Das Projekt

Die Entstehung des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 hat zum Ziel, alle relevanten Materialien (Entwürfe, Protokolle und sonstige Dokumente) des Entstehungsprozesses der Jahre 1918–1920 des heute noch geltenden österreichische Bundes-Verfassungsgesetz 1920 (B-VG 1920) digital, open access und online zu publizieren.

Der Entstehungsprozess des B-VG 1920 ist sowohl für die österreichische Verfassungsgeschichte als auch für die Verfassungsrechtslehre zentral. Die Entstehung des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 will daher einerseits Quellensammlung für die rechts- und verfassungshistorische Forschung, andererseits aber auch von Nutzen für die tägliche rechtsdogmatische und rechtspraktische Arbeit sein.

Unsere Publikation soll modernen Standards der digitalen Editorik und der Rechtsgeschichte entsprechen und in mehrerlei Hinsicht eine grundlegende (Neu-)Erfassung dieses Verfassungsentstehungsprozesses liefern. Der gesamte Prozess wird so präziser und umfassender als bisher dargestellt:

  • Bekannte, bereits edierte Dokumente werden niederschwellig und weltweit erreichbar zugänglich gemacht;
  • unbekannte Dokumente und Varianten bekannter Texte werden neu erfasst und publiziert;
  • Lücken und Fehler bisheriger, großteils bereits vergriffener Quelleneditionen werden beseitigt;
  • der Zugriff auf die Texte wird nicht nur in gesicherter, EDV-lesbarer und durchsuchbarer Weise gewährleistet und mittels editorischer Anmerkungen zur Textgenetik erschlossen, sondern es werden zur eigenen Textkritik auch Faksimile der Archivtexte angezeigt;
  • die Dokumente werden mit Editorischen Berichten historisch kontextualisiert und in den Prozess der Entstehung der Verfassung eingeordnet.

Die Dokumente in Die Entstehung des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 sollen möglichst rasch nach Erfassung online zugänglich gemacht werden, deshalb wird schrittweise vorgegangen:

  • Zunächst werden die Faksimiles als Bilddateien samt korrespondierenden, aber nicht korrigierten Textdateien eingestellt;
  • daraufhin erfolgt die Textkorrektur sowie der Ausweis von Textvarianten bzw -genese;
  • schließlich wird jedem Dokument ein Editorischer Bericht angefügt.