Länderkonferenz
Zwischen 15. und 17. Februar 1920
Sitzungsprotokoll (Druck )
AdR, Büro Seitz, Karton 10
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Artikel:
Staatsregierung: Staatssekretär Dr. Michael Mayr, Ministerialsekretär Dr. Mannlicher. Burgenland: Dr. Beer, Meidlinger. Kärnten: Nationalrat Grögger, Landtagsabgeordneter Dr. Pflanzl, Landesrat Schumn, Landtagsabgeordneter Walcher, Landesamtsdirektor Oskar Lobmenr. Nießerösterreich: Landeshauptmann Albert Gever, Landeshauptmannstellvertreter Johann Mayr, Landeshauptmannstellvertreter Leop. Steiner, Landeshauptmannstellvertreter Laurenz Widholz, Landesrat Rudolf Müller, Landesrat Pölzer, Landesrat Josef Zwetzbacher, Landesamtsdirektorstellvertreter Dr. Alois Kastner, Landesamtsrat Dr. Josef Hanauska, Bezirkskommissär Dr. Otto Skrbensky. Oberösterreich: Landeshauptmannstellvertreter Dr. J. Schlegel, Landeshauptmannstellvertreter Josef Gruber, Landesrat Dr. Josef Schwinner, Landtagsabgeordneter Bichl, Nationalrat Josef Hafner, Landesamtsdirektor Hermann Attems. Salzburg: Landeshauptmann Jng. Oskar Meyer, Landeshauptmannstellvertreter Robert Preußler. Landeshauptmannstellvertreter Dr. Franz Rehrl. Landesrat Anton Chriftoph, Landesrat Johann Lackner, Landesamtsdirektor Karl Hiller-Schönaich, Landesregierungsrat Dr. Franz Wallentin, Bezirkskommissär Rudolf Laveran-Stiebar. Steiermark: Landeshauptmann Dr. Anton Rintelen, Landeshauptmannstellvertreter Dr. Jakob Uhrer. Landesrat Klusemann, Landesrat Johann Refel, Landesrat Tauschmann, Landtagsabgeordneter Reinhold Machold. Landesamtsdirektor Heinrich Mayrhofer. Tirol: Landeshauptmannstellvertreter Dr. Franz Schumacher. Landeshauptmannstellvertreter Dr. Franz Gruener,Landeshauptmannstellvertreter Dr. Friedrich Schmidt, Landesrat Dr. Richard Steidle, Nationalrat Simon Abram, Senatspräsident Dr. Stefan Falser, Landesamtsdirektor Dr. Georg Pockels. Vorarlberg: Landeshauptmann Dr. Otto Ender, Landeshauptmannstellvertreter Preiß, Landtagsabgeordneter Dr. Josef Mittelberger, Landesamtsdirektor Dr. Josef Walderdorff. Wien: Vizebürgermeister Georg Emmerling, Stadtrat Rudolf Skaret, Stadtrat Dr. Robert Danneberg, Stadtrat Paul Speiser, Stadtrat Dr. Viktor Kienböck, Gemeinderat Leopold Kunschak, Magistratsdirektor Dr. Karl Hartl.
(Beginn der Sitzung um 3 Uhr 15 Minuten.)
Landeshauptmann Meyer:Meine sehr geehrten Herren! Die politischen Ereignisse der Novembertage 1918 haben mit dem Zerfall des alten Oesterreichs eine Reihe staatsrechtlicher Probleme aufgerollt, deren Ziele zunächst nur in Umrissen gekennzeichnet gewesen sind, die aber immer festere Formen angenommen haben und jetzt, wo wir vor der Ratifizierung des Friedensvertrages stehen und daran gehen müssen, dem neuen Oesterreich eine lebensfähige Form zu geben, gebieterisch eine Lösung erfordern. Ich darf die sehr geehrten Herren daran erinnem, daß gleich nach dem Zusammenbruche der Monarchie die deutschen Teile des alten Oesterreich der großen Mehrheit nach Erklärungen abgegeben haben, laut deren sie kraft des Selbstbestimmungsrechtes ihrer Bevölkerung sich freiwillig zu gleichberechtigten Gliedern des damaligen Staates Deutschösterreich zusammengeschlossen haben. Mag über die rechtliche Bedeutung dieser Erklärungen die Auffassung verschieden sein, so viel ist sicher, daß mit ihnen der Wille zum Ausdrucke gekommen ist, dem künftigen Staate eine Form zu geben, die bei voller Wahrung der gemeinsamen, insbesondere gesamtstaatlichen Interessen der freien Entfaltung seiner Glieder unter Anerkennung ihrer Selbständigkeit keine Schranken auferlegt. Seither ist der Gedanke des föderativen Umbaues unseres Staatswesens nicht mehr zur Ruhe gekommen. Er hat allmählich die breitesten Schichten der Bevölkerung durchdrungen, ist zu ihrem Gemeingut geworden und bildet heute den bedeutendsten Programmpunkt unserer allernächsten Zukunft. Dem Zuge der Zeit folgend, haben auch die in der Nationalversammlung vertretenen großen politischen Parteien und die Landesvertretungen sich mit der Realisierung des Föderalisierungsproblems in Studien, Resolutionen, Anträgen und Entwürfen befaßt und sind zu dem Ergebnisse gekommen, daß die Form des Bundesstaates den heutigen Verhältnissen und Bedürfnissen in Oesterreich am angemessensten wäre. Auch die Staatsregierung hat mit dieser Entwicklung gleichen Schritt gehalten. Sie hat die Bundesstaatsidee aufgegriffen und durch den Mund des Staatskanzlers Dr. Renner bei der letzten Länderkonferenz ein Programm bekannt gegeben, wie nach ihrer Auffassung die Schaffung der Verfassung am zweckmäßigsten vorzubereiten und durchzuführen wäre. Die von Dr. Renner hiebei entwickelten Richtlinien sind den geehrten Herren bekannt, ich kann mich daher hier auf ihre allgemeine Erwähnung beschränken. Damit bin ich bei dem Zwecke der heutigen Tagung angelegt. Der Herr Staatssekretär Dr. Mayr hat bei seiner kürzlichen Bereisung der Länder bereits Gelegenheit genommen, einen Verfassungsentwurf der Staatsregierung anzukündigen, und hat, einem allgemeinen Wunsche der Länder entsprechend, Einfluß genommen, daß der Entwurf der heutigen Tagung vorgelegt werde. Ich glaube annehmen zu können, daß sämtliche Länder unmittelbar mit dem Entwurfe beteilt worden sind. Ueber den Inhalt des Entwurfes kann ich, um nicht den Beratungen der Konferenz vorzugreifen, mir einer Kritik oder auch nur eine kurze Darstellung versagen; so viel darf ich aber bereits jetzt bemerken, daß der Entwurf sich nur als eine erste Redaktion darstellt. Er ist abänderungsfähig und soll erst durch die Mitarbeit und das Zusammenarbeiten der Länder zu einem wohnlichen Bau ausgestaltet werden. In dieser Richtung durch gemeinsame Beratungen das Bestmögliche zu schaffen, ist die vornehmste Aufgabe unserer gegenwärtigen Tagung. Wird sie dieser Aufgabe gerecht, dann wird sie ein Markstein in der Entwicklung unserer Verfassung bilden und auf den Inhalt unserer politischen Zukunft richtunggebenden Einfluß nehmen. Meine sehr geehrten Herren! Groß sind die Aufgaben, die sie in den nächsten Tagen zu bewältigen haben, verantwortungsvolle Beschlüsse werden von Ihnen zu fassen sein; es gilt zum Heile und Frommen unseres Staatswesens und seiner Bevölkerung, die nach Wiederkehr geordneter Verhältnisse und innerem Frieden sehnlichstes Verlangen trägt, das Höchste zu leisten. Daß dieses Ziel erreicht werde, ist mein innigster Wunsch, den ich als Landeshauptmann von Salzburg der Tagung zum Geleite gebe. Als Hausherrn obliegt mir noch die überaus angenehme Pflicht, für die freundliche Wahl der Stadt Salzburg als Versammlungsortes der Konferenz ganz besonders zu danken. Mögen Ihnen die Stunden, die Sie in unserer Mitte weilen, beweisen, daß wir die Ehre zu schätzen wissen, die der Stadt Salzburg durch die Abhaltung der Konferenz in ihren Mauern zuteil wurde. Mit meinem weiteren Danke an den Herrn Staatssekretär Dr. Mayr und die Herren Vertreter der Länder und der Stadt Wien für ihr Erscheinen, das bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicherlich nicht zu den Lebensgenüssen zu zählen ist, erlaube ich mir nun die Verhandlungen der Tagung einzuleiten. Es wird vor allem notwendig sein, die Wahl des Präsidiums beziehungsweise eines Vorsitzenden vorzunehmen, und zu diesem Behufe erlaube ich mir, die Sitzung auf einige Zeit zu unterbrechen.
Delegierter Resel![:]Sehr verehrte Herren! Wir Vertreter der sozialdemokratischen Partei auf dieser Konferenz sind der Ansicht, daß keine Zusammenkunft von Volksvertretern in der Republik Oesterreich vorübergehen darf, ohne daß ausgesprochen wird, dieser Staat, den der Friedensvertrag von St. Germain geschaffen hat, ist ein lebensunfähiges Gebilde. Er ist lebens- und entwicklungsunfähig nur als Teil eines großen Wirtschaftsgebietes. Das deutschösterreichische Volk, das sich national und kulturell eins fühlt mit dem ganzen deutschen Volke, wird daher nie aufhören, den Anschluß an das Deutsche Reich zu erstreben. Unsere ganze Politik muß darum so eingerichtet sein, daß nicht von uns selbst einem künftigen Anschluß Hindernisse bereitet werden. Sonderbestrebungen, die nach den Bestimmungen des Friedensvertrages, der uns bindet, ohnedies aussichtslos sind, schädigen das gesamte Interesse. Von diesen Gesichtspunkten aus betrachten wir auch die Gestaltung der Verfassung unserer Republik.
Landeshauptmann Meyer:Wünscht einer der Herren hiezu das Wort? Es ist nicht der Fall. Dann schreiten wir zur Wahl des Präsidiums, und wäre zu diesem Behufe die Sitzung auf kurze Zeit zu unterbrechen. (Nach Wiedereröffnung der Sitzung.) Die Sitzung ist wieder eröffnet. Das Wort hat der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Rehrl!
Delegierter Dr. Rehrl:Ich beantrage, daß die Wahl des Vorsitzenden durch Akklamation erfolge.
Landeshauptmann Meyer:Es ist beantragt, die Wahl des Vorsitzenden per Akklamation vorzunehmen. Ich ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, die Hand zu erheben. Angenommen.
Delegierter Dr. Rehrl:Ich beantrage für die christlichsoziale Partei als Vorsitzenden den Herrn Landeshauptmann von Steiermark Dr. Rintelen.
Delegierter Preußler:Ich beantrage zunächst, daß drei Vorsitzende bestimmt werden, mit gleichen Rechten. Namens der sozialdemokratischen Partei erlaube ich mir vorzuschlagen den Herrn Landeshauptmann Sever von Niederösterreich.
Delegierter Dr. Pflanzl:Ich beantrage namens der deutschfreiheitlichen Partei, als Vertreter in das Präsidium den Herrn Landesat Notar Christoph.
Landeshauptmann Meyer:Von Seite der christlichsozialen Partei ist der Herr Landeshauptmann von Steiermark Dr. Rintelen als Vorsitzender vorgeschlagen. Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, die Hand zu erheben. Angenommen.
Delegierter Dr. Schumacher:Ich glaube, es dürfte hier ein Mißverständnis vorliegen. Nach dem Vorschlage, der unterbreitet worden ist, würde es sich darum handeln, einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter zu wählen. Ich kann nur sagen, was ich selbst weiß. Ich will der Wahl nicht vorgreifen. Nun wird von einer anderen Seite von Herrn Landeshauptmannstellvertreter Preußer vorgeschlagen, drei Vorsitzende mit gleichen Rechten zu wählen. Darüber ist ein Einverständnis bisher nicht erzielt worden. Es würde vielleicht am besten zum Ziele führen, die Sitzung noch einmal zu unterbrechen und über diesen Punkt klar zu werden.
Landeshauptmann Meyer:Ich unterbreche also nochmals die Sitzung. (Nach Wiedereröffnung der Sitzung.) Es sind drei Vorsitzende vorgeschlagen worden, und zwar der Herr Landeshauptmann Dr. Rintelen, der Herr Landeshauptmann Sever und der Herr Landesrat Christoph. Gegen die Personen ist kein Widerspruch erfolgt. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann Dr. Rintelen den Vorsitz zu übernehmen. (Dr. Rintelen übernimmt den Vorsitz.)
Delegierter Preußler:Es sind zunächst einige Kleinigkeiten zu bereinigen. Es soll zunächst nach der Vereinbarung zwischen den Parteien der Antrag erfolgen, daß die Präsidenten, die mit gleichen Rechten gewählt sind, im Präsidium abwechseln, und zwar in einer gewissen Reihenfolge. Dann wäre noch eine zweite Frage zu bereinigen, die mir als Kleinigkeit erscheint. Wir haben seinerzeit im Präsidium davon gesprochen, daß die Herren des Salzburger Landtages sich hier auf den Bänken während der Konferenz niederlassen und zuhören können. Es ist das jetzt der Konferenz überlassen worden. Ich bitte den Herrn Präsidenten zu verfügen, daß die Herren Landtagsabgeordneten sich hier auf den Bänken niederlassen können, selbstverständlich ohne jede Beteiligung als Galeriebesucher. Zweitens sind hier zwei Experten bestimmt worden, und zwar ist der eine Experte der Herr Nationalrat Abram von Tirol. Von dem Gesichtspunkt aus, daß die Tiroler Landesregierung einige Experten bestimmt hat, welche einseitig nur einer Partei angehören und weiters das Land Oberösterreich als Experten den Herrn Nationalrat Hafner bestimmt hat und nachdem einige andere Experten hier sind, so möchte ich bitten, unbeschadet des gegenteiligen Standpunkts von Niederösterreich doch zu verfügen, daß die zwei Experten noch zugelassen werden. Selbstverständlich nicht mit dem Rechte der Abstimmung, sondern nur mit dem Rechte der Mitberatung.
Landeshauntmann Dr. Rintelen:Dieser Punkt gehört zur Geschäftsordnung und ich werde ihn daher zusammen mit der Geschäftsordnung zur Abstimmung bringen. Ich bitte, der erste Antrag lautet dahin, daß die drei Vorsitzenden abwechseln. Der zweite Antrag lautet, daß sechs oder acht Herren teilnehmen und als Gäste zuhören können, und der dritte Antrag lautet auf Beiziehung einzelner Experten. Ich denke, daß wir zuerst im allgemeinen die Geschäftsordnung behandeln, abgesehen von dem Antrag des Herrn Antragstellers, außer wenn sonst noch jemand zur Geschäftsordnung das Wort wünscht.
Delegierter Dr. Gruener:Zur Geschäftsordnung habe ich allerdings einigesvorzubringen. Wir haben uns hier in Salzburg versammelt, um an einer großen Frage mitzuberaten. Ich muß aber formell schon einwenden, daß die Art der Zusammensetzung eine ganz willkürliche ist und daß es eigentlich keine Abstimmung geben kann. So ist die Zusammensetzung weder nach der Größe des Landes oder der Einwohnerzahl noch nach irgend welchem Prinzip vor sich gegangen. Einzelne Länder haben ihre Vertreter durch den Landeshauptmann bestimmen lassen, andere haben das durch den Landesrat oder durch ein Kollegium der Landesregierung besorgt, und wie mir mitgeteilt wird, haben zwei Länder ihre Delegierten durch den Landtag bestimmen lassen. Es ist aber auch gar keine Vereinbarung getroffen worden und ich muß hier schon eingangs erwähnen, daß diese ganzen Verhandlungen sehr wenig vorbereitet erscheinen. Wenn überhaupt etwas vorliegt, so ist es etwas ganz Einseitiges. Es wäre richtiger gewesen, wenn früher von allen Parteien ein kleines Kollegium zusammengetreten wäre und gemeinsame Grundsätze ausgearbeiet hätten zur Geschäftsordnung, wozu insbesondere die Art der Zusammensetzung dieser Beratungsstelle gehört. Das wäre richtiger gewesen und wir hätten keine solchen Schwierigkeiten. Wenn wir gleich bei der Wahl der Vorsitzenden schon unterbrechen und erst wählen müssen, so ist das etwas, was wir in Tirol bisher sehr selten gehabt haben. Ich muß nun darauf aufmerksam machen, daß gerade bezüglich der Delegierten von Tirol ein Mißgriff scheinbar vorliegt. Ich habe der letzten Landesregierungssitzung nicht angehören können, weil ich von Innsbruck abwesend war. Es wird mir aber von einer sehr kompetenten Persönlichkeit mitgeteilt, daß an den Landesrat oder an die Landesregierung Salzburg von Seiten Tirols eine Zuschrift erflossen wäre, in welcher Landeshauptmann Schraffl als Mitglied dieser Delegation den Kollegen des Herrn Senatspräsidenten Landeshauptmannstellvertreters Dr. Schumacher, den Herrn Landesrat Dr. Steidle, den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schmid und meine Wenigkeit bestimmt hätte. Mit dieser Bestimmung wäre eine Vereinbarung in Tirol bereits gebrochen worden, denn wir haben uns in Tirol dahin geeinigt, daß jede Partei nur einen Vertreter sendet. Nach der Mitteilung, die mir gemacht worden ist, ist das bereits durchbrochen worden, da eine Partei in Tirol zwei Vertreter und außerdem noch einen Experten gesendet hat. Andere Länder haben nicht einen Vertreter einer Partei, sondern mehrere geschickt. Das ist schon eine Zusammensetzung, wo jedes Grundprinzip fehlt. Wie wird sich da die Abstimmung ergeben? Wie ich in den Zeitungen lese, sind von der christlichsozialen Partei 17 Vertreter, von einer anderen 15 hier. Es hätte sich ein ganz anderes Stimmenverhältnis ergeben können, wenn eine Partei entweder auf eigene Kosten oder auf Kosten des Landes mehr Vertreter geschickt hätte. Der einzige Grundsatz der bisherigen Verhandlungen scheint die Grundsatzlosigkeit zu sein. Uns aus Tirol trifft das sehr schwer, weil wir in der Landesregierung zwei Herren nominiert haben und wie ich höre, die andere Partei zwei Vertreter und einen Experten bestimmte, während uns nur ein Vertreter zugebilligt wurde. Ich stelle daher die Bitte, daß diese Versammlung, die über so wichtige grundlegende Fragen beraten sol, die das ganze Reich betreffen, darüber beschließe, daß der Vertreter unserer Partei, Abram, hier als Mitglied eingeladen wird. Sollte das unmöglich sein, obwohl ich glaube, daß diese Versammlung auch über eine solche kleine Frage eine gewisse Souveränität hat, so würde ich beantragen, daß, und das ist ein zweiter Antrag, der Nationalrat Abram als Experte über den ersten Abschnitt des Entwurfes des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr hier einzuladen wäre.
Delegierter Dr. Schumacher:Ich möchte aufklärend bemerken, daß in der Regierungssitzung, soweit ich gegenwärtig war, als Vertreter des Landes Tirol, nur je ein Vertreter jeder Partei nominiert worden ist, und zwar hat es sich gehandelt um meine beiden Herren Nachbarn zur Linken und meine Wenigkeit. Daneben wurde noch als Experte der Herr Senatspräsident Falser nominiert. Daß ich der Zuschrift nach Salzburg als Vertreter der christlichsozialen Partei neben meiner Wenigkeit auch Herrn Dr. Steidle angeführt wurde, ist mir unbekannt. Ich habe die betreffende Note selbst verfaßt und weiß davon nichts. Wohl aber weiß ich, daß Herr Dr. Steidle das Dekret des Landeshauptmannes in der Tasche hat, in dem er nicht als stimmberechtigter Vertreter des Landes fungiert, sondern nur als Experte. Ich stehe auf dem Standpunkte, und auf dem ist auch unsere Landesregierung gestanden, daß die Zulassung und Nominierung von Experten zu der hiesigen Versammlung der Landesregierung zusteht. Eine Landesregierung ist hier nicht vorhanden, infolgedessen würde diese Frage dem Landeshauptmann in Tirol vorzulegen sein. Wir allein können das nicht machen. Was die Frage anbelangt, die von Herrn Dr. Gruener aufgeworfen ist, daß die verschiedenartige Vertretung der verschiedenen Länder Schwierigkeiten bei der Abstimmung hervorrufen werde, so sind wir in Tirol bei den vorbereitenden Schritten zu dieser Versammlung auf dem Standpunkt gestanden, daß man die Länder nicht beschränken soll in der Art wie sie sich vertreten lassen wollen. Um aber eine Einheitlichkeit in der Abstimmung zu erzielen, kann hier einfach nach den Parteien abgestimmt werden in der Weise, daß jede Partei jedes Landes eine Stimme hat. Dann ist es gleichgültig, ob eine Partei durch drei Vertreter oder durch einen Herrn vertreten ist. Sie hat immer nur eine Stimme. So war unser Vorschlag. Ich würde glauben, daß wenigstens nach dem Standpunkt der Tiroler Regierung die Frage der Zulassung von Experten nicht diese hohe Versammlung, sondern die Landesregierung selbst zu entscheiden hätte.
Delegierter Dr. Rehrl:Ich möchte nur aufklärend bemerken, daß ich die Liste der Herren, welche Tirol entsendet hat, vorlegen werde. Einstweilen könnte diese Frage aus der Diskussion ausgeschieden werden.
Delegierter Dr. Gruener:Damit bin ich nicht einverstanden. Man kann solche Herren nicht warten lassen wie einen Domestiken; selbstverständlich muß die Debatte weitergeführt werden.
Delegierter Dr. Danneberg:Vielleicht läßt sich eher über den Antrag des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters Gruener ein Bild gewinnen, wenn die Präsenzliste selbst festgestellt wird. Wenn sie schriftlich nicht vorliegt, kann das mündlich geschehen und wären nicht nur die Delegierten der Delegationen des Landes, sondern auch die Experten, die jedes Land mitgebracht hat, festzustellen. Dann bringen wir vielleicht ein klares Bild zustande, wie wir uns zu dem Antrag Dr. Grueners verhalten sollen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Ich stehe auf dem Standpunkte, daß die Länder die Experten selbst bestimmen. Die Frage, ob Experten beizuziehen sind, läßt sich noch nicht voll entscheiden, infolgedessen kommt der früher gestellte Antrag zur Diskussion. Eine Präsenzliste liegt mir vor; es würde aber die Sache zu sehr verzögern, wenn man sie vorliest, weil sie zu lang ist.
Delegierter Dr. Danneberg:Wenn der Herr Vorsitzende die Verlesung der Präsenzliste verweigert, um die ich gebeten habe, dann muß ich den Antrag stellen auf Verlesung der Präsenzliste. Es handelt sich nicht nur wegen der Frage betreffs der einzelnen Experten, die für die Beurteilung des vorliegenden Antrages wichtig ist, sondern auch um andere Dinge. Wir haben in den Zeitungen gelesen, daß auch Vertreter des Burgenlandes nach Salzburg kommen; ich möchte das wissen, wer diese Vertreter des Burgenlandes nominiert hat und wie sich diese Dinge näher verhalten. Vielleicht sind die Herren gar nicht hier, das weiß ich nicht. Wenn die Präsenzliste verlesen worden wäre, müßte das schon festgestellt worden sein. Ich muß daher den Antrag auf Verlesung der Präsenzliste stellen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Bevor ich den Antrag auf Verlesung der Präsenzliste zur Abstimmung bringe, bringe ich den Antrag zur Abstimmung, ob Experten beigezogen werden sollen. Es wurde der Antrag gestellt, solche zuzulassen.
Delegierter Speiser:Diese Sache scheint mir doch nicht gut möglich. Dieser Antrag, ob Experten beigezogen werden sollen, können wir erst dann entscheiden, wenn wir sichergestellt haben, daß Experten hier sind. Für diese Entscheidung scheint mir die Verlesung der Präsenzliste als notwendige Voraussetzung. Ich stelle daher den Antrag, der Herr Vorsitzende möge zunächst über den Antrag auf Verlesung der Präsenzliste abstimmen lassen und dann erst die anderen Anträge vornehmen.
Vorsitender Dr. Rintelen:Ich bringe zur Abstimmung, ob die Experten überhaupt beizuziehen sind. Weil sie nicht beigezogen worden sind, habe ich sie auch nicht zu verlesen. Ich muß zuerst wissen, wer als Experte beigezogen werden kann. Ich bringe den Antrag zur Abstimmung, ob Experten beigezogen werden sollen. (Rufe: Präsenzliste verlesen!) (Der Vorsitzende Dr. Rintelen verliest die Präsenzliste.) Auf dieser Liste stehen Beiräte, die nicht genannt sind.
Delegierter Kunschak:Ich habe mir von vornherein gedacht, daß das Verlesen keinen Zweck hat; denn wie soll sich jemand, wenn die Liste auch langsam gelesen wird, die Namen merken. Ich würde bitten, daß die Präsenzliste vervielfältigt wird und jeder Herr damit beteilt wird.
Delegierter Dr. Beer:Ich möchte zur Klarstellung der Situation den Herren folgendes eröffnen: Ich habe sofort bemängelt, daß wir beide als Vertreter zur Salzburger Konferenz genannt worden sind. Es ist eine volle Verkennung der Verhältnisse, wenn die Herren glauben, daß ich mir die Vertretung des Burgenlandes angemaßt hätte. Ich bin mir als Jurist vollkommen bewußt, daß ich kein Mandat habe und auch vom Burgenland kein Mandat bekommen habe. Wir haben insoweit einen Rückhalt, als wir in Wien einen Verein haben zur Erhaltung des Deutschtums für Ungarn, und dieser Ortsgruppe in Wien gehören deutsche Landsleute aus Ungarn in der Zahl von 300 Mitgliedern an. Vom Ausschusse sind Herr Meidlinger und meine Wenigkeit als Experten, als Sachverständige zur Beratung in Salzburg nominiert worden. Wir haben auch schon in den Zeitungen eine Richtigstellung dieser Notiz publizieren lassen, in jener Richtung, daß wir, Herr Meidlinger und ich, Gewicht darauf legen, daß wir in Salzburg nicht als Delegiertenvertreter des Landes teilnehmen werden, sondern nur als Sachverständige. Wenn die Herren irgen deine Einwendung haben gegen unsere Mitarbeit hier, so überlassen wir es ganz der Entscheidung der Herren, wenn Sie uns ablehnen sollten. Und wenn Sie erklären, daß es überflüssig ist, daß wir hier bleiben, so haben wir gar nichts dagegen einzuwenden. Wir werden die Konsequenzen ziehen. Sie dürfen nicht glauben, daß wir uns aufdrängen wollen.
Delegierter Dr. Danneberg:Ich möchte nur feststellen, wir wollen keinerlei Einwendung erheben, daß die Herren als Experten, als Gäste aus Westungarn an der Konferenz teilnehmn. Wir verwahren uns nur dagegen, und Herr Dr. Beer hat es selbst erklärt, daß sie einen Anspruch nicht erheben, daß die Herren etwa als Delegierte Westungarns auf dieser Konferenz erscheinen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Ich bringe den Antrag zur Abstimmung, daß Experten beizuziehen sind. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, wolle die Hand erheben. (Nach der Auszählung:) Es sind 22 Stimmen unter 38, infolgedessen ist der Antrag angenommen. Und nun kommt der Antrag, der vom Herrn Antragsteller Preußler gestellt wurde, Beiziehung der Nationalräte Abram und Hafner. Ich werde diesen Antrag erweitern. Nachdem die Frage, ob Experten beizuziehen sind, angenommen worden ist, ist der Antrag zu erledigen, wer diese Experten zu bestimmen hat. Die sind bis jetzt von der Landesregierung bestimmt worden. Ich bitte diesbezüglich um Anträge, wer die Experten zu bestimmen hat.
Delegierter Dr. Gruener:Herr Abgeordneter Kunschak hat vorhin ganz richtig bemerkt, daß durch die bloße Verlesung der Präsenzliste kaum ein richtiges Bild entstehen kann. Das Bild bleibt nicht unrichtig, weil in der Verlesung bereits Herren angeführt sind, die eben Experten sind. Es kommt in der Liste Herr Dr. Steidle vor, der bereits Experte ist. Das ist alles durcheinander, daher wird das bisherige Abstimmungsergebnis auch unrichtig sein. Wir sind gewiß dafür, daß Experten beigezogen werden können, die Sache muß reiflich überlegt, besprochen werden; daher bin ich auch mit der Person des Landesrates Dr. Steidle einverstanden. Wir verlangen aber, daß auch von uns Experten beigezogen werden können. Bezüglich Tirols handelt es sich um die Umgehung eines Beschlusses, eines Bruches dieser Vereinbarung. Es wird die Frage aufgeworfen, wer kann diese Experten bestimmen? Und es ist bereits gesagt worden, das muß das betreffende Land selbständig machen. Das halte ich für unrichtig; es muß dieser Körperschaft wohl das Recht zustehen, daß sie zu ihren Beratungen diesen oder jenen Herrn beizieht, wenn über solche wichtigen Fragen beraten werden muß. Dann muß sie doch eo ipso auch das kleinere Recht haben, zu dieser oder jener Frage Stellung zu nehmen. Ich stelle von unserer Seite den Antrag, daß Abgeordneter Abram beigezogen werde. Die Ansicht, hierüber die Landesregierung zu befragen, halte ich für unrichtig. Wenn sie richtig sein sollte, müßte man den Antrag stellen, daß Landeshauptmann Schraffl, der die ganze Sache gemacht hat, aufgefordert werde, sich zu äußern, und bis dorthin, damit es gerecht zugeht, die Sitzung vertagen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Es handelt sich um die prinzipielle Frage, wer die Person der Experten bestimmt. Das ist eine prinzipielle Frage, die nicht auf einzelne Anträge gelöst werden kann, sondern einheitlich entschieden werden muß.
Delegierter Kunschak:Meine Herren! Wenn wir noch in der Monarchie wären, würde ich sagen: „Wir streiten um des Kaisers Bart!“ Aber ich möchte hier zunächst feststellen, daß der Ausdruck in der Abstimmung selbst mir unrichtig erscheint, daß wir zu entscheiden haben, ob Experten beizuziehen sind. Wir haben, das ist mein grundsätzlicher Standpunkt, nichts beizuziehen. Wir hätten zu entscheiden, ob Experten zuzulassen sind, darüber könnten wir entscheiden; aber welche Experten zuzulassen sind, diese Frage haben wir nicht zu beantworten, sondern sie ist beantwortet worden von der jeweiligen Landesregierung. (Sehr richtig.) Ich muß feststellen, wenn wir ähnlich aus dem jetzigen Anlaß der Sitzung selbstherrlich Experten über jeweiligen Antrag der Mitglieder zulassen, wir überhaupt zu keiner Länderkonferenz kommen, wie wir hier Versammelten wünschen, sondern nur zu einer Expertise über die Verfassungsfrage, und das ist von vornherein hinfällig. Es hat keinen Zweck, eine Expertise über die Verfassungsfrage abzuhalten, die Mittwoch, eventuell Dienstag, geschlossen werden soll. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit; es handelt sich darum, den Standpunkt der einzelnen Landesverwaltungen oder der in den Landesverwaltungen verantwortlichen Parteien zum Ausdruck zu bringen. Ich glaube, wir haben die Frage, ob Experten zuzulassen sind, entschieden und haben uns zu fragen, welches Land hat Experten namhaft gemacht? Diese werden zugelassen, darüber hinaus können wir keine Beschlüsse fassen. Ich bin vom Wiener Gemeinderat entsendet worden; es würde sehr arg und unliebsam vermerkt werden, wenn ich mir erlauben würde, als Minoritätsvertreter im Wiener Gemeinderat einen Antrag zu stellen, daß der und der Herr auch noch kommen soll. Ich wurde vom Bürgermeister entsendet, der Bürgermeister Wiens hat die Entscheidung getroffen, wir haben uns der Entscheidung gefügt und damit anerkannt, daß er auch das Recht hat, die Delegierung vorzunehmen, selbstverständlich auch das Recht hat, Experten namhaft zu machen. Daß aber wir fünf Delegierte uns veranlaßt fühlen sollten, ohne den Bürgermeister zu befragen, zu entscheiden, die sollen als Experten beigezogen werden, oder zuzugeben, daß die Konferenz beschließt, die oder jene werden zugelassen, ist nicht zulässig, und ich halte den Antrag, der hier gestellt wurde, für gänzlich unmöglich. Ob Unrichtigkeiten vorgekommen sind oder nicht, darum haben wir uns nicht zu kümmern; wir sind nicht Richter über die Vorgänge der Landesregierung in Tirol. Haben sich die Herren benachteiligt gefühlt, hätten sie es früher richtigstellen sollen; fühlen sie sich benachteiligt, so haben sie es mit dem Landeshauptmann telegraphisch oder telephonisch auszumachen oder nach ihrer Heimkehr. In die Frage hat die Konferenz nichts hineinzureden.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Sie stellen den Antrag, daß nur diejenigen Herren als Experten beigezogen werden, die von der Landes regierung als solche rechtzeitig nominiert wurden?
Delegierter Widholz:Es ist hier die Frage zur Diskussion, wer berechtigt ist, zu bestimmen, ob Experten beizuziehen sind oder nicht. Diese Frage ist entstanden dadurch, daß in einem Lande, besonders in Tirol und Oberösterreich, eine nicht gleichmäßige Beiziehung der Experten nach den Parteiverhältnissen erfolgt ist. Dieser Umstand hat dazu geführt, daß wir uns mit dieser Debatte beschäftigen müssen. Nun stehe ich auf dem Standpunkt, und ich glaube, daß es der allein richtige ist, nachdem die Einberufung der Initiative eines Landtages entsprungen ist, der natürlich nicht von vornherein nach gewissen festliegenden Normen vorgehen konnte, sondern einfach seinen Willen den übrigen zur Kenntnis gebracht hat. Es ist selbstverständlich, daß die Experten in verschiedenen Ländern neben den Delegierten bestimmt worden sind, und diese Aufgabe hat die Landesregierung zu erfüllen. In dem Momente, wo wir hier zusammengetreten sind, betrachten wir uns als autonome Körperschaft; wir haben im eigenen Wirkungskreise zu entscheiden, wenn es erforderlich ist, diesen oder jenen teilnehmen zu lassen. Ich würde deshalb beantragen, die Konferenz spreche es aus, daß sie selbst berechtigt ist, über die Zuziehung von Experten zu entscheiden.
Delegierter Resel:Herr Kollege Kunschak hat gesagt, ihn mute es an, als ob wir im alten Oesterreich wären; er hat vollständig recht. Aber nach einer anderen Richtung. Wir streiten jetzt um eine Kleinigkeit, und es hat ganz den Anschein, als kämen wir ins frühere Fahrwasser. Wir streiten über Kleinigkeiten, bis uns keine Zeit mehr übrig bleibt, über das Gesetz zu verhandeln. Wenn es sich darum handeln würde, ein ganzes Heer von Experten beizuziehen, wäre die Frage von großer Bedeutung. Hier handelt es sich um die Frage, ob noch zwei Experten, die in ganz bestimmten Fällen gefragt werden sollen, zur Rede kommen können. Mich dünkt, daß diese Frage unwichtig ist und gar nicht des Streites wert ist. Ein Entgegenkommen wäre sehr leicht, und es würde dadurch eine Vergeudung der Zeit vermieden. Ich glaube, daß wir die Frage nicht vom prinzipiellen Standpunkt betrachten sollen, sondern vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit, und ich würde die Herren bitten, ohne viel Aufhebens zu machen, die zwei Experten, wie wir sie nennen, hereinzulassen und die Sache wäre erledigt. So müssen wir über die Geschäftsordnung debattieren und zur Beratung des anderen bleibt keine Zeit.
Delegierter Christoph:Wir scheinen in den alten Fehler zu verfallen und um Sachen zu reden, die nicht zur Hauptsache unserer Zusammenkunft gehören, sondern nebensächlicher Natur sind. Nachdem wir einmal die Liste der Delegierten festgestellt haben, erübrigt nur mehr die Festsetzung der Liste der Experten; zu diesem Behufe mögen aus jeder Partei zwei Herren bestimmt werden, welche die Liste der Experten aufstellen.
Delegierter Gruber:Ich muß auch sagen, daß die Frage im großen Ganzen kleinlich ist, und sie hätte nur einen Sinn, wenn die Zusammensetzung der ganzen Konferenz nach einem einheitlichen Schlüssel erfolgt wäre; so ist aber die Konferenz zusammengesetzt je nach dem Bedürfnisse der Länder, und ich bin vollkommen überzeugt, wenn wir in Oberösterreich, als die Frage der Entsendung beschlossen worden ist, verlangt hätten, wir wollen noch einen zweiten Delegierten, so würde nicht der geringste Widerstand erhoben worden sein. Die Zulassung von weiteren Vertretern ändert auch am ganzen Parteienverhältnis nichts, denn Abstimmungen können ja nicht vorgenommen und bindende Beschlüsse dieser Länderkonferenz gar nicht gefaßt werden; es kann sich nur darum handeln, daß zur Verfassungsfrage verschiedene Meinungen zum Ausdrucke kommen und ob die von fünf oder sechs Herren ausgedrückt werden, tut für die Sache gar nichts. Ich betrachte diesen Streit als „Prinzipienreiterei ersten Stils“, stehe aber auf dem Standpunkte, daß nunmehr, weil von Tirol ein Vertreter verlangt wird, auch unserem Parteigenossen Hafner die Möglichkeit gegeben wird, beizuwohnen.
Delegierter Dr. Schlegel:Bezüglich Oberösterreich ist die Sache sehr leicht. Der Landesrat hat beschlußmäßig die Delegierten bestimmt, und zwar für jede Partei die Herren Landeshauptmann-Stellvertreter und dann den legislativen Referenten Landesrat Dr. Schwinner und Herrn Landesamtsdirektor Attems. Nachdem ich aber höre, daß Herr Kollege Hafner zufällig hier anwesend ist, nehme ich gar keinen Anstand, namens Oberösterreich zu erklären, daß er als Experte teilnehmen kann.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Es liegen zwei Anträge vor, der Antrag Kunschak, daß überhaupt nur jene Experten beigezogen werden, die von den Landesregierungen bestimmt sind. Ich habe inzwischen festgestellt, daß von einer Landesregierung als Experte lediglich Herr Dr. Falser von Tirol bestimmt wurde, sonst niemand. Der zweite Antrag geht dahin, daß je zwei Herren von jeder Partei bestimmt werde, die das Verzeichnis der Experten aufzustellen haben und damit werden bestimmte Personen fixiert.
Delegierter Kunschak:Wenn die Delegation eines Landes selber zustimmt, daß ein Delegierter noch beigezogen wird, haben wir als Konferenz damit nichts weiter zu tun, als das zur Kenntnis zu nehmen. Ich bin nicht dafür, daß sechs Herren entscheiden, sondern die Delegation des Landes.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Ich bringe den Antrag zur Abstimmung, daß von jeder Partei zwei Herren bestimmt werden, welche diese Liste der Experten anzulegen haben und wenn der Antrag angenommen ist, sind diese Personen zu nominieren. (Abstimmung.) Der Antrag ist mit Majorität angenommen. Ich bitte um Vorschläge der Parteien.
Delegierter Speiser:Ich würde für die sozialdemokratische Partei vorschlagen die Herren Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gruener und Landeshauptmannstellvertreter Gruber.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Wünscht hiezu jemand das Wort? Es ist nicht der Fall.
Delegierter Dr. Rehrl:Die Christlichsozialen schlagen vor, Herrn Landeshauptmann Ender und Herrn Landesrat Lackner.
Delegierter Dr. Christoph:Von unserer Partei werden vorgeschlagen die Herren Landesrat Klusemann und Landesrat Schumy.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Sind die Herren mit diesen Vorschlägen einverstanden? (Zustimmung.) Ich komme zu dem weiteren Antrage; wer dafür ist, daß die sechs oder acht Herren aus Salzburg der Versammlung anwohnen können, möge die Hand erheben. Angenommen. Nachdem nunmehr die Frage der Legitimation, wer hier sein darf, festgestellt ist, welche Frage ich naturgemäß zuerst feststellen mußte, trete ich in die Geschäftsordnung ein. Es kommen die einzelnen Punkte zur Abstimmung. Bezüglich des Punktes, daß ein Vorsitzender gewählt wird, liegt ein Abänderungsantrag dahin vor, daß drei Vorsitzende bestimmt werden, welche gleichberechtigt sind und abwechselnd den Vorsitz zu führen haben; wer dafür ist, möge die Hand erheben. Der Antrag ist mit 14 gegen 7 Stimmen angenommen. Hat jemand zu den Punkten wegen Schluß der Rednerliste und der Debatte etwas zu bemerken? Es ist nicht der Fall. Ich frage überhaupt im allgemeinen, ob jemand etwas zu bemerken hat.
Delegierter Machold:Ich glaube, daß wir bei dieser Verhandlungsart zu einem Ergebnis nicht kommen werden. Ich habe die Geschäftsordnung früher nicht gesehen und sehe nun, daß sie 31 Artikel enthält, die der Reihenfolge nach behandelt werden sollen. Ich habe den Eindruck, daß wir uns zuerst klar sein sollten, welche Kompetenz wir der Konferenz einräumen, das ist die Grundlage, sonst reden wir viel oder wenig und aneinander vorbei und was wir uns von der Konferenz versprechen, wird nicht eintreten. Wir müßten zuerst als Verhandlungsgrundlage feststellen: die Kompetenz und die Grundlage der Konferenz und es wird nicht schwer sein, zu einer beiderseits befriedigenden Lösung zu kommen, sonst nützt unser Zusammensein nichts und es nützt nichts, wenn wir unsere Meinungen zu den einzelnen Punkten zum Ausdrucke bringen und über die hauptsächlichen Fragen keine Klarstellung herbeiführen. Ich meine, wir sollten die wichtigsten Kapitel herausnehmen und nicht über 31 Punkte die Debatte führen. Ich würde vorschlagen als Verhandlungsgrundlage: 1. Kompetenz und Grundlage der Konferenz. 2. Bundesstaat oder Einheitsstaat. 3. Kompetenzverteilung zwischen Staat und Ländern und die Finanzfrage. 4. Verwaltungsreform. 5. Länderkammer. 6. Grundrechte. Ich glaube, daß auch der Verfasser des Entwurfes mit diesen von mir vorgebrachten Vorschlägen sich einverstanden erklären kann. Ich bitte, die Geschäftsordnung nach dieser Richtung umzuändern.
Delegierter Dr. Kienböck:Wir kommen auf diesem Wege nicht zu jener Tagung, die wir alle wünschen. Es scheint mir unbedingt notwendig zu sein, daß wir uns über die formelle Vorgangsweise in einem engeren Kreise aussprechen, wir verlieren sonst Zeit in endlosen Debatten über formale Momente und ich glaube es ist unerläßlich, wie wir jetzt schon gesehen haben, daß die hier vertretenen Parteien eine kleine Anzahl von Herren namhaft machen, die sich bis morgen über den formalen Vorgang verständigen. Das ist der einzige Weg, auf den wir zu einer Basis gelangen können. Sonst ermüden wir uns ohne Resultat. Wenn der gute Wille vorhanden ist, daß wir die Hauptpunkte zum Gegenstande einer fruchtbaren Debatte machen, ist das der richtige Vorgang. Ich hatte die Meinung, daß wir uns über die formalen Punkte in einigen Augenblicken verständigen, es hat sich aber gezeigt, daß dies nicht der Fall ist. Wenn die Herren der Meinung sind, daß wir uns Schwierigkeiten formaler Natur bereiten sollen, werden sie darauf nicht eingehen. Wenn wir aber die Verfassung beraten wollen, müssen wir uns zuerst verständigen. Jede Partei soll zwei Herren namhaft machen, welche die Aufgabe haben, die Sache bindend abzumachen. Ich bitte die Sitzung zu unterbrechen; die Herren mögen sich über sämtliche Punkte einigen und die Fortsetzung der Verhandlung kann mit dem Meritum beginnen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Dieser Antrag ist aufzufassen als Verlegung der Plenarversammlung auf morgen früh.
Delegierter Dr. Schumacher:Ich bin mit dem Antrage Dr. Kienböck ganz einverstanden. Wir waren in einem kleineren Kreise leider ohne Zuziehung der Herren der sozialdemokratischen Partei, von der niemand anwesend war, dafür, dies in der Weise vorzunehmen. Auch wir haben uns vorgestellt, daß unter den Parteien das Einvernehmen gepflogen wird, aber auch heute Vormittag konnten wir mit den Herren Sozialdemokraten nicht zusammenkommen, weil sie anderweitig vergeben waren. Ich bin infolgedessen für den Vorschlag des Herrn Dr. Kienböck, denn sechs Herren werden die Sache rascher abmachen als das Plenum. Was mir nicht zusagt, ist das Eine, daß die ganze Beratung auf morgen vertagt werden soll. Nachdem die meisten Herren zuhause viel zu tun haben und wir die Zeit gut ausnützen müssen, schiene es mir doch angemessen zu sein, daß wir heute diesen Herren eine Stunde bestimmen als Termin, daß wir nachher wieder zusammentreten und mit dem Meritum der Beratung beginnen.
Delegierter Speiser:Wir sind mit dem Antrage des Herrn Dr. Kienböck einverstanden. Wir haben uns Vormittag mit der Geschäftsordnung befaßt, die früher vorgelegen ist, wir finden aber jetzt einen anderen Entwurf und sind dafür, daß ein Komitee eingesetzt wird, das den Weg beschließt, wie wir weiter kommen. Es soll jeder Klub im Hause zusammentreten und die drei Herren, die nach dem Vorschlage des Herrn Dr. Kienböck zu wählen wären und denen man gewisse Direktiven auf den Weg gibt, sollen sich einigen, dann könnten wir auf raschestem Wege zur Ueberwindung der formalen Schwierigkeiten kommen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Bezüglich des Antrages Dr. Kienböck liegt eine Meinungsverschiedenheit vor, insoferne, als der Antrag des Herrn Dr. Kienböck dahin geht, daß bis morgen die Verhandlung zu vertagen ist, während Herr Dr. Schumacher noch heute fortsetzen will.
Delegierter Dr. Kienböck:Ich bin auch damit einverstanden und schlage formal folgendes vor: Die Sitzung wird jetzt unterbrochen, die Klubs treten zusammen und beraten, die Sitzung wirdwieder eröffnet und dann werden wir sehen, wie weit wir kommen.
Delegierter Sever:Ich möchte nur konstatieren, daß die Möglichkeit vorhanden war, uns zu treffen, wenn die Herren Einberufer die sozialdemokratischen Vertreter hätten haben wollen, weil wir gestern abend angekommen sind und es Herrn Dr. Rehrl und den anderen Herren bekannt war, wo wir einloschiert sind; es hätte eine kurze Verständigung genügt, ich konstatiere aber, daß wir von niemand verständigt worden sind, daß wir zu dieser Vorbesprechung Delegierte entsenden sollen. Hätten die Herren das nicht allein ausmachen wollen, dann wäre uns diese Debatte erspart geblieben, so glaubten die Herren, daß sie ohne Vertreter der Sozialdemokratie das machen können und nun sehen sie, wohin das geführt hat. Auch ich bin für den Antrag des Herrn Dr. Kienböck, daß die Sitzung unterbrochen wird und die Klubs zusammentreten und zwei Delegierte wählen, dann sollen sich die Herren zusammensetzen, damit wir morgen früh arbeiten können.
Delegierter Preußler:Nachdem die Frage des Antrages Dr. Kienböck geklärt ist, möchte ich doch bitten, zur Abstimmung zu schreiten, darüber, daß wir uns heute vertagen, weil das zu wählende Komitee noch einige Zeit braucht und dann nach dem Abendessen die Herren vom Lande Salzburg eingeladen sind zu einem Konzert und zur Besichtigung des Mozarthauses. Zum Hierbleiben ist daher nicht mehr Zeit und wir können heute mit der Beratung nicht mehr viel anfangen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Bleibt der Antrag aufrecht, heute weiter zu verhandeln?
Delegierter Dr. Kienböck:Ich bitte, die Sitzung zu unterbrechen, die Klubs sollen zusammentreten und dann soll die Versammlung noch einmal eröffnet werden.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Die Bestimmung der drei Herren wäre also den Klubs überlassen. Wer für den Antrag ist, daß jetzt die Klubs zusammentreten, und die Sitzung noch einmal eröffnet wird, möge die Hand heben. Angenommen. Dem Herrn Delegierten Sever bemerke ich, daß Herr Dr. Kienböck beauftragt war, die Herren aufzusuchen und mit ihnen die Geschäftsordnung zu besprechen, daß er aber die Herren nicht gefunden hat. Ich unterbreche die Sitzung. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung.)
Vorsitzender Dr. Rintelen.Ich eröffne die Sitzung und ich erteile zur Angelegenheit der Experten das Wort dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Steiner.
Delegierter Steiner.Sehr geehrte Herren! Ich habe die Ehre, namens der christlichsozialen Delegierten für diese Tagung die Mandate zu nominieren für das vom Herrn Dr. Kienböck einzusetzende Komitee. Der Zweck ist bekannt. Wir nominieren den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Ender und den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schumacher und wir stellen an die geehrten Herren die Bitte, zuzustimmen. Ich stelle aber auch an den Herrn Staatssekretär Mayr die Bitte und an die drei von uns gewählten Herren Vorsitzenden, diesen Beratungen beizuwohnen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Das Wort hat der Herr Landeshauptmann Sever.
Delegierter Sever:Für die sozialdemokratische Partei nominiere ich zwei Delegierte in das Komitee und zwar den Herrn Stadtrat Dr. Danneberg und den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber aus Linz. Wir schließen uns dem Antrag der christlichsozialen Partei an, daß der Herr Staatssekretär Mayr sowie auch die drei Vorsitzenden dem Komitee angehören sollen.
Delegierter Christoph:Seitens der freiheitlichen Partei wird vorgeschlagen Herr Dr. Schmidt und Herr Schumy. Den Zusatzantrag wegen Beiziehung der Vorsitzenden und des Herrn Staatssekretär Mayr akzeptieren wir.
Vorsitzender Rintelen:Ich bringe die Anträge einheitlich zur Abstimmung und ich bitte die Anwesenden, die für diese Anträge stimmen, die Hand zu erheben. Einstimmig angenommen.
Delegierter Dr. Pflanzl:Ich habe darüber zu berichten, daß der Unterausschuß bezüglich der Ernennung von Experten sich dahin geeinigt hat, daß folgende Herren als Experten anzunehmen sind: Meidlinger-Burgenland, Dr. Steidl-Tirol, Nationalrat Abram-Tirol, Nationalrat Hafner, Oberösterreich, Dr. Beer Burgenland, Dr. Pflanzl-Kärnten, und den Experten Präsident Dr. Falser.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Hat jemand noch etwas zu bemerken. Es ist nicht der Fall. Mit Rücksicht darauf, daß dem Komitee die Entscheidung überlasen war, bringe ich den Antrag nicht zur Abstimmung, sondern ich bitte die Versammlung, den Beschluß des Komitees zur Kenntnis zu nehmen. Ich wollte dann noch die Herren befragen, wegen der Publikationen der heutigen Verhandlung. Es ist bekanntlich offiziell ein Preßkomitee bestellt worden und ich frage, ob die Versammlung auf dem Standpunkt steht, daß lediglich die Enunziationen dieses unter gemeinsamer Mitarbeit aller Parteien arbeitenden Komitees ausgegeben werden. Ich bitte darüber um eine Aeußerung.
Delegierter Speiser:Von Seite der sozialdemokratischen Partei schlagen wir in dieses paritätische Komitee vor: den Herrn Preußler, Landeshauptmann-Stellvertreter, Salzburg und den Herrn Nationalrat Danneberg, Wien.
Delegierter Dr. Schumacher:Ich möchte nur glauben, daß es zur Vereinfachung der Sache dienen könnte, wen nur ein kleines Komitee gewählt würde. Drei Mann dürften vollständig genügen und die Parität wäre gewahrt.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Hält der Herr Antragsteller den Vorschlag beider Herren aufrecht?
Delegierter Speiser:Wir würden dann den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler nominieren.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Es wären also die Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler, Dr. Schumacher und Dr. Pflanzl nominiert. Es bleibt noch die Frage über die Enuntiationen dieses Komitees. Behalten sich die Herren vor, sonst in dieser Weise den Zeitungen zu berichten? Ich glaube, daß das einheitlich geregelt werden muß.
Deleglerter Dr. Danneberg:Ich glaube, daß wir das erst bei Festsetzung der Geschäftsordnung in dem Komitee endgültig bestimmen können. Es ist ein Punkt in der Geschäftsordnung, mit der sich das Komitee beschäftigen wird, indem davon die Rede ist. Vielleicht setzen wir für die heutige Sitzung fest, daß nur der von diesem Pressekomitee ausgearbeitete Bericht in die Blätter kommen soll und das Geschäftsordnungskomitee wird dann morgen früh berichten, welchen Standpunkt es in dieser Sache der Konferenz vorschlägt.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Wenn niemand mehr das Wort wünscht, so nehme ich an, daß sie damit einverstanden sind, daß nur von dem Pressekomitee aus Berichte an die Zeitungen hinausgegeben werden. Da wir in der heutigen Versammlung nicht mehr weiter kommen werden, so würde ich die Versammlung heute schließen und ich setze die Fortsetzung der Verhandlungen des Plenum für morgen um 9 Uhr früh fest. Ich bitte aber das Komitee, bis dahin mit seinen Beschlüssen zum Abschluß zu kommen. Es liegt noch ein Antrag des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler, den er wahrscheinlich im Einvernehmen mit seiner Partei gemacht hat, daß die Sitzordnung sich nach den Parteien richten soll. Ich nehme an, daß das den allgemeinen Intentionen entspricht und bitte daher, vielleicht im Einvernehmen mit den drei Herren die neue Sitzordnung festzusetzen. Ich bitte also auch hierüber um geeignete Vorschläge.
Die Verhandlung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 5 Uhr 45 Min.)
Vorsitzende vormittag: Landeshauptmann Sever, nachmittags: Landesrat Christoph. (Beginn der Sitzung um 9 Uhr 15 Min.)
Vorsitzender Sever:Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Sehr verehrte Herren! Gestatten Sie mir, daß ich, bevor wir in die Tagesordnung eingehen, die beiden Herren Dr. Beer und Meidlinger als Experten des Burgenlandes herzlichst begrüße. (Beifall.) Durch die Anerkennung, Anteil nehmen zu dürfen an unserer Konferenz, wollen wir frei und offen kund tun, daß das Burgenland zu uns gehört und wir infolgedessen wünschen, daß die Herren auch an unseren Beratungen teilnehmen; zugleich gestatten Sie mir, die Herren Experten zu begrüßen, die die Kommission als zulässig erklärt hat. Die Tagesordnung ist bekannt. Dem Herrn Landeshauptmann Dr. Rintelen erteile ich das Wort über die Geschäftsordnung.
Delegierter Dr. Rintelen:Das Komitee, dem Sie gestern die Ausarbeitung über die Geschäftsordnung übertragen haben, hat gestern abend getagt, und ist zu folgenden einheitlichen Beschlüssen gekommen: Die Geschäftsordnung ist nach dem zweiten vorliegenden Entwurf mit nachfolgenden Modifikationen angenommen werden. Die Modifikation beim Vorsitz ergibt sich aus den gestrigen Beschlüssen. Punkt 2 bleibt unverändert. Bezüglich 3 ist folgende Fassung angenommen worden: „Die Feststellung der Meinungen wird derart vorgenommen, daß für jedes Land jede Partei ihre Aeußerung abgibt. Punkt 4 entfällt. Punkt 5 bleibt und ist ohnehin bereits erledigt durch die getroffenen Verfügungen und bezüglich des Punktes 6 ist folgende Modifizierung des Verhandlungsstoffes beschlossen worden: 1. Grundcharakter des Bundesstaates. 2. Bundesrat. 3. Bundespräsident. 4. Bundesheer. 5. Organe der Länder. 6. Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Mit Rücksicht darauf, daß die von den einzelnen Parteien bevollmächtigten Herren, gestern dieses Kompromiß angenommen haben, bitte ich daher, daß das Plenum dieses Kompromiß zur Kenntnis nimmt.
Vorsitzender Sever:Wird eine Einwendung erhoben? Ich konstatiere die einmütige Kenntnisnahme. Zu einer Erklärung hat sich Herr Landeshauptmannstellvertreter Gruber gemeldet.
Delegierter Gruber:Namens der sozialdemokratischen Teilnahme an dieser Konferenz erlaube ich mir, vor Eingang in die Tagesordnung folgende Erklärung zur Kenntnis zu bringen. (Liest): „Wir sozialdemokratischen Vertreter auf dieser Konferenz erklären, daß zur Verfassungsarbeit in der Republik Oesterreich ausschließlich die konstituierende Nationalversammlung berufen ist, welche zu diesem Zweck vom ganzen Volke gewählt wurde, und in deren Namen diese Berufung zum Ausdrucke kommt. Keine andere Körperschaft, wie immer zusammengesetzt, kann sich daher ein entscheidendes Votum in der Verfassungsfrage anmaßen. Diese Konferenz kann es um so weniger, als ihre Zusammensetzung durchaus nicht ein Spiegelbild der Volksmeinung ist, sondern vielmehr Delegierte in beliebiger Zahl, ohne Rücksicht auf eine wirklich verhältnismäßige Vertretung der Länder nach ihrer Bevölkerungszahl und der Stärke der Parteien zusammengetreten sind. Die Delegierten sind zum allergrößten Teile nicht einmal von den Landtagen gewählt, sondern von den Landesräten entsendet und viele von ihnen können infolge der mangelhaften Vorbereitung der Konferenz nicht einmal die Meinung ihrer Parteien abgeben, sondern nur ihre eigene, auf keinen Fall aber die offizielle Meinung der Landesversammlungen. Dieser Konferenz liegt kein Entwurf der Staatsregierung vor. Die Behauptung in der Eröffnungsansprache des Herrn Landeshauptmannes Meyer ist unrichtig, daß wir wenigstens einen Vorentwurf der Staatsregierung vor uns haben. Es ist vielmehr eine Privatarbeit des Staatssekretärs Professor Dr. Mayr, welche uns hier als Grundlage für eine Diskussion im letzten Augenblick unterbreitet wurde. Die Verhandlungen, die hier geführt werden, können keinen anderen Charakter tragen, als den eines unverbindlichen Gedankenaustausches, einer Enquete, deren Protokoll der Staatsregierung und der Nationalversammlung zur Information übermittelt werden soll. Da dieser unserer Anschauung Rechnung getragen wurde und gemäß der nun vereinbarten Geschäftsordnung Beschlüsse auf dieser Konferenz nicht gefaßt werden, sondern nur eine Aeußerung der Parteimeinungen erfolgen soll, nehmen wir an den Beratungen teil."
Vorsitzender Sever:Zum Worte gemeldet hat sich Herr Landeshauptmannstellvertreter Mayr aus Niederösterreich.
Dellegierter Mayr:Meine sehr verehrten Herren! Namens der christlichsozialen Vertreter von Wien und Niederösterreich habe ich Ihnen folgende Erklärung abzugeben: (Liest): „Die Vertreter der christlichsozialen Partei Wiens und Niederösterreichs beehren sich, ihre Stellungnahme zu vorliegenden Beratungsgegenstande in nachfolgenden Richtlinien festzusetzen: Sie begrüßen die Initiative der Länder, die durch diese Tagung ihrem Willen Ausdruck verleihen, an der Schaffung der Staatsverfassung konstitutiven Anteil zu nehmen. Sie erklären, daß sie ihre Interessen auf demselben Wege wie die übrigen Länder verfolgen und hoffen, in dieser Solidarität des Vorgehens die Interessen aller Länder und des eigenen Landes zum Wohle der Bevölkerung am besten zu fördern. Sie erklären den vom Staatssekretär Herrn Dr. Mayr vorgelegten Entwurf einer Bundesverfassung im allgemeinen als eine für die Beratung der Verfassung geeignete Grundlage und fordern, daß die Verfassung selbst der Erledigung ehestens zugeführt werde. Sie begrüßen und verlangen die Festlegung der Souveränität der Länder, die in der geschichtlichen und wirtschaftlichen Entwicklung und in der Förderung der breiten Schichten der Bevölkerung ihre Begründung findet. Die finanzielle Belastung der Länder muß derart geordnet werden, daß ihre Lebensfähigkeit gewährleistet ist. Eine naturgemäße Folgerung der selbständigen Stellung der Länder ist deren entsprechende Vertretung im Bundesstaat in einer die Interessen derselben schützenden Länderkammer. Die obenbezeichneten Vertreter stehen ferner auf dem Standpunkte der Trennung der politischen, administrativen und autonomen Verwaltung des flachen Landes Niederösterreich und der Stadt Wien. Die beiden Teile, und zwar das flache Land Niederösterreich und die Stadt Wien gelten im Sinne des in Beratung stehenden Verfassungsentwurfes als selbständige Länder. Durch diese Stellungnahme wird der Entscheidung über die Frage, in welcher Art und in welchem Umfange die Sonderung gewisser, beide Teile gleichartig berührender Interessen vorgenommen werden sollen, nicht vorgegriffen.“
Dolegierten Dr. Pflanzl:Ich habe Ihnen die Stellungnahme der deutschfreiheitlichen Parteien in folgender Erklärung kurz zu präzisieren: (Liest): „Die Länder haben nach Abtretung der Dynastie und dem Zusammenbruche des Donaureiches ihre selbständige Staatlichkeit und damit das Recht erlangt. über ihren Zusammenschluß zu einem Bundesstaate und über die Bundesverfassung selbständig zu entscheiden. Die Schaffung der Bundesverfassung hat durch gleichlautende Beschlüsse der konstituierenden Länder zu erfolgen. Im Hinblick auf den Friedensvertrag von St. Germain ist dieser von den Ländern auf Grund der gemeinsam angenommenen Gesetze rechtsgültig zustande gekommene Bundesvertrag auch gleichlautend von der konstituierenden Nationalversammlung zu beschließen. Die jetzt tagende Konferenz hat lediglich über einen vom Staatssekretär Dr. Mayr vorgelegten Verfassungsentwurf Vorberatungen durchzuführen, wobei ausdrücklich festgestellt wird, daß die Beschlußfassung den berufenen Landesversammlungen und der Nationalversammlung vorbehalten bleibt.“
Vorsikender Sever:Wir nehmen diese Erklärungen zur Kenntnis. Wegen Erkrankung hat sich entschuldigt Herr Landeshauptmannstellvertreter Langoth. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der Herr Staatssekretär hat sich in liebenswürdiger Weise bereit erklärt, bei jedem einzelnen Punkt einzugreifen. Ich glaube, die Herren werden das mit Vergnügen zur Kenntnis nehmen. Wir schreiten zu Punkt 1. Ich bitte den Herrn Staatssekretär das Wort zu ergreifen.
Staatssekretär Dr. Mayr:Nach den gestern getroffenen Vereinbarungen haben wir uns in erster Linie zu beschäftigen mit dem Grundcharakter des Bundesstaates. Die Artikel 1 bis 9 in dem vorliegenden Entwurf, den ich mir erlaubt habe, vorzulegen, beschäftigen sich mit dieser Materie. Der Grundcharakter des Bundesstaates ergibt sich nach diesen Artikeln in folgender Weise: Oesterreich bleibt eine demokratische Republik gemäß des Gesetzes vom 12. November 1918. Dieses Gesetz ist einfach rezipiert, und zwar soll dieses demokratische Oesterreich mit allen Konsequenzen naturgemäß in der Gesetzgebung und Verwaltung zum Ausdruck kommen. Diese Bestimmung des Charakters entspricht auch der Koalition vom 17. Oktober, welche beide große Parteien des Parlamentes geschlossen haben. Ich brauche weiter darauf nicht hinzuweisen, daß der Name Oesterreich gewählt werden mußte, mit Rücksicht auf den Frieden von St. Germain. Was sonst noch in diesen Paragraphen im Zusammenhange steht, Wappen, Siegel usw. entspricht auch den schon bestehenden Gesetzen.” Ich möchte nur noch betonen, daß der deutsche Charakter des Bundesstaates durch verfassungsmäßige Festlegung schon seit dem Gesetze vom 21. Oktober 1919 besteht, unbeschadet des Friedensvertrages von St. Germain. Mit diesen wenigen einleitenden Worten glaube ich vorläufig den Herren das Wesen der Materie, um die es sich in diesen Punkten handelt, dargelegt zu haben.
Vorsitzender Sever:Die Debatte zu Punkt 1 ist eröffnet.
Delegierter Dr. Gruener:Wir sind der Meinung, daß sich von Habsburg nicht die Länder befreit haben, sondern das deutschösterreichische Volk, daß die Länder in ihrer Souveränität längst verklungen sind, wenn sie überhaupt eine solche gehabt haben, daß sie durch die Habsburger-Dynastie zusammengehalten worden sind und durch Jahrhunderte alle ihre Rechte praktisch aufgegeben haben, daß das Volk es aber war, das damals im November die Macht an sich riß und den Staat gründete. Wir glauben auch nicht, daß durch die Wiederaufrichtung der Länderherrschaft eine Besserung fürs gesamte Volk herbeigeführt werden könnte. Die Konsequenz dieser Idee würde sein, daß auch Teile dieser Länder nach Selbständigkeit ringen würden. Wir insbesondere in Tirol haben ja in einzelnen Bezirken bereits solche Bestrebungen. Ich will nicht davon reden, daß einzelne Kirchtürme, einzelne Bürgermeister, gern sich an ein anderes Reich anschließen möchten, wegen der Valuta-Spekulation. Nicht von dieser traurigen Erscheinung will ich sprechen, sondern davon, daß wir im Land Tirol, dieses als Exempel genommen, bereits Teile haben, die erst spät an das Land gekommen sind, zum Teil wirtschaftlich gar nicht mit uns zusammen hängen. Im Lande Tirol ist der schönste Teil durch den Frieden von St. Germain geraubt worden, was übrig geblieben ist, stellt aber noch ein vollständiges Ganzes dar. Nur der Bezirk Lienz ist so entfernt vom übrigen Land Tirol, daß er überhaupt nicht leicht zu erreichen ist, das man praktisch sogar durchs Ausland Italien fahren muß, um ihn überhaupt zu erreichen. Wir haben in Tirol noch andere Bezirke, die wirtschaftlich so schwer mit uns zusammenhängen, weswegen dort das Bestreben geht, sich allein an Bayern anzuschließen. Es gibt Gemeinden, die wir von Innsbruck aus nur mit dem Flugzeug erreichen könnten, wie die Gemeinde Jungholz, die nur durch bayerische Straßen besucht werden kann. So wie in Tirol dürfte es auch in anderen Ländern sein. Die Landesgrenzen sind nicht etwas Bleibendes, sondern durch besondere Umstände Geschaffenes. Sie zerbröckeln, häufen sich wieder, sie sind kein bleibendes Gebilde, sondern von der Zeit gebildet. Gerade in Tirol wird die praktische Frage auf die Tagesordnung kommen, ob nicht einzelne Teile absolut abfallen müssen, weil sie von der Landeshauptstadt Innsbruck gar nicht erreicht werden können; insbesondere trifft das beim Bezirk Lienz zu, der sich nach Kärnten orientieren muß, wenn er überhaupt verwaltet werden soll, oder er macht sich zu einem selbständigen Bezirk oder Land Ich für meinen Teil, beziehungsweise für meine Partei in Tirol, glaube nicht daran, daß die Länder die geeigneten Rechtssubjekte wären, eine Besserung in dieser Staatsgemeinschaft herbeizuführen. Es bedarf gewiß einer Konzentration, um alle Mittel auszunützen und alle zu benützen, wodurch eine Besserung der Verhältnisse herbeigeführt werden kann. Ich habe über die Tiroler Verhältnisse gesprochen, weil sie mir am nächsten liegen. Ich glaube aber, daß die Verhältnisse auch auf andere Länder angewendet werden können. Nicht die politischen Grenzen sind maßgebend, die selbst wieder zerfallen, nicht die einzelnen Bezirke, die nach Selbständigkeit ringen, sondern die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Bedürfnisse ist es, die bestimmend sein muß.
Delegierter Dr. Pflanzl:Im Oktober 1918 wurde von dem Staatskanzler Dr. Renner, der als Berichterstatter des Verfassungsausschusses der konstituierenden Nationalversammlung fungierte, ausdrücklich betont, daß es eine unbedingte Notwendigkeit sei, die Verfassung so rasch als möglich zu schaffen, weil eine große Reihe von Rückwirkungen für das ganze wirtschaftliche und politische Leben davor zu erwarten sei. Heute stehen wir erst am Beginn der Lösung dieser Verfassungsfrage und Sie können überzeugt sein, daß diese Verzögerung in der Schaffung der Verfassung sicherlich nicht zum Vorteil für unseren Staat und das ganze wirtschaftliche Leben des Staates gewesen ist. Der heute zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf sieht eine bundesstaatliche Regelung der Verfassung vor. Daraus geht hervor, daß Gliedstaaten, einzelne staatliche Individualitäten, die sich zu einem solchen Bundesstaate zusammenschließen, vorhanden sind. Diese selbständigen staatlichen Individualitäten sind uns in den Ländern tatsächlich gegeben. Wenn vom Herrn Vorredner behauptet wurde, daß die Länder eigentlich nie eine Souveränität besessen haben, daß die historischen Grenzen nicht die Grenzen staatlicher Einzelindividuen gewesen sind, ist das nicht richtig. Es würde mich zu weit führen, wenn ich die ganze historische Entwicklung verfolgen würde. Tatsache ist, daß die Länder als solche zur Zeit, als sie der Donaumonarchie angeschlossen wurden, einzeln die Staatssouveränität hatten. Ich könnte dies des Näheren von meiner Heimat Kärnten ausführen. Ich will kurz darauf hinweisen, daß die Entwicklung der staatlichen Selbständigkeit in schwerem Kampfe, den die landesfürstliche Gewalt gegen die Stände geführt hat, 1620 zusammengebrochen ist, daß die Länder als solche durch die pragmatische Sanktion in eine gewisse Verbindung zur Dynastie, aber nicht zur Verbindung untereinander gekommen sind, und daß sie später zum Einheitsstaat umgestaltet wurden. Nach dem Zusammenbruche unseres Donaureiches sind jedoch die alten Souveränitätsrechte der Länder wieder lebendig geworden und die Länder haben in sich das lebendige Bewußtsein getragen, auch nach dem Zusammenbruch, daß sie selbständige Staatsgebilde geworden sind und daß ihre alten staatlichen Souveränitätsrechte wieder neu erwacht sind. Ich möchte dies besonders für das mir naheliegende Land Kärnten des Näheren ausführen. Wir haben im November des Jahres 1919 von der konstituierenden Nationalversammlung einen Verfassungsentwurf zugesendet erhalten, am 11. November 1918 haben wir diesem Verfassungsentwurf zugestimmt. Selbstverständlich mit den uns für recht dünkenden Abänderungen. In diesem Verfassungsentwurf war im ersten Hauptstück Folgendes enthalten: (Liest): 1. Das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet des ehemaligen Herzogtumes Kärnten und jene gemischtsprachigen Siedlungsgebiete dieses Herzogtumes, die sich auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes ihrer Bewohner dem Staatsgebiete des Staates Deutschösterreich verfassungsmäßig anschließen, bilden unter dem Namen „Land Kärnten“ eine gesonderte, eigenberechtigte Provinz des Staates Deutschösterreich, vollziehen hiemit den Beitritt zu diesem Staate, und erkennen unter Wahrung des vollen Selbstbestimmungsrechtes der Landesversammlung, die Montag, den 21. Oktober 1918, im Landhause zu Wien konstituierte Nationalversammlung von Deutschösterreich an. Wenn diese Fassung von dem Lande Kärnten vollinhaltlich angenommen worden wäre, dann wäre der Schluß gerechtfertigt, daß wir auf den größten Teil unserer ganzen Landessouveränität verzichtet haben und zwar zugunsten des Einheitsstaates, den wir Bundesstaat oder sonst wie nennen wollen. Nun hat die konstituierende Landesversammlung diesen Passus ausdrücklich gestrichen und nicht anerkannt und dadurch ausdrücklich zu erkennen gegeben, daß sie auf dem Souveränitätsrecht besteht und die Selbständigkeit unter allen Umständen gewahrt wissen will und sie hat lediglich beigefügt, das Land Kärnten erkennt unter allen Umständen sein volles Selbstbestimmungsrecht an und tritt nur so in die Nationalversammlung ein. Wenn in einzelnen Blättern, besonders in Wien von Dr. Kelsen behauptet wird, daß die Länder dadurch, daß sie die konstituierende Nationalversammlung anerkennen, sich des Selbstbestimmungsrechtes begeben haben, so trifft das auf Grund des von uns geschaffenen Gesetzes für Kärnten nicht zu. Es ist dieser Gedanke der Selbständigkeit des Landes auch ganz besonders zum Ausdrucke gelangt im Gesetz vom 21. März 1919. Ich betone, daß wir durch die Not gezwungen, zu diesem Standpunkte unter allen Umständen uns bekennen mußten, denn wir haben gesehen, daß wir von der Zentrale aus für unsere furchtbar schwierige Situation nicht das richtige Verständnis gefunden haben; hätten wir uns lediglich nach dem gerichtet, was uns von Seite der Zentrale vorgeschrieben wurde, so wären wir heute nicht mehr da, wo wir sind, das Land Kärnten wäre als selbständiges Land und als Bestandteil der deutschösterreichischen Republik überhaupt nicht mehr, es wäre ebenso verschwunden wie Südsteiermark und die deutschen Gebiete in Nordböhmen und Mähren; nur dadurch, daß wir mit den Waffen in der Hand unsere Freiheit und unser Selbstbestimmungsrecht uns errungen und festgehalten haben, nur dadurch ist es uns möglich gewesen, daß wir nicht wie die anderen deutschen Gebiete einfach verschwunden sind. Ich möchte betonen, daß über die Kompetenz des verfassunggebenden Landtages das Gesetz vom 21. März 1919 erschienen ist und kundgemacht wurde, gegen welches ein Einspruch oder eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof nicht erfolgt ist. Dieses Gesetz lautet im Artikel II ausdrücklich: Artikel II. Der Landtag ist berufen, die selbständige Stellung des Landes Kärnten zu vertreten, die Verfassung des Landes (Landesordnung) zu beschließen und über die Frage des Zusammenschlusses der deutschösterreichischen Länder zu einem Gesamtstaate oder des Anschlusses des Landes an einen anderen Staat durch Volksabstimmung entscheiden zu lassen. Präziser und prägnanter kann das Land die Wahrung seiner Souveränität sich nicht vorbehalten. Es ist daher, wenn von Seite des Herrn Vorredners behauptet wurde, daß die Souveränität der Länder nicht bestanden hat und daran nicht festgehalten wurde, dies nicht richtig. Unsere Auffassung geht dahin, daß der Staat auf Grund eines freien Vertrages zwischen den einzelnen konstituierenden Länder zustandekomme, in diesem Bundesvertrag werden einzelne Rechte dem Bunde zugewiesen und der Staat hat innerhalb der ihm zugewiesenen Rechte das Bundesgesetzgebungsrecht und die Bundesexekutive; jeder Gliedstaat bleibt aber vollkommen selbständig, insoweit er sich nicht die Kompetenz an den Bund abgibt; es findet also eine eigentliche Teilung der Souveränität und der politischen Autorität zwischen dem Bundesstaat und den einzelnen Gliedstaaten statt, innerhalb der Kompetenz, welche die Gliedstaaten sich vorbehalten. Ich möchte vor allem nur kurz über das formelle Zustandekommen dieses Bundesstaatsvertrages einige Worte verlieren und es ist dieser Gedanke auch in der von uns abgegebenen Erklärung zum Ausdrucke gekommen. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß der Bundesvertrag durch gleichlautende Beschlüsse in den gesetzgebenden Körperschaften der Gliedstaaten entstehen soll. Infolge des Friedens von St. Germain haben wir auch noch den Fall vorgesehen, daß die konstituierende Nationalversammlung diese von den Ländern beschlossenen Verfassungsgesetze, die schon rechtskräftig den Bundesvertrag vorsehen, ebenfalls zu beschließen hat. Im übrigen sind wir mit der Fassung des bundesstaatlichen Gedankens, wie er vorliegt und in dem ersten Paragraphen zum Ausdrucke kommt, vollständig einverstanden. (Beifall und Händeklatschen.)
Delegierter Kunschak:Wir haben gestern von Seite der sozialdemokratischen Vertreter zu Beginn der Konferenz eine Erklärung vernommen, in welcher sich diese Partei für den bedingungslosen Anschluß an Deutschland ausspricht. Aus dieser Erklärung, die unsererseits eine Erwiderung nicht gefunden hat, weil wir glauben, daß diese Frage bereits außerhalb der Diskussion steht, als eine entschiedene Frage, könnte man zum Schlusse kommen, als ob der Länderkonferenz durch diese Erklärung nachgesagt werden soll, daß sie durch ihre Arbeit die Anschlußmöglichkeit durchkreuzen will. Demgegenüber will ich mit allem Nachdrucke feststellen, daß das, was uns heute hier vorliegt, in keiner Weise den Anschlußgedanken an irgend ein Reich und noch viel weniger an Deutschland hindert. Wenn heute hier eine Einigung über die Grundlagen der neuen Verfassung für den österreichischen Staat gefunden werden könnte, so würden diese Richtlinien in keiner Weise ein Hindernis sein, daß sich der Anschluß an Deutschland vollzieht; noch viel weniger liegt es in unserer Absicht, solche Hindernisse zu schaffen, und ich lege Wert darauf, festzustellen, daß wir die innerste Überzeugung haben, daß durch unsere Arbeit der Anschluß an Deutschland weder verhindert noch erschwert wird und daß wir daher unsere Arbeit unter diesem Gesichtswinkel mit voller Beruhigung unseres politischen und staatlichen Gewissens fortführen können. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Länder überhaupt eine Existenzberechtigung haben, und sie wurde dahin beantwortet, daß diese Berechtigung nicht gefunden, noch viel weniger anerkannt werden kann, sondern daß eigentlich der österreichische Staat es ist, der alle Machtvollkommenheit in seinen Händen vereinigt und durch seine Organe ausübt und daß die Länder nichts anderes sind als Vollzugsorgane der zentralen Staatsgewalt. Ich möchte demgegenüber feststellen, daß doch die Länder historische und darüber hinaus auch volkswirtschaftliche Individualitäten sind, und als solche üben sie eine Wirkung aus, die weit stärker ist, als viele zugeben oder sich dessen bewußt sind; sie üben eine so kräftige Wirkung aus, daß die Staatsgewalt, wenn sie schon bestünde und fundiert wäre, an dieser Kraft der Länder nicht vorbeikommen könnte. Wir haben das im alten Oesterreich zu beobachten Gelegenheit gehabt. Es hat eine Periode gegeben, in der derselbe Gedanke, den heute Herr Dr. Gruener zumAusdrucke gebracht hat, das politische Glaubensbekenntnis war, der Geßlerhut, vor dem sich jeder verbeugen mußte, wenn er nicht als schlechter Patriot und dummer Politiker bezeichnet werden wollte. Man hatte das festgelegt in einer Weise, die in formaler Beziehung wirklich nichts mehr zu wünschen übrig gelassen hat, und vom ersten Tage an des Auftretens der zentralistischen Verfassung mußte man wieder den Zentralismus abbauen, und einmal links und einmal rechts in dieser oder jener Form Konzessionen machen, so daß wir heute feststellen können, daß der Zentralismus in Oesterreich im geplanten Sinne nur eine gesetzgeberische Episode und Stilübung war; darüber hinaus hat er politische Bedeutung nicht erlangt und hat sich in keiner Weise gegenüber der Individualität der Länder durchzusetzen vermocht. Wir haben bis zum Zusammenbruche zentralistische Gesetze gehabt, aber wir wissen, daß alle diese durch verschiedene Verordnungen und andere Gesetze wieder vollständig durchlöchert waren, und es gab eigentlich mit Ausnahme des Heereswesens bis zum Zusammenbruche eine wirklich zentrale Gewalt nie. Daß ganz unbekümmert um die Landesexistenz vorgegangen worden wäre, war nicht möglich. Denn alle Gesetze, selbst das Reichsvolksschulgesetz, haben doch nur den Charakter von Rahmengesetzen getragen, und aus verschiedenen Bestimmungen, insbesondere aus den Durchführungsverordnungen, ersieht man nichts als eine Verbeugung nach der anderen vor der historischen und staatsrechtlichen Individualität der Länder. Es ist diese, wenn auch gesetzlich nicht anerkannte Kraft des Ländergedankens so groß, daß sich gar niemand dieser Wirkung entziehen könnte, und es ist bezeichnend, daß auch die Verfassungen, welche die politischen Parteien für sich aufgestellt haben, keine zentralistischen sind, sondern weitgehend dem Landescharakter angepaßt sind und eine gewisse Landesautonomie aufweisen. Die zentralistischeste politische Organisation ist die der Partei des Herrn Dr. Gruener; aber wir müssen konstatieren, daß sie nicht etwa sich auf den Standpunkt gestellt hat: „Die Parteileitung in Wien diktiert und die Genossen in den Ländern haben zu gehorchen“, sondern sie haben ihre Verfassung so aufgebaut, daß nur im gewissen Sinne die Zentralleitung die Einhaltung der Grundsätze des Parteiprogrammes zu überwachen hat und in Wirklichkeit die Landesparteileitungen eine außerordentlich weitgehende Autonomie besitzen, die ihren Ausdruck findet in der Landesparteileitung und in der Abhaltung der Landesparteitage. Wir kommen also nicht darüber hinaus, daß die Länder eine Tatsache in unserem persönlichen, gesellschaftlichen und staatlichen Leben darstellen, und wenn Herr Dr. Gruener auf verschiedene territoriale Schwierigkeiten verwiesen hat, die insbesondere in Tirol zum Ausdrucke gekommen sind, so bestehen diese Schwierigkeiten naturgemäß auch dann, wenn es kein Land mehr gibt. Wenn man z.B. das Gebiet der Hinterries in Tirol betrachtet, so ist es ein solches, daß es nach seiner verkehrspolitischen Lage eigentlich nach Bayern gehört. Es ändert aber an dieser Tatsche der Umstand, daß die Länder zu beseitigen sind, gar nichts, denn auch dann hat dieses Gebiet zum Staate Oesterreich keine andere Verbindung als jetzt. Es ist interessant, daß die Verkehrsschwierigkeiten in vielen kleinen Ländern nie dazu geführt haben, daß die politischen Organisationen gesagt hätten: Irgend ein Gau in Salzburg hat jetzt zu wenig Verbindung mit Salzburg, den werden wir parteipolitisch der Steiermark hinzuschlagen. Ich meine, wir sollen uns über solche Tatsachen, die stärker sind als eine Theorie und die sich am grünen Tisch und in Versammlungen nicht erledigen lassen, nicht versuchen, uns einfach mit einer mehr oder weniger noblen und geistreichen Geste hinwegzusetzen. Die Länder sind faktisch früher gewesen als der alte Staat Oesterreich, darüber besteht gar kein Zweifel, und wenn wir heute auf Salzburger Boden tagen, so ist es angebracht, zu erinnern, daß es gar nicht lange her ist, daß das Land Salzburg seine hundertjährige Zugehörigkeit zu Oesterreich gefeiert hat. Wer nur einigermaßen die Geschichte kennt, wird zugeben müssen, daß es faktisch, bevor es dieses Oesterreich gegeben hat, die Länder mit sehr weitgehender Selbständigkeit gegeben hat. Es hat einmal ein Mann gesagt: „Dieses Oesterreich ist eigentlich nur zusammengeheiratet worden“, und das allein beweist schon, daß die Länder früher gewesen sind. Wir sollten uns darüber den Kopf nicht zerbrechen; aber wenn man auf den Gedankengang des Herrn Dr. Gruener eingehen wollte, käme man zu der Frage, welche im Volksleben gestellt wird, was früher war: Die Henne oder das Ei. Ich möchte glauben, daß wir uns nicht darauf verlegen sollten just hier eine uniforme Einheit schaffen zu wollen und die einzelnen Lebewesen so zu strangulieren, daß sie nur mehr vegetieren oder überhaupt ihr Leben lassen müssen. Es kann sich nur darum handeln, bei voller Wahrung der Individualität und der staatsrechtlichen Hoheit des einzelnen Landes eine Zusammenfassung zu finden, bei welcher der Zweck eines jeden Landes und der übergeordnete Zweck des Staates gewährleistet werden kann. Wenn ich mir Oesterreich vorstelle als Deutschösterreich, so kann ich es mir nur vorstellen als einen Zweckverband von Ländern, die allein auf sich angewiesen, ihre Existenz nur schwer oder überhaupt nicht finden können, und die Verfassung hat nach meiner Anschauung keinen anderen Zweck, als einen solchen Zweckverband zu schaffen. Ich möchte zum Schluß noch folgendes bemerken: Der Autonomiegedanke wirkt selbst dort, wo er historisch nicht gegeben ist, so stark, daß er historisch Gewordenes zu brechen vermag. Sehen wir nach Wien und Niederösterreich. Wien und Niederösterreich sind etwas historisch Gemeinsames geworden, sind eine historische Einheit, und doch wirkt der Gedanke der Autonomie so stark, daß die Wiener selbständig sein wollen, sie wollen vom Lande losgelöst sein und die Niederösterreicher wollen von der Stadt Wien losgelöst sein. Ich persönlich habe immer zu jenen gehört, welche diese historische Einheit verteidigt und diese Trennungsbestrebungen bekämpft haben. Aber ich sehe ohne weiteres ein, daß die Entwicklung da ruhig über meine Ansichten hinwegschreitet. Der Gedanke der Autonomie ist nun einmal so elementar zur Entwicklung gekommen, daß es ein Unsinn wäre, sich gegen denselben stemmen zu wollen. Und so erleben wir denn, daß, während wir gleichzeitig die Länderautonomie aufheben und opfern wollen, zugunsten einer Fiktion, die man zentrale Staatsgewalt nennt, man im selben Augenblicke eine bestehende Einheit auseinanderfetzt und daneben noch eine neue konstruieren will, die niemals in der Geschichte bestanden hat, sondern immer nur als ein wertvolles Element einer Verfassung. Ich glaube, wohin wir greifen, sehen wir die Unmöglichkeit, an der historischen und volkswirtschaftlichen Individualität der Länder vorbeizukommen, und wohin wir greifen, sehen wir auch Widersprüche, in die wir uns selbst bei unseren Versuchen verwickeln. Ich würde glauben, daß wir über diese Frage endlich hinwegsehen sollen, ob die Länder eine Existenzberechtigung haben oder nicht und daß wir vielmehr die Existenzberechtigung und die Souveränität der Länder anerkennen, meinetwegen mit lachendem Munde oder tränenden Auges. Das ist mir gleichgültig. Wir sollen versuchen, eine Grundlage zu bilden, diese Länder zusammenzuführen zur Bewältigung gemeinsamer Arbeit, auf welcher dann der Segen erblühen soll, der ein glückliches Oesterreich sichert und der jedem einzelnen Bestandteil geordnete Zustände gewährt.
Delegierter Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Uhrer:Meine sehr geehrten Herren! Nach Rücksprache mit den Herren meiner Partei aus der grünen Mark habe ich kurz folgendes zu erklären: Wir stehen auch grundsätzlich auf dem Standpunkt voller Freiheit, gewährleistet durch den Wegfall der pragmatischen Sanktion bezw. des Herrscherhauses. Wir betrachten uns nur gebunden durch den Friedensvertrag von Saint Germain. Wenn von einem der Herren Vorredner angeführt wurde, daß, wenn wir die Freiheit der Länder anerkennen würden, dieses Beispiel bis zum letzten Kirchturm ziehen würde, so kann ich mich dem nicht anschließen, weil ich die Ansicht vertrete, daß die Länder historische Individualitäten sind. Ich habe dabei in erster Linie die steirischen Verhältnisse im Auge. Die revolutionäre Begründung des Staates Deutschösterreich ist nach unserer Ueberzeugung — und dafür gibt uns die letzte Vergangenheit Recht — nicht in der Weise entstanden, daß nach der Zertrümmerung der alten Monarchie die Staatsgewalt durch die Nationalversammlung übernommen worden wäre. Es hat sich vielmehr aus der Mitte der Nationalversammlung ein Vollzugsausschuß gebildet, der dann, und zwar war das Ende Oktober, den Wortlaut seiner Beschlüsse an die einzelnen Länder mitgeteilt hat, die ihren Beitritt zu Deutschösterreich erklären sollten. Die in Steiermark vollständig selbständig gebildete Landesversammlung hat hierauf „den Beitritt zum Staate Deutschösterreich“ vollzogen und sich eine provisorische Verfassung gegeben. Dieser Beschluß wurde von der provisorischen Nationalversammlung anerkannt. Der hierin zum Ausdruck kommende Gedanke einer vertragsmäßigen Konstituierung des Staates ist von symptomatischer Bedeutung. An dieser Tatsache ändern auch spätere theoretische Bestreitungen nichts. Für Steiermark kommt überdies in Betracht, daß nach dem bereits am 25. Oktober erfolgten Rücktritt des Statthalters eine eigene Revolution erfolgt war. Schließlich und endlich wurde durch die Erlassung einer Landesordnung durch den Landtag, der die Staatsregierung beigetreten ist, der Standpunkt, daß die Länder frei und selbständig über ihre Verfassung verfügen, neuerlich festgelegt. In dieser vertragsmäßigen Konstituierung des Staates Deutschösterreich lag schon die Basis für die selbständige Landesordnung und liegt darin nur eine Fortsetzung der geschichtlichen Entwicklung der Souveränität der Länder und in ihr liegt auch die Basis für die heutige Verhandlung.
Delegierter Senatspräsident Dr. Falser:Delegierter Senatspräsident Dr. Falser: Herr Dr. Gruener hat zum Beweise seiner Ausführungen dargelegt, daß die Souveränität der einzelnen Länder überhaupt angezweifelt werden müsse, daß aber das Werk der Habsburger jedenfalls vernichtet worden sei. Diese Behauptung ist nach meiner Ueberzeugung ganz unrichtig, und es trifft auch das Beispiel, das er herangezogen hat bezüglich meines Heimatlandes, nicht zu. Tirol hat schon im 13. Jahrhundert sich als selbständiges souveränes Gebiet innerhalb des damaligen Deutschen Reiches gebildet. Die Grafen von Tirol haben konsequent und bewußt dahin gearbeitet, auf die Konsolidierung dieses Landes. Sie haben auch durch sehr wichtige Verträge mit den damals ebenfalls souveränen Bischöfen von Trient und Brixen es dahin gebracht, daß eine Grundlage für einen politischen und wirtschaftlichen Zusammenschluß geschaffen worden ist. Dieses Land Tirol, das allerdings später dann territorial erweitert worden ist, haben die Habsburger durch Verträge erworben und sich überhaupt durch Verträge oder Heiraten in den Besitz des größten Teiles der Alpenländer gesetzt. Ueberall aber ist der Gedanke zum Durchbruch gekommen, und er wurde auch von der Dynastie niemals verleugnet, daß die pragmatische Sanktion in jedem einzelnen Lande daran nichts ändert. Sie hat nur ein Band um die verschiedenen Länder geschlungen, ohne daß dadurch die Souveränität der Habsburger in den einzelnen Ländern aufgehoben worden wäre. Im Gegenteil, die Sanktion wahrte die Rechte der Länder, und speziell Tirol hat nur unter Verwahrung seiner alten Souveränitätsrechte sich entschlossen, die pragmatische Sanktion durch den Landtag anzunehmen. Selbst die Dezemberverfassung hat noch die Individualität der Länder anerkannt, indem die Verfassung, die auf Grundlage der Länder aufgebaut war, durch die Bestimmung, daß der Reichsrat durch die Länder beschickt wird, ebenfalls wieder von der selbständigen Individualität der Länder eine Verbeugung gemacht hat. Der Herr Dr. Gruener hat erwähnt, daß ebenso wie die einzelnen Länder auch die einzelnen Bezirke sich abtrennen könnten und verlangen könnten, daß ihnen die Souveränität zugesichert wird. Meine Herren, da ist ein großer Unterschied. Die einzelnen Bezirke sind niemals souverän gewesen, sie haben immer zu einem souveränen Staat gehört, und wenn sie jetzt die Souveränität verlangen wollten, so wäre das ein offener Bruch mit den bestehenden Rechtszuständen, es wäre ein Treubruch, der vorkommen mag, der dann eine neue Souveränität bilden kann, der aber keineswegs gerechtfertigt ist und geduldet werden könnte, und zwar deshalb, weil die Länder auf die ihnen zugestandene alte Souveränität Anspruch machen müßten. Mit demselben Rechte könnte auch eine Gemeinde sagen, ich will auch souverän sein. Ich glaube daher, daß diese Ausführungen des Herrn Dr. Gruener durchaus nicht zutreffen und daß demselben die Bestrebungen der Länder nach der alten Souveränität nach dem Wegfall des bisherigen staatlichen Verbandes wie er in der pragmatischen Sanktion begründet ist, entgegengehalten werden können.
Delegierter Resel (Steiermark):Sehr verehrte Herren! Aus den bisherigen Verhandlungen ist hervorgegangen, daß Steiermark in der ganzen Frage sich nicht so intensiv beschäftigt hat, als es die Herren für Tirol und Salzburg getan haben. Der Grund liegt darin, daß wir momentan so viele andere Sorgen haben, wie wir über die jetzige Zeit hinwegkommen, so daß wir uns mit dieser Frage weniger beschäftigen konnten. Wie kann eigentlich die Frage mit dem Staat und mit der Historie der Länder in Einklang gebracht werden? Es herrschen diesbezüglich, glaube ich, selbst unter den verschiedenen Parteien keine vollständig einheitlichen Ansichten und ich kann erklären, daß ich wiederholt einen von einzelnen Parteigenossen abweichen den Standpunkt vertreten habe. (Hört!-Rufe.) Ich war immer für einen Einheitsstaat und gegen einen Bundesstaat. Ich möchte daran erinnern, daß ich seinerzeit einmal im steirischen Landtag erklärt habe, daß ich gegen die historischen Ländergrenzen bin, weil sie unzweckmäßig sind. Ich habe damals bereits einen Kampf geführt für die Beseitigung von Landesgrenzen und für die Einteilung des Staates nach Kreisen, nicht bloß, weil damals die nationale Frage eine besondere Rolle gespielt hat, sondern weil die Autonomie der Länder, eigentlich sollten wir sagen die Selbstherrlichkeit der Länder, den Gesamtinteressen immer abträglich war. Wenn hier von der historischen Entwicklung gesprochen wird, so muß ich zu meinem Leidwesen erklären, daß mein Urteil durch Geschichtskenntnisse wenig getrübt ist. Ich habe beim Herabfahren den Herren von Wien gezeigt, wo ich geboren bin, und wo ich in die Schule gegangen bin, und zwar in eine zweiklassige Volksschule. Am Land draußen hat man sich wenig historische Kenntnisse zu erwerben vermocht. Die Eindrücke meiner Kindheit sind dahin gegangen, daß der Bauer eingepfercht zwischen zwei Adelsgeschlechtern furchtbar gelitten hat und meine Ansicht hat sich dahin kristalisiert, daß man diese Unterdrückung des Bauern und den Feudalismus beseitigen muß. Ob das innerhalb der Ländergrenzen geschehen soll, daran hat man damals nicht gedacht. Nun, meine Herren, die ganze historische Entwicklung ist eine feudale. Wir hatten früher bloß die Stände. Die Abgrenzung der Länder ist nicht erfolgt nach Zweckmäßigkeit, sondern nach den jeweiligen Machtverhältnissen einzelner Geschlechter oder nach den jeweiligen Zuteilungen durch die Güte des Staatsoberhauptes. Einzelne Grafen oder Fürsten sind belohnt worden, andere sind bestraft worden. Eine gewisse Rolle haben allerdings auch die Verkehrsverhältnisse gespielt. Nun aber, meine Herren, wenn wir von den Verkehrsverhältnissen reden, so müssen Sie schon sagen, daß die Landesgrenzen nach der Richtung alles eher als ideal sind. Ich möchte darauf hinweisen, daß beispielsweise der Lungau zu Salzburg gehört. Wohin muß ich fahren, bis ich nach Salzburg komme? Maria Zell gehört zu Steiermark; das Salzkammergut teils zu Steiermark, teils zu Oberösterreich. Wer die Verkehrsverhältnisse kennt und wer eine zweckmäßigere Einteilung der Verwaltung haben will, der, glaube ich, wird sagen, daß nach der Richtung hin eine Aenderung einzutreten hat. Nun aber hat gerade die Verstümmelung des Staates in dieser Richtung etwas anderes gezeitigt; ich bitte, Lienz gehört zu Tirol; wie wird man von Lienz nach Innsbruck kommen? Gerade ein Herr aus Kärnten hat darüber gesprochen, der weiß, daß es eine Spielerei ist, von Villach nach Lienz zu kommen. Von Lienz aber nach Innsbruck zu kommen, ist, besonders bei den jetzigen Verkehrsverhältnissen, ein Kunststück. Wie kann sich unter solchen Umständen die Verwaltung gestalten? Wir aber müssen uns die Frage vorlegen, ob wir uns zu einem Einheitsstaat oder zu einem Bundesstaat entschließen sollen. Seinerzeit waren wir ein Staat von so und soviel Millionen Einwohnern und jetzt haben wir höchstens 6,5 Millionen. Ein Verwaltungsgebiet von 40 Millionen Einwohnern unterscheidet sich doch ganz bedeutend von einem solchen mit nur 6,5 Millionen Einwohnern. Der Zentralismus in jenem großen Staate möchte vielleicht, wozu uns Frankreich das Beispiel gibt, nicht sehr angezeigt sein. Ich frage gar nicht nach der Historie, sie gilt mir sehr gering, sondern ich frage nur nach dem Praktischen. Und da glaube ich, ist vor allem die Frage voranzustellen, welche Lebensmöglichkeiten hat der Staat und wie kann er seine Lebensfähigkeit erhalten? Und da habe ich nicht zu fragen nach den historischen Landesgrenzen, sondern nach der Zweckmäßigkeit des Ausbaues der Volkswirtschaft. Wenn der Herr Vorredner Kunschak erklärt hat, daß die Länder auch volkswirtschaftlich zusammenhängen, so glaube ich, ist das ein kleiner Irrtum. Die autonomen Bestrebungen waren immer in gewissem Maße vorhanden. Vor dem Krieg waren sie allerdings schon sehr auf die Spitze getrieben. Aber wodurch ist das stärkere Streben nach der Länderautonomie entstanden? Wie der Krieg ausgebrochen ist, hat man den Staat eingeteilt in Versorgungsgebiete. Und wie der Hunger immer ärger geworden ist, ist die Autonomie immer größer geworden, das heißt, jedes Gebiet, das geglaubt hat, für sich etwas zum Essen zu haben, hat sich gegen die anderen Länder hermetisch abgeschlossen. Und das wirkt noch weiter, unter dem leiden wir am allermeisten, weil jeder sagt, wenn schon jeder hungern muß, so will ich am wenigsten hungern. Dieser Zustand ist nicht haltbar, denn das beweist uns jeder Tag. Nach dem Umsturz ist man nicht nur in Bezug auf die Lebensmittelversorgung immer engherziger geworden, sondern auch sonst. Wir in Steiermark haben erwogen, ob wir nicht eine Steuer auf Erz und Roheisen einheben sollen, damit wir eine Einnahme für das Land haben. Das wäre eine Schädigung der gesamten Industrie, denn Steiermark hat die einzigen Eisenerzlager. Wir haben das nicht gemacht. Aber die Gemeinde Eisenerz hat selbst spekuliert, ob sie nicht eine Steuer auf Erz nehmen könnte. Wir in Steiermark haben Eisen, Kohle, Magnesit und Zement. Wenn wir mit der Länderei so fortfahren würden, dann könnten wir uns in Steiermark auf den Standpunkt stellen, das Eisen gehört uns, die Kohle gehört uns, das Salz, das Magnesit, der Zement gehört uns. Und nun fragen wir uns, wie könnte da der Staat lebensfähig werden? Die Republik kann nur lebensfähig werden durch die Förderung der Industrie. Es darf nicht vergessen werden, daß sich die historische Entwicklung auf Grund der Stände, zum Teil des Bauernstandes vollzogen hat; wir können aber jetzt kein Ständestaat sein, wir können auch kein reiner Bauernstaat sein. denn wenn wir jene Menge von Lebensmitteln, die wir brauchen, wenn wir jene Menge von Rohprodukten, die wir brauchen, um die Industrie zu decken, aus dem Auslande beziehen und zahlen wollen, so kann das nicht durch die Abgaben der landwirtschaftlichen Produkte, es kann das nur durch die produktive Tätigkeit der Industrie erfolgen. Infolgedessen sind wir darauf angewiesen, daran zu denken, wie kann diese Industrie gefördert werden. Durch die Länderei wird sie nicht gefördert, und wenn jemand vom volkswirtschaftlichen Zusammenhang redet, so bitte ich zu bedenken: Glognitz, Wiener-Neustadt, Mürzzuschlag und Eisenerz hängen wirtschaftlich viel mehr zusammen als nach ihrer historischen Entwicklung. Sehr wundert es mich, daß ein Herr Vertreter aus Wien den Bundesstaat so verteidigt; wie kann Wien leben, wenn wir den Staat zerreißen, wenn wir den Staat in seine Bestandteile auflösen. Ob Wien leben kann oder nicht, ist keine Frage der Arbeiter. Die Wiener Arbeiter werden leben, ob wir Oesterreicher uns in Dorfschaften auflösen oder nicht. Wer in Wien nicht leben können wird, das ist das Wiener Bürgertum, das ist der Mittelstand. Wien ist darauf eingerichtet, die Zentrale Oesterreichs zu sein. Und nun sind wir so klein und wissen mit dem Wien nichts anzufangen. Wien ist, während sie früher die gepriesene Donaustadt war, für uns ein Ballast geworden, mit dem man nichts anfangen weiß. Wir können nun einmal Wien, das unschuldig ist an der Entwicklung, nicht einfach ausradieren, wir können uns nicht auf den Standpunkt stellen, die Wiener sollen, es ist das wiederholt gesagt worden, verrecken. Im Gegenteil, ich habe immer den Standpunkt vertreten, man soll Wien gebe, was man ihm nur geben kann. Wenn wir aber den Staat atomisieren, dann wird Wien das werden, was es vor langer Zeit war; dann würde es in Wien so werden, wie es einst in Venedig war, und die wohlhabenden Bürger werden die öffentlichen Gebäude zeigen und sagen: „uno soldi“. Verschließen wir unsere Augen nicht vor den Tatsachen. Uns fehlen die Rohstoffe, wir müssen sie einführen. Das Wenige, was wir haben, gefährden wir, indem wir uns atomisieren und die Länderei immer mehr ausgestalten und die Länder, wie es durch den Krieg geschehen ist, dazu anreizen, sich auch wirtschaftlich selbständig zu machen. Dabei würden aber gerade die Länder, bei denen die Selbständigkeitsbestrebungen am heftigsten zutage treten, am schlechtesten wegkommen. Ich frage Sie: Wie wird Tirol ohne das übrige Oesterreich leben können? Freilich, die Herren haben sich wenig um das Schicksal Deutschösterreichs gekümmert, sondern ihr oberster Gedanke war, nur wegzukommen von diesem elenden Staat zu einem anderen hin, wo es uns besser gehen wird. Sie haben dabei an Deutschland und an die Schweiz gedacht; das ist nun durch den Friedensvertrag erledigt. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schumacher: Vorläufig! Wenn aber das nicht erledigt wäre, so glaube ich, daß das ein Zeugnis der Solidarität mit den übrigen Ländern ist. Sie schaden gerade dadurch den Ländern, welche durch die Historie so eng verknüpft waren. Dann dürfen sie doch nicht denken, daß Deutschland, abgesehen von allen übrigen Ereignissen, als Industriestaat lebensfähig ist. Wenn man da während der Kriegszeit erzählt hat, von der Entwicklung der Landwirtschaft in Deutschland, und wenn auch die deutsche Landwirtschaft unserer Landwirtschaft bedeutend voraus ist, zum Teile infolge der Bodenbeschaffenheit, so kann sich Deutschland auch nicht ernähren. Was während der Kriegszeit erzählt wurde, ist aufgebauscht bis ins Unendliche, genau so wie der Lloyd George aufgebauscht hat, daß in England alle halbwegs ertragsfähigen Flächen bebaut wurden. Das ist nicht wahr, das ist nur Sand in die Augen gestreut. England kann ohne Ausland, ohne Zuschüsse zur Ernährung der Bevölkerung das Auslangen nicht finden, Deutschland auch nicht und wir noch weniger, und wenn die Herren glauben, daß es Deutschland immer besser ging, so ist das auch eine Frage, die wir nicht bejahen oder verneinen können, und deren Wahrheit sich erst im Laufe der Zeit ergeben wird. Ich glaube, daß wir viel besser fahren würden, wenn wir uns über das historische hinweg setzen würden, das würde praktischer und zweckmäßiger sein. Ich bin durch die Koalitionsvereinbarungen,2 die meine Partei mit der christlichsozialen Partei getroffen hat, gewissermaßen gebunden. Ich bin ein so guter Parteigenosse, daß ich trotz meiner persönlichen Ansicht mich den Koalitionsvereinbarungen füge und da kommt allerdings bei aller Parteidisziplin für mich die Frage, wie kommt die Demokratie dabei weg. Insoferne irgendwie an der Demokratie gerüttelt wird, so glaube ich, wird ein großer Teil, und ich glaube nicht einmal Einzelne, nicht dabei mittun. Mich wundert, wenn ein Herr aus Kärnten in seiner Erklärung sagt, sie sind deshalb auf den Staat böse, weil er sie in dem Momente der Not im Stiche gelassen hat. Meine Herren! Wir, die wir den Ereignissen von Kärnten ferner stehen, können die Sache vielleicht weniger richtig einschätzen. Wir sind ziemlich nahe gestanden und in sehr großer Gefahr gewesen, in die Ereignisse von Kärnten hineingezogen zu werden. Ich kann sagen, daß sich die Ereignisse in Kärnten bei näherer Betrachtung weniger großartig ausnehmen. Ich will mich darüber nicht in einen Streit einlassen, ob Kärnten besser weggekommen wäre, wenn es eine andere Politik eingeschlagen hätte. Das eine ist sicher, daß Kärnten diese Politik leichter betreiben konnte, weil es einen großen Teil der Güter, die von der Front zurückgekommen sind und die in der Nähe aufgestapelt waren, besessen hat. Uns war es glattweg unmöglich, etwas zu unternehmen, weil wir im zweiten Tage durch Hunger gezwungen gewesen wären, zu kapitulieren. Uns gegenüber hätten die Jugoslawen nicht erst die Serben gebraucht mit uns fertig zu werden, sie wären auch mit uns fertig geworden, wenn sie die Bahn abgesperrt hätten. Nun meine Herren, aber gerade wenn die Kärntner nicht wieder in die Gelegenheit kommen wollen, wenn sie einmal getrennt sind, wenn sie unbedingt allein bleiben wollen, so wäre es konsequent, für einen mehr starken, einheitlichen Staat zu sorgen, weil nur der die Schlagfertigkeit und Einheitlichkeit einer Verteidigungs-Armee zu garantieren vermag; es wird sich im Laufe der Debatte noch manches ergeben, worauf man zu antworten Gelegenheit haben wird, aber ich bitte Sie, diese meine Ausführungen als meine Ansicht, die sich mit einem Großteil meiner Parteigenossen deckt, zur Kenntnis zu nehmen. Ich glaube, meine Herren, wir dürfen bei den ganzen Beratungen nicht von dem Standpunkte ausgehen, den ich früher schon bemerkt habe, daß manche Herren auf diesem Standpunkte stehen: Lieber im Dorf der erste als in Rom der zweite. Das kann nicht unser Standpunkt sein, besonders nicht in der Zeit der Not, die uns alle auf den Fingernägeln brennt und wo wir nicht wissen, wie wir in der nächsten Zeit über die tristen Verhältnisse hinwegkommen werden. Wir werden alles aufbieten müssen, um nur einigermaßen dorthin zu kommen, wo eine weitere Entwicklung möglich ist.
Delegierter Dr. Uhrer:Ich beantrage Schluß der Rednerliste mit Rücksicht auf das große Programm.
Vorsitzender Landeshauptmann Sever:Wer für den Antrag auf Schluß der Debatte ist, möge die Hand erheben. Angenommen. Zum Worte gelangt der Herr Landeshauptmannstellvertreter Steiner aus Niederösterreich.
Delegierter Steiner:Sehr geehrte Herren! Die chaotischen und unhaltbaren Zustände in der öffentlichen Verwaltung verlangen, daß endlich einmal die Nationalversammlung die wichtigsten Gesetze, die für den Bestand der österreichischen Republik erforderlich sind, vertragsmäßig behandelt. Und es ist ein Verdienst des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr, diese so wichtige Angelegenheit in Fluß gebracht zu haben. Denn es ist dringend notwendig, daß endlich einmal die Machtbefugnisse des Staates und die Wirkungskreise der autonomen Verwaltung in den verschiedenen Ländern festgestellt werden, weil sonst unwiderruflich der finanzielle Zusammenbruch des Staates und auch der Länder erfolgen muß. Meine Herren! Der uns vorliegende Verfassungsentwurf des Bundesstaates Oesterreich steht auf dem Standpunkte der staatlichen Selbständigkeit der Länder, darunter auch Westungarns und der Stadt Wien, und fügt sie als Gliedstaaten zu einem Bundesstaat zusammen. Die staatliche Selbständigkeit der Länder, die in der historischen Entwicklung begründet ist, hat sich heute derartig gefestigt, daß, meine Herren, die Argumente, die dagegen vorgebracht worden sind, nicht mehr aufrecht erhalten werden können, und daß es wohl nicht möglich ist, die Sache einzuschränken oder sie auf den Standpunkt vor dem Kriege herabzudrücken. Der Verfassungsentwurf fügt sich dabei in der allgemeinen Not dem Recht der Ueberzeugung an, indem er dieses vertragsmäßig feststellen will. Meine Herren! Ich habe mich als Vertreter von Wien im niederösterreichischen Landtage hauptsächlich zum Worte gemeldet, weil die maßgebenden Parteien im niederösterreichischen Landtage sowie im Rathause der Stadt Wien zur Ueberzeugung gekommen sind, daß ein Band zerrissen werden soll, welches seit dem Jahre 1330 besteht, und von welchem ich heute nicht mit Sicherheit behaupten kann, ob es beiden zum Vorteile gereichen wird. Meine Herren! Die Landes- und ihre historischen Grenzen sind festgesetzt, soweit sie nicht durch den Friedensvertrag von St. Germain geändert worden sind. Das Verhältnis der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien ist ein anderes. Wien hat sich im Laufe der Jahrhunderte herausgearbeitet zu einer mächtigen Weltmarktstadt. Mit Rücksicht auf die Ausführungen eines unmittelbaren Herrn Vorredners und mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung gegenüber Wien erachte ich es als Wiener für meine Pflicht, dazu Stellung zu nehmen. Denn Wien hat ja zweimal seine Selbständigkeit und seine Exterritorialität genossen und im Jahre 1237 und 1276 wieder verloren. Auch der wirtschaftliche Niedergang im 16. Jahrhundert durch den Niedergang des Donauorientkurses hat Wien in eine furchtbare wirtschaftliche Lage gebracht und uns bedrängt. Wenn aber in den Ländern in abfälliger Weise von einem Wasserkopf Wien, von einem sterbenden Wien gesprochen wird, dann, meine Herren, täuschen Sie sich nicht! Wenn die Verkehrsmöglichkeit gegeben ist, wenn alle Beschränkungen, die jetzt bestehen, wegfallen, wenn die Not und das Elend, das in Wien herrscht, wieder wird beseitigt werden können, wenn wieder Rohstoffe und Betriebsartikel vorhanden sein werden, dann wird es Wien sein, welches nicht Rekriminationen in die Vergangenheit anstellen wird, sondern offenen Auges in die Zukunft blicken wird, um sich wieder herauszuarbeiten. Das Mitleid welches man sehr oft in der öffentlichen Meinung, nicht nur in unserem engeren Vaterlande, sondern auch in den Sukzessionsstaaten zum Ausdrucke bringt und uns der Sympathien für Wien versichert, aber eigentliche Hilfe nicht gebracht hat, für dieses Mitleid danken wir. Uns sind die Taten viel lieber als die Gefühle. Wien, meine Herren, wird sich schon wieder herausarbeiten, vermöge seiner reichen Lage, seiner vorzüglichen geographischen Lage und einer mächtigen, Mitteleuropa durchquerenden Wasserstraße, und vermöge dieser haben wir einen gemeinsamen Berührungspunkt für die Deutschösterreicher, Ungarn, Polen, Südslawen usw. Meine sehr verehrten Herren! Es wird immer von einem sterbenden Wien gesprochen, erlauben Sie, daß ich Ihnen mitteile, wie nun die finanzielle Kraft Wiens im letzten Jahre des angeblichen Niederganges ausgesehen hat. An direkten Steuern wurden vom 1. Juli 1918 einschließlich der Kriegszuschläge bis zum 30. Juni 1919 1 Milliarde 805,260.268 Kronen geleistet. Das Land Niederösterreich hatte eine Steuerleistung von 240,335.702 Kronen. Das sind die Steuerleistungen. Was die Verbrauchssteuer, die Süßstoffsteuer, die Zollgefälle und den Ertrag aus dem Tabakverschleiß für das engere Land Niederösterreich anbelangt, so liegt hier eine Leistung von 305,904.938’04 Kronen vor. Sie sehen daher, daß die finanzielle Kraft Wiens noch besteht, und wenn wir heute daran arbeiten können, einen Grundriß für den Neubau unseres Vaterlandes zu schaffen, dann ist es eben dringend notwendig, daß das Fundament dieses Baues derartig festgesetzt wird, daß sich die Bürger, die in diesem Hause wohnen, Schulter an Schulter glücklich und wohl fühlen, und daß man endlich sich dazu bequemt, sich als Oesterreicher zu bezeichnen. Wir waren der Meinung, daß diese deutschösterreichische Republik national gereinigt und daß man sich immer als Oesterreicher bezeichnen wird. Leider sehen wir jetzt, daß dieses auch für die Zukunft unmöglich sein wird, und daß es immer Tiroler, Steirer, Oberösterreicher usw. geben wird. Meine Herren! Was Wien anbelangt, so muß das Band zerrissen werden. Ich habe Jahrzehnte lang in der exekutiven Verwaltung des Landes Niederösterreich mitgearbeitet, und es berührt mich schmerzlich, ich erkläre es ganz offen, heute an der Trennung mitarbeiten zu müssen. Ich wünsche aufrichtigen Herzens, daß die Trennung einen Schaden weder für Wien noch für die Bevölkerung des flachen Landes mit sich bringen möge, aber endlich glaube ich auch, daß wir nicht nur allein unsere Tätigkeit auf die politische Organisation werfen wollen, sondern ich bin der Meinung, daß wir endlich daran gehen, die Organisation des Pflicht- und Verantwortlichkeitsgefühls in jedem Einzelnen im öffentlichen Leben wach zu rufen. Wenn das bei der Staatsregierung und auch bei anderen, die in der Verwaltung stehen, abhanden gekommen zu sein scheint, weil man blitzartig leichter wie früher eine Million, jetzt Milliarden bewilligt, ohne einen Heller Bedeckung hiefür zu haben, wenn das nicht bald beseitigt wird und die Verfassungsgrundlegung nicht bald Gesetz wird, dann, meine Herren, ist das Chaos unabsehbar. Deshalb glaube ich, daß nebst der politischen Organisation auch die Organisation der Arbeit, und zwar der intensiven Arbeit, die für jeden Privaten und auch für jeden in der öffentlichen Verwaltung Stehenden notwendig ist, weil wir nur durch die Arbeit wieder hochkommen können. Es ist daher, wie mein unmittelbarer Vorredner aus Steiermark bemerkt hat, unmöglich, die Bestrebungen der Länder, selbständig zu werden, aufrecht zu erhalten. Wir müssen uns darein fügen, daß es so kommt, und ich wünsche nur ein glückliches, neues Oesterreich auf republikanischer aber wahrhaft demokratischer Grundlage, in welchem es nur gleiche Rechte und gleiche Pflichten geben muß.
Delegierter Gröger:Sehr verehrte Herren! Im Gegensatz zur deutsch-demokratischen Partei Kärntens muß ich im Namen der Kärntner sozialdemokratischen Arbeiterschaft erklären, daß ich nicht auf dem Standpunkt des Aufbaues der Verwaltung der Länder stehe. Ich halte die Bestrebungen, die heute hier zum Ausdrucke gekommen sind, für schädlich und weise deshalb den Länderseparatismus zurück. Die deutschösterreichische Republik ist geboren worden aus der Revolution. Wir sind eine eigene Nation und deshalb wollen wir auch ein Staat sein. Die Schaffung eines Bundesstaates hätte vielleicht im alten Oesterreich ihre Berechtigung gehabt, wo eine Reihe von Nationen in diesem Staate vorhanden waren. Durch den Zerfall des alten österreichischen Staates ist die deutsche Nation eine Einheit geworden, und infolgedessen ist auch der Einheitsstaat für die Deutschen Deutschösterreichs das beste Gebilde. Es ist ja richtig, daß in den Ländern verschiedene Eigenartigkeiten sind. Aber diese Eigenartigkeiten brauchen nicht durch den Bundesvertrag festgelegt zu werden, sondern sie können auch gewahrt werden durch den Einheitsstaat. Die sozialdemokratische Arbeiterschaft Kärntens ist gegen die Errichtung des Bundesstaates und für den Einheitsstaat. Wir sind dafür, daß die historischen Kronlandsgrenzen aufgegeben werden und daß die Länder Verwaltungsgebiete im Einheitsstaate werden. Was aus Kärnten werden wird, das läßt sich vorläufig noch nicht voraussagen. Der Friedensvertrag hat nämlich das Land bereits in drei Teile zerrissen, in einen italienischen, in einen jugoslawischen und in einen deutschen Teil. Und in diesem deutschen Teil gibt es noch zwei Abstimmungszonen und das Ergebnis der Abstimmung muß erst abgewartet werden, bevor man entscheiden kann, was aus diesem Lande werden wird. Wir wissen nicht, ob die Abstimmungszone A für Deutschösterreich oder für Deutsch-Kärnten erhalten bleibt. Wir wissen nicht was aus dem Land werden wird, wenn die Abstimmungszone A durch die Abtrennung der Gebiete an Italien oder an Jugoslawien, wie es im Friedensvertrag festgelegt ist, verloren gehen wird. Wir wissen nicht, werden wir uns dann orientieren nach Steiermark oder nach Salzburg. Ich meine daher, wir Kärntner haben gar keine Ursache, uns so besonders für die Bundesverfassung einzusetzen. Herr Dr. Pflanzl von der deutsch-demokratischen Partei hat es beliebt, eine Angelegenheit hier auf der Länderkonferenz zur Sprache zu bringen, die ich, so leid es mir tut, nicht unwidersprochen lassen kann. Herr Dr. Pflanzl von der deutsch-demokratischen Partei Kärntens hat der Staatsregierung den Vorwurf gemacht, daß sie uns in unserer Not im Stiche gelassen hat, oder zum mindestens (sic! nicht jene Unterstützung angedeihen ließ, welche notwendig gewesen wäre. Es müßte stunden- und tagelang gesprochen werde, um die Leiden zu schildern, die wir Kärntner seit dem Zusammenbruche der alten Monarchie durch die kriegerischen Ereignisse auszuhalten hatten. Aber das eine steht fest, daß die Staatsregierung dem Lande Kärnten in jeder Hinsicht entgegengekommen ist. Allerdings konnte sich pflichtgemäß die Staatsregierung nicht dazu entschließen, jene Politik mitzumachen, von der Herr Dr. Pflanzl gesprochen hat, jene Politik der Waffen in der Hand. Die Staatsregierung war damit einverstanden, daß der Abwehrkampf, insoweit er berechtigt war, geführt wurde. Sie war aber nicht einverstanden damit, daß eine Kriegspolitik im Lande gemacht wurde, und daß ein Angriff unternommen wurde, und Herr Dr. Pflanzl wird sich gewiß zu erinnern wissen, welche Kämpfe wir Sozialdemokraten im Landtage gegen diese kriegerische Politik geführt haben. Schließlich und endlich hat ja die Kriegspolitik dorthin geführt, was wir voraus gesagt haben. Sie führte zur zweimonatlichen Besetzung der Stadt Klagenfurt und ich muß, so leid es mir tut, schon sagen, daß der Schaden in dieser allerschwierigsten Zeit die größten Kriegshetzer waren, die in der Stunde der Not nicht am Platze waren. (Zwischenruf: Oho!) Ich kann namens der sozialdemokratischen Partei Kärntens erklären, daß die Ausführungen des Herrn Dr. Pflanzl nicht dem Willen des Volkes entsprechen. Durch die eigenartigen Verhältnisse unseres Landes war es nicht möglich, Neuwahlen für den Landtag vorzubereiten und so gibt die gegenwärtige Zusammensetzung des Landtages kein richtiges Bild über den Ausdruck des Volkswillens. Aber wenn wir die Stimmen, die am 16. Feber 1919 für die Nationalversammlungswahl abgegeben worden sind, in Erörterung ziehen, so finden wir, daß von rund 158.000 Stimmen, 78.000 Stimmen auf die sozialdemokratische Partei entfallen sind, so daß wir also die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf unsere Partei vereinigt haben. Man kann also daher nicht sagen, der Wille des Volkes von Kärnten äußert sich in jener Form, wie er von Herrn Dr. Pflanzl zum Ausdrucke gebracht worden ist. Sobald es uns möglich sein wird, Neuwahlen für den Landtag vorzubereiten, werden wir in der Lage sein, festzustellen, wie eigentlich die Zusammensetzung des Landtages an den 125 politischen Parteien sein wird. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter Steiner hat vorhin erklärt, daß die allerwichtigste und dringendste Frage in der gegenwärtigen Zeit die Lösung der Verfassungsfrage sei. Wir Sozialdemokraten hatten schon, wie der Herr Kollege Resel schon gesagt hat, erklärt, daß in dem Momente der allgemeinen Not und des Elendes, das in allen Ländern herrscht, momentan nicht die Verfassungsfrage als die wichtigste zu betrachten sei, sondern wir betrachten die Vermögensabgabe und die Wehrreform als das Notwendigste im gegebenen Momente. Es macht aber den Eindruck, als ob man die Verfassungsfrage vorschieben wolle, um der Vermögensabgabe und der Wehrreform aus dem Wege zu gehen. Zum Schlusse möchte ich aber sagen, daß ich die Einberufung einer Länderkonferenz im Bezug auf die Ernährungslage Deutschösterreichs viel wichtiger halten würde, als unsere gegenwärtige Beratung. Es wäre sehr wichtig gewesen, die Vertreter der Landwirtschaft aus den verschiedenen Ländern zusammenzurufen und ihnen die Not des Volkes vor Augen zu führen und auseinander zu setzen, die Pflichten, die sie zu erfüllen haben gegenüber der städtischen und der industriellen Bevölkerung. In dieser Hinsicht bleibt in allen Ländern sehr viel zu wünschen übrig. Die Ablieferungspflicht wird in den meisten Ländern nicht in jenem Maße erfüllt, wie es notwendig wäre. Und es müßte um uns nicht so traurig bestellt sein, wenn die Landwirte in dieser schweren Zeit ihre Pflicht erfüllen würden, wie sie erfüllt werden muß auch von der städtischen und industriellen Bevölkerung.
Delegierter Landeshauptmann Dr. Ender:Der Herr Abgeordnete Dr. Gruener hat gesagt, daß die Länder durch die Habsburger zusammengehalten wurden. Ich unterschreibe das vollständig, ziehe daraus aber auch die Konsequenz. Die Habsburger sind mit ihrem Gelde über den Rhein gegangen und jetzt halten sie nicht mehr zu uns. Diejenigen, die bisher zusammengehalten wurden, sind von dem Bande los und sind jetzt vor die Wahl gestellt, sich wieder zu entscheiden, sich irgend wohin binden zu lassen. Wir Vorarlberger haben bekanntlich im Herbst 1918 die Situation in diesem Sinne erfaßt. Wir haben uns sofort selbständig erklärt und wir haben sofort die Orientierung genommen auf den Anschluß nach einer Richtung, nämlich nach der Schweiz. Die Herren müssen sich darüber nicht wundern. Es ist heute betont worden von dem Herrn Abgeordneten Resel, daß die feudale Entwicklung eine so große Rolle gespielt hat. In Vorarlberg ist das anders. Wir haben keinen Adler gehabt. Dann ist betont worden, daß die geographische Lage eine sehr große Rolle spielt. Ja schauen Sie, wohin weist uns die geographische Lage? Wovon scheiden uns die Gebirge anders ab als von Oesterreich? Und weithin sind wir ein offenes Land gegen die Schweiz und gegen Deutschland. Sie müssen sich daher, nach den Argumenten des Herrn Resel, die er heute gebracht hat, nicht wundern, daß bei uns die Entwicklung diesen Gang genommen hat. Und ich sage Ihnen, wir haben uns unsere Teilnahme an der Arbeit der heutigen Konferenz viel tiefer vorgestellt als die nutzlose Generaldebatte des Verfassungsentwurfes. Ich sagte, daß wir teilnehmen an dieser Arbeit und Sie dürfen es uns nicht übel nehmen, wenn wir damit bekunden, daß wir gerade für den Anschluß an die Schweiz eingetreten sind. Ich erachtete mich verpflichtet, das hier zu sagen. (Zwischenruf: „Auf Dr. Renner haben Sie fest zugehauen!“) Das darf nicht so gedeutet werden, sondern unser Volk steht heute auf dem prinzipiellen Standpunkt seiner Selbstbestimmung bezüglich des staatlichen Anschlusses. Es ist ja richtig, wir sind durch den Anschluß an die Schweiz in einen Gegensatz zu Ihnen geraten, und Sie dürfen uns das nicht verübeln, um so weniger, als Sie gestern in Ihrer Parteierklärung bekannt gaben, Oesterreich sei nicht lebensfähig. Ja, meine Herren, der Staat ist nicht lebensfähig, so steht es in der gestern verlesenen Resolution. Wir sind der gleichen Meinung, wir ziehen aber die Konsequenz und verübeln Sie uns das nicht. Wenn wir uns trotzdem entschlossen haben. hier mitzuarbeiten, so hat das praktische Gründe. Es steht der Friedensvertrag von St. Germain vor uns; wir glauben, daß er uns nicht dauernd zwingen wird, aber wir wissen alle, daß er uns derzeit zwingt, und als praktische Menschen tragen wir der faktischen Notwendigkeit Rechnung, und ich kann Sie versichern, wir Vorarlberger wären bereit, viel intensiver an der Schaffung der Verfassung zu arbeiten, als es in diesem Milieu möglich ist. Wenn wir eine Verfassung schaffen wollen, kann es nur eine föderative sein, auch rechtlich, weil es sich darum handelt, den Staat neu zusammenzuschmieden aus den einzelnen Bestandteilen, den selbständigen Ländern. Wir sind nicht die Fortsetzung des alten Oesterreichs! Wie oft hat unsere Friedensdelegation das betont, in Hunderten von Noten, die man der Entente schickte, steht das geschrieben. Wir sind nicht die Rechtsnachfolger, sondern ein ganz neues Gebilde! Es ist ein ganz neues Rechtswesen, das genau so viel Rechte hat, als es von den Ländern bekommt. Das ist der Grund, warum vom Rechtsstandpunkt aus nur eine föderative Zentralgewalt möglich ist, soweit sie von den Ländern dieselbe bekommt. Abgesehen von aller Theorie, über die man immer streiten kann, nehmen Sie die Sache rein praktisch: Die Länder fühlen sich als Individualität, darüber kommen sie nicht hinweg, das Gefühl ist tief verankert im Volke. Das Gefühl der Landeseinheit und des Willens zum Fortbestande des Landes, damit müssen Sie rechnen, als praktische Staatsmänner. Es geht nicht an, wie der Herr Abgeordnete Resel argumentiert hat: Wien ist eine riesig große Stadt, eingerichtet die Zentrale eines großen Reiches zu sein mit vielen Beamten usw., ergo müssen Sie einen zentralen Staat schaffen, sonst bleiben in Wien die Wohnungen leer. Mit diesem Argumente können sie in den Ländern nichts anfangen.
Delegierter Resel:Das habe ich nicht gesagt, das ist Rabulistik.
Delegierter Dr. Ender:Das kann für uns nicht maßgebend sein. Ich habe auch die Meinung, daß es für Wien sehr bedauerlich ist, daß das alte Reich gestürzt wurde, es war berufen, die Zentrale des alten Oesterreich zu sein und dafür geschaffen Es ist aber unnatürlich groß für das neue Oesterreich. Daran ist nicht zu zweifeln. Aber daraus können Sie nicht ableiten, daß wir eine möglichst große Zentralgewalt schaffen müssen, um den großen Apparat wieder aufzurichten. So viel Liebe können Sie nicht fordern. Nun, meine Herren, unser Land hat in einem einstimmig gefaßten Landtagsbeschlusse vom 15. März 1919 erklärt, daß wir ein selbständiges Land sind, das Selbstbestimmungsrecht für uns beanspruchen und den Anschluß an Oesterreich nur als provisorisch betrachten. Es war ein einhelliger Beschluß von sämtlichen Parteien. Auf dem Boden stehen wir heute noch, sind aber bereit, mitzuarbeiten an einer neuen föderalistischen Verfassung und dagegen können Sie auch aus Erfahrungsgründen nichts haben. Hat sich denn etwa im alten Oesterreich der Zentralismus bewährt? Hat sich das Parlament bewährt und bewährt sich der Zentralismus im neuen Oesterreich? (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Ist das ideal, wie unsere Nationalversammlung arbeitet? Ich finde das nicht. Solange in Oesterreich der Zentralismus sich nicht besser bewährt wie bisher, haben wir gai keine Ursache, den Zentralismus bei der neuen Verfassung an die Spitze zu stellen und noch weniger Ursache haben wir, Oesterreich auch noch in Bezirke zu zerschlagen und dasjenige zu zersplittern und zu zerstören, was sich durch Jahrhunderte gehalten und bewährt hat, was sogar über dem Umsturze zusammengehalten hat wie Kletten. Was nicht zugrunde gegangen ist, in den ärgsten Lagen, was sich als Einheit gefühlt hat, wo die Verwaltung funktioniert hat: das waren die Länder und etwas, was so widerstandsfähig ist und sich so erprobt hat, das wollen Sie auch noch zerschlagen um es in Bezirke zersplittern und der Zentralgewalt unterzuordnen, die sich noch nie bewährt hat. Nicht vom historischen Standpunkte, sondern aus rein praktischen Erwägungen müssen sie die Verfassung föderativ machen. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Aus diesen Gründen bin ich überzeugt, daß wir praktisch an keinen anderen Aufbau denken können, denn jeder andere Aufbau würde an dem Widerstande der Länder scheitern. Nur an einem föderativen Aufbau werden sie mitwirken, und ihre Zustimmung geben, nur in einem föderativen Staate werden Sie relative Zufriedenheit der Bewohner der Länder erleben und in einem zentralistischen Oesterreich werden Sie eine Staatsfreudigkeit nie erleben, auch in dreißig Jahren nicht. Ich stelle daher den Antrag, daß die Befragung der Parteien der einzelnen Länder im Sinne der gestrigen Beschlüsse in der Weise erfolgen soll, daß gefragt wird, soll Oesterreich als Bundesstaat der im Verfassungsentwurf aufgeführten selbständigen Länder eingerichtet werden oder nicht. Nun haben die Herren der sozialdemokratischen Partei heute eine Erklärung abgegeben, und ich muß auf diese zurückkommen. Es wird darin unsere heutige Zusammenkunft als reine Enquete erklärt, das kann richtig verstanden werden aber auch falsch. Gewiß, wir sind eine Enquete insoferne, als wir nicht Beschlüsse fassen, die Gesetzeskraft bekommen sollen, aber wir sind auch nicht eine Enquete im Alltagssinne. Wollten wir Beschlüsse fassen, die Gesetzeskraft haben sollten, wären wir ein Generallandtag und das wollen wir nicht sein, aber etwas mehr als eine Alltagsenquete sind wir doch, wir sind mit einem Worte eine Länderkonferenz, die die Anschauungen der Länder für den Aufbau der Verfassung kennen lernen und an den maßgebenden Stellen mitteilen soll. In diesem Sinne hat unsere Enquete ihre Berechtigung. Wir stehen aber nicht auf dem Standpunkte, und da glaube ich namens meiner ganzen Partei zu sprechen, der in der heutigen Erklärung der Sozialdemokraten zum Ausdruck gekommen ist, daß die Nationalversammlung allein und bedingungslos befugt sei, die Verfassung zu machen. (Zustimmung.) Den Standpunkt teilen wir nicht, darüber darf kein Mißverständnis bestehen, das möchte ich laut und feierlich erklären. (Beifall.) Wir haben vielmehr die Meinung, unsere Länderkonferenz ist beisammen, um die Meinung der einzelnen Länder zu ermitteln, damit man beurteilen kann in der Nationalversammlung, welche Verfassung in den Landtagen keinen Widerstand finden wird. Wir hätten heute klarzustellen, wie weit man bei der Verfassung in der Nationalversammlung gehen kann, ohne bei den Ländern auf unbedingten Widerstand zu stoßen. Diese Klarstellung soll die Länderkonferenz geben, sie ist wichtig, weil wir nicht anerkennen, daß die Nationalversammlung allein befugt sei, die Verfassung zu schaffen, sondern weil wir die Mitsprache der Landtage in Anspruch nehmen. Sonst wäre diese Länderkonferenz lange nicht so notwendig gewesen. Wir haben den Weg einer eigenen offiziellen Parteierklärung eingeschlagen, denn bei der heutigen Art der Behandlung ist reichlich Gelegenheit gegeben, den Standpunkt klar zu präzisieren und das möchte ich getan haben in drei Richtungen. 1. Daß Vorarlberg nach wie vor den Standpunkt der Selbständigkeit und der freien Entschließung des Landes einnimmt und sich nur durch den Friedensvertrag gezwungen sieht, sich vorläufig an Oesterreich anzuschließen, 2. daß die Länderkonferenz mehr ist, als eine gewöhnliche Enquete und daß sie wichtig ist, deshalb, weil wir 3. nicht der Nationalversammlung allein das Recht lassen, die Verfassung zu machen, sondern für die Landtage das Recht der Mitsprache in Anspruch nehmen. (Beifall und Händeklatschen.)
Delegierter Dr. Rehrl:Es sei mir gestattet, namens des Landes Salzburg zu den aufgerollten Fragen Stellung zu nehmen. Wenn heute öfter ausgeführt wurde, daß die Länder nur Verwaltungsgebiete seien, deren Grenzen sich ändern wie die Grenzen politischer Bezirke, möchte ich dem entgegenhalten, daß diese Aeußerung vollständig unrichtig ist. Wenn ein Land behaupten kann, daß es ein souveräner Staat war, so ist es Salzburg. Das Land Salzburg war Jahrhunderte lang ein selbständiger Staat und nur durch einen Gewaltakt ist es zu Oesterreich geschlagen worden und auch bei Oesterreich hat es seit jeher, wie aus den Landtagsprotokollen konstatiert werden kann, darum gekämpft, ein selbständiges Land mit eigener Gesetzgebung zu bleiben und noch unter der Zeit der alten Monarchie hat es keine Ruhe gegeben, bis es einen selbständigen Landtag erhalten hat. Als Österreich auseinandergefallen ist, und es sich darum gehandelt hat, die Länder zu einem neuen Staate zusammenzufassen, als damals in Wien die damaligen Reichsratsabgeordneten sich zusammengesetzt haben, um einen neuen Staat zu schaffen ohne jedes Mandat, sie haben sich dasselbe selbst arrogiert, wurde ihnen schwummelig zu Mute, mit welchem Rechte sie den Staat schaffen, und es ist an die Länder die Aufforderung hinausgegangen, sie mögen eine Erklärung abgeben, daß sie sich zu einem Staate zusammenschließen. Diese Aufforderung ist aktenmäßig nachweisbar und das Land Salzburg hat in seinem Landtage hiezu Stellung genommen und ich habe mir eine Protokollsabschrift aus jener Landtagssitzung für die heutige Sitzung herbeigeschafft Der Landtag hat einstimmig ohne Unterschied der Partei den Willen des ganzen salzburgischen Volkes bekundet und sich dahin geäußert: „Vorbehaltlich des Rechtes der künftigen Landesversammlung, die aus Neuwahlen auf Grund einer von der provisorischen Landesversammlung selbst beschlossenen Landeswahlordnung nach dem unmittelbaren allgemeinen, gleichen Verhältniswahlrecht hervorgeht, über die endgültige Landesverfassung und die staatsrechtliche Stellung im Gesamtstaate selbständig zu entscheiden, tritt das Gesetz vom 14. November 1918, betreffend die Uebernahme der Staatsgewalt in Kraft.“ Ohne Unterschied der Partei hat das Land Salzburg seinen Willen dahin manifestiert, daß es ein unabhängiges staatliches Gebilde ist und wenn Sie sagen, ob Salzburg lebensfähig ist, so sage ich Ihnen folgendes: Gehen Sie heute spazieren und schauen Sie sich in Salzburg um, die Baulichkeiten sind zwar stumm, aber sie reden aus jener Zeit, da Salzburg allein und selbständig war, sie zeugen von Salzburgs Größe und seiner wirtschaftlichen Möglichkeit; Sie brauchen sich nicht auf theoretische Erörterungen einzustellen, die Geschichte spricht für uns. Wenn gesagt wird, wir wären heute nicht lebensfähig, nach dem die Kriegsschulden uns so belasten, so ist es richtig; wenn wir die Quote dieser Schulden übernehmen müssen, wenn wir die Leiden des Krieges heilen müssen, dann werden wir mit der normalen Steuerlast das Auslangen nicht finden. Die Frage aber ist so zu stellen: wieviel Prozent muß das Land Salzburg von der Notenpresse in Anspruch nehmen, um seine laufenden Auslagen zu bezahlen, und ich glaube, der Prozentsatz wäre geringer als bei anderen Ländern. (Zwischenruf: Bleibt bei den Habsburgern.) Auch zur Zeit der Habsburger haben wir um den Landtag gekämpft und ihn auch erreicht. Wenn die Wiener Staatsregierung versucht, durch einseitige Erlässe und Gesetze, wie die Märzgesetze” die Rechte der Länder zu bestreiten, so haben wir diese einseitigen Behinderungen nie anerkannt und jedesmal dagegen angekämpft. Es ist richtig, daß in der Uebergangszeit nach dem Umsturze es uns bedingt notwendig war, an die dringendsten Aufgaben heranzuschreiten, zum Beispiel die Ernährung, die Herstellung von Ruhe und Ordnung usw., das hat die Nationalversammlung getan, aber die konstituierende Nationalversammlung, die sich soviel darauf zugute tut, daß sie das alleinige Recht hat, die Verfassung zu machen, ist bis heute nicht dazugekommen, darüber zu reden, die Herren Mandatare haben ihre Pflicht vergessen, wenn sie ihre Hauptaufgabe nicht erfüllt haben. Eben deshalb, weil wir keine Ordnung im Staate haben, sondern den ewigen Kampf, und weil man nicht darangeht, vom Grund auf Ordnung zu machen, haben wir solche Zustände. Wir sind eine Ordnungspartei und wollen Ordnung haben, innerhalb deren die Möglichkeit ist, die wirtschaftliche Entwicklung in eigene Bahnen zu lenken. Es ist merkwürdig, daß die Wehrvorlage plötzlich so dringend ist, ich sage, wir brauchen überhaupt kein Militär (Zwischenruf: Im Jahre 1914 hätten wir keines gebraucht!) und wenn wir eines haben wollen, ist es immer noch Zeit genug, es zu schaffen, wenn wir die Verfassung geschaffen haben. (Unterbrechung seitens der Sozialdemokraten.) Im Frieden von St. Germain ist nicht festgesetzt, daß wir ein Militär haben müssen, aber wenn wir eines aufstellen, dann muß es ein Söldnerheer sein und darf nicht mehr als 30.000 Mann umfassen. Jetzt haben wir uns mit der Volkswehr so lange durchgefrettet, wir würden das auch noch zwei Monate aushalten. Wenn wir daran gehen, uns eine Verfassung zu machen, so stehen wir alle unter dem Zwange des Friedensvertrages und unter diesem Zwange wollen wir unser Leben erleichtern so gut wir können. Wenn es uns gelingt, diesen Zwang zu beseitigen, dann wollen wir wieder frei sein und wieder dorthin gehen, wohin uns die Sehnsucht gezogen hat, wo Salzburg war Jahrhunderte und Jahrtausende lang, und zwar zu Deutschland allein; wir wollen wieder zu Deutschland als selbständiger Staatskörper, wie wir seinerzeit im großen Deutschen Reiche ein selbständiger staatsrechtlicher Körper gewesen sind. Es ist absolut nicht notwendig, daß wir uns an Deutschland anschließen als österreichischer Einheitsstaat. Der Föderalismus ist kein Hindernis für den Anschluß und wir stehen auf dem Standpunkte, daß jene Kompetenzen, welche die Länder des Deutschen Reiches haben, auch anderen Ländern gebührt und daß sobald die Möglichkeit geboten ist, zu Deutschland heimzukehren, die Länder womöglich gleichzeitig durch einmütige Verhandlungen zu Deutschland gehen, und die Aufgaben, die heute der Bundesstaat Oesterreich besorgt, kann Groß-Deutschland besorgen und die Aufgaben, welche die Länder besorgen, können auch weiterhin von den Ländern besorgt werden. (Unterbrechung seitens der Sozialdemokraten.) Was sich aus der Geschichte entwickelt hat, hat mehr Bestand, als was aus Einzelinteresse gezimmert wird. Wenn weiterhin behauptet wird, daß der Föderalismus zur Verdorfung führt, so wissen wir, wenn wir nicht die Länder als feste Gebilde halten und uns ihren Bestrebungen hingeben, in den Bezirkshauptmannschaften kleine Landtage einzuführen, so würden die Länder zertrümmert werden, wie der Herr Landeshauptmann von Vorarlberg ausgeführt hat und dagegen werden wir uns immer zur Wehr setzen, womit nicht gesagt sein soll, daß nicht der Bevölkerung ein maßgebender Einfluß eingeräumt werden soll. Wenn es manchmal heißt, daß das Anstreben des Föderalismus Unsinn sei, und wenn man sich so weit versteigt, eine neue Krankheit zu erfinden und von der Ländertrottelosis zu reden, so sage ich, es handelt sich darum, die vernünftigste Art der Entwicklung herbeizuführen, zum Unterschiede von jenen, welche, ohne aus dem Zusammenbruche Oesterreichs etwas gelernt zu haben, etwas machen wollen, was neuerlich das Untergehen dieses Staatsgebildes zur Folge haben müßte.
Delegierter Gruber:Meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Grundlage bilden für die Schaffung einer neuen Verfassung und dadurch soll insbesonders der Wunsch aller Bewohner des Reiches erfüllt werden, daß sie teilhaben an der Verwaltung des ganzen Staatsgebildes und es wird dieser Gedanke schon im Artikel I ausgesprochen: „Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt und in seinem Namen ausgeübt.“ Diese Forderung sucht der Entwurf zu verwirklichen in einem Bundesstaate, obwohl man sich sagen muß, daß es vielleicht zweckentsprechender wäre und das gleiche erreicht wird durch den Einheitsstaat. Nun wird für die Auffassung, daß der Bundesstaat vorteilhafter wäre, die Forderung der Volksmassen ins Treffen geführt, daß die einzelnen Länder als historische Individualitäten zu gelten haben; insbesondere der Vertreter von Kärnten war der Ansicht, daß nach dem Zusammenbruche des alten Donaureiches die Länder ihre Souveränität wieder zurückgewonnen haben. Diese Anschauung möchte ich bestreiten. Wenn die Länder ihre Souveränität zurückgewonnen haben, so haben sie mit dem selben Rechte auch die einzelnen Städte wieder gewonnen und man könnte aus dieser Konsequenz heraus die Abteilungsbestrebungen des Staates noch weiter treiben und das Staatsgebilde nicht nur nach Ländern sondern nach Bezirken und Städten teilen; auf diesem Wege können wir nichts erreichen. Der Grundsatz, daß die Länder sich zu einem Bunde zusammenschließen, fußt auf irrigen Voraussetzungen. Vor allem andern wird immer wieder betont, daß diese Erklärungen von der Individualität der Länder auf Landtagsbeschlüsse zurückzuführen sind. Alle diese Beschlüsse, daß die Länder selbständige Gebilde seien, wurden gefaßt von Landtagen, die nicht auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechtes gewählt waren. Wir haben das sehr drastisch ausgeführt erhalten von dem Vertreter unserer Partei in Kärnten. Kärnten hat noch seinen alten Privilegienlandtag, wie vor Jahren und dieser Landtag kann doch unmöglich der Ausdruck der Volksstimmung und des Volkswillens sein. (Dr. Pflanzl: Aber das ist ja Unsinn, von Privilegien ist keine Rede mehr, weder die Handelskammer noch der Bischof hat eine Stimme.) Sie werden sich doch nicht einbilden, daß Sie in Kärnten einen Landtag haben, der die öffentliche Meinung unverfälscht zum Ausdrucke bringt. Heute herrschen im Kärntner Landtag in der überwiegenden Mehrheit die bürgerlichen Parteien und das Stimmenverhältnis der Februarwahlen war ein ganz anderes. Diese grundlegenden Beschlüsse von der Bedeutung der Länder sind aus einer Zeit, wo sie noch verkörpert waren durch provisorische Landesversammlungen und daß diese die wahre Anschauung zum Ausdrucke bringen, ist falsch und muß mit aller Entschiedenheit bestritten werden. Meine Herren! Die Sache ist die: Zu einer Verfassung kommen wir doch nur im gegenseitigen Einvernehmen. Jede Majorisierung ist ausgeschlossen, denn wenn die Majorität in Oberösterreich beschließen würde, Oberösterreich ist ein selbständiges Gebilde, und kümmert sich um den Zusammenhang des Staates nicht, würden wir als Sozialdemokraten die Gegenerklärung machen und sagen, Linz, Steyr und das Salzkammergut sind selbständig, weil wir dort die Mehrheit haben. Auf diesem Wege kommen wir nicht zum Ziele; die Auffassung, daß die Länder den Charakter von freien Staaten an sich tragen, muß mit aller Leidenschaftlichkeit bekämpft werden. Wir haben ein gültiges Gesetz, das von Ihren Leuten mitbeschlossen wurde in der Nationalversammlung. Wir haben eine Verfassung, die nur abgeändert werden kann durch einen Beschluß der Nationalversammlung auf Grund einer Dreiviertelmehrheit. Sie müssen entweder sagen, Sie erkennen die Nationalversammlung nicht an, dann schaffen Sie einen Zustand, der einfach ein politischer Krieg ist. Wenn Sie es darauf ankommen lassen wollen, uns macht die Sache nichts, aber es geht doch nicht, sie sind doch dieselben Parteien im Lande und dieselben in der Nationalversammlung. Es ist das ganze, was Sie uns hier vorspielen, eine Komödie zu einem bestimmten Zweck, Sie können doch nicht in der Nationalversammlung, die zusammengesetzt ist nach dem Willen des ganzen Volkes, es wählen Tirol, Salzburg, Oberösterreich usw. nach ihren Wahlkreisen, es sind dieselben Menschen, die damals ihr Votum abgegeben haben, anders handeln, man kann doch nicht in einem Atem hier eine zwiespältige Haltung einnehmen. Die Nationalversammlung ist das Primäre und auf diesem Standpunkte müssen wir mit Entschiedenheit verharren, und mit allen Mitteln für sie eintreten und wir kommen trotz aller Länderkonferenzen nicht darüber hinweg. Im Gegenteil, Sie verkennen tatsächlich die Verhältnisse des Einheitsstaates. Wir sind ein Einheitsstaat auf Grund des Vertrages von St. Germain. Wir haben gar nicht die Möglichkeit uns in Atome aufzulösen, wir sind aneinandergebunden, weil wir durch rechtliche Verpflichtungen, die wir durch den Friedensvertrag übernommen haben, nach außenhin als Ganzes erscheinen. Es ist nur eine Fiktion, wenn Sie glauben, wir sind ein loses Konglomerat von einzelnen Ländern, aber noch etwas! Wenn wir den sehr interessanten Ausführungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Rehrl folgen, der mit besonderer Wärme eingetreten ist, für den Anschluß an Deutschland, so sage ich, wer den Anschluß an Deutschland ehrlich will, und nicht bloß als Phrase nach außenhin ausspricht, kann gar nicht auf dem Weg fortschreiten, den Sie eben betreten haben. Es ist ausgeschlossen, daß wir zu einem Reiche kommen, mit all diesen Apparaten, die wir hier schaffen wollen: mit einem Präsidenten des Staates Deutschösterreich und noch mit Landespräsidenten. Ich kann mich nur an den Vorentwurf halten, das wäre eine Unmöglichkeit. Im übrigen ist die Tendenz im Deutschen Reiche eine umgekehrte. Dort geht es von den kleinen Ländern zu größeren Mittelstufen, zum Beispiel die Vereinigung der Thüringischen Staaten. Es geht durch ganz Deutschland der Wille, zum Einheitsstaate zu kommen; wenn dort die Tendenz so lebendig ist, wird man uns nicht übernehmen mit einer Verfassungsform, die die vollständigste Dezentralisation bedeutet. Ich weiß nicht, aus welchem Grunde Sie so besonders auf dem Länderseparatismus stehen. Sie haben recht, wenn Sie den Zentralismus der früheren Zeit bekämpfen, das war der Zentralismus der Bürokraten nicht der Zentralismus der Volksgewalt. Hätten wir jetzt keinen Zentralismus mehr, wir haben ihn Gott sei Dank noch, so wären wir in den Städten, Industrieorten und manchen Gebirgsländern schon dreimal verhungert. Nur dieser Zentralismus, den wir beispielsweise auf dem Gebiet des Ernährungswesens haben, hat es möglich gemacht, daß wir über die schwierigen Zeiten hinweggekommen sind. Wenn Sie da für ihre Ansicht auch noch geschichtliche Reminiszenzen anwenden, so sind Sie in einem Irrtum. Dr. Rehrl führt beispielsweise ganz falsch an, daß Salzburg immer bei Deutschland war; in derselben Zeit, wo das Land Salzburg bei Deutschland war, war auch Deutschösterreich bei Deutschland. In dem Augenblicke, wo schließlich Oesterreich zu einem selbständigen Staat geworden ist, hat Salzburg seine Souveränität überhaupt verloren, daher ist es ganz eigenartig, bei Salzburg eine besonders historische Eigenschaft herauszuklügeln, daß es deutscher ist als die anderen deutschen Länder. Es war immer mit uns verbunden und war mehr oder weniger ein Glied dieses deutschösterreichischen Gebietes. Dem Herrn Dr. Ender hat unsere Erklärung nicht gefallen, er gibt zu, daß die heutige Versammlung kein Generallandtag sein kann. Er gibt zu, daß dieser Versammlung das Recht einer konstituierenden Versammlung fehlt. Dessenungeachtet will er sie nicht als große Enquete betrachten. Diese Konferenz kann keinen anderen Zweck haben, wenn wir sie nicht bestreiten sollen, wodurch sie dann die Einheitlichkeit der Auffassung einbüßt und mit diesem Mangel die Einheitlichkeit der Auffassung verliert das Gegenargument des Herrn Dr. Ender sehr bedeutend. Es wird immer wieder gesagt, der Wille der Länder komme hier zum Ausdrucke. Es gibt keine Länder, es gibt Menschen, Bewohner dieser Länder. Wir würden uns keinen Augenblick gefallen lassen, daß wir uns als Bewohner des Landes dem Willen einer Gruppe der Bevölkerung unterzuordnen hätten, was nach außenhin als Länder erscheinen würde. Wir sind nur die Vertreter, es kann nur die Wille der Parteien zum Ausdruck kommen, niemals der Wille der Länder und mit aller Schärfe möchte ich hervorheben, daß nach den gegenwärtigen Verhältnissen, wenn Treu und Glaube überhaupt noch Recht haben, das Votum der Nationalversammlung das erste sein muß, weil ihre Aufgabe es ist, die Verfassung zu beschließen und die das Recht hat der Nationalversammlung nicht bloß Niederösterreich oder Wien gegeben, sondern haben ihr alle Parteien gegeben. Sie haben diese Beschlüsse einstimmig gefaßt, daher sind Sie auch an diese Beschlüsse gebunden. Ferner kommen dann noch die Koalitionsverträge, die Verträge der einzelnen Parteien, die diesen Gedanken neuerdings beinhalten. Wenn wir überhaupt zu einem Resultat kommen wollen, kommen wir über diesen Weg der separatistischen Länderkonferenz überhaupt nicht ans Ziel. Zur Verfassung kommen wir nur durch Verhandlungen in der Nationalversammlung; wer die Verfassung ehrlich will und überhaupt daran denkt, braucht diese Verfassungsarbeit nicht durch Abhaltung von Länderkonferenzen zu sabotieren. (Dr. Schumacher: Das ist keine Sabotage, dagegen müssen wir protestieren!) Sie können dagegen reden, das ist meine Anschauung. Die ganze Verfassungsfrage wird doch durch den ganzen Vorgang ad absurdum geführt; wenn ein objektiver Beobachter hier wäre, würde er den Eindruck bekommen, daß man die Verfassung überhaupt nicht will und die ganze Sache auf ein falsches Geleise führt um sie zu verhindern. Es ist mir sehr angenehm, konstatieren zu können, daß Sie dieser Anschauung nicht sind, denn Sie müssen bekennen, daß die Verfassung nur möglich ist auf dem Wege der Nationalversammlung, aber nicht durch eine Beratung von außenstehenden Körperschaften. Das wäre, was ich zu diesem Punkt vorläufig zu sagen habe. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Delegierter Dr. Schlegel:Ich bedauere lebhaft, daß ich mich mit dem von mir persönlich so geschätzten Herrn Kollegen aus Oberösterreich heute im wesentlichen Unterschied befinde. Ich glaube, wenn wir uns zusammensetzen, wie wir es schon so oft in wichtigen Fragen getan haben, würden wir zu wesentlich anderen Ergebnissen kommen, wie der geschätzte Vorredner eben ausgeführt hat. Es tut mir ehrlich weh, wenn ein Kollege, mit dem wir in so schwierigen Verhältnissen schwierige Fragen zum Teil zu einer ganz erträglichen Lösung gebraucht haben, die heutige Versammlung so einschätzt, wie Herr Kollege Gruber es getan hat. Wer die Verfassung ehrlich will, darf sie nicht so sabotieren wollen, wie es hier geschieht! Er darf nicht eine Komödie aufführen, wie die heutige Veranstaltung eine ist! Wer den Anschluß an Deutschland will, darf nicht so reden und handeln, wie meine Parteigenossen hier reden! Das sind Vorwürfe, die wohl rethorische Entgleisungen sind und ich bin überzeugt, wenn wir Zeit haben, uns darüber auszusprechen, daß wir zu ganz anderen Ergebnissen kommen. Ich bitte den Herrn Kollegen Gruber und alle anwesenden Herren, zur Kenntnis zu nehmen: den Glauben an unsere Ehrlichkeit lassen wir uns nicht rauben, und Sie müssen uns zum mindestens die ehrliche Absicht zugestehen! Sie können hundert und hundertmal andere Wege für zweckentsprechender halten, darüber läßt sich reden, aber wenn wir soweit kommen, daß wir uns gegenseitig keine ehrliche Absicht mehr zumuten, dann gehen wir nach Haus, dann werden wir heute zu keinem Resultat kommen, hier nicht und überall nicht! Dann geht das Chaos, in dem wir uns ohnehin befinden, wieder von vorn an: So ruhig, so objektiv, so treffend wie Herr Landeshauptmann Dr. Ender von Vorarlberg die heutige Versammlung charakterisiert hat, kann sie niemand anderer besser charakterisieren. Er hat erklärt, wir haben von niemand ein gesetzliches Mandat erhalten, bindende Beschlüsse zu fassen; richtig, das haben wir nicht; wenn aber so wichtige Fragen, welche unser ganzes zukünftiges Leben in richtige Bahnen leiten soll, wenn diese richtig behandelt werden sollen, ist es notwendig, daß wir uns sehr eingehend mit der Frage befassen, und zwar überall auch die Parteien, die Landtage, die Gemeinden. Und wenn sich die Leute am Biertisch, in verschiedenen Zirkeln und Plauderstuben damit befassen, so ist es desto mehr möglich, zu einem Ergebnis zu gelangen, je mehr die Frage behandelt und je mehr sie verständig besprochen wird. Ich möchte der Ausführung des Herrn Kollegen Gruber, welcher zum Schluß erklärt hat, eine Verfassung erreiche man nicht durch die heutige Versammlung und daß die Verfassung nur im Wege der Nationalversammlung zu erreichen sei, entgegnen: wir wollen eine Verfassung, die wir ertragen können, denn wir stehen nicht auf dem Standpunkt, daß heute irgend eine Körperschaft eine Verfassung beschließt, die wir bekämpfen müßten. Das ist richtig, wenn die Verfassung so gemacht wird, daß überhaupt Volk und Länder nicht leben können, so wird sie sabotiert werden, aber nicht von der Länderkonferenz, sondern von der Bevölkerung und nicht nur sabotiert, sondern umgerannt wird sie werden. Wir werden aber zu einer Verfassung kommen, wenn wie beiderseits den guten Willen haben und das Einvernehmen finden auf einer mittleren Linie. Dann werden wir zu einer Verfassung kommen, die ertragen werden kann, die die Bevölkerung nicht sabotiert, sondern von der die Bevölkerung sagen wird, sie entspricht zwar unserem Ideal, aber wir wissen, daß nicht der Wille des einzelnen durchgeht, es ist eine Verfassung, mit der sich jeder abfinden kann. Daher möchte ich dieses Kapitel schließen. Es ist keine Komödie, die wir aufführen wollen und ich würde den Herrn Kollegen Gruber bitten, dies zur Kenntnis zu nehmen, daß wir ehrlich die Absicht haben, das Verfassungswerk zu fördern und ich würde ihn auch bitten, zu sagen, welche Zwecke eigentlich vermutet werden hinter unserer Versammlung. Ich glaube nicht, daß Herr Landeshauptmann Ender aus Vorarlberg 96 Stunden fährt und wichtige Landesgeschäfte im Stiche läßt um hier unbekannte Ziele zu verfolgen. Er hat uns ganz ehrlich gesagt, daß sie den Anschluß an die Schweiz wollen und ihn heute noch wollen, und sie werden den Anschluß an Deutschland oder die Schweiz vollziehen, wenn es der Friedensvertrag möglich machen wird. Trotzdem sie sich sagen, daß die Trümmer Altösterreichs durch auswärtige Gewalten zusammengeschweißt sind, sind sie Realpolitiker genug, daß sie sich sagen, es wäre Wahnsinn, wenn wir uns gegenseitig in die Haare fahren wollten! Es ist vernünftig, wenn wir versuchen, einen Verfassungsbau zustande zu bringen, indem wir nebeneinander und miteinander leben können, also es liegt gar keine böse Absicht vor. Ich bin nicht befugt, im Namen der anderen zu sprechen, aber ich bin überzeugt, ich spreche im Namen aller Parteigenossen lediglich die reine Absicht aus, das Verfassungswerk zu fördern. Bei all diesen Länderkonferenzen und Beratungen, die wir noch in Zukunft abhalten werden, wird uns keine andere Absicht beleben und treiben. Herr Kollege Ender hat gesagt, die heutige Aussprache hat den Zweck einer allgemeinen Orientierung, für alle diejenigen, die mit der Verfassung zu tun haben, insbesondere auch die Nationalversammlung zu orientieren, wie weit man gehen kann, ohne auf einen unüberwindlichen Widerstand der Länder zu stoßen. Es wäre eine nicht ganz undankbare Arbeit, wenn wir schon hier dem vorgreifen, was die Aufgabe des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr sein wird. Das herauszuschälen, worin wir trotz aller möglichen und scheinbaren Widersprüche doch einig sind. Eine Erklärung, die ein Herr als erster Redner hier abgegeben hat, ist die, daß wir uns nicht in einem lebensfähigen Staatsgebiete befinden. Darüber sind wir uns einig vom Staatskanzler Dr. Renner bis zum letzten Portier in einem Staatsamte, von einem erfahrenen Politiker bis zu jenem, der sich keine Rechenschaft gibt, warum er so oder anders handelt. Es ist gewiß Gemeingut aller geworden, daß dieser Staat Oesterreich, den uns übermächtige Feinde aufgezwungen haben, nicht lebensfähig ist. Wir müssen also herauskommen, dadurch, daß wir uns an ein größeres Gemeinwesen anschließen. Es kommt hier eigentlich nur Deutschland in Betracht mit Ausnahme von Vorarlberg, das bei seiner geographischen Lage und Stammesangehörigkeit auch sich eventuell an die Schweiz anschließt. Auch hier sind wir einig, daß der Anschluß an Deutschland gesucht werden muß beziehungsweise mit der Einschränkung Vorarlbergs an die Schweiz. Auch da sind wir einig, nicht ganz einig sind wir in der Frage, wie der Anschluß vollzogen werden soll, einig sind wir, daß momentan der Anschluß nicht vollzogen werden kann, wegen des Friedensvertrages nicht durchgeführt wird, nicht weil jetzt der eine oder andere Politiker in England oder Frankreich die Revision des Friedensvertrages zur Sprache bringt. Die Bestimmungen sind derartig, daß sie nicht durchgeführt werden können. Wenn Sie weiter ausgreifen, kommt die Frage zum Vorschein, warum wir bezüglich gewisser finanzieller Fragen auch für die finanzielle Auseinandersetzung zwischen Staat und Land die Hände gebunden haben: das ist die Gutmachung des Schadens, den der Staat dadurch erleidet, daß der österreichische Staatsbürger, dem seine Depots im Auslande konfisziert werden, sich an Oesterreich schadlos halten darf. Wenn ein Millionär, ein Milliardär so vorsichtig gewesen ist, es soll solche gegeben haben, zur Zeit als es 1908 in Europa angefangen hat, brenzlich zu werden, viele Millionen, nach England in Sicherheit zu bringen, so werden sie dort beschlagnahmt und er verlangt von Oesterreich den Ersatz für Millionen englischer Pfunde, wozu er nach dem Friedensvertrag das Recht hat. Es müßte ihm jeder Gerichtshof das Recht zusprechen; glauben Sie, daß das durchführbar wäre? Die Durchführung des Friedensvertrages ist so unmöglich, daß kein vernünftiger Mensch daran denken könnte, ihn durchzuführen. Aber noch hängt das Damoklesschwert über uns und deshalb sind wir in einer unmöglichen Situation. Wenn einmal Europa vom Kriegswahnsinn erleichtert sein wird, dann wird es zu einer Revision des Friedensvertrages kommen und auch zum Anschluß an Deutschland. Das sind einige Punkte, worin wir einig sind und es wird nach außenhin einen guten Eindruck machen, daß man sagen kann, alle Politiker sind darüber einig. Einige Herren stellen sich den Anschluß so vor, daß gesagt wird, er ist nur durchführbar im Wege des Einheitsstaates Oesterreich, nicht der einzelnen Länder Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg usw., nicht die einzelnen Länder schließen sich an, sondern der Gesamtstaat Oesterreichs mit Ausscheidung der Landtage und der Landesverwaltung. Wir teilen diesen Standpunkt nicht, im Gegenteil, das ist Ansichtssache, wir können heute darüber nicht streiten, wir können nur zur Kenntnis nehmen, daß die christlichsoziale Mehrheit und auch, wie ich glaube, Herr Langoth würde mich dazu ermächtigen, auch im Namen der deutschfreiheitlichen Partei zu erklären, daß der Anschluß länderweise durchzuführen ist. Es wäre viel leicht unpraktisch, zu sagen, im Jahre 1920 kommt Tirol an die Reihe, 1921 Salzburg, 1925 Oberösterreich usw., so wird sich die Sache nicht machen lassen, sondern gleichzeitig, das wird jedenfalls zweckmäßig sein. Gewiß ist aber, daß die Frage, die schließlich und endlich auch eine praktische Bedeutung haben wird, nicht von uns abhängen wird. Wir reden immer vom Anschluß, wir wissen ja gar nicht, wie draußen die Verhältnisse sein werden. Wir sind vielfach abhängig, denn wenn das Deutsche Reich sagt, wir sind bereit, euch aufzunehmen, aber nur im Wege eines Einheitsstaates Oesterreich, wenn das wirklich so sein sollte, so sage ich, daß ich dann diesen Weg perhorreszieren werde. Vor einer solchen neuen Lage müßte ich meinen Standpunkt einer Revision unterziehen, aber heute noch habe ich die Ueberzeugung, daß der länderweise Anschluß besser ist. Ich habe die Ueberzeugung, daß uns bei diesem Anschluß von Deutschland nicht das mindeste Hindernis entgegengestellt werden wird. Im Gegenteil, ich stehe dieser Art des Anschlusses an Deutschland viel sympathischer gegenüber als dem Anschluß der Länder an Wien. Darüber werden wir uns heute nicht den Kopf zerbrechen, die Anschlußfrage ist noch nicht reif, aber ich verwahre mich entschieden gegen den Vorwurf, daß mir gesagt wird, ich meine es mit dem Anschlusse nicht ehrlich, weil ich ihn länderweise haben will. So wie Kollege Gruber ihn haben will, via Wien, will ich ihn haben via Linz. Meine Herren! Die Frage, wie der Anschluß durchgeführt wird, wird hauptsächlich von Deutschland abhängen und von den gegebenen Verhältnissen, in denen wir uns befinden werden und die wir heute nicht kennen. Ich bitte daher, lediglich von uns die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen, daß wir den länderweisen Anschluß für das Richtige halten und ebenso ehrlich wollen wie die anderen Herren, die einen anderen Weg haben wollen; bis dorthin müssen wir ein Uebergangsstadium schaffen, das uns halbwegs das Leben erträglich macht. Wir sind noch nicht ganz auf gleich, wir nähern uns aber in sehr erfreulicher Weise. Wir stehen auf dem Standpunkt und ich bitte Sie, das so aufzufassen, daß ich im Namen der Christlichsozialen Oberösterreichs spreche, da habe ich das Mandat zu sprechen, daß wir den Notbau des Staates, der nicht lebensfähig ist, der doch nur ein Provisorium bildet, aufbauen wollen auf den Grundfesten der Länder. Sie aber, meine Herren, stehen auf dem Standpunkt, es soll geschehen auf dem Wege eines Einheitsstaates. Es wurde schon von verschiedenen Herren darauf verwiesen, daß die Länder die innere Kraft gezeigt haben, die der Staat nicht bewiesen hat, daß wir den Schluß ziehen können, daß wir so viele gesunde volkswirtschaftliche, so viele gesunde politische Kraft aufgespeichert haben, daß man diese Länder nicht mit einem Fußtritt weiter befördern, sondern sie benützen soll, zum Aufbau des Notbaues. Das Baumaterial für den Staat ist ebenso schwierig zu haben, wie das für ein neues Haus, und in den Ländern haben wir die guten festen Bausteine und die feste Grundlage. Es wäre Wahnsinn, wenn wir sie nicht benützen wollten. Uns fehlen leider Gottes auch viele wichtige Dinge, aber wir sind ein Land, das an Naturschätzen und bezüglich seiner geographischen Lage am günstigsten daran ist. Es ist aber ein Irrtum zu glauben, daß es von Milch und Honig fließt. Wir haben mehr Zutrauen in die Kraft der Länder, Sie haben mehr Zutrauen in die Kraft des Staates! Ich glaube, Herr Kollege Resel war es, der darauf verwiesen hat, daß wir den Staat kräftigen müssen durch Ausbau der Industrie. Ich könnte Ihnen eine ganze Menge Beispiele erzählen aus dem Heimatlande Oberösterreich, wie der Staat seine volle Impotenz gezeigt hat, die Industrie zu fördern und wie gerade das Land, und da war Kollege Gruber und ich und die Deutschfreiheitlichen einig, bewiesen hat, daß es für die Industrieförderung nicht nur Sinn und Verständnis, sondern eine offene Hand und Kredithilfe gehabt hat. Nur ein Beispiel sei gestattet. Wir haben in Oberösterreich ein Kohlenbergwerk, Wolfsegg, ich glaube, es ist sogar, wenn man die Mächtigkeit der nichtabgebauten Flötze in Betracht zieht, das größte in Deutschösterreich, es ist aber bezüglich der Bewirtschaftung auf einem ziemlich rückständigen Zustand bis heute erhalten geblieben. Halten Sie es für möglich, daß dieses große Werk bis vor kurzem noch keine Telephon- und Telegraphenstation gehabt hat, so daß, als uns das Karbid ausgegangen war, wir nicht telegraphieren konnten und das Karbid zusammenbetteln mußten, damit nicht wegen Mangel an Beleuchtungsmaterial der Betrieb eingestellt werden mußte. Das wäre nur eine nebensächliche Sache, aber das eine, was die ganze Sachlage so klar beleuchtet, ist das, daß man daraus Folgerungen ziehen kann. Es hat sich darum gehandelt, dieses Werk auszubauen und zu modernisieren. Die Förderung ist ganz unmodern und veraltet. Es sind Verhandlungen gepflogen worden zwischen dem Staate und dem Lande. Es hatte Oberösterreich vier Vertreter und die haben, allerdings im Einvernehmen mit den anderen Vertretern sofort erklärt, wir tun mit bei der Aktiengesellschaft und beim Ausbau, aber wenn Schwierigkeiten von Seite der Staatsbehörde entstehen, so stellen wir das Werk ein, um die notwendigen Kredite und andere notwendigen Investitionen durchzuführen. Wir stellen das Werk sofort zur Verfügung. Das haben wir im Verlaufe des Jahres 1919 im Juli und August gemacht. Heute sind wir noch nicht so weit, daß der Staat die Vertreter für den Verwaltungsrat namhaft gemacht hat und bis heute sind noch nicht einmal die Statuten genehmigt worden. Aber das Geld haben wir sofort zur Verfügung gestellt und haben es bereits vor Monaten eingeschickt. Das ist eine Schweinerei! Das ist der Zentralstaat, und wenn wir dann hinausgehen unter die Bevölkerung und der selben erzählen, wie die Industrie gefördert wird, dann bin ich überzeugt, auf welche Seite sich die Bevölkerung stellt. Meine Herren! Ich habe mich nicht getäuscht, daß ich auf der drüberen Seite des Saales Stimmen für die Autonomie gehört habe. Allerdings nicht für die Autonomie in historisch gewordenen Grenzen der Länder, sondern für die Autonomie, die durch die Bildung von Bezirken geschaffen werden soll. Wenn Sie aber nun auf dem Standpunkt stehen, daß die Autonomie an sich schlecht ist und gegenüber dem zentralen Einheitsstaat eine Verschlechterung der Verwaltung und der ganzen wirtschaftlichen Entwicklung bedeutet, so dürfen Sie dann nicht so weit gehen, daß sie beispielsweise Oberösterreich nicht bloß gegenüber dem Staate in ein Gemeinwesen zerlegen, sondern in 15, wenn Sie jede Bezirkshauptmannschaft mit einem Bezirkstag beglücken wollen, oder wenn Sie dann etwa vier bis fünf Kreise machen wollen, dann wird diese Atomisierung in die Wege geleitet. Sind Sie sich doch darüber klar! Machen wir uns gegenseitig doch nichts vor. Ich weiß nicht, wer es gesagt hat, ein Herr aus Tirol war es, glaube ich, der gesagt hat, fühlen Sie sich wirklich als Bewohner des Kreises Reutte oder Lienz, oder des Pustertales? Ein Tiroler kommt als Tiroler und ein Salzburger als Salzburger hierher. (Zwischenruf: „Wir fühlen uns als Städter, die sich nicht unterjochen lassen!“ Und wenn der Wiener sagt, ich bin ein Wiener, und der Herr Landeshauptmann Steiner hat gesagt, stolz darauf zu sein, daß er ein Wiener ist, so freut es mich, daß ein Wiener noch Optimismus hat und das Wort gefunden hat. Der Optimismus ist der erste Weg zur Möglichkeit der Regierung. Wenn niemand mehr daran glauben will, dann kann man nicht regieren. Ohne Optimismus ist nichts zu erreichen. Ich komme nun auf die Ausführungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Gruber zurück. Er sagt: Wenn die Mehrheit des Landtages die Selbständigkeit des Landtages beschließen würde, so würden die Sozialdemokraten einfach in der Stadt Linz selbständig sich machen. Das würden Sie wahrscheinlich nicht tun. Denn in dem Momente, wo der Linzer Landtag selbständig wäre, würden die Linzer bald verhungern. Die Stadt Linz ist angewiesen auf das Land Oberösterreich und ebenso ist es auch mit der Stadt Steyr. Das sind alles Gebiete, die sich nicht selbst versorgen können, die angewiesen sind auf das umliegende flache Land, mit dem sie leben wollen und leben müssen, und daher geht es nicht an, daß wir uns vom Lande abschließen. Das ist nur Theorie, praktisch stellt sich die Sache anders dar. Wir müssen trachten, daß die Stadt und jene Gegenden, die sich nicht selbst versorgen können, von besseren Versorgungsgebieten bemuttert und versorgt werden. Diese Produktionsgebiete können sich ihre Sache auch nicht aufheben, sondern sie müssen etwas hergeben. In Wien, zum Beispiel in einem gewissen Teil der Presse heißt es immer, Oberösterreich schwimmt im Ueberfluß. Wissen Sie, was Sie von Oberösterreich bekommen? (Zwischenruf: Herzlich wenig.) Ueberall wird die Meinung ausgestreut, Oberösterreich könne Wien versorgen. Das hat man auch der ausländischen Mission gesagt. Ich kann Ihnen Mitglieder der ausländischen Mission als Zeugen anführen, daß das gesagt worden ist. Dann ist dieser Kommission auch gesagt worden, daß Oberösterreich die ausländische Hilfe nicht braucht. (Zwischenruf: „Das ist nicht gesagt worden. So dumm ist nicht einmal ein Kanzleidiener. Sagen Sie, wer das gesagt hat vom Staatsamt! Mitglieder der dänischen und schweizerischen Kommission haben in Wien derartige Aufschlüsse bekommen. Vom Staatskanzler werden sie diese Aufschlüsse nicht bekommen haben, weil der gar nicht Zeit hätte, solche Aufschlüsse zu erteilen. (Zwischenruf: Von irgend einem Schreiber!) Solche Mitteilungen haben die Mitglieder der ausländischen Kommission bekommen, daß Oberösterreich eine ausländische Aushilfe nicht notwendig hätte. Nun ist es ganz klar, daß Oberösterreich in den städtischen und industriellen Gebieten eine ebenso notleidende Bevölkerung hat, wie anderswo. Ein gut eingerichteter Bauernhof hat in Oberösterreich etwas, er hat in Niederösterreich, in Steiermark, in Tirol etwas, aber ein hungerndes Gemeinwesen hat nichts, ob es jetzt in Tirol, in Niederösterreich oder Oberösterreich liegt. Es ist ein Schweizer zu mir gekommen — ich bin doch nicht ermächtigt, sofort den Namen preiszugeben — der hat gesagt, daß man Wien aus Oberösterreich zu wenig versorgt, Oberösterreich hat 1,500.000 Einwohner. Wien hat zwei Millionen Einwohner. Wenn wir alles hergeben wollten, was wir haben, so könnten wir Wien nicht versorgen, das ist der Fehler, der immer gemacht wird. Erinnern Sei sich nur an die verschiedenen Blätter, die in Wien erscheinen, da und dort steht in einem Morgen- oder Abendblatt das drin. Ich komme aber wieder zum Gegenstande zurück. Für Oberösterreich ist die Angelegenheit, die uns heute beschäftigt, eigentlich schon erledigt, und zwar durch ein einstimmig angenommenes Landesgesetz vom 18. März 1919, L.-G.-Bl. 23, Artikel I. Der bestimmt: Das Land Oberösterreich übt als selbständiges Land alle Rechte aus, welche nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Gewalt eines Bundesstaates übertragen worden sind. (Rufe: Hört, hört!) Wir stellen uns lediglich auf diesen gesetzlichen Standpunkt. Man wird vielleicht einwenden und sagen, ja, das hat eine provisorische Körperschaft beschlossen. Natürlich konnte nur eine provisorische Körperschaft das beschließen, nämlich die provisorische Landesversammlung. Aber jene Versammlung war damals das einzige gesetzgebende Instrument, welches ebenso Gesetze beschlossen hat, wie die provisorische Nationalversammlung. Die heutigen Mitglieder der konstituierenden Nationalversammlung sind auch gewählt auf Grund eines Gesetzes, welches nur eine provisorische Nationalversammlung beschlossen hat, die auch nicht auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes gewählt wurde, sondern, die zusammengesetzt wurde damals zur Zeit des Umsturzes, um eben nicht ganz unter den Schlitten zu geraten, um wenigstens zu versuchen, irgend ein Staatsgebilde herzustellen. (Zwischenruf: Das war eine Entgleisung der Nationalversammlung!) Das war keine Entgleisung! Wir haben lange paktiert! (Zwischenruf: Damals war noch nicht ein Parteibeschluß der Sozialdemokraten da!) Meine Herren! Für uns ist die Sachlage gegeben. Sie können von uns nichts anderes verlangen, als daß wir als Mitglieder des Landtages von Oberösterreich die gesetzlichen Beschlüsse des Landtages, die ordnungsgemäß kundgemacht worden sind, respektieren und uns danach halten; wenn Sie glauben, daß die Bevölkerung mittlerweile zu einer anderen Ansicht gekommen ist, so können wir es auf ein Exempel ankommen lassen. Ich bin damit ganz einverstanden. (Rufe: Neuwahlen!) Neuwahlen sind nicht praktisch, weil sie immer eine Aufregung bringen. Aber eine Volksabstimmung, die kann man sofort haben. Wenn Neuwahlen sein müssen, dann von mir aus, und zwar um so lieber, wenn ich nicht mehr gewählt werde, dann komme ich wenigstens da heraus. Wir werden ohneweiters erklären, wir beugen uns vor dem Votum des Volkes. Das ist Demokratie. Wie die Gesamtheit der Bevölkerung dann entscheidet, so mag es in dieser Frage sein; vorläufig aber sind wir gehalten, die Beschlüsse des Landtages zu respektieren und zu halten. Für uns gibt es daher nichts anderes in der Verfassungsfrage, als daß die Verfassung durch den Landtag in irgend einer Form hergestellt werden muß. Es gibt nur den Weg des gegenseitigen Einvernehmens. Der Zweck der heutigen Landeskonferenz war nicht, irgend etwas zu verhindern oder Gefahren heraufzubeschwören, sondern der Zweck war, zu versuchen, ein Einvernehmen anzubahnen und ich hoffe, daß es trotz der vielen Redereien und trotz mancher Nichtübereinstimmungen gelingen wird, das Einvernehmen weiter zu fördern, und daß wir bei der nächsten Länderkonferenz mehrere Punkte hervorheben können, wo wir sagen können, da ist ein Einvernehmen erzielt worden. Der Herr Staatssekretär Dr. Mayr wird es dann leichter haben, ein Elaborat auszuarbeiten, das in der Nationalversammlung durchdringen kann. Das wird dann ein Werk sein, mit dem wir alle zufrieden sein können, und welches der Bevölkerung zum Segen gereichen wird.
Vorsitzender Landeshauptmann Sever:Ich habe eine Mitteilung an die Herren Delegierten zu machen. Eine Anzahl der Herren Delegierten wendet sich an das Stenographenbüro um Abschriften ihrer Rede. Gestatten Sie, daß ich Sie ersuche, sich mit irgend welchen Wünschen ausschließlich an den Herrn Amtsdirektor zu wenden und nicht an einzelne Büros. Die Vormittagssitzung ist geschlossen, der Beginn der Sitzung für nachmittag ist auf 1/4 3 Uhr festgesetzt. (Schluß der Sitzung um 12 Uhr 15 Minuten.) (Beginn 2 Uhr 15 Minuten.)
Vorsitzender Landesrat Christoph:Vorsitzender Landesrat Christoph: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Bevor wir in die Debatte weiter eingehen, möchte ich den Herren folgenden Vorschlag machen. Seitens des Telegraphen-Korrespondenzbüros werden die Reden der einzelnen Redner möglichst ausführlich erwünscht. Es belastet die Stenographen ganz wesentlich, sofort nach der Rede das Stenogramm übertragen zu sollen. Es wird vielleicht im Interesse der Herren liegen, wenn jeder Redner nach Abschluß seiner Rede jenen Inhalt seiner Rede, den er zur Veröffentlichung durch das Korrespondenzbüro wünscht, in die Maschine diktiert und dann die Niederschrift dem Herrn Regierungsrat Dr. Wallentin zur Weiterleitung übergibt. Wenn keine Einwendung gegen diesen Vorschlag erhoben wird, so nehme ich an, daß das Haus denselben annimmt. Es ist keine Einwendung erhoben worden, und so glaube ich, daß die Herren damit einverstanden sind. Wir schreiten weiter in der Tagesordnung und ich erteile dem Herrn Delegierten Abram das Wort.
Delegierter Abram:Sehr geehrte Herren! Gestatten Sie mir zunächst zu untersuchen, die Motive der einzelnen Herren die sich aus dem Staate Oesterreich schleichen wollen, dem sie früher in der Zeit der Monarchie mit Herz und Nieren, mit Haut und Haaren angehört haben. Der einzig originelle Davonlaufende ist eigentlich der Herr Dr. Ender aus Vorarlberg. Seine Motive sind anderer Natur, als wie die der übrigen Herren, die diesem Staate nicht mehr Folge leisten wollen, und die sich in ihre Landesherrlichkeit zurückziehen möchten. Die Vorarlberger sind seit Jahrhunderten Grenzbewohner, sie haben in ihrem Gebiete seit Jahrhunderten fünferlei Geld, sie waren im Grenzverkehr inoffiziell und offiziell tätig und die ganze Lage der Vorarlberger bringt es mit sich, daß sie gegenüber den Tirolern, gegenüber den Pinzgauern und Pongauern, die bis zur Erschließung der Eisenbahn mit Ausnahme der an den Verkehrsstraßen liegenden ziemlich weltabgeschiedene Menschen waren. Sie waren schon durch den Bodensee, durch den Warenverkehr, durch das verschiedene Geld viel früher Handelsleute als die anderen Bewohner und so haben wir eigentlich die Haltung der Vorarlberger leicht zu erklären. Vor dem Kriege unter der alten Monarchie waren sie Konkurrenten des Tiroler Patriotismus, die sich viel darauf zugute getan haben, die treuesten Diener Oesterreichs und Wiens zu sein und die treuesten Diener der Dynastie. Der Krieg ist verloren, sagt Dr. Ender, die Kriegsanleihe ist tot, die Kriegskosten sind enorme: Gehen wir! Und so gingen sie in die Schweiz. Eine Deputation ist dort erschienen: „Wir sind eigentlich Alemannen so wie Ihr. Wir waren früher Oesterreicher, das ist ganz gleich. Wir haben jetzt den Staat elendig versoffen, die Schuldenlasten sind sehr groß und die Bürger sind verarmt. Wir möchten alemannisches Brot. Nehmt uns auf, damit wir der Zahlungspflicht los werden.“ Kalona sagt: „So, Ihr seid Alemannen, das ist wahr, aber sagt einmal: Habt Ihr Euerem alten Staate das auch nach gemacht, daß Ihr davon läuft? Wir Schweizer sind ein ordnungsliebendes Volk. Wenn Ihr Euren Staat wieder in Ordnung habt, dann kommt wieder.“ So sind sie wieder gekommen, und haben dann ausgemacht, daß die Schweiz bei ihrer hohen Valuta die Kriegsanleihe nehmen kann, die die Vorarlberger wie die anderen Völker Oesterreichs gezeichnet haben und daß die Schweiz den alliquoten Teil der Kriegsschulden Oesterreichs nach dem französischen Friedensvertrag übernehmen. Ein schöner Patzen Geld, wo Franken und Krone gleichgestanden sind, und was bei der heutigen Valuta für die Schweiz nicht viel ist. Schwierig ist die Sache freilich, wenn die Frage aufgeworfen und untersucht werden muß, zu welchem Kurse die Vorarlberger mit ihrer Krone übernommen werden, und da sagen sie nun, um mit Dr. Schneider, dem Vorarlberger Nationalrat sprechen: „Wenn wir übernommen werden zu dem hohen Kurse, so kann man bei dem großen Loch beim Arlberg noch viele Milliönchen hinüberbringen. Ob es so kommt, ist allerdings eine Frage. Jene Schweizer, die gegenwärtig alles aufkaufen im Ländle, in Tirol, aber auch schon in Salzburg, in Ihrer Stadt, dieselben Schweizer, die unsere Notlage ganz ergiebig ausbeuten, werden natürlich nur zu dem jeweiligen Tageskurse unsere Krone übernehmen.
Dr. Ender:Kinder hinüberschicken kann man aber!
Abram:Dieselbe Geschichte ist dann, daß z.B. für 400 K der ehrbare Vorarlberger 1.70 bekommen wird. Ob sie dabei einverstanden sind? Das war das eine, daß die Gesamtheit der Vorarlberger mit dem Anschlusse an die Schweiz nicht absolut einverstanden ist. Da ist eine beträchtliche Opposition im Vorarlberger Lande, so die Industriellen, die neun Zehntel aller ihrer Spindelerzeugnisse nach Oesterreich absetzen, und die Arbeiterklasse, die es gar nicht so dränge, unter die Kantonalregierung der benachbarten Schweiz zu geraten. Die Arbeiterschaft sagt sich auch, es ist fraglich, ob die wirtschaftliche Ueberlegenheit erhalten werden kann. Die Arbeiterklasse erinnert sich, daß im Jahre 1913 in der Schweiz Annexionsverhandlungen stattfanden von schweizerischen Volkswirtschaftlern, die sich die Frage vorlegten, ob das kleine Gebiet von 4,000.000 Menschen im Trubel der Weltkonkurrenz sich wird behaupten können und ob nicht Anschluß an Deutschland oder an Frankreich gesucht werden muß. Die Frage kam von den schweizerischen Zeitungen in ganzen Spalten vor dem Kriege zur Sprache, und sie wurde ernstlich von allen Seiten erwogen. Es kann sehr wohl kommen, daß wir im Laufe der Zeit wiederum vor dieselbe Frage gestellt werden. Die Arbeiter sagen sich, es ist gerade nicht alles Gold, was glänzt in der Schweiz, und wir überlegen uns das mehr als einmal. Die Arbeiterschaft des Landes hat auch entschieden, daß sie sich nicht für den Anschluß eines immerhin als Krähwinkel geltenden kleinen Landes interessiert, sondern ihr Zug geht weiter. Und wenn sich just nach dem Kriege die ganze Welt gegen das deutsche Volk stellen würde, das die Sünden büßen muß der Machthaber und Herrscher, der Kaiser und Könige und der bürgerlichen Klassen, welche die triste Lage des deutschen Volkes heraufbeschworen haben, so ist die Arbeiterschaft nur für den Anschluß an das deutsche Mutterland. Just in dem Momente, wo alle davonschleichen wollen von dem Staate, der sich in Not und Elend befindet, steht die Arbeiterschaft auf dem Standpunkte des Zusammenschlusses des gesamten deutschen Volkes und will an dem Wiederaufbau eines deutschen Staates mithelfen, aber nicht an einem Staate unter Kaisern und Königen, nicht an einem Staate des preußischen Militarismus, sondern an einem sozialorganisierten Volksstaate. Das war das Ideal der deutschen Arbeiterklasse. Eine andere Haltung, welche die Vorarlberger gekennzeichnet hat, nehmen die Tiroler ein. Der Krieg war zu Ende und es gab nicht immer Heimkehrerfeste. Es prangen noch immer in den christlichsozialen und in den bürgerlichen Zeitungen jene Inserate, die da sagen: Der Krieg ist zusammengebrochen, Raub und Plünderung wälzen sich über das Eisacktal gegen den Brenner herab. Da hat man im Augenblick eine Abwehr geschaffen und versucht, die Leute bei Innsbruck vorbei zu leiten. Sich selbst verteidigen, Tirol ist in Gefahr. Jetzt heißt es zusammenstehen wie im Jahre 1809, hat es geheißen, und ein paar Herren, die allzu gerne Andreas Hofer gespielt hätten, 110 Jahre nach dessen Tode, haben sich in die Bresche gestellt, daß sie Tirol zu einem selbständigen Staate umbilden wollten. Wir Sozialdemokraten hatten die schwerste Mühe in den Obmännerkonferenzen des Tiroler Landtages, den Herren das kleinliche, unmögliche, lächerliche, das Land lächerlich machende Bestreben, ein selbständiges Land zu machen, aus dem Kopfe zu schlagen. Sie waren so vernarrt in ihre Idee und haben sich lange Zeit hinaus gespielt als die Leute, die ein selbständiges Land haben wollen. Das war der Standpunkt weniger neugebackener Führer im Tiroler Landtage. Draußen aber hat man gesagt: Seppl, du bist ein verteufelt guter Patriot gewesen, der Krieg ist hin, der Staat ist hin, von dem tun wir davonschleichen, vom österreichischen Staat, von der Wienerstadt, da gehen wir, und die Schulden lassen wir die andern zahlen, die noch bleiben! So mancher Zillertaler und Inntaler aus dem Ober- und aus dem Unterland hat das Liedl mitgepfiffen, der früher begeistert war für die Monarchie, und hat sich eingeredet, aus dem Staate davonschleichen zu müssen. Er war so beeinflußt, daß er sagte, wie der Herr nachbarliche Vorredner aus Vorarlberg auch erklärt hat, wir gehen aus diesem Staate heraus. Ich habe Gelegenheit gehabt beim Hin- und Herfahren, in Zell am See und Saalfelden mit den Pinzgauern bekannt zu werden. Die haben auch gesagt: Hin ist hin, die 59er sind sauber aufgerieben worden, jetzt gehen wir von dem Staate weg, wir werden bayerisch werden! Das waren auch die Argumentationen drüben in Kärnten, und wir haben heute gehört, die Herren dieser Provinz meinen, wenn die andern nicht bleiben wollen, so gehen wir auch weg, und Oberösterreich, das einzige Land, das was hat, die „feschen Linzerischen Buabn“, die Kohle haben und die schönsten Rosse und den Hafer dazu und Weizen- und Roggenboden und die Säue dazu und den Most in St. Florian und im Welser Gebiete, die sagen: Mit Bettelleuten, mit den Vorarlbergern und Kärntnern, werden wir nicht beisammen bleiben und mit den Wienern schon gar nicht, die nichts haben. Am besten ist es, in der Bundesverfassung möglichst eine selbständige „Linzerische Buben“-Republik zu machen, daß für uns selber möglichst viel bleibt. Das war so vielfach der Gesichtspunkt, der allseits beobachtet werden konnte. Nun, meine Herren, untersuchen wir einmal, wie es denn sich mit der Möglichkeit der Selbständigkeit und der Notwendigkeit des Zusammengehörens aller im Staate verhält. (Zwischenruf: „Was ist es denn mit Steiermark?“) Die kommen nach den Oberösterreichern ehestens daran. Die können leben, sie haben Eisen zu Verscheppern und Papier, und so könnte es gehen; aber ganz genau ist es nicht! (Heiterkeit.) Untersuchen wir aber den Fall ganz ernstlich. Wir haben in Tirol nichts als wie von altersher viel Patriotismus für das alte Habsburgerreich, aber sonst ist in dem Lande nicht viel mehr vorhanden, als für fünf Wochen Brot und dann ist der Spaß aus. Und wenn der deutschösterreichische Staat und die Riesensteuerleistung Wiens nicht wäre, wenn der Staatskredit nicht wäre, so wären wir bereits seit einigen Wochen glatt verhungert. Wir haben ja versucht, uns einige Zeit selbst mit dem Auslande in Verbindung zu setzen. Der Herr Staatssekretär Dr. Mayr hat bald nach dem Zusammenbruch als Vertreter des Landes die Sache durchzusetzen versucht, aber am 29. April hat die Schweiz erklärt, wir haben mit euch ausgemacht, daß ihr uns Holz liefern werdet für das Mehl, das wir euch schicken, und ihr habt es nicht getan. Ihr habt die Anarchie im Lande nicht zu bannen vermocht, ihr waret nicht in der Lage, die Holzmenge aufzubringen, die ihr liefern solltet, und weil ihr im eigenen Lande mit der Milchaufbringung und mit der Butteraufbringung keine Ordnung schafft, so verlieren wir Schweizer die Freude und die Lust, für euch die Sorge zu übernehmen, wie ihr leben könnt, und wir kündigen euch am 29. April bei einer aufgelaufenen Schuld von 15 Millionen Kronen — damals, wo Krone und Franken noch besser zueinander standen, die Freundschaft. Und seit 29. April v. J. lebt das Land Tirol, wovon einige Herren den Ehrgeiz haben, Füher dieser Abfallsbewegung zu sein, von dem Kredit des österreichischen Staates, und es sind viele Millionen Kronen, es ist um vielmals mehr, als das Land Tirol für den Staat aufbringt, was das Land Tirol von dem Staate empfangen hat. Dieses Land ist also in seiner wirtschaftlichen Verfassung ein Kostkind des österreichischen Staates. Das gleiche ist hier in dem schönen Salzburg der Fall. Auch Sie können nicht selbständig leben; Sie haben die schönsten Rinder, Sie haben die berühmteste Pferdezucht im Pinzgau, das ist für die Gegenwart ein ungeheures Vermögen. Aber wenn wir zusammenzählen, was das Land Salzburg an den Staat bezahlt und was es in Form von Getreide vom Staate empfängt, so macht die Differenz vielmals mehr aus von dem, was das Land Salzburg an den Staat gibt. Das wird wohl in vermindertem Maße auch in Kärnten der Fall sein, dasselbe wird auch in Steiermark der Fall sein; auch diese Länder sind keine aktiven Länder, die sich selbst erhalten können. Es ist nur das einzige Land Oberösterreich, das aber auch nur in Friedenszeiten für sich allein zu leben hatte, insoweit als es eine Reihe ausländischer Nahrungsmittel bezahlen konnte. In der Gegenwart, wo unsere Valuta so tief steht, wo die Möglichkeit, Nahrungsmittel aus dem Auslande zu beschaffen, mangelt, wo die oberösterreichische Bevölkerung auf die Bodenfrucht im eigenen Lande verwiesen wird, in dem Moment reicht auch bei stärkerem Mehl- und Brotkonsum, weil andere Nahrungsmittel fehlen, die so ergiebige Bodenproduktion des besten Kronlandes Oesterreichs nicht hin, um den Mehl- und Brotbedarf im eigenen Lande zu decken, und es muß auch nach Linz und Steyr und anderen Industriezentren von Staats wegen ausgeholfen werden. Daß natürlich Niederösterreich mit der Riesenstadt Wien ebenfalls nicht in der Lage ist, für sich selbst zu leben, das bedarf keiner weiteren Begründung. Wahr aber ist, daß Niederösterreich und Wien alle Länder miteinander finanziell versehen muß und daß wir nur der Steuerkraft Niederösterreichs mit Wien es verdanken, wenn wir bis zur Stunde vom Auslande noch irgend welchen Kredit gehabt haben. Wäre es nach dem Wunsche einzelner gegangen und wäre der Separatismus so weit vorgedrungen, als einzelne sich das vorstellen, so würde die Sachlage wohl ganz anders sein und wir würden wahrscheinlich diese an Zeit und Mühe recht überflüssige Konferenz nicht haben. Was wir alle miteinander brauchen und was möglich gewesen wäre, zu erfüllen, das wäre gewesen der sofortige Anschluß an das Deutsche Reich, wenn im vergangenen Jahre im April die großkapitalistische Presse von Wien, dann auch die christlichsoziale Presse und die christlichsozialen Abgeordneten nicht in wenig würdiger Weise den Franzosen auf den Leim gegangen wären. Ich habe mich in meinem Leben schon oft geärgert über verschiedene Vorfälle und habe mich oft geschämt über meine Landsleute; aber wie ich sie würdelos kriechen sah, wie ich sie sah, wie sie den Franzosen auf den Leim gingen in dem Moment, wo für das deutsche Volk der Zusammenschluß nach dieser Richtung hin notwendig gewesen wäre, da habe ich mich geschämt und mir gesagt: wo ist noch ein Volk in der Welt, das von aller Welt gehaßt wird, das nach einem verlorenen Krieg darniederliegt und dessen Glieder in der höchsten Not des Staates nichts anderes kennen, als das eigene Volk zu beschimpfen und knechtlicher Weise vor den Siegern zu kriechen. Meine Herren! Da haben Sie wahrscheinlich die Zeitungen nicht gelesen, und ich empfehle Ihnen, das in irgend einer Bibliothek nachzulesen. Damals wurde die Anschlußfrage schon sehr stark ventiliert. Es wurde über viele Punktationen in Deutschland gesprochen, und wenn seitens einzelner in Deutschösterreich nicht ein derartiger Widerstand gemacht worden wäre, so hätte man die Franzosen vor eine vollendete Tatsache stellen können und diese wären zu spät gekommen. Wir Sozialdemokraten waren von der ersten Stunde des Zusammenbruches des alten Staates Oesterreich für den Zusammenschluß mit dem Deutschen Reiche, und wir werden von den Geschichtsschreibern und von den Chronisten, die in Zukunft die Geschichte zu schreiben haben, als diejenigen genannt werden müssen, die sofort erkannt haben, was dem deutschen Volke notwendig ist. Und nun stehen wir vor der Tatsache, daß mittlerweile dadurch, daß in der Presse in Versammlungen und im Parlamente Deutschösterreichs gegen den Zusammenschluß mit dem Deutschen Reiche gesprochen und geschrieben wurde, über das Gewinsel so vieler, die Feinde nun Mut bekommen haben und den Zusammenschluß aller Deutschen unmöglich machten. Wir haben nun die Aufgabe zu erfüllen, zu versuchen, diesen Staat Deutschösterreich lebensfähig zu machen. Wie wird uns das gelingen? Wir sitzen hier und fragen, ob wir eine Bundesverfassung machen sollen in dem Augenblicke, wo vielleicht uns der letzte Kredit entzogen wird, so daß wir, wenn nicht ein Wunder geschieht, vom Auslande nichts mehr bekommen, in dem Augenblicke, wo viele Hunderte und Tausende Bürger und Bürgerinnen dieses Staates werden auswandern müssen, wenn sie nicht elend verhungern und krepieren wollen. In diesem Moment interessiert Sie die Frage, wo Tirol beginnt und wo Salzburg anfängt, ob in Hochfilzen die Landesgrenze sich hinziehen soll oder bei Lofer und Unken; es interessiert Sie sehr, ob von Bischofshofen aus das steirische Ennstal beginnt usw. Ein Fremder weiß nichts davon, wenn er durch dieses Gebiet fährt, so sieht er hüben und drüben dieselben Weidewirtschaften, dieselbe Bodenbeschaffenheit, und höchstens der feinste Anthropologe findet einen Unterschied in der Bevölkerung bei der Untersuchung der notwendigen Halsweite für die einzelnen Länder. Sonst aber, wenn man von Tirol nach Salzburg oder von Salzburg nach Steiermark hinübergeht, weiß ich nicht, wo man eigentlich einen Unterschied entdecken könnte. Wir Sozialdemokraten sagen uns, diese Geschichte mit der ganzen Länderei ist die überflüssigste Sache von der Welt. Die Frage ist die, ob das große deutsche Volk sich vor dem Ersaufen wird retten können, und da ist die Antwort zu geben, daß hier einzig notwendig ist, daß wir von den Grenzen der Schweiz bis zur ungarischen Grenze ein einziges Wirtschaftsgebiet sind, das alle Waren auszutauschen hat, daß wir ein einziges kulturelles Gebiet sind, daß wir eine einheitliche Schule und eine einheitliche Verwaltung haben und daß wir uns dadurch emporarbeiten. Nicht die Ländergeschichte ist es, die uns interessiert, nicht die Zeit, wo der Bauer und der Arbeiter ein rechtloses Herdenvolk der salzburgischen Bischöfe, der kärntnerischen Herzöge und der Tiroler Grafen waren, nicht diese Tatsachen von einer Zeit, wo das Volk nichts zu reden hatte, interessieren uns, sondern wir haben zu untersuchen, was dem deutschen Volke in seiner Gesamtheit nottut. Nun hat einer der Herren gemeint, daß wir Sozialdemokraten inkonsequent seien, indem wir Länder verwerfen und dafür Gebiete fordern. Ich vermute nicht, daß der Fragesteller im Innersten glaubt, daß wir im Verwaltungsgebiete der Länder keinen Unterschied haben wollen. Was wollen Sie in den Ländern? In den Ländern, stellen Sie sich vor, nach fünf Jahren Krieg, nachdem die Arbeiterklasse ungemeine Opfer gebracht hat, nachdem die Kinder wegen Unterernährung am Friedhofe liegen, nachdem die Arbeiter als Krüppel herumgehen, als Verteidiger von Grund und Boden der Besitzenden, nachdem so viele Witwen und Waisen vorhanden, nachdem Hunderttausende von Menschen ihre Gesundheit eingebüßt haben in einem Kriege, den wir immer bekämpft haben, wir allein (Widerspruch), daß Sie ohne uns herrschen können. Wir haben den Krieg bekämpft auf der ganzen Linie, und nun, nachdem das Volk diesen Opfergang gemacht hat und nachdem Hunderttausende von Menschen um ihre Gesundheit betrogen sind durch den Hunger, den sie während des Krieges durchmachen mußten. Nachdem es uns allen klar ist, daß der Krieg durch die Habsburger seit dem Jahre 1916 im vollen Bewußtsein, daß er verloren ist, geführt wurde, glauben Sie durch Ihre Ländergeschichte den Arbeiter um das Unrecht auf eine höhere soziale Kultur in den größeren Städten betrügen zu können. Darüber täuschen Sie sich schwer, die Arbeiter werden Sie nicht bezwingen können! Sie sagen es selbst in Versammlungen und in der Presse: Wenn uns eines in der Zukunft nützt, kann es nur die Arbeit sein; aber zur Arbeit gehören Arbeiter, und Sie wissen, daß es zu einer gesteigerten Produktion im Staate nicht kommen kann, wenn Sie die Arbeiterklasse einfach in den Ländern überrennen, wenn Sie dort eine Wirtschaft einführen, die antisozial in der Aufbringung der Mittel und in der Verteilung der Einnahmen ist. Dem wollen wir entgegentreten; wir wollen den Einheitsstaat und innerhalb desselben Verwaltungsgebiet, denn sie sind keineswegs so überflüssig, wie Herr Abg. Kunschak gemeint hat. Wir wollen, daß Außerfelden samt seinen Bewohnern abgetrennt wird und zu Bauern kommt, wohin es gehört; dafür wollen wir, daß an das Land Salzburg Reichenhall kommt; wir wollen, daß Kärnten sich mit dem Pustertal vereinigt; wir wollen eine ganze Reihe vom Umgruppierungen wirtschaftlicher Dinge; wir wollen aber nicht, daß die Landeshauptstädte in materieller, geistiger und kultureller Beziehung von dem Diktat der Landesbevölkerung im Lande abhängig sein sollen; wir wollen es nicht und werden es auch nicht dulden (Widerspruch bei den Christlichsozialen). Sie mögen sich dieser Illusion hingeben, Sie mögen meinen, daß es sich lohnt, in dem Momente, wo endlich die Industrie wieder in Gang gesetzt werden muß, in dem Momente, wo die Eisenbahnen normal verkehren müssen, in diesem Momente wollen die Landtage reaktionäre Gesetze beschließen, welche die Landeshauptstadt auspowern, in einem Momente, wo wir vor der Stillegung der Arbeit stehen und vor heftigen sozialen Kämpfen, welche das Ehrgefühl den Arbeitern aufzwingt. Es geht nicht an, daß Sie den Arbeiter und den Fixbesoldeten als Raubobjekte in den Ländern betrachten, und nun will ich Ihnen ein Beispiel geben von dem allerchristlichsten, von meinem Landtage von Tarol! (Dr. Schumacher: Taroler sagt kein Mensch in Tirol!) Es hat ein sehr humoristischer Schriftsteller das Wort erfunden und mir gefällt es; ich sage es auch zwischen Kufstein und Landeck, weil der Begriff Tarol der Begriff ist für zaruck, zaruck, zaruck! Meine Herren! Der Tiroler Landtag hat vor kurzem sein Landesbudget beschlossen, ein Erfordernis von 28,000.000 K! Davon nehmen die Herren in der Gegenwart nicht mehr und nicht weniger als 4,000.000 K Brotsteuer. Wir haben die saubere Einrichtung der Mehlauflage, und die hat der Landtag um 2000 % erhöht. Ich muß sagen, der Finanzkünstler, der das ersonnen hat, kann die Konkurrenz mit jedem Pinzgauer Bauern aushalten; das versteht der auch, das Mehl zu verteuern und eine Brotsteuer einzuführen, dazu braucht man nicht in die Schule gegangen zu sein, das kann der Wirt von Saalbach auch! (Zwischenruf: Das kann sogar der Breitner in Wien!) Also 4,000.000 K Brotsteuer, das ist der erste Blütenstrauß der Verwaltungskunst; dann kommt die Bier- und Weinsteuer, eine ganze Summe von Einnahmen, die Zuschläge zur Hauszinssteuer, welche die Leute in den Städten schwer bezahlen müssen, und fragen Sie sich, wie Witwen und Waisen der im Krieg Gefallenen, bei denen jeder Heller eine Rolle spielt, die alle Arbeiter und Festbesoldeten außerordentlich schwer bezahlen müssen, und fragen Sie sich, wie wird das Geld ausgegeben in Tirol, so sage ich Ihnen folgendes: Es war noch nie im alten Kurienparlament mit dem Großgrundbesitz, ja nicht einmal in den schlimmsten Tagen des galizischen Landtages der Fall, daß so brutal und antisozial gegen die Bedürfnisse der breiten Volksmassen verfahren wird, wie in meinem ehrenwerten Tiroler Landtag. Für die Errichtung von Tuberkuloseheimstätten sind im Budget eingestellt 20.000 K. Die Aerzte sind entsetzt über die Volksseuche schlimmster Art, die das Volk an seinem Kern bedroht, und dafür gibt der Tiroler Landtag 20.000 K bei 28,000.000 K Einnahmen und 4,000.000 K Brotsteuer, welche die Armen bezahlen müssen. Dann gibt derselbe Tiroler Landtag für Säuglingsfürsorge 20.000 Kronen! Während der Kriegszeit hatten wir in Tirol einen Viehverwertungsfonds von 800.000 Kronen; ich habe damals mit dem Ackerbauminister Sylva-Tarouca ausgemacht, daß die Hälfte des Geldes für die Viehzucht und die andere Hälfte für die Menschenzucht verwendet wird; damals war es mir möglich, den Herren nach einigem Zureden die Bedeutung eines Christenmenschen neben dem Zillertaler und Pinzgauer Zuchtvieh vorzustellen; es war keine leichte Aufgabe, denn es gibt Geistliche, die sich zwar auf dem Gebiete der Viehzuchtrassen ausgezeichnet auskennen, aber für andere Dinge sehr zugeknöpft sind. Aber endlich sind wir doch dahin gekommen, daß dieses Geld je zur Hälfte für die Menschheit und für das Rindvieh verwendet wird. Dieses Geld ist auch verschwunden in dem Sack ohne Boden, und nun gibt man 20.000 K für die Säuglinge. Die Mutterschaftsfürsorge wäre ein sehr notwendiges Kapitel, aber dafür nimmt man im Lande Tirol von jedem Bissen Brot eine hohe Steuer. Bei der Landwirtschaft gehen die Ausgaben ins Endlose (Widerspruch bei den Christlichsozialen). Bei der Armenfürsorge ist es wieder so; im ganzen hat man für die Aufsuchung von Bädern in diesem Budget 10.000 K gegeben, wie früher, als die Krone noch einen Wert hatte. Ich frage Sie, wieviel rheumatische Kranke können Sie damit schicken in das herrliche Badgastein oder wie viele skrophulöse Kinder nach Bad Hall oder, wenn es möglich sein sollte, an die Meeresküste? Eines werden Sie schicken können, und alle anderen besitzlosen Klassen haben das Recht, zu Hause zu krepieren. (Dr. Schumacher: Die Angehörigen Ihrer Partei haben keinen Abänderungsantrag gestellt! Weil Sie ihn so niedergestimmt hätten! Dagegen, meine Herren, bekommt die Landwirtschaft nahezu 2,000.000 Kronen. Zwar ist darunter auch die Schule, deren Ankauf kein sauberes Geschäft ist; da wird für die Landwirtschaft das Geld ausgegeben, ohne daß wir irgend eine Darlegung hätten, ob das Geld ökonomisch verwendet wird. Am Eingang ins Zillertal liegt die Schule Rotholz, drei Schweizer Lehrer wirken dort seit Jahren verdienstvoll; die ganzen Absolventen dieser Anstalt sind gefallen, die Schule ist nicht besetzt, die ganze Einrichtung ist nicht ausgenützt, aber weil ein unsauberes Geschäft es notwendig gemacht hat, im Oberinntal eine zweite Schule zu schaffen, müssen dafür wieder 100.000 K ausgegeben werden. Diese ganze Verwaltungswirtschaft, die uns das Land vormacht, ist nicht darnach angetan, daß wir uns dafür entscheiden können, in diesem Lande uns zu beugen. Solange wir können und wir werden es können, werden wir uns mit größter Intensität gegen diese Landeswirtschaft aufbäumen, und, meine Herren, glauben Sie nicht, daß es Ihnen dauernd gelingen wird, uns zu unterdrücken; heute rechnen Sie noch mit der italienischen Besatzung, es wird Ihnen aber nicht gelingen, uns noch länger auszurauben und die städtische Bevölkerung so stiefmütterlich zu behandeln. Wir wollen uns auch nicht beugen in kultureller Beziehung unter das Diktat der katholischen Religion und ihre Diener haben gar kein Recht zu verlangen, daß wir Städter uns unter das Diktum beugen, das sie für alle beanspruchen. Wo sind sie geblieben, die großen ethischen Werte während des Krieges? Als ich einmal appellierte, man möge mehr an Lebensmittel aufbringen und an das Christentum der Bauern, da schrieb ein Organ, das die Aufschrift trägt: „Für Gott, Kaiser und Vaterland“, es ist unmöglich in der Gegenwart an den Altruismus zu appellieren! Wohin wir schauen, haben Sie von der klerikalen Partei keinen Rechtstitel auf dem Gebiete der Schule über das Volk herrschen zu können; wohin wir schauen, haben Sie den Bankerott und kräftiger als Herr Dr. Schneider als Vorarlberg in der Nationalversammlung gesprochen hat von der Zunahme der Meineide, der Verbrechen jeder Art, von der zügellos entwickelten Selbstsucht hätte kein Sozialdemokrat sprechen können. Sie haben nirgends einen Nachweis, daß Sie berufen sind, die Schule zu beherrschen. Wir Arbeiter in den Landeshauptstädten wollen uns nicht beugen dem Diktate der klerikalen Partei, wir wollen Freiheit auf dem Gebiete der Schule, frei von Teufelsglauben und von egoistischen Himmelshoffnungen. Der Arbeiter will tapfer für sein Recht kämpfen und für seine Arbeit einstehen, er ist aber auch entschlossen, sich aus diesem Jammertale einen Staat zu zimmern, in dem er auch zu leben hat. Wir wollen nicht, daß die Kinder ihnen ausgeliefert werden in den Städten, damit sie von machthungrigen Katecheten nicht Religion empfangen, sondern zu Heloten herangezogen werden. Wir wollen Freiheit in unserem Gebiet und Freiheit in den Städten, nehmen Sie dies zur Kenntnis! Nach diesem großen Aderlasse und Völkerringen wird es Ihnen unmöglich sein, das Volk in die gleiche Botsmäßigkeit zurückzudrängen, wie vor dem Kriege. Wir haben unsere eigenen Aufgaben zu erfüllen und wollen uns selbständig betätigen im Gesamtstaate mit einer einheitlichen, wirtschaftlichen Gesetzgebung. So wollen wir für unsere Kulturbedürfnisse freie Bahn haben und wir werden uns diese Freiheit holen, da seien Sie sicher! Wie wir uns die Gebiete vorstellen, meine Herren, das stimmt ganz überein mit der Auffassung, wie sie in Oesterreich ganz bedeutende Männer seit Jahren vertreten haben. Wir stellen uns vor, daß vielleicht Innsbruck mit einem weiteren Umkreise ein Glied für sich sei und dort müssen Sie uns den Einfluß zugestehen und Sie können dann im Oberinntal oder im Unterinntal nach Ihrem Willen herrschen, so lange bis auch dort die Bevölkerung das Bedürfnis hat, sich Ihrer Vormundschaft zu entziehen und im Lande Salzburg wird es ähnlich sein. In der Bischofsstadt werden die Arbeiter andere Bedürfnisse haben auf dem Gebiete der Schule und der kulturellen Freiheit wie die Leute drinnen im Gebirge. Sie können sich da betätigen, wie Sie wollen, aber Sie dürfen nicht die Außenbezirke zur Majorisierung der Stadtgebiete verwenden. Dasselbe ist der Fall in Oberösterreich, Linz hat ein anderes Bedürfnis als das Mühlviertel und Steyr ein anderes als die entfernten Gegenden an der Donau usw. Die werden sich ihre Bedürfnisse so einrichten, wie sie es brauchen. Dazu kommt noch, daß in wirtschaftlicher Beziehung ein Warenaustausch mit weniger Kraftaufwand organisiert und eine Wirtschaftskasse geschaffen wird. Meine Herren, das ist was wir wollen! Sie wollen dagegen die Länderherrschaft und die Majorisierung der aufstrebenden Arbeiterklasse. Sie leben in dem Irrwahne, daß Sie von 1920 aufwärts die Arbeiterklasse noch einmal zurückführen können in jene Krähwinkelei der Kronländer, die einmal bestanden hat. Wir werden Sie von Ihrem Irrwahne nicht abbringen, aber die Tatsachen werden stärker sein, als wir wollen; die Tatsache der wirtschaftlichen Entwicklung wird alle diese Pläne zu nichte machen, die Tatsachen werden über Sie zur Tagesordnung übergehen und wir Arbeiter, die Klasse der Besitzlosen, werden mit ihren Vertretern und vereint mit dem großen deutschen Volke und mit dem Arbeiterstand der Völker anderer Staaten uns ein neues Reich zimmern. Ich rufe daher: „Zurück mit dem Ausbeutertum und aller Krähwinkelei, entgegen einem freien Reiche, das wir kommen sehen und mit aller Macht erstreiten und erkämpfen!“ (Beifall und Händeklatschen.)
Landesrat Dr. Steidle:Meine sehr verehrten Herren! Der Herr Vorredner Abram hat im Laufe seiner Rede davon gesprochen, wie beschämend es sei, wenn jemand auf das eigene Volk spuckt; er hat uns Bürgerlichen den Vorwurf gemacht, daß wir unser eigenes Volk lächerlich machen und auf das Volk spucken; ich habe diesen Ausdruck notiert. Ich glaube, der Herr Abgeordnete hat in diesem Augenblick seiner selbst gespottet und nicht gewußt, wie kläglich das war. Ich habe mich geschämt als Tiroler und daß ein Landsmann so über das eigene Land losgezogen hat, daß es ein Jammer war; das ist der berühmte Vogel, der ins eigene Nest seine Exkremente entleert. Ich glaube der Abgeordnete Abram hat hier eine Tiroler Landtagsbudgetdebatte abgeführt, nicht aber zur Tagesordnung der Länderkonferenz gesprochen. Ich will zu seinen Gunsten annehmen, daß er, obwohl er Tiroler Landtagsabgeordneter ist, nicht hinaus gegangen ist, und dort zur Budgetdebatte gesprochen hat, aus Schamgefühl, daß es im eigenen Lande noch würdeloser gewesen wäre, in dieser Weise über das eigene Land zu sprechen. Es ist wohl nicht nötig, hier auf diesen Versammlungsrednerton einzugehen und in dieser Form soll man unsere Beratung nicht behandeln. Ich glaube, wir müssen uns darein fügen, und uns etwas größeres als bloß den Parteigesichtspunkt vor Augen halten, wenn wir in der Länderkonferenz sprechen. Meine Herren! Es sind heute vormittags von demselben Gesichtspunkte aus die Vorzüge und Nachteile des Föderalismus und Zentralismus besprochen werden. Es sind sehr viele sachliche Argumente historischer, kultureller und wirtschaftlicher Natur vorgebracht worden. Ich werde die Versammlung nicht mit diesen Wiederholungen ermüden, sondern bloß so weit es mir scheint, einige neue Gesichtspunkte besprechen, die vielleicht noch nicht berührt worden sind. Wir müssen vor allen Dingen bedenken, daß das heutige Oesterreich ein Zwangsstaat ist, dieses Oesterreich hat sich nicht freiwillig zusammengefunden, sondern ist unter einem äußeren Druck durch den Schmachfrieden, wie man ihn nennt, zusammengekommen. Ein solcher Staat kann meiner Ansicht nach, nicht zentralistisch, sondern nur föderalistisch aufgebaut werden, und zwar im Interesse der einzelnen Glieder, die sich bloß gezwungen zu diesem Staate zusammenfinden, der unseren Feinden allein gefällt, wenn er zentralistisch als Einheitsstaat aufgebaut wird. Den Vorteil des zentralistischen Einheitsstaates finden in erster Linie unsere gehässigsten Feinde, die Feinde des deutschen Volkes, die Franzosen. Diese sind Zentralisten von Haus aus, die Franzosen kennen nur eine zentralistische Verfassung und Regierung. Den Franzosen, denen es heute darum zu tun ist, aus Oesterreich eine französische Kolonie zu machen, werden wir den Gefallen nicht tun, indem wir alle Macht im Staate und die ganze Verfassung zentralistisch aufbauen und in Wien verankern, weil sie dann bloß in Wien allein ihre Hand im Spiele zu haben brauchen und von dort aus an einer Strippe, wie der Berliner sagt, das Ganze zu leiten. Das ist auch ein Argument für den Föderalismus, das man in Betracht ziehen kann. Ein weiteres Argument ist, daß der Deutsche immer in erster Linie Föderalist war, nur jetzt in der Not sind die Deutschen etwas zentralistischer geworden, aber die Reaktion gegen diesen Zentralismus hat sofort eingesetzt. Die deutsche Nationaleigentümlichkeit war immer auf den Föderalismus aufgebaut. Das war seit urdenklichen Zeiten so, das liegt den Deutschen im Blut. Freilich bei uns begreifen das die Herren am wenigsten, welche nicht deutschen Blutes sind, die sind von Haus aus Zentralisten, die können nichts dafür, das ist ein Geburtsfehler, für den niemand kann. Aber sie sollen uns Deutschen nicht vorschreiben, wie wir den Staat aufbauen sollen, wir wollen ihn nach deutschem Charakter aufbauen. So ist die Sache vom nationalen Gesichtspunkte aus zu besehen. Das ist auch ein Argument, das nicht ganz außer Betracht bleiben darf. Sehen Sie sich die verschiedenen Stämme an: der Vorarlberger ist doch ein so grundverschiedener Stamm gegen uns Tiroler oder Salzburger, in der Sprache und im Charakter, das ist ein wirklich deutscher Stamm, die gehören zu den Alemannen, wir gehören zu den Bajuvaren, verübeln Sie das den Leuten nicht, aber darüber sind wir einig. Ich würde es heute lieber sehen, wenn die Vorarlberger den Weg nach Norden statt nach Westen suchen würden, ich gebe aber die Hoffnung nicht ganz auf. Gut, sie sollen dorthin gehen, wohin sie ihr eigenes Blut zieht und es hat keinen Zweck, wie es Herr Abgeordneter Abram gemacht hat, die Selbständigkeitsbestrebungen in den Ländern in der Weise lächerlich zu machen und auf Grund der materialistischen Geschichtsauffassung die Sache anzusehen bloß vom Geldbeutelstandpunkte aus. Sehen Sie, das war der Ton, wie ihn Herr Abgeordneter Abram in der Zentrale, in der er sich gern bewegt, gelernt hat, das ist der Wiener-Heurigen-Humor. Ich persönlich habe gegen die Wiener gar nichts, aber daß sich ein gewisser Heurigen-Humor so weit versteigt, das eigene Land und Volk lächerlich zu machen, da wird gewissen anderen Leuten übel dabei. Ich möchte gewissen Geschichtsfälschungen entgegentreten, bezüglich der Selbständigkeitsbestrebungen; es ist nicht wahr und eine glatte Lüge, daß wir in Tirol aus bloß materiellen Gründen uns von Wien lösen wollen, sondern die schwere Sorge um unseren verlorenen Landesteil war es, die uns dazu gedrängt hat, diese Selbständigkeitsbestrebungen durchzumachen und diese schwere Sorge im eigenen Lande um den besten Landesteil, den macht man nicht lächerlich. Sie haben uns speziell vorgeworfen, daß wir Tiroler immer die treuesten Diener der Dynastie gewesen seien und jetzt gegen Wien los gezogen wären; sehen Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter, da kennen Sie die Psyche des eigenen Volkes schlecht. Die Tiroler waren Deutsche bis ins Mark, trotz der übelsten Erfahrungen, die sie gerade 1809 gemacht haben, von Seite der Dynastie, haben sie als ehrliche Deutsche so lange zum Landesfürsten gehalten, so lange er bestanden hat. Nun die deutsche Treue nicht mehr notwendig war, haben wir uns gesagt, so jetzt gehen wir unseren eigenen demokratischen Neigungen nach. Die demokratischen Neigungen waren in Tirol schon länger vorhanden als anderswo, in Tirol hat es niemals eine Leibeigenschaft gegeben, die Tiroler haben einen Landtag gehabt seit Jahrhunderten, Tirol hat bestanden, bevor es ein Oesterreich gegeben hat, es ist nicht wahr, daß man sagt, die Länder haben keine Existenzberechtigung; bevor Oesterreich-Ungarn bestanden hat, hat Tirol bestanden und wird weiter bestehen. Von diesem Standpunkte sind wir ausgegangen von der Sorge um das eigene Land. Wir haben alle Mittel angewendet und wenn es sich um das eigene Land handelt, verbünde ich mich selbst mit dem Teufel, um das Land zu retten. (Zwischenruf: Uns steht das Völk näher als das Land!) Das ist mir gleich, unter Volk verstehen Sie bloß eine Parteiklasse, wir verstehen darunter das ganze Volk, und Sie verstehen nur einen Teil des Volkes. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Als wir seinerzeit gesehen haben, daß der beste Teil Tirols, Südtirol, verloren war, haben wir dafür gesorgt, was selbstverständlich ist, jetzt den Anschluß an das deutsche Stammvolk durchzuführen; darüber kann man auch verschiedener Meinung sein, wie dieser Abschluß stattfindet, uns ist der Anschluß lieber, wenn wir ihn länderweise durchführen können, genau so wie heute Herr Landeshauptmannstellvertreter Schlegel es ausgeführt hat, das werde ich nicht mehr wiederholen. Noch etwas, Sie haben gestern oder vorgestern und heute auch einmal diesen Ausdruck fallen gelassen, durch dieses föderalistische Bestreben sei die Demokratie, sogar die Republik in Gefahr. Sie sagen durch den Föderalismus wird der Reaktion vorgearbeitet, er sei Reaktion an und für sich schon! Man kann auch der gegenteiligen Meinung sein, je straffer dieser Staat hergerichtet wird, je zentralistischer, um so mehr wird der Reaktion, wenn sie darunter eine Monarchie verstehen, vorgearbeitet. Der Monarch hat mehr Aussicht, ein Reich in die Hand zu bekommen, wenn es straff zentralisiert ist, als wenn es ein föderalistischer Bundesstaat ist, der locker zusammengefügt ist. Ich glaube, das ist auch ein Argument, über das man reden kann. Sie haben heute vormittags gesagt, die Verfassung ist nicht das Wichtigste, sondern die Wehrfrage und die Vermögensabgabefrage. Ich glaube, das ist auch eine kleine Täuschung, zuerst muß ich doch ein Dach über mir haben, zuerst eine Verfassung und dann kommt das andere. Wozu brauche ich heute in der Eile ein Wehrgesetz?31 Wir führen keinen Krieg und wenn wir Krieg führen wollten, mit 30.000 Mann können wir weder gegen Jugoslawien, noch gegen die Tschechen kämpfen. Das hat lange Zeit, je länger wir zuwarten mit dieser Frage, um so eher kommen wir doch zum gemeinsamen Ideal, zur Wehrreform des Milizsystems. Vielleicht hat sich bis dorthin bei den Herren der Entente ein Nachgeben durchgesetzt. Wenn wir es schleunig machen, wie es im Friedensvertrag steht, dann kommen wir auf dieses verteufelte Söldnerheer. Das hilft dem heutigen Staate gar nicht auf. Wir werden weder mehr zu essen haben, noch wirtschaftlich und finanziell besser stehen. Im Gegenteil, wir werden einen Haufen Geld hinauswerfen, das wir zu etwas anderem besser brauchen können. Ebenso ist es mit der Vermögensabgabe. Wozu jetzt das ganze Geld zusammenkratzen, bevor wir einen Boden haben. Die Verfassung ist die Hausordnung im Staate, vom Grund muß ich aufbauen, nicht vom Dach. Weil ich schon sage, von Grund aus, nicht vom Dach, so muß ich erklären: die Länder sind der Grundstein und nicht das Dach. Sie wollen vom Dach aufbauen, wir wollen vom Grund aufbauen. Die Länder sind das Primäre, dagegen läßt sich nicht ankämpfen, das ist eine historische Tatsache. Uns immer den Separatismus und die Autonomiebestrebungen vorzuwerfen, ist falsch; wir haben keinen Separatismus und keine Autonomiebestrebungen, weil wir uns nirgends zu separieren haben, sondern uns erst zusammenschließen müssen. Die ruhigeren Parteigenossen von Ihnen, die sagen ja heute, man wird den Ländern ein gewisses Maß von Selbständigkeit geben müssen. Das ist auch falsch; wer gibt denn bei uns? Es gibt keinen Monarchen mehr, der eine Verfassung geben könnte. Wir geben ab, wir geben an den Bundesstaat Befugnisse und Rechte ab, aber wir lassen uns nichts geben, wir können uns von niemand etwas geben lassen, nicht von einer derzeitigen Zufallsregierung, die besteht, weil es eine Regierung überhaupt geben muß, soll der Staat nicht in Fransen gehen. Zum Schlusse möchte ich Ihnen vielleicht noch eine ganz kleine Erinnerung geben. Herr Abgeordneter Abram hat insbesonders sich darüber mokiert, daß angeblich wir zuerst für die Anschlußbestrebungen waren und dann gerade von den bürgerlichen Parteien eine würdelose Kriecherei vor der Entente begonnen hätte. Uns gehört der Staatskanzler Renner nicht. Wir sind nicht beteiligt bei diesen Reisen ins Ausland, von denen wir nicht wissen, was herausschaut. Die Geheimdiplomatie ist auch heute noch nicht abgeschafft, das ist auch so eine Sache, die für den Föderalismus einnehmen muß und nicht für den Zentralismus. Der Zentralismus birgt die Gefahr, daß doch eines schönen Tages diese Donau-Konföderation gedrechselt werden könnte von der Zentralregierung. Föderalistisch ist das nicht möglich. Ist eine Bundesverfassung vorhanden, dann geht das nicht so einfach und das wollen wir alle nicht, wenigstens behaupten es die einzelnen Parteien, und wer das nicht will, darf nicht eine zentralistische Verfassung annehmen, durch welche die Gefahr eines solchen Vorkommnisses näher rückt. Die Herren Vertreter von Wien und Niederösterreich haben heute früh die Erklärung abgegeben, wonach sie sich auf den föderalistischen Standpunkt stellen und damit einverstanden sind, daß Wien als eigenes Bundesland von Niederösterreich abgetrennt wird. Ich muß sagen, wir Parteigenossen aus den übrigen Ländern, und ich glaube auch, ich kann es sagen im Namen der ganzen bürgerlichen Parteien, würdigen die Schwere dieses Entschlusses und die Schwierigkeiten, vor denen die Herren aus Niederösterreich gestanden sind. Wir wissen ihnen Dank, daß sie so der Ordnung des Staates entgegenkommen wollen, so lange dieser Staat vorläufig bestehen muß nach dem Willen unserer Feinde. Noch eine Bemerkung: man sagt immer, die Länder schimpfen über Wien und schreien: Los von Wien! Nein, meine Herren, gegen Wien, gegen die arme hungernde Wiener Bevölkerung haben wir keinen Haß, das erkläre ich Ihnen. Wir wollen aber nicht diese Wirtschaft mitmachen, die von Wien ausgeht! Herr Abgeordneter Abram hat uns vorgeworfen, welche Verbrechen beim Budget wir im Tiroler Landtag begangen haben, wir hätten die Ärmsten der Armen besteuert. Können denn die Wiener anders wirtschaften? Die müssen auch die Tramway jeden Tag höher schrauben. Es nützt nichts, für die meisten dieser Steuern haben Ihre eigenen Parteigenossen gestimmt, ausgenommen Sie selbst wahrscheinlich, weil Sie nicht dort waren. (Abram: Das glaube ich nicht!) Schlagen Sie das Landtagsprotokoll nach; daß die Sozialdemokraten für die Brotsteuer nicht gestimmt haben, das geb ich zu. Ich habe aber gesagt, bei den meisten Steuern. Wir haben die Realsteuern hinaufgeschraubt. Wissen Sie warum? Weil wir nach außenhin als anständige Leute dastehen wollen, die keine Schuldenwirtschaft machen, sondern im Budget einen Ausgleich wollen. Das ist in der heutigen Zeit keine Schande, wenn man eine geregelte Wirtschaft hat; es hat uns schweren Entschluß gekostet, dem Volke diese schweren Lasten auferlegen zu müssen, aber wir haben das Budget ins Gleichgewicht gebracht und darauf können wir uns etwas einbilden. (Beifall!)
Delegierter Pölzer:Ich glaube, wir haben es dringend notwendig, daß wir unsere staatliche Verwaltung, Landesverwaltung, Bezirksverwaltung in Ordnung bringen und es wundert mich, daß darüber niemand gesprochen hat. Meine sehr Verehrten! Wir vergeuden Hunderttausende von Kronen durch unsere Doppelverwaltung, die wir führen, und ich glaube, es ist keine Konferenz geeigneter, als die Konferenz der Ländervertreter, um darüber ein ernstes Wort zu sprechen. Ich glaube, wir haben nichts eiligeres zu tun, als zu Hause die Verwaltung durchzuführen. Soweit ich informiert bin, ist es in allen Ländern ganz das gleiche, wir führen neben der Autonomie der Landesverwaltung die staatliche Verwaltung. Wir haben in der autonomen Verwaltung Bauämter und in der staatlichen Verwaltung Bauämter. Vom Lande fahren Leute hinaus zu demselben Objekt, die vom Staate auch; auf diese Weise verschleudern wir wirklich Steuergelder und so ähnlich ist es auf mehreren Gebieten. Ich brauche nur zu verweisen, daß wir sowohl eine landesfürstliche als auch eine landschaftliche Sanitätsverwaltung haben. Noch ärger ist die Straßenverwaltung, da haben wir ein Stück Reichsstraße, da fahren die Herren hinaus von der landesfürstlichen Verwaltung, gleich ein Kilometer weiter ist eine Bezirksstraße, da erscheinen wieder andere Ingenieure von der autonomen Landesverwaltung; so ähnlich verhält es sich bei der Spitalsverwaltung. Und so können Sie bei allen Zweigen der Verwaltung ersehen, daß wir aus dem Primitivsten noch nicht herausgekommen sind. Es ist uns noch nicht gelungen, Verwaltungszweige zusammenzulegen, und so gehen wir zugrunde an dem ungeheueren Beamtenapparat. Wir könnten heute schon ganz anders die Länder verwalten und die Bevölkerung würde ersehen, daß wir praktische Arbeit auf diesem Gebiete geleistet haben. Wenn Sie reformieren wollen, dann müssen Sie bei der Landesverwaltung beginnen, denn es kann beim alten unmöglich bleiben. Das Wichtigste ist, daß wir endlich unsere politische Verwaltung, die Bezirkshauptmannschaft, reformieren. Wer im Flachland herumkommt, muß sagen, mit den Bezirkshauptmannschaften kann es nicht weitergehen. Ich glaube, daß ihre Leute genau wie die unseren die Bezirkshauptmannschaften kennen. Es nützt nichts, wenn in Niederösterreich ein Sever und Mayr in der Landesregierung sitzen, und wenn wir draußen den alten k. k. Bezirkshauptmann sitzen lassen, dort heißt es zu trachten, daß wir endlich wirklich in den Bezirksvertretungen reformierend wirken. Wir müssen trachten, entweder Kreise oder nach dem heutigen Aufbau Bezirkshauptmannschaften mit einer wirklichen Vertretung des Volkes zu schaffen.” Es sind die bürokratischen Zustände ganz unmöglich. Ich verstehe ganz gut, daß sowohl meine Parteien darüber erbost sind, daß der alte Schlendrian noch fortgeschleppt wird. Im Kriege, da mußten wir erleben, daß junge Juristen, 18-, 19-, 20-jährige Herren die Aufgabe bekommen haben, das Ernährungsamt zu leiten. Ich mache die Herren dafür nicht verantwortlich, die es als 18-, 19-jährige Juristen nicht verstanden haben, die möglicherweise ganz ausgezeichnete Juristen gewesen sein können, aber ich mache die staatliche Verwaltung von damals verantwortlich und in demselben Fehler leben wir heute weiter. Wir haben gar nichts reformiert und ich muß sagen, es gäbe in allen Ländern wirklich Arbeit genug, das ist die Quelle des Zornes und der Aergernis des Volkes, daß in Bezug auf die staatliche Verwaltung der Bezirkshauptmannschaft nicht reformierend eingegriffen wurde. Es ist ein ganz unmöglicher Zustand, daß wir so weiter verwalten und mag nach oben hin noch so ein moderner Zug sein, mögen Sie sich in der landesfürstlichen Verwaltung noch so abmühen, es nützt nichts, wenn die Stellen unten total versagen. Das müssen wir erklären, und jene Herren, die Gelegenheit haben, mit jenen Aemtern zu verkehren, wie es die Landesräte tun müssen, die müssen erklären, daß wir höchste Zeit haben, daß wir uns zusammenfinden und nach der Richtung hin einen gleichen Zug in der Verwaltung hineinbringen, denn das mangelt heute sehr in der Verwaltung und deswegen möchte ich schon bitten, daß in der Richtung hin, alle zusammen reformierend wirken. Das verlangt von uns die Bevölkerung mit Recht! Sie ist ungeduldig und sagt, Ihr macht nichts, ich muß zu denselben Mann gehen, wenn ich mein Recht haben will, zu dem ich gegangen bin, in der alten Monarchie, es sitzen nicht meine Leute dort, die mein Vertrauen haben im Bezirk. Das ist wichtig, daß dort ein Mann sitzt, der sein Vertrauen hat; der gewählte Leiter müßte im Bezirke sitzen, statt des Bezirkshauptmannes. Der würde nur durchführendes Organ sein, vom Vertrauen des Volkes getragen, der Aufträge erteilt und Beschlüsse durchführt, wie sie die autonome Verwaltung beschließt. Da können Sie mir nicht sagen, daß es in irgend einem Lande besser ist und wenn wir eine Zentralverwaltung brauchen, so brauchen wir sie deshalb, daß ein einheitlicher Zug in die Verwaltung hineinkommt, was so ganz unmöglich ist. Wir brauchen den gleichen Zug in der Landesverwaltung. Durch die Staatsverwaltung ist es möglich, daß sie einwirkt auf die Länder und darauf drängt, damit in der inneren Verwaltung der gleiche Zug möglich ist. Ich bin ein Niederösterreicher, ich bin von Wien und ich muß schon sagen, es wurde heute davon gesprochen, auch Wien vom Lande zu trennen und ein Land Wien zu schaffen. Allerdings eines muß ich erklären, die Herren, die es heute am eiligsten haben, die wollten noch vor fünf, sechs Jahren davon nichts wissen. Noch vor fünf, sechs Jahren, als Wien der reiche Onkel war, haben sich die Herren gehütet, davon zu sprechen, von einer Trennung Wiens vom Flachlande. Heute sprechen Sie davon, weil es vorübergehend, ich glaube das mit Recht sagen zu können, den Wienern etwas schlechter geht. Wenn wir die Steuerstatistik ansehen, müssen wir trotzdem sagen, daß Wien die Steuerträgerin ist, von wo heute noch das Land genährt wird und die Herren, die heute so eilig haben, von Wien wegzukommen, werden sehen, wie dann die Umlagen aussehen. Heute wehren Sie sich gegen eine Umlagserhöhung von 10 Prozent, wenn Sie allein sind, was längst Ihr Wunsch ist, dann werden Sie schon sehen, wie weit Sie kommen. Ich bitte, wir sind sicherlich dafür, weil wir überzeugt sind, daß Sie meinen, wir fürchten uns, wenn Sie uns immer damit drohen, von Wien wegzugehen, ich bin überzeugt, Wien wird leben, Wien braucht nur Arbeit, Wien braucht nur Kohle und Rohmaterial, die Wiener wollen nicht, wie sie in der ganzen Welt verschrien sind, Bettler sein, das ist gar nicht wahr! Die Wiener arbeiten, sind fleißige Leute, und ich bin überzeugt, daß Wien und Umgebung sich materiell in einigen Jahren ganz glänzend stellen und verwalten wird, ob es bei den anderen auch so sein wird, weiß ich nicht, ich wünsche es Ihnen aber. Vielleicht darf ich es ein bißchen bezweifeln; wenn es zur Trennung kommt, dann werde ich redlich beitragen, so weit meine Erfahrungen reichen, unsere Verwaltung so zu gestalten, daß es für beide Seiten so erträglich wie möglich ist. Das sage ich Ihnen schon, ich fürchte mich nicht vor der Trennung, ich möchte nur haben, bevor wir uns trennen, daß wir unsere autonome Verwaltung und landesfürstliche Verwaltung in Ordnung bringen. Ich möchte nur haben, daß wir das da schaffen, was wir Proletarier wollen, daß endlich aufgeräumt wird mit der Bezirkshauptmannschaft und an deren Stelle die autonome Bezirksvertretung tritt. (Beifall.)
Vorsitzender Dr. Christoph:Das Wort hat Herr Dr. Kienböck, zuerst möchte ich aber noch die Bitte an das Hohe Haus richten, die Herren mögen die Plätze einnehmen, weiter möchte ich ersuchen, daß Sie mit Rücksicht auf den Herrn Redner die Ruhe einhalten und daß die Herren Redner ich möglichster Kürze befleißen, daß wir über den ersten Punkt der Tagesordnung hinwegkommen.
Delegierter Dr. Kienböck:Ich habe hier nicht die Absicht mit Leidenschaft für die Partei zu agitieren, wie es Herr Abram getan hat und hier eine Rede zu halten, die nur dazu dient, die Parteigegensätze gegeneinander zu stellen. Ich möchte mich bemühen, zur sachlichen Frage einige kurze Erwägungen anzustellen; es ist schon im Laufe der Debatte vielfach von der historischen Individualität der Länder die Rede gewesen und von der Entwicklung hinsichtlich des Einheitsstaates. Lassen Sie mich folgendes sagen: Die Frage, ob die Länder eine staatliche Existenz gehabt, hat im früheren Oesterreich die besten Juristen des öffentlichen Rechtes bis zum Schlusse beschäftigt. Bekanntlich hat Oesterreich nicht einmal seinen Namen gehabt, denn offiziell hat es bis zum Schlusse kein Gesetz gegeben, welches diesen Ausdruck akzeptiert hätte. Ein Zeichen dafür, daß die Frage zwischen Einheitsstaat und Ländergebiet bis zum Schlusse des alten Staates, bis zum Schlusse der Monarchie offen gewesen ist. Daß diese Frage so lange nicht ausgetragen werden konnte, war uns allen sehr zum Nachteil, weil die Entwicklung des Staates fortwährend durch nationale Zwistigkeiten gestört war, war es möglich, daß diese Frage unausgetragen geblieben ist, nicht nur nach den Paragraphen, sondern wenn Sie die Dinge verfolgen, ist sie auch unausgetragen geblieben im Bewußtsein der Staatsbürger, und nun ist die Revolution gekommen. Ich werde da jetzt nicht einen weiteren juristischen Vortrag halten, ich will gewiß nicht so weit gehen zu sagen, daß der Staat Oesterreich gar nicht existiert hat, daß er erst geschaffen werden müßte, was ich nicht für zutreffend halte. Richtig ist aber, daß die Länder ihrerseits wieder in ihren Kreisen Gesetze gegeben haben, von einigen Herren haben wir das zitiert gehört, welche sich gerade auf einen gegenteiligen Standpunkt stellen, auf den Standpunkt der bloßen Eigenstaatlichkeit. Es war sehr bezeichnend die Zitierung des Gesetzes vom März vorigen Jahres, wo Oberösterreich, wie wir gehört haben, unter Zustimmung der Herren Ihrer Partei einstimmig den Satz ausgesprochen hat, der geradezu die Eigenstaatlichkeit der Länder betont. (Dr. Pflanzl: Kärnten auch!) Wir müssen aus diesem bösen Konflikt heraus. Wir vertragen das unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht länger, daß die Unentschiedenheit dieser Sache uns immer weiter belästigt, wir haben das vielleicht früher ertragen können, in der Monarchie unter ganz anderen Verhältnissen, wo damals diese untergeordnete Frage in ihrer Ungelöstheit ertragen werden konnte. Heute vertragen wir das absolut nicht, wir alle, die in diesem Staate sitzen, wir verlangen endlich in der Verfassungsfrage zu einer gewissen Ruhe zu kommen. Einer der Herren von drüben hat heute gesagt, wir sollten lieber, statt daß wir eine Konferenz über die Verfassung halten, eine Ernährungskonferenz halten. Ernährungskonferenzen sind ja einigemale gehalten worden, auch eine Landes-Ernährungskonferenz, ich war selbst Zeuge der letzten dieser Art in Wien. Sie wird alle überzeugt haben, so geht es nicht. Man hat aneinander vorübergeredet, appelliert und so weiter, aber vorwärts ist die Geschichte deswegen nicht gekommen, weil das Kräfteverhältnis sozusagen nicht ausgeglichen ist. Und das, meine Herren, muß geschehen. Die Frage ist die: Man hat es jetzt über ein Jahr versucht, von der Nationalversammlung allein, die Frage zu lösen. Wir müssen aufrichtig sagen, daß der Versuch nicht gelungen ist, daß es sich gezeigt hat, daß es in der Nationalversammlung mit der Schaffung einer Verfassung nicht vorwärts geht. Es ist nicht gelungen, und es zeigte sich mehr und mehr, daß dieser Weg vollständig aussichtslos ist. Es zeigt sich, daß die Machtvollkommenheit der Wiener Regierung an den Grenzen des Landes Niederösterreich, zum Teil auch schon an der Grenze der Stadt Wien aufhört, und daß es daher nichts nützt, wenn man in Wien ein Gesetz macht und Staatsgesetzblätter verfaßt, wenn die Autorität mehr und mehr fehlt, sie zu verwirklichen. Wir sollten nicht die Leidenschaften sprechen lassen, sondern wir sollten uns ganz klar sein über die historische Stunde, in der wir stehen. Wir sind daher nach meiner Meinung alle die wir da sind, verpflichtet, den Weg zu betreten, eine Verständigung mit den Ländern zu erzielen, damit wir zu einer Aussprache und zu einer positiven Gestaltung der Verhältnisse gelangen. Wir wissen ja, daß es mit einem Diktat nicht geht. Aber wir sollten es auch gar nicht wollen. Wir sollten dessen eingedenk sein, daß die einzige Möglichkeit dieses Staates ein demokratischer Aufbau ist, und ein solcher schließt es geradezu aus, daß man etwa von einer Zentrale aus mit Gewalt den Willen der Länder bricht und ein Terrorgebiet errichtet, welches nur von sehr kurzer Dauer sein könnte. Wir sind uns speziell als Wiener ganz klar darüber, daß die Sache sehr heikel ist und wir mußten die Frage, ob wir diesen Weg betreten könnten, in unserer Partei bejahen. Wir wollen diesen Weg betreten, weil wir ihn betreten müssen, weil wir sonst alle miteinander elend zugrunde gehen. Das Werk, das geschaffen wird, wird nach meinem Dafürhalten kein dauerndes sein. Lassen Sie mich das aussprechen aus dem einfachen Grunde, weil uns alle das Gefühl beherrscht, daß die jetzige Zusammenstellung des Staatssystems keine dauerhafte ist. Wir sind in einem vorübergehenden Zustande, von dem wir alle fühlen, daß er nicht so bleiben kann. Aber für die Zeit, in der er durch die Macht der Sieger so besteht, müssen wir vernünftiger Weise ein Auskommen zu finden trachten, wir müssen einen Weg finden, wie wir uns verständigen. Wenn wir das nicht tun, so wird die Folge sein ein Chaos, noch ärger als dasjenige Verwaltungswirrsal ist, in dessen Mitte wir heute sind. Die Länder sind heute weniger als je geneigt, sich einem Diktat zu fügen, sie beschreiten einfach ihren Weg unbekümmert um die Verfassung und um die Gesetzgebung, was natürlich allen Teilen zum größten Nachteil gereichen muß. Ich muß aber auch sagen, das Chaos wäre zum Teil für die Länder noch ärger als für Wien. Freilich wäre es für Wien ein verhängnisvoller Nachteil für die Zukunft, wenn es von derjenigen Bevölkerung losgetrennt wäre, die in lebendigem Zusammenhang mit der Großstadt bleiben muß, wenn sie halbwegs ihren nationalen Charakter wahren will. Aber das Materielle würde vielleicht für Wien nicht einmal so arg sein, wie für die Länder. Denn es würde aus dem Gebiet des Verkehrswesens, der Ernährung, der Geldwirtschaft, unmittelbar ein Chaos entstehen, aus welchem jeder Teil sich irgendwie herauszufinden trachten würde. Aber mit welchen Verlusten, das kann man sich sehr leicht ausrechnen. Daher ist es nur die bloße nackte Klugheit und ein Rechnungtragen den tatsächlichen Verhältnissen, wenn man in der Länderkonferenz den Weg der Verständigung mit den Ländern beschreitet. Ich bedauere sehr, daß die Herren von der sozialdemokratischen Seite in der bisherigen Debatte, ich will nicht sagen ganz ablehnend, aber mit wenig fruchtbaren Argumenten in diesen Teil der Sache eingegriffen haben und es würde mich freuen, wenn das in Zukunft mehr der Fall sein könnte. Denn es muß uns klar sein, wenn dieser Versuch auch mißlingt, so bleibt uns nichts übrig als das Wirrsal. Die Herren von der sozialdemokratischen Seite spielen sich als die grimmen Zentralisten auf. Aber ich glaube, das können sie gar nicht so durchführen in den einzelnen Ländern. Sie haben bisher schon viel Wasser in den Wein gießen müssen, und sie werden es auch in Zukunft tun müssen, denn sie kommen über die Realität der Verhältnisse nicht hinaus. Außerordentlich bezeichnend aber ist das Verhalten der sozialdemokratischen Herren in der Frage: Wien und Niederösterreich. Gerade die Sozialdemokraten haben einfach gesagt, Wien muß vollständig und restlos von Niederösterreich abgetrennt werden. Wir haben uns dann mit unseren Freunden vom Lande zusammengesetzt, haben die Sache erörtert und ich muß sagen, daß die Herren Vertreter des flachen Landes Niederösterreich, soweit sie meiner Partei angehören, mit Bereitwilligkeit auf die sachlichen Momente eingegangen sind, und daß wir diejenige Formel gefunden haben, die der Herr Landeshauptmannstellvertreter Mayr vorgetragen hat und welche sagt, daß hinsichtlich der beiden Gebiete Wien und Land Niederösterreich der Ordnung dieser Frage in welcher Art und in welchem Umfange eine Trennung durchgeführt werden soll, nicht vorgegriffen werden soll. Ich sage Ihnen, daß deswegen, weil Sie sich auf der einen Seite als die großen Zentralisten aufspielen und auf der anderen Seite gerade in dem für Wien so wichtigen Gebiet sich in einer Weise ausgesprochen haben, daß Sie das nicht verantworten werden können. Wir können natürlich auf dem Wege der heutigen Debatte nicht fortschreiten. Wir laden eine Verantwortung auf uns, die keiner tragen kann, weder Sie, noch wir. Ich möchte sehr wünschen, daß wir jetzt die allgemeinen Erörterungen verlassen und mit möglichster Raschheit auf die Sache selbst eingehen und uns zu verständigen suchen. Wenn wir das nicht tun, dann glaube ich, wird man mit Bedauern konstatieren müssen, daß uns in der entscheidenden Stunde die Einsicht gefehlt hat.
Delegierter Emmerling:Der Herr Delegierte Dr. Kienböck hat soeben der sozialdemokratischen Partei den Vorwurf gemacht, daß sie auch nicht eine einheitliche Stellung zum Bundesstaat einnimmt, weil wir gar nicht die Macht haben, das mit jenem Nachdruck zu erklären, und weil wir nicht imstande sind, eine Uebereinstimmung der Mitglieder erzielen zu können. Ich schicke voraus, daß wir für den Bundesstaat sind. Allerdings unter ganz anderen Voraussetzungen, als er nach diesem Entwurf sich aufbauen soll. Wir sind für den Bundesstaat, der die Demokratie verbürgt und auch die Bürgschaft für eine wirtschaftliche Entwicklung gibt. Aber im Gegensatz zu Kienböck habe ich zu erklären, daß nach dem, was wir bisher aus der Debatte entnehmen konnten, auch unter den Ländern nicht jene einheitliche Auffassung vorhanden ist, die ihn berechtigen würde, so zu sprechen, wie er sprach. Er mußte ja selbst darauf verweisen, daß die einzelnen Herren Vertreter der einzelnen Länder einer sehr intransigenten Standpunkt eingenommen haben, und es mutet mich ganz merkwürdig an, wenn man diese Konferenz in Parallele setzt zu jenen Verhandlungen, welche im Jahre 1867 stattfanden und die als Grundlage für den alten österreichischen Staat dienten. Damals, nach der Loslösung von Deutschland, als die Aufgabe zu lösen war, einen Staat aufzurichten, der den Nationen dieses Staates die Lebensmöglichkeiten bieten sollte, kam ein Staat zusammen, in dem die Nationen nur mit Rechtsverwahrungen eingetreten sind. Die Böhmen, die Ungarn, die Polen, die Südslawen; alle erklärten, in dem Staate nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zu verbleiben. Eigentlich wollten sie ja doch nur ihre völlige Autonomie haben. Uebrig blieben damals nur die Alpenländer, die in diesem neuen Habsburgerstaat restlos aufgegangen sind. Heute erleben wir nun das merkwürdige Schauspiel, daß dieselben Länder, die damals als Stützen und als Grundpfeiler des alten Oesterreichs dienten, dasselbe Schauspiel aufführen, daß sie unter besonderen Voraussetzungen mit Verwahrungen in einen solchen Bundesstaat eintreten. Die Herren Vertreter von Vorarlberg sagen, daß sie immer noch diese Frage offen halten auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes, ob sie nicht doch einen Anschluß an ein anderes Gebiet als an dasjenige, an das wir angeschlossen sein wollen, nämlich Deutschland, finden wollen. In sehr scharfer Weise ist hier die Stellung Oberösterreichs zum Ausdruck gebracht worden und so könnte man eigentlich sagen, daß nach allen diesen Verwahrungen eigentlich gar kein Bundesstaat, sondern mehr oder weniger ein Vertragsstaat zusammenkommt. Was bisher gesprochen wurde, läßt den Schluß zu, daß man nicht das Empfinden hat, Bestandteile eines Staates sein zu müssen und sein zu wollen, der den Namen Oesterreich trägt, sondern daß man der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, sich einfügt, diesem Staate, der in St. Germain geschaffen wurde. Die Autonomie der Länder wurde ganz besonders unterstrichen. Vergessen wir aber eines nicht, daß diese Autonomie der Länder gewachsen ist mit dem Schwinden der Macht des alten Staates und daß in diesem Zusammenbruch es begreiflich schien, daß die Länder aus dem Chaos, wie der Herr Dr. Kienböck es nannte, retten wollten, was zu retten möglich war. So wie Sie bei der Sachdemobilisierung es machten, indem sie die Sachen durchaus nicht dem Gesamtstaat zur Verfügung stellen wollten, was durch Zufall in ihrem Lande verblieben war, so wollen Sie auch bei dieser politischen Demobilisierung einen gewissen Separatismus zum Ausdruck bringen, der zweifellos für die Schaffung einer Verfassung ganz außerordentliche Schwierigkeiten in sich schließt Der Herr Dr. Kienböck ist der Meinung, daß, wenn nicht die Landeskonferenz das Ergebnis bringen sollte, für diesen Staat eine Bundesverfassung zu schaffen, es aussichtslos erscheint, daß die Nationalversammlung diese Frage lösen könnte, weil die Nationalversammlung oder wie er sagt, die Regierung, machtlos sei und keinen Einfluß in den Ländern besitze. Ich halte es für notwendig, darauf zu verweisen, daß diese machtlose Regierung sich nicht nur aus Wiener Herren zusammensetzt, sondern, daß in dieser sogenannten machtlosen Regierung ein Vizekanzler Fink, ein Mayr, ein Stöckler, ein Miklas sich befinden. Das sind lauter Herren, die nicht Wiener sind, das war aber die Regierung, die die Nationalversammlung eingesetzt hat und zwar auf Grund einer Vereinbarung der Parteien, die in der Nationalversammlung vertreten sind, und die eine Bundesverfassung vorgesehen hat, aber nicht diese Bundesverfassung, sondern eine, die unter ganz anderen Voraussetzungen geschaffen werden sollte. Meine Herren! Wir sind ja dafür, daß eine Bundesverfassung gemacht wird, aber wir sind der Meinung, daß sie unter gewissen Kautelen zustande kommen soll, daß das eine Verfassung sein soll, die wirklich demokratisch ist und die auch die Gewähr in sich trägt, demokratisch zu bleiben und die wirtschaftlichen Voraussetzungen und Entwicklungen dieses leider so elend gewordenen Staates zu garantieren. Die Herren haben erklärt, man soll die Länder als Grundpfeiler nehmen und sie verwiesen darauf, daß die Länder heute schon einen ganz bestimmten Einfluß auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Staates ausgeübt haben. Der Herr Delegierte Kunschak hat gesagt, es sind volkswirtschaftliche Gebiete und sie müssen als solche berücksichtigt werden. Ich verweise darauf, daß die Autonomie der Länder uns in der ersten Zeit des Zusammenbruches und weit hinein in unsere jetzige Zeit einen außerordentlichen Schaden verursacht haben dadurch, daß sie mit einer solchen Autonomie aufgetreten sind, daß sie sogar über den Kopf der Regierung hinweg und gegen die Regierung mit dem Auslande Käufe abgeschlossen haben, die nicht wenig dazu beitrugen, den Wert unseres Geldes zu vermindern. Oesterreich darf nicht allein vom Standpunkt der 1 1/2 Millionen Selbstversorger betrachtet und beurteilt werden. Oesterreich ist ein Staat, den wir gebildet haben und ich gehe soweit, zu sagen, daß nicht einmal die ausschlaggebenden Franzosen, Engländer und Amerikaner ihn gebildet haben, sondern halten wir uns nur vor Augen, daß dieser Staat gebildet wurde von den ehemaligen Angehörigen dieses heutigen Oesterreichs, von Tschechen, Polen, Südslawen und Italienern. Das merken sie an den Grenzen und an den sonstigen Bedingungen, die uns auferlegt worden sind. Wenn dem so ist, so müssen wir den Verhältnissen Rechnung tragen, die wir in diesem Staate haben, und wir dürfen nicht allein von seinem Gesichtspunkte aus die wirtschaftliche Lage beurteilen, sondern wir müssen den übrigen Bewohnern Rechnung tragen, die weitaus die größere Mehrheit ausmachen und die 4 1/2 Millionen Menschen betragen. Es wurde hier in diesem Zusammenhang auch die Frage der Trennung Wiens vom Lande Niederösterreich, das heißt die Erklärung Wiens als selbständiges Gebiet besprochen. Auch hier in dem Entwurfe heißt es schon, daß die Bundeshauptstadt Wien die Stellung eines selbständigen Landes haben soll. Wenn es zu einer Loslösung kommt, dann ist es notwendig, daß wir als Vertreter dieser Stadt darauf hinweisen, daß Wien nicht von dem Gesichtswinkel beurteilt werden darf, wie der Herr LHSt. Steiner sagt, daß die Stadt als Wasserkopf hingestellt wird. Dafür können die Wiener nichts. Denn diese Stadt ist entstanden als Zentrale eines 38 Millionenvolkes, sie ist entstanden inmitten eines Reiches, das die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Industrie geboren hat, und es war nur naturgemäß, daß in dieser Metropole, in dieser Zentrale alles zusammenfließe. Daher ist auch die Entwicklung dieser Stadt in ganz außerordentlicher Weise vor sich gegangen. Wenn man aber das voraussetzt, dann ist es notwendig, über die wirtschaftlichen Voraussetzungen dieser Stadt einiges zu sagen. Ich will zum Unterschied vom Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Steiner nur die direkten Steuern zur Kenntnis bringen, die im ersten Halbjahr 1919, also aus der unmittelbaren Vergangenheit, zur Verfügung stehen, und das Verhältnis dieser Steuern zu jenen in den einzelnen Ländern. Wir haben im 1. Halbjahr 1919 in Deutschösterreich an direkten Steuern rund 1636 Millionen eingenommen. Davon entfallen auf Wien 1310 Millionen, auf Niederösterreich 169 Millionen und auf die übrigen Länder dieses Staates 156 Millionen. Sie werden zugeben, daß das in finanzieller Hinsicht eine so gewaltige Verschiebung in der Steuerleistung darstellt, daß das nicht nur so en passant gesprochen und vermerkt werden darf, sondern daß das zu einer richtigen Bewertung dienen muß, wenn man Wien als selbständiges Gebiet betrachtet. Auf Einzelheiten will ich nicht eingehen. Aber es ist Tatsache, daß die ganzen direkten Steuern dieses Staates, wenn man Wien wegnimmt, nur ungefähr 300 Millionen Kronen ausmachen, wovon allein wieder mehr als die Hälfte das Land Niederösterreich aufbringt. Diese Tatsache allein ist imstande, daß man so ohne weiteres zum mindesten nicht von der Autonomie der Länder und deren Selbständigkeit in disem Zusammenhange sprechen kann. Wenn Sie sich die Verteilung vor Augen halten, was und wie in den einzelnen Ländern gearbeitet wird, so müssen Sie zugeben, daß wir nicht selbständig sind. Die Länder sind nicht als wirtschaftlich selbständig anzusehen, weil sie nicht in der Lage sind, existieren zu können, wenn die industriellen Gebiete Niederösterreichs und Wien nicht ihren ganz besonderen Teil dazu beisteuern. Wenn Sie alles, was in Deutschösterreich geerntet wird, nach Wien bringen könnten so hätten wir noch immer zu wenig zum Leben. Wir sind ein so armer Staat geworden, daß wir von dem, was in diesem Staate erzeugt wird, unser Auslangen einfach nicht finden könnten. Es ist daher überflüssig und nicht am Platze, zu sagen, daß dieses Wien, dieses Zusammenfassen von so vielen Millionen Menschen, für die übrigen Länder eine unangenehme Sache wäre, weil wir mit dem, was in diesem Staate erzeugt wird, unser Auslangen absolut nicht finden können und immer auf das Ausland angewiesen sein werden. Der Herr Landesrat Dr. Steidle hat erklärt, daß man gegen die Wirtschaft ist, daß man nicht gegen Wien an und für sich ist, sondern gegen die Wirtschaft, die in dieser Stadt herrscht, und daß man sich dagegen verwahrt, mit ihr in Verbindung gebracht zu werden. Er hat allerdings auch erklärt, daß er im Lande Niederösterreich auch Ordnung halten will, daß er keine Schuldenwirtschaft haben will. Das, was er für das Land Tirol als notwendig ansieht und was wir in Wien machen, das macht er uns zum Vorwurf. In diesem Zusammenhang darf wohl gesagt werden, daß die Verwaltung einer so großen Stadt wie Wien ein sehr schwieriges Problem an sich ist. Aber eines, meine Herren, muß ich als Vertreter dieser Stadt besonders anführen, daß bei all diesen finanziellen Transaktionen im Ausland die Stadt Wien ein sehr wichtiges Moment und ein sehr wichtiges Objekt darstelle, das bei den ersten Verhandlungen als Unterpfand für das Auslanddarlehen diente, das wir bekommen haben, das Auslandsdarlehen, das nicht allein der Stadt Wien zugute kam, sondern naturgemäß auch der übrigen Bevölkerung dieses Staates Oesterreich. Daraus aber der Stadt einen Vorwurf zu machen, daß sie gezwungen ist, Steuern und Tarife einzuführen, erscheint mir etwas weit hergeholt, besonders wenn man sich die ungeheuren Schwierigkeiten vor Augen hält, die zu bewältigen sind, wenn zwei Millionen Menschen leben sollen. Der Herr Dr. Steidle hat auch hier eine merkwürdige Auffassung über den Aufbau mitgeteilt. Er ist der Meinung, daß wir die Sache verkehrt machen, daß wir nicht beim Grund beginnen, daß wir nicht die Länder als Bausteine setzen, sondern sozusagen beim Dach anfangen, das Haus zu bauen. In dem Zusammenhang sagt er auch, daß es jetzt ganz falsch wäre, die Vermögensabgabe zu machen, weil es ja zum größten Teil die Stimmung jener Kreise zum Ausdruck bringt, die verpflichtet sind, diese Vermögensabgabe zu leisten. Eine Hinausschiebung, eine Verschleppung dieser Vermögensabgabe wäre mit noch ärgeren finanziellen Nöten für diesen Staat verbunden. Er erklärt auch, daß in Wien eine fiktive Regierung sitze. Ich habe schon auf die Zusammensetzung dieser Regierung verwiesen und finde es merkwürdig, wenn man eine Regierung, die sich auf eine Vereinbarung, auf eine Koalition, aufbaut, als eine fiktive bezeichnet. Wir haben, meine Herren, das Empfinden, daß Sie der Meinung sind, daß die Zusammensetzung der Nationalversammlung im Februar des Jahres 1919 keine dauernde ist und daß Sie der Meinung sind, daß sich in den Ländern und in der Mutterverfassung schon gezeigt hat, daß die Regierung und das Parlament einmal eine ganz andere Zusammensetzung haben könnte. Meine Herren, darüber, glaube ich, sollen wir uns keiner Täuschung hingeben. Der Herr Delegierte Abram hat darauf verwiesen, daß die Menschen anders geworden sind, daß sie sich überhaupt nicht mehr einem Zwang fügen werden und sich nicht mehr einen Zwang auferlegen lassen wollen, daß sie frei geworden sind, daß sie diese Freiheit genießen wollen, daß sie einen Staat haben wollen, von dem sie sagen können, daß er ihre Existenzmöglichkeit garantiert, daß er ihnen ermöglicht, leben zu können. Meine Herren, wir haben schon erklärt, daß wir für einen Bundesstaat sind. Aber so, wie es im Vorentwurf“ heißt, in der einleitenden Bemerkung, daß dieser Bundesstaat kraft des Selbstbestimmungsrechtes des deutschen Volkes und seiner geschichtlich gewordenen Glieder sich die selbständigen Länder der Republik Oesterreich zu einem freien Bundesstaat vereinigen, dafür sind wir nicht, daß wir diesen Satz als Einleitung zu der Verfassung stellen könnten. Wir sind der Meinung, daß nicht die Beschlüsse der Länder maßgebend sein können, sondern daß die Nationalversammlung dem Volke die Verfassung geben muß, weil sie zu diesem Zwecke gewählt wurde und den Willen des gesamten Volkes zum Ausdruck bringt. Wir sind auch der Meinung, daß der Artikel 3 im 2. Absatz eine ganz unmögliche Fassung ausweist. Es heißt hier: Eine Aenderung des Bundesgebietes ... kann nur durch übereinstimmende Verfassungsgesetze des Bundes und jenes Landes erfolgen, dessen Gebiet eine Aenderung erfährt. Vorher muß diese Frage entschieden werden, vorher müssen jene Teile des Bundes bestimmt werden, nicht nachher können sie bestimmt werden; und wenn Sie hier im Artikel 2, Absatz 1 der Bundeshauptstadt Wien schon die Stellung eines selbständigen Landes geben, so ist das eine Sache, die vorher entschieden werden muß, und es ist Sache des Landes Niederösterreich, sich mit den Parteien dieses Landes auseinanderzusetzen über die Art dieser Trennung, wobei wir heute schon sagen, daß es unmöglich ist, ein Land zu schaffen, das sich inmitten eines Landes befindet, daß es also den Teilen dieses Landes, die zu jenem Gebiete gehören, es freigestellt sein muß, die Art dieser Trennung durchzusetzen und daß das also nicht Sache eines Gesetzes oder des Bundes sein kann, daß man das also nicht erst nach der Schaffung der Bundesverfassung machen muß. Wir sind also dafür, und so sollen auch die einleitenden Worte lauten, daß das Volk, das in der Nationalversammlung seine Vertretung hat, sich die Verfassung gibt, aber nicht, daß die Verfassung durch die einzelnen Länder oder Landtage bestimmt werde. Das, meine sehr geehrten Herren, ist die Auffassung, die wir in dieser Sache haben.
Delegierter Dr. Pflanzl:Ich bin leider gezwungen, zu den Ausführungen meines Landtagskollegen Grögger eine Richtigstellung vornehmen zu müssen. Der Herr Grögger hat mir Worte in den Mund gelegt, die ich überhaupt nicht gebraucht haben. Warum dies geschehen ist, scheint mir eine gewisse Absichtlichkeit gewesen zu sein. Es wurde behauptet, ich hätte erklärt, daß in den Abwehrkämpfen in Kärnten die Wiener Regierung uns im Stiche gelassen bezw. nicht unterstützt hätte. Ich lasse es dahingestellt, ob man diese Ansicht vertreten kann, behaupte aber und stelle richtig, daß ich diese Aeußerung in dieser Form nicht gebraucht habe. Ich habe lediglich erklärt, daß wir den Weisungen aus Wien zu unserem Glücke nicht Folge geleistet haben. Zu den Weisungen aus Wien, welche gelautet haben, daß wir mit papieren Fetzen und Verwahrungen die Feinde aus dem Lande hinaustreiben sollen, erkläre ich, daß wir diesem Beschlusse bewußt nicht Folge geleistet haben und daß ich nur diese Aeußerung in meiner vormittägigen Ausführung gebraucht habe. Wir haben bewußt diese Weisung nicht befolgt, weil sie zu unserem Unglück gewesen wäre. Nur durch unseren Abwehrkampf ist es uns gelungen, die Aufmerksamkeit bei den Friedensverhandlungen in St. Germain auf uns zu lenken, so daß es gelungen ist, wenigstens teilweise unseren Standpunkt durchzudrücken, sonst wäre man bei den Friedensverhandlungen über unser Recht und über unsere Freiheit zur Tagesordnung übergegangen, wie es bei den Deutschen der Sudetenländer und Südsteiermarks der Fall gewesen ist. Ich stelle weiter richtig, daß der Herr Landesrat Grögger nicht berechtigt war, aus dem Stimmenverhältnis der Wahl im Februar 1919 die Erklärung abzugeben, daß in dieser Frage die Mehrheit der Kärntner Bevölkerung hinter ihm steht und von ihm vertreten wird. Das ist nicht der Fall. Ich stelle richtig, daß Nicht-Sozialdemokraten und daß besonders eine große Anzahl von Sozialdemokraten mit den Bürgern und den sogenannten Kriegshetzern Schulter an Schulter gegen den Feind gestanden sind. Ich stelle weiters fest, daß im Lande Kärnten eine große Anzahl Bürgerlicher und Sozialdemokraten diese Auffassung, wie sie vom Herrn Kollegen Grögger festgestellt worden ist, nicht geteilt haben. Ich stelle weiters gegenüber den Ausführungen des Landeshauptmannstellvertreters Gruber fest, der Kärntner Landtag ist keine Privilegienvertretung, Der Kärntner Landtag wurde auf Grund von Vereinbarungen zwischen den Parteien nach einem bestimmten Schlüssel zusammengesetzt. Der Schlüssel wurde einverständlich unter den Parteien festgestellt, und die deutsch-demokratische Partei war sogar bereit, nachträglich erst vor kurzem diesen Schlüssel abzuändern. Und es wurde von unserer Seite zur Vereinfachung der ganzen Landesverwaltung dieser Antrag in das Haus gebracht, welcher diese Tendenz verfolgt hat. Dieser Antrag, welcher selbstverständlich weitergehende Verbindungen durch die Sozialdemokratie zugesichert hätte, ist nicht zum Beschlusse erhoben worden, weil auch die deutsch-demokratische Partei das Recht gehabt hätte, sich weiter im Landtage auszubreiten. Das ist nicht unsere Schuld, daß das nicht der Fall gewesen ist. Weiters stelle ich richtig, daß der „Arbeiterwille“ in Graz in einem ausgezeichneten Artikel die Gründe dargelegt hat, welche dafür bestimmend waren, daß es nicht in Frage gestanden ist, die Landtagswahl durchzuführen. Es ist an dieser Stelle, so weit ich mich erinnern kann, das eine enthalten, daß aus dem einen Grunde es unmöglich war, weil wir nicht in der Lage waren, das Gebiet des Landes Kärnten überhaupt festzustellen, nachdem wir bald zurückweichen mußten, bald wieder vorgegangen sind. Ich bitte, diese Richtigstellung festzuhalten. Außerdem stelle ich richtig, es war eine unbedingte Notwendigkeit, daß die Landesregierung die Stadt Klagenfurt bei der Besetzung verlassen mußte, und ich stelle richtig, daß auch eine große Anzahl von sogenannten Kriegshetzern nicht in Klagenfurt zurückbleiben konnte, weil es unmittelbar vor der Verteidigung der Grenze war und sie, nachdem sie ihren heimatlichen Herd verlassen hatten, trotz der schweren Erfahrungen, die sie gemacht haben, noch einmal hinausgekommen sind, um die Heimat zu schützen. Der größere Teil dieser sogenannten Kriegshetzer mußte die Stadt verlassen, weil es nicht fest stand, ob nicht die einrückenden serbischen Truppen von ihrem Rechte Gebrauch machen würden, sie als Kriegsgefangene nach Belgrad abzuführen. Ich stelle das der Beurteilung aller anheim, ob es besser gewesen wäre, wenn diese monatelang in Belgrad in Gefangenschaft gewesen wären oder wenn sie sich im Interesse des Landes weiter betätigt haben. Ich glaube, durch diese Richtigstellung die Ausführungen des Herrn Grögger auf das richtige Maß zurückgeführt zu haben.
Vorsitzender Dr. Christoph:Das Wort hat zu einer Richtigstellung Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler.
Delegierter Preußler:Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Rehrl hat in seiner Rede über die Rechtsverwahrung, welche anläßlich des Gesetzes betreffend die Uebernahme der Staatsgewalt in die Länder, welche am 29. November 1918 im Landtage beschlossen wurde, gesagt, daß das einstimmig angenommen wurde. Ich stelle nun richtig, daß wir dieser Rechtsverwahrung nicht etwa den Sinn gegeben haben, den ihr Herr Dr. Rehrl beimißt. Damals sind wir auf dem Standpunkt gestanden, daß es möglich sei, daß nicht nur die Nationalversammlung, sondern auch die Landtage als solche der Verfassung beitreten können. Wir sind aber immer von dem Grundgedanken ausgegangen, die Beratung und die Beschlußfassung über die Verfassung sei Sache der Nationalversammlung. Es kann eventuell anerkannt werden, wie Dr. Renner in einer Diskussion in einer Landeskonferenz sich geäußert hat, daß man die Sache wegen des Beitritts der Vertreter der Länder zur Verfassungsfrage der Nationalversammlung überläßt. Ich stelle hier vor der geehrten Konferenz fest, daß wir allerdings damals überhaupt anderer Auffassung waren über die zukünftige Verfassung, als wir heute sind nach den Erfahrungen, die wir mit den bürgerlichen Parteien im Landtage gemacht haben. Wir haben viel zu wenig gesamtstaatliches Gefühl vorgefunden und viel zu wenig Gefühl für die Volksgesamtheit. Wir Sozialdemokraten im Salzburger Landtag sind immer davon ausgegangen, das Höchste ist die Volksgesamtheit und die Staatsgesamtheit. Nie und nimmer aber werden wir die Hand dafür geben und einverstanden sein können, daß wir uns verlieren ins Kleindeutsche und in die Zerstückelungssucht, wie sie heute in vielen Reden zum Ausdrucke kam. Diese Erklärung mußte ich abgeben.
Vorsitzender Dr. Christoph:Weiters hat das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung der Herr Nationalrat Abram.
Nationalrat Abram:Ein Redner aus Tirol hat mir hier erklärt, daß wir Sozialdemokraten als Nichtdeutsche eben nicht dieselbe Empfindung und dieselbe Liebe zum Volksstamm hätten wie sie. Darauf erkläre ich, daß es auf dieser Konferenz, wo ganz Deutschtirol vertreten ist, keinen anderen als einen deutschen Abgeordneten gibt. Was mich anbelangt, so habe ich diese Selbständigkeitsbestrebung bekämpft, und nicht zuletzt aus dem Grunde, weil ich für Deutschsüdtirol warm empfinde und weil ich der Ueberzeugung war, daß der Anschluß ans Deutsche Reich die einzige Garantie und Möglichkeit sei, Deutschsüdtirol zu retten Ich habe weiters zu erwidern: Vor mehr als einem Jahre habe ich im Auftrage der Tiroler Sozialdemokratie mit den italienischen, französischen und englischen, aber insbesondere mit den italienischen Sozialisten Fühlung gesucht, und meiner Initiative war es zuzuschreiben, daß Morgani im italienischen Parlamente die Notwendigkeit der Nichteingemeindung der Gemeinden Deutschsüdtirols vertrat, und meiner Initiative ist es zuzuschreiben, daß in dem neuen Parlament in Rom die Sozialdemokraten Turati, Morgani und Maidiloni in entschiedener Weise gegen die Eingemeindung von vier Deutschsüdtiroler Gemeinden protestierten und sich auf den Standpunkt stellten, sie werden immer dieses Unrecht bekämpfen und sie seien froh darüber, wenn in Italien nur Italiener vereinigt sind. Sie wollen aber nicht die Eingemeindung fremder Volksteile. (Zwischenruf: Oho!) Und wenn wir dieses Deutschsüdtirol, die schönste Perle deutscher Gaue, zurückerhalten wollen, so gibt es für das deutsche Volk nur das eine, daß wir aus dieser Krähwinklerei herauskommen und ein deutsches Sprachgebiet werden und ein geschlossener Staat aller Deutschen werden und Beziehungen mit den Nachbarstaaten, insbesondere Italien, suchen. Wenn Deutschland und das ganze deutsche Volk und das italienische Volk die kommerzielle Frage untersuchen, ob es sich lohnt, daß wegen der Deutschen Südtirols zwischen den beiden Volksstämmen Zwietracht besteht, dann werden wir erleben, daß durch den Einfluß der Sozialisten im Deutschen Reiche und durch den Einfluß der italienischen Sozialisten die Möglichkeit geschaffen wird, dieses Deutschsüdtirol für das deutsche Volk zurückzugewinnen. Wenn nun jemand, der sich nach aller Richtung hin Mühe nimmt, Deutschsüdtirol wieder zurückzugewinnen, so kann man ihm nicht den Vorwurf machen, daß er nicht als Deutscher deutsche Interessen hier vertritt und kann niemand daran zweifeln, daß wir Sozialdemokraten nicht im besten deutschen Sinne gehandelt haben, wenn wir unsere ganze Kraft darangesetzt haben und daransetzen werden, Deutschsüdtirol für das deutsche Volk zu retten.
Vorsitzender Dr. Christoph:Zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile ich dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Rehrl das Wort.
Landeshauptmann-Stellertreter Dr. Rehrl:Ich konstatiere tatsächlich, daß die Tatsache aufrecht bleibt, daß am 29. Oktober 1918 der Landtag einstimmig die Rechtsverwahrung abgegeben hat, die ich heute vormittag in meiner Rede erwähnt habe.
Vorsitender Dr. Christoph:Es liegt vor ein Antrag des Herrn Delegierten Dr. Ender: „Ist Oesterreich als Bundesstaat, der im Verfassungsentwurf ausgeführt, ist, oder als selbständiges Land einzurichten?“ Meiner Meinung nach handelt es sich um die Frage, ob Bundesstaat oder Einheitsstaat. Ich werde nun die MeinungsäuBerung in der Art vornehmen, daß ich die Landesvertreter nach Parteien verlese und auffordere, sich zu äußern, ob sie für den Bundesstaat oder für den Einheitsstaat sind. Ich schreite nunmehr an die Feststellung der Meinungen, welche protokolliert werden.
Wien, sozialdemokratische Partei:Wir sind für den Bundesstaat, wenn die Verfassung die volle Demokratie verbürgt und die volle Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung gewährleistet wird.
Wien, christlichsoziale Partei:Wir entscheiden uns für den Bundesstaat.
Niederösterreich, sozialdemokratische Partei:Wir sind für den Bundesstaat in demselben Sinne wie Wien.
Niederösterreich, christlichsoziale Partei:Wir sind für den Bundesstaat.
Oberösterreich, christlichsoziale Partei:Wir sind für den Bundesstaat.
Oberösterreich, sozialdemokratische Partei:Die Mehrheit unserer Parteigenossen stimmt für den Einheitsstaat, weil er die volle Selbstverwaltung verbürgt. Wenn aber ein Bundesstaat geschaffen wird, der die volle Demokratie sichert und die Einheitlichkeit des Wirtschaftsgebietes verbürgt und ein einheitliches Arbeiterschutzgesetz möglich macht, so sind auch wir für den Bundesstaat.
Oberösterreich, deutschfreiheitliche Partei:Wir sind für den Bundesstaat.
Salzburg, christlichsoziale Partei:Bundesstaat.
Salzburg, sozialdemokratische Partei:Wir sprechen uns für den Einheitsstaat aus unter der Voraussetzung der Schaffung von eigenen Verwaltungskreisen.
Salzburg, deutschfreiheitliche Partei:Bundesstaat.
Tirol, christlichsoziale Partei:Bundesstaat.
Tirol, sozialdemokratische Partei:Einheitsstaat mit neuen wirtschaftlichen Verwaltungsgebieten.
Tirol, deutschfreiheitliche Partei:Bundesstaat.
Vorarlberg, christlichsoziale Partei:Bundesstaat.
Vorarlberg, sozialdemokratische Partei:Einheitsstaat mit neuen wirtschaftlichen Verwaltungsgebieten.
Kärnten, deutschfreiheitliche Partei:Bundesstaat.
Kärnten, christlichsoziale Partei:Bundesstaat.
Kärnten, sozialdemokratische Partei:Wir sind für den Einheitsstaat bis auf die Verwaltungsgebiete der Länder.
Steiermark, christlichsoziale Partei:Bundesstaat.
Steiermark, sozialdemokratische Partei:Delegierter Machold: Mein Herr Kollege Resel hat sich in seinen Ausführungen für den Einheitsstaat ausgesprochen. Die sozialdemokratische Partei steht in ihrer Mehrheit auf dem Standpunkt der Koalitionsvereinbarungen; aus diesem Grunde sprechen wir uns unter den erhofften Voraussetzungen wie die Niederösterreicher und Wiener für den Bundesstaat aus. Ich kann aber namens meines Kollegen Resel, der sich aus Parteidisziplin diesem Standpunkte angeschlossen hat, dasselbe erklären.
Steiermark, deutschfreiheitliche Partei:Bundesstaat.
Vorsitzender Dr. Christoph:Hiemit ist die Abgabe der Meinungsäußerungen erledigt und es werden diese Meinungsäußerungen der Regierung, von welcher der Herr Staatssekretär Dr. Mayr hier ist, übergeben werden. Wir kommen nun zum zweiten Punkt der Tagesordnung. Hiezu möchte ich einleitend bemerken: Die bisherige Debatte hat den Rahmen und die Form einer Generaldebatte an sich getragen. Es mag vielleicht für die ganze Länderkonferenz nicht zwecklos gewesen sein, wenn wir im Rahmen der Generaldebatte uns etwas weiter ausgelassen haben. Der weitere Gegenstand sollte jedoch nach Ansicht der Vorsitzenden sachlicher behandelt werden und es soll nach meiner Ansicht in der Debatte nur sachlich gesprochen werden. Außerdem würde es, wenn sich die Herren Redner weiter so weitläufig auslassen, unmöglich sein, die Tagesordnung überhaupt in absehbarer Zeit einer Erledigung zuzuführen. Ich schlage daher vor, für die nunmehr stattfindende Debatte die Redezeit auf 10 Minuten zu beschränken. Ich ersuche das Haus, eventuell Gegenäußerungen zu erstatten, widrigenfalls ich annehme, daß Sie im Interesse der Sache mit meinem Vorschlag einverstanden sind. Wünscht jemand hiezu das Wort?
Delegierter Dr. Danneberg:Einem solchen Vorschlag könnte ich ohne Vorberatung in unserem Klub nicht zustimmen. Wenn gewünscht wird, daß wir uns dazu entscheidend äußern, so möchte ich bitten, daß uns dazu Gelegenheit gegeben wird, im Klub über diesen Vorschlag zu beraten.
Vorsitzender Dr. Christoph:Wie stellt sich die deutschfreiheitliche Partei dazu? (Rufe: Einverstanden.) Ich bitte die Herren des Geschäftsordnungsausschusses zusammenzutreten und Beschluß zu fassen. Wir können unterdessen in die Debatte eingehen und ich erteile dem Herrn Staatssekretär das Wort.
Staatssekretär Dr. Mayr:Sehr verehrte Herren! Wir kommen nun zu der Gesetzgebung des Bundes, und zwar zu dem einen Teil der Gesetzgebung, dem Bundesrat. Es sind das nach dem Vorentwurfe der Verfassung die Artikel 14 und 25 bis 28, welche diesen Gegenstand umfassen. Ich möchte nur ganz kurz folgendes bemerken: Es erscheint als das wichtigste Grundelement der ganzen bundesstaatlichen Verfassung, der Bundesrat, ein ebenso wichtiges, ein Grundelement wie für die Demokratie das Referendum.38 Sonst haben wir eigentlich nur einen Staatenbund, wenn wir den Bundesstaat nicht haben, oder auch wenn Sie lieber wollen, einen de zentralisierten Einheitsstaat. Aus diesem Grunde ist namentlich der Artikel 25, welcher den Bundesrat und seine Zusammensetzung behandelt, von größter Bedeutung. Ich erlaube mir zu bemerken, daß allerdings eine gewisse Inkonsequenz darinnen liegt, daß der Bundesrat, wie es ganz strenge bundesstaatlich sein sollte, wenn einmal die Gliedstaaten verankert sind, nicht gleichmäßig nach meinem Entwurfe zusammengesetzt ist, aus einer gleichen Anzahl von Länder, ob groß oder klein. Man kann behaupten, daß dadurch der Charakter der Länderkammern, den der Bundesrat hat, verloren geht. Ich möchte sagen ja und nein. Eigentlich geht er verloren, aber er wird doch aufrecht erhalten dadurch, daß Vertreter aus den Ländern gewährt werden. Ich glaube es für notwendig zu halten, als das Wichtigste für den Vorentwurf einen Mittelweg zu wählen in der Weise, daß die größeren Länder mehr Vertreter bekommen als die kleineren. Es ist nichts anderes geschehen als nach deutschem Muster die deutsche Reichsverfassung nachgeahmt zu haben. Ich glaube mich weiterer Bemerkungen enthalten zu können.
Delegierter Dr. Beer:Delegierter Dr. Beer: Sehr geehrte Herren! Meine kurzen Ausführungen, die ich vorbringen will, gehörten eigentlich in die Generaldebatte. Da ich Neuling auf parlamentarischem Gebiete bin und ich heute das erstemal in Ihrer Mitte erscheine, so bin ich mit den parlamentarischen Usancen nicht vertraut. Ich werde mich aber möglichst kurz fassen. Auf uns Vertreter des Burgenlandes hat diese Debatte in vielfacher Beziehung einen schmerzlichen Eindruck gemacht. Ich habe gefunden, daß sich zwei Auffassungen gegenüberstehen, der Zentralismus und der Föderalismus, über die wir noch keine gangbare Brücke gefunden haben. Was mich aber noch mehr betrübt hat, das war die Flucht von dem Staate, zu dem das Burgenland kommen will, während die Burgenländer den Anschluß an diesen Staat nicht erwarten können. Wir können es daher nicht verstehen, daß in derselben Zeit, wo wir uns in dem neuen Vaterlande finden wollen, die alten Teile des Vaterlandes die Flucht ergreifen. Unsere Arbeit im Burgenlande ist dadurch kolossal erschwert. Gerade unsere Gegner wissen das sehr genau, welche innere Zerfahrenheit in Deutschösterreich herrscht, und sie halten uns ihre Verhältnisse mit Recht vor und sagen: ihr wollt zu einem Staate, der in sich zusammenfällt, wo ihr es bei uns viel besser haben könnt! Ich will mich über diesen Punkt nicht weiter auslassen. Ich will nur noch berühren die Debatte über die Lebensfähigkeit Deutschösterreichs, über die lange und breit gesprochen wurde. Ich sage mir und komme mit diesen Argumenten auch zu der Bevölkerung des Burgenlandes, dieser Staat ist, wie ihn der Friedensvertrag gemacht hat, absolut genommen nicht lebensfähig. Ich sage ausdrücklich absolut genommen. Denn was gestaltet den Staat eigentlich lebensunfähig? Lebensunfähig macht ihn die kolossale Schuldenlast. Denken Sie sich diese Schuldenlast einfach weg, so werden Sie finden, daß dieser Staat immerhin leben könnte. Er könnte Industrieerzeugnisse ins Auslande verkaufen und Lebensmittel und andere Rohstoffe dafür eintauschen. Es gibt auch noch eine andere Frage über die Lebensfähigkeit des Staates, ob er so viele agrarische Erzeugnisse produziert, als die Bevölkerung konsumiert. Ich erinnere dabei an die Schweiz und an Belgien; das sind Staaten, die nicht so viel produzieren als die Bevölkerung konsumiert und das sind trotzdem hoch aktive Staaten. Sie sind deshalb aktiv, weil sie in Belgien und in der Schweiz große Industrien haben, in der Schweiz ist es besonders die Fremdenindustrie, so daß diese Staaten ihre industriellen Erzeugnisse im Ausland verwerten und eintauschen können gegen Lebensmittel. In derselben Lage ist auch Deutschösterreich. Lebensunfähig ist dieser Staat momentan, weil ihn die ungeheure Schuldenlast erdrückt. Ich komme auch der Bevölkerung im Burgenland immer damit und sage, lebensunfähig ist dieser Staat, das ist ganz richtig. Ich erkläre ihnen aber auch und sage, bedenket dabei immer, wir kommen zum deutschen Mutterlande zurück und Deutschösterreich wird einmal vergrößert zu Deutschland heimkehren. Diese erste Befürchtung hat man im Burgenland; man hat aber auch immer die Hoffnung, daß es doch einmal gelingen wird, das große deutsche Volk zusammen zu schließen. Wenn ich jetzt zu dem Verfassungsentwurfe selbst komme und ihn von einem höheren Gesichtspunkte beurteile und alle parteipolitischen Momente außer acht lasse, so muß ich offen gestehen, wir Burgenländer denken in vielfacher Beziehung anders. Wir müssen uns vor Augen halten, daß dieses Burgenland nicht nur wirtschaftlich, sondern auch national und politisch ein neues Land bedeutet und gerade in den ersten Jahren der Uebergangszeit werden wir daher des Zugriffes und der Unterstützung einer straffen Zentralgewalt nicht entraten können. Im Burgenlande müssen wir ganz von vorne beginnen, wir haben keine Einrichtungen, wie sie in den übrigen Ländern seit Jahrhunderten bestehen, wir haben keinen Landtag, keine Regierung, gar nichts! Im Burgenland waren bisher Munizipalausschüsse, die gegenüber dem Verfassungsentwurfe nichts bedeuten und gerade in den ersten Jahren der Rechtseinrichtungen, bis wir von magyarischen Einrichtungen zu österreichischen Einrichtungen kommen müssen, werden wir Ihre Unterstützung brauchen. Erst im Laufe von mehreren Jahren werden wir so weit sein, daß wir von dem im Verfassungsentwurfe enthaltenen Rechten auch voll und ganz Gebrauch machen können. Ich selbst muß sagen, daß ich auf dem Prinzipe stehe und diese Vorarbeit für ganz geeignet halte und auch für das Burgenland begrüße. Für späterhin soll dem Burgenlande eine sehr weitgehende Autonomie zugebilligt werden und ich muß schon sagen, die Bevölkerung hat Verständnis für weitgehende Autonomie und für möglichst weitgehende Sonderstellung, damit es sich als ein eigenes Land ausleben kann; immerhin werden wir in der Uebergangszeit der Unterstützung einer wirklich wahren straffen Zentralregierung nicht entraten können. (Beifall.)
Delegierter Meidlinger:Hochverehrte Herren! Beklommenen Herzens sind wir aus dem Burgenlande nach dem schönen Salzburg gefahren, beklommenen Herzens deswegen, weil wir uns sagen mußten, wir sind genau genommen keine legalen Vertreter. Wir sind wohl aufgefordert worden, Vertreter namhaft zu machen und wir wurden von einem Vereine, der alle Parteien umfaßt, hieher geschickt. Wenn wir heute die Ausführungen aufmerksam angehört haben, muß ich sagen, man weiß nicht recht, was wir jetzt machen sollen? Sollen wir den Burgenländern weiterhin den Rat geben, zu Oesterreich zu streben oder nicht? Wenn wir uns nur von dem Standpunkte leiten lassen würden, ob Oesterreich ein Einheitsstaat oder Bundesstaat wird, wäre die Frage sehr schwer, so läßt sich aber unser Volk weder von dem einen noch von dem anderen Standpunkte leiten, sondern es verlangt die Heimkehr zu seinen Brüdern, zu den Deutschen. Sie können mir es nachfühlen, daß es nicht einerlei ist, unter welcher Staatsform sich ein Volk befindet; unser Volk ist jetzt fast dreihundert Jahre unter magyarischer Herrschaft und in den letzten Jahrzehnten ist die Herrschaft unerträglich geworden und schon vor zehn Jahren ist der Ruf laut geworden: Wir möchten eigentlich zu Oesterreich kommen. Dieser Augenblick ist jetzt gekommen, und es wird nur noch einiger Geduld bedürfen zur endlichen Heimkehr unseres Volkes nach Deutschösterreich. Wenn gesagt wird, es sind auch andere Deutsche in nicht deutschen Ländern untergebracht, ist das richtig, aber es ist nicht einerlei, wo man untergebracht ist. Denn in Ungarn ist es so: Wenn dort eine rote Regierung am Ruder ist, ist sie ebenso chauvinistisch als eine weiße Regierung. Die Herren sind in erster Linie Magyaren und dann erst etwas anderes. Ich will Sie nicht aufhalten und Ihnen nur mitteilen, daß wir dort, trotzdem sich dort die einzelnen Gemeindeschulen erhalten müssen, nicht eine einzige deutsche Volksschule haben, geschweige denn eine Mittelschule. Die Intelligenz ist magyarisch orientiert und es wird nicht so leicht sein, wenn das Gebiet angeschlossen wird, die entsprechenden Kräfte für die Verwaltung des Landes zu schaffen, aber wir wissen und haben auch heute gehört, wir sind als Brüder aufgenommen worden, und ich hoffe, daß Sie uns beim Aufbau des kleinen Landes helfen werden. Es wird das sehr notwendig sein. Denn die Magyaren werden alle Hebel in Bewegung setzen, um die Bevölkerung irre zu machen. Es wird uns als geschichtliche Erinnerung bleiben, daß in amtlicher Weise in der schönsten deutschen Stadt nach Humboldt unser engeres Heimatland schon als zu Oesterreich gehörig betrachtet wird; das wird eine solche Begeisterung für Deutschösterreich auslösen, daß die Bevölkerung sich von gar niemand mehr in ihrem Streben irre machen lassen wird, sondern verlangen wird, unter allen Umständen zu Oesterreich zu kommen. Leider muß ich sagen, daß die Presse unsere Bestrebungen nicht in entsprechender Weise gewürdigt hat. Sie werden gelesen haben, daß sich die Abgeordneten dieses Gebietes angeblich verwahrt haben, dagegen, daß diesesGebiet doch nach Deutschösterreich kommen soll, das ist einfach nicht wahr. Sie wissen alle, wie ungarische Wahlen vor sich gehen, diesmal hat man die Leute zur Wahl gezwungen, es war Wahlpflicht. Meine Herren, ich will nicht weiter ausholen, denn meine Ausführungen gehören eigentlich zur Generaldebatte. Wollen Sie uns, ich bitte Sie, als Brüder behandeln, Sie werden es nicht zu bereuen haben, es ist ein braves Volk und es wird ein Hochgenuß sein, wenn das Burgenland mit den Heinzen in sein Mutterland Germania zurückkehrt. (Beifall und Händeklatschen.)
Vorsitzender Landesrat Christoph:Der Geschäftsordnungsausschuß hat folgenden Beschluß gefaßt: In der Debatte stellt zu dem Gegenstande jede Partei einen Hauptredner, welcher 20 Minuten Redezeit hat, die übrigen Redner, deren Zahl unbeschränkt ist, haben eine Redezeit von 10 Minuten. Ich möchte konstatieren, daß von der sozialdemokratischen Partei derzeit drei Herren vorgemerkt sind und bitte mir bekanntzugeben, welcher Herr als Hauptredner anzusehen ist. (Rufe: Landeshauptmannstellvertreter Gruber.) Also gut! Den gleichen Vorgang werde ich einhalten, wenn von der christlichsozialen Partei die Redner namhaft gemacht sind. Unterdessen erteile ich das erste Wort Herrn Dr. Mittelberger.
Delegierter Dr. Mittelberger:Es ist zur rechten Zeit eine beschränkte Redezeit eingeführt worden, da ja gerade jetzt zu einem gewiß heiklen Thema ein Vorarlberger reden soll. Die Vorarlberger sind ja heute von einzelnen Rednern der Gegenpartei schon so behandelt worden, daß man hätte glauben können, es sei keine Länderkonferenz, zu der wir eingeladen wurden, sondern mehr ein Ländergericht, bei dem Herr Abram in wilder Komik seine Fuchtel schwingt. Wir kommen ja zur Länderkammer — Länderkammer nämlich möchte ich den Bundesrat viel lieber nennen, um damit ganz klar und eindeutig zu bestimmen, was eigentlich diese neue Schöpfung ist. Der Zweck der Länderkammer ist, den Ländern eine rechtliche Vertretung zu sichern. Es ist wohl aus der heutigen Tagung und aus der Willensäußerung der Parteien hervorgegangen, daß man mit großer Mehrheit einen Bundesstaat schaffen will. Das Wort Bundesstaat hat aber nur dann einen Sinn, wenn sich Gleichberechtigte zu einem Bunde zusammenschließen. Die Länder halten sich nun tatsächlich für eigenberechtigte, selbständige Rechtspersonen, die kraft ihres Rechtes sich zu einem Bunde zusammenschließen wollen, dem sie Rechte und Befugnisse abzutreten bereit sind, soweit es die Lebensnotwendigkeit und die Lebensmöglichkeit des Bundes und der Länder verlangen. Die Notwendigkeit dieser zweiten Kammer ist wohl in dem Entwurfe selber mehr als genug erläutert durch die einfache Feststellung der Aufgaben, die der Länderkammer zugedacht sind. Ich weiß nun, daß die Errichtung einer Länderkammer in Oesterreich mit gewissen Schwierigkeiten zu rechnen haben wird. Man wird sagen, es sei eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, daß das kleine Land Vorarlberg, das noch nicht einmal 180.000 Einwohner hat, am Ende dieselbe Vertretung hätte, wie das große Niederösterreich oder das große Wien. Bei der Gelegenheit kann ich es nicht unterlassen, den Herrn Landesrat Abram meinen Dank auszusprechen für die Behandlung, die er dem Lande Vorarlberg in seinen Ausführungen angedeihen ließ. Seine Ausführungen werden sicher in meiner Heimat lebhaften Widerhall finden, freilich kaum von der Art, wie er sich ihn erwartet haben mag. Die Anschlußfreunde werden nur viel mehr in ihrer Meinung und in ihrem Willen bestärkt sein. Die Schwierigkeiten der Beschickung der Länderkammer in Oesterreich leugne ich keinen Augenblick. Die Verhältnisse der Umgebung aber zeigen, daß in den anderen Ländern, und zwar in demokratischen Republiken Körperschaften bestehen, die von den Ländern ganz unabhängig nach ihrer Größe gleichartig beschickt werden. Zwischen einem kleinen Ur-Kanton der Schweiz und dem großen Kanton Bern ist mindestens derselbe Unterschied wie zwischen Vorarlberg und Wien und trotzdem entsendet jeder Kanton gleichviel Vertreter. Viel greller sogar sind die Gegensätze in den Vereinigten Staaten Nordamerikas und es wird kein Mensch behaupten wollen, daß diese beiden Staaten Demokratien sind, die nicht gehen können, während wir wohl kaum über die ersten Gehversuche hinaus gekommen sind. Vom Standpunkt der Länder aus muß ich verlangen, daß diese neue Körperschaft von allen Ländern in ganz gleicher Weise beschickt werde. 39 Ich ertappe mich da auf einem sozialdemokratischen Gedankengange. Die Sozialdemokratie hat sich immer und mit Recht gegen jedes Pluralitätswahlrecht gewehrt. Jeder Staatsbürger sollte eine Stimme haben, nehme er die oder jene Stellung ein. Nun sind die Länder, die sich zusammenschließen, doch selbständige Rechtseinheiten und es geht doch nicht an, daß man in dem Falle eine Ungleichheit in der Länderwürdigung einführen will. Es wäre nicht demokratisch und wäre auch nicht gerecht. Ich hoffe daher, daß die Sozialdemokraten treu ihren Grundsätzen meine Forderung als berechtigt erkennen. (Widerspruch.) Es hätte auch gar keinen Zweck, die Länderkammer von den Ländern nach irgend welchen anderen Gesichtspunkten beschicken zu lassen; in dem Augenblick ist es nicht mehr eine Vertretung der Länder, als selbständige Einheit aufgefaßt, sondern eine Vertretung, die mehr oder weniger ein verzerrtes Bild der Nationalversammlung geben würde. In der Arbeiterzeitung las ich, daß die Länderkammer schon deshalb ein heller Unsinn sei, weil sie dazu führe, daß eine Mehrheit vor einer Minderheit Referenz machen müsse. Das wäre nun freilich eine bittere Geschichte. In Wirklichkeit kann aber davon gar nicht die Rede sein, da ja die Länderkammer auf ganz anderer Rechtsgrundlage aufgebaut ist als die Nationalversammlung. Wenn man wirklich die Länderkammer von den Ländern nach der Größe ihrer Einwohnerzahl beschicken ließe, so schafft man so eine Art Gesellschaft m.b.H., in der die Rechte jedes Teilhabers nach seiner Kapitalseinlage abgewogen werden, nicht aber ein Bundesstaat, in dem sich alle gleichberechtigte Glieder zusammenfinden. Nach den Grundsätzen des Rechtes und der Demokratie fordere ich, daß alle Länder in der Länderkammer gleich stark vertreten sind und ich erlaube mir folgenden Antrag: „Der Bundesrat soll als Länderkammer bezeichnet werden. In den Bundesrat entsenden alle Länder gleichviele Vertreter, welche nach dem Verhältniswahlrecht von dem Landtage zu wählen sind.“
Delegierter Gruber:Die Erörterung der Frage, ob in dem Verfassungsentwurfe des Bundesstaates eine Länderkammer eingefügt werden soll, ist eigentlich mehr oder weniger illusorisch geworden, weil eine wahre Entscheidung nicht fallen kann. Es hat sich zwar die Mehrheit dafür ausgesprochen, daß Oesterreich ein Bundesstaat werden soll aber ein Bundesstaat, der die Selbstverwaltung verbürgt und nach englischem Muster eine Selbstregierung gewährt. Meine Herren! Mit der Behandlung dieser Frage wäre eigentlich unsere Aufgabe erledigt. Wenn aber die Herren aus theoretischem Interesse wünschen, daß der ganze Entwurf durchberaten wird, müssen wir unseren Standpunkt nach der Richtung hin präzisieren, daß wir grundsätzlich Anhänger des Einkammersystems sind und bleiben werden. Meine Herren! Was Sie als Länderkammer verlangen, das ist einfach die Wegtäuschung des Hauptgrundsatzes, den Sie im ersten Punkte zugestanden haben. Sie wollen den Bundesstaat auf demokratischer Grundlage und diesen Grundsatz durch Einführung der Länderkammer, also durch ein anderes Wort wieder beseitigen. Wenn Sie einen Bundesstaat schaffen wollen und wenn Sie dem Staate nur einen Rest von Verwaltung und Gesetzgebungstätigkeit überlassen, dann ist die Länderkammer überhaupt sinnlos und zwecklos. Wenn Sie das Schwergewicht der staatlichen Tätigkeit in die Landtage verlegen, so hat eigentlich die Länderkammer als solche keinen Wert. Es ist bedauerlich, daß der erste Herr Redner nur den Wunsch nach der Länderkammer ausgesprochen hat und daß er es nicht präzisiert hat, welche Aufgabe sie zu erfüllen hat. Es kann unmöglich eine Länderkammer geschaffen werden, die den Charakter eines Herrenhauses hat, eine Länderkammer, welche die Beschlüsse der auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes gewählten Nationalversammlung umwirft! Das ist unmöglich, daß Gesetze, welche vom Volkswillen aus durchgesetzt werden, von einem, entschuldigen Sie den Ausdruck, Klüngel wieder beseitigt werden können, der durch indirekte Wahl zustande gekommen ist. Die Länderkammern, wie Sie sich dieselben vorstellen, ist eine Sache, die in der heutigen Zeit ganz unmöglich ist. Die Arbeiterschaft hat mit aller Leidenschaft auf die Beseitigung des indirekten Wahlrechtes hingearbeitet und nun soll wieder dieses alte Wahlsystem eingeführt werden und rein nur zu dem Zwecke, um in einem zweiten Vertretungskörper andere Majoritätsverhältnisse auf künstliche Weise herbeizuführen. Sonst hätte die Sache keinen Sinn und Zweck! Sie wollen einen Vertretungskörper, wo es möglich ist, ein Gesetz zu beseitigen, das in der Nationalversammlung durchgegangen ist. Ich kann die Meinung vertreten, es soll eine zweite Kammer geben, und diese Einrichtung kann bis zu einem gewissen Grade auch gerechtfertigt sein, aber dann müßte diese zweite Kammer nach demselben Schlüssel und Rechte aufgebaut sein, wie die Nationalversammlung. Es ist aber unmöglich, hier eine zweite Kammer zu schaffen, die in der Art der Zusammensetzung durch eine ganz andere Wahl und Willensäußerung zustandegekommen ist. Meine Herren! Sagen wir es offen, Sie sehen den überwiegenden Einfluß des roten Wien! Sie sehen den überwiegenden Einfluß der Industriebezirke Wiens mit seinen zwei Millionen und das ist der dritte Teil der ganzen Staatsbevölkerung. Eine Nationalversammlung wird immer einen Charakter haben, der der Arbeiterschaft einen gewissen Einfluß sichert. Das wird bei einer Körperschaft, die auf Grund des allgemeinen Wahlrechtes aus dem ganzen Reiche gewählt ist, immer der Fall sein. Die Arbeiterschaft ist immerhin in solcher Zahl, daß sie bei jeder Gelegenheit, wenn irgend eine Volksmeinung zum Ausdrucke kommen soll, noch immer eine solche Bedeutung hat, daß über ihr Votum hinaus nicht entschieden werden kann. Die Länderkammer ist sehr einfach, das sehen Sie ja heute. Wir Sozialdemokraten haben in der Nationalversammlung zwar nicht die Majorität aber wir sind in einem Ausmaße vorhanden, das nahezu an die Hälfte heranreicht und nun bitte ich, zählen Sie die Länder auf. So haben Sie in Niederösterreich mit Wien wohl eine sozialdemokratische Mehrheit, wenn Sie aber ein Land Wien schaffen, haben Sie in Niederösterreich und in Wien eine christlichsoziale Mehrheit, ebenso in Steiermark, in Oberösterreich, in Salzburg und Tirol, kurzum in den Ländern haben Sie die christlichsoziale Majorität. Ihre Rechnung geht dahin, die Verhältnisse, die auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes entstehen, ins Gegenteil zu verkehren, das ist der Zweck der Uebung und auf diesem Wege werden Sie nie dazukommen, eine Verfassung und eine Länderkammer in diesem Sinne zu erhalten. Meine Herren! Sie gehen immer auch jetzt noch nach der Debatte des heutigen Tages über den ersten Punkt von der Fiktion aus, daß die Länder dem Bunde ihre Rechte übertragen, das ist nicht richtig, das bestreiten wir; der Staat tritt von seinen Rechten ab. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß dieser Bundesstaat, wenn wir uns schon für ihn aussprechen, doch das Primäre ist und die Länder untergeordnete Teile sind, und daß nicht dieser Staat zusammenkommt als Bund souveräner Länder, sondern die Souveränität liegt, wie auch im Verfassungsentwurfe steht, bezüglich des ganzen Staates in den Händen des Volkes. Sie gehen von der Voraussetzung aus, daß die Länder dem Staate gewisse Rechte übertragen, dagegen müssen wir mit aller Entschiedenheit auftreten und aus dieser Fiktion leiten Sie ab, daß jedes Land gleich vertreten wird. Das ist nur gerecht und möglich in einem Staatenbunde, das haben Sie in der Schweiz und in Amerika, weil dort die einzelnen Kantone und die amerikanischen Staaten vollständig souveräne unabhängige Staaten sind, die dem Hauptstaate einen Teil ihrer Rechte abgegeben haben. Dort ist es selbstverständlich, daß jedes Land mit einer Stimme zum Ausdruck kommt, bei uns ginge das nicht. Sie begründen diese Forderung damit, daß die Interessen der Länder vertreten sein müssen! Die Länder haben ja kein Interesse. (Widerspruch.) Sie haben auch keine Stimme, was in den Ländern spricht, sind die Menschen und die Parteien! Sie sagen, die Länder stimmen ab; soll der Wald oder der Berg oder der See sein Votum abgeben? Nein; die Menschen sind es, Sie setzen da ein Rechtsverhältnis voraus, das gar nicht besteht und von uns auch nicht anerkannt wird. Die Interessen der Länder sind so vielseitig. Sie können einheitliche Länderinteressen überhaupt nicht konstruieren. Was wollen Sie von Länderinteressen sprechen? In Österreich z.B. haben Sie die Interessen der größeren Stände und Industrieorte und das Interesse der Bauern und bei diesen gegenteiligen Interessen können Sie nur mit Kompromissen zu einer einheitlichen Auffassung kommen, aber solche Länderinteressen, wie Sie immer sagen, die Ihnen die Berechtigung geben, für jedes Land eine Stimme zu fordern, gibt es überhaupt nicht. Es läßt sich darüber reden, ob nicht irgend ein Bundesrat geschaffen werden sollte, aber wenn ein Bundesrat geschaffen wird, darf er unter gar keinen Umständen den Charakter eines Herrenhauses an sich tragen, der die Möglichkeit hat, ein Gesetz, das in der Nationalversammlung geschaffen ist, zu verwerfen, auch dann, wenn weiter die Möglichkeit der Volksentscheidung besteht und so sympathisch die Volksentscheidung ist, ist doch die Bundesverfassung darnach angetan, die Volksentscheidung zu einer Qual der Lächerlichkeit zu machen. Wir müssen ganz ehrlich und offen sprechen, diese Länderkammer, die zusammengesetzt ist, im gleichen Verhältnis aus Tirol, Salzburg, Steiermark usw. würde in der Arbeiterfrage immer das Interesse haben, gegen die Arbeiter zu entscheiden und es müßten immer Volksentscheidungen ausgeschrieben werden. Wir sind alle Menschen, die Interessen der Produzenten gehen andere Wege; in den Ländern mit Ausnahme Wiens und hauptsächlich der Industriebetriebe sind eben die Interessen so, daß die Interessen der produzierenden, der besitzenden Stände im Gegensatz zu den Bestrebungen der Arbeiter kommen, darum dreht sich die ganze Menschengeschichte. Das müssen wir voraussehen, es ist immer derselbe Kampf einzelner Klassen gegen andere. Diese Länderkammer würde den Zwiespalt zwischen den einzelnen Vertretungskörpern, der Nationalversammlung und des Bundesrates nur ausgleichen können durch die Anhörung des gesamten Volkes. Das würde zu fortwährenden Volksentscheidungen in den nichtigsten Dingen führen, das wäre wieder eine Sabotage der gesetzmäßigen Entwicklung. Darum wollen wir unter gar keinen Umständen auf diese Länderkammer eingehen. Wir reden deshalb so, weil wir Gegner jedes anderen Wahlrechtes sind, das nicht auf Grund des allgemeinen gleichen Stimmwahlrechtes vorgenommen wird. Wenn nach dem extremsten Standpunkt vorgegangen wird, daß jedes Land die gleiche Vertretung hat, dann würde Tirol und Vorarlberg mit seinen dreihunderttausend Menschen das zweifache Gewicht haben, wie Wien. Wenn es sich darum handelt, in diesem Staate ein großzügiges Eisenbahnprojekt, eine Flußregulierung durchzuführen oder um ein großes Bergwerksunternehmen und die Sozialisierung von Betrieben, so könnten immer diese zwei Stimmen dieser zwei kleinen Länder und vielleicht noch eines dritten und vierten dazu ausreichen, um das, was dem Staat frommt und der Masse des Volkes notwendig erscheint, abzulehnen. Das müssen Sie sich aus dem Kopfe schlagen. Wir leben in einer so harten Zeit, alle rufen wir nach dem Abbau und alle blicken wir nach dem Aufbau. Wir müssen einmal mit dem Gedanken rechnen, daß das Jahr 1914 schon vorüber ist. Vor dem Jahre 1914 waren auch Interessengegensätze vorhanden, aber heute in der Zeit, wo der gesamte Staat zusammengebrochen ist, wo er nur aufgebaut werden kann, wenn jedem das gleiche Recht gegeben werden kann, müssen Sie abbrechen mit all diesen Forderungen einer früheren Zeit. Ich kann ganz kurz im Namen meiner Partei erklären, daß wir uns gegen den Bundesrat, der den Charakter eines Herrenhauses in sich trägt, und das Recht hat, Beschlüsse, die im Volkshause, das auf Grund des allgemeinen, gleichen Wahlrechtes gewählt wurde, gefaßt wurden, zu beseitigen, mit aller Entschiedenheit stellen. Sollte ein ähnliches Korrektur-Instrument doch notwendig sein, kann dieser Bundesrat, dieses Organ nur geschaffen werden, wenn bei seiner Zusammensetzung dieselben Richtlinien maßgebend sind, wie für die Wahlen in die Gesamtnationalversammlung. Es müßte mit einem Worte jede Bevölkerungsschichte in der ihr gebührenden Stärke zum Worte kommen. (Beifall und Händeklatschen der Sozialdemokraten.)
Delegierter Widholz:Ich möchte zunächst auf eine Aeußerung zurückkommen, die der hochverehrte Herr Professor Mittelberger hier im Laufe seiner Rede wiedergegeben hat, die wohl untergegangen ist in der großen Diskussion, die aber doch vielleicht aufgefaßt werden könnte als die Willensmeinung der Versammlung, die hier tagt. Er sagte, es ist durch die heutige Tagung zugegeben worden, daß die einzelnen Länder als Rechtssubjekte angesehen werden, welche die entscheidende Grundlage für die Verfassung des Reiches zu schaffen haben. Ich möchte sagen, die Tagung ist heute zusammengekommen, wie ich schon Gelegenheit hatte, hervorzuheben, auf die Initiative einiger Herren aus den Ländern; wir haben uns versammelt und haben der Einladung Folge geleistet aus dem Grunde, weil wir uns sagten, daß auch Wien und Niederösterreich in dieser Konferenz vertreten sein müssen. Ich möchte aber dagegen Verwahrung einlegen, daß die Grundlage unserer Verfassung durch Erklärungen, die vielleicht stillschweigend hier zur Kenntnis genommen werden, verschoben werden soll. Der einzig berufene Faktor ist die Nationalversammlung für uns, in welcher alle Länder Oesterreichs in gerechter Weise ihre Vertretung gefunden haben. Sie allein wird durch ihre Abstimmung berufen sein, über die Verfassung zu entscheiden und Grundlagen zu schaffen. Was wir hier üben, ist eine Wohlmeinung, von der wir wünschen, daß sie unserer Verfassung zugute kommt, und nun zum Gegenstand, der uns jetzt beschäftigt: „Schaffung des Bundesrates neben dem Bundestag.“ Wir haben eine recht unangenehme Erinnerung hinter uns in dem Bestande des alten Herrenhauses, und Sie alle wissen, daß selbst zu einer Zeit, wo die Arbeiterschaft im Parlament nicht vertreten war, wir doch das Parlament in Schutz genommen haben gegen die Uebergriffe des Herrenhauses, und immerhin das Parlament, welches aus einer fragwürdigen Wahl hervorgegangen ist, als die natürliche Vertretung der Völker Oesterreichs anerkannt haben. Es ist infolgedessen unsere Stellung heute gegeben. Wir perhorreszieren eine zweite Kammer und wir würden uns nur, wie mein Freund Gruber gesagt hat, höchstens darauf einlassen können, daß eine solche geschaffen werde, die, nehmen wir an, mit dem Recht ausgestattet ist, kleine Korrekturen in der Gesetzgebung einvernehmlich mit der Nationalversammlung herzustellen; wir können uns aber nicht vorstellen, daß es ein Herrenhaus geben kann oder einen Bundesrat als solchen, mit den Rechtsbefugnissen ausgestattet, wie hier angegeben worden ist. Wir richten uns natürlich in der Vertretung zunächst nach den Stimmen der Bevölkerungszahl, und es ist schon angeführt worden, Sie wissen es so gut wie ich, daß die Bevölkerungszahl der einzelnen Länder in recht unzusammenpassendem Verhältnisse stehen. Wenn aber auch die finanzielle Seite einen Moment in Betracht gezogen würde, Leistungen, die wir nicht bei Vergebung politischer Rechte als Grundlage betrachten — Sie haben das ein Vierteljahrhundert gegen uns verfochten und haben, wie es scheint, auch diesen letzten Grundsatz aufgegeben — so würde, wenn Sie Vorarlberg drei Vertreterstimmen geben, auf einen solchen Herrn eine Million an Steuerleistung entfallen, während auf einen Vertreter Wiens 72 Millionen Steuerleistung entfallen würde. Es kann also nicht zugegeben werden, daß die Vertretung in der Weise durchgeführt wird. Wenn angeführt wurde, daß das Vertretungsrecht vielleicht bei einem Staatenbunde möglich wäre, so ist das hier wohl etwas anderes, weil hier ein angemessener, wohl abgegrenzter bestimmter Wirkungskreis dieser Kammer festgesetzt wird; aber mir kommt vor, als ob im Artikel 25 etwas geschaffen wäre, das für alle Ewigkeit festgelegt ist und nicht mehr geändert werden kann. Der erste Absatz sagt: „In den Bundesrat entsendet jeder Landtag aus seiner Mitte drei Mitglieder, die Landtage von Oberösterreich und Steiermark je ein weiteres Mitglied, der Landtag von Niederösterreich und der Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien je zwei weitere Mitglieder auf die Dauer einer Sitzungsperiode des Bundestages.“ Der Absatz 3 sagt: „Die Bestimmungen dieses Artikels können nur abgeändert werden, wenn die Aenderung von der Mehrheit jedes einzelnen Landes im Bundesrate oder im Falle einer Bundesabstimmung von der Mehrheit der Abstimmenden in jedem einzelnen Lande angenommen wird.“ Das ist eine so festgelegte Bestimmung, die nur in ganz außerordentlichen Fällen möglich und durchführbar wäre. Es müssen in sieben Ländern sieben Mehrheiten geschaffen werden für einen Gedanken, der allenfalls eine Aenderung dieser Vertretungsmöglichkeit gibt. Die Argumentation meines Freundes Gruber, diedahin geht, der heutigen politischen Mehrheit des Reiches die dauerde Herrschaft zu sichern, ist hier für alle Ewigkeit verankert, und Sie können sich denken, daß wir dagegen die allerschärfsten Mitteln anwenden müßten, um diese Bestimmungen des Gesetzes zu verhindern. Ich will den Artikel 26 nicht berühren, weil ich glaube, er ist auch eine Bestimmung, die von anderer Seite aufgegriffen wird; aber gestatten Sie mir noch zu Artikel 38 einige Worte zu sagen. Hier heißt es: „Hat der Bundesrat einem Gesetzesbeschluß des Bundestages die Genehmigung verweigert, und wiederholen Bundestag und Bundesrat ihre ursprünglichen Beschlüsse, so hat eine Volksabstimmung darüber zu entscheiden.“ Absatz 4 lautet: „Ohne Genehmigung des Bundesrates ist ein Gesetzesbeschlus des Bundestages auch dann zu beurkunden und kundzumachen, wenn der Bundesrat diesem Gesetzesbeschlusse in der vorgeschriebenen Zeit die Genehmigung weder erteilt, noch mit Angabe von Gründen verweigert hat.“ Es kann also durch diese Bestimmung im Zusammenhalte mit dem ersten Absatz die zweite Kammer die Möglichkeit einnehmen, daß unsere Gesetzgebung gehemmt und gehindert wird in der Fortführung der Geschäfte des Reiches. Es ist heute morgen davon gesprochen worden, daß sabotiert wird in gewissen Dingen; ich möchte sagen, daß das ausgesprochene Sabotage der Gesetzgebung wäre, wenn wir diese Bestimmung aufrecht erhalten wollten. Ich glaube, wir haben eines zu tun, den Versuch, diesen Verfassungsentwurf der deutschen Reichsverfassung möglichst anzugliedern. Der Herr Staatssekretär hat in der Einleitung erklärt, daß er diese Absicht gehabt hat; aber es scheint, er ist nicht ganz vollends durchgedrungen, denn es heißt dort: „Im Reichsrate hat jedes Land mindestens eine Stimme, bei größeren Ländern entfällt auf eine Million Einwohner eine Stimme.“ Sie haben die Stimmen dort nach der Größe der Einwohnerzahl aufgeteilt, und es müßte sich bei uns, wenn da auch nicht Millionen angeführt werde können, in einer kleineren Summe ausgedrückt, ungefähr dasselbe ergeben. Es müßte aber der Bundesrat gleichgestellt werden in seiner Zusammensetzung mit der Nationalversammlung, und so wäre es möglich, daß wir auf dem Gebiete zu einer Einigung kommen können; anders halte ich es für ausgeschlossen. (Beifall.)
Delegierter Gröger:In Ausführung meiner heutigen vormittägigen Auseinandersetzungen muß ich im allgemeinen mich als Gegner der Länderkammer erklären und besonders gegen die Zusammensetzung der Länderkammer sprechen. Mein Kollege Gruber hat schon darauf verwiesen, daß es sich da zwischen uns Sozialdemokraten und den Vertretern der bürgerlichen Parteien darum handelt, einen Gegenpol in der Länderkammer zu schaffen, um Ihnen unangenehme, von der Nationalversammlung beschlossene Gesetze ablehnen zu können. Es ist da der Klassenkampf, der sich zwischen der Arbeiterklasse und der bürgerlichen Partei offenbart; uns handelt es sich vornehmlich in der Nationalversammlung, daß es uns gelingt, die Arbeiterschutzgesetzgebung zu verbessern und die Schule so zu gestalten, wie sie das Volk braucht. Wenn sie aber diese Länderkammer in der geplanten Zusammensetzung machen, so ist Ihnen die Möglichkeit gegeben, daß Sie die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze zu Ihren Gunsten und zum Schaden der Arbeiterklasse abändern können. Ich kann Ihnen erklären, daß für die Arbeiterschaft, für die Sozialdemokraten, die Arbeiterschutzgesetzgebung und die Schulgesetzgebung äußerst wichtige Punkte sind, von denen wir unter keinen Umständen ablassen können. Sachlich wird die Länderkammer aber eine Erschwerung der Gesetzgebungsarbeit sein. Wir wissen uns noch zu erinnern an die Zeit, wo die Gesetze aus dem Parlament ins Herrenhaus, vom Herrenhaus ins Parlament und wieder zurückgegangen sind, wo oft viele Wochen vergangen sind, bevor das Gesetz Kraft bekommen hat. Wenn Gesetze in der Nationalversammlung beschlossen werden, und sie müssen erst in die Länderkammer gelangen, so würde da eine große Verzögerung eintreten. Es wird gesagt, daß das Plebiszit vorgesehen sei. So sehr wir vom demokratischen Standpunkt aus für das Plebiszit sind, wird es doch ein Hindernis für die Gesetzgebungsarbeit sein; wir betrachten also als einzig kompetente Stelle des deutschösterreichischen Staates für die Gesetzgebung die Nationalversammlung und sprechen uns aus diesem Grunde gegen die Errichtung von Länderkammern aus.
Delegierter Zwetzbacher:Ich beantrage, im Einvernehmen mit sämtlichen Parteien, Schluß der Rednerliste.
Vorsitzender Dr. Christoph:Ich bringe das zur Meinungsäußerung; wenn keine Gegenäußerung erfolgt, nehme ich an, daß der Antrag angenommen ist.
Delegierter Zwekbacher:Ich möchte den Antrag stellen, daß die Verhandlungen jetzt unterbrochen werden und dann morgen weiter fortgesetzt werden.
Vorsitzender Dr. Christoph:Herr Delegierter Dr. Danneberg war mit demselben Ansuchen bei mir. Ich ersuche den Geschäftsordnungsausschuß, mir den Zeitpunkt des Schlusses der heutigen Verhandlung bekanntzugeben. (Rufe: 6 Uhr!) Dann erteile ich das Wort Herrn Delegierten Kunschak auf 10 Minuten.
Delegierter Kunschak:Es hat mein unmittelbarer Herr Sitznachbar Professor Dr. Mittelberger in Abweichung vom Entwurfe, welchen uns Staatssekretär Dr. Mayr unterbreitet hat, und welchen wir hier als Grundlage zu unserer Beratung genommen haben, den Antrag gestellt, es möge an Stelle des Bundesrates eine Länderkammer gebildet werden, und in konsequenter Durchführung des Gedankens der Länderkammer auch den Antrag gestellt, daß in der Länderkammer jedes Land gleich stark vertreten sei. Soweit es sich um die Beurteilung dieses letzten Antrages handelt, so kann ich dem Antrage des Herrn Professors Dr. Mittelberger nicht widersprechen, denn das Prinzip der Länderkammer ist nicht anders durchzuführen, als daß in derselben jedes Land gleichmäßig vertreten ist. Es erscheint mir nun aber nicht gerechtfertigt und noch weniger praktisch, im Hinblicke auf die Möglichkeit, diese Institution zu schaffen, bei dem Prinzipe der Länderkammer zu verbleiben, und ich muß mich daher auf den Standpunkt des Entwurfes stellen, welcher einen Bundesrat in Vorschlag bringt. Ich komme zu dieser Ansicht auch aus einem anderen Grunde, weil wir bei der Arbeit, die wir hier leisten, uns doch bemühen müssen die Verfassung für Oesterreich möglichst anzugleichen; ich sage möglichst, an die deutsche Reichsverfassung im Hinblicke auf das Endziel, im Hinblicke auf den Anschluß an Deutschland. Es geht nicht an, daß wir durch die Verfassung Verhältnisse schaffen, welche in schroffem Widerspruche zur deutschen Reichsverfassung stehen und bei dem eventuellen Anschlusse dann eine solche Reihe von Schwierigkeiten auslösen würden, daß dieses Werk von vorneherein nicht sichergestellt erscheint und in seiner Durchführung ungeheure Mühe erfordern würde. In der deutschen Reichsverfassung ist ein Bundesrat vorgesehen. Wenn nun gegen eine zweite Kammer der Einwand erhoben wird, daß sie an und für sich schon ein undemokratisches Element im demokratischen Staate darstellt, will ich mich mit diesem Einwand nicht weiter auseinandersetzen, weil das im Rahmen von 10 Minuten nicht möglich ist. Aber ich will doch feststellen, wir können zweifellos, wenn wir unsere ganze Aufmerksamkeit und ganze Zielstrebigkeit auf die Vereinigung mit Deutschland bei der Schaffung der Verfassung und Beurteilung dessen, was demokratische Staatseinrichtung ist, nicht deutscher sein als Deutschland und nicht demokratischer als Deutschland. Die deutsche Verfassung sieht nun einmal eine zweite Kammer vor, und wenn wir einen Bundesrat schaffen, haben wir die Analogie mit der deutschen Reichsverfassung. In einem muß ich mit dem Entwurfe des Herrn Staatssekretärs Mayr hadern; in dem Grundsatze der zweiten Kammer folgt er dem Beispiele der deutschen Reichsverfassung, in der Durchführung dieses Gedankens weicht aber sein Entwurf ab, obwohl er auch sich verneigt vor dem Grundsatz der deutschen Verfassung. Die deutsche Verfassung steht auf dem Standpunkte, daß zunächst eine gewisse Gleichheit, ein gleiches Mindestmaß von Vertretung allen Ländern gewährleistet werden soll; diesen Grundsatz möchte ich unter allen Umständen auch für die Bildung unserer zweiten Kammer, des Bundesrates, angewendet wissen. Ein Mindestmaß, das für alle Länder gleichmäßig aufgestellt wird, und auf diesem Mindestmaß möchte ich aufbauen in Rücksicht auf die Kräfteverhältnisse, nicht auf die numerischen Verhältnisse, sondern auf dem politischen und volkswirtschaftlichen Uebergewicht der einzelnen Länder im Staate. Und ich möchte versuchen, diesem Uebergewichte noch Rechnung zu tragen; das tut auch die deutsche Reichsverfassung, indem sie den Grundsatz aufnimmt, daß für jede Million ein Vertreter entsendet werden kann. Wir können den Ziffern im deutschen Vorschlage nicht folgen, weil wir dann mit den Ländern sehr bald fertig werden, wir müssen einen wesentlich herabgeminderten Schlüssel anwenden, aber ich unterlasse es jetzt, über diesen Schlüssel einen Vorschlag zu bringen. Es hat keinen Sinn, über Ziffern zu reden, wenn wir über das Prinzip nicht einig sind. Wenn wir im Prinzip einig sind, werden wir den Schlüssel leicht finden. Freilich können wir auch nicht bei der weiteren Ausgestaltung so weit gehen, daß trotz dieser Billigung der gleichen Vertretung im Bundesrate doch ein beherrschendes Uebergewicht der Stadt Wien oder des Landes Niederösterreich oder beider Länder zusammen im Bundesrate eintreten wird. Wir müssen das auch wieder tun im Hinblicke auf die deutsche Reichsverfassung, welche von vornherein einem Uebergewichte — und da haben sie nun Preußen im Auge gehabt — einen Riegel vorschiebt, indem sie bestimmt, daß mehr als zwei Fünftel der Stimmen kein Land," kein Bundesstaat haben dürfte. wir werden auch diesen Modus nicht so einhalten können, wie hier angeführt wird, weil bei Beurteilung bei uns ganz andere Maßstäbe geboten sind. Aber auch in Deutschland ist der Grundsatz festgehalten, daß ein Staat, der vermöge der volkswirtschaftlichen Ueberlegenheit, der territorialen Ueberlegenheit, der finanziellen Ueberlegenheit in Betreff der Steuerleistung der Bevölkerung überwiegt, diese Ueberlegenheit nicht zur Beherrschung des Bundesrates ausüben darf, und ich muß sagen, daß ich es nicht recht begreifen würde, wie ein Vertreter der Stadt Wien dazu kommt, eine solche Kasteiung des Wiener Gedankens vorzunehmen, indem er selber das Uebergewicht der Stadt Wien einschränken wollte. Das ist wirklich politische Einsicht, ich will nicht einmal das behaupten, das wäre für mich schmeichelhaft, es würde heißen, daß ich politisch besonders einsichtig bin, es ist nur ein kluges Selbstverstehen des eigenen Interesses. Die Stadt Wien befindet sich in einer traurigen Situation gegenüber den Ländern und kann sich nicht auf das hohe Roß setzen, sondern sie muß mehr wie jedes andere Land in diesem Bundesstaate das Gewicht darauf legen, daß möglichst einträchtige und erträgliche Verhältnisse zwischen Stadt und Land zustande kommen. Wir haben vom politischen Uebergewicht gar nichts, wenn uns die soziale, volkswirtschaftliche Lebensmöglichkeit dadurch verloren gehen würde. Die Bevölkerung von Wien muß wirtschaftlich und physisch leben können, das kann sie aus sich selbst heraus nicht, nur im Verband mit den übrigen Ländern; daher muß dieses vernünftige Verhältnis gefunden werden selbst auf Kosten einer Einbuße am politischen Prestige und politischer Machtfülle. Ich würde daher glauben, daß wir, nachdem der Gedanke des Bundesrates näher festgelegt ist, dieses gleichmäßige Mindestmaß für alle Länder anerkennen, nämlich mindestens drei, und daß wir im Gegensatz zum Vorschlage, der willkürlich zur Vermehrung der Vertreter für die Stadt Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark kommt, versuchen, den Schlüssel zu finden, der das bestimmt in klarer, durchsichtiger Form zum Ausdrucke bringt. Ich will nur noch eines bemerken, weil gesagt wurde, es sei undemokratisch. In einem unterscheidet sich der Antrag des Herrn Staatssekretärs sehr wesentlich und vorteilhaft von der deutschen Reichsverfassung. Die deutsche Reichsverfassung bestimmt, daß die Staatsregierung kraft ihres Amtes schon den Reichsrat bildetet; also es setzen sich soviele Minister zusammen und erledigen das, die einzelnen Landtage haben gar nichts mehr mitzureden. Wir schaffen ein demokratisches System, denn der Landtag ist gewählt auf Grund des allgemeinen Wahlrechtes, der Landtag wählt aus sich heraus wieder Delegierte in den Bundesrat nach der Verhältniswahl, also der Bundesrat ist dann auch, durch die Vertretung der Landesversammlung, wirklich aus dem Volke gewählt und getragen, und das ist der einzig mögliche Weg, um ein solches Volkshaus im demokratischen Staate zu rechtfertigen. Ich würde daher beantragen, daß über diesen Punkt „Bundesrat oder Länderkammer, und Konstituierung, Bildung dieses Bundesrates“ dieses sechsgliedrige Komitee sich heute damit beschäftigt oder morgen früh; zu dem ist das Komitee ja gewählt, und wer die Würde hat, hat die Bürde! Und ich glaube, wir könnten doch zu einem einheitlichen Beschluß kommen, auf eine Basis des Bundesrates und eines gerechten Schlüssels.
Vorsitzender Dr. Christoph:Es hat für heute der letzte Redner gesprochen. Es ist der Antrag gestellt worden von Herrn Delegierten Kunschak, daß dieses Komitee die Frage behandeln soll; das zur Geschäftsordnung gewählte Komitee ist hier nicht zuständig, es müßte notwendig dieses Komitee bestätigt oder neu gewählt werden; wollen sich die Herren heute noch konstituieren?
Delegierter Dr. Danneberg:Ich möchte zu dem Antrag des Herrn Delegierten Kunschak folgendes sagen: Ein Komitee zu wählen, welches die Meinung aller Parteien auf diesem Gebiete und eine für alle Parteien annehmbare Formel für die Zusammensetzung der Länderkammer oder des Bundesrates festlegen soll, ist, glaube ich, nicht notwendig, weil die Sozialdemokraten in dieser Frage einen unzweideutigen Parteibeschluß im Oktober des vergangenen Jahres gefaßt haben und weil unsere Instruktionen uns in keiner Weise ermächtigen, von diesem Parteibeschluß abzugehen. Wir stehen deshalb auf dem Boden dieses Parteitagsbeschlusses und können uns in irgend ein Kompromiß nicht einlassen. Daher erübrigen sich auch die Beratungen eines solchen Komitees.
Vorsitzender Dr. Christoph:Ich bitte den Herrn Stadtrat Kunschak um eine Erklärung. Oder ziehen Sie Ihren Antrag zurück?
Delegierter Kunschak:Wenn das Komitee keinen Zweck hat, dann muß die Beratung eben weiter fortgeführt werden und wir werden versuchen, in der freiheitlichen und in der christlichsozialen Partei zu einem einvernehmlichen Antrag zu kommen, über den dann abgestimmt werden muß.
Vorsitzender Dr. Christoph:Bleibt also Ihr Antrag aufrecht?
Delegierter Kunschak:Nein!
Vorsitzender Dr. Christoph:Die heutige Tagung ist geschlossen; die Fortsetzung findet morgen um 1/2 9 Uhr statt. (Schluß der Sitzung 6 Uhr 15 Minuten.)
Vorsitzender: Landeshauptmann Dr. Rintelen. (Beginn der Sitzung um 9 Uhr 15 Min.)
Vorsitzender Dr. Rintelen:Die Sitzung ist eröffnet. Ich erteile dem Herrn Landesrat Schumy das Wort.
Landesrat Schumy:Meine sehr geehrten Herren! Bei den Verfassungskämpfen hat immer die Frage der Landeskammern beziehungsweise des Bundesrates eine besondere Rolle gespielt. Ich verweise darauf, daß in dieser Frage beispielsweise bei der Beratung der Verfassung der Vereinigten Staaten im Jahre 1787 sehr große Kämpfe stattgefunden haben, so daß Gefahr vorhanden war, daß das ganze Werk in die Brüche geht. Ebenso hat die Beratung der Schweizer Verfassung bezüglich des Ständerates ziemlich große Schwierigkeiten bereitet. Wir dürfen nicht außeracht lassen, daß bei uns in Oesterreich dieser Gegenstand deshalb Schwierigkeiten bereitet, weil er in die Machtverhältnisse wesentlich eingreift. Die Länderkammer wird in jeder Verfassung, selbst wenn deren Wirkungskreis eingeschränkt ist, einen ziemlichen Einfluß besitzen. Daher betrachten alle Parteien die Gestaltung der Länderkammer vom Standpunkt des Kräfteverhältnisses. Bei uns spielt Wien einen große Rolle. Seien wir nur offen: hätten wir die Wiener Frage nicht, wäre nicht dieser mächtige Faktor von zweieinhalb Millionen Einwohnern, bei einer Gesamteinwohnerzahl von sechs- bis sechseinhalb Millionen Einwohnern, dann würde wahrscheinlich diese Frage weniger Schwierigkeiten bereiten. Die Bedenken, die gegen den Bundesrat vorgebracht worden sind, sind einigermaßen berechtigt. Ich will namentlich zu dem Standpunkt der Minorität sagen, daß durch die indirekte Wahl das Gewicht der Minorität verkleinert wird. Es liegt eine Verkleinerung insbesondere darin, daß eine geringe Anzahl von Abgeordneten eines Landes allenfalls nicht zur Vertretung gelangen kann. Beispielsweise würde im Kärntner Landtag mit ungefähr 40 Mitgliedern, wahrscheinlich auf eine Minorität von fünf bis sechs Abgeordneten bei Entsendung von nur drei Vertretern keine Rücksicht genommen werden können. Daneben ist auch zu berücksichtigen, daß die Kräfteverschiebung, die da stattgefunden hat, auch nachteilige Folgen haben kann. Ich denke mit die Sache in dem Sinne, daß etwa auch die einzelnen Berufe einen Nachteil verspüren könnten. Es hat schon der Herr Nationalrat Gröger darauf hingewiesen, daß allenfalls die Arbeitergesetzgebung nachteilig beeinflußt werden könnte. Wenn ich auch hier allerdings nicht das im Auge habe, aber die Befürchtung ist für die agrarische Gesetzgebung nicht unbegründet. Ich fürchte, daß es gerade vom Standpunkte der agrarischen Gesetzgebung schlecht sein könnte, wenn die Landeskammern entscheiden würden. Ueberhaupt ist es erwünscht, wenn wir bei diesem Anlaß auch einmal über die Frage nachdenken, ob hier nicht an Stelle des Bundesrates eine Ständevertretung“ zu setzen wäre. Auf die Gefahr hin, daß der Gedanke reaktionär genannt wird, erachte ich mich für verpflichtet, diesen Gedanken hier einmal aufzuwerfen. Die Gesetze werden im Bundestag und im Bundesrat wahrscheinlich nur von politischen Gesichtspunkten aus betrachtet werden. Es scheint uns aber immerhin zweckmäßig, wenn jede einzelne Gesetzesvorlage auch von rein beruflichen beziehungsweise fachlichen Standpunkt aus erwogen wird. Auch erscheint mir zweckmäßig, daß nicht immer allein die politische Machtgruppierung zur Geltung gelange, sondern daß auch die einzelnen Berufe nach ihrer Stärke und nach ihren Machtverhältnissen zum Ausdruck kommen. Ich denke dabei auch noch daran, daß gerade die berufliche Vertretung allenfalls die Möglichkeit bieten würde, die einzelnen Räte in der Verfassung gesetzlich zu verankern. Ich weiß zwar, daß eine Strömung besteht, die Räte in der Verfassung nicht festzulegen und ihnen keinen gesetzlichen Wirkungskreis festzusetzen. Allein, ich meine, es ist doch vom Standpunkt der Konsolidierung unseres Staatswesens und der Verwaltung erwünscht, daß wir diese Blüte der neuen politischen Entwicklung auf ein Wirkungsgebiet verweisen, und da glaube ich, wären insbesondere die Berufskammern die geeigneten Stellen, um ihnen angemessenen Wirkungskreis zuzuweisen. Ich sehe aber andererseits ein, daß die Verhandlungen in der Frage der Errichtung der Länderkammern schon zu weit vorgeschritten sind, um noch an eine Verwirklichung dieser Idee zu schreiten. Ich sehe auch ein, daß die Berufsvertretung nicht geeignet sein würde, alle Gesetze richtig zu beurteilen, weil nicht alle Gesetze eine nur wirtschaftliche Tragweite haben, sondern auch in anderen Belangen von Wichtigkeit sein können. Gestern hat der Delegierte Herr Professor Mittelberger der Standpunkt vertreten, daß jedes Land mit einer gleichen Anzahl von Stimmen vertreten sein soll und hat dies damit begründet, daß diese gleichmäßige Vertretung demokratisch ist. Ich pflichte dem im Prinzip bei; es ist durchaus demokratisch, wenn jedes Gebiet in gleicher Zahl vertreten ist. Wir dürfen nicht außeracht lassen, daß wir hier zwei verschiedene Größen besonders berücksichtigen müssen; die eine Größe ist Wien, die anderen Größen sind die drei großen Länder Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich, gegenüber den kleineren Ländern und es ist zu begrüßen, wenn insbesondere Wien sagt, daß es sich gegen eine etwaige Majorisierung durch die kleinen wehren müsse. Ich bin mir vollständig dessen bewußt, daß eine gleichstarke Vertretung aller Bestandteile unseres Bundesstaates nicht erreichbar ist und es dürfte daher zweckmäßig sein, daß man auf die Größen- und auf die Kräfteverhältnisse einigermaßen Rücksicht nimmt, wobei ich ausdrücklich bemerke, daß die Großen die Kleinen und die Kleinen die Großen erdrücken und die Angst vor Wien einerseits und die Eifersucht der Wiener auf die tatsächliche Bevölkerungsstärke und auf ihre politische und wirtschaftliche Macht andererseits. Ich glaube, es läßt sich in der Sache wohl ein Ausweg finden. Der Delegierte Kunschak hat gestern bereits in Umrissen einen Vorschlag gemacht, der sich mit meiner Anschauung durchaus deckt. Die Vorlage ist etwas willkürlich geraten. Im Artikel 25 sehen wir, daß jedem Lande drei Vertreter zugedacht sind, je ein Vertreter mehr für die größeren Länder Oberösterreich und Steiermark und für Wien und Niederösterreich um zwei mehr. Wenngleich wir letzten Endes so ziemlich auf dasselbe hinauskommen wie bei der Aufstellung eines prinzipiellen Schlüssels, so bleibt die Sache doch immer willkürlich und es wäre vorzuziehen, daß man die Machtverhältnisse nach der Bevölkerungsstärke berechnet, wobei ich natürlich, um mit Prof. Mittelberger zu sprechen, nicht an eine Beteiligung im Sinne einer Aktiengesellschaft denke, sondern Kautelen geschaffen wissen will, daß eine zu weit gehende Majorisierung nicht platzgreifen kann. Ich erlaube mir daher, den Antrag zu stellen zu Art. 25, al. 1: „In den Bundesrat entsende jeder Landtag drei Mitglieder, Länder über 400.000 Einwohner entsenden für je weitere 400.000, wobei der Ueberschuß, der der Einwohnerzahl des kleinsten Landes gleichkommt, voll gerechnet wird. Die gesamte Mitgliederzahl eines Landes darf jedoch ein Fünftel aller Stimmen nicht überschreiten.“ Der letzte Passus ist ein Analogon zum Art. 61 der deutschen Verfassung und es ist ein Fünftel insoferne angemessen, als voraussichtlich etwa 35 Delegierte in den Bundesrat entsendet werden, und bei diesem Kräfteverhältnis nach diesem Schlüssel auf Wien sieben Mandate fallen würden. Es würde also der Schlüssel in diesem Falle nicht überschritten werden. Ich lege ausdrücklich Wert darauf, daß diese Majorisierungsklausel enthalten sei, damit nach außenhin zum Ausdruck komme, man habe der etwaigen späteren Majorisierung der kleinen Länder durch die Stadt Wien einen Damm gesetzt dadurch, daß man erklärt, mehr als ein Fünftel aller Stimmen dürfen einem Lande nicht zukommen. Es ist im Art. 25 im ersten Absatz noch davon die Rede, daß der Bundestag die Dauer einer Sitzungsperiode habe. Ich gebe zu bedenken, daß ein jährlicher Wechsel der Bundesratsmitglieder keineswegs im Interesse einer kontinuierlichen stetigen Arbeit gelegen ist.“ Wir wünschen überall in der Verwaltung, daß ein nicht zu oftmaliger Wechsel stattfindet und stehen auch in der Frage des Bundespräsidenten auf dem Standpunkt, daß derselbe nicht jedes Jahr gewechselt wird, damit er sich in die Materie einarbeiten und auf dem Laufenden bleiben kann. Ich würde daher, ohne einen Antrag zu stellen, empfehlen, den Gedanken zu erwägen, ob nicht die Funktionsdauer, die Gesetzgebungsperiode des Bundesrates, ebenso wie es beim Bundestag der Fall ist, auf vier Jahre zu erstreben wäre. Ich konnte keinen definitiven Antrag stellen, weil wir in Kollision kommen könnten mit der Gesetzgebungsperiode der einzelnen Landtage. Und es wird Sache des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr sein, aus dieser Schwierigkeit herauszukommen. Ich bitte daher im Schlusse der Verhandlungen meinen Antrag zur Abstimmung zu bringen.
Delegierter LHSt. Dr. Schumacher:Meine hochverehrten Herren! Ich habe namens der Mehrheitsparteien im Tiroler Landtag zu erklären, daß wir vollkommen auf dem Standpunkt stehen, der gestern vom Herrn Professor Dr. Mittelberger hier vertreten und begründet worden ist. Man mag diesen Standpunkt einen intransigenten nennen, man wird aber zugeben müssen, daß es ein konsequenter Standpunkt ist. Wir wollen, daß die Länder in der Länderkammer zu Wort kommen und deshalb gleichberechtigt seien. Diesem Standpunkt steht der andere gegenüber, der gestern von einem Herrn von dieser Seite betont worden ist, daß nämlich die sozialdemokratische Partei absolut nicht in der Lage ist, irgend welche Konzession zu machen. Es ist nun sehr bedauerlich, daß diese beiden Standpunkte sich nicht vereinigen lassen. Denn so kommen wir hier nicht weiter und wir sind doch zusammengekommen, so wenigstens fasse ich den Zweck der Länderkonferenz zum guten Teil auf, um uns gegenseitig in dieser Frage weiter zu helfen und damit in dem Verfassungswerk überhaupt weiter zu kommen. Nun möchte ich aber doch nicht alle Hoffnung, daß wir zu einer Annäherung kommen, fallen lassen. Ich verweise darauf, daß die Frage einer zweiten Kammer mit den Herren von der sozialdemokratischen Partei doch noch besprochen werden könnte, nachdem einer ihrer Parteiführer, eigentlich eines ihrer ersten Parteihäupter, der Herr Präsident Seitz, in einer Besprechung mit dem Herrn Staatssekretär Dr. Mayr, wie wir aus dem amtlichen Protokoll wissen, erklärt hat, daß die zweite Kammer eine systematische und nützliche Einrichtung sei. Hier hätten wir also bereits einen Anknüpfungspunkt gefunden. Ich möchte noch auf einen zweiten Anknüpfungspunkt verweisen, den heute auch schon der Herr Landesrat Schumy angedeutet hat. Der Herr Abgeordnete Gruber hat gestern die Befürchtung ausgesprochen, daß bei dem Bestande der Länderkammern der Arbeiterschutzgesetzgebung eine Gefahr drohen könnte. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß schon nach dem hier vorliegenden Entwurf gewisse Gegenstände verfassungsrechtlich festgelegt sind, bei denen die Länderkammern nicht darein zu reden haben. Da wäre zum Beispiel die wichtige Entscheidung über Krieg und Frieden,“ das wäre das ganze Budgetrecht des Staates,“ das wäre das Steuerrecht“ des Staates. Wenn der Herr Abgeordnete Gruber sagte, die Arbeiterschutzgesetzgebung sei dadurch gefährdet, so ließe sich ja vielleicht darüber reden, daß der Kreis der Länderangelegenheiten, welcher von der Zustimmung der Länderkammer abhängt, ausgenommen sein soll, und nur vom Bundesrat allein zu entscheiden sei, und daß diese Angelegenheit ausgenommen wird und die Arbeiterschutzgesetzgebung unter diejenigen Objekte aufgenommen wurde, die verfassungsrechtlich von der Zustimmung der Länderkammer unabhängig und überhaupt der Verhandlung bei der Länderkammer entzogen sind. Damit wären wir wieder einen Schritt uns näher gekommen. Ein anderer Weg der Annäherung ist schon gestern von Herrn Abg. Kunschak betont und heute vom Herrn Dr. Schumy durch einen formellen Antrag vertreten worden. Es handelt sich hier darum, zu der gleichmäßigen Vertretung der Länder, die ihnen zukommen soll, noch für die Länder mit stärkerer Bevölkerung einen entsprechenden Zuschlag an Mandaten zu gewähren. Ich muß gestehen, daß uns der Weg der weniger sympathische ist als jener, den ich früher angezeigt habe, und zwar aus dem Grunde, weil auf diese Weise der Charakter der Länderkammer doch allzu stark verwischt wird. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Länder in der Länderkammer als selbständig zu betrachten sind und daher gleiches Stimmrecht haben sollen. Mit dem Antrage Schumy wird also dieses Prinzip durchbrochen und es wird auch in der Länderkammer das Majoritätsprinzip eingeführt, wenigstens teilweise bis zu einem gewissen Maße. Allein, wenn auch damit unseren Grundsätzen vollständig Gewalt angetan wird, so halte ich doch dafür, daß im Interesse der Annäherung der Parteien und um der großen Frage der Verfassung weiter zu helfen, wir uns zu einer Konzession werden bequemen müssen und deshalb habe ich die Ehre zu erklären, daß wir Tiroler in folgender Weise in der vorliegenden Frage erklären, wir sind grundsätzlich für die Länderkammer mit gleicher Beschickung aus allen Ländern. Kommt eine solche nicht zustande, so ist der Bundesrat im Sinne des Antrages Schumy das Aeußerste, womit wir uns abfinden können.
Delegierter Dr. Danneberg:Ich glaube, daß die Debatte, die wir hier abführen, außerordentlich fruchtbar ist, weil hier das erstemal Gelegenheit geboten ist, den Standpunkt der Herren aus den einzelnen Ländern im Detail kennen zu lernen. Es ist nur bedauerlich, daß infolge der Festsetzung der Redezeit auf zehn Minuten, gerade diese außerordentlich wichtige Frage nur so knapp erörtert werden kann. Gestatten Sie mir daher, daß ich nur ganz kurz unseren Standpunkt in der Angelegenheit noch einmal darlege. Daß das Problem der Länderkammer oder des Bundesrates ein außerordentlich kompliziertes ist, das zeigt schon die Fülle der Anträge und Anregungen, die wir hier in diesem Hause bei der kurzen Debatte vernommen haben. Wir haben mancherlei Standpunkt hier kennen gelernt und mancherlei Kompromißvorschläge erhalten; dem gegenüber, meine Herren, möchte ich folgendes feststellen: Die Frage der Länderkammer wird von den Sozialdemokraten betrachtet unter dem Gesichtspunkte der Demokratie. In einem demokratischen Staate müssen die Körperschaften, die über die Gesetzgebung zu entscheiden haben, so eingerichtet sein, daß der Wille des Volkes zum Ausdrucke kommt. Das geschieht in den Ländern durch die Landtage, die auf Grund des gleichen Wahlrechtes gewählt sind, das geschieht für den ganzen Staat durch die auf eben derselben Grundlage gewählte Nationalversammlung. Wenn eine Kompetenzverteilung in einem Bundesstaate zwischen Staat und Länder erfolgt, so entscheiden die Länder nach demokratischen Grundsätzen über die Angelegenheiten die ihnen bei der Kompetenzverteilung übertragen worden sind. Wenn wir aber für die Entscheidungen, die für den ganzen Staat zu treffen sind, neben der Nationalversammlung noch eine andere Körperschaft setzen, so würde hier der Wille der Mehrheit nicht zum Ausdrucke kommen, wenn eine Körperschaft nach irgend einem System konstruiert würde, welches diesen Willen zum Ausdrucke nicht gelangen läßt. Und eine Länderkammer in dem Sinne wie sie Prof. Mittelberger vorgeschlagen hat, könnte den Willen des Volkes für den ganzen Staat nicht so zum Ausdruck kommen lassen. Wenn dagegen eingewendet wird, daß die Länder ja Individualitäten seien, die einander gleichgestellt werden müssen, wie groß auch immer sie sein mögen, so muß doch gesagt werden, daß es sich hier bei der Gesetzgebung, die dem Bunde bleiben soll, um Angelegenheiten handelt, die nicht die Länder als Individualitäten angehen, sondern die Gesamtbevölkerung des Staates, so daß also nicht die Individualitäten der Länder abzustimmen haben, sondern die Gesamtbevölkerung zu entscheiden hat. Ihr Wille wird nur klar zum Ausdruck kommen, wenn eine Kammer nach einem Grundsatze eingerichtet wird, der diesenWillen tatsächlich zum Ausdrucke gelangen läßt. Das ist der Gedanke, von dem wir uns leiten lassen. Sie sehen, meine Herren, das bedeutet nicht, daß wir etwa in Wien diejenigen sind, die die anderen erschlagen wollen, die die kleinen Länder unterdrücken wollen. Meine Herren! Die Länder sind nicht die Unterdrückten, weil sie die Dinge, die ihrer Kompetenz zufallen, selbständig entscheiden. In den Dingen, welche die Gesamtbevölkerung des Staates angehen, muß die Gesamtbevölkerung entscheiden, und zwar in einer Form, welche den Willen der Gesamtbevölkerung zum Ausdrucke kommen läßt. Aber nicht um die Unterdrückung der kleinen Länder handelt es sich, sondern um die beste Methode, den Willen des Volkes festzustellen. Unter diesem Gesichtspunkt betrachten wir die Frage der Länderkammer, und wenn schon eine sein soll, so stehen wir grundsätzlich auf dem Boden des Einkammersystems, das ist bekannt. Denn eine Kammer kann nach unserer Ansicht über die gesamtstaatlichen Interessen nur dann eine Entscheidung haben, wenn sie nach dem Proporzsystem zusammengesetzt wird, so daß, wenn die Länder delegieren und nicht die ganze Bevölkerung wählt, die Länder entsprechend ihrer Bevölkerungszahl delegieren müssen. Eine solche Länderkammer stellen wir uns aber auch in ihrer Kompetenz anders vor, als es sich der Entwurf des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr denkt. Es hat bereits gestern der Herr Abgeordnete Kunschak eine Parallele gezogen zwischen den Vorschlägen im Entwurfe und der deutschen Reichsverfassung. Er hat manches gefunden in den Vorschlägen des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr, das ihm demokratischer erscheint, als das, was in der deutschen Reichsverfassung steht. Das ist unzweifelhaft richtig, was die Delegation anbelangt. Aber auch das Umgekehrte kann man feststellen. Die Länder, bezw. der Bundesrat des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr erscheint wirklich als ein Herrenhaus neben der Nationalversammlung, neben dem Bundestag, und wiederholt kommt ein Wort vor, das uns unmöglich erscheint in diesem Entwurfe, nämlich das Wort „Genehmigung“.“ Es müssen alle Gesetze, mit Ausnahme von ganz wenigen, die in der Nationalversammlung beschlossen werden, gleichlautend vom Bundesrat genehmigt werden, das heißt, wir haben hier ein Herrenhaus in der alten Form, nur anders zusammengesetzt. Und wenn es so zusammengesetzt ist wie die Herren meinen, dann wird es eben ein Haus, das nicht den Willen der Volksgesamtheit in der richtigen Weise zum Ausdrucke bringt, sondern in einer verzerrten Weise. Dazu kommt noch, daß im Entwurfe der Herrn Dr. Mayr ein Passus enthalten ist, der uns in der Verfassung nicht möglich erscheint, nämlich daß dieser Bundesrat öffentlich verhandelt. Wir können uns vorstellen, daß ein Bundesrat existiert als ein Organ, in dem die Länder vertreten sind und an der Seite der Staatsregierung über große Verwaltungsfragen und auch über Fragen der Gesetzgebung sprechen. Das hat aber nur einen Zweck, wenn das in nicht öffentlichen Sitzungen geschieht.“ Wenn aber eine Länderkammer geschaffen wird, die neben der Nationalversammlung öffentlich über Gesetze verhandelt und in der Länderkammer dieselben Parteien nur in anderer Form vertreten sind, wie in der Nationalversammlung, dann werden auch die politischen Parteien, die ich meine, mitunter in eine sehr unangenehme Lage kommen. Noch ein Wort über die Frage des Volksentscheides, die in dem Entwurfe des Herrn Dr. Mayr auch öfter aufscheint. Wir Sozialdemokraten haben die Forderung nach einem Volksentscheid in unserem Parteiprogramm. Es besteht also kein Zweifel darüber, daß wir im allgemeinen für den Volksentscheid sind. Die Art aber, wie er hier angewendet werden soll, muß sehr überlegt werden. Denn wenn wir alle 14 Tage oder vier Wochen über irgendein Gesetz die Volksabstimmung einleiten müßten, dann würde der ganze Gesetzgebungsapparat ins Stocken kommen, und dazu glaube ich, sind die Verhältnisse bei uns nicht angetan, daß das im allgemeinen möglich wäre. Die Landeskammer muß konkrete Vorschläge machen. Ich möchte aber doch sehr zu überlegen geben, daß die Frage des Volksentscheides in irgend einer Form anders abgegrenzt werden muß, als es im Entwurfe des Herrn Dr. Mayr der Fall ist. Der Herr Präsident Dr. Schumacher hat schon erwähnt, daß die Herren aus Tirol damit einverstanden wären, daß die Kompetenzabgrenzung des Bundesrates anders gestaltet wird, als der Entwurf des Herrn Staatssekretärs es vorsieht, daß gewisse Komplexe von Gesetzgebungsgegenständen der Nationalversammlung, dem Bundestage vorbehalten werden könnten. Es wird auch von der konkreten Erledigung dieser Frage der Kompetenzen abhängen, wie sich im einzelnen unsere Partei zu dem Problem der Länderkammer stellt; die ganzen Fragen der Zusammensetzung der Kammer und ihrer Kompetenz gegenüber der Nationalversammlung hängen auf das engste zusammen. Ich meine, daß wir hier uns nicht damit beschäftigen können, über konkrete Vorschläge abzustimmen, erstens deshalb nicht, weil wir überhaupt nicht abstimmen, und zweitens, weil ich mir formell für den Schluß der Debatte zu bemerken erlaube, daß wir bei Feststellung der Meinungsäußerung bei diesem Punkte etwa so vorgehen könnten, daß jede Partei jedes Landes mit einem kurzen Satze erklärt, wie sie sich die Länderkammern denkt. So wie Herr Präsident Dr. Schumacher jetzt schon eine Erklärung abgegeben hat, können auch wir in einem Satze eine Erklärung abgeben und die Herren der großdeutschen Partei werden auch gewiß eine Formulierung finden. In dieser einfachen Form könnten wir zur Feststellung der Meinungsäußerung am Schlusse der Debatte gelangen und brauchen uns in die Details nicht einzulassen.
Delegierter Bichl:Sehr geehrte Herren! Wir reden hauptsächlich über die Schale und weniger über den Kern der Sache, denn zwischen Bundesrat, Länderkammer oder Ständevertretung ist der Unterschied nicht groß. Mir selbst wäre von meinem Standpunkte aus eine Ständevertretung eigentlich das liebste, weil ich mir sage, daß wir hier, wie gestern Herr Landeshauptmannstellvertreter Gruber es bezeichnet hat, eine Kopie des zukünftigen Bundesrates darstellen, aber mir sehen in dieser Kopie, daß eigentlich von einer Ständevertretung sehr wenig die Rede ist. Speziell in Oberösterreich nimmt der Bauernstand und jene Bevölkerung, die mit dem Bauernstande identisch ist, nicht die kleinste Bevölkerungszahl in Anspruch, sondern mehr als die Hälfte. Nun ist es interessant, daß bei dieser Konferenz nur die Zufallsfigur eines Bauern hier ist. (Zustimmung.) Es ist nur ein einziger Bauer hier und der nur aus Zufall. Sie werden es begreifen, daß ich speziell für den Bauernstand Partei ergreifen muß und das Verlangen stelle, daß der Bauernstand, sei es im Bundesrate oder sei es in der Länderkammer oder sei es in der Ständevertretung gehörig berücksichtigt wird. Wenn man, wie es gestern geschehen ist, hören konnte, daß in der landwirtschafttreibenden Bevölkerung nicht jenes Pflichtgefühl wie in den Arbeiterkreisen zu sein scheint, möchte ich demgegenüber erwidern, daß der Begriff der Pflichterfüllung ziemlich dehnbar ist. Ich von meinem Standpunkte, meine Herren, verstehe die Pflichterfüllung der landwirtschaftlichen Bevölkerung hauptsächlich darin, daß sie die Produktion der landwirtschaftlichen Artikel zu heben trachtet und auch die Produktion fördert. Es ist mir nicht unbekannt, daß von dem Gesichtspunkte aus, wie dieser Angriff auf die Landbevölkerung erfolgte, nicht alles klipp und klar liegt, aber Sie müssen nicht vergessen, daß die Verführung des Bauernstandes durch die lange Dauer des Krieges nicht wirkungslos geblieben ist, aber wir müssen das Korruptionswesen ganz von oben herab betrachten, wie es seine Wirkung getan hat und das Sprichwort ist gerechtfertigt: Worte ziehen an, Beispiele reißen hin. Es ist bekannt, daß der Bauernstand des Schleichhandels bezichtigt wird, aber von wo aus ist denn eigentlich der Grund zum Schleichhandel ausgegangen? Wovon denn anders als vom Asylrechte ...
Landeshauptmann Dr. Rintelen:Ich muß den Herrn Redner bitten, zur Sache zu sprechen!
Delegierter Bichl:Ich spreche zur Sache. Wovon denn anders als vom Asylrechte, das wir den Östjuden gewährt haben und daß wir heute die Zwangswirtschaft haben, die den Bauernstand am meisten trifft. Was die Länderkammer oder den Bundesrat anbelangt, muß ich sagen, wenn man den Bauern Verpflichtungen auferlegt und er diese Pflicht erfüllen soll, muß er auch die Verantwortung tragen, und in einer so wichtigen Körperschaft auch vertreten sein. Wenn schon der Weg des Bundesrates der gangbarste ist, wenn dieser Name beibehalten wird, so muß auch Sorge getragen werden, daß dieses System des Bundesrates nicht auf Kosten der Minoritäten ausgeführt werden darf und kann. Wenn man schon den Vorschlag gemacht hat, daß für jedes Land hauptsächlich drei Vertreter in Betracht kommen, wäre die Grundlage so zu nehmen, daß von den drei stärksten Parteien je ein Vertreter namhaft gemacht würde und in den Ländern, wo nach der Bevölkerungszahl mehr Vertreter genommen werden, wird der Proporz seine Schuldigkeit tun. Meine Herren! Wenn Sie von einem Stande verlangen, daß er seine Pflicht erfüllt, so müssen Sie ihm auch Rechte gewähren; darin gipfelt die Freiheit, daß strengste Pflichterfüllung Platz greift aber auch auf der anderen Seite das Recht, seinen Stand zu vertreten und zu verteidigen. Ich stehe auf dem Standpunkte und werde das auch bei der Abstimmung zur Kenntnis bringen, daß speziell — ich spreche vom Lande Oberösterreich — auch der Bauernstand zum Ausdruck kommen muß ohne Unterschied der Partei, aber einen Vertreter des Bauernstandes müssen die Oberösterreicher Bauern in diesem Bundesrate haben, weil sie sich sagen, daß sie nicht mehr in das Chaos der früheren Verfassung zurückkommen wollen wie vor dem Jahre 1914; im Herrenhaus haben Sie keine drei Bauern gefunden und dieses Herrenhaus hat die Gesetze totgeschlagen, die der Reichsrat zum Volkswohle schaffen wollte. In der neuen Zeit, die angebrochen ist, läßt sich das nicht mehr aufrecht halten, es muß auch für den Bauernstand eine neue Zeit antreten.
Delegierter Dr. Rehrl:Meine Herren! Es erübrigt sich, über die Länderkammer oder den Bundesrat noch weiter zu sprechen, nachdem alle Argumente für und wider sehr genau durchgesprochen worden sind und ich möchte nur auf eines verweisen, auf das Argument, daß in der demokratischen Zeit insbesonders in einer Republik mit sozialistischem Einschlag eine zweite Kammer unmöglich und unzulässig ist. Diesbezüglich ist Deutschland das beste Beispiel. Deutschland, das in ähnlicher Lage wie wir ist, hat auch eine zweite Kammer errichtet, weil es der Anschauung ist, daß die erste Kammer unbedingt eines Korrektivs bedarf. Ich möchte darauf verweisen, daß Herr Präsident Seitz, den die Herren Sozialdemokraten gewiß nicht als unseren Mann bezeichnen, sich bei einer Besprechung über den Verfassungsentwurf dahin geäußert hat, daß ein Korrektiv sich empfehlen dürfte gegen die Entgleisungen der ersten Kammer und alle Herren, welche in politischer Tätigkeit stehen, werden mir beipflichten und bestätigen, was Präsident Seitz aus langjähriger Erfahrung gesagt hat. (Zwischenruf: Dann brauchen Sie auch in den Ländern eine zweite Kammer!) Da ist ohnehin die Kuratel des Staates so groß, daß das nicht nötig ist. Wir sind nie auf dem Standpunkte gestanden, daß die Vertretung in der Länderkammer für alle Gliedstaaten gleich sein solle. Wir sind dafür, daß diese zweite Kammer nicht eine theoretische Länderkammer sein soll, sondern daß in ihr die wirtschaftlichen Machtverhältnisse des Staates nach einem bestimmten Schlüssel zum Ausdruck kommen und innerhalb des einzelnen Landes das Verhältniswahlrecht entscheiden soll. Als wir damals über den ersten Entwurf des Herrn Staatssekretärs Dr. Mayr diskutiert haben, habe ich diese Meinung geäußert und ich kann erklären, daß ich auch heute auf diesem Standpunkte stehe und dem Vorschlag des Herrn Dr. Schumy zustimme, daß sich aber auch vielleicht in modifizierter Form über die Anregungen des Herrn Stadtrat Dr. Danneberg sicherlich reden läßt; nur sind wir der Anschauung, daß die Wahlen der einzelnen Gliedstaaten in der bundesgesetzlichen Gewalt zum Ausdruck gebracht werden müssen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Herr Vizebürgermeister Emmerling, der jetzt zum Worte kommen soll, ist nicht anwesend, daher ist die Debatte geschlossen. Das Wort hat der Herr Staatssekretär Dr. Mayr.
Staatssekretär Dr. Mayr:Ich enthalte mich mit voller Absicht jeder Polemik gegen die Aeußerungen, die gefallen sind, möchte mir jedoch nur ein paar kurze Bemerkungen gestatten, zu denen mir die Debatte Anlaß gegeben hat. Es ist von Herrn Abgeordneten Kunschak die Aeußerung gemacht worden, daß bezüglich des Artikels 25 zuerst eine Gleichheit in der Anzahl der Stimmen festgestellt werden und dann erst die Ergänzung stattfinden soll, im Entwurfe, sei das aber nicht vorgesehen. Da möchte ich mir doch hinzuweisen erlauben, daß im Entwurfe, wenn es auch nicht so klar ausgesprochen ist, diese Gleichheit zum Ausdrucke kommt durch die Worte: „Es kommt je ein weiteres Mitglied hinzu.“ Dann hat der Herr Delegierte Widholz gemeint, der dritte Absatz des Artikels 25 sei unmöglich; ich möchte darauf hinweisen, daß dieser Absatz nur den Schutz besonders der kleineren Länder gegen eine Ueberstimmung durch zwei oder drei größere Länder bezweckt, denn wenn das nicht in dieser oder jener Form festgesetzt ist, könnte es möglich sein, daß zum Beispiel zwei große Länder die Auflösung des ganzen Bundesrates beschließen und die anderen Länder könnten dagegen nichts einwenden, nur diesen Zweck hat dieser Absatz. Dann hat der Herr Delegierte Widholz gemeint, auch Absatz 4 des Artikels 38 sei unmöglich, wo es heißt: „(4) Ohne Genehmigung des Bundesrates ist ein Gesetzesbeschluß des Bundestages auch dann zu beurkunden und kundzumachen, wenn der Bundesrat diesem Gesetzesbeschluß in der vorgeschriebenen Zeit die Genehmigung weder erteilt noch mit Angabe von Gründen verweigert hat.“ Ich möchte mir hinzuweisen erlauben, daß dieser Absatz eine Minderung der Rechte des Bundesrates bezeichnet, denn das Gesetz ist ohnedies genehmigt, wenn der Bundesrat sich nicht dazu äußert. — Ich glaube, das war ein Mißverständnis. Der Herr Delegierte Dr. Danneberg hat hingewiesen, daß der Bundesrat nicht öffentlich tagen soll. Ich habe wesentlich im Anlehnen an die Bestimmungen des deutschen Reichsrates, der die Oeffentlichkeit aufnimmt, auch für uns die Oeffentlichkeit festgelegt; es sprechen mehrere Gründe dafür, zum Beispiel der, daß man in unserer Zeit eine derartige wichtige Körperschaft nicht hinter Schloß und Riegel tagen lassen kann.
Landeshauptmann Dr. Rintelen:Ich werde nun zur Meinungsäußerung schreiten. Es sind verschiedene Anträge vorliegend. Der Antrag Kunschak scheint mir der weitestgehende zu sein. Der Antrag lautet (liest): „Wir entscheiden uns für den Bundesrat mit der Bedingung, daß bis zu einer bestimmten Einwohnerzahl (Grundzahl) auf jedes Land gleichmäßig drei Vertreter entfallen, die so oft um je einen Vertreter vermehrt werden, als die Grundzahl in der restlichen Gesamtzahl der Landeseinwohner enthalten ist.“ Ich stelle diesen Antrag Kunschak zur Abstimmung und bin der Meinung, daß jene Herren, die gegen den Antrag stimmen, also gegen jede Länderkammer sind, ausdrücklich sagen: „gegen die Länderkammer“ das wird dann protokolliert. Der Antrag Schumy ist eine Spezialisierung des Antrages Kunschak, daher kann jeder Herr ganz gut sagen, „ja für den Antrag Kunschak und auch für den Antrag Schumy“.
Delegierter Dr. Danneberg:Es käme doch darauf an, daß wir diese Meinungsäußerung so feststellen, daß ein klares Bild zum Ausdrucke kommt und das würde nicht der Fall sein, wenn wir hier eine Anregung, einen Vorschlag hervorheben und alle Herren zwingen würden, in einer Meinungsäußerung speziell dazu Stellung zu nehmen. Ich möchte doch an meinen früheren Vorschlag erinnern, daß jeder Partei eines jeden Landes die Meinungsäußerung ermöglicht wird, wobei ich gleich erkläre, daß wir Sozialdemokraten in diesem Falle für alle Länder die gleiche Erklärung abgeben, welche einer von uns für alle Länder abzugeben vermag.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Es ist der Wunsch ausgesprochen worden, behufs Klarstellung der Abstimmungsform eine Paufe von fünf Minuten zu machen. Ich unterbreche die Sitzung.(Nach Wiederaufnahme der Sitzung.) Es liegt vor als einziger Antrag der Antrag des Delegierten Schumy in geänderter Fassung. Er lautet: „Wir entscheiden uns für den Bundesrat mit der Bedingung, daß bis zur Einwohnerzahl von 400.000 auf jedes Land gleichmäßig drei Vertreter entfallen, die so oft um je einen Vertreter vermehrt werden, als diese Grundzahl in der restlichen Gesamtzahl der Bundesbürger des betreffenden Landes enthalten ist. Kein Land darf im Bundesrat mehr als ein Fünftel der Vertreter haben.“ Diesen Antrag bringe ich zur Meinungsäußerung, und zwar im Einvernehmen mit den Parteien in der Form, daß ich dem Führer jeder Partei das Wort erteile.
Delegierter Dr. Schlegel:Namens der christlichsozialen Teilnehmer an der Konferenz gebe ich die Erklärung ab, daß wir für den Antrag Schumy stimmen.
Delegierter Dr. Gruener:Ich habe die Erklärung namens der sozialdemokratischen Parteien der Länder abzugeben in folgendem Sinne: „Wir sind grundsätzlich für das Einkammersystem; sollte trotzdem eine Länderkammer zustande kommen, verlangen wir, daß die Länder entsprechend ihrer Bevölkerungszahl darin vertreten sind und daß diese Kammer nicht den Charakter eines Herrenhauses hat.
Delegierter Dr. Pflanzl:Namens der Deutschfreiheitlichen erkläre ich, daß wir dem Antrage Schumy zustimmen.
Landeshauptmann Dr. Rintelen:Damit ist auch dieser Punkt erledigt, wir gehen zum nächsten über: „Bundespräsident“.
Staatsfekretär Dr. Mayr:Meine Herren! Mit der Stellung des Bundespräsidenten beschäftigt sich Artikel 48 des vorliegenden Entwurfes. Nach diesem sollen die Funktionen der Regierung- und Vollzugsgewalt durch den Präsidenten des Bundestages ausgeführt werden. Ein Staatsoberhaupt, dem die Funktionen allein zukämen, ist somit nicht vorgesehen und das entspricht dem Koalitionsübereinkommen vom 17. Oktober 1919.22 Ich für meine Person stehe auf dem Standpunkte, daß jedenfalls ein eigener Bundespräsident” zu schaffen sei.
Delegierter Christoph:Wir haben soeben vom Herrn Staatssekretär vernommen, daß uns die Koalitionsparteien vor vollendete Tatsachen stellen wollen, und daß sie selbst den Bundespräsidenten ihrerseits in der Verfassung nicht berücksichtigen. Ich erkläre namens der deutschfreiheitlichen Partei, daß wir diesen Standpunkt nicht teilen, sondern einen selbständigen Bundespräsidenten, gewählt auf Grund einer Volksabstimmung, verlangen. Unsere Begründung ist folgende: Unser Staat hat alle Ursache, daß sein Ansehen, welches in letzter Zeit wesentlich nach außen gesunken ist, wieder gehoben wird, daß infolgedessen auch seine Repräsentanz nach außenhin möglichst von der Volksstimmung getragen, nicht nur repräsentativ, sondern auch wirksam zutage tritt. Wenn der Bundespräsident lediglich als ein aus der Nationalversammlung gewählter Vertreter erscheint, so ist er mehr oder weniger einer bestimmten Partei zugehörig, deren Vertreter er ist, ein prononierter Politiker, welcher nie diese Unabhängigkeit nach außen entwickeln wird, welche ein aus freier Volksabstimmung hervorgegangener Präsident in Anspruch nehmen kann. Wir Deutschfreiheitlichen verlangen, daß der Bundespräsident nach den Bestimmungen des deutschen Reiches gewählt wird. Im deutschen Reiche wird der Bundespräsident vom ganzen deutschen Volke gewählt, also mutatis mutandis, in Oesterreich vom österreichischen Volk. (Resel: Ich beantrage den Bischof von Salzburg zu wählen!)
Delegierter Dr. Schlegel:Der Herr Staatssekretär hat uns aufmerksam gemacht, daß die gegenwärtige Frage in der Koalitionsvereinbarung ihre Lösung gefunden hat. Es liegt uns selbstverständlich fern, hier etwa die Koalition komplizieren zu wollen. Es muß uns das Recht zustehen, auch über den ganzen Inhalt der Koalitionsvereinbarungen unsere Meinung bilden zu können und hier bin ich berechtigt, im Namen sämtlicher christlichsozialen Vertreter zu sprechen und zu erklären, daß unsere Ansicht dahin geht, daß wir es für wünschenswert halten, aus Gründen der Objektivität und Autorität, daß die Gewalt des Bundespräsidenten von der Funktion des Vorsitzenden der Nationalversammlung oder des Bundestages zu trennen ist. Ich erlaube mir diesbezüglich diesen Antrag zu stellen. Es soll nicht ein Bruch der Koalitionsverhandlungen bedeuten, sondern ich glaube, daß in den beiden koalierten Parteien selbst bereits Stimmungen vorhanden sind, welche mit Rücksicht auf die geradezu übergroße Belastung des Präsidenten eine derartige Trennung für wünschenswert halten. Die Koalition wird die Frage in reifliche Erwägung ziehen und wenn beide Teile einig sind, daß der eine oder andere Punkt abzuändern ist, wird er im gegenseitigen Einvernehmen abgeändert werden. Unsere Meinung ist, daß es sehr wünschenswert ist, daß die Stellung des Bundespräsidenten von der Funktion des Vorsitzenden in der Nationalversammlung getrennt werde.
Delegierter Dr. Danneberg:In der Frage des Bundespräsidenten stehen wir auf dem Boden der Koalitionsvereinbarung. Diese sehen, wie der Herr Staatssekretär mitgeteilt hat, vor, daß der Präsident der Nationalversammlung zugleich der Präsident des Bundes ist. Das ist derselbe Zustand, wie er heute ist, und wie er sich, soweit ich die Dinge übersehen kann, durchaus bewährt hat. Wir betrachten diese Frage, gerade nicht als eine eminente Parteifrage, meinen aber doch, daß die Lösung, die bisher getroffen worden ist, sich als zweckmäßig erwiesen hat, und meinen überdies, daß die Lösung, die bisher getroffen wurde, auch demokratischer ist, als die andere. Wenn die Herren dagegen einwenden, demokratischer sei es doch, wenn das ganze Volk den Präsidenten wählt, da möchte ich auf die Wirkung verweisen, die in einzelnen Ländern solche Wahlen auszuüben vermögen. Es ist kein Zweifel und wir können das insbesonders an den Verhältnissen von Amerika konstatieren, wo die Wahl des Präsidenten durch das ganze Volk tatsächlich erfolgt, daß durch eine solche Wahl ein cäsaristisches Moment in die Verfassung kommt, und daß, wenn auch theoretisch und auf dem Papier die Dinge sich anders darstellen, der Präsident in den Vereinigten Staaten Amerikas eine ganz überragende Stellung erhält, die nicht mehr die Stellung eines bloßen Präsidenten ist, sondern ein anderes Moment beinhaltet. Und gerade weil wir die Demokratie im vollsten Maße wollen, d.h., daß nicht ein Mann eine überragende Stellung bekommt, sondern die Vertretung des Gesamtvolkes die entscheidende Rolle spielt, wollen wir keinen Faktor schaffen, der sich über die Nationalversammlung, als die Vertretung des gesamten Volkes, zu stellen vermag. Und darum erscheint es uns demokratischer, wenn der Präsident des Bundes aus der Nationalversammlung gewählt wird, d.h. identisch ist mit dem Vorsitzenden der Nationalversammlung. Daß das nicht zu leisten wäre, glaube ich nicht, denn die Funktionen eines Bundespräsidenten werden keine so umfangreichen sein, daß er diese Arbeit nicht zu bewältigen vermöchte. Es sind Arbeiten vielfach dekorativer Natur, die er zu erfüllen hat, und alles andere wird ohnedies von der Bundesregierung erledigt. Dem Bundespräsidenten wird eine überragende Fülle von Arbeit, wie es scheint, durchaus nicht zukommen. Es vermag der Präsident der Nationalversammlung diese Arbeit gewiß zu bewältigen, und es erscheint, wie gesagt, demokratischer und einheitlicher, nicht einen Präsidenten über diese Nationalversammlung zu stellen. Darum geben wir die Erklärung ab, daß wir in dieser Frage auf dem Boden der Koalitionsvereinbarung stehen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Es sind drei Meinungen geäußert worden. Die Meinung des Herrn Landesrates Christoph geht dahin, den Bundespräsidenten nach § 41 der deutschen Reichsverfassung zu wählen, der besagt, „der Bundespräsident wird vom ganzen Volke gewählt“. Herr Dr. Schlegel beantragt, einen Bundespräsidenten in eigener Person zu schaffen. Die weitere Frage, wie das bestimmt wird, läßt er offen. Die dritte Auffassung ist durch Herrn Delegierten Danneberg vertreten. Das sind drei verschiedene Auffassungen, über die ich die Parteien zu befragen habe.
Delegierter Dr. Danneberg:Es erübrigt sich hier eine Befragung, da ohnedies die drei Parteien ihre Meinung geäußert haben.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Wenn kein Widerspruch erfolgt, nehme ich an, daß die Herren, die gesprochen haben, die Meinung sämtlicher Parteigenossen zum Ausdruck gebracht haben. In diesem Falle könnte ich von einer besonderen Einholung der Meinungsäußerung absehen.
Delegierter Dr. Schlegel:Es gilt dann mein Antrag als eine Erklärung.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Es kommt als nächster Punkt die Wehrfrage zur Behandlung. Wenn der Herr Staatssekretär nicht das Wort wünscht, so erteile ich dasselbe dem Herrn Landesrat Dr. Uhrer.
Delegierter Dr. Uhrer:Ich habe heute auftragsgemäß mit den Parteien Fühlung genommen und wir sind uns darüber einig, daß wir hier zu diesem Punkte weder Wahlreden halten, noch eine lange Wehrdebatte abführen wollen. Es gibt aber eine einheitliche Richtlinie und die muß darin bestehen, etwas Gutes zu schaffen. Im Einverständnisse mit sämtlichen hier auf der Länderkonferenz vertretenen Parteien bitte ich, als Meinungsäußerung zu erklären: „Die Heeresfrage ist ein integrierender Bestandteil jeder Verfassung und daher muß die Wehrvorlage im Einklang gebracht werden mit den Grundzügen derselben; die Parteien haben erklärt, darüber weiter keine Debatte abzuführen.“
Vorsitzender Dr. Rintelen:Wünscht jemand das Wort dazu? Die anderen Parteien erheben keinen Widerspruch, daher nehme ich an, daß dies die Erklärung aller Parteien ist. Wir gehen zum nächsten Punkt über: „Landesorgane“. Ich erteile das Wort Herrn Staatssekretär Dr. Mayr.
Staatssekretär Dr. Mayr:Wir haben hier Punkt 9, der uns leider erst während der Fahrt hieher in die Hand gekommen ist, so daß wir ihn weder parteimäßig, noch mit einzelnen Kollegen besprechen konnten. Ich glaube, es wird den anderen Herren nicht viel besser ergangen sein. Nachdem im Verfassungsvorschlage des Herrn Dr. Mayr nichts darüber enthalten ist, sondern die ganzen Punkte der Abteilung 9 nur vorkommen im Entwurf der Bundesverfassung, die wir vorgestern erhalten haben, so müssen wir allerdings sagen, daß wir uns nicht vollständig aussprechen konnten, und daß es Sache der Parteien sein muß, sich darüber klar zu werden. Eines wollen wir ruhig zugeben, daß wir erklären, die Notwendigkeit ist da, daß auch über die Landtage in der Staatsverfassung irgend ein Passus enthalten sei. Weiter muß ich sagen, daß wir jedoch nicht mit allem einverstanden sein können, was uns der Herr Staatssekretär in seinem Elaborate vorschlägt. Der Herr Staatssekretär bringt uns in seinem Elaborate: „Trennung des Landeshauptmannes vom Landespräsidenten“. Ich gebe ruhig zu, daß gerade die Trennung der Landesregierung vom Vorsitzenden des Landtages» viel Gutes für sich hat und daß viel dafür spricht, daß wir die Trennung durchführen sollen, daß der Mann, der die Regierung inne hat, nicht zugleich Vorsitzender des Landtages sein möge. Aber
Delegierter Sever:Wir haben hier Punkt 9, der uns leider erst während der Fahrt hieher in die Hand gekommen ist, so daß wir ihn weder parteimäßig, noch mit einzelnen Kollegen besprechen konnten. Ich glaube, es wird den anderen Herren nicht viel besser ergangen sein. Nachdem im Verfassungsvorschlage des Herrn Dr. Mayr nichts darüber enthalten ist, sondern die ganzen Punkte der Abteilung 9 nur vorkommen im Entwurf der Bundesverfassung, die wir vorgestern erhalten haben, so müssen wir allerdings sagen, daß wir uns nicht vollständig aussprechen konnten, und daß es Sache der Parteien sein muß, sich darüber klar zu werden. Eines wollen wir ruhig zugeben, daß wir erklären, die Notwendigkeit ist da, daß auch über die Landtage in der Staatsverfassung irgend ein Passus enthalten sei. Weiter muß ich sagen, daß wir jedoch nicht mit allem einverstanden sein können, was uns der Herr Staatssekretär in seinem Elaborate vorschlägt. Der Herr Staatssekretär bringt uns in seinem Elaborate: „Trennung des Landeshauptmannes vom Landespräsidenten“. Ich gebe ruhig zu, daß gerade die Trennung der Landesregierung vom Vorsitzenden des Landtages» viel Gutes für sich hat und daß viel dafür spricht, daß wir die Trennung durchführen sollen, daß der Mann, der die Regierung inne hat, nicht zugleich Vorsitzender des Landtages sein möge. Aber ebensoviel Gutes, ebensoviel Böses bringt es mit sich, und ich glaube, daß es notwendig sein wird, gerade in diesem Punkte, daß sich die Parteien erst selbst aussprechen und daß auch neben den Parteien die einzelnen Landesräte in jedem Lande darüber schlüssig werden, wie es für das Land besser ist. Richtig mag sein, daß der Landeshauptmann, der die Regierung vertritt und zugleich Vorsitzender des Landtages ist, auf diesem Stuhle nicht immer die angenehmste Rolle spielt und daß er, wenn die Regierung angegriffen wird, als Vorsitzender und als Landeshauptmann zugleich, leider nicht gegen die Angriffe Stellung nehmen kann. Es ist aber auch möglich, daß man da einen Weg findet, der dahin geht, daß der Landeshauptmann als solcher die ganzen Geschäfte zu führen hat und daß eventuell nur ein Vorsitzender, der sonst gar nichts mit den Geschäften zu tun hat, für den Landtag gewählt werden kann. Gegen eines, meine Herren, müssen wir uns stellen: daß nämlich die Landeshauptmannstellvertreter nicht mehr von dem ganzen Landtag gewählt werden sollen, sondern nur mehr aus dem Landesrat oder aus der Landesregierung, wie es in diesem Vorschlag enthalten ist, denn anders ist es nicht herauszulesen und dagegen müßten wir uns wehren, daß dieser Stellvertreter dann der Landesamtsdirektor sein soll. Das wäre wieder das Hervorkommen des alten k. k. Statthalters, mit dem Moment, wo wir die Geschäfte aus den Händen der freigewählten Funktionäre geben würden. Außerdem sind wir mit einer ganzen Anzahl anderer Vorschläge hier nicht einverstanden. Wir wollen uns darüber auch heute nicht vollständig aussprechen, sondern wir möchten bitten, daß gerade diese Punkte noch in den einzelnen Landesräten besprochen werden, um uns klar zu sein, nach welchem Modus wir den Landtag und auch den Landesrat zusammensetzen wollen. Eines steht fest, meine Herren, wir haben als Land die Pflicht, zu trachten, uns den Landtag so herzurichten, wie wir glauben, daß er für unser Land notwendig erscheint. Es ist infolgedessen dringend notwendig, die Sache heute nicht rasch zu erledigen, sondern in den einzelnen Ländern erst noch zu besprechen, um das richtigste und beste heraussuchen zu können.
Vorsitzender Landeshauptmann Dr. Rintelen:Ich bitte, ist das Ihre Aeußerung oder als die Aeußerung Ihrer Partei aufzufassen?
Delegierter Sever:Das ist meine persönliche Meinung.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu machen, daß nach dem Entwurf der Amtsdirektor nicht als Stellvertreter gedacht ist. Ich erteile das Wort dem Herrn Staatssekretär Dr. Mayr zu einer tatsächlichen Berichtigung.
Staatssekretär Dr. Mayr:Ich möchte berichtigen, daß laut Artikel 92 des Entwurfes der Landesamtsdirektor nur zur Leitung des gesamten inneren Dienstbetriebes der Landesregierung bestimmt ist, aber durchaus nicht eine Stellvertretung des Landeshauptmannes übernehmen darf.
Delegierter Sever:Es heißt hier ausdrücklich: Es kommt als weiterer Stellvertreter des Landeshauptmannes eventuell der Landesamtsdirektor in Betracht.
Staatssekretär Dr. Mayr:Nur für den übertragenen Wirkungskreis. Aber ja nicht für selbständige Agenden des Landtages. Dieser übertragene Wirkungskreis wird ohnedies äußerst eingeschränkt sein und sich nur auf wenige Belange beziehen.
Delegierter Dr. Ender:Meine Herren! Der Herr Landeshauptmann Sever hat ganz richtig gesagt, daß hier die Materien geregelt sind, die vielfach zu einer ausgesprochenen Sache des Landtages selbst gehören. Ich pflichte dieser Anschauung vollständig bei. Meines Erachtens haben die Länder selbst sich ihre Verfassung zu geben. Das ist eine naturgemäße Sache. Wenn sie schon selbständige Länder sind, und die Kompetenzen ausüben, die nicht dem Bunde übertragen sind, so müssen diese in ihr eigenes Haus auch auf dem eigenen Gebiet bauen können. Fordern muß man, daß die Landesverfassung mit der Verfassung des Bundes absolut in keinem Widerspruch zu stehen hat.38 Das Recht muß man dem Bunde ohne Zweifel einräumen, daß er die Landesverfassung nach dieser Richtung überprüft. Im übrigen aber soll man es den Ländern überlassen, wie sie ihr Haus bauen. Der Bund hat ein Interesse zu fordern, daß gewisse demokratische Grundrechte auch in den Landesverfassungen gewahrt sein müssen. Der Bund hat zum Beispiel das Interesse, zu verlangen, daß die Wahlordnungen auf absolut demokratischer Grundlage nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Verhältniswahlrecht aufgebaut seien, weil sonst der Wesenscharakter des Bundes wieder zerstört würde. Ferner möchte ich sagen, daß dem Bunde ein gewisses Prüfungsrecht zustehen muß, ob die Gesetze, die die Länder schaffen, mit der Bundesverfassung nicht im Widerspruch sind. In dieser Beziehung hat sich nun dasjenige, was über Anregung des Herrn Doktor Renner eingeführt und bisher gehandhabt wurde, nicht schlecht bewährt, nämlich die Vorlage der Gesetze bei der Bundesregierung, die einen gewissen Zeitraum hat, um dagegen eine Vorstellung zu erheben. Beschließt es das Land neuerlich, dann wird es Gesetz, wobei der Regierung immer noch das Recht zusteht, vor dem Verfassungsgerichtshof das Gesetz anzufechten. Das hat sich bewährt, das könnte man auch als Norm wieder gelten lassen. Im übrigen handelt der vierte Abschnitt von Dingen, die unbedingt den Ländern zu regeln zustehen. Diese Ausführungen, die ich hier mache, weichen wesentlich von jenen des Herrn LH. Sever ab. Es sollte die Frage, ob die Person des Landeshauptmannes mit jener des Vorsitzenden des Landtages vereinigt sein sollte oder nicht, irgendwie geregelt werden. Ich glaube, sie ist zu regeln, aber in der Landesverfassung. Es ist ein großer Unterschied, ob wir da ein großes Land haben oder ganz kleine Verhältnisse. In der Schweiz hat jeder Kanton andere Einrichtungen, was aber die Staatsverwaltung nicht tangiert. In ganz kleinen Kantonen sind zwei Funktionen in einer Person vereinigt, in großen Kantonen werden, den modernsten Theorien entsprechend, Vorsitzende, Regierung usw. streng auseinander gehalten. Was sich für den Großen schickt, schickt sich nicht immer für den Kleinen, der nur patzig ausschaut, wenn er es macht wie die Großen. Darum soll man das den Ländern individuell machen lassen. Die Vertreter der christlichsozialen und freiheitlichen Partei haben sich nun dahin geeinigt, folgende Erklärung abzugeben: „Die Bestimmungen des vierten Abschnittes über die Gesetzgebung und Vollziehung der Länder betreffen Gegenstände, die in den Verfassungsgesetzen der einzelnen Länder zu regeln sind und haben daher zu entfallen. In die Verfassung des Bundesstaates sind nur folgende Bestimmungen aufzunehmen: 1. Die Verfassung jedes Landes ist vom Bunde dahin zu überprüfen, ob dieselbe nichts den Vorschriften der Bundesverfassung Zuwiderlaufendes enthalte, die Gesetzgebung durch eine Körperschaft ausübt, deren Mitglieder auf Grund des gleichen, geheimen, persönlichen und direkten Verhältniswahlrechtes gewählt sind und die vollziehende Gewalt durch eine vom Landtage zu wählende Landesregierung ausübt. 2. Gesetzesbeschlüsse des Landtages sind vor der Kundmachung der Bundesregierung vorzulegen. Wie diese binnen 14 Tagen mitteilt, daß sie das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechte, und die Anfechtung binnen weiterer 14 Tage ein reicht, so hat die Kundmachung zu unterbleiben. Wenn die Regierung binnen 14 Tagen der Landesregierung Vorstellungen gegen den Gesetzesentwurf ankündigt und binnen weiteren 14 Tagen dieselben ausführt, so kann die Kundmachung erst erfolgen, wenn der Landtag das Gesetz neuerlich beschlossen hat.“
Delegierter Resel:Meine Herren! Nach den soeben abgegebenen Erklärungen sieht es fast aus, wie wenn wir hier eine legislative Arbeit zu leisten hätten. Ich glaube, es handelt sich hier nur um die Meinungsäußerung, für eine bestimmte Grundlage und nicht schon um die genaue Feststellung irgend welcher gesetzlicher Bestimmungen. Ich lege Wert darauf, daß die Erklärungen der Konferenz nur als Meinungsäußerungen zu betrachten sind. Ich will mich nun zur Frage, ob die Landtage einen besonderen Vorsitzenden außer dem Landeshauptmann haben sollen, äußern. Ich glaube von unserem Standpunkt aus müssen wir uns dagegen aussprechen, daß außer dem Landeshauptmann noch ein besonderer Vorsitzender für den Landtag bestimmt werde. Wir sind dagegen, daß im Staat ein besonderer Bundespräsident gewählt werde, und müssen daher auch analog dagegen sein, daß das im Lande geschieht. Es ist zweifellos, daß eine Vereinigung beider Funktionen für die betreffenden Personen manche nicht sehr angenehme Sachen in sich birgt und vielleicht auch mitunter auf die Verhandlungen des Landtages und auf den Geschäftsgang in der Regierung nicht sehr vorteilhaft einwirkt. Ändererseits aber kann ich mir nicht vorstellen, daß man einen Vorsitzenden für den Landtag wählt, der bloß Verhandlungsleiter ist, der gar keine andere Aufgabe hat, als bloß die Verhandlungen des Landtages zu leiten. Die Leitung der Verhandlungen des Landtages erfordert eine ziemliche Umsicht und es wird dem Landeshauptmann mitunter benommen sein, sich um alle parlamentarischen Details, die im Landtage zu beobachten sind, zu kümmern. Dem aber glaube ich, läßt sich leicht abhelfen. Wir haben doch im alten Abgeordnetenhaus eine Präsidialkanzlei gehabt, die keinerlei Regierungsfunktion besessen hat, die alle Arbeiten gemacht hat, so daß der Vorsitzende nur die Entscheidung zu treffen hatte und daß ihm so ein großer Teil der Arbeit abgenommen worden ist. Aber ich glaube, es würde der Würde des Landtages gar nicht entsprechen, wenn man bloß eine geschäftsleitende Person mit dem Vorsitz des Landtages betrauen würde. Außerdem mache ich darauf aufmerksam, daß, wenn wir auf dem Standpunkt stehen, daß es endlich doch noch einmal zum Anschluß an das Deutsche Reich kommt, keine Einrichtung geschaffen werden soll, die die Länder als ein Besonderes festsetzen. Denn ich stehe, im Gegensatz zu den kleinen Randländern, die sich von uns wegschleichen wollen, auf dem Standpunkt, daß der Anschluß an das Deutsche Reich nur in der Gesamtheit erfolgen kann und in unserer Erklärung ist enthalten, daß wir keinerlei Einrichtungen schaffen sollen, die dann diesem Anschluß irgendwie im Wege stünden. Wenn wir einen komplizierten Apparat im Landtag einführen, so schaffen wir schon etwas, das dann schwer zu beseitigen ist. Ich stelle mir vor, Deutschösterreich wird als Bundesland sowie Bayern, Sachsen, Preußen, dem deutschen Bunde beitreten und sich anschließen an Deutschland. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß wir dieses Reuß-Greiz und Reuß-Schleiz kopieren wollen, das heißt, daß Deutschösterreich sich anschließt und dann wieder in kleine einzelne Teile zerfällt. Nun, meine Herren, die Landesverwaltung wird dann einfach die Kreisverwaltung darstellen und sie wird unter der Verwaltung des gesamten Landes, das sich anschließt, stehen. Und das empfiehlt sich schon gar nicht, daß man irgendwelche Einrichtungen trifft, die dann einer Aenderung hinderlich im Wege sind. Außerdem glaube ich, daß man dadurch im Lande wieder eine neue Funktion schaffen würde und wir müssen, ich gestehe es ganz offen, bei dem Mangel an Personen, den wir haben — wir machen zwar ein großes Getöse, daß wir ein ungeheuer gescheites Volk sind — dann genau prüfen „wer sich zu irgend welcher Funktion eignen würde. So kommen wir dahinter, daß wir gar nicht so viele überflüssige Personen haben, um neue Funktionen schaffen zu können. Entweder wird das ganze mangelhaft oder es fehlen uns die Leute, die wir brauchen können. Das weiß jeder, der heute in der Verwaltung sitzt und ernstlich mitarbeitet und der ein wirkliches Interesse für die Allgemeinheit zeigt. Wozu daher die überflüssigen Funktionen, ich muß daher mich dafür aussprechen, daß unbedingt beide Funktionen zusammenbleiben, wie bisher, das heißt, daß der Landeshauptmann zugleich Vorsitzender des Landtages ist. Dazu gebe ich noch zu bedenken, daß wir uns endlich, glaube ich, doch dazu bequemen müssen, den alten österreichischen Parlamentarismus zu beseitigen, das heißt, daß man nicht hergeht und Tage lang über etwas redet und dann wird das ganze in einer viertel Stunde von den Parteien vereinbart. Wir reden ungemein viel, wir rollen alle möglichen Gesichtspunkte auf und zum Schluß kommen wir doch zu dem zurück, was praktisch und zweckmäßig ist und was sich durchsetzen läßt. Der Landtag wird, glaube ich, eine viel kürzere Sitzungsperiode haben, als es bisher der Fall war und ebenso muß die Nationalversammlung, die jetzt schon ein anderes Bild aufweist, als das frühere österreichische Parlament, vereinfacht werden. Bei der Vereinfachung dieses parlamentarischen Apparates wird sich dann auch die Funktion des Landeshauptmannes als Vorsitzender des Landtages sehr erleichtern. Ich glaube daher, Schwierigkeiten haben wir wenige zu beseitigen. Dafür aber würden wir, eine Reihe von Gefahren oder von Dingen schaffen, die sehr schwerfällig würden, wenn wir beschließen würden, beide Funktionen zu trennen. Ich bin daher für die Beibehaltung des bisherigen Modus.
Delegierter Dr. Pflanzl:Sehr verehrte Herren! Wir vertreten die Ansicht, daß die Grundzüge über die Organisation des ganzen Landes und über die Gesetzgebung in der Verfassung unbedingt enthalten sein müssen. Die näheren Ausführungen sollen jedoch der Landesgesetzgebung vorbehalten bleiben. Die Fassung, wie sie heute vom Herrn Landeshauptmann Dr. Ender vorgetragen wurde, entspricht auch unserer Ansicht vollkommen. Insbesondere was die Gesetzgebung der Länder selbst betrifft. Früher hat sich die Gesetzgebung der Länder in einer Form bewegt, die zweifellos als nichtentsprechend bezeichnet werden kann. Es war die Bestimmung enthalten, daß die Landesgesetze der Regierung vorgelegt werden müßten. Ein Zeitpunkt, in welchem die Regierung zu diesen Landesgesetzen Stellung zu nehmen hätte, war nicht vorgesehen. Es hätte daher die Möglichkeit eintreten können, daß die Gesetzwerdung auf lange Zeit hinaus verschoben hätte werden können. Erst in dem grundlegenden Gesetze, welches die Verhältnisse der Landesgesetzgebung und der Staatsgesetzgebung regelt, ist eine Frist aufgenommen worden. Sie sehen, daß sich diese Frist tatsächlich jetzt bewährt. Allerdings war noch ein Mangel enthalten. Es war in dem Gesetze die Uebergangsbestimmung nicht enthalten, was mit den Gesetzen zu geschehen hat, die vor dem Inkrafttreten des letzten Gesetzes entstanden sind, so daß man die Abnormalität hatte, daß früher beschlossene Gesetze nicht Gesetzeskraft bekommen konnten, während Gesetze, die nach diesem Staatsgesetz entstanden sind, an eine bestimmte Frist gebunden waren. Das ist ein Mangel in dem seinerzeitigen Gesetze, der aber durch die klare und übersichtliche Fassung, wie sie in der Verfassung des Herrn Landeshauptmanns Dr. Ender enthalten ist, überholt erscheint. Wir stehen auf dem Grundsatz, daß die Landesgesetzgebung bezüglich aller jener Kompetenzen, welche nicht ausdrücklich dem Bunde vorbehalten sind. alle Gegenstände zu umfassen hat, und zwar selbständig zu umfassen hat, insoweit sie nicht in Widerspruch mit der Bundeskompetenz geraten. Wir haben uns daher entschlossen, dieser Regelung, wie sie heute vorgetragen wurde, unsere Zustimmung zu erteilen.
Delegierter Dr. Gruener:Das ganze Gebiet scheint mir höchst ungeklärt und ich glaube, soweit ich die Stimmung kenne, die in diesem Hause vorhanden ist, in das nähere nicht eingehen zu können. Wogegen ich aber Stellung nehmen muß wenigstens für meine Person, das wäre die Auffassung des Herrn Landeshauptmannes Dr. Ender, daß diese Frage der Landesversammlung vorbehalten sein soll und die Landesversammlung sich ihr Haus so einrichten sollte, wie sie es braucht. Das würde eine vollständige Ungleichheit herbeiführen und ich bestreite ganz energisch die Kompetenz der Landesversammlung sich ihr Haus so einrichten sollte, wie sie es braucht. Das würde eine vollständige Ungleichheit herbeiführen, und ich bestreite ganz energisch die Kompetenz der Landesversammlung sich ihr Haus so ein richten sollte, wie sie es braucht. Das würde eine vollständige Ungleichheit herbeiführen, und ich bestreite ganz energisch die Kompetenz der Landesversammlung Die Kompetenz hiefür könnte dann nur in allen anderen großen Fragen der Nationalversammlung vorbehalten sein. Diese Frage in die Landtage hineinzulegen, würde die ganze Staatsverfassung und die Vereinheitlichung zertrümmern. Man kann verschiedener Auffassung sein, ob der Landeshauptmann vom Präsidenten des Landtages getrennt sein soll. Man kann sich seine Meinung in dieser Sache nach verschiedenen Gesichtspunkten bilden. Ich persönlich bin der Ueberzeugung, daß die Person des Landeshauptmannes und die Person des Präsidenten der Landesversammlung die gleiche sein muß. Ich halte es für unmöglich, daß man eine Persönlichkeit als Präsidenten der Landesversammlung aufstellen kann, nur als Vorsitzenden, ohne ihm einen bestimmten Komplex von Arbeit zu übergeben. Damit reißt eine Rivalität ein zwischen dem Landeshauptmann als Landesregierungspräsident und dem Präsidenten des Landtages, der auf die verschiedenen Parteien Rücksicht nehmen muß, und die Einheitlichkeit des Landtages würde dadurch zerstückelt werden. Das ist meine persönliche Auffassung. Ich wiederhole aber, daß die ganze Frage ungeklärt und daß es in diesem Hause bei der großen Unruhe, die herrscht, unmöglich ist, diese Stellungnahme eingehend zu begründen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Die Rednerliste ist geschlossen. Es liegt vor eine Meinungsäußerung der christlichsozialen und deutschfreiheitlichen Partei. Ich stelle die Frage, ob nicht auch die Meinungsäußerung der sozialdemokratischen Partei mitgeteilt werden könnte, wodurch die Feststellung der Willensäußerung wesentlich vereinfacht würde.
Delegierter Speiser:Wir können nur noch einmal wiederholen, was der Herr Doktor Gruener kurz gesagt hat: Wir bestreiten entschieden die Kompetenz des Landtages, in dieser Frage einzugreifen, und verlangen, daß diese Frage ebenso wie die Lösung anderer Fragen der Nationalversammlung gewahrt bleibe. In merito können wir eine bestimmte Haltung noch nicht einnehmen.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Damit erledigt sich die Frage, nachdem einzelne Herren dieser Partei, die Partei aber als solche nicht, ihre Meinungsäußerung abgegeben haben. Es kommt der nächste Punkt, das ist die Kompetenz.
Staatssekretär Dr. Mayr:Wir kommen nun zu Punkt 10 und 12 des Entwurfes. Ich möchte dazu folgendes bemerken. Es handelt sich um eine äußerst wichtige, aber auch komplizierte Materie, die in ihren Konsequenzen einzeln noch nicht vollständig durchgearbeitet werden konnte, weil einerseits das vollständige Material der Staatskanzlei, der Reichsregierung, der verschiedenen Staatsämter uns noch zum Teile fehlt und zum Teile noch nicht verarbeitet ist, und weil andererseits bestimmte Aeußerungen anderer Faktoren, welche für die Beratung dieser Materie notwendig sind, noch nicht in genügender Zahl vorliegen. Ich habe deshalb im Entwurfe eine Art mittlere Linie zu schaffen versucht für die Kompetenzabgrenzung im einzelnen. Dagegen glaube ich, daß die Frage spruchreif ist, so wie es der Entwurf vorschlägt. Richtig ist, daß die Länder eine Reihe von Kompetenzen an den Bund übertagen, und zwar in einer dreigliedrigen Form:66 1. Die Kompetenz soll übertragen werden in Bezug auf die Gesetzgebung und Vollziehung. 2. Die Kompetenz soll übertragen werden in Bezug bloß auf die Gesetzgebung, und 3. die Kompetenz soll übertragen werden bloß für die Rahmengesetzgebung. Ich erlaube mir hiebei zu bemerken, daß für die Rahmengesetzgebung nach dem Ueberblick, den wir bisher gewonnen haben, sehr wenig übrig bleibt. Ich möchte bitten, daß sich die Herren aussprechen über die Grundlagen, die die Artikel 10, 11 und 12 enthalten, und über die Dreiteilung betreffs der Uebertragung der Kompetenz.
Vorsitzender Dr. Rintelen:Es ist an mich mit dem Wunsche herangetreten worden, zu einer Erörterung die Sitzung zu unterbrechen. Ich unterbreche die Sitzung auf 5 Minuten. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung.)
Delegierter Dr. Ender:Ich habe namens der christlichsozialen und deutschfreiheitlichen Parteien eine Erklärung abzugeben zu Art. 10, 11 und 12, die folgenden Wortlaut hat (liest): „Die beiden Parteien sind darüber einig, daß eine Abgabe von Kompetenzen der Länder an den Bund nach folgenden Grundsätzen stattzufinden hat: Der Staat bekommt auf gewissen Gebieten die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung. 2. Auf anderen Gebieten nur die Zuständigkeit zur Gesetzgebung 3. Endlich hat er in einzelnen, in der Verfassung vorzusehenden Fällen nur die Grundsätze aufzustellen.
Delegierter Dr. Danneberg:Meine Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Delegierten auf der Konferenz gestatte ich mir zu Punkt 6 der Tagesordnung folgendes zu erklären: „In Erinnerung an unsere gestrige Meinungsäußerung über die Frage des Bundesstaates erklären wir, daß für den Fall, als ein Bundesstaat geschaffen wird, die ganze Frage der Kompetenzverteilung im Zusammenhange mit der Finanzfrage erst sorgfältig erwogen werden muß, weshalb wir zu diesem Probleme heute Stellung zu nehmen noch nicht vermögen.“
Vorsitzender Dr. Rintelen:Ich habe noch mitzuteilen, daß eine Vereinbarung bezüglich der nächsten Konferenz erzielt wurde. Die wörtliche Formulierung wird Herr Dr. Ender bekanntgeben.
Delegierter Dr. Ender:Die bezügliche Erklärung lautet: „Die Landeskonferenz wird vertagt und die Anberaumung der nächsten Sitzung hat durch den Landesrat von Oberösterreich auf Mitte März zu erfolgen. Dieser Landesrat hat alle für die nächste Sitzung dienlichen Vorbereitungen zu treffen.“
Vorsitzender Dr. Rintelen:Nachdem keine Einwendung erhoben wird, betrachte ich diese Aeußerung als die Willensmeinung aller Parteien. Ich bemerke, daß das Protokoll gedruckt und den einzelnen Landesräten zugestellt werden wird. Zum Worte hat sich gemeldet Herr Landeshauptmann Sever.
Delegierter Sever:Ich glaube, meine Herren, nachdem wir am Schlusse der Konferenz angelangt sind, daß wir die Verpflichtung haben und ich glaube, im Sinne aller Herren sprechen zu dürfen, dem Herrn Landeshauptmann von Salzburg, dem Landesrate sowie allen Herren, die sich um die Konferenz bemüht haben, den herzlichsten Dank dafür zu sagen. (Beifall.) Wir danken auch den Herren Beamten des Landes Salzburg, sowie dem Stenographenbüro, denen wir schwere Arbeit gemacht haben und die es möglich machen, daß alles das, was hier gesagt wurde, in der Form der Vervielfältigung, die wir erhalten werden, zum Ausdrucke kommt. Wir haben leider nicht Gelegenheit gehabt, Ihre schöne Stadt anzusehen infolge der Arbeit, die wir hier leisten mußten, aber eines dürfen die Herren als Ueberzeugung nehmen, daß wir Wiener traurig von Ihnen scheiden und von den vollen Fleischtöpfen Salzburgs zurückkehren zur Not und dem Elende, das wir in Wien und Niederösterreich haben. Noch einmal besten Dank für alle Liebenswürdigkeit, die uns die Herren bezeugt haben. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.)
Staatzsekretär Dr. Mayr:Meine Herren! Es ist mir eine angenehme Pflicht, auch meinerseits allen Herren Delegierten aller drei Parteien den verbindlichsten Dank auszusprechen für die rege Mitarbeit, die Sie seit vorgestern geleistet haben. Ich glaube darin eine kräftige Förderung der Verfassungsfrage zu erblicken und ich bitte für die Fortsetzung unserer Arbeiten in Linz und für den nächsten Ländertag wiederum um dieselbe Mitarbeit, damit wir das so notwendige Werk zu einem gedeihlichen baldigen Abschluß bringen können. (Beifall.)
Vorsitzender Dr. Rintelen:IIch schließe mich den beiden Herren Vorrednern ex präsidio wärmestens an und möchte insbesondere auch den Teilnehmern an der Länderkonferenz herzlich danken. Von sonst verschiedenen Standpunkten ausgehend, sahen wir uns hier in dem gemeinsamen Streben geeinigt, die Interessen des Bundes mit den Interessen der Länder in Harmonie zu bringen, eben von dem Gedanken ausgehend, daß die Stärke des Ganzen doch schließlich wieder in der Stärke seiner einzelnen Teile liegt. Indem ich also mit großer Freude feststellen kann, daß hier positive Arbeit mit Erfolg geleistet worden ist, bitte ich Sie, mit diesem eisernen Willen, mit dem Sie die große Sache begonnen haben, auch zu Ende zu führen zum Heile und Segen der gesamten Bevölkerung. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) (Schluß der Sitzung um 12 Uhr 20 Min.)