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Protokoll der 1. Sitzung des Subkomitees des Verfassungsausschusses vom 11. Juli 1920

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Protokoll der 1. Sitzung des Subkomitees des Verfassungsausschusses vom 11. Juli 1920

Unterausschuss des Verfassungsausschusses

11. Juli 1920

Sitzungsprotokoll (Lithographie )

AdR, BKA Inneres, Staatskanzlei, Karton 48, Zl. 102/70 ex 1920

maschinell erfasst

Protokoll der 1. Sitzung des Subkomitees des Verfassungsausschusses vom 11. Juli 1920

Das Original befindet sich im Eigentum des Österreichischen Staatsarchivs unter der ÖStA-Signatur „AdR, BKA Inneres, Staatskanzlei, Karton 48, Zl. 102/70 ex 1920“. Die Verwendung des Digitalisats durch Dritte bedarf einer schriftlichen Bewilligung des ÖStA entsprechend der geltenden Benutzungsordnung.

Protokoll der Sitzung des Subkomitees des Verfassungsausschusses vom 11. Juli 1920. Beginn: 9h30 Vormittag. Anwesend: Dr. Etto Bauer, als Vorsitzender, Dr. Joaef Aigher, Heinrich Cleasin, als Berichterstatter tr. Lobert Dannebere. datuies il dersca. Jodok Sinok, dr. Ignez Seipel Staxtssckretur trof.Dr. Michsel sayr. Juroc. or. Naue & e l e en als Espale des Mrfeffie Von der Staatskanzlei: Win-lat Fr. Georg rocällch. Sektionsrat Dr. Egbert Kanaliaher oberfinanzrat dr. Karl Uoser alo cartettine Kin.Vizosekretär dr. KurtFFisberge 2 der Voreitzende erteilt nach tröffnung der Sitzung den serichterstatter clesein das ort, der ss als seine fufgabe darstellt, aus den vorliegenden Entwürfen die Differenzpunkte derauszuschälen, un eine Grundtage der Verhandlungen zu gewinnen. Zur Beratung liegen vor: 2.) der Antwurf, der gemeinsam vom Stagtskanzler Dr. fenner und Staatsgekretär Dr. Mayr verfast wurde (Jenner Mayr Intwurf): 2.) der Entwarf, der auf Grund der Einzer Verhandlungen in Forn einer Oegenüberstellung der Entwürfe des Staates sekretüre Dr. Mayr und der soz.-den. Fartei (Tr. Hanneberz) abgefaßt ist; 3.) der Intmurt der. großdeutechen Vereinigung und 2.) der Intwurf des Nr.113pr (840 der Beilagen). Vor Eintritt in die Debatte über diese Entwürfe wird se aber notwendig sein, sich darüber klar zu werden, ob nan, wie es alle 3 fartelen vorscälsgen eine Treiteilung der Kompetenzen vornen men soll, u.zw. folgendermaßen: K: Angelegenneiten, in denen dis setzgebung und die Vollziehung den Bung zustehen, R: Angelegenheiten, in denen die artzsehune den Funde und die Vollziche 3

den Ländern zustcht, c: angelegerheiten, in denen dem Funde nur die grundsätzliche Gesetzgebung, den Ländern aber die Erlassung der Ausführungsgesetze und die Vollzienung zustchen. Nachdem der Eerichterstatter in ausfüurlicher Bärstellung die Unterschiede der Kompetenzabgrenzung in den eingange ermähnten Ertwirfen Punkt für Punkt aufgezühlt und erörtert hat, eipffehlt er die Dehatte in der leise zu führen, daß das Subkomitee zuerst über die allgemeine Kompetenzaberenzung und dann über das Recht zur. Erlassung von Verordnungen schlüssig werde. Als erster ledner der Oeneraldebatte, die der Vorsitzende daraufhin eröffnet, erklärt Staaterekretär Dr. Ma y r, daß sich die länder nach langnierigen Verhandlungen des Tystenatik seines Entwurfes, wie er der Linzer lagung vorlag und nach dem Entwurf Dr. Dahnebergs ergänzt wurde, also auch der Dreiteilung der Zompstenzen einhellig angeschlossen. nätten. Die Subsumierung der Kompetenzen hingegen sei unter großen Schwierigkeiten in der Staatakanzlei unter Litwirkung der außgebenden Keanten der Verfassungs- und Vermaltungsahtellung 4

erfolgt, wobel getrachtet wurde, under derarzichung zuständiger sacnkente ein halsbares Und prahtioch durchfüerbares sart zu schaffen. debor den Eatrart, der unter den Voreitz des Staatsfanzlers (Entaurf tenner-Wayr) ausgearbeitet wurde, wäre zu benerken, daß brihenner in der aurzählung der Kompstenzen bereita den Irjedes einzelnen Kaggskels ünftigen dundesninletriumtestlegen wollte, so daß Ekt.I die Angelegenheiten der Staatekanzlei,2 die des Staatsantes für leuderes u.s.. wiedergeben. Die Erreichung dieses Luaßkes erscheint wende wichtle, de in der Verfrosung keine Notwendigkeit bestent/Gen ir8 Kungakreis der Ministerien zum Ausdruck doch zu bringen, der Vielfachen Lenderungen unterliegt. Die juristischen Mitarbeiter der Staatskanzlei haben sich ebenso wie die Fachleute der Staatsänter seiner Anschauung angeschlogsen, das die sest stenatik des Einzer und des Fr.tadneberg'schen Entwurfes richtiger ach, als Frage politischer hatur sei noch zu erwähnen, daß mit den Sätz,, die winder übertragen der Bunde“ zum Ausdruck gebracht werden soll, daß die länder primäre Genalt besitzen. Spätere Derztungen führen, ällerdinge huben noch nicht alle Länder ihre Zustinnung gegeben, zur fahl der Torte: Hundsssache ist einsichtlich besstzgebung und Vollziehungs.. 5

Abscnliefend regt der StautsseKretür an, nicht den Ertnarf dr. Nenners als Brundlage der Beratungen zu nehmen, da sich dann die Differenzpunkte zuischen den Intwürfen der chrietlicnsorialgn, der Shzial-Demokraten und der crösdeutschen Vereinigung leichter dervorheben lassen. Auch Br. Seippl beantragt, sich mit der Syetenatik der letzteren Entrürfe einverstanden zu erklären, worauf der Berichterptätter die notwendigkeit einer lahhengesetzgebung. des Bundes erörtert, die gr mit deiZeit spielen aus frühgrgrbelegt. zur trage def (Systenatik verneist Min.Rat Dr. F r oghli ch Garauf, daß zahlreiche Mlaterien in die Komgetenz verschiedener östaatsämter,gehären. und bei einer Cliederung des Stoffes nach bundesministerien Kompetenzstrhitigkeiten nicht zu vermeiden wären, daß andererseits aberfauch Angelegenheitsn in der Verfassung erwännt werden ulssen, die leiDen Staatsant zugencfen, die z.B. die Vermaltungsgerichtsbarkeit. zügt AinTrof. dr. Kelsen zu, daß zwar er die inzer untwirfe wie alle übrigen mangelhaft und refornbedürftisg seten. daß sich aber eine Kompgtenzabgresizung wie sie der Entwurf Dr Renners versucht naca zwei besichtspanhten)nicht durchrühren lüsse und Unstignigkeitzin Mefolge nabe. Iner er redst einer lähpens 6

gesetzgebung das dort, nur müsse narh die kunder verpflichten, diese Gesetze dinren einer bestinnten Frist durcundführen. der Vorsitzende bringt hierauf der Antrar Dr.Seinel zur Abstinnung, das die Dreiteilung beizthalten get, wanit implichte festgestellt wird, daß alles, was nicht ausdrücklich den Kunde verbehalten ist, in den Uirkungekreis der Lünder fallt (Antrag angenommen). seiters beantragt er, dad mit Rücksient auf die vorliegende Cegenüberstellung des carietlica-sozialen und des sozialdenokratischen Entwarfes in der linzer rassung - der großdeutsche entnurf wird sieh unschner mitbenandeln lassen. den inzer Intwurf als Grundiage der Verhandiung zu nehnen, wobei es notim Art. 10. wendig sein wird, is nur teitreien benandelte Dinge geneindan mit Frt.11 zu benandeln. (angenomnen). leitet hierauf EingelDer VorsitzendNeßerabungen ein und das Subkomitée besculießt über seinen Antrag, daß abs.1 des Art.10 zu lauten het: Fundessache ist die Gertzgehung und Voliziehung in falcens den Argelegenheiten. In Felgenden daben darn die Gestinnten Ertikeln zu entfallen. zu rkt. I empfichlt der Berichterstatter nach den Tort ,Ausland einenZügen: lusbesondere der abschlutallen 7

zwar nach Arscheu Frärel. ung des Staubssekretire tr. larr nient notwendig sei, aber, e —einen wische des Stautsantes für Kenseres entgegenkonnk, -. Nächden auch Pros. Dr. elsen diesen Vornchtag unterstütri. weil sich in den Fändern die Fendenz zum Abschluß von Staatsvertrügen zeige, wird der Antrag angenomnen. In diesem Zusamnennänge gelangt auch die Frage zur Trörterung, wer zur Kriegserklärung kompetent sei, wobei itaatssekretär Dr. Mayr dur die Schrierigkeit hinweist; daß es noch nicht eicher sei, in welcher Form die Gesetzgebung durchgefüart wird.- Bundeerat oder dundestug. Ia sei fraglich, welche orgabe ein solches besetz zu beschließen. hätten, nicht fraglich gei es aber, daß die Länder eine Kriegserzlärung nicht beschließen können. Prof.Dr. Kelsen gibt zu bedenken, das wir nach dem Friedensvertrag keinch Trieg fuhren dürfen und auch kein lnetrament dafür schon das politihaben. wirdeessich senen Tründenfnicat enpfeulen, au die spitze dieser Verfussung die Kriegserklärung zu stellen. flch Staatssekreter Nr. 12Ir möchte nur das unbedingt Notwendige aufnehmen. Funkt 2 wird in der inzer Fasenee angenommen, Nar wird über antrag des 8

Vorsitzenden anstatt des lortes, dieseur das dort, lan gesetzt. Dei Pkt.3 entwickelt sich über die Einfährung der Pürgerliste eine längere Auseinandersetzung, in deren Verlauf Win.tat Dri Prbeklich und Sekt.tat dr. Mannlicher den Vert der Führung solcher listen nach belgischen Muster mit) der Vichtigkeit dieses Behelfes besi wahlen in den Bundestag und bei Volksabstinmungen begränden, Dr. Danneberg und X.12- dgrach aber der Anschauung (sind, daß bpi den ranlen, trotzdem wehgen der unvermeidlichen Mangelhaftigheit solcher Aufzeichnungen jedesnal nehe fählerlisten unentbehrlich wären uhd die Zosten der Fridenthaltung ramentlich in der Miltionenstadt Wien die Finanzielle letsthöfsfanigkeit des Silastes meit übersteigen. Zeinesfalls dürfe die Khfnanne in Die Bürgerliste an eine gesißee Seshartigkeit gebunden werden. Staafssekretär Dr. Ma y r erklärt, er habe(sich verpflichtet gefühlt, nervorzuheben, das die Traxis für die Bürgerlisten spreche, während Dr. Selpel gegen eine Streichung des Beisatzee nichts einzuwenden hat, weil die Angelegenheit noch nieut spruchreif sei. da auch der Voreitzknde den Beisatz nicht für notwendiehält, weil die Voltzienung in aulangeflegenheiten 9

7 vor dem Worte, Bundesfinanzen

und vol indessachs set daher (Bundesregierung unddie e enterung etwer bürgerliste verfügen könne, wird gunkts1 der Tessuag des Entwarfee augesonne jedoch entrattt der Sechsatz, sonie die Einrichtung und Wiürung der Bür,er Tister. Ei Reginne des Mettes 4hit in Gegensatz zur sonstigen Streiehung der bestimnte Artikel)stehen zu bleiben, hinrichtlieh des übrigeh ortlautes verweist der Voreitzenke auf den feraerlöchen Antwurz, dersaiar überall, wo vor den Ländern die fiede ist, auch die Semeindent anfchrt. (Megelung, welche) abgeben den bunde, den fändern und ben Senginden. zustehen; legelung der Antellnahne der lönder und ceneinden dasen Einnahnen des Fundes und Regelung der Beiträge und Zuschüsse aus Bundeenifteln zu den usgeben der Länder und Sangioden,. Dr. Tanneberg schließt eien der Anschauung Dr. Lenner's an, da die Sorge un die Finanzen der Länder und der Chnfinden gleieh brennend sel. Sollte dis Angelung der Semeindefinanzen den Jändern überlassen bleiben, dann iet (zu fürchten, daf die großen Aussinanderpetzung gen zwischen sund und ändern dahn eret noch zwischen Geneinden und Ländsen durchgekämptt werden müssen, wünrend so eine einmeitliche Regelung möglich wäre. Grof. Nr. lelsen weint in verfas -10- sungstechnischer Ninsicht die Einsigung davon ablängig machen zu müssen, nie die bemeinden in die Verfassung eingegliedert werden, denn Fr. kenner habs die bemeinden den Ländern selbständig gegenübergestellt. Den gegentiber verweist der Vorsitzende auf die etete Forderung der Geweinden nach Zuneisungen seitens des Staates, deren löhe dieser selpst regeln solle und erwühnt einen Gesetzentwurf der Regierung, in den den Gemeinden verschiedene Steuern zugenlesen werden (Insatzsteuer, Hauszinsstener, Meischsteuer, stz.). Ein Sonnen werde immer bestehen und es sei nicht ungefährlieh, die Frage nur voh staatss rechtlichen Standpunkt zu behandeln. Staatssekretär Dr. Marr würde es für praktischer halten, das Vorbild der deutschen Reichsverfassung zu nehmen; man müste dann aueh auf dim zu schaffende Gemeindevertände Rücksicht nehnen. In keiner anderen Verfaseung sei eine solche Heranziehung der Geneinden festgelegt. enn wir dies als Bundessache einfügen, so werden die Gemeinden in einer ihrer wichtigsten Ingelegenheiten von den Findern losgelöst.Die Länder würden dageren so heftig Widerspruch erheben, daß das ganze Verfassungswerk in Frage käne, denn nach deren Anschauung gäbe es übernaupt. 11

keine Fundermittel, sondern fur landesmittel über die der Fund verfügt. N der Versitzende widerspricht dieser Auffassung, da man in Kinblick auf die staatlichen Ueberweisungen mit mehr Lecht sagen könne, daß der Kund die Redürfniese der Händer bestreiteft. Innerhin müser dem Bunde das Recat gewährt werden, über Soneindesinanzen abzusprechen, wenn er über Geneindeangelegenheiten, wie z.F. die lakale Polizei entscheiden darf; in diesen Falle entscheidet der Bund, ob er für die Ausfünrung des übertragenen Virkungskreises eine Entschädigung gewänrt. M. I1- dersch fügt hinzu, das senließlich aus den Steuerquellen diens sowohl die fänder wie die Sensinden dotiert werden müesen. Maenden Staatesckretär Pr. X ernähnt, daß die Gemeinden erst seit Errichtung der Republik aus Not staatliche Milfe in Anspruch nennen müssen, der Foraitzende die Trage meritorisch derzeit als unlösbar bezeich net und die vom Staatesckretär Br.1err angekündigte Vorlage geeigneten Studiermaterials begrüst; beantragt Dr. seipel in Sinne einer Anregune Lel pincks den Antrag Fr. Danneberge zu vertagen, welcher Ertrag angenormen wird. In übrigen wird der ikt.1 im vortlant angenonnen. Phense auch 7Nt. 3.

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meenden ein entrag bleseine aus Winschaltung der Torte mit Ausnahne der ändertanken und generblichen Kreditanstalten) nach den ort „lankwesen? in Verlauf einer Detatte, an der sich der Versitzende, Fetsk Winck, Nr. Ie1- sel, K. Eldergen, S.R. Dr. Hannliener und MrrE.Nr. Heleen Ueteiligen, abgelchat beiden wird. Insbesondere dieNetzteren machen dagegen gelfend, daß die Steliung der fänder ebensd wie die des Bundes, soweit sie sind, strüger von Trivatrechten duren die Bestinmungen des Irtiksle unberünrt bleiben und sich der Ausdruck, Vollzishung ausschlieblide auf die hoheibliche, nicht auf dief mirtschaftliche Rereiung bezicht; auch bei der Unteretellung des Verksnranfsens unter die Gesetzgebung und Tolfziehung des Sundes sel nicht gemeint,(das alle Landesbahnen fundeshannen wörden müssen. rkl.6 wird in sportlant angenon deegleichen ikt.2, in den Dr. Narnebere das Kraftfaarnesen aufgenonnen schen. möchts. Zu dieser Frage bemerkt Stadte sekretür dr. Ma yr, daß mit der Regelung des Turchzugssperkehres die Bundeekompetenz auf diesen Lebiet genügend genahrt sei; so ifbeauch die Scnnetz eine Leihe von Straßen als Durchzuesstrafen erklärt, wie es bei uns mit des lauptlinten der leicnestraden dereegescnchen missen. Segen( die Einterichung

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spricht auch, daß es sich nicht un ein gegenlosscnes Tanzes handelt, sordern nur um eihen feil der Betätigung das Kraftfahrwesen gut den Straßen, weshalt —Vn sinvernehnen mit den Stautsant für Verkehrewegen in dieser funk- ausgelassen wurde. eoentliche ehänderunge, Ereeten den Tkt. d des frd.10. Niezu benerkt Lastesckretur Nr. /3rr, daß die vorliegende Fertierung das Ergetnis laugnieriser Verhandlungen in Saisburg gewesen sei, bei denen es pit schzerer Wühe erreicht würde, daß das lasser- und Flektrizitätsnesen der Grundsatzregelung des bundes unterstellt wurde, allerdinge hat sich die sozialdenokratische an der Fastung dieser Beschlüsse Parteihicht heteiligt. in Laufe der Debutte, an der sich auder den Staatssckrettr, den Vorsitzens den und den Merichterstatter duch die konitäendiglieder Eldersch. Finck, Dr. Seipel und dr. Iigner betfiligen, wird an der Hand verschiedener Geispiele gezeigt, welche Minderniese der Kapitalse beschaffung der länder besin Außbau der wasserkräfte entgegenstehen, und das ausländische littel fir besonders ertragereiche frojekte nohl zur Kreffxxx ztrkun gegeben werden, daß aber sdadureh eine einheltliche unsprstenatigche Verwertung säutlicher wasssekräftd besterreichs urmöglich genacnt wird. In Denischland wäre es anddauhar, daß ei

14 zum deispiel dagern bein dasbau gesef wasserkräfte den lelche irgendein Zurfständeie macht. Zur Annahne gelangt folgende Tael sunf des Funktes c: Vergwesen; die Ausfürrung der Regulierung und die Instandhaltung der schiffbaren und flößbaren Gewüeser, dann solcher Genässer, welche die Erd ze gegen das Ausland oder zwischen lih dern bilden, oder die zwei oder mehrere Länder durchfließen, den Bau der jen nigen Fasserstraten, die das Znland mit den Zusland, oder die mehrere lönder verbinden; dnr Dampfkessel- und Kraftmaschinennesen; Vernessungswesen Abgelehnt wurde der Antrag auf Einschaltung der Torte, die Angelegene neiten der Tohlfahrtswälder (Schänz- und Kannwälder)sowie das Aufforstunge wesen,“ Die von sozialdenokratischer Seite gewünschte Einschaltung des Vorbes lasserrechtonesen“ sowie der intrag Eidersch auf Aufnahne der Worte Mektrizitktswesen und industrielle Vermertung der Bewisser.“ nachden der Vorsitzende die Sitglieder des Subkomitées, deren Entrege abgelennt wurden, zur rechtzeitigen Vorlage der Hinoritätsvoten eingeladen nst, scnliest er die Sitzung um 12 Uar 30 dinaten und berannt die Fortsetzung aur Montag, den 12. Juli, 10 der vorn. an.