Die Entstehung des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920

Die Entstehung des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 präsentiert die Dokumente zur Entstehung des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes aus 1918–1920 auf einer Webseite. Das Bundes-Verfassungsgesetz ist die mehr als hundert Jahre alte Grundlage der Verfassung der Republik Österreich. Seit dem 1. Oktober 1920 gilt sie nahezu ununterbrochen und regelt das staatliche Leben, wie etwa die Wahlen zum Nationalrat, die Bestellung der Bundesregierung oder den Schutz der Grundrechte durch den Verfassungsgerichtshof.

Der Entstehungsprozess des Bundes-Verfassungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt in der neueren Geschichte Österreichs; seine andauernde Geltung macht diesen Entstehungsprozeß aber auch zu einer wichtigen Quelle für Juristen:

  • Historiker können einen genaueren und einfacheren Einblick in wichtige Quellen der Verfassungsentwicklung erlangen als bisher möglich. Dank der Protokolle des Verfassungs-Unterausschusses wissen wir zum Beispiel, warum nicht, wie in anderen Verfassungen, „die öffentliche Gewalt“ vom Volk ausgeht, sondern „das Recht“ (Art 1 B-VG) – eine historisch bedeutsame, weit über die Wortwahl hinausgehende Entscheidung.
  • Es wird auch einfacher für Juristen, Zugang zu den – bei der historischen Auslegung der Verfassung benötigten – Materialien zu erhalten und sich nicht wie bisher an einer vergriffenen und unvollständigen Quellenedition zu orientieren. Der Verfassungsgerichtshof hat zum Beispiel seine Argumentation in mehreren Fällen auf die historischen Materialien gestützt, etwa um Kompetenztatbestände zu erhellen (vgl. VfSlg 13237).

Die Entstehung des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 macht alle Verfassungsentwürfe von Karl Renners ersten Entwurf Ende 1918 über die sechs von Hans Kelsen verfassten Entwürfe 1919 bis zur Endfassung des Bundes-Verfassungsgesetzes im Herbst 1920 zugänglich; es liefert sämtliche wichtigen Besprechungsprotokolle sowie ausgewählte weitere Dokumente. Die Ansicht der edierten Dokumente enthält sowohl Bilder der Originaldokumente als auch eine Textdarstellung (unter Kenntlichmachung von Änderungen), welche zur freien Verfügung heruntergeladen werden können. Weiters werden sämtliche Dokumente mit einem editorischen Bericht wissenschaftlich erschlossen und kontextualisiert.