerksamkeit besonders dem § 42, dem
               vorletzten des Gesetzes, zuzuwenden. Hier ist enthalten, welche Teile des
               Bundesverfassungsgesetzes einstweilen vom Inkrafttreten ausgenommen sind und an
               welche weiteren Verfassungsgesetze des Bundes ihr künftiges Inkrafttreten gebunden
               sein soll, nämlich an das Verfassungsgesetz des Bundes über die finanzielle
               Auseinandersetzung zwischen dem Bunde und den Ländern, beziehungsweise Gemeinden,
               dann an das Verfassungsgesetz des Bundes über den Wirkungsbereich des Bundes und der
               Länder auf dem Gebiete des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens und endlich an
               das Verfassungsgesetz des Bundes über die Organisation der allgemeinen staatlichen
               Verwaltung in den Ländern.</p>
            <p>Der Absatz 2 dieses Paragraphen bestimmt nun im einzelnen, was bis dahin rechtens zu
               sein hat, und zwar wird zunächst gesprochen vom Gebiete der Gesetzgebung und
               Vollziehung. Es wird die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern
               gegenüber der bestehenden zwischen Staat und Ländern nicht geändert. Dann wird aber
               verfügt, daß alle Angelegenheiten der ehemals autonomen Verwaltung sofort von den
               Ländern im selbständigen Wirkungsbereiche übernommen werden. Alle übrigen
               Angelegenheiten der Vollziehung werden von den Ländern als Angelegenheiten der
               mittelbaren Bundesverwaltung im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes geführt, soweit
               der Bund nicht berechtigt ist, eigene Bundesbehörden mit der Führung seiner Geschäfte
               auch in den Ländern zu betrauen. Welche das sind, haben wir im Artikel 103 des
               Bundes-Verfassungsgesetzes aufgeführt.</p>
            <p>Im Punkte d wird dann erwähnt, daß die Angestellten jener Behörden, die vorläufig
               Bundesbehörden bleiben, selbverständlich Bundesangestellte sind, daß dasselbe aber
               auch gelten soll für den Bereich der allgemeinen politischen Verwaltung, welche
               sofort von den Ländern übernommen wird. Die Angestellten dieser allgemeinen
               politischen Verwaltung bleiben jedoch, solange nicht ein eigenes Dienstrecht für sie
               im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes geschaffen wird, Bundesangestellte und unter
               ihrem bisherigen Dienstrecht.</p>
            <p>Endlich verweist Punkt f dieses Artikels auf dasjenige, was in den Vereinbarungen,
               die der Fassung dieses Gesetzes vorausgegangen sind, über das Aufrechterhalten des
               bestehenden Zustandes auf dem wichtigen Gebiete des Schul- und Erziehungswesens
               beschlossen worden ist. Auf dem Gebiete des Schul- und Erziehungswesens können
               demnach Änderungen der Staatsgesetze, einschließlich der früheren Reichsgesetze, nur
               durch übereinstimmende Gesetze des Bundes und der beteiligten Länder erfolgen; hievon
               sind lediglich jene gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen, die das Hochschulwesen
               oder das Ausmaß der Bezüge der Lehrpersonen betreffen. Wie das zu verstehen ist, habe
               ich schon gelegentlich der Besprechung der analogen Bestimmungen des
               Bundes-Verfassungsgesetzes festgelegt. Änderungen der bestehenden Landesgesetze
               können nur durch übereinstimmende Gesetze des Landes und des Bundes erfolgen.</p>
            <p>Ich stelle namens des Verfassungsausschusses den Antrag: Das hohe Haus möge das eben
               vorgelegte Verfassungsgesetz, betreffend den Übergang zur bundesstaatlichen
               Verfassung zum Beschlusse erheben. <emph>(Beifall.)</emph></p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Ich werde die General- und Spezialdebatte unter Einem
               abführen. <emph>(Zustimmung.)</emph></p>
            <p>Zum Worte hat sich gemeldet der Herr Abgeordnete Dr. Angerer; ich erteile ihm das
               Wort.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Angerer</emph>: Hohes Haus! Wir müssen in Konsequenz der
               Abstimmung über den Artikel 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes auch den § 12 des
               vorliegenden Gesetzes abändern. Es handelt sich um das Burgenland. Es sind zunächst
               im § 12 dieses Gesetzes in der Aufschrift die Worte „Absatz 3“ wegzulassen, weil es
               einen Absatz 3 im Bundesgesetze nicht mehr gibt. Wir haben ihn ja in unserer früheren
               Abstimmung gestrichen.</p>
            <p>Dafür soll nun der § 12 folgenden Wortlaut haben <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Das Burgenland wird als selbständiges und gleichberechtigtes Land in den Bund <pb facs="#facs_53" n="53" xml:id="img_0053" break="yes"/><fw type="pageNum">3458</fw>aufgenommen, sobald es seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat."</p>
            </quote>
            <p>Der zweite Absatz hat zu lauten <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Die näheren Bestimmungen über die Stellung des Burgenlandes als selbständiges und
                  gleichberechtigtes Land im Bund werden durch ein besonderes Verfassungsgesetz des
                  Bundes festgesetzt.“</p>
            </quote>
            <p>Ich bitte diese in Übereinstimmung der Parteien angenommene Fassung des § 12 diese
               Gesetz anzunehmen.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Dieser Antrag ist gehörig gezeichnet und steht in
               Verhandlung. Wünscht noch jemand das Wort? <emph>(Niemand meldet sich.)</emph> Es ist
               nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das
               Schlußwort.</p>
            <p>Berichterstatter Dr. <emph>Seipel</emph>: Ich werde soeben aufmerksam gemacht, daß
               bezüglich der Interpretation, die ich ganz im Sinne der Besprechungen im
               Verfassungsausschuß betreffend die Reihenfolge im Vorsitz im Bundesrate gegeben habe,
               Bedenken aufgetaucht sind. Ich bin bei dieser Interpretation von der Auffassung
               ausgegangen, daß Wien, da dieses Wort mit „W" anfängt, nach Vorarlberg kommt und
               daher das letzte in der Reihenfolge der Länder sein wird. Mir wird nun gesagt, wenn
               man Wien als in der Klammer beigesetzt neben Kurie Land bei Niederösterreich
               aufzählt, insofern ein Mißverständnis entstehen könnte, als man dann nicht wüßte,
               warum man mit dem Burgenlande, beziehungsweise mit Kärnten anfängt und nicht mit
               Oberösterreich usw. fortfährt. Ich glaube, das hohe Haus stimmt meiner ursprünglichen
               Interpretation zu, daß man Wien in bezug auf den Vorsitz im Bundesrate als letztes
               nach dem Alphabet in der Reihe der Länder gelten läßt. Es kann dann vom Anfang an sei
               es mit dem Burgenlande oder mit Kärnten begonnen werden. Ich füge hinzu, daß es dem
               Bundesrat natürlich freigestellt sein wird, eventuell in seiner eigenen
               Geschäftsordnung eine andere Anordnung zu treffen. Nur solange das nicht geschehen
               ist, möchte ich den anderen Ländern nicht etwas Abträgliches verkündet haben, weil
               sonst Wien zu bald wieder zur großen Ehre des Vorsitzes im Bundesrat kommen
               könnte.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Wir schreiten zur Abstimmung. Ich bitte, die Plätze
               einzunehmen.</p>
            <p>Der Herr Berichterstatter hat ja bekanntgegeben, welche Änderungen in dem Text noch
               vorgenommen worden sind.</p>
            <p>Im § 1 würde es in der 7. Zeile heißen: „... sowie alle Gesetze und
               Vollzugsanweisungen (Verordnungen) ..."</p>
            <p>Im § 2 würde es in der 4. Zeile statt „letztere" heißen „diese“.</p>
            <p>Im § 3, Absatz 2 ist gleichfalls ein Druckfehler zu bemerken. Das Wort „aber“ in der
               zweiten Zeile ist zu streichen und nach dem Worte "sind" in der 1. Zeile
               anzufügen.</p>
            <p>Im § 5 sind die Worte „die in diesen bezeichneten" zu streichen, so daß § 5 lautet
                  <emph>(liest)</emph>:</p>
            <p>„Die Bestimmungen der §§ 2 bis 4 über Gesetze gelten sinngemäß auch für die aus Grund
               dieser — an Stelle von „der" — „Gesetze ergangenen Vollzugsanweisungen
                  <emph>(Verordnungen)</emph>."</p>
            <p>Im § 8 ist im ersten Absatz nach dem Worte „Instanz“ in der vorletzten Zeile in der
               Klammer zu setzen („Agrarbezirksbehörden und Agrarlandesbehörden").</p>
            <p>Die §§ 1 bis 11 sind unbestritten. Ich bitte jene Abgeordnete, welche den §§ 1 samt
               Überschrift bis inklusive 11 mit den eben bekanntgegebenen Korrekturen ihre
               Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
               <emph>(Geschieht.)</emph></p>
            <p>Diese Paragraphen sind mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von
               mehr als der Hälfte der Mitglieder angenommen.</p>
            <p>Wir kommen nunmehr zum § 12. Da beantragt der Herr Abgeordnete Angerer, daß zunächst
               in der Überschrift die Worte „Absatz 3“ zu streichen seien; ferner sei ein eigener
               erster Absatz folgenden Wortlautes einzufügen <emph>(liest:)</emph></p>
            <quote>
               <p>„Das Burgenland wird als selbständiges und gleichberechtigtes Land in den Bund
                  aufgenommen, sobald es seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat."</p>
            </quote>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die dafür sind, daß die Überschrift bloß heißen soll „Zu
               Artikel 2", sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Dadurch ist in der Überschrift das Wort „Absatz 3“ gestrichen.</p>
            <p>Ich bitte nunmehr jene Abgeordneten, die als ersten Absatz einfügen wollen, was der
               Herr Abgeordnete Angerer beantragt hat, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Demgemäß beantragt nun der Abgeordnete Angerer, daß der nunmehrige 2. Absatz lauten
               soll:</p>
            <quote>
               <p>„Die näheren Bestimmungen über die Stellung des Burgenlandes als selbständiges und
                  gleichberechtigtes Land im Bund werden durch ein besonderes Verfassungsgesetz des
                  Bundes festgesetzt.“</p>
            </quote>
            <p>Ich werde über den Absatz 2, sowie er vorgedruckt ist, unter vorläufiger
               Hinweglassung der Worte „Aufnahme" und „in den Bund" abstimmen lassen und bitte jene
               Abgeordneten, die diesem Absatz ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu
               erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.<pb facs="#facs_54" n="54" xml:id="img_0054" break="yes"/><fw type="pageNum">3459</fw>Ich lasse nunmehr über
               den Abänderungsantrag Angerer abstimmen, wonach statt des Wortes „Aufnahme“ das Wort
               „Stellung“ zu setzen ist. Ich bitte jene Abgeordneten, welche diesem Antrage ihre
               Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Gemäß diesem angenommenen Antrag müßte es statt „in den Bund" heißen „im Bund“. Ich
               bitte jene Abgeordneten, welche auch diesen Worten zustimmen, sich von den Sitzen zu
               erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Zum § 13 liegt ein Minderheitsantrag vor, und zwar beantragt der Herr Abgeordnete
               Fink, daß es im zweiten Absatz heißen soll <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Bestehende Verkehrsbeschränkungen, die nicht vom Staate ausgegangen sind, treten,
                  soferne sie nicht vom Staate genehmigt wurden oder vom Bunde nachträglich
                  genehmigt werden, spätestens mit 31. August 1922 außer Kraft.“</p>
            </quote>
            <p>Statt der Worte, die hier stehen: ["]30. Juni 1921" soll es also heißen: „31. August
               1922". <emph>(Abgeordneter Forstner: Ich bitte ums Wort zur Abstimmung.)</emph>
               Bitte!</p>
            <p>Abgeordneter <emph>Forstner</emph>: Ich beantrage bei der Abstimmung über den
               Minderheitsantrag des Herrn Abgeordneten Fink im § 13, Absatz 2, die Konstatierung
               des S[t]immenverhältnisses.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Ich werde diesem Antrage Rechnung tragen. Ich werde den § 13
               zunächst unter Hinweglassung der Worte „30. Juni 1921" zur Abstimmung bringen und
               bitte diejenigen Abgeordneten, die ihm ihre Zustimmung geben wollen, sich von ihren
               Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Nunmehr kommt der Gegenantrag des Abgeordneten Fink auf Erstreckung dieser Frist an
               den 31. August 1922.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem Antrage Fink zustimmen, sich von den
               Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Das ist nicht die erforderliche
               Zweidrittelmehrheit, ist daher abgelehnt.</p>
            <p>Ich bitte nunmehr diejenigen Abgeordneten, welche dem Ausschußantrage „30. Juni 1921"
               ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph>Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit
               angenommen.</p>
            <p>Wir kommen zu den §§ 14, 15, 16, 17, 18.</p>
            <p>Im § 18 soll es im zweiten Absatz heißen: „In Angelegenheiten", das Wort „den“ fällt
               weg.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die diesen Paragraphen bis inklussive 19 ihre
               Zustimmung geben wollen, sich von ihren Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph>
               Angenommen.</p>
            <p>Beim § 20 hat der Herr Berichterstatter einen Abänderungsantrag gestellt. Es soll im
               vierten Absatz in der zweiten Zeile heißen: „der Kanzlei des Präsidenten des
               Nationalrates". Es sind also zwischen die Worte „Kanzlei“ und „des Nationalrates"
               einzufügen die Worte „des Präsidenten".</p>
            <p>Ich werde über den § 20 abstimmen lassen und dann über den Zusatzantrag des Herrn
               Berichterstatters.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, welche dem § 20 ihre Zustimmung geben wollen, sich
               von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Ich bitte nun diejenigen Abgeordneten, die dem Zusatzantrag ihre Zustimmung geben
               wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Gleichfalls
               angenommen.</p>
            <p>Im § 21 soll es in der letzten Zeile statt „an erster Stelle von Wien" heißen „von
               Wien an erster Stelle“.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die den §§ 21, 22, 23 ihre Zustimmung geben
               wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Im § 24, dritten Absatz, soll es richtig heißen <emph>(liest)</emph>:</p>
            <quote>
               <p>„Bis zur Angelobung des Bundespräsidenten versieht der bisherige Präsident der
                  Konstituierenden Nationalversammlung alle dem Bundespräsidenten übertragenen
                  Funktionen."</p>
            </quote>
            <p>Das ist also eine stilistische Änderung, während es hier heißt <emph>(liest)</emph>:
               „werden alle ihm übertragenen Funktionen vom bisherigen Präsidenten der
               Konstituierenden Nationalversammlung versehen“.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die dem § 24 in dieser geänderten Fassung, wie sie
               der Herr Berichterstatter beantragt, ihre Zustimmung geben wollen, sich von ihren
               Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Es kommen die §§ 25, 26, 27, 28, 29.</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die ihnen ihre Zustimmung geben wollen, sich von
               ihren Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Im § 30 ist wieder ein Druckfehler.</p>
            <p>Es soll in der drittvorletzten Zeile heißen: „gilt der Tag des Einlangens des
               Gesetzes beim zuständigen Staatsamte als der Tag des Einlangens beim zuständigen
               Bundesministerium“.</p>
            <p>Im § 31 ist statt der Worte „in diesem" „dort“ zu setzen.<pb facs="#facs_55" n="55" xml:id="img_0055" break="yes"/><fw type="pageNum">3460</fw>Im § 32 muß im Absatz
               2, dritte Zeile, nach dem Worte „Der“ eingefügt werden „bisherige"
               Landeshauptmann.</p>
            <p>§ 33 ist unbestritten.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die den §§ 30 bis inklusive 33 ihre Zustimmung geben
               wollen sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Im § 34 soll es in der fünften Zeile statt „Bereiche" heißen „Sprengel“ und im
               dritten Absatz, dritte Zeile statt „Wahlrechtes“ „Verhältniswahlrechtes".</p>
            <p>Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die den §§ 34 und 35 ihre Zustimmung geben wollen,
               sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Im § 36 ist in der zweiten Zeile nach dem Worte „sobald“ einzufügen: „die allgemeinen
               Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes und"; dann heißt es weiter „das
               Verwaltungsstrafverfahren neu geregelt sind".</p>
            <p>Im § 40 soll es statt „welche“ in der ersten Zeile heißen „die“.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die den § 36 bis einschließlich 41 ihre Zustimmung geben
               wollen, sich von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Nun kommen die Schlußbestimmungen. Im § 42 sollen sich nach den Worten „Artikel 15"
               in der zweiten Zeile die Worte folgen „des Bundesverfassungsgesetzes".</p>
            <p>Dann ist im Punkt 1 in der zweiten Zeile zu setzen statt „Bunde“ „Bund“ und ist
               hinzuzufügen nach den Worten „den Ländern" „beziehungsweise den Gemeinden".</p>
            <p>Dann heißt es in diesem § 42, Punkt 3, lit. e: „Die Bestimmungen des § 6, Absatz 1,
               werden nur insoweit angewendet" statt „finden nur insoweit Anwendung". In lit. f soll
               es heißen „Auf dem Gebiete des Schul- und Erziehungswesens können die Staatsgesetze
               einschließlich der früheren Reichsgesetze.... abgeändert werden" statt „können
               Änderungen der Staatsgesetze... erfolgen“.</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die den §§ 42 und 43 ihre Zustimmung geben wollen, sich
               von den Sitzen zu erheben. <emph>(Geschieht.)</emph> Angenommen.</p>
            <p>Im Titel soll es statt „Gesetz" heißen „Verfassungsgesetz vom...., betreffend den
               Übergang zur bundesstaatlichen Verfassung".</p>
            <p>Ich bitte jene Abgeordneten, die dem Titel und Eingang des Gesetzes nach dieser
               Korrektur ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben.
                  <emph>(Geschieht.)</emph> Gleichfalls mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit
               angenommen.</p>
            <p>Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung bei Anwesenheit der notwendigen Zahl der
               Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.</p>
            <p>Die dritte Lesung der beiden Gesetze werde ich auf die Tagesordnung der morgigen
               Sitzung stellen, so daß wir erst morgen diese Arbeit werden endgültig beenden
               können.</p>
            <p>Ich beabsichtige nun zum Schlusse der Sitzung zu schreiten und schlage als nächsten
               Sitzungstag vor, Freitag, den 1. Oktober, 10 Uhr vormittags, mit folgender
               Tagesordnung:</p>
            <list>
               <item><label>1.</label>Dritte Lesung<list>
                     <label>a)</label>
                     <item>des Bundesverfassungsgesetzes</item>
                     <label>b)</label>
                     <item>des Verfassungsgesetzes, betreffend den Übergang zur bundesstaatlichen
                        Verfassung.</item>
                  </list></item>
               <item><label>2.</label>Berichte des Ausschusses für soziale Verwaltung<list>
                     <label>a)</label>
                     <item>über die Vorlage der Staatsregierung (988 der Beilagen), womit einige
                        Bestimmungen des Invalidenentschädigungsgesetzes vom 25. April 1919, St. G.
                        Bl. Nr. 245, abgeändert und ergänzt werden <emph>(997 der
                        Beilagen)</emph>.</item>
                     <label>b)</label>
                     <item>über die Vorlage der Staatsregierung (934 der Beilagen), betreffend das
                        Gesetz über die Einstellung und Beschäftigung Kriegsbeschädigter
                        (Invalidenbeschäftigungsgesetz) <emph>(1022 der Beilagen)</emph>.</item>
                  </list></item>
               <item><label>3.</label>Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung über die
                  Vorlage der Staatsregierung (987 der Beilagen), betreffend das das Gesetz zur
                  Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 24. März 1920, St. G. Bl. Nr. 153, über
                  die Arbeitslosenversicherung (1000 der Beilagen).</item>
               <item><label>4.</label>Bericht des Finanz- und Budgetausschusses über die Vorlage der
                  Staatsregierung (999 der Beilagen), betreffend die Regelung von Ruhegenüssen der
                  in der Zeit vom 1. Jänner bis 29. Februar 1920 in den Ruhestand versetzten
                  Zivilstaatsbeamten, Staatslehrpersonen, Unterbeamten und Diener, welche in der
                  Zeit vom 1. Jänner bis 29. Februar 1920 in der Aktivität gestorben oder in den
                  Ruhestand versetzt worden sind (1019 der Beilagen).</item>
               <item><label>5.</label>Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung über den Antrag
                  Forstner und Genossen (1003 der Beilagen), betreffend<pb facs="#facs_56" n="56" xml:id="img_0056" break="yes"/><fw type="pageNum">3461</fw>Änderung des
                  Zahntechnikergesetzes <emph>(1020 der Beilagen)</emph>.</item>
               <item><label>6.</label>Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung über den Antrag
                  Tomschik, Pick und Genossen (1001 der Beilagen), betreffend Änderung des Gesetzes
                  über die Arbeiterkammern <emph>(1023 der Beilagen)</emph>.</item>
               <item><label>7.</label>Bericht des Finanz- und Budgetausschusses über die Vorlage der
                  Staatsregierung (989 der Beilagen), betreffend das Gesetz über Kreditoperationen
                     <emph>(1018 der Beilagen)</emph>.</item>
               <item><label>8.</label>Bericht des Finanz- und Budgetausschusses über die Vorlagen
                  der Staatsregierung (1016 und 1017 der Beilagen), womit die Ausscheidung der unter
                  das Gesetz vom 25. Jänner 1914, R. G. Bl. Nr. 15 (Dienstpragmatik), fallenden
                  Postbediensteten (Beilage 1016) und Telegraphen- und Fernsprechbediensteten
                  (Beilage 1017), aus diesem Gesetze vorgenommen wird (Entpragmatisierungsgesetz)
                  (1028 der Beilagen).</item>
               <item><label>9.</label>Bericht des Finanz- und Budgetausschusses über die Vorlage der
                  Staatsregierung (995 der Beilagen), womit der Artikel II des Gesetzes vom 15. Mai
                  1920, St. G. Bl. Nr. 227, abgeändert wird (3. Nachtrag zum
                  Besoldungsübergangsgesetz <emph>(1029 der Beilagen)</emph>.</item>
               <item><label>10.</label>Bericht des Finanz- und Budgetausschusses über die Vorlage
                  der Staatsregierung (982 der Beilagen), betreffend das Gesetz über die begünstigte
                  Versorgungsbehandlung der Hinterbliebenen nach im Dienste verunglückten
                  Staatsangestellten (Unfallhinterbliebenennovelle) (1030 der Beilagen).</item>
               <item><label>11.</label>Mündlicher Bericht des Finanz- und Budgetausschusses über die
                  Vorlage der Staatsregierung (998 der Beilagen), betreffend Teuerungszulagen für
                  den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, seinen Stellvertreter und die
                  ständigen Referenten dieses Gerichtshofes (3.
                  Verfassungsgerichtshofnovelle).</item>
               <item><label>12.</label>Mündlicher Bericht des Finanz- und Budgetausschusses über die
                  Vorlage der Staatsregierung (998 der Beilagen), betreffend Teuerungszulagen für
                  den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, seinen Stellvertreter und die
                  ständigen Referenten dieses Gerichtshofes (3.
                  Verfassungsgerichtshofnovelle).</item>
               <item><label>13.</label>Bericht des Justizausschusses über die Vorlage der
                  Staatsregierung (993 der Beilagen), betreffend die Durchführung der Grenzregelung
                  auf Grund des Staatsvertrages von St. Germain.</item>
               <item><label>14.</label>Bericht des Finanz- und Budgetausschusses über die Vorlage
                  der Staatsregierung (981 der Beilagen), betreffend das Gesetz über die
                  Beitragsleistung des Staates zu dem Aufwand der autonomen Körperschaften für die
                  Bezüge der aktiven und pensionierten Lehrpersonen der öffentlichen Volks- und
                  Bürgerschulen sowie der Witwen und Waisen nach solchen Lehrpersonen für das Jahr
                  1920 <emph>(1026 der Beilagen)</emph>.</item>
               <item><label>15.</label>Bericht des Ausschusses für Handel und Gewerbe, Industrie und
                  Bauten über die Vorlage der Staatsregierung (996 der Beilagen), betreffend das
                  Gesetz über die Ermächtigung der Regierung zur provisorischen Regelung der
                  Handels- und Verkehrsbeziehungen mit auswärtigen Staaten <emph>(1031 der
                     Beilagen)</emph>.</item>
               <item><label>16.</label>Bericht des Ausschusses für Handel und Gewerbe, Industrie und
                  Bauten über die Vorlage der Staatsregierung (907 der Beilagen), womit einige
                  Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 1919, St. G. Bl. Nr. 220, über die
                  Errichtung von Einigungsämtern für Streitigkeiten aus bestimmten
                  Lieferungsverträgen abgeändert und ergänzt werden <emph>(1025 der
                  Beilagen)</emph>.</item>
               <item><label>17.</label>Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über
                  die Anträge des Abgeordneten Schneidmadl und Genossen, betreffend die Ablösung
                  landwirtschaftlicher Pachtgründe (358 der Beilagen), Stocker und Genossen,
                  betreffend Ablösung langjährig verpachteter Grundstücke (435 der Beilagen) und
                  Haueis und Genossen, betreffend die Enteignung von Pachtgründen (447 der Beilagen)
                     <emph>(1021 der Beilagen)</emph>.</item>
               <item><label>18.</label>Bericht des Ausschusses für Erziehung und Unterricht über die
                  Anträge Th. Schlesinger, betreffend die Zulassung weiblicher Schüler zu den
                  Unterrichtsanstalten aller Kategorien (211 der Beilagen) und Dr. Angerer, Pauly,
                  betreffend die Errichtung und Ausgestaltung der Mädchenmittelschulen (309 der
                  Beilagen) <emph>( 699 der Beilagen)</emph>.</item>
               <item><label>19.</label>Bericht des Ausschusses für Erziehung und Unterricht über den
                  Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Burjan und Genossen (196 der Beilagen),
                  betreffend Schaffung weiblicher Referentenstellen im Staatsamt für Inneres und
                  Unterricht <emph>(687 der Beilagen)</emph>.</item>
            </list>
            <p>Wird gegen meinen Vorschlag in bezug auf Tagesordnung, Tag und Stunde eine Einwendung
                  <pb facs="#facs_57" n="57" xml:id="img_0057" break="yes"/><fw type="pageNum">3461</fw>erhoben? <emph>(Abgeordneter Dr. Mataja: Ich bitte ums Wort!)</emph></p>
            <p>Der Herr Abgeordnete Dr. Mataja hat das Wort.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Mataja</emph>: Im Sinne des § 34 a der Geschäftsordnung
               beantrage ich, auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung als ersten Punkt den Bericht
               des Verfassungsausschusses über das Auslieferungsbegehren des Bezirksgerichtes
               Josefstadt gegen den Abgeordneten Skaret wegen Übertretung der Sicherheit der Ehre zu
               setzen, vorausgesetzt, daß dieser Bericht bis zum Beginn der morgigen Sitzung
               vorliegt.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Wie der Herr Abgeordnete selbst konstatiert, liegt ein
               solcher Bericht nicht vor ....</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Mataja</emph>: Herr Präsident, es liegen schon Präzedenzfälle
               vor. Sie haben für den Fall der Fertigstellung des Berichtes schon der Parteien
               Rechnung tragen. Es steht auch dem Gegenstände auf die Tagesordnung einer nächsten
               Sitzung gesetzt und ich bitte, im vorliegenden Falle die Meinung des Hauses
               einzuholen.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Ich habe es gar nicht abgelehnt, sondern nur bemerkt, daß ein
               solcher Bericht nicht vorliegt. Es besteht aber selbstverständlich gar kein
               Hindernis, daß auch dieser Bericht, sobald eine Vereinbarung unter den Parteien
               geschlossen wird, ebenso wie die anderen Berichte, über die eine solche Vereinbarung
               unter den Parteien besteht, noch auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ich habe heute
               eine Liste aller dieser Berichte bekommen, über die unter den Parteien Vereinbarungen
               getroffen worden sind, und habe gemäß einem Beschlusse des Hauptausschusses, wonach
               der Präsident ersucht wird, alle diese Berichte auf die Tagesordnung zu setzen, dies
               auch getan. Ich werde selbstverständlich, wenn mir gemeldet wird, daß auch darüber
               eine Vereinbarung getroffen ist, diesen Bericht ebenfalls auf die Tagesordnung
               setzen.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Mataja</emph>: Ich bitte, im Sinne des § 34a der
               Geschäftsordnung um die Abstimmung darüber. Es heißt da <emph>(liest)</emph>: „Wird
               eine Einwendung erhoben, so entscheidet das Haus ohne Debatte“. Das ist die
               Geschäftsordnung, die uns alle bindet.</p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Es ist mir sehr lieb, Herr Abgeordneter Dr. Mataja, daß Sie
               mich auf die Geschäftsordnung verweisen. Wenn Sie sie in die Hand nehmen werden,
               werden Sie sich selbst davon überzeugen, daß ich nach der Geschäftsordnung nicht
               anders vorgehen kann, als ich eben vorgehe. Ich kann den Bericht eines Ausschusses
               auf die Tagesordnung setzen, wenn der Bericht vorliegt. Ich kann aber, obwohl die
               Geschäftsordnung das nicht vorsieht und nicht gestattet, in dem Falle, wo keine
               Einwendung erhoben wird, also die Parteien es vereinbaren, nicht nach der
               Geschäftsordnung, sondern anders vorzugehen, auch anders vorgehen und einen Bericht,
               der nicht vorliegt, dennoch auf die Tagesordnung setzen. Wenn mir gemeldet wird, daß
               eine solche Vereinbarung darüber besteht, diesen noch nicht erstatteten Bericht auf
               die Tagesordnung zu setzen, werde ich selbstverständlich diesem Wunsch der Parteien
               Rechnung tragen. Es steht auch dem Herrn Abgeordneten frei, am Beginn der nächsten
               Sitzung, wenn der Bericht vorliegt, einen Antrag dahin zu stellen, die Tagesordnung
               durch diesen Gegenstand zu ergänzen.</p>
            <p>Zu einer Einwendung hat der Herr Abgeordnete Dr. Bauer das Wort.</p>
            <p>Abgeordneter Dr. <emph>Bauer</emph>: Ich möchte nur bemerken, daß der
               Verfassungsausschuß jetzt einberufen ist, sofort nach der Haussitzung zusammentreten
               wird, und daß falls ein Bericht vorliegt, von unserer Partei keine Einwendung erhoben
               werden wird, daß er auch morgen verhandelt wird. <emph>(Abgeordneter Dr. Mataja:
                  Bitte sehr, das genügt mir!)</emph></p>
            <p><emph>Präsident</emph>: Ich bitte aber, meine Herren, dann morgen zu Beginn der
               Sitzung nicht zu vergessen, den Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung zu stellen.</p>
            <p>Wird sonst noch eine Einwendung gegen Tag, Stunde und Tagesordnung erhoben?
                  <emph>(Nach einer Pause:)</emph> Es ist dies nicht der Fall, sonach bleibt es bei
               meinem Vorschlage.</p>
            <p>Die Sitzung ist geschlossen.</p>
            <head>Schluß der Sitzung: 6 Uhr 45 Minuten abends.</head>
            <p>Österreichische Staatsdruckerei. 45920</p>
         </div>
      </body>

   </text>
</TEI>