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Protokoll 2. Länderkonferenz

Länderkonferenz

4. und 5. Jänner 1919

Sitzungsprotokoll (Druck )

AdR, BKA, Kabinettsratsprotokolle, Kt. 5

strukturell erschlossen

Protokoll 2. Länderkonferenz

Das Original befindet sich im Eigentum des Österreichischen Staatsarchivs unter der ÖStA-Signatur „AdR, BKA, Kabinettsratsprotokolle, Kt. 5“. Die Verwendung des Digitalisats durch Dritte bedarf einer schriftlichen Bewilligung des ÖStA entsprechend der geltenden Benutzungsordnung.

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Kabinettsprotokoll Nr.28

vom 4. und 5. Jänner 1919

Anwesend: Die Präsidenten Haufer und Seitz, sämtliche Staatssekretäre, ausgenommen Dr. Mataja und Stöckler;

die Unterstaatssekretäre Dr. Ritter von Beck, Dr. Deutsch, Ing. Ritter von Enderes, Dr. von Grimm, Marckhl, von Pflügl, Dr. Resch, Riedl und Wallenstorfer;

ferner vom Staatsamte für öffentliche Arbeiten Sektionschef Ing. Reich, vom Staatsamte für Landwirtschaft Hofrat von Pozzi, vom Staatsamte des Innern Sektionsrat Dr. Montel, vom Staatsamte der Finanzen Finanzrat Dr. von Pfaundler;

endlich die Vertreter der Landesregierungen, und zwar von Niederösterreich (von Steiner, Graf Castell), Oberösterreich (Hauser, Gruber, Graf Thun), Salzburg (Ott, Preißler, Dr. Rehrl, Breitenfelder), Steiermark (Dr. Wutte, Dr. Gisler), Kärnten (Dr. Lemisch), Tirol (Dr. Freiherr von Sternbach, Dr. Bockels), Vorarlberg (Fink), Deutschböhmen (Dr. von Todgman, Dr. von Langenhan), Kreis Deutsch-Südmähren (Teufel).

Vorsitz:

Staatskanzler Dr. Renner

(zeitweise vertreten durch die Staatssekretäre Dr. Koller, Dr. Urban, Dr. Steinwender und Mayer).

Beginn: 10 Uhr vormittags.

- 2 -Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die zur heutigen zweiten Länderkonferenz Erschienenen. Einleitend verweist Redner darauf, daß sich seit der letzten Tagung die Verhältnisse in unserem neubegründeten Staatswesen erfreulicherweise im großen und ganzen günstig entwickelt haben. Das Zusammenarbeiten aller Verwaltungsstellen habe sich jedenfalls reibungsloser gestaltet, wiewohl noch so manches zu wünschen sei. Es dürfe aber nicht wundernehmen, daß wir in administrativen Belangen in der kurzen Zeit von zwei Monaten, auf die der Staat Deutschösterreich in wenigen Tagen zurückblicken werde, noch nicht alle Schwierigkeiten überwunden haben. Die vielfach beklagten Mängel im Zusammenarbeiten erklären sich eben zum größten Teile daraus, daß die lokalen Stellen und Mittelinstanzen sich unter dem Zwange der Not häufig zu eigenem Handeln gezwungen gesehen hätten. Dies sei insbesondere bei der Abwehr innerer Unruhen, im Verpflegsdienste und bei vielen Maßregeln in Angelegenheit der Sachdemobilisierung wahrzunehmen gewesen. Bei den Kabinettsberatungen der letzten vier Wochen seien von Seite einzelner Ressortverwalter mehrfach Klagen über Unstimmigkeiten und mangelnde Folgeleistung der unteren Organe laut geworden. Diese Klagen seien sehr ernst; sie hätten gezeigt, daß die Zentralverwaltung in Fällen, in denen sie dem einen Lande zu Hilfe kommen wollte, außerstande gewesen war, dies zu tun, weil die hiezu jeweils erforderlichen Mittel von einem anderen Lande nicht bereitgestellt worden seien. Auch Unbotmäßigkeiten der Bezirkshauptmannschaften den Landesregierungen gegenüber, dann wieder der Gemeindeverwaltungen gegenüber den Behörden erster Instan; seien wahrzunehmen gewesen. Eine Fortdauer dieses Zustandes müßte naturgemäß zu einer allgemeinen Auflösung des Verwaltungsrates führen, was umso gefährlicher wäre, als wir infolge des Stillstandes zahlreicher Fabriken eine stetig steigende Arbeitslosigkeit zu gewärtigen haben. Diese habe wieder — das lehren uns auch die Erfahrungen des Krieges — eine Entwöhnung des Menschen von der Arbeit zur Folge. Die gegenwärtigen, allseits bekannten Verhältnisse hätten uns auch gezwungen, einem großen Teile der Bevölkerung den täglichen Unterhalt in der Form von Staatsgaben zuzuwenden. Wir werden noch — oder sind es vielmehr schon — gezwungen, an die Bevölkerung das tägliche Brot unter dem Selbstkostenpreise abzugeben, wodurch wir in eine allgemeine Defizitwirtschaft des Staates hineingetrieben werden würden. Die Staatsverwaltung hätte deshalb die vornehmste Pflicht, die Produktion wieder in Gang zu setzen, wieder Zucht in unser Volk zu bringen, diese aber nicht in dem alten Sinne des blinden Gehorsams, einer bedingungslosen Unterordnung unter die staatliche Gewalt, sondern in einer gefunden Art der freiwilligen Einordnung der Massen in eine Ordnung, die sie verstehen und zu schätzen wissen. Aber nur dann, wenn alle staatlichen Stellen selbst diese Zucht beobachten, wenn die Führenden vor allem selbst das Beispiel einer freiwilligen Einordnung in das Ganze geben, werden wir unserer Aufgabe gerecht werden, dann werden wir auch einer Katastrophe in staatsfinanzieller Hinsicht begegnen können. Die letztere Sorge belastet uns schwer. Eine fortschreitende Entwertung unserer Valuta müßte zur Folge haben, daß unsere Kriegsanleihe notleidend wird und daß wir dann mit einer schweren sozialen Erschütterung zu rechnen hätten, die zu bannen eben nur eine starke, geschlossene und einheitliche Verwaltung fähig sei. Diesfalls stehe alles auf dem Spiele. Wenn wir nun durch - 3 -eine zerrüttete Verwaltung und infolge unserer Uneinigkeit die einschlägigen Probleme nicht zu lösen vermöchten, dann wäre weiters auch die Gefahr einer feindlichen Besetzung in die Nähe gerückt, die uns jedes Eigenrecht entzöge. Das Problem unseres inneren Verwaltungsaufbaues sei also ein ganz außerordentlich wichtiges. Redner[]würde wünschen, daß die heutige Beratung von dem Gedanken geleitet sei, daß wir[]dazu berufen sind, die soziale Gemeinschaft aufrecht zu halten und uns vor der Arnarchie zu schützen. Ob es uns gelingen werde, können wir heute noch nicht wissen; eines aber sei unbestreitbar, daß und dieses Ziel dann nicht erreichbar wäre, wenn nicht alle führenden Stellen zusammenarbeiten; wohl ausgeschlossen sei hiebei die nach unseren Überlieferung allerdings am nächsten liegende Vorstellung der Herrschaft mit der starken Faust; wir hätten gar nicht die Möglichkeit, dieses Problem durch eine Diktatur von oben zu lösen. Daran denke innerhalb der Regierung niemand. Wir hätten alle umlernen müssen vom früheren § 14 auf ein Staatswesen, das auf der Selbstregierung aufgebaut sei. Diese könne jedoch nur von unten hinauf aufgerichtet werden. Die Selbstregierung setze voraus, daß alle Glieder des Ganzen sich freiwillig in die gegebenen Notwendigkeiten fügen, was nur durch fortwährende gegenseitige Verständigung und Beratung möglich erscheine. Dazu sollen diese Länderkonferenzen dienen. Hiebei sollen alle Mißverständnisse aufgeklärt werden, die zwischen den einzelnen Staatsämtern und den Landesregierungen aufgetaucht seien. Es solle ein regelmäßiger Ideenaustausch stattfinden, wobei auch alle Anregungen gehört und verwertet werden. Die Ländervertreter sollen weiters in die Kenntnis jener Motive und sachlichen Gründe gelangen, welche die Staatsämter bei Erlassung ihrer Anordnungen geleitet haben. Wenn nun das Kabinett der Staatssekretäre sich veranlaßt gesehen habe, in seiner letzten Sitzung eine Denkschrift über die Unstimmigkeiten in der Verwaltung, über die mangelnde Folgeleistungen in den Mittel- und Unterstellen auszuarbeiten, so mögen die Vertreter der Länder hierin nicht etwa eine Art feindseligen Aktes erblicken. Die Regierung hätte eine Verwaltung übernommen, die durchaus bürokratisch gewesen sei, die nunmehr auf die Selbstregierung umzustellen keineswegs leicht falle. Deshalb werde eben auch eine durchgreifende Verwaltungsreform durchgeführt werden müssen, die naturgemäß erst von der konstituierenden Nationalversammlung gesetzt werden könne. Für diese Verwaltungsreform aber müßten alle mittelbar und unmittelbar berufenen Faktoren bereits jetzt tätig sein, einerseits die Staatsämter, indem sie alles Mangelhafte klarlegen und Unträge zur Besserung stellen, anderseits aber auch die heutige Länderkonferenz, die der Zentralregierung wertvolles Material an die Hand geben soll; durch derartige Aussprachen mit den Vertretern der Länder wollen wir uns in den Besitz von viel Wissenswerten, von Ideen und Vorschlägen setzen, die wir zur Erreichung des angestrebten Zieles einer durchgreifenden Verwaltungsreform nicht entbehren können.

So möchte der sprechende Saatskanzler letzten Endes die heutige Konferenz ansehen. Er gehe von dem Gedanken aus, daß eben alles reformbedürftig sei und daß man sich nur durch eine gemeinsame Ausspache Klarheit über den künftig einzuschlagenden Weg schaffen könne.

Der Vorsitzende schreitet sohin an die Feststellung der Tagesordnung.

Hiezu meldet sich Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß zum Worte und ersucht, angesichts des umfangreichen, vom Staatsamte für Volksernährung vorzubringenden Beratungsmateriales um die Anberaumung einer abgesonderten Sitzung, an der auch Unterstaatssekretär Riedl und ein Vertreter des Staatsamtes der Finanzen teilzunehmen hätte. Dem Antrage wird zugestimmt und diese Besprechung für morgen, 9 Uhr - 4 -vormittags, im Staaksamte für Volksernährung anberaumt.

Landeshauptmann Dr. von Lodgman ersucht gleichfalls um die Festsetzung einer abgesonderten Beratung über Fragen politischer Natur rücksichtlich der von den Tschechoilowaken besetzten deutschen Siedlungzgebiete Deutschböhmens und des Sudetenlandes. Die Abhaltung dieser Beratung wird für einen der nächsten Tage zugesichert.

Vor Eingehen in die Tagesordnung gibt Landeshauptmann von Steiner namens der niederösterreichischen Landesregierung folgende prinzipielle Erklärung ab:

"Bevor auf die Erörterung der einzelnen Punkte der Tagesordnung eingegangen wird, möchte die niederösterreichische Landesregierung eine prinzipielle Erklärung abgeben.

Die Zusammenlegung der staatlichen mit der autonomen Verwaltung ist eine beschlossene Sache und ein Gebot der dringendsten Notwendigkeit, so daß davon nicht mehr wird abgegangen werden können.

Diese Zusammenlegung hat aber zur unerläßlichen Voraussetzung, daß die Kompetenzen der gesamtstaatlichen Zentralregierung von jener der Landesverwaltungen zweckentsprechend und scharf abgegrenzt werden.

Je genauer diese Abgrenzung zum Ausdruck kommen und je mehr sie dem Geiste einer modernen Verwaltung entsprechen wird, desto glatter und leichter wird sich der Verwaltungsdienst abwickeln und desto geringen werden die Kosten sein.

Einerseits werden die Landesverwaltungen sich jedes Eingriffes in die vernunftgemäß nur vom gesamtstaatlichen Standpunkte aus zweckmäßig zu erledigenden Fragen enthalten und die Zentralregierung bei der Durchführung von Maßnahmen solcher Art lokal unterstützen; anderseits aber wird wohl auch die Zentralregierung auf die vom alten Systeme beliebte, sogenannte „Zentralisation“ dort verzichten müssen, wo sie offenbar sinnlos und zweckwidrig ist.

Diese Zentralisation bestand nicht nur darin, daß die Ministerien von einer förmlichen Sucht befallen waren, die ungleichartigsten Verhältnisse um jeden Preis gleichförmig zu behandeln, sondern auch in einer oft lächerlichen Heranziehung des Entscheidungsrechtes in Bagatellsachen in die dritte Instanz.

Zudem hatte das alte System kein eigentliches Zentrum; jedes Ressort schuf sich vielmehr selbst eine zentralistische Verwaltung und trachtete, sich nach unten selbständige Landes- und Bezirksorgane zu schaffen. Auf diese Weise wären wir mit der Zeit dahin gelangt, in jedem Lande und in jedem Bezirke ebensoviele nebeneinander wirtschaftende Ämter zu haben als es Ressorte gab, was sowohl finanziell, als auch administrativ eine furchtbare Belastung beziehungsweise Bedrängung des Volkes bedeutete.

Die Revolution hat dem alten System ein Ende gemacht; wir erstreben alle nur eine gesunde Staatsreform; wir sind uns aber bewußt, daß diese Reform nur durch Vereinfachung, Verbesserung und Verbilligung, daß heißt durch eine vernünftige Dezentralisierung und eine stramme Konzentrierung der Verwaltungsagenden erreicht werden kann.

Diesem letzeren Prinzip ist durch die beschlossene Zusammenlegung der staatlichen mit der autonomen Verwaltung in den Ländern Rechnung getragen worden. Ehe diese Zusammenlegung aber tatsächlich durchgeführt wird, muß die finanzielle Frage eine definitive Lösung finden. Die alte staatliche Geldgebarung und Verrechnung können wir in die neue Landesverwaltung nicht übernehmen. Wir können nicht für jeden Heller, den wir ausgeben wollen, vorher bei, einem oder mehreren Staatsämtern die Bewilligung einholen, wie das jetzt geschieht und dann womöglich noch genau berechnen, wie hoch sich die Tangenten des staatlichen und des autonomen Dienstes an einer Ausgabe stellen.- 5 -

Zu welchen Vielschreibereien etwas derartiges führt, kann ich an der Hand von Akten, die mir bisher in der alten Statthalterei untergekommen sind, und von denen ich einen zur Illustration mitgebracht habe, beweisen. Nach unserer Ansicht wäre dem Lande entweder eine Pauschalsumme aus staatlichen Mitteln zu gewähren, die beiläufig dem Aufwand für die politische Verwaltung in dem letzten Friedensjahre entspräche, deren Verwendung aber zunächst nur der Kontrolle durch die Landesversammlung unterliegen dürfte; oder aber der Staat müßte dem Lande aus dem Ertrage der Staatssteuern einen prozentuellen Anteil direkt überweisen.

Eine andere, etwa dem alten System nachgebildete Lösung dieser Frage scheint uns ausgeschlossen.“

Staatskanzler Dr. Renner bemerkt hiezu, ein Eingehen in diese Erklärung würde eine umfangreiche Debatte zur Folge haben; dies sei heute aber nicht möglich, zumal sich mit diesem Gegenstande die konstituierende Nationalversammlung zu befassen haben wird. Es werde diesfalls auch eine Auseinandersetzung über alle die Gemeinden, Kreise und Länder berührenden Steuerfragen erfolgen müssen. Bevor diese nicht bereinigt seien, erscheine es ganz unmöglich, von dem gegenwärtig geltenden Rechte abzugehen. Redner bittet diesfalls Geduld zu haben. Es sei dies ein augenblicklicher Notstand, der sich aus den gegenwärtigen Verhältnissen ergebe.

Der Vorsitzende stellt nunmehr den Antrag, die Tagesordnung in der Reihenfolge der von den einzelnen Ressorts zur Beratung gestellten Punkte festzusetzen. Dem Antrag wird zugestimmt.

1. Regelung der Bezüge der Landeshauptleute und ihrer Stellvertreter

Der Staatskanzler führt aus, daß in den einzelnen Kronländern die Bezüge der Landeshauptmänner verschieden geregelt seien. Vorher hätten die Landeshauptmänner ihre Bezüge aus Landesmitteln bezogen. Dies werde bis auf weiteres auch künftig so gehalten werden müssen, weil der Landesfonds mit dem staatlichen Fonds noch nicht verschmolzen sei. Die Mitglieder der Landesregierungen seien aber nun an die Stelle der landesfürstlichen Behörden getreten. Sie hätten also angesichts dieser Doppelfunktion Anspruch auf Bezüge aus beiden Fonds. Es sei jedoch zweckmäßig, daß die Landeshauptmänner jetzt ihre Bezüge als Volksbeauftragte und nicht etwa als Beamte erhalten, zumal sie von den Körperschaften gewählt, nicht aber, wie in der früheren Zeit, von oben ernannt werden. Infolgedessen hätten ihre Bezüge von den Landesfonden gemäß dem Gesetze, das in der Nationalversammlung beschlossen wurde, ausgefolgt zu werden. Ein aliquoter Teil, etwa die Hälfte, sollte nun nachträglich aus dem staatlichen Fonds dem Landesfonds rückersetzt werden, wobei, wie schon erwähnt, von der Voraussetzung ausgegangen würde, daß der Landeshauptmann und seine Stellvertreter als Volksbeauftragte gelten, weshalb deren Bezüge nur durch die Landesvertretung beziehungsweise durch Schlußfassung des Landesrates bewilligt werden. Weiters wäre eine gewisse Einheitlichkeit in der Höhe der Bezüge herzustellen. Jedes Land sei zwar autonom, es wäre aber gewiß zweckmäßig, zwischen den Ländern selbst eine Übereinstimmung in dieser Hinsicht durch Vereinbarung zu erzielen.

Nachdem sämtliche Vertreter der Länder die bei ihnen bestehenden einschlägigen Verhältnisse geschildert haben, gibt der Vorsitzende seiner Anschauung dahin Ausdruck, daß für Niederösterreich etwas höhere Bezüge für die mittleren Länder die schon gegenwärtig erfolgten Beträge und für die kleineren Länder etwas niedriger gehaltene Beträge zur Festsetzung gelangen könnten; von diesen Beträgen würde dann die Hälfte auf den Staatsschatz zu übernehmen sein. Redner hält jedoch dafür, daß die Vereinigung dieser Frage nicht im Plenum, sondern in einer abgesonderten internen Besprechung der Landeshauptmänner untereinander unter Beiziehung eines - 6 -Vertreters des Staatsamtes der Fnanzen zur Ärttragung gelangen sollte. Hiebei würde auch die Frage der Amtswohnung zu bereinigen sein.

Landeshauptmannstellvertreter Dr. von Langenhan beantragt, daß das Staatsamt der Finanzen einen bestimmten Betrag, und zwar die Hälfe der Bezüge der bisherigen Landeschefs (Statthalter, Landespräsidenten) beziehungsweise deren Stellvertreter (Statthaltereivizepräsidenten, Hofräte) in das Budget für Zwecke der Bezüge der Landeshauptmänner und deren Stellvertreter einzustellen, es aber sonft den einzelnen Ländern überlassen möge, die weiteren, vom Lande selbst aufzubringenden Bezugstangenten im eigenen Wirkungskreis festzusetzen. Dieser Antrag gelangt mit dem Beifügen zur Annahme, daß die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Besprechung der Landeshauptmänner im Anschlusse an die gegenwärtige Sitzung abzuhalten ist.

2. Eingreifen der einzelnen Länder in die auswärtige Politik

Staatssekretär Dr. Bauer verweist auf die in den einzelnen Ländern zutage tretenden Neigungen, auch auf dem Gebiete der auswärtigen Politik selbständig vorzugehen und mit fremden Staaten in Verhandlungen einzutreten. Derartige Verhandlungen würden, soferne sie aus unabweisbarer Notwendigkeit geführt werden, natürlich keiner Anfechtung unterliegen. Es seien damit aber außerordentlich schwere Gefahren für die Gesamtregierung verbunden, zumal wir uns gegenüber dem Auslande in einer äußerst schwierigen Lage befinden. Dieses sei sich darüber nicht klar, ob wir überhaupt lebensfähig sind. Dies habe zur Folge, daß wir keinen Kredit genießen, nicht bloß in finanzieller, sondern auch in poltischer Hinsicht. Man verhandle mit uns nicht, weil man eben nicht wisse, wer hinter uns stehe und ob wir unsere Zusagen auch zu erfüllen vermögen. Diee Tatsache mache jede äußere Politik ungemein schwer. Dazu komme, daß eine auswärtige Politik naturgemäß nicht ohne Informationen über die Strömungen im Ausland und über das Gegenspiel der verschiedenen Kräfte gemacht werden könne. An diesen Informationen fehle es der Provinz begreiflicherweie völlig; sie könne daher nicht beurteilen, welche Konsequenzen sich aus irgend einer Äußerung beziehungsweise aus spontan eingeleiteten Verhandlungen ergeben. Der sprechende Staatssetretär sei überzeugt, daß die Landeshauptmänner zweifellos im bestem Glauben handeln, ihre fallweise abgegebenen Äußerungen über Angelegenheiten außenpolitischer Natur aber hätten durch die Verwertung, die sie in der Ententepresse gefunden, sehr nachteilig gewirkt. Es sei daher eine unbedingte Notwendigkeit, daß die auswärtige Politik grundsätzlich Staatssache bleibe und daß sich die Landesregierungen vorher mit dem Auswärtigen Amte ins Einvernehmen setzen, bevor sie irgendwie selbständig vorgehen. Wie immer die künftige Staatsform sein werde, selbst wenn an eine über den üblichen Begriff des Wortes Autonomie weit hinausgehende föderative Ausgestaltung geschritten werden sollte, werde die auswärtige Politik nach der Meinung des sprechenden Staat-sekretärs doch immer einheitlich geführt werden müssen.

Wirtschaftskommissär Dr. Eisler stellt anknüpfend an die Ausführungen des Vorredners die Bitte an das Staatsamt für Äußeres, bei den diesfalls in Frage kommenden Lande-sregierungen Exposituren zu schaffen, welche eine Art von Verbindungsdienst der Landesregierungen mit Wien aufrechterhalten und als Organ des Auswärtigen Amtes in den sich fast täglich ereignenden Vorfällen außenpolitischer Natur intervenieren sollen. Mit einem solchen Verbindungsdienste wäre nicht nur eine Entlastung der Landesregierungen, sondern auch die Voraussetzung für eine einheitliche Regelung aller einschlägigen Fragen gegeben.

Landeshauptmannstellvertreter Dr. Freiherr von Sternbach weist auf mehrere Einzelfälle hin, durch die die Landesregierung in Innsbruck gezwungen gewesen- 7 -wäre, unmittelbar mit Italien in Verhandlungen einzutreten. Die Tiroler Landesregierung fühle sich durch die vom Staatssekretär des Äußern nur ganz allgemein erwähnten Vorkommnisse nicht getroffen. Was aus gewissen Äußerungen privater Personen die Journalistik gemacht habe, dafür könne die Landesregierung nicht verantwortlich gemacht werden. Das Wort von der Selbständigkeit Tirols sei jedenfalls vorläufig nur als eine gewisse Plattform für die Wahlen aufzufassen. Redner bitte den Vorredner um eine Mitteilung darüber, ob die Verhandlungen des Landes Tirol mit der Schweiz nicht weiter geführt werden sollten; die selbständige Belieferung Tirols und Vorarlbergs werde auch von der Entente, und zwar aus reinen Transportgründen ins Auge gefaßt. Die von Dr. Eisler beantragte Errichtung von Exposituren halte Redner[]für bedenklich. Es würden landfremde Leute in die Provinz entsendet werden und spreche übrigens auch die Tatsache, daß zwischen zwei miteinander bereits bekannten Personen Verhandlungen leichter zu führen seien, als zwischen einander völlig fremden Personen, gegen diesen Antrag.

Landeshauptmannstellvertreter Preußler führt aus: das Land Salzburg hätte sich immer auf den Staudpunkt Deutschöfterreichs gestellt und den Standpunkt der Reichseinheit vertreten.

Landeshauptmann Dr. Lemisch stellt fest daß auch das Land Kärnten stets an diesem Standpunkte festghalten habe, trotzdem ihm aus Verhandlungen mit den Italienern, die ihm angeboten worden seien, bedeutende Erfolge hätten erwachsen können. Die Sonderbestrebungen der einzelnen Länder, darunter auch Kärntens, seien jedenfalls nicht ernst zu nehmen. Die von Kärnten selbständig eingeleiteten Sonderverhandlungen mit der Schweiz in Ernährungsangelegenheiten seien jedenfalls nur von geringfügiger Bedeutung gewesen.

Wirtschaftskommissär Dr. Wutte teilt mit, daß das Land Steiermark zuerst den Kompensationsverkehr eingeleitet habe und deshalb auch zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt gewesen sei. Nach der nunmehrigen Zentralisierung der Wirtschaftspolitik durch das Warenverkehrsbureau beziehungsweise nach erfolgter Errichtung der Filialen dieses Bureaus werde aber nunmehr ein einheitliches Zusammenarbeiten beobachtet werden müssen. Redner ersucht, daß auch die Länder Tirol und Kärnten sich diesem Warenverkehrsbureau unterordnen. Es mögen dann aber auch die Sonderbestrebungen Wiens fallen gelassen werden.

Unterstaatssekretär Riedl macht auf die großen Gefahren einer separatistischen Kompensationspolitik aufmerkam, die unfehlbar zu den größten Hemmungen auch im Inlande führen müsse, da kein Land Deutschöfterreichs allein alle seine Bedürfnisse selbständig decken könne und immer wieder von anderen Ländern abhängig sei. Mehr denn je wären heute alle Länder des Staates auf die gegenseitige Aushilfe angewiesen. Durch eine solche falsche Wirtschaftspolitik würde man sich aber nur selbst schaden und den letzten Rest an Produktionskraft systematisch zugrunde richten.

Staatssekretär Dr. Bauer reflektiert auf die einzelnen Ausführungen der Vorredner und betont vor allem, daß die Stadt Wien gegenüber den Ländern keine besonderen Vorrechte habe. Ihr Hervortreten bei den letzten Verhandlungen über Lebensmittelzuschübe aus der Schweiz und den Ententeländern sei lediglich aus verhandlungstechnischen Gründen notwendig gewesen, da die Entente, wie Redner schon bemerkt habe, den Staat Deutschösterreich zur Zeit noch nicht anerkenne. Die Sonderbestrebungen einzelner Länder führe er für seine Person gewiß auf das richtige Maß zurück; sie würden jedoch vom Auslande leider ernst genommen und zumindest publizistisch in einer uns überaus schädlichen Weise verwertet. Der sprechende Staatssekretär müsse daher neuerlich die Bitte stellen, derartigen Sonderbestrebungen entschiedenst entgegenzutreten und insbesondere in offi- - 8 -ziellen Kundgebungen und Äußerungen sich die größte Reserve aufzuerlegen, damit Mißdeutungen im Auslande verhindert werden. Was die Frage der Expositurerrichtung anbelangt, so sei er dieser schon einmal in einem früheren Zeitpunkte angeschnittenen Frage zuerst sympathisch gegenübergestanden, doch befürchte er jetzt, daß eine solche Einrichtung zu Kompetenzeinschränkungen der Landesregierungen oder aber zu Reibungen führen werde. Sollte von einzelnen Ländern die Entsendung einer derartigen Vertrauensperson des Außenamtes dennoch verlangt werden, würde er das Entsprechende verfügen und ersuche er um einschlägige Anträge. Vieles ließe sich ja auch, wie die Erfahrung lehre, im telephonischen Wege regeln.

Unterstaatssekretär Riedl stellt zur Erwägung, ob es nicht wünschenswert wäre, daß von den Landesregierungen die Betonung des Gedankens der Reichseinheit in sollener Form in die Öffentlichkeit gebracht werde. Was unverantwortliche Personen der Presse übergaben, werde bedauerlicherweise wahllos veröffentlicht; nunmehr sollten die verantwortlichen Faktoren in positivem Sinne zum Wohle des Staates gleichfalls die Öffentlichkeit und damit das Ausland informieren.

Staatssekretär Dr. Bauer kommt schließlich noch auf die im Zuge der Debatte erwähnte, von den Südslawen beobachtete Taktik zu sprechen und erwähnt, daß der jugoslawische Staat eine diplomatische Vertretung Deutschösterreichs nicht zulasse und konsequenterweise auch seine Vertreter in Wien bloß als Konsularagenten bezeichne. Jedenfalls habe er nicht im Sinne, einen Vertreter Deutschöfterreichs nach Laibach zu schicken, sondern im Möglichkeitsfalle nur nach Belgrad oder Agram. Den Wunsch Steiermarks, nach Entsendung einer Vertrauensperson des Auswärtigen Amtes nach Graz, nehme er zur Kenntnis und gewärtige weitere Mitteilungen der Landesregierung über die allenfalls auszuwählende Person.

Der Vorsitzende konstatiert abschließend, es sei im Laufe der Debatte volle Übereinstimmung in der Auffassung zutage getreten, daß in allen Fragen, welche unsere Stellung als Ganzes gegenüber dem Auslande betreffen, die ausschließliche Führung dem Staatsamte des Äußern zukomme. Es werde zwar nicht immer zu vermeiden sein, daß von einer unteren Stelle im Wege der Selbsthilfe (wie in Kärnten) vorgegangen oder daß ein Abkommen lokaler Natur mit dem Außenstaate getroffen werden müsse. Dies werde jedoch künftighin immer nur nach eingeholter Genehmigung des Staatsamtes des Äußern zu erfolgen haben. Es sei auch zur Erwägung gestellt worden, den Zusammengehörigkeitsgedanken in solenner Form zu proklamieren und der Presse zu übermitteln.

3. Vorgehen einiger Landesregierungen bei der Repatriierung von Flüchtlingen und bei der Einstellung der Flüchtlingsunterstützungen.

Unterstaatssekretär Marchl führt aus, daß mehrere Landesregierungen und sonstige politische Unterbehörden ohne Einvernehmen mit dem Staatsamte des Innern Flüchtlinge repatriiert beziehungsweise ihnen die Unterstützungen eingestellt hätten.

Daraus wären der Zentralregierung insoferne Schwierigkeiten erwachsen, als in den Gesandtenkonferenzen Vertreter der Teilstaatsregierungen gegen ein derartiges Vorgehen protestiert und Repressalien angedroht hätten. Übrigens habe das Staatsamt des Innern gleich vom Beginne seiner Tätigkeit an mit allen Mitteln die Ermöglichung der ehesten Repatriierung der Flüchtlinge angestrebt und in dieser Hinsicht auch gewiß begrüßenswerte Erfolge erzielt.

Über Aufforderung des sprechenden Unterstaatssekretärs berichtet sodann Sektionsrat Dr. Montel über das Ergebnis der bisher mit den einzelnen Teilstaatsregierungen in der Frage der Repatriierung gepflogenen Verhandlungen, denen zufolge die Repatriierung der italienischen Flüchtlinge voraussichtlich mit 10. Jänner d. J. und der südslawischen Flüchtlinge voraussichtlich mit15. Jänner d. J. beendet sein werde. Mit diesem Zeit- - 9 -punkte werde auch die Auszahlung von Unterstützungen an diese Kategorie von Flüchtlingen eingestellt werden können. Bezüglich der jüdischen Flüchtlinge seien Verhandlungen mit der polnischen, ukrainischen und ungarischen Regierung, mit letzterer wegen des Durchtransportes durch Ungarn, noch im Zuge. Bevor noch dem Staatsamte des Innern ein direkter Verkehr mit den italienischen Besetzungskommanden möglich gewesen sei, hätte die Landesregierung in Graz mit dem Gouverneur in Triest Verhandlungen gepflogen und auf diese Weise die Repatriierung der küstenländischen Flüchtlinge ermöglicht; den damit angebahnten Weg habe das Staatsamt des Innern mit Erfolg benützt.

Landeshauptmannstellvertreter Dr. Freiherr von Sternbach schildert die überaus beklagendwerte Konsequenz, die das allzu rasche Abschieben italienischer Flüchtlinge nach Südtirol für die künftige Zugehörigkeitsfrage der deutschen Gebiete Südtirols zu Deutschösterreich zur Folge haben werde. Die Flüchtlinge seien in die Südtiroler deutschen Orte gelangt, hätten sich dortselbst — vermutlich über Weisung der Italiener — niedergelassen und müssen nun auf Befehl der italienischen Besatzung von den Gemeinden bei der diesen aufgetragenen Volkszählung als ortsansässig bezeichnet werden. Daß dies bei der künftigen Friedenskonferenz, die über das Schicksal dieses Landesteiles zu entscheiden haben werde, zu Ungunsten Deutsch Südtirols verwertet werden wird, liege auf der Hand.

Sektionsrat Dr. Montel bemerkt hiezu, daß diese Maßnahmen allerdings, da die Repatriierung über Tunsbruck erfolgen mußte, eine wesentliche Belastung Tirols bedeuten, aber leider nicht zu vermeiden gewesen seien, weil die außerordentlichen Approvisionierungsschwierigkeiten Deutschösterreichs sowie das feindselige Verhalten der Flüchtlinge deren eheste Repatriierung als unumgänglich notwendig erschienen ließ. Die einzelnen Konzentrationslager hätten bereits in gefährlichster Weise revoltiert und beispielsweise die italienischen Lager in Braunau und Mitterndorf sich offen als italienische Republik erklärt.

Wirtschaftskommissär Dr. Eisler konstatiert, daß die aus Steiermark abtransportierten italienischen Flüchtlinge nahezu ausnahmslos nach Triest abgeschoben worden seien, sie daher die Tiroler Verhältnisse nicht mitverschuldet hätten. Eine andere Flüchtlingsfrage sei jedoch gegenwärtig aktuell. Es habe den Anschein, als ob ein starker Zustrom deutscher Volksangehöriger, die im slowenischen Gebiete Steiermarks und Krains ihren ordentlichen Wohnsitz hatten und jetzt von jugoslawischen Behörden — gewöhnlich von den Gemeindevorstehern selbst — ausgewiesen werden, zu erwarten sei. Aller Mittel bar, flüchten diese Leute in die deutschen Gebiete Steiermarks, insbesondere auch nach Graz. Diesfalls wären Weisungen des Staatsamtes des Innern ebenso erwünscht wie dringlich. Die Landesregierung hätte sich zunächst damit geholfen, die bisher noch in geringer Anzahl Eingelangten nach Wagna zu dirigieren. Es müsse jedoch sichergestellt werden, wer diese Leute zu erhalten habe und was in der Zukunft mit ihnen zu geschehen hätte, ob auf diese Personen das übrigens abänderungsbedürftige Flüchtlingsschutzgesetz Anwendung zu finden habe oder welche sonst notwendigen Vorkehrungen für die Versorgung dieser Personen beziehungsweise für die Ermöglichung ihrer Belassung an den bisherigen Wohnstätten getroffen worden seien.

Unterstaatsfetretär Marchl und Sektionsrat Dr. Montel geben den einschlägigen Standpunkt des Staatsamtes des Innern bekannt. Darnach finde das Flüchtlingsschutzgesetz nur auf die in Deutschösterreich befindlichen deutschen Kriegsflüchtlinge Anwendung, doch könnten die von der steiermärkischen Landesregierung bezeichneten Personen im allgemeinen als solche unter das Gesetz fallende Flüchtlinge mangels des Kriteriums „Kriegsflüchtlinge“ nicht angesehen werden. Als - 10 -Kriegsflüchtlinge seien vielmehr nur Personen aufzufassen, welche seinerzeit aus dem Kriegsgebieten geflohen und in die Unterstützung aufgenommen worden seien oder jetzt vor der feindlichen Besatzung, also zum Beispiel im Süden vor der Besetzung durch die Italiener flohen. Personen, welche aus dem slowenischen Gebiete ausgewiesen werden oder freiwillig fliehen, seien also nicht als Kriegsflüchtlinge, sondern als politische Flüchtlinge anzusehen, die schon deshalb in die Flüchtlingsfürsorge nicht aufgenommen werden können, weil anderenfalls diese Fürsorge auch den aus ungarischem oder tschechoflowakischem Gebiete zuströmenden Deutschen gewährt werden müßte und infolge des dadurch gebotenen Anreizes zur Übersiedlung nach Deutschöfterreich sicherlich eine außerordentlich großen Umfang annehmen würde. Für diese Kategorie von Flüchtlingen müßten daher außerhalb des Rahmens der staatlichen Flüchtlingsfürsorgeaktion und vermutlich vom Staatsamte des Äußern vor allem in der Richtung Vorsorge getroffen werden, daß diesen Personen der Verbleib in ihrer bisherigen Heimat trotz Besetzung durch die Slawen ermöglicht werde.

Zu der nebenbei gemachten Bemerkung der Vertreter der steiermärkischen Landesregierung, in Wien werde gegen den Zuzug neuerlicher Flüchtlinge gar nichts veranlaßt, berichtet Sektionsrat Dr. Montel, daß schon seit dem Jahre 1914 weitgehende Maßnahmen zur Hintanhaltung des Flüchtlingszuzuges getroffen worden seien, indem im Wege des vormaligen Eisenbahnministeriums die Ausstellung von Fahrkarten aus Orten Galiziens nach Wien und weiters die Ausstellung von Pässen nach Wien untersagt worden sei; auch sei damals ein Kontrolldienst in gewissen Einbruchstationen, wie Marchegg, Gänferndorf, Prerau, Ungarisch-Hradisch; Bruck a. d. Leitha usw. organisiert worden, der unbemittelte Flüchtlinge von Wien abhalten sollte, und diesen Zweck auch erreicht habe. Alle diese Maßnahmen seien heute aber undurchführbar. Nichtsdestoweniger befasse sich das Staatsamt des Innern ernstlich mit der Frage der Hintanhaltung des Flüchtlingszuzuges sowie der Entfernung von in Wien aufhältlichen Personen, die daselbst keinem ordentlichen Erwerb nachgehen beziehungsweise auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind.

Landeshauptmann von Steiner macht auf das unerhörte Verhalten der in Wien anwesenden Vertreter der russischen Sowjetregierung aufmerksam, die erwiesenermaßen namhafte Geldmittel unter der kommunistischen Partei verteilen und mit allen Mitteln dahin streben, Ruhestörungen in Wien hervorzurufen. Er bitte die beteiligten Resforts, dieser Angelegenheit ein besonderes Augenmerk zuzuwenden.

Der Vorsitzende unterbricht sodann die Verhandlung um 1 Uhr nachmittags.

Der Vorsitzende nimmt die Verhandlung um 1/2 4 Uhr nachmittags wieder auf.

In Fortsetzung der Beratung über Flüchtlingsangelegenheiten kommt Unterstaatssekretär Marchl auf mehrfache Kompetenzüberschreitungen einzelner Landesregierungen bezüglich der Verwendung von Flüchtlingsfürsorgeeinrichtungen zu sprechen. Es seien von einigen Landesstellen die Weisungen des Erlasses des Ministeriums des Innern vom 24. Jänner 1918, 3. 80.453/17, und die analogen telegraphischen Anordnungen des Staatssekretärs des Innern vom 8. November 1918, wonach die Verwertung der Flüchtlingsfürsorgeeinrichtungen ausschließlich dem Ministerium beziehungsweise dem Staatsamte des Innern vorbehalten bleibe, völlig mißachtet worden. Dies habe eine bedeutende Schädigung des Staatsschatzes mit sich gebracht und sei auch mit der Funktion der deutschöfterreichischen Regierung als Treuhänder hinsichtlich aller auf ihrem Gebiete befindlichen, dem vormaligen Gesamtstaate gehörigen Sachgüter unvereinbar. Die Unterbehörden seien aber nicht nur in der Verwertung - 11 -Dieser Güter eigenmächtig vorgegangen, hätten es auch unterlassen, wenigstens über die vollzogene Tatsache unter Angabe der Gattung, der Menge und des Wertes abgegebener Waren, über die einzelnen Umstände der Abgabe, den erzielten Erlös und dergleichen zu berichten; auch hätten mehrere Landesregierungen trotz wiederholter Urgenzen die Inventare über die Flüchtlingslager noch nicht vorgelegt. Das Staatsamt des Innern habe angesichts dessen die Vollzugsanweisung vom 14. Dezember 1918, St. G. BI. Nr. 102, betreffend die Verwaltung und Verwertung der Sachgüter der Flüchtlingsfürsorge, erwirkt. Der sprechende Unterstaatssekretär führt diesfalls einzelne konkrete Fälle an, so die telegraphische Anzeige des niederösterreichischen Landeshauptmannes vom 6. November 1918, derzufolge er sämtliche in Niederöfterreich befindlichen Flüchtlingslager samt Vorräten zu Gunsten des Landes beschlagnahmt habe, was zur Folge hatte, daß auch verschiedene Volksräte und Gemeinden mit größerem oder geringerem Erfolge den Versuch unternahmen, die staatlichen Flüchtlingslagerverwaltungen außer Funktion zu setzen, um sich ihrer Vorräte zu bemächtigen. Besonders kraß sei diese Erscheinung im Flüchtlingslager Oberhollabrunn zu Tage getreten, woselbst sich die Gemeinde mit Hilfe von Bewaffneten nicht nur der ihr vom Landeshauptmanne zugestandenen 100 Waggons Brennholz bemächtigte, sondern schätzungsweise weitere 280 Waggons verschiedenen Brennmaterials, Vieh usw. abtransportierte und weit unter den staatlichen Gestehungskosten an einzelne Abnehmer verkaufte, wodurch dem Staate ein Schaden von annähernd 1/2 Million Kronen erwachsen sei.

In Salzburg würden von verschiedenen Kommissionen ganz eigenmächtig und ohne staatliche Kontrolle Sachgüter der Flüchtlingsfürsorge veräußert; so seien bedeutende Mengen an Bekleidungswaren, Schuhen und sonftigen Waren unentgeltlich an vormalige Militärpersonen abgegeben worden.

In Steiermark habe es die früsere Statthalterei und auch die jetzige Landesregierung trotz vielfacher Urgenzen unterlassen, die Inventare über die Flüchtlingsfürsorgeeinrichtungen vorzulegen und zu berichten, welche Vorräte ohne Genehmigung des Ministeriums beziehungsweise des Staatsamtes des Innern abgegeben worden sind.

Unterstaatssekretär MarchI faßt zum Schlusse seine Ausführungen dahin zusammen, daß die Landesregierungen umgehend genaue Daten über die erfolgte Abgabe von Sachgütern der Flüchtlingsfürsorgeaktion zu liefern haben, weiters daß eine genaue Inventarisierung sämtlicher Sachgüter vorgenommen und diese sowie die Pläne der Lager und die Verwertungsprogramme bezüglich der Lager und sonstiger Flüchtlingsfürsorgeinstitutionen dem Staatsamte des Innern vorgelegt werden. Landeshauptmann von Steiner tommt auf das Flüchtlingslager in Oberhoflabrunn zu sprechen, woselbst sich ebenso wie in Gmünd die Flüchtlinge die dort vorhandenen Bedarfsgegenstände eigenmächtig angeeignet hätten; deren Beschlagnahme wäre demnach nur zur Sicherung der Vorräte erfolgt.

Landeshauptmannstellvertreter Preußler gibt bekannt, daß auch bezüglich des Landes Salzburg die Sache anders stehe als Unterstaatssekretär Marchl dargelegt hätte. Das kleine Land Salzburg wäre allen durchflutenden Massen wie kaum ein zweites ausgeliefert gewesen; dadurch sei die Gefahr einer Katastrophe noch größer geworden als in Niederösterreich. Es sei von den verantwortlichen Faktoren Tag und Nacht gearbeitet worden, um nicht alles in Flammen aufgehen zu lassen. Unter großen Mühseligkeiten sei das Staatsgut dieser Art gerettet worden. Um die Bevölkerung zu beruhigen, hätte sich die Landesregierung entschlossen, verschiedene Bedarfsgegenstände (Schuhe, Kleider u. dgl.) an die Gemeinden zur Verteilung zu bringen. Die Staatsämter hätten diese Verteilung nachträglich auch genehmigt.

- 12 -Sektionsrat Dr. Montel bemerkt über Aufforderung des Unterstaatssekretärs Marchl zunächst, daß es sich dem Staatsamt des Innern nicht darum handle, über die Vergangenheit zu richten, sondern um Grundsätze über das Verfahren in der Zukunft aufzustellen; das Staatsamt des Innern stehe auf dem Standpunkt, daß die im Rahmen der staatlichen Flüchtlingsfürsorgeaktion beschafften Sachgüter Eigentum des vormaligen Gesamtstaates beziehungsweise der jetzigen Teilstaaten seien, vom Staatsamte des Innern als Treuhänder verwaltet werden und nicht ohneweiters einer anderen als der ursprünglich bestimmten Verwendung zugeführt werden dürfen. Nichtsdestoweniger halte sich das Staatsamt des Innern für berechtigt und verpflichtet, diese Sachgüter abzugeben:

  • 1.wenn sie nur auf diese Weise vor Plünderungen u. dgl. geschützt werden können, ferner
  • 2.wenn einzelne Waren einer besonderen Entwertung unterliegen,
  • 3.wenn solche Waren im öffentlichen Interesse etwa für bestimmte Berufskategorien zwecks Aufrechterhaltung öffentlicher Betriebe (z. V. Eisenbahner Staatsangestellte) unumgänglich benötigt werden oder
  • 4.wenn es sich um die Durchführung von Notstandsaktionen, also um wichtige charitative Masnahmen handelt.

Die allfällige Abgabe der Sachgüter in allen solchen Fällen könne jedenfalls auch vor den Teilstaatsregierungen gerechtfertigt werden; diese Abgabe müsse aber dann entgeltlich erfolgen und genaue Daten über die Umstände der Abgabe (Menge, Preis, Abnehmer usw.) der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden.

Aus den Erörterungen der Gesandtenkonferenz scheine hervorzugehen, daß einzelne Teilstaatsregierungen vermutlich bereit wären, Warenbestände, die bei uns nur zu niedrigsten Preisen angebracht werden könnten, zu höheren Preisen abzunehmen. Abgesehen davon, daß eine solche Abnahme sicherlich nicht gegen Barzahlung, sondern nur gegen Verrechnung erfolgen würde, habe es das Staatsamt des Innern bisher nicht für angebracht gehalten, selbst solche Angebote zu machen beziehungsweise auf solche Angebote einzugehen, weil alle diese Sachgüter zwar gemeinsames Gut, gleichzeitig aber auch ein Faustpfand für Deutschöfterreich darstellen, welches dieses Pfand so lange nicht abgeben dürfe, als sich nicht auch die anderen Teilstaatsregierungen bezüglich der auf ihrem Gebiete befindlichen Sachgüter vorbehaltslos gleichfalls auf den Standpunkt der Gemeinsamkeit stellen.

Zu den Ausführungen der Vertreter der Landesregierungen in Salzburg und Steiermark, wonach die teilweise auch unentgeltliche Abgabe der Vorräte der Flüchtlingslager in Grödig und Wagna bei Leibnitz wegen der Anfangs November stattgefundenen allgemeinen Volksbewegung sofort, ohne Einholung irgend einer Ermächtigung und ohne Kontrolle unvermeidlich gewesen sei, bemerkt Sektionsrat Montel, daß es nunmehr eine selbstverständliche Verpflichtung der Landesregierungen sei, über diese vollzogene Tatsache erschöpfend zu berichten, Inventare, Pläne u. dgl. sofort vorzulegen. und insbesondere auch hinsichtlich der Frage der künftigen Verwertung der Flüchtlingslager einvernehmlich mit dem Staatsamte des Innern vorzugehen, welche sich die Genehmigung der gegenständlichen Projekte vorbehalten müsse. Die ausschließliche Verwertung durch die Landesregierungen allein wäre auch deshalb unzulässig, weil in den einzelnen Ländern nicht beurteilt werden könne, ob die in ihrem Gebiete nicht — oder minderverwertbaren Objekte nicht etwa in anderen Ländern eine bessere Verwertung finden könnten. Wenn jedes Land auf dem Standpunkte stehen würde, daß die in seinem Gebiete befindlichen Sachgüter der Flüchtlingsfürsorge dem Lande allein zukommen sollen, so würde - 13 -beispielsweise Steiermark aus den in Wien vorhandenen reichen Vorräten der Bekleidungsstelle des Staatsamtes des Innern gar nichts zu bekommen haben.

Der Vorsitzende resumiert, es wäre im Gegenstande eine Übereinstimmung in der Auffassung darüber zutage getreten, daß bezüglich der Vergangenheit keine Rekriminationen zu erheben, daß hingegen jene Fälle, in denen Flüchtlingsfürsorgeeinrichtungen einzelnen Gemeinden übergeben wurden, nunmehr ehestens dem Staatsamt des Innern bekanntzugeben und Vorsorgen für eine genaue Verrechnung zu treffen seien. Aus der Debatte sei weiters hervorgegangen, daß kein klarer Unterschied zwischen den Beständen der in den Flüchtlingslagern und der in militärischen Anstalten vorhandenen Sachgüter gemacht worden wäre. Dieser Unterschied sei schon deshalb von Wichtigkeit, weil sich der mit der tschechoslowakischen Regierung abgeschlossene Vertrag nur auf die Sachdemobilisierungsgüter, nicht aber auch auf die in Flüchtlingslagern befindlichen Güter beziehe. Nun sei der Wunsch ausgesprochen worden, daß diese Angelegenheiten endlich in Ordnung kommen. Zu diesem Behufe müßten die Lager gesichert, die Vorräte an einem bestimmten Stichtage erfaßt werden. Die Inventarverzeichnisse wären dem Staatsamt des Innern vorzulegen. Den Landesregierungen wäre die Freiheit der Handlung zu geben, sie müßten aber die entsprechenden Verwertungsprogramme dem Staatsamt des Innern zur Genehmigung vorlegen. Über eine Anfrage, ob oder inwieweit die Sachgüter aus den Flüchtlingslagern mit Kriegsanleihe bezahlt werden können, stellt der Vorsitzende fest, daß diesbezüglich seitens der Finanzverwaltung keinerlei Zusicherung gemacht worden sei.

4. Jugendfürsorge, Sozialversicherung, Kriegsbeschädigtenfürsorge.

Staatssekretär Hanusch teilt zum Gegenstande folgendes mit:

a) Der Landeshauptmann von Steiermark habe verfügt, daß die Arbeiten auf dem Gebiete der Jugendfürsorge, die bisher bei der Statthalterei (Landesregierung) geführt wurden, mit den dem Landesausschusse (Landesrat) obliegenden Arbeiten in einer und derselben Abteilung zu vereinigen seien.

Diese Vereinigung, die vollständig dem Gedankengange des an sämtliche Landeschefs ergangenen Erlasses des Ministeriums für soziale Fürsorge vom 3. September 1918, 3. 15.897, entspreche und überdies die bisher vielfach so störende und hemmende Verteilung der Jugendfürsorgesachen zwischen Staats- und Landesverwaltung beseitige, werde auch den übrigen Ländern zur Nachahmung empfohlen. Bei diesem Anlasse sollte auch in der antonomen Verwaltung die vielfach wahrnehmbare Bearbeitung von Jugendfürsorgeangelegenheiten in verschiedenen Referaten (z. B. Anstaltsfürsorge getrennt von der offenen Fürsorge) abgestellt werden. Besonders in Niederösterreich empfehle sich die Vereinigung der gesamten Jugendfürsorgeangelegenheiten einschließlich des Anstaltsbetriebes bei der Hauptstelle der Landesberufsvormundschaft.

b) Durch Vollzugsanweisungen seien besondere Unfallversicherungsanftalten und Landesstellen der Allgemeinen Pensionsanstalt für Angestellte in Reichenberg für Deutschböhmen und in Troppau für das Sudetenland errichtet worden. Die Unfallversicherungsanstalten hätten am 1. Jänner d. J. ihre Wirksamkeit beginnen sollen.

Die Besetzung von Reichenberg und von Troppau durch die Tschechen werde nun Verfügungen hinsichtlich der erwähnten beiden Institutionen erforderlich machen, da anzunehmen sei, daß die tschechische Regierung eine ungestörte Tätigkeit derselben nicht zulassen werde. Welche Maßnahmen zu treffen sein werden, lasse sich im gegenwärtigen Augenblicke noch nicht beurteilen. Es wäre aber erwünscht, diese Angelegenheit zum Gegenstände einer Aussprache mit den beiden Landeshauptmännern zu machen. In gleicher Weise wäre auch mit den Landes- - 14 -hauptmännern von Niederösterreich und Oberösterreich die Frage der Durchführung der Unfallversicherung und der Pensionsversicherung in den ihren Gebieten angegliederten Teilen Südmährens und Südböhmens zu besprechen.

c) Die steiermärkische Landeskommission zur Fürsorge für heimkehrende Krieger habe mit der Begründung, daß sie seit dem Rücktritte des Statthalters keinen Vorsitzenden hat, das Ersuchen um die Ernennung eines solchen gestellt.

Bei der Landeskommission zur Fürsorge für heimkehrende Krieger in Troppau scheinen noch Zweifel darüber zu obwalten, ob dem Landeshauptmann oder dem Landesverweser die Funktion des Vorsitzenden der Landeskommission zukomme.

Da möglicherweise auch in anderen Ländern Zweifel darüber bestehen, wer als Vorsitzender der Landeskommission zu fungieren habe, werde festgestellt, daß gemäß § 4 der Grundsätze der Fürsorgeaktion für heimkehrende Krieger den Vorsitz in der Landeskommission der „Chef der politischen Landesbehörde oder der von ihm bestellte Stellvertreter“ führt und daher mit dieser Funktion ipso jure mit dem Rücktritte des Statthalters — ohne daß eine Ernennung erforderlich gewesen wäre — der Landeshauptmann als jetziger Chef der politischen Landesbehörde oder der von ihm bestimmte Stellvertreter betraut erscheine.

d) In der Invalidenfrage teilt der sprechende Staatssekretär schließlich mit, daß ein einschlägiges Gesetz vor einigen Tagen ausgearbeitet worden sei. Es werde demnächst in einer zwischen-staatsamtlichen Konferenz durchberaten werden, worauf es der konstituierenden Nationalversammlung bei deren Zusammentritt unterbreitet werden wird. Es müsse getrachtet werden, daß dieses Gesetz so schnell als möglich unter Dach gebracht werde.

Die Mitteilungen des Staatssekretärs Hanusch werden zur Kenntnis genommen.

Landeshauptmannstellvertreter Gruber wirft bei der sich hierüber entwickelnden Debatte die Frage der Auflösung der Militärsanitätsanstalten auf.

Staatsjefretät Dr. Kaup erwidert hierauf, daß diese Anstalten dem Staatsamt für Volksgesundheit unterstellt worden seien. Alle Anstalten dieser Art sollen möglichst zusammengelegt werden. In Niederösterreich sei dies schon so weit gediehen, daß wir in der nächsten Woche werden feststellen können, was mit den leergewordenen Barackenspitälern zu geschehen habe. Die in den Schulen untergebrachten Anstalten würden ebenfalls zur Auflösung kommen. Von den Roten-Kreuz-Spitälern würden nur die Spezialanstalten erhalten bleiben. Die Militärsanitätsanstalten aber bestünden eigentlich nicht mehr, sie seien in Zivilisierung begriffene Sanitätsanstalten. Alle während des Krieges militärischen Anstalten werden jetzt zivilisiert, der Betrieb möglichst vereinfacht und auf kaufmännisch-rationelle Führung eingestellt.

Landeshauptmann von Steiner begrüßt diese Mitteilungen und bittet angesichts der gefährlichen Tätigkeit der Soldatenräte, die Sache so schnell als nur möglich durchzuführen.

Bezüglich der Noten-Kreuz-Spitäler stellen die Vertreter der Länder fest, daß diese bereits aufgelöst beziehungsweise in Auflösung begriffen sind.

Landeshauptmannstellvertreter Preußler spricht in diesem Zusammenhange den Wunsch aus, daß womöglich alle Kriegsfürsorgeaktionen, die gegenwärtig sehr zersplittert sind, zentralisiert werden sollten. Auch in Bezug auf die Wohnungsfürsorge solle eine Vereinheitlichung Platz greifen, zumal die Wohnungsfrage gerade jetzt sehr aktuell geworden sei und wir einheitlicher gesetzlicher Grundlagen (Wohnungsämter, Wohnungsnachweise) noch entbehren.

Wirtschaftskommissär Dr. Eisler spricht sich für eine möglichst beschleunigte Auflassung der Militärsanitätsanstalten sowie dafür aus, daß die Einrichtung - 15 -der Landeskommission zur Fürsorge für Heimkehrer ehestens neu organsiert werde. In Steiermark sei eine Reihe von diesbezüglichen Vorschlägen bereits ausgearbeitet worden. Hiebei müsse vor allem beachtet werden, daß bisher den Invaliden selbst jeder Einfluß auf die Geschäftsführung der Fürsorgestellen fehle. Dies sei aber heute nicht zu umgehen. Auch sei auf die sachlichen Bedürfnisse nicht gebührend Rücksicht genommen. Es müßte also vor allem den Invaliden selbst eine Vertretung in den Kommissionen eingeräumt werden. Die einschlägige Verwaltung werde in Steiermark von der dortigen Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt mit ausgezeichnetem Erfolge besorgt. Weiters wünsche Redner die eheste Liquidierung und Aufteilung des Kaiser-Karl-Fonds, und zwar nach dem Schlüssel der Spender. Schließlich beantrage er, daß die für Zwecke der Invalidenfürsorge vorhandenen Mittel möglichst rasch erfaßt und verwertet werden, wobei den Landeskommissionen ein tunlichst weitgehender Einfluß einzuräumen wäre.

Staatssekretär Hanusch reflektiert auf diese Bemerkungen. Die Staatsämter hätten sich bereits eingehend mit allen zur Sprache gebrachten Fragen befaßt. Die Kommissionen sollen ehebaldigst neu organisiert werden, wobei den Invaliden überall ein entsprechender Einfluß, so auch in den Landeskommissionen, eingeräumt werden wird. Auf Grund zwischenstaatsamtlicher Beratungen werde zuerst mit der Aufstellung einer Kommission in Wien vorgegangen. Was den Kaiser-Karl-Fonds anbelange, der vom Staatsamt für soziale Fürsorge übernommen worden sei, so sei dessen augenblickliche Liquidierung nicht möglich; diese könne vielmehr nur im Rahmen der allgemeinen Liquidierung durchgeführt werden. Vorläufig könne der Deutschösterreichische Staat nur ein Fünftel für sich in Anspruch nehmen. Redner steht gleichfalls auf dem Standpunkt, daß der Ursprung der Spenden bei der Verteilung maßgebend zu sein habe. Derselbe Vorgang sei auch beim Witwen- und Waisenfonds beobachtet worden. Rücksichtlich der Wohnungsfrage hätte die Regierung schon im November eine Vollzugsanweisung erlassen, die immerhin ein recht günstiges Resultat gezeitigt habe. In Wien allein wären nämlich beiläufig 4000 Wohnungen zur Anmeldung gelangt. Die Durchführung der Vollzugsanweisung aber liege bei den Gemeinden, an die Redner in erster Linie appellieren müsse. Übrigens habe der Staatsrat 10 Millionen Kronen bewilligt, die fast zur Gänze zur Verfügung stehen und für Notwohnungsbauten in Anspruch genommen werden können.

5. Anweisungsrecht der Landesregierungen an die Staatskassen.

Finanzrat Dr. von Pfaundler führt aus, der Tiroler Nationalrat habe seinerzeit um Flüssigmachung eines Betrages von 20 Millionen Kronen gegen nachträgliche Abrechnung ersucht; auf diesen Betrag seien ihm von der Finanzlandesdirektion in Innsbruck 5 Millionen Kronen und ferner auf Grund von durch den Nationalrat unmittelbar an die Finanzlandeskasse gerichtete Anweisungen vom 4. und 6. November 1918 weiters 1,5 Millionen Kronen flüssig gemacht worden. Das Staatsamt der Finanzen habe schon seinerzeit den Standpunkt eingenommen, daß dem Tiroler Nationalrat kein Pauschalverfügungsrecht über staatliche Mittel zustehe und daß sich überhaupt in dem früher bestandenen Zustande, wonach die Landesorgane nur gegen kontokorrentmäßige Verrechnung für Landeszwecke Anweisungen auf die Staatskassen ausstellen können, nichts geändert habe. Die Finanzlandesdirektion habe anläßlich ihrer Bitte um nachträgliche Genehmigung dieser Erfolglassungen den Standpunkt vertreten, daß das Gesetz vom 14. November 1918, St. G. BI. Nr. 24, betreffend die Übernahme der Staatsgewalt in den Ländern, in Tirol noch nicht durchgeführt gewesen sei und auch in nächster Zeit ncht zur Durchführung gelangen werde, so daß sich der Tiroler Nationalrat als das oberste Staatsorgan im Lande darstelle, dem alle Landesbehörden unterstellt seien- 16 -und dem daher auch das Anweisungsrecht zustehen dürfte. Hiezu müsse Redner bemerken, daß mittlerweile das bezogene Gesetz auch in Tirol durchgeführt worden sei, weshalb es keinen Nationalrat mehr, sondern lediglich die in diesem Gesetz vorgesehenen Organe, nämlich die Landesregierung, den Landesrat und die provisorische Landesversammlung gebe. Für die Gegenwart und die Zukunft seien daher die von der Finanzlandesdirektion aufgeworfenen Fragen vollkommen gelöst; die Landesregierung habe also im Rahmen des bisherigen Anweisungsrechtes der Staatsbehörden, das ist auf Grund des Staatsvoranschlages, Anweisungen für staatliche Zwecke, der Landesrat im Rahmen des früher dem Landesausschusse zugestandenen Anweisungsrechtes, das ist gegen kontokorrentmäßige Verrechnung und monatliche Ausgleichung auf Rechnung des Landes zu vollziehen. Die während der im Monate November bestandenen Wirrnisse erfolgten Anweisungen durch den Tiroler Nationalrat, der damals tatsächlich als das einzige „Staatsorgan“ im Lande fungiert habe, müßten wohl auf jeden Fall als zu Recht bestehend, anerkannt werden; nur werde bezüglich der Art der Verrechnung unterschieden werden müssen, ob es sich um Anweisungen für Zwecke handle, die nach den bestehenden und unverändert: gebliebenen Gesetzgebungsaufgaben des Staates oder solche autonomer Körperschaften, insbesondere des Landes, anzusehen sind. Im ersteren Falle wären sie endgültig für den Staat, im zweiten Falle aber kontokorrentmäßig zu Lasten des Landes zu verrechnen.

Die Ausführungen des Referenten werden ohne Bemerkung zur Kenntnis genommen.

Landeshauptmann von Steiner und Dr. Wutte werfen sodann die Frage der Sicherung der Kriegsanleihe auf.

Unterstaatssekretär Dr. von Grimm bemerkt hiezu, daß bezüglich der Sicherung des gemeinschaftichen Zinsendienstes der Kriegsanleihe Verhandlungen im Zuge seien. Bisher habe die tschechoslowafische Regierung hinsichtlich der Teilnahme am Zinsendienste seine zustimmende Erklärung abgegeben, es sei aber zu hoffen, daß man doch zu einem günstigen Ergebnisse gelangen werde. Wenn wir mit den Tschechoslowaken ins Reine gekommen sein werden, dann sei die größte Schwierigkeit überwunden.

Wirtschaftskommssär Dr. Wutte ist der Ansicht, daß nicht weiter verhandelt werden, der nächste Coupon vielmehr nicht mehr eingelöst werden sollte. Es gehe nicht an, daß sich der Deutschöfterreichische Staat zum Sukzessor des alten Österreich aufwerfe.

Unterstaatssekretär Dr. von Grimm erwidert hierauf, der Deutschösterreichische Staat habe das größte Interesse daran, daß die Kriegsanleihe nicht notleidend werde. Wenn wir die Coupon snicht einlösen sollten, würde dies für die kleinen Rentner und für die verschiedenen Wohlfahrtsfonds, welche Kriegsanleihe gezeichnet haben, geradezu eine Kataftrophe bedeuten, zumal wir den größten Teil der Kriegsanleihe besitzen.

Wirtschaftskommissär Dr. Wutte hält dafür, das zunächst festgestellt werden sollte, in wessen Hände sich die Kriegsanleihe befinde und woher die Mittel zur Einlösung der Coupons stammen.

Unterstaatssekretär Dr. von Grimm gibt hierauf bekannt, daß die Mittel zum Teil aus der sogenannten Redlichschen Anleihe stammen und alles bisher gezahlte aus gemeinsamen Mitteln erfolgt worden sei; weiters sei der Erlös aus den Kassenscheinen der Osterreichisch-ungarischen Bank herangezogen worden. Was die Feststellung der Besitzverhältnisse der Kriegsanleihe anbelange, so sei dies ein sehr schwieriges Problem. Ein unbedingt sicheres Mittel, das Zuströmen von Kriegsanleihe nach Deutschöfterreich zu verhindern, gebe es nicht. Würden wir dies tun, so würden wir den Anschein erwecken, als ob wir dem für uns ungünstigen Territorialitätsprinzip zustimmen, während wir doch einen Teilungsmodus anstreben - 17 -müssen, der unserer Leistungsfähigkeit gerecht wird. Auf die weitere Anfrage Dr. Wuttes, ob die anderen Nationen mit der Verwendung der gemeinsamen Mittel einverstanden seien, erwidert Unterstaatssekretär Dr. von Grimm, die Regierung zweifle nicht daran, daß bezüglich der am 1. Jänner erfolgten Auszahlungen die Zustimmung der fremden Nationalstaaten nachträglich einlangen werde.

Landeshauptmann von Steiner bittet, sobald als möglich Klarheit in diese überaus wichtigen Fragen zu bringen. Die gegenwärtige Unsicherheit übt einen nachgerade unerträglichen Druck auf unsere ganze Volkswirtschaft aus.

Landeshauptmannstellvertreter Ott bringt sodann die Frage der Überweisungen an die Länder zur Sprache, die, soweit das Land Salzburg in Betracht komme, ungefähr ein Drittel der Gesamtbedürfnisse ausmachen. Die Landesregierungen wüßten nun nicht, ob diese Leistungen des Staates an die Länder auch für das Jahr 1919 in der gleichen Höhe erfolgen werden. Das Gleiche gelte bezüglich der Teuerungszulagen.

Unterstaatssekretär Dr. von Grimm erwidert, daß hiefür bei der Zusammenstellung des Budgets bis Ende Juni 1919 entsprechend vorgesorgt worden sei. Die bezüglichen Mitteilungen seien den Ländern zum Teil schon zugekommen und würden weitere Verständigungen in der nächsten Zeit noch nachfolgen.

Wirtschaftskommissär Dr. Eisler befürwortet die rasche Vorschreibung der Kriegsgewinnsteuer und weist auf den enormen Schaden hin, den der Staat bereits erlitten habe, daß mittlerweile viele Steuerträger, die bei rechtzeitiger Vorschreibung der Kriegsgewinnsteuer diese noch dem Staate Deutschöfterreich entrichtet hätten, sich jetzt in den fremden Staaten befinden. Es wäre auch von Interesse, zu erfahren, ob die ganz enormen Steuerrückstände in den jetzt abgetrennten Gebieten seinerzeit bei der Liquidierung in Berücksichtigung gezogen werden.

Finanzrat Dr. von Pfaundler erteilt die einschlägigen Auskünfte, die vom Anfragesteller zur Kenntnis genommen werden.

6. Vereinheitlichung der gesamten Agenden des Gesundheitswesens einschließlich der Agenden des Militärgesundheitswesens in den einzelnen Ländern (Landesgesundheitsämter).

Staatssekretär Dr. Kaup macht von den auf die Frage der Schaffung von Landesgesundheitsämtern gerichteten Bestrebungen der Regierung Mitteilung. Durch die Zusammenlegung der autonomen und der ehedem landesfürstlichen Verwaltung sei es erforderlich geworden, sich mit der Frage der Zusammenfassung aller in den beiden Verwaltungszweigen verftreuten Agenden zu befassen. Hiezu würde noch eine Reihe von neuen Agenden, insbesondere die gesundheitliche Jugendfürsorge, Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge, Schulärztewesen, Bekämpfung der Volkskrankheiten, Fürsorge für die Geschlechtskranken, Malariafürsorge u. dgl. kommen, eine Fülle von Aufgaben, die man unter der Bezeichnung „Volkserneuerung“ und „Volksertüchtigung“ zusammenfasse. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit — auf die bereits die Landesregierung in Graz richtigerweise aufmerksam gemacht habe —— diese Agenden einschließlich des Militärgesundheitswesens in den einzelnen Ländern in Landesgesundheitsämter zu vereinigen. Redner erbitte sich einschlägige Anregungen der Landesvertreter. Landeshauptmannstellvertreter Preußler und Wirtschaftskommissär Dr. Wutte begrüßen diese Anregungen der Zentralregierung auf das wärmste.

Landeshauptmann von Steiner weist darauf hin, daß das Land Niederösterreich bereits an der Gründung eines weitausgreifenden Wohlfahrtsamtes arbeite.

Landeshauptmannstellvertreter Dr. Freiherr von Sternbach führt aus, daß die Voraussetzung für eine derartige einheitliche Gestaltung aller Angelegenheiten des Gesundheitswesens vor allem auch die schleunigste Vereinigung der einschlägigen Agenden selbst wäre. Das Landesgesundheitsamt müßte aber jedenfalls und unbedingt nur eine Abteilung der Landesregierung bleiben.

- 18 -Landesrat Dr. Rehrl betont, daß die getrennte Geschäftsführung vorläufig insolange aufrecht bleiben müsse, als die bisherige finanzielle Trennung der beiden Verwaltungen nicht beseitigt sei.

Staatssekretär Dr. Kaup kommt auf das Vorgebrachte zurück und konstatiert zunächst, daß eine Sonderstellung des Gesundheitswesens mit seinen Vorschlägen nicht verfolgt werde und die Organisation der Landesgesundheitsämter von vornherein nur im Rahmen der Landesregierungen gedacht sei. Die Frage der völligen Vereinheitlichung sei allerdings augenblicklich noch schwierig, besonders was die Krankenanstalten anbelange. (Es bestehe jedoch die Absicht, einen Gesetzentwurf über die Errichtung und Betriebführung von Krankenanstalten, einschließlich aller Spezialanstalten, ehestens in Vorlage zu bringen. Diesem Gesetze zufolge werden die einzelnen Länder eigene Durchführungsverordnungen für ihre Gebiete zu erlassen haben. Der sprechende Staatssekretär bitte die Vertreter der einzelnen Länder, bereits jetzt im Sinne des Gedankens der Vereinheitlichung aller gesundheitlichen Agenden in einem Amte oder einer Abteilung zu wirken.

Der Vorsitzende konstatiert abschließend das allseits zutage getretene volle Einverständnis der Ländervertreter mit den einschlägigen Absichten des Staatsamtes für Volksgesundheit.

7. Bestellung eines dem Landesamtsdirektor koordinierten Baudirektors für die Leitung der gesamten Agenden des staatlichen Baudienstes.

Namens des augenblicklich abwesenden Staatssekretärs für öffentliche Arbeiten führt Sektionschef Ingenieur Reich aus, daß die Notwendigkeit einer ausgreifenden Neuorganisierung des technischen Dienstes — besonders in der gegenwärtigen Zeit des Überganges zur Friedenswirtschaft — wohl nicht erst besonders betont zu werden brauche. Bisher habe der staatliche und der Landesbaudienst parallel nebeneinander gearbeitet, was schon aus staatsfinanziellen Gründen nicht länger geduldet werden könne. Die Zusammenfassung der autonomen und staatlichen Verwaltung auf diesem Gebiete sei eine der dringendsten Angelegenheiten. Die Frage könne aber nur auf gesetzlichem Wege gelöst werden. Geplant sei die Zusammenfassung dieser Agenden in der Form einer Landesbaudirektion bei den einzelnen Landesregierungen, die diesem natürlich unmittelbar unterstellt sein soll. Auch der Vorschlag über die Einteilung der einzelnen Referate hätte den Landesregierungen überlassen zu bleiben. Das Prinzipielle sei nun, in welcher Weise die Stellung dieser Baudirektion den verantwortlichen Landeschef gegenüber wäre. Das Staatsamt für öffentliche Arbeiten sei diesfalls der Auffassung, daß der Baudirektor dem Landeshauptmann unmittelbar zu unterstellen wäre. Die Verantwortung müsse er jedenfalls allein tragen. Das könne er nur, wenn er absolute Bewegungsfreiheit habe; letztere aber wäre auch die erste Voraussetzung für die Entfaltung einer, gegenwärtig mehr denn je erstrebenswerten Initiative. Eine Unterstellung des Baudirektors unter den Landesamtsdirektor würde diesem Ziele zweifellos hinderlich im Wege stehen. Redner betone hiebei ausdrücklich, daß das Staatsamt für öffentliche Arbeiten jedoch nicht daran denke, diese Baudirektionen sich unmittelbar zu unterstellen und auf deren Tätigkeit auch nur den geringsten Einfluß mit Umgehung des Landeschefs auszuüben.

Landeshauptmann von Steiner hält die Vereinigung der beiden Baudienste nicht für schwierig und ist auch unter Hinweis auf das bereits bestehende Beispiel Wiens mit der direkten Unterstellung des Landesbaudirektors unter den Landeshauptmann einverstanden.

Wirtschaftskommissär Dr. Eisler erklärt im Niamen des Landeshauptmannes in Graz mit diesem Vorschlage in der Form, wie er hier vorgebracht worden sei, keinesfalls einverstanden zu sein. Es werde damit nur die bekannte, ständig wiederkehrende Forderung der Techniker vertreten, ohne daß aber auf die Bedürfnisse des Dienstes genügend Bedacht genommen würde.

- 19 -Das der Landesbaudirektor dem Landespräsidenten selbst und unmittelbar referiere, sei etwas Selbstverständliches. Der Landesamtsdirektor aber müsse unbedingt das Haupt des gesamtes Personalapparates bleiben. Eine Auseinanderlegung sei absolut unmöglich, soweit es sich um die innere Beamtenorganisation handle, weshalb es daher ausgeschlossen erscheine, zwei voneinander völlig gesondert arbeitende Spitzen zu bestellen. In bloßen Kanzleifragen dürfe also eine solche Teilung nicht vorgenommen werden, zumal auch manche Agenden überhaupt gemeinsam seien. Hiezu komme, daß dann mit vollem Recht auch der Gesundheitsreferent den gleichen Anspruch erheben würde, in der Folge noch andere Referenten, so daß schließlich in jedem Lande eine Art Ministerien mit allen seinen Weitwendigkeiten und Kompetenzstreitigkeiten entstehen würde. Die gegenwärtige politische Teilung würde dann natürlicherweise auch auf den bureaukratischen Apparat übergreifen.

Landeshauptmannstellvertreter Dr. Freiherr von Sternbach schließt sich der Anschauung des Vorredners vollständig an. Mit derartigen Organisationen käme man unfehlbar auf den Weg der Landesministerien. Redner müsse sich daher nicht nur rücksichtlich der Baudirektion, sondern auch bezüglich des Gesundheitsamtes auf das schärfste gegen die Schaffung von Ämtern mit Selbständigkeitscharakter aussprechen. Das Land Tirol werde die Verwaltung nach Abteilungen einrichten, wobei aber alle Beamten dem Landesamtsdirektor als Oberhaupt unterstehen; diesem werde es gewiß nicht einfallen, in Spezialfragen allein zu referieren beziehungsweise zu handeln, er werde schon zu seiner eigenen Deckung immer den Fachmann beziehen. Um jedem Zweifel von vorneherein zu begegnen, möchte Redner noch besonders betonen, daß nach seiner Anschauung der Landesamtsdirektor auch nicht unbedingt Jurist sein müsse; selbstverständlich werde auch ein Techniker, ein weitblickender Kaufmann u. dgl. diesen Posten übernehmen können. Auf das schärfste müsse aber dagegen Stellung genommen werden, daß jetzt von einzelnen Verwaltungszweigen die augenblicklich nicht ungünstige Gelegenheit dazu benützt werde, um Sonderbestrebungen zu verfolgen, die nicht zur Vereinfachung, sondern nur zur Zersplitterung und zu hohen finanziellen Aufwendungen führen.

Landeshauptmannstellvertreter Ott schließt sich dieser Auffassung namens der Landesregierung Salzburg vollständig an und bemerkt, es würde damit nur Zwietracht in die Beamtenschaft zum großen Nachteile der Verwaltung gebracht werden.

Landesrat Breitenfelder tritt diesen Ausführungen gleichfalls bei und betont, es bestehe auch gar keine Notwendigkeit, gerade jetzt an eine Änderung der bisherigen Verhältnisse zu schreiten, zumal bisher keine begründeten Klagen vorgebracht worden seien.

Sektionschef Reich führt aus, es scheine ein Mißverständnis vorzuliegen. Die zur Diskussion gestellte Frage solle nur dem Staatsamt zu einer Orientierung im Gegenstande verhelfen. Die Bemerkung eines Vorredners, daß es sich hier um eine Standesfrage der Techniker handle, müsse er als absolut unrichtig auf das entschiedenste zurückweisen. Es sei vielmehr einzig und allem nur der Gedanke vorwaltend, daß derjenige, der seine Aufgaben richtig und rasch durchführen soll, auch die entsprechende Bewegungsfreiheit besitzen müsse und die volle Verantwortung zu tragen habe. Das vom Redner vertretene Staatsamt halte sich hiebei jedenfalls nichts anderes als eine Stärkung der Stellung der einzelnen Landesregierungen vor Augen.

Der Versitzende unterbricht sodann die Verhandlungen um 8 Uhr abends und beraumt deren Fortsetzung für den 5. Jänner l. J. um halb 5 Uhr nachmittags an.

Der Vorsitzende nimmt die Verhandlung zur festgesetzten Stunde wieder auf.

8. Volkswehr.

- 20 - Wirtschaftskommissär Dr. Wutte stellt das Ersuchen, den raschesten Abbau der Volkswehr vorzunehmen, da sich bei derselben Elemente sammeln, welche eine Gefahr für die private Sicherheit der Bürger sind. Redner bittet auch um Mitteilung, wie dieser Abbau gedacht ist und ob auch die Herabsetzung der außerordentlich hohen Gebühren in Aussicht genommen sei.

Statthaltereirat Graf Castell schildert die einschlägigen Verhältnisse im Land Niederösterreich. Es seien bereits alle möglichen Schritte unternommen worden, um den Abbau der Volkswehr durchzuführen; die Landesregierung hätte zu diesem Zwecke einen Beamten beim Landesbefehlshaber in Wien exponiert, der den Standpunkt der Landesregierung an dieser Stelle zu vertreten habe. Am 23. Dezember v. J. hätte eine gegenständliche Sitzung aller beteiligten Stellen unter Zuziehung der Soldatenräte stattgefunden, wobei sich gezeigt habe, daß der erwünschte Abbau gegenwärtig sehr schwer möglich sei. In Niederösterreich zähle man gegenwärtig 32.000 Volkswehrmänner, davon sollten 17.000 entlassen werden. Bei der fraglichen Sitzung sei nun der Antrag gestellt und auch angenommen worden, es möge die Standesminderung auf einen günstigeren Zeitpunkt, d. i. bis zum Abflauen der Kohlen- und Lebensmittelkrise sowie nach den Wahlen verschoben werden. Gegenwärtig beschränke man sich darauf, nur jene Mitglieder der Volkswehr zu entlassen, die sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben. Die Zahl der auf diese Weise Entfernten sei übrigens nicht gering. Auch sei die Werbung für die Volkswehr bereits gesperrt worden.

Unterstaatssekretär Dr. Deutsch weist darauf hin, daß in einer Verordnung des Staatsamtes für Heerwesen, die bereits am 13. Dezember v. J. erlassen worden. sei, alle von Dr. Wutte aufgeworfenen Fragen beantwortet wären. Nach dieser Verordnung sei der Abbau der Volkswehr in Steiermark von 14.000 Mann auf 4.100 Mann angeordnet. Die große Zahl der Heeresangehörigen in Steiermark erkläre sich daraus, daß dort die frühere Armee von der Volkswehr noch nicht getrennt worden sei. Die besagte Verordnung ordne auch an, daß dieser Abbau von der Landesregierung durchzuführen jei. Sowohl in Niederösterreich wie auch in einigen anderen Ländern sei übrigens wahrzunehmen, daß sich die Volkswehr konsolidiere. Es müßten eben die Landesregierungen selbst hiebei tatkräftig mithelfen. Auf die Gebührenfrage übergehend, bemerkt Redner, daß Wien und Niederüsterreich mit Rücksicht auf die erschwerten Lebensverhältnisse höhere Gebühren erheischen und daß hierselbst das festbemessen gesetzte Ausmaß nicht zu hoch erscheine. Seitens des Staatsamtes für Heerwesen geschehe alles mögliche, um den Abbau so rasch als möglich durchzuführen. Es könne jedoch der werktätigen Unterstützung der Landesregierungen nicht entbehren.

Auf eine Anfrage Dr. Wuttes, ob die in Steiermark gegenwärtig noch vorhandenen technischen Bataillone, die erwiesenermaßen keine Beschäftigung erhielten, nicht etwa zu privaten, jedoch im öffentlichen Interesse gelegenen Bauten (Bahnbauten, Straßenbauten usw.) herangezogen werden dürfen und wie im bejahenden Falle die Gebührenfrage zu lösen wäre, erwidert

Staatssekretär Mayer, daß ihm von der Gristenz dieser Formationen nichts bekannt gewesen sei, daß deren Auflösung jedoch nunmehr vom Staatsamte für Heerwesen unverzüglich in die Wege geleitet werden würde. Wirtschaftskommissär Dr. Eisler wirft die Frage der Abfertigung der demobilisierten Mannschaft auf und bringt weiters die Verhältnisse in den ehemaligen Militärlagern zur Sprache. Es fehle an einer klaren Bestimmung, wem in diesen Lagern die Befehlsgewalt zustehe. Die Hinausgabe ehester und strengster Weisungen sei dringendst geboten.

Staatssekretär Mayer reflektiert auf die erstere Anfrage dahin, daß über das in den alten Vorschriften enthaltene Ausmaß nicht hinausgegangen werden könne,

- 21 -hinsichtlich der Militärlager bitte er um entsprechende Informationen, worauf die gewünschten Weisungen sofort erlassen werden würden. Soweit mehrfach eingelangte Meldungen besagen, hätten sich die Gemeinden wiederhelt selbst geholfen.

Der Vorsitzende stellt fest, daß im Zuge der Debatte die einhellige Auffassung zutage getreten ist, es seider Abbau der Volkswehr energisch in Angriff zu nehmen beziehungsweise fortzusetzen. Die verlangte Herabminderung der Gebühren werde sich mit der Herabsetzung der Volkswehrbestände von selbst ergeben. Die Budgetfrage müsse ebenfasss ehestens ins reine gebracht werden. Die Frage der technischen Bataillone in Steiermark sei befriedigend gelöst, die Frage der Abfertigung der Mannschaft aufgeklärt worden.

9. Künftige Organisierung der Länderkonferenzen.

Landeshauptmannstellvertreter Dr. Freiherr von Sternbach führt aus, daß die Abhaltung der Länderkonferenzen, wie sich bereits aus den bisherigen Tagungen ergeben habe, eine unbedingte Notwendigkeit sei. Im Interesse der Ersparung von Zeit und Mühe, wie nicht zuletzt im sachlichen Interesse, sei es aber gelegen, diese Länderkonferenzen in der Weise umzugestalten, daß lediglich fest umschriebene Programme, die den Landesregierungen von der Zentralregierung unter Anschluß allen einschlägigen Materials rechtzeitig zuzumitteln wären, den Verhandlungen zugrunde gelegt werden. Hiedurch würde den Landeshauptmännern die Möglichkeit geboten sein, alle jeweils zuständigen Referenten den Beratungen beizuziehen und sich vorher über die zur Sprache gelangenden Punkte, zugleich an der Hand der Regierungsentwürfe, genauestens zu informieren beziehungsweise vorzubereiten. Auch würde es sich empfehlen, diese Konferenzen in eine mehr zentral gelegene Stadt zu verlegen. Ein ganz besonderer Wert müßte darauf gelegt werden, daß wichtige und prinzipielle Gesetzentwürfe, insbesondern solche, die auf die Länder einen Rückschlag üben, den Landesregierungen noch vor deren Einbringung im Staatsrat zur Stellungnahme mitgeteilt werden.

Wirtschaftskommissär Dr. Wutte pflichtet diesem Standpunkt im allgemeinen bei, vermag jedoch einer Verlegung dieser Konferenzen außerhalb Wiens nicht das Wort zu führen, da damit nur eine ungemeine Erschwernis auf Seite der Staatsregierung verbunden wäre.

Landeshauptmannstellvertreter Ott und Landesrat Dr. Rehrl schließen sich den Ausführungen Freiherrn von Sternbachs an und bemerken, daß die Landesregierung in Salzburg besonderes Gewicht darauf legen müsse, über den Wortlaut des Rahmengesetzes, betreffend die Landesordnung und Landeswahlordnung, noch bevor dasselbe im Staatsrat zur Beratung gelangt, informiert zu werden; auch müsse den Landesversammlungen bezüglich der Wahlkreiseinteilung und der Bestimmung der Zahl der Mandate volle Freiheit gegeben werden. Da das Land Salzburg noch in diesem Monat einschlägige Beschlüsse fassen will, ersuchen sie um eheste diesfällige Mitteilungen durch die Staatsregierung.

Unterstaatssekretär Riedl führt aus, er verstehe die Anregung des Freiherrn von Sternbach dahin, daß eine und dieselbe Länderkenferenz sich nur mit einem beschränkten und genau abgegrenzten Kreise von Dingen befassen sollte. Diesem Antrage könne Redner nur vollkommen beipflichten, ebenso auch dem Wunsche der Landesverwaltungen, daß sie bei wichtigen Aktionen beziehungsweise vor der Einbringung diesbezüglicher Gesetzentwürfe gehört werden und daß ihnen bei wirtschaftlichen Fragen auch ein erhöhter Einfluß gewahrt werde. Redner unterstützt daher den Antrag dahin, die Staatskanzlei möge die Tagesordnungen so festsetzen, daß bei jeder Tagung nur eine bestimmte Gruppe von Angelegenheiten verhandelt werde, damit die Landeshauptmänner dieser Art in die Lage versetzt würden, hiezu die jeweils berufenen Referenten mitzunehmen.

Schluß der Sitzung 8 Uhr abends.