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Protokoll Linzer Länderkonferenz 1920

Länderkonferenz

Zwischen 20. und 23. April 1920

Sitzungsprotokoll (Druck )

AVA, Nachlasssammlung, E 1717 (Nachlass Fink), Karton 3, Mappe 1

Dokument vollständig ediert

Protokoll Linzer Länderkonferenz 1920

Das Original befindet sich im Eigentum des Österreichischen Staatsarchivs unter der ÖStA-Signatur „AVA, Nachlasssammlung, E 1717 (Nachlass Fink), Karton 3, Mappe 1“. Die Verwendung des Digitalisats durch Dritte bedarf einer schriftlichen Bewilligung des ÖStA entsprechend der geltenden Benutzungsordnung.

Stenographische Verhandlungsschrift über die Länderkonferenz in Linz am 20., 21., 22. und 23. April 1920.

Verlag des oberösterreichischen Landesrates in Linz.

Druck von Jos. Feichtingers Erben, Linz.

Teilnehmer an der Länderkonferenz.

Staatsregierung:

  • Staatssekretär Dr. Mayr.

Staatskanzlei:

  • Sektionsrat Dr. Fröhlich,
  • Professor Dr. Kelsen,
  • Oberfinanzrat Moser,
  • Ministerialsekretär Dr. Mannlicher.

Staatsamt für Landwirtschaft und Forstwesen:

  • Sektionschef Dr. Alter,
  • Ministerialrat Dr. Darenbichler.

Staatsamt für Finanzen:

  • Ministerialrat Grünwald.

Kärnten:

  • Landesverweserstellvertreter Neutzler (soz. dem.),
  • Landesrat Dr. Steinwender (gr. d.),
  • Landtagsabgeordneter Dechant Walcher (chr. soz.)

Niederösterreich:

  • Landeshauptmann Sever (soz. dem.),
  • Landeshauptmannstellvertreter Mayer (chr. foz.),
  • Landeshauptmannstellvertreter Steiner (chr. soz.),
  • Landeshauptmannstellvertreter Widholz (soz. dem.),
  • Landesrat Müller (soz. dem.),
  • Landesrat Pölzer (foz. dem.),
  • Landesrat Zwetzbacher (chr. soz.),
  • Landtagsabgeordneter Mittermann (gr. d.),
  • Landtagsabgeordneter Ofenböck (joz. dem.),
  • Landtagsabgeordneter Segur (chr. soz.),
  • Landesamtsdirektorstellvertreter Dr. Kaftner,
  • Landessekretär Dr. Wimmer,
  • Bezirkskommissär Mauritsch.

Oberösterreich:

  • Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schlegel (chr. soz.),
  • Landeshauptmannstellvertreter Gruber (soz. dem.),
  • Landeshauptmannstellvertreter Langoth (gr. d.),
  • Landesrat Dr. Schwinner (chr. soz.),
  • Landesamtsdirektor Attems,
  • Landesamtsrat Dr. Ensthaler,
  • Statthaltereikonzipist Dr. Sommer.

Salzburg:

  • Landeshauptmannstellvertreter Dr. Rehrl (chr. soz.),
  • Landeshauptmannstellvertreter Breußler (soz. dem.),
  • Landesrat Christoph (gr. d.), Landesrat Lackner (chr. soz.),[.]

Steiermark:

  • Landeshauptmann Dr. Rintelen (chr. soz.),
  • Landeshauptmannstellvertreter Vongratz (soz. dem.),
  • Landesrat Dr. Klusemann (gr. d.),
  • Landesrat Resel (soz. dem.),
  • Landtagsabgeordneter Gaß (chr. soz.),
  • Hofrat Fennh.

Tirol:

  • Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schumacher, (chr. soz.),
  • Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schmidt (gr. d.),
  • Mitglied der Nationalversammlung Abram (soz. dem.),
  • Landesamtsdirektor Dr. Pockels.

Vorarlberg:

  • Landeshauptmann Dr. Ender (chr. soz.),
  • Landeshauptmannstellvertreter Preiß (soz. dem.),
  • Landesrat Natter (gr. d.),
  • Landtagsabgeordneter Dr. Mittelberger (chr. soz.),
  • Landesamtsdirektor Walderdorff.

Wien:

  • Vizebürgermeister Emmerling (soz. dem.),
  • Stadtrat Dr. Speiser (soz. dem.),
  • Gemeinderat Dr. Danneberg (soz. dem.),
  • Gemeinderat Kunschak (chr. soz.),
  • Gemeinderat Schmitz (chr. soz.),
  • Gemeinderat Skaret (soz. dem.),
  • Magistratsdirektor Dr. Hartl.

Offizieller Bericht des Pressekomitees

über die am 20. april sattgehabte vertrauliche Vorbesprechung.

Heute nach 6 Uhr abends traten die Delegierten der Länderkonferenz zu einer Vorbesprechung zusammen. Sie wurden im Namen des Landeshauptmannes Hauser, der wegen einer Tagung der Nationalversammlung abwesend war, vom Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schlegel auf das herzlichste begrüßt. Redner erklärte, Landeshauptmann Hauser hoffe, die Delegierten noch vor Abschluß der Tagung selbst in Linz begrüßen zu können. Nachdem Redner noch der Tagung den besten Erfolg gewünscht hatte, lud er das in Salzburg gewählte Präsidium ein, den Vorsitz zu übernehmen. Landeshauptmann Dr. Rintelen übernahm den Vorsitz. Über Antrag des Abgeordneten Kunschak wurde daraufhin das bereits in Salzburg gewählte Präsidium durch Abstimmung bestätigt. Es erscheinen somit als Vorsitzende mit gleichen Rechten gewählt: Landeshauptmann Dr. Rintelen (Steiermark), Landeshauptmann Sever (Niederösterreich) und Landesrat Christoph (Salzburg). Abgeordneter Kunschak beantragte weiters, die gleiche Geschäftsordnung wie in Salzburg festzusetzen. Abgeordneter Dr. Danneberg erklärt sich hiemit im Prinzip einverstanden, wünscht jedoch, daß der Antrag dem Geschäftsordnungsausschuß zugewiesen werde. Dieser könne darüber abschließend entscheiden. Der Antrag Kunschak wurde mit der Ergänzung Danneberg angenommen. Über Antrag Kunschak wird auch der gleiche Geschäftsordnungsausschuß wie in Salzburg eingesetzt, nur tritt an Stelle des Delegierten Dr. Pflanzl, der in Linz nicht erschienen ist, der von der Großdeutschen Vereinigung nominierte Landeshauptmannstellvertreter Langoth. Der Geschäftsordnungsausschuß hat demnach folgende Mitglieder: Sozialdemokraten: Gruber und Danneberg; Christlichsoziale: Dr. Ender und Schumacher; Großdeutsche Vereinigung: Dr. Schmidt und Langoth. Weiters gehören dem Geschäftsordnungsausschusse an die Vorsitzenden der Konferenz sowie Staatssekretär Dr. Mayr als Teilnehmer. In den Presseausschuß werden gewählt: Dr. Schumacher (wiedergewählt) und Speiser, sowie Dr. Mittermann (neu). Die erste Plenarsitzung der Konferenz wurde für morgen 4 Uhr nachmittags festgesetzt.

Erste Sitzung am 21. April 1920.

Vorsitzender:

  • Der Herr Landeshauptmann von Steiermark Dr. Rintelen.

Eröffnung der Sitzung um 4 Uhr 18 Minuten nachmittags.

Herr Landeshauptmann Dr. Rintelen:

Verehrte Herren! Indem ich hiemit die Sitzungen der Länderkonferenz eröffne, erkläre ich, daß das gestern von Ihnen gewählte Präsidium dankend die Wahl angenommen hat, ebenso wie der gewählte Geschäftsordnungsausschuß, der bereits gestern zusammengetreten ist. Seine Beschlüsse werden dann von Herrn Landeshauptmann Sever mitgeteilt werden.

Als Einlauf kommt in Betracht eine Zuschrift des Städteverbandes, die bereits gestern im Geschäftsordnungsausschuß erledigt worden ist; dann eine Zuschrift des Verbandes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, welche sich dagegen verwahrt, daß der Arbeiterschutz für diese Arbeiter nicht durch die Bundesverfassung geregelt wird, sondern eben verlangt gleichmäßige Behandlung des gesamten Arbeiterschutzes, also auch des Arbeiterschutzes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter durch die Bundesgesetzgebung; dann eine Zuschrift des oberösterreichischen Landes-Mittelstandsrates, die eine schleunige Durchführung der Verfassung auf der Länderkonferenz begehrt. Ich möchte mir dann noch erlauben mitzuteilen, daß heute abends das Theater um halb acht Uhr stattfindet und daß keine Karten ausgegeben werden, sondern die Herren haben vor sich den Sitzplan zur Festvorstellung und aus diesem Sitzplan ergibt sich, welche Plätze den einzelnen Herren angewiesen sind.

Ich erteile zuerst das Wort dem Herrn Landeshauptmann Sever mit der Bitte, über das Ergebnis der gestrigen Konferenz des Geschäftsordnungskomitees zu berichten.

Herr Landeshauptmann von Niederösterreich Sever:

Hochverehrte Herren! Das Geschäftsordnungskomitee schlägt Ihnen vor, die Geschäftsordnung, die wir uns in Salzburg gegeben haben, mit einigen kleinen Abänderungen neuerdings wieder annehmen zu wollen.

Im § 2, Absatz 3, ist eine irrtümliche Schreibweise. Es heißt dort, wenn ein Antrag auf Schluß der Debatte gestellt und angenommen wird, so wird sofort zur Abstimmung über den Verhandlungsgegenstand geschritten.

Es soll heißen: „Wird sofort die Meinungsäußerung der verschiedenen Parteien zur Kenntnis genommen“, so wie wir das in Salzburg beschlossen haben.

Im Artikel 5 der Geschäftsordnung sind zu streichen die Punkte 1, 2, 3, 4, 5, 6, weil wir Ihnen eine andere Form der Behandlung des Gegenstandes vorschlagen werden.

Was die Geschäftsführung selbst anbelangt, so schlägt Ihnen der Geschäftsordnungsausschuß vor, daß heute nachmittags die Generaldebatte abgeführt werden soll, die wir heute zu Ende führen wollen.

Morgen vormittags soll dann eine Sitzung stattfinden, die nicht als Plenarsitzung der Länderkonferenz, sondern als eine Ausschußsitzung gelten soll. In dieser Sitzung sollen die ersten zwei Punkte, die wir als Behandlungsgegenstände verhandeln wollen, die Kompetenz und die Finanzen ausschußmäßig verhandelt werden. Es werden die Herren Referenten von den Staatsämtern das Wort ergreifen und der Herr Staatssekretär selbst in liebenswürdiger Weise alle verlangten Aufklärungen geben.

Diese Sitzung soll weder stenographisch aufgenommen, noch darüber ein Protokoll geführt werden. Es soll ganz eine interne Sitzung sein, die wohl als Ausschußsitzung der Länderkonferenz gedacht ist, an der sich jedoch sämtliche Herren der Länderkonferenz beteiligen sollen.

Nachmittag findet dann die Plenarsitzung der Länderkonferenz statt und bitten wir Sie, nach folgenden Punkten die Erledigung der Tagesordnung vorzunehmen: Punkt 1 Kompetenz, Punkt 2 Finanzen, Punkt 3 Abschnitt IV, Punkt 4 Grund- und Freiheitsrecht und Punkt 5 Behandlung des Artikels 141.

Das Geschäftsordnungskomitee bittet die Herren, wenn wir in die Plenarsitzung eingehen, weniger auf lange Reden zu sehen, als auf strenge, kurze und sachliche Behandlung der Gegenstände, die jeweils auf der Tagesordnung stehen. Die Parteien werden gebeten, ihre Anträge zu stellen und nachdem ohnehin eine Generaldebatte heute stattfindet, nur in kurzen Umrissen ihre Anträge zu begründen, um die Möglichkeit zu geben, daß wir so rasch als möglich mit der uns gestellten Arbeit fertig werden. In großen Umrissen haben wir über die ganze Verfassung in Salzburg gesprochen. Wir glauben, daß die heutige Tagung dazu bestimmt sein soll, über die Verfassung eine Spezialdebatte abzuführen und dadurch dem Herrn Staatssekretär unsere Wünsche bekanntzugeben. Nur auf diese Art und Weise, wenn nicht allzuviel gesprochen wird, ist die Möglichkeit vorhanden, rechtzeitig auch hier in Linz fertig zu werden.

Ich gestatte mir im Namen des Ausschusses Sie zu bitten, auf die vorgeschlagene Form der Tagung einzugehen.

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen:

Zum Worte gemeldet sind bisher Herr Landeshauptmannstellvertreter Gruber, Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth, Herr Landeshauptmann Dr. Ender, ferner Herr Staatssekretär a. D. Dr. Steinwender und Herr Abgeordneter Kunschak. Von der sozialdemokratischen Partei wird, glaube ich, noch ein Herr gemeldet werden. Ich bemerke, das Geschäftsordnungskomitee hat die Machtbefugnis bekommen, definitive Beschlüsse zu fassen. Dabei sind die Mitteilungen des Herrn Landeshauptmannes Sever lediglich Mitteilungen, die zur Kenntnis zu nehmen sind. Eine Beschlußfassung und Debatte entfallen daher.

Ich erteile das Wort dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Gruber.

Herr Landeshauptmannstellvertreter von Oberösterreich Gruber:

Meine sehr Verehrten! Unserer diesmaligen Tagung liegt der Vorentwurf einer Bundesverfassung in etwas abgeänderter Form vor und das ist für uns der Anlaß, uns ganz kurz und prinzipiell in der Generaldebatte zu diesem Vorentwurf zu äußern. Außer diesem Vorentwurf, der als Privatarbeit des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr vorgelegt worden ist, ist noch ein zweiter Entwurf der österreichischen Verfassung von Vertretern der Großdeutschen Partei vorgelegt worden.

Meine Herren! Wir haben gegenüber diesem zweiten Entwurf des Herrn Staatssekretärs Mayr ungefähr dasselbe zu wiederholen, was wir bereits auf der Salzburger Länderkonferenz ausgesprochen haben. Wir haben uns auch damals mit aller Entschiedenheit zu der Auffassung bekannt, daß die Schaffung einer Verfassung Sache der konstituierenden Nationalversammlung ist, daß der Länderkonferenz in Salzburg, wie auch der Länderkonferenz in Linz eigentlich die Kompetenz mangelt, an die Schaffung einer Verfassung heranzutreten. Das geht schon sehr deutlich daraus hervor, daß eigentlich in diesem Saale die Länder nicht vertreten sind, sondern daß hier Parteien erscheinen. Das kommt am deutlichsten zum Ausdruck dadurch, daß von einer Partei ein Entwurf vorgelegt wurde, von der Großdeutschen Vereinigung, nicht etwa von den Mitgliedern dieser Partei aus Salzburg oder von den Mitgliedern der Partei aus Tirol oder Oberösterreich, sondern es liegt der Entwurf der Gesamtpartei vor.

Meine Herren! Die Konferenz kann zufolge ihrer ganzen Konstruktion keine Beschlüsse fassen; das, was sie berät, kann nur dienen als Vorbereitungsmaterial für die spätere Beschlußfassung an dem zuständigen Orte in der konstituierenden Nationalversammlung. Die Meinungsäußerungen, die hier zu irgend einem Punkte des Verfassungsentwurfes abgegeben werden, sind unverbindlich für die Entschließung, die die Nationalversammlung in dieser Angelegenheit fassen wird. Kurz und gut: wir stehen heute, wie in Salzburg, auf dem Standpunkte, daß es die Aufgabe der konstituierenden Nationalversammlung ist, die Verfassung zu beschließen. Es könnte aus dieser Darstellung etwa der Schluß gezogen werden, als ob wir mit unserer Stellungnahme eine Verzögerung des Verfassungswerkes bewirken wollten. Auch nach dieser Richtung hin können wir bestimmt und präzis erklären, daß wir nicht die Absicht haben, das Zustandekommen der Verfassung nach irgend einer Richtung hin zu verzögern. Eine Verfassung könnte unter Umständen sehr rasch Gesetzesgestalt erlangen, wenn die eine oder andere Partei sich für einen vorliegenden Entwurf entscheidet. Wir werden ja Gelegenheit haben, vielleicht in kürzerer oder späterer Zeit Ihnen auch einen Entwurf, der von unserer Partei durchgearbeitet worden ist, vorzulegen. Wenn die Möglichkeit vorhanden wäre, daß die Herren sich unserer Meinung anschließen würden, so wäre die Verfassungsfrage sehr rasch der Lösung zuzuführen. (Zwischenruf: „Umgekehrt!“) Umgekehrt auch, auch dann, wenn wir einem Ihrer Vorentwürfe, zum Beispiel den Entwurf der Großdeutschen Vereinigung, mit ganz geringen Veränderungen unsere Zustimmung geben. Es wird Ihnen aber klar sein, daß das ein Ding der Unmöglichkeit ist und deshalb muß man einsehen, daß eine Verfassung nicht von heute auf morgen gemacht werden kann und daß eine ganze Reihe von wichtigen Beratungen notwendig sein wird. Es handelt sich ja um ein Werk, das wirksam sein wird für Generationen. Es kann also unter keinen Umständen ein Vorwurf gemacht werden, wenn wir keinem der vorliegenden Entwürfe die Zustimmung widerspruchslos geben können.

Meine Herren! Wir wiederholen hier wieder, daß wir uns gegenüber dem vorliegenden Entwurf, der uns vom Herrn Staatssekretär Dr. Mayr in zweiter Auflage vorgelegt worden ist und der auf einige Meinungsäußerungen, die in Salzburg von den einzelnen Parteien vorgebracht wurden, Rücksicht genommen hat, daß wir diesem Vorentwurf gegenüber an unserer prinzipiellen Auffassung festhalten, die wir in Salzburg zum Ausdruck brachten. Wir sind der Meinung, daß der neue Staat als Zentralstaat aufgebaut werden soll und unser Bestreben wird sein, dieser Idee Erfolg zu verschaffen. Unser Bestreben wird es sein, die zentrali9stische Auffassung vom Staat auch im Verfassungsentwurf zum Ausdruck zu bringen. Nur in dem Falle, wenn, sagen wir, gewisse Umstände es unter allen Umständen unmöglich machen würden, dem Zentralstaat das Wort zu reden, könnte von unserer Seite schließlich auch bis zu einem gewissen Grade der föderalistische Gedanke in Betracht gezogen werden. Aber wenn wir uns für das eine oder das andere Prinzip entscheiden, es muß ganze Arbeit geleistet werden, mit Halbheiten kann man ein großes Werk nicht machen. So ungefähr, wie der uns vorliegende Entwurf nur, sagen wir, aus einer anderen Verfassung die Zibeben herausholt, die der Partei des Verfassers munden, kann man die Sache nicht machen. Der Entwurf bringt uns keine Verfassung, die den zentralistischen Gedanken präzis zum Ausdruck bringt — das schon gar nicht —, aber auch der Gedanke des Föderalismus ist verwässert und durch eine Reihe von Einschränkungen unannehmbar.

Ich will auf folgendes verweisen: Für uns ist die Verfassungsfrage nur lösbar, wenn sie gleichzeitig mit der Verwaltungsreform durchgeführt wird. Zwischen diesen beiden Aufgaben wollen wir eine innige Verknüpfung. So kann die Sache nicht aufgefaßt werden, daß man in Bezug auf den Staat für die Länder den Föderalismus fordert, die einzelnen Länder aber als Zentralstaaten konstruiert. Wenn man schon den föderalistischen Gedanken der Verfassung zugrunde legen will, dann müssen diese Prinzipien lückenlos bis zur Gemeinde ihre Durchführung finden. Wir legen daher ein großes Gewicht darauf, daß das Prinzip der Selbstverwaltung in dem Verfassungswerk selbst festgelegt wird. Für uns ist jede Verfassung, die nicht sogleich auch die Verwaltungsreform in sich schließt, mehr oder weniger unannehmbar. Wir legen großes Gewicht darauf, daß gleichzeitig mit der Verfassung auch modernen Anforderungen entsprechende Bezirksvertretungen geschaffen” und alle damit in Verbindung stehenden Forderungen erfüllt werden.

Schon in Salzburg haben wir uns auf den Standpunkt des Einkammersystems gestellt. Der Entwurf des Herrn Staatssekretärs Doktor Mayr weicht von dieser von uns wiederholt geäußerten Forderung ab und konstruiert einen Bundesrat, dem er mehr oder weniger die Aufgabe eines Herrenhauses zubilligt.

In einer ganzen Reihe von Bestimmungen dieses Verfassungsentwurfes wird diesem Bundesrat gegenüber dem Bundestag eine überragende Stellung gesichert Mit einem Wort, es wird das alte Herrenhaus, das in den Novembertagen des Jahre 1918 Gott sei Dank verendet ist, wieder zu neuem Leben erweckt und in einer Form, die ganz unannehmbar erscheint. Die Zusammensetzung dieses Bundesrates soll eine derartige sein, daß wir ihr unsere Zustimmung nicht geben könnten. Noch weniger, daß dem Bundesrate der Charakter einer überragenden Körperschaft gewährt werden soll, die in einer ganzen Reihe wichtiger Fragen die Beschlüsse des Bundestages annullieren kann. Auch bezüglich der Präsidentenwahlsind wir anderer Meinung, als sie der Entwurf zum Ausdrucke bringt. Nach dem uns vorliegenden Entwurfe soll der Präsident vom ganzen Volke gewählt werden, es soll also ungefähr dasselbe System eingeführt werden, wie das in Amerika der Fall ist.

Wir von unserem Standpunkte erwärmen uns eher für die Übung, die in Frankreich gebräuchlich ist, weil wir uns sagen müssen, daß die Wahl des Präsidenten durch das ganze Volk die Gefahr des Cäsarismus mit sich bringt. Jedenfalls wird es vorzuziehen sein, wenn der Präsident des Staates aus der Nationalversammlung, besser gesagt aus dem Bundestage gewählt wird und die Funktion des Staatsoberhauptes mit jener des Präsidenten der Nationalversammlung respektive des Bundestages in seiner Person vereinigt.

Im Verlaufe der öffentlichen Diskussion, die über die Verfassung geführt wurde, ist auch bekannt geworden, daß beispielsweise Wien aus dem Verbande des Landes Niederösterreich herausgehoben und zu einem selbständigen Lande werden soll.

Ich von meinem Standpunkte als Oberösterreicher muß dazu sagen, daß mich die Sache mehr oder weniger nichts angeht, das werden die Niederösterreicher unter sich auszumachen haben. Aber es ist eine Forderung unserseits, daß das Selbstbestimmungsrecht des Volkes seine Grenzen nicht innerhalb der Landesgebiete findet, sondern das Selbstbestimmungsrecht muß schließlich auch eine größere Ausdehnung erhalten. Es muß dafür Sorge getragen werden, daß, wenn durch eine einwandfreie Volksabstimmung in zusammenhängenden Gebieten eine Änderung der bisherigen Grenzen der Verwaltungseinheiten notwendig erscheint, die Verfassung eine derartige Änderung gestattet. Eine Verfassung, die sich das Volk gibt, kann an den Ereignissen unserer Tage nicht achtlos vorübergehen. In unserem öffentlichen Leben hat sich der sozialistische Geist zweifellos in einem gewissen Umfang bemerkbar gemacht. Die Zahl derjenigen, die sich zum Sozialismus bekennen, ist so groß, die Zahl derjenigen, die als Endziel ihrer politischen Betätigung den sozialistischen Staat fordern, ist so bedeutend, daß man über sie nicht hinweggehen kann, und in Konsequenz dieses Gedankens ist es selbstverständlich, daß auch in der Verfassung dieser Gedanke nicht ausgelöscht sein kann. Im Gegenteil, eine Verfassung, die in der heutigen Zeit gegeben wird, muß auf diese Gesinnung, die die heutige Gesellschaft bewegt, Rücksicht nehmen. Es wird insbesondere auf dem Gebiete der Grundrechte der Staatsbürger Gelegenheit ge2geben sein — es wird dies wohl die Aufgabe einer späteren Zeit sein — hier unsere Auffassung zur Geltung zu bringen.

Wir können jedenfalls sagen, daß der Staat, der in der Vergangenheit eigentlich das Instrument war, um das Privateigentum nach allen Richtungen hin gegen unberechtigte Angriffe zu schützen, daß dieser Staat der Vergangenheit angehört. Der Staat der Gegenwart, der das Eigentum nach einer gewissen Richtung und im gewissen Umfange verbürgt und sichert, dieser Staat muß umgekehrt auch das Recht erhalten, dieses Eigentum enteignen zu können. Darüber werden wir noch später zu reden haben. Mit einem Wort, die Verfassung genügt nicht, wenn sie nur die politische Demokratie verwirklicht, die Verfassung muß einen Schritt weiter gehen und muß auch die wirtschaftliche Demokratie verwirklichen.

Meine verehrten Herren! Wir haben durchaus nicht die Absicht, wie ich eingangs sagte, die Verwirklichung der Verfassung hinauszuschieben, zu verzögern. Daher begnügen wir uns mit einigen prinzipiellen kurzen Erklärungen. Ich habe das in Bezug auf einige Punkte getan, um unsere Stellungnahme gegenüber dem verbesserten Entwurf, der uns vorliegt, zu kennzeichnen. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkte, daß erstens in der Frage der Kompetenz zur Schaffung der Verfassung der Länderkonferenz eine solche abzusprechen ist und betonen ferner, daß wir nach wie vor im zentralistischen Staate unser höchstes Ziel erblicken, daß wir zwischen Verfassung und Verwaltung ein Junktim hergestellt haben wollen und daß wir unter allen Umständen den Bundesrat ablehnen, der das alte Herrenhaus wieder erstehen läßt, und daß wir es ablehnen, wenn der Entwurf hinsichtlich der Zusammensetzung des Bundesrates die tatsächlichen Verhältnisse außer acht läßt. Daß wir ferner in Bezug auf die Präsidentenwahl auf dem Standpunkte stehen, daß so wie in Frankreich die Wahl auf dem Bundestage erfolgt und daß das Selbstbestimmungsrecht nicht nur der Länder, sondern auch der Gebiete uns unverletzlich erscheint. Das ist unser prinzipieller Standpunkt, den ich ganz kurz vorbringen wollte. („Bravo!“ „Bravo!“ bei den Parteigenossen.)

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen:

Zum Worte gelangt Herr Lanbeshauptmannstellvertreter Langoth.

Herr Landeshauptmannstellvertreter von Oberösterreich Langoth:

Meine Herren! Unsere Parteigruppe hat vor wenigen Tagen einen Delegiertentag in Linz abgehalten und bei diesem Gelegenheit genommen, zur Frage der Verfassung Stellung zu nehmen. Wir haben uns auf einen vollständig ausgearbeiteten Verfassungsentwurf geeinigt und uns erlaubt, diesen Verfassungsentwurf heute der Länderkonferenz vorzulegen. Ich hege nicht die Absicht, alle Einzelheiten unseres Entwurfes zu erörtern, sondern möchte mich lediglich darauf beschränken, die wichtigsten Bestimmungen und Grundsätze, insbesondere aber jene Bestimmungen hervorzuheben, welche eine Abweichung von dem Entwurfe des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr bedeuten. Vorausschicken muß ich, daß wir eins sind mit dem Mayrschen Entwurfe in dem Grundsatze, daß Österreich eine demokratische Republik und daß Österreich ein Bundesstaat werden soll. In der Frage der Bundesglieder, der Trennung Wiens von Niederösterreich, gehen unsere Meinungen schon etwas auseinander. Der Herr Staatssekretär löst diese Frage in seinem Entwurfe bereits, hebt Wien von Niederösterreich heraus, reiht Wien ein als gleichberechtigtes Glied in den Bundesstaat. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß dies eine Frage ist, welche den Niederösterreichern und Wienern überlassen werden muß (Zuruf von den Sozialdemokraten: „So ist es!“) und aus diesem Grunde, weil wir dieser Frage in Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes nicht vorgreifen wollen, haben wir in unserem Entwurfe, im Artikel 2, die Fassung gewählt: „Wenn die Stadt Wien aus dem Verbande des Landes Niederösterreich ausscheidet und zu einem selbständigen Gebiet wird und sobald das Heinzenland sich als selbständiges Land bildet, werden Wien und Heinzenland selbständige und gleichberechtigte Glieder des Bundesstaates“. Damit nun bei einer eventuellen späteren Lösung der Frage, bei einer eventuellen späteren Trennung Wiens von Niederösterreich, keine verfassungsmäßigen Schwierigkeiten auftauchen, haben wir im Artikel 3 im Zusammenhange mit dieser Frage die Fassung gewählt: „Die Änderung der Grenzen zweier Länder, die Teilung eines Landes, die Zusammenlegung mehrerer Länder erfolgt durch übereinstimmende Gesetze des Bundes und der beteiligten Länder.“ Ich habe schon eingangs gesagt, daß wir einig sind mit dem Mayrschen Entwurf in dem Gedanken, daß Österreich eine demokratische Republik sein muß. Der Staat ist die Rechtsform für das Gesamtleben einer völkerschaftlichen Einigung. Die in der vergangenen Zeit über den Zweck des Staatswesens in Geltung gestandenen Grundsätze waren zweifellos unzulänglich und müssen beseitigt werden. Es muß wohl der Grundsatz zum Ausdruck kommen, daß der Staat wegen seiner Bürger da ist und in Konsequenz dieses Gedankens muß wohl festgelegt werden, daß der Staat den Zweck hat, seine Bürger heranzuziehen zur politischen und wirtschaftlichen Betätigung im Interesse der Gesamtheit. Wenn im vorliegenden Mayrschen Entwurf der Grundsatz festgelegt ist, daß alle Gewalt vom Volke ausgeht, eingesetzt und in seinem Namen ausgeführt wird, so müssen wir erklären, daß dieser Grundsatz nicht genügend ist. Jeder Staatsbürger hat nicht nur ein Recht auf den ihm zukommenden politischen Anteil an Macht, 11er hat auch ein Recht auf den ihm zukommenden wirtschaftlichen Anteil an Macht. Wir haben in unserem Verfassungsentwurf nicht allein die formelle Demokratie, wir haben auch die materielle Demokratie ausgesprochen und zur Durchführung gebracht. Einig mit dem Mayrschen Verfassungsentwurf sind wir in dem System der Verteilung der Gewalten zwischen dem Bunde und den Ländern. Staatssekretär Dr. Mayr unterscheidet einen ausschließlichen Wirkungskreis, einen grundlegenden Wirkungskreis und einen grundsätzlichen Wirkungskreis. Wir stimmen darin mit ihm völlig überein. Nur haben wir dieses System der Kompetenzverteilung in einem eigenen Artikel der Klarheit wegen festgelegt. Es scheint uns dies nicht nur von formeller, sondern auch von wesentlicher Bedeutung zu sein. Hinsichtlich der Kompetenzteilung selbst gehen unsere Meinungen in wichtigen Belangen auseinander.

Wir haben im Artikel VI, Punkt 10, in den ausschließlichen Wirkungskreis das gesamte Schulwesen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Fach- und Fortbildungsschulen gewiesen. Der Mayrsche Entwurf will dem ausschließlichen Wirkungskreis nur das Hochschulwesen und die fachlichen Zentrallehranstalten überweisen, während die pädagogischen und die taktischen Einrichtungen der mittleren und niederen Lehranstalten nur dem grundsetzlichen Wirkungskreise überlassen bleiben. Dieser Unterschied scheint uns ein außerordentlich wesentlicher zu sein und ich muß erklären, daß wir in der Schulfrage diesen Standpunkt als einen für uns grundsätzlichen vertreten. Bezüglich der Steuerquellenverteilung zwischen Bund und Ländern haben wir den Grundsatz aufgestellt, daß zumindest das Erträgnis der von Grund und Boden zu entrichtenden Steuern den Ländern zu verbleiben hat und daß die Steuern im Lande der Produktionsstätte zu entrichten sind. Arbeiterrecht und Arbeiterschutz einschließlich dieser Angelegenheiten der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten sind in unserem Entwurfe dem Bunde übertragen. Dr. Mayr will die Regelung dieser Rechtsverhältnisse für die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter den Ländern überlassen.

Das Presserecht ist in unserem Entwurfe dem ausschließlichen Wirkungskreise überwiesen. Im grundlegenden Wirkungskreise unterscheiden wir uns dadurch, daß wir im Artikel VII, Punkt 1, die Organisation der Landesbehörden aufgenommen haben, was der Mayrsche Entwurf im grundsätzlichen Wirkungskreise durchführen will.

Der grundsätzliche Wirkungskreis enthält in unserer Vorlage die Organisation, der Gendarmerie und Polizei außerhalb Wiens. Der Mayrsche Entwurf hat im Artikel X, Punkt 12, die innere Einrichtung und Ausrüstung der Gendarmerie dem ausschließlichen Wirkungskreise überwiesen.

Formell ist ein Unterschied zwischen unserem und dem Mayrschen Entwurfe darin gelegen, daß wir das Kapitel über die Grund- und Freiheitsrechte, über die Rechte und Pflichten der Staatsbürger der Organisation des Bundes voranstellen. Wir haben diese Voranstellung mit einer gewissen, bestimmten Absicht durchgeführt, weil wir der Meinung sind, daß der wichtigste Teil der Verfassung für den einzelnen Staatsbürger in den Grund- und Freiheitsrechten gelegen ist.

Nach unserer Auffassung, daß auch die materielle Demokratie zur Verwirklichung gelangen muß, ist in unseren Grundrechten auch die Forderung aufgenommen, daß jedem Schaffenden eine angemessene Anteilnahme an dem Ertrage der Volkswirtschaft gesichert sein muß. Ferner ist die Verpflichtung jedes Staatsbürgers zur körperlichen oder geistigen Arbeit ohne Rücksicht auf seinen Besitz klar ausgesprochen.

Bezüglich der Organe der Bundesgewalt decken wir uns mit dem Entwurfe des Herrn Staatssekretärs.

Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag, Volksbegehren und Volksentscheid sind auch in unserer Vorlage vorgesehen.

In der umgeänderten Auflage seines Entwurfes läßt der Herr Staatssekretär die Wahl des Bundespräsidenten vom ganzen Volke durchführen. In dieser Anschauung stimmen wir ihm völlig überein. Wenn der Bundespräsident vom ganzen Volke gewählt wird, so erscheint es auch gerechtfertigt, wenn demselben größere Rechte, als dies ursprünglich im Mayrschen Entwurfe vorgesehen war, zukommen.

Nach unserem Entwurfe soll dem Bundespräsidenten die Ernennung des Bundeskanzlers und der Bundesminister über Vorschlag des Bundestages, die Ernennung der Landeshauptleute und ihrer Stellvertreter über Vorschlag der Landtage zustehen.

Bezüglich Volksentscheid und Volksbegehren geht unser Entwurf weiter als der Mayrsche.

Der Volksentscheid ist bei unserem Entwurfe ausgedehnt auf den Abschluß der Friedensverträge und auf die eventuelle Absetzung des Bundespräsidenten. Hinsichtlich der Organe der Länder, Landtag und Landesregierung, stimmen wir mit dem Entwurfe ziemlich überein. Auch in unserem Entwurfe ist die Zweiteilung vorgesehen zwischen Landtagspräsidenten und dem Landeshauptmann. Der Landtag wählt sich seinen Präsidenten. Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter und den Landesräten. Der Landeshauptmann und dessen Stellvertreter werden über Vorschlag des Landtages vom Bundespräsidenten ernannt, die Landesräte aus dem Landtage gewählt. Was die Einführung der Volksinitiative und des Volksentscheides in Land und Gemeinde betrifft, so wird nach unserem Entwurfe 12die Entscheidung darüber den Landtagen bei Festlegung ihrer Landesverfassungen überlassen.

Wichtig, wesentlich und besonders hervorzuheben ist die Einführung von Wirtschaftskammern, wie sie in unserem Entwurfe vorgesehen ist. Wir sagen uns, wenn das erstrebte Ziel der materiellen Demokratie zur Verwirklichung kommen soll, dann muß getrachtet werden, zwischen Kapital und Arbeit eine Einigung herbeizuführen, dann muß getrachtet werden, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in eine Institution zu gemeinsamer Arbeit zu vereinigen, wo die brennendsten Fragen der Gegenwart, die Regelung der Produktion und die Regelung der Verteilung gelöst werden sollen. Unser Entwurf sieht Wirtschaftskammern vor, die sich paritätisch aus den Vertretern der Arbeitnehmer und den Vertretern der Arbeitgeber zusammensetzen. Die Wirtschaftskammern haben keine legislatorischen Befugnisse, sie sind aber zur Mitwirkung bei allen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gesetzen berufen durch Abgabe eines Gutachtens. Die gesetzgebenden Körperschaften sind an dieses Gutachten nicht gebunden, jedoch ist die Einholung eines solchen Gutachtens obligatorisch. Daß mit der Verfassungsreform eng auch die Frage der Verwaltungsreform verknüpft ist, bedarf keiner weiteren Ausführung. Wir haben auch in unserem Entwurf die Frage der Verwaltungsreform angeschnitten, wenigstens in dem Belange, daß als zweite Instanz schon in den Ländern für strittige Fragen in Verwaltungsangelegenheiten Verwaltungsgerichte vorgesehen sind, welche neben den Richtern aus Verwaltungsbeamten und Laien zusammengesetzt sein sollen.

Verehrte Herren! Ich habe in ganz kurzen Zügen mich bemüht, Ihnen die wichtigsten Gedanken und Richtlinien unseres Entwurfes darzulegen. Wir sind bestrebt, mit dieser ernsten Arbeit beizutragen, daß das schwierige Werk der Verfassungsreform gefördert wird. Ein Verfassungswerk nach den Grundsätzen unseres Entwurfes bietet Gewähr für die politische und wirtschaftliche Entwicklung jedes Staatsbürgers. Es ist sicher, daß durch die Folgen des unglückseligen Ausganges des Krieges sich die ganze Gesellschaftsordnung in einer unaufhaltsamen Umbildung befindet. Wir haben in unserer Arbeit diesem Umstande, soweit es mit unseren Anschauungen vereinbar ist, Rechnung getragen, Rechnung getragen in Erinnerung des Dichterwortes, daß gute Menschen und Patrioten verlernen, umlernen und zulernen sollen. („Bravo“! „Bravo“! bei den Parteigenossen.)

Der Herr Vorsitzende Herr Dr. Rintelen:

Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmann Dr. Ender.

Herr Landeshauptmann von Vorarlberg Dr. Ender

Meine sehr verehrten Herren! Wir setzen hier die Arbeit von Salzburg fort und zwar nach der Salzburger Methode. Daß die nicht gerade die von uns gewünschte war, habe ich den Herren in Salzburg schon gesagt. Meines Erachtens wäre es Aufgabe der Länderkonferenz, den vorliegenden Entwurf genau durchzuarbeiten nach einer richtigen systematischen Methode, um zu positiven Abänderungsvorschlägen in den einzelnen Artikeln zu gelangen. Es wäre Aufgabe der Länderkonferenz gewesen, die Anschauungen der Vertreter aus allen Ländern und der Vertreter aller Parteien aus allen Ländern zu jedem einzelnen Punkte kennen zu lernen und dieselben, soweit irgendwie möglich, einer einheitlichen Formulierung zuzuführen. Das wäre eine wichtige Aufgabe der Länderkonferenz und dort, wo eine einheitliche Formulierung nicht zu erzielen ist, die verschiedenen Auffassungen vollständig klarzustellen. Zu dieser Arbeit würde allerdings mehr Zeit erforderlich sein, als uns gelassen wird. Ein Antrag, den gestern die deutschfreiheitlichen Herren gestellt haben, ist dahin gegangen, einige Ausschüsse einzusetzen, um wenigstens gewisse Kapitel, die besonders wichtig sind, in Ausschüssen nach dieser Methode durchzuarbeiten. Der Antrag ist von anderer Seite abgelehnt worden und so bleibt es wieder dabei, daß wir uns eigentlich, wie das letztemal, nur über gewisse Grundsätze aussprechen und einige grundsätzliche Postulate aufstellen. Auch das ist eine Arbeit, deren Wert ich nicht verkenne, aber es ist nicht die volle Arbeit, wie wir sie gern wünschten.

Gestatten Sie, daß ich einen Irrtum berichtige, der zum Teil vorhanden zu sein scheint. Aus den Ausführungen des Herrn Gruber erhellt, daß derselbe den vorliegenden Entwurf des Herrn Staatssekretärs Mayr für einen christlichsozialen Entwurf ansieht. Aus einem gestern von ihm gemachten Aussprache war es noch viel klarer zu ersehen, daß er diese Auffassung hegt. Das wäre allerdings grundfalsch. Der Entwurf, wie ihn Staatssekretär Mayr hier vorlegt, ist kein Entwurf der christlichsozialen Partei und entspricht auch absolut nicht unseren Anschauungen, wie Sie zu hören noch reichlich Gelegenheit haben werden. Es entspricht der zweite Entwurf, der heute uns vorliegt, unseren Anschauungen noch weniger, als ihnen schon der erste entsprochen hat. Wir haben mit Bedauern wahrgenommen, daß der Entwurf in manchen Partien seit unserem letzten Beisammensein in Salzburg eine Verschlechterung erfahren hat und zwar eine Verschlechterung, der wir die Provenienz sofort im Gesichte ansehen; es haben offensichtlich die Beamten der zentralen Staatsämter ihre Hand kräftig darinnen und haben ihren Einfluß bei Redigierung der neuen Verfassung zur Geltung zu bringen gewußt, und von einem österreichischen Beamten zentralen Charakters kann man nicht verlangen, daß er sich schon in einen föderalistischen Gedankengang hineingelegt habe. Man muß sich also nicht verwundern, aber man kann es immerhin bedauern, daß diese Verschlechterung vorgekommen ist. Was Herr Landeshauptmannstellvertreter Gruber gesagt hat, daß die föderalistische Idee im vorliegenden Ent13wurfe sehr verwässert sei, ist außerordentlich wahr. Es gilt nicht nur vom ersten Entwurf, es gilt noch mehr vom zweiten Entwurf.

Meine Herren, mit dem föderalistischen Aufputz der ersten Artikel der Verfassung ist die Sache ja nicht getan. In anderen Artikeln wird in dreifacher Richtung der Föderalismus getötet und erschlagen. Einmal wird der Föderalismus ertötet auf dem Gebiet der Finanzen. Wenn Sie den Ländern die Finanzhoheit vollständig nehmen und sie dem Bunde zuweisen, wie es hier geschehen ist in diesem Verfassungsentwurf, dann können Sie einen vollen, wirklichen und wahren Föderalismus von vornherein nicht mehr erwarten. Wenn der Mann den Schlüssel zur Geldkasse seiner Frau bedingungslos ausliefert, hat er die männliche Gewalt in seinem Haushalte bedingungslos dahingegeben. Dasselbe ist hier im Staatshaushalte der Fall. So können wir den Kasseschlüssel dem Staate nicht übergeben, sondern es wird ein Weg gefunden werden müssen, der die Steuerhoheit der Länder wahrt, freilich in einer Form, die den Bundesbedürfnissen und den Bedürfnissen der Länder und Gemeinden gleichzeitig gerecht wird.

Ich gebe zu, und das wissen wir alle, daß es sehr schwer ist, einen Weg zu finden, aber er muß gefunden werden unter Wahrung der Steuerhoheit der Länder. Grundsätzliche Anträge in der Richtung zu stellen, wird Aufgabe der morgigen Verhandlungen sein.

In zweiter Linie kann man dann den Föderalismus totschlagen durch entsprechenden Aufbau der Artikel 10 - 12 des Entwurfes. Gerade in der Beziehung, was die Gestaltung der Artikel 10 - 12 anbelangt, müssen wir feststellen, daß der neue Entwurf eine wesentliche Verschlechterung gegenüber dem alten bedeutet, indem vielfach auf Gebieten, auf denen früher der Staat nur die Grundsätze zu regeln gehabt hätte, nun die volle Gesetzgebung haben soll und Dinge, die früher den Ländern zur Durchführung überlassen waren, nunmehr gänzlich der Zentralgesetzgebung und der staatlichen Durchführung überwiesen worden sind. Jede derartige Verschiebung ist natürlich ein Abbröckeln von der föderalistischen Idee und eine Annäherung an den Zentralismus. Ganz kraß ist das z.B. darin zum Ausdruck gekommen, daß die Regelung der Wasserrechte aus dem Artikel 12 in den Artikel 11 verschoben worden ist, was sogar eine Verschlechterung gegenüber dem Zustande im alten Österreich bedeutet, wo der Staat auch nur die Grundsätze aufzustellen hatte. An dem Grundsatze müssen wir festhalten, daß durch die neue Verfassung auf keinen Fall die föderalistische Idee und die autonome Gewalt der Länder weiter beschränkt werden darf als im alten Österreich. Ein Gebiet, wo das zum Vorschein kommt, sind die Bestimmungen, daß die Rechnungskontrolle des Staates durch ein außerordentlich modernes Institut, das man Obersten Rechnungshof nennt (Heiterkeit), ausgeübt wird, daß diese Kontrolle sich auf die Länder und deren Haushalte ausdehnt, daß die Länder auch in den bürokratischen Zopf hineingedrängt werden sollen.

Ebenso tritt diese Bestrebung, in der Praxis den Föderalismus zu hindern, hervor, wenn die Kompetenz des Verwaltungsgerichtshofes auf das freie Ermessen ausgedehnt werden soll, aber nur auf einem Gebiete, nämlich wenn eine Landesregierung in letzter Instanz eine Entscheidung gefällt hat, die der Staatsregierung nicht paßt.

Das sind alles Dinge, die geeignet sind, die theoretisch aufgestellte föderalistische Idee in der Praxis umzubringen.

Noch ein Gebiet gestatten Sie zu streifen. Es gibt noch eine Form, den Föderalismus praktisch zu töten und die Autonomie in den Ländern praktisch nicht zur Geltung kommen zu lassen, und das ist jene Methode, daß man die Verwaltung auf dem Gebiete, wo sie dem Staate zusteht, nicht durch die Landesregierungen und die Bezirkshauptmannschaften ausübt, wie es der normale Weg ist, sondern in den Ländern draußen eigene Bundesämter dafür einrichtet. Der Einrichtung solcher eigener Bundesämter, die den Landesregierungen in keiner Weise unterstehen, sondern direkt dem Staatsamte, öffnet der Entwurf, wie er vor uns liegt, Tür und Tor. Auf einer ganzen Reihe von Gebieten kann das geschehen. Das sind alles Dinge, die geeignet sind, uns dem französischen Zentralsystem zu- und von einem wirklichen föderalistischen System wegzuführen. Sie sehen also, daß wir an diesem Entwurfe schwere Kritik zu üben haben und daß er nichts weniger als unser Entwurf ist.

Ich möchte an alle Herren die Bitte richten, ohne Unterschied aus welchem Lande und ohne Unterschied der Partei, eins zu bedenken: Wir müssen mitwirken und sollen die Wege ebnen zur Schaffung einer Verfassung, die auch wirklich Gesetz wird. Und Gesetz werden kann sie nur, wenn sie auch von den Landtagen angenommen und nicht verworfen wird. Gegen den absoluten Widerstand der Landtage werden Sie eine Verfassung in Österreich nicht zustandebringen. Behalten Sie als Ziel im Auge, ein Verfassungsgesetzgebungswerk zu schaffen, das schließlich in den Ländern, vielleicht nicht gern, aber doch angenommen wird. Da müssen aber gewisse Grenzen beobachtet werden.

Es gibt Dinge, über die mit den Landtagen nicht zu reden sein wird. Meinetwegen können Sie sagen, es soll nicht der Landtag das Recht haben, über die Annahme der Verfassung zu entscheiden, sondern das Volk des betreffenden Landes in einer Volksabstimmung. Auch das würde ich akzeptieren, aber eine von diesen beiden Klippen muß schließlich das Verfassungswerk bestehen können und wir müssen es so gestalten, daß es die Probe bestehen wird. Eine Verfassung, die einen zentralen Aufbau 14 vorsieht, würde nach meiner festen Überzeugung diese Probe nicht bestehen können. Im übrigen bin ich dafür, daß wir ganze Arbeit leisten. Der Herr Abgeordnete Gruber hat recht: es ist nicht gut, wenn man ein Prinzip, das in einem Werke zur Geltung kommen soll, nicht durchführt, sondern es überall durchlöchert. Er hat recht. Entweder bauen wir den zentralen Staat oder den Föderativstaat. Ich pflichte ihm vollständig bei und bin dafür: wir bauen einen Föderativstaat. Ich habe nichts dagegen, daß wir auch den Föderalismus bis zur Gemeinde fortsetzen, insofern er das Verwaltungsgebiet meint; daß wir die Gemeinden nicht mit einem Gesetzgebungsrecht ausstatten können, darüber dürfte kaum eine Meinungsverschiedenheit sein. Der Fall wäre auf Erden singulär: aber auf dem Gebiete der Verwaltung habe ich nichts dagegen, den Föderalismus bis zur Gemeinde fortzusetzen, und ich bin absolut kein Gegner, wenn man glaubt, die Autonomie in den Gemeinden könnte noch auf einem Gebiete ausgebaut werden. Wir haben mit der Gemeindeautonomie in meiner Heimat absolut keine schlechten Erfahrungen gemacht und wir sind absolut keine Gegner derselben. Soviel ich weiß, sind auch meine Parteikollegen aus den anderen Ländern absolute Anhänger der Gemeindeautonomie.

Der Herr Abgeordnete Gruber wünscht dann die Verwaltungsreform mit der Verfassungsreform verbunden zu wissen. Das ist nun so: Keiner von uns ist ein Gegner der Verwaltungsreform, weil es etwas Verwegenes wäre, der österreichischen Verwaltung ihre Reformbedürftigkeit abzusprechen, und es kann nur die Frage sein, ob die gesetzgebenden Körperschaften, die in Betracht kommen, das Werk auch bewältigen können, Verfassungsreform und Verwaltungsreform unter einem zu leisten. Ich habe daran persönlich große Zweifel. Ich habe persönlich die Anschauung, daß die Schaffung der neuen Verfassung an sich schon eine Aufgabe und für die konstituierende Nationalversammlung ein Werk ist, das eine respektable Höchstleistung darstellt. Nach den bisherigen Erfahrungen konnte ich mir noch nicht die beruhigende Überzeugung verschaffen, daß unsere konstituierende Nationalversammlung diese ihre erste und Hauptaufgabe in angemessener und nützlicher Frist befriedigend lösen werde. Ich für meine Person wäre mit der konstituierenden Nationalversammlung zufrieden, wenn sie das Gesetzgebungswerk schafft und wenn dann das Volk wieder befragt wird und neue Männer schicken kann, um das große Werk der Verwaltungsreform durchzuführen. Wer alles will, erreicht in der Regel nichts. Daher beschränke man Ziele nach der Kraft. (Beifall bei den Christlichsozialen.)

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen:

Herr Dr. Steinwender hat das Wort.

Herr Staatssekretär a. D. Dr. Steinwender (Kärnten):

Verehrte Herren! Ich beschränke mich im allgemeinen nur auf einen einzigen Satz, es ist der Widerspruch zwischen Föderalismus und Zentralismus. Wollen Sie überzeugt sein, es gibt Menschen, hochstehende Menschen, denen die Menschheit ein Ganzes ist, die sich nichts anderes vorstellen können, als für die ganze Welt zu arbeiten. Gut, das verstehe ich. Ich verstehe ferner ganz gut und habe diese Ansicht selbst geteilt und teile diese Ansicht noch, daß ich zu meinem Stamm gehöre und daß ich ein Nationaler bin und daher meine ganze Tätigkeit und mein ganzes Streben einschränke wie meine Nation. Es gibt aber auch eine Heimat. Ich kenne nur mein Heimatland, eine Zwischenstation gibt es nicht, die Verhältnisse haben die Zwischenstation übriggelassen. Mit der Zwischenstation werden wir aufräumen. Es handelt sich um einen Übergang, wir kommen einmal zum Deutschen Reich.

Unterdessen wollen wir Ordnung machen, hier Ordnung machen, indem wir zur Heimat zurückkehren. Ohne Liebe zur Heimat gibt es keine positive Arbeit. Einen solchen Staat lieben und achten wir nicht, wir lieben und achten nur unser Heimatland.

Nur ein paar Einzelheiten! Ich habe nicht teilgenommen an den früheren Beratungen der großdeutschen Vereinigung, ich habe daher das Recht, meine Meinung ganz frei auszusprechen. Ich sage daher, daß ich auf keinen Fall dafür bin, daß das Schulwesen in dem Umfange, wie es in dem Antrage der großdeutschen Partei steht, dem Staate übergeben werde. Ich bin in dieser Beziehung für die Fassung des Dr. Mayrschen Entwurfes und sage, auch der ist mir noch viel zu sehr zentralistisch. Der § 12 sagt nämlich ganz richtig: „Die Errichtung und Erhaltung von mittleren und unteren Unterrichtsanstalten gehört den Ländern. Zu zahlen haben sie also. Der Artikel 11 sagt: „Der Gesetzgebung des Bundes wird übertragen: die pädagogisch-didaktische Einrichtung des mittleren und niederen Schulwesens.“ Nein! Das geht den Staat auch nichts an, wir verstehen es viel besser. Wir werden den Unterricht so einrichten, wie er für unsere Verhältnisse paßt. Wir brauchen den Staat nicht. Die Gründe erlassen Sie mir, näher auszuführen. Nur das eine kann ich Sie versichern: daß ich im kärntnerischen Landtage wiederholt mit einigem Erfolg Kampf geführt habe, wobei sämtliche Freisinnige bis auf einen einzigen mit mir waren. Also wir, die wir ganz überwiegend deutschfreisinnig waren, wir waren alle strengstens für die Verländerung der Schule und für eine solche Einrichtung, die unserem Lande paßt. Weiter und zwar am meisten zu beanständen sind die Bestimmungen in finanzieller Natur.

Die sind im Entwurf des Herrn Dr. Mayr vollständig unzureichend und so weit sie etwas Klares sehen lassen, nicht annehmbar. Es soll 15nach dem Entwurfe dem Bundesgesetz nicht nur überlassen werden, die Verfügung über Einnahmen und Ausgaben, die Bundesausgaben und -einnahmen sind, sondern auch die Regelung der Anteilnahme der Länder an den Einnahmen des Bundes. Das werden wir selber machen, es selber bestimmen, welchen Anteil der Bund bekommt. Zuerst werden wir leben, und wir werden auch den Bund leben lassen. Gewiß! Wir treten dem Staate ab, wie es hier im Prinzipe heißt, das ist gewiß recht. Wir treten dem Staate ab, das muß festgehalten werden. Daher hat der Bund nicht das Recht zu ordnen, was gehört uns und was geben wir auch. Dazu heißt es noch eine Regelung von Beiträgen und Zuschüssen. Lassen Sie mich damit aus. Ich verwerfe sie grundsätzlich. Nichts Schädlicheres gibt es, als das System der Überweisungen. Früher, wo sie nur geringfügig waren, konnten sie keinen großen Schaden anrichten, jetzt, wo die Überweisungen auf das Fünffache gesteigert worden sind und noch weiter gesteigert werden, haben sie die Landesverwaltung geradezu deroutiert. Jetzt wird beschlossen: Es zahlt ja der Staat, nicht wir. Nein! Gespart werden kann nur, wenn von diesen Geschenken ganz und gar abgesehen wird. Ich habe nun gehört und auch gelesen, eine Vorlage, nach welcher wiederum den Ländern etwas geschenkt werden soll und zwar nicht in der Form von Überweisungen, sondern in der Form, daß der Staat die Hälfte der Bezüge der Angestellten des Landes bezahlt. Nein, das wollen wir nicht! Sonst kostet die Hälfte mehr als das Ganze. Also wir müssen uns ganz klar sein darüber. Wenn wir Ordnung machen wollen, müssen wir Herren im eigenen Hause sein. Wir wollen leben können. Es ist auch falsch, wenn wir bei der Finanzreform sagen: Dem Staate geht es schlecht. Es ist nicht wahr. Der Staat wird eben nicht besonders gut verwaltet, aber man darf nicht viel sagen, wenn man die Finanzverwaltung tadelt, sind die Herren empfindlich. Aber ich habe einen Entwurf einem Kollegen nach Salzburg mitgegeben, aber auch der war nicht so dumm, wie es vom Finanzamte dargestellt wurde.

Er hat sich bezogen und gestützt auf das offizielle Regierungsmaterial und auch morgen werde ich das heute vorliegende Material benützen. Da werden sie sich überzeugen, daß von den Ausgaben per 13.279 Millionen nach dem System der Regierung 5726 Millionen auf vorübergehende Ausgaben entfallen. Es bleiben also nur mehr übrig 7552 Millionen. Davon sind die Ausgaben der Staatsbetriebe und der Monopole 2300 Millionen Kronen. Wenn Sie das abziehen, dann bleiben beiläufig 5250 Millionen. Aber diese 5250 Millionen bleiben ja nicht stehen. Die Staatsbetriebe müssen nicht nur mit diesen Ausgaben aus ihrem Ertrage gedeckt werden mit den Kosten, die im Budget stehen, sondern es kommen noch die staatlichen, die jetzigen außerordentlichen Zuschüsse dazu. Wenn Sie diese ebenfalls abziehen, so müssen Sie um eine ganze Milliarde zurück auf das Ergebnis von 4250 Millionen. Dafür haben Sie aus den Abgaben von sonstigen Einnahmen eine Deckung von 1634 Millionen. Wir kommen dann auf 2620 Millionen, also auf Ziffern, die erreichbar sind, wenn durch die Vermögensabgabe ein Teil der Staatsschulden beseitigt wird. Natürlich muß die Vermögensabgabe dazu verwendet werden. Wenn sie anders verwendet wird, ist sie überhaupt verloren. Ferner wird etwas geschehen müssen in Bezug auf die Beamtengehalte. Entweder sie bleiben, dann aber nur in dem Fall, wenn der Geldwert unten bleibt. Dann werden aber auch die Einnahmen höher sein müssen. Oder der Geldwert bessert sich, dann werden die Zuschüsse für die Beamten wieder herabgesetzt. Ferner haben wir eine Menge von Ersparnissen, die auf allen Gebieten möglich sind. Endlich wird man sich anstrengen müssen, einige neue Einnahmen zu schaffen, obwohl die zuletzt geschaffenen Einnahmsquellen durch die nicht glückliche Zusammenstellung die Tragfähigkeit unserer Bevölkerung in vielen Schichten übersteigen. Wir haben also erreichbare Ziffern da. Wenn die Länder gewisse Agenden vom Staate übernehmen, übernehmen sie natürlich auch die Ausgaben, die diesen Agenden zufallen, nicht als Zuweisung, sondern als Anteil des Staates. 46 Wie ich meine, müssen wir die Stelle über die Finanzen wesentlich anders gestalten und wir sagen, das und das wird dem Bundesstaate überlassen und das und das werden die Länder behalten. Über die und die Einnahmen wird eine Vereinbarung getroffen zwischen den Ländern und dem Bunde, damit die Länder einen Teil nehmen und den anderen der Bund. Dies wird geschaffen für eine Reihe von Jahren, für eine kurze Reihe von Jahren, weil die Verhältnisse sich ändern. Dann werden die Länder leben und auch der Staat. Je positiver man ist, je mehr wir glauben, lebensfähig zu sein, um so eher muß man darangehen, Ordnung zu schaffen zwischen den Ländern und dem Staate. Das geschieht dann, wenn die Länder selbständiger werden und wenn sie beginnen vernünftiger zu arbeiten, was bisher nicht geschehen ist.

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen:

Herr Abgeordneter Kunschak hat das Wort.

Herr Kunschak (Wien):

Es ist heute über Dinge gesprochen worden, für die man eigentlich die Entscheidung schon gefunden hat. So ist eingehend gesprochen worden über das Prinzip Bundesstaat oder Zentralstaat. Die Länderkonferenz in Salzburg hat bereits in dieser Frage die Entscheidung gebracht, zum mindesten für den Kreis, der hier versammelt ist. Die Salzburger Konferenz hat sich mit großer Mehrheit für den Bundesstaat entschieden. Dieser Beschluß, der, wenn auch nicht in feierlicher Form gefaßt, so doch in klarer und unzweideutiger Weise unter Zusammenwirkung der16 Vertreter aller Länder ohne Unterschied der Partei zu stande gekommen ist, gibt gar keine Möglichkeit mehr, uns seiner Geltung zu entziehen. Es erübrigt sich daher, über die Frage: Bundesstaat oder Zentralstaat ein weiteres Wort zu verlieren.

Der Bundesstaat ist in Salzburg von der Mehrheit ohne Unterschied der Partei anerkannt worden als das Ziel, das die Verfassung anstreben muß, das durch die Verfassung gesichert werden soll. Strittig ist nun allerdings die Frage, wie das Prinzip angewendet und durchgeführt werden soll. Es hat schon der Herr Landeshauptmann von Vorarlberg darauf verwiesen, daß die Verfassung immerhin noch die Möglichkeit bieten kann, durch einzelne Bestimmungen das schon festgelegte Prinzip des Bundesstaates ad absurdum zu führen. Es ist unsere Aufgabe, zu solchen Bestimmungen es nicht kommen zu lassen, sondern unsere Kraft und Arbeit auf das eine Ziel zu vereinigen, daß alle Entscheidungen der Länderkonferenz in Linz darauf abzielen, den Bundesstaat zu ermöglichen, ihn zur vollen uneingeschränkten Wahrheit zu machen. In diesem Sinne sind auch wir, daß der zweite Entwurf, welcher schon Bezug nimmt auf die Entscheidungen der Länderkonferenz in Salzburg, Mängel aufweist. Es hat Herr Landeshauptmann Ender und mein unmittelbarer Herr Vorredner bereits auf einige dieser Punkte verwiesen. Sie liegen hauptsächlich auf dem Gebiete des Finanzwesens und wohl auch auf dem Gebiete der Verwaltung. Was das Finanzwesen anbelangt, so müssen wir, auf dem Boden des Bundesstaates stehend, fordern, daß die Verfassung hier solche Entscheidungen trifft, daß die Lebensmöglichkeit der einzelnen Glieder des Bundesstaates gegeben erscheint. Dazu gehört vor allem anderen eine Angelegenheit, die uns wiederholt, durch Jahre hindurch auch das alte Parlament und die alten Regierungen beschäftigt hat, eine Angelegenheit, die zusammengefaßt wurde in den Satz: „Sanierung der Landesfinanzen“.

Es müssen die einzelnen Bundesstaaten unbedingt die Möglichkeit erlangen, ihren Haushalt aus eigenen Einnahmen bestreiten zu können. Das ist bis jetzt nicht der Fall gewesen, nicht ein einziges Land ist bisher in der Lage gewesen, seine Ausgaben aus den eigenen Einnahmen zu bestreiten. Selbst das Land, das bis vor kurzen immer ein aktives Budget hatte, konnte nicht aus den eigenen Einnahmen sein Budget bestreiten, es war immer darauf angewiesen, Überweisungen aus den Staatskassen zu beanspruchen und die Einnahmen aus den Überweisungen haben in seinem Budget stets einen bedeutenden Raum eingenommen. Ich komme damit sofort zu dem, wogegen wir uns von vorherein verwahren, daß dieses System der Überweisungen wieder in die neue Steuergesetzgebung Eingang finde, daß die Finanzwirtschaft in unserem Bundesstaate auf die Überweisungen aufgebaut oder von diesen wesentlich beeinflußt werde. Das System der Überweisungen ist nach meiner Auffassung das unerträglichste System, das man sich überhaupt denken kann.

Von den moralischen Gründen, die gegen das Überweisungssystem sprechen, will ich weiter nicht reden. Es genügt darauf zu verweisen, daß das Überweisungssystem zur Korrumpierung auf dem Gebiete der Finanzverwaltung führt. Und zwar sowohl zur Korrumpierung der Staatsfinanzverwaltung als auch der Landesfinanzverwaltung. Ebenso sicher ist aber auch, daß eine ordentliche, eine gewissenhafte Verwaltung bei dem System der Überweisungen unmöglich ist. Es muß daher mit dem Überweisungssystem gründlich aufgeräumt werden. In dem Verhältnis zwischen den einzelnen Gliedstaaten und zwischen dem Bundesstaate soll und darf es das System der Gnade nicht geben, sondern nur ein System: des klaren, durchsichtigen aber auch unbeugsamen Rechtes. Es muß daher den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, sich solche Einnahmsquellen zu erschließen, daß sie in der Lage sind, ihre Bedürfnisse, die natürlich viel weitergehende werden, als das nach dem bisherigen Verfassungssystem der Fall gewesen ist, auch vollbefriedigen zu können. Es muß also vor allem anderen eine Teilung der Steuerquellen stattfinden zwischen Bundesstaat und den einzelnen Gliedstaaten. Diese Teilung muß ziemlich weit gehen. Sie kann sich nicht darauf beschränken, daß etwa nur die Realsteuern allein den Ländern zugewiesen werden, es müssen schon auch andere Steuerquellen erschlossen werden.

Auf die Überweisungen sagte ich schon, soll von vornherein verzichtet werden, sie sollen ausgeschlossen werden. Es müssen andere Wege aufgezeigt werden, die zu einer Ordnung auf dem Gebiete der Bundesfinanzen und der Finanzen der Gliedstaaten führen. Dafür gibt es eine Reihe von verschiedenen Wegen. Ein sehr einfacher, wenigstens ein anscheinend sehr einfacher Weg wäre der, daß zu den Personalsteuern das Zuschlagsrecht den einzelnen Gliedstaaten eingeräumt wird. Die Idee ist durchaus nicht neu und hat schon wiederholt die öffentlichen Vertretungskörper, aber immer auch die Diskussion im politischen Leben und in der Presse beschäftigt. Es ist nur die Frage, ob es rätlich erscheint, daß namentlich zur Personaleinkommensteuer Zuschläge seitens der einzelnen Gliedstaaten, eventuell Zuschläge der einzelnen Bezirke und Gemeinden eingehoben werden sollen. Wir sind der Meinung, daß man dieses System nicht zur Anwendung bringen soll, und zwar deswegen, weil zu befürchten steht, daß damit die Grundlage dieser Steuer selbst, aber auch der Zweck derselben sehr wesentlich und ungünstig beeinträchtigt werden würde.

Es ist ein anderer Weg möglich und das wäre der der Mitbeteiligung der Länder an den Personalsteuern und der Mitbeteiligung der Länder 17auch an den Alkoholsteuern. Über die Mitbeteiligung an den Personalsteuern will ich heute nicht eingehender sprechen, es genügt, die Forderung und die Möglichkeit derselben anzudeuten.

Was die Mitbeteiligung an dem Ertrage der Alkoholsteuern anlangt, so hat dieses System im gewissen Sinne bis zur Inkamerierung der Biersteuer bestanden. Es bestand früher die Möglichkeit einer Landes- und Gemeindeumlage auf Bier und andere Getränke. Ich glaube, wir können durch das System der Mitbeteiligung zu einer einheitlichen Steuergesetzgebung und zu einem einheitlichen Steuersatz gelangen. Es wäre also zu bestimmen, daß ein Prozentsatz des Ertrages der Alkoholsteuer, berechnet nach dem im Lande erzielten Konsum, den Gliedstaaten eventuell auch den einzelnen Gemeinden und den Bezirken zugeführt werde. Es würde dadurch die Steuerveranlagung, die Durchführung und Einhebung der Steuern wesentlich erleichtert, es würde damit auch eine sehr reichlich fließende und erträgliche Steuerquelle den einzelnen Ländern erschlossen werden. Auf diese Notwendigkeit ist auch in dem zweiten Entwurf, welchen der Staatssekretär der Länderkonferenz unterbreitet hat, kein oder nur unzureichender Bezug genommen. Wir wünschen, daß nach dieser Richtung hin unsere Anschauungen Berücksichtigung finden und wir werden im Verlaufe der Debatte Gelegenheit haben, diesen unseren Standpunkt noch näher zu präzisieren.

Auf eines lassen Sie mich noch ganz kurz hinweisen. Das ist die Frage der Ordnung des Schulwesens. Schon heute ist das Schulwesen nicht eine wirkliche zentrale Institution. Wir haben heute das Reichsvolksschulgesetz, und wenn dieses auch ursprünglich gedacht war als Gesetz, welches bestimmend das ganze Schulwesen beeinflußt, so liegen die Dinge seit der praktischen Wirksamkeit des Reichsvolksschulgesetzes anders, es ist im Laufe der Zeit immer deutlicher hervorgetreten, daß das Reichsvolksschulgesetz doch nur ein Rahmengesetz darstellt und die wichtigsten und wesentlichsten Entscheidungen vielfach in den Ländern gelegen sind. Es ist auch klar, wer die Erhaltung der Schule tragen muß, hat naturgemäß schon einen gewaltigen Einfluß auch auf die innere Gestaltung des Schulwesens selbst.

In dem Augenblicke, in welchem wir darangehen, aus dem Zentralstaat einen Bundesstaat zu machen, ist es natürlich ganz undenkbar, die bisherigen Zustände etwa im Sinne des zentralistischen Staates bestehen zu lassen; es gibt nur eines, daß wir aus der Inkonsequenz des zentralistischen Staates auf dem Gebiete des Schulwesens die einzig mögliche Konsequenz ableiten, das ist die Verländerung des Schulwesens, die Erweiterung der Einflußsphäre der einzelnen Gliedstaaten auf das Schulwesen. Wir werden uns erlauben auch in diesem Sinne im weiteren Verlaufe der Verhandlungen unsere Anregungen noch genauer darzulegen und hoffen, daß es uns gelingen wird, selbe dem Verständnis nicht nur der Länderkonferenz und ihrer Teilnehmer, sondern später auch dem Verständnisse der Nationalversammlung näher bringen zu können. Weil ich schon von der Nationalversammlung spreche, will ich ganz kurz Bezug nehmen auf die Frage der Kompetenz über die Entscheidung in der Verfassungsfrage. Wir haben uns von Haus aus auf den Standpunkt gestellt, daß die letzte Entscheidung in dieser Angelegenheit die Nationalversammlung zu treffen hat. Die Nationalversammlung hat eigentlich gar keine wesentlichere Aufgabe bei ihrer Neuwahl übernommen als die, den Staat zu konstituieren, das heißt dem Staate die Verfassung zu geben. (Rufe: „Sehr richtig!“) Daß sie dieser ihrer Aufgabe bisher so kühl und fremd gegenüber gestanden ist, das ist im hohen Grade bedauerlich, und wenn sich daraus Dinge ergeben haben und Erscheinungen, die vom Standpunkte der Nationalversammlung nicht wünschenswert sind, wenn sich die Einrichtung der Länderkonferenz ergeben hat, so ist das nicht der Ausfluß übermütiger Herrschaftsgesinnung der Länder, sondern lediglich nur das Ergebnis zwingender Logik, welche sich ergeben mußte aus dem bisherigen passiven Verhalten der Nationalversammlung und wohl auch der Staatsregierung selbst. Wir sind überzeugt, die Entscheidung muß in der Nationalversammlung fallen, und wir wünschen, daß diese Entscheidung sehr rasch fallen möge, daß sich die Nationalversammlung besinne, welche wichtige und bedeutungsvolle Arbeit sie mit der Schaffung der Verfassung dem gesamten Volke von Österreich schuldig ist. Die Länderkonferenz selbst kann für sich den Anspruch erheben, erstens daß sie die Frage der Verfassungsreform in Fluß gebracht hat und zweitens daß sie die Meinungen über den Inhalt der Verfassung einer wesentlichen Klärung zugeführt und so überaus wertvolles Material für die Erledigung der Verfassungsreform geschaffen hat. In diesem Sinne können wir der Länderkonferenz nicht nur die Existenzberechtigung nicht absprechen, sondern müssen dankbar ihren Bestand anerkennen und müssen solange es notwendig und erforderlich ist, die Bestrebungen der Länderkonferenz unterstützen. Ich halte mich überzeugt, daß die Nationalversammlung, die in minder wichtigen Fragen nicht Verzicht leistet darauf, das Urteil außenstehender Kreise anzuhören, sicherlich nicht Verzicht leisten kann und sicherlich nicht Verzicht leisten wird auf die ehrliche Meinung eines so wichtigen Faktors, wie es die Länderkonferenzen sind.

In diesem Sinne wollte ich ein kurzes Wort, nicht zur Ehrenrettung, wohl aber zur Rechtfertigung der Länderkonferenz gesagt haben. (Beifall bei den Parteigenossen.) 18

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen:

Zum Worte gelangt Herr Dr. Danneberg.

Herr Nationalrat Dr. Danneberg (Wien):

Geehrte Herren! Mein unmittelbarer Vorredner Kunschak hat gegenüber der Staatsregierung und gegenüber der Nationalversammlung den Vorwurf erhoben, daß sie ihrer Aufgabe bisher nicht gerecht geworden sind. Ich muß wenigstens für meine Partei den Vorwurf zurückweisen, als ob wir Sozialdemokraten irgendwie gewillt gewesen wären, die Gesetzeswerdung der Verfassung zu verschleppen oder zu verzögern. Es ist richtig, daß die Nationalversammlung, wie wir sie heute haben, als konstituierende Nationalversammlung gewählt worden ist und aus eben diesem Grunde erachten wir die Nationalversammlung als das zuständige Forum, vor dem über die Verfassung des Staates entschieden werden soll. Die Frage der Verfassung ist eine außerordentlich wichtige, aber keineswegs die einzige Aufgabe, welche die Nationalversammlung zu lösen hat. Das wird mir der Herr Abgeordnete Kunschak zugeben müssen. Auch gegenüber einem anderen Redner, dem Herrn Landeshauptmann Ender, möchte ich sagen, die Nationalversammlung hat in dem Jahre, seitdem sie beisammen ist, außerordentlich viel Arbeit, fruchtbare Arbeit und dringende Arbeit geleistet. Sie wird, ich bin davon überzeugt, auch das Werk der Verfassung zeitgerecht zustandebringen, da alle drei Parteien, die in der Nationalversammlung vertreten sind, den Willen haben, die Verfassung zu machen. Wir haben selbst in unserer Partei vor mehr als Monatsfrist eine Reichskonferenz abgehalten, in welcher wir verlangt haben, daß die Staatsregierung einen Entwurf über die Verfassung vorliegen soll.

Dieser Entwurf liegt heute noch nicht vor, sondern das, was wir hier vor uns haben, ist, wie uns heute mitgeteilt wurde, eine Privatarbeit des Staatssekretärs Dr. Mayr in einer zweiten Fassung, für welche die Anregungen, wie gesagt wurde, von der Salzburger Länderkonferenz gekommen sind. Ich für meinen Teil muß feststellen, daß von den Anregungen, die die Sozialdemokraten in Salzburg gemacht haben, leider gar keine in dem Verfassungsentwurf Nr. 2 des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr Aufnahme gefunden hat und daß anscheinend das, was wir auf der Länderkonferenz sagen, unbeachtet bleibt. Wir werden daher mit um so größerem Nachdrucke außerhalb dieser Länderkonferenz und besonders in der Nationalversammlung den sozialdemokratischen Standpunkt in der Frage der Verfassung vertreten müssen. Ich möchte bei der Gelegenheit, weil uns heute ein Verfassungsentwurf von den Herren der Großdeutschen Partei vorgelegt worden ist, bemerken, daß auch im Schoße unserer Partei ein Verfassungsentwurf ausgearbeitet wurde, daß wir aber diesen Verfassungsentwurf nicht der Länderkonferenz in Linz unterbreiten, sondern daß er in Wien zur Veröffentlichung gelangen wird. Wir werden uns aber erlauben, schon im Laufe der Debatte, die hier auf dieser Konferenz geführt wird, meritorische Bestimmungen unseres Verfassungsentwurfes vorzubringen, in Anlehnung an den Entwurf des Herrn Staatssekretärs Doktor Mayr entsprechende Abänderungsvorschläge zu machen. Die Verhandlungen in der Nationalversammlung werden uns keineswegs erspart bleiben können, denn sie ist nach unserer Meinung, wie ich noch einmal betonen möchte, der allein zuständige Ort, an dem die Frage der Verfassung entschieden werden kann.

Wenn wir heute hier nach der Salzburger Konferenz neuerdings eine Generaldebatte abführen, dann möchte ich mich gleich meinem Parteifreunde Gruber darauf beschränken, die Fragen in der Generaldebatte zu erörtern, welche nicht bei den kommenden Punkten der Tagesordnung besprochen werden können, wobei ich aber gleich hinzufügen möchte, daß unser Schweigen zu mancherlei Bestimmungen des Entwurfes des Herrn Staatssekretär Dr. Mayr keineswegs bedeuten soll, daß alles, worüber wir hier nicht sprechen, unsere Zustimmung findet. Davon ist, wie ich mit besonderem Nachdruck sagen möchte, keine Rede. Es ist unmöglich, schon der Zeit nach, den Entwurf artikelweise so zur Erörterung zu bringen, daß man jedes Detail besprechen könnte, das in Wirklichkeit besprochen werden müßte. Eine Verfassung gründlich zu beraten ist eben in einem Zeitraume von einigen wenigen Tagen, die einer Länderkonferenz nur zur Verfügung stehen können, nicht möglich. Ich möchte mir daher erlauben, nur einige wichtige Fragen, die da auftauchen und die bei den kommenden Punkten der Tagesordnung nicht mehr erörtert werden können, hier in der Generaldebatte zu besprechen. Es hat mein unmittelbarer Heri Vorredner darauf hingewiesen, daß die Frage, ob Bundesstaat oder Einheitsstaat, bereits in Salzburg geklärt worden sei und daß es darum nicht zweckmäßig sei, auf diese Frage zurückzukommen.

Wir haben in Salzburg allerdings lange Zeit über diese Frage gesprochen. Ich weiß aber nicht, meine Herren, ob das der einzige Gesichtspunkt ist, unter dem diese Frage betrachtet werden soll. Mir erscheint die Frage, wie sie formuliert ist, ob Bundesstaat oder Einheitsstaat, überhaupt nicht die entscheidende Frage zu sein, sondern die entscheidende Frage ist vielmehr, wie ich glaube, die, wie die Kompetenzen zwischen dem Bunde und den einzelnen Ländern verteilt werden. Darauf kommt es vor allem andern an und über diese Frage haben wir in Salzburg nicht geredet, sie soll ja ein Hauptgegenstand der Beratungen auf der Länderkonferenz hier in Linz bilden und steht bereits ja auch als nächster Punkt auf der Tagesordnung. Ich will daher jetzt in der Generaldebatte nicht im Detail über die Frage der Kompetenzen reden, sondern nur ganz allgemein einiges sagen.

19Es hat bereits mein Parteifreund Gruber darauf hingewiesen, daß wir in der Frage der Kompetenzen auf eine Klärung dringen müssen und daß uns Sozialdemokraten als schlechtester Zustand der Zustand der Halbheit in diesen Dingen erscheint, Halbheiten, wie sie heute praktisch auf so vielen Gebieten der Gesetzgebung existieren.

Ich erinnere an das Schulwesen, wovon in der Debatte schon gesprochen worden ist, und ich könnte erinnern, z.B. an die Agrargesetzgebung, in der diese Halbheiten ja heute alles überwuchern und ein wirkliches Vorwärtskommen unmöglich machen. Ein solcher Zustand erscheint uns unerträglich und die Frage, meine Herren, ist nun im allgemeinen die, wie die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern geregelt werden soll. Da entspricht der Entwurf, glaube ich, den uns der Herr Staatssekretär Dr. Mayr vorgelegt hat, in den entscheidenden Artikeln, uns wenigstens in keiner Weise. Denn auch er enthält Halbheiten. Auch er versucht Kompromisse, wo Kompromisse nicht geschlossen werden können, und er sucht, wie wir beim nächsten Punkt der Tagesordnung nachzuweisen noch Gelegenheit haben werden, die Kompromisse immer in ganz bestimmter Richtung zu machen. Wenn dieser Entwurf auch nicht der Entwurf der Partei, sondern eben der Entwurf des Staatssekretärs Herrn Dr. Mayr als Person ist, so ist doch die Parteitendenz dieses Entwurfes gerade in den Halbheiten dieser Kompetenzbestimmungen ganz unverkennbar.

Was nun das Schulwesen anbelangt, so muß ich sagen, daß ich hier mit den Ausführungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Langoth sehr übereinstimme. Eine zentralistische Behandlung des Schulwesens erscheint uns als entsprechend. Wenn die Herren der Auffassung sind, daß es nicht so gemacht werden soll und wenn die Herren in dieser Richtung föderalistische Anschauungen haben, so wird der weitere Fortgang der Dinge zeigen, ob die zentralistische Auffassung auf dem Gebiete des Schulwesens siegen kann. Wenn sie aber nicht siegen kann, dann darf nicht ein Zustand der Halbheit aufrecht bleiben; der heute auf dem Gebiete des Schulwesens vorhanden ist, sondern dann muß diese wichtige Materie grundlegend neu geregelt werden. Während der Entwurf der Großdeutschen Partei sich in diesem Punkte klar ausdrückt — er nimmt vom Schulwesen allerdings das heraus, was wir auch nicht möchten, er nimmt die land- und forstwirtschaftlichen Schulen heraus —, weist er in anderer Hinsicht dieselben Halbheiten auf wie der des Staatssekretärs Professor Dr. Mayr.

Ich kann nicht umhin, schon hier auf einen Punkt hinzuweisen, den, wenn ich nicht irre, Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth in seiner Rede selber erwähnt hat. Im Artikel VIII des Großdeutschen Entwurfes finden wir zum Beispiel als zum grundsätzlichen Wirkungskreis des Bundes gehörig unter Punkt 9 die Organisation und Verwendung der Gendarmerie sowie Polizei außerhalb Wiens und im Artikel VI, wo diejenigen Agenden aufgezählt sind, für die der Bund Gesetzgebung und Verwaltung hat, finden wir außer dem Bundesheer auch die Sicherheitswehr in Wien. Die Herren sind der Meinung, daß man die wichtige Frage der Gendarmerie und Polizei und Sicherheitswehr in der Bundeshauptstadt, in dem Lande Wien, an das auch Sie denken, anders regeln soll das im Lande Tirol, Steiermark und Vorarlberg. Das, meine Herren, ist eine Zwitterauffassung, zu der wir Sozialdemokraten unsere Zustimmung niemals geben werden. Das möchte ich mit aller Deutlichkeit erklären. Diese Frage muß, so wie das Schulwesen, in ganz klarer Weise eindeutig gelöst werde, anders kann unserer Meinung nach eine Verfassung nicht zustande kommen. Es wird die ganze Frage der Kompetenz nicht zu prüfen sein unter dem engherzigen Standpunkte eines Streites um die Macht zwischen den Bürokraten des Bundes und der Länder, sondern die Frage der Kompetenzverteilung, verehrte Herren, scheint mir vor allem gelöst werden zu müssen unter dem Gesichtspunkte, wie das wirtschaftliche Leben in diesem Staate am besten gedeihen kann. Es hat ein ehemaliger Staatssekretär der Republik sich zwar eben höchst despektierlich über die Republik ausgesprochen (Zwischenruf Dr. Steinwender: „Über die Republik habe ich nicht geschimpft!“) und abfällig geäußert und hier gesagt: „Diesen Staat lieben wir nicht, diesen Staat achten wir nicht!“ Das zu sagen ist Geschmacksache. Wir lieben den Friedensvertrag nicht, auf Grund dessen der Staat entstanden ist. Er muß aber respektiert werden unter dem Zwange, der uns auferlegt ist.

Die Frage ist nur die, wie wir unter den heutigen Zwangsverhältnissen, die der Friede von St. Germain geschaffen hat, leben können. Die Frage ist die, wie wir unser Leben unter den unerträglichen Verhältnissen, die dieser Friedensvertrag geschaffen hat, noch halbwegs möglich einrichten. Unter diesen Gesichtspunkten ist meines Erachtens die Verfassung zu betrachten und insbesondere die Frage der Kompetenzverteilung in allen wirtschaftlichen Belangen. Unter diesen Gesichtspunkten, glaube ich, wird daher auch der Entwurf des Herrn Professors Dr. Mayr zu prüfen sein.

Eine andere Frage, die eine sehr große Rolle spielt und auf die Herr Landeshauptmann Doktor Ender bereits zu sprechen gekommen ist, scheint mir die, daß die Ordnung der Dinge in der Verfassung so erfolgt, daß der Streit zwischen den Ländern und dem Bunde möglichst vermieden wird und daß die Sicherheit für die Austragung aller Streitigkeiten auf legalem Wege geschaffen wird. Wir haben alles Interesse daran, daß der Staat zur Ruhe kommt, und er wird nur zur Ruhe20 kommen können, wenn die fortgesetzten Reibereien zwischen den Ländern und dem Staate aufhören. Darum erscheint uns die Schaffung einer ausreichenden Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sehr notwendig. Und wenn Herr Landeshauptmann Dr. Ender in dieser Hinsicht gegenüber dem Entwurfe des Herrn Professors Doktor Mayr lebhafte Bedenken geltend gemacht hat, weil die Bestimmungen des Entwurfes zu weit gehen, so muß ich umgekehrt sagen, daß mir diese Bestimmungen noch zu wenig weitgehend erscheinen und hier noch andere Sicherungen geschaffen werden müssen als die in vieler Hinsicht sehr nützlichen Sicherungen, die der Entwurf des Herrn Professors Dr. Mayr enthält.

Was die Finanzfrage anbelangt, möchte ich mich jetzt in der Generaldebatte nicht näher äußern. Wir werden Gelegenheit haben, bei einem eigenen Punkte der Tagesordnung darüber zu sprechen. Ich gehe daher auf die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs a. D. Dr. Steinwender nicht ein. Er wird ja seine Finanzpläne bei diesem Punkte der Tagesordnung noch näher erörtern und vielleicht ergibt sich dann Gelegenheit, über die Sünden zu reden, von denen er gesprochen hat, über die Sünden der neuen Zeit, unter denen er nichts anderes verstehen kann als die Sünden in der Zeit nach dem Umsturz (Herr Dr. Steinwender: „Später!“) bis heute. Ob der Herr Staatssekretär a.D. seine eigenen Sünden gemeint hat (Heiterkeit) oder die anderer, hat er nicht deutlich gesagt. Vielleicht bekommen wir darüber bei dem speziellen Punkte der Tagesordnung einige Aufklärungen. Im übrigen enthalte ich mich näherer Ausführungen über die Finanzfrage, denn wir werden sie noch eingehend besprechen müssen.

Nun gestatten Sie mir, meine verehrten Herren, noch auf einige Punkte zurückzukommen, wie gesagt keineswegs auf alle, weil ich sonst einige Stunden lang reden müßte, um alles das, was wir gegenüber dem Entwurfe des Staatssekretärs Dr. Mayr einzuwenden hätten, vorzubringen. Ich möchte nur einige wichtige Punkte unterstreichen. Es ist bezüglich des Burgenlandes” im Entwurfe des Professors Mayr eine Formulierung, die nicht richtig ist, weil das Burgenland heute noch nicht zur Republik Deutschösterreich gehört. Wir sind der Meinung, daß in unsere Verfassung, sofern in dem Zeitpunkt, als sie zu stande kommt, das Burgenland noch nicht zu Deutschösterreich gehört, ein Passus aufgenommen werden soll, der das Selbstbestimmungsrecht des Landes sicherstellt; denn wir wollen dieses Land nicht gewaltsam angliedern, sondern, wie ein Beschluß der Nationalversammlung sagt: Nachdem die Bevölkerung dieses Landes die Möglichkeit gehabt hat, in freier Selbstbestimmung über seine Angliederung an Deutschösterreich zu entscheiden.

Im Entwurf des Herrn Staatssekretärs Doktor Mayr ist auch davon die Rede, daß das Bundesgebiet neben den Gebieten der selbständigen Länder auch das Gebiet der Bundeshauptstadt Wien umfaßt, welche die Stellung eines selbständigen Landes” hat. Auch diese Formel erscheint uns nicht annehmbar und zwar deshalb, weil wir keineswegs überzeugt sind, daß die Bundeshauptstadt Wien allein ein Land bilden wird, sondern wenn die Frage der Trennung Wiens von Niederösterreich auf der Tagesordnung steht, dann — das haben wir auch im Wiener Gemeinderat erklärt — erachten wir die Frage, so gestellt, wie soll das Land Niederösterreich neu geteilt werden und welche zwei Länder sind nunmehr zu schaffen? Wie diese Frage gelöst werden wird, können wir heute noch nicht sagen. Auf keinen Fall sind wir der Meinung, daß die Linzer Länderkonferenz das zuständige Forum zur Erörterung dieser Frage ist. (Rufe bei den Parteigenossen: „Sehr richtig!“) In diesem Punkte stimme ich dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Langoth vollkommen zu, daß das eine Angelegenheit ist, die in Niederösterreich erörtert und entschieden werden muß.

Es hat mein Kollege Gruber im Zusammenhang mit dieser Frage schon auf ein anderes sehr wichtiges Kapitel hingewiesen, das ich mit Nachdruck noch einmal hervorheben möchte. Es wird ein Bundesstaat geschaffen und es erscheint hier als eine gegebene Tatsache, wenigstens für sehr viele Herren, daß die Länder so wie sie historisch geworden sind mit den Grenzänderungen, wie sie der Friedensvertrag bestimmt hat, als Mitglieder diesem Bunde beitreten. Wir Sozialdemokraten sind der Meinung, daß diese historischen Grenzen keineswegs entscheidend sein müssen und daß, wenn die Länder sich jetzt zu einem Bund zusammenschließen, die ganze Frage der Landesgrenzen unter dem Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit entsprechend den Bedürfnissen der neuen Zeit erörtert werden müsse. Und dann wird es nicht nur eine Frage von Wien und Niederösterreich geben, sondern es wird viel leicht mancherlei andere Fragen geben und genau dasselbe Recht, das heute irgend ein Land gegenüber dem Staat in Anspruch nimmt, werden dann auch einzelne Teile der Länder in Anspruch nehmen können. Denn wenn es ein gewisses Recht der Selbstbestimmung für Tirol, Vorarlberg und jedes andere Land gegenüber dem Bunde gibt, dann müssen auch Teile von Ländern gegenüber dem Lande dieses Recht der Selbstbestimmung haben und darüber entscheiden dürfen, ob sie überhaupt bei dem Lande, zu dem sie im Laufe der Jahrhunderte gekommen sind, unter den geänderten Wirtschaftsverhältnissen unserer Zeit bleiben wollen oder ob sie nicht dort bleiben wollen. Und wenn wir die Landesgrenzen — Herr Landesrat Resel hat das in Salzburg eingehend getan — unter diesem Gesichtspunkte betrachten, werden Sie zugeben müssen, daß Grenzveränderungen beinahe in jedem Lande, das wir haben, in irgend einem Punkte erforderlich 21wären, in Tirol ebenso wie in Steiermark, in Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich. In diesen Ländern entstehen sofort offene Fragen und daher erscheint es mir, daß es sehr wesentlich wäre, daß wir das Selbstbestimmungsrecht in dieser Hinsicht nicht einschränken und daß die historischen Grenzen keineswegs entscheidend sein dürfen für die Zugehörigkeit irgend welchen Gebietes zu einem bestimmten Lande. Wir haben daher in unserem Verfassungsentwurfe gleich vorne als Artikel 4 eine Bestimmung, welche ich mit Erlaubnis des Herrn Vorsitzenden zur Verlesung bringen werde.

Es heißt dort:

„Wenn Gemeinden, deren Einwohner die Mehrheit in einem zusammenhängenden Landesgebiete bilden, es verlangen, hat in diesem Gebiete eine Volksabstimmung darüber stattzufinden, ob dieses Gebiet einem anderen angrenzenden Lande angegliedert werden oder ein neues Land bilden soll

Entscheidet die Volksabstimmung mit absoluter Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen für die Angliederung an das andere Land, dann erfolgt die Gebietsänderung durch einfaches Gesetz dieses Landes.

Entscheidet die Volksabstimmung für die Bildung eines neuen Landes, dann ist, wenn das Gebiet wenigstens 140.000 Einwohner zählt, durch den Präsidenten des Bundestages nach dem Bundestagswahlrecht ein verfassunggebender Landtag zur Konstituierung des neuen Landes einzuberufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Über Streitigkeiten, die aus vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Ländern in solchen Fällen entstehen, entscheidet der Verfassungsgerichtshof.“

Diese Bestimmung, meine Herren, erscheint mir fundamental für die neue Verfassung. Wir haben hier für die Bildung eines neuen Landes die Ziffer von 140.000 Einwohnern angenommen, d.i. die Einwohnerzahl des kleinsten Landes, das wir haben, die Einwohnerzahl Vorarlbergs. Wenn ein zusammenhängendes Gebiet im Staate den Wunsch hat, ein eigenes Land zu bilden, dann darf man ihm die Durchführung dieses Wunsches nicht unmöglich machen. Das ist nicht irgend etwas Abstruses, das wir eigens erfunden haben, sondern, meine Herren, das geht zurück auf eine Bestimmung, die wir in der Deutschen Reichsverfassung finden und die einen ähnlichen Gedanken enthält.

Artikel 18 der Deutschen Reichsverfassung bestimmt, daß

„die Gliederung des Reiches und der Länder unter möglichster Berücksichtigung des Willens der beteiligten Bevölkerung der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistungen des Volkes dienen soll“.

Es heißt also hier auch:

„Unter möglichster Berücksichtigung des Willens der beteiligten Bevölkerung.“

Auch die deutsche Verfassung betrachtet die heutigen Länder, die das Bundesgebiet bilden, nicht als endgültig gebildet in Bezug auf ihre Grenzen, sondern sie gibt die Möglichkeit von Grenzänderungen in einem Artikel, der sich dann noch sehr ausführlich über diesen Gegenstand verbreitet.

Es scheint uns daher, daß die Aufnahme des von mir verlesenen Artikels in unsere neue Verfassung und zwar gleich vorn als Artikel 4 außerordentlich wichtig wäre, um das Recht der Bevölkerung zusammenhängender, entsprechend großer Gebietsteile zu sichern. Das ist eine sehr wichtige Frage.

Eine andere Frage, meine Herren, ist dann die Frage des Junktims mit der Verwaltungsreform. Ich möchte hier dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Gruber vollkommen beipflichten. Es hat zwar Herr Landeshauptmann Ender gegen den Standpunkt, der ein Junktim zwischen Verwaltungs- und Verfassungsreform verlangt, eingewendet, daß es eine große und schöne Aufgabe wäre, wenn eine Körperschaft, wie die Nationalversammlung, die Verfassung beschließt und daß man dann die Beratung und Beschlußfassung über die Verwaltungsreform einem neuen Parlamente überlassen soll. Das, meine Herren, erscheint uns Sozialdemokraten unmöglich. Es entspricht nicht den Koalitionsvereinbarungen, was ich nur ganz nebenbei bemerke, denn diese Koalitionsvereinbarungen sind von der geehrten Gegenseite in Bezug auf die Verfassung bereits gründlich verlassen worden, wie auch der Entwurf des Herrn Staatssekretärs zeigt, und darum glauben wir, daß auch wir durchaus nicht in allen Details an diese Koalitionsvereinbarungen in der Verfassungsfrage gebunden sind. Aber nicht das ist das Entscheidende, sondern entscheidend ist folgendes: Die Verfassung, die wir machen wollen, soll das Recht der Länder sichern gegenüber dem Bunde.

Die Verwaltungsreform, verehrte Herren, ist auch ein Stück Verfassungsreform und hat die Rechte der Bezirke innerhalb der Länder zu sichern. Das sind zwei Dinge, die absolut zusammenhängen, die nicht in einem Gesetze geregelt werden können, die aber eine zusammenhängende Materie bilden. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß man die Lösung der zweiten Frage einem ganz anderen Parlament überläßt als die der ersten; denn das sind Dinge, die unmittelbar zusammen gelöst werden müssen. Das Verfassungsgesetz löst die Frage, welches Recht haben die Länder gegenüber dem Bunde, die Verwaltungsreform löst die Frage, welche Rechte haben die Bezirke innerhalb des Landes. Ich bedaure es lebhaft, daß Herr Staatssekretär Professor Dr. Mayr uns nicht, wenn schon nicht in Salzburg, so doch wenigstens in Linz eine Vorlage über die Verwaltungsreform vorgelegt hat. 22 Da er schon eine Privatarbeit auf diesem Gebiete macht, so hätte er seine Privatarbeit hier fortsetzen sollen. Ich muß feststellen, daß diese unsere Anregungen in Salzburg auch nach dieser Richtung leider unbeachtet geblieben sind. Ich kann nur erklären, daß es der unverrückbare Standpunkt meiner Partei ist, daß diese beiden Fragen nur gemeinsam, aber nicht nacheinander von zwei verschiedenen Parlamenten gelöst werden können.

Dann noch ein Wort zu einer anderen grundsätzlichen Frage. In dem Entwurfe der Herren der Großdeutschen Partei, worauf Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth auch besonders hingewiesen hat, finden wir gleich in Artikel 1 ein wichtiges Wort: „Jeder Staatsbürger“, heißt es da, „hat Anteil an der wirtschaftlichen und politischen Macht der Gesamtheit“. Und mit besonderem Nachdruck hat Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth darauf hingewiesen, daß diesem Wort „Wirtschaftliche Macht“ besondere Bedeutung zukommt, und er hat dann auch noch erwähnt, daß im Artikel 32 des Entwurfes von einer Ordnung des Wirtschaftslebens nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit mit dem Ziele einer angemessenen Anteilnahme aller Schaffenden an dem Ertrage der Volkswirtschaft gesprochen wird. Wir sind mit dem Prinzipe einverstanden, daß die Frage der Organisation der Wirtschaft in der Verfassung berührt wird, was in dem Entwurfe des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr leider nicht der Fall ist, in der deutschen Reichsverfassung allerdings in ausgiebiger Weise geschieht. Wir sind aber der Meinung, daß der Verfassungsentwurf, wenn er natürlich auch nicht viele Einzelheiten in dieser Frage bringen kann, sich doch klarer und deutlicher ausdrücken muß als der Entwurf der Herren der Großdeutschen Partei. Denn was will es sagen, verehrte Herren, wenn hier davon gesprochen wird, daß die Ordnung des Wirtschaftslebens nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit erfolgen soll mit dem Ziele einer angemessenen Anteilnahme aller Schaffenden an dem Ertrage der Volkswirtschaft? Das sind sehr schöne Redensarten, die keinen wirklichen Inhalt haben. Es scheint mir, daß man den Gedanken, der ja, wenn auch nicht so wie ich es meine, aber ähnlich an anderer Stelle des Entwurfes der Großdeutschen Partei vorkommt, deutlich zum Ausdrucke bringen müßte, den Sozialisierungsgedanken, der unsere Zeit trotz allem erfüllt. Und in dieser Richtung, verehrte Herren, möchte ich mir erlauben vorzuschlagen, daß in den Entwurf der Verfassung auch ein eigener Artikel über diese Frage aufgenommen werden soll. Ich möchte diesen Artikel, wie wir ihn in unserem Entwurf haben, den Herren mit Erlaubnis des Vorsitzenden ebenfalls zur Verlesung bringen (liest):

„Die Organisation der Gütererzeugung und der Güterverteilung ist Aufgabe des Bundes. Durch planmäßigen Aufbau dieser Organisation ist die politische Demokratie zur wirtschaftlichen Demokratie auszubauen. Der Bund hat das Recht, zu diesem Zwecke einzelne Wirtschaftsbetriebe und ganze Zweige der Volkswirtschaft in das Gemeineigentum zu überführen und ihre Verwaltung unter Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten, die in diesen Wirtschaftsbetrieben und Wirtschaftszweigen tätig sind, sowie der Verbraucher, die die Erzeugnisse oder die Dienste dieser Wirtschaftszweige benötigen, zu organisieren. Der Bund kann dieses Recht auch den Ländern oder den Gemeinden übertragen oder es unter der Mitwirkung der Länder oder Gemeinden ausüben. Zu dem selben Zweck hat der Bund das Recht, Zweige der Volkswirtschaft, die nicht in das Gemeineigentum überführt sind, unter der Oberverwaltung und Aufsicht wirtschaftlicher Selbstverwaltung zu stellen. Die Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten an der wirtschaftlichen Selbstverwaltung ist gewährleistet. Den Arbeitern und Angestellten kann in den Vertretungskörpern, die die wirtschaftliche Selbstverwaltung besorgen, in keinem Falle ein geringerer Einfluß zugestanden werden als den Unternehmern. Desgleichen sind die Verbraucher zur wirtschaftlichen Selbstverwaltung heranzuziehen. Die Mitwirkung der Betriebsräte der Gewerkschaften und Berufsvereine der Arbeiter und Angestellten und der Kammern für Arbeiter und Angestellte sowie der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der Landwirte und der Arbeiter und der Angestellten an der wirtschaftlichen Selbstverwaltung ist gewährleistet.“

Das sind, meine Herren, auch nicht Einzelbestimmungen, die Sache der Detailgesetzgebung sind. Sie enthalten aber doch einen Rahmen und zwar einen Rahmen, der schon Bezug nimmt auf die Gesetzgebung, wie wir sie heute in Österreich bereits haben.

Wir sind der Ansicht, daß eine solche Bestimmung in die Verfassung Aufnahme finden müsse.

Dann, meine Herren, noch ein Wort über die Präsidentschaft und den Bundesrat. Hier möchte ich zunächst eine vielleicht unklare Äußerung meines Parteifreundes Gruber richtigstellen. Bezüglich der Präsidentschaft haben wir Sozialdemokraten in Salzburg die Erklärung abgegeben, daß wir den gegenwärtigen Zustand für entsprechend halten und uns daher eine Änderung nicht notwendig erscheint. In dem ersten Entwurfe des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr war diese Fassung auch beibehalten. Der zweite Entwurf, den wir heute haben, ändert die Sache sehr und sieht einen Präsidenten vor, der durch die Volksabstimmung gewählt wird.” Mit dieser Auffassung können wir uns auf keinen Fall befreunden, nicht etwa weil wir Feinde einer Volksabstimmung wären, sondern deshalb, weil eine Wahl des Präsidenten durch 23das Volk, wie ich mir schon erlaubt habe in Salzburg auszuführen, immer ein zäsaristisches Element enthält und wir keineswegs den Wunsch haben, daß eine solche Wahl das Experimentierfeld reaktionärer Bestrebungen werden soll. Man hat in den kritischen Tagen der deutschen Republik im vorigen Monate schon erlebt, wozu eine solche Bestimmung ausersehen sein kann. Wir wünschen, daß die Republik zur Ruhe komme und daß derartigen Experimenten nicht durch die Verfassung Vorschub geleistet werden solle. Daher erscheint uns der Vorschlag, den Präsidenten durch das Volk wählen zu lassen, als unannehmbar. Wir meinen, daß der gegenwärtige Zustand, insbesondere für einen so kleinen Staat, wie es die Republik Deutschösterreich ist, zweckentsprechend ist und daß diese Form der Präsidentschaft auch die annehmbarste ist für den Fall, mit dem wir immer rechnen, daß über kurz oder lang die Frage des Anschlusses an Deutschland aktuell wird, weil dann die Präsidentschaft in der Form, wie sie hier im Entwurfe steht, auch kaum denkbar und aufrecht zu erhalten wäre. Es gibt vielleicht einen Mittelweg zwischen der Meinung, wie wir sie haben und der Meinung, wie sie im Entwurfe des Herrn Staatssekretärs zum Ausdrucke kommt. Es wäre denkbar, wie es mein Kollege Gruber ausgesprochen hat, daß der Präsident des Bundes nicht identisch ist mit dem Präsidenten des Bundestages, daß er aber auch nicht gewählt wird durch das Volk, sondern gewählt wird durch das Parlament.” In diesem Falle ist es nach unserer Meinung selbstverständlich, daß das Recht der Wahl des Präsidenten dem Bundestag allein zustehen müßte.

Dann, verehrte Herren, in dem Punkte Bundestag und Bundesrat sind wir Sozialdemokraten anderer Meinung als der Entwurf des Staatssekretärs Mayr. Wir haben in Salzburg eingehend über die Frage „Bundesrat“ gesprochen und das, was wir in unserer Meinungsäußerung in Salzburg festgelegt haben, das halten wir heute noch immer aufrecht. Wir haben als übereinstimmende Meinungsäußerung unserer Partei für alle Länder zum Ausdrucke gebracht: „Wir sind grundsätzlich für das Einkammersystem. Sollte trotzdem eine Länderkammer zu stande kommen, so verlangen wir, daß die Länder entsprechend ihrer Bevölkerungszahl darin vertreten werden und daß diese Kammer nicht den Charakter eines Herrenhauses hat.“ Zwei Wünsche sind hier formuliert. Die Zusammensetzung und Kompetenz kommen in Frage. In beiden Fragen befriedigt uns der Entwurf des Staatssekretärs Dr. Mayr in keiner Weise. Es ist zwar die Bestimmung über die Zusammensetzung des Bundesrates geändert gegenüber der ersten Fassung, aber nicht so geändert, wie wir es wünschen müßten. Denn wir sehen nicht ein, warum der Bundesrat anders zusammengesetzt werden sollte als entsprechend der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder. Der Entwurf des Staatssekretärs Doktor Mayr sieht diese Bestimmung nicht vor, sondern enthält eine Konstruktion, die immer noch eine arge Benachteiligung gerade der volksreichen Länder darstellt. Dem, meine Herren, könnten wir absolut nicht zustimmen. Wir können aber auch nicht zustimmen der Kompetenzabgrenzung, welche der Entwurf des Staatssekretärs Dr. Mayr dem Bundesrate gibt. Nach dem Entwurfe des Staatssekretärs hat der Bundesrat in der Tat den Charakter eines Herrenhauses. Der Entwurf des Staatssekretärs spricht davon, daß der Bundesrat die Gesetzesbeschlüsse des Bundestages zu genehmigen habe. Er sieht allerdings für Konfliktfälle eine Volksabstimmung vor. Eine Genehmigung der Gesetzesbeschlüsse des Bundestages durch den Bundesrat macht das Herrenhaus aus. Das ist die zweite Kammer, die uns vollkommen überflüssig erscheint. Im Zusammenhange damit möchte ich sagen, daß die Frage der Ausdehnung des Referendums auch erst sehr genau erwogen werden müßte.

Die Volksabstimmung ist ein Programmpunkt unserer Partei und wir sind nicht gegen die Volksabstimmung. Aber wir glauben, daß die Erfahrungen in der Schweiz zur Genüge gezeigt haben, daß Volksabstimmungen nicht eine tägliche Erscheinung im politischen Leben sein können, sondern nur etwas ganz Außerordentliches. Und wenn allgemein bei Nichtübereinstimmung der beiden Häuser, wie es im Entwurfe des Herrn Staatssekretärs heißt, Volksabstimmungen gemacht werden müßten, dann kämen wir bei unseren Verhältnissen wahrscheinlich aus den Volksabstimmungen gar nie heraus, d.h. es würden alle Gesetze praktisch verschleppt werden und so würde fortgesetzt ein ungeheurer politischer Wirrwarr entstehen. Das aber ist kein Zustand, den der Staat in der heutigen Zeit verträgt, von den ungeheuren Kosten solcher fortgesetzten Volksabstimmungen gar nicht zu reden. Daher scheint es uns, daß man das Prinzip der Volksabstimmung einschränken müßte auf besonders wichtige Fragen, auf die Verfassungsfrage, daß man aber nicht bei jeder Kleinigkeit gleich eine Volksabstimmung im ganzen Bunde anordnen kann. Sitzung Was die Kompetenz des Bundesrates selber anlangt, so könnten wir, wenn ein Bundesrat überhaupt gebildet wird, und auch wenn er proportional entsprechend der Bevölkerungszahl zusammengesetzt wird, ihm keineswegs eine Kompetenz zugestehen, die die Kompetenz des Bundestages ernsthaft einschränkt, keineswegs eine Kompetenz, die von seiner Genehmigung allein irgend etwas abhängig macht, keineswegs die Kompetenz einer zweiten Kammer. Wir könnten uns vorstellen, daß ein Bundesrat folgende Kompetenz hat: Daß er, wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt, ein Vetorecht hat, in demselben Sinne, wie es jetzt nach den geltenden Verfassungsgesetzen der Staatsregierung zusteht, und daß,24 wenn der Bundesrat sein Veto einlegt, der Bundestag sich noch einmal mit dem Gesetze beschäftigen müßte, wenn aber dann der Bundestag zum zweiten Male das Gesetz gleichlautend beschließt, dann müßte es wirklich Gesetz werden und Geltung erlangen. Das wäre eine Bestimmung, so ähnlich etwa, wie sie in der amerikanischen Verfassung besteht. Dort hat ein solches Vetorecht der Präsident — allerdings nicht das, was bei uns der Bundesrat hätte —, sondern das Vetorecht des Präsidenten ist dort gegenüber dem Kongresse in ähnlicher Weise, wie wir es hier dem Bundesrate gegenüber dem Bundestag geben würden, konstruiert. Das wäre also eine Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit wäre auch die, daß dieser Bundesrat sich mit den Gesetzesbeschlüssen der Länder befaßt. Es ist ja vorgesehen, daß die Staatsregierung ein Vetorecht gegenüber den Landtagsbeschlüssen hat. Dieses Vetorecht könnte auch dem Bundesrate zugestanden werden und zwar in der Form, daß, wenn etwa der Bundesrat dem Veto der Staatsregierung beitritt, dann in einem solchen Falle der neue Beschluß des Landtages gleichlautend mit dem alten unter besonderen Sicherungen zustande kommen müßte, wenn die Landesgesetze wirklich Gesetz werden sollen. Eine solche Kompetenz und dann etwa auch eine Mitwirkung des Bundesrates bei der Zusammensetzung der obersten Gerichtshöfe im Staate, eine solche Kompetenz könnten wir uns vorstellen; eine Kompetenz aber in dem Sinne, wie sie der Entwurf des Herrn Professors Dr. Mayr vorsieht, erscheint uns für den Bundesrat unmöglich, weil dadurch ganz überflüssigerweise das Recht des Bundestages eingeschränkt wird. Im übrigen, meine Herren, werden wir Gelegenheit haben, in der Spezialdebatte ja eingehend über die Hauptfrage in dem Entwurfe des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr zu sprechen. Ich kann mich daher darauf beschränken, diese prinzipiellen Äußerungen in der Generaldebatte abzugeben, und möchte nur noch einmal betonen, daß wir Sozialdemokraten keineswegs das Zustandekommen der Verfassung irgendwie verschleppen oder irgendwie verzögern wollen und daß wir der Meinung sind, daß es der Nationalversammlung gelingen wird, die Verfassungs- und die Verwaltungsreform, die ein untrennbares Ganzes sind, im Rahmen der ihr zugemessenen Zeit tatsächlich zur Lösung zu bringen. (Beifall.)

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen:

Herr Staatssekretär Prof. Dr. Mayr hat das Wort.

Herr Staatssekretär Prof. Dr. Mayr:

Ich habe mir vor Abschluß der Generaldebatte nur zu einer kurzen Erklärung das Wort erbeten. Und zwar gedenke ich es in erster Linie wieder so zu halten wie in Salzburg, daß ich mich in eine Polemik über die Reden der verehrten Herren Vorredner nicht weiter einlasse, sondern höchstens, soweit ich es für notwendig halte, mir Richtigstellungen vorzunehmen erlaube. Im übrigen werde ich mich rezeptiv verhalten. Ich möchte in diesem Sinne nur auf zwei Bemerkungen des verehrten unmittelbaren Herrn Vorredners Doktor Danneberg folgendes sagen. Es ist richtig, daß ich die Koalitionsvereinbarungen in einem Punkte, allerdings nur in diesem einem Punkte, verlassen habe und das ist die Präsidentschaftsfrage. Sonst bin ich mir nicht bewußt, gegen die Koalitionsvereinbarungen irgendwie verstoßen zu haben. Ich habe das getan ohne jede Rücksicht auf die augenblickliche Parteistimmung oder die politischen Vorgänge, sondern weil ich mehr und mehr die Überzeugung gewonnen habe, daß dem demokratischen Prinzip am besten entsprochen wird, einen eigenen Präsidenten durch das Volk wählen zu lassen.

Herr Dr. Danneberg hat auch darauf hingewiesen, daß ich einen Entwurf über die Verwaltungsreform hätte vorlegen können. Verehrte Herren! Ich erinnere daran, daß gerade das Hauptorgan der sozialdemokratischen Partei mir bisher eine kaninchenartige Fruchtbarkeit vorgeworfen hat. Wenn ich nun auch schon den Entwurf über die Verwaltungsreform vorgelegt hätte, weiß ich nicht, was dann geschehen wäre. Im übrigen kann ich verraten, daß solche Vorentwürfe tatsächlich schon gemacht worden sind und daß ich wohl, wenn die Notwendigkeit sich ergibt, damit auch, wenigstens teilweise, herausrücken kann. Ich möchte nur noch eine kurze Erklärung abgeben über den Charakter meines Vorentwurfes. Als Mitglied der Staatsregierung kann ich natürlich den Herren keinen Parteientwurf vorlegen. Ich bemerke übrigens, daß es sich um keinen Entwurf handelt, sondern um einen Vorentwurf, wie der Titel schon sagt. Und dieser Vorentwurf soll eigentlich nur die Vermittlung versuchen zwischen den verschiedenen Parteianschauungen. Es ist das ja keine angenehme Arbeit. Man wird mir, das wußte ich im vorhinein und habe die Erfahrung bereits zur Genüge gemacht, sagen, daß ich das Karnikel sein müsse, auf das alles loshaut. Das ist nun einmal das unvermeidliche Schicksal, wenn man sich einer solchen Arbeit unterzieht.

Wenn der zweite Versuch von der einen Seite als Verschlechterung im Sinne des Föderalismus betrachtet wird, so kann ich nur ja sagen. Auf der anderen Seite wird er ja auch als keine besondere Verbesserung betrachtet. Ich habe mir in diesem zweiten Vorentwurf besonders eines vor Augen gehalten und das möchte ich hervorheben. Es gibt eben auch Kreise, die berufen sind, bei einer Auseinandersetzung zwischen dem Zentralstaat und den Ländern doch mitzusprechen, und die in diesem Stadium der Vorberatung sonst keine Möglichkeit haben, ihren Standpunkt zu kennzeichnen. Und gerade diesen 25Kreisen, den Staatsämtern, mögen Sie sagen, Funktionären der Staatsregierung, gerade diesen Kreisen sollte in diesem zweiten Vorentwurf Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt gleichfalls geltend zu machen. Im übrigen betrachte ich selbst das Ganze als Beratungsmaterial. Wenn ich als Parteimann und als Abgeordneter, besonders als Abgeordneter von Tirol, den Entwurf zu machen gehabt hätte, so könnten die Herren versichert sein, daß ich selbst mit vielen Punkten nicht einverstanden sein könnte. Ich beanspruche für meine Wenigkeit nur das eine Verdienst, die Verfassungsreform und Verwaltungsreformfrage in Fluß zu bringen und wenn ich das erreicht habe, bin ich zufrieden. (Beifall.)

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen:

Damit ist die heutige Sitzung geschlossen. Die Beratung findet morgen um 9 Uhr statt.

(Schluß der Sitzung um 6 Uhr 45 Minuten abends.)

Geschäftsordnung der Länderkonferenz nach den Beschlüssen der Länderkonferenz in Salzburg und des Geschäftsordnungskomitees der Länderkonferenz in Linz.

I.

Es werden drei Vorsitzende gewählt.

II.

Für die Verhandlungen gelten die in unseren gesetzgebenden Körperschaften üblichen Grundsätze.

Wenn Antrag auf Schluß der Rednerliste gestellt und angenommen wird, so kommen noch die vorgemerkten Redner zum Worte.

Wenn Antrag auf Schluß der Debatte gestellt und angenommen wird, so wird sofort die Meinungsäußerung der verschiedenen Parteien zur Kenntnis genommen.

Über Anträge auf Schluß der Rednerliste oder der Debatte wird nach Köpfen abgestimmt.

III.

Die Feststellung der Meinungen wird derart vorgenommen, daß für jedes Land jede Partei ihre Äußerung abgibt.

IV.

Der Vorsitzende bestellt einen paritätischen Pressedienst.

V.

Als Verhandlungsgrundlage dient der Vorentwurf einer Bundesstaatsverfassung des Staatzsekretärs Dr. Mayr.

Es werden der Reihe nach folgende Partien des Entwurfes zur Besprechung gebracht:

  • 1. Kompetenz,
  • 2. Finanzen,
  • 3. Abschnitt IV.
  • 4. Grund- und Freiheitsrechte,
  • 5. Behandlung des Artikels 141.

Offizieller Bericht des Pressekomitees über die vertraulichen Beratungen am 22. April.

Linz, 22. Bei der heutigen Vormittagsberatung der Länderkonferenz, die den Charakter einer Ausschußberatung trug, führte Landeshauptmann Sever den Vorsitz. In durchaus ruhiger und sachlicher Form wurden punktweise die Artikel 10 und 11 des Entwurfes des Staatssekretärs Dr. Mayr durchgenommen, wobei von zahlreichen Rednern aller Parteien die bei den einzelnen Punkten bestehenden gegensätzlichen Auffassungen präzisiert wurden. Artikel 10 betrifft jene Gegenstände, in denen die Gesetzgebung und Vollziehung dem Bunde zustehen sollen, während Artikel 11 die Gegenstände aufzählt, in denen dem Bunde nur die Gesetzgebung, die Vollziehung aber den Bundesgliedern überlassen bleiben soll.

Bei Artikel 10 gab die Frage der Führung der Bürgerlisten Anlaß zu einer längeren Debatte, an der sich die Delegierten Pölzer, Emmerling, Steiner, Langoth und Abram sowie Staatssekretär Dr. Mayr und Sektionschef Dr. Alter beteiligten. Es wurde namentlich vom Wiener Standpunkte aus eingewendet, daß die Bürgerlisten ein zu kostspieliger und zu schwerfälliger Apparat seien, der dem Zweck der Evidenzführung doch nicht genügend entsprechen könne. Delegierter Abram trat dafür ein, daß in den Ländern die Wählerlisten von anderen als den örtlichen Organen angelegt und geführt werden sollen. Landeshauptmann Dr. Ender wendete sich dagegen, daß es dem Belieben des Bundes überlassen bleibe, eigene, direkt vom Bunde abhängige Ämter in den Ländern zu bestellen. Er verlangte, es müsse hinsichtlich der im Artikel 10 genannten Gegenstände in der Verfassung ausgesprochen werden, daß sich die Bundesregierung bei der Vollziehung grundsätzlich der Organe der Landesregierung zu bedienen habe. Eigene, nicht der Landesregierung, sondern direkt dem betreffenden Staatsamt unterstellte Ämter sollen nur in betreff der auswärtigen Angelegenheiten, der Bundesfinanzen, des Eich- und Punzierungswesens, des Zivil- und Strafrechtswesens, der Justizpflege, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, des Urheberrechtes, der Angelegenheiten der Notare und Rechtsanwälte, Ingenieure und Ziviltechniker, der Handels- und Gewerbekammern, des gesamten Verkehrswesens, des Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesens, des Vermessungswesens, endlich der Angelegenheiten der Hochschulen und fachlichen Zentrallehranstalten und der militärischen Angelegenheiten gehalten werden können. Wenn in der Zukunft weitere Gegenstände vom Bunde durch eigene Ämter in den Ländern besorgt werden sollen, so dürfte dies nur geschehen, wenn alle Länder zustimmen oder die Verfassung diesbezüglich geändert wird.

Delegierter Langoth erklärt sich mit diesem Grundsatz einverstanden. Delegierter Danneberg macht dagegen schwerwiegende Bedenken geltend und will dem Bunde diesbezügliche Freiheit gewahrt wissen.

Delegierter Zwetzbacher erklärte, daß seine Partei das im Entwurf dem Bunde zugewiesene Aufforstungswesen, sowie die Angelegenheiten der Schutz- und Bannwälder den Ländern vorbehalten wolle. Derselbe Delegierte verlangte, daß das soziale Versicherungswesen, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt, der Gesetzgebung des Bundes entzogen werde, wie dies nach dem Mayr’schen Entwurfe auch für das gesamte Arbeiterrecht und den Arbeiter- und Angestelltenschutz bereits vorgesehen ist. Delegierter Widholz dagegen forderte auf allen diesen Gebieten die Bundeskompetenz, auch für die Arbeiter und Angestellten der Land- und Forstwirtschaft.

Die ausführlichste Behandlung erfuhr die Frage des Schulwesens. An der Debatte beteiligten sich die Delegierten Segur, Dr. Mittermann, Abram, Neutzler, Dr. Steinwender, Walcher, Gaß, Gruber, Speiser, Langoth, Dr. Schmidt, Preußler, Dr. Mittelberger und Staatssekretär Dr. Mayr. Während von christlichsozialer Seite verlangt wurde, daß die Schulaufsicht hinsichtlich deren der Entwurf die Gesetzgebung und Vollziehung dem Bunde überläßt, den Ländern überlassen bleibe und nur das Hochschulwesen und die fachlichen Zentrallehranstalten in die ausschließliche Bundeskompetenz fallen sollten, setzten sich die Vertreter der Sozialdemokraten und die Großdeutschen mit allem Nachdrucke dafür ein, daß das gesamte Schulwesen, einschließlich der Schulaufsicht, eine Domäne des Bundes zu bilden habe. Von großdeutscher Seite wurde nur hinsichtlich des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens eine Ausnahme zugestanden. Nur Delegierter Dr. Steinwender schloß sich im 28 Gegensatze zu seinen Parteigenossen den Anschauungen der Christlichsozialen an. Delegierter Dr. Mittermann setzte sich im Sinne des Entwurfes der Großdeutschen Vereinigung aus kulturellen, wirtschaftlichen und nationalen Gründen für die Verstaatlichung des gesamten Schulwesens ein und verwies auf die mit dem Mittelschulwesen des Landes Niederösterreich gemachten Erfahrungen. Delegierter Abram kündigte den zähesten Kampf der Arbeiterklasse für die Verstaatlichung des Schulwesens an. Delegierter Speiser gab diesen Ausführungen noch dadurch Nachdruck, daß er das Programm der sozialdemokratischen Partei in die beiden Kennworte „Arbeitsschule und Einheitsschule“ zusammenfaßte. Er erklärte auch, daß, wenn schon eine Verländerung der Schule nicht zu verhindern wäre, die sozialdemokratische Partei dann für eine vollständig reinliche Scheidung in diesem Sinne sich einsetzen würde, daß nicht nur die Schulgesetzgebung, sondern die gesamte Kulturgesetzgebung einschließlich der Ehegesetzgebung den Ländern vollständig überlassen bliebe. Delegierter Speiser verlangt ferner, daß das Volksbildungswesen zu den dem Bunde vorbehaltenen Angelegenheiten gehören solle, damit das Volksbildungsamt gegebenenfalls im Einvernehmen mit den kompetenten Faktoren in den Ländern die Volksbildung außerhalb der Schule wirklich zu fördern in der Lage sei. Dadurch werden die freien Volksbildungsinstitutionen in ihrem Wirken nicht gehemmt sein, ebenso verlangt er, daß die Pflege von Kunst und Wissenschaft Bundessache sein müsse, wobei selbstverständlich an eine Monopolisierung dieses Verwaltungszweckes durch den Bund gedacht ist. Auch die Großdeutschen sprechen sich für diese Kompetenzbestimmungen aus. Delegierter Dr. Mittelberger wies auf den hohen Stand des Volksschulwesens in Vorarlberg hin als Beweis dafür, daß bei der Verländerung der Schule es durchaus nicht auf eine Herabsetzung des Bildungsgrades abgesehen sei. Er wolle dem Bunde ohneweiters die Festsetzung des Lehrzieles und die Aufsicht über dessen Erreichung zugestehen, nur die Wahl der Mittel und der Methode sei viel besser den Ländern überlassen, weil die Zentrale den Verhältnissen der Länder immer fremd gegenüberstehe. Den Ausführungen dieser Redner entsprechend, wurde christlichsozialerseits beantragt, die pädagogisch-ditaktische Einrichtung des mittleren und niederen Schulwesens, die nach dem Entwurfe der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten ist, aus dem Artikel 11 zu streichen und nur die Festsetzung des Lehrzieles an mittleren und niederen Schulen der Bundesgesetzgebung vorzubehalten. Im Zusammenhange mit den Schulfragen wurde von christlichsozialer Seite verlangt, daß die Ausbildung und Berufsausübung von Heilpersonen, sowie das Heilmittelwesen der ausschließlichen Bundeskompetenz entzogen werde, sowie daß die bundesstaatliche Kompetenz betreffend Stiftungen und Fonds jene Stiftungen nicht zu berühren habe," die heute schon in der Verwaltung einzelner Länder stehen. Gegenüber der in dem Entwurfe enthaltenen Bestimmung, daß die aus Anlaß eines Krieges oder im Gefolge eines solchen zur Sicherung der einheitlichen Führung der Wirtschaft notwendig erscheinenden Maßnahmen dem Bunde zustehen sollen,” beantragte Delegierter Christoph die Streichung der Worte „im Gefolge“

Sektionsrat Dr. Fröhlich von der Staatskanzlei wünschte bei dieser Gelegenheit Übergangsbestimmungen, um die Kompetenz des Ernährungsamtes noch für einige Zeit zu wahren.

Eine längere Wechselrede ergab sich bei der Frage, wem das Verfügungsrecht über die Gendarmerie zufallen sollte. Während der Entwurf dem Bunde des Verfügungsrecht nur insoweit zugesteht, als es sich bei Notständen und Unruhen um die zeitweilige Verwendung von Teilen der Gendarmerie außerhalb des Landesbereiches handelt, traten die Redner der sozialdemokratischen Partei Skaret, Gruber, Emmerling, Abram und Doktor Danneberg dafür ein, daß das Verfügungsrecht über die Gendarmerie ausschließlich der Bundesgewalt zustehen solle. In der Verländerung der Gendarmerie erblickten dieser Redner eine Gefahr für den Staat und insbesondere eine Bedrohung der Arbeiterschaft. Delegierter Abram wies vor allem darauf hin, daß in einem Lande, wo der Schmuggel von Angehörigen der Mehrheitsparteien ausgeübt werde, die dieser Mehrheit entstammende Landesregierung nicht das geeignete Organ sei, um die Gendarmerie in den Dienst der Bekämpfung des Schmuggelunwesens zu stellen. Da er sich dabei auf Erfahrungen in Tirol berief, legte Delegierter Dr. Schumacher dagegen Verwahrung ein, daß der Landesregierung Tirols eine Förderung oder Duldung des Schmuggels insinuiert werde. Dafür, daß die Gendarmerie ein Instrument in den Händen der Landesregierungen zur Aufrechterhaltung ihrer Autorität verbleibe, trat neben den christlichsozialen Delegierten Steiner und Dr. Schwinner namens der Großdeutschen der Delegierte Christoph ein.

Hinsichtlich des Vereins- und Versammlungsrechtes, das den Entwurf nur der Gesetzgebung des Bundes, nicht aber auch die Vollziehung desselben überläßt, forderte Dr. Danneberg auch die Vollziehung für den Bund. Das Kraftfahrwesen will Delegierter Speiser in Übereinstimmung mit dem Entwurfe ganz der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, während Delegierter Dr. Rehrl diesbezüglich eine Einschränkung auf die betriebstechnischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge wünscht.

Einen besonderen Raum in der Debatte nahm die Stellung des Wasser- und Elektrizitätsrechtes” ein. Delegierter Zwetzbacher verlangte im Namen der christlichsozialen Partei, daß das Wasserrecht und Elektrizitätswesen (aus Artikel 11 des Bundes) ausgeschieden und in den Artikel 12 (Rahmengesetzgebung des Bundes) überwiesen werde. Diesem Standpunkt schloß sich auch mit Rücksicht auf den Standpunkt des steiermärkischen Landtages Abgeordneter Dr. Klusemann (großdeutsch) an. Landeshauptmannstellvertreter Pongratz (Sozialdemokrat) bekämpfte den Antrag und verlangte, daß das ganze Wasserrecht und Elektrizitätswesen dem Bunde überlassen werde mit Rücksicht darauf, daß es sich hier um große wirtschaftliche Fragen handle, die in der Regel mehrere Länder berühren und deshalb eine systematische Behandlung verlangen und auch für die Kreditfrage eine große Rolle spielen. Landeshauptmann Dr. Rintelen sprach gegen den Vorredner und vertrat den christlichsozialen Standpunkt mit der Begründung, daß Artikel 11, Zahl 10, sich auf die Frage des Hoheitsrechtes beziehe, welches unbedingt dem Lande überlassen bleiben muß, umsomehr, als die bezüglich des Wasserrechtes aus dem bisherigen Zustand entspringe und da es auch recht und billig sei, daß derjenige, welcher die Nachteile des Wassers habe, auch dessen Vorteile genieße. Bezüglich des Elektrizitätswesens habe das frühere Eisenbahnministerium durch die Inanspruchnahme einer Monopolstellung nur hindernd, nicht fördernd gewirkt. Soweit die Verhältnisse mehrerer Länder gleichzeitig berührt werden, sei die vertragliche Lösung zwischen den Ländern der richtige Weg, um kollidierende Interessen in Übereinstimmung zu bringen. Auch für die Kreditfrage sei die Behandlung im Lande nur fördernd.

In der Frage, wer die Durchführungsverordnungen zu erlassen habe, wenn es sich um Gesetze handelt, die der Bund gibt, deren Vollziehung aber den Ländern überlassen ist, sprach sich Delegierter Dr. Rehrl mit besonderem Nachdruck dagegen aus, daß der Bund die Durchführungsverordnungen erlasse. Er berief sich dabei auf die gegenwärtige schädliche Praxis, bei der der Inhalt der Gesetze durch die nachfolgenden Durchführungsverordnungen vielfach meritorisch verändert werde. Dem trat Sektionsrat Dr. Fröhlich entgegen. Dr. Danneberg erklärt die Durchführungsverordnungen von Seite der Bundesregierung für unentbehrlich.

Im Laufe der Debatte erhob Dr. Danneberg eine Einwendung gegen die in den Artikeln 10 und 11 vorkommende Formulierung, daß die darin genannten Angelegenheiten von den Ländern der Gesetzgebung des Bundes übertragen werden, richtiger müßte es nach seiner Ansicht heißen, daß der Bund den Ländern Gesetzgebungsrechte überträgt. Er verlange aber nicht, daß dieses letztere ausdrücklich ausgesprochen werde, aber man möge eine neutrale Fassung wählen.

Nach 12 Uhr mittags wurde die Verhandlung geschlossen. Fortsetzung 3 Uhr nachmittags.

Linz, 22.Nachmittags 3 Uhr wurde unter dem Vorsitze des Delegierten Christoph die Verhandlung zunächst in der Form der Ausschußberatung wieder aufgenommen und wurden in rascher Folge die Artikel 12, 13 und 14 erledigt. Delegierter Doktor Schwinner verlangte bei Artikel 12, daß die Organisation der Verwaltung in den Ländern der Rahmengesetzgebung des Bundes entzogen werde. Man möge diese Aufgabe den Ländern überlassen, die Kontrolle bleibe ohnedies dem Bunde vorbehalten. Dr. Schmidt (großdeutsch) schloß sich dieser Auffassung an, Delegierter Speiser und Ministerialsekretär Dr. Mannlicher sprachen sich dagegen aus mit Rücksicht auf das Interesse, das die Bevölkerung an der einheitlichen Organisation der Verwaltung habe und wofür auch verwaltungstechnische Interessen sprechen.

Die Delegierten Speiser, Dr. Schmidt, Zwetzbacher, Widholz, Dr. Schwinner und Dr. Klusemann stellten bei Artikel 12 neuerdings kurz ihren grundsätzlichen Standpunkt in der Schulfragę und in der Frage der Sozialversicherung und des Arbeiterschutzes fest. Delegierter Dr. Rehrl trat für die einheitliche Regelung des Dienstrechtes aller Beamten, gleichgültig ob Bundesbeamte oder Landesbeamte, welche behördliche Aufgaben zu erfüllen haben, ein, zum Unterschiede von jenen Beamten, denen nur wirtschaftliche Verwaltungsaufgaben zugewiesen sind.

Zum Artikel 13 brachte Delegierter Doktor Schwinner einen ausführlichen Antrag ein, der des Näheren vorsieht, unter welchen Bedingungen die Zuständigkeit für einen Vollzugsakt, der an sich in den Wirkungskreis der Länder zu fallen hätte, auf den Bund übergeht. Dr. Klusemann schloß sich ihm an, Dr. Danneberg und Sektionsrat Fröhlich sprachen sich dagegen aus. Während Dr. Schwinner die Streichung des in diesem Artikel vorkommenden Satzes: „Im Zweifel geht Bundesrecht vor Landesrecht“ forderte, verlangte Dr. Danneberg im Gegenteile eine Verschärfung dieses Satzes in der alten Form: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“

Es sei dies geradezu ein wesentliches Merkmal eines Bundesstaates. Dieser Auffassung trat Dr. Ender entgegen, der auf den zur Austragung solcher Fragen berufenen Verfassungsgerichtshof hinwies.

Beim Artikel 14 ergaben sich keine wesentlichen Meinungsverschiedenheiten.

31 Zweite Sitzung am 22. April 1920.

Vorsitzender: Der Herr Landesrat von Salzburg Christoph.

Eröffnung der Sitzung 3 Uhr 40 Minuten nachmittags.

Herr Landesrat Christoph (Salzburg):

Ich bitte Herrn Staatssekretär Dr. Mayr, die Debatte einzuleiten.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr:

Ich glaube, meine Herren, mir eine besondere Einleitung der Debatte ersparen zu können, indem ich hinweise auf Artikel X, Absatz 4, den ich am Vormittag zu verlesen die Ehre hatte und der sich mit diesem Gegenstand beschäftigt.

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph (Salzburg):

Wünscht einer der Herren das Wort? Herr Landeshauptmann Dr. Ender hat das Wort.

Herr Landeshauptmann Dr. Ender (Vorarlberg):

Es ist gestern in der Generaldebatte schon darauf hingewiesen worden, daß die Formulierung, welche die Regelung der finanziellen Angelegenheit hier gefunden hat, die Länder nicht befriedigen kann, weil eine Föderation, eine Selbständigkeit der Länder ohne irgend welche finanzielle Hoheit nicht aufrecht erhalten werden kann. So wie hier die Tatsache vorliegt, würde der Bund das Recht haben, die Regelung der Anteilnahme der Länder an den Einnahmen des Bundes, die Regelung der Beiträge und Zuschüsse aus Bundesmitteln und die Regelung der Ausgaben der Länder zu ordnen. Und der wird bestimmen, welche Abgaben dem Bunde und den Ländern zustehen, das heißt, er kann sämtliche Abgaben für sich allein in Anspruch nehmen und sagen, ich gebe jedem Lande, was es nach meinem Urteile zum Leben nötig hat. Das ist Kuratel in finanzieller Beziehung. Die kann nicht hingenommen werden. Wenn noch etwas übrig bleiben soll von der Staatlichkeit der Länder, von deren Selbständigkeit, von ihrem Charakter als Gliedstaaten eines Bundesstaates, so muß die Finanzhoheit, die Steuerhoheit inbegriffen sein, denn sie macht ein wesentliches Element aus, sie ist die Luft zum Atmen. Es muß daher eine Lösung gesucht werden, welche der Grundanschauung dieser ganzen Verfassung gerecht wird, daß nämlich vielmehr die Länder als Gliedstaaten die Steuerhoheit haben und die Steuerhoheit an den Bund nur teilweise abtreten, freilich in sehr wichtigen Belangen so weit abtreten, als sie überhaupt abtreten können, ohne die eigene Lebensfähigkeit preiszugeben. Daß der Bund sehr große Mittel braucht, ist ja gewiß keinem von uns verschlossen, und daß ihm diese Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, soweit unsere Volkskräfte auszuschöpfen sind.

Ich bezweifle persönlich, ob unsere Kraft, unsere österreichische Volkskraft jene finanziellen Mittel aufbringen kann, welche die Länder brauchen und die der Bund in seiner heutigen finanziellen Lage brauchen würde. Ich bezweifle es, aber soweit es möglich ist, muß das geschehen, müssen wir ohne Zweifel dem Bunde die Steuerquellen zur Verfügung stellen. Aber wir wollen ihm nicht alles ausliefern und selbst auf jedes Steuerrecht und jede Steuerhoheit verzichten und einzig auf die Gnade des Bundes angewiesen ein. Hier muß ein Weg gesucht werden. Aber ich bin der Überzeugung, es ist keiner von uns in der Lage, heute einen konkreten Vorschlag zu machen, die und die Steuern behalten wir uns vor und die und die Steuern überlassen wir dem Bunde. Das setzt Vorarbeiten voraus, die heute noch nicht geleistet sind und nicht geleistet werden können. Wir sind noch nicht am Ende des Gesetzgebungswerkes der Verfassung.

Erst wenn die definitive Schlußredaktion der Verfassung feststeht, läßt es sich errechnen, wenigstens ungefähr, in der heutigen Zeit überhaupt nicht genau, aber schätzungsweise wenigstens errechnen, was für finanzielle Lasten den Ländern noch übrig bleiben und welche Lasten für den Bund sein werden. Das ist die erste Voraussetzung, um eine richtige Aufteilung der Steuern zu haben, wobei wiederum vorausgesetzt ist, daß wir immer von der Voraussetzung ausgehen, es bleibt das eine Steuersystem aufrecht erhalten. Sobald dieses Steuersystem eine Änderung erfährt, muß eine Berechnung auf Grund des neuen Steuersystems gemacht werden. Ich will Ihnen nun einen Antrag verlesen, zu dem wir aus diesen Erwägungen gekommen sind und der dann noch erörtert werden kann. Unser Antrag würde lauten:

Zu Punkt 4: Für diesen Punkt ist eine Formulierung zu wählen, welche die Finanzhoheit der 32 Länder grundsätzlich aufrecht erhält. Heute läßt sich eine Aufteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern noch nicht machen, weil eine sichere Grundlage für die Errechnung des Bedarfes der Länder einschließlich der Bezirke und der Gemeinden an öffentlichen Mitteln frühestens beim Abschluß des Verfassungswerkes gegeben ist. Es soll daher ein gleichzeitig mit der Verfassung zu schaffendes Finanzgesetz die Aufteilung der Steuern vorläufig für fünf Jahre vorsehen, nach deren Verlauf eine neue Aufteilung zu erfolgen hat, auf deren Zustandekommen die Bestimmungen über Verfassungsänderungen anzuwenden sind. Zwischen der Verfassung und diesem Finanzgesetze ist ein Junktim zu schaffen. In diesem Finanzgesetze ist das System der Überweisungen zu vermeiden. Es sollen in demselben den Ländern bestimmte Steuern überlassen und eine Mitbeteiligung der Länder an den Erträgen anderer, insbesondere der Personal- und der Alkoholsteuern vorgesehen werden. Wenn einem Lande Leistungen obliegen, die seine Kräfte übersteigen und im Bundesinteresse liegen, so können staatliche Zuwendungen für diesen Zweck im Gesetzgebungswege erfolgen.

Gestatten Sie mir dazu noch folgende Bemerkungen:

Wir glauben, es soll diese Regelung durch das Finanzgesetz erfolgen und nicht durch die Verfassung selbst, weil diese Steuerregelung von Zeit zu Zeit zu erfolgen hätte und der Text der Verfassung beständig abgeändert werden müßte. Wir würden daher vorschlagen, das Finanzgesetz gleichzeitig mit der Verfassung, also unmittelbar damit verbunden, und durch diese bestimmt, zu beschließen. In diesem Gesetze wäre die vorläufige Aufteilung der Steuern auf fünf Jahre vorzunehmen und nach Ablauf derselben wird man weitere Erfahrung haben und wird eine neue Regelung treffen können. Für diese neue Regelung müssen natürlich Garantien gegeben sein, welche für die Abänderung des Verfassungsgesetzes gegeben sind, weil sie bei einer Neuredigierung des Finanzgesetzes nicht um ihre Steuerhoheit gebracht werden. Nun stellen wir ferner den Grundsatz auf, daß in diesem Finanzgesetze das System der Überweisungen fallen gelassen werden soll. Wir stellen diesen Grundsatz auf im Interesse der Gesundung des Finanzlebens im Bunde und in den Ländern. Die Überweisungen waren ursprünglich gut gedacht, ihre Anwendung hat aber in der späteren Zeit ganz entschieden auf Abwege geführt, wie wohl allgemein zugestanden wird. Es ist dahin gekommen, daß die Länder trachten mußten, eine möglichste Defizitwirtschaft aufzuweisen, um aus den Einnahmen des Bundes in Form von Überweisungen einen möglichst großen Anteil zu bekommen. Es ist ein Anreiz in diesem Überweisungssystem gelegen, die Finanzen des Landes so schlecht zu gestalten, als es geht. Das ist schlecht. Das verleitet die Länder dazu, sichtlich etwas zu wenig sparsam zu sein und sich zu sehr auf die Überweisungen des Bundes zu verlassen. Und zweitens ist es geeignet, die Budgetabrechnung in der ganzen Finanzierung der Länder zu schädigen und das wirkliche und echte Bild zu trüben.

Daher wollen wir, daß mit diesem System der Überweisungen gebrochen wird. Wir haben ferner den Grundsatz aufgestellt, daß den Ländern bestimmte Steuern ganz überlassen werden sollen. Wir halten das für durchaus möglich und wir sind ferner der Anschauung, daß den Ländern eine Mitbeteiligung an den anderen Steuern zukommen soll, die der Bund einhebt. Wir denken dabei insbesondere an die Personal- und Alkoholsteuern. Es muß etwas vorhanden sein, wo man nach den Erfahrungen, die die Zeit liefert, die Anteilnahme der Länder am Ertrage der Steuern leicht nach oben oder unten korrigieren kann. Das ist verhältnismäßig am leichtesten möglich bei Anteilnahme der Länder an den Personalsteuern, also an der Einkommen-, Vermögens- und Alkoholsteuer. Wir verschließen uns nicht der Ansicht, daß die Einkommensteuern und Vermögenssteuern von Zuschlägen, die die Länder und Gemeinden in willkürlicher Höhe festsetzen können, frei bleiben müssen. Es ist gar kein Zweifel, daß ein willkürliches Zuschlägemachen der Länder und Gemeinden zu diesen Steuern in erheblichem Maße erreicht würden, würde dem Staate die Durchführung und Erzwingung jeglicher Fassionen ganz gewiß außerordentlich erschwert und es würde für die Länder selbst, auch wenn sie verschiedene Höhen für die Zuschläge festsetzen, die Steuerfluchtgefahr des großen Kapitals und größeren Vermögens aus den Ländern mit sich bringen. Dagegen verschlägt es natürlich für die ganze Veranlagung der Steuern gar nichts, wenn man statt eines bestimmten prozentuellen Anteils, der im Finanzgesetze jeweilig festgesetzt würde, den Ländern für ihre Bedürfnisse und die Bedürfnisse der Bezirke und der Gemeinden etwas übrig ließe.

Das gleiche gilt bei den Alkoholsteuern.

Eine der hervorragendsten Alkoholsteuern, die Biersteuer, aber auch die Weinsteuer, waren ursprünglich den Ländern überlassen.

Gerade die Biersteuer war für die Länder eine sehr ergiebige Quelle. Wir haben in meiner Heimat seinerzeit die Biersteuer eingeführt, als wir das erstemal einen sehr großen Anteil der Lehrergehalte auf das Land übernahmen. Die Biersteuer, die eingeführt wurde, hat mehr ertragen, als für diesen Zweck benötigt wurde.

Sie war eine sehr ergiebige Quelle, deren Versiegung die Länder vor die Unmöglichkeit geführt hätte, ihre Finanzwirtschaft weiterzuführen.

33Nun ist es gewiß berechtigt, daß gerade die Alkoholsteuer dort, wo die größten Bedürfnisse, wo die größten Lasten zu tragen sind, in der Regel auch am reichlichsten einfließt, daß gerade den Ländern für ihre Zwecke und für die Bedürfnisse der Bezirke und Gemeinden Anteile gewährt werden. Bei dieser Art der Gestaltung würde nun jedes Land eine bestimmte Steuer ganz bekommen und an einer anderen partizipieren, an dem Ertrag derselben partizipieren, je nach der Ergiebigkeit der Steuer in ihrem Lande.

Nun kann es vorkommen, daß einem Lande eine besonders schwere Aufgabe obliegt, die weniger im Interesse des Landes als des Bundes selbst vielleicht gelegen ist und die man doch der Regelung durch die Länder nicht entziehen will.

Ein klassisches Beispiel wüßte ich aus der Schweiz. Da haben z.B. die Urkantone, die Gebirgskantone die Last der Erhaltung der großen Gebirgsstraßen über den Gotthard, Simplon und Splügen usw., das sind zum Teil der Einwohnerzahl nach verhältnismäßig kleine Gebirgskantone, der Ausdehnung nach große, und es würde ihre finanzielle Leistungsfähigkeit entschieden überschreiten, diese Straßenerhaltung allein zu besorgen. Die Erhaltung dieser Straßen liegt auch nicht allein oder in erster Linie nur im Interesse der Kantone, sondern diese Erhaltungen sind ein ausgesprochenes Bundesbedürfnis, ein Bedürfnis der ganzen Eidgenossenschaft und daher ist es dann gekommen, daß man schon lange in der Schweiz im Gesetzgebungswege, im Parlamente, Beiträge beschlossen hat, die diesen Kantonen jedes Jahr gewährt werden sollen, um zur Erleichterung dieser Lasten beizutragen. Man hätte auch einen anderen Weg gehen können, man hätte die Straßenzüge als solche auf die Eigenossenschaft übernehmen können. Die schweizerische Eidgenossenschaft geht diesen Weg nicht. In Österreich neigen wir dazu. Meines Erachtens fährt die Schweiz besser, weil die Kantone durchschnittlich billiger und sparsamer wirtschaften und mit geringerem Aufwand dieselben Leistungen vollbringen, als der Staat es macht.

Wenn wir uns im Gewissen befragen, beobachten Sie in Österreich, daß da, wo dem Staate die Verwaltung in die Hand gegeben wird, derselbe in der Regel teurer verwaltet, und der Staat würde sicher besser fahren, wenn er möglichst wenig Wirtschaftsverwaltungen in die Hand nehmen würde. Er würde besser fahren, wenn er solche Dinge den finanziell weniger leistungsfähigen Ländern überläßt und ihnen im Gesetzgebungswege Subventionen zukommen läßt. Diese Art der Subventionierung hat mit den Überweisungen nichts zu tun und hat keine Ähnlichkeit damit. Diese Überweisungen kranken nämlich daran, daß sie nicht jeweils im Gesetzgebungswege nach vorausgegangener Prüfung des wirklichen Bedarfes festgelegt wurden, sondern in ein gewisses Schema hineingepreßt und im Wege der Verwaltung gegeben wurden, so daß die Verwaltungsorgane dann vom Lande gepreßt und gedrückt werden mußten und Zuckerl austeilen mußten. Da ist ein anderer Weg, den wir vorschlagen, nämlich die staatlichen Zuwendungen durch Schaffung eigener Gesetze, die der öffentlichen Besprechung im Bundesrat und Bundestag und der Beschlußfassung dieser beiden Körperschaften unterliegen, zu regeln. Ich glaube damit vorläufig die nötigen Erörterungen gegeben zu haben.

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph (Salzburg):

Zum Worte gelangt Herr Dr. Steinwender.

Herr Landesrat Dr. Steinwender (Kärnten):

Dieser Vorentwurf gibt über das Verhältnis zwischen den Finanzen des Bundesstaates und der Länder nicht den geringsten Aufschluß, sondern überweist nur die ganze Ordnung der Bundesversammlung selbst. Das ist etwas, was für uns alle ganz unannehmbar ist. Der entgegengesetzte Standpunkt wird mit Recht eingenommen von meinem sehr geehrten Herrn Vorredner. Die Regierung hat auch in der Mitteilung, die sie uns gemacht hat aus dem Finanzamte, uns manche Dinge gesagt, die das eigentlich erst recht klarstellen, was gewollt wird. Es wird nämlich gewollt die dauernde Aufrechterhaltung, die dauernde Herrschaft des Bundesstaates auf dem Finanzgebiete. Es wird ausgeführt in diesen Erörterungen aus dem Finanzamte, daß wir gar nichts wissen, was geschieht, und daher auch gar nichts sagen könnten. Wir können uns dagegen gewisse Vorstellungen schon machen und es würde nach Anregung des Vorredners ein Finanzgesetz dann geschaffen werden, welches diese Verteilung vornimmt. Ich möchte den geehrten Herrn Vorredner und die hohe Versammlung vielleicht fragen, ob wir zur prinzipiellen Verteilung nicht auch heute schon kommen könnten. Die Regierung hat in einer weiteren Zuschrift, die uns zugekommen ist, schon gewisse Konzessionen gemacht, indem sie zum Beispiel die Realsteuer den Ländern überlassen will, sonst aber nichts. Außerdem will sie an Stelle der Überweisungen, wie es scheint, eine dauernde Unterstützung der Länder dadurch herbeiführen, daß sie die Hälfte der Bezüge der Landesbeamten deckt. Das ist wiederum ein Geschenk an die Länder, das dazu nur verleiten kann, daß die Länder den Beamtenaufwand recht hoch stellen, weil die Hälfte der Bundesstaat zahlt.

Wir halten das, was von der Regierung gekommen ist, für unannehmbar. Ich möchte aber in Erwägung stellen, ob diese Gedanken, die ausgesprochen wurden, nicht heute schon etwas weiter ausgeführt und eingehender behandelt werden könnten. Es wurde gesagt vom Herrn Landeshauptmann Dr. Ender, es müßte festgelegt werden, daß der Staat gewisse Einnahmen für sich allein behält für seinen großen Aufwand. Diese wären nun nach meiner Meinung erstens die Zölle, das ist selbstverständlich, zweitens die Erträge der 34 Monopole und Staatsbetriebe, drittens eine einmalige Vermögensabgabe, viertens die Einkommensteuer, Rentensteuer und Tantiemensteuer, fünftens die Taxen und Gebühren mit einer bestimmten Ausnahme. Das wären gewiß Einnahmszweige, die ich ausschließlich dem Staat zuführen möchte im Gegensatz zu meinem Herrn Vorredner. Ich möchte nicht, daß die Einkommensteuer belastet werde mit Zuwendungen an die Länder oder mit Zuschlägen. Es hängt die Zahlung der Einkommensteuer nur von dem Orte ab, wo einer lebt, nicht aber wo er verdient. Es kann einer z.B. in Villach leben und sein Einkommen kann anderswoher stammen. Wie kommt gerade das Land Kärnten oder Villach dazu, einen Zuschlag zu bekommen? Das hängt mit dem Ort des Aufenthaltes gar nicht zusammen, nur einen Zweck könnte vielleicht ein beschränkter Zuschlag zur Einkommensteuer haben, das wäre die Absicht, daß ordentlich fatiert wird, daß eine bessere Fassion gelegt wird, wenn die Länder und Gemeinden sich dafür interessieren. Wenn die Realsteuern, worin die Regierung nachzugeben scheint, den Ländern übertragen würden, würden die Gebühren für Rechtsgeschäfte auf dem Realitätenverkehr auch den Ländern überlassen. Es wären also das die aufzuzählenden Punkte, welche allein dem Bundesstaate zu überlassen wären, während den Ländern alle Zufälle aus der Grund- und Gebäudesteuer und die Gebühren vom Realitätenverkehr zukommen.

Nun, das reicht natürlich nicht. Es ist nicht einzusehen, warum gerade die Grund- und Gebäudebesitzer allein beitragen sollten zu den Lasten, während die Gewerbetreibenden und anderen nicht beitragen sollten zu den Lasten der Länder. Es müßte also auch ein Anteil der Länder beziehungsweise der Gemeinden stattfinden an gewissen anderen Steuern, an der Erwerbsteuer. Das Gewerbe belastet die Länder mit einer Reihe von Ausgaben für Schulen, Sanität usw., daher hätte es auch beizusteuern. Man möchte meinen, daß es für heute genügen würde zu sagen, daß das Erträgnis gewisser Steuern, der allgemeinen und besonderen Erwerbsteuer sowie der getrennten Steuern, zum Teil den Ländern zuzufallen habe.

Wenn in einem gewissen Verhältnis eine Teilung der Steuern stattfindet zwischen Bundesstaat und Land nach einem von Zeit zu Zeit zu bestimmenden Schlüssel, wäre ungefähr das ersetzt, was bis jetzt durch die Überweisungen den Ländern zugeführt wird. Die Überweisungen betragen nach dem letzten Staatsvoranschlag rund 210 Millionen.

Ungefähr diese 210 Millionen würden den Ländern zufließen durch die Realitätensteuer, durch die Hälfte der Erwerbsteuer und der Getränkesteuer. Nun das wäre vorderhand der Anfang. Nun kann es sich aber herausstellen, daß möglicherweise die Bedürfnisse des Bundesstaates größer sind, als wir heute annehmen.

Zweifellos ist, daß die Getränkesteuer mehr tragen wird, als was wir heute in Rechnung stellen. Es kann aber auch möglicherweise bei dem Anteile der Länder eine Herabminderung stattfinden, möglicherweise aber auch ein Zugang. Es müßte schließlich ein Schlüssel von Zeit zu Zeit neu vereinbart werden, wir können nicht sagen von fünf zu fünf Jahren. Denn schon nach dem ersten Rechnungsabschluß wird sich zeigen, wie Länder und Bundesstaat das Auskommen gefunden haben.

Wir können heute nur eine provisorische Einteilung annehmen. Wenn ich die Erwerbsteuer und Getränkesteuer annehme, wovon die eine Hälfte den Ländern zukommen soll, die andere Hälfte dem Bundesstaate nach dem Verhältnis, das sich später ganz gewiß ändern wird, so ändere ich an den wesentlichen ziffernmäßigen Erfolgen nichts.

Wenn die Willkür der Zuwendungen wegfällt, wen man nicht mehr sagen kann, das zahlt nicht das Land, sondern der Staat, dann wird im Lande gespart werden und zwar von selbst, was sehr notwendig ist, und die Verschwendung ihr Ende erreichen. Bisher haben die Länder immer nach Staatshilfe gestrebt, und gerade das System der Überweisungen hat die ärgste Korruption in die finanzielle Gebarung hineingetragen. Nun werden sich auch gewisse Veränderungen in der Verwaltung, die jetzt vom gesamten Staate besorgt wird, ergeben. Es werden gewisse Zweige der Verwaltung, die bis jetzt vom Staat besorgt wurden, in die Verwaltung der Länder übergehen. Natürlicherweise müssen Entschädigungen stattfinden für jene Zweige der Verwaltung, welche von den Ländern selbständig betrieben und auch bezahlt werden. Diese Grundsätze sollten wir heute schon aussprechen. Das Finanzgesetz wird deshalb doch notwendig sein, weil gewisse Dinge heute nur prinzipiell ausgesprochen werden können und natürlicherweise bei Beginn der Wirksamkeit unseres Gesetzes mit ganz bestimmten Ziffern gerechnet werden muß.

Ich meine also, meine Herren, man sollte das prinzipiell heute schon feststellen.

Wie Herr Dr. Ender gesagt hat, daß die einen Einnahmen ausschließlich dem Bundesstaat gehören und die anderen ausschließlich den Ländern gehören sollen und daß es ferner gewisse Einnahmen gibt, in die sich beide teilen, so befinde ich mich mit ihm in voller Übereinstimmung. Und zu diesen müssen wir die Erwerbsteuer rechnen, weil das Gewerbe und die Industrie auch Lasten verursachen und daher auch etwas beitragen müssen zu den Lasten des Landes. Die Getränkesteuer deshalb, weil diese Steuer von dem Verbrauche in den Ländern abhängt und dieser Verbrauch im engsten Zusammenhange mit der Bevölkerungszahl steht und sich nach dieser die Ausgaben für die Schule und die Sanität richten.

35Endlich auch liegt es auf der Hand und ist es notwendig, daß auch für die neuen Verwaltungszweige, welche künftighin autonom von den Ländern verwaltet werden, die Ausgaben von dem Staate ersetzt werden. Dann werden die Länder sparen. Denn dann wird es viel weniger Ämter geben und weniger Beamte als heute, wo man auf Kosten des Staates wirtschaftet, wie es einem gerade einfällt. Denken Sie nur, wenn die Finanzverwaltung auf die Länder übergeht, entfallen sämtliche Steuerämter und es genügen die Finanzämter, wie sie jetzt bei den Bezirkshauptmannschaften sind. Die Einhebung der Steuern erfolgt durch die Postsparkasse. Damit erspart man den ganzen schwerfälligen Apparat. In Böhmen war es üblich, daß vielfach Gemeinden die Einhebung der Steuern übernommen haben und sie haben es mit Vergnügen umsonst durchgeführt, weil sie die Unannehmlichkeiten des Verkehres mit den Steuerämtern von sich abgewälzt haben. Wir würden also sparen. Nehmen wir nun an — was vorderhand noch nicht wahrscheinlich ist —, daß die Justizverwaltung den Ländern übergeben würde — ich glaube, es muß nicht alles den Ländern übertragen werden —, dann würde eine Menge von Bezirksgerichten verschwinden, die überflüssig sind, weil es eben nicht gut ist, in so vielen Bezirken Gerichte zu haben. Es wäre viel besser, zwei oder drei Gerichte zusammenzufassen und zu zentralisieren um eine viel flottere und sicherere Arbeit herbeizuführen.

In Kärnten zum Beispiel könnte ein Drittel der Gerichte entbehrt werden, da man ja die Eisenbahn hat und es ja nichts ausmacht, wenn man eine Stunde mit der Bahn fährt. Dadurch würde dann ja viel sicherere und billigere Arbeit geschehen. Man hat gemeint, wir hätten so und soviel Mittelschulen und daher müßten wir auch so und soviel Beamte und so viele Ämter haben.

Wir scheinen auf dem gemütlichen Standpunkt zu stehen, als ob der Staat die Dummheit gutzumachen hätte, die er mit den Mittelschulen gemacht hat. Das wird auch bei den Schulen der Fall sein. Die zahlreichen Mittelschulen werden ganz gewiß nicht die Länder übernehmen. Wenn zum Beispiel in Knittelfeld, in Leoben und Bruck eine Mittelschule existiert, für die das Land zu zahlen hätte, so wird sich das Land weigern zu zahlen, weil es nicht die Notwendigkeit einsehen wird, in drei aufeinanderfolgenden Stationen so viele Mittelschulen zu halten. Wie wird gespart werden, wenn die Länder sich selbständig machen, und nicht zum Schaden der Beamten.

Derjenige, der weniger Beamte haben will und weniger überflüssige Akten und Zuschriften, der meint es nicht schlecht mit den Beamten. Sie können besser gestellt werden, aber es sollen nicht mehr sein, als notwendig ist. Ich mache aufmerksam was in Wien geschehen ist bei der Finanzlandesdirektion. Die Zahl der Beamten wurde von 4000 herabgesetzt auf 2000 und es wird besser gearbeitet als früher. (Zurufe: „Rückstände!“) Rückstände sind überall. Die Finanzdirektion war nicht schuld daran, daran war das Ministerium schuld, das immer neue Gesetze und Verordnungen macht. So wie Sie sagen, ist es nicht. Wir haben in sechs Wochen 1 1/2 Milliarden Steuern in Wien eingenommen. Man hat geschrien: „Die armen Steuerträger!“ Man hat das Parlament gestürmt, sie haben mich gesucht, aber nicht gefunden. Dr. Renner aber haben sie überrannt. Es ist gegangen. Ich bin unterstützt worden vom Finanzlandesdirektor, welcher die Akten gemindert hat von 200.000 auf 40.000. Die Beamten sind von 4000 auf 2000 herabgemindert worden, und weil wir sodann die Beamten besser gestellt haben, haben alle Beamten geschwärmt für den Finanzlandesdirektor. (Lärm und Zwischenrufe.)

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph (Salzburg) (unterbrechend):

Ich bitte, feine Zwichenreden zu halten.

Herr Staatssekretär a. D. Dr. Steinwenden (fortfahrend):

Also bitte, ich meine, wir könnten etwas weiter gehen, als Herr Dr. Ender geht. Mit der Verurteilung dieser Vorlage bin ich vollständig einverstanden. Darüber können wir uns schon heute grundsätzlich einigen. Die Zuteilung von Einnahmen bedeutet keinerlei Geschenk an die Länder, sondern nur die Sicherung einer bestimmten Einnahme, und es würde dann mehr gespart werden; denn wenn man ein sicheres Einkommen hat, spart man viel mehr. Bekomme ich nichts, so habe ich auch nichts zu verschenken. Es müssen daher die Länder mehr Kompetenzen bekommen. Daß ohneweiters diese Zuwendungen nicht hinausgeworfen werden, ist der größte Schaden. Damit werden Sie auch einverstanden sein, daß damit ein Ende gemacht werden muß. Die Zuwendungen sind natürlich nach einem Schlüssel gemacht.

Also ich meine, das geht, und da sollten alle Parteien einverstanden sein. Ordnung muß gemacht werden, und das geht nur dadurch, daß Ordnung im Hause gemacht wird. Man muß Herr in seinem eigenen Hause sein. Da müssen wir selbst arbeiten, selber Ordnung machen. Wir müssen selber brav sein und Geschäfte machen. Das ist so meine Meinung. Ich habe auch gestern schon einige Ziffern mitgeteilt, ich habe Vorstellungen gemacht, ich kann nur gegenständlich denken. Ich kann mir vorstellen, daß, wenn wir Ordnung machen, daß wir dann, wenn wir richtig vorgehen, selbst mit unserer gegenwärtigen Lage fertig werden können. Die einmaligen Ausgaben werden in Bälde abgebaut werden, auf die kann man nicht aufbauen, man wird noch dahin kommen, daß man bei den Staatsbetrieben, bei den Monopolen nichts daraufzahlt, sondern im Gegenteil etwas verdient wird. Wenn wir auf den Boden hingeschleudert sind, werden wir uns viel schwerer wieder zurecht finden können,36 wir müssen trachten, daß wir uns rechtzeitig so weit stellen, daß wir noch ohne Katastrophe auf eine Verbesserung hoffen können, und da sage ich Ihnen, mit bloßen Steuereinnahmen geht das nicht. Wenn wir die ziffernmäßige Festsetzung vornehmen, mit einem von Zeit zu Zeit zu vereinbarenden Schlüssel, so lassen sich schon heute grundsätzliche Feststellungen vornehmen. Jedenfalls müssen die ersten Rechnungsabschlüsse abgewartet und darnach die notwendigen Änderungen vorgenommen werden. Inzwischen wird Ordnung kommen und das wollen wir alle miteinander. Daran zu glauben, bin ich noch immer genug Optimist.

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph:

Herr Vizebürgermeister Emerling hat das Wort.

Herr Vizebürgermeister Emerling:

Wir sind bei der schwierigsten Frage. Es war daher auch keiner von den Herren Rednern imstande, Vorschläge zu machen und in absehbarer Zeit eine Klärung dieser finanziellen Auseinandersetzungen herbeiführen zu können. Das beweist das eine, daß der ganze Aufbau, den wir hier vornehmen, daß dieser Aufbau wohl einzig dasteht und sich noch nie in der Geschichte so vollzogen hat, wie wir ihn hier vollziehen. Die Bildung eines Bundesstaates war bisher die Zusammenfassung finanzieller, selbständiger Gliederstaaten und der Bundesstaat war mehr oder weniger ein Zweckverband, der die höheren Aufgaben im Interesse der Mitglieder des Bundesstaates zu erfüllen hatte. Wir gehen den umgekehrten Weg. Wir wissen und kennen gar nicht die finanziellen Grundlagen des Staates, die durch den Krieg und durch die Zeit nach dem Kriege durch den Zusammenbruch ganz gewaltig verändert worden sind. Es ist auch ganz begreiflich, daß man Ausfälle macht, wie es zum Schluß der Herr Staatssekretär getan hat, der Einblick in ein kleines aber sehr wichtiges Staatsamt gehabt hat. Daß die Beamtenwirtschaft, die Art und Weise, wie gearbeitet wird, und die Aktenvermehrung schuld sei an vielen Dingen, das sei ohne weiteres zugegeben. Aber, meine Herren, erinnern wir uns daran, daß gerade die Partei des Herrn Staatssekretärs nicht ganz unschuldig ist, wenn wir soviele Beamte im Staate haben. Daß man Beamte aus nationaler Konkurrenz förmlich gezüchtet hat, daß man heute nicht so ohne weiteres behaupten darf, daß dieser Zustand allein maßgebend ist für die Folgeerscheinungen, sondern daß man selbst ein Stück dazu beigetragen hat, ist selbstverständlich. Wenn er zum Beweise dafür anführt, daß die Finanzlandesdirektion in Niederösterreich imstande war, den Beamtenstand zu vermindern und die Aktenzahl zu vermindern, gebe ich dies ohneweiters zu, aber ich spreche aus Erfahrung, wir müssen mit Bedauern bemerken, daß wir einen zweijährigen Steuerrückstand haben in Wien, und vergessen Sie nicht, was heute das Geld wert ist und was das Geld wert gewesen wäre, wenn der Staat in der Lage gewesen wäre, es auszunutzen. Heute ist dem Staate nicht mehr so gedient damit, wenn er das schlechte Geld bekommt. Es ist nicht immer gut.

Wenn es ein Amt gibt, in dem viele Menschen tätig sein sollen und sich ganz außerordentlich bemühen sollen, so ist es gerade das Finanzamt. Hier ist eine Verschwendung von Arbeitskräften durchaus nicht vorhanden, wenn dafür gesorgt wird, daß unmittelbar nach der Vorlage der Bekenntnisse und der Veranlagung die Einhebung überwacht und durchgeführt wird. Der Herr Staatssekretär ist der Meinung — und darin unterscheidet er sich vom Landeshauptmann Dr. Ender —, daß man doch Vorschläge machen kann, die Zölle, Unternehmungen des Staates, die Erwerbsteuer, die Vermögensabgabe, die Rentensteuer dem Staate zu überlassen. Die Einkommensteuer, aber auch unwesentliche Zuschläge würden wir unter Umständen zulassen. Es hängt damit zusammen mit den Ausführungen des Landeshauptmannes Doktor Ender die Steuervorschreibung mit der Steuerflucht. Wir wollen die Realsteuern, die Erwerbsteuern den Ländern zur Fruktifizierung überlassen. Bei der Erwerbsteuer möchte ich nur auf das eine aufmerksam machen, daß sie sehr reformbedürftig ist. Die Erwerbsteuer, wie sie heute gehandhabt wird, entspricht nicht dem Interesse der Entwicklung der Industrie. Sie fördert nicht die Errichtung von Unternehmungen, sie stört vielmehr und ist ungerecht in vielen Belangen für den Unternehmer selbst. Schon die Kriterien, die Voraussetzungen selbst für die Steuerleistungen sind aus uralter Zeit. Sie brauchen nur den Zusammenhang der Entwicklung der Steuern beachten, so werden Sie sofort finden, daß man sich eine ungerechtere Art der Veranlagung der Erwerbsteuer nicht mehr denken kann. Wenn in einem Erwerbsteuerbezirk ein Unternehmer ist, der aus eigener Kraft oder aus der Kraft günstiger Verhältnisse nicht mehr so im Kontingente vom Staat ausgewertet werden kann, dann wird er exterritorial gesetzt und wird einer besonderen Besteuerung unterzogen. Ich bin der Meinung, daß auch diese Art der Steuer ganz gründlich untersucht werden soll: wenn man schon zu einem Finanzgesetz kommt, soll man sich auch überlegen, ob die Art und Weise, wie sie bisher eingehoben wurde, auch eine zweckmäßige ist.

Der Herr Landeshauptmann Dr. Ender hat sich im wesentlichen darauf bezogen, ein Finanzgesetz mit einem Junktim zu versehen: also alle fünf Jahre soll ein Vorschlag beziehungsweise ein neuer Aufteilungsschlüssel hergestellt werden. Er hat zum Schlusse erklärt, daß den Ländern die Steuerhoheit gegeben werden solle, daß die Länder imstande sein sollen, leben zu können und daß nur für besondere Aufgaben — der Herr Landeshauptmann hat ein neues Wort für Über37weisung gefunden — Subventionen den Ländern gegeben werden sollen.

Die ganze Debatte krankt wesentlich daran, daß wir keinen genauen Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Staates haben.

Wohl hat, wie gesagt, dieser Staat einen ganz anderen Weg der Entwicklung zum Bundesstaat genommen und anstatt, daß er ein Zweckverband ist, anstatt daß er eine Vereinigung finanziell selbständiger Glieder ist, ist es umgekehrt. Wir gehen vom Zentralismus zur Länderautonomie und diese Länderautonomie fassen wir dann in Form eines Bundesstaates zusammen. Die Länder gelten als Rechtsobjekte. Wir sind aber der Meinung und bringen die Empfindung nicht los, daß es sich mehr oder weniger um die Machtfrage einzelner Länder handelt, und die Art und Weise, wie sie den Bundesstaat aufbauen, doch nichts anderes für uns sein kann, als ein Korrektiv zur Demokratie im Steuersinne. Herr Landeshauptmann Dr. Ender hat den Satz gesagt: Zuerst müssen die Länder leben, dann geben wir dem Bunde, was er zum Leben braucht. Heute hat er sich einigermaßen wieder korrigiert und einen Teil der Einnahmen vorne weg dem Bunde zugesprochen.

Der Herr Landeshauptmann Dr. Ender erklärt, die Steuerhoheit der Länder müsse gewahrt werden. Ich gebe zu, daß diese Frage sehr dringlich behandelt werden muß, wie überhaupt die Frage der Steuerhoheit und die Frage der Steuerverteilung die Hauptmomente dieses ganzen Artikels sind, den wir jetzt zur Debatte stehen haben. Der Herr Abgeordnete Gemeinderat Kunschak erklärt, die Lebensmöglichkeit des Bundes müsse gesichert werden. Er hat ganz richtig bemerkt, daß kein Land, auch nicht Niederösterreich, das doch das kapitalskräftigste ist, imstande ist, aus eigenen Mitteln leben zu können, daß das System der Überweisung unerträglich ist und korruptiv wirkt, daß keine Gnade, sondern Rechte gegeben werden sollen. Er verlangt die Teilung der Steuerquellen.

Meine sehr verehrten Herren! Wenn die Verländerung durchgeführt werden soll, wenn die Steuerquellen aufgeteilt werden, so werden Sie zu wahnsinnig hohen Zuschlägen kommen müssen, weil wir eine so merkwürdige Art der Verteilung der Steuerquellen in diesem Staate haben, daß ein anderer Weg, als der der Zuschläge oder jener, den Sie so sehr verpönen, den der Überweisungen, gar nicht denkbar ist. Ich habe einige Zahlen über die Steuereingänge. In Wien sind sie sehr genau, weil wir die Möglichkeit haben, sie durch unsere Kasseneingänge erfassen zu können. Wie weit diese Daten für die übrigen Länder stimmen, das entzieht sich meiner Kenntnis, und ich bitte den Herrn Hofrat Grünwald, mich zu berichtigen oder zu ergänzen, sofern ich nicht in der Lage bin, genaue Angaben machen zu können.

Vorerst drei Ziffern, meine sehr verehrten Herren! Im ersten Halbjahr 1919 wurden an direkten Steuern, und zwar Grundsteuern, Hausklassensteuern, Hauszinssteuern, 5 %ige allgemeine Erwerbsteuern, Hausiersteuern, Rentensteuern, Einkommensteuern, Besoldungssteuern, Tantièmen und Kriegssteuern in allen Ländern dieses Staates Österreich mit Ausnahme von Niederösterreich 156 Millionen Kronen eingehoben, im Lande Niederösterreich ohne Wien 169 Millionen Kronen. Also das Land Niederösterreich hat um 13 Millionen Kronen mehr Steuern dem Staate abgeführt als alle übrigen Länder zusammen. Die Stadt Wien hat 1310 Millionen Kronen abgeführt. Sie werden mir zugeben, daß das Verschiebungen sind der Steuerfähigkeit, der Steuerleistung in den einzelnen Gebieten des Staates, die an sich schon beweisen, daß man so einfach diese Frage nicht regeln kann, indem man sagt, den Ländern muß die Steuerhoheit gegeben werden. Geben Sie den Ländern die Steuerhoheit und geben Sie den Ländern einmal alles, was Sie an Steuern einnehmen, so finden Sie — und ich will durchaus nicht ein Land beleidigen — so finden Sie, daß z.B. in Wien mehr an Verzugszinsen und Exekutionsgebühren eingehoben wird als im Lande Vorarlberg an allen direkten Steuern. Sie finden eine ganz merkwürdige Verteilung. Wenn Sie den Ländern die Steuerhoheit geben, dann müssen Sie dem Lande Niederösterreich 1-4 Milliarden, dem Lande Oberösterreich 47 Millionen geben — alle Ziffern betreffen das erste Halbjahr 1919 - Sie müssen dem Lande Salzburg 13-4 Millionen geben, Steiermark 62-6 Millionen, Kärnten 17 Millionen, Tirol 11 Millionen und Vorarlberg 4-4 Millionen. Das sind die gesamten Eingänge. Dabei, verehrte Herren, dürfen wir eines nicht vergessen.

Der Herr Staatssekretär hat allerdings erklärt, wir wollen die Herren sein im Lande. Schön gesagt! Aber verehrte Herren! Vorderhand sind wir Bettler allesamt und haben eine ganz bedeutende Sorge, das ist die Sorge, die der Krieg und seine Folgen und der Vertrag des Friedens von St. Germain dem Staate auferlegt haben.

Wir haben daher damit zu rechnen, daß dieses Rechtsobjekt, in diesem Falle der Bundesstaat, Verpflichtungen übernommen hat und übernehmen wird müssen, die einzuhalten sind. Verpflichtungen, die er nicht einhalten kann, wenn er von den einzelnen Ländern erst das in einer bittlichen Form bekommt, was er braucht zur Führung des Staatshaushaltes, abgesehen davon, daß es sehr zu bezweifeln ist, ob die Mächte, die heute noch über unser Schicksal zu entscheiden haben, eine solche Verteilung der Steuern zugeben werden.

Wir haben damit zu rechnen, daß wir als Staat Verpflichtungen zu erfüllen haben, Verpflichtungen, die wieder ganz besondere, ganz bedeutende Belastungen der gesamten Bevölkerung 38 auferlegen müssen, die vielleicht den einzelnen Ländern gar nicht so auferlegt werden können und nur durch Staatsgesetze, Bundesgesetze auferlegt werden müßten.

Diese Art der Verteilung, die ganz ungleichmäßig wäre in der Art, daß in einem einzigen Lande mehr an Steuern aufgebracht wird als in den übrigen fünf Ländern, und in einer einzigen Stadt statt das Achtfache dessen, was im ganzen Staate aufgebracht wird, die bedingt das eine, daß man sich nicht so glatt hinwegsetzen darf über die Notwendigkeit des Staates selbst und bedingt, daß wir einigermaßen von der Länderautonomie und Länderhoheit abgehen müssen, weil es ein Gesamtinteresse ist, das hier zu wahren jedermanns Verpflichtung erscheint. Und dieses Gesamtinteresse kann nicht durch sieben geteilt, in jedem einzelnen Land, sondern nur in einem Staate, im Bundesstaate selbst gewahrt werden.

Aus der ganzen Schwierigkeit ersieht man am besten, wie wesentlich einfacher diese Frage zu lösen wäre im Einheitsstaate und wie kompliziert im Bundesstaate. Ich kann aus den Äußerungen, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt entnehmen, daß keiner der Vertreter die Länder für irgend eine Leistung an den Staat in Form von Matrikularbeiträgen ist, sondern die Länder für sich die Steuerquellen haben wollen zur Ausbeutung, Steuerquellen, die die Länder in den Stand versetzen, die Volkswirtschaft, so gut als möglich sie im Interesse der Bevölkerung geführt werden muß, zu führen. Wir geben das zu. Aber was man für die einzelnen Länder gibt, verehrte Herren, das nehmen wir auch für die Stadt Wien, der Sie den Charakter eines Landes zusprechen, in Anspruch. Sie werden sofort sehen, wie schwer die Frage zu lösen ist, wenn Wien als eigenes Land ebenfalls die Steuerhoheit für sich verlangt. Sie können einwenden und werden einwenden, Sie stehen auf dem Standpunkt, den Sie in der Vorlage der Großdeutschen Vereinigung finden, daß die Steuer dort zu zahlen ist, wo sie verdient wird. Wir haben auch das versucht, uns einigermaßen klar zu machen. Denn wir besitzen in Wien gerade als Behörde ein Material, das uns in die Lage versetzt, einen kleinen Überblick über diese Tatsachen zu erlangen. Wenn sämtliche Steuerträger, die anderswo ihren Betrieb haben als in Wien, die Steuer anderswo zahlen als in Wien, so haben wir statt 1300 Millionen Kronen Steuereingänge in einem Halbjahr nur 1080 Millionen Kronen Steuereingänge.

Es ist da ein ziemlicher Abgang zu verzeichnen, aber gegenüber den 20, 30 und 40 Millionen Kronen in den einzelnen Ländern bleiben noch immer 1000 Millionen Kronen Steuern in der einzigen Stadt übrig. Also dieses Argument ändert nichts an der Tatsache, daß eine einzige Stadt, die allerdings die Hauptstadt eines 40 Millionen Reiches gewesen ist, eine so überragende Stellung in bezug auf die Steuerleistung einnimmt. Wenn wir zu einer solchen Verländerung und zu einer solchen Verteilung der Steuerquellen kommen, dann nehmen wir für Wien das gleiche Recht in Anspruch, und ich weiß nicht, wie Sie dann die Frage lösen wollen. Das ist nicht möglich, daß man von vornherein festsetzt, die Gemeinde Wien hat so und soviele Abgaben zu leisten, als die Länder brauchen. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, einen zu einer solchen Beitragsleistung an den Staat zu verpflichten, wie die Länder verpflichtet werden. Da kommen Sie zu ganz unmöglichen Voraussetzungen. Wir sind daher der Meinung, daß unter der Wahrung des einheitlichen Wirtschaftsgebietes — und das ist nicht unwichtig — insbesondere ein Weg gesucht werden muß, der es ermöglicht, den Ländern das geben zu können, was sie brauchen. Wir sind der Meinung, daß wir mit diesen politischen Individualitäten aufräumen müssen. Es würde der Geschichte gehören, wenn wir eine ganz andere Einteilung in diesem Staate nach Wirtschaftsgebieten haben sollen, daß aber insbesondere dem Staate die gesamte direkte Steuer zur Verfügung gestellt werden soll und daß ausschließlich der Staat das Verfügungsrecht über die Steuern haben soll. Wenn das aber nicht möglich ist, wenn Sie meinen, daß Sie zur Wahrung ihrer Hoheitsrechte auch die Steuerhoheit haben müssen in den einzelnen Ländern, dann, meine Herren, mache ich Sie darauf aufmerksam, daß wir diese Hoheitsrechte auch für die Stadt Wien in Anspruch nehmen.

Es wurde von der Zuschlagsfreiheit zur Einkommensteuer gesprochen. Ich glaube, wir haben nicht als Partei, sondern als Bürger dieses Staates im Jahre 1896 einen ganz gewaltigen Fehler begangen. Als das Personaleinkommensteuergesetz in diesem Jahre geschaffen wurde, hat man den Ländern die Zustimmung zu diesem Gesetze damit abgekauft, daß man ihnen aus dem Erträgnisse der Personaleinkommensteuer besondere Überweisungen zugesichert hat und ist dadurch zu einem System der Steuerleistung und Steuerverteilung gekommen, das vollkommen ungesund ist, das dazu führt, daß in der Zeit der Not, in der wir uns jetzt befinden, wo jeder einzelne herangezogen werden muß, zu den Lasten für den Staat zweifellose Ungerechtigkeiten unterlaufen, weil wir die Menschen in ihrer Steuerkräftigkeit nicht erfassen können, weil wir keinen Zuschlag zu der Personaleinkommensteuer geben können, nicht nur wir als Wiener, sondern auch die übrigen Länder des Staates. Es würde dazu führen, daß eine ganz gewaltig große Zahl von neuen Steuern geschaffen werden müßte mit neuerlichen Einhebungsapparaten, und neue Lasten aufgelegt werden müßten, während ein Zuschlag zur Einkommensteuer weitaus gerechter und einfacher gewesen wäre. Da hätte man zweimal im Jahre erfassen können, wie es jetzt beim Miet39aufwand, beim Zinsquartale ist. Besitzt er Wagen oder Automobile, so muß er Steuer zahlen, hat er Grund oder Boden, so muß man eine neue Steuer darauflegen. So sind die verschiedenen Steuern geschaffen worden, um die wahnsinnigen Ausgaben der Länder, des Staates und der Städte decken zu können. Diese Zuschlagsfrage ist damals wie heute zum Nachteil der Entwicklung unserer ganzen Steuerpolitik abgekauft worden, eine Zuschlagsfreiheit ist gar nicht vorhanden gewesen in diesem System. Der Staat hat seinerzeit bei den Militärtaxgebühren, wenn ich nicht irre, die Vorlage des Einkommensteuerbogens verlangt und hat auf Grund dieses die Elterntaxen eingehoben und in der Folge als Kriegssteuern eingeführt.

Wir sind der Meinung, daß die Einkommensteuer schon mit Zuschlägen belegt werden soll und kann, weil diese Zuschläge allein die Länder in die Lage versetzen, zu einer gerechten Verfassung kommen zu können und weil sie insbesondere eine wesentliche Vereinfachung des ganzen Steuersystems darstellen und zum Schluß nicht als letztes, weil sie ermöglichen, auf eine Reihe anderer drückender und unangenehmer Steuern Verzicht leisten zu können, die teils eine Hemmung der Entwicklung des Gewerbes und teils eine Molestierung der Steuerträger darstellen. Wir sind also nicht für eine solche Art von Steuern. Zum Schluß das eine. Wir sind dafür, dem Bund die Einkommensteuer vollständig zu überlassen. Wir sind dafür, daß der Bundesstaat gestärkt werde, daß die Überlassung dieser Steuer durchgesetzt werde. Wir sind deshalb dafür, weil dieser Bundesstaat ganz außerordentliche Verpflichtungen dem Auslande gegenüber, aber auch ganz außerordentliche Verpflichtungen der Bevölkerung des Staates gegenüber hat. Wir müssen daran denken, aus dieser Nachkriegszeit und deren Folgen herauszukommen. Wir müssen daran denken, uns wirtschaftlich aufzubauen. Wir müssen alles tun und trachten, einen solchen Zustand zu überwinden, um dann den Anschluß an ein größeres Wirtschaftsgebiet, an Deutschland, vollziehen zu können. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, sind wir für die Stärkung des Bundes durch eine Überweisung dieser direkten Steuern, die ich genannt habe. Ich bitte zum Schlusse den Herrn Hofrat Grünwald, mich zu berichtigen, wenn sie nicht richtig sein sollten, wobei ich bemerke, daß allerdings nur Einnahmenziffern zur Verfügung stehen, daß wir keinen genauen Überblick über Ausgaben und Verteilung haben. Ich bitte um entsprechende Auskünfte.

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph (Salzburg):

Herr Delegierter Segur hat das Wort.

Herr Landtagsabgeordneter Segur (Niederösterreich):

Meine Herren! Ich will Sie nicht lange aufhalten, aber ich glaube, daß die Sache vorgebracht und von der Länderkonferenz besprochen werden muß. Der Herr Landeshauptmann von Vorarlberg hat bereits in seinen Ausführungen der Gemeinden und Bezirke gedacht. Ich möchte das vielleicht ein bißchen schärfer hervorheben und der geehrten Länderkonferenz zu bedenken geben, daß, wenn wir zu einer Lösung der Finanzfrage zwischen dem Bund und den Ländern kommen, ohne daß die Gemeinden in irgend einer Form saniert würden, dies deren Zusammenbruch in finanzieller Beziehung in irgend einer Form nach sich ziehen würde. Ich glaube, es ist ja allgemein bekannt, daß die Gemeinden durch die Kriegsereignisse vor Aufgaben gestellt wurden, die sie zu erfüllen hatten und finanziell derartig in Anspruch genommen wurden, daß wir heute bereits sagen können, daß größere und auch kleinere Gemeinden draußen vor einer finanziellen Katastrophe stehen beziehungsweise sich bereits in ihr befinden. Es ist eine allgemeine Erscheinung, daß Gemeinden bereits Darlehen aufnehmen zur Deckung der laufenden Ausgaben, weil trotz der Erhöhung der Umlagenprozente, die eine Höhe erreicht haben, die bereits Schaudern erregt, nur ein ganz geringer Bruchteil des Ausgabenetats der Gemeinden gedeckt werden kann. Mit Umlagenerhöhungen ist den Gemeinden jetzt nicht mehr geholfen. Sie müßten die Umlagen auf tausend Prozent erhöhen, um Zinsendienst und die Ausgaben für die Angestellten decken zu können. Mit Überweisungen, an die vielleicht gedacht werden kann, kann ich mich auch nicht recht befreunden, wenn es sich um Gemeinden und Länder handelt. Die Unmoral der Überweisungen wird noch kräftiger wirksam bei den Gemeinden, welche nicht über jene finanztechnische Schulung verfügen wie die Länder und welche daher leichter verleitet werden, sich zu denken, das Land wird uns schon in irgend einer Form Geld für unsere Auslagen geben. Ich meine daher, daß bei Regelung der Finanzfrage zwischen Bund und Ländern unter gar keinen Umständen auf die Gemeinden vergessen werden darf und den Gemeinden selbständige Steuerquellen unbedingt zugewiesen werden müssen, und das wäre zweifellos die Getränkesteuer. Ich möchte heute schon bitten, daß bei der Abfassung des Finanzgesetzes und bei der Erörterung dieser Angelegenheit auf diesen Punkt besonderer Wert gelegt wird. Denn ich wiederhole: wenn den Gemeindefinanzen nicht in irgend einer Form auf die Beine geholfen wird, so stehen sie vor einer nie geahnten Katastrophe. Ich habe mich zwar damit noch nicht beschäftigt, aber wenn wir die Schulden der Gemeinden zusammenzählen würden, würden wir zu einer Ziffer kommen, die uns sehr erschrecken würde. Das möchte ich in der Länderkonferenz gesagt haben.

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph (Salzburg):

Zum Worte gelangt der Herr Delegierte Müller.

Herr Landesrat Müller (Niederösterreich):

Meine sehr verehrten Herren! Wir stehen zweifel40 los vor einem der schwierigsten und kompliziertesten und gar rigorösen Problemen und ich fürchte sehr, daß wir nicht imstande sein werden, auch nur einen einzigen konkreten Vorschlag zu machen. Mir scheint weder der Vorschlag des Herrn Landeshauptmannes Dr. Ender, noch der des Herrn Staatssekretärs a. D. Dr. Steinwender gangbar zu sein. Gegenwärtig vor allem sind wir bei Artikel X, Punkt 10, stehen geblieben, wir haben die Kompetenzverteilung nicht vornehmen können, weil sich eine Reihe von Schwierigkeiten ergeben hat und sich Meinungsverschiedenheiten derart aufgetürmt haben, daß wir an der Lösung der Frage nicht mitwirken können. Nun, im allgemeinen ist es schwer, für diese Frage irgend eine Regelung zu finden; so ist beispielsweise in dem finanziell ertragreichsten Lande Niederösterreich diese Frage am schwierigsten zu lösen, weil die Frage der Trennung der Stadt Wien vom Lande Niederösterreich im Mittelpunkte, im Brennpunkte, aller Fragen steht. Fällt für Niederösterreich die große, ergiebige Stadt völlig weg, so wird Niederösterreich vor Probleme gestellt, die man weder hier, noch anderswo einer gedeihlichen Lösung wird zuführen können. Einer Meinung stimme ich zu, die schon oft wiederholt wurde, daß die Zuwendungen vom Staate aufhören müssen. Als Finanzreferent im Lande Niederösterreich empfinde ich, daß mit diesen Zuwendungen nicht eine vernünftige Sparsamkeit in den Ländern erzielt werden kann und daß diese Zuweisungen sobald wie möglich einer anderen Regelung vorgezogen werden müssen und daß man den Ländern als Zuweisungen geben müsse die eigenen Steuereinkünfte, um sie von der Gnade zu befreien und um, wie ich nochmals wiederhole, eine vernünftige Wirtschaft und Sparsamkeit herstellen zu können. Denn durch die Zuweisungen vom Staate glaubt jeder, da braucht man sich keine besondere Sparsamkeit auferlegen zu müssen, obwohl es ja ganz dasselbe Geld ist; es kommt immer vom Steuerträger und hat denselben Wert und wird von derselben Quelle geschöpft. Es wird sehr notwendig sein, daß man den Ländern bestimmte Steuern zuweist, woraus sie ihre Bedürfnisse decken.

Bei Niederösterreich steht die Frage anders. Wenn das Land alle direkten Steuern mit den Erwerbsteuern zugewiesen erhält, so deckt es kaum ein Kapitel dessen, welches das Land im Erfordernis zu befriedigen hat. Wenn ich alle Steuern einnehmen würde, 169 Millionen an direkten Steuern und Erwerbsteuern, so deckt das genau die Erfordernis für die Schule oder die Wohlfahrtsinstitute und es blieben noch 17 andere Kapitel, die das Land in der Verwaltung hat, völlig unbedeckt. Um ein Bild zu haben, wie groß ungefähr die Steuerquellen sein müssen, die das Land braucht, zeigt schon, daß wir 130 Millionen Kronen Bedeckung haben und gegenwärtig ein Erfordernis von 320 Millionen Kronen. Wenn ich nur an den Zinsendienst denke, und das Erfordernis steigert sich zu Ende des Jahres noch bedeutend, so beträgt der Zinsendienst pro Jahr 15 bis 16 Millionen Kronen, wofür ich die Umlagen von fünf verschiedenen Steuergattungen benötige, um den Zinsendienst für alle diese Dinge herschaffen zu können. Es wurde hier wiederholt gesagt, welche Arten von Steuerquellen man dem Bunde geben und welche Art man den Ländern übertragen soll.

Auch das ist jetzt nicht zu sagen, bevor nicht die Kompetenzfragen gelöst sind. Wenn diese Fragen endgültig gelöst sind, dann kann man abschätzen: welche Bedürfnisse hat der Staat, welche Anforderungen werden an ihn gestellt und für welche Dinge hat das Land zu sorgen? Wenn es nun so ist, wie er vorher im Artikel 14 gesagt hat, werden nur Sanitäts- und Wohlfahrtsinstitute und die Schule bleiben in der Form wie jetzt und dann wird unser Land nur noch 150 Millionen Kronen zu bedecken übrig haben. Man muß also hier, wenn man diese Frage allgemein regeln will, speziell denken und glauben, daß es kaum möglich ist, daß die einzelnen Länder — und dazu gehört Niederösterreich — ich zweifle nicht daran — die Mittel für alle diese Dinge, die sie bis jetzt schon haben, aufbringen werden können, geschweige denn daß noch eine ganze Reihe von neuen Agenden und Sachen angegliedert werden könnten.

Wenn die Gemeinde Wien als eigenes Land erscheinen wird, so ist das Land Niederösterreich außerstande, neue Umlagen und Steuern einheben zu können und müßte die Steuern so hoch hinaufschrauben, daß eine Steuerflucht zweifellos eintreten müßte. Auch würde nebenbei noch eine ganze Reihe Unternehmungen ihren Sitz anderswohin verlegen. Man müßte bei diesem Problem Sorge tragen, daß eine womöglich gleichmäßige Steuer eingehoben wird, weil sonst ein Land dem anderen die Steuerquelle abtreiben könnte.

Das sind überaus schwierige Fragen und ich glaube daher, der Bund muß ebenso leben wie die Länder. Und ich glaube, da man dem Bunde die Hauptaufgaben überwälzt, daß man dem Bunde die Personaleinkommensteuer zu seiner Gänze übertragen muß und daß, — da befinde ich mich im Gegensatze zu dem Herrn Vizebürgermeister Emerling —, daß man kaum in die Lage kommen wird, Zuschläge auf die Personaleinkommensteuer einheben zu können, wenn die Sätze so bleiben, wie sie im Vorschlage der Regierung der Nationalversammlung unterbreitet worden sind, dann verträgt die Personaleinkommensteuer eine weitere Belastung nicht mehr. Wenn ein Mann mit 28.000 bis 30.000 K Einkommen 4000 bis 4500 K Personaleinkommensteuer zahlen soll, so kann er sie nicht auf einmal im Jahre zahlen, sondern er muß sie monatlich zahlen, weil schon 120 K Personaleinkommensteuer pro Kopf monatlich entfällt. Das ist eine Auslage, die mit der Lebensführung in keinem Einklang steht und 41es daher außer Betracht kommt, daß man noch eine andere Steuer hinzulegen kann. Wir brauchen nur unsere direkten und indirekten Steuern anschauen, wie die Sätze für den Staat festgestellt und welche Umlagen für den Staat festgesetzt sind und welche Umlagen eingehoben werden. Auch das ergibt nicht mehr ein richtiges Verhältnis, weil die Umlagen schon bedeutend höher sind, als die Staatssteuer es ist. Der Bund muß leben und wir müssen ihm bestimmte Steuern von vornherein zuweisen. Da befinde ich mich mit den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs a. D. Doktor Steinwender bis zu einem gewissen Grade im Einklang, daß man ihm die Zölle, Monopole, Wertzuwachsabgabe, Rentensteuer, die Taxen und Gebühren und die übrigen anderen Dinge zuweist, wenn er diese Aufgaben, die wir von ihm verlangen, lösen soll. Wenn man ihm diese Mittel wegnimmt, kann er diese Aufgabe nicht lösen, nicht einmal den Zinsendienst zahlen für die Schulden, die er innerhalb eines Jahres gemacht hat. Denn 13 Milliarden innerhalb eines Jahres nur zu verzinsen, dazu gehört ein gewaltiger Aufwand, um diese Zinsen decken zu können. Wir werden, — da stimme ich einigen Rednern zu, — uns angewöhnen müssen, uns nach der Decke zu strecken und vernünftige Sparsamkeit auf allen Gebieten, die wir verwalten, eintreten lassen müssen, weil wir mit den Einnahmen, die zur Verfügung stehen und mit den gewaltigen Erfordernissen, die auf der anderen Seite gefordert werden, unser Auslangen nicht finden werden können.

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph:

Herr Landeshauptmann Dr. Rintelen hat das Wort.

Herr Landeshauptmann Dr. Rintelen (Steiermark):

Ich möchte nur auf einige Punkte des Herrn Vorredners zurückkommen. Herr Dr. Steinwender hat darauf hingewiesen, daß die Einkommensteuern für die Länder nicht verwendet werden können mit Rücksicht darauf, daß das Einkommen oft aus anderen Ländern bezogen wird. Das ist ja kein Hindernis. Denn nach unserer Gesetzgebung ist es maßgebend, daß sich die Personaleinkommensteuer nach dem Wohnsitze hält, da wir in den Dienstverhältnissen nicht das englische Steuerquellensystem haben. Maßgebend ist nur der Ort des Wohnsitzes. Es entspricht auch dem Volksempfinden. Es ist nur recht und billig und entspricht dem Volksempfinden, daß in einer Gemeinde, wo man wohnt und größere Einnahmen hat, in Bezug auf die Einkommensteuer das Land und die Gemeinde einen Vorteil haben. Es ist von anderen Vorrednern eine Anzahl Ziffern gebracht worden, deren Gegenbeweis die Unmöglichkeit der Durchführung bilden soll. Da erlaube ich mir zu warnen. Mit Rücksicht darauf, daß bekanntlich große Rückstände bestehen, ist der Umstand, daß bestimmte Steuerbeiträge in bestimmten Quartalen eingehoben werden, wohl nicht maßgebend, sie als Grundlage systematischer und prinzipieller Steuerbehandlung zu nehmen. Dazu kommt noch, daß die Steuerkraft Wiens infolge der Änderung der Grenzen und der Verminderung des Staatsumfanges im wirtschaftlichen Abstiege begriffen und der Wohlstand vermindert worden ist und daß die Steuern, die im Jahre 1919 eingehoben worden sind, zum Teil Rückstände aus früheren Zeiten sind. Ich möchte auch bezüglich der prozentuellen Behandlungen darauf hinweisen — und das war gewiß nicht ohne Bedeutung — daß in der Koalitionsvereinbarung8s ein Passus enthalten ist: Die Steuerhoheit steht dem Bunde zu. Dieser Passus ist aus der Koalition entfernt worden. Und gerade das Ausscheiden dieses Passuses ist besonders wichtig für die Beurteilung dieser Steuerfragen. Im übrigen möchte ich noch hinweisen auf die Schwierigkeiten, die gewisse Steuerfragen bei Behandlung des Verhältnisses zwischen Bund und Land und bei Behandlung der Verfassungsfrage haben und die zum Großteil auf der Unklarheit und Rückständigkeit unseres ganzen Steuersystems beruhen. Ich appelliere daher, daß es zweckmäßig wäre, in dieser Frage zu einer zeitgemäßen Reform des ganzen Steuerwesens überhaupt zu kommen. (Beifall.)

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph:

Zum Worte gelangt Herr Dr. Steinwender.

Herr Staatssekretär a. D. Dr. Steinwender:

Es ist festzustellen, daß wesentliche prinzipielle Widersprüche nicht erhoben wurden. Natürlich werden wir nicht rechnen können, daß wir in Wien wie im ersten Halbjahr 1919 über Einnahmen von 1300 Millionen direkter Steuern verfügen können, da Kriegssteuern dabei waren, die ganz ausnahmsweise eingehoben wurden, und da auch Rückstände dabei waren. Immerhin wird Wien nicht schlecht fahren bei dem Vorschlage. Von der Gebäudesteuer werden auf Wien ungefähr drei Viertel der ganzen Einnahmen entfallen. Das ist schon etwas Wesentliches. Dann aus der Erwerbsteuer wird auch ein großer Posten für Wien bleiben. Dann schließlich habe ich erwähnt die Getränkesteuer, und da muß ich konstatieren, daß die Bier- und Branntweinsteuer sicherlich nicht zurückgehen werden. Aber etwas müssen sich die Gemeinden noch angewöhnen: mehr aufzubringen aus ihren eigenen Mitteln und weniger vom Bunde zu erwarten wie bisher. In Berlin wurden zu Kriegsbeginn an Gemeindesteuern 100 %ige Zuschläge erhoben und in vielen anderen größeren Städten Deutschlands wurden an 200 bis 300 % erhoben. Man wird sich eben auch bei uns daran gewöhnen müssen, für die eigenen Bedürfnisse die Mitbürger heranzuziehen und sich nicht bloß auf Stadt und Land zu verlassen. Wien wird voraussichtlich nicht schlecht wegkommen, aber auch den armen Ländern braucht nicht zu grauen. Ich habe mir aus dem Voranschlage für das Jahr 1914/15, also dem letzten Friedensvoranschlage, zusammengestellt, was Kärnten für das Reich leistete, und gefunden, daß es 18 Millionen an direkten und indirekten Steuern lieferte. Der Staat hatte also von Kärnten 18 Milli42 onen Kronen an direkten und indirekten Steuern eingenommen, von diesen 10 Millionen Kronen für sich genommen und 8 Millionen Kronen für die Ausgaben im Lande verwendet mit Ausnahme der Auslagen für das Militär. Es wurde also mehr als die Hälfte der Einnahmen des ganzen armen Landes für gemeinsame Angelegenheiten, für Schuldendienst und Militär verwendet. Das macht pro Kopf 25 K, was allerdings nicht dem Durchschnitte entspricht, denn dieser macht 40 K.

Nun, wir hatten auch andere arme Länder, die nicht passiv gewesen sind. Von der Passivität wurde nur immer so hin und her geredet. Wirklich passiv war nur Dalmatien. Alle anderen Länder waren aktiv, auch Galizien, nur nicht in dem Maße wie die übrigen Länder. Auch die anderen Länder werden leben können.

Ich bin froh, daß von allen Seiten jetzt in diesem Sinne gesprochen wurde. Wir brauchen uns also nicht davor zu fürchten. Wir brauchen auch die Einteilung nur provisorisch. Nach dem ersten Abrechnungsjahr werden wir ja die Abrechnung sehen. Der Staat aber muß seine eigenen sicheren Einnahmen haben, ebenso die Länder, nur muß eine gewisse Teilung vorgenommen werden. Die Teilung muß allerdings anfangs probiert werden, das Sparen dazu. Und das Sparen wird kommen, wenn die Länder für sich selber zu sorgen haben.

Vorsitzender Herr Landesrat Christoph (Salzburg):

Zum Worte gelangt Herr Ministerialrat Grünwald. Sollen die Ausführungen des Herrn Ministerialrates als nicht öffentlich oder als öffentlich betrachtet werden? (Zurufe: „Als öffentlich!“) Wie mir Herr Staatssekretär Dr. Mayr mitteilt, wird Herr Ministerialrat selbst erklären, wann er Vertraulichkeit wünscht.

Herr Ministerialrat Grünwald:

Meine Herren! Ich möchte mir zunächst mit Rücksicht auf eine Äußerung des Herrn Landeshauptmannes Doktor Ender die Bemerkung gestatten, daß wir in der Zentralfinanzverwaltung uns den Gedanken der Föderalisierung sehr gut einleben können. Es ist dies kein Verdienst, sondern liegt im Wesen der Finanzverwaltung. Es ist ja bekannt, daß die Ausgabengesetzgebung der Sechziger- und Siebzigerjahre sehr stark autonomistisch war und speziell von Seite der Finanzminister und von der Finanzverwaltung gefördert wurde aus dem sehr begreiflichen Grunde, weil es ja keine sehr angenehme und dankbare Aufgabe ist, für möglichst große Ausgaben die Bedeckung zu schaffen. Noch weniger dankbar ist es für eine Verwaltung für Ausgaben, die nicht von der betreffenden Verwaltung selbst, sondern von anderen Verwaltungen bestritten werden, die Einnahmen zu beschaffen, so daß auch auf dem Gebiete des Einnahmenwesens ein Bestreben nach Vereinheitlichung bei der zentralen Verwaltung nur insoweit besteht, als diese eben aus allgemeinen Bedürfnissen und aus technischen und aus volkswirtschaftlichen Rücksichten sich als notwendig erweist. Nun ist es allerdings so, daß wir die Föderalisierung auf beiden Seiten gleichzeitig in Betracht ziehen, nämlich auf Seite des Einnahmenwesens und auf Seite des Ausgabenwesens und eine einseitige Dezentralisierung der Einnahmenwesens allein nicht für gut möglich halten.

Die besondere Schwierigkeit der Lösung des Finanzproblems bei Schaffung des österreichischen Bundesstaates ist schon mehrfach erwähnt worden. Sie besteht unter anderem — zum Unterschied von Neugründungen von Bundesstatten aus bisher selbständigen Staaten — darin, daß die Dezentralisierung von Ausgaben und die Dezentralisierung der entsprechenden Einnahmen schwieriger ist, als die bei Neugründungen eintretende Zentralisierung. Sie besteht weiter — und das ist bei den österreichischen Verhältnissen augenfällig — darin, daß ein Bund geschaffen werden soll, dem bereits von vornherein ganz ungeheure Ausgaben angelastet sind und der nicht finanziell jungfräulich ist, wie es andere Bundesstaaten bei ihrer Gründung waren. Und schließlich — so merkwürdig es klingen mag - ist die Situation eines neugegründeten Bundesstaates vielleicht dadurch besser, daß er keinen eigenen Anwalt hat. Man betrachtet bei uns als Anwalt des künftigen Bundesstaates die Regierung des jetzigen Einheitsstaates, der man sozusagen die Interessenvertretung des künftigen Bundes überläßt. Bei der Gründung von Bundesstaaten — vom grünen Änger aus — fühlen sich dagegen die einzelnen Staaten selber auch als Vertreter des künftigen Bundes und daher als verpflichtet, in außerordentlich weitgehendem Maße für diesen Bund zu sorgen.

Es ist ja allerdings von Seite des Herrn Abgeordneten Kunschak und von Seite des Staatssekretärs Herrn Dr. Steinwender und auch vom Herrn Landeshauptmann Dr. Ender darauf hingewiesen worden, daß dem Bunde genügend Einnahmsquellen bleiben müssen; trotzdem ist aber sehr stark im Vordergrund der Diskussion das Steuerverteilungsgesetz und die Zuwendung von Steuern an die Länder gestanden, viel weniger dagegen die Erörterung über den Umfang der Ausgaben, die den Ländern beziehungsweise den Einzelstaaten überwiesen werden sollen. Obwohl die Steuerhoheit der Einzelstaaten sehr stark betont worden ist, ist nur ganz gelegentlich von Herrn Vizebürgermeister Emerling (Wien) das Wort von den „Matrikularbeiträgen“ gefallen.

Ich möchte aufmerksam machen, verehrte Herren, daß von den bekannteren bundesstaatlichen Verfassungen nur die nordamerikanische Bundesverfassung keine Matrikularbeiträge vorgesehen hat, weil die Finanzgewalt des Bundes in den Vereinigten Staaten von vornherein eine außerordentlich weitgehende gewesen ist. Dagegen haben ur43sprünglich die Bundesverfassung des Deutschen Reiches und die schweizerische Verfassung vom Jahre 1848 Matrikularbeiträge in Aussicht genommen. Ich möchte nicht dem System der Matrikularbeiträge das Wort reden. Es hat sich in der Sache eigentlich überall nicht besonders bewährt. Aber es kommt in dieser Einrichtung zum Ausdruck, daß man von vornherein auf das ängstlichste besorgt war — und das scheint mir für den Kredit eines Bundes außerordentlich wichtig —, Sicherheiten zu schaffen, daß der Bund nicht in den Fall geraten könnte, nicht über genügende Einnahmsquellen zu verfügen

Trotz des Unterschiedes, der zwischen der Neugründung eines Bundesstaates und dem Problem besteht, vor dem wir stehen, hat Herr Staatssekretär Dr. Steinwender gestern bezüglich der Einnahmen — vollständig im Sinne des Gedankengangs der Neugründung eines Bundesstaates — den Standpunkt vertreten, daß zunächst alle Einnahmsquellen den Einzelstaaten anheimfallen und von diesen in gewissen Grenzen dem Bunde zur Verfügung gestellt werden müßten. Die gleiche Konsequenz hat er jedoch bezüglich der Ausgaben nicht gezogen.

Allerdings hat sich Herr Staatssekretär Steinwender ziffernmäßig mit den Ausgaben des künftigen Bundes beschäftigt. Ich war bei der Schnelligkeit dieses Vortrages nicht in der Lage, den Zahlen zu folgen. Ich glaube, richtig verstanden zu haben, daß die vorübergehenden Ausgaben, diejenigen Ausgaben, die im Voranschlage so bezeichnet sind, zunächst gewissermaßen nicht in Rechnung zu ziehen seien, weil sie eben nur vorübergehender Natur sind.

Dazu gehören jedenfalls nicht die Beamtenausgaben, die der Herr Staatssekretär selbst nicht als vorübergehende ansieht. Zweitens hat der Herr Staatssekretär mit der baldigen Herabsetzung auch der bleibenden Ausgaben durch die Vermögensabgabe gerechnet. Was zunächst die vorübergehenden Ausgaben anlangt, so ist es richtig, daß diese vorübergehenden Ausgaben einen etwas eigenartigen Charakter haben. Wir werden hoffentlich diese Ausgaben nicht allzulange und nicht in der gegenwärtigen Höhe behalten. Ob sie vorübergehend nicht noch höher werden, ist noch die Frage. Aber das kann keinem Zweifel unterliegen, daß diese Ausgaben nicht von heute auf morgen verschwinden werden und daß sich diese Ausgaben zum Teil in dauernde Lasten verwandeln und zwar dadurch, daß sie im Kreditwege bestritten werden; geschieht dies durch Noten, dann bewirken sie eine Steigerung der Geldentwertung und damit des ganzen Ausgabenbudgets, werden sie im Wege eines normalen Kredites bestritten, dann gehen die Zinsen und Amortisationsquoten dieser Anleihe in eine dauernde Belastung über.

Was die Vermögensabgabe anbelangt, so ist selbst bei den weitgehendsten Anträgen, die im Unterausschuß von Seite der sozialdemokratischen Vertreter gestellt wurden, mit einem plötzlichen und schnellen Abbau von Ausgaben durch ihren Ertrag deshalb nicht zu rechnen, weil mit dem einmaligen Einfließen der Vermögensabgabe nicht gerechnet werden kann. Selbst von Seite der Sozialdemokraten ist die rentenweise Abstattung der Vermögensabgabe bei industriellen und agrarischen Betrieben von vornherein in Aussicht genommen worden. Aber selbst wenn es zu einer Abstattung der Abgabe von mobilem Vermögen auf einmal käme, würde das nicht eine plötzliche, entsprechende Tilgung der Schulden ermöglichen. Denn entweder würde der Staat diesen großen Wertpapierbesitz nicht sukzessive abstoßen können, um sich nicht selbst die Veräußerungskurse zu drücken, oder er müßte die betreffenden Objekte verschleudern und würde dadurch einen sehr geringen Effekt erzielen.

Ich meine, so günstig wie Herr Staatssekretär Steinwender gestern die Situation für den künftigen Bund geschildert hat, vermag ich sie zu meinem Bedauern nicht anzusehen.

Ich möchte mir, meine Herren, bevor ich dazu übergehe, die Lösungsmöglichkeiten zu besprechen, gestatten, mit wenigen Worten auf die gegenwärtigen Verhältnisse und die gegenwärtigen Zustände, die durch die Verfassung in neue Zustände überführt werden sollen, einzugehen. Die Verhältnisse zwischen Staat und stellen sich heute auf dem Gebiete des Abgabenwesens in folgender Weise dar.

Auf der einen Seite bestehen gewisse Parallelbesteuerungen, d.h. Staat und Land benutzen gewisse Einnahmsquellen gemeinsam, das sind die Ertragssteuern, bei denen die Staatssteuern mit ihren Zuschlägen bestehen. Wir haben heute schon aber auch eine gewisse Trennung der Steuern durchgeführt. Es ist eine Reihe von Abgaben, die heute schon die Länder allein benutzen, wenn ich auch zugebe, daß ihrer nicht viele sind; dazu gehört die Wertzuwachsabgabe. In stärkerem Umfange ist die Trennung in anderer Richtung durchgeführt worden. Wir sind in steigendem Maße dazugekommen, gewisse Steuern dem Staate vorzubehalten in der Gesetzgebung und Einhebung, wenn auch nicht durchaus in der Verwendung: Im Jahre 1891 die Branntweinsteuer, im Jahre 1896 die Einkommensteuer. Während des Krieges ist dieser Prozeß noch sehr fortgeschritten und hat auch die Biersteuer und die Erbgebühren erfaßt.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf die Bemerkungen des Herrn Vizebürgermeisteres Emerling über Zuschläge zur Einkommensteuer reflektieren. Die Zuschlagsfreiheit der Einkommensteuer war einer der Fälle, wo wir einmal den anderen vorangegangen sind, und, so weit sich das jetzt konstatieren läßt, mit mustergebend gewesen sind. Wir haben selbst damit das englische System nachgeahmt, das auch die Einkommensteuer dem Staate vorbehält, und zu diesem System sind jüngst auch 44 Deutschland und Frankreich übergegangen. Ich glaube nicht, daß wir Rückschritte auf diesem Gebiete machen sollten.

Das System der Vereinheitlichung und seine Gründe sind sehr wichtig für die Beurteilung der anderen einschlägigen Probleme. Was man dafür anführt, ist, daß sich Verbrauchssteuern überhaupt nur gut bei der Produktion und einheitlich in dem von einer Zollgrenze umschlossenen Wirtschaftsgebiete einheben lassen. Bei Einkommen- und Vermögenssteuern ist die einheitliche Veranlagung technisch einfacher, weil die ganze Frage der „Ausscheidung“, der Teilung des einheitlichen Einkommens und Vermögens nach den Produktionsstätten entfällt. Man hat sich aber auch gesagt, daß die Vereinheitlichung bei gewissen Steuern volkswirtschaftlich besser ist, weil die ganzen Steuerfluchtbestrebungen und jene Wanderungen, die man z.B. in Deutschland konstatiert hat, nach den Gebieten der niedrigeren Steuer wegfallen. Man hat auch finanzielle Gesichtspunkte berücksichtigt und, meine Herren, das ist außerordentlich wichtig. Man hat in Deutschland von „Steueroasen“ gesprochen. Wenn gewisse Steuern nicht einheitlich eingehoben werden, so muß es immer Gebiete geben, in denen die Steuerkraft nicht soweit ausgeschöpft wird, als es möglich und — besonders in unserer Zeit — notwendig ist. Daß es aber heute notwendig ist, die Steuerquellen überall bis an die Grenzen auszuschöpfen, darüber kann kein Zweifel bestehen.

Im Zusammenhang mit dieser Steuervereinheitlichung haben sich gewisse Zahlungen des Staates in die Länder entwickelt. Diese Zahlungen des Staates haben verschiedenen Charakter. An erster Stelle stehen „Dotationen“; ich wähle diesen Ausdruck der jüngsten Regierungsvorlage und nicht den Ausdruck „Überweisungen“. Diese Dotationen haben gestern vom Herrn Abgeordnenten Kunschak, aber auch von anderer Seite sehr starke Anfechtungen erfahren. Ich bin nicht in der Lage, diese Anfechtungen im Prinzip zu widersprechen. Ich möchte nur, meine Herren, in wenigen Worten erinnern, wie diese Dotationen entstanden sind. Sie waren ursprünglich — und das hat auch Herr Landeshauptmann Dr. Ender angedeutet nichts anderes als Einnahmsbeteiligungen der Länder an bestimmten Steuern, „Überweisungen“ aus deren Ertrage. Wir haben Personalüberweisungen gehabt, die allmählich zu Realsteuerüberweisungen wurden, zu einer gleichen Beteiligung jedes Landes an den in seinem Gebiete einfließenden Realsteuern. Wir hatten ferner Branntweinsteuerüberweisungen, die nach einem Schlüssel auf die Länder aufgeteilt wurden, der überwiegend auf dem Anteil der Länder am Branntweinverbrauch beruhte. Auch diese Überweisungen beruhten also auf dem Gedanken einer Beteiligung der Länder am Staatssteuerertrage. Der Staatssteuerapparat wird zu einer Steuerschöpfmaschine für den Staat und die Länder. Der Staat gibt jedem einzelnen Lande die gleiche Quote der Steuer von jenem Branntwein, der in dem Lande konsumiert wird. Und schließlich war es auch bei der Biersteuer so gedacht.

Wenn es nun zu einer Degenerierung dieser Überweisungen zu den jetzigen in festen Beträgen bestimmten Dotationen gekommen ist, so war die Ursache keineswegs die, daß der Staat die Absicht hatte, den Ländern Pauschalgeschenke zu machen. Ich glaube, es kann keinem Menschen einfallen, derartige Zuweisungen als Geschenke anzusehen, während sie faktisch nichts anderes sind als die entsprechen de Vorsorge für die Aufgabe der betreffenden Körperschaften. Wohl aber geschah die Umwandlung in feste Dotationen ausschließlich im Interesse der Länder. Der Grund war, daß die Biersteuer und die Branntweinsteuer wegen des Produktionsrückganges vollkommen versagten, so daß der Staat, um den Ländern das überweisen zu können, was in der Absicht des ursprünglichen Überweisungsgesetzes lag, nicht nur den ganzen Ertrag der Biersteuer verwenden, sondern wesentlich darüber hinausgehen mußte. Es war eine Kriegsnotmaßnahme, die wir gemacht haben, wie so viele andere mit sehr erheblichen Schattenseiten. Es ist zweifellos eine böse und auf die Dauer unhaltbare Sache, wenn man Jahr für Jahr irgend welche feste Dotationsbeträge festsetzen soll, ohne daß ein innerlich begründeter Schlüssel vorliegt. Eine zweite Gruppe von Zahlungen des Staates an die autonome Verwaltung, die gegenwärtig in Vorbereitung sind, sind echte Überweisungen, die der Herr Abgeordnete Kunschak als Ertragsüberweisungen keineswegs prinzipiell perhorreszierte. Das sind die vorgeschlagenen Überweisungen an die Gemeinden aus der Linienverzehrungssteuer, aus der Hauszinssteuer und aus der Fleischsteuer.

Endlich hat sich in letzter Zeit eine neuartige Gruppe von Zahlungen des Staates an die autonome Verwaltung entwickelt, nämlich in Form einer Ausgabenbeteiligung des Staates an gewissen Ausgaben der autonomen Verwaltungen. Es sind dies Ausgaben für die Zulagen zur Lehrerbesoldung und für die Beamtengehaltserhöhung infolge des Nachtrages zum Besoldungsübergangsgesetz. Meine Herren! Ich möchte Ihnen einige Ziffern nennen. Ich möchte zunächst konstatieren, daß die Zahlungen des Staates an die Länder, wenn die anhängigen Gesetzentwürfe durchgeführt werden, und daran ist wohl nicht zu zweifeln, mindestens etwa 600 bis 700 Millionen Kronen betragen werden. Ich möchte folgendes vergleichen: Im Jahre 1910 haben die Ausgaben der Länder etwa ein Siebentel der Staatsausgaben ausgemacht. Die Überweisungen haben etwa 4 % von den staatlichen Steuern plus dem Reinertrag der Monopole ausgemacht. Ich habe versucht, dasselbe Verhältnis für die jetzige Zeit schätzungsweise zu ermitteln und bin dazu gekommen, daß die Länderausgaben jetzt etwa ein Dreißigstel der Staatsausgaben betragen und daß die Zahlungen des Staates etwa 20 % der 45Steuern ausmachen. Meine Herren! Das Problem, vor das wir durch die Verfassungsreform gestellt werden, ist nach der Kritik, die das bisherige Dotationssystem gefunden hat, ein doppeltes. Einmal handelt es sich um einen Ersatz der bisherigen Zuweisungen durch eigene Steuern, beziehungsweise durch Steuerbeteiligung der Länder. Es handelt sich zweitens darum, auch für die neuen Ausgaben, die die Länder durch die neue Verfassung übernehmen sollen, gleichfalls neue Einnahmen zuzuweisen. Ich kann mir nicht gut denken, daß, wie Herr Dr. Steinwender vorschlug, diese beiden Gruppen verschieden behandelt werden sollen, daß man für die alten Staatsausgaben der Länder eine derartig geänderte Form der Bedeckung schafft, es für die neu übernommenen Staatsausgaben aber bei Subventionen und Ersatz der Ausgaben durch den Bund beläßt. Sonst würde gerade für dieses letztere außerordentlich wichtige Gebiet der Grundsatz, daß die Länder auf feste beziehungsweise auf nicht willkürlich zugestandene Einnahmen gestellt werden sollen, versagen. Wenn ich davon ausgehe, daß einheitlich geplant ist, für sämtliche künftige Staatsausgaben der heutigen Länder und künftigen Einzelstaaten ein System der Deckung durch eigene Steuern oder durch die Beteiligung an Staatssteuern einzuführen, komme ich zu folgenden Ziffern.

Ich gehe aus von den Staatsausgaben und zwar einschließlich der vorübergehenden Ausgaben. Denn heute sind diese vorübergehenden Ausgaben solche, daß wir nicht wissen, wieweit sie vorübergehende sind oder nicht.

Ich gehe aus von den Staatsausgaben des Voranschlags mit zwei Nachträgen, ziehe aber bereits den Aufwand mit ein, den der Nachtrag zum Besoldungsübergangsgesetz verursacht, während ich auf der Einnahmenseite die präliminarmäßig geschätzten Eingänge aus den Tariferhöhungen auf den Eisenbahnen und bei der Post usw. in Rechnung stelle.

Ich komme zu folgendem: Die Staatsausgaben betragen 15-1 Milliarden, die Einnahmen des Staates ohne Steuern und ohne die Reinerträgnisse der Monopole belaufen sich auf 4-8 Milliarden einschließlich der Tariferhöhungen. Der Abgang ohne Berücksichtigung der Besteuerung macht 10-3 Milliarden. Die heutigen Steuern samt dem Reinertrag der Monopole sind im Voranschlag mit 1-4 Milliarden veranschlagt. Ich möchte betonen, daß dieser Voranschlag keineswegs ein besonders ungünstiger ist, wie die Erfolgsausweise des ersten Halbjahres 1919 zeigen. Bei den direkten Steuern und bei den Zöllen ergibt sich eine günstigere Gestaltung sonst aber nicht.

Die Steuereinnahmen aus dem Steuerprogramme sind geschätzt auf 1-9 Milliarden, dies bei einer Erhöhung der Einkommensteuer bis zu 60 %.

Auch die Vermögenssteuer und die Vermögenszuwachssteuer sind schon darin einbezogen. Es ergibt sich eine Steuereinnahme von 3•3 Milliarden einschließlich der Erhöhungen. Verehrte Herren! Das ergibt eine gegenwärtige Steuerdeckung von einem Drittel des Abganges. Ich habe aber dabei, wie erwähnt, nicht den dritten erst in Vorbereitung stehenden Nachtrag zum Budget berücksichtigt, sondern nur zwei Ziffern einbezogen, die sich gegenseitig kompensieren. Verehrte Herren! Nun fragt es sich, wie soll sich die Situation gestalten, wenn man für die Länder beziehungsweise für die künftigen Einzelstaaten eine Steuerdeckung beschaffen soll für diejenigen Ausgaben, die sie bisher aus den Pauschalzuwendungen des Staates bestritten haben und für die Ausgaben, die sie neu übernehmen sollen. Es handelt sich dann um einen Betrag von mindestens 700 plus 800 Millionen Kronen, das sind 1•5 Milliarden. Es käme dann nicht dahin, daß die Länder an den Steuern beteiligt wären, sondern die Einzelstaaten hätten eigentlich die ganzen Steuern zu ihrem Zwecke zu bekommen, die der Einheitsstaat gegenwärtig, vor Durchführung des Steuerprogramms, einhebt. Nun könnte man ja sagen, das ist ja gleichgültig, der Staat zahlt heute die 700 Millionen, er gibt den Ländern Dotationen, Überweisungen usw., er zahlt ja auch die Aufwendungen heute, die die Länder in Zukunft übernehmen sollen. Natürlich ist die Sache nicht so. Ein Budget des Bundes, dessen Steuerdeckung auf Null oder auf ein Achtel heruntersinken würde, meine Herren ein derartiges Budget wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Es ist eben nicht so, daß der Staat heute etwa den Ländern aus seinen Steuereinnahmen 700 Millionen zahlen würde, es ist auch nicht so, daß der Staat die von den Ländern zu übernehmenden Ausgaben heute aus seinen Steuern zahlt, sondern faktisch zahlt der Staat etwa ein Drittel sowohl der bisherigen Zuwendungen, als der künftig von den Ländern zu übernehmenden Ausgaben aus Steuern und drei Viertel zahlt er im Kreditwege, entweder durch Ausgabe von Noten oder aus sonstigen Krediten. Und es wäre daher, wenn die ohnedies kurze Steuerdecke des Bundes nicht noch mehr verkürzt werden soll, nur denkbar, daß, wenn den Ländern eine Steuerdeckung für diese Dinge gegeben werden soll, sie nur etwa in dem Verhältnisse gegeben werden kann, in welchem der Bund seine Ausgaben aus Steuern deckt.

Das Ergebnis wäre, daß die Länder für 1500 Millionen Ausgaben 425 bis 500 Millionen Steuer bekommen würden und eine Milliarde im Kreditwege zu bestreiten hätten. Es geht das Problem darauf hinaus, ob die Kreditinanspruchnahme, wie es bis jetzt der Fall war, gänzlich zentralisiert und vom Staate in Anspruch genommen und den Ländern zur Verfügung gestellt werden soll oder ob die Kreditinanspruchnahme dezentra46lisiert werden soll. Ich bin fest überzeugt, daß heute der Kredit der Länder besser ist als der des Staates, aber nur deshalb, weil sie ihn nicht so sehr in Anspruch nehmen, weil der Staat den Ländern die Notwendigkeit abnimmt, den Kredit in Anspruch zu nehmen. Es wäre nicht viel anders als mit dem Landespapiergeld. Kleine Quantitäten des Landespapiergeldes sind sehr begehrt und halten guten Kurs. Man verwendet sie als Anlagepapiere. Ganz anders aber wird die Sache, wenn ein Land gezwungen wäre, Massenausgaben auf diesem Wege zu beschaffen, dann würde die Situation ganz anders ausschauen. Das österreichische Papiergeld ist kein Muster an Wertbeständigkeit und dennoch glaube ich, daß noch immer der Kurs eines österreichischen Papiergeldes sich günstiger hält als der des Geldes einzelner Länder bei Ausgabe im großen Stil. Ich halte es für ungemein wichtig, daß auf diesen Gesichtspunkt Rücksicht genommen wird, daß nicht einseitig die Steuerbedeckung des Bundes und damit der österreichischen Staatsnote — wir haben ja keine Bank-, sondern eine Staatsnote — dadurch herabgesetzt wird, daß einer verhältnismäßig zu günstige Steuerbedeckung der den Ländern zu überweisenden Ausgaben erfolgt. Ich habe versucht, mir, während Herr Dr. Steinwender seine letzten Vorschläge gemacht hat, ihre Wirkung ziffermäßig zusammenzustellen und bitte, selbst bei diesem gewiß nicht übermäßigen Steuerüberweisungsprogramm mit Realsteuern 150 Millionen, Mobiliargebühren 52 Millionen, halber Erwerbsteuer 67 Millionen, halber Getränkesteuer 182•7 Millionen Kronen — ich rechne einschließlich der Erhöhung — würden sich 452 Millionen Kronen überwiesene Steuern an die Länder ergeben. Das ist schon ein ganz anderes Verhältnis als dasjenige, in dem der Staat seine Ausgaben durch Steuern deckt. Denn wenn die neuen Ausgaben ganz in der jetzigen Weise weiter dem Bunde zur Bestreitung überlassen werden, so würden an Stelle der 700 Millionen bisheriger Dotationen usw. 452 Millionen Kronen treten. Es würde dies noch immer einer Steuerdeckung von etwa zwei Drittel entsprechen. Wenn nun die Lösungsmöglichkeiten erörtert werden sollen, so ist eigentlich eine Reihe von Dingen, die ich sagen wollte, durch die ausgezeichneten Ausführungen des Herrn Landeshauptmannes Dr. Ender gegenstandslos geworden. Einer der wichtigsten Punkte ist zweifellos der, daß bei der Auswahl und der Festsetzung des Ausmaßes der den Einzelstaaten ganz oder mit einem Teilertrage zu überlassenden Steuern eine Relation hergestellt werden muß zu den Ausgaben und diese Relation ist zweifellos nicht herzustellen, bevor nicht der Entwurf der Verfassung fertiggestellt ist und im Zusammenhange mit diesem nicht ganz klar gestellt ist, welche Auslagen die Länder zu tragen haben.

Es ist heute in Diskussion gestanden die Übernahme der Volksschule, die Übernahme der Volksschule durch den Bundesstaat aus Anlaß der Föderalisierung. Ich habe keine Daten, aber ich glaube, die Übernahme des Personalaufwandes der Volksschule, soweit ihn der Staat nicht jetzt schon trägt, dürfte 350 Millionen betragen. Es ist auch in Diskussion gestanden die Gendarmerie und eine ganze Reihe wichtiger Auslagen, so daß es unmöglich ist, heute schon festzustellen, welche Summen von Ausgaben von den Ländern übernommen werden sollen. Ich selbst bin ausgegangen von der Kompetenzverteilung im Entwurfe des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr.

Meine Herren, die verschiedenen prinzipiellen Möglichkeiten nun, die bei einer Lösung des Finanzproblems gegeben sind, sind eigentlich gestern vom Herrn Abgeordneten Kunschak angedeutet worden. Das idealste System wäre das, wenn der Bund und die Einzelstaaten ihr eigenes Steuersystem hätten und einer durch das Steuersystem des andern nicht berührt würde. Das gibt es aber nirgends, und ich glaube nicht, daß ich die Gründe anführen muß, die das unmöglich machen.

Ein praktisch mögliches System ist jenes, das zum Teil bei uns und auch in Deutschland besteht. Es besteht in der Parallelbesteuerung. Der Bund beziehungsweise der Einheitsstaat hebt Abgaben ein, die Einzelstaaten heben gleichartige Abgaben oder Zuschläge zu den Bundesabgaben ein. Die Konkurrenz behindert vielfach beide Teile. Von größerer Bedeutung ist in Bundesstaaten ein zweites System, die Trennung der Steuergewalten. Es kommt in zwei Unterformen, die untereinander und mit der Parallelbesteuerung kombiniert sein können, vor. Entweder läßt man grundsätzlich den größeren Teil bei den engeren Verbänden, bei den Einzelstaaten und gibt dem Bundesstaate nur jene Steuern, die aus volkswirtschaftlichen und technischen Gründen dazu ganz besonders geeignet sind. Dazu gehören die indirekten Verbrauchs-, die Verkehrssteuern und die Zölle. Es ist aber in diesem Falle immer und immer notwendig gewesen und findet sich auch unter derartigen Voraussetzungen, den Haushalt des Bundes durch Matrikularbeiträge sicherzustellen. Daß diese Einrichtung der Matrikularbeiträge sehr böse Folgen haben kann, hat die moderne deutsche Finanzpolitik gezeigt und man ist in Deutschland darum darangegangen, dieses System zu beseitigen und die entgegengesetzte Art der Trennung der Steuergewalt durchzuführen. Diese besteht darin, das Gewicht nach oben zu verlegen. Es wird ein Großteil der wichtigsten Abgaben dem weitesten Verband übertragen. Dieses System haben wir im großen und ganzen bei uns schon durchgeführt. Dieses System ist, wie ich bemerken möchte, jenes, das im Ausland seit jeher stark verbreitet ist und dem englischen Finanzsystem zugrunde liegt. Es wird auch gegenwärtig im nordamerikanischen Bundesstaate von den maßgebendsten Finanzpolitikern vertreten. Es ist auf das gegenwärtige Deutsche Reich über47gegangen. Die Vorteile dieser Regelung sind naheliegend und schon angedeutet worden. Vor allem sind die technischen Vorteile außerordentliche. Man kann heute Verbrauchssteuern überhaupt nicht gut anders einheben als im weitesten Verband, der das Zollgebiet bildet, einheitlich innerhalb staatlich kontrollierter Zollgrenzen. Alle anderen Verbrauchsabgaben haben sich nicht bewährt, höchstens noch die Linienverzehrungssteuern. Sonst ist eine Grenzbewachung und sind Zwischenzölle im einheitlichen Wirtschaftsgebiet kaum zu vermeiden.

Das zweite sind die großen volkswirtschaftlichen Vorteile der einheitlichen Besteuerung im ganzen Staatsgebiete, die Verhinderung der Steuerflucht, der Abwanderung von Vermögen. Schließlich habe ich die großen finanziellen Vorteile schon angedeutet, die durchschlagend für die Neuordnung des reichsdeutschen Finanzsystems geworden sind. Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir alle Steuerzweige aufs höchste ausnützen müssen. Wir können keine Steuerkraft dadurch unbenützt lassen, daß sich in einem Lande die Einkommensteuer auf 10 %, in dem anderen auf 20 % beläuft. Wir müssen sie überall auf die höchste Höhe bringen. Das ist der Grund, warum dieses System überall im Vormarsch begriffen ist in allen Bundesstaaten und umsomehr in allen Einheitsstaaten. Eine Korrektur dieses Systems macht sich jedoch unbedingt notwendig, es müssen auch die Länder eventuell die Gemeinden mit Einnahmen versorgt werden, soweit die ihnen überlassenen Einnahmen zu gewähren sind. Es kann dies durch Beteiligung dieser Körperschaften an den vereinheitlichten Abgaben geschehen, ein System, dem gestern der Herr Abgeordnete Kunschak, heute andere Herren das Wort redeten. Die Einnahmebeteiligung hat zweifellos vor den festen Dotationen und auch vor der noch zu erörternden Ausgabebeteiligung manche Vorzüge. Sie hat den Vorzug, daß die Einnahmen selbst in gewissen festen Grenzen gegeben sind und das freie „Draufloswirtschaften“ nicht möglich ist. Sie hat aber auch Mängel, meine Herren! Welche der Abgaben soll man zur Beteiligung auswählen? Das hat natürlich seine Schwierigkeit, die man nur dadurch überbrücken kann, daß man verschiedene Einnahmen kombiniert. Es ist im Interesse der verschiedenen Körper und Territorien gelegen, welche die Steuern verwenden, daß sie kombiniert eingehoben werden. Der Maßstab der Aufteilung ist eine große Schwierigkeit. Er ist nicht immer so klar gegeben, wie bei unseren Realsteuerüberweisungen. Da hat sich natürlich ganz klar erheben lassen, wo sie eingehoben wurden. Dem betreffenden Lande sind sie dann mit einer Quote zugewiesen worden. Schon bei einer Einkommensteuerüberweisung würde sicher die Forderung erhoben werden, daß demjenigen Lande, wo die Produktionsstätte und nicht wo der Wohnort der Steuerpflichtigen ist, ein Teil zugewiesen werde. Besonders schwierig ist die Sache bei den indirekten Steuern. Bei den indirekten Steuern hat bereits früher bei uns eine Ertragspartizipation der Länder stattgefunden. Wir haben das aufgegeben, weil wir keine entsprechende moderne mit der jeweiligen Entwicklung fortschreitende Feststellung des Konsums in den einzelnen Ländern gehabt haben. Ich gebe zu, daß diese Daten bis zu einer gewissen Grenze zu erheben sind. So wäre es heute verhältnismäßig leicht beim Spiritus zu erheben, solange wir die Organisation der Spirituszentrale haben. Schwieriger ist die Sache beim Bier. Meine Herren! Bloße Transportausweise sind eine ungemein unverläßliche Sache. Das haben wir beim Überweisungsverkehre mit Ungarn erlebt. Ohne eine bedeutend wesentliche Komplikation und ohne Zentralrechnungsamt wäre diese Sache kaum zu machen. Aber immerhin, ich möchte durchaus nicht bestreiten, daß die Einnahmenbeteiligung eine sehr mögliche Konstruktion für die bundesstaatliche Verfassung sein kann. Die Ausgabenbeteiligung des weiteren Verbandes, des Bundes, an Ausgaben der Länder, meine Herren, hat ja zweifellos größere Vorzüge vor der Einnahmebeteiligung. Sie hat den Vorzug, daß sich der Verteilungsschlüssel von selbst ergibt. Es ist ja den Herren bekannt, daß die Kombination beider Überweisungsmethoden das englische Überweisungssystem bildet; bestimmte Teile von Steuern werden für die Überweisungen gewidmet, sie werden aber aufgeteilt nach einem bestimmten Aufwandsschlüssel, beispielsweise für Volksschulen und ähnliche Dinge.

Meine Herren! Ich möchte nun zum Schlusse auf den konkreten Verfassungsentwurf kommen. Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe, ist er ausgegangen davon, daß er die verschiedenen Möglichkeiten der bundesstaatlichen Finanzkonstruktionen und ihre Kombination für eine Regelung durch einfaches Bundesgesetz offen lassen wollte. Da die Situation heute eine außerordentlich wechselnde ist, wäre die verfassungsmäßige Festlegung einer bestimmten Verteilung der Einnahmen oder ihre Festlegung in einem Finanzgesetz, das nur unter verfassungsmäßigen Formalitäten abzuändern ist, eben mit Rücksicht auf die heutige Veränderlichkeit der Verhältnisse doch ein zu schwerfälliger Apparat. Es ist gestern vom Herrn Staatssekretär Dr. Steinwender darauf hingewiesen worden, wie außerordentlich schnell sich die Ziffernverhältnisse heute ändern. Es ist so, daß Voranschläge innerhalb zwei bis drei Monaten durch Nachträge ein vollkommen verändertes Bild zeigen.

Deshalb dürfte der Verfassungsentwurf von dem Gedanken ausgegangen sein, in der Verfassung selbst nur die verschiedenen Möglichkeiten zu fixieren und wenn von der Beteiligung der Länder an den Bundeseinnahmen oder des Bundes an den Ausgaben der Länder die Rede ist, so sind eben nur verschiedene Möglichkeiten angeführt. Es hat 49 auch das Schweizer Finanzsystem eine ähnliche Kombination verschiedener Methoden, eine Beteiligung des Landes an den Ausgaben der Kantone und eine Überweisung von Einnahmen an die Kantone. Ich möchte damit keineswegs auf das Finanzsystem der Schweiz reflektieren. Denn, bitte, wenn man die Schweiz in anderen Belangen als Paradigma angeführt hat, auf finanziellem Gebiet ist dies nicht möglich. Unter Patronanz der schweizerischen Bundesregierung ist vor kurzer Zeit eine glänzende Darstellung ihres Finanzwesens herausgegeben worden. Wer mit den österreichischen Finanzen, selbst jenen vor den Kriege, zu tun hatte, kann sie nicht ohne das Gefühl eines tiefen Neides lesen, denn die Finanzzustände in der Schweiz waren und sind geradezu ideal dadurch, daß die Militäraus gaben sehr gering sind, während unser Bund, belastet mit ungeheuren Schulden, bereits in dieses System eintritt. Ich habe, verehrte Herren, bei der ganzen Darlegung, wenn ich von den Ausgaben des Bundes, von seinen Schulden und Belastungen gesprochen habe, geflissentlich das Verhältnis zum Auslande nicht berührt. Ich habe nicht davon gesprochen, daß nach dem Friedensvertrage ein Generalpfandrecht an den Staatseinnahmen besteht, daß wir noch nicht wissen, ob und in welcher Höhe uns eine Kriegsentschädigung auferlegt wird. Ich wollte lediglich autonome Dinge, die wir selber regeln können, in Betracht ziehen, nachdem die Reparationskommission ihre Tätigkeit erst begonnen hat und noch vieles ungewiß ist. Ich glaube, verehrte Herren, daß, wenn ein Finanzgesetz neben der Verfassung die Verhältnisse zwischen Bund und Einzelstaaten regeln soll, es sehr empfehlenswert wäre, wenn zunächst die Form dieses Gesetzes eine derartige wäre, daß sie die Änderung seines Inhalts nicht erschwert, daß es sehr anpassungsfähig ist, denn es ist ein außerordentlich wandelbares Verhältnis, welches geregelt werden soll.

Ferner sollte die Steuerhoheit oder — ich möchte auf die politische Seite des Prinzips der Steuerhoheit nicht eingehen — die Verteilung der Steuerquellen so geregelt werden, daß sie nicht den ganzen Kredit und das Geldwesen des Bundes und damit das Geldwesen für uns alle gefährdet. Schließlich sollte auch die grundsätzliche Regelung in der Verfassung selbst eine derartige sein, daß sie nicht den Bund von vornherein als kreditunfähig erscheinen läßt deswegen, weil er jederzeit seine Steuerquellen und Einnahmen verlieren kann, sie sozusagen nur geliehen hat. Ich möchte schließlich nur reflektieren auf die Bemerkung, die Herr Abgeordneter Segur über die Gemeinden gemacht hat. Meine Herren, daß etwa in dieser Auseinandersetzung zwischen Einheitsstaat und Land beziehungsweise zwischen Bundesstaat und Einzelstaat auch noch die Gemeinden einbezogen werden, daß etwa noch aus dieser ohnehin sehr kurzen Steuerdecke noch getrennte Steuern ausgenommen und den Gemeinden zugewiesen werden, das halte ich für eine unmögliche Sache. Die Gemeinden werden bei der Auseinandersetzung zwischen Bund und Einzelstaat einzelstaatliche Angelegenheiten. Es ist Sache der Einzelstaaten, die Gemeindefinanzen zu sanieren. Wie es aber möglich wäre, für die Länder 1 1/2 Milliarden Steuerdeckung zu verschaffen, für die notleidenden Gemeinden große Steuerzweige zur Verfügung zu stellen und damit überhaupt nur einen Heller Steuerdeckung für den Bund zurückzuhalten, meine Herren, das ist ein Problem, dem ich mich absolut nicht gewachsen fühle.

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph (Salzburg):

Herr Staatssekretär Dr. Mayr hat das Wort.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr :

Ich möchte nur meiner Befriedigung Ausdruck geben über den Verlauf der Debatte über die Finanzfrage. Ich habe zum Schlusse nur noch kurz auf ein paar Äußerungen einzelner Herren hinzuweisen, welche gemeint haben, daß von der Staatsregierung in irgendeiner Form etwa Vorschläge vorliegen, welche die Steuerverteilung berücksichtigen sollen. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich nicht um Vorschläge vom Finanzamte, sondern um Versuche meinerseits, um in dieser schwierigen Frage, zum Mittel der Diskussion, kleine Vorschläge zu machen, wie man der Frage näherkommen könnte. Ich möchte nur erwähnen, daß aus diesen Besprechungen und Versuchen der Gedanke entstanden ist, daß die Auseinandersetzungen in der Finanzfrage zwischen Bund und den Ländern nicht in der Verfassung möglich ist, sondern durch ein besonderes Gesetz, durch ein Finanzgesetz, das als ein Junktim zu betrachten ist.

Herr Vorsitzender Landesrat Christoph (Salzburg):

Wünscht einer der Herren zu diesem Punkte der Tagesordnung das Wort? Herr Nationalrat Abram hat das Wort.

Herr Nationalrat Abram (Tirol):

Meine Herren! Ich habe vergangenen Herbst gelegentlich einer Tagung meiner Parteifreunde gegenüber den Bestrebungen der Länder ein allzu derbes Wort gebraucht und habe heute die Genugtuung, daß ich tatsächlich mit diesem Worte das Rechte getroffen habe, weil aus der Finanzfrage hervorgeht, wie überflüssig wir uns angestrengt haben. Die Frage, die ihnen so wichtig geschienen, wie die Volksrassen verschieden sind in den Ländern, wieviel Branntwein dort getrunken wird. Die Frage war sekundär, daß aber der Kredit unsererseits durch diese Länderbestrebungen so erschüttert wurde, war ein so schwerer Verlust für den Staat, daß es notwendig ist, einige Worte dazu zu sagen. Wenn wir heute vor der Tatsache stehen, daß wir einen Abgang haben von Milliarden, so muß gesagt werden: wenn sich nach dem Niederbruch des Krieges die beiden bürgerlichen Parteien in diesem Zwangsstaat Deutschösterreich etwas einsichtiger benommen hätten, würde es wahrscheinlich 49möglich gewesen sein, daß wir in diese verderbliche Finanz-Situation nicht hineingekommen wären.

Ich mache darauf aufmerksam, daß es viel richtiger gewesen wäre, wenn man sich bemüht hätte zu sagen, der Krieg ist verloren, wir sind vor ein Problem des Wiederaufbaues gestellt. Wie passen wir uns der Situation an? Man hätte in erster Linie dafür sorgen müssen, daß die Produktion gehoben wird, daß die Textilfabriken, die um Wien sind, in Betrieb gesetzt werden. Sie konnten aber nicht in Betrieb gesetzt werden, nicht einmal als Notfabriken in Betrieb gesetzt werden, weil sie gegen die Wirtschaft im Staate nichts anfangen konnten, da wir nicht einmal einen Kredit im Auslande haben, daß wir nicht einmal Garn zur Verarbeitung hatten und Rohprodukte zur Verarbeitung in unserer Fabrik hatten. Was diese Ziffer bedeutet, will ich Ihnen illustrieren. Es gibt in Vorarlberg und Tirol Fabriken, die heute pro Tag um eine Million Kronen fertige Produkte erzeugen und von diesen Fabriken sind nur ein ganz schwacher Bruchteil tätig. Wir haben hochwichtige Papierfabriken in Österreich, die nur zu 13 % ausgenützt werden, die übrigen 87 % bleiben unausgenützt. Wir haben hochwertige Zementwerke, die stillstehen; wenn sie nicht stillstehen würden, würden sie den Ländern ganz bedeutende Einnahmen bringen. Um kurz zu sein, glaube ich, wenn wir die Schlußfolgerung ziehen wollen, so würde es die erste sein, daß wir uns als Deutschösterreicher fühlen und daß wir alles tun würden, was in unserer Kraft liegt, die Produktionsmittel unseres Staates auszunützen — wir werden uns auch dann nicht heraushelfen können — sonst können wir aus unserem Elende nicht herauskommen. Aber es ist nur die Frage, ob wir als ganze Bettler an Deutschland angegliedert werden oder ob wir in halbwegs ordentlichem Zustande zu den deutschen Brüdern kommen wollen. Die heutige Konferenz wird so verlaufen wie das Hornberger Schießen oder die Salzburger Tagung, wenn wir keinen Schlüssel und keine Möglichkeit finden, ein Verhältnis zu schaffen zwischen Staat und Ländern. Sie werden sich überzeugen müssen, daß das das Wichtigste wäre, einen einheitlichen Staat zu schaffen mit einer strammen, organisierten, einheitlichen Verwaltung, die uns halbwegs in eine bessere Situation bringt wie die gegenwärtige. Das war mir ein Bedürfnis, es der Länderkonferenz zu sagen.

Vorsitzender Herr Landesrat Christoph:

Zum Gegenstand ist niemand mehr zum Worte gemeldet.

Als nächster Punkt der Tagesordnung ist nach den Beschlüssen der Geschäftsordnung Abschnitt IV des Vorentwurfes: „Die Gesetzgebung und Vollziehung der Länder“. Es liegt aber heute gleichzeitig vor eine Einladung des Landesrates von Oberösterreich zu einem gemeinsamen Abendessen um 1/2 8 Uhr abends auf dem Pöstlingberg. Hiezu müssen wir uns aber bereits um 7 Uhr in der Station der Bergbahn einfinden und es ist bereits 1/4 7 Uhr. Es wird daher angezeigt sein, wenn ich die Sitzung heute für beendet erkläre und die weitere Fortsetzung auf der Tagung morgen vormittags 9 Uhr verschiebe. Wird eine Einwendung aus der Versammlung erhoben? (Zuruf: „Nein“!) So bitte ich diese Einladung des Landesrates zum heutigen Abendessen zur Kenntnis zu nehmen, davon Gebrauch zu machen und morgen um 9 Uhr vormittags zur Fortsetzung der Tagung hier zu erscheinen.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluß der Sitzung 6 Uhr 15 Minuten nachmittags.)

51Dritte Sitzung am 23. April 1920

Vorsitzender: Herr Landeshauptmann von Steiermark Dr. Rintelen.

Eröffnung der Sitzung um 9 Uhr 35 Minuten vormittags.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Meine Herren! Ich bitte diejenigen Herren, die heute abends mit dem Zuge nach Wien fahren wollen, mir dies bekanntzugeben, damit die Plätze bestellt werden können.

Wir gehen jetzt über auf den vierten Abschnitt von der Gesetzgebung und Vollziehung der Länder.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr hat das Wort.

Herr StaatssekretärDr. Mayr:

Meine Herren! Das Kapitel über die Organisation der Länder beschäftigt sich mit der Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und umfaßt die Artikel 85 bis 97. Ich brauche wohl nicht besondere Einleitungen zu geben, sondern erlaube mir gleich den Artikel 85 vorzulesen (liest):

1. Die gesetzgebende Gewalt der Länder wird durch die Landtage ausgeübt, deren Mitglieder auf Grund des gleichen, geheimen, persönlichen und direkten Verhältniswahlrechtes aller nach den Landtagswahlordnungen wahlberechtigten männlichen und weiblichen Bundesangehörigen gewählt werden.“

Herr Vorsitzender Landeshauptmann von Steiermark Doktor Rintelen (Steiermark):

Wünscht jemand das Wort zu Absatz 1?

Herr Gemeinderat Dr. Danneberg (Wien):

Ich möchte mir nur die Anregung erlauben, daß dieser ganze Abschnitt auf einmal behandelt werde. Denn so kommen wir rascher vorwärts.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr:

So viel mir bekannt ist, werden allerdings zu einigen Artikel Abänderungsanträge eingebracht werden. Ich kann es ja schnell verlesen.

Herr Gemeinderat Dr. Danneberg (Wien):

Von uns werden Abänderungsanträge eingebracht werden, aber es geht doch schneller ohne Verlesung. (Zurufe: „Ohne Verlesung!“)

Herr Vorsitzender Landeshauptmann von Steiermark Doktor Rintelen:

Ich frage, hat jemand zu diesem Artikel 85 etwas zu bemerken?

Ich frage weiter, hat jemand zu Artikel 86 etwas zu bemerken?

Herr Landtagsabgeordneter Ofenböck (Niederösterreich):

Meine Herren! Hier handelt es sich darum, daß die gesetzgebende Gewalt der Länder durch die Landtage ausgeübt wird. Es liegt sehr viel daran, daß auch hier in dieser Bestimmung die Festlegung der Verhältnisse für die Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften, die in einem Lande existieren, aufgenommen wird. Daher wünschen wir, daß aufgenommen werde ein Passus, welcher lautet:

„Die Landtagswahlordnungen sowie die Wahlordnungen zu allen allgemeinen Vertretungskörpern im Lande dürfen die Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechtes nicht enger ziehen, als dies in der Wahlordnung zum Bundestag der Fall ist.“

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Hat noch jemand etwas zu bemerken?

Herr StaatssekretärDr. Mayr:

Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß es sich hier ausschließlich um die Gesetzgebung in den Ländern handelt und daß man nicht gut eine Bestimmung über andere Körperschaften hineinnehmen kann. Meritorisch wäre nichts einzuwenden.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Hat noch jemand etwas zu bemerken? Es ist nicht der Fall.

Dann wird die Anregung und die Äußerung des Herrn Staatssekretärs zu Protokoll genommen.

Hat noch jemand etwas zu bemerken zu Artikel 85? (Es meldet sich niemand.)

Somit kommt Artikel 86 zur Diskussion.

Herr Landesrat Christoph (Salzburg) hat das Wort.

Herr Landesrat Christoph (Salzburg):

Die Anregung des Herrn Dr. Danneberg, daß diese Kapitel zusammenfassend behandelt werden, glaube ich, ist angezeigt und ich erlaube mir daher einige allgemeine Ausführungen zu diesem Kapitel zu geben.

Wir haben gestern in längerer Beratung und in ausführlicher Weise in den meisten Belangen eine Einigung erzielt über die Kompetenzenverteilung zwischen dem Bunde und den Ländern. Diese Kompetenzenverteilung wäre unvollständig, wenn nicht auch eine Verfassungsgrundlage fest52 gelegt würde, innerhalb und auf Grund deren die Länder von ihrer Kompetenz Gebrauch machen können. Es ist naturgemäß, wenigstens meiner Ansicht nach, daß die Struktur der Landesorganisationen soweit als möglich angegliedert werde der Struktur der Staatsbehörden, insoweit nicht spezifisch ländische Verhältnisse dem entgegenstehen. Infolgedessen sieht auch der Entwurf vor in den Vertretungen eine parlamentarische Körperschaft, das ist der Landtag, ähnlich unserem Bundestag.

Er sieht weiter vor den Landesrat, welcher, wenn auch nicht vollständig, so doch teilweise dem Bundesrate gleichzuachten ist. Was die Zusammensetzung des Landesrates betrifft, so hat der erste Entwurf die Bestimmung enthalten, daß die Landesräte von den Landtagen gewählt werden, daß sie jedoch nicht aus der Zahl der Landtagsmitglieder entnommen werden müssen. Diese Bestimmung ist in dem zweiten Vorentwurfe nicht mehr enthalten und, wie ich glaube, ist diese Ausscheidung nicht berechtigt und auch nicht wünschenswert aus folgenden Gründen: Der Landesrat hat in der neuen Verfassung wohl eine sehr wichtige Aufgabe, welche nur oder überhaupt im Interesse des Landes und der Geschäfte selbst von Personen verrichtet werden soll, die nicht nur eine politische Parteizugehörigkeit aufweisen können, sondern auch die Fähigkeit haben und auch über die entsprechende Zeit verfügen, um diesen Aufgaben gerecht zu werden. Die Parteizugehörigkeit allein unbeschadet der persönlichen Ehrenhaftigkeit der parteimäßig gewählten Abgeordneten, wird wohl in der Regel die hier notwendige Befähigung und die Ermöglichung und die notwendige Zeit nicht ersetzen können.

Es soll daher im Interesse der klaglosen Funktion des Landesrates, im Interesse einer gediegenen Arbeit für das Land ermöglicht werden und gestattet sein, daß die Landesräte auch aus den Landesbürgern wählbar sind, die nicht dem Landtage angehören, wohl aber das aktive und passive Wahlrecht für den Landtag haben.

Ich würde daher beantragen, den ich dem zweiten Entwurfe ausgebliebenen Zusatz, daß auch als Landesräte Landesbürger, die nicht dem Landtage angehören, wählbar sind, wieder aufzunehmen, um die Deutlichkeit wieder herzustellen.

Ein weiters Kapitel, in welchem ich mich allerdings in scheinbarem Widerspruch mit dem Herrn Staatssekretär befinden dürfte, ist, daß auch der Gemeinden in diesem Kapitel zu gedenken ist.

In diesem Kapitel kehrt wieder der sogenannte übertragene Wirkungskreis, der bisher im Leben der Gemeinden eine große Rolle gespielt und großen Umfang angenommen hat. Und auch der neue Staat wird den übertragenen Wirkungskreis nicht entbehren können.

Es ist eine allgemeine Klage der Gemeinden, und sie dürfte in allen Landtagen wiedergekehrt sein, daß die Gemeinden durch die Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises wesentlich beschwert sind, daß sie durch die Ausführung der Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises bemüßigt sind, ihre Gemeindebeamten nicht nur in größerer Zahl, sondern auch unter Anforderung höherer Kenntnisse und besonderer Qualifikation anzustellen. Dadurch erwachsen den Gemeinden größere Lasten, die Gemeinden haben daher nicht erst in der jüngsten Zeit, sondern schon seit Jahren das Begehren gestellt, daß sie für die Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises entsprechend entschädigt werden, weil sie nicht in der Lage sind, die Arbeit für den Staat zu leisten, ohne eine entsprechende Entschädigung für diese Geschäfte vom Staate zu erhalten. Es ist daher meiner Ansicht nach aus Billigkeitsrücksichten notwendig, um dem immer und immer wiederholten Verlangen der Gemeinden Rechnung zu tragen, daß ein diesbezüglicher Absatz in einen dieser Artikel aufgenommen werde, in dem es heißt, daß die Gemeinden in Ansehung der Verrichtung der Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises seitens des Staates oder der Länder entsprechend zu entschädigen sind. (Beifall)

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmann Sever.

Herr Landeshauptmann Sever (Niederösterreich):

Auch wir begrüßen es, daß in der zweiten Vorlage des Herrn Staatssekretärs im Artikel 87 eine Trennung zwischen dem Landeshauptmann und dem Vorsitzenden des Landtages durchgeführt wird. Wir haben es in unzähligen Fällen gesehen, daß der Vorsitzende des Landtages leider oft und oft Angriffen, die gegen die Landesregierung Platz greifen, nicht entgegentreten kann, weil er eben der Vorsitzende des Landtages und zugleich der Regierungsmann ist, der beides in einer Person leider auf dem Platze, wo er sich als Vorsitzender befindet, nicht vereinbaren kann. Wir sehen es, daß es etwas anderes ist als in der Nationalversammlung. In der Nationalversammlung ist der Präsident vollständig entrückt der Regierung. Er ist der gewählte Präsident, der wohl nach außen den Staat vertritt, während wir in den Ländern doch nur als Vorsitzende in der Landesregierung sitzen, die Landesregierung als solche vertreten und darum auch schwer dieselbe bei Angriffen als Vorsitzender verteidigen können. Wir begrüßen es auch infolgedessen, daß diese Trennung geschieht, weil sie uns sagt, daß es dann eine viel leichtere Arbeit sein wird.

Ich möchte mich anschließen dem, was Herr Landesrat Christoph ausgeführt hat zu Artikel 91. Es ist unbedingt notwendig, daß die alte Form wieder hergestellt wird und daß auch Personen, die nicht dem Landtage angehören, als Mitglieder des Landesrates erwählt werden können, weil es sich oft und oft gezeigt hat, daß man jemand nicht als Kandidaten in den Landtag hineinbringen kann,53daß man den Mann aber sehr gut brauchen kann zur Verwaltung und zur Vertretung irgend eines Zweiges im Landesrate. Wir möchten infolgedessen ersuchen, daß sich der Herr Staatssekretär den Wünschen akkomodiert und den Artikel 91 nach seiner alten Form wieder herstellt. Ich möchte nur ein Wort sagen über den Artikel 96. Da ist aus dem zweiten Entwurfe verschwunden der Bundeskommissär. Wenn wir die Länder föderalistisch wirklich vollständig freimachen wollen, wenn wir durchführen wollen, daß sie sich selbst verwalten, ist es um so notwendiger, daß ein Bundeskommissär eingesetzt wird.

Ich möchte auch hier namens meiner Partei ersuchen, daß der Bundeskommissär auch in die zweite Vorlage des Herrn Staatssekretärs hineingenommen werde. Sonst haben wir zu diesem Punkte weiter nichts zu sagen.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Zu den Fragen, die jetzt angestochen worden sind, hat Herr Langoth das Wort erbeten.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Herr Langoth(Oberösterreich):

Ich möchte bei dieser Gelegenheit aufmerksam machen auf die Bestimmungen, die wir in unseren Entwurf aufgenommen haben (liest):

„Der Landeshauptmann und dessen Stellvertreter werden vom Bundespräsidenten über Vorschlag des Landtages ernannt. Die Landesräte werden aus der Zahl der in den Landtag wählbaren Bürger vom Landtage nach dem Verhältniswahlrecht gewählt und vom Landeshauptmann beeidigt.“

Wir entsprechen der Forderung, die jetzt vom Landeshauptmann Sever und von meinem Gesinnungsfreunde Christoph aufgestellt wurde.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf einen anderen Umstand aufmerksam machen und mir erlauben, die Aufmerksamkeit des Herrn Staatssekretärs auf diesen Punkt zu lenken. Im Artikel 81 heißt es (liest):

„Gemeinden haben das Selbstverwaltungsrecht; zur Durchführung der Angelegenheiten, deren Regelung in den Wirkungskreis des Landes oder Bundes fällt. wird den Gemeinden ein von der Landesregierung bestelltes Organ beigegeben.“

Der Herr Kollege Christoph hat eben erwähnt, es müsse den Gemeinden für die Arbeiten im übertragenen Wirkungskreis eine Entschädigung zukommen. Diesem Gedanken kommen wir näher dadurch, daß wir den Gemeinden eigene Organe beigegeben wissen wollen. Wir lösen damit auch eine andere Frage, die in der Gegenwart dringend einer Lösung bedarf, wir lösen damit die Frage der Gemeindesekretäre. Ich weiß nicht, wie es in anderen Ländern ist. Bei uns in Oberösterreich stehen wir vor dieser Frage und der Landtag wird sich in allernächster Zeit mit dieser Frage zu beschäftigen haben. Die Verhältnisse der Gemeindesekretäre sind im Lande natürlich sehr verschieden. Eine ganze Anzahl Gemeinden besoldet die Sekretäre in angemessener Weise. In vielen Gemeinden jedoch sind die Verhältnisse der Gemeindesekretäre trostlos.

Wenn wir in diesem Gegenstand zu einer Übereinstimmung kommen könnten, so glaube ich, wäre im Interesse der Gemeinden und im Interesse der Gemeindesekretäre nach der Richtung hin tatsächlich etwas Gutes geleistet.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Ich möchte auf etwas aufmerksam machen, verehrte Herren. Es ist früher beschlossen worden, zuerst eine allgemeine Debatte durchzuführen und hernach werden die einzelnen Paragraphen durchgegangen. Ich möchte die Redner ersuchen, jetzt nicht auf die einzelnen Paragraphen einzugehen, sondern zur Allgemeinheit zu sprechen, sonst kommen wir in einen Wirrwarr. Es kann sich jemand zweimal zum Worte melden und möchte bitten, daß nur jene Herren das Wort ergreifen, die zur Allgemeinheit sprechen. Ich meine in der Folge; es soll gegen Sie keine Spitze sein, Herr Kollege Langoth. Wünscht noch jemand zur Allgemeinheit zu sprechen?

Herr Landesrat Pölzer hat das Wort.

Herr Landesrat Pölzer (Niederösterreich):

Ich glaube, es fehlen hier Bestimmungen für die Sicherheit der Gemeinden. Es ist für uns ganz klar, daß Bestimmungen aufgenommen werden müssen, und wir vermissen diese Bestimmungen im Mayrschen Entwurfe. Auf alle Fälle müssen wir darauf bestehen, daß die Sicherheitspolizei in allen Gemeinden ganz gleich gehandhabt werde. Es ist unmöglich, daß z.B. Wien besonders behandelt wird. Die Sache müßte in allen Gemeinden finanziell gleich behandelt werden.

Wir wissen wohl, daß die großen Stadtgemeinden finanzielle Rückgänge haben werden, und wissen recht gut, daß es den Großstädten, besonders Wien, Millionen kosten wird. Es ist ja bekannt, daß die Polizei in Wien über 100,000.000 K kostet. Der Sicherheitsdienst muß in allen Gemeinden gleich gehandhabt werden und es ist auch nicht gleichgültig, wer ihn besorgt. Daß er besorgt werden muß, ist uns allen von früher, von altersher bekannt. Es ist auch nicht notwendig, ihn nach Ländern zu ordnen, sondern nach Gemeinden. Das wird in allen Ländern gleich gehandhabt werden müssen. Deswegen muß in den Entwurf folgende Bestimmung aufgenommen werden (liest):

„Die Gemeinden haben insbesondere für die Sicherheit zu sorgen. Diese Befugnis kann ihnen gegen ihren Willen nicht entzogen werden.“

Diese Bestimmung muß in den neuen Entwurf aufgenommen werden und ich bitte daher den Herrn Staatssekretär Dr. Mayr, diese Anregungen zur Kenntnis zu nehmen.

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen:

Herr Delegierter Öfenböck hat das Wort.

54 Herr Delegierter Ofenböck (Landtagsabgeordneter, Niederösterreich):

Zu dem in Diskussion stehenden Abschnitt ist von der Sicherheit in den Gemeinden keine Rede, und es wäre sehr Wert darauf zu legen, wenn ein entsprechender Passus im Verfassungsentwurfe Platz finden würde. Ich bitte daher den Herrn Staatssekretär Dr. Mayr, den Artikel in den Verfassungsentwurf hineinzunehmen (liest): „Die Verfassung der Gemeinden, Bezirke und Kreise muß nach dem Grundsatze der Selbstverwaltung des Volkes aufgebaut werden.“ Wenn dieser Artikel im Gesetzentwurfe des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr enthalten ist und von der Nationalversammlung angenommen wird, dann ist jede Gefahr, daß ein Gemeindewahlrecht geschaffen wird, ausgeschlossen.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Hat noch einer von den Herren im allgemeinen etwas zu bemerken?

Herr Staatssekretär Dr. Mayr:

Meine Herren! Zu den Äußerungen der verehrten Herren, die bisher gesprochen haben, erlaube ich mir nur ganz kurze Bemerkungen. Herr Landesrat Christoph hat den Artikel 91 in seiner jetzigen Fassung beanständet und wünscht die Aufnahme des früheren Passus, wo es ausdrücklich heißt, daß also die Mitglieder der Landesregierung nicht aus den gewählten Abgeordneten unbedingt genommen werden müssen. Ich glaube, daß die jetzige Fassung auch dem Zwecke vollständig genügt, denn es heißt ausdrücklich, daß die vollziehende Gewalt jedes Landes durch eine vom Landtag zu wählende Landesregierung ausgeübt wird und es bleibt dem Landtage überlassen in seiner Verfassung, ob er sich seine Mitglieder wählen will aus gewählten oder nichtgewählten Bundesmitgliedern. (Herr Landesrat Christoph: „Aber die Juristen können das auch anders auslegen!“) Ich wollte dasselbe sagen. Ich habe gar nichts gegen die ausdrückliche Wiederaufnahme dieses Passus einzuwenden. Dasselbe hat Herr Landeshauptmann Sever gefordert.

Es wurde dann von beiden Herren noch auf die Gemeindeverhältnisse hingewiesen. Herr Landesrat Christoph hat die Entschädigung der Gemeinden im übertragenen Wirkungskreise gewünscht. Nun ist das deshalb nicht aufzunehmen gewesen in diesen Vorentwurf, weil ich mir die Sache so denke, daß als Ausfluß der Verfassung ein eigenes Verwaltungsreformgesetz kommt, das von Grund auf die Gemeinden und politischen Behörden erster Instanz, die Länder usw. zu umfassen hat, und habe einige Gedanken dafür vorbereitet und einen Vorentwurf dafür bereits fertig Die Gemeindeorganisation wird vollkommen neu geregelt und da wird Rücksicht genommen werden auf die Entschädigung im übertragenen Wirkungskreise. Ich kann allerdings das heute nur ankündigen. Es hat dann der Herr Kollege Landeshauptmannstellvertreter Langoth hingewiesen auf den Artikel 81 des großdeutschen Verfassungsentwurfes der schon direkte Bestimmungen enthält.

Ich kann nur dasselbe sagen, daß nur in der Form ein Unterschied ist. Ich denke mir eine Regelung durch ein besonderes Verwaltungsreformgesetz, wie ich schon angedeutet habe, und zweifle keinen Augenblick, daß wir zu einer vollständigen Übereinstimmung in merito kommen.

Was dann die Sicherheitspolizei in den Gemeinden anbelangt, so muß ich allerdings bemerken, daß diese Angelegenheit in die Kompetenz jedes Gliedstaates gehört und daß darüber die Landesverfassung in erster Linie zu entscheiden haben wird. Ich nehme aber hier von dem Wunsche des Herrn Kollegen Öfenböck Kenntnis.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Dr. Rintelen (Steiermark):

Wir gehen über in die Detailberatung der einzelnen Artikel und frage, ob zu Artikel 86 noch jemand etwas zu bemerken hat. (Es meldet sich niemand.) Zu Artikel 87 hat Herr Gemeinderat Schmitz das Wort.

Herr Gemeinderat Schmitz (Wien):

Ich erlaube mir zunächst auf eine Bemerkung, die vorhin gefallen ist, zu replizieren. Die Bemerkung bezieht sich auf die Polizei, die vollständig vergemeindet werden soll, wenn ich recht verstanden habe. Diesen Standpunkt können wir nicht teilen, schon auf Grund der nicht immer zufriedenstellenden Erfahrungen, die wir mit der Polizei in politischen Körperschaften gemacht haben. Wir sind der Meinung, daß die Polizei zur Sicherheit in der staatlichen Kompetenz aufrecht bleibe.

Bezüglich des Wunsches, daß zu Landesräten auch Nichtmitglieder des Landtages gewählt werden können, sind wir vollständig einer Meinung. Zu Artikel 87 habe ich zu bemerken, daß ein Unterschied gemacht wird zwischen Landeshauptmann und Präsident des Landtages. Wir wünschen, daß dieses Doppelgeleise, dieser Dualismus nicht obligatorisch in der Verfassung festgelegt werde, sondern fakultativ, damit die einzelnen Landtage sich das nach ihrem Gutdünken einrichten können.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Dr. Rintelen (Steiermark):

Wer wünscht das Wort? Wünscht noch jemand das Wort zu Artikel 87? Dann gehen wir über zu Artikel 88? Herr Gemeinderat Schmitz hat das Wort.

Herr Gemeinderat Schmitz (Wien):

Der Artikel 88, Absatz 2, sagt (liest):

„Wegen Gefährdung von Bundesinteressen kann die Bundesregierung binnen sechs Wochen vom Tage der erfolgten Bekanntmachung gegen einen Gesetzesbeschluß des Landtages Einspruch erheben.“

Wir sind nun der Meinung, daß ein Termin von 14 Tagen reichlich genug bemessen ist, da ohnehin der Tag gemeint ist, an dem die Bundesregierung die Bekanntmachung erhalten hat. Da braucht man nicht sechs Wochen nachzudenken, ob ein Beschluß paßt oder nicht.

55Zu Absatz 3 beantragen wir die Streichung der Bestimmung über die qualifizierte Mehrheit, so daß dieser Absatz dann lautet (liest):

„Ein solcher Gesetzesbeschluß kann nur kundgemacht werden, wenn er vom Landtage wiederholt wird."

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Wünscht jemand das Wort? Herr Staatssekretär Dr. Mayr hat das Wort.

Herr Staatssekretär Professor Dr. Mayr:

Ich bitte um das Wort zu Absatz 2 für Herrn Sektionsrat Dr. Fröhlich (Staatskanzlei).

Herr Sektionsrat Dr. Fröhlich (Staatskanzlei):

Ich möchte mir zu den Ausführungen des Herrn Vorredners betreffend die Einsetzung des Termins von 14 Tagen statt sechs Wochen nur darauf zu verweisen erlauben, daß es furchtbar schwer sein wird, mit diesem Termine das Auslangen zu finden. Wir haben aus der mehr als einjährigen Praxis, die wir gewonnen haben, die Erfahrung gemacht, daß mit 14 Tagen unmöglich das Auslangen gefunden werden kann. Wir haben da schon x Fälle gehabt. Es sind da mehrere Staatsämter beteiligt, die miteinander das Einvernehmen pflegen müssen, es werden Landesgesetze oft nur in 2 bis 3 Exemplaren übermittelt und ist es infolgedessen auch schon unmöglich. Es muß auch das betreffende Landesgesetz in den Kabinettsrat kommen, der nicht jeden Tag, sondern nur zweimal in der Woche tagt. Es bietet die Sache derartige Schwierigkeiten, daß mit einer 14tägigen Frist das Auslangen nicht gefunden werden kann. Es ließe sich wohl von 6 Wochen auf 4 Wochen heruntergehen, aber auf 14 Tage herunterzugehen ist nicht möglich. Dazu kommt, daß man dann gezwungen ist, daß man telephonisch Vorstellungen erhebt und die Äußerungen macht. Das ist eigentlich langwierig und eine in der Verfassung nicht gewünschte Wirkung und ist von vornherein verfehlt.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Hat noch jemand etwas zu bemerken? Herr Landesrat Christoph hat das Wort.

Herr Landesrat Christoph (Salzburg):

Ich würde mich den Ausführungen des Herrn Kollegen Schmitz anschließen, daß die Frist von sechs Wochen gekürzt werde und zwar auf Grund der Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe. Unsere Regierung macht sich heute die Vorstellungen und Einwendungen gegen die Gesetze der Landtage sehr leicht. Es kommt einfach ein Telegramm, in welchem es heißt, die Regierung erhebt Vorstellung, die Ausführung folgt. Und auf die Ausführungen können wir wochen-, ja monatelang warten und es tritt dadurch ein Schwebezustand ein, der für uns in den Ländern unhaltbar ist. Ich habe im Salzburger Landtag die Erfahrung gemacht, daß bereits vor vier Wochen telephonisch die Vorstellung angekündigt wurde, die Ausführung der Vorstellung aber bis heute noch nicht erfolgt ist.

Wir stehen vor Beginn der Landtagssession am nächsten Dienstag, in welcher sehr wichtiges Material erledigt werden soll, und wir sind bis heute noch nicht in Kenntnis der Gründe der Vorstellung. Es ist daher notwendig, wenn wir diese ungewissen Zustände nicht auch im Lande einreißen lassen wollen, daß eine Frist begrenzt wird, die als Einwendungsfrist mit 14 Tagen angenommen worden ist und daher die Ausführung eventuell binnen einer weiteren Frist zu erfolgen hat.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Herr Schmitz hat das Wort.

Herr Gemeinderat Schmitz (Wien):

Gegen die Einwendung, die gegen meinen Antrag gemacht worden ist, bemerke ich, daß die Schwierigkeiten teils in der Dienstesordnung, teils in den inneren Verhältnissen gelegen sind. Ich verweise auf die neue Verfassung, welche eine erhebliche Restringierung dahin erreichen will, so daß es leichter möglich sein wird, die Geschäfte des Bundes zu erledigen. Ich bleibe daher bei meinem Antrag.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Zu Artikel 89 hat das Wort Herr Gemeinderat Schmitz.

Herr Gemeinderat Schmitz (Wien):

Im Artikel 89, Absatz 2, ist eine Bestimmung enthalten, daß Landesgesetze, wenn darin nicht ausdrücklich eine andere Bestimmung getroffen wird, nach Ablauf des Tages der erfolgten Verlautbarung in Wirksamkeit treten. Man kann nicht verlangen, daß ein Gesetz in Wirksamkeit tritt, bevor es entsprechend promulgiert ist. Das ist bei den postalischen Verhältnissen nicht gut anders möglich, daß eine größere Frist von 4 Wochen gesetzt wird, wie es bisher festgesetzt war. Ich beantrage daher, daß es heißen soll „4 Wochen nach erfolgter Verlautbarung“.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Dokter Rintelen (Steiermark):

Wünscht noch jemand das Wort? Herr Staatssekretär Dr. Mayr hat das Wort.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr:

Ich würde Herrn Sektionschef Dr. Alter ersuchen, der große Erfahrung hat, wenn er die Güte haben würde, uns eine kleine Aufklärung zu geben.

Herr Sektionschef des Staatsamtes für Land- und Forftwirtschaft Dr. Alter:

Die Bestimmung über die Frist, innerhalb welcher die Regierung Stellung zu nehmen hat zum Beschlusse der Landesregierung, war bisher mit 14 Tagen festgesetzt. Ich will sagen, daß die Einhaltung dieser Frist von 14 Tagen möglich ist in allen jenen Fällen, wo es sich um die Stellungnahme eines bestimmten Ressorts handelt. Allein unsere Gesetzgebung ist eben so und es wird auch in Zukunft nicht zu vermeiden sein, daß zu ein und demselben Gesetz mehrere Staatsämter Stellung nehmen 56 müssen. Wenn Sie unsere postalischen Verhältnisse ins Auge fassen, wenn Sie die Frist von 14 Tagen auch für den Lauf unter den Bundesämtern betrachten, so werden Sie diese Frist als viel zu kurz empfinden. Es ist Tatsache, daß die Staatsregierung heute oft nur die Gelegenheit hat, telegraphische Vorstellungen zu machen, während die Gründe erst später bekanntgegeben werden müssen. Es war in sehr vielen Fällen der Fall, besonders innerhalb der Grenzen unseres Ressorts, daß wir genötigt waren, mit mehreren anderen Staatsämtern das Einvernehmen zu pflegen und nur innerhalb dieser Frist grundsätzliche Beschlüsse von der Staatsregierung gefaßt werden konnten. Ich glaube, daß es lediglich den Ländern dienlich sein wird, wenn die Frist erweitert wird. Ich will nicht sagen, daß unbedingt eine Frist von 6 Wochen erforderlich ist, aber die Frist von 14 Tagen ist zu eng umgrenzt in dem Sinne, daß die künftige Bundesregierung der ihr gestellten Aufgabe nicht gerecht werden kann.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Herr Sektionsrat Dr. Fröhlich möchte zu einem in Rede stehenden Punkte einige Worte sagen.

Herr Sektionsrat Dr. Fröhlich:

Ich möchte nur bemerken, daß ich vom Standpunkte der Verfassung es für selbstverständlich halte, daß das Gesetz am Tage der Verlautbarung in Kraft tritt. Wenn nun beantragt wird, die alte Form mit der 45tägigen vacatio legis wieder aufzunehmen, so ist hingegen also vom legistischen Standpunkt kein Bedenken. Ich möchte jedoch zur Erwägung stellen, daß 99 % aller Landesgesetze die Bestimmung enthalten, daß das Gesetz am Tage der Kundmachung in Kraft tritt, und es erscheint wohl praktischer, diese regelmäßige Bestimmung als den Normalfall, also als die dispositive Bestimmung niederzulegen und die Ausnahmen als die mögliche andere Regelung (sofern das Gesetz nichts anderes enthält), offen zu halten.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Wir kommen zu Artikel 89. Wünscht jemand das Wort? (Es ist nicht der Fall.) Zu Artikel 90 bitte ich Herrn Gemeinderat Schmitz.

Herr Gemeinderat Schmitz (Wien):

Der Artikel 90, Absatz 1, erscheint uns in der jetzigen Fassung sehr bedenklich. Wir wünschen stärkere Sicherungen und beantragen: „Mit Zustimmung des Bundesrates“ ist zu streichen, dafür soll es heißen: „Mit Zustimmung einer Mehrheit von zwei Drittel des Bundesrates bei Anwesenheit von wenigstens der Hälfte seiner Mitglieder.“ Im Absatz 2 heißt es: „Binnen sechs Wochen die Ausschreibung vorzunehmen“. Diese Frist erscheint uns zu lange. Wir beantragen daher eine Frist von drei Wochen.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Es ist sonst niemand zum Worte gemeldet.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr:

Ich nehme die Wünsche zur Kenntnis und werde trachten, soweit als möglich sie zu erfüllen.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schlegel.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Schlegel (Oberösterreich):

Im Artikel 91, Absatz 2, heißt es in Bezug auf die Zusammensetzung der Landesregierung: „Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, seinem Stellvertreter und ... bis ... weiteren Mitgliedern.“

Um die Herren nicht lange in Anspruch zu nehmen, bitte mir zu gestatten, daß ich im Zusammenhang gleich auf Artikel 93 vorgreife. Es ist das keine Verschleppung, sondern eine Verkürzung der Verhandlungen.

Im Artikel 91, Absatz 2, heißt es also: „Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, seinem Stellvertreter und ... bis ... weiteren Mitgliedern. Wir sind der Meinung, daß 4 bis 8 Mitglieder genügen würden. Es sind Zweifel darüber aufgetaucht, ob man hier setzen soll: seinem Stellvertreter oder seinen Stellvertretern.

Hier komme ich auf Artikel 93. Es handelt sich darum, wie die Landesregierung zusammengesetzt und wie die Verantwortlichkeit verteilt werden soll. Der Entwurf sieht vor, daß der Landeshauptmann der Staatsregierung verantwortlich ist, der Landeshauptmann und nicht die Landesregierung und der Stellvertreter des Landeshauptmannes. Der Stellvertreter folgerichtig insofern, als er in dessen Verhinderung und über besonderen Auftrag oder, wenn die Verhinderung plötzlich ein tritt, ohne Auftrag verantwortlich ist. Die übrigen Mitglieder der Landesregierung sind nicht verantwortlich, wenn sie auch als Referenten dem Departement zugeteilt sind, das sie selbst zu verwalten haben. Der Landesrat würde, wenn ich diese Diktion richtig aufgefaßt habe, vollständig verschwinden. Ich glaube, wenn nicht, bitte ich um Aufklärung.

Dann ist eine Meinung, die dahin geht, daß es zweckmäßiger erscheinen würde, in Anlehnung an frühere Debatten, die Verantwortlichkeit nach Maßgabe der amtlichen Tätigkeit zu tragen, das heißt auch jene Stellvertreter, die mit Ressorts belastet sind, jene Mitglieder der Landesregierung, welche Departements- oder Abteilungsvorstände sind, auch für ihre Tätigkeit der Regierung gegenüber verantwortlich zu machen. Das würde erinnern an den Begriff eines Landes-Kabinettsrates. Es stimmt zwar nicht ganz. Beides hat etwas für sich. Ich bin überzeugt, es würde der heutige Tag nicht langen, um die Begründung der einen und die Begründung der anderen Diktion hier vor Augen führen zu können. Außerdem würde noch notwendig sein, eine Vorsorge zu treffen, welche57die Sicherheit des Landesvermögens verbürgt. Die Länder haben jetzt verschiedene Vermögensobjekte und wenn der Landesrat vollkommen verschwinden würde, so geht meines Erachtens die Verwaltung des Landesvermögens auf die Landesregierungsorgane über. Wir wissen nicht, wie die Entwicklung sich gestalten wird. Wir in Oberösterreich sind sehr bescheidene Leute und wir sind stolz auf das Wenige, das wir haben, und möchten es auch selbst behalten und selbst verwalten und möchten es selbst behalten in alle Ewigkeit und möchten nicht, daß es durch irgend eine Konstellation in die Verwaltung des Staates übergehen würde. Daher wird es notwendig sein, darüber zu beraten, dieser Frage näherzutreten.

Aus meinen Ausführungen werden die Herren den Schluß gezogen haben, daß die Frage heute noch nicht klar genug ist, um schon heute darüber entscheiden zu können. Wir können daher zu den Punkten 91 und 93 nur mit gewissen Vorbehalten Stellung nehmen, und die fasse ich dahin zusammen, daß wir im Namen unserer Partei die Vorbehalte machen müssen zum Texte der Artikel 91 und 93, „sobald die Zusammensetzung und Verantwortlichkeit der Landesregierung genau umschrieben sein wird“. Wir werden im Laufe der weiteren Beratungen des Verfassungsentwurfes wieder Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen über die Zusammensetzung der Regierung und über die Verantwortlichkeit der Regierungsorgane. Dann kann erst die richtige Textierung gefunden werden.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Wünscht noch jemand das Wort?

Herr Landesrat Christoph (Salzburg):

Hier im Absatz 2 wäre nun der richtige Ort, in welchem die Neuaufnahme des vom Herrn Staatssekretär bereits zugebilligten Zusatzes betreffend die Wahl von Mitgliedern, die nicht den Landtagen angehören, erfolgen könnte.

Vorsitzender Landeshauptmann Dokter Rintelen:

Der Herr Staatssekretär Dr. Mayr hat das Schlußwort.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr:

Ich nehme die hier abgegebenen Erklärungen zur Kenntnis und werde jedenfalls den Passus aufnehmen.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Dokter Rintelen:

Zu Artikel 92 hat sich niemand gemeldet? Ich bitte den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schmidt.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Schmidt (Tirol):

Ich habe schon gestern den Standpunkt vertreten, daß die innere Einrichtung der Länder Sache der Länder selbst sein soll und daß sie nicht verfassungsmäßig festgelegt werden soll. Nachdem es nun den Anschein hat, als ob dieser Antrag nicht berücksichtigt werden wird, möchte ich zu Artikel 92 folgendes bemerken. Es ist wohl in den weitesten Kreisen bekannt, daß einer der grundlegendsten Fehler in unserer Verwaltung der war, daß man dem Fachmanne nie jene Stellung eingeräumt hat, die ihm zukam. In der Folgezeit wird wohl bei den Landesregierungen die Einrichtung der Landesbaudirektionen eine außerordentlich große Rolle spielen.

Meine Herren! Wir haben wohl die Folgen des Krieges zu überstehen und es erwachsen den Landesbaudirektionen auf dem Gebiete der Meliorationen und Straßenbauten, auf dem Gebiete der Flußlaufregulierungen und auf dem Gebiete des Ausbaues der Wasserkräfte außerordentlich große und wichtige Aufgaben. .

Nun, meine Herren! Im Artikel 92 wird der Landesamtsdirektor wiederum als der an der Spitze stehende Beamte aufgestellt, dem alle übrigen Beamten unterstellt sind. Meine Herren! Wer den Baudienst so auffaßt, wie er aufzufassen ist, muß sich dagegen aussprechen, daß wiederum ein Nichtfachmann eventuell einen so großen und vielleicht verhängnisvollen Eingriff tut in die technische Verwaltung des Baudienstes. Ich möchte, ohne mich in Einzelheiten zu verlieren, nur folgendes sagen. Seit vielen Jahren ringen die akademisch gebildeten Techniker um die Stellung, die ihnen gebührt. Man hat ihre Petitionen und Vorstellungen nicht beachtet und sie weiterhin bevormundet durch die Juristen.

Wenn gesagt wird, daß der Techniker nicht in der Lage ist, verwaltungstechnisch zu arbeiten, so muß ich dem entgegenhalten, daß in der Industrie bei großen Unternehmungen die Techniker eine führende Rolle spielen. Ich kann nicht zugeben, daß wir auch hier wiederum in den alten Fehler verfallen, und muß darauf bestehen, daß nach der Verfassung den Landesbaudirektionen eine durchaus selbständige Stellung eingeräumt werde und daß sie nur unmittelbar dem Landeshauptmann unterstellt werden. Man wird mir entgegenhalten, daß das technisch undurchführbar ist, daß eine verantwortliche Persönlichkeit da sein muß in der Person des Landesamtsdirektors. Dem möchte ich entgegenhalten, daß zum Beispiel in Bayern im Ministerium des Innern der Leiter des ganzen Bauwesens auch unmittelbar dem Minister unterstellt ist.

Ich glaube nicht, daß schwerwiegende Gründe dafür sprechen können, daß auch fernerhin der ganze ausgedehnte Baudienst eingeengt wird durch die juridische Bureaukratie.

Ich stelle den Antrag, daß für die Artikel 94 und 95 folgende Fassung gewählt werde (liest):

  • 1. Zur Leitung des gesamten inneren Dienstbetriebes mit Ausnahme des öffentlichen Bau- und Landeskulturdienstes der Landesbaudirektionen wird ein Landesamtsdirektor bestellt. Er ist der unmittelbare Vorgesetzte aller Landes angestellten der ihm unterstehenden Dienstzweige und hat für einen einheitlichen und geregelten Geschäftsgang 58 in den ihm unterstellten Dienstzweigen zu sorgen.
  • 2. Zur Leitung des gesamten inneren Dienstbetriebes der Landesbaudirektion wird der Landesbaudirektor bestellt. Er ist der unmittelbare Vorgesetzte aller Ange stellten der Landesbaudirektionen und hat für einen einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesbaudirektion zu sorgen.
  • 3. In dem der Landesregierung vom Bunde übertragenen Wirtschaftskreise sind der Landesamtsdirektor und der Landesbaudirektor, jeder für den ihm unter stellten Dienstzweig, die unmittelbaren Hilfsorgane des Landeshauptmannes und des Landeshauptmannstellvertreters.
  • 4. Bis zur Beeidigung des Landeshauptmannes oder seines Stellvertreters hat der Landesamtsdirektor die gesamten Geschäfte des Bundes unter seiner persönlichen Verantwortung zu führen. Für diese Verantwortung gelten dieselben Bestimmungen wie für jene des Landeshauptmannes und seines Stellvertreters.
  • 5. Zur Vertretung des Landesamtsdirektors ist der jeweils älteste Beamte der Landesregierung berufen und finden auf denselben die Bestimmungen des Punktes 4 Anwendung.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen(Steiermark):

Herr Staatssekretär Professor Dr. Mayr hat das Wort.

Der Staatssekretär Professor Dr. Mayr

Zu den Ausführungen des Herrn Vorredners möchte ich ganz kurz folgendes bemerken. Sein Antrag, denn wir gern zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen werden, ist uns bereits bekannt durch die Beratungen der Organisation der Techniker. Wir werden weiter bei der definitiven Textierung mit den Organen in Verbindung bleiben und auch ich bin der Anschauung immer gewesen, daß möglichst selbständige Dezernate geschaffen werden sollen. Man wird aber in die Verfassungsurkunde des Bundes nicht zuviel aufnehmen dürfen, weil von anderer Seite darauf hingewiesen werden wird, und ganz mit Recht, daß die Organisation der Landesverwaltung Sache der Landesregierung der neuernannten Gliedstaaten sein wird und die Verfassungsurkunde selber nur ganz allgemeine Bestimmungen darüber geben kann.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen(Steiermark):

Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schlegel hat das Wort.

Herr LandeshauptmannstellvertreterDoktor Schlegel:

Bei Artikel 92 heißt es:

„Die vollziehende Gewalt des Bundes wird im Bereiche der Länder von den Landesregierungen und den ihnen unterstellten Landesbehörden im übertragenen Wirkungskreis ausgeübt, soweit nicht für einzelne Bundesangelegenheiten eigene Bundesbehörden durch das Bundesgesetz berufen sind.“

Es hat bei Artikel 10 in zutreffender Weise Herr Landeshauptmann Dr. Ender darauf aufmerksam gemacht, daß wir gegen jede Hypertrophie von Beamten sein müssen, daß wir aber dagegen sind, daß durch einfache Akte der Gesetzgebung in den einzelnen Ländern auf einmal ein großer Bureaukratismus entsteht, auf den die Landesregierung keinerlei Einfluß hat. Von Dr. Ender wurde der Antrag gestellt zu Artikel 10, daß eigentlich nicht der Landesregierung, sondern dem Staatsamte unterstellte Ämter dort zur Durchführung bestimmter Gegenstände ermächtigt werden.

Ich würde beantragen, daß wir bei Artikel 92 in irgend einer Weise Bezug nehmen auf die Bestimmung des Artikels 10, welcher der Anregung des Herrn Landeshauptmannes Dr. Ender Rechnung trägt.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen(Steiermark):

Herr Dr. Rehrl hat das Wort.

HerrDoktor Rehrl(Salzburg):

Ich möchte auf die Ausführungen des Herrn Dr. Schmidt antworten. Ich glaube, wenn die Teilung der Verwaltung in der Weise erfolgt, wie gestern ausgeführt wurde, daß es nur Behörden und Beamte gibt, die die Entscheidung zu treffen und Beamte, die nur zu verwalten haben, dann wird die Frage von selbst gelöst.

Es wird den Streit zwischen Juristen und Technikern aufhören, weil die Techniker zugeben müssen, daß sie auf Grund ihrer Vorbildung nicht geeignet sein werden, Entscheidungen zu treffen. Es ist dies die Aufgabe eines Fachmannes.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen(Steiermark):

Herr Staatssekretär Doktor Mayr hat das Wort.

Herr Staatssekretär Doktor Mayr(Staatsregierung):

Zu den Ausführungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Dr. Schlegel möchte ich bemerken, daß ich prinzipiell einverstanden bin, nur bitte ich, mir die Formulierung vorzubereiten.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen(Steiermark):

Ich bitte, es kommt Artikel 92.

Herr Landesrat Christoph(Salzburg):

Bei Artikel 92 wäre der Ort, wo dem Wunsche Rechnung getragen werden soll, daß die Gemeinden für die Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises angemessen zu entschädigen sind. Der Herr Staatssekretär hat bereits erwähnt, daß das für die Verwaltungsreform vorbehalten sein soll. Nun, ich erkläre mich einverstanden in der sicheren Annahme, daß dafür in der Verwaltungsreform vorgesorgt wird.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr:

Ich nehme das zur Kenntnis.

59 Herr Vorsizender LandeshauptmannDoktor Rintelen (Steiermark):

Zu Artikel 94 bitte ich Herrn Gemeinderat Schmitz.

Herr Gemeinderat Schmitz (Wien):

Ich werde auch gleich Artikel 95 unter einem erledigen. Die beiden Artikel erscheinen viel zu stark detailliert, als daß sie in einer Staatsverfassung berechtigten Platz hätten. Wir beantragen, daß Artikel 94 lediglich aus dem ersten Satze besteht (liest):

„Zur Leitung des gesamten inneren Dienstbetriebes der Landesregierung wird ein dem Stande der rechtskundigen Verwaltungsbeamten angehörenden Landesamtsdirektor bestellt.“

Aus diesen Einzelheiten, die vorgebracht worden sind vom Herrn Landeshauptmannstellvertreter Doktor Schmidt, einzugehen, ist für mich überflüssig, als bereits Herr Dr. Rehrl darauf geantwortet hat. Alle diese Bestimmungen gehören nicht in die Verfassung, sondern in die Dienstordnung der einzelnen Gliedstaaten hinein. Ich beantrage, Artikel 94 zu streichen.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Hat jemand noch etwas zu bemerken? Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth hat das Wort.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth:

Mit den Ausführungen des Herrn Vorredners kann ich mich nicht einverstanden erklären, wenn ich auch, und mit mir meine Parteifreunde, auf dem Grundsatze stehe, daß Einrichtungen der Verwaltungsbehörden innerhalb des Landes Sache des Landes sind, wenn ich auf dem Standpunkt stehe, daß bezüglich der Landesregierung der Landesrat beziehungsweise die Vertreter des Landtages zu entscheiden haben, so glaube ich doch, daß ein Landesamtsdirektor an der Spitze der Beamtenschaft der Behörden eines Landes unentbehrlich ist und in solchen wichtigen Dingen, die für eine geregelte Verwaltung unbedingt notwendig erscheinen, soll doch eine gewisse Gleichheit in allen Gliedstaaten eintreten. Der föderalistische Standpunkt, wie er durch die Bestimmungen im Artikel 94 festgelegt ist, wird dadurch gewiß nicht verletzt. Im Gegenteil, wir dürfen nicht so weit gehen, daß wir unter Umständen das Funktionieren der Verwaltung gefährden. Ich glaube daher, daß die Bestimmungen über den Landesamtsdirektor schon in der Verfassungsurkunde enthalten sein sollen.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Herr Gemeinderat Schmitz hat das Wort.

Herr Gemeinderat Schmitz:[](Wien):

Ich will nur darauf antworten, daß die Feststellung eines Landesamtsdirektors ohnehin auch in meinem Antrag enthalten ist (liest):

„Für Leitung des gesamten inneren Dienstbetriebes der Landesregierung ist ein rechtskundiger Beamter zu bestellen.“

Ob der Titel Landesamtsdirektor heißt, ist doch Nebensache (Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth: „Das ist gleichgültig!“), daß ein leitender Beamter da sein muß, stelle ich fest. Die weiteren Bestimmungen wegen Führung des Amtes usw. gehören nicht herein.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Ich bitte, Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Rehrl.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Rehl (Salzburg):

Ich verzichte auf eine Aufklärung.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Ich bitte, Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth (Oberösterreich):

Ich möchte nur feststellen, daß es mir um die Sache zu tun war, nicht um den Titel. Ob der Titel anders gewählt wird, darauf lege ich keinen besonderen Wert. Ich möchte feststellen, daß ich mich mit den Ausführungen des Herrn Doktor Schmidt einverstanden erkläre und mich einverstanden erkläre, daß eine Landesbaudirektion geschaffen werde.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Herr Staatssekretär Dr. Mayr hat das Wort.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr:

Ich habe mich schon bei den Ausführungen des Herrn Doktor Schmidt zur Frage geäußert, die in den Artikeln 94 und 95 in Behandlung steht und brauche es deshalb jetzt nicht mehr zu tun. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß ich die Ausführungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Langoth zur Kenntnis nehme. Es wird sich schon ein Mittel finden lassen, insbesondere wenn es gelingen könnte, wiederum in den Artikel 12 einen Absatz aufzunehmen, daß die Organisation der Verwaltung in den Ländern durch ein allgemeines Gesetz geregelt werden soll.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Die Debatte über diesen Artikel ist geschlossen. Es kommt der Artikel 95.

Zum Worte gelangt Herr Gemeinderat Schmitz.

Herr Gemeinderat Schmitz (Wien):

Ich beantrage die Streichung des ganzen Artikels 95 aus Gründen, die ich schon angegeben habe, und ich füge nur hinzu, daß soweit überhaupt Funktionen der Landesregierung und des Landeshauptmannes, die auf Beamte übergehen, vorkommen, diese durch die Dienstordnung der Länder vorgesehen sind. Aber hier in der Verfassung ist festzulegen, daß, wenn sich die Wahl des neuen Landeshauptmannes hinauszieht, der alte Landeshauptmann die Geschäfte weiterzuführen hat, aber nicht ein beamtetes Organ.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Sat jemand noch etwas zu bemerken? Es ist nicht der Fall.

Wir kommen zu Artikel 96.

Zum Worte gelangt Herr Gemeinderat Schmitz.

Herr Gemeinderat Schmitz (Wien):

Im Artikel 96 beantrage ich folgende Änderung: Die60 Worte „Mit Zustimmung des Bundesrates oder“ sollen gestrichen werden und an Stelle der Worte „auf Vorschlag der Bundesregierung“ soll es heißen: „mit Zustimmung der Bundesregierung“. Der Sinn des Antrages ist klar. Ich glaube, es ist keine weitere Begründung notwendig.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Pongratz.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Pongratz (Steiermarf):

In diesem Verfassungsentwurf sind den Ländern und Gemeinden weitgehende Rechte eingeräumt worden. Im ersten Entwurf war die Bestimmung enthalten, daß jedes Land einen Bundeskommissär erhält. Diese Bestimmung war sehr zweckmäßig, denn wenn jedes Land eine große Selbständigkeit besitzt, so ist es schon aus rein praktischen Gründen notwendig, daß eine gewisse Verbindung mit dem Bundesstaate hergestellt wird. Die Einrichtung eines Bundeskommissärs wäre daher nur zu begrüßen und würde den Verkehr der Länder mit dem Bunde bedeutend erleichtern. Zwar zeigt es sich ja heute schon vielfach, daß in gewissen gemeinsamen bedeutenden Angelegenheiten die Ländervertreter nach Wien berufen werden, um dort zu verschiedenen Angelegenheiten Stellung zu nehmen. Wenn aber in der Verfassung ein Bundeskommissär bestimmt wird, so wäre das meiner Ansicht nach eine bedeutende Erleichterung des Verkehrs der Länder mit dem Bunde. Wir würden daher empfehlen, daß in diesem Verfassungsentwurfe auf die alten Bestimmungen des Artikels 96 zurückgegriffen und die Einrichtung eines Bundeskommissärs wieder aufgenommen wird.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Hat noch jemand etwas zu bemerken? Herr Delegierter Rehrl hat das Wort.

Herr Landeshauptmannftellvertreter Delegierter Rehrl (Salzburg):

Ich möchte nur das eine sagen, daß, wenn einmal der Föderalismus aufrichtig gemeint sein soll, dann es ausgeschlossen sein soll, daß wir uns von der Zentralregierung eine Kuratel gefallen lassen müssen; wir wissen selbst, was wir zu tun haben. Das ist das alte System, daß das Verhältnis der Länder zu Wien vergiftet hat, da die Wiener Regierung glaubt, sie sei um 10 % gescheiter als die Länder. Wir brauchen keinen Spion im Land, der dann alles nach Wien berichtet. Wenn diese Bestimmung aufgenommen werden soll, dann ist es mit dem Frieden zwischen Wien und den Ländern aus. (Herr Landeshauptmann Sever: „Das Geld dürfen wir aber schon heraufschicken, wenn Sie es gestatten!“

Wir werden ein ordentliches Finanzgesetz machen und dann rinnt nicht soviel hinunter und dann brauchen Sie nicht soviel zurückzuzahlen. Ein Bundeskommissär ist vollständig überflüssig.

Herr Gemeinderat Schmitz (Wien):

Zum Artikel 96 möchte ich einige Bemerkungen machen, daß er nämlich nur in ganz besonderen Ausnahmefällen Anwendung finden kann und er mir deshalb ungerechtfertigt erscheint.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Ich bitte den Herrn Landesrat Pölzer.

Herr Landesrat Pölzer (Niederösterreich):

Ich möchte nur eines feststellen, daß ein Bundeskommissär für Wien und Niederösterreich nicht wichtig sein kann, aber für andere Länder sicherlich. Es handelt sich ja um das Einvernehmen zwischen Land und Staat und es kommt mir so vor, als ob der Staat Ihnen etwas ganz Fremdes wäre. Es ist doch Ihr Staat und ich verstehe nicht, daß Sie nicht eine Vereinbarung festgelegt haben wollen, um die Möglichkeit zu haben, mit dem Staate zu verkehren. Das ist ja keine Bevormundung, nur eine geschäftliche Förderung für Land und Staat. Sie wollen doch nicht schon am ersten Tage mit dem Staate zum „Katzen“ anfangen? Sie wollen doch ein gutes Einvernehmen mit dem Staate haben, und das ist nur möglich, wenn irgend ein Organ besteht. Daß Sie jede Woche nach Wien fahren, scheint mir unwahrscheinlich und deswegen verstehe ich die Sträubung nicht.

Sie reden vom Staate immer wie von einem fremden Körper. Das ist unzweckmäßig und ich muß sagen, daß das für die Vereinbarung sicherlich nicht förderlich ist und in der Folge seine Nachwirkungen hat. Deswegen ist es sehr bedauerlich, daß die Einsetzung eines Bundeskommissärs fallen gelassen wurde.

Herr Staatssekreär Dr. Mayr:

Meine Herren! Ich kann natürlich die gegensätzlichen Äußerungen in diesem Stadium nur zur Kenntnis nehmen. Ich möchte mir aber doch zu bemerken erlauben, daß das Einvernehmen zwischen Bund und den Gliedern des Staates ohnedies durch die Bestimmungen der bundesstaatlichen Verfassung hergestellt ist.

Zum Artikel 96 darf ich wohl sagen, daß er gewiß stark abgeschwächt ist gegen die frühere Fassung. Aber im wesentlichen ist der Bundeskommissär doch als unbedingt notwendig aufrecht erhalten.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Herr Landesverweserstellvertreter Neutzler hat das Wort.

Herr Landesverweserstellvertreter Neutzler (Kärnten):

Zu Artikel 97 möchte ich folgende Änderung beantragen:

„Vereinbarungen der Länder untereinander können nur über Angelegenheiten ihres selbständigen Wirkungskreises und nur auf dem Wege über die Bundesregierung getroffen werden.“

Es liegt im Interesse der Länder selbst, daß diese Vereinbarungen erzielt werden.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen(Steiermark):

Hat noch jemand etwas zu bemerken?

61 Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Rehrl (Salzburg):

Der Antrag, daß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungskreises über die Bundesregierung gehen, ist indiskutabel. Wir sind ja selbst mündig! Was haben wir die Selbständigkeit? Wir brauchen keine Kuratoren! Wenn wir alles der Bundesregierung mitteilen müssen, daß sie Kenntnis davon hat, dann brauchen wir keinen Föderalismus. (Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten: „Daher ist es besser, wir schaffen keine Bundesstaaten, lassen wir die Ländermeierei aus und die Sache ist erledigt!“

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Zum Worte gelangt Herr Landesrat Christoph.

Herr Landesrat Christoph (Salzburg):

Ich möchte mir zu diesem Artikel noch einen Vorschlag erlauben dahingehend, daß auch Bestimmungen über etwaige Anderungen der Landesverfassung aufgenommen werden aus folgendem Grunde. Es dürfte sich empfehlen, daß die Voraussetzungen für eine Änderung der Landesverfassung in allen Ländern die gleichen sind und daß auch das Stimmenverhältnis, das notwendig ist zur Änderung der Verfassung, in allen Ländern dasselbe ist und daß daher nach dem Entwurfe der Großdeutschen Vereinigung folgende Bestimmung aufgenommen werde:

„Zur Änderung der Landesverfassung ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder und die Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.“

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Herr Staatssekretär Doktor Mayr hat das Wort.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr::

Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß das in der ersten Fassung meines Verfassungsentwurfes darinnen war und daß ich es weggelassen habe auf dringenden Wunsch sehr maßgebender Herren. Ich kann infolgedessen die Anregung des Herrn Landesrates Christoph bezüglich Wiederaufnahme dieses Punktes nur zur Kenntnis nehmen.

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen (Steiermark):

Wünscht noch jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Wir kommen dann zu dem Kapitel: Grund- und Freiheitsrechte. Hat jemand hiezu noch etwas zu bemerken? Bitte, Herr Dr. Danneberg.

Herr Gemeinderat Dr. Danneberg (Wien):

Verehrte Herren! Es hat der Geschäftsordnungsausschuß beschlossen, daß auch die Frage der Grund- und Freiheitsrechte hier auf der Länderkonferenz einer Erörterung unterzogen werden soll. Wir haben dem zugestimmt, müssen aber doch hier insbesondere wiederholen, was wir schon im Laufe der Generaldebatte und auch in Salzburg gesagt haben, daß die Zuständigkeit dieser Konferenz zur Erledigung der Verfassungsfrage von uns im allgemeinen nicht anerkannt wird, in bezug auf eine Erledigung dieser Frage aber insbesondere. Denn in der Frage der Grundrechte handeltes sich nicht um irgend welche besondere Länderinteressen, die vor der Fertigstellung der Verfassung zu erörtern wären, sondern um große politische Fragen, welche für den ganzen Staat, für den ganzen Bund in gleicher Weise in Betracht kommen.

Da aber nun einmal diese Frage hier auf der Tagesordnung steht, so möchten wir, verehrte Herren, ohne allerdings uns ins Detail einzulassen, wenigstens einiges zu dieser Sache sagen. Ich muß vor allem feststellen, daß der Entwurf des Herrn Staatssekretärs Professor Dr. Mayr in dieser Frage uns am allerwenigsten entspricht. Und daß, wie wir schon in allen anderen Abschnitten der Verfassung mit seinem Entwurfe in vielen Dingen nicht einverstanden sind, was die Grund- und Freiheitsrechte anbelangt, es uns völlig unmöglich erscheint, daß eine Verfassung geschaffen werden könnte, in der das Kapitel Grund- und Freiheitsrechte so ausschaut wie im Entwurfe des Herrn Staatssekretärs Professor Dr. Mayr. Daß man sich bei der Fertigstellung der Verfassung im allgemeinen an das deutsche Muster, an die deutsche Reichsverfassung halten soll, das ist, wie schon einmal festgestellt wurde, nicht geschehen. Der Herr Staatssekretär hat allerdings in seinen Erwiderungen vorgestern gemeint, eine Abweichung findet sich nur in bezug auf die Volkswirtschaft, weil hier von vielen Seiten abweichende Wünsche geäußert worden seien.

Ich muß feststellen, daß in bezug auf die Grund- und Freiheitsrechte von einer Kopie der deutschen Verfassung hier so recht keine Rede sein kann, sondern das, was der Entwurf des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr bietet, das ist etwas ganz anderes, als in der Deutschen Rechtsverfassung steht. Ich will mich hier nicht in Details einlassen, möchte aber doch folgendes sagen: Man könnte etwa die Fragen, die hier zu behandeln sind, in drei Gruppen einteilen, in die allgemein politischen Fragen, in wirtschaftliche Fragen und endlich in die kulturellen Fragen. In allen drei Belangen entspricht uns der Entwurf des Herrn Staatssekretärs nicht.

Was zunächst die politischen Fragen anlangt, so sei es mir doch gestattet, darauf hinzuweisen, daß der Herr Staatssekretär hier so rückschrittlich ist als unsere Gesetzgebung, daß zum Beispiel gleich im ersten Artikel dieses Abschnittes vom Adel in einer Weise erwähnt ist, die dem Gesetze vom 3. April 1919 geradewegs widerspricht. Dieses Gesetz vom April 1919 hat den Adel abgeschafft und hat ausdrücklich festgestellt, daß ein Adelstitel nicht mehr geführt werden darf.

Der Herr Staatssekretär bringt hier im Artikel 108 eine milde Fassung, daß Adelsbezeichnungen nur als ein Teil des Namens gelten und nicht mehr verliehen werden dürfen. Das ist nicht das, was im Adelsabschaffungsgesetz steht, am allerbesten aber das, was wir brauchen, weil die Praxis 62 im letzten Jahre zeigte, daß auch dieses Gesetz nicht zureicht, das im April 1919 gemacht worden ist, sondern daß es verschärft werden muß, weil die Adeligen alle möglichen Methoden zur Führung ihres Namens anwenden, was für eine demokratische Republik nicht paßt. Es möchte manchem das vielleicht als Kleinigkeit erscheinen. Es erscheint uns nicht als Kleinigkeit, weil wir auf dem Standpunkt völliger Gleichheit in jeder politischen Beziehung stehen und darum ist der ganze Artikel 108, wie ihn Herr Staatssekretär verfaßt hat, nicht sympathisch und wir sind der Meinung, daß man die Abschaffung jedweden Vorrechtes auch noch in viel präziserer und schärferer Weise zum Ausdrucke bringen müßte.

Dann, meine Herren, vermissen wir in dem Entwurf des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr eine Bestimmung über das Asylrecht, die in unserer Zeit eine außerordentlich große Rolle spielt. Es handelt sich hier nicht um eine sozialdemokratische Forderung, sondern um eine alte Forderung der bürgerlichen Demokratie. Ich weiß schon, daß das Bürgertum in Deutschösterreich — Herr Staatssekretär Dr.Steinwender hat einen Zwischenruf gemacht — seine politischen Grundrechte längst vergessen hat. Das ist uns ja bekannt. Es ist ja in vielen Dingen so, daß die Arbeiterschaft und die Sozialdemokraten die alten Forderungen der politischen Demokratie des Bürgertums heute vertreten müssen. Wir werden das auch ferner tun und sind der Meinung, daß das Asylrecht ein verfassungsmäßig garantiertes Recht sein muß, für wen immer es in Anwendung zu kommen hat, daß das Asylrecht so formuliert sein soll wie die berühmte belgische Formel.

Was die anderen politischen Fragen anlangt, so könnte man sich in bezug auf Vereinsrecht und Versammlungsrecht mit dem Entwurfe des Herrn Staatssekretärs im wesentlichen einverstanden erklären. Allerdings meinen wir, daß auch in diesem Punkte andere Formulierungen klarer und besser wären als die, die uns hier vorliegen.

Was die wichtige Frage der Pressefreiheit und der Zensur im allgemeinen anbelangt, hat der Herr Staatssekretär die Fassung seines ersten Entwurfes, wenn ich nicht irre, einigermaßen geändert. Auch wir — das möchte ich bei dieser Gelegenheit betonen — sind der Meinung, daß die Möglichkeit der Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur als auch die Möglichkeit des Jugendschutzes in allen diesen Dingen gegeben sein muß und daß insoweit die Möglichkeit zur Einschränkung der Pressefreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung überhaupt da sein muß. Aber jede weitergehende Einschränkung der Meinungsäußerung erscheint uns von Übel und von diesem Gesichtspunkte aus werden die Bestimmungen in den betreffenden Artikeln auch zu überprüfen sein. Die Bestimmungen über die Gleichberechtigung der Staatsbürger ohne Unterschied der Nationalität erscheinen in dem Entwurfe des Herrn Staatssekretärs nicht entsprechend herausgearbeitet. Ich glaube, daß hier das einfachste wohl sein wird, wenn wir die Bestimmung des Friedensvertrages im allgemeinen herübernehmen in unsere Verfassung.

Sehr wichtig ist besonders in den heutigen Verhältnissen das Kapitel der Freizügigkeit. Der Entwurf des Herrn Staatssekretärs enthält darüber eine Bestimmung, mit der wir uns im allgemeinen zufrieden geben können. Es wird nur mit besonderem Nachdrucke auf sie hingewiesen werden, weil Bestimmungen in den Ländern bestehen, die Freizügigkeit der Personen durch besondere Bestimmungen einzuschränken in einer Weise, die dem Wirtschaftsverkehr des Staates heute schon sehr abträglich geworden ist. Was die Wirtschaftsfrage anbelangt, so ist der Entwurf des Herrn Staatssekretärs in dieser Richtung außerordentlich dürftig. Gerade hier scheint es notwendig, daß eine verfassungsmäßige Sicherung geschaffen wird.

Ich möchte zunächst nur das erwähnen, verehrte Herren.

Wir haben vorgestern schon vom Sozialisierungsparagraphen gesprochen, dessen Aufnahme in die Verfassung uns notwendig erscheint, da wir vom Begriff Eigentumsrecht eine andere Auffassung haben als die Herren und daß diese grundlegende Auffassung vom Eigentum unserer Meinung nach aufgenommen werden muß in die Verfassung. Das Eigentum ist durch staatliche Rechtsordnung verliehen und muß durch sie entzogen werden können. Wenn dieser Grundsatz in der Verfassung steht, folgt daraus die Möglichkeit einer Gesetzgebung für den Staat, der der wirtschaftlichen Entwicklung der neuen Zeit Rechnung zu tragen vermag. Was die Rechte der Arbeiterschaft anbelangt, so erscheint es uns außerordentlich dringend. daß die Verfassung darüber mehr sagen muß, als der Entwurf des Herrn Staatssekretärs Mayr bietet. Der Herr Staatssekretär hat im Artikel 124 Bestimmungen über die Sonntagsruhe. Das ist eine sehr nützliche Bestimmung.

Man könnte sie sich auch anders gefaßt denken. Vor allem genügen diese Bestimmungen nicht, sondern sie müssen ergänzt werden durch eine Reihe von Bestimmungen, welche diese Materie grundlegend behandelt. Vor allem muß der Arbeiterschutz, soweit er heute schon besteht, verfassungsmäßig gesichert werden, eine Forderung, die überhaupt, wenn ich nicht sehr irre, auch einmal von der geehrten Gegenseite erhoben worden ist. Wenn ich mich nicht sehr täusche, habe ich im Wahlaufruf der christlichsozialen Partei bei der Wahl der Nationalversammlung im Februar des vergangenen Jahres gelesen, daß der Arbeiterschutz verfassungsmäßig gesichert werden müsse. Das ist auch unsere Meinung und wir werden uns erlauben, entsprechende Vorschläge in dieser Richtung zu machen.

63Der Herr Staatssekretär Dr. Mayr hat dann noch einen Passus im Entwurfe über die Koalitionsfreiheit. Das ist sehr nützlich, nur sind wir der Meinung, daß auch dieser Passus schärfer und deutlicher gefaßt werden müsse. Dann scheint es mir sich zu empfehlen, die verfassungsmäßigen Bestimmungen über die Einrichtungen des Versicherungswesens auszubauen. Das Versicherungswesen ist etwas so außerordentlich Wichtiges und Grundlegendes, daß die Schaffung eines solchen Versicherungswesens verfassungsmäßig wenigstens angekündigt werden muß. Ebenso fehlt eine Bestimmung über das Recht auf Arbeit und die daraus entspringende Notwendigkeit einer Arbeitslosenunterstützung durch den Staat. Dieses Recht ist schon durch ein Gesetz anerkannt und die Nationalversammlung hat vor nicht langer Zeit ein endgültiges Gesetz über die Arbeitslosenversicherung beschlossen.

Auch hierüber gehörten unserer Meinung nach prinzipielle Bestimmungen in die Verfassung hinein. Dann erscheint uns noch auf Grund praktischer Erfahrung folgendes sehr wichtig. Die Demokratie hat alle Staatsbürger zur Teilnahme an der allgemeinen öffentlichen Verwaltung berufen. Wir erwarten ganz bestimmt die Demokratisierung des Wahlrechtes in Land und Gemeinde und auch die Demokratisierung der Verwaltungsbehörden erster Instanz. Dadurch werden Tausende und Abertausende von Männern zu Geschäften der öffentlichen Verantwortung berufen, ohne daß ihnen heute praktisch die Möglichkeit geboten würde, das, wozu sie berufen werden, auch wirklich auszuüben. Wir wissen, daß die Lohnarbeiter und Angestellten fortgesetzt in Schwierigkeiten kommen bei der Ausübung aller politischen Ehrenämter.

Wir haben, um noch von etwas anderem zu reden, die Geschworenengerichte demokratisiert, machen es aber den Arbeitern praktisch unmöglich, Geschworene zu werden, wenn ihnen nicht Zeit gegeben wird, dieses Amt auch wirklich auszuüben. Das gilt auch noch für alle möglichen anderen Dinge. Das kann natürlich, soweit es sich um finanzielle Dinge handelt, nicht in der Verfassung geregelt werden. Aber grundsätzlich müßte doch in der Verfassung festgestellt werden, daß die Möglichkeit geboten ist, daß jedermann ein politisches Ehrenamt ausüben kann. Über andere wichtige Fragen, über drei Gruppen, über die Kulturfragen wird mein Kollege Speiser noch das Notwendige sagen. Wir stellen uns vor, wie ich zusammenfassend sagen möchte, daß der Entwurf über die Grundrechte also anders aussehen müßte als der Entwurf des Herrn Staatssekretärs.

Wir können zu seinem Entwurf keine Abänderungsanträge stellen, weil in dieser Form die Sache zu kompliziert würde, sondern wir schlagen vor, daß dieses Kapitel, dieser Abschnitt überhaupt anders lauten soll. Und ich möchte mir nur erlauben, so wie wir ihn uns denken, diesen Abschnitt zu verlesen (liest):

„Sechster Abschnitt. Die Grund- und Freiheitsrechte.

Artikel 105.

Artikel 106.

Artikel 107.

Artikel 108.

Artikel 109.

(Spricht:) Diese Bestimniung weicht einigermaßen von dem Entwurfe des Herrn Staatssekretärs ab.

Artikel 110.

Artikel 111.

Artikel 112.

Artikel 113.

Artikel 114.

Artikel 115.

Artikel 116.

Artikel 117.

Artikel 118.

Artikel 119.

Artikel 120.

Artikel 121.

Artikel 122.

Artikel 123.

Artikel 124.

Artikel 125.

Artikel 126.

Artikel 127.

Artikel 128.

Artikel 129.

Artikel 130.

Artikel 131.

Artikel 132.

Artikel 133.

Artikel 134.

Arfikel 135.

66Artikel 136.

Artikel 137.

(Liest weiter:)

Artikel 138.

Artikel 139.

Artikel 140.

Artikel 141.

Artikel 142.

Artikel 143.

So, meine Herren, stellen wir uns, ergänzt durch Bestimmungen über die Kulturfragen, die mein Freund Speiser noch besprechen wird, das Kapitel über Grundrechte vor.

Es ist zum Teil identisch mit dem Entwurf des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr, weicht aber in wesentlichen Bestimmungen, wie die Herren gesehen haben, davon ab.

Wir sind nicht der Meinung, daß hierüber nun hier eine große Debatte stattfinden müßte. Denn diese Frage, als politische Frage, gehört voll und ganz vor das Forum der Nationalversammlung. Wir wollen aber unseren Vorschlag zu Protokoll bringen, damit die Regierung auch hierin offiziell Kenntnis erhält. Wir erwarten, daß unser Vorschlag auch berücksichtigt wird, nicht wie es mit dem Vorschlage in Salzburg geschehen ist, sondern in anderer und entsprechender Weise.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Es hat ein Photograph gebeten, die Versammlung aufnehmen zu dürfen. Ich unterbreche die Sitzung auf einige Minuten.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (nach Wiederaufnahme der Sitzung):

Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth (Oberösterreich):

Verehrte Herren! Ich habe in meinen vorgestrigen Ausführungen auf den Umstand hingewiesen, daß wir in unserem Verfassungsentwurf die Grundrechte der Organisation des Bundesstaates vorangestellt haben. Wenn dies auch als formeller Unterschied nun betrachtet werden könnte, so haben wir damit eine gewisse Absicht verfolgt. Wir wollten damit zum Ausdrucke bringen, daß wir in diesen Bestimmungen das Fundament der Verfassung betrachten.

Wenn die Länderkonferenz mit gutem Recht über die Fassung berät, so kann diese Beratung nach unserer Meinung sich nur auf jene Gegenstände beziehen, die für die Länder von Interesse und Bedeutung sind. Die Grund- und Freiheitsrechte sind aber eine Angelegenheit für alle 67Staatsbürger, gleichgültig ob Vorarlberger, Steiermärker oder Niederösterreicher. Aus diesem Grunde glauben wir, daß die Beratung über diesen Abschnitt der Verfassung lediglich und ausschließlich eine Sache der Nationalversammlung sein soll. Hier kommen die Anschauungen der Parteien zum Worte.

Ich sehe ab davon, Ihnen unsere Auffassung über die Grund- und Freiheitsrechte vorzulesen. Sie sind ja im Besitze unserer Vorlage und in der Tage, selbst Einsicht zu nehmen, und ich stelle daher den Antrag, daß wir von weiteren Beratungen dieser Angelegenheit absehen mit Rücksicht auf die Anschäuungen, die hier vertreten sind. Die Nationalversammlung allein wird darüber zu entcheiden haben.

Herr Abgeordneter Kunschak (Wien):

Sehr geehrte Herren! Im Namen der christlichsozialen Mitglieder der Konferenz habe ich folgendes zur Kenntnis zu bringen (liest):

„Die Aufgabe der beiden Länderkonferenzen, jener in Salzburg sowie der gegenwärtig tagenden in Linz, liegt in dem Wunsche, daß dem Österreich des Zusammenbruches und des Umsturzes raschestens eine den staatlichen Wiederaufbau ermöglichende, die politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung verbürgende Verfassung gegeben werde. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Regelung der Verhältnisse der einzelnen Länder zueinander und zum Staate. In diesem Belange haben beide Konferenzen überaus wertvolle Arbeit geleistet, insbesondere haben sie die Forderungen, welche die Länder an die Staatsverfassung stellen müssen, völlig klargestellt. Selbstverständlich muß durch die Verfassung auch über die staatsbürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte entschieden werden; der uns vorliegende Entwurf sucht diese Aufgabe durch die Bestimmungen der Artikel 108 bis 137 zur Lösung zu bringen. Daß die Länderkonferenz das Recht hat, auch zu dieser überaus wichtigen, für die öffentliche Ordnung und die Freiheit der Person entscheidenden Bestimmung Stellung zu nehmen, unterliegt keinem Zweifel, offen steht nur die rein taktische Erwägung, ob sich die Länderkonferenz mit dieser schwierigen Aufgabe belasten soll und ob der erzielbare Erfolg im Verhältnis zum Aufwande von Zeit und Kraft steht. Wir beurteilen den Abschnitt über die Grund- und Freiheitsrechte als den eigentlichen und wesentlichst politischen Inhalt der Verfassung. Der bisherige Verlauf der Konferenzberatungen hat gezeigt, daß alle Teilnehmer bestrebt waren, die Beratungen möglichst losgelöst von allgemein politischen und noch mehr von parteipolitischen Erwägungen zu führen. Wenn dies nicht immer und nicht voll gelungen ist, so findet dies seine Entschuldigung in der Natur der Materie, die wir zu behandeln hatten. Mehr als alle bisher besprochenen Fragen drängt aber die Behandlung der Frage von dem Grund- und Freiheitsrechte auf das parteipolitische Gebiet. Sie müßte und würde die Länderkonferenz in eine Parteienkonferenz verwandeln und so einen Zustand schaffen, der nicht in dem Willen der Konferenzmitglieder, welcher parteipolitischen Gesinnung sie auch sein mögen, gelegen sein kann. Von solchen Erwägungen ausgehend, sind wir zu dem Entschlusse gekommen, auf eine Beratung des Abschnittes über die Grund- und Freiheitsrechte nicht einzugehen, so sehr auch jeder einzelne von uns das Bedürfnis hat, im Gegenstande seine Meinung auszusprechen. Wir stellen unsere persönlichen Empfindungen unter den Zwang der Erkenntnis, daß die Abführung einer rein politischen Debatte auf dem Boden der Länderkonferenz letzten Endes in ein unerquickliches Parteigezänke auslaufen müßte, ohne uns einer sachlichen Entscheidung näherzubringen. Als ein Politikum müssen die Bestimmungen der Verfassung über die Grund- und Freiheitsrechte ihre Austragung vor einem politischen Forum, also vor der Nationalversammlung finden. Wenn wir daher das Eingehen in eine Aussprache über den Abschnitt betreffend die Grund- und Freiheitsrechte ablehnen, so geschieht dies weder aus dem Grunde, weil uns eine solche nicht angenehm wäre, noch soll dadurch zum Ausdruck gebracht werden, daß wir mit allen Bestimmungen dieses Abschnittes einverstanden sind. Daß wir auf dem Boden unversehrter Wahrung der persönlichen Freiheit, der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der vollen Sicherung einer Fortentwicklung des Kulturlebens im Sinne des christlichdeutschen Kulturideals stehen und von diesem Standpunkte aus alle unsere Forderungen und Entscheidungen bestimmen werden, das auch hier auszusprechen halten wir uns für verpflichtet. Wir hegen in diesem Augenblicke die Hoffnung, daß es der Nationalversammlung trotz der unverkannten politischen Schwierigkeiten gelingen möge, auch in den Fragen über die staatsbürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte zu Entscheidungen zu gelangen, die unserem Staate eine demokratische Entwicklung und unserem Volke nicht nur Freiheit, sondern auch kulturellen Aufstieg verbürgen.“

(Lebhafte „Bravo!“ Rufe.)

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Herr Stadtrat Doktor Speiser hat das Wort.

Herr Stadtrat Dr. Speiser (Wien):

Der soeben abgegebenen Erklärung des Herrn Abgeordneten Kunschak können wir in jenen Teilen zustimmen, die aussprechen, daß diese Teile, die wir hier zu verhandeln haben, in der Nationalversammlung ihre Entscheidung finden werden. Wir haben aber doch — und dies hat Genosse Doktor Danneberg bereits ausgeführt — das Bedürfnis, hier zu Protokoll zu bringen, was wir über die68 Grund- und Freiheitsrechte an Grundsätzen gesammelt und vorgelegt haben.

Dabei ist mir die Aufgabe zugefallen, noch über Kulturfragen zu sprechen, über jene Fragen, die in Bezug auf die Freiheitsrechte zwischen Kirche, Schule und Ehe stehen.

Ich möchte hervorheben, daß der Entwurf des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr sich durchaus nicht an die Bestimmungen der deutschen Reichsverfassung hält. Während in der deutschen Reichsverfassung im Artikel 138 die Trennung von Staat und Kirche fast ganz durchgeführt und nur mehr ein Faden zwischen Staat und Kirche gesponnen ist, während sich dort die Bestimmung findet, daß Zuwendungen des Staates an Religionsgesellschaften abgelöst, also aufgelöst werden können heißt es im Artikel 122: „Die auf Gesetz, auf Verträgen oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften können nur mit deren Zustimmung durch Gesetze abgelöst werden.“ Eine solche Bestimmung wäre natürlich für uns unannehmbar und unannehmbar wäre für uns noch die Bestimmung des Zusatzes zu Artikel 120 des Mayrschen Entwurfes, der über die Teilnahme an einer kirchlichen Handlung, an einer kirchlichen Feierlichkeit oder an religiösen Übungen handelt, jener Zusatz, der schon in Österreich die letzten politischen Kämpfe des vergangenen Jahres so sehr vergiftet hat, der bestimmt, daß niemand zur Teilnahme an einer kirchlichen Handlung gezwungen werden kann, sofern er nicht nach der Gesetzgebung der Gewalt eines anderen untersteht.

Auch fehlt dem Mayrschen Entwurfe eine wichtige Bestimmung der deutschen Reichsverfassung, daß kein Zwang zur Ablegung einer religiösen Eidesformel ausgeübt werden darf. Die deutsche Verfassung betrachtet alle religiösen Gesellschaften als Vereine. Der Mayrsche Entwurf läßt diesen Gedanken durchaus unausgesprochen. Die deutsche Verfassung stellt den Staatsbürgern religiöse Vereinigungen zur gemeinschaftlichen Pflege ihrer Weltanschauungen frei.

Eine solche Bestimmung fehlt im Mayrschen Entwurfe. Der § 141 der deutschen Reichsverfassung hat den Wortlaut: „Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge oder sonstiger Anstalten besteht, sind die religiösen Gesellschaften zur Vornahme religiöser Übungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist. Dieser Artikel hat bei uns bezeichnenderweise eine ganz andere Fassung gefunden. Im Dr. Mayrschen Entwurf heißt es: „Um Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten zu sichern, sind die Religionsgemeinschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen.“

Der Dr. Mayrsche Entwurf legt also die Entscheidung über die Frage des Bedürfnisses, nicht so wie in der deutschen Reichsverfassung, in die Hände der Anstaltsleitung, sondern in die Hände der Religionsgesellschaft. Einer solchen Fassung könnten wir nicht zustimmen und sprechen auch hier aus, daß nach unserem Entwurf es den Religionsgesellschaften vollständig freigestellt ist und sie unabhängig sein sollen, daß sie so wie Vereine zu behandeln sind und daß sie ihre Funktionäre selbst ernennen und wählen sollen, daß der Staat anderseits ihnen gegenüber keinerlei Verpflichtung finanzieller Natur haben soll und daß er ihnen keinerlei politische Exekutivgewalt ihren Angehörigen gegenüber, beistellen soll.

Wenn ich noch ein paar allgemeine Worte sprechen darf über die Frage des Unterrichtes und der Schule, so möchte ich feststellen, daß der Artikel 149 der deutschen Reichsverfassung die Möglichkeit des öffentlichen staatlichen Bekenntnisses, freie Schule zuläßt, während bei uns es im Artikel 130 des Dr. Mayrschen Entwurfes ausdrücklich heißt:

„Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Volks- und Mittelschulen. Seine Erteilung wird im Wege der Schulgesetzgebung geregelt, wobei die Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft zu wahren ist."

Hier fehlt die Möglichkeit des fakultativen Bekenntnisses zur freien Schule. Wir stehen auf dem Grundsatz der Trennung zwischen Kirche und Schule und können niemals zulassen, daß eine konfessionelle Schule auf dem Umwege durch staatliche Bezahlung eingeführt wird. Wir sind dafür, daß solche von Religionsgesellschaften beeinflußte Schulen keinerlei staatliche Unterstützung finden werden.

Der Staat hat Interesse an dem gemeinsamen Unterricht der Kinder in seinen Schulen. Die Schulaufsicht ist für den Staat auf jeden Fall zu reklamieren, wenn man sich auch über die Wirkung der Schulaufsicht in Schulen, die von anderen geleitet werden, keiner Täuschung hingeben darf. Die Bestimmungen unseres Entwurfes, den wir zur Vorlage und auch zum Protokoll der heutigen Länderkonferenz geben wollen, lauten aber auch insbesondere im Punkte der Ehe ganz anders als die im Mayrschen Entwurfe.

Wir schlagen vor, daß es heißen soll (liest):

Artikel 116.

Artikel 117.

Artikel 118.

Artikel 119.

Artikel 120.

Artikel 121.

Artikel 122.

Artikel 123.

Artikel 124.

Artikel 125.

Artikel 126.

Artikel 127.

Artikel 128.

Artikel 129.

Artikel 130.

Artikel 131.

Artikel 132.

Artikel 133.

Artikel 134.

Artikel 135.

Artikel 136.

Artikel 137.

Artikel 138.

Artikel 139.

Artikel 140.

Artikel 141.

Artikel 142.

Artikel 143.

Dieses sind unsere Formulierungen und Vorschläge für die Kulturgesetzgebung, insoweit sie im Artikel über allgemeine Grund- und Freiheitsrechte zum Auzdruck kommen. Durch sie hindurch zieht sich der große Gedanke, der in unserem Parteiprogramm ausgesprochen ist, daß Religion Privatsache ist und Staat und Kirche und Kirche und Schule getrennt werden müssen.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Zum Worte gelangt Herr Staatssetretär Dr. Mayr.

Herr Staatssekretär Dr. Mayr:

Ich werde Sie nur sehr kurz in Anspruch nehmen. Ich möchte nur zunächst meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß die Länderkonferenz — wenn sie auch nicht der richtige Ort dafür ist — da schließe ich mich den Ausführungen der früheren Rednen an — mir Gelegenheit geboten hat, auch in diejen gewiß sehr wichtigen Kapitel die Anschauungen der sozialdemokratischen Partei offiziell kennen zu lernen.

Ich möchte nur mit ein paar Worten auf die Äußerungen der beiden Herren Vorredner der sozialdemokratischen Partei zurückkommen. Wenn mir ein Vorwurf gemacht wurde, daß ich die Betimmungen der deutschen Verfassung in dieses Kapitel nicht aufgenommen habe, möchte ich diesen Vorwurf allerdings recht bescheiden zurückweisen. Ich weiß, daß es in den Koalitionsvereinbarungen steht, es ist nach deutschem Muster das Kapitel über Grund- und Freiheitsrechte aufzunehmen.

Ich habe das auch getan, eigentlich viel weiter, als mir persönlich lieb war. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß es sich nicht um eine sklavische Nachahmung irgend eines Musters handeln kann.

Was den Inhalt des Entwurfes anbelangt, so möchte ich noch einmal hervorheben, daß es sich um eine Privatarbeit handelt und daß ich auf diese Dinge nicht Rücksicht genommen habe, die mancher der Herren gewünscht hat. Sagen wir: Es ist mehr oder weniger eine Privat-Fleißarbeit gerade in diesem Kapitel. Wenn Herr Dr. Danneberg mancherlei beanstandet hat, daß ich eine andere Fassung über die Rechte des Adels aufgenommen habe, so möchte ich hinweisen, daß mir gerade da das deutsche Muster fast Wort für Wort maßgebend gewesen ist.

Es ist vielleicht eine kleine Bosheit von mir. Ich persönlich lege nicht viel Wert auf Adel und Adelsvorrechte und beabsichtige nicht in mittelalterliche Zustände zurückzukommen. Eine andere Frage ist die des Fideikommisses, des Asylrechtes, des Preßrechtes usw. Da möchte ich bemerken, daß ein Druckfehler vorgekommen, Grundrechte ist, der gleich berichtigt wird. Die Gleichberechtigung der Nationalitäten, das Recht der Arbeiterschaft sind gewiß höchst wichtige Kapitel und ich habe einen größeren Teil davon aufgenommen. Was die Gleichberechtigung der Nationalitäten anbelangt, so möchte ich mir erlauben, darauf zu verweisen, daß die bezüglichen Bestimmungen fast wortwörtlich aus den Bestimmungen des uns leider aufgezwungenen Friedensvertrages aufgenommen wurden.

Ich will mich nicht weiter darüber äußern. Nur zur großen Frage des Wirtschaftslebens will ich bemerken, daß ich gewiß die große Bedeutung der wirtschaftlichen Frage kenne. Aber auch diese Frage, ebenso wie eine ganze Reihe anderer Fragen, die durch die übrige Gesetzgebung ohnehin gesetzlich verankert sind, halte ich nicht für unbedingt notwendig, in den Verfassungsentwurf aufzunehmen.

Ich habe allerdings dagegen nicht viel einzuwenden. Nur stehe ich auf dem Standpunkt, daß man in einem so wichtigen Kapitel, wie Grund- und Freiheitsrechte, nicht allzuviel sagen soll, was inhaltslosen Phrasen oder einfachen Sätzen, mit denen man sonst nichts anfangen kann, gleichsehen würde. Das gleiche gilt vom Arbeiterrecht. Ich bin sehr dafür, daß moderne Errungenschaften auch verfassungsmäßig festgesetzt werden. Darüber werde ich noch eingehend reden und wir werden uns auch noch einigen und verständigen können. Ich möchte nun zum Schlusse meiner Ausführungen noch auf eines hinweisen. Wir reden immer von Rechten und Freiheiten, wir sollten aber auch die Pflichten des Staatsbürgers betonen, und in der deutschen Verfassung — ich habe das aus einem ganz speziellen Grunde nicht aufgenommen — heißt es ausdrücklich: Grundrechte und Grundpflichten der deutschen Staatsbürger.

Nach meiner Auffassung sollte man das zweite ebenso stark betonen wie das erste. Zu den Ausführungen des Herrn Speiser nur zwei 72 Worte. Das Verhältnis von Kirche, Schule und Ehe zum Staate ist gewiß hochwichtig und muß in der Verfassung verankert werden. Und da war für mich folgendes maßgebend. Wenn ich private Arbeit zu leisten habe, stelle ich mich als Vertreter der christlichen Weltanschauung auf den christlichen Standpunkt, und speziell ist maßgebend für mich, wenn noch so ein gutes Muster vorliegt wie die deutsche Verfassung, daß man die Verhältnisse, wie sie in unserer Entwicklung, in der Entwicklung unserer Länder liegen, deshalb nicht übersehen darf, sondern fort und fort darauf Rücksicht nehmen muß. Das waren die Grundsätze, die mich bei der Abfassung dieses Kapitels geführt haben.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Wir kommen nun zum letzten Punkt der Tagesordnung, zum Artikel 141.

Es ist mir nicht mehr in Erinnerung, in welcher Reihenfolge sich die Herren Delegierten zum Worte gemeldet haben. (Zurufe: „Das ist ja gleichgültig![“])

Zum Worte gelangt also Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schumacher (Innsbruck).

Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Schumacher(Innsbruck):

Zu diesem Artikel 141 habe ich namens meiner Parteigenossen eine Erklärung abzugeben. Es handelt sich in diesem Artikel um die Entscheidungen und Verfügungen der Landesbehörde in Angelegenheiten, deren Vollzug den Ländern übertragen ist, also um Angelegenheiten, die bereits in den Artikeln 11 und 12 behandelt sind. Zum Schutze der Bundesinteressen, aber auch der Interessen der anderen Länder, wenn solche Interessen durch die Entscheidung der Landesbehörde berührt werden oder wenn solche andere Länder darum ansuchen, ist hier ein Eingreifen der Bundesregierung vorgesehen. Entscheiden soll der Verwaltungsgerichtshof.

Damit nun der Verwaltungsgerichtshof in allen Fällen diese Aufgabe erfüllen kann, ist in diesem Artikel keine Kompetenz ausgedehnt auch auf Fälle, in denen die Entscheidung der Landesbehörde nach freiem Ermessen erfolgt ist.

Diese Bestimmung ist gewiß von der besten Absicht getragen; es ist aber bei Durchführung dieser Absicht eine Neuerung eingetreten, die wir für außerordentlich bedenklich halten.

Diese Neuerung besteht darin, daß der Verwaltungsgerichtshof zu Entscheidungen auch in jenen Fällen berufen ist, wo nur ein administratives Ermessen vorgelegen ist. Wir halten dafür, daß dadurch der Verwaltungsgerichtshof auf dieses Gebiet geführt wird und daß das ganze Gebäude des Verwaltungsgerichtshofes in Gefahr kommt, wackelig zu werden.

Wir wünschen, daß der Verwaltungsgerichtshof so wie bisher in solchen Fällen nicht zu entscheiden berufen sein soll und deshalb möchte ich bitten, von den Funktionen des Verwaltungsgerichtshofes, wie sie in diesem Artikel vorgesehen sind, abzusehen. Uns ist es lieber, wenn in der dritten Instanz nicht der Verwaltungsgerichtshof, sondern direkt eine Bundesbehörde entscheidet.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Dokter Rintelen (Steiermark):

Herr Landeshauptmannstellvertreter Preußler (Salzburg) hat das Wort.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Preußler (Salzburg):

Nachdem aus der Verwaltungsgerichtshofpraxis hervorgeht, daß Entscheidungen nach freiem Ermessen sehr unliebsame Verletzungen privatrechtlicher Natur hervorbringen, wird es notwendig sein, die Bundesinteressen noch durch verschärfte Bestimmungen, als wie sie im Artikel 141 des Vorentwurfes vorgesehen sind, unbedingt zu schützen. Wir stellen uns daher auf den Standpunkt folgender Bestimmungen (liest):

„Zum Schutze der Interessen des Bundes kann die Bundesregierung gegen Entscheidungen und Verfügungen von Landesbehörden auch dann den Verwaltungsgerichtshof anrufen, wenn die Entscheidung oder Verfügung nach freiem Ermessen zu treffen war.“

Herr Vorsitzender Dr. Rintelen (Steiermark):

Ich bitte, hat noch jemand zu diesem Punkte etwas zu bemerken? (Niemand meldet sich.) Dann ist die Debatte über diesen Punkt geschlossen. Zum Antrage zu diesem Punkt hat Herr Abgeordneter Kunschak (Wien) das Wort.

Herr Abgeordneter Kunschak (Wien):

Ich bitte nur einen kurzen Augenblick noch um die Aufmerksamkeit der geehrten Herren.

Ich möchte mir erlauben, zwei Anträge zu stellen, durch welche die Konferenz heute hier zu einem Abschluß gebracht werden soll, aber anderseits auch ein Zustand herbeigeführt werden soll, der es ermöglicht, im Sinne der Konferenzergebnisse weitere Schritte zu unternehmen. Der erste Antrag lautet (liest):

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, mit größter Beschleunigung und unter Berücksichtigung der Willensmeinung der Länderkonferenzen in Salzburg und Linz den Entwurf einer Staatsverfassung auszuarbeiten und vorzulegen.“

Der zweite Antrag lautet (liest):

„Der Landesrat von Steiermark wird ersucht, die Durchführung der Willensmeinung der Länderkonferenzen in Salzburg und Linz in die Wege zu leiten und alle hiezu notwendigen oder sich daraus ergebenden Schritte zu unternehmen.“

Ich glaube zur Begründung dieser beiden Anträge keine weitere Erklärung geben zu müssen. Sie sprechen für sich selbst und bitte die verehrten Herren, zu diesen Anträgen Ihre Zustimmung zu geben.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth hat das Wort.

Herr Landeshauptmannstellvertreter Doktor Rintelen(Oberösterreich):

Namens meiner Parteifreunde 73kann ich die Erklärung abgeben, daß wir mit den Anträgen des Herrn Landesrates Kunschak einverstanden sind.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen (Steiermark):

Herr Dr. Danneberg hat das Wort.

Herr Dr. Danneberg (Wien):

Was den ersten Antrag des Herrn Abgeordneten Kunschak anbelangt, daß die Regierung, wenn ich recht verstanden habe, aufgefordert werde, schleunigst einen Verfassungsentwurf unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungen auf den beiden Länderkonferenzen vorzulegen, möchte ich im Namen meiner Partei dazu folgendes bemerken. Wir sind dafür, daß die Regierung schleunigst einen Entwurf der Verfassung vorlegt, wir sind dafür, daß sie dabei berücksichtigt, was als Meinungsäußerungen auf den Konferenzen zu Tage getreten ist. Ich muß hinzufügen, daß in vielen und wichtigen Dingen auf diesen Länderkonferenzen ganz verschiedene und entgegengesetzte Meinungsäußerungen zu Tage getreten sind. Und ich für meine Partei verlange selbstverständlich, daß die Regierung unsere Meinungsäußerung in diesen Dingen berücksichtigt. Es ist Sache der Herren, zu verlangen, daß Ihre Meinungsäußerungen berücksichtigt werden. Ich möchte das deshalb nur sagen, weil der Antrag des Abgeordneten Kunschak in diesem Punkte eigentlich, wie es mir vorkommt — ich weiß nicht, wie ich mich eigentlich ausdrücken soll — nicht ganz richtig ist. Bei zwei oder drei entgegengesetzten Meinungen kann die Regierung nur eine berücksichtigen. (Herr Landesrat Kunschak: „Wir haben auch einheitliche Meinungen!“)

Ja, das habe ich ja hervorgehoben.

Ich bin dafür, daß überall dort, wo keine einheitliche Meinungsäußerung vorhanden ist, die sozialdemokratische berücksichtigt werden soll. Ich möchte bei der Gelegenheit feststellen, daß es sehr viele Bestimmungen im Entwurfe des Staatssekretärs Dr. Mayr gibt, wovon ich gestern in der Generaldebatte gesprochen habe, mit denen wir nicht einverstanden sind, über die wir nicht sprechen konnten, weil die Zeit nicht ausreicht und die Bestimmungen nicht alle auf die Tagesordnung gestellt werden konnten. Es darf aber nicht das lateinische Sprichwort gelten: „Quid tacet, consentire videtur.“ Wir stimmen nicht zu, wo wir nicht gesprochen haben, weil keine Gelegenheit dazu war. Was den zweiten Antrag des Herrn Landesrates Kunschak anbelangt, daß der Landesrat von Steiermark die Aufgabe überwiesen bekommt, für die Durchführung der Anerkennung der Beschlüsse der Länderkonferenz zu sorgen, um alle notwendigen Schritte zu unternehmen, kann ich diesen Auftrag nur dahin auffassen, daß eben ein Protokoll dieser Länderkonferenz verfaßt wird, so wie das bei der Länderkonferenz in Salzburg geschehen ist, und daß dieses Protokoll der Regierung übermittelt wird. Wozu da sich ein eigener Landesrat strapazieren soll, das weiß ich nicht. Der Herr Staatssekretär hat uns eingeladen und wir haben vor ihm unsere Meinungsäußerungen abgegeben und er als Mitglied der Regierung wird in der Lage sein, die Beschlüsse und Meinungen der Salzburger Länderkonferenz zur Kenntnis zu bringen.

Es scheint hier eine besondere Aufgabe für einen Landesrat nicht gerade not wendig. Man könnte nur, sofern die Herren glauben, daß noch eine Frage den Landesrat von Steiermark interessieren würde, eine neue Länderkonferenz einberufen, wenn Sie es für notwendig halten, sich mit den Landesräten der einzelnen Länder in Verbindung zu setzen. Ich für meine Person glaube, daß sich eine dritte Länderkonferenz nicht für notwendig erweisen wird, um so weniger, als die Koalitionsvereinbarungen ja vorsehen, daß, wenn die Regierung mit dem Entwurf in den Verfassungsausschuß der Nationalversammlung kommt, den Vertreter der Landesregierung dort Gelegenheit gegeben sein wird, den Beratungen der Nationalversammlung anzuwohnen und ihre Meinungen dort zu äußern. Der zweite Antrag des Herrn Abgeordneten Kunschak erscheint mir nicht notwendig. Den ersten nehmen wir mit den Einschränkungen, die zu machen ich mir erlaubt habe, an.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Herr Abgeordneter Kunschak hat das Wort.

Herr Abgeordneter Kunschak (Wien):

Ich habe nur ganz kurz zur Enthüllung meiner Absichten, die ich gehabt habe, einige Bemerkungen zu machen. Zunächst handelt es sich darum, daß jemand vorhanden ist, der unsere Arbeiten, die wir in Salzburg und Linz geleistet haben, am zuständigen Ort vertritt. Wir haben nicht nur für uns und für die Zeitungen gearbeitet, wir haben offizielle Arbeit geleistet und die soll doch auch irgendwo ihren Ausdruck finden und zur Kenntnis gebracht werden. In erster Linie gilt das für die Regierung. Ich halte mich überzeugt, daß der Herr Staatskanzler gewiß die Berichte lesen wird über die Länderkonferenz, aber er ist nicht verpflichtet, davon nähere Kenntnis zu nehmen und ebensowenig ist der Herr Staatssekretär verpflichtet, hier der Vertreter, der Vormund der Länderkonferenz zu sein und unsere Angelegenheit gegenüber dem Staatskanzler zur Sprache zu bringen.

Wir haben den Weg gewählt, jeweils einen Landesrat mit der Aufgabe zu betrauen, und diese Aufgabe übernimmt der steiermärkische Landesrat. Was sich weiter ergeben wird, wissen wir alle miteinander nicht. Vielleicht ergibt sich die Notwendigkeit, eine dritte Länderkonferenz einzuberufen. Ich halte es für den Augenblick nicht für wahrscheinlich, daß es dazu kommt, aber immerhin für möglich. Wenn sich eine solche Notwendigkeit er74geben sollte, dann muß jemand da sein, der diese Notwendigkeit erkennt, der diese Notwendigkeit in einem Kreise bespricht, parteimäßig bespricht, was in Steiermark möglich ist, weil dort alle drei Parteien in der Landesregierung vertreten sind, und der die notwendigen Vorarbeiten und Durchführungen vollzieht. Es muß auch für diese eventuellen Fälle vorgesorgt sein.

In diesem Sinne habe ich den Antrag gestellt und bitte die Vertreter der sozialdemokratischen Partei, in diesem Antrage nichts anderes zu suchen, als was ich jetzt ausgeführt habe. Wenn Sie das tun, so können Sie ohneweiters Ihre Stimme für diesen Antrag abgeben.

Herr Vorsitzender Landeshauptmann Doktor Rintelen:

Wünscht noch jemand das Wort? Da ist bezüglich dieses Punktes eine Einstimmigkeit nicht vorhanden. Es ist seinerzeit beschlossen worden, keine Abstimmungen vorzunehmen.

Jedenfalls kann das nur in den einzelnen Parteien geschehen.

Abgestimmt wird ja hier nicht.

Ist hier doch nicht noch eine Einigung möglich?

Herr Abgeordneter Kunschak (Wien):

Es muß doch jemand da sein, der die Sache zum Abschluß bringt.

Herr Gemeinderat Dr. Danneberg (Wien):

Der Herr Staatskanzler hat einen Referenten hieher geschickt, daß er der Verhandlung folgen und auch berichten soll. Der Herr Staatssekretär ist auch der Referent, kein Vormund, aber Vollzugsorgan der Länder.

Herr Abgeordneter Kunschak (Wien):

Da nutzt nichts. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die Sozialdemokraten sich für diesen Antrag nicht ausgesprochen haben und werden die Sache an den Landesrat bringen, ob er einem solchen Wunsche entsprechen will.

Herr Landeshauptmann Dr. Rintelen:

Für diesen Antrag erklären sich die Christlichsozialen und Großdeutschen, die Sozialdemokraten lehnen ihn ab. (Herr Dr. Danneberg: „Für den ersten Antrag sind wir auch!“)

Hat noch jemand eine Anregung oder einen Antrag? (Es ist nicht der Fall.)

Wenn ich hiemit die Linzer Länderkonferenz schließe, kann ich mit Vergnügen feststellen, daß sie sich würdig an die Salzburger Beratungen angeschlossen hat. Der Erfolg liegt darin, daß durch gegenseitige Aussprache manche Differenzen überbrückt oder doch gewisse Annäherungen erzielt worden sind. Aber auch dort, wo Gegensätze geblieben sind, wurde durch Herausarbeitung der prinzipiellen Auffassung die weitere Entwicklung der Sache gefördert, wie überhaupt die Länderkonferenzen den Vorteil haben, daß sie die Länder psychologisch einander näher bringen, was auch dem Staate als Ganzem gewiß förderlich ist.

Indem ich nochmals dem Linzer Landesrate für die Aufmerksamkeit und Gastfreundschaft danke, freut es mich, der Genugtuung Ausdruck geben zu können, daß wir durch die wesentliche Förderung des Verfassungswerkes dem Ausbau des Staatswesens, für den die Länderkonferenz stets geschichtliche Bedeutung haben wird, wieder ein so beträchtliches Stück näher gekommen sind. Die Länder nehmen es für sich in Anspruch, ihren Einfluß auf den weiteren Ausbau des Verfassungswerkes entsprechend zur Geltung zu bringen.

Die Konferenz ist geschlossen.

(Schluß der Sitzung um 12 Uhr mittags.)