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Protokoll Salzburger Länderkonferenz 1920

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Protokoll Salzburger Länderkonferenz 1920

Länderkonferenz

Zwischen 15. und 17. Februar 1920

Sitzungsprotokoll (Druck )

AdR, Büro Seitz, Karton 10

maschinell erfasst

Protokoll Salzburger Länderkonferenz 1920

Das Original befindet sich im Eigentum des Österreichischen Staatsarchivs unter der ÖStA-Signatur „AdR, Büro Seitz, Karton 10“. Die Verwendung des Digitalisats durch Dritte bedarf einer schriftlichen Bewilligung des ÖStA entsprechend der geltenden Benutzungsordnung.

Stenographische Verhandlungsschrift über die Länderkonferenz in Salzburg am 15., 16. und 17. Februar 1920. Verlag der Landesregierung in Salzburg. Zaunrith'sche Buchdruckerei in Salzburg. Entwurf einer Geschäftsordnung für die Länderkonferenz in Salzburg.

I. Es wird ein Vorsitzender gewählt und für die Fälle feiner Verhinderung ein Stellpertreter. II. Für die Verhandlungen gelten die in unseren gefekgebenden Könperfchaften üblichen Grundfäßze. Wenn Antrag auf Schluß der Rednerliste geftellt und angenommen wird. fo kommen noch die vorgemerkten Redner zum Worte. Wenn Antrag auf Schlufz der Debatte geftellt und angenommen wird. fo wird Jofort zur Abstimmung über den Verhandlungsgegenstand geschritten. Ueber Unträge auf Schluß der Rednerhifte oder der Debatte wird nach Köpfen abgestimmt. III. Die meritorischen Abstimmungen werden. derart vorgenommen, daß für jedes Land jede Partei eine Stimme abgibt. IV. Un der Länderkonferenz können nur die von den Ländern Delegierten Feilnehmen. V. Der Vorsitzende beftellt einen parsitätischen Pressedienft. VI. Uls Verhandlungsgrundlage dient der Vorentwurf einer Bundesstaatsverfaijung des Staatsfekretärs Dr. Mayr. Es werden der Reihe nach folgende Partien des Entwurffes zur Vessprechung gebracht:

Artihel: 1. 1 - 9 allgemeine Bestimmungen. 2. 14 - 24 der Bundestag 3. 25 - 28 der Bundesrat. 4. 29 - 30, Absatz 1, Artikel 32-41, Weg. der Bundesgefeßgebung. 5. 30 Absatz 2, Artikel 31. Abänderung. der Verfassung. 6. 43 - 44 Stellung der Mitglieder. 7. 45 - 47 Stellung der Regierung. 8. 48 - 54 der Bundespräfident. 9. 55 - 64 die Bundesregierung. 10. 65 - 68 das Bundesheer. 11. 69— 81 die Berichtsbarkeit. 12. 82— 96 Gefekgebung der Länder. 13. 97—106 Rechnungskontrolle. 14. 107—108 Gleichheit der Bürger. 15. 109 114 Freizügigkeit, Gausrecht, Briefgeheimnis. 16. 115117. Prekfreiheit. Vereins- und Versammlungsrecht. Blaubens- und Gewiffensfreiheit. 17. 118124. 18. 125—126 Kunft und Wiffenfchaft. 19. 127—129. Schule. 20. 130132. Nationalität und Sprache. 21. 135. Arbeitsrecht. 22. 133 134 Schutz des Gigentums. 23. 136. Aufhebung der Freiheit. 24. 137- 146 Verwaltungsgerichtshof. 25. 147—157. Verfassungsgerichtshof. 26. 10 Gejekgebung und Vollziehung des Bundes. 27. 12 Befekgebung ohne Vollziehung. 28. 12 Rahmengefekgebung. 29. 13 Erläuterungen dazu. 30. Titel und Gingang. 31. form der Gefekwerdung. Teilnehmer an der Länderkonferenz.

Staatsregierung: Staatsfekretär Dr. Michael Mayr, Ministerialfekretär Dr. Mannlicher. Burgenland: Dr. Beer, Meidlinger. Kärnten: Nationalrat Gröager. Landtagsabgeordneter Dr. Pflanzl, Landesrat Schumn. Landtagsabgeordneter Walcher, Landesamtsdirektor Oskar Lobmenr. Nießerösterreich: Landechguntmann Albert Geper, Landeshauptmannftellvertreter. Johann Mayr, Landeshauptmannftellvertreter. Teop. Steiner, Landeshauptmannftellvertreter Paurenz Widholz. Landesrat Rubolf Müller. Landesrat Bölzer. Landesrat, Tojef Zwekbacher, Landesamtsdirektorftellvertreter Dr. Alois Kastner, Landesamtsrat Dr. Tosef Ganauska, Bezirkskommifsär Dr. Otto Shrbenskn. Oberötterreich: Landeshauptmannftellvertreter Dr. J. Schlegel, Landeshauptmannftellvertreter Tofef Gruber,

Landesrat Dr. Tofef Schwinner, Landtagsabgeordneter Bichl, Nationalrat, Toflef Hafner, Landesamtsdirektor Germann Uttems. Salzburg: Landeshauptmann Ing. Oskar Mener, Landeshauptmannftellvertreter Robert Breußler. Landeshauptmannfbellvertreter Dr. Franz Rehrl. Landesrat Unton Chriftoph, Landesrat Johann Lachner. Condesamtsdirektor Karl Giller-Schönaich, Landesregierungsrat Dr. FFranz Wallentin, Bezirkskommissär Rudolf Laveran-Stiebar. Steiermark: Landeshauptmann Dr. Anton Rintelen, Landeshauptmannftellvertreter Dr. Jakob Uhrer. Candesrat Klufemann. Landesrat, Johann Reiel, Landesrat Taufchmann. Landtagsabaeordnetter Reinhold Machold. Landesamtsdirektor Heinrich Manrhofer. Tirol: Landeshauptmannftellvertreter Dr. ffranz Schumacher. Landeshauptmannftellvertreter Dr. ffranz (Bruener. Landeshauptmannftellvertreter Dr. FFriedricht Schmidt. Landesrat Dr. Richard Steidle, Nationalrat Simon Abram. Senatspräsident Dr. Stefan Ffalfer, Landesamtsdirektor Dr. Georg Vochels. Vorarlberg: Landeshauptmann Dr. Otto Gnder, Landeshauptmannftellvertreter Preiß,

Landtagsabgeordneter Dr. Jofef Mittelberger, Landesamtsdirektor Dr. Jojef Walderdorff. Wien: Vizebürgermeister Geora Emmerling, Stadtrat Rudolf Gharet. Stadtrat Dr. Robert Danneberg, Stadtrat Baul Speifer, Stadtrat Dr. Viktor Kienböch, Bemeinderat Leopold Kunichak, Magistratsdirektor Dr. Karl Gartl. 1. Sitzung am 15. Fe br u ar 1920.

(Beginn der Sitzung um 3 Uhr 15 Minuten.) Landeshauptmann Mener: Meine jehr geehrten Herren! Die politischen Greignifse der Novembertage 1918 haben mit dem Zerfall des alten Defterreichs eine Reihe staatsrechtlicher Probleme aufgerollt, deren Ziele zunächft nur in Umrissen gekennzeichnet gewefen find, die aber immer feftere Fformen angenommen haben und jekt. wo wir vor der Ratifizierung des Ffriedensvertrages stehen und daran gehen müssen, dem neuen Desterreich eine lebensfähige fform zu geben, gebieterisch eine Löfung erfordern. Ich darf die sehr geehrten Herren daranerinnern, daß gleich nach dem Zufammenbruche der Monarchie die deutichen Teile des alten Deiterreich der groken Mehrheit nach Erklärungen abgegeben haben, laut deren fie kraft des Selbftbestimmungsrechtes ihrer Bevölherung sich freiwillig zu gleichberechtigten Gliedern des damaligen Staates Deutschöfterreich zusammengeschloffen haben. Mag über die rechtliche Bedeutung dieser Erklärungen die Auffassung verschieden fein, so viel ift sicher, dak mit ihnen der Wille zum Ausdruche gekommen ift. dem künftigen Staate eine Forme zu geben, die bei voller Wahrung der gemeinsamen, insbesondere gefamtstaatlichen Interefen der freien Entfaltung fehiner Glieder unterAnerkennung ihrer Selbständigkeit keine Schranken auferleat. Geither ift der Gedanke des föderativen Umbaues unferes Staatswefens nicht mehr zur Ruhe gekommen, er hat allmählich die breiteften Schichten der Bevölkerung durchdrungen, ift zu ihrem Gemeingut geworden und bildet heute den bedeutendften

Programmpunkt unferer allernächften Zukunft. Dem Zuge der Zeit folgend. haben auch die in der Nationalverfammlung vertretenen grozen politischen Parteien und die Landesvertretungen sich mit der Realisierung des Föderalifierungsproblems in Studien. Refolutionen. Anträgen und Entwürfen befaßt und find zu dem Ergebniffe gekommen, daß die fform des Bundesftaates den heutigen Verhältniffen und Bedürfnissen in Oefterreich am angemeifensten wäre. Auch die Staatsregierung hat mit dieser Entwicklung gleichen Schritt gehalten. Sie hat die Bundesftaatsidee aufgegriffen und durch den Mund des Staatskanzlers Dr. Renner bei der leßten Länderkonferenz ein Programm bekannt gegeben, wie nach ihrer Auffafjung die Schaffung der Verfassung am zweckmäßigsten vorzubereiten und durchzuführen wäre. Die von Dr. Renner hiebei entwickelten Richtlinien find den geehrten Herren bekannt, ich kann mich daber hier auf ihre allgemeine Erwähnung beschränken. Damit bin ich bei dem Zwecke der heutigen Tagung angelangt. Der Herr Staatsfekretär Dr. Mayr hat bei feiner kürzlichen Bereifung der Länder bereits Gelegenheit genommen, einen Verfafsungsentwurf der Staatsregierung onzukündigen, und hat, einem allgemeinen Wünsche der Länder entsprechend. Ginfluß genommen, daß der Entwurf der heutigen Tagung vorgelegt werde. Ich glaube annehmen zu können, daß sämtliche Länder unmittelbar mit dem Entwürfe beteilt worden find. Ueber den Inhalt des Gntwurfes kann ich, um nicht den Veratungen der Konferenz vorzugreifen, mir eine Kritik oder auch nur eine 2 kurze Darftellung verfagen: fo viel darf ich aber bereits jekt bemerken, daß der Entwurf sich nur als eine erfte Redaktion diarftellt. Grift abänderungsfähig und foll erft durch die Mitarbeit und das Zufammenarbeiten der Länder zu einem wohnlichen Bau ausgeftaltet werden. In dieser Richtung durch gemeinjame Beratungen das Veftmögliche zu schaffen, ift die vornehmfte Aufgabe unferer gegenwärtigen Tagung. Wird sie dieser Aufgabe gerecht, dann wird sie ein Markstein in der Entwicklung unserer Verfafsung bilden und auf den Inhalt unjerer politischen Zukunft richtunggebenden Einflußz nehmen. Meine sehr geehrten Herren! Großz find die Aufgaben, die sie in den nächften Tagen zu bewältigen haben, verantwortungsvolle Beschlüffe werden von Ihnen zu faffen fein; es gilt zum Seile und ffrommen unferes Staatswefens und feiner Bevölkerung, die nach Wiederkehr geordneter Verhältnifse und innerem Ffrieden fehnlichftes Verlangen trägt, das Hösisle zu leisten. Daß dieses Ziel erreicht werde, ift mein inniafter Wunsch, den ich als Landeshauptmann von Salzburg der Tagung zum Geleite gebe. As Gausherrn obliegt mir noch die überaus angenehme Pflicht, für die freundliche Wayl der Stadt Salzburg als Verfammlungsortes der Konferenz ganz besonders zu danken. Mögen Ihnen die Stunden, die Sie in unferer Mitte weilen, beweifen, daß wir die Ehre zu schätzen wissen, die der Stadt Salzburg durch die Abhaltung der Konferenz in ihren Mauern zuteil wurde. Mit meinem weiteren Danke an den Herrn Staatsfekretär Dr. Manr und die Herren Vertreter der Länder und der Stadt Wien für ihr Grsscheinen, das bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicherlich nicht zu den Lebensgenüfen zu zählen ift, erlaube ich mir nun die Verhandlungen der Tagung einzuleiten. Gs wird vor allem notwendig fein, die Wahl eines Präfidiums beziehungsweise eines Vorsitzenden vorzunehmen, und zu diesem Behüje erlaube ich mir, die Sitzung auf einige Zeit zu unterbrechen. Delegierter Refell Sehr verehrte Herren! Wir Vertreter der fozialdemokratischen Par-

tei auf diefer Konferenz find der Anficht, daf keine Zufammenkunft von Volksvertretern in der Republik Defterreich vorübergehen darf. ohne daß ausgesprochen wird, dieser Staat, den der Ffriedensvertrag von St. Germain geschaffen hat, ift ein lebensunfähiges Gebilde. Gr ift lebens- und entwicklungsunfähig nur als Teil eines großen Wirtschaftsgebietes. Das deutschöfterreichische Volk, das sich national und kulturell eins fühlt mit dem ganzen deutschen Voilke, wird daher nie aufhören, den Anffch luf an das De u tfche Reich zu erftreben. Unfere ganze Politik muß darum so eingerichtet fein, daß nicht von uns felbft einem künftigen Unfchluß Sindernifse bereitet werden. Sonderbefftrebungen, die nach den Betimmungen des Friedensvertrages, der ung bindet, ohnedies ausfichtslos find, schädigen das gefamte Intereffe. Von diesen Gesichtspunkten aus betrachten wir auch die Geftaltung der Verfaffung unserer Republik. Landeshauptmann Mener: Wünscht einer der Herren hiezu das Wort2 Gs ift nicht der Fall. Dann schreiten wir zur Wahl des Präfidiums, und wäre zu diesem Behufe die Sitzung auf kurze Zeit zu unterbrechen. (Nach Wiedereröffnung der Sitzung.) Die Sitzung ift wieder eröffnet. Das Wort hat der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. RehrlI Delegierter Dr. Rehrl: Ich beantrage, daß die Wahl des Vorfitzenden durch Ukklamation erfolge. Landeshauptmann Meyer: Gs ift beantragt, die Wahl des Vorfitzenden per Ukklamation vorzunehmen. Ich erfuche jene Herren, welche damit einverstanden find, die Hand zu erheben. Angenommen. Delegierter Dr. Rehrl: Ich beantrage für die chriftlichfoziale Partei als Vorfitzenden den Herrn Landeshauptmann von Steiermark Dr. Rintelen. Delegierter Breukler: Ich beantrage zunächft dak drei Vorsitzende bestimmt werden, mit gleichen Rechten. Namens der fozialdemokratischen Partei erlaube ich mir vorzufchlagen den Herrn Landeshaupfmann Severvon Niederöfterreich. Delegierter Dr. Pflanzl: Ich beantrage namens der deutschfreiheitlichen Partei. als Vertreter in das Präfidium den Herrn Landesrat Nottar Chriftoph. Landeshauptmann Mener: Von Seite der chriftlichfozialen Partei ift der Herr Landeshauptmann von Steiermark Dr. Rintelen als Vorsitzender vorgeschlagen. Ich erfuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden find. Die Hand zu erheben. Angenommen. Delegierter Dr. Schumacher: Ich glaube, es dürfte hier ein Mikverständnis vorliegen. Nach dem Vorschlalge. der unterbreitet worden ist. würde es sich darum handeln, einen Vorsikenden und zwei Stellvertreter zu wählen. Ich kann nur fagen, was ich felbft weiß. Ich will der Wahl nicht vorgreifen. Nun wird von einer anderen Seite von Herrn Landeshauptmannftellvertreter Breukler vorgefchlagen, drei Vorfitzende mit gleichen Rechten zu wählen. Darüber ift ein Ginverständnis bisher nicht erzielt worden. Gs würde vielleicht am beften zum Ziele führen, die Situng noch einmal zu unterbrechen und über diefen Bunkt klar zu werden. Landeshauptmann Mener: Ich unterbreche also nochmalls die Sitzung. (Nach Wiedereröfffnung der Sikung.) Es find drei Vorfikende vorgefchlagen worden. und zwar der Herr Landeshauptmann Dr. Rintelen, der Herr Landeshauptmann Gever- und der Herr Landesrat Chriftobf. Gegen die Personen ift kein Widerspruch erfolgt. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann Dr. Rintelen den Vorfik zu übernehmen. (Dr. Rintelen übernimmt den Vorfiß.)

3 Delegierter Breukler: Es sind zunächst einige Kleinigkeiten zu bereinigen. Gs foll zunächft nach der Vereinbarung zwischen den Parteien der Antrag erfolgen, daß die Präidenten, die mit gleichen Rechten gewählt find. im Präfidium abhwechfeln, und zwar in einer gewissen Reihenfolge. Dann wäre noch eine zweite Ffrage zu bereinigen, die mir als Kleinigkeit erfcheint. Wir haben ffeinerzeit im Präfidium davon gesprochen, dak die Herren des Salzburger Landtages sich hier auf den Dänken während der Konferenz niederlaffen und zuhören können. Gs ift das jetzt der Konferenz überlaffen worden. Ich bitte den Herrn Präfidenten zu verfügen, daß die Herren Landtagsabgeordneten fich hier auf den Dänken niederlaffen können. felbftverständlich ohne jede Beteiligung als Baleriebefucher. Zweitens find hier zwei Erperten befstimmt worden. und zwar ift der eine Ernerte der Herr Nationalrat Abram von Tirol. Von dem Gefichtspunkte aus. daß die Tiroler Landesregierung einige Erperten beftimmt hat, welche einfeitig nur einer Partei angehören und weiters das Land Oberöfterreich als Erperten den Herrn Nationalrat Hafner bestimmt hat und nachdem einige andere Erperten hier find. fo möchte ich bitten, unbefchadet des gegenteiligen Standpunktes von Niederöfterreich doch zu verfügen, daß die zwei Erperten noch zugelaffen werden. Selbftverständlich nicht mit dem Rechte der Abstimmung. fonder nur mit dem Rechte der Mitberatung. Landeshauntmann Dr. Rimtelen: Dieser Punkt gehört zur Geschäftsordnung und ich werde ihn daher zufammen mit der Geschäftsordnung zur Abstimmung bringen. Ich bitte, der erfte Untrag lautet dahin, daß die drei Vorsitzenden abwechfeln. Der aweite Antrag lautet, daß jechs oder acht Herren teifnehmen und als Gäfte zuhören können, und der dr’Ite Antrag lautet auf Beiziehung einzelner Erperten. Ich denke, daß wir zuerft im allgemeinen die Gefchäftsordnung behandeln, abgefehen von dem Untrag des Gehrn Antragftellers. auker wenn sonft noch iemand zur Geschäfteerdnung das Wort iwünfcht. Delegierter Dr. Gruener: Meine Herren! Zur Geschäfteordnung habe ich allerdings einiges 4 vorzubringen. Wir haben uns hier in Salzburg verfammelt. um an einer großen Ffragemitzuberaten. Ich mußz aber formell schon einwenden, daßz die Art der Zufammenfetzung eine ganz willkürliche ift und daß es eigentlich keine Abftimmung geben kann. So ift die Zuammenfekung weder nach der Gröhe des Landes oder der Einwohnerzahl noch nach irgend welchem Prinzip vor sich gegangen. Ginzelne Länder haben ihre Vertreter durch den Landeshauptmann beftimmen laffen, andere heben das durch den Landesrat oder durch ein Kollegium der Landesregierung beforgt, und wie mir mitgeteit wird. haben zwei Länder ihre Delegierten durch dien Landtag bestimmen laffen. Gs ift aber auch gar keine Vereinbarung getroffen worden und ich muß hier schon eingangs erwähnen, daß diefe ganzen Verhandlungen jehr wenig vorbereitet erfcheinen. Wenn überhaupt etwas vorliegt, jo ift es etwas ganz Einfeitiges. Es wäre richtiger gewefen, und zu einer raschen Durchfführung, wenn einem überhaupt daran gelegen ift, notwendig gewefen. wenn frühler von allen Varteien ein kleines Kollegium zufammengetreten. wäre und gemeinfamte Brundfäke ausgearbeitet hätte zur Gefchäftsordnung, wozu insbefondere die Urt der Zufammenfetzung dieser Beratungsftelle gehört. Das wäre richtiger gewefen und wir hätten keine solchen Schwierigkeiten. Wenn wir gleich bei der Wahl der Borfikenden schon unterbrechen und erft wählen. müssen. so ift das etwas, was wir in Tirol bisher fehr jelten gehabt haben. Ich muß nun darauf aufmerkfan machen, daß gerude bezüglich der Delegierten von Tirol ein Mißgriff scheinbar vorliegt. Ich habe der lekten Landesregierungsfitung nicht angehören können, weil ich von Innsbruch abwefend war. Gs wird mir abier von einer fehr kompetenten Versönlichkeit mitgeteilt, daß an den Landesrat oder an die Landesregierung Salzburg von Seiten Tirols eine Zuschrift erflofsen wäre, in welchier Landeshauptmann Schraffl als Mitglied diefer Delegation den Kollegen des Herrn Gendtapträsidenten Landeshauptmannstellvertreters Dr. Schumacher, den Herrn Landesrat Dr. Stridle. den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schmid und meine Wenigkeit beftimmt hätte. Mit dieser Bestimmung

wäre eine Vereinbarung in Tirol bereits gebrochen worden, denn wir haben uns in Tirol dahin geeinigt, daß jede Partei nur einen Vertreter fendet. Nach der Mitteilung, die mir gemacht worden ift. ift das btzreits durchbrochen worden, da eine Partei in Tirol zwei Vertreter und außerdem noch einen Erperten gefendet hat. Undere Länder haben nicht einen Vertreter einer Vartei, sondern mehrere gefchickt. Das ift schon eine Zufammenffekung, wo jedes Grundprinzip fehlt. Wie wird sich da die Übstimmung ergeben? Wie ich in den Zeitungen lefe, find von der chriftlichjozialen Partei 17 Vertreter, von einer anderen 15 hier. Es hätte sich ein ganz anderes Stimmenverhäftnis ergeben können, wenn eine Partei entweder auf eigene Koften oder auf Koften des Landes mehr Bertreter gefchickt hätte. Der einzige Grundfatz der bisherigen Verhandlung ficheint die Grundjaklofigkeit zu fein. Uns aus Tirol trifft das jehr schwer. weil wir in der Landesregierung zwei Herren nominiert haben und wie ich höre, die andere Vertei zwei Vertreter und einen Erperten beftimmte, während uns nur ein Vertreter zugebilliat wurde. Ich ftelle daher die Bitte, daß diese Verfammlung, die über so wichtige grundlegende ffragen beraten foll. die das ganze Reich betreffen, darüber beschließe, daß der Vertreter unferer Partei, Abram. hier als Mitglied eingeladen wird. Sollte das unmöglich fein. obwohl ich glaube, daß diese Versammlung auch über eine solche kleinte Ffrage eine gewiffe Souveränität hat. jo würe ich beantragen, daß, und das ift ein zweiter Antrag, der Nationalrat Abram als Erperte über den erften Abfchnitt des Entwurfes des Herrn Staatsfekretärs Dr. Mayr hier einzuladen wäre. Delegierter Dr. Schumacher: Ich möchte aufklärend bemerken, daß in der Regierungssitzung, soweit ich gegenwärtig war. als Bertreter des Landes Tirol. nur je ein Vertreter jeder Partei nominiert worden ift, und zwar hat es sich gehandelt um meine beiden Herren Nachbarn zur Linken und meine Wenigkeit. Daneben wurdie noch als Erperte der Herr Senatspräfident ffalfer nominiert. Daß in der zuschrift nach Salzburg als Vertreter der chriftlichfozialen Partei neben meiner Wenigkeit auch Herr Dr. Steidle angeführt wurde. ift mir unbekannt. Ich habe die betreffende Note felbft verfaßt und weiß davon nichts. Wohl aber weiß ich, daß Herr Dr. Steible das Dehret des Landeshauptmannes in der Tafche hat, in dem er nicht als stimmberechtiger Vertreter des Landes fungiert, sondern nur als Erperte. Ich stehe auf dem Standpunkte, und auf dem ift auch unfere Landesregierung gestanden, daß die Zulafsung und Nominierung von Erperten zu der hiesigen Verfammlung der Landesregierung zusteht. Eine Landesredierung ift hier nicht vorhanden, infolgedeffen würde diese Ffrage dem Landeshauptmenn in Tirol vorzulegen fein. Wir allein können das nicht machen. Was die Frage anbelangt, die von Herrn Dr. Gruener aufgeworfen ift. daß Sie verfchiedenartige Vertretung der verschiedenen Länder Schwierigkeiten bei der Abstimmung hervorrufen werde, so sind wir in Tirol bei den vorbereitenden Schritten zu dieser Versammlung auf dem Standpunkt geftanden, daß man die Ländernicht beschränken foll in der Urt wie sie sich vertreten laffen wollen. Um aber eine Einheitlichkeit in der Abstimmung zu erzielen, kann hiereinfach nach den Parteien abgestimmt werden. in der Weife, daß jede Partei jedes Landes eine Stimme hat. Dann ift es gleichgültig, ob eine Partei durch drei Vertreter oder durch einen Herrn vertreten ift. Gie hat immer nur eine Stimme. So (war unfer Vorschlag. Ich würe glauben, daß wenigftens nach dem Standpunkt der Tiroler Regierung die Fregeder Zulaffung von Erperten nicht diese hohe Versammlung, sondern die Landesregierung selbft zu entscheiden hätte. Delegierter Dr. Rehrl: Ich möchte nur aufflärend bemerfen, daß ich die Eifte der Herren, welche Tirol entfensiet hat, vorlegen wirde. Ginftweilen könnte diese Frage aus dem Disfussion ausgeschieden werden. Delegierter Tr. Gruener: Damit bin ich nicht einverstanden. Man kann solche Henen nickst warten lassen wir einen Domestiken; selbstverständlich muß die Debatte weitenhgeführt wirden. Delegierter Dr. Dannebera- Vielleicht läßt sich eher über den Antrag des Herrn Landdes-

5 haurlmann-Stellvertreters Gruener ein Bild gewinnen, wenn die Präfemzliste sellbst festgestellt wirdd. Wenn sie schhriftlich nicht vorliegt, kaum dis mündlich geschehen und wären nicht nur die Delegiemten der Delegationen des Candes, sondern auch die Erperten, die jedes Land wistaebracht hat, festzustollen. Dann bringen wir viefleicht ein, flares Bild zufthanddie, wie wir uns zu dem Antrag Dr. Grueners verhalten sollen. Vorsitzender Dr. Rintelen: Ich stehe auf dem Standpfunkte, daß die Länder die Erverten FWüst bestimmen. Die Frage, oss Erverten beizuzienen sind, läßzt sich nach nichtt voll entscheiden, infolgedessen kommt der funiher gestellte Antrag zur Diskussion. Eine Präfenzliste liegt mir vor; es würße aber die Sache zu sehr verzögern, wenn mam sie vorliest, weil sie zu lang ist. Delegierter Dr. Danneberg: Wenm der Herm Vorsitzende die Verlesung der Präsenzliste verweivent, um die ich gebeten habe, dann mink ich den Antwag stellen auf Verlesung der Präfenzliste. Gs ffhudelt sich nicht nun, wegen der Frage betreffs der einzelnen Erverten, die für die Beurteilung ses vorliegenden Antrages wichtig ist, sondern auch am anderer Dinge. WW häbenn in den Zeitungen gelesen, daß auch Verkreiten des Burgenlandes nach Salzburg kommen: ich möcktte docht wissen, wer diese Vertreter des Burgenlandes nominiext flat und wie sich diese Dinge näher verhalten. Vielleicht sind die Helnren gar nicht hier, das weiß ich nicht. Wemnn die Präsenzliste verlesen worden wäre, würde das schon feslgestellt worden sein. Ich muß daher den Antiag auf Verlessung der Präsenzliste stellen. Vorsitzender Dr. Rintelen: Bevor ich den Antrag auf Verlesung der Präfenzliste zur Abstimurung bringe, bringe ich Een Antwg zur Abstimmung, o6 Erperten beilgezogen worden sollen. Gs wurde der Antrag geftefft, solche zuzulassen. Delegierrer Speiser: Diese Sachte scheint mir doch nicht gut möglich. Dieser Antwag, ob. Erperten beigezogen werden sollen, können wir ciyt dann enltscheiden, wenn wir sichergestellt haben, daß Erperten hier sind. Für diese Entscheidung sckheint mir die Verlesung der Brä- 6 fenzlifte als notwenddige Voraussetzung. Ich ftelle daher den Antrag, dehr Herr Vorsitzende möge zunächst über den Antrag auf Verlesung der Präfenzliste abstimmen lassem und dann erft die anderen Anträge vornehmen. Vorsitender Dr. Rintelen: Ich brinnge zur Abstimmung. ob die Erverten überhalumt beizuziehen sind. Weil sie nichtt beigezogem wonldien sind. halbe ichl sie auch nicht zu veilesen. Iich muß zuerst wissen, wir als Erverte beigezogen werdem kann. Ich bringe den Antrag zur Abstimmung, ob Erperliem beigezogen werden follen. (Ruse: Präfenzliste verlesen1) (Der Vonssitzende Dr. Rintellem verliest die Präfenzliste.) Auf dieser Tiste stehen Beiräte, die nicht gensannt sind. Delegierter Runschak: Ich habe mir vom vornherein gedacht, daß das Vorlesem kinen Zweck hat: sdtemn wie foll sich iemland, wenn die Eue puch lanasam gelesen wirdd, die Namren. merken. Ich wünde bitten, daß die Präsenallister vervielffältigt wind und icher Herr damit beteilt wind. Delegierter Dr. Beer: Ich möchtte zuum Klanstellunga der Situation den Herren folgendes eröfinen: Ich habe sofort bemängelt, daß wir beide als Bertreter zur Salzburger Konferenz gemannt worden find. Gs ift eine volle Berkennung der Verhältnisse, wenn die Herren glauben, daß ich mir die Vertretung des Vurgenlandes angemaßt hätt. Ich bin mir als Rurist vollkommen verwußzt, daß ich kein Mamdat habe und auch vom Burgenlauts kein Mandlat befommen habe. Wir haben insoweit einem Rückhalt, als wir in Wien einen Verein halben zur Erhaftunga des Deutschtums für Ungarn, unss dieser Ortsarupne in Wien gehönen deutsche Landsfeute aus Ungarn in der Zahl von 300 Mitgliedern an. Vom Ausschusse sind Herr Meidlinger und meinie Wenigkeit als Erperten, als Sachverständige zur Veratung in Sallzburg mominiert worddien. Wir haben auch sofont in den Zeitundgen eine Richtigstellung dieser Notiz publizieren laffen, in jener Richssung, aß wir, Herr Meidlingen und ich. Gewicht darlauf legen, daß wir in Salzburg nicht als Delegiertenver-

treter des Bandes teilnehmen werden, sonderm nur als Sachverständige Wenn, ldie Seuren irgend eine Einwendung haben gegen unfere Mitarbeit hier, so übeelassen wir es ganz der Entscheidung der Herren, wenn Sie uns ablefwen follten. Und wenn Sie erklären, daß es überflüssig ist, daß wir hier bleiben, so haben wir gar nichts dagegen einzuwenden. Wir werdem bie Konsequenzen ziehen. Sie dürfen nicht glauben, daaß wir uns aufsrängen wollen. Delegierter Dr. Danneberg: Ich möchlile nur eftstelslen, wir wollen feinerlei Einwenssung erhelben, daß die Herrem als Erwerlen, als Gäfte aus Westungarn an der Konjerenz teilweshmen. Wir vernvahren uns nur dagegen, und Hern Dr. Beer hat es selbst erklärt, daß sie einen Anpruch nicht erhreiben, daß die Herren etwa ois Delegterte Weftungarns auf hiesser Konfferenz erscheinen. Vorsitzender Dr. Rintelen: Ich bringe den Untrata zur Abstimnnung, daß Erperten beizuziehen sindd. Wer mit dem Antrag einvenstandenn ift. wolle die Sand erheben. (Nach dee Auszählung:) 6s find 22 Stimmen unser 38. infolgedeysen ist der Antrag angenommen. Unß nun kommt der Antrag, der vom Herrn Antagsteller Preußler gestellt wurde. Briziehung der Nationalräte Abnam und Safner. Ich werde diesen Antrag erweitern. Nachdem die Frage, ob Erverten beizuziehen sind, angenommen worßsen ist, ist der Antnag zu erledigen, wer diese Erventen zu bestimmen hat. Die find bis jetztt von der Lanbesregierung bestimmt worden. Ich bitte dies16szüglich um Anträge, wer die Erperten zu bestimmrem hat. Delegierter Dr. Gruener: Herr Abgeordneter Kumscklak hat vorhin ganz richtig bemerkt, daß durch die bloße Verlesung der Präfenzliste faum ein richtiges Bildl entstehen kann. Das Bills bleibt noch unrichtig, weil in dem Behrlejung bereits Herren angeführt sind. Sie eben srperten find. Gs kommt in der Eiste Hehrr Dr. Steidle vor, der bereits Erperte ist Das ist alles durcheinander, dahen wird das bisherige Abstimmungsergelbnis auch unrichtig ein. Wir sind gewiß ddafür, daß Erpenitelm heigezogen werden können, die Sache muß reiflich 7

überlegt, besprochen werden; daher bin ich auch milt der Person dies Band-zrates Dr. Steidleeinvenstanden. Wir verlangen aber, daß auch von uns Erverten beigezogen werden können. Bezüglich Tirols hansselt es sich um die Umt gehung eines Beschlusses, eines Bruches dieser Vereinbarunig. Gs wird die Frage aufgeworssen, wer kann diese Erpertem bestimmen? Und e8. ist bemeits gesagt worden, das muß das betreffende Band selbständdia machen. Das halte ich für unrichtig; es muß dieser Körperschaft wohl das Reckit zustehen, daß sie zu ihren Beratungem diesen oder jenen Herrn beizieht, wenn über solche wichtige Fragen bematen werden muß. Damm muß sie doch eo ipso auch das kleiwere Richt haben, zu dieser oder jener Frage Stellzung zu nehmen. Ich stelle von unferer Seitte den Antrag, daß Abgeordneter Äbram beigezogen werde. Die Ansicht, hiernüber die Landlessregict rung zu befragen, halte ich für unrichtig. Wenn sie richtig sein sollte, müßte man den Antrag stellen, daß Landeshauptmann Sschtraffl, der die ganze Sache gemacht hat, aufgeffordert werde, sich zu äußerm, und bis dorthin, damit es gerecht zugecht, die Sitzung vertagen. Vorsitzender Dr. Rintelen: Es handelt sich um die prinzipielle Frage, wer die Persam der Erperten bestimmt. Das ist eine prinzipielle FFrage, diie nicht auf einzelne Antmäge gelöst werden kann, sondiern einheitlich entschieden werden muck. Delegierter Kunschak: Meine Herren! Wenn wir noch in der Monauckie, wären, wündhr, ich sagen: „Wir strelten um dies Kaisers Bartl“ Aber ich möchte hier zunächst feststellen, daß der Auzdruck in dem Abstimmung selbst mir unrichtig erscheint, daß wir zu entscheiden haben, ob Erperten beizuziehen sind. Wir halben, dias ist mein grundsätzlicher Standpunkt, nichts heizuziehen. Wir hätten zu entscheilen, ob Erperten zuzullassen sind, darüber könnten wir entscheiden; aber welche Erperten zuzulassen. sind, diese Frage halblen wir nicht zu besantworten, sondern sie ist beantwortet worden von der jeweiligen Landesnegierung. (Sehr rickstig.) Iich muk feststellen, wenn wir ähnlich aus dem jetzigen Anlaß der Sitzung selbstherrlich Erylehrten üsbelr jeweiligen Antrag der Mitglieder zu-

lassem, wir überhaupt zur keiner Länbierkonferena kommen, wie wir hier Verfammeltiem wünschen, sondern nur zu einer Erpertife über die Verfassungsfrage, und das ist von vornheren hinfällig. Gs hat keiinen Zweck, eine Erpertise über die Velrfassungsfrage abzuhalten, die Mittwoch, eveniwell Dienstag, geschlossen werdensofl. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit; es handelt sich darum, den Standpunkt dier einzelnen Landesverwaltungen oder der in den Candezvenwaltungen versantwortlickten Parlrien zum Auzdrucke zu bringen. Ich glaube, wir haben die Frage, ols Erperten zuzzulassen sind, entschieben und habem uns zu ffragen, welches Land hatt Erperten, namhaft gemacht? Diesse werden zugelaffen, darüber hinaus können wir keine Beschlüsse fassen. Ich lin vom Wiener (cmeindemat semtfendet worden; es würde jehrarg und unliebfam vermerft werden, wenn, ich mir erlauben würde, als Minoritätsvertreter im Wiener Genmeindenat einen Antrag zu stelfen, daß dier undd der Herr auch noch kommen soll. Ich wurde vom Bürgermeister entfenldet, der Bürgermeistem Wiens hat die Entsckleidung getroffen, wir haben uns der Euitscheidung gefügt und damit anerkannt, daß er auch lias Recht hat, ddie Delegierung vorzunehmen, selbstverständlich auch das Recht hat, Erperten namhaft zu machen. Daß aben wir fünf Delegierte uns veranlaßt fühlen folften, ohne den Bürgermeister zu sefragen, zu entscheiden, die sollenals Erperten beigezogen werden, oder 31zugeben, daß ddie Konferenz beschließt, die oder jene werden zugelassen, ist nicht zulässig, undde ich, halte dem Antrag, dem hier geftellt wfurde, ür gänzlich unmöglich. Ob Unrichtigkeiten vorgekommen find oder nicht, darum haben wir uns nicht zu bekümmern; wir sind nicht Richter über diie Vorgänlge dem Landesregierung in Tirol. Salben sich die Herren benachteiligt geühlt, hättem sie 4s früher richtigstellen sollen; fühlen sie sichl jetzt benachteiligt, so haben sie es mit diem Landeshauptmaum telegraphisch oder telephonisch auszumachen odier nach ihrer Seimfehr. In die Frage hat die Konferenz nichts hineinzureden. Vorsitzender Dr. Rintelen: Sie stellen den Antrag, daß nur diejenigen Henren als Eryerten beigezogen werden, die von der Landes- 8 iegierung als solche rechtzeitig nominiert wurden3 Delegierter Widholz: Gs ist hier die Fragezur Diskussiom wer berechtigt ist, zu bestimmen, ob Erventen bleizuziehen sind oder nicht. Diese Frage ist entstandenn dadurch daß in einem Lande, besonsders in Tirol und Oberösterreich, eine nicht gleichmäßige Beiziehung der Erperten nach den Parteiverhältnissen erfolgt ist. Diesen Umstand hat dazu geführt, daß wir uns mit dieser Orhatte beschäftigen müssen. Nun stehe ich auff dem Standpunkt, und ich glaulbe, daß 4s der allein richltige ist, nachdiem dite Einberuhung der Initiative eines Caußtag-s entsprungen ist. dir natürlich nicht von vornherein nach gewissen festliegenden Normen vorgehen konnt-, sondern einfach seinen Willen den übrigen zur Senntnis gebrachtt hat. 6s ist selbstverständlich, daß die Erperten in verschiedenen Ländiern neben den Delegierten bestimmt worden sind, und diese Aufgabe haat die Landesregierung zu erfüllen. In dem Momente, wowin hier zusammengetreten sind, betrachten wir ums als autonome Körperschaft; wir haben im eigenen Wirkungskreisste zuu entscheiden, wenn es erforderlich ift, diesen odier jenem teilnehmen zu lasien. Ich würde deshalb beantragen, die Konferenz spreche es aus, daß sie selbst berechtigst ist, über die Zuzihung von Erperlen zu entscheiden. elegierter Resel: Herr Kollege Kunschhak hat gejagt, ihn mute rs au, als ob wir im alten Oesterreich wär.n: er hat vollständig nechlt. Aber nach einer anderen Richtung. Wir streiten jetzt um eine Fleiniafe’4, und es bat ganz den Unschein, als kämen wir ins frühere Fahrwasser. Wir streiten über Kleinigkeiten, bis uns keiner Zeit übra bleibt, über klas Große zu verhandeln. Wenn es sicht darum handeln würde, ein ganzes Srer vom Erperten beizzuziehen, wäre die Frage von großer Bedeutung. Hier handelt es sich um die Frage, ob noch zwei Erperten, die in ganz bestimnrten Fällen gefragt werden sollen, zum Rede kommen kömmen. Mich dünkt, daß diese Frage unwichtg ist und gar nich: des Streites wert iit. Ein Gntgegenkommen wäre. selher leikt, und es würde dadurch eine Vergrüdung der Zeit vermieden. Ich glaube, inh

wir die Flage nicht vom prinzipiellen Sandpunft betrapfiten, follen, sondern vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit, und ich würde die Herren Gitlen, ohme viel Aufhebens zu machen, die zwiei Erperten, wie wir sie nennen, hereinzulassen unßi die Sache wäre erledigt. So müssen wir über die Geschäftsordnung debattieren und zur Beratung des anderen bleibt keine Zeit. Delegierter Christoph: Wir scheinen in den alten Fehler zu verfallen und um Sachen zu reden, die nicht zur Sauptfache unferer Zusammenfunft gehören, sondern nebensächlichter Natur sümd. Nachdem wir einmal die Tiste der Delegierten festgeftellt haben, erübrigst wum meir die Feftsetzung der Eiste der Experten, zu diesem Behufe mögen aus jeder Partei zwei Herren bestimmt werden, welche die Eistel der Grperten aufstellen. Delegierter Gruber: Ich muß auch sagen, daß die Frage im großen Ganzen kleinlich ist, und sie hätte nur einem Sinn, wenn die Zusammenjetzung der ganzen Konferenz nach einem einheitlichen Schlüssel erfolgt wäre; so ist aber die Konferenz zusammnemgesetzt je naicht dem Bedürfnisse der Lämder, und ich bin vollfommen überzeugt, wenn wir in Oberöfterreich, als ie Frage der Entsendung beschlossen worden ift, verlangt hätten, wir wollen noch einen zweiten Delegierten, so würde nicht der geringste Widerstand erhoben worden sein. Die Zulajjung von weiteren Vertretern ändert auch am ganzem Parteienverhältnis nichts, denn Abstimmungen können ja nicht vorgenommen. und bind-nde Besschlüsse diesen Cäulerkonferenz gar nicht gefaßt werden; es kann sich nur darum handeln, daß zur Verfassungsfrage verschießene Meinungen zum Wuzdrucke, kommen und ob die von fünf oder sechs Herren ausgedrückt werdtn, tut für die Sache gam nichts. Ich betrachte diesen Streit als „Pringipienreiterei erften Stifs“, stehe aber auf dem Standpunkte, daß nunmehr, weil von Tirol ein Vertreter verlangt wird, auch unjenem Parteigenossen Hafner die Möglichkeit gegeben wird, beizuwohnen. Delegierter Tr. Schlegel: Bezüglich Oberösterneich ist die Sarke sehr leicht. Der Candes- rat hat beschlußmäßig die Delegierten bestimmt, und zwar für jedie Partei die Herren Landeshauptmann-Stellvertreter und dann den Tegislativen Referenten Landesrat Dr. Schwinner und Henrn Lanldesamtsdirektor Attems. Nachdem ich aber höre, daß Herr Kollege Hafner zufällig hier anweiend ist, nehme ich gar keinen Anstand, namens Überösterreich zu erklären, daß ein als Erverte teilnehmen kann. Vorsitzender Dr. Rintelen: 6s liegen zwei Anträge vor, der Antrag Kunsckak, daß überhaupt nur jene Erperten beigezogen werden, die von den Land-sregierungen bestimmt sinls. Ich habe inzwischen festgestellt, daß von einer Land-sregierung als Erpemte lediglich Herr Dr. Faljer von Tirol bestimmt wurde, sonst miemand. Der zweite Antwag geiht dahin, daß je zwei Herren von jeder Partei bestimmt worden, die das Verzeichnis der Erperten aufzustellen haben und Samit werden bestimmte. Personen firieut. Delegierter Runscak: Wenm die Delegation eines Landes selber zustimmt, daß ein Delegierter noch beigezogen wird, haben wir als Konferena damit nichts weiter zu tun, als das zur Senntnis zu nehmen. Ich bin nicht dafür, daß secks Herren entscheiden, sondern die Delegation des Lamdes. Vorsitzender Dr. Rintelen: Ich bringe den Antrag zur Abstimmung, daß von jeder Parteizwei Herren bestimmt werden, welche diese Eiste der Erpentem anzulegen haben und wenn der Antrag angenommen ift, sind bieye Personen zu nominieren. (Abstimmung). Der Antrag ist mit Majorität angenommen. Ich bitte um Vorschläge der Varteien. Telegierter Speser: Ich würde für die jozialdemokratische Vartei vorschlagen die Herren Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gruener und Caubeshauptmann-Stellvertreter (ruber. Vorsitzender Dr. Rintelen: Wünscht hiezun jemand das Wort2 Es ist nicht der Fall.

9 Delegierter Dr. Rehrl: Die Christlichioziaten schlagen) vor, Herrn Cauldeshasuptmann Ender- und Herrn Landesrat Lackner. Delegierter Dr. Christoph: Von unserer Partei werden vorgeschlagen die Herren Land-srat Klusemann undi Landesrat Schumn. Vorsitzender Dr. Rintelen: Sind die Herren mit diesen Vorschlägen einverstanden? (Zustimmung). Ich komme zu Dem weiteren Antrage; wen dafür ist, daß die sechs older ackt Herren aus Salzburg der Versammlung anwohnen können, möge die Sand erheben. Iigenommen. Nachdenn nunmehr die Frage diesrl Legitimation, wer hier sein darf. feitgestellt ist, welche Frage ich nathurgemäß zuerst feststellen mußte, trele ich in die Geschäftsordnung ein. G8. kommen die einzelnen Bunft- zur Abstimmung. Bezüglich des Punktes, daß ein Vorsitzendem gewählt wird, liegt ein Abänderungsantrag ahin vor, daß drei Vorsitzende bestimmt werden, welche gleichberechtigt simd und abwechselnd den Vorsitz zu führen haben; wer dlafün ist, möge die Hand erhelbsen. Der Antrag ist mit 14 gegen 7 Stimmen angenommen. Sat jemand zu den Punkten wegen Schluß der Rednerlifte und, der Debatte etwas zu benrerken? Gs ist nicht der FFall. Ich frage übescchampt im allgemeinen, als jemand etwas zu bemerken hat. Delegierter Machold: Ich glaube, daß mir bei diesser Verhandlungsart zu einem Ergebnis nicht kommen werden. Ich habe die Gefrkläfftsordnung früheh nicht gesehen und sehe nun, daß sie 31 Artikel enthält, Sie der Reihenfolgenach behandelt werden sollen. Ich habe, den Ginddruck, daß wir uns zuerft klar sein solltem, welche Kompctenz wir der Konferenz Einstsäumem, daas ist die Grundlage, sonft reden wir viel oder wenig und aneinandervorbei und was wir uns von der Konferenz verssprechen, wird nicht eintreten. Wir müßten zwerst als VerhandDungsgrundlage feftftelfen: die Kompetenz und die Grundlage der Konferenz und 2s wird nicht schwer sein, zu einen beiderseils befriedigenden Lösung zu kommen, sonft nützt unser Zusammenseim nichts und es nützt nichts, wenn wir unsere Meinungen zu den einzelnen Buhikten 10 zum Ausdnucke sringen und über die hauptsärkt lichen Fragen keine Klarstellung herlbeiführem. Ich meine, wir follten die wichtigsten Kapilel herauznehmen und nicht ülber 31 Punkte dier Dehatte abführen. Ich würde vorschlagen als Verhandlungsgrundlage: 1. Kompetenz und (rumlage der Konferenz. 2. Bundesstaat oder Einheitsstaat. 3. Kompetenzverteilung zwischen taat und Länderm unhi die Frinanzrage, 4. Verwaltungsreform. 5. Länderkammer. 6. 4runndrechte. Iich glaube, daß aich der Berfassen des Entwurfes mit diesen von mr vorgebrachten Vorschlägen sichi einverstanden erklären kann. Ich bitte, die Geschäftsordnung mach dieser Richtung umzuändern. Delegierter Dr. Rienböck: Wir kommen auf Disssem Wege nicht zu jener Taguna, die wir alle wünschen. Gs scheint mir unbedinat notwendig zu fein, daß wir uns über die formelle Vorgangsweise in einem engeren Kreise aussprechen, wir verlierem sonft Zeit in rndlosen Dehatten über formale Momentie umd ich glambe es ift unerläßlich, wie wir jetzt sichion gesehren haben, daß die hier vertretenen Parteien eine kleine Anzahl von: Herren namhaft machen, die ssich bis morgen über dien foshmalen Vorgang verstänfdigem. Das ist der einzige Weg, auf den wir zu einer Bafis gelangen können. Sonst ermüden wir uns ohnie Resultat. Wenn der gutg Wille vorhanden ist, daß wir die Sauptpunkte zum Gegenftande einer f uchtbaren Debatte machen, ist das der richtige Vorgang. Ichl hatte die Meinuma, daß wir uns über die sormalen Bunfte in einigen Augenblicken verständigen, es hat sich aber gezeigt, daß dies nicht der Fall ist. Wenn die Herren des Meinuung sins, daß wir uns Schwierigkeiten formaler Natur bereiten follen, werden sie darauf nicht eirgehen. Wenn wir aber die Verfassung beraten wollen, müfsen wir uns zuerst verständigen. Jede Partei soll zwei Herren namhaft machen, welchie die Aufgabe haben, die Sache bindend abzumachen. Ich Witte die Sitzung zu untensbrechen; die Herren mögen sicht ülbier sämtliche Punkter einigen unld die Fortsetzunng der Verhandlung kann mit dem Meritum beginnen. Vorsitzender Dr. Rintelen: Dieser Anthag ist aufzufassen als Vertagung der Plenarversammlung auf morgen früh.

Delegierter Dr. Schumach-r: Ich bin mit dem Antrage Dr. Rienböck gamz einverstanden. Wir waren in einem kleineren Kreifer leider ohnse Zuziehlung der Hersnen der sozialdscmokratischen Vartei, von der niemand anwesend war, dafür, dies im der Weise vorzunehhmen. Auch wir haben uns vorgestellt, daß unter den Panteien das Einvernehmen gepflogen wird, aber auch hute Vorittag konnte2 wir mit den Herren Erzialdiemokraten nicht zufammemkomnen, weil sie anderweilig vergeben waren. Ich bin infolgeldiessen für din Vorschlag des Hehnrn Dr. Kienböck, denn sechs Herren werden die Sache rascher abmachen als das Plenum. as mir nicht zusagt, ist das Eine, daß die ganze Beratung auf morgen ventagt werden ol. Tachdem die nreiften Herren zuhause viel zu tun haben und wir die Zeit gut ausnützen müssen, schene es mir doch angemessen zu seim, daß wir heute diesen Herren einer Stunde Gestimmen als Termin, daß wir nachher wieder zussammentreten und mit Ediem Meritum der Beratung beginnen. Delegierter Speiser: Wir sind mit dem Antrage des Hehurn Dr. Kienböck einverstanden. Wir halblem uns Vormittag mit der Geschäftsordiniung efaßt, die früher vorgelegen ist. wir finden aber jetzt einen anderen Gntwurff und sind dafür, daß ein Komitee eingesetzt wird, das den Weg beschließt, wie wir weiter kommen. Gs foll jeder Glub im Saufe zusammentreten. und die drei Herren, Sie nacht dem Vohlschlage des Herrn Dr. Rienböck zu wählen wären, und diemen man gewisse Direktiven auf den Weggibt, sollen sich einligen, dann könnten wir auf raschestem Wege zur Ueberwindung der formalen Schwierigkeiten kommen. Vorsitzender Dr. Rintelen: Bezüglich des Antrages Dr. Rienböck Tieat eine Meinungsverschiedenheit vor, infoferne, als dem Antrag des Herrn Dr. Kienböck dhin guht, daß bis morgen die Verhandlung zu vertagen ist, während Herln Dr. Schlumacher noch heute fortsetzen will. Delegierter Dr. Rienböck: Ich in auch damnit einverstanden und schlage formal folgendes vor: Die Sitzung wird jetzt unterbrocken, die Klusss preten zusammen und beraten, die Sitzung wird wiedeer eröffnet und dann werden wir sehen, wie, weit wir kommen. Delegierter Sever: Ichl möchte nur konstatieren, daß die Möglichkeit vorhanden war, und zu tneffen, wenn die Herren Ginlberuffer die fozialdemokratischen Vertreter hätten haben wollen, weil wir geftern abend angekommensind und es Herrn Dr. Rehrl und den anderen Herlisen bekannt war, wo wir einloschiert sind es hätte eine flurze Verständigung genügt, ich fonftatiere aber, daß wir vom wiemandi verständigt worden sind, dlaß wir zu dieser Vorhesprechung Delegiesute entsendiem fallen. Hätten die Herren das nicht allein ausmachen wollen, dann wäre uns dieje Debatte erspart geblieben, so glaubten die Herren, daß sie ohne Vertreter der Sozialdemofratie das machen können, und nun sehen sie, wohin das geführt hat. Auch ich bin für den Antrag des Herrn Dr. Riensböck, daß die Sitzung unterbrochen wieß, und die Glubs zusammrentretten und zwei Delegier!2 wählen, dann sollen sich die Herrem zusammenseten, damit wir morgen früh arbeiten können. Delegierter Preukler: Nachdem die Fraudes Antrages Dr. Rienböck geklärt ist, möchte ich doch bitten, zur Abstimnnung zu schreiten, drüber, daß wir uns heute vertagen, weil das zu mählende Komitee noch einige Zeit braucht und dann nach dem Übendessen die Herren vom Lande Salzblulng eingeladen sind zu einem Konzert und zur Besichtigung des Mozarthauses. zum Sierbleiben ist daher nicht mehr Zeit und wir können heute mit d1er Veralung nicht mehr piell anfagen. Vorsitzender Dr. Rintelen: Bleibt der Antrag aufrecht, heute weiter zu verhandeln? Delegierter Dr. Rienböck: Ich bitte, die Sitzung zu unterbrechen, die Klubs follen zussammenkreten und dann foll die Vesammlung noch enanal eeöffnet werden. Vorsitzender Dr. Rintelen: Die Bestimmung dier drei Herren wäre also den Klubs überlassen Wer für den Antrag ist, daß jetzt die Klubs zusammentreten, und die Sitzuung noch einmal eröffnet wird, möge die Hand erheben. Angenommen.

11 Dem Heyrn Delegierten Sever bemerke ich, daß Herr Dr. Kienhöck beaustragt war, die Herren aufzusuchen undd mit ihren die Gesschäftsordmung zu besprechen, daß er aber die Hersten nicht gefumden hat. Ich unterbreche dieSitzung. (Nach Widleraufnahme der Sitzung.) Vorsitzender Dr. Rintelen. Ich emöffne die Sitzung und ich erteile zur Angelegenheit der Erperten das Wort dem Herrn Lamdeshauptmann-Stellvertreiter. Steiner. Delegierter Steiner. Sehr geehrte Herren! ch habe die Ehre, namens der christlichfozialen Delegiertem für diese Tagung die Mandate zu nominieren für das vom Herrn Dr. Rienböck einzufebende Romitee. Der Zweck ift bekannt. Wir nominieren den Herrn LandeshauptmannStellvertreiter Dr. Gnder unss. den Herrn Chandeshamtmann-Stellvertreter Dr. Schumacher uuld wir ftellen an die geehrten Herren die Bitte, zuzustimmen. Ich stelle aber ausch an den Herrn Staatssekretär Mayr die Bitte und an die drei von uns gewählten Herren Vorsitzensen, diesen Beratungen beizuwohnen. Vorsitzender Dr. Rintelen: Das Wort hat der Herr Landeshauptmann Seviem Delegierter Sever: Für die sozialdemofratische Partei nominiesse ich zwiei Delegierte in das Romitee und zwar den Herrn Stadtrat Dr. Dannebeig und den Herrn Landeshaupimanin-Stellvertreter Grubter aus Einz. Wir schließen uns dem Antrag der christlichsozialen Partei an, daß der Herr Staatssekretär Mayr sowie auch die dei Vorsitzenden dem Komitee angehören sollen. Delegierter Christoph: Seitens der freiheitlichen Partei wird vorgeschlagen Herr Dr. Schmidt und Seirn Schuhny. Den Zusatzantrag wegen Beiziehung der Vorsitzenden undd, dies Herrn Staatssekratär Mayr akzeptieren wir. Vorsitzender Rintelen: Ich bringe disr Antnsäge einheitlich zur Abstimmung und ich bitte die Anwesendem, die für diese Anträg stimmen, die Sand zu erheben. Einstimmig angenommen. 12 Delegierter Dr. Pflanzl: Ich habe darüber zu Berichten, daß der Unterausschuß bezüglich der Grwemnung von Erverten sich dahin geeinigt hat, daß folgenldi Herren als Erperten anzunehmen sind: Meidlinger-Burgenland, Dr. Steidl-Tirol, Nationalrät Abram-Tirol, Nationalnat Hafner, Oberösterreich, Dr. BeerBurgenland, Dr. Bilanzl-Kärten, und den Erperten Präsident Dr. Falser. Vorsitzender Dr. Rintelen: hat jemand noch elwas zu bemerken. Gs ift nicht der Fall. Mit Rücksicht darauf, daß dem Komitee die Entscheidung überlafsen war, bringe ich den Antrag nicht zur Abstimmung, sondern ich bitte die Versammluug, den Beschluß des Komiters zur Kenninis zu wehmen. Ich wollte dann noch hie Herren befragen wegem der Publikationen den heutigen Verhandlung. Gs ift bekanntlich oifiziefl ein Preßfomitee beftellt wordien sund ich frage, ob die Versammlung auni dem Standpunkt steht, daß lediglich die Gnunziationem dieses unter gemeinfamer Mitarbeit aller Parteien arbeitenden Komitees ausgegeben werden. Ich bitte darüber um eine Aeußerung. Delegierter Speiser: Vom Seite der sozialdemokratischen Partei schlagen wir im dieses paritätische Komitee vor: den Herrn PreußlerLandeshauptmann-Stellvertreier, Salzburg und den Herrn Nationalrat Dannebeng, Wien. Telegierter Dr. Schumacher: Ich möchte nur glauben, daß es zur Vereinfachuung der Sache dienen könnte, wienn nur ein kleines Komilee gewählt wünde. Dii Mann dürsten vollstärdig genügen und die Parität wäre gewahrt. Vorsitzender Dr. Rntelen: Hält dier Herr Antragsteller dem Vorschlag beider Herren aufrecht? Delegierter Speiser: Wir würden dann den Herrn Landeshauptmann-Stellvertneter Preußfer nominisren.

Vorsitzender Dr. Rintelen: Gs wären also die Herren Landeshauptmann-Stellventneten Preußler, Dr. Schumacher und Dr. Pflanzl. nominiert. G3 Gleibt noch die Frage über die Gnuntiationen diefes Romitees. Behalten sich die Hermen, vor, somft in einer Wrise den Zeitungen zu berichten? Iich glaulbe, daß das einheitlich geregelt werden muß. Deleglerter Dr. Danneberg: Ich glauthe, daß win das erst bei Feftsetzung der Geschäftsordnung in dem Komitee emtsgüftig bestimmen. können. Gs ift eim Bunkt in der Geschäftsordnung, mit der sich das Komitee beschäftigen wird, indem davon die Rede ist. Bitelleicht setzen wir für die heutige Sitzunsa jest, daß nur der von diesem Pressekomitee ausgearbeitete Bericht in die Plätter kommen soll und das Geschäftsordnungsfomitee wird, dann morgem früh berichten, welchem Standpunkt es in dieser Sache der Konferenz vorschlägt. Vorsitzender Dr. Rintelen: Wenn nierand mehn das Wort wünscht, so nehmre ich an, daß sie damit einverstanden sind, daß nur von dem Pressekomitee aus Berichte an die Zeitungen hinausgegeben werden. Da wir in der heutigen Versammlung nicht mehr weiter fommen wierden, so würde ich die Veissammlung heute schließen und ich setze die Fortsetung der Berhandlungen dr8 Blentum für morgen um 9 Uhr. früh fest. Ich bitte aber das Komitee, bis dahin mit seinen Beschlüssen zum Abschluß zu kommen. Gs liegt noch ein Untrag des Herrn Candeshauptmann-Stellvertreter Breußler, den erwahrscheinlich im Ginvernehmen mit seiner Partei gemacht hat, daß die Sitzordnung sich nach den Parteien richten soll. Ich nehme an, daß das den allgemeinen Intentiomen entspricht und bitte daher, vielleicht im Einvernehmen mit den drei Hernen die neue Sitzordnung festzusetzen. Ich bitte also auch hierüber um geeignete Vorschläge. Die Verhanldlung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 5 Uhr 45 Min.) 2. Sitzung am 16. Fe br u ar 1920.

Vorsitzende vormiltag: Landeshauptmann Sever, nachmittags: Landesrat Christoph. (Beginn der Situng um 9 Uhr 15 Min.) Vorsitzender Sever: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Sehr verehrte Herrenl Geftatten Sie mir, daß ich, bevor wir in die Tagesordnung eingehen, die beiden Herren Dr. Veer und Meidlinger als Erperten des Burgenlandes herzlichft begrüßze. (Beifall.) Durch die Unerkennung, Unteil nehmen zu dürfen an unserer Konferenz, wollen wir frei und ofjen kund tün, daß das Burgenland zu uns gehört und wir infolgedessen wünschen, dak die Herren auch an unjeren Beratungen teilnehmen; zugleich geftatten Sie mir, die Herren Erperten zu begrüßen, die die Kommisssion als zulässig erklärt hat. Die Tagesordnung ift bekannt. Dem Herrn Landeshauptmann Dr. Rintelen erteile ich das Wort über die Geschäftsordnung. Delegierter Dr. Rintelen: Das Komitee, dem Sie geftern die Ausarbeitung über die Geschäftsordnung übertragen haben, hat geftern abend getagt, und ift zu folgenden einheitlichen Beschlüssen gekommen: Die Geschäftsordnung ift nach dem zweiten vorliegenden Entwurf mit nachfolgenden Modifikationen angenommen worden. Die Modifikation beim Vorsitz ergibt sich aus den geftrigen Beschlüffen. Punkt 2 bleibt unverändert. Bezüglich 3 ift folgende Fafsung angenommen worden: „Die Feftstellung der Meinungen wird derart vorgenommen, daß für jedes Landjede Partei ihre Ueukerung abgibt.“

Punkt 4 entfällt. Punkt 5 bleibt und ift ohnehin bereits erledigt durch die getroffenen Verfügungen und bezüglich des Punktes 6 ift folgende Modifizierung des Verhandlungsftoffes beschloffen worden: 1. Grundcharakter des Bundesstaates. 2. Bundesrat. 3. Bundespräfident. 4. Bundesheer. 5. Organe der Länder. 6. Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Mit Rücksicht darauf, daß die von den einzelnen Parteien bevollmächtigten Herren, gestern dieses Kompromiß angenommen haben, bitte ich daher, daß des Plenum diefes Kompromiß zur Kenntnis nimmt. Vorsitzender Sever: Wird eine Einwendung erhoben? Ich konftatiere die einmütige Kenntnisnahme. Zu einer Erklärung hat sich Herr Landeshauptmanftellvertreter Gruber gemeldet. Delegierter Gruber: Namens der jozialdemokratischen Teilnehmer an dieser Konferenz erlaube ich mir. vor Gingang in die Tagesordnung folgende Erklärung zur Kenntnis zu bringen. (Lieft): „Wir fozialdemokratisschen Vertreter auf dieser Konferenz erklären, daß zur Verfaiungsarbeit in der Republik Oefterreich ausschließlich die konftituierende Nationalversammlung berufen ift, welche zu diesem 3weck vom ganzen Volke gewählt wurde, und in 14 deren Namen diese Berufung zum Ausdruche kommt. Keine andere Körperfchaft, wie immer zufammengefekt. kann sich daher ein entscheidendes Votum in der Verfassungsfrage anmaken. Die fe Konferenz kann es um fo weniger, als ihre Zufammdenfetzung durchaus nicht ein Spiegelbild der Vollksmeinung ift. fondern vielmehr Delegierte in beliebiger Zahl, ohne Rücksicht auff eine wirklich verhältnismäßige Vertretung der Länder nach ihrer Bevölkerungszahl und der Stärke der Parteien zussammengetreten find. Die Dellegierten find zum allergrößten Teile nicht einmal von den Landtagen gewählt, sondern von den Landesräten entfendet und wiele von ihnen können infolge der mangelhaften Vorbereitung der Konferenz nicht einmal die Meinung ihrer Parteien abgeben, sondern nur ihre eigene, auf keinen Ffall aber die offfizielle Meinung der Landesversammlungen. Dieser Konferenz liegt kein Entwurf der Staatsregierung vor. Die Behauptung in der Eröffnungsanfprache des Herrn Landeshauptmannes Mener ift un richtig, daß wir weniaftens einen Vorentwurf der Staatsregierung vor uns haben. Es ift vielmehr eine Br ivatarbeit des Staatsfekretärs Profefsor Dr. Manr, welche uns hier als Grundlage für eine Diskussion im letzten Augenblich unterbreitet wurde. Die Verhandfungen, dsie hier geführt werden, können keinen anderen Charakter tragen, als den eines un verbin dlichen Gedankenaustausches, einer Gnquete, deren Protokoll der Staatsregierung und der Notionalversammlung zur Information übermittelt werden foll. Da diefer unferer Unfchauung Rechnung getragen wurde und gemäß der nun vereinbarten Gefchäftsordnung Befch lüfffe auf dieser Konferenz nicht gefaßt werden, sondern nur eine Ueußzerung der Parteimeinungen erfolgen. foll, nehmen wir an den Beratungen teil.“ Vorsitzender Sever: zum Worte gemeldet hat fich Herr Landeshauptmannftellvertreter Manr aus Niederöfterreich. Dellegierter Manr: Meine sehr verehrten Herren! Namens der chriffllichsozialen Vertre-

ter von Wien und Niederöfterreich habe ich Ihnen folgende Erklärung abzugeben: (Lieft): „Die Vertreter der chriftlichfozialen Partei Wiens und Niederöfterreichs beehren sich, ihre Stellungnahme zum vorliegenden Beratungsgegenftande in nachfolgenden Richtlinien feftzuseken: „Sie begrüßzen die Initiative der Länder, die durch diese Tagung ihrem Willen Ausdruch verleihen, an der Schaffung der Staatsverfafung konftitutiven Unteil zu nehmen. Sie erklären, daß sie ihre Intereffen auf demielben Wege wie die übrigen Länder verfolgen und hoffen, in diefer Solidarität des Vorgehens die Intereffen aller Länder und des eigenen Landes zum Wohle der Bevölkerung am beften zu fördern. Sie erklären den vomStaatsjekretär Herrn Dr. Mayr vorgelegten Entwurf einer Bundesverfaffung im allgemeinen als eine für die Beratung der Verfaffung geeignete Grundlage und fordern, daß die Verjaffung felbft der Erledigung eheftens zugeführt werde. Sie begrüßzen und verlangen die Ffeftlegung der Souveränität der Länder, die in der gechichtlichen und wirtschaftlichen Entwichlung und in der Förderung der breiten Schichten der Bevölkerung ihre Begründung findet. Die finanzielle Belaftung der Länder mußderart geordnet werden, daß ihre Lebensfähigkeit gewährleiftet ift. Eine naturgemäße Ffolgerung der felbständigen Stellung der Länder ift deren entfprechende Vertretung im Bundesftaat in einer die Interessen derselben schützenden Länderkammer. Die obenbekeichneten Vertreter stehen ferner auf dem Standpunkte der Trennung der politischen, adminiftrativen und autonomen Verwaltung des flachen Landes Niederöfterreich und der Stadt Wien. Die beiden Teile, und zwar das flache Land Niederöfterreich und die Stadt Wien gelten im Sinne des in Beratung stehenden Verfassungsentwurfes als felbständige Länder. Durch diefe Stellungnahme wird der Entcheidung über die Ffrage, in welcher Art und in welchem Umfange die Sonderung gewiffer, beider Teile gleichartig berührender Intereffen vorgenommen werden follen, nicht vorgegriffen. Dolegierten Dr. Pflanzl: Ich habe Ihnen die Stellungnahme der deutichfreiheitlichen Varteien in folgender Erklärung kurz zu präzisieren: (Lieft): „Die Länder haben nach Abtretung der Dnnastie und dem Zusammenbruche des Donaureiches ihre felbständige Staatlichkeit und damit das Recht erlangt, über ihren Zufammenschluß zu einem Bundesftaate und über die Bundesverfafsung felbständig zu entscheiden. Die Schaffung der Bundesverfafsung hat durch gleichlautende Befchlüffe der konftituierenden Känder zu erfolgen. Im Hinblich auf den FFriedensvertrag von St. Bermain ift dieser von den Ländern auf Grund der gemeinfam angenommenen Befeßerechtsgültig zuftande gekommene Bundesvertrag auch gleichlautend von der konftituierenden Nationalverfammlung zu befchließen. Die jekt tagende Konferenz hat lediglich über einen vom Staatsfekretär Dr. Mayr vorgelegten Verfaffungsentwurf Vorberatungen. durchzuführen, wobei ausdrücklich feftgeftellt wird daß die Beschlußfassung den berufenen Landesverfammlungen und der Nationalversammlung vorbehalten bleibt.“ Vorsikender Sever: Wir nehmen diese Erklärungen zur Kenntnis. Wegen Erkrankung hat fich entschuldigt Herr Landeshauptmannftellvertreter Langoth. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der Herr Staatsfekretär hat sich in liebenswürdiger Weife bereit erklärt, bei jedem einzelnen Bunkt einzugreifen. Ich glaube, die Herren werden das mit Vergnügen zur Kenntnis nehmen. Wir schreiten zu Punkt 1. Ich bitte den Herrn Staatsfekretär das Wort zu ergreifen. Staatsfekretär Dr. Manr: Noch den gestern getroffenen Vereinbarungen haben wir uns in erfter Linie zu befchäftigen mit dem Grundcharakter des Bundecftaates.

15 Die Urtikel 1 bis 9 in dem vorliegenden Entwurf. den ich mir erlaubt habe. vorzulegen. beschäftigen sich mit diefer Materie. Der Grundcharahter des Bundesftaates ergibt sich nach diefen Urtikeln in folgender Weife: Oefterreich bleibt eine demokratische Republik gemäß des Befekes vom 12. November 1918. Diefes Befek ift einfach rezipiert. und zwar foll diefes demokratiiche Oefterreich mit allen Konjequenzen naturgemäß in der Befekgebung und Verwaltung zum Ausdruch kommen. Diese Besstimmung des Charakters entspricht auch der Roalition vom 17. Oktober, welche beide große Parteien des Parlamentes geschloffen haben. Ich brauche weiter darauf nicht hinzuweifen, daß der Name Oefterreich gewählt werden mußte, mit Rückficht auf den frieden von St. Germain. Was fonft noch in diefen Paragraphen im Zussammenhange fteht, Warpen. Siegel ufw. entspricht auch den schon beftehenden Gefeken. Ich möchte nur noch betonen, daß der deutiche Charakter des Bundesftaates durch verfafjungsmäßige Feftlegung schon seit dem Gefekevom 21. Oktober 1919 befteht, unbesschadet des friedensvertrages von St. Germain. Mit diesen wenigen einleitenden Worten glaube ich vorläufig den Herren das Wefen der Materie, um die es sich in diefen Punkten handelt, dargelegt zu haben. Vorsitzender Sever: Die Debatte zu Punkt 1. ist eröffnet. Delegierter Dr. Gruener: Wir sind der Meinung, daß sich von Habsburg nicht die Länderbefreit haben, sondern das deutschöfterreichische Volk, daß die Länder in ihrer Souveränität länaft verklungen find. wenn fie überhaupt eine folche gehabt haben, daß fie durch die Habsburger-Dunaftie zufammengehalten worden find und durch Jahrhunderte alle ihre Rechte praktifch aufgegeben haben, daß das Volk es aber war, das damals im November die Macht an fich rißz und den Staat gründete. Wir glauben auch nicht, daß durch die Wiederaufrichtung der Länderherrfchaft eine Befferung fürs gefamte Volk herbeigeführt werden. könnte. Die Konfequenz diefer Idee würde 16 fein, daß auch Teile dieser Länder nach Selbständigkeit ringen würden. Wir insbesondere in Tirol haben ja in einzelnen Bezirken bereits solche Veftrebungen. Ich will nicht davon reden, dak einzelne Kirchtürme, einzelne Bürgermeifter, gern sich an ein anderes Reich anfchliefen möchten, wegen der Valuta-Spekulation. Nicht von diefer traurigen Erscheinung will ich sprechen, sondern davon, daß wir im Land Tirol, dieses als Grempel genommen, bereits Teile haben, dic erft spät an das Land gekommen sind, zum Teil wirtschaftlich gar nicht mit uns zufammen hängen. Im Lande Tirol ift der fchönfte Teil durch den Ffrieden von St Germain geraubt worden, was übrig geblieben ift, ftellt aber noch ein vollständiges Ganzes dar. Nur der Bezirk Lienz ist so entfernt vom übrigen LandTirol, daß er überhaupt nicht leicht zu erreichen ift, das man praktisch fogar durchs Ausland Italien fahren muß, um ihn überhaupt zu erreichen. Wir haben in Tirol noch andere Bezirke, die wirtschaftlich so schwer mit uns zufammenhängen, weswegen dort das Beftreben geht, sich allein an Banern anzuschließen. Es gibt Gemeinden, die wir von Innsbruck aus nur mit dem Flugzeug erreichen könnten, wie die Gemeinde Jungholz, die nur durch banerische Strafzen besucht werden kann. So wie in Tirol dürfte es auch in anderen Ländern fein. Die Landesgrenzen find nicht etwas Bleibendes, sondern durch besondere Umftände Geschaffenes. Sie zerbröcheln, häufen sich wieder, sie find kein bleibendes Gebilde, sondern vo:der Zeit gebildet. Berade in Tirol wird die praktische Frage auf die Tagesordnung kommen, ob nicht einzelne Teile abfolut abfallen müffen, weil fie von der Landeshauptftadt Innsbruch gar nicht erreicht werden können; insbefondere trifftdas beim Bezirk Dienz zu, der sich nach Kärnten orientieren muß, wenn er überhaupt verwaltet werden foll, oder er macht sich zu einem selbständigen Bezirk oder Land. Ich für meinen Teil, beziehungsweise für meine Bartei in Tirol, glaube nicht daran, daß die Länder die geeigneten Rechtsfubjehte wären, eine Befserung in dieser Staatsgemeinschaft herbeizuführen. Es bedarf gewiß einer

Konzentration, um alle Mittel auszunüßen. und alles zu benüken, wodurch eine Befferung der Verhältnisse herbeigeführt werden kann. Ich habe über die Tiroler Verhältnisse gefprochen, weil fie mir am nächften- liegen. Ich glaube aber, daß die Verhältnifse auch auf andere Länder angewendet werden können. Nicht die pollitischen Grenzen sind maßgebend, die felbft wieder zerfallen, nicht die einzelnen Bezirke, die nach Selbftän Aakeit ringen, sondern die Zufammenfaffung des wirtschaftlichen Bedürfnisse ist es. die bestimmend sein muß. Delegierter Dr. Pflanzl: Im Oktober 1918. wurde von dem Staatskanzler Dr. Renner, der als Berichterftatter des Verfafsungsausschufses der konftituierenden Nationalverfammlung fungierte, ausdrücklich betont, daß es eine unbedingte Notwendigkeit jei, die Verfaffung jo rafch als möglich zu schaffen, weil eine große Reibe von Rückwirkungen für das ganze wirtchaftliche und politische Leben davon zu erwarten fei. Heute ftehen wir erft am Beginn der Cöjung dieser Verfaffungsfrage und Sie können überzeugt fein, daß dieje Verzögerung in der Schaffung der Verfassung sicherlich nicht zum Vorteil für unfern Staat und das ganze wirtschaftliche Leben des Staates gewefen ift. Der heute zur Veratung vorliegende Gefekzentwurf sieht eine bundesftaatliche Regelung der Verfafsung vor. Daraus geht hervor, daß Gliedstaaten, einzelne ftaatliche Individualitäten, die sich zu einem solchen Vundesftaate zufammenfchließen, vorhanden find. Diese felbständigen staatlichen Individualitäten find uns in den Ländern tatsächlich gegeben. Wenn vom Herrn Vorredner behauptet. wurde, daß die Länder eigentlich nie eine Souveränität befeffen haben, daß die hiftorischen Brenzen nicht die Grenzen ftaatlicher Einzelindividuen gewefen find, ift das nicht richtig. Es würde mich zu weit führen, wenn ich die ganze hiftorische Entwichlung verfolgen würde. Tatfache ift, daß die Länder als jolche zur Zeit, als sie der Donaumonarchie angeschloffen wurden, einzeln die Staatsffouveränität hatten. Ich könnte dies des Näheren von meiner Heimat Kärnten ausführen. Ich will kurz darauf hinweisen, daß die Entwicklung der staatlichen Selbständigkeit in schwerem Kampfe, den die landesfürftliche Gewalt gegen die Stände geführt hat, 1620 zufammengebrochen ist. daß die Länder als solche durch die pragmatische Sanktion in eine gewisse Verbindung zur Dynastie, aber nicht zur Verbindung untereinander gekommen find, und daß sie später zum Ginheitsftaat umgeftaltet wurden. Nach dem Zusommenbruche unferes Donaureiches find jedoch die alten Souveränitätsrechte der Länder wieder lebendig geworden. und die Länder haben in sich das lebendige Bewuktsein getragen, auch nach dem Zufammenbruch, daß sie selbständige Staatsgebilde geworden sind und daß ihre alten staatlichen Souveränitätsrechte wieder neu erwacht find. Ich möchte dies besonders für das mir naheliegende Land Kärnten des Näheren ausführen. Wir haben im November des Jahres 1919 von der konftituierenden- Nationalversammlung einen Verfafsungsentwurf zugefendet erhalten, am 11. November 1918 haben wir diesem Verfassungsentwurf zugestimmt. Selbftverständlich mit den uns für recht dünkenden Abändejungen. In diesem Verfassungsentwurf war im ersten Sauptstück ffolgendes enthalten: (Lieft): 1. Das geschloffene deutsche Siedlungsgebiet des ehemaligen Herzogtumes Kärnten und jene gemischtsprachigen Siedlungsgebiete diefes Herzogtumes, die sich auf Grund des Selbftbestimmungsrechtes ihrer Bewohner dem Staatsgebiete des Staates Deutschöfterreich verfaffungsmäßig anfchließen. bilden unterdem Namen „Land Kärnten“ eine gefonderte, eigenberechtigte Provinz des Staates Deutichöfterreich, vollziehen hiemit den Beitritt zu diesem Staate, und erkennen unter Wahrung des vollen Selbftbestimmungsrechtes der Landesversammlung, die Montag, den 21. Oktober 1918. im Landhaufe zu Wien konftituierte Nationalverfammlung von Deutschöfterreich an. Wenn, diese Fassung von dem Lande Kärntem vollinhaltlich angenommen worden wäre, dann wäre der Schluß gereichtfertigt, daß witr, auf ddlen grökten Teil unserer ganzen, Landessouveränität verzichtet haben und zwar zugunsten des

17 Einheitsstalates, den wir Bunddiesstaat oder sonst wie nennen wollen. Nun hat die konstilluielnende Landezversammlung diesen Passus auzdrücklich gestrichen uind nicht anerkannt und dadurch ausdrücklich zu erkennen gegeben, daß sie auf dem Souveränitätsrecht besteht und die Sellbstänldigkeit unter allen Umständen gewahrt wissen will und sie hatt lediglich beigefügt, das Land Kärnten erkennt unter allen Umständen sseim volles Selbstbestimmungsrecht an und tritt nur so in die Nationalversammlung sein. Wenn im einzelnem Plättern, bessonders in Wien von Dr. Kelssen behauptet wird, daß die Tämdlen dadurch, daß sie die konstituienende Nationalyersammlung anerkennen, sich des Selbitbestimmungsrechtes begelben shlabsen, so trifft das auf Grund des von uns geschlafsenen Gesettzes für Kärntem nicht zu. Gs ift dieser Gedanke der Selbständigkeit des Landes auch ganz besonders zum Ausdrucke gelangt im Gefetz vom 21. März 1919. Ich betoine, daß wir durch diie Not gezwungen, zu diesem Standpunkte unter allen Umstänßden uns bekennen mußten, denn wir haben gefehen, daß wir von der Zentrale aus für unsere furchtbair schwierige Situation nicht das richtige Berständnis gefunden haben; hätten wir uns lelesiglich nach dem gerichtet, was uns von Seite der Zentrale vorgeschrießben wurde, so wären wir heute nicht mehr da, wo wir sind, das Land Kärnten wäre als selbständiges Land und als Bestandteil der deutschöfterreichischen Republik überhaupt nicht mehr, es wäre ebenso verschwunden wie Südfteiermark und die deutschen eibieite in Nordböhmen undd Mähren; nuhr dadurch, daß wir mit den Waffen in der Hand unsere Freiheit und unser Selbstbestimmungsrecht uns errungen unnd feftgehalten haben, nur dadürch ist es uns möglich gewesem, daß wir nicht wie ddie änderen deutschen Gebiete einfach versschwunden sind. Ich möchte betonen, daß über die Kompetenz des verfassunggebenddem Landtages das Gesetz vom 21. März 1919 erschienen ift und kundgemacht wurde, gegen welches ein Einspruch oder eine Anfechtung vor dem Verfassungsgserichtshof nicht eefolgt ist. Dieses sefeß lauttet im Artikel II ausdrücklich:

Artikel II.