Länderkonferenz
12. bis 13. Oktober 1919
Sitzungsprotokoll (Druck )
AdR, BKA Inneres, Staatskanzlei, Karton 241
Das Original befindet sich im Eigentum des Österreichischen Staatsarchivs unter der ÖStA-Signatur „AdR, BKA Inneres, Staatskanzlei, Karton 241“. Die Verwendung des Digitalisats durch Dritte bedarf einer schriftlichen Bewilligung des ÖStA entsprechend der geltenden Benutzungsordnung.
Vertraulich!
(Stenographische Aufnahme)
2Anwesend:
3(Sitzung vom 12. Oktober 1919. — Beginn um 10 Uhr 15 Minuten vormittags.)
Staatskanzler Dr. Renner:Die Sitzung ist eröffnet. Der Herr Vizekanzler Fink läßt sich entschuldigen, er ist wegen dringender Familienverhältnisse verhindert, an der Länderkonferenz teilzunehmen.
Die Tagesordnung umfaßt folgende Punkte:
Sie sehen, daß die Tagesordnung die wichtigsten Probleme des Staates und der Länder enthält, und ich glaube, Sie werden es begreiflich finden, daß ich für die Verhandlung dieser Gegenstände zwei Tage in Aussicht genommen habe. Nun sind unsere Verhandlungen durch einen Umstand beeinträchtigt. Die beiden Koalitionsparteien führen die Verhandlungen über die Wiederherstellung der Koalition und über die neue Regierung. Diese Verhandlungen dauern schon vier Tage, sie werden aber noch zwei Tage in Anspruch nehmen. Es muß also parallel verhandelt werden. Dadurch sind einige Herren, auf deren Anwesenheit ich großes Gewicht legen würde, verhindert, anderseits werde ich selbst heute nachmittags verhindert sein. Wir müssen infolgedessen unsere Verhandlungen möglichst konzis führen und ich würde die Länderkonferenz bitten, heute etwa bis 1 oder ½ 2 Uhr zu tagen, dann morgen die Tagung um 9 Uhr wiederaufzunehmen und vor- und nachmittags fortzusetzen.
Dann habe ich mitzuteilen, daß die Vertreter der Lehrervereine an die Staatsregierung mit dem Ersuchen herangetreten sind, während der Tagung der Länderkonferenz vorsprechen zu dürfen. Diese Abordnung der Lehrervereine wird morgen um die zwölfte Stunde hier im Hause erscheinen und ihre Wünsche zum Vortrage bringen. Infolgedessen wird es notwendig sein, die Forderungen der Lehrerschaft, die an den Punkt 1 der Tagesordnung angeschlossen sind, vielleicht erst morgen nachmittags zu behandeln. Das Problem der Länderfinanzen aber in seiner Allgemeinheit wäre dann von der Behandlung der Lehrergehalte zu trennen. Diese Trennung wird wohl schwer sein, aber ich glaube, wir sind es den Lehrern schuldig, daß wir über die Lehrerfrage erst dann definitive Beschlüsse fassen, wenn wir die Lehrer gehört haben. Ich stelle mir nun vor, daß wir heute vormittag zunächst über den Punkt 1 beraten und dann die Dotation der Landesfonds durch den Staat behandeln. (Landeshauptmann-Stellvertreter Mayer: Das hängt mit den Lehrern zuxammen!) Gewiß, aber ich meine, wir können in die Verhandlungen dieses Punktes eintreten und die letzte Beschlußfassung erst morgen nachmittags vornehmen, nachdem wir die Lehrervertretungen gehört haben. Morgen vormittags würden wir dann die Getreideaufbringung, die Brot- und Mehlquote und im Zusammenhange damit den weiteren Abbau der Verkehrsbeschränkungen sowie der Wirtschaftszentralen in den Ländern behandeln; die ergänzenden Mitteilungen des Staatssekretärs für Heerwesen über die Organisation der künftigen Wehrmacht würden wir morgen an den Schluß der Verhandlungen setzen. Wird gegen diese Geschäftsbehandlung von irgendeiner Seite eine Einwendung erhoben?
Bürgermeister Reumann:Ich glaube, es wäre besser, wenn heute über die Getreideaufbringung, die Brot- und Mehlquote sowie den Abbau der Verkehrsbeschränkungen verhandelt würde und dann erst über die Dotation der Landesfonds und die Verhandlungen über den Verfassungsentwurf. Dadurch wäre der Zusammenhang in der Tagesordnung weit besser hergestellt. Ich würde also den Wunsch aussprechen, daß heute vor allem in die Beratung über die Getreideaufbringung und die Brot- und Mehlquote eingegangen wird.
Staatstanzler Dr. Renner:Ich habe nichts gegen diesen Vorschlag und möchte nur das eine betonen: Die Beratung der einzuleitenden Vorverhandlungen behuss Fertigstellung eines Verfassungsentwurfes wird uns nur ganz kurze Zeit in Anspruch nehmen. Das kann auf jeden Fall vorweggenommen werden, weil es, wie die Herren sofort sehen werden, gar keinen Anlaß zu vielen Erörterungen bieten wird. Wir würden also zuerst die einzuleitenden Vorverhandlungen behuss Fertigstellung des Verfassungsentwurfes erledigen und dann in die Beratung der Getreideaufbringung und des weiteren Abbaues der Verkehrsbeschränkungen eintreten. Diese Verhandlungen werden wahrscheinlich heute nicht zum Abschlusse gelangen und 4morgen vormittags fortgeführt werden. Morgen nachmittags würden die Länderfinanzen und die Lehrerfragen behandelt werden, so daß wir morgen um ungefähr ½ 1 die Abordnung der Lehrer empfangen könnten. In welcher Weise und Form das geschehen wird, werden wir erst hören. Wir können nicht das ganze Plenum der Länderkonferenz der Abordnung der Lehren gegenüberstellen, wir werden irgendeine Delegation entsenden, welche die Lehrer anhört und darüber berichtet.
Die Tagesordnung steht also fest. Wir werden vormittag bis 1 oder ½ 2 Uhr tagen. Wir gehen nun in den Punkt 4 der Tagesordnung ein: Beratung der einzuleitenden Vorverhandlungen behufs Fertigstellung des Verfassungsentwurfes.
Die Aufnahme dieses Gegenstandes in die Tagesordnung wurde durch einen Beschluß des Tiroler Landtages veranlaßt. Der Tiroler Landtag hat nämlich in einer seiner letzten Sitzungen einen Beschluß gefaßt, in dem zur Frage der Verfassungsreform Stellung genommen und folgendes verlangt wird:
Diese Entschließung des Tiroler Landtages, deren Inhalt ich hier nur punktweise hervorgehoben habe, zeigt, daß in diesem Lande und wahrscheinlich auch in anderen Ländern verschiedene Auffassungen über die Art und Weise vorwalten, wie das Verfassungsproblem behandelt werden soll. Nun würde das ganze Verfassungswerk dadurch erschwert werden, wenn einzelne Länder einen verschiedenen Vorgang, einen verschiedenen Verfahrensmodus in Aussicht nähmen. Es ist also notwendig, daß die Staatsregierung sich mit den Landesregierungen darüber einigt, in welcher Weise vorgegangen werden soll. Wenn wir in eine verschiedene Gangart kommen, wenn die einzelnen Länder — ich will von der Rechtsfrage gar nicht viel sprechen — verschiedene Wege einschlagen, so würde das Verfassungswerk wahrscheinlich unendlich verzögert werden. Die ursprüngliche Entschließung, die vom Tiroler Landesrat vorgelegt worden war, entspricht, wie ich meine, der Rechtslage; allein der Landtag hat dann über einen Initiativantrag eine andere Entschließung gefaßt, die mit der Rechtslage nicht im Einklange steht. Das würde jedoch bei mir nicht viel ausmachen, ich bin kein Formaljurist. Allein der Antrag würde, wenn sich ihm alle anderen Länder anschließen und er so durchgeführt würde, das Verfassungswerk so verzögern, daß wir in absehbarer Zeit überhaupt nicht fertig werden könnten; nach dem Antrage wäre es nämlich notwendig, daß der Verfassungsentwurf vorerst von einem Länderkomitee ausgearbeitet und in jedem einzelnen Lande eingereicht und sodann, wenn ich die Entschließung richtig verstehe, bevor er in Rechtskraft erwächst, von jedem einzelnen Landtage inartikuliert würde. Das wäre ein Verfahren, bei welchem wir nach meiner Schätzung in zehn Jahren mit der Verfassung auch nicht fertig würden. Daher möchte ich der Konferenz empfehlen, den Plan zur Kenntnis zu nehmen, den die Staatsregierung über den Vorgang bei der Verfassungsreform gefaßt hat.
Die Staatsregierung muß sich selbstverständlich zunächst an den Auftraggeber halten, das ist die Nationalversammlung. Die Nationalversammlung ist die Konstituierende Nationalversammlung und es ist verfassungsrechtlich ihre Aufgabe, einen Verfassungsentwurf zu beraten und zum Beschlusse zu erheben, und das, was die konstituierende Nationalversammlung beschließt, ist die Verfassung des Landes. Diese rechtliche Kompetez, hindert natürlich nicht, daß auch die Landesregierungen und die Landesvertretungen in geeigneter Weise zu Worte kommen und den gebührenden Einfluß auf das Verfassungzwerk nehmen. Die Staatsregierung wird nun, um allen Wünschen Rechnung zu tragen, in folgender Weise vorgehen: Sie wird zunächst die Fühlung zwischen den Parteien der Nationalversammlung herstellen. Das geschieht auch schon bei den gegenwärtigen Verhandlungen. Die Staatsregierung wird sodann im Einvernehmen mit den Parteien der Nationalversammlung den Verfassungsentwurf ausarbeiten, eine Länderkonferenz einberufen und dieser die Grundzüge des Verfassungsentwurfes zur Kenntnis bringen, allerdings in einer vertraulichen Sitzung. Die Vertreter der Länder werden diese Mitteilungen über die Grundzüge des Entwurfes ad referendum in die Landeshauptstädte mitnehmen und werden darüber den Landesräten Bericht erstatten. Die Landesräte werden auf Grund dieser Mitteilungen Rückäußerungen an die Staatsregierung machen und, bevor der Entwurf der Staatsregierung in der Nationalversammlung eingebracht wird, werden diese Rückäußerungen der Landesräte Berücksichtigung finden. Auf Grund dieser Rückäußerungen wird nämlich die Staatsregierung neuerdings mit den Parteien der Nationalversammlung in Verhandlung treten und festzustellen suchen, welche Änderungen auf Grund der Anregungen der Landesvertretungen in diesem Entwurf Aufnahme finden können. Somit werden die Landesräte vor der Einbringung des Entwurfes das erstemal gehört werden.
5Hierauf wird der Entwurf in der Nationalversammlung eingebracht. Diese wird den Entwurf dem Verfassungsausschusse zuweisen und der Verfassungsausschuß wird nach einer Generaldebatte einen Unterausschuß einsetzen. Dieser wird eine Art Enquete mit den Vertretern der Landesregierungen über den Verfassungsentwurf abhalten, so daß im Zuge des parlamentarischen Verfahrens die Landesregierungen neuerdings gehört werden. Die Anregungen der Landesregierungen werden dann durch das Subkomitee des Verfassungsausschusses dem Ausschusse unterbreitet werden und danach wird der Verfassungsausschuß einen Bericht an die Nationalversammlung erstatten. Dann wird die Nationalversammlung beschließen. Mit dieser Beschlußfassung der Nationalversammlung ist aber dann das Verfassungswerk erledigt. Das ist der formale Vorgang, wie er von der Staatsregierung gedacht ist.
Die Herstellung des Verfassungsentwurfes erfordert aber außer den Vereinbarungen mit den Parteien auch noch die Beratung der einzelnen Staatsämter über die sie betreffenden Teile des Verfassungsentwurfes. Der Entwurf muß in der Richtung geprüft werden, ob die wesentlichen Erfordernisse der einzelnen Dienstzweige darin sichergestellt sind und ob er nichts enthält, was praktisch nicht durchführbar ist. Zu diesem Zwecke wurde gestern eine erste zwischenstaatsamtliche Konferenz abgehalten, welche zu den Verfassungsarbeiten Stellung genommen hat. Diese Beratungen mit den Staatsämtern berühren aber die Öffentlichkeit nicht, das ist eine interne Angelegenheit, die nur die Staatsregierung selbst angeht.
Eine weitere wichtige Vorfrage betrifft die Stellung der Stadt Wien und des Landes Niederösterreich. Die Herren erinnern sich daran, daß vor den letzten Landtagswahlen in Niederösterreich die Vertreter des flachen Landes einerseits und die Vertreter der Stadt Wien anderseits mit dem Ersuchen an die Staatsregierung herangetreten sind, vorher wenigstens ein einstweiliges Übereinkommen zu treffen, welches die künftige Verfassung des Landes Niederösterreich betrifft. Es wünscht das flache Land Niederösterreich seine Selbständigkeit und ebenso wünscht die Stadt Wien ihre Selbständigkeit. Bevor wir nun wissen, wie das in Hinkunft sein wird, wer dann die gliedstaatliche Stellung innezuhaben hat, das ganze Land, wie bisher, oder die Stadt Wien und das Land Niederösterreich getrennt oder irgendeine andere Formation, solange kann der Verfassungsentwurf tatsächlich nicht zu Ende geführt werden. Über diese Vorfrage wurden daher bereits durch die Staatskanzlei zwischen den beiden Teilen des bisherigen Landes Niederösterreich Verhandlungen geführt, die nun zu einem positiven Ergebnis gelangt sind.
Weiters war als eine Vorfrage die Stellung Deutsch-Westungarns zu behandeln. Es haben darüber schon Besprechungen zwischen den Parteien stattgefunden und es ist Einstimmigkeit darüber erzielt worden, daß Deutsch-Westungarn als ein selbständiges und gleichberechtigtes Land neben die anderen Länder tritt. Die Gründe, warum man sich dazu entschlossen hat, sind vor allem folgende: Erstens lebt das Land heute unter einem ganz anderen Rechte; die Rechtsangleichung kann nicht stückweise erfolgen, das Land muß sein Recht aus sich selbst weiterentwickeln und allmählich dem Rechte der übrigen österreichischen Länder anpassen. Zweitens hat das Land slawische und magharische Minderheiten. Wenn es nun zum Teile an Niederösterreich, zum Teile an Steiermark angeschlossen würde, so würden diese Länder mit slawischen und magharischen Minderheiten belastet werden, was den Ländern gar nicht erwünscht sein kann. Nach dem Friedensvertrage sind wir gezwungen, diesen Minderheiten eine sehr gewichtige Rechtsstellung zu geben. Würden sie nun in die Länder Niederösterreich und Steiermark inkorporiert werden, so würden diese Minderheiten eine gewisse Ausdehnung auch auf die Stammländer bekommen und das würde wahrscheinlich die innere Homogenität dieser Länder sehr unangenehm beeinträchtigen. Aber das Entscheidende ist vor allem, daß die Vertrauensmänner dieses Landes selbst der Selbstregierung in demselben Maße teilhaftig zu werden wünschen wie alle anderen Länder Österreichs, und wir haben das Interesse daran, diesem neuen Bestandteil unseres Staatswesens dasselbe Selbstregierungsrecht zu geben, dessen sich alle Länder hier erfreuen.
Aus diesem Grunde wird also Deutsch-Westungarn als „Burgenland“ oder, wie immer es sich selbst nennen mag, in die Verfassung eingeführt werden und als neues Glied neben unsere sieben Stammländer treten. Ich glaube, diese Vorfrage ist damit entschieden. Das schließt nicht aus, daß da und dort kleine Grenzberichtigungen im Einverständnis der beiden Ländergebiete vorgenommen werden, so daß die Unstimmigkeit der historischen Grenze beseitigt wird. Das gilt insbesondere für das Grenztal in Steiermark, das sehr ungünstig abgegrenzt ist, und es gilt auch für einige Punkte der Leithagrenze. Darüber wird man mit dem „Burgenlande“ seinerzeit verhandeln.
Nun die zeitliche Disposition in der Verfassungsgesetzgebung! Es hängt alles davon ab, innerhalb welcher Zeit die Vereinbarung zwischen den Teilen des Landes Niederösterreich zu einem klaren Rechtszustand führen wird. Das erfordert natürlich auch die Auseinandersetzung in bezug auf die bisherigen Landesschulden, Landesinstitutionen usw., eine Sache, die immerhin einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die zwischenstaatsamtlichen Beratungen dürften nach meiner Schätzung ungefähr einen Monat dauern. Ich bitte das nicht mißzuverstehen. Wir haben fertige Entwürfe in der Staatskanzlei, sogar drei, aber es handelt sich darum, daß diese Vorentwürfe erfüllt werden mit dem konkreten Leben der Verwaltung und daß jedes einzelne Ressort Gelegenheit hat, die seinen Dienstzweig betreffenden Materien durchzuarbeiten. Die Beratungen mit den Parteien über die Einzelheiten des Entwurfes werden auch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, obwohl die beiden Koalitionsparteien über die Grundsätze der Verfassung volle Übereinstimmung erzielt haben. Wir werden also wahrscheinlich nicht vor Weihnachten oder vor Neujahr in der Lage sein, die Grundlagen der künftigen Verfassung in der Länderkonferenz zum Vortrag zu bringen. Inzwischen wird das Parlament mit finanziellen und anderen Fragen so beschäftigt sein, daß es auch nicht in der Lage wäre, in die Verfassungsfrage einzutreten. Die Landesregierungen werden vielleicht zwei bis drei Wochen brauchen, dann wird 6die weitere Länderkonferenz stattfinden, wo die Rückäußerungen erfolgen, die entweder schriftlich oder mündlich zu denken sind, so daß die Einbringung des Entwurfes doch erst in der Frühjahrssession des kommenden Jahres erwartet werden kann. Ich möchte auf diesen Termin nicht festgelegt werden, aber ich wünsche, daß die Länder wissen, wie die Dinge sich vollziehen. Hierauf würde das Haus in die Tage kommen, über den Entwurf zu beraten, dann würde selbstverständlich der Verfassungsausschuß oder ein Unterausschuß des Verfassungsausschusses des Parlaments eine Enquete mit den Landesregierungen veranstalten und daraufhin würde der Entwurf durch den Verfassungsausschuß fertiggestellt werden, so daß anzunehmen wäre, daß etwa in der Sommersession oder spätestens in der Herbstsession des nächsten Jahres der Verfassungsentwurf in zweiter Lesung in der Nationalversammlung verhandelt werden könnte.
So das Kalendarium! Die geehrten Vertreter der Länder werden gebeten, von diesem von der Regierung ins Auge gefaßten Kalendarium den Landesvertretungen Mitteilung zu machen.
Es obliegt mir nun, die Herren über den Inhalt des Verfassungsentwurfes zu orientieren. Ich wiederhole noch einmal — ich habe das schon in der letzten Länderkonferenz gesagt — , die Staatsregierung ist in Übereinstimmung mit den beiden Parteien, und über kaum einen Punkt war die Übereinstimmung so rasch und so vollständig. Wir sind entschlossen, einen Entwurf auszuarbeiten, in dem Deutschösterreich als ein Bundesstaat eingerichtet wird, dessen Glieder die Länder, beziehungsweise die Stadt Wien und die Länder sind. Der Verfassungsentwurf wird getragen sein von dem Grundsatze der Selbstregierung. Die Länder werden sich in allen Angelegenheiten, die sie besonders berühren, selbst regieren. Die Verfassung wird ausgehen von dem Satze: Die deutschen Alpenlande in dem im Frieden von St. Germain festgesetzten Umfange bilden zusammen den Bundesstaat „Republik Österreich“. Der Staat ist ein Staat der deutschen Alpenlande geworden und das wird auch im ersten Paragraphen der Verfassung zum Ausdruck gebracht werden. Es wird also eine bundesstaatliche Verfassung sein, deren Träger die Stadt Wien und die Länder sind, ein Bundesstaat, in dem die Glieder dasjenige, was jeden einzelnen Teil besonders angeht, besonders verwalten und die gemeinsamen Interessen gemeinsam verwaltet werden.
Das, was heute Staatsregierung, Staatskanzler usw. heißt, wird dann den Namen Bundesregierung, Bundeskanzler usw. tragen. Die Staatssekretäre werden wahrscheinlich Bundessekretäre heißen, kurz, es wird der Gedanke der föderativen Verfassung das ganze Verfassungswerk durchziehen. Es mag auch zur Kenntnis dienen, daß irgendwelche Besorgnisse der Länder, das der alte Geist des Zentralismus das Verfassungswerk beherrschen könnte, vollständig ungerechtfertigt wären. Wir werden uns bemühen, die Selbstregierung der Teile mit einem nach außzen wirksamen und lebenskräftigen, nach innen geschlossenen Staatswesen zu verbinden, die Selbständigkeit, das Eigenleben der Teile mit der geschlossenen Wirksamkeit des Ganzen. Und nun möchte ich die Herren bitten, sich kurz über dieses Kalendarium und über den vorgeschlagenen modus procedendi zu äußern.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schumacher:Ich möchte vor allem namens der Landesvertretung von Tirol dem Herrn Kanzler dafür danken, daß er den vom Tiroler Landtage zuerst ausgesprochenen Gedanken aufgegriffen und getrachtet hat, ihn in eine Form zu bringen, die allgemein akzeptiert werden kann und die tunlichst rasch zum Ziele führt. Uns Tirolern ist es ja, wenn wir hier vorangegangen sind, nicht darum zu tun gewesen, eine Kampfstellung zu beziehen, sondern uns ist es um eine Verständigung zu tun. Und nachdem der Herr Staatskanzler einen Weg gewiesen hat, auf welchem nach seiner Meinung die Verständigung rascher erzielt wird als auf dem Wege, der in der Tiroler Landtagsentschließung angegeben ist, sind wir bereit, diesen Weg zu beschreiten und freuen uns außerordentlich, daß aus den Ausführungen des Herrn Staatskanzlers hervorgegangen ist, daß wir, wenn ich namens des Landes Tirol sprechen darf, und dieser Standpunkt wird vielleicht von anderen Ländern in mancher Hinsicht geteilt werden, lange nicht so weit voneinander entfernt sind, als es den Anschein hat. Es ist nur ein meritorischer Punkt, wo wir uns im Gegensatze befinden, und dieser Punkt ist derjenige, der im Beschlusse des Tiroler Landtages darin zum Ausdrucke gelangt ist, daß es heißt, der Tiroler Landtag wahrt dem Lande das Recht der endgültigen Entscheidung über die Annahme des Verfassungsentwurfes.
Der Herr Staatskanzler hat gesagt, mit der Annahme des in der von ihm dargelegten Weise vorbereiteten Verfassungsentwurfes durch die Nationalversammlung ist das Gesetzeswerk komplett. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß zu dem fertigen Gesetzeswerke auch die Zustimmung der einzelnen Landtage notwendig ist, weil wir von dem Standpunkte ausgehen, daß die Länder als selbständige Rechtssubjekte auftreten, welche mit der Vertretung des Ganzen, das durch die Nationalversammlung repräsentiert wird, einen Pakt über die innere Struktur unseres Staatsgebildes eingehen. Das wird voraussichtlich, nachdem die Vorbereitung so getroffen ist, daß die Verständigung zuerst angebahnt wird, nur ein ganz formaler Akt sein. Wenn alles gut vorbereitet ist, werden die Landtage dieses von der Nationalversammlung angenommene Gesetzeswerk ja auch ihrerseits ohne weiteres annehmen. Aber diesen grundsätzlichen Standpunke muß ich schon jetzt vertreten und darüber wird ja in der Folge noch gesprochen werden können. Das ist nicht ein Parteistandpunkt, auf dem wir diesbezüglich stehen, sondern ein Rechtsstandpunkt, von dem wir ausgehen, und ich glaube, es wird keine Schwierigkeit sein, daß im Laufe der Verhandlungen dieser Rechtsstandpunkt zur Anerkennung kommt und auch durchgesetzt wird.
7Was die Vorgangsweise anlangt, und um diese handelt es sich jetzt hauptsächlich, bin ich sehr dankbar für alle Vorschläge, die der Herr Staatskanzler gemacht hat, und insbesondere dafür, daß bei den Vorbereitungen den Ländervertretern eine so weitgehende Möglichkeit offengehalten ist, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen. Alles, was der Herr Staatskanzler vorgeschlagen hat, stimmt ziemlich genau mit dem überein, was der Tiroler Landtag gewahrt wissen wollte. Und nur, wenn der Tiroler Landtag überdies noch eine separate Länderkonferenz, — das wäre eine interne Länderkonferenz — vorgesehen hat, und wenn er glaubte, daß diese auch sonstige Entwürfe — der Tiroler Landtag hat den Verfassungsausschuß beauftragt, einen solchen auszuarbeiten — durchberaten soll, so ist das eine Sache, die noch nebenbei geschehen könnte, ohne daß deswegen das Gesetzeswerk wesentlich verzögert würde. Der Verfassungsausschuß des Tiroler Landtages hat den Auftrag erhalten, die Grundzüge der Bundesverfassung auszuarbeiten und sich darüber mit den Ländervertretungen ins Benehmen zu setzen, um auf diese Weise gleichzeitig auch Material für die Staatsregierung bei Vorbereitung des Entwurfes zu schaffen. Ich glaube, durch den Vorgang, den der Herr Staatskanzler vorgeschlagen hat, ist ein derartiges Vorgehen, das ja neben den anderen Vorbereitungen laufen kann, nicht ausgeschlossen und ich habe gerade zu den drei Entwürfen einer Bundesverfassung, die in der Staatskanzlei bestehen, bereits einen vierten in der Hand, der allerdings vom Verfassungsausschusse in Tirol noch nicht durchberaten wurde, der aber im wesentlichen, glaube ich, den Stimmungen entsprechen wird, die dort herrschen. Und ich freue mich, auch hier konstatieren zu dürfen, daß dasjenige, was der Herr Staatskanzler über den Inhalt des Verfassungsentwurfes mitgeteilt hat, sich inhaltlich auch mit dem deckt, was wir hier vorgeschlagen haben. Über Details wird man natürlich später sprechen können. Im großen ganzen aber ist der Geist der Bundesverfassung, den der Herr Staatskanzler auseinandergesetzt hat, der gleiche Geist, den wir verwirklicht wissen wollten; namens des Landes Tirol habe ich nur den grundsätzlichen Vorbehalt zu machen, daß das Gesetzeswerk als abgeschlossenes Ganzes auch den Landtagen zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Im übrigen bin ich mit der Vorgangsweise, wie sie der Herr Staatzkanzler vorgeschlagen hat, ganz einverstanden und freue mich, daß wir so rasch zu einem Einverständnis kommen werden.
Bürgermeister Reumann:Gegen das Katendarium, welches vom Herrn Staatskanzler aufgestellt wurde, haben wir natürlich nichts einzuwenden. Ich möchte nur einem Irrtum begegnen. Wir von der Gemeinde Wien haben mit dem Lande Niederösterreich über die eventuelle Selbständigkeit der Stadt Wien bisher keine Verhandlungen gepflogen. Nun ist es natürlich, daß, wenn jetzt tatsächlich solche Verhandlungen gepflogen werden, diese mit Rücksicht auf den Kompler aller jener Fragen, die hier zu entscheiden sind, ziemlich umfangreich sein und daher längere Zeit in Anspruch nehmen werden, daß daher nicht so rasch eine Entscheidung fallen wird.
Was speziell die föderalistische Verfassung anlangt, so ist dagegen nichts einzuwenden. Denn es hat sich während des Krieges gezeigt, daß der Zentralismus überhaupt nicht aufrechtzuerhalten ist, und wir haben auch schon während der Friedenszeit wegen der Aufrechthaltung des zentralistischen Systems große Schwierigkeiten zu bestehen gehabt. Der Föderalismus ist meiner Ansicht nach die einzige Form, in der Deutschösterreich zusammengehalten werden kann. Ich möchte aber gleichzeitig die Aufmerksamkeit des Herrn Staatskanzlers darauf lenken, das während dieser Verhandlungen namentlich nicht ausßer acht gelassen werden darf, daß gegen solche Verfügungen, die etwa die Existenzmöglichkeit des Staates Deutschösterreich verhindern würden, auch während dieser Zeit mit aller Energie Stellung genommen werden mus.
So ist jüngst die Nachricht gekommen, daß in Budapest die Zentrale der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft installiert werden, und daß der Sitz der ständigen Donaukommission nach Budapest verlegt werden soll. Was für einen gewaltigen Schaden das für uns bedeuten würde, brauche ich in diesem Kreise nicht erst auszuführen. Es muß auch während dieser Zeit der Verhandlungen das Hauptaugenmerk darauf gelenkt werden, daß die Existenzmöglichkeit des Bundesstaates Osterreich sichergestellt und nichts unterlassen wird, was die Sicherung dieser Existenzmöglichkeit verbürgt.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Rehrl:Im Namen Salzburgs möchte ich mich im großen ganzen den Vorrednern anschließen und insbesondere den Ausführungen des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters von Tirol, der im Wesen auch den Standpunkt Salzburgs wiedergegeben hat.
Auch Salzburg muß auf dem Standpunkte stehen, daß eine Bundesverfassung nur unter Gleichen zustandekommen kann, und daß, um den Charakter der Bundesverfassung überhaupt zu schaffen, das Einvernehmen aller unbedingt notwendig ist, damit auch nach außenhin dokumentiert wird, daß in diesem Staate alle Glieder gleichwertig und gleichberechtigt sind. Die Konstituierende Nationalversammlung möge bei diesem Verfassungswerke die Interessen der Gesamtheit vertreten, während die Länder ihre Interessen vertreten. Ich bin überzeugt, daß sich ein Weg finden lassen wird.
Der Herr Staatskanzler hat uns heute einen Weg vorgeschlagen, der ganz bestimmt geeignet sein wird, zum Ziele zu führen und der auch die Länder befriedigen wird, aber nur dann befriedigen wird, wenn die Teilnahme an der Länderkonferenz, an den Enqueten usw. dadurch an Bedeutung und Kraft gewinnt, daß die Länder durch die schließliche Annahme der Verfassung in den Landtagen ein entsprechendes Gewicht auszuüben in der Lage sind. Würde die endgültige Annahme in den Landtagen nicht erfolgen, würde also die Aussprache hier in Wien 8der Staatsregierung die Möglichkeit bieten, die Länder zu hören oder nicht — nach eigenem Ermessen —, würde insbesondere den Zentralstellen die Möglichkeit geboten sein, bei allem und jedem zu erklären, das gehe nicht, das gehe wegen der geschlossenen Verwaltung nicht, so wäre die ganze Beratung illusorisch.
Es würde sich also nach unserer Ansicht empfehlen — das deckt sich fast ganz mit den Ausführungen des Herrn Staatskanzlers — eine Staatskommission, analog wie sie für die Sozialisierung besteht, zu schaffen, in der die Länder paritätisch vertreten sind und welche die Aufgabe hätte, unter der Leitung des Staatskanzlers die Vorarbeit für den Entwurf zu schaffen, wodurch viele Reibungsflächen, die entstehen, wenn der Entwurf einseitig ausgearbeitet wird, beseitigt würden und von vornherein eine geeignete Basis für Verhandlungen gegeben wäre. Insbesondere bräuchte die Länderkonferenz nicht so lange ausgedehnt zu werden und die Verhandlungen würden bedeutend erleichtert werden, wenn die Vorfragen gleich beim Entwurf bereinigt würden.
Wenn wir heute einen Bundesstaat schaffen, so muß er föderativ sein. Der Herr Staatskanzler hat das Wort von der Selbstregierung gebraucht. Wir denken uns den föderativen Bund nicht so, daß die einzelnen Länder das Recht der Selbstregierung im englischen Sinne haben, sondern wir denken uns ihn so, daß die Länder souveräne Gebilde sind und der Bundesstaat nur jene Aufgaben zu erfüllen hat, die diese souveränen Länder der Bundesgewalt übertragen. Nach unserem Dafürhalten hat insbesondere auch die Durchführung der gesamten Verwaltung in den Territorien draußen nur durch eine Behörde, und zwar nur durch die Landesbehörde zu erfolgen, und darüber, daß die Verwaltung in den Ländern den Gesetzen entspricht welche die Nationalversammlung oder der Bundesrat schafft, ausschließlich der Verfassungsgerichtshof zu wachen; wir müssen insbesondere eine Verwaltungsgerichtsbarkeit schaffen, die von den unteren Instanzen hinauf dafür Sorge trägt, daß nicht Jeder drei Instanzen zu durchlaufen braucht. (Staatskanzler Dr. Renner: Wir können heute nur über die Verfahrensweise sprechen, weil wir die Unterlage für eine meritorische Behandtung nicht haben.) Ich habe das nur angeführt, um darauf hinzuweisen, daß die wesentlichen Grundfragen am ehesten in einer derartigen Staatskommission zur Besprechung kommen könnten. Wenn wir darüber einig werden, wird die Behandlung der Verfassungsfrage bedeutend erleichtert und die Annahme in den sieben Landtagen glatt vor sich gehen. Ich möchte daher bitten, den Vorbehalt des Landes Tirol auch als den unserigen anzunehmen und zu trachten, daß eine Bundesverfassung geschaffen wird, die von allen Gliedern als Gleichberechtigten angenommen wird.
Landeshauptmann Server:Unser Landtag ist ein liquidierender. Er ist auf zwei Jahre gewählt worden und die Wahl ist nur unter der Voraussetzung zustandegekommen, daß wir daran denken, die Trennung durchzuführen. Es ist aber selbstverständlich, daß die Trennung erst dann kommen kann, wenn sich der Staat seine Verfassung gegeben hat, und daß es auch dann noch vieler Unterhandlungen zwischen dem Staat, dem flachen Land und der Stadt Wien bedürfen wird. Anders ist die Trennung bei uns in Niederösterreich nicht möglich.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Uhrer:Ich möchte nur eine Frage bezüglich des modus procedendi stellen. Das Hinausziehen der Erledigung der Verfassung bis zum Frühjahr oder noch länger hat für uns eine ziemliche Bedeutung, und zwar wegen der Landesfinanzen. Wir müssen zunächst wissen, wie die Kompetenzabgrenzung zwischen Staat und Land sein wird, um endlich in unsere Landesfinanzen Ordnung bringen zu können.
Staatskanzler Dr. Renner:Ich werde jetzt auf die einzelnen Anregungen und Erklärungen näher eingehen. Es ist ein großes Unglück, daß die Verfassungsreform notwendigerweise so lange Zeit in Anspruch nimmt. Wenn die Länder sich dazu entschließen könnten, das Werk ganz in die Hände der Nationalversammlung zu legen, ginge es natürlich viel rascher. Aber das wollen die Länder nicht. Außerdem ist es sehr schade, daß so viele offene Probleme, die schon längst hätten gelöst werden sollen, wie zum Beispiel das Verhältnis der Stadt Wien zum Lande Niederösterreich, in der alten Zeit so verschleppt worden sind, daß wir alle Probleme nun auf einmal zu lösen haben. Ich bedauere also unendlich, daß wir in bezug auf die Landesfinanzen vorbehaltlich der Regelung durch die Verfassung schon jetzt ein Abkommen provisorischer Natur werden treffen müssen, denn es kann das Problem der Landesfinanzen unmöglich so lange offen bleiben, bis die Verfassung fertig wird. Die Verfassung fertig zu haben, wäre das größte Glück und wir werden ihre Fertigstellung beschleunigen müssen; wir sind aber auch durch die Verhältnisse gezwungen, zwischendurch einzelne Fragen provisorisch zu lösen, und dazu wird die Finanzfrage gehören.
Ich glaube, daß wir dem Verfassungswerke keinen guten Dienst erweisen würden, wenn wir uns die Bahn erschwerten durch das Hereintragen von staatsrechtlichen Begriffen, die nicht einmal von den Staatsrechtjuristen einheitlich verwendet werden. Ich möchte nicht, daß der Souveränitätsstreit aufgeworfen wird. Ob es geteilte Souveränität gibt, wer der Träger ist, ob der Bund oder die Gliedstaaten, darüber besteht eine vielhundertjährige Literatur, aber man wird durch das Hereintragen dieser Begriffe nicht klüger. Als praktische Männer werden wir uns fragen: Was brauchen die Länder für Machtvollkommenheiten und welche Verwaltungsaufgaben zu erfüllen haben sie die Kraft und was müssen wir gemeinsam haben? Wir werden also nicht von Begriffen ausgehen, sondern von dem lebendigen Bedürfnis und von dem lebendigen Interesse, und da werden wir uns verstehen und die Juristen werden uns dann schon für das, was wir brauchen, das richtige theoretische Gewand zurechtmachen.
9Den Standpunkt nun, daß die Länder hinterher die Verfassungsurkunde durch einen Beschluß des Landes zu rezipieren haben, kann ich aus dem Gesichtspunkte des einzelnen Landes heraus verstehen. Ich kann mich aber nur an das halten, was die Rechtsgrundlage ist, auf der das Verfassungswerk ruht. Ich selbst bin selbstverständlich an unsere Staatsgesetze und an den Auftrag der konstituierenden Nationalversammlung gebunden und nach dieser Rechtslage, der ja auch die Vertreter des Landes Tirol, und zwar ohne Ausnahme, in der Nationalversammlung zugestimmt haben, hat die konstituierende Nationalversammlung die Verfassung zu beschließen und wird der Beschluß dadurch rechtskräftig, daß die Nationalversammlung ihn faßt und der Beschluß im Staatsgesetzblatte veröffentlicht wird. So de jure. Aber de facto wird gar keine Schwierigkeit aus dem Rechtsvorbehalte der Länder entstehen, da die Verfassung durch die gegenwärtige Mehrheit, die mehr als zwei Drittel der Nationalversammlung ausmacht, beschlossen wird, und diese Mehrheit auch zugleich die Mehrheit in jedem einzelnen Lande ist. Da nun faktisch keine Schwierigkeit entstehen kann, so wollen wir uns doch auch nicht auf die Folterbank theoretischer Vorbehalte spannen. In Wahrheit wird die Verfassung beschlossen werden durch die überwältigende Mehrheit der Parteien hier und dort, so daß wir, glaube ich, der theoretischen Erörterung und juristischen Vorbehalte enthoben sind. Wir wollen uns nicht auf die Bahn bringen lassen, die der alten Monarchie durch die juristischen großen und kleinen Künste der magharischen Politik aufgenötigt worden ist, die uns mit Rechtsvorbehalten bis zur Verzweiflung gemartert hat. Wir werden als praktische Männer uns vor Augen halten, daß unser Volk als eine geographische, wirtschaftliche, natürliche und ethnische Einheit schon den Weg finden wird, wie es sich seine öffentlichen Angelegenheiten ordnet.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schlegel:Ich möchte nur eine kürze Erklärung abgeben. Ich bin nicht bevollmächtigt, namens des ganzen Landtages zu sprechen, weil diese Frage bei uns noch nicht verhandelt worden ist. Ich kann aber feststellen, daß die überwiegende Mehrzahl der Abgeordneten, ich sage ausdrücklich nicht die Mehrheit, sondern die Mehrzahl, den Standpunkt, der von den Tiroler Vertretern hier eingenommen worden ist, teilt. Und wenn der Herr Staatskanzler sagt, worin ich ihm vollständig Recht gebe, daß wir hier nicht das Beispiel von Osterreich und Ungarn nachahmen und in Rechtsvorbehalte eingehen sollen, so glaube ich, daß gerade der von Tirol vorgeschlagene Weg besser zum Ziele führt, weil dann keine Vorbehalte gemacht werden. Wenn es gelingt, zu einem Elaborate zu gelangen, welches zwar wahrscheinlich von einzelnen extremen Richtungen nicht als ideal angesehen, aber von allen Ländern, welche in Österreich vereinigt sind, als erträglich empfunden wird, dann wird es keine Schwierigkeit haben, möglichst einstimmige Beschlüsse zu erzielen, das Werk mit großer Mehrheit in den einzelnen Landtagen durchzusetzen und im Vorhinein schon zu garantieren, daß das Werk gleichzeitig abgeschlossen wird, sowohl in der Nationalversammlung wie in dem Landtag. Ich verweise ausdrücklich darauf, daß die pragmatische Sanktion, jenes Band, welches früher die Länder zu einem gemeinsamen staatlichen Ganzen unmschlossen hat, auch von den damaligen Vertretern der Länder zur Kenntnis genommen wurde. Ich glaube, es wird sich auch hier ein Ausweg finden lassen.
Staatskanzler Dr. Renner:Damit sind die Mitteilungen der Staatsregierung zu diesem Punkte zur Kenntnis genommen und dieser Gegenstand der Tagesordnung ist erledigt. Wir treten nun in die Verhandlung über die Punkte 2 und 3 ein. Hierzu erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß das Wort.
Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:Unsere Mehl- und Brotversorgung in den Herbstmonaten hat in hervorragender Weise mit der inländischen Aufbringung gerechnet. Sie wissen, und ich kann mich da ganz kurz fassen, daß wir heuer das System der Kontingentierung festgesetzt haben und daß in Osterreich 180.000 Tonnen Getreide aufgebracht werden sollen. Wir wissen auch sehr gut, daß eine Verschiebung des den einzelnen Ländern vorgeschriebenen Kontingents nicht möglich ist. Es ist bei Festsetzung des Kontingents abgemacht worden, daß jedes Land das Getreide, das es produziert, für sich behält. In besonderer Weise ist nur Niederösterreich insofern betroffen, als aus seinen Aufbringungen auch Wien, zum Teile wenigstens, mitalimentiert wird. Nachdem die Ententezuschübe schon Ende August aufgehört haben und wir wußten, daß wir nicht gleich auf die vollen Zuschübe aus dem Zollauslande, die eigenen Ankäufe und die vertragsmäßig zu erhaltenden Lieferungen aus den Sukzessionsstaaten — ich werde darauf noch zurückkommen — rechnen können, hatten wir einen Versorgungsplan aufgestellt, demzufolge wir in den ersten Herbstmonaten möglich viel aus der eigenen Aufbringung erlangen wollten. Diese Erwartung ist enttäuscht worden. Wie allgemein bekannt, ist die Ernte um mindestens drei bis vier Wochen verspätet. Weiters ist infolge des Mangels an Benzin und Kohle der Drusch sehr verspätet. Das hat dazu geführt, daß — und da muß ich ein paar Ziffern vorbringen — die Aufbringung bis zum vorgestrigen Tage insgesammt erst 36.000 Tonnen von den 180.000 Tonnnen betragen hat oder 20 Prozent, während im Vorjahre um diese Zeit schon 96.000 Tonnen, also fast das Dreifache aufgebracht war. Auf die einzelnen Länder verteilt sich die Aufbringung wie folgt: Niederösterreich hat von seinem Kontingent rund 29.000 Tonnen oder 26 Prozent aufgebracht gegen 40 Prozent zur gleichen Zeit des Vorjahres von dem damals vorgeschriebenen Kontingent, Oberösterreich 7.000 Tonnen oder 13 Prozent des vorgeschriebenen Kontingents gegen 51 Prozent zur gleichen Zeit im Vorjahre, Salzburg 200 Tonnen oder 17 Progent des vorgeschriebenen Kontingents. Für Steiermark, Kärnten und Tirol kann ich eigentlich überhaupt keine Ziffern nennen, denn sie sind fast Null. Steiermark hat 219 Tonnen aufgebracht oder 2 ½ Prozent seines Kontingents, Kärnten 61 Tonnen10oder 2,2 Prozent seines Kontingents und Tirol 61 ½ Tonnen oder 0,4 Prozent seines Kontingents.
Dieses Ergebnis der Aufbringung ist selbstverständlich für unsere Versorgung von sehr unangenehmer Wirkung. Wir haben bereits vor einiger Zeit veröffentlicht, daß der Kabinettsrat vorbehaltlich der Zustimmung der Nationalversammlung beschlossen hat, die Getreidepreise zu erhöhen. Es ist vielleicht in den relativ niedrigen Getreidepreisen der Grund zu suchen, daß die Aufbringung so schleppend vor sich geht. Die Preise sind im Juni festgesetzt worden, zu einer Zeit, wo die Verhältnisse ganz anders waren als heute. Insbesondere die wesentliche Erhöhung der Löhne der landwirtschaftlichen Arbeiter hat dazu beigetragen, daß die Preise den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechen. Wir haben also den Preis von 130 K für Weizen und Roggen und 113 K für Gerste, für alle drei Fruchtarten gemeinsam auf 200 K hinaufgesetzt und wir hoffen, daß durch diese Maßnahme die Aufbringung beschleunigter vor sich gehen wird. Die Erhöhung wird allerdings dem Landwirt erst dann ausbezahlt, wenn er sein ganzes Konlingent abgeliefert hat, es wäre denn, daß er nachweislich durch Elementarereignisse oder sonst verhindert war, das ganze Kontingent aufzubringen.
Die Aufbringung im eigenen Lande kann uns unter den derzeitigen Verhältnissen nicht vollkommen versorgen, aber eine wesentliche Beihilfe zu der Versorgung wäre immerhin möglich. Aus diesem Grunde erscheint es unbedingt notwendig, daß die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die in erster Linie mit der Aufbringung betraut sind, angespornt werden, gerade in diesen Monaten ihrer Aufgabe mit größerem Eifer nachzukommen. Ich weiß, daß von den leitenden Persönlichkeiten alles getan wird. Trotzdem möchte ich sagen, daß speziell von den politischen Behörden nicht immer mit dem nötigen Eifer und in dem vollen Bewußtsein der Verantwortung vorgegangen wird. Wenigstens sind mir verschiedene Meldungen zugekommen, die beweisen, daß bei den Bezirkshauptmannschaften der Ernst der Situation in dieser Frage noch nicht vollkommen erfaßt wird. Das ist für uns um so wichtiger, als die Lebensmittelkommissionen der fremden Mächte, die wenigstens zum Teil durch Delegierte bei uns vertreten sind, und immer drängen, in erster Linie die Aufbringung im eigenen Lande zu forcieren und nicht immer nach dem Ausland zu schauen.
Ich muß in kurzen Zügen die Situation hinsichtlich der fremden Zuschübe schildern, um die Wichtigkeit der eigenen Aufbringung besonders zu unterstreichen. Wir haben keine Kredite und wir haben wenig Zahlungsmittel. Trotz aller Bemühungen, die schon im Mai und Juni angefangen haben, weil wir schon gewußt haben, wie es im September und Oktober sein wird, konnten wir daher nur verhältnismäßig wenig Getreide im Ausland, in erster Linie in Argentinien, anschaffen. Das ganze Quantum, welches wir bisher kaufen konnten und von dem ein Teil noch nicht bezahlt ist — ein Teil ist mit kurzfristigen Krediten angeschafft —, beläuft sich auf höchstens 80.000 Tonnen, das heißt auf einen Bedarf von nicht ganz zwei Monaten. Ein Teil dieses Getreides ist schon hier und konsumiert oder in der Konsumtion begriffen, kann also in die zwei Monate nicht eingerechnet werden. Wenn ich einen Überblick über die anrollenden Mengen mache und über das, was wir schon konsumiert haben, so kann ich sagen, daß wir durch die von uns angekaufte Menge auf dem Papier bis Mitte, längstens bis Ende November die Deckung finden; ich nehme hiebei an, daß die Aufbringung nicht besser ist als jetzt, denn ich kann keine optimistischen Papierrechnungen machen, sondern muß mich den Verhältnissen anpassen. Ich kann überdies nicht sagen, daß ich diese Mengen bis Ende November haben werde, denn sie sind zum Teil schwimmend auf See, zum Teil laufen sie auf den verschiedenen Transportwegen am Rhein, von Triest usw. herauf. Die Transportschwierigkeiten, mit denen wir zu kämpfen haben, habe ich gestern im Ernährungsausschusse auseinandergesetzt. Wir müssen das Getreide förmlich mit unseren Waggons abholen und der Staatssekretär für Verkehrswesen weiß, was es heute bedeutet, Anforderungen, die sich nur auf die Lebensmittelsendungen erstrecken, zu entsprechen. Es ist so weit, daß mir die notwendigen Waggons nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können. Außer finanziellen Schwierigkeiten haben wir fast unüberwindliche Transportschwierigkeiten, wir müssen die Waggons bis Holland schicken. Wir mußten einen eigenen Pendelverkehr zwischen Mannheim und Regensburg einrichten. Ich sage also, bis Mitte, höchstens Ende November sehe ich auf dem Papier die Deckung.
Wir haben außerdem rechtzeitig Verhandlungen mit Jugoslawien eingeleitet, demjenigen Lande, welches, wenn es wollte und wenn es nicht große Transportschwierigkeiten hätte, und restlos versorgen könnte. Die Lieferung dieser 80.000 Tonnen aus dem jugoslawischen Vertrage, den wir nach vieler Mühe zustandegebracht haben und der ohne Grund angefochten wird, obwohl wir überzeugt sind, er ist schlecht, den wir aber nicht anders machen konnten, die Lieferung dieser 80.000 Tonnen, die uns eine weitere Deckung geben würden, halte ich für sehr fraglich. Die Schwierigkeiten, die speziell in den letzten Tagen aufgetreten sind und zum Teil in finanziellen Gründen ihre Ursache haben, lassen jedenfalls nicht erwarten, daß diese 80.000 Tonnen rasch kommen werden. Besonders schwierig ist hier die Transportfrage, weil die Schwierigkeit des Donautransportes bisher nicht überwunden werden konnte, trotz aller Hilfe, die uns in erster Linie von der amerikanischen Mission zuteil wurde. Ich kann also mit diesen 80.000 Tonnen vorläufig nicht unbedingt rechnen, ich hoffe, wir werden sie bekommen, aber wahrscheinlich nicht auf einmal und nicht so rasch als wir sie brauchen.
Wir haben einen Bedarf von täglich 1558 Tonnen. Von denen können wir ungefähr 500 Tonnen aus der eigenen Aufbringung decken. Oberösterreich deckt sich heute selbst, das flache Land Niederösterreich deckt sich selbst und kann für Wien ungefähr 100 Tonnen abgeben. Wir haben also einen Zuschubbedarf von 1050 Tonnen oder rund 100 Waggons pro Tag. Diese Menge ist in den letzten Wochen nie eingetroffen, es war uns nie möglich, diesen Bedarf 11regelmäßig zu bekommen, und das ist die Ursache, daß wir in den Ländern bereits große Stockungen der Brot- und Mehlversorgung haben, daß wir in Tirol schon einige Zeit kein Brot haben, daß in Salzburg, in Vorarlberg und Kärnten auch Schwierigkeiten sind. In Steiermark werden, so viel ich weiß, eigentlich nur Graz und die größeren Städte und Industrieorte versorgt. Auch in Wien sind wir jetzt in Schwierigkeiten gekommen. Es ist keine Vorversorgung von Wien eingetreten, wie oft behauptet wird, aber es ist selbstverständlich, daß man bei einer Großstadt von 2 ¼ Millionen Einwohnern doch immerhin trachten muß, nicht ganz auf das Leere zu kommen. Ich brauche natürlich größere Mengen für Wien, um nur acht Tage decken zu können. Tatsächlich wird in der morgen beginnenden Woche nur die halbe Mehlquote ausgegeben und ich muß, was ich gestern schon im Ernährungsausschuß gesagt habe, heute wiederholen, daß ich für die übernächste Woche auch für Brot keine vollkommene Deckung habe. Es wäre in Wien schon zu viel unangenehmeren Ereignissen gekommen, wenn mir der Bürgermeister aus seiner eisernen Reserve nicht zweimal Aushilfe geleistet hätte. Diese eiserne Reserve ist schon fast erschöpft und Wien steht in der nächsten Zeit vor den schwersten Brotversorgungsschwierigkeiten.
Wie unter den derzeitigen Umständen hier zu helfen ist, ist eine Frage, die eigentlich nicht zu beantworten ist. Ich kann nur hoffen, daß die Sendungen, die wir gekauft haben und die auf dem Wege sind, wenigstens halbwegs regelmäßig eintreffen und wir mit Mühe und Not über die nächsten Wochen hinüberkommen. Wir hoffen inzwischen die Schwierigkeiten mit Jugoslawien zu überwinden und auch durch neue Flüssigmachung von Zahlungsmitteln, vielleicht auch durch Verlängerung von Krediten — wir haben in den letzten Tagen mit Holland neue Verhandlungen eingeleitet — wird es vielleicht möglich sein. Die Ware ist ja da und die Beschaffung der Ware würde keine Schwierigkeiten machen, wenn sie zu bezahlen und zu transportieren wäre. So hoffen wir eventuell hinüberzukommen. Unbedingt ist es aber notwendig, und diesen Appell richte ich an alle Vertreter der Länder, die Aufbringung mit allen Mitteln zu forcieren.
Unsere ganze Lage wird aber noch erschwert, und das muß ich den Vertretern der Länder mitteilen, durch die katastrophale Situation der Futterversorgung in Wien, der Versorgung der Pferde für das Schwerfuhrwerk, die unentbehrlich sind, um die Approvisionierung der Stadt, um die Zufuhr der Kohle aufrechtzuerhalten. Wir haben in Wien 25.000 schwere Pferde, die, nebenbei gesagt, einen enormen Wert repräsentieren. Eine Fuhrwerkerdeputation, die in den letzten Tagen bei mir war, hat mir mitgeteilt, daß die Mehrzahl dieser Pferde pro Paar 28.000 K kostet oder wert sind. Diese Pferde sind bar jedes Futters. Wir brauchen für diese Pferde 25 Waggons Hartfutter und wir sind in den letzten Wochen nicht einmal imstande gewesen, 2 bis 3 Waggons Hafer zu verschaffen. Wir haben die Pferde mit den unmöglichsten Surrogaten ernährt, allein man kann dem Pferde nicht die Futterquote kürzen, weil es dann einfach zugrunde geht. Jeden Tag stehe ich vor der Situation, daß ich kein Futter für die Pferde habe und es mir nicht beschaffen kann. Ich habe bereits an die Länder, die in erster Linie Hafer produzierten, das sind Nieder- und Oberösterreich, einen eindringlichen Appell gerichtet, mir mit Hafer zu Hilfe zu kommen. Ich weiß, daß es schwer ist, weil der Hafer noch nicht ausgedroschen ist und die Aufbringung in Hafer überhaupt fast Null ist. Wir haben von dem Kontingent an Hafer erst 39 Prozent aufgebracht. In dieser Not mußte die Regierung zu einem Mittel greifen, das wieder die menschliche Ernährung gefährdet. Wir haben nämlich das Getreide etwas weniger scharf ausmahlen lassen, was allerdings dem Konsum wieder zugute kommt, indem die Leute besseres Mehl bekommen, was sich aber effektib in der Quantität ausdrückt, nur um mehr Kleie zu gewinnen. Wir müssen aber auch Mais, der eigentlich für die menschliche Ernährung bestimmt ist, für Futterzwecke reservieren. Effektiv ist der Zustand heute schon in vielen Ländern und auch in Wien der, daß die Mehlquote gekürzt ist. Ich weiß nicht, ob ich in der nächsten Zeit die Mehlquote in Wien wieder restlos herstellen kann, und ich muß sagen, daß ich es, so unangenehm es auch ist, so verhältnismäßig kurze Zeit nach der Ernte mit Kürzungen vorzugehen, faktisch schon vorziehen würde, die gekürzte Quote in den Ländern und in Wien zumindest einige Wochen aufrechtzuerhalten, um kleine Reserven ansammeln zu können. Es sind das eigentlich keine Reserven, sondern nur Mengen, die es mir möglich machen, nicht von einem Tage auf den andern Tag zu leben. Jetzt ist es ein unmöglicher Zustand. Ich kann Ihnen nicht schildern, wie quälend es im Amte wirken muß, wenn ich erst in der Frühe auf Grund von telegraphischen Meldungen über die rollenden Mengen disponieren kann. Ich habe nicht einen Waggon lagernde Reserven, mit denen ich irgendwie disponieren könnte. Aus diesem Grunde halte ich es für fast unausbleiblich, daß die Mehlquote generell in allen Ländern, einschließlich Oberösterreich, gekürzt werde, so sehr ich dagegen bin, weil das eine entsetzliche Situation ist, ganz abgesehen davon, daß die Versorgung in allen anderen Lebensmitteln nicht besser ist; allein dies ist notwendig, um nur einigermaßen über diesen Zustand hinüberzukommen, bis ich durch das Einlaufen der rollenden Mengen wieder eine etwas größere Bewegungsfreiheit habe. Das wollte ich den Herren mitteilen.
Staatskanzler Dr. Renner:Der Zustand, in dem sich unsere Ernährung befindet, tritt aus dem Referate des Herrn Staatssekretärs mit erschreckender Klarheit hervor. Die Ziele, die sich unsere Ernährungsverwaltung stellt, sind Ihnen daraus auch sichtbar geworden. Nun handelt es sich darum, was die Länderverwaltungen tun können, um einen wirklich strammen Ernährungsdienst nach einheitlichem Plane zu garantieren. Wir haben bisher viel erörtert, wir haben einander Versicherungen gegeben, aber der Zustand ist immer ärger geworden. Das kann unmöglich so fortgehen und jeder Teil des Staatsgebietes und des Staatsvokes muß sich darüber klar sein, daß er durch eine Politik der Sonderinteressen sich in letzter Linie nur selbst 12ruiniert; denn wenn die Gesamtheit untergeht, gehen die Teile mit unter und es wird sich niemand dadurch retten, daß er sich für einige Zeit ein günstigeres Provisorium schafft. Ich möchte daher die Vertreter der Länder bitten, sich zu äußern, in welcher Weise sie imstande sind, den Wünschen und Forderungen des Ernährungsamtes entgegenzukommen und dafür zu sorgen, daß unsere Versorgung endlich in geregeltere Bahnen kommt.
Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber:Als Vertreter jenes Landes, das gewöhnlich als dasjenige betrachtet wird, das im Überfluß schwimmt, möchte ich auf folgendes verweisen: Wir sind tatsächlich in Oberösterreich den anderen Ländern insofern voraus, als die ganze ökonomische Schichtung des Landes es ermöglicht, die einzelnen Bevölterungskreise zu versorgen. Wir leiden aber genau unter denselben traurigen Verhältnissen, wie Sie, wenigstens soweit die Städte und Industrieorte in Betracht kommen. Wir haben genau so wie Sie, Hungerzustände in den Städten. Im Lande befinden sich geradezu Notstandsbezirke, so bespielsweise das Salzkammergut, und es ist tatsächlich vorgekommen, daß die Forstarbeiter drei Wochen hintereinander in den Wald gehen mußten, ohne ein Stück Brot mitzubekommen. Diese Arbeiter verweilen die ganze Woche draußen auf dem Holzschlag und mußten also die Arbeit ohne das wichtigste Nahrungsmittel durchführen. Wir haben auch in den Städten die halbe Mehlration und eine Verkürzung der Brotration erfahren müssen. Worin hat das seinen Grund? Die Ernte hat sich heuer tatsächlich sehr verspätet. Wir sind in der Ernte noch später daran als Niederösterreich, das infolge seiner ganzen klimatischen Tage um 14 Tage voraus ist. So ist es denn gekommen, daß wir plötzlich vor einem Vakuum gestanden sind. Die Staatsregierung, beziehungsweise das Ernährungsamt, an das die entspechenden Hilferufe ergangen sind, hat es wahrscheinlich nicht geglaubt, daß es bei uns so schlecht steht. Wir sind also in ein Vakuum hineingekommen und leiden unter denselben Zuständen, in die Sie erst später gekommen sind. Nun ist aber bereits eine Besserung zu verzeichnen, allmählich treten die Lieferungen in Erscheinung. Ich muß darauf verweisen, daß nicht nur die verspätete Ernte, sondern auch eine eigenartige Agitation, die bei uns von einer gewissen Seite betrieben wurde und zum Teil noch betrieben wird, die Aufbringung des Getreides sehr erschwert hat. Es sind von dem Welser Bauernverein Petitionen in Massen im Lande verteilt worden, die alle die Forderung aufgestellt haben, das geerntete Getreide in der im Gemeindegebiete gelegenen Mühle zu vermahlen und das vermahlene Mehl zuerst in der betreffenden Gemeinde zu verteilen und erst den Überschuß eventuell an die Städte und andere Konsumorte abzugeben. Diese Agitation, die sich zwischen zwei politischen Gruppen abspielt, hat leider den Erfolg, daß tatsächlich eine Minderbelieferung zu verzeichnen ist. Es ist sowohl im Landeswirtschaftsrat als auch im Landtag alles geschehen, um das Unsinnige dieser Agitation aufzudecken und es macht sich nunmehr eine Einsicht wieder bemerkbar. Wir haben also wirklich greifbar erst 7000 Tonnen aufgebracht. Demgegenüber werden uns die 29.000 Tonnen von Niederösterreich mehr oder minder oft unter die Nase gerieben. So viel ich weiß, sind diese 29.000 Tonnen nicht alle greifbar; es ist in dieser Summe auch jener Teil inbegriffen, der angemeldet ist.
Wir konnten auch deshalb erst weniger aufbringen, weil bei uns die Verhältnisse ganz andere sind. Niederösterreich ist in der Ernte voraus, ferner hat Niederösterreich Großgrundbesitz, der vom Felde weg drischt, während wir Mittelbesitz haben, der das Getreide zuerst einbringen muß und dann erst die Dreschmaschine benutzen kann. Damit vergeht wiederum eine geraume Zeit, so daß bei uns naturgemäß die Getreideaufbringung viel schleppender ist. In diesen Umständen ist auch begründet, warum wir zu dieser Zeit erst 13 ½ Prozent des uns auferlegten Kontingents erfaßt haben. Nun wird aber die Sache von Tag zu Tag besser. Wieviel dann abzugeben sein wird, das liegt jetzt nicht in unserer Macht.
Es muß folgendes einmal ausgesprochen werden: Das Land Oberösterreich erscheint als das Land, das sich selbst versorgt. Es ist das zweifellos eine Ungerechtigkeit, wenn ein Land unter Umständen zwölf Monate versorgt ist und die anderen Länder nur drei Monate. Aber bisher war es Usus, der ganze Getreidedienst war so eingerichtet, daß dem Lande, das sein eigenes Kontingent selbst verbraucht, das Kontingent belassen wird. Es liegt in dem Willen der Staatsregierung, ob sie hier eine Änderung durchführen will, daß dann der Überschuß aus Oberösterreich auch in den anderen Konsumgebieten zur Verwendung gelangt. Bisher war es immer üblich, daß das Getreide zum großen Teil im Landverblieben ist, mit Ausnahme geringfügiger Abgaben, die im Augenblick der Not rasch abgegeben wurden, wie dies beispielsweise an Salzburg geschehen ist, die uns aber dann wieder ersetzt wurden. Das ist also eine Frage, die hier grundsätzlich entschieden werden muß. Ich wenigstens und die Partei, die im Landtage zu vertreten ich die Ehre habe, wir stehen auf dem Standpunkt, daß wir innerhalb des Reiches keine Unterschiede kennen dürfen. Aber man muß in das ganze Ernährungswesen einen gewissen Zug und ein gewisses System hineinbringen. Bisher — ich will da keinen Vorwurf erheben (Staatskanzler Dr. Renner: Nur zu, damit ich eine Präjudiz habe! Ich will dasselbe tun?), ich muß mich nur der Vorwürfe erwehren — bisher hat das Volksernährungsamt eigentlich als ein Reichsamt seine Tätigkeit darauf eingerichtet, die Versorgung, so gut es geht, in dem Reiche durchzuführen, aber ein direkter Kontakt mit den einzelnen Ländern war nicht zu bemerken. (Landeshauptmann-Stellvertreter Mayer: Der Kontakt war nur mit Niederösterreich!) Ja, bei Niederöfterreich ist das Verhältnis ganz anders. Hier erscheint das Volksernährungsamt gleichzeitig als das, was bei uns im Lande der Landeswirt13schaftsrat für Oberösterreich ist. Nun ist aber die Ernährung nicht mit der Getreidebersorgung allein abgetan. Eine Reihe wichtiger Lebensmittel mangelt der Stadt Wien und auch anderen Konsumgebieten; diese Lebensmittel können aus Oberösterreich herausgeholt werden, so weit eben irgend etwas vorhanden ist. Das muß aber in einer ganz geregelten Weise erfolgen. Bisher haben wir nur eine geregelte Aufbringung auf dem Gebiete der Getreideversorgung, auf allen anderen Gebieten besteht — das muß ich selber gestehen — volle Anarchie. Das Land Oberösterreich gilt als ein Land der Überschüsse und das ist auch richtig. Aber die Überschüsse sind nicht so groß, daß davon der gesamte Staat ausreichend unterstützt werden könnte. Es sind, an dem gesamten Reiche gemessen, eigentlich nur mehr oder weniger Brosamen, die abfallen — ich will nicht sagen, vom Tische des Reichen —, es sind wirklich nur ganz geringfügige Mengen, die außerhalb des Landes gehen. Und nun handelt es sich um folgendes: Wie kommen diese Überschüsse aus dem Lande? Vor allem in der Form des Schleichhandels, in der ungeregelten Form, so daß der Verbraucher einen Teil der Überschüsse gar nicht bekommt. Der Absicht, hier Wandel zu schaffen, sollte das so verrufene oberösterreichische Landesgesetz über die Einführung von Transportscheinen dienen.
Es ist eine vollkommen falsche Meinung, wenn man die Ansicht hat, das Land Oberösterreich wolle sich absperren. Schon das Wort „Transportscheine“ widerspricht einer solchen Auffassung, sonst müßte die Verordnung einfach lauten, überhaupt absperren. Dadurch, daß man Transportscheine ausstellt ... (Staatskanzler Dr. Renner: Wird der Schein eines Transportes hervorgerufen! — Heiterkeit!) .., sagt man schon, daß etwas transportiert wird. Sie müssen die Verhältnisse doch so beurteilen, wie sie faktisch sind.
Es wäre eine direkt falsche Auffassung — meine Herren, ich sage das mit voller Überzeugung —, wenn Sie die Meinung hätten, daß mit den Transportscheinen eine Absperrung des Landes bezweckt werden sollte; im Gegenteil. (Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen: Aber de facto ist es das Resultat!) Wir werden erst sehen, ob die Sache so ist. Die Transportscheine müssen sein, weil sonst einfach eine Unzahl von Käufern über das Land dahinflutet. Man muß das ganz praktisch erwägen. Die Aufkäufe werden dann so groß und so arg, daß im Lande selbst nichts mehr zurückbleibt. Wenn die Ausfuhr schrankenlos ohne jeden Eingriff und jede Regelung erfolgen kann, wenn über das Land, das für ungefähr 800.000 Bewohner zu sorgen hat, Händler und Einkäufer kommen, die für weitere 4,000.000 zu sorgen haben, so ist es sonnenklar, daß dann die Einkäufe, ganz abgesehen von der Preissteigerung, die im Gefolge wäre, einen derartigen Umfang annehmen würden, daß im Lande selbst richts übrig bliebe.
Mit Oberösterreich ist doch die ganze Welt, möchte ich sagen, verwandt. In Oberösterreich gibt es eine Unzahl von Kartoffel-Losäckern, von Leuten, die entweder in Niederösterreich, in Salzburg oder in Steiermark wohnen, und jeder hat einen Verwandten in Oberösterreich, der ihm einen Losacker zur Verfügung stellt. Auf Grund dieser Losäcker wollen die Leute die Kartoffeln heraus holen, jeder eine Kopfquote von 150, 200 Kilogramm und mehr, und das Land selbst kann seinen Bewohnern nicht einmal eine Kartoffelquote von 20 Kilogramm pro Kopf garantieren. Das allein verweist schon darauf, daß man den Verkehr mit gewissen Lebensmitteln in gewisse Regeln hineinbringen muß. Und dann ist es nicht gleichgültig, wer in Oberösterreich kauft. Wenn wirklich die Konsumenten einkaufen, dann gut; wenn aber Zwischenhändler, die dann die Sache wieder durch zehn andere Hände gleiten lassen, einkaufen, so wird nur das Gegenteil von dem erreicht, wäs wir alle wollen. Und ich weiß nicht, ob es Ihnen so bekannt ist, daß die Bevölkerung heute zum überwiegenden Teil aus Händlern besteht, denn heute befaßt sich alles, was sonst irgendwie in einer Arbeit oder in einem Berufe steht, mit dem Handel, heute ist jeder ein Händler und sucht die entlegensten Dörfer auf, um irgendwo etwas aus dem Lande herauszubringen. Teshalb sind die Transportscheine notwendig, wenn sie auch im Widerspruch stehen zu der Auffassung, daß das ganze Reich eine Wirtschaftseinheit sein soll. Sie sind auch deshalb notwendig, weil die Staatsregierung von der zentralen Bewirtschaftung abgegangen ist. Diese Transportscheine sind das Symptom dafür, daß aus gewissen ökonomischen Verhältnissen heraus der Zwang zur zentralen Bewirtschaftung in der Bevölkerung lebt. Hier kehrt die zentrale Bewirtschaftung, nur in anderer Form, wieder. Es ist ein großer Fehler gemacht worden, daß man dem Geschrei gegen die Zentralen nicht mit größerer Energie entgegengetreten ist und man sich für das Weiterbestehen der zentralen Aufbringung nicht mehr eingesetzt hat. Sie werden die Erfahrung machen, daß Sie zum Beispiel auf dem Gebiete der Fleischaufbringung Wien nur versorgen können, wenn Sie den Mut haben, den gesamten Viehstand gleichsam wie den Salm auf dem Felde als Eigentum des Staates zu erklären, und auch bezüglich der Fleischversorgung eine ähnliche Bewirtschaftung wie beim Getreide einzuführen. Auf andere Weise können Sie über diese mißlichen Verhältnisse nicht hinwegkommen und ich meine daher, daß es sehr unangebracht ist, den Bemühungen, die von seiten der Landesvertretungen gemacht werden, um in die heutige, bereits alles zerstörende Anarchie auf dem Gebiete der Lebensmittelversorgung Ordnung und Regelung hineinzubringen, entgegenzutreten. Man soll nicht bei Durchsetzung solcher Maßregeln, die diese Absicht und dieses Ziel haben, von vornherein immer die Meinung äußern, als wären diese Maßregeln einzig und allein zu dem Zwecke ersonnen, um sich von Wien abzusondern, abzusperren.
Ich glaube, ich habe vorderhand genug darüber gesprochen. Es wird vielleicht im Laufe der Debatte Gelegenheit sein, noch einmal darauf zurückzukommen. Ich habe die Empfindung, daß, wenn wir die Transportscheine und den Transportscheinzwang in den Ländern nicht einführen, wir in ganz kurzer Zeit durch die Art des Kontingentsystems, das dem Bauer einen Teil des Getreides frei läßt, auch auf dem Gebiete des Getreides einen großartigen Schleichhandel erleben werden. Er hat sich ja im Vorjahre bei der strafferen Bewirtschaftung bemerkbar gemacht, er wird sich heuer dann noch mehr bemerkbar- machen und, wenn einmal der Schleichhandel sich 14auf dem Gebiete der Getreideaufbringung eingenistet hat, dann ist uns die Brotversorgung überhaupt unmöglich gemacht.
Staatstanzler Dr. Renner:Ich möchte eine Scheidung in der Behandlung dieses Gegenstandes vornehmen. Das Referat des Herrn Staatssekretärs betrifft zunächst die Aufbringung von Getreide und Hartfutter für die Pferde und wir hätten zunächst einmal, bevor wir die prinzipielle Frage erörtern, festzustellen, was die Länder jetzt in der augenblicklichen Not tun können. Daß sie uns mit Getreide aushelfen können, ist nicht wahrscheinlich. Dagegen könnten sie uns bei der schweren Hartfutternot in Wien unterstützen. Wir stehen in Wien vor der Gefahr, daß wir gezwungen sein könnten, unser Pferdematerial einfach zur Schlachtbank zu führen, weil wir es nicht durchhalten können. Infolgedessen wäre es notwendig, daß die Länder der Stadt Wien mit bestimmten Mengen Hafer und Hartfutter beispringen. Wir haben die Brotration kürzen müssen, um etwas Futter für die Pferde zu haben. Ich möchte nun die Frage stellen, kann Oberösterreich, kann Steiermark, kann Salzburg der Gemeinde Wien und dem Ernährungsamte mit Hafer beispringen, ist es möglich, in kürzester Zeit eine Menge von ein paar tausend Tonnen Hafer nach Wien zu schaffen? Das ist eine Lebensfrage für Wien, ohne deren Lösung die Stadt Wien tatsächlich ihren Pferdestand nicht erhalten kann. Wir müßten sonst die Pferde schlachten, es können die Lebensmittel nicht von der Bahn abgeführt werden, der Verkehr stockt, das Leben steht still. Vor dieser Gefahr stehen wir unmittelbar.
Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber:Wir haben in Oberösterreich die Verpflichtung übernommen, 800 Waggons Hafer an das Volksernährungsamt abzuliefern. Wir werden natürlich diesen Hafer zur Ablieferung bringen. (Staatskanzler Dr. Renner: Ist ein Teil schon ausgedroschen?) Wie weit der Hafer ausgedroschen ist, entzieht sich momentan meiner Kenntnis. Es ist zwar ein ganz geringer Teil von zehn Waggons schon avisiert, das reicht jedoch nicht aus. Alles hängt davon ab, wie wir den Hafer aufbringen, und den Hafer bringen wir deshalb schwer auf, weil durch die Kontingentbewirtschaftung die Möglichkeit geboten ist, den Hafer um ein Riesengeld in den Verkehr zu setzen. Es ist das ganze Land bereits mit Händlern überflutet, die drei bis vier Kronen für den Hafer anbieten. Darum hält der Bauer zurück und liefert nichts ab. Es wird aber unser Bestreben sein, dieses Kontingent restlos zur Ablieferung zu bringen.
Staatstanzler Dr. Renner:Was kann Salzburg tun?
Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:Hafer können nur Niederösterreich und Oberösterreich liefern. Die anderen Länder haben kaum irgendwelche Mengen, die in Betracht kommen.
Staatstanzler Dr. Renner:Was kann das flache Land Niederösterreich liefern?
Landeshauptmann-Stellvertreter Mayer:Ich gehöre zu denjenigen Menschen, die über diesen Gegenstand wenig sprechen, weil ich immer gedacht habe, das Liefern sei besser als das Reden; wenn Niederöfterreich immer in den Vordergrund gestellt wird, so ist das ein Beweis, daß das Reden weniger gemacht hat als das Liefern. Wir waren bei der Lieferung immer an erster Stelle. (Staatskanzler Dr. Renner: So ist es! Sehr richtig!) Was den Hafer anbelangt, so ist jetzt eine Weisung an alle Bezirkshauptmannschaften hinausgegangen, daß der Hafer möglichst rasch abgeliefert wird. Zwei Bezirkshauptmannschaften haben bereits geantwortet, daß der Hafer in kürzester Zeit aus diesen Bezirken kommen wird. Von den anderen wird die Antwort demnächst einlangen. Damit die Sache aber geht, muß sich wohl die hohe Staatsregierung und unser Apparat gegenseitig die Hand reichen. Wenn ich gewußt hätte, daß die Regierung nicht imstande sein wird, ihre Versprechungen bezüglich der Druschkohle und des Benzins einzuhalten, wäre ich der letzte gewesen, der beigestimmt hätte, daß wir ein so hohes Kontingent zu übernehmen haben, denn wir Niederösterreicher haben zwei Drittel des ganzen Kontingents zu liefern. Daß die Verzögerung des Drusches natürlich auf die Ablieferung rückwirkt, ist mehr als selbstverständlich, weil durch diese Verzögerung allen jenen ein Feld für ihre Tätigkeit gegeben wird, die gegen die Ablieferung sind. Daß nach einer beinahe sechsjährigen Zwangswirtschaft der Widerwille in den Produzenten steckt, ist selbstverständlich. Wir bemühen uns lebhaft, diesen Widerwillen zu überwinden. Unsere Tätigkeit wird aber dadurch außerordentlich erschwert, daß gleichzeitig eine Gegenaktion im Lande Platz greift. Wenn es Leute gibt, die sagen, das ist zu billig, warum liefert ihr überhaupt, und ähnliche Dinge, so ist unsere Situation natürlich äußerst schwer.
Diese Gegnerschaft ist aber nicht nur bei den Produzenten vorhanden, sondern auch bei den Konsumenten auf dem flachen Lande. Und ich sage Ihnen, daß die Konsumenten am flachen Lande der Ablieferung beinahe mehr Widerstand entgegensetzen als die Produzenten selbst, und zwar ohne Unterschied der Partei. Ob sie links oder rechts stehen, alle miteinander wollen nicht, daß aus den Gemeinden und Bezirken etwas hinauskommt, bevor die Versorgung der einzelnen Gemeinden und Bezirke sichergestellt ist. (Landeshauptmann-Stellvertreter Widholz: Das kann beim Hafer nicht der Fall sein!) Ich spreche jetzt ganz allgemein. Beim Hafer ist die Verzögerung des Drusches mit schuld. Wir haben heute kein Benzin und keine Kohle. Die meisten Leute, die Maschinen haben, müssen das für ihren eigenen Hausbedarf nötige Getreide mit der Hand dreschen und ebenso das zum Anbau notwendige Getreide. Daß die Ablieferung nicht vom Fleck kommt, können Sie sich denken.
15Schließlich ist noch ein Moment zu berücksichtigen. Es haben bei uns allgemeine Wahlen stattgefunden, fast überall sind neue Bürgermeister gekommen und, daß sich nicht jeder Bürgermeister in dem Wust von Verordnungen, die auf dem Gebiete des Ernährungswesens in den sechs Jahren erlassen worden sind, so schnell einarbeiten kann, ist doch eine Selbstverständlichkeit. Er kommt in die Gemeindestube und findet nichts als einen Stoß von Verordnungen, von denen er die meisten nicht kennt. Wir bemühen uns nach Kräften, die Ablieferung in Fluß zu bringen, und hoffentlich wird es uns gelingen, die Schwierigkeiten zu überwinden. Wir werden auch bestrebt sein, das vorgeschriebene Haferkontingent aufzubringen.
Staatskanzler Dr. Renner:Eine Agitation, von wem immer sie ausgeht, die darauf hinausläuft, daß nicht geliefert wird, ist ein Verbrechen gegen das Volk, in zweifacher Richtung. Ein Verbrechen gegen das Volk, das in seiner leiblichen Existenz bedroht wird, und ein Verbrechen gegen das Volk, das dadurch geradezu in einen Bürgerkrieg verwickelt zu werden droht. Es muß von allen Seiten, von der Staatsregierung, von den Landesregierungen, von den Bezirkshauptmannschaften jedermann gegenüber ausgesprochen und betont werden, daß eine solche Aktion, auch wenn sie mit dem Strafgesetze nicht erfaßt werden kann, ein Verbrechen ist an der Volksgesamtheit. Ich bitte, gegenwärtig die Debatte ausschließlich darauf zu beschränken: wie helfen wir uns gegenüber der Gefahr, daß wir in Wien die Zugpferde schlachten müssen, weil wir sie nicht nähren können, eine Gefahr, die uns in den nächsten Tagen droht. Ich glaube, jeder Landwirt wird verstehen, daß das eine Barbarei und eine Katastrophe wäre, die auf die Volksgesamtheit und damit auch auf die Landwirte zurückwirken würde.
Landesrat Prisching:Aus Steiermark kann ich leider keine gute Nachricht bringen. Steiermark ist trotz besten Willens augenblicklich nicht in der Lage, zu liefern. Wir haben den besten Willen, aber es liegen einige schwerwiegende Gründe vor, die ich ganz kurz berühren möchte. Erstens die ungünstige Witterung, durch die die Grute um mindestens sechs Wochen verzögert wurde. Als ich heute nach Wien fuhr, habe ich den grünen Hafer auf dem Felde stehen gesehen. Zweitens ist der Mangel an Druschbenzin die Ursache, daß wir die Ernte nicht dreschen können. Drittens, wenn wir schon ein bischen Hafer haben, so brauchen wir ihn notwendig dazu, um unsere Pferde für die Holzfuhrwerke kräftig zu füttern. Sobald die Möglichkeit vorhanden ist, wird Steiermark seiner Pflicht gewiß nachkommen. Augenblicklich können wir beim besten Willen nicht helfen. (Staatskanzler Dr. Renner: Etwas!) Auch nicht etwas, weil wir selbst wenig haben.
Staatskanzler Dr. Renner:Ich setze voraus, daß die Landesregierungen von Niederösterreich, Oberösterreich und nach Tunlichkeit auch von Salzburg das Ernährungsamt auf die wirksamste Weise unterstützen werden, um eine Futtermittelkatastrophe in Wien zu verhindern.
Landeshauptmann-Stellvertreter Mayer:Ich muß schon konstatieren, daß die Folgen des Futtermangels in Wien ein bisschen zu drastisch geschildert werden. Unser Heu ist frei. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Das gilt nicht für Hartfutter!) Das Hartfutter ist in geringen Mengen vorhanden und ich behaupte, daß diese geringe Menge noch immer mehr bedeutet als früher das sogenannte Mischfulter, das in hohem Grade gesundheitsschädlich war. Ich kann nur nochmals konstatieren, daß auch die Berichte der Bezirkshauptmannschaften jetzt immer darauf hinweisen, daß die Anlieferung dadurch verzögert wird, daß sie leider nicht imstande sind, das nötige Benzin und die nötige Druschkohle zur Verfügung zu stellen. In den oberen Bezirken, wie in Pöggstall, ist es selbstverständlich, daß die durch die Witterung hervorgerufene verspätete Ernte schuld ist. Wir werden aber neuerlich telegraphisch die Bezirkshauptmannschaften auffordern, mit Nachdruck dahin zu wirken, daß Hafer angeliefert werde. Wenn wir aber nicht Benzin bekommen, ist die Sache nicht zu machen. Wir müssen jetzt alles im Schleichhandel kaufen.
Staatskanzler Dr. Renner:Ich bitte den Herrn Vertreter des Handelsamtes, uns darüber Auskunft zu geben, wie es mit der Benzinfrage steht.
Staatssekretär Berdik:Die Benzinangelegenheit steht folgendermaßen: Es ist mit Polen ein Vertrag geschlossen worden, den die Polen zum ersten Male als seriös aufgefaßt haben. Es ist lediglich eine Frage, wie viele Tanks, wie viele Benzinwagen wir stellen können. Insgesamt sind uns nur 120 Wagen bei einem Stande von 490 Zisternen zur Verfügung gestellt worden. Das ist ganz unzureichend. Wir haben uns nun bemüht, beim Staatsamte für Verkehrswesen zu veranlassen, daß alles zusammengezogen werde, was an Zisternen vorhanden ist. Nun ist aber etwas eingetreten, was uns schwer schädigt. Es haben einzelne Länder Kompensationsverträge oder Valutaverträge gegen Zahlung abgeschlossen und haben es verstanden, sich Zisternen zu verschaffen. Das Benzin, das mit diesen Zisternen hereingeschafft wird, stellt sich nun ungleich höher als das Benzin, das wir aus Polen hereinschaffen könnten, wenn uns Zisternen zur Verfügung stünden. Ich verweise nur, daß es in einem Falle 12 bis 17 Kronen kostet, während wir auf 4 ½ Kronen mit Polen geschlossen haben. Das ist ein schwerer Schaden für die Volkswirtschaft. Die Polen haben nun nach den Informationen, die ich erhalten habe, die Ware mindestens fünfmal verkauft und, wenn wir das Benzin nicht bis November hereinbekommen, so kann ich es überhaupt nicht mehr hereinbringen, weil sie auf den Geschmack gekommen sind, daß die Schleichhandelspreise viel besser sind. Wir haben nun eine Vollzugsanweisung erlassen, wodurch 16alle Benzinzisternen für Zwecke des Staates angefordert werden, damit wir den Vertrag soweit als möglich durchführen können.
Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen:Ich möchte ergänzend noch hinzufügen, daß wir gegenwärtig im Begriffe sind, mit Rumänien in Verhandlungen zu treten. Es ist im Gegensatze zu den vielen privaten Vertretern, die früher hier waren, ein Vertreter der rumänischen Regierung da und es ist Aussicht vorhanden, daß wir gewisse Quantitäten Petroleum und Benzin erhalten. Es ist dazu eine Voraussetzung notwendig, nämlich die Transportmittel. Da wir nun über Zisternen nicht verfügen, hat uns der Vertreter der rumänischen Regierung den Rat gegeben, zum Transport eiserne Fässer zu verwenden, und ich möchte schon heute die Gelegenheit ergreifen — es wird ja von uns noch eine Aufforderung ergehen —, die Vertreter der Länder darauf aufmerksam zu machen, daß sie trachten, in ihren Ländern eiserne Fässer zu sammeln, die wir dann für den Transport verwenden können.
Staatskanzler Dr. Renner:Die Vertreter der Länder haben dies zur Kenntnis genommen. (Zustimmung.) Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir gehen nun zu einer allgemeinen Erörterung unserer Ernährungsorganisation über, die in einem notwendigen Zusammenhange mit der Organisation des Verkehres und den Schranken steht, die in den einzelnen Ländern aufgerichtet worden sind. In dieser Beziehung möchte ich zunächst einige Vorbemerkungen machen. Wenn unsere Volkswirtschaft nicht ganz zerfallen soll und wenn die einzelnen autonomen Organe nicht in eine durchaus gegensätzliche Richtung gedrängt werden sollen, so müssen wir wissen, wohin wir im allgemeinen steuern. Ich habe den Eindruck, daß sich einzelne Länder in eine große Gefahr begeben, indem sie augenblicklich Vorteile anstreben, die sie hinterher mit den größten Nachteilen, unter Umständen mit einer Katastrophe bezahlen müssen. Das kommt daher, daß ein wirtschaftspolitisches Ziel der Gesamtheit bisher nicht recht sichtbar ist.
Ich möchte nun über dieses wirtschaftspolitische Ziel, das wir anstreben müssen, das unserem Staatswesen aufgedrängt ist, einige Worte sagen, weil diese Bemerkungen zur allgemeinen wirtschaftspolitischen Orientierung der Landesregierungen beitragen werden. Was steht uns bevor? Wir müssen damit rechnen, daß wir in Monaten, längstens in Jahresfrist in die allgemeine Weltwirtschaft einbezogen werden, ja wir müssen uns bemühen, möglichst rasch in den allgemeinen Weltverkehr einzutreten, das heißt uns in den Preisen, in den Löhnen und im Versorgungsstand an die Bedingungen des Weltmarktes anzupassen. Die Kriegsabsperrung unseres Landes muß fallen. Wir müssen also unter der Voraussetzung handeln, daß nicht nur der Personenpaßzwang an den Grenzen, sondern auch die Verkehrsschranken an allen unseren Staatsgrenzen fallen und ein normales einfaches Zollregime unsere Grenzen beherrscht. Ich stelle mir als Zeitpunkt, wo wir dieses Ziel erreichen können, etwa das Wirksamwerden der nächsten Ernte, also den Beginn des Oktober nächsten Jahres vor. Dieses Ziel müssen wir uns wirtschaftspolitisch setzen, obwohl ich nicht weiß, ob wir es erreichen werden, aber wir können es nur dann erreichen, wenn wir unsere ganze Wirtschaft an die normale Weltwirtschaft angepaßt haben. Dazu gehört nun vorallem eine Reihe von finanzpolitischen Maßregeln, die unsere Währung stabilisieren, ich will nicht sagen wiederherstellen, aber stabilisieren und unsere Staatswirtschaft in Ordnung bringen. Diese Maßregeln der Finanzwirtschaft werden in der neuen Session des Parlaments beraten werden und müssen zur Durchführung kommen. Ich verhehle mir nicht, daß damit das eigentliche Existenzproblem unseres Staates aufgeworfen wird. Sie können annehmen, daß das Parlament in der Herbstsession im Vereine mit der Staatsregierung dieses zentrale Problem unserer ganzen Staats- und Volkswirtschaft stellen und zu lösen versuchen wird. Das vorausgesetzt, müssen wir uns jetzt fragen: Wie passen wir uns selbst der Weltwirtschaft an? Diese Anpassung verlangt zunächst eine Überführung unserer abnormalen Preise in die Weltmarktpreise. Das ist ein Problem, das nicht leicht gelöst werden kann. Wie schwierig es ist, das sehen wir schon jetzt bei unserer Getreidebersorgung. Das auf dem Weltmarkt gekaufte Getreide ist viel teurer und der Staat zahlt ungeheure Summen darauf, indem er es zu den vom Ernährungsamt festgesetzten Preisen abgibt. Das kann der Staat nicht weiter aufrechterhalten. Andrerseits wäre unsere Landwirtschaft gefährdet, wenn sie immer mit Unterpreisen arbeiten müßte. Wir müssen also die Preise schrittweise den Weltmarktpreisen anpassen, wobei ich die jetzigen Weltmarktpreise noch nicht als maßgebend betrachte; denn diese werden jedenfalls in dem Maße zurückgehen, als der Krieg aufhört als der Frachtraum in der Welt frei wird. Das Ziel muß aber die Anpassung aller unserer Preise an den künftigen stabilisierten Weltmarktpreis sein.
Wir müssen dazu die Verkehrsfreiheit nicht nur über die äußeren, sondern auch über die inneren Grenzen herstellen. Wir können also eine Absperrung der Länder als der allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklung widersprechend nicht vornehmen, wenn wir nicht in eine katastrophale Kollision mit den allgemeinen Entwicklungsgesetzen kommen wollen.
Wir werden weiters die Zentralen, die wir von Staats wegen schon abgebaut haben und die heute Länderzentralen sind, gleichfalls auf eine andere Grundlage stellen müssen. Wir können die Zentralen nicht mehr aufrechterhalten als zwangsweise Organisationen, die den freien Verkehr ausschließen, wir werden sie aber aufrechterhalten können, als staatliche Anstalten, die neben dem freien Verkehr wirtschaften, sich also den Bedingungen des freien Verkehres anpassen müssen.
Wenn wir das voraussehen, so müssen wir alle einzelnen Verfügungen in Staat und Land dieser künftigen Entwicklung anpassen, um mit ihr nicht in Widerspruch zu kommen und nicht unter die Räder der Entwicklung zu geraten. Wir haben heute folgenden Zustand: Jedes einzelne Land hat eine andere Währung. Die Krone gilt etwas ganz anderes in Wien, hat 17einen anderen Wert in Steiermark, einen anderen in Oberösterreich, einen anderen in Tirol, und die Landesregierungen bemühen sich, diesen anderen Wert zu verteidigen und der Krone dort eine höhere Kaufkraft zu sichern. Das ist sehr löblich, aber es ist unmöglich und auf die Dauer katastrophal. Denn da diese kleinen Wirtschaftsgebiete nicht haltbar sind, so kommt der Tag, wo das System zusammenbricht und wo in einem Lande der Geldwert einen plötzlichen Sprung macht. Dadurch werden die Produktionsbedingungen aller Unternehmungen in den Ländern auf einmal auf den Kopf gestellt, einzelne Unternehmungen sind nicht mehr konkurrenz- und lebensfähig, die weitere Folge wird sein, daß in diesen Ländern plötzlich unerhört hohe Lohnforderungen auftreten müssen und daß das private Wirtschaften ganz unmöglich wird.
Wir können uns auf eine weitere Differenzierung der Preise und der Kaufkraft des Geldes unmöglich einlassen und die Länder müssen sich bemühen, ihre Preise, ihre Löhne und ihr ganzes Regime dem allgemeinen anzupassen, denn weitere Differenzierungen würden für die Länder selbst verderblich werden. Wenn die Länder sagen, sie können nicht, denn dann würde die Arbeiterschaft selbst unzufrieden werden, so muß offenherzig gesagt werden, es wird noch schlimmer werden, wenn die Anpassung später, bei noch größerer Differenzierung sprungweise erfolgen muß. Es muß tatsächlich dahin gestrebt werden, daß die Krone überall die gleiche Kaufkraft hat. Es ist das auch mit Rücksicht auf die Produzenten notwendig, denn Sie werden den Zustand unmöglich erhalten und die Landesregierungen würden sich in ihren eigenen Ländern ruinieren, wenn sie dauernd ihren Produzenten zumuten würden, zu geringeren Preisen zu liefern als in einem anderen Lande. Die Landwirte haben das Recht und werden es haben, dort zu verkaufen, wo ihr alter Markt ist. Sie können aber künstlich nicht lokale Märkte aufrechterhalten, wenn sie sich nicht mit dem ganzen Lande in Widerspruch setzen wollen. Infolgedessen müssen sie selbst eine Angleichung der landwirtschaftlichen Preise vollziehen und dürfen eine verkehrte Politik, die in die Sackgasse führen muß, nicht fortführen.
Ist das also klar, so müssen die Länder von nun an den Grundsatz der Angleichung und der Aufhebung der Verkehrsschranken zu ihrer eigenen Politik machen, wie unpopulär das auch sein mag. Die Länder würden sich, wie gesagt, selbst gefährden und am meisten würden sich die Landesregierungen gefährden, wenn sie eine Wirtschaftspolitik machten, die nach meiner innersten Überzeugung notwendig in die Sackgasse führen muß.
Es ist wahr und es muß sofort zugestanden werden, daß die Landesregierungen dabei von den besten Absichten getragen sind. Sie wollen zunächst für ihre eigenen Bürger vorsorgen, sie wollen die Preise bei ihnen selbst möglichst niedrig erhalten. Aber da das doch nicht möglich ist angesichts der Tatsache, daß man vielleicht in Jahresfrist schon mitten im weltwirtschaftlichen Verkehre stehen wird, so müssen sie nunmehr den Mut haben, ihren eigenen Bürgern zu sagen, daß eine solche Separationspolitik unmöglich ist und das Land selbst ins Verderben führen müßte. Ein Land kann nicht existieren ohne ein bestimmtes wirtschaftspolitisches Programm, ohne eine wirtschaftspolitische Orientierung. Diese wirtschaftspolitische Orientierung der Gesamtheit Ihnen darzulegen, habe ich mich nun bemüht. Es gehört dazu, daß wir alle Pflichten gegen das Ausland haben, Pflichten gegen die siegreichen Mächte. Wir sind mit unseren Vermögenschaften allesamt den siegreichen Mächten solidarisch verpflichtet. Sie werden von uns fordern, daß wir Reparationen leisten und wir können sie nur leisten mit den Mitteln unseres Landes, mit Holz usw. Es nützt den Ländern nichts, wenn sie ein Sonderregime führen. Sie werden sich nur zeitweise ein bißchen helfen. In letzter Linie würde doch die Entente kommen und die gemeinsamen Abgaben und die gemeinsame Bewirtschaftung fordern.
Es nützt also nichts und darum kann es so nicht gehen, wie es bisher gegangen ist. Es sind Fälle vorgekommen, die gar nicht die Frage der Autonomie und der Selbstregierung berühren, daß zum Beispiel das Ernährungsamt von einer Landesregierung eine telegraphische Auskunft in einer Frage verlangt hat, weil es sonst nicht disponieren könne. Obwohl diese Antwort auf zwei Stunden befristet war, hat die Landesregierung es nicht für notwendig befunden, zu antworten. Erst nach zwei Tagen ist die Antwort gekommen. Niemand kann behaupten, daß das mit den Rechten des Landes zusammenhängt. Das ist einfach nicht wahr und wir dürfen unsere junge Demokratie nicht in Mißkredit bringen, indem wir schlechter verwalten, als das unter dem alten Regime geschehen ist.
Die Länder vertreten also ihre Freiheit nicht damit, daß sie sie etwas zu weit auslegen. Sie gefährden sie dadurch, denn die Selbstregierung setzt eben voraus, daß auch die Selbstverwaltung das Gesetz erfüllt und ihre Pflicht tut. Ich sehe mich gezwungen, das zu sagen, und zwar aus folgendem Grunde: Meine Herren! Wir können unsere Volksgesamtheit nicht aus staatsrechtlichen Bedenken oder staatsrechtlichen Vorbehalten dem Hungertode preisgeben. Wir müssen unser Land ernähren können. Nun ist es nicht wahr, daß die Länder Wien ernähren, es ist nicht wahr, daß die Stadt Wien an den Ländern zehrt. Es ist umgekehrt wahr, daß mit Ausnahme des Landes Oberösterreich alle anderen Länder Zuschüsse brauchen, manche Länder durch ein halbes, durch dreiviertel Jahre und es ist die lautere Wahrheit, daß diese Zuschüsse beschafft werden im wesentlichen durch die Kreditbasis, welche die Stadt Wien dem Staatswesen bietet.
Meine Herren, das muß festgehalten werden. Die Gesamtheit tritt hier für den Einzelnen ein und die meisten Länder hätten überhaupt den Krieg nicht überstanden, wenn nicht die Gesamtheit für den einzelnen gebürgt hätte. Natürlich ist von der Gesamtheit jedes Land der angemessene oder verhältnismäßige Teil. Es gibt keine bessere Methode, als sich gegenseitig die Wahrheit zu sagen, wenn sie manchmal auch unangenehm ist, und ich würde meine Pflicht verletzen, wenn ich hier in diesem Kreise nicht ganz offenherzig erklären würde, daß wir bei den 18gegenwärtigen Verwaltungszuständen zu absurden Verhältnissen kommen, die nur in einer Katastrophe endigen können. Vor dieser Katastrophe will ich den Staat und alle Länder bewahrt wissen. Es kann niemand sagen, daß die Staatsregierung nicht in der weitestgehenden Weise die Selbstregierung der Länder zur Grundlage des Staates machen will; aber diese Selbstregierung muß vor allem eine Regierung nach Gesetzen sein, denn was nicht eine Regierung nach Gesetzen ist, ist einfach Willtür. Und es hat niemand, wer immer es sei, das Recht, sich über Gesetze hinwegzusetzen. Sind Gesetze unhaltbar, dann kritisiere man sie, ändere man sie. Dazu hat man das Parlament und die Einrichtungen der Verfassung, die Gesetzgebung. Aber Gesetze einfach in den Wind zu schlagen, sie als nicht vorhanden zu betrachten, ist ganz ausgeschlossen und das kann nicht so bleiben.
Nun sind die Länder speziell in einem Punkte bedroht. Es ist unmöglich, die selbständige Ernährungsorganisation der Länder zu erhalten, wenn es so fortgeht. Das ist eine Frage von Wochen. Wenn wir in eine Ernährungskatastrophe kommen, wird das Volk überall gebieterisch fordern, daß das Ernährungswesen den bisherigen Gebietern weggenommen und in andere Hände gelegt werde, und schon heute kann ich mich nicht der Vorschläge erwehren. Ich habe schon einen solchen Vorschlag bezüglich einer Ernährungsdiktatur, daß in allen Ländern und Bezirken eigene Ernährungskommissäre in strammer Unterordnung unter den zentralen Ernährungsdienst eingesetzt werden sollen. Ich habe diesen Entwurf natürlich beiseite gelegt, weil ich weiß, daß er auf der anderen Seite auch nicht durchführbar ist. Aber eine gewisse strammere Ordnung wird möglich sein, ohne daß man die gegenwärtige Organisation deshalb zerstört, und ich habe mir erlaubt, diesbezügliche Vorschläge den Herren zur Diskussion zu stellen, die für eine strammere Ordnung des Wirtschaftslebens notwendig wären. Diese Vorschläge würden dahin gehen (liest):
„1. Die Landeswirtschaftsämter sind unbeschadet ihrer Unterstellung unter die Landesregierung als besondere Amtsstellen einzurichten und unter die Leitung eines einzigen verantwortlichen Funktionärs zu stellen. Dasselbe hat mit den städtischen Wirtschaftsämtern der größeren Städte und mit den Bezirkswirtschaftsämtern der Hauptmannschaften zu geschehen. Für die Zeit der Krise genießen diese Ämter eine bureaukratische Ausnahmsstellung. Die Leiter der Landeswirtschaftsämter sind für diese Zeit direkt dem Staatsamte für Volksernährung unterstellt, wie ihnen umgekehrt die Leiter der Bezirkswirtschaftsämter direkt unterstellt find.
In diesen bureaukratischen Behörden erhält die Disziplinarmittel der jeweilige Vorgesetzte gegenüber der untergeordneten Stelle. Nachgeordnete Stellen sind zu periodischer Berichterstattung an die übergeordneten Stellen zu verhalten. Eine kriegswirtschaftliche Vollzugsanweisung wird den Dienst genau regeln. Das Staatsamt für Volksernährung entsendet in jedes Landeswirtschaftsamt sowie in das Wirtschaftsamt der Stadt Wien einen Verbindungsbeamten, dessen Instruktionen vom Staatsamte für Volksernährung erlassen werden.“
Das ist die Ordnung des Ernährungsdienstes. Das bedeutet, daß vom Ernährungsdienste der Einfluß der Landesvertretungen und der Landesräte auf eine Zeit, nämlich während der Zeit der Krise, ausgeschaltet würde, daß also, obwohl diese Ämter durchaus in ihrer Rangordnung bleiben, eine zeitweilige strammere Zusammenfassung im Wege der direkten Unterordnung unter das Ernährungsamt hergestellt würde.
Was den Verkehr betrifft, so gehen die Vorschläge dahin (liest):
„2. Die staatlichen Verkehrsorgane, Eisenbahn, Telegraph, Telephon sind von der Landesgesetzgebung exemt.“ Das ist heute ohnedies; aber es werden Landesgesetze beschlossen, welche den Eisenbahnen Vorschriften machen, welche für den Eisenbahnverkehr Transportscheine einführen. Das widerspricht dem Gesetze. Die staatlichen Verkehrsorgane sind also exemt.
„Sie haben ebenso von keinem Organe der Landesregierung und von keiner Betriebsbehörde Befehle entgegenzunehmen. Anordnungen können ihnen nur im Wege des Staatsamtes zukommen und Landesgesetze usw. sind für sie nur dann verbindlich, wenn sie die Gegenzeichnung des Staatssekretärs für Verkehrswesen tragen. Jede Abweichung von dieser Vorschrift begründet für den Angestellten dieser Dienstzweige ein Disziplinarvergehen.
3. Die Landesregierungen verpflichten sich, keine neuen Verkehrsbeschränkungen einzuführen sowie von der Einhebung neuer Steuern, Gebühren oder sonstigen wie immer Namen habenden Abgaben auf den Warenverkehr abzusehen. Sie verpflichten sich, die bestehenden Beschränkungen dieser Art bis zum 31. Dezember 1919 abzubauen.
4. Die Landesregierungen verpflichten sich, keine kaufmännischen Transaktionen im Auslande zur Beschaffung von Lebens- und Bedarfsartikeln vorzunehmen, außer im vorherigen Einverständnis mit dem Ernährungsamte."
Meine Herren! Ich halte diese Maßregeln für den Ernährungsdienst und für die Aufrechthaltung unseres Wirtschaftslebens, für das Durchkommen in diesem Winter für unbedingt notwendig. Es kann sein, daß das eine oder das andere ein bißchen anders gemacht wird. Ich bin sehr gespannt darauf, was Sie dazu sagen, und es wäre mir eine Entlastung, wenn man mir beweisen könnte, daß es anders auch gehen wird. Das ist aber das Problem, das gestellt ist: kann es anders überhaupt gehen? Die Einwendung, daß irgendeine dieser Vorkehrungen der Landesverfassung oder der Autonomie widerspricht, hat kein Gewicht, denn es handelt sich um einen Ausnahmszustand für eine bestimmte Zeit, der natürlich die normale Verfassung der Länder gar nicht berührt. Es handelt sich darum, was tut man, um durch diesen Winter des Schreckens durchzukommen. Das ist ein Lebensproblem unseres Volkes und nicht ein bloßes Rechtsproblem. Wir werden uns und müssen uns darum kümmern, wie wir die Sache rechtlich ordnen, welche gesetzlichen Maßznahmen notwendig sind, und wir werden die Maßnahmen, die notwendig sind, selbstverständlich nur im Einvernehmen mit den Ländern treffen. Ich glaube19aber nicht, daß eine Regierung die Verantwortung für die Führung der Geschäfte in Hinkunft übernehmen kann, wenn der gegenwärtige Zustand andauert.
Ich habe mich verpflichtet gefühlt, das mit aller Deutlichkeit und Klarheit zu sagen und bitte die Länder, sich mit der gleichen Offenheit und Rücksichtslosigkeit zu dem zu äußern, was ich gesagt habe. Die Debatte ist eröffnet.
Staatssetretär Dr. Loewenfeld-Ruß:Ich möchte nur ein paar kurze Sätze vorbringen. Ich habe gestern auch im Ernährungsausschusse von der Anarchie auf dem Gebiete der Verwaltung gesprochen und der von mir sehr verehrte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter von Oberösterreich hat das heute selbst auch wieder gesagt. Daß die Zustände tatsächlich so sind, daß eine geordnete Verwaltung vom Staatsamte speziell auf dem Gebiete des Ernährungswesens nicht mehr geführt werden kann, brauche ich nicht besonders darzutun. Wenn die Herren sich nur einen Tag in mein Amt hinaus bemühten, so würden Sie sehen, daß die Hauptaufgabe meiner Beamten darin besteht, fortwährend zu kämpfen und nicht zu arbeiten, das heißt fortwährend die Unordnung, die entstanden ist und entsteht, wieder in Ordnung zu bringen, statt effektiv nützliche Arbeit zu leisten. Der Herr Staatskanzler hat schon darauf hingewiesen, daß eine Vereinheitlichung und Einheitlichkeit notwendig ist. Ich bitte, mich nicht als einen verbohrten Zentralisten zu betrachten, der bin ich ganz bestimmt nicht. Ich habe das in verschiedenen Schreiben an die Herren Landeshauptleute gleich zu Beginn meiner Amtstätigkeit deutlich zum Ausdruck gebracht und ich bin auch der Meinung, daß die endgültige Regelung dieser Frage der neuen Verfassung vorbehalten sein muß.
Aber wir haben heute gehört, daß das einige Zeit dauern wird, und wir werden vielleicht keine Verfassung machen können, wenn wir unterdessen vollkommen umgeworfen haben. Nun hat Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber früher gesagt — mit einem gewissen kleinen Vorwurf, wenn es auch kein Vorwurf sein soll —, daß wir nicht den nötigen Kontakt mit den Ländern aufrechterhalten. Ich bitte, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, Sie machen da sicherlich einen unberechtigten Vorwurf gegen mich. Ich kann bezeugen, daß von dem Moment, da ich die Leitung des Amtes übernommen habe, mein eifrigstes Bestreben war, diesen Kontakt nach allen möglichen Richtungen herzustellen, zunächst einmal in der formellen Herstellung des Einvernehmens und in der Anpassung der einzelnen Einrichtungen in den Ländern, damit der Dienst funktioniert. Aber ich habe keine Gegenliebe gefunden. Unmittelbar nach dem Umsturze ist eine ganze Reihe von Organisationen aus Not entstanden Wir haben, als sich die Aufregung etwas gelegt hat, versucht, die Sache in Ordnung zu bringen. Ich habe an alle Länder die Weisung gerichtet, den Ernährungsdienst einheitlicher zu gestalten, weil wir mit verschiedenen Organisationen nicht arbeiten können. Im wesentlichen entspricht die Antwort, die uns die Landesregierung Salzburg gegeben hat, den Antworten aller Landesregierungen. Sie hat mir damals geantwortet: „Die hierländische Organisation des Ernährungsdienstes sowohl wie der jetzigen politischen Verwaltung beruht in ihren Rechtsgrundlagen und Formen auf den Beschlüssen der provisorischen Landesversammlung und des Landesrates, und kann daher nur vom Landtage und mit dessen Zustimmung geändert werden“. Das heißt, die Länder haben gesagt, das Staatsamt hat auf die Organisation des Ernährungsdienstes überhaupt keinen Einfluß zu nehmen. Sie haben aufgehört, uns über ihre Tage ständig zu berichten. Erst nach mühseligen Verhandlungen haben wir es so weit gebracht, daß wir wenigstens über die jeweilige Ernährungssituation in den einzelnen Ländern ständige Berichte bekommen. Es ist nicht allgemein, aber es ist heute noch so, daß ich aus Tirol, Vorarlberg und Kärnten die periodischen Berichte, die wir mindestens wöchentlich brauchen, weil wir ununterbrochen vorsorgen müssen, heute noch nicht bekommen habe. Ich erinnere die Herren an die ablehnende Haltung einzelner Ländergegen die Aufrechterhaltung des Ernährungsinspektionsdienstes, wobei ich von vornherein vorgeschlagen hatte, ihn auf eine andere Basis zu stellen. Es ist aber aus den Äußerungen mündlicher und schriftlicher Art der Länder hervorgegangen, daß es von ihnen förmlich unliebsam empfunden wird, wenn die staatliche Zentralverwaltung auf die Führung der Ernährungsagenden in den Ländern überhaupt Einfluß nehmen will.
Was speziell die Frage der Verkehrsbeschränkungen anlangt, so möchte ich sagen, daß die Ausstellung der Transportscheine, eine Institution, die während des Krieges eingeführt worden ist, selbstverständlich nur funktionieren kann, wenn sie von einer Stelle gemacht wird, und daß es nach den ganzen Vorschriften heute wenigstens nicht in der Kompetenz der Länder liegt, den Verkehr an Transportbescheinigungen zu binden. Es ist ganz klar — mag es Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber noch so sehr bestreiten —, daß in dem Moment, wo ein Transportschein von einem Lande ausgestellt wird, doch die Absicht vorliegt, die betreffende Ware nicht hinauszulassen. Ich könnte Dutzende von Verordnungen der Landesregierungen vorlesen, in welchen Transportbescheinigungen verlangt werden, denen im wesentlichen doch diese Tendenz zugrunde liegt. In allen Fällen, wo wir Einsprache erhoben oder eine Änderung verlangt haben, haben sich die Länder gar nicht darum gekümmert.
Ich will diese Beispiele nicht aufzählen, weil ich Sie damit nicht aufhalten will. Ich möchte nur beispielsweise sagen, daß sich die Länder gar nicht darum gekümmert haben, als wir im Juni einen Erlaß nach Linz und Salzburg hinausgaben, betreffend den Schweineverkehr, daß die Transportbescheinigung mindestens formell nicht in der Weise durchgeführt wird, daß sie der Bezirkshauptmann ausstellt. Ein paar Tage später hat die Landesregierung in Salzburg ganz dasselbe für Schafe und Ziegen gemacht. Ähnlich war es in Oberösterreich. Da haben wir hinsichtlich der Versendung von Geflügel nachträglich zugestimmt, aber nicht für den Postweg. Die Landesregierung hat sich überhaupt nicht darum gekümmert.
20Wie strenge, das von manchen Ländern befolgt wird, geht daraus hervor, daß die Landesregierung in Oberösterreich, wo auch Transportscheine für Pferde verlangt werden, Pferde, die auf dem Rückwege nach Niederösterreich über die Grenze geführt werden und nicht einen Tranzportschein haben — der Fall liegt aktenmäßig vor — ganz einfach beschlagnahmt hat. Wenn Transportscheine mit der Begründung ausgestellt worden sind, daß damit die Aufbringung verbessert werde, wie zum Beispiel beim Vieh, und dies aus dem Titel gemacht wurde, daß wir mehr Vieh nach Wien bekommen, so brauche ich darüber nicht viele Worte zu verlieren, denn wir haben nicht viel Bich mehr bekommen.
Wir haben den Rauhfutterverkehr im Einvernehmen mit allen Ländern — die Vertreter der einzelnen Länder waren hier und wir haben die Frage in einer gemeinsamen Beratung geregelt — freigegeben; einige Tage später sind die Transportbescheinigungen in den betreffenden Ländern verfügt worden. Ich gebe in diesem Falle zu, daß uns das allerdings gemeldet wurde, allein wir hätten vielleicht die zentrale Aufhebung der Transportscheine nicht verfügt, wenn wir gewußt hätten, daß das in den Ländern in ein paar Tagen doch wieder gemacht wird. Das geht so weit, daß in einigen Ländern den Transportbescheinigungen, die von einer Zentralstelle, zum Beispiel von der Kriegs-Getreide-Verkehrsanstalt ausgestellt werden, gar keine Anerkennung eingeräumt wird. Es ist der Fall vorgekommen, daß die Kriegs-Getreide-Verkehrsanstalt für Sendungen aus Jugoslawien, die durch Steiermark durchgehen, Transportscheine ausgestellt hat. und dann ein Schreiben von der Landesregierung in Graz bekommen hat, wonach diese Tranzportbescheinigungen nicht anerkannt werden, sondern nur jene, die vom Lande ausgestellt sind. Das ist ein für unsere Versorgung und den Transport ganz unmöglicher Zustand.
Ich möchte speziell noch auf eine ganze Reihe von Verfügungen in einzelnen Ländern aufmerksam, machen, die natürlich die Bewirtschaftung und die Verantwortung für die Versorgung ganz unmöglich machen. Ich erinnere daran, daß manche Länder Bewirtschaftungen aufgelassen haben, ohne uns davon Mitteilung zu machen, daß man in Kärnten hinsichtlich der Talgbewirtschaftung, in Oberösterreich hinsichtlich der Bewirtschaftung von Zucker und Kriegskaffee Eingriffe gemacht hat, die die Versorgung insofern schwer geschädigt haben, als wir gar keine zentrale Verfügung mehr in die Hand bekommen konnten, daß in einzelnen Ländern Zubußenaktionen eingeleitet worden sind, die für das Staatsamt für Volksernährung die schwersten Konsequenzen gehabt haben. So hat Tirol Schwerarbeiterzubußen gegeben, die uns dann mit Rücksicht, auf verschiedene Rekriminationen genötigt haben, in anderen Ländern Ähnliches zu machen, obwohl wir nicht die Mittel dazu haben. So hat Oberösterreich den Einsiedezucker eingeführt, was bei uns die schwersten Rekriminationen hervorgerufen hat. Ich kann in alle Einzelheiten, nicht eingehen, aber es ist ein ganzes Konvolut von Schwierigkeiten, die uns daraus entstehen, daß die Länder aus ihrem Gesichtskreise heraus für sich Anordnungen treffen, die dann Rückwirkungen auf die ganze Versorgung ausüben.
Was uns speziell in der letzten Zeit die allergrößten Schwierigkeiten macht, ist das selbständige Handeln der Länder im Verkehr mit dem Auslande. Wer die Vertragsverhandlungen oder die Verhandlungen über Lebensmittellieferungen mit dem Auslande kennt, weiß, wie entsetzlich störend und schädigend, ja gefährdend es ist, wenn mehrere nebeneinander verhandeln. Wir haben den Ländern wiederholt mitgeteilt, daß wir wünschen, daß das nicht ohne unser Einvernehmen gemacht werden soll. Ich gebe zu, es ist eine Besserung eingetreten und viele Länder machen das auch nicht mehr, ohne uns etwas davon zu sagen. Viele Länder sind dabei auch — ich darf das offen sagen — hineingefallen; wir mußten dann gewisse Dinge auskochen und nachträglich die Sache in Ordnung bringen. Ein Land hat uns zu einem solchen Vertrage direkt zur Hilfe gerufen, weil es dabei Millionen verloren hat.
Ich möchte nur zwei Fälle anführen, um zu zeigen, daß auf diesem Gebiete noch immer geradezu unglaubliche Dinge vorkommen. So habe ich beispielsweise erst vor einigen Tagen einen Bericht aus Belgrad bekommen, in welchem uns mitgeteilt wird, daß dort zwei Herren, ein Herr Major Wischota und ein Herr Mayerl, als Vertreter der Landesregierung von Salzburg erschienen und als Bevollmächtigte in einem Momente aufgetreten sind, wo wir gerade die schwierigsten Verhandlungen wegen des jugoslawischen Vertrages hatten. Diese Herren haben der Belgrader Regierung mitgeteilt, daß die Wiener Regierung bei der Austeilung der eingeführten Lebensmittel das Land Salzburg, namentlich die Stadt Salzburg, verkürzt habe und daß die Landesregierung Salzburg den abgeschlossenen Staatsvertrag mit Jugoslawien für sich nicht anerkenne, vielmehr einen eigenen Vertrag abschließen wolle. Sie haben als Kompensation der jugoslawischen Regierung Salz angeboten und betont, daß das Verfügungsrecht über die Salinen in erster Linie der Landesregierung in Salzburg zukomme. Sie können sich vorstellen, welchen Eindruck es auf die fremde Vertretung macht, wenn solche Dinge im Auslande passieren und wie ungünstig dann unsere Position beim Abschlusse von Verhandlungen ist. Ganz dasselbe, was sich in Belgrad abspielte, hat sich monatelang in der Schweiz abgespielt, und Herr Hofrat Hennet, der gerade vor mir steht und unser Vertreter in Bern war, soll Ihnen mitteilen, welchen Eindruck es in Bern gemacht hat, wenn von allen Ländern Beauftragte oder Nichtbeauftragte erschienen sind, um Separatgeschäfte zu machen. Ganz dasselbe hat sich in Triest ereignet.
Und dann noch eines: Die Verkehrsbeschränkungen, die in einzelnen Ländern eingeführt wurden und aufrechterhalten werden, sind mit Abgaben verbunden. Ich rede nicht davon, daß die Transportbescheinigungen von uns prinzipiell bekämpft werden müssen, und daß wenigstens langsam, wenn auch mit einer gewissen Raschheit in dieser Langsamkeit, der Abbau der Transportbescheinigungen unbedingt notwendig ist. Es ist aber geradezu fürchterlich, wenn diese Transportbescheinigungen, noch mit Gebühren und Abgaben verbunden sind. Wenn es noch reine, 21wirkliche Gebühren wären, wie zum Beispiel die gewisse Gebühr für den statistischen Anmeldeschein, also eine Gebühr im finanzwissenschaftlichen Sinne für die Auslagen, die der Verwaltung entstehen, so würde man davon nicht reden.
Allein das sind nicht Gebühren, sondern das sind Ausfuhrzölle. Solche Abgaben sind enthalten in dem von uns angefochtenen oberösterreichischen Gesetze, in dem es ausdrücklich heißt: eine Gebühr und eine Abgabe, die an den Landesfonds abzuführen ist. Es ist also eine ausdrückliche Abgabe. Die Kärntner Landesregierung hat das nun nicht in Form eines Gesetzes gemacht und so ist es uns nicht zur Kenntnis gekommen. Wir wissen ja viele Dinge nicht, wir erfahren sie nur zufällig. Die Kärntner Landesregierung hat am 23. September an die Finanzlandesdirektion in Klagenfurt eine Zuschrift gerichtet, wonach ohne Transportbescheinigung aus Kärnten keine Ware hinaus darf, und es heißt dann: „Diesfalls wird bemerkt, daß die Beförderung ausnahmslos aller dieser Bedarfsgegenstände über die Grenze Kärntens nach innerhalb Deutschösterreich gelegenen Bestimmungsstationen nur auf Grund einer besonderen Bewilligung des Wirtschaftsamtes, beziehungsweise der politischen Bezirksbehörde gestattet ist.“ Also nicht nur die Landesregierung macht so etwas, sondern es ist sogar der Ermächtigung der Bezirksbehörde anheimgegeben.
„Aus Anlaß solcher Beförderungen werden Gebühren eingehoben: a) für Holz die in der Verordnung vom 15. Juli l. S. C. G. Bl. Nr. 43, festgesetzten Abgaben; b) für Pferde eine Gebühr von 1000 K pro Stück; c) für Textilwaren 1 Prozent des Fakturenwertes.“
Das ist keine Gebühr mehr, das ist ein effektiver Ausfuhrzoll. Da brauche ich nichts mehr zu sagen. Wenn es in dieser Weise weiter geht, kann man von einer Wirtschaft bei uns nicht mehr reden, dadurch wird der Verkehr überhaupt unmöglich gemacht.
Staatskanzler Dr. Renner:Und das alles in demselben Momente, wo ganze Welten sich zu einer Wirtschaftsgemeinschaft zusammenfinden. Ich möchte noch eines hinzufügen. Es ist folgendes vorgekommen: Ein Vertreter der Papierindustrie begibt sich zur tschecho-slowakischen Regierung und sagt: Beliefern Sie besonders unsere Papierfabriken mit Kohle außerhalb des Vertrages, den die österreichische Regierung geschlossen hat. Wenn ihr das tut, so wird die Papierindustrie auf alle Zeitungen Einfluß nehmen und auch sonst dafür agitieren, daß die Deutschen im Teschener Gebiet bei der Volksabstimmung für die tschecho-slowakische Republik stimmen. Meine Herren, das geht schon über alles hinaus, was man in der Welt erlebt hat, daß das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in Schlesien verkauft wird, damit die Wiener Papierindustriellen Papier haben. Es ist unerhört, daß diese Papierindustriellen sagen, sie werden ihren Einfluß auf die Zeitungsunternehmungen geltend machen und die Preßfreiheit so ausnützen, daß man auf die Entschließung der Deutschen in Schlesien einwirkt. Das geht einfach nicht und es kann selbstverständlich keinem Vertreter eines einzelnen Landes mehr eine Bewilligung zur Ausreise aus Österreich gegeben werden, der da Sonderverhandlungen führt.
Wenn ein Land Sonderverhandlungen führen will — das ist nicht prinzipiell und absolut ausgeschlossen, das kann ja sein —, dann müssen diese Sonderverhandlungen beim Ernährungsamte und im Staatsamt für Äußeres angemeldet werden. Wenn es irgend geht, wird man jedem Lande entgegenkommen, aber nach außen kann nur der Staat in Erscheinung treten, nicht aber jedes einzelne Land. Ich mache darauf aufmerksam, daß einzelne Länder dabei furchtbar draufgezahlt haben, daß die Ernährungsämter einzelner Länder Defizite gemacht haben, die in viele Zehnmillionen Kronen gehen. Für diese Beträge wird der Staat aufkommen müssen. Wenn ich eines Tages sagte und das Finanzamt und der Budgetausschuß des Parlaments mir zustimmte, daß der Staat in keiner Weise sich verpflichtet fühle, für die 40 Millionen Kronen aufzukommen, die Tirol an Passiven bei seiner Ernährungswirtschaft gemacht hat, was wird Tirol tun? Welche Verantwortung übernimmt dann der Landesvertreter vor seinem eigenen Lande? Ich weiß nicht, wie viel Einwohner das leider verstümmelte Land Tirol in Hinkunft haben wird und wie viel von diesen 40 Millionen auf jeden Einwohner entfallen. Aber es ist doch klar, daß wir hier zu Dingen kommen, die ganz ungeheuerlich sind, und da möchte ich mir erlauben, folgendes zu sagen:
Es ist begreiflich, daß es so gekommen ist. Die Länder haben endlich die Freiheit bekommen, die sie immer gewünscht und seit Jahrhunderten angestrebt haben. Es ist aber nicht wahr, daß die Länder als Freie in die Republik eingetreten sind. Wahrheit ist, daß die Länder schon unter den Habsburgern die Freiheit nicht besessen haben, daß sie in der konstitutionellen Ära nur autonome Provinzen waren und daß erst die Provisorische Nationalversammlung ihnen die vollständige Selbständigkeit gegeben hat. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schumacher: Wir haben immer für unsere Freiheit gekämpft!) Aber erst in der Republik gesiegt, und Sie müssen daher die Republik leben lassen. Es ist selbstverständlich, daß jeder, der in den jungen Genuß der Freiheit kommt, zuerst kein Maß kennt. Nun müssen wir aber die Freiheit des Einzelnen mit dem Leben der Gesamtheit in eine vernünftige Verbindung bringen. Das wird uns auch gelingen. Nur müssen die Länder Rücksicht nehmen auf den Satz von Kant — ich kann ihn nicht wörtlich zitieren —, daß die Freiheit des Einzelnen nur so lange bestehen kann, als sie die Freiheit des anderen nicht beeinträchtigt oder geradezu aufhebt. Denn das ist keine Freiheit aller mehr, wenn der eine das tut, was die anderen alle unfrei macht, und dieser Zustand macht uns alle miteinander unfrei. Ich möchte mich in keiner Weise philiströs darüber äußern, daß die Länder von ihrer Freiheit einen etwas abundanten Gebrauch gemacht haben.
22Man lernt den Gebrauch der Freiheit erst durch Übung. Wenn die Länder Erfahrung sammeln werden, werden sie finden, daß sie von ihrer Freiheit den besten Gebrauch machen, wenn sie diese Freiheit im Einvernehmen mit der Gesamtheit gebrauchen. Zweitens gestehe ich zu, daß jedes Land schwer zu ringen hat. Ich gestehe, daß die Staatsgewalt den Ländern in langen Monaten gar nicht zu Hilfe gekommen ist, daß sie von der Freiheit selbst Gebrauch machen mußten. Aber ich muß daran festhalten, daß die Fortführung dieses Zustandes unmöglich ist. Der Staat muß den Ländern gegenüber seine Pflicht erfüllen, aber auch die Länder müssen das gegenüber dem Staate tun. Die Arbeitszeit für heute vormittags ist abgelaufen. Ich habe Auftrag gegeben, daß die von mir gemachten Propositionen in einigen Exemplaren vervielfältigt werden. Ich werde den Vertretern jedes Landes ein Exemplar zur Verfügung stellen. Sie können diese Propositionen einstweilen studieren, um morgen wohlinstruiert in die Verhandlungen einzutreten. Ich bitte, sich zu rüsten. Die Schwerter werden aufeinanderschlagen, wir werden aber zum Schlusse doch zu einem gedeihlichen Wirken kommen.
(Schluß der Sitzung 1 Uhr 15 Minuten nachmittags.)
23(Sitzung vom 13. Oktober 1919. — Beginn um 9 Uhr vormittags.)
Staatskanzler Dr. Renner:Ich nehme die Verhandlungen wieder auf. Ich bitte die Herren, sich recht zahlreich zum Worte zu melden. Zunächst hat sich der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler zum Worte gemeldet.
Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler:Der Herr Staatskanzler hat uns hier Grundlagen für die Regelung der Ernährungsverhältnisse vorgeschlagen. Man könnte vielleicht mit einigen kleinen Abänderungen diese Grundlagen ohne weiteres akzeptieren, aber wir haben die Empfindung, daß damit eigentlich noch nichts geschehen ist. Denn dadurch, daß das Ernährungsamt eine straffere Organisation bekommt, daß die Autorität unter den einzelnen Stellen wieder hergestellt wird, daß das Ernährungsamt in der Lage ist, seine Weisungen und Anordnungen besser durchzuführen, haben wir eigentlich noch keine Garantie für die Lebensmittelversorgung geschaffen. Wir sind der Meinung, daß die Dinge zu einer derartigen Katastrophe gereift sind, daß wir auf dieser Konferenz schon zu einem Schluß kommen müssen, wie denn die Dinge eigentlich gemacht werden müssen, um die Ernährungskatastrophe in diesem Winter von uns fernzuhalten. Es scheint uns zwischen der Ernährungsfrage und der Finanzfrage ein so inniger Zusammenhang zu bestehen, daß diese Dinge nicht getrennt werden können. Das Ernährungsamt wird eine gute Organisation bekommen, wird leichter arbeiten, aber wenn das Ernährungsamt kein Mittel hat, die Versorgung in die Wege zu leiten, werden wir trotzdem zusammenbrechen. Dadurch, daß die Länder sich des Rechtes begeben, sich auf eigene Weise zu helfen, wird vielleicht eine noch größere Hilflosigkeit eintreten, so daß die Katastrophe in den einzelnen Ländern ebenso in den Vereich der Möglichkeit rücken würde, wie in Wien selbst. Wir müssen also unbedingte Sicherheit bezüglich der Beschaffung solcher Quantitäten von Lebensmitteln haben, daß dadurch eine Katastrophe vermieden wird.
Auch was der Herr Staatskanzler bezüglich der allmählichen Annäherung an die Weltwirtschaft gesagt hat, ist ohne weiteres zu akzeptieren. Aber der Zeitpunkt, in welchem diese Annäherung vollzogen sein wird, liegt so weit, daß wir bis dahin zehnmal verhungert sein könnten, wenn nicht wenigstens ein provisorischer Zustand geschaffen wird, der uns das Dasein erträglich macht. Vor allem handelt es sich nicht bloß um das gewiß große Problem der Ernährung, sondern mit dem Ernährungsproblem hängt auch auf das innigste die Arbeit als solche zusammen. Ich glaube, wir müssen auch darüber sprechen. Mit der Ernährung hängt ja auch die Beschaffung von Kohle zusammen. Ich kann Ihnen sagen, daß seit der Unterzeichnung des Friedensvertrages ein großer Drang nach Betätigung sich zeigt, der ja natürlich sehr wertvoll ist. Handel, Gewerbe und Industrie drängen nach Betätigung, sie wollen neue Organisationen, neue Möglichkeiten schaffen, um den Wiederaufbau auf die schnellste Art vorzunehmen. Aber es fehlen uns die Rohstoffe, es fehlt uns die Kohle, um hier endlich einmal wenigstens zu einem Anfange zu kommen. Denn dieser Anfang bedeutet ja gleichzeitig die natürliche Änderung und Besserung unserer Valutaverhältnisse. Deswegen müssen wir die Kohlenfrage auch heute in den Bereich unserer Erörterungen ziehen. Wenn selbst kleinbürgerliche Berufe wie Schmiede, Schlosser usw. nicht arbeiten können, weil ihnen die Kohle fehlt, dann hört sich alles auf. Selbstverständlich werden sich die Dinge nicht mit einem Schlage ändern lassen und es muß daher die Frage aufgeworfen werden, ob wir nicht, gleichzeitig mit der Regelung des Finanzplanes, mit einer Valutaanleihe ein Provisorium schaffen können, womit wir wenigstens momentan über diese Krise hinauskommen und jene Kaufkraft erlangen, die es ermöglicht, uns zu ernähren und die Arbeit wieder zu beginnen.
Was die Beseitigung der Abgrenzung im Innern betrifft, so sind wir uns schon auf der letzten Länderkonferenz darüber so ziemlich einig geworden, daß eine solche unbedingt geboten erscheint. Ich glaube, es gibt keinen Delegierten in dieser Konferenz, der nicht die Ansicht des Staatskanzlers akzeptieren würde, daß wir zu einer Ausgleichung der Preise kommen müssen. Dabei muß aber Wien von den übrigen Ländern gewissermaßen isoliert werden. Sobald Wien zu den übrigen Ländern in einem Konnex steht, wird folgendes eintreten. Wir werden die Absperrungen beseitigen — der Augenblick, wo wir das tun können, wird für uns alle eine Erlösung sein —, aber im selben Moment wird sich das kaufkräftigere Wien auf die Länder stürzen und uns das letzte wegnehmen, was wir besitzen. Das ist die natürliche Angst der Länder. Wir wissen heute schon, daß 40 Prozent unserer gesamten Bevölkerung aus Schleichhändlern bestehen. Der Schleichhandel hat die staatliche Bewirtschaftung derart überwuchert, daß es kaum zu glauben ist. (Staatskanzler Dr. Renner: Aber der Schleichhandel ist ja nur eine Ergänzung des Absperrungssystems. Fällt die Absperrung weg, dann hört auch der Schleichandel auf! — Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schlegel: Der Schleichhandel war das Primäre!) Es wird das Angebot von einer Seite, natürlich von der notleidensten Seite, von der, die 24die meisten Menschen hat, ein überaus großes sein, es wird ein derartiger Druck erfolgen, daß wir ihm nicht werden widerstehen können und daß überall Katastrophen eintreten.
Wir haben ja nur ein Überschußland und selbst dieses hat in seinen industriellen Gebieten Not. Der Krieg wirkt immer noch nach und Vieh und Menschen werden stets von neuen Seuchen ergriffen. Kaum haben wir in Salzburg einen fleischlosen Sommer überstanden und haben gehofft, jetzt endlich zu Fleisch zu kommen, steht bereits das Vieh vor einer kolossalen Gefahr durch die Maul- und Klauenseuche, die in Salzburg derartige Dimensionen angenommen hat, daß wir befürchten müssen, unser ganzes Vieh zu verlieren. Dazu kommt noch, daß das bischen Getreideboden, das wir in Salzburg besitzen, an einem Tage durch Hagelschlag total vernichtet wurde. Es kommen also auch noch zufällige Unglücksfälle dazu, die unsere Ernährung tatsächlich unterbunden haben. Wir haben bis jetzt mehr an Saatgetreide ausgeben müssen, als die Ablieferung beträgt. Wir sollen jetzt in den nächsten Wochen aus dem eigenen Kontingent leben. Normal hätten wir vier Wochen daraus zu leben. Nun hat aber der Hagelschlag so viel vernichtet, daß wir gar nichts besitzen und daß infolgedessen viele Gemeinden schon seit 14 Tagen kein Brot haben. Die Salzburger Bevölkerung ist überdies noch viel kritischer als die Wiener sie ist mit Blünderungen und mit Zusammenschlagen jeden Augenblick bei der Hand. Man muß deshalb da sehr acht geben. Was von unserer Seite geschehen kann, um die Bevölkerung zu beruhigen und eine Organisation zu schaffen, ist ja geschehen. So stehen uns eigentlich bei der Durchführung dieser wichtigsten Aufgaben für die nächsten Monate unüberwindliche Schwierigkeiten entgegen und es müssen daher die Fragen, die mit dieser Ernährungsorganisation in Zusammenhang stehen, heute besprochen werden. Ich möchte nochmals erwähnen: Wir können die Konferenz nicht verlassen, ohne in bezug auf den Finanzplan vollständige Klarheit zu besitzen. Die Regelung des Finanzplanes ist eben so eine dringende Angelegenheit wie die nächsten Einkäufe, die wir zu besorgen haben.
Staatskanzler Dr. Renner:Die Frage des Finanzplanes kann natürlich jetzt nicht erörtert werden. Über die Finanzen werden wir heute nachmittags sprechen. Im übrigen glaube ich den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter richtig dahin verstanden zu haben, daß er meint sein Land ist ein Zuschußland, es ist also daran interessiert, daß in den anderen Ländern eine prompte Aufbringung stattfindet, und es war seine Rede infolgedessen ein Plaidoyer für einen geordneten Aufbringungsdienst.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Uhrer:Wenn ich mir erlauben darf, vom Standpunkte Steiermarks einige Bemerkungen zu machen, so möchte ich die einzelnen Punkte des Vorschlages durchgehen. Was den ersten Punkt anlangt, so meine ich: Wenn man hier Remedur schaffen will, muß man wissen, worin die Gründe der schlechten Ernährung gelegen sind. Was Steiermark anlangt, so sind sie auch darin gelegen, daß wir unter einer sehr schlechten Aufbringung leiden. Wir haben zum Beispiel an Edelgetreide bis heute 50 Waggons und außerdem drei Waggons Hafer aufgebracht. Im vorigen Jahre waren zur selben Zeit 680 Waggons Edelgetreide aufgebracht. Die Gründe, die hierfür von den Landwirten angegeben werden, sind kurz folgende: Einerseits ist die heurige Ernte an und für sich eine kolossal schlechte, was sich nicht bestreiten läßt. Infolgedessen warten die Landwirte, wie die spätere Maisernte aussieht, um zu sehen, ob sie dann bei voller Ablieferung noch selbst leben können. Es herrscht weiter ein großer Mangel an Benzin und Druschkohle. Die Getreidepreise werden von den Landwirten durchschnittlich als zu niedrig angegeben. Außerdem fehlt es an Beleuchtungsmitteln. Es kommt jetzt die Zeit, wo abends der Mais bearbeitet werden soll. Die Leute haben aber kein Licht. Die Landwirte müssen sich schließlich viele Dinge dadurch verschaffen, daß sie dafür Waren in natura abliefern. Aber auch die Bezirkshauptmannschaften führen verschiedene Gründe an: die Sprengelkommissionen, die für die Aufbringung bestimmt sind, insbesondere für die Aufbringung des Bezirkskontingents, arbeiten langsam und schleppend, schon deshalb, um sich nicht mit der Bevölkerung besonders zu verfeinden.
Es ist aber auch etwas anderes sehr zu bedenken und das ist die unverantwortliche Agitation, die von gewisser Seite eingesetzt hat. Was hilft es einer noch so starken Partei, wenn sie den Bauern predigt: liefert ab, denn das liegt im Interesse des Staatsganzen wie des Einzelnen, wenn in der nächsten Stunde dann jemand kommt, der genau das Gegenteil behauptet und dem Manne beibringt: ernähre dich selbst, das ist die Hauptsache! Gegen derartige Agitatoren muß wohl mit allen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln eingeschritten werden.
Schließlich ist Steiermark in einer besonderen Lage, und zwar aus folgenden Gründen: Die reichsten Bezirke liegen an der Grenze und dort machen sich die viel höheren Preise des angrenzenden Auslandes bemerkbar. Die übrigen Bezirke liegen in der Nähe der großen Stadt Graz und dort macht sich wieder das Hamstertum bemerkbar. Wir haben verschiedene Mittel angewendet, um allen diesen Schwierigkeiten zu begegnen. Wir haben zunächst die Zentrale bei der Aufbringung ausgeschaltet und die Aufbringung dem Verbande landwirtschaftlicher Genossenschaften als Generalkommissionär übertragen. Wir haben weiters fortwährend Versammlungen abgehalten, und zwar die verantwortlichen Faktoren mit Beiziehung von politischen Vertretern, um den Leuten eingehend die Notlage zu schildern. Schließlich wäre es am wirkungsvollsten, wenn den Landleuten in bezug auf ihre sonstigen Bedürfnisse, insbesondere was die Sachdemobilisierung betrifft, mehr entgegengekommen würde.
Staatskanzler Dr. Renner:Meine Herren! Ich bin jetzt gezwungen, die Sitzung zu verlassen. Der Herr Staatssekretär Dr. Coewenfeld-Ruß wird mich in meiner Abwesenheit 25vertreten. Ich bringe in Erinnerung, daß um 12 Uhr die Vertreter der Lehrerschaft hier erscheinen werden und ich möchte bitten, daß die Vertreter der Länder zusammen mit den Vertretern der Staatsregierung die Herren empfangen. Vielleicht würde das Staatsamt der Finanzen in dieser Angelegenheit die Führung übernehmen.
Die Verhandlung über den jetzt besprochenen Gegenstand muß vormittags zum Abschluß kommen. Nachmittag um 3 Uhr wird dann die Finanzfrage behandelt und um 5 Uhr wird Herr Staatssekretär Dr. Deutsch seine ergänzenden Mitteisungen über die Heeresreform vor bringen.
Es wäre wünschenswert, die Sitzung nicht über ½ 6 Uhr dauern zu lassen, weil die Herren den um 6 Uhr 40 Minuten abgehenden Zug benutzen wollen. Ich bitte nun Herrn Dr. Uhrer, seine Rede fortzusetzen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Uhrer:Ob nun das im Punkt 1 vorgeschlagene System dazu angetan ist, unsere wirtschaftliche Notlage zu wenden, ist sehr fraglich. Es wurde gestern vom Herrn Staatssekretär für Volksernährung erwähnt, daß Steiermark eine Anzahl Waggons auf der Durchfahrt nach Wien mit Beschlag belegt hat. Das geschah mehr der Not gehorchend als dem eigenen Triebe, es geschah, weil von Wien aus die versprochene Versorgung ausgeblieben war und wir bereits am Letzten waren. Hätten wir es nicht getan, so wäre es im kurzen Wege von den Eisenbahnern respektive von der Volkswehr geschehen.
Mit dem zweiten Punkt, der Unterstellung der Verkehrsorgane, von Eisenbahn, Post, Telegraph und Telephon unter die Staatsämter sind wir einverstanden. Aber es muß auch das gegenseitige Einvernehmen gepflogen werden, wenn zum Beispiel eine derart einschneidende Verordnung herauskommt, wie die der vollen Einstellung des Sonntagsverkehres auf der Südbahn. Es wäre gut, sich in solchen Fällen mit den Ländern ins Einvernehmen zu setzen, denn derartige Verfügungen sind dazu angetan, bei den Ländern die schwersten Besorgnisse auszulösen.
Was die Verkehrseinschränkungen anlangt, so sind wir prinzipiell für deren Aufhebung, wenn dies möglich ist. Wir sehen vollkommen ein, daß ein freier Weltverkehr nicht möglich ist, wenn die Länder sich gegenseitig abschließen. Die Gründe dafür sind aber wirtschaftlicher Natur, wenigstens so weit es Steiermark betrifft. Seinerzeit waren gewiß auch politische Motive maßgebend, insbesondere das Bestreben, sich gegen kommunistische Einflüsse abzuschließen. Heute sind es aber hauptsächlich wirtschaftliche Momente.
Was den Punkt 4 anlangt, so verweise ich darauf, daß wir eine eigene Filiale der Einfuhr- und Durchfuhrstelle haben, und daß daher immer das Einvernehmen gepflogen worden ist und auch in Zukunft gepflogen werden wird. Im allgemeinen möchte ich folgendes bemerken: Ich habe schon auf der letzten Länderkonferenz, als verlautbart wurde, daß die heutige Konferenz sich mit den Finanzen der einzelnen Länder beschäftigen werde, den Herrn Staatskanzler ersucht, er möge vorher ein Erposé an die Länder hinausgehen lassen. Das ist aber nicht geschehen. Diese Vorschläge kommen uns nun unerwartet, ohne daß es hier zum Beispiel möglich war, mit der Landesregierung oder den sonstigen verantwortlichen Stellen im Lande Fühlung zu nehmen. Wir kommen doch nicht nach Wien, um hier belehrende Vorträge entgegenzunehmen und um uns abkanzeln zu lassen, sondern mit dem besten Willen und der guten Absicht, diese schwerwiegenden Fragen zur Entscheidung zu bringen. Das ist aber nicht denkbar, wenn man nicht vorher weiß, nach welcher Richtung die einzelnen Staatsämter hinaus wollen. Ich muß daher betreffs aller dieser Punkte erklären, daß ich sehr gerne bereit bin, die Vorschläge der Landesregierung und dem Landesrat zu unterbreiten, daß ich aber heute nicht in der Lage bin, mich nach der einen oder nach der anderen Richtung festzulegen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber:Sehr geehrte Herren! Der Herr Staatskanzler hat uns gestern in sehr eindringlicher Weise dargelegt, daß die Verhältnisse auf dem Gebiete der Lebensmittelversorgung geregelt werden müssen. Er hat insbesondere darauf verwiesen, daß die ökonomischen Verhältnisse unter Umständen stärker sind, als der Wille einzelner Menschen und daß über kurz oder lang die Verhältnisse des großen Weltmarktes auch auf die einzelnen Länder einwirken werden. Das ist ganz richtig. Wir verhehlen uns durchaus nicht, daß das eintreffen wird, daß man die heutigen Preise, die wir in den Ländern zum Teil künftlich gehalten haben, nicht wird aufrechthalten können.
Aber wenn man den Grundsatz aufstellt, daß es ein Recht des Produzenten ist, den Preis zu bekommen, den der Weltmarkt diktiert, so ist das nicht ganz ohne weiteres anzuerkennen, sondern man muß auch die andere Seite betrachten, nämlich wer die Gegenstände und die Waren, die unmäßig verteuert auf dem Markt erscheinen, bezahlt. Die Forderung, daß bei der Preiserstellung mehr oder minder der Geldentwertung Rechnung getragen werde, besagt, daß wir in Oberösterreich für die Milch zum Beispiel denselben Preis bezahlen müßten wie in Wien. Wie sollen wir es nun unserer Bevölkerung plausibel machen, daß die Milch mit 2 K zu bezahlen ist, während sie jetzt in die Hände des Käufers mit K 1,12 oder K 1,20 kommt! Die Kartoffeln, die bei uns im Detailverschleiß mit 1 K abgesetzt werden, sollen plötzlich K 180 kosten.
Das würde voraussetzen, daß auf der anderen Seite den arbeitenden, den festbesoldeten Konsumenten auch ein entsprechendes Lohnäquivalent gesichert ist. Damit, daß man einseitig den Produzenten das Recht zuerkennt, einen Preis zu fordern, der ungefähr der Geldentwertung entspricht, setzt man gleichzeitig die Anerkennung voraus, daß derjenige, der zum Kauf der Lebensmittel gezwungen ist, einen entsprechenden Lohn bezicht. Ich kann mir aber nicht recht vorstellen, wie vor der Bevöllkerung eine derartig sprunghafte Erhöhung der Preise gerechtfertigt werden könnte.
26Es muß ferner auf die Tatsache verwiesen werden, daß auch unter normalen Verhältnissen vor Beginn des Krieges die Preise in den einzelnen Ländern sehr weit vor den Weltmarktpreisen abgewichen sind. Zweifellos sind Eier, die aus dem Schärdinger Bezirk nach England gegangen sind, dem Weltmarktpreise entsprechend in England weitaus billiger erworben worden als im Inlande. Namentlich bei solchen Gegenständen, die nicht in dem Maße Massenartikel sind wie das Getreide, sind die Weltmarktpreise für die Preise im Lande nicht bestimmend gewesen. Wollte man also restlos den Grundsatz zur Geltung bringen, daß bei uns die Preise, so wie sie durch die Geldentwertung bedingt sind, maßgebend sein müßten, dann würden wir in eine entsetzliche Lage geraten.
Es sind uns ferner vom Herrn Staatskanzler Wünsche in Form von Maßregeln zur Ernährungsfrage vorgelegt worden. Sie gliedern sich in drei Punkte. Der erste Punkt sicht voraus, daß die Landeswirtschaftsämter eigentlich Unterämter des Volksernährungsamtes werden sollen. Über die Sache läßt sich reden. Wir würden damit nur den Zustand wieder herbeiführen, den wir vor vier bis fünf Monaten, vor der Errichtung des Landeswirtschaftsrates in Oberösterreich gehabt haben. Da war das Landeswirtschaftsamt vollständig selbständig und von der Landesverwaltung unabhängig, ein Teil der Landesregierung, der damals landesfürstlichen Verwaltung, die allerdings von der autonomen Verwaltung übernommen wurde. Mit einem Worte, das Landeswirtschaftsamt war ganz separat geführt, und es hätte nur einer gewissen Verbindung bedurft, so wäre ungefähr der Grundsatz schon in Geltung gewesen, der jetzt gefordert wird.
Nun ist aber momentan die Durchsetzung eines solchen Grundsatzes sehr schwierig geworden Wenn wir ganz aufrichtig sind, so drückt der Punkt 1 etwas verschleiert die Forderung nach Einführung der Ernährungsdiktatur aus. Das Landeswirtschaftsamt, beziehungsweise sein Funktionär soll mehr oder weniger eine Ausnahmsstellung erhalten. Er hängt vom Volksernährungsamt ab, soll nur an die Anordnungen dieses Amtes gebunden sein und hat anEinflüsse von seiten der Landesregierung nicht zu reagieren. Gut! Ich bitte, das könnte gemacht werden. Aber ob damit ein Erfolg erzielt wird, ist sehr fraglich. Sie können heute den bestversierten Beamten oder Fachmann an diese Stelle setzen, er wird nichts erreichen, im Gegenteil, er wird weniger erreichen. Zur Aufbringung gehört nämlich nicht nur einer, der die Verordnungen erläßt, der anbefiehlt und fordert, sondern es gehören dazu auch Leute und Personen, die diese Aufbringung möglich machen, unterstützen. Nun ist einmal der Landwirt auf dem Standpunkt, daß er der Verordnung nicht blindlings Gefolgschaft leistet. Wir haben gestern schon gehört, daß Agitationen in den Kreisen der Bebölkerung bemerkbar werden, die gerade auf das Gegenteil abzielen. Da kann nur durch Überredung eingewirkt werden.
Aus diesem Grunde haben wir den Landeswirtschaftsrat geschaffen. Er wurde nicht allein aus Vertretern des Landtages, und zwar aus Christlichsozialen, Sozialdemokraten und Deutschnationalen nach dem Proportionalverhältnis zusammengesetzt, sondern dazu kamen dann zwei Vertreter des Landesbauernrates und zwei Vertreter des Landesarbeiterrates. Ferner wurden diesem Körper noch Beamte und Fachleute in der Form von Wirtschaftskommissären angegliedert. Nur auf diesem Boden ist es möglich, die herrschenden Gegensätze auszugleichen. Dieser Landes wirtschaftsrat ist ein Körper, der es möglich macht, die bestehenden Differenzen auszugleichen und gewisse Gruppen der Bevölkerung, die bei der Lieferung doch interessiert sind, zu überreden, eine Mitverantwortung zu übernehmen. Sich die Sache so zu denken, daß man einen Diktator in das Land hinstellt, ist theoretisch recht schön, aber praktisch vollständig verfehlt. Nur dadurch, daß wir auf die einzelnen Interessentenkreise Einfluß erhalten, dadurch daß wir sie am Beratungstisch zusammenführen, daß wir unter Umständen dem einen oder dem anderen Teile das Unvernünftige seiner Haltung auseinandersetzen, daß wir sie auf eine gemeinsame Verhandlungsbasis zusammenführen, nur dadurch erreichen wir etwas. Es ist beispielsweise jetzt bei der Getreideaufbringung in Oberösterreich merklich besser geworden und ich habe die Empfindung, daß wir das Kontingent fast restlos aufbringen werden, und zwar dadurch, daß wir es zustande gebracht haben, die Vertreter der gegensätzlichen Interessen im Landeswirtschaftsrate nahezu zu verpflichten, mitzuarbeiten. So gehen wir jetzt von Bezirk zu Bezirk und in den Bezirken bestehen wieder dieselben Interessen, die im Landeswirtschaftsrat vertreten sind, und wir überreden sie dort. Dic Vertreter der bäuerlichen Produzenten müssen bei allen diesen Versammlungen gleichsam als Rufer in der Zeit der Not mitarbeiten und uns unterstützen. Es geht also auf keine andere Weise, als daß man sich der Mitarbeit dieser Gruppen versichert. So wie diesen Punkt hier abgefaßt ist, wird sich also die Sache nicht machen lassen. Man wird die bestehenden Verhältnisse berücksichtigen müssen, aber die Möglichkeit ist schon gegeben, daß man eine gewisse Unterstellung unter das Volksernährungsamt durchführt. Ich würde das von meinem Standpunkt aus sogar begrüßen.
Was den zweiten Punkt anlangt, daß die staatlichen Verkehrsorgane von seiten der Landesregierungen keine Anordnungen mehr entgegenzunehmen haben, ist diese Forderung theoretisch vollständig richtig. Es führt zu einer Art Anarchie, wenn auf dem Gebiete des Verkehrswesens zum Beispiel die Steirer, die Oberösterreicher oder die Tiroler in die Verwaltung des Verkehrs hineinpfuschen. Wenn die Sicherheit gegeben ist, daß das Volksernährungsamt die Begehren die von den Ländern gestellt werden, in seinem Wirkungskreise restlos durchführt, dann kann man sich auch mit diesem Punkte vertraut machen. Sie können hundertmal über die Kontrofle des Verkehrs anderer Meinung sein, Sie können wirklich die Sache der Transportscheine mit einem guten Witz abtun, aber erklären Sie einmal: Wie soll überhaupt eine Kontrofle möglich sein? Wir erleben die Tatsache, daß in Linz tagtäglich per Bahnpost 1500 bis 2000 Kilogramm Schleichhandelbutter durchkommt. (Landeshauptmann Sever: Trotz den Transportscheinen!) Da gibt es leider keine Transportscheine. Hätten wir von der Postverwaltung das Recht erhalten oder würde von der Postverwaltung überhaupt verlangt werden, daß diesem Unfuge, 27der mit falschen Deklarationen getrieben wird, dadurch gesteuert wird, daß die einzelnen Postämter von dem Zentralamt verhalten werden, bei der Aufgabe der Gegenstände eine Kontrolle durchzuführen, so könnte man diese Unmengen von Waren, die in den Schleichhandel gehen und nur ganz bestimmten Kreisen zukommen, erfassen und den Konsumenten zuführen. Was helfen die Klagen, daß die einzelnen Länder nicht liefern! Im Gegenteil. Sie liefern unmenschlich viel, aber das fließt alles auf anderen Wegen nach Wien und es kann diese Warenmenge in das geregelte Kontingent nicht eingerechnet werden. Wenn das Verfügbare überhaupt von den Schleichhändlern weggeschleppt wird, so bleibt nichts mehr für die geregelte Versorgung der Konsumenten übrig. Es wird als selbstverständlich betrachtet, daß ein Paket, das von Bayern nach Österreich geht, geöffnet wird, und kein Mensch erblickt darin eine Verletzung des Briefgeheimnisses, auf das sich immer die Postverwaltung stützt. Ich verweise nur darauf, daß wir zur Kriegszeit nicht einmal Briefe verschlossen ins Ausland schicken konnten; die Post hatte das Recht der Kontrolle.
Es wäre also möglich, daß diese Dinge gemacht werden, aber ohne Transportscheine werden Sie überhaupt keinen geregelten Verkehr zwischen den einzelnen Ländern erzielen. Es soll mit dem Worte Transportschein nicht dadurch Unfug getrieben werden, daß eine Absperrung des Landes erfolgt, aber eine Regelung muß sein. Wenn heute der Verkehr frei ist und sich alle Zwischenhändler von Wien auf Oberösterreich stürzen, so werden sie dort das, was greifbar ist, an sich nehmen und es hier zu einem phantastischen Preise in den Handel bringen und für eine geregelte Aufbringung ist dann im Lande nichts mehr vorhanden.
Ich begreife gar nicht, wie man von der Sache ein so großes Aufhebens machen konnte. Wenn die Staatsbahnverwaltung das dann in Übereinstimmung mit dem Volksernährungsamte anordnet, so haben wir nichts dagegen; aber es mußte die Möglichkeit geschaffen werden, daß das, was weggeht, dem Lande angerechnet werde. Oberösterreich steht im Rufe, ein reiches Land zu sein. Dieses Land liefert ungeheuer viel, aber es wird ihm nicht angerechnet und kann ihm nicht angerechnet werden, weil niemand sieht, was alles geliefert wird. Ich könnte da Wunder erzählen. (Landeshauptmann Sever: Wir auch!) Man braucht nur einen Zug von Schärding herunter zu perlustrieren und wird finden, wer diejenigen sind, die die Waren bei sich haben. Ich gehe jede Wette ein, daß es mindestens zu drei Viertel Wiener sind, die sich aus diesem Gebiete versorgen. Wir sind ihnen um das nicht neidig, wir wollen es den Wienern nicht vorenthalten, darum handelt es sich gar nicht. Aber es soll uns doch angerechnet werden. Ich begreife den Standpunkt nicht, nicht anerkennen zu wollen, daß das wirklich eine Butter aus Schärding oder ein Geflügel aus dem Böcklabrucker Bezirk ist. Es werden tagtäglich Unmengen von Waren auf den Zügen beschlagnahmt. Es sind also Waren, die von dort herkommen. Wir haben nichts dagegen, daß sie herkommen, aber im geregelten Verkehre. Der Standpunkt, das nicht zu glauben, ist wohl sehr einfach, ist aber vor der Vernunft nicht haltbar.
Zusammenfassend sage ich also zum Punkt 2: das ist auch ein Punkt, über den man reden kann, aber so, wie er abgefaßt ist, läßt sich die Sache nicht machen.
Zu Punkt 3 möchte ich bemerken, daß neue Verkehrsbeschränkungen in dem Augenblicke nicht mehr notwendig sind, wo einmal ein geschlossenes System eines geregelten Warenverkehres eingeführt ist. Dann fallen die Verkehrsbeschränkungen von selbst weg.
Das mit den Abgaben ist nur eine Sache vorübergehender Natur. Wenn einmal der Friedensvertrag ratifiziert ist, fallen schon aus diesem Grunde diese Abgaben aller Wahrscheinlichkeit nach weg.
Im Punkt 4 heißt es: Die Landesregierungen verpflichten sich, keine kaufmännischen Transaktionen im Auslande zur Beschaffung von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln vorzunehmen, außer im Einverständnis mit dem Ernährungsamte. Ich für meinen Teil sage, diesen Punkt kann man vollständig anerkennen. Wir haben dies auch nie anders gemacht, sondern immer in Verbindung mit dem Volksernährungsamte.
Wir können also die Punkte, wie sie hier stehen, in dieser Form und unbesehen nicht annehmen, sondern es müssen mit Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse gewisse Änderungen und Anpassungen erfolgen. Anders ist es nicht möglich. Würde die Sache von seiten der Staatsregierung den Ländern oktroyiert werden, so würden die Landesregierungen ihre Mitwirkung versagen. Ich persönlich könnte von meinem Standpunkte eine solche Lösung nur begrüßen. Würde ich doch von einer Tätigkeit erlöst werden, die den Betreffenden im Lande zur Verzweiflung bringt und ihn hier einer ungerechtfertigten Kritik aussetzt. Wenn die Sache aber in der Form, wie sie hier niedergelegt ist, zur Anwendung käme, könnten die Landesregierungen keinen Augenblick mehr mitarbeiten. Dann würden sie aus dem Lande — diese Empfindung habe ich — gar nichts heraus bekommen. Es wird dann alles den Weg des Schleichhandels nehmen und die geregelte Aufbringung total zusammenbrechen. Ich will mich nicht überheben, aber gerade weil ich in Oberösterreich an der Spitze des Ernährungswesens stehe, gelingt es noch halbwegs, den wirtschaftlichen Zusammenbruch aufzuhalten. Jeder andere Parteiangehörige könnte sowohl mit den Bauern wie mit den Arbeiterräten in der Form, wie ich spreche, gar nicht verhandeln. Jeder andere hat keinen Zusammenhang mit diesen Kreisen. Keiner der anderen Herren wird den Einfluß, das Gewicht, die Autorität und das Ansehen in die Wagschale werfen können, wie es bei mir der Fall ist. Ich habe mich um den Posten nicht gerissen. Der Herr Staatssekretär weiß, was eine solche Sache bedeutet. Ich habe es als meine Pflicht angesehen. Wenn jemand kommt, der, losgelöst von der Landesregierung, diesen Dienst versehen will, dann ist er in acht Tagen überhaupt fertig, dann muß er erklären, er kann überhaupt 28nichts machen. Nur auf dem Wege, den wir jetzt beschreiten, ist es halbwegs möglich, etwas zu erreichen.
Ich möchte am Schlusse betonen, daß ich persönlich und auch die Vertreter der anderen Parteien, die in der Landesregierung und im Landesrate sitzen, es als ihre Pflicht anerkennen und sich auch bemühen, in Oberösterreich nicht alles dem eigenen Lande vorzubehalten, sondern, was frei ist, auch anderen Gebieten zukommen zu lassen. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß es ein Unrecht ist, irgendeinem Gebiete eine erhöhte Sicherheit der Lebensmittelversorgung gegenüber den anderen zu geben. Nur sind wir heute in einem Zustande, wo es sehr schwer ist, immer die guten Absichten zu verwirklichen.
Im wesentlichen also sind diese Vorschläge bezüglich der Maßregeln zur Ernährungsfrage zur Grundlage einer Einigung tauglich, aber es müssen die örtlichen Verhältnisse und die Verhältnisse im Lande eine gewisse Berücksichtigung finden.
Unterstaatssekretär Dr. Waiß:Der Herr Staatskanzler ermächtigt mich zur Erklärung, daß das Nachmittagsprogramm in der Weise festgesetzt wurde, daß um 3 Uhr die Heeresangelegenheiten zur Sprache kommen und nachher die Finanzfrage. (Landesrat Dr. Schlegel: Uns sind die Finanzen das Wichtigste!) Wir haben Gewicht darauf gelegt, daß die Heeresangelegenheiten, weil sie für die Länder sehr wichtig sind, nicht als letzter Punkt zur Verhandlung kommen.
Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:Gestatten Sie, daß ich eine kurze Bemerkung mache, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile. Diese Vorschläge, die der Herr Staatzkanzler unterbreitet hat, sind seiner eigenen Initiative im letzten Momente entsprungen. Aus diesem Grunde sind sie den Landesregierungen vorher nicht zugegangen. Nun sind diese Vorschläge, soweit ich die Intentionen des Herrn Staatskanzlers kenne, absolut nicht so gedacht, daß sie den Ländern oktroyiert werden sollen. Es ist keine Rede davon, daß man daran denkt, hier eine Art Diktatur aufzurichten. Ich bin mir dessen bewußt, daß es heute weder in den Ländern noch hier möglich wäre, auf diktatorischem Wege etwas zu erreichen.
Es ist während des Krieges oft der Ruf nach der Diktatur erschollen, jetzt ist aber die Zeit nicht mehr danach angetan. Es ist nur beabsichtigt, zunächst provisorisch einen Mißstand abzuschaffen, und zwar bis zu der Zeit, da durch die Verfassung die Kompetenzen und Machtvollkommenheiten abgegrenzt und geregelt sind, um über die schwierige Zeit hinüberzukommen. Wenn der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber gesagt hat, daß er nur als Politiker gewisse Dinge regeln kann, weil diese nur durch Verhandlungen und Überredungen zu erreichen sind, so möchte ich feststellen, daß ich dem Herrn Staatskanzler selbst den Vorschlag gemacht habe, er möge an die Spitze des Ernährungsamtes einen Politiker stellen, weil ich manchmal die Empfindung habe, daß es vielleicht praktischer wäre, auch an die oberste Leitung des Ernährungswesens jemanden zu stellen, der einen politischen Einfluß auf die Länder ausüben kann und nicht einen Beamten. Der Herr Staatskanzler ist aber aus naheliegenden Gründen nicht dieser Meinung.
Der Mißstand ist nun aber folgender: Die Landeshauptleute haben heute ihre Wurzeln unten, sie sind gewählte Vertreter und Leiter und haben gegen oben — wenn ich unter oben das Staatsamt verstehen kann — eigentlich keine Rücksicht zu üben; sie müssen ihre Rücksichten zunächst nach unten üben, sie sind durch die Landesversammlung und den Landesrat gebunden und Weisungen oder Wünsche der Zentralstellen kommen demzufolge an zweiter Stelle. Es fassen die Herren die Verwaltung in den Ländern nicht als Staatsverwaltung, sondern als Landesverwaltung auf. Das Verschweißen der autonomen mit den landesfürstlichen Behörden hat nicht, wie es seinerzeit gedacht war, dazu geführt, daß in den Ländern eine staatliche Verwaltung eingeführt wurde, sondern der Staat hat in den Ländern keine Organe mehr.
Darüber müssen wir uns klar sein und da werden mir die Herren wohl zustimmen. Es sind eigentlich keine Staatsorgane mehr, sondern Landesorgane, die nebenbei auch noch Staatsgeschäfte führen, und das hat auf dem Gebiete des Ernährungswesens sehr große Nachteile, weil eben die Länder — mit Ausnahme von Oberösterreich, aber auch da nicht vollkommen — heute sich nicht selbst ernähren können und in vielen Beziehungen auf die Hilfe des Staates angewiesen sind, eine einheitliche Ernährungsverwaltung also doch notwendig ist, und dieser einheitlichen Ernährungsverwaltung fehlen eben die Organe. Aus diesem Gesichtspunkt heraus ist dieser Vorschlag gemacht worden. Es ist nicht gemeint, daß ein Diktator aufgestellt wird, es ist auch nicht gemeint, daß es unbedingt ein Bureaukrat sein muß, der hier als verantwortlicher Funktionär wirken soll. Es kann der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber ohneweiters dieser verantwortliche Funktionär sein, aber es muß durch eine Vollzugsanweisung der Regierung festgestellt werden — und wenn ich mich nicht irre, ist diese Frage auch Gegenstand der Verhandlungen zwischen den koalierten Parteien —, daß dieses Organ der Staatsverwaltung gegenüber verantwortlich ist. Daß wir dabei nicht etwa den Landeswirtschaftsrat und die Bezirkswirtschaftsräte abschaffen wollen, ist selbstverständlich. Das Organ wird sich beraten lassen und mit den kompetenten Faktoren in dem betreffenden Lande in Fühlung bleiben müssen, aber es muß auch seinen Rückhalt darin finden, daß es eben der Staatsregierung verantwortlich ist. Ich weiß nicht, ob ich da das ganz richtige Gefühl habe, daß es mancher Landesregierung vielleicht nicht so unangenehm sein würde, wenn sie sich darauf berufen könnte, daß die Staatsregierung hier einen so ausgesprochenen Willen hat.
Ich bin der Meinung, daß manche Landesregierung durch eine Landesorganisation, mag sie nun Landesbauernrat oder Landesarbeiterrat heißen, manchmal sehr gegen ihren Willen beeinflußt wird und manches anders täte, wenn sie nicht einem starken Drucke von dieser Seite 29ausgesetzt wäre. Ich glaube, es ist die Intention des Herrn Staatskanzlers, auf diese Weise die Landesregierungen selbst gegen Einflüsse zu stärken, die ihnen manchmal selbst nicht angenehm sind. Es läßt sich also die Sache, glaube ich, bei beiderseitigem Entgegenkommen schon regeln, aber, was wir wünschen, ist, daß, wenn etwas verfügt werden muß — natürlich im Einvernehmen mit den Ländern —, es dann auch unbedingt gemacht wird und daß nicht der betreffende Landeshauptmann oder Funktionär sagt: Wir können das nicht ausführen, wir sind an den Beschluß der Landesverwaltung oder irgendeiner anderen Korporation gebunden. Das betrifft den Punkt 1. Ich glaube, es läßt sich hier doch ein Weg finden, der unseren und Ihren Intentionen entspricht.
Was nun die Transportbescheinigungen und Verkehrsbeschränkungen anbelangt, so ist dieser Punkt 3 auch nicht so gedacht, daß von einem bestimmten Momente an alle Verkehrsbeschränkungen aufhören. Das kann schon deshalb nicht der Fall sein, weil die Staatsregierung selbst in einer ganzen Reihe von Vorschriften solche Transportbescheinigungen eingeführt hat und sie unbedingt weiter aufrechthalten muß, da sonst eine Bewirtschaftung ganz undurchführbar wäre. Was wir aber nicht wollen, ist, daß diese Verkehrsbeschränkungen autonom ohne Einverständnis mit der Staatsregierung verfügt werden. Ich kann mir wohl vorstellen, daß bestimmte Verkehrsbeschränkungen von einem Lande in das andere auf dem Gebiete des Viehverkehrs aufrecht bleiben, aber es darf nicht sein, daß ein Land Verkehrsbeschränkungen verfügt, ohne sich mit der Zentralregierung ins Einvernehmen zu setzen. Es kommt dazu, daß für gewisse Transporte förmlich doppelte und dreifache Verkehrsbeschränkungen und Vorschriften bestehen, wodurch ein vollkommenes Chaos eintritt. Wenn also hier gesagt wird, daß die bestehenden Beschränkungen bis 31. Dezember 1919 abzubauen sind, so ist damit gemeint, daß mit Ihnen gewiß besprochen werden kann, wo das möglich ist, und daß Verkehrsbeschränkungen aufrechterhalten werden können, wenn wir uns gegenseitig darüber verstehen.
Wenn der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler darauf hingewiesen hat, daß die Ernährungsfrage nicht allein behandelt werden könne und daß damit die Frage der Kohlen und der Finanzen zusammenhängt, so ist das ohneweiters richtig. Ich weiß das selbst am besten; ich kann heute gar nichts mehr machen, weil mich auf der einen Seite die Finanzfrage, auf der anderen Seite die Kohlenfrage ununterbrochen behindert und ich förmlich gedrosselt bin. Aber wenn Sie hier heute beschließen sollten, wir müssen mit allen Reformen warten, bis der Finanzplan fertig ist, so werden wir unterdessen verhungert sein. Wir können nicht warten, bis auf dem Gebiete der Valutareform und der Verbesserung des Wertes unserer Krone entscheidende Schritte getan werden. Wir müssen vorwärts kommen.
Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler hat auch gesagt, wenn man das durchführte, wären die Länder so gebunden, daß sie von der Zentralregierung abhingen, nachdem diese ihnen aber nicht helfen könne, würde daraus ein vollkommenes Chaos entstehen. Sicher ist es richtig, daß Wien allein den Ländern nicht helfen kann, es ist auch leider das Umgekehrte nicht möglich, aber zusammen müssen wir arbeiten. Daß die Länder allein ihre Existenz fortführen können, das halte ich auch für ausgeschlossen und das werden Sie mir selbst zugeben. Gerade die Besprechung, die wir vor der Sitzung hatten, beweist am besten, daß Sie, wenn Sie sich auch durch irgendwelche Geschäfte irgendwie eine Erleichterung verschaffen können, am Schlusse doch stets nach Wien kommen um die finanzielle Unterstützung. Wenn man das rechtzeitig zusammen macht, dann ist es möglich, aber ich halte es für ausgeschlossen, daß sich die Länder allein selbst helfen können. Wenn wir uns nur um Wien kümmerten und jedes Land für sich ließen, so würde das in kurzer Zeit zu einem Bürgerkrieg führen. Denn dann würden Sie in Graz oder in Salzburg unsere Sachen aufhalten, die wir uns aus dem Ausland beschaffen. Wien würde dann isoliert sein, aber sich selbst auch nicht helfen können. Ich glaube, daß manche Dinge, die der Herr Staatskanzler hier vorgeschlagen hat, ohneweiters bei einem Einvernehmen zu einem Resultat führen werden. Es wird vielleicht nicht möglich sein, hier vollkommen bis auf die letzte Linie ein Einvernehmen zu erzielen. Ich kann mir aber vorstellen, daß wir, wenn die Herren im Prinzip die Vorschläge für diskutabel erklären — und das ist hier schon gesagt worden —, in kürzester Zeit den Entwurf einer den erwähnten Grundsätzen entsprechenden Vorschrift hinausschicken und daß diese Grundsätze dann verwirklicht werden können.
Staatssetretär Paul:Die Ausführungen des Landeshauptmann-Stellvertreters Gruber scheinen es mir nötig zu machen, eine kurze Darstellung der Verhältnisse zu geben, wie sie in meinem Amte liegen, wobei ich betone, daß ich diese Darstellung lediglich den Tatsachen entsprechend geben möchte rein als Beamter der Republik, ohne mich in irgendwelche politische Folgerungen einzulassen, indem ich die Kritik der ganzen Sache mit gutem Gewissen der Einsicht der Herren überlassen kann.
Was die Transportscheine anlangt, so hat das Verkehrsamt schon während des Krieges unter der großen Anzahl der Transportscheine gelitten. Der Transport wickelte sich um so schlechter ab, je mehr er durch solche Transportscheine gehindert wurde, und es war gewiß ein großer Vorteil für den Verkehr, als nach dem Aufhören der kriegerischen Handlungen dieses Transportscheinwesen allmählich abgebaut wurde. Nun hat sich aber aus den staatlichen Tranzportscheinen eine ganze Reihe von Landestransportscheinen entwickelt. Im allgemeinen ist also wieder jene Erschwerung des Verkehrs vorhanden, wie zur Zeit des Krieges; sie ist aber insofern noch bedeutend gewachsen, als Transportscheine, die von den Ländern verlangt werden, nicht auch vom Staate verlangt werden. Hier muß ich mich auf den Standpunkt stellen, daß, solange nicht von der Staatsregierung meinem Amt der Auftrag gegeben wird, diese Trausportscheine zu 30verlangen, ich nicht imstande bin, meinen Beamten zu befehlen, diese Trausportscheine anzuerkennen und sie gleichfalls zu verlangen. Die Länder bringen durch derartige Gesetze mich und sämtliche Beamte in eine unangenehme und für die Zukunft außerordentlich gefährliche Lage, direkt korrumpierend auf die Disziplin zu wirken. Ich kann diese Transportscheine nicht anerkennen lassen, weil ich nicht darf, ich bin durch die Staatsregierung, durch die Staatsgesetze gebunden. Auf der anderen Seite soll aber der Beamte draußen dem Befehl des Landes Gehorsam leisten, einem Befehl, den ich nicht bestätigen kann. Ich bitte zu bedenken, in welcher Weise ein solcher Zustand auf das Personal korrumpierend wirkt. Was das für die Zukunft bedeutet, das überlasse ich der Einsicht der Herren. Außerdem ist der Vorgang, der bezüglich der Transportscheine eingehalten wird, der, daß ich jederzeit einer Anzahl von Klagen bei Gericht ausgesetzt bin. Ich bin an das Betriebsreglement gebunden, das Betriebsreglement ist für mich eine Verordnung mit Gesetzeskraft, und ich muß daher von jedem, der kommt und nicht durch staatliche Gesetze gehindert wird, ein Gut aufzugeben, das Gut annehmen. Wenn ich das nicht tue, wenn ich die Annahme an Verpflichtungen knüpfe, welche nicht im Staatsgesetz begründet sind, bin ich klagbar und haftbar. Infolgedessen kann ich nicht derartige Dinge durchführen, wie es zum Beispiel von Oberösterreich verlangt wird, daß das Frachtgut mit einer Marke seitens der Landesregierung versehen sein muß. Einen solchen Zwang kann ich auf das verfrachtende Publikum nicht ausüben. Wenn der Mann an dem Aufgeben eines Frachtgutes verhindert wird, klagt er das Verkehrsamt und wir werden vor jedem Richter sachfällig.
Bezüglich der Durchsuchung des Gepäcks ist der Zustand, wie er heute geübt wird, vollständig unmöglich, wenn das Staatsamt für Verkehrswesen nicht mit Millionenersätzen belastet werden soll. Es kommen Kolli im geöffneten Zustande und beraubt nach Wien. Wer diese Beraubungen vornimmt, weiß ich nicht. An den Kolli ist eine Marke, nach der sie amtlich im Auftrage der Landesregierung von der Gendarmerie geöffnet und untersucht wurden. Die Landesregierung benutzt also hier staatliche Organe, um solche Durchsuchungen vorzunehmen. Es wird nicht nur durchsucht, es wird auch konfisziert, es werden Sachen aus den Kolli entfernt und hier in Wien wird dann bei der Tatbestandsaufnahme soundso viel als entfernt festgestellt. Die Staatsbahnverwaltung zahlt Millionen auf diese geradezu auf amtliche Anordnung vorgenommenen Entfernungen von Gegenständen aus einzelnen Gepäcksstücken. Die Sache geht so weit, daß an der Grenze gewisser Länder die Züge ein bis zwei Stunden aufgehalten werden. Vor einigen Tagen ist mir ein Fall berichtet worden, wo es nur dadurch möglich wurde, den Zug weiter zu bringen, daß das internationale Publikum, daß sich im Zuge befand, über mehr Revolver verfügte als die Organe, welche die Untersuchung vornehmen sollten. Nach 1 ½ Stunden ist es dem Publikum zu dumm geworden, es hat angefangen mit Revolvern zu drohen, die anderen natürlich auch, aber da diese in der Minderheit waren, konnte der Zug seine Fahrt fortsetzen. Wenn Sie also wünschen, daß wir in Österreich einen geordneten Verkehr bekommen, daß der Schnellzug halbwegs regelmäßig verkehrt, daß überhaupt noch jemand in Osterreich reisen soll, dann müssen wir etwas machen, um diese Zustände auszuschalten. Sie dürfen das Staatsamt nicht in die Lage bringen, daß ich heute am 13. hier diese Dinge erörtere und am 16. in einer ebenfalls hier stattfindenden Versammlung zur Förderung des Fremdenverkehres die Erklärung abgehen soll, daß das Staatsamt alles zu tun bereit sei, um den Fremdenverkehr zu fördern. Wie ich das tun kann, gehört in dasselbe Kapitel, wie die Frage, wie ich die Disziplin erhalten und die Korruption von den Beamten fernhalten foll, wenn die Länder selbst in dieser Weise vorgehen.
Was die Post anlangt, spreche ich ebenfalls nur als Beamter, wenn ich sage: Ich bin sofort bereit, auf der Post jedes Kollo untersuchen zu lassen, wenn die Staatsregierung das Briefgeheimnis aufhebt. Solange aber das Briefgeheimnis in Österreich auf einem Gesetze beruht, bin ich als Beamter der Republik nicht in der Lage, meinen Organen den Auftrag zu geben, die Sendungen, ohne dazu ermächtigt zu sein, zu eröffnen. Wenn das im Kriege geschehen ist, so war das eine Kriegsmaßregel, die ich nicht zu verteidigen habe, ich glaube aber nicht, daß wir heute im Frieden und in der Republik daran gehen werden, kriegerische Notwendigkeiten weiter aufrechtzuhalten.
Ich bin ohneweiters bereit und habe es immer den Ländern zugestanden, daß ich in einem bestimmten Lokal unter Zuziehung der Ländervertreter durch Organe der Länder die Kolli eröffnen lasse. Die Kolli werden mit einer Marke versehen werden und ich werde sie dann weiter senden, aber meine Organe dürfen die Kolli nicht aufmachen.
Es kommt noch ein weiteres hinzu. Die Herren sprechen von Transportscheinzwang und Untersuchung der Kolli auf der Post. Das geschieht in den Städten. Gehen Sie auf das Land hinaus und sagen Sie einem Landbürgermeister, er solle die Kolli untersuchen lassen. Das tut er nicht. Nun geht das Gut ohne diese Vorsichtsmaßregel und kommt in ein Gebiet, wo das Land die Macht hat, das Gut untersuchen zu lassen, und dort wird diese Untersuchung vorgenommen, wobei die behördlichen Organe unter Umständen von anderen Leuten begleitet sind, die sich kein Gewissen daraus machen, aus dem Poststück etwas herauszunehmen.
Ich möchte also dringend bitten, irgendeinen Weg zu finden. Ich erkläre nochmals: Ich überlasse die Kritik dieser Tatsachen vollkommen der Einsicht der Herren. Wenn die Herren glauben, daß wir auf diesem Wege weiter fortfahren können — ich als Beamter stehe auf dem Boden des Gesetzes und von dem gehe ich nicht ab. Bevor nicht ein Gesetz kommt, welches das Briefgeheimnis zu verletzen erlaubt und bestimmt, daß jedes Gut mit einem Transportschein zu versehen ist, kann ich von meinem jetzigen Standpunkt nicht abgehen. Wenn die Länder anders vorgehen, dann werden wir ja sehen, zu welchem Ende wir kommen. Aber ich glaube, es wäre 31viel vernünftiger, wir würden zu einer Vereinbarung gelangen, die es auch mir möglich macht, meinen Dienst im Interesse der Republit anstandslos zu versehen.
Landeshauptmann Dr. Lemisch:Ich glaube, daß es ohne Ernährungsdiktator nicht gehen wird und ich fürchte mich vor dem Manne nicht so sehr.
Dieser Ernährungsdiktator müßte freilich eine Bedingung erfüllen: folgen müssen ihm die Leute, die Konsumenten sowohl als auch die Produzenten, und das wird eine sehr schwierige Geschichte sein; denn die Herren haben bei der Konstruktion, die sie da gemacht haben, etwas übersehen. Sie unterstellen wohl das Bezirksernährungsamt dem Landesamt und dieses dem Staatsamt, aber nicht den ganzen Verwaltungsapparat. Ich muß hier schon fragen, wie dieser Ernährungsmann in einem Lande und in einem Bezirke arbeiten wird, ohne daß die autonomen Verwaltungsbehörden ihm unterstehen und ohne daß er das Recht hätte, sich dieses Apparates zu bedienen.
Bezüglich des Punktes 2, daß von nun an die staatlichen Behörden den Landesregierungen nicht mehr zu folgen haben, befürchte ich, daß das eine andere Wirkung haben wird, die die Herren in Wien wahrscheinlich nicht haben wollen. Die Beamten draußen folgen Ihnen sehr wenig mehr und, wenn Sie solche Erlässe hinausgeben, werden sie auch uns nicht mehr folgen, also niemandem mehr. Ich bitte, diesen Punkt vielleicht doch in eine solche Form zu kleiden, daß nicht direkt ein Chaos herauskommt. Wir haben vom Herrn Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß schon gestern gehört, daß es zu Unstimmigkeiten kommt, wenn Verordnungen hinausgegeben werden, von denen die vorgesetzten Behörden nichts wissen. Er hat die Landesregierung in Kärnten beschuldigt, eine Verordnung erlassen zu haben, durch welche Gebühren, unter anderem eine einprozentige Wertzollgebühr, eingeführt wurde. Ich konstatiere, daß diese Verordnung nicht von der Landesregierung, sondern ohne unser Wissen vom Landeswirtschaftsamt erlassen wurde, und so wird es den Herren auch gehen, wenn sie ihre selbständigen Wirtschaftsämter haben, ohne einen genauen Apparat eingerichtet zu haben. Sie werden in Wien nicht wissen, daß gewisse unangenehme Verordnungen erlassen worden sind.
Vom Herrn Staatssekretär für Verkehrswesen ist Klage darüber geführt worden, daß bei den Bahnämtern wilde Kontrollen vorgenommen wurden. Es ist ein Fall vorgekommen, daß ein aktiver Staatssekretär und ein gewesener Landespräsident von derselben Bahngendarmerie unangenehm behandelt wurden, indem man die Koffer aufgerissen und dann nach Wien weiter geschickt hat, wobei sie auf der Fahrt beraubt wurden. Es ist das ein Fall, der ohne Wissen der betreffenden Landesregierung geschehen ist und der entsprechend untersucht werden wird.
Der Herr Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß hat von der Verschmelzung der autonomen und staatlichen Behörden gesprochen und gesagt, daß der Staat in den Ländern heute eigentlich keine Beamten mehr habe. Das ist nicht richtig. Richtig ist, daß die Länder bisher in Österreich absolut nichts zu reden hatten und daß endlich die Zeit kommt, wo der Staat auf die Länder schauen muß. Daß da manchesmal ein Zuviel geschieht, das gebe ich zu, aber ein Zuviel ist auch früher in Österreich geschehen — mit Ausnahme von Böhmen — und infolgedessen wehren sich heute die Länder. Es ist absolut unrichtig, daß wir etwa die staatliche Beamtenschaft zur Unordnung oder zum Ungehorsam anzuleiten versuchen. Nein, wir haben die Verschmelzung so durchgeführt, daß wir trachten, daß es, wie es in der Verordnung vom November heißt, nur mehr landesfürstliche und antonome Behörden in einem Körper zusammengefaßt geben soll.
In den Vorschlägen heißt es auch, daß sich die Landesregierungen verpflichten, keine kaufmännischen Transaktionen mit dem Ausland durchzuführen. Das kann sich selbstverständlich nur auf neue Transaktionen beziehen, denn die bereits eingeleiteten müssen durchgeführt werden. Ich habe schon bei der letzten Konferenz darauf hingewiesen, daß die Länder allein imstande waren, aus den Nachbarstaaten Sachen hereinzubekommen. Von Wien bekommen sie nichts und infolgedessen waren wir gezwungen, selbständig diese Aktionen einzuleiten. Es wäre nicht geschehen, wenn uns der Hunger nicht dazu gezwungen hätte.
Prinzipiell stehen wir Vertreter des Landes Kärnten auf dem Standpunkt, den Kollege Preußler aus Salzburg gekennzeichnet hat: Die Ernährungsschwierigkeiten werden dann geebnet sein, wenn sich die Staatsregierung entschließt, die Finanzreform wirklich anzufassen. Es geht nicht, nur davon zu reden, daß wir essen müssen, wir müssen auch wissen, was unsere Krone hier und draußen wert ist. Zweitens müssen wir verlangen, daß auch die Regelung der Wehrmacht geklärt wird. Die Grenzländer Tirol, Steiermark und Kärnten wissen nicht, ob sie nicht in den nächsten Wochen wieder von haßerfüllten Gegnern überfallen werden, und sie müssen wissen, wie es in Hinkunft mit der Wehrmacht des Staates bestellt sein wird. Diese Angelegenheiten müssen womöglich heute zum Abschluß gebracht werden, sonst können wir, weder was die finanzielle Frage noch was die Fragen der Ernährung und der Wehrmacht betrifft, ruhig zu unseren Leuten zurückkehren.
Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:Das Ernährungsamt macht keine Schwierigkeiten, wenn die Länder durch eigene Transaktionen sich etwas aus dem Auslande beschaffen wollen. Aber eine unbedingte Voraussetzung ist, daß das im Einvernehmen mit uns geschieht, und zwar bevor die Transaktion angefangen ist und nicht erst in einem Zeitpunkt, wo sie schon so weit ist, daß wir keinen Einfluß darauf nehmen können. Es ist vorgekommen, daß uns die 32Länder von einer Transaktion Mitteilung gemacht haben, die schon soweit gediehen war, daß wir nichts mehr machen konnten. Der Effekt war, daß wir Millionen beisteuern mußten, und zwar nicht etwa in Kronen, sondern die Forderung ist plötzlich gekommen, es hat geheißen, die Ware ist da, nun gebt die Valuta her. Wir konnten keinen Einfluß nehmen auf die Art der Artikel, obwohl wir ja nur für die allerwichtigsten Artikel die Valuta hergeben. Außerdem setzen wir als selbstverständlich voraus, daß die Länder, die solche Transaktionen durchführen, uns mitteilen, was sie effektiv hereinbekommen. Wenn man aus einem so furchtbar kleinen Reservoir schöpfen muß und ein Land bringt sich 30 Waggons Reis herein und ich habe im ganzen nur 150 Waggons zur Verfügung, so muß ich wissen, daß das Land sich den Reis verschafft hat, weil ich ihm dann den Reis nicht geben werde. Das muß ich als selbstverständlich voraussetzen. Außerdem muß ich noch einmal darauf hinweisen, daß, wenn ein Land solche Transaktionen eingeht, es uns dies vorher melden muß, damit nicht solche Sachen eintreten, wie sie mit Jugoslawien wiederholt geschehen sind und auch mit Ungarn, zu einer Zeit, wo wir noch mit ihm Geschäfte gemacht haben, daß nämlich zu gleicher Zeit nebeneinander von den Ländern und von uns verhandelt wird, was einen furchtbar ungünstigen Einfluß auf die Preise hat. Das gilt speziell von den Kompensationsgeschäften. Die Länder, die etwas im Kompensationswege erwerben wollen, sind leicht geneigt, für kleine Quantitäten viele Kompensationen zu geben. Sie geben zwei Waggons Zündhölzchen für einen Waggon Fett, während wir mit den Kompensationsgegenständen ganz anders umgehen als ein Land, das nur ein paar Waggons haben will. Deshalb ist es klar, daß wir solche Geschäfte nur dann billigen können, wenn vorher mit uns ein Einvernehmen gepflogen wird.
Bürgermeister Reumann:Je mehr wir in unseren Verhandlungen fortschreiten, um so mehr enthüllt sich das ganze Glend unseres Ernährungsdienstes. Die verschiedenen Absperrmaßnahmen sind von der Gemeinde Wien schwer empfunden worden. Wenn hervorgehoben wurde, daß der Schleichhandel in solchem Maße sich entwickelt hat, daß die Länder von Wien ausgeraubt werden, so macht sich doch das Ergebnis des Schleichhandels nicht in dem Maße fühlbar, daß man annehmen könnte, daß große Quantitäten im Schleichhandel erworben werden. Ich glaube, daß die Länder etwas übertreiben, wenn sie erklären, Wien beeinträchtige durch den Schleichhandel den Ernährungsdienst in den verschiedenen Ländern dermaßen, daß die Ernährung in den Ländern selbst nicht gesichert wäre.
Es muß offen ausgesprochen werden, daß die geplanten Maßregeln, die uns vorliegen, ein Schlag ins Wasser sein werden. Sie werden absolut nichts nützen, denn es hat sich bereits in der Diskussion gezeigt, daß die Behörden zu schwach sind, um solche Maßnahmen durchzuführen, die dazu dienen würden, den Ernährungsdienst in die entsprechenden Bahnen zu leiten. Wenn hier gesagt wird, daß in jedem Wirtschaftsamt ein Beamter gewissermaßen die Verbindung zwischen diesem und dem Ernährungsamt bilden soll, dann muß ich sagen, daß die gegenwärtige Zeit nicht danach angetan ist, durch eine solche Maßnahme irgendeine Änderung zugunsten des Ernährungsdienstes herbeizuführen. Wenn jetzt ein Beamter in das Wirtschaftsamt der Stadt Wien gesetzt wird, wird er konstatieren, daß die Stadt Wien nicht mehr in der Lage ist, solche Aushilfen zu leisten, die es möglich machen, daß in Wien die Mehl- und Brotquote aufrechterhalten wird.
Was die Länder anlangt, so bitte ich vor allem, das eine zu berücksichtigen: In den Ländern selbst sind es nicht nur die einzelnen Landesvertretungen, die ihre Maßnahmen in den Ernährungsfragen treffen, sondern auch die verschiedenen Organisationen, die sich herausgebildet haben. Der Vertreter von Steiermark hat erklärt, wenn das Land die Lebensmittelzüge nicht aufgehalten hätte, dann hätten es die Arbeiter oder Eisenbahnbediensteten getan. Es zeigt sich also eine vollständige Desorganisation bei unseren Behörden und, solange diese Desorganisation nicht behoben ist, werden die schönsten Maßregeln und Vorschriften absolut nichts nützen, dann kommen wir über diese Schwierigkeiten nicht hinweg. Hier steht auf dem Papier, die staatlichen Verkehrsorgane hätten von keiner Bezirksbehörde Befehle entgegenzunehmen. Es ist sehr traurig, daß das jetzt erst festgelegt werden muß, in einer Zeit, in welcher man die Bevölkerung eigentlich daran gewöhnt hat, auf Befehle gar kein Gewicht zu legen. Es ist traurig, daß man nicht von vornherein getrachtet hat, den Weisungen, die von den staatlichen Behörden ausgehen, Geltung zu verschaffen. Die Anarchie ist in dieser Richtung so weit eingerissen, daß mit der größten Energie entgegengewirkt werden müßte. Aber mit solchen sanften Weisungen und Maßnahmen ist nichts getan, solange es sich nicht zeigt, daß die staatlichen Behörden tatsächlich die Macht haben, für ihre Anordnungen Gehorsam zu erzwingen.
Diese Diskussion hier macht deshalb einen so deprimierenden Eindruck, weil ja keine Vorschläge darüber erstattet werden, welche Maßnahmen eigentlich in der nächsten Zeit getroffen werden sollen. Wir stehen ja vor einer Situation, die geradezu von katastrophaler Wirkung sein wird. Wir haben heute bereits gehört, daß in einzelnen Teilen Deutschöfterreichs Brot überhaupt nicht ausgegeben werden konnte, weil nicht die notwendigen Mengen von Mehl vorhanden sind. Dies wird sich in der allernächsten Zeit noch in weit größerem Umfang ereignen. Es muß jetzt zum Beispiel in Wien die Mehl- und Brotquote gekürzt werden. Wir haben keine Aussicht, daß sich die Situation in irgendeiner Weise bessern wird; die Zuschübe, die wir vom flachen Lande Niederösterreich bekommen, sind äußerst minimal. Die Ernte ist verspätet zur Reife gekommen, wird gesagt; es wird gesagt, es habe an Druschkohle, Benzin usw. gefehlt. Das ist alles richtig. Aber wenn wir uns die Ziffern der Zuschübe vom flachen Lande ansehen, dann müssen wir sagen, es hätte auch in dieser Richtung so weit nicht kommen dürfen. Die Zuschübe sind so gering, daß sie mit allen diesen Einwänden nicht entschuldigt werden können.
33Wir stehen also in Wien vor der ärgsten Not. Ob es möglich sein wird, daß das flache Land Niederösterreich, welches im Vorjahre in hervorragender Weise seine Pflicht erfüllt hat, auch heuer wieder in der nächsten Zeit verhindert, daß dieses Elend über die Bevölkerung der Stadt Wien hereinbricht, das erlaube ich mir nach dem gegenwärtigen Stande unserer Zuschübe zu bezweifeln. Ich werde angenehm davon berührt sein, wenn ich hören werde, daß das Land Niederösterreich wieder alles daransetzen wird, um die Stadt Wien vor einer Ernährungskatastrophe zu bewahren. (Landeshauptmann-Stellvertreter Mayer: Da müssen Sie auch die Konsumentenorganisationen des flachen Landes in Ihr Kalkül ziehen!) Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter wirft mir ein, man soll auf die Konsumentenorganisationen des flachen Landes Einfluß nehmen, damit diese nicht die Zufuhr nach Wien hindern. Das ist wieder ein Stück, welches und zeigt, wie es eigentlich mit unserem Ernährungsdienste bestellt ist, wenn es bereits Konsumentenorganisationen gelingt, den staatlichen Ernährungsplan vollkommen zu durchkreuzen. Das zeigt wieder, in welcher Situation wir uns eigentlich befinden und wie schwach unsere staatlichen Organe diesen Erscheinungen gegenüber sind. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Wir haben doch keine Macht!) Und diese Schwäche wird nicht aufhören, sie wird nicht beseitigt durch jene Maßnahmen, die hier vorgeschlagen sind. Es wird zum Beispiel gesagt: Das Land Oberösterreich sperrt sich ab, es führt Transportscheine ein und es soll nunmehr ein Beamter in das Landeswirtschaftsamt eintreten, und in demselben Atemzuge jagt der Herr Staatssekretär für Volksernährung, es soll sich der Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber in das Ernährungsamt setzen, der ja der Meinung ist, daß es unbedingt notwendig sei, daß diese Absperrmaßnahmen wirklich durchgeführt und die Transportscheine wirklich aufrechterhalten werden, der sie geradezu für eine Notwendigkeit ansieht, weil sich sonst der Schleichhandel noch üppiger entwickle.
Ich sage, die ganze Ordnung unseres Ernährungsdienstes hängt davon ab, daß dem Ernährungsdienste jene Machtmittel zur Verfügung gestellt werden, die es möglich machen, daß er entsprechend funktioniert. Aber an diesen Machtmitteln fehlt es uns und wir werden sie uns in der nächsten Zeit nicht beschaffen können. Deshalb, weil uns diese Machtmittel fehlen, ist es uns ganz unmöglich, den Ernährungsdienst einzig und allein auf Deutschösterreich aufzubauen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß wir durch das, was in Deutschösterreich aufgebracht wird, in der Tat die Ernährung sichern können, und infolgedessen ist die wichtigste Frage, die eigentlich zu beraten wäre, die: Wie verschaffen wir uns eine Valutaanleihe, damit es uns möglich ist, unsere Nahrungsmittel aus dem Auslande zu beschaffen? Das ist die dringendste und wichtigste Aufgabe. In der Zwischenzeit könnte man mit den Ländern verhandeln und ihnen sagen: Wir wollen jene Maßnahmen treffen, die wirklich notwendig sind, damit der Ernährungsdienst funktioniert. Wir wissen sehr genau, daß wir auf die Inlandsproduktion nicht so weit rechnen können, daß wirklich ein vollkommen klagloser Ernährungsdienst für uns gesichert ist. Wir sind infolgedessen auf die Auslandszuschübe angewiesen und treffen hiezu bereits die notwendigen Maßnahmen. In der Zwischenzeit müssen uns aber die Länder aushelfen, die uns auch ihre Hilfe gewiß nicht versagen werden. Es muß natürlich auch in entsprechender Weise dafür gesorgt werden, daß solche Besprechungen mit den Ländern stattfinden, die erwarten lassen, daß die einzelnen Behörden, die Bürgermeister usw. sich wirklich in den Dienst des Ernährungswesens stellen und in der Zwischenzeit trachten, solche Meugen aufzubringen, daß die Existenzmöglichkeit für jene Teile des Staates, die nicht landwirtschaftliche Produzenten sind oder die keine Überschüsse haben, gesichert ist. Die dringendste Frage ist also die: Wie beschaffen wir uns Auslandsvaluta, damit es möglich ist, unseren Bedarf im Auslande zu decken?
Es ist gestern gesagt worden, daß Hartfutter aufgebracht werden muß, damit unsere Pferde nicht eingehen. Ebenso notwendig ist es, daß in der nächsten Zeit Getreide aufgebracht wird. Denn ich bin überzeugt, daß wir nicht so rasch die entsprechende Anleihe durchsetzen können. Es muß infolgedessen zuerst mit den Ländern in Verbindung getreten und festgestellt werden, welche Mengen uns die Überschußländer oder die Länder, welche bis zur nächsten Ernte eingedeckt sind, zukommen lassen können, und in zweiter Linie muß festgestellt werden können, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, damit wirklich eine Valutaanleihe zur Deckung des Lebensmittelbedarfes geführt werden kann. Ich weiß nicht, ob jene Beratungen, die bisher darüber gepflogen wurden, in entsprechender Weise geführt worden sind. Ich glaube, wenn zu den staatlichen Behörden sich auch jene Gemeinden gesellen und dann gemeinsam verhandeln würden, die einen Bedarf an Lebensmitteln haben, wenn zum Beispiel zu den Verhandlungen, die über ein Valutaanlehen stattfinden, die Stadt Wien oder Graz oder andere Städte beigezogen würden, dann würden, glaube ich, die Verhandlungen weit eher zu einem Resultat führen, als wenn diese Verhandlungen einzig und allein von den staatlichen Ämtern geführt würden. Ich glaube, daß es zum Beispiel der Stadt Wien eher möglich wäre, eine Valutaanleihe zur Beschaffung von Lebensmitteln zu entrieren, als wenn zum Beispiel der Staat irgendwelche Anstrengungen machte, um eine Valutaanleihe zu beschaffen. Von diesem Gesichtspunkte aus müßte man die Maßnahmen treffen, um wirklich eine Valutaanleihe durchzusetzen.
Ich habe seinerzeit, als die Verhandlungen in St. Germain stattgefunden haben, an den Herrn Staatskanzler ein Schreiben gerichtet, in welchem ich gesagt habe, es möge gleichzeitig mit den Friedensverhandlungen auch über die Beschaffung von Lebensmitteln verhandelt werden und man möge dazu auch Vertreter der Stadt Wien beiziehen. Es ist damals nicht geschehen, ich begreife es, es war eine ganze Reihe von anderen wichtigen Verhandlungen, die vielleicht die Verhandlungen über den Ernährungsdienst als untergeordnet erscheinen ließen. Aber es wird notwendig sein, daß eine eigene Kommission gebildet wird, die sich mit der Angelegenheit der Beschaffung einer Valutaanleihe zu beschäftigen haben wird. Das muß sehr rasch geschehen. In 34dieser Kommission werden nicht bloß die staatlichen Vertreter ihren Sitz haben, sondern auch die Vertreter der Gemeinden, besonders jener Gemeinden, die davon betroffen werden, daß wir nicht so viel produzieren können als wir brauchen. Dadurch wird diesen Verhandlungen der nötige Nachdruck gegeben werden. Ich glaube nicht, daß es ausgeschlossen ist, eine solche Valutaanleihe zu beschaffen, wenn in entsprechender Weise vorgegangen wird, wenn auch eine entsprechende Propaganda im Auslande gemacht wird, wenn gezeigt wird, daß, wenn so viele Milliarden aufgebracht worden sind, um den Krieg zu führen, auch Milliarden aufgebracht werden müssen, um uns vor dem Hunger zu schützen. So wird es sicherlich möglich sein, eine Anleihe zu erreichen. In der Zwischenzeit muß durch eine geschickte Agitation das flache Land verhalten werden, jene Gemeinden, die einen Bedarf an Zufuhr haben, so mit Nahrungsmitteln zu versehen, daß sie sich über diese Zeit über Wasser halten können.
Ich würde also beantragen, auch diese Frage mit in den Kreis der Erörterungen zu ziehen, damit aus dieser Konferenz vielleicht doch etwas Praktisches herauskommt, das dazu führt, unsere Situation zu verbessern.
Stadtrat Dr. Kienböck:Da mir die Auszeichnung zuteil geworden ist, heute von der Stadt Wien hierher delegiert zu werden, sehe ich mich verpflichtet, mit einigen Worten zu der uns beschäftigenden Frage Stellung zu nehmen. Ich knüpfe dabei an das an, was der Herr Bürgermeister gesagt hat: Wir stehen vor einer geradezu tragischen Situation in Wien und es muß uns allen bange werden, wenn wir an die Wochen denken, die vor uns liegen. In dieser Situation erlauben Sie, daß ich ganz offen einige Worte über dasjenige spreche, was nach meiner Empfindung das Entscheidende ist, um die Verhältnisse zu bessern, damit wir wenigstens aus den österreichischen Ländern so viel nach Wien bekommen, um vor dem Allerärgsten bewahrt zu werden.
Ich erblicke die erste Voraussetzung in der Stärkung der staatlichen Antorität. Ich verstehe darunter nicht etwa eine zentralistische Maßnahme. Ich muß sogar sagen, daß ich den Vorschlägen, die der Herr Staatskanzler hier unterbreitet hat, mit einer gewissen Skepsis gegenüberstehe, weil ich nicht weiß, ob durch organisatorische Maßnahmen bei den einzelnen Ländern das erreicht werden kann, was erreicht werden soll. Wenn ich von der Stärkung der staatlichen Autorität spreche, so meine ich damit vor allem, daß die Behörden allein anschaffen sollen. Was wir als Krebsschaden bezeichnen müssen, ist im wesentlichen die Rätewirtschaft. Durch die Rätewirtschaft sind wir dahin gekommen, daß den Anordnungen der Behörden nicht mehr Folge geleistet wird und alles, was vorgeschrieben wird, auf dem Papier stehen bleibt. Auf diesem Gebiete muß mit aller Energie, ohne Unterschied der Parteien, im Interesse des Staates und der Bevölkerung Wandel geschaffen werden.
Das zweite ist nach meiner Empfindung die Notwendigkeit, die Schranken, die zwischen den einzelnen Ländern aufgerichtet worden sind, zu erleichtern. Man kann sie natürlich nicht mit einem Schlag beseitigen, aber das System der Absperrungen muß abgebaut werden. Ich bin mit großem Interesse den Ausführungen des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters von Oberösterreich gefolgt. Wir schauen zu ihm als zum Ernährungsverwalter eines Überschußgebietes mit besonderer Aufmerksamkeit auf.
Nur glaube ich, daß der Weg, den er angedeutet hat, nicht zum Ziel führen kann. Er hat darauf hingewiesen, daß dadurch, daß Postpakete dem Transportscheinzwang nicht unterliegen, eine Lücke im System entstehe. Darin hat er recht. Eine solche Lücke besteht auch darin, daß das Handgepäck und das Reisegepäck nicht mehr revidiert wird. Es fragt sich aber, sollen wir dieses System noch weiter ausbauen oder den anderen Weg beschreiten, allmählich diese Maßnahmen abzubauen. Ich bin ganz entschieden der letzteren Meinung. Es hat sich gezeigt, das alle diese Absperrungsmasnahmen gänzlich unhaltbar sind. Die Flut hat sich mit elementarer Gewalt über diese Dämme ergossen und wir könnten keinen größeren Fehler begehen, als wenn wir jetzt dieses System noch verstärken würden, statt allmählich dem System des freien Verkehres zuzustreben.
Der Herr Staatskanzler hat gestern einiges gesagt, das von ungemein hoher Bedentung ist, nämlich, daß nach seiner Meinung vom nächsten Herbst an mit einem freieren Weltverkehr gerechnet werden muß. Und wenn ich auch nicht glaube, daß der Termin, den er genannt hat, allzu genau wird festgehalten werden können, so gehen wir doch allmählich diesem Zustand entgegen. Wir müssen uns auf ihn vorbereiten und das kann nur in der Weise geschehen, daß wir große Wirtschaftsgebiete schaffen und nicht, daß wir unser Wirtschaftsgebiet in kleinere zerlegen.
Noch auf einen Punkt möchte ich hinweisen: In Wien kann nur die eine von zwei Möglichkeiten eintreten, entweder wir gehen hier zugrunde, dann werden die Folgen sich mit absoluter Notwendigkeit auf den ganzen Staat erstrecken, oder wir werden bei einer schlechteren Belieferung aus den Ländern im Vergleich mit dem vorigen Jahr mehr aus dem Ausland beziehen müssen, wenn wir können. Jedenfalls haben wir gehört, daß die Aufbringung bisher nicht einmal die Hälfte der Aufbringung des Vorjahres ausmacht. Wenn das so weiter geht und wir nicht vollständig zugrunde gehen sollen, dann müssen wir natürlich mehr aus dem Ausland beziehen. Das würde aber selbstverständlich wieder nur auf Kosten der Valuta erfolgen und das weitere Herabsinken unseres Geldkurses würde sich natürlich für das Geldsystem des ganzen Staates geltend machen. Es würden diejenigen Länder, die uns eine Aushilfe bieten könnten und dies unterlassen, unsere gemeinsame Valuta noch mehr schädigen, da sie uns zwingen würden, größere Quantitäten aus dem Ausland zu beziehen.
Ich glaube also, mit Zwangsmaßregeln in dem Sinne, daß der Staat den Ländern droht, ist nichts zu erreichen. Nur vom guten Willen, der Einsicht und dem Gefühl der Solidarität können wir Abhilfe erwarten. Ich schließe mich also in diesem Sinne den Worten 35des Herrn Bürgermeisters an, ich richte aber auch für die Partei, der ich angehöre, den dringendsten Appell an die verehrten Herren aus den Ländern, uns beizustehen und durch gemeinsames Zusammenwirken dahin zu trachten, daß wir nicht vollständig zermürbt und vernichtet werden. Es ist ohnehin eine optimistische Auffassung, die der Herr Staatskanzler in bezug auf die Möglichkeit geäußert hat, uns zu helfen. Ich persönlich hätte eine pessimistischere Ansicht.
Ich fürchte, daß Deutschösterreich, so wie es jetzt besteht, überhaupt nicht lebensfähig ist. Aber wir müssen trachten, das zu tun, was uns in dem Rahmen, in dem wir tätig sein können, gegönnt ist.
Lassen Sie mich also mit der Bitte schließen, die ich an die verehrten Vertreter aus den Ländern richte, alles aufzubieten, um die Aufbringung aus den Ländern zu erhöhen und das Zusammenwirken der einzelnen Teile des Staates zu verstärken und auf diese Weise wenigstens eine gewisse Besserung der Verhältnisse zu erzielen.
Unterstaatssetretär Dr. Ellenbogen:Meine Herren! Gestatten Sie, daß ich zunächst einmal eine irrige Auffassung, die sich in einigen Äußerungen der Herren gegenüber den gestrigen Worten des Herrn Staatskanzlers geltend gemacht hat, richtigstelle. Es wurde von einem der Herren Redner gemeint, daß die Ländervertreter nicht hierher kommen, um sich abkanzeln zu lassen und dergleichen. Das ist natürlich nicht die Absicht, die den Worten und dem Vorschlage des Herrn Staatskanzlers zugrunde liegt, sondern es handelt sich im wesentlichen darum, daß wir aus einer Situation herauskommen, die uns beiden, Ihnen genau so wie uns, wie dem Staate als ganzem, jetzt schon und auf die Dauer in einem viel höheren Grade so unangenehm werden wird, daß wir weder eine Staats- noch eine Landeswirtschaft werden führen können. Es ist von Desorganisation und von Anarchie gesprochen worden. Gestatten Sie, daß ich diese Behauptungen mit einigen Tatsachen belege. Greifen wir aus dem großen Material, das sich da langsam zu unser aller Unheil aufhäuft, zum Beispiel das Holz heraus. Das Holz war ursprünglich als ein Gegenstand gedacht, den wir staatlich bewirtschaften und ausbeuten wollen, um damit die Lebensmittelkredite des Auslandes zu erzielen. Aus dieser staatlichen Bewirtschaftung, die dem Staate große Summen hätte zuführen können, ist eine Bewirtschaftung durch die Länder geworden und das Resultat ist, daß, während wir ins Auge gefaßt haben, jährlich 1 bis 2 Millionen Festmeter ins Ausland zu exportieren — das sind 50.000 bis100.000 Waggons —, gegenwärtig im ersten Halbjahre 2000 Waggons und in den weiteren drei Monaten 800 Waggons exportiert worden sind. Ich gebe ohne weiteres zu, daß auch der Staat nicht ganz auf diese Höhe gekommen wäre, weil er zum Teil auch an physischen, an objektiven Hindernissen leidet, an dem Mangel an Leuten, Fuhrwerken etc.
Aber die — verzeihen Sie das Wort — mehr kleinbürgerlich beschränkte Form der Wirtschaft, die einem Lande zur Verfügung stehen kann, hindert die starte Ausbeutung, die für uns notwendig ist. Die Wirkung ist nun zunächst, daß uns ein Teil der Bedeckung der Lebensmittelkredite fehlt, die weitere Wirkung ist, daß der Staat in finanzielle Unannehmlichkeiten kommt, und die letzte Wirkung ist, daß der Staat seinen Verpflichtungen den Ländern gegenüber auch nicht wird nachkommen können, wenn er das Geld nicht haben wird. Nun wird der Friedensvertrag kommen, durch den alle diese Zollausfuhrbestimmungen der Länder werden über den Haufen geworfen werden. Der Friedensvertrag verlangt von uns, daß zunächst das Holz vornehmlich zur Deckung unserer Kredite verwendet wird. Das setzt sofort eine staatliche Behandlung der Sache voraus. Ich mache aufmerksam, daß bei dem Umstande, daß wir durch den Friedensvertrag gezwungen sind, die Inlandpreise mit Meistbegünstigung dem Ausland zu gewähren, wobei hauptsächlich Italien in Betracht kommt, die Gefahr besteht, daß wir entweder den jetzigen hohen Auslandpreis durch Zwangsmaßnahmen senken, daß wir den Inlandpreis niedrig halten, oder daß wir den Inlandpreis sofort auf den Weltmarktpreis hinauf anschnellen lassen müssen. Da ist nur ein einverständliches Zusammengehen mit dem Ausland möglich und das wieder können die Länder allein nicht machen, das kann wieder nur eine Zentralstelle. Abgesehen davon verweise ich darauf, was immer die Wirkung einer übertriebenen Zollpolitik ist — man kann ja schon davon reden, daß die Länder gegeneinander Zollpolitik treiben — daß bereits ein Zollkrieg eingetreten ist, zum Beispiel zwischen Steiermark und Salzburg in bezug auf Holz.
Ich gehe nun weiter: Kärnten legt einen enormen Ausfuhrzoll auf Pferde, 1000 K pro Stück, und einen einprozentigen Fakturenwertausfuhrzoll auf Textilien. Wenn das so weiter geht, so verteuern wir uns nicht nur alles gegenseitig, sondern wir machen uns das Wirtschaften überhaupt unmöglich. Ein Beispiel: Tirol will selbständig einen Handelsvertrag mit Tschecho-Slowakien abschließen, und zwar ist es bereit, den Schwefelkies gegen irgendeine andere Kompensationsware abzugeben. Schwefelkies ist nun für unsere Papierindustrie unentbehrlich. Die Wirkung dieses Versuches wäre, daß unsere ganze Papierindustrie zu existieren aufhören würde. können wir so wirtschaften, daß ein Land das andere ruiniert?
Salzburg, meine Herren, geht noch weiter. Bei Tirol handelt es sich doch wenigstens um eine Privatindustrie. Aber Salzburg erklärt einfach, daß es dem Staate sein Salz wegnimmt und es will nun einen Handelsvertrag mit Tschecho-Slowakien und mit Jugoslawien in bezug auf Lieferung von Salz aus den staatlichen Monopolbetrieben abschließen. Es ist folgendes vorgekommen: Sie haben Jugoslawien das Salz angeboten, die Tschecho-Slowakei nimmt es nicht, weil sie Salz hat; die Jugoslawen haben nun gesagt: Wir haben ja mit den Vertretern von Österreich einen Handelsvertrag abgeschlossen. Daraufhin haben die zwei Vertreter von Salzburg dort erklärt: Das geht uns gar nichts an. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Rehrl: Das waren nicht Vertreter der Landesregierung! — Staatssekretär Dr. Loewen36feld-Ruß: Aber sie haben sich dafür ausgegeben! — Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Rehrl: Das kann jeder!) Es ist also ein solcher Vertrag glücklicherweise noch nicht zustande gekommen, aber wohin werden diese Dinge führen?
Es wurde vom Herrn Stadtrat Kienböck davon gesprochen, daß die ganze Ursache der Anarchie in den Räten zu finden sei. Ich gebe dem Herrn Stadtrat ganz offen zu, daß von den Arbeiterräten eine ganze Anzahl von nicht zu billigenden Übergriffen stattfindet, die wir abzustellen uns alle Mühe geben. Verzeihen die Herren, wenn ich Ihnen zur Illustration der Sache eine kleine Geschichte erzähle: Eine Kammgarnspinnerei in Niederösterreich hat sich aus Ungarn Tuch bestellt. Die Waggons kommen an und der Arbeiterrat dieses Ortes belegt die Ware mit Beschlag und will das Tuch für die Arbeiter in Anspruch nehmen. Das wurde mir gemeldet und ich habe die sofortige Sperre mit Schlössern angeordnet. Dies ist einerseits von den Fabrikanten, andrerseits von den Arbeitern geschehen. Ich habe mir nun den Arbeiterrat kommen lassen und ihm auseinandergesetzt: was fällt Ihnen denn ein, das gehört doch einem anderen, wie können Sie es wegnehmen? Ja, die Arbeiter haben keine Anzüge, sie werden im Winter erfrieren, da ist das Tuch, warum sollen wir es nicht mit Beschlag belegen? Da sage ich: lieber Freund, wenn Sie sich eine goldene Uhr gekauft und sie bezahlt haben und sie kommt mit der Post an und der Arbeiterrat belegt sie mit Beschlag und sagt: ich habe keine Uhr, wie würden Sie das dann nennen? Der Mann war paff und ich sagte zu ihm: Weil Sie es nicht sagen, sage ich es Ihnen: das ist ein Raub. Das hat er dann doch eingesehen und erklärt, die Sache wird abgestellt. Und sie wurde auch tatsächlich geordnet: Der Arbeiter hat das also eingesehen. Aber in Kärnten ist der Fall vorgekommen, daß 10 Waggons Holzstoffe, die für die „Elbemühl“ in Tellach bereit gelegen sind, vom Wirtschaftsamte der Kärntner Landesregierung zu Kompensationszwecken mit Italien beschlagnahmt worden sind. Das ist genau dasselbe, was der Arbeiterrat in Böslau gemacht hat. Sehr verehrter Herr Landeshauptmann von Kärnten, der Sie wissen, wie hoch ich Sie persönlich schätze, ich bin neugierig, ob dieselbe Einsicht auch beim Wirtschaftsamte der Kärntner Landesregierung eintreten wird, die ja genau dasselbe gemacht hat. (Landeshauptmann Dr. Lemisch: Das böse Beispiel des Arbeiterrates hat uns dazu geführt!) Ich habe erklärt, daß ich den Arbeiterrat nicht in Schutz nehme, daß ich im Gegenteil, wenn mir solche Fälle bekannt werden, dem entgegentrete. Bisher ist es mir noch immer gelungen, solche Übergriffe aus der Welt zu schaffen. Aber die Herren sehen ein, wenn jeder macht, was er will, wenn jeder, ob es nun ein Arbeiterrat oder das Wirtschaftsamt ist…… (Landeshauptmann Dr. Lemisch: Es ist ein Unterschied! Die Landesregierung hat ein Beschlagnahmsrecht, der Arbeiterrat aber nicht, weil er keine Behörde ist!) Gegen das Gesetz hat auch die Landesregierung kein Recht. Ein Reichsgesetz kann die Landesregierung nicht aufheben. Wir wollen uns ja nicht gegenseitig Vorwürfe machen, wir müssen uns zusammensetzen und müssen objektiv und ehrlich miteinanden reden: Wie finden wir den Weg, um aus dieser Geschichte, die uns alle schädigt, herauszukommen? Das ist eigentlich der Zweck der Länderkonferenz und ich hoffe, daß bei ruhigerer Erwägung der gefährlichen Folgen, die die Sache auch für Sie hat, endlich die Erkenntnis sich Bahn brechen wird: Es muß in diesen Dingen Wandel geschaffen werden, sonst gehen wir alle zugrunde.
Landeshauptmann-Stellvertreter Steiner:Bei der ersten Tagung der Länderkonferenz im November v. J. war es jedem Anwesenden klar, daß zwischen den Ländern und der Staatsregierung sich eine tiefe Kluft geöffnet hat. Einsichtsvolle Männer waren der Meinung, daß durch die Not im neuen Vaterlande im Laufe der Zeit diese Kluft sich schließen werde. Die heutige Tagung der Länderkonferenz zeigt uns aber das erschreckende Bild, daß sich diese Kluft noch erweitert hat. Der verehrte Herr Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen hat erklärt, daß getrachtet werden müsse, diese Kluft zu schließen. In der alten Monarchie durch Jahrzehnte zermürbt, sind wir auseinandergefallen. In der neuen Republik national geeinigt, scheinen wir nicht zusammenzukommen. Der Hauptgrund liegt darin, daß die Staatsregierung es bisher nicht als ihre vornehmste und dringendste Pflicht betrachtet hat, im Einvernehmen mit den Ländern so schnell wie möglich das Grundgesetz über die neue Verfassung zu schaffen, in welchem der Wirkungskreis und die Machtfülle des Staates einerseits und der Wirkungskreis der Länder andrerseits festgelegt worden wäre. Wenn das sobald wie möglich geschieht, werden wir zu geordneten Verhältnissen kommen und die Staatsautorität wird wieder hergestellt werden. Wir brauchen daher den Punkt 2 gar nicht in diese Debatte zu ziehen. Der Weg, den der Herr Staatskanzler gestern angegeben hat, ist ein viel zu langer, der Termin zu weit gesteckt. Wenn diese Unordnung und Gesetzlosigkeit sich so weiter entwickelt, wie es jetzt den Anschein hat, und wenn jeder einzelne seinen eigenen Weg geht, wie die heutige Tagung der Länderkonferenz zeigt, dann werden wir keine Valuta vom Auslande bekommen, weil der ausländische Geldgeber nur einem geeinigten, fest geschlossenen Osterreich Kredite gewähren wird, aber nicht einem zerfahrenen, zerrissenen.
Das wollte ich vorausgeschickt haben. Nun erlaube ich mir einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Stadtrates Kienböck, welcher das Unglück dem Rätesystem zuschreibt. Ich habe im Bürger- und Ständerat der Stadt Wien zu tun und ich erkläre, daß dieser auf dem Standpunkte steht, daß das ganze Rätesystem beseitigt werden muß. Aber solange die Agitation weiter geht, solange die Arbeiterräte als eine zweite, eine Nebenregierung im Staate bestehen wird, so lange werden sich auch die Bürgerräte organisieren und in die Geschäfte eingreifen und, wenn es sein muß, auch in die Regierung.
Ein Appell an die Länder! In jeder Länderkonferenz versichern die geehrten Herren, daß es nicht Antipathie oder Übelwollen gegen die Stadt Wien sei, sondern sie versichern uns des 37größten Wohlwollens und der wärmsten Sympathie. Wir Wiener sind Ihnen gewiß dankbar, dankbar vom ganzen Herzen, aber lieber wäre es uns, wenn Sie Ihr Wohlwollen und Ihre Sympathie in die Tat umsetzen wollten und uns in der Not, in der wir uns dermalen befinden, wirksam unterstützten. Meine Herren! Wir wollen darangehen, Maßregeln zur Ernährungsfrage in den Ländern durchzuführen. Es ist hier im Punkt 2 gesagt, daß die staatlichen Verkehrsmittel, Eisenbahn, Post und Telegraph, ausschließlich der Staatsverwaltung unterstehen. Das ist sehr richtig. Es soll kein Organ der Landesregierung oder der Bezirksbehörde hier Befehle geben dürfen. Ich fürchte nur, daß sich die Volkswehr um all das nicht kümmern wird. Wie steht es denn jetzt mit der Volkswehr? Die Autorität der Staatsregierung ist nicht einmal imstande durchzusetzen, daß hier in Wien, am Sitze der Staatsregierung, gerichtsordnungsmäßig erflossene Urteile durchgeführt werden, weil einige Mann mit aufgepflanztem Bajonett erscheinen und es verhindern.
Wie wird dann das auf dem Lande sein, wenn die Fuhrleute Holz nach Wien führen und am Wege aufgehalten und gezwungen werden, das Holz abzuleeren? Darf sich der Bauer dann nicht an die Gendarmerie und den Bezirkshauptmann um Schutz seines Eigentum wenden, wenn diese Organe nicht einmal Aufträge erteilen dürfen? Wir leben in einem sehr traurigen Rechtszustande. Ich glaube daher, daß diese Maßregeln bezüglich der Ernährungsfrage wirklich ein Schlag ins Wasser sind. Die Regierung hat selbst zugegeben, daß sie machtlos ist, daß sie Aufträge hinausgibt, die gar nicht beantwortet und durchgeführt werden. Wenn das der Fall ist, dann ist jede Beratung überflüssig, bevor nicht die Staatsregierung und die Nationalversammlung durch Gesetze Ordnung schafft. Wir sind auf den Fremdenverkehr angewiesen, er ist zur Besserung unserer Valuta unbedingt notwendig und es wird im Taufe dieser Woche noch eine Sitzung im Staatsamte für Verkehrsweien stattfinden, um alle diese Übelstände zu besprechen, und ich hoffe, daß wir da im besten Einvernehmen mit den Ländern dazu kommen werden, im nächsten Jahre den Verkehr zu erleichtern. Aber wenn Sie die Beschwerden lesen werden, die beim Landesverband für Fremdenverkehr in Wien einlangen und die berechtigt sind, dann würden Sie auf einen internationalen Reiseverkehr nicht zu rechnen wagen. Schauen Sie, was sich nach unseren Erhebungen jetzt noch abspielt. München macht die größten Anstrengungen, den ganzen französischen, norddeutschen und italienischen Verkehr an sich zu ziehen, Budapest macht die größten Anstrengungen, um den ganzen Verkehr aus dem Osten an sich zu nehmen, Preßburg wird durch die Unterstützung der tschecho-slowakischen Regierung den ganzen Umschlagsverkehr für Waren an sich zu reißen. Wien bleibt dann abseits liegen und muß verdorren, wenn wir nicht zur Einsicht kommen, uns in der schweren Zeit gegenseitig zu unterstützen und an den staatlichen und volkswirtschaftlichen Aufbau zu schreiten. Ich gehöre zu jenen, die im lebenden Kontakt mit der Bevölkerung auf alle diese Übelstände aufmerksam machen. Daß diese Verhältnisse unhaltbar sind, wird jedermann einsehen.
Was den Punkt 3 anlangt, so möchte ich doch bitten, daß dieser, falls die Regierung versuchen sollte, ihn durchzuführen, auch terminiert wird.
Bezüglich des Punktes 4 habe ich große Bedenten. Wenn jetzt ein Privater, ein Industrieller oder Kaufmann durch eigene Initiative und mit Kummer und Sorge mit eigenem Kapital Bedarfsartikel nach Wien bringt, dann kommen die Behörden und verlangen von ihm, daß er gleich die Hälfte abgibt, wenn ihm nicht schon früher ein großer Teil auf dem Wege weggenommen wird. Glauben Sie wirklich, daß der Kaufmann dann Luft und Liebe haben wird, mit Gefahr seines Eigentums Waren hereinzubringen, wenn dann das Ernährungsamt kommt und ihm noch so viel wegnimmt, so daß ihm dann etwa nur noch ein Viertel bleibt? Wenn der freie wirtschaftliche Verkehr durch behördliche Maßnahmen derart gedrosselt wird, wie es jetzt der Fall ist — diese wirtschaftliche Bevormundung wird sich die Bevölkerung nicht gefallen lassen.
Wenn das Ernährungsamt Garantien bietet, daß es imstande ist, durch seine Kriegs-Getreide-Verkehranstalt die Bevölkerung zu ernähren, wenn es imstande ist, durch die Futtermittelzentrale Futter herbeizuschaffen und durch die anderen Zentralen Kleider und Schuhe zu besorgen, dann unterwerfen wir uns gerne allen Maßnahmen des Ernährungsamtes. Solange das aber nicht der Fall ist, muß jeder schauen, wie er im Schleichhandel eben durchkommt, und ich bin überzeugt, daß alle diejenigen, die Verordnungen gegen den Schleichhandel herausgehen und gesetzmäßig ihn zu bekämpfen verpflichtet sind, vom Schleichhandel leben, und das erschüttert das Rechtsbewußtsein.
Und so komme ich zu dem Appell an die Kollegen aus den Ländern. Sie müssen einsehen, daß wir nicht verschuldet in diese furchtbare wirtschaftliche Lage gelangt sind. Helfen Sie uns, so gut Sie können. Undankbar war die Stadt Wien niemandem. Wien wird sich wieder durchringen. Die Bürger Wiens sind stets genug nackensteif gewesen und, sind sie es gegen äußere Feinde gewesen, so werden sie es auch gegen den Umsturz im Innern sein. Und wenn wir alle zusammenstehen, werden wir diese schwere Zeit überdauern und Wien wird wieder seinen Rang unter den Weltstädten einnehmen und das wird auch im Interesse der anderen Länder in unserem neuen Vaterlande sein.
Landeshauptmann Sever:Unser reicher Bruder aus Oberösterreich, Kollege Gruber, hat uns hier zu beweisen versucht, daß es nur in unserem Interesse liegt, daß sie die Absperrung und die Transportscheine eingeführt haben, weil dadurch der Schleichhandel erschlagen und die Möglichkeit gegeben ist, daß irgendeine Ablieferung erfolgt. Die Herren wollen den Schleichhandel treffen, aber uns erschlagen sie dabei; denn wir bekommen von den gesamten Lieferungen, die sie uns zugesagt haben, nicht ein Stück herein und wir wollen doch nicht mehr als die 38Produkte, die sie uns tatsächlich geben können. Sie haben sich verpflichtet, Wien monatlich 300.000 Kilogramm Lebendgewicht an Vieh zu liefern, ja, die Oberösterreicher sind so weit gegangen, daß ihnen das sogar zu wenig war; sie haben sich bereit erklärt, 500.000 Kilogramm Lebendgewicht zu liefern. Und wir bekommen schon seit Monaten nicht ein Deka Fleisch herein. Da ist, verehrter Kollege Gruber, doch unbedingt nicht der Schleichhandel daran schuld und da kann auch nicht etwas anderes schuld sein, sondern da fehlt der gute Wille, Niederösterreich und Wien zu unterstützen. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schlegel: Wir haben selbst nichts!) Gerade was den Viehstand anbelangt, ist Oberösterreich eines der reichsten Länder und es wäre schon die Möglichkeit, uns jetzt in dieser furchtbar schweren Zeit, wenn Sie schon nicht die volle Zahl von dem liefern können, wie Sie es uns zugesagt haben, wo Sie selbst die Verpflichtung übernommen haben, über das Kontingent von 300.000 auf 500.000 Kilogramm hinaufzugehen, wenn Sie schon das nicht einhalten können, so doch niedriger zu gehen, aber uns überhaupt etwas zu senden.
Neben dem Fleisch wäre es die Milch, die Sie uns liefern könnten, wenn auch nicht in beträchtlichen Mengen, aber wenigstens so viel, daß wir unseren Kindern und Kranken beistehen könnten. In Oberösterreich bekommt jede Person einen Achtelliter pro Tag. Wir können nicht einmal unseren Kranken und unseren Kindern dieses Achtel geben. Ich glaube, daß auch hier Oberösterreich uns schon die hilfreiche Hand geben könnte, wenn es uns nur ein wenig beistehen wollte.
So aber sehen wir, daß die Absperrung tatsächlich eine derart starke ist, daß wir nichts herüberbekommen. Die Grenzen sind viel schärfer gezogen als gegen das Ausland. Wir haben an Sie die Bitte gerichtet, uns mit Holz zu unterstützen. Wir gehen einem Zustande entgegen, bei dem wir nicht wissen, was in Wien geschehen wird. Unsere Wälder in der Umgebung Wiens werden devastiert. Wir haben uns überallhin um Holz gewendet. Die Oberösterreicher haben auch hier einen Zoll eingeführt und es ist natürlich, daß das Holz zu bedeutend verteuerten Preisen zu uns kommt.
Auf diese Art ist es nicht möglich, in Niederösterreich zu arbeiten, weil Niederösterreich das große Wien mitschleppen muß. Wir haben von dem Ernährungsdiktator nichts zu fürchten, weil er bei uns nichts zu diktieren haben wird. Was wir hatten, haben wir alles abgegeben. Es liegt an den Ländern, Wien, aber auch uns in ganz Niederösterreich zu unterstützen. Wenn die Länderkonferenz einen Zweck haben soll, so kann sie nur den haben, Wien über den schweren Winter hinwegzuhelfen, indem Sie wirklich brüderlich uns zur Seite stehen und sich bereit erklären, alles, was möglich ist, an uns abzugeben, wenigitens das einzuhalten, was Sie versprochen haben und uns, wenn schon nicht Brot, so doch wenigstens Milch, Fleisch und Holz zu geben.
Landeshauptmann-Stellvertreter Mayer(verzichtet auf das Wort).
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schuhmacher:Ich möchte kurz auf die wiederholt an die Länder gerichtete Aufforderung zurückkommen, die Verkehrsschranken zu erleichtern. Der Herr Staatskanzler hat ausgeführt, daß die Krone in den einzelnen Ländern einen verschiedenen Wert hat. Die Länder, hat er gemeint, müssen ihre Preise einander angleichen und die Verkehrsschranken aufheben. Wir können aber die Verkehrsschranken nicht aufheben, bevor nicht gewisse Voraussetungen erfüllt sind. Es hängt nicht bloß mit der Kaufkraft der Krone allein zusammen, wenn man in Wien die Waren doppelt so teuer bezahlen muß wie in Innsbruck. Das kommt hauptsächlich davon, daß die Dinge nach Wien im Schleichhandel kommen und auf dem Gebiete des Handels eine ähnliche Anarchie herrscht, wie jene, die uns der Herr Staatskanzler in bezug auf die Verfügungen, die die Länder treffen, vorgeworfen hat. Wenn wir unsere Preise angleichen, wenn wir alle Leute beliebig nach Tirol hineinlassen und sie einkaufen lassen, dann werden bei uns die Preise von selbst auf jene Höhe emporschnellen, wie sie in Wien sind, und es bleibt uns nichts im Lande übrig, weil alles fortgeschleppt wird. Wir können das nicht machen. Da muß das umgekehrte Mittel angewendet und gesorgt werden, daß nicht auf dem Wege des Schleichhandels alles so verteuert werde. Es wäre notwendig, hier der Entwertung der Krone entgegenzutreten, anstatt wie es hier in den Zentralen der Fall ist, dieses Wettlaufen mitzumachen. Der Herr Staatskanzler hat gemeint, der Landwirt muß das Recht haben, dort zu verkaufen, wo sein natürlicher Absatzmarkt ist. Bei uns ist der natürliche Absatzmarkt eben unser Land und diesen Markt will man uns entreißen, indem man alles fortführt. Da müssen wir uns natürlich wehren.
Es heißt, man soll den Boden der Gesetzlichkeit nicht verlassen. Ich gebe zu, daß die Länder mitunter in ihren Verfügungen eigenmächtig vorgehen. Das geschieht aber unter dem Gebot der Not und weil die Hilfe von der Zentrale aus meistens zu spät kommt. Man wirft uns vor, daß wir die Holzbewirtschaftung eingeführt und gewisse Bezüge aus den Holzlieferungen haben. Wir betrachten das aber nicht als einen Ausfuhrzoll, sondern als eine Valutagewinnbesteuerung. Die Staatsämter haben da nicht eingegriffen und so mußten wir dafür sorgen, daß der große Gewinn bei der veränderten Valuta, der bei der Ausfuhr von Holz erzielt wird, nicht in die Taschen einiger weniger Händler fließe, sondern dem Lande zugute kommt. Ich glaube, das ist ein ganz ordnungsmäßiger Gewinn und man kann uns nicht den Vorwurf machen, daß wir etwas tun, was die staatliche Bewirtschaftung unterbindet. Wir haben zum Beispiel den Vorschlag gemacht, daß man ebenso den Valutagewinn besteuern möge, der sich aus der Ausfuhr von Zement und Metallen ergibt. Wir haben uns diesbezüglich mit einer Anfrage an einen der Herren vom Staatsamte für Finanzen gewendet, um es dem Staate zukommen zu lassen. Was ist nun geschehen? Im Staatsamte für Finanzen hat man 39die Hände zusammengeschlagen und auf der Länderkonferenz hat man über das böse Tirol gejammert, welches nun auch Metalle mit einem Ausfuhrzoll belegen wolle. Das Land muß sich selbst helfen, wenn die zentrale Hilfe fehlt.
Das gilt auch vom Ankauf der Lebensmittel im Auslande. Not kennt kein Gebot. Es wurde gestern als ein besonders abschreckendes Beispiel dafür, wie die Länder hineinfallen können, wenn sie bezüglich der Lebensmittelversorgung selbständig vorgehen, der Fall angeführt, daß das Staatsamt für das Land Tirol 40 Millionen für Lebensmittel, die aus der Schweiz bezogen wurden, daraufzahlen mußte. Ich muß richtigstellen, daß diese Lebensmittelbeschaffung aus der Schweiz vom Lande Tirol nicht eigenmächtig, sondern mit Zustimmung der Zentrale erfolgte, also auf einem Wege, der ja auch in den vorliegenden Vorschlägen als durchaus zulässig erklärt wird.
Was die Vorschläge selbst anlangt, bin ich nicht ermächtigt hier, meine Zustimmung zu geben oder auch nur ein Versprechen, daß sie werden angenommen werden. Überdies kann man wohl nicht etwas versprechen, von dem man von vornherein einsieht, daß es unter Umständen nicht wird eingehalten werden können. Ich glaube, bemühen wird man sich, und es läßt sich über manchen Punkt gewiß sprechen und ein Abkommen finden. Wenn aber mit Recht der Geist der Gesetzlichkeit und Autorität angerufen worden ist und als ein Krebsschaden bezeichnet wurde, daß jetzt der Sinn für Autorität und Gesetzlichkeit mangelt, so fällt mir dabei der Zauberlehrling von Goethe ein: „Die ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los.“ Man hat nicht umsonst die alte Autorität so sehr untergraben, man kommt jetzt nicht dazu, für die neue Autorität überall gleich die nötige Achtung zu finden, die notwendig ist, um den Sinn für Gesetzlichkeit der Bevölkerung wieder einzuimpfen, der den Leuten früher ausgetrieben worden ist.
Ein weiterer Grund, warum sich die Länder bemühen selbständig vorzugehen, liegt darin, das den Ländern das Vertrauen in dem Bestand des Staatsganzen fehlt. Dieses Vertrauen zu befestigen, hat nach meiner Ansicht bisher die Nationalversammlung und die Regierung zu wenig sich bemüht. Wenn das Vertrauen fehlt, ist die Folge, daß jedes Land sich selbst einzurichten sucht, um, wenn der Zusammenbruch kommt, möglichst im Sicheren zu sein. Wenn durch den Ausbau einer richtigen Verfassung das Vertrauen in den Staat geschärft und befestigt werden kann, dann werden auch gewiß die Länder mehr bereit sein, als bisher, am Ganzen mitzuarbeiten und hier ihre Hilfe nicht zu versagen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler:Ich möchte richtigstellen, daß das Geschäft mit Jugoslawien von einem Privatkomitee initiiert worden ist, dem der Landesrat Breitenfelder entgegengewirkt hat. Als dieses Komitee von dem Geschäft mit Jugoslawien, das zu ganz anderen Preisen abgewickelt werden sollte, als sie das Staatsamt bezahlte, nicht abstehen wollte, hat er ihnen gesagt, es könnte das nur im Einvernehmen mit der Landesregierung und dem Staatsamte geschehen, und zwar innerhalb des Kontingents, welches das Staatsamt bereits vereinbart hatte.
Es war also keine Eigengängerei, sondern eine Privatunternehmung, die wir auf das richtige Gebiet lenten wollten. Von der Salzangelegenheit ist der Landesregierung nicht das geringste bekannt; es müßte von ganz privater Seite ausgegangen sein, und ich kann das Staatsamt versichern, daß wir, wenn wir so etwas hören, es unmöglich machen werden, daß Private irgendein Geschäft mit Salz abwickeln.
Staatssetretär Dr. Loewenfeld-Ruß:Meine Herren! Es hat sich ohne Zweifel wieder herausgestellt, daß das Gebiet der Ernährung aus unseren ganzen Verhältnissen nicht allein herausgerissen und etwa für sich allein in Ordnung gebracht werden kann. Trozden glaube ich aber doch aus Ihren Worten herausgehört zu haben, daß Sie alle einverstanden wären, wenn irgendwie etwas mehr Ordnung in die Sache gebracht werden könnte. Eine direkte Ablehnung der Vorschläge des Herrn Staatskanzlers ist nicht erfolgt.
Es fragt sich nun, in welcher Weise das durchgeführt werden soll. Dem Effekt allerdings stehe auch ich etwas skeptisch gegenüber, weil eben zur Durchführung jeder Maßnahme eine gewisse Macht notwendig ist. Es genügt nicht, heute die schönste Organisation ins Leben zu rufen und sie dann nicht durchführen zu können. Es bedarf hier der Mitwirkung aller derjenigen Faktoren im Lande, die Einfluß auf die Bevölkerung haben. Das setzen wir als selbstverständlich voraus, daß uns und Ihnen diese Mitwirkung nicht entzogen wird.
Ich würde nun folgenden Vorschlag machen: Es ist ausgeschlossen, daß jeder von Ihnen für sich sein Pro oder Kontra zu diesem Vorschlage hier einfach erteilt. Wir werden also in kürzester Zeit versuchen, die Vorschläge in eine Form, in die Form einer kriegswirtschaftlichen Verordnung zu bringen, die immerhin eine gewisse Umorganisation des Ernährungsdienstes in den Ländern herbeiführen und den Zusammenhang mit dem Staatsamte herstellen soll, wobei wir nicht daran denken, daß etwa der ganze Apparat aus den Fugen gehoben wird. Der Herr Landeshauptmann Dr. Lemisch hat gesagt, daß der Ernährungsdirektor keinen Apparat haben wird. Wir stellen uns selbstverständlich vor, daß er den vorhandenen ernährungswirtschaftlichen Apparat der Landesregierung zur Verfügung hat und dann eben die Verbindung zwischen Staatsamt und Landesregierung herstellt. Ich kann das heute nicht so formal feststellen. Ich denke mir dann, daß wir diesen Entwurf den Landesregierungen übersenden, so daß sie die Möglichkeit haben, sich mit den anderen Faktoren des Landes, mit der Landesversammlung oder der Landeswirtschaftskommission, ins Einvernehmen zu setzen und uns binnen kurzer Zeit — denn die Sache verträgt nicht mehr, auf die lange Bank geschoben zu werden — entweder schriftlich ihre Stellungnahme bekanntgeben, oder vielleicht ist der Herr Staatskanzler bereit, 40dann noch eine Konferenz über den Entwurf anzuberaumen, bei der die Herren dann, mit allen Vollmachten ausgerüstet, endgültig Stellung nehmen könnten. Ich glaube, ein anderer Weg ist nicht möglich.
Ich möchte nur konstatieren, daß eine direkte Ablehnung dieser Vorschläge nicht erfolgt ist, sondern daß alle Herren der Meinung sind: es ist ja sehr viel Gutes darinnen, nur läßt es sich so ganz präzise wahrscheinlich nicht durchführen. Sind die Herren mit meinem Vorschlage einverstanden? Da kein Einwand erhoben wird, nehme ich an, daß dies der Fall ist.
Landeshauptmann-Stellvertreter Steiner:Nach den Mitteilungen der Blätter soll der Herr Staatssekretär für Finanzen seinen Finanzplan im Kabinettsrate erörtert haben. Mit Rücksicht auf die Bedeutung für unsere gesamte Volkswirtschaft wäre es wohl dringend notwendig, auch den Vertretern der Länder Gelegenheit zu geben, den Herrn Staatssekretär in diesem Sinne zu hören.
Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:Der Herr Staatskanzler hat folgende Tagesordnung für Nachmittag festgesetzt: um 3 Uhr Mitteilungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Deutsch und dann kommt die Finanzfrage. Da wird der Herr Staatssekretär Schumpeter anwesend sein. Mehr kann ich nicht sagen. Damit ist die Vormittagssitzung erledigt.
Ich mache noch darauf aufmerksam, daß für jetzt die Deputation der Lehrerschaft angemeldet ist und ich möchte bitten, daß aus jedem Lande wenigstens ein Vertreter beim Empfang dieser Deputation anwesend ist. Ich glaube, der Herr Unterstaatssekretär Glöckel wird hierbei die Führung übernehmen.
(Die Verhandlung wird um 12 Uhr 15 Minuten nachmittags unterbrochen. — Wiederaufnahme der Sitzung um 3 Uhr nachmittags.)
Staatskanzler Dr. Renner:Ich nehme die Sitzung wieder auf. Wir gelangen zum Punkte 5 der Tagesordnung: „Ergänzende Mitteilungen des Staatssekretärs für Heerwesen über die Organisation der Wehrmacht."
Der Herr Staatssekretär Dr. Deutsch hat das Wort.
Staatssekretär Dr. Deutsch:Meine sehr geehrten Herren! Bei der gestrigen Verhandlung hat der Herr Staatskanzler darauf hingewiesen, daß unbeschadet der Erledigung der gesamten Verfassungsreform einige Teile früher erledigt werden müssen. Zu diesen Teilen gehört die Wehrreform. Es ist nicht möglich, daß wir mit der Aufstellung einer neuen Wehrmacht warten, bis die großen Fragen der Kompetenzverteilung zwischen Reich und Land erledigt sind, weil wir nach dem Friedensvertrage verpflichtet sind, die neue Wehrmacht innerhalb dreier Monate nach der Ratifizierung aufzustellen. Wir sind also genötigt, diese Arbeit vorzunehmen, und können nicht warten, bis die Verfassungsreform fertig ist. Es ist bei dieser Frage auch leichter zu entscheiden, denn ich glaube nicht, daß sich hier schwerwiegende Differenzen ergeben werden.
Es ist allgemein anerkannt, daß die Wehrmacht Sache des Reiches ist. Von diesem Grundsatze können wir nicht abgehen, denn für unsere Verhältnisse würde gar nichts dafür sprechen, daß wir es anders machen als Deutschland oder die Schweiz. In Deutschland ist man im letzten Jahre zu einer sehr straffen zentralistischen Organisation der Wehrmacht geschritten und ich glaube, daß sich diese Art der Organisation im Reiche durchaus bewährt hat. Bei der Aufstellung der Wehrmacht werden wir uns im wesentlichen dem deutschen Muster anschließen, wobei aber auch auf die besonderen Verhältnisse der Länder Rücksicht genommen werden soll. Gewiß wird auch bei uns als oberster Grundsatz gelten müssen, daß die Verfügung über die Wehrmacht dem Reiche zusteht. Dabei sollen aber doch gewisse Möglichkeiten gegeben sein, daß auch die Länder zu ihrem Rechte kommen. Man kann an die historischen Traditionen der Länder anknüpfen und einzelne Truppenverbände so bezeichnen, wie es die Länder wünschen; man kann den Truppen der Länder Abzeichen geben, die der Ländertradition entsprechen; man kann die Retrutierung der Wehrmacht länderweise vornehmen und die zu erwerbende Söldnerzahl so aufteilen, daß sie der Bevölkerungszahl des Landes entspricht. Damit würde meines Erachtens den Ländern insoweit entgegengekommen sein als es möglich ist, ohne die Schlagkraft der neuen Wehrmacht zu gefährden.
Die Wehrmacht wird folgendermaßen aussehen: Wir wollen aufstellen 7 Infanterieregimenter, 5 Alpenjägerregimenter und 1 Alpenjägerbataillon. Die 7 Infanterieregimenter werden rekrutiert sein aus Wien, Niederösterreich und eines aus Oberösterreich; die Alpenjägerregimenter sollen rekrutiert werden aus Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg und Tirol und das Alpenjägerbataillon soll sich aus Vorarlberg rekrutieren. Außer diesen Formationen werden aufgestellt 6 Radfahrerbataillone, 6 Kavallerieschwadronen, 6 Artillerieabteilungen und überdies 1 selbständiges Artillerieregiment; schließlich noch 6 technische Bataillone. Wie Sie aus dieser Aufstellung entnommen haben, kehrt die Zahl 6 immer wieder, und zwar deswegen, weil unsere neue Wehrmacht in 6 gemischte Brigaden geteilt sein soll. Jede Brigade soll enthalten Infanterie, 1 Radfahrerabteilung, 1 Kavallerieabteilung, 1 Artillerieabteilung und überdies sollen dann noch 6 technische Bataillone aufgestellt werden und 1 Artillerieregiment, das in gewisser Beziehung außerhalb des Rahmens der Brigade fallen würde.
Wir hätten vor allem die Frage zu besprechen, wie das Söldnerheer ausschauen soll. Ein Söldnerheer wird immer sehr schwer zu behandeln sein. Wir müssen uns erst an den Begriff „Söldnerheer“ gewöhnen, wir sind zu sehr an das allgemeine Volksheer gewöhnt, so 41daß wir uns zum Begriff „Söldnerheer“ fast nicht durchringen und uns gar nicht vorstellen können, daß ein solches von ganz anderen Gesichtspunkten geleitet werden muß als ein allgemeines Volksheer, daß der innere Gehalt und die Mittel, die wir anwenden müssen, um das Söldnerheer verläßlich zu gestalten, wesentlich andere sein müssen als beim Volksheer. Es ist selbstverständlich, daß in Zukunft keinerlei Wehrmacht ohne straffe Zucht, ohne Disziplin bestehen kann und daß es unser Bestreben sein muß, die Wehrmacht so zu gestalten, daß sie im Inneren fest aus einem Gusse geformt ist.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf die so heiß umstrittene Frage zu sprechen kommen, ob man Soldatenräte aufstellen soll oder nicht. Zu einem Vertrauensmännersystem in der Wehrmacht wird man wohl kommen müssen, das ist auch in Deutschland so. Ob man die Vertrauensmänner Soldatenräte nennt oder nicht, ist eine ganz untergeordnete Frage. Die Schwierigkeit ist die Abgrenzung der Kompetenz dieser Vertrauensmänner und diese Abgrenzung soll etwa in dem Sinne erfolgen, daß die Vertrauensmänner befugt sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mannschaft zu vertreten. Wenn wir sie darauf beschränken, werden sie gewiß Verdienstliches leisten. In der Volkswehr haben uns übrigens die Soldatenräte gute Dienste geleistet, aber die neue Wehrmacht muß wesentlich anders aufgebaut sein und es ist klar, daß nun die Kompetenz der Soldatenräte entsprechend eingeschränkt werden muß.
Es ist vielfach auch die Frage der Schaffung von Sicherungen aufgeworfen worden, daß die neue Wehrmacht nach außen nicht den Eindruck einer Parteiarmee mache. Die neue Wehrmacht muß politisch neutral sein, sie muß ein Organ der Republik sein, auf das sich die Republik unter allen Umständen verlassen kann, und sie soll nicht mehr sein als ein Organ der Republik. Sich irgendwelche Sicherungen zu schaffen, daß die Wehrmacht so sei, halte ich für ganz unmöglich, weil ich nicht wüßte, wie solche Sicherungen aussehen sollen. Es muß unser Bestreben sein, im Zusammenwirken der maßgebenden Parteien zu erreichen, daß die Wehrmacht von einem solchen Geiste getragen werde, daß sie sich selbst nur als ein Organ der Republik fühlt. Den Soldaten der neuen Wehrmacht dürfen selbstverständlich ihre politischen Rechte nicht verkürzt werden, aber im Dienst muß jede Parteigesinnung zurücktreten. Es ist im Wesen nicht anders als heute bei der Gendarmerie und Polizei: Die Gesinnung des Einzelnen mag sich außerhalb des Dienstes betätigen, im Dienste selbst muß er völlig unpolitisch sein.
Es wird freilich eine gewisse Notwendigkeit bestehen, daß das neue Heer in seinem inneren Gefüge demokratischer aussehe, als das alte Heer ausgesehen hat. Durch das alte Heer ging eine große Spaltung zwischen Mann und Offizier. Diese Kluft zu überbrücken, wird eine der wichtigsten Aufgaben sein. Wenn wir das Heer nicht von diesem Klassengegensatz befreien können, wird es wohl immer von denselben Gefahren bedroht sein wie das frühere. Wir haben uns die Sache so vorgestellt, daß jeder Offizier als Mannschaftsperson gedient haben muß und umgekehrt jede Mannschaftsperson durch ein System von Kursen und Schulen bei Vorhandensein der nötigen Qualitäten die Möglichkeit haben muß, Offizier zu werden und sukzessive zu den Führerstellen aufzusteigen. Ein solches System ist technisch durchaus möglich und würde nicht etwa dazu führen, daß die Wehrmacht innerlich technisch wenig gebildet wäre, denn man kann die Kurse so lange ausdehnen und so gestalten, daß sie allen Anforderungen, die man an die Bildung eines neuen Heeres stellen muß, völlig gerecht werden.
Was nun die praktischen Aufgaben betrifft, insbesondere die Frage, wie wir jetzt unmittelbar die neue Wehrmacht aufstellen sollen, so möchte ich vorausschicken, daß die Aufnahme in die neue Wehrmacht völlig unparteiisch nach Gesichtspunkten der Sachlichkeit erfolgen muß und daß keineswegs Protektion oder private Beziehungen, sondern allein die Tüchtigkeit des Bewerbers maßgebend sein darf. Eine große Schwierigkeit wäre es, die Aufstellung der neuen Wehrmacht etwa von Amts wegen durchzuführen, ohne die Beteiligten zu fragen, denn kein amtlicher Apparat verfügt über die notwendige Vertrautheit mit den persönlichen Qualitäten des Einzelnen, daß es möglich wäre, etliche tausende Leute anzuwerben, ohne daß sich dabei irgendwelche private Einflüsse geltend machen könnten. Wir halten deshalb die Mitentscheidung der Beteiligten selbst für notwendig, und zwar soll dies durch Kommissionen für Offiziere, für Unteroffiziere und für Mannschaftspersonen geschehen. Für die Auswahl der Offiziere soll eine Kommission aufgestellt werden, in der die Offiziere selbst die Mehrheit besitzen und die nach gewissen sachlichen Gesichtspunkten, die wir selbstverständlich einheitlich gestalten müssen, die Aufnahme besorgt. Das Problem der Aufnahme der Offiziere wie auch der Unteroffiziere ist gewiß schwierig, aber keineswegs unlösbar. Von den ungefähr 8000 Offizieren, die wir haben — die früheren höheren Zahlen haben sich glücklicherweise nicht ganz bewahrheitet — dürfen wir nur 1500 aufnehmen. Es wurde uns von verschiedenen Seiten nahegelegt, mehr Offiziere aufzunehmen und in der Öffentlichkeit ist auch die Frage diskutiert worden, ob es nicht möglich wäre, sämtliche Berufsmilitärpersonen, Offiziere und Unteroffiziere, in die neue Wehrmacht zu übernehmen. Vor allem wäre es durchaus nicht ohneweiters möglich, eine größere Anzahl von Offizieren einzustellen, denn wir sind ja vor allem durch den Friedensvertrag gebunden, der uns nur 1500 Offiziere gestattet. Ich habe mich mit den maßgebenden Vertretern der Entente in Verbindung gesetzt, um zu erfahren, ob nicht diesbezüglich irgendwelche Änderungen möglich wären, habe aber einen abschlägigen Bescheid bekommen. Ich erlaube mir, die folgende Zuschrift des Verbindungsoffiziers des Staatsamtes für Heerwesen bei der britischen und französischen Militärmission zu verlesen (liest):
„Gelegentlich einer Besprechung mit General Hallier über die Einstellung von Offizieren in die neue Wehrmacht habe ich die Frage aufgeworfen, ob eine eventuelle Besetzung von Unteroffiziersstellen durch bisherige Subalternoffiziere angängig wäre.
General Hallier war der persönlichen Ansicht, daß dies vom Rate der Zehn aus menschlichem Interesse für die Versorgung von Offizieren bewilligt werden dürfte. Er machte mich 42darauf aufmerksam, daß dies eine Vermehrung der einzustellenden Offiziere von 1500 auf 3500 bedeuten würde; ein darüber hinausgehendes Entgegenkommen etwa in dem Sinne, daß Offiziere auch auf Mannschaftsposten gestellt werden dürften (wie dies in letzter Zeit in der Presse und vom Gagistenverband ventiliert worden ist), sei nicht zu erwarten, da dies der Aufstellung einer „Offiziersarmee“, also einer Art „Kaderheer“ gleichkomme, außerdem die Gefahr vorliege, daß eine zum größten Teil aus bisherigen Berufsmilitärs zusammengesetzte Armee den Verdacht einer „Weißen Garde“ erwecken und dadurch Anlaß zu innerem Unfrieden geben könnte.
Der französische General erkundigte sich auch über die voraussichtliche Höhe der Mannschaftsgebühren. Als ich ihn darüber informierte, daß dieselben voraussichtlich nach Art und im Ausmaße der jetzigen Gendarmeriegebühren festgesetzt würden, machte er mich aufmerksam, daß es gut wäre, die erste Regelung der Gebühren, auf Grund welcher die ersten Mannschaftswerbungen erfolgen werden, vorläufig nur provisorisch festzusetzen, da die Reparationskommission, die auf unser gesamtes Budget, also auch auf die Heeresauslagen, genauesten Einfluß nehmen werde, eventuell zur Herabsetzung des Heeresbudgets später eine Verminderung dieser Gebühren (natürlich im Verhältnis zur Kaufkraft unserer Valuta) anordnen könnte.“
Ich habe diese Zuschrift deshalb verlesen, weil sie nach meiner Ansicht uns ganz klar die Möglichkeiten erkennen läßt. Nach der persönlichen Ansicht des Herrn Generals Hallier wäre es möglich gewesen, die Unteroffiziersstellen mit Offizieren zu besetzen. Was aber ihm möglich dünkte, war für uns unmöglich. Als wir uns mit dem Verbande der Unteroffiziere in Verbindung setzten, hat es sich herausgestellt, daß dieser das nicht zulassen würde, sondern eine starke Agitation betreibt, um zu seinem Rechte zu kommen. Inzwischen hat auch der Offiziersverband erklärt, daß er es nicht für opportun erachte, die Unteroffiziere um ihre Stellen zu bringen. Wir sind also nicht in der Lage, dieser Möglichkeit näherzutreten. Die andere Möglichkeit, daß Offiziere als Mannschaftspersonen angestellt werden, haben die Vertreter der Entente verneint und wir sind nicht in der Lage, dem entgegenzutreten. Dadurch erübrigt sich von vornherein, daß wir etwa darauf eingehen könnten, eigene Offiziersbataillone aufzustellen; diese würden von der Entente als Kaders bezeichnet werden, während weite Kreise im Inlande sie für eine „Weiße Garde“ halten würden, und wir kämen in die größten Schwierigkeiten.
Es gibt nun eine weitere Möglichkeit, nämlich die, ob wir eventuell einzelne Offiziere, die sich melden, als Mannschaftspersonen einreihen könnten. Wenn ein solcher Fall eintritt, daß sich ein Offizier zum Eintritt als Mannschaftsperson meldet, so werden wir dem selbstverständlich nichts entgegensetzen, es darf jedoch nicht im größeren Maßstabe erfolgen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf verweisen, daß es uns, auch wenn die Entente diesen Standpunkt nicht eingenommen hätte, schwer geworden wäre, Offiziere in größerer Zahl einzustellen. Wenn wir alle Berufsmilitärpersonen einstellen und nur den Rest durch andere Personen decken würden, so würde dadurch eine solche Belastung hervorgerufen werden, daß sie unser Staat niemals auf sich nehmen könnte. Was an Pension erspart würde, würde dadurch aufgewogen werden, daß das ganze Berufsmilitär in die IX. oder X. Rangklasse käme, was auch eine unmittelbare Folgewirkung auf die Gendarmerie und Polizei hätte, die ja auch in die IX. oder X. Rangklasse kommen würde. Eine solche Summe aufzubringen, ist aber ganz ausgeschlossen. Ich glaube, daß das Gründe genug sind, die und hindern, jenen Wünschen näherzutreten, die meinen, man könnte die Berufamilitärpersonen einfach in die neue Wehrmacht übernehmen. Eine gewisse Erleichterung für die Offiziere gibt es wohl insofern, als man im Verwaltungsdienste des Militärs Offiziere unterbringen kann.
Aber, meine sehr geehrten Herren, wenn wir die Offiziere in der neuen Wehrmacht nicht unterbringen, was machen wir mit dem Rest der Offiziere? Wir müssen da eine Auswahl nach Gesichtspunkten vornehmen, die gerecht sind und bei jenen, die nicht aufgenommen werden können, den Gedanken nicht erwecken, das Opfer einer Ungerechtigkeit zu sein. Wir werden die jüngeren Offiziere entlassen, weil sie leichter in einen anderen Beruf übertreten können und weil wir auch glauben, daß es besser ist, wenn in der künftigen Wehrmacht reifere Männer die Führung innehaben. Wir werden dann die älteren Herren wegbringen müssen, es wird gar keine andere Wahl bleiben, weil diese ja schon auf eine höhere Pension Anspruch haben und sich daher für den Rest ihres Lebens leichter helfen können, als der noch zurückbleibende Teil. Dieser Teil sind jene im Alter zwischen 30 und 50 Jahren, die wir unbedingt behalten wollen. und die den Grundstock für das Offizierskorps der neuen Armee bilden sollen. Den jüngeren Herren werden wir den Weg ins Zivilleben durch eine Abfertigung erleichtern, den älteren Herren werden wir eine Pension geben. Überdies haben wir im Staatsamte für Heerwesen eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um jene Offiziere, die nicht aufgenommen werden, nach Möglichkeit unterzubringen. Ich möchte an dieser Stelle noch an alle Staatsämter, Länder und Gemeinden den Appell richten, uns zu helfen, die Offiziere und Unteroffiziere, die wir nicht in der neuen Wehrmacht einstellen können, in ihrem Bereiche unterzubringen. Ich verweise darauf, daß es im Staatsamte für Land- und Forstwirtschaft zum Beispiel gewiß eine Reihe von Möglichkeiten gibt, Offiziere unterzubringen; auch könnten bei der in Aussicht genommenen Vermögensabgabe Offiziere sehr gut als Organe des Staatsamtes für Finanzen verwendet, zu allen notwendigen statistischen Erhebungen Offiziere und Unteroffiziere sehr wohl herangezogen werden. In allen diesen Belangen, ebenso wie im Dienste der Länder und Gemeinden, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Offiziere und Unteroffiziere unterzubringen. Ich bitte, uns darin zu unterstützen, Sie erfüllen damit ein Gebot der Menschlichkeit.
Wenden wir uns nun der Frage der Unteroffiziere zu. Da ist im wesentlichen dasselbe zu sagen, wie bei den Offizieren. Auch hier werden Kommissionen der Unteroffiziere über die Aufnahme jener entscheiden, die in die neue Wehrmacht eintreten können. Wir werden in diese Kommissionen zur Kontrolle Vertreter des Staatsamtes für Heerwesen schicken. Das sind die 43Länderkommissionen, die Auswahl erfolgt länderweise. Später werden diese Länderkommissionen in eine Reichskommission zusammengefaßt, in der die letzte Entscheidung vorbereitet wird. Es wäre nur zu wünschen, daß die Landesregierungen in diese Kommissionen Vertreter entsenden.
Bei den Unteroffizieren und Offizieren handelt es sich darum, aus einem guten Material eine Auswahl zu treffen. Bei der Mannschaft aber handelt es sich darum, daß wir werben müssen und Menschen, die sich bisher nicht dem Berufe des Militärs zugewendet haben, bewegen müssen, Berufsmilitärpersonen zu werden, wobei noch in Betracht zu ziehen ist, daß die Bedingungen, unter denen die Mannschaftspersonen angeworben werden, wahrscheinlich nicht sehr günstige genannt werden können. Wir müssen nämlich von den Mannschaftspersonen vertraglich verlangen, daß sie sich für eine sechsjährige aktive und eine weitere sechsjährige Reservedienstzeit verpflichten; wir werden es daher nicht leicht haben, wirklich gute, qualifizierte Kräfte zum Eintritt zu bewegen. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß sich Bauernsöhne in größerer Zahl finden, die in die Wehrmacht eintreten; der Bauer ist schon in der alten Zeit nie in ein Söldnerheer eingetreten und wird es in der neuen Zeit auch nicht tun. Es ist aber auch leider nicht zu erwarten, daß eine größere Zahl wirklich guter, qualifizierter Arbeiter in die neue Wehrmacht eintritt. Wir stehen daher vor der Gefahr, daß unserem Söldnerheere das droht, was jedem Söldnerheere droht, nämlich ein Zuzug von Elementen, die nicht über diese innere Konzentrierung verfügen wie die Bauern und die hochqualifizierten Arbeiter.
Es ist also unsere Aufgabe, aus dem Zustrom eine solche Auswahl zu treffen, daß doch der innere Gehalt der Wehrmacht ein guter werde. Es dürfen nur solche Leute aufgenommen werden, die unbescholten sind, eine gewisse Vorbildung besitzen, bisher eine zufriedenstellende mititärische Dienstleistung aufzuweisen haben und auch im Alter den Vorbedingungen entsprechen. Wir können kaum Leute unter 20 Jahren und über 40 Jahre aufnehmen. Wir verlangen eine Reihe von Voraussetzungen und können dafür nur etwa in Wien die Lohnverhältnisse des Wachmannes, in der Provinz die des Gendarmen bieten. Wenn wir dazu noch eine gewisse Sicherheit — die wir freilich vorläufig nur in Aussicht stellen können — für die Vorsorge nach der militärischen Dienstzeit bieten, so werden wir wohl wenigstens ein gewisses Kontingent aufbringen, das imstande ist, uns über die ersten Schwierigkeiten hinwegzuhelfen. Aber leicht wird das gewiß nicht sein. In der Form stellen wir uns vor, daß die Mannschaftsanwerbung ebenfalls durch Kommissionen aus Mannschaftspersonen erfolge, die ergänzt werden durch Vertreter des Staatsamtes für Heerwesen, eventuell auch durch Vertreter der Landesregierungen, wie ich nochmals hinzufüge. Wir würden es auch für sehr gut erachten, wenn man in alle Kommissionen immer auch Vertreter der anderen militärischen Berufsstände hineingäbe, so daß in allen Kommissionen sowohl Offiziere und Unteroffiziere als Mannschaftspersonen sitzen. Dies scheint mir deshalb notwendig, weil ich es für eine der wichtigsten Aufgaben halte, daß die Aufstellung der Wehrmacht mit dem nötigen gegenseitigen Vertrauen erfolge.
Ich bin auch selbst in den Ländern gewesen und habe mich informiert, welche Wünsche die Länder hinsichtlich der neuen Wehrmacht haben. Wir wollen nichts unternehmen, was im Gegensatz zu den Wünschen der Länder wäre, sondern wir wollen nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgehen und bitten, Vertrauen zu uns zu haben, sonst wird es nicht möglich sein, jene Wehrmacht aufzustellen, die wir alle brauchen und die ein wirklich verläßliches Organ der Republik ist. Ich habe aus den Verhandlungen mit den Ländern die Überzeugung gewonnen, daß man im wesentlichen mit unseren Bestrebungen einverstanden ist. Wir werden uns jedenfalls bemühen, allfälligen Wünschen entgegenzukommen. Freilich ist es notwendig, daß nicht nur die Staatsregierung im Einvernehmen mit den Ländern arbeitet, sondern daß auch die politischen Parteien uns in dieser Frage unterstützen. Wir müssen versuchen, in der Frage der Wehrmachtbildung parteipolitische Momente nach Möglichkeit auszuschalten. Wenn es gelingt, daß gegenseitige Vertrauen sowohl zwischen Staat und Land als auch zwischen den Parteien herbeizuführen, wird es möglich sein, eine wirklich brauchbare und gute Wehrmacht aufzustellen. Jedes Söldnerheer ist teurer als ein Volksheer und wenn wir schon für die neue Wehrmacht so viel Geld ausgeben müssen, so wollen wir eine solche Wehrmacht, die wirklich brauchbar ist im Innern des Landes und, wenn es notwendig ist, zum Schutz nach außen hin. Wir sind wohl durch den Friedensvertrag zur Schaffung eines Söldnerheeres gezwungen, aber unser Jdeal bleibt doch die Miliz und wir werden nicht darauf verzichten, unser Volk so wehrhaft als möglich zu machen.
Es erübrigt noch die Frage, wieviel Zeit wir haben und wie wir unsere neue Wehrmacht unter Dach und Fach bringen können. Wir haben nur drei Monate nach der Ratifizierung des Vertrages Zeit, kommen also für die Durchführung gerade in die schwierigste Winterzeit hinein und werden das schwierige Problem zu lösen haben, die Voltswehr abzubauen, in welcher ja Tausende von Menschen gesammelt sind, deren wirtschaftliche Existenz durch den Austritt schwer bedroht ist, um so mehr als ein großer Teil nicht in die neue Wehrmacht wird eintreten können oder wollen. Wir werden für den Abbau der Volkswehr das Vertrauen der beteiligten Kreise brauchen, denn der ganze Komplex von Fragen ist nur lösbar, wenn wir imstande sind, in Sachlichkeit und Ruhe an ihn heranzutreten. Wir werden, wenn die Arbeiten entsprechend vorgeschritten sind, im Parlament das neue Wehrgesetz vorlegen, das im wesentlichen die vorgetragenen Gedanken enthält. Nach der parlamentarischen Erledigung können wir unmittelbar an die Aufstellung der neuen Wehrmacht schreiten; da die Zeit aber drängt, müssen wir gewisse bereits begonnene Vorarbeiten weiterführen. Wir werden die erwähnten Kommissionen aufstellen, die Werbeformulare usw. bereitstellen müssen, um nach der Bewilligung durch das Parlament die letzte Arbeit sofort in Angriff zu nehmen.
Ich bitte diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen und ersuche nochmals, uns allfällige Wünsche und Fragen bezüglich der neuen Wehrmacht zur Kenntnis zu bringen. Ich bin überzeugt, daß 44es uns gelingen kann, für unseren demokratischen Staat eine zwar kleine, aber tüchtige demotratische Wehrmacht aufzustellen, aber nur dann, wenn alle beteiligten Faktoren zusammenarbeiten, denn im Falle eines Gegeneinanderarbeitens würden wir augenscheinlich anstatt zu einer Erleichterung zu einer Erschwerung des ganzen Lebens im Staate gelangen.
Staatskanzler Dr. Renner:Der Abbau der Volkswehr und die Aufrichtung der neuen Wehrmacht im Sinne des Friedensvertrages hat zunächst den Gegenstand von Einzelverhandlungen zwischen dem Staatssekretär für Heerwesen und den einzelnen Landesregierungen gebildet. Außerdem ist die Angelegenheit in den Koalitionsverhandlungen zwischen den großen Parteien des Parlaments besprochen worden. Bei der Behandlung der Wehrvorlage im Parlament werden die damit zusammenhängenden Fragen ebenfalls ausführlich und vor aller Öffentlichkeit erörtert werden. Trotzdem haben wir die Sache auf die heutige Tagesordnung gestellt, damit alle Länder darüber informiert werden, was geplant ist, und sich die Überzeugung verschaffen, daß dabei kein verfassungsmäßiger Faktor außer Betracht bleiben soll. Zugleich soll die Überzeugung gefestigt werden, daß es sich hier darum handelt, eines der schwierigsten und heikelsten staatlichen Probleme in einem Zeitraum von drei oder vier Monaten zu lösen und noch dazu gerade in diesem Winter der größten wirtschaftlichen Bedrängnis. Das ist nichts Leichtes und es tut not, daß alle Länder die Staatsregierung dabei unterstützen.
Würde man in dieses schwierige Werk eine weitgehende politische Agitation tragen, würde man dabei die nicht zu leugnenden Interessenverschiedenheiten der Länder lebendig machen, so wäre hundert gegen eins zu wetten, daß das Werk scheitert, und das Scheitern dieses Werkes würde bedeuten, daß die Absicht, die Volkswehr abzubauen und an deren Stelle eine neue Staatswehrmacht zu setzen, nicht erfüllt wird.
Ich habe diesen Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt und den Herrn Staatssekretär gebeten, eine zusammenfassende Darstellung des Geplanten zu geben, damit diese Atmosphäre des Vertrauens hergestellt werde. Ich werde zu diesem Thema selbstverständlich auch das Wort erteilen, ich möchte aber die Herren Redner bitten, sich mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit sehr kurz zu fassen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Ahrer:Ich betone vor allem, daß sich unsere Landesversammlung bisher mit dieser Frage nicht beschäftigt hat, so daß ich daher nur den Standpunkt meiner Fraktion, die allerdings die Hälfte der Mandate innehat, vertreten kann. Der Herr Staatssekretär hat erklärt, daß die Wehrmacht Sache des Staates ist. Das läßt sich mit den Interessen der Länder wohl vereinbaren. Die Einheitlichkeit des Heeres wird gewahrt werden müssen durch gemeinsamen Oberbefehl, gemeinsame Dienstvorschriften, gleiche Ausbildung und Bewaffnung, gleiche Gebühren, hauptsächlich aber durch die gleiche straffe Disziplin. Nun müssen aber trotzdem alle Kautelen geschaffen werden, daß die Länder in ihren Interessen nicht verkürzt werden. Es ist da in mancher Beziehung schon ziemlich viel geschehen, ohne daß die Länder dazu Stellung nehmen konnten. Informationen allein helfen uns nichts, wir müssen auch Gelegenheit haben, dabei mitzureden. Da wäre es in erster Linie notwendig, daß die Länder herangezogen werden zur Ausarbeitung des Statuts der ganzen Wehrmacht, daß sie auch einen entscheidenden Einfluß bei der Aufnahme in die Wehrmacht erhalten und daß im Landeskontingent in erster Linie Landeskinder berücksichtigt werden. An der Spitze jedes Landeskontingents muß ein Landesbefehlshaber stehen. Da ist die Zusammenziehung mehrerer Länder ungünstig. Wenn also Steiermark und Kärnten vereinigt werden sollen, so wird das nur nachteilig sein. Wir haben bisher gesehen, daß es notwendig ist, daß der Landesbefehlshaber mit der Landesregierung Hand in Hand arbeite. Hat nun aber in Zukunft ein Landesbefehlshaber zwei Landesregierungen zur Seite, so ist ein solches Hand-in-Hand-arbeiten nicht mehr gut möglich[.] In noch krasserer Weise tritt dieser Nachteil bei Tirol, Vorarlberg und Salzburg hervor. .[]Schließlich müßte noch den Ländern ein entsprechender Einfluß bei den Offiziersernennungen gewahrt sein.
Was die Unterbringung der jetzt vorhandenen Berufsmilitärs anlangt, so ist das eine sehr schwierige Frage. Ich meine, das oberste Streben muß sein, sämtliche Berufsmilitärs unterzubringen, wenn es auch schwer gehen wird. Diese Forderung ist nicht von Parteipolitik diktiert, sondern sie ist ein Diktat der volkswirtschaftlichen Überlegung, die uns zeigt, in welch schwieriger Situation sich heute die meisten Berufamilitärs befinden; ich mache dabei keinen Unterschied zwischen Offizier und Unteroffizier. Es muß also zunächst versucht werden, den größten Teil unterzubringen und was nicht auf Offiziers- oder Unteroffiziersposten unterzubringen ist, wäre als Söldner einzustellen. Die gewissen Befürchtungen von monarchistischen Putschen lasse ich nicht gelten; die Zeit ist zu ernst und jeder einzelne, der so schwer um seine Existenz kämpft, wird wohl kaum überhaupt auf die Idee einer derartigen Bestrebung kommen.
Der Herr Staatssekretär hat erklärt, daß sich eine Reihe von diesen Berufsmilitärs wird unterbringen lassen als Zivilbeamte im Verwaltungsdienste der neuen Wehrmacht.
Die Vorteile dieser Art der Lösung wären ziemlich groß. Im Grunde genommen ist unser künftiges Heer ja nur zu Sicherheits- und Polizeidiensten da, wir brauchen daher ein Berufsheer und das erreichen wir am allerleichtesten, wenn wir die jetzt bestehenden Berufsmilitärs unterbringen.
Die Auslagen für unsere neue Wehrmacht sind nun allerdings groß. Wenn man die Grunddotation eines Probegendarms als Maßstab nimmt, so betragen die Auslagen für einen Söldner 8000 K, das macht mit 30.000 multipliziert 240 Millionen Kronen. Dazu kommen noch die Kosten für die Offiziere, die Pferde, das Material, die Gebäude, die Plätze usw., so daß man schließlich zu einer Summe von ungefähr 500 Millionen Kronen kommt. Die frühere Wehrmacht hat uns 300 Millionen Kronen gekostet. Wenn wir nun die Berufsmilitärs 45ausschalten, so müssen wir natürlich in gewisser Beziehung doppelt bezahlen, denn die Stelle, die ein Berufsmilitär einnehmen würde, muß doch unbedingt durch eine andere Person ersetzt werden.
Wenn ich mich für diese Erledigung ausspreche, so muß doch vorgesorgt werden, daß wir endlich zum Milizsystem übergehen können. Da ist es wieder notwendig, daß wir möglichst viele tüchtige und ausgebildete Kräfte in unsere Wehrmacht bringen und solche Formationen aufstellen, die einer längeren militärischen Ausbildung bedürfen. In diesem Sinne hätte ich es begrüßt, wenn im Referat des Herrn Staatssekretärs auch die Aufstellung von Artillerie und technischen Zügen erwähnt worden wäre. Wenn ich betreffs der Berufsmilitärs für diese Erledigung bin, so ist dabei für mich nur das eine maßgebend, daß es sich hier um große Massen von Menschen innerhalb eines kleinen Staates handelt, die zum großen Teil heute nicht wissen, wohin sie sich wenden sollen. Diesbezüglich wären nun zwei Möglichkeiten vorhanden: entweder man bringt alle Berufsmilitärs unter, und zwar auf Offiziers-, Unteroffizierz- und Söldnerposten, oder man greift zu einem gewissen Punktierungssystem, wie es bereits angedeutet wurde, indem man mittels dieses Systems 1500 Offiziersposten und 2000 Unteroffiziersposten besetzt. Dann muß aber für die ausscheidenden Allerjüngsten und für die in Pension gehenden Ältesten gesorgt werden.
Was die Kommissionen anlangt, so müssen diejenigen, die die Offiziere bestimmen, größtenteils aus Offizieren, und die die Unteroffiziere bestimmen, größtenteils aus Unteroffizieren bestehen. Ich bin aber sehr dafür, daß auch alle übrigen Kategorien in diesen Kommissionen vertreten sind, die jedoch kein Stimmrecht haben sollen. Es ist das maßgebend für die Zukunft, denn warum soll ein Unteroffizier oder eine Mannschaftsperson bei der Bestimmung darüber, ob ein Offizier aufgenommen wird oder nicht, mitwirken und umgekehrt?
Was schließlich die Unterbringung der Offiziere als Söldner betrifft, so werden sich nach meiner Ansicht im allgemeinen wohl nicht allzu viele solche Offiziere melden. In erster Linie werden hier nur die Jüngeren in Betracht kommen und diese sollen ja, wie bekannt, keine Pension, sondern nur eine Abfertigung bekommen. Es wird also eine Doppelbelastung durch Söldnergehalt und Pension nicht eintreten. Schließlich kann man überhaupt niemand den Eintritt verwehren. Was den Widerstand der Entente betrifft, so ist von seiten unserer Staatsämter schon vielfach in anderen Fragen ein großer Widerstand der Entente überwunden worden und ich möchte daher den Herrn Staatssekretär bitten, sich auch in dieser Frage mit seiner ganzen Energie einzusetzen. Ich glaube, es wird sich kein vernünftiger Ententemann darauf steifen können, uns eine so wichtige volkswirtschaftliche Notwendigkeit vorzuenthalten: gilt es doch so vielen Armen und in ihrer Existenz schwer Bedrohten zu helfen. Die Gefahr der Aufstellung einer weißen Garde ist heute wohl ein überwundener Standpunkt und ich halte es für ausgeschlossen, daß es nach dieser Richtung hin zu einem Umsturze kommen könnte.
Und nun noch kurz einige Worte über die Vertrauensmänner. Ich glaube, die Hauptsache ist da nicht der Name, sondern die Kompetenz. Da wird sich wohl die gesamte Staatsregierung so ziemlich klar sein, daß die Tätigkeit dieser Vertrauensmänner lediglich nur auf wirtschaftliche Fragen beschränkt sein darf: Entgegennahme von Bitten und Beschwerden und deren Weiterleitung.
Schließlich möchte ich zur Erwägung stellen, ob es nicht möglich wäre, das Standschützenwesen und vielleicht die Einrichtung der Heimwehren in entsprechender Weise im Interesse der gesamten Republik auszubauen.
Es ist auch noch ein Punkt übersehen worden, nämlich die Militärseelsorge, die sich anerkannterweise sowohl im Frieden als im Kriege immerhin große Verdienste erworben hat.
Der Zulauf zur Wehrmacht wird wohl kaum übermäßig sein. Wir sehen heute, daß niemand von der Volkswehr weg will, weil die Leute natürlich in die Kategorie der Arbeitslosen kämen. In die neue Wehrmacht wollen aber die Leute auch nicht eintreten, weil sie sagen, daß die Lebensverhältnisse sich innerhalb von sechs Jahren derart ändern können, daß es sehr schwer ist, sich für so lange zu binden. Während wir in Steiermark mit einem Kontingent von 3400 Mann rechnen müssen, haben wir nur 2400 Bewaffnete und mit dem Kanzleipersonal 2800 Personen, von denen nicht übermäßig viele bereit sein werden, in die neue Wehrmacht einzutreten. Daher werden auch die Aufnahmsbedingungen entsprechend kulant sein müssen. Allerdings wird auf die Qualität gesehen werden müssen und da müßte man in erster Linie ein Jahr Frontdienst verlangen oder vielleicht ausnahmsweise ein halbes Jahr bei denjenigen, die Auszeichnungen, Verwundungen usw. haben. Dann müßte darauf gesehen werden, daß der Mann keine ehrenrührigen Strafen erlitten hat und daß er natürlich auch die physische Eignung besitzt.
Daß die Wehrmacht unpolitisch sein muß, leuchtet uns allen nach den gemachten Erfahrungen wohl ein. Das hat ja auch mit der politischen Freiheit des einzelnen nichts zu tun.
Mir ist seinerzeit vorgeschwebt, daß die Wehrfrage naturgemäß sogleich mit der Verfassung erledigt werden sollte, weil sie ja eine der subtilsten Fragen der Verfassung ist. Tatsächlich zieht sich aber die Verfassung ziemlich lange hinaus und es müssen daher alle Kautelen getroffen werden, um die Frage der Wehrmacht hauptsächlich im intimsten Einvernehmen zwischen Staatsregierung und den verschiedenen Landesregierungen, beziehungsweise Landesräten zu lösen. Da wäre es wohl vorteilhaft, wenn der Herr Staatssekretär ehebaldigst — besser heute als morgen — ein fixes Exposé an die Länder hinaussendet, damit diese dazu Stellung nehmen können. Das würde der Sache sehr dienen. Es war ja sehr dankenswert, daß der Herr Staatssetretär in den Ländern war, aber, wie man heute sieht, ist doch verschiedenes Neue herausgekommen.
46 Staatskanzler Dr. Renner:Es ist niemand mehr zum Worte gemeldet, der Herr Staatssekretär hat das Schlußwort.
Staatssekretär Dr. Deutsch:Ich freue mich, konstatieren zu können, daß ich die meisten Anregungen des Herrn Vorredners sehr gerne aufnehme. In einigen Punkten allerdings muß ich Bedenken geltend machen, und zwar möchte ich darauf verweisen, daß es doch nicht so ohne weiteres möglich wäre, etwa Standschützen- und Heimwehrformationen aufzustellen, denn der Artikel 124 des Friedensvertrages bestimmt, daß jede Truppenformation, die nicht in den diesem Abschnitte beigefügten Übersichten enthalten ist, verboten ist und alle das zugestandene Truppenkontingent überschreitenden Verbände aufzulösen sind. Wir können also leider nicht neue Formationen aufstellen, sondern müssen sogar bestehende auflösen. Wenn wir versuchen würden, mehr Offiziere einzustellen, so würde die Entente, wie ich glaube, uns Schwierigkeiten bereiten. Deutschland hat ebenfalls Offiziere in größerer Zahl einzustellen versucht und die Entente hat sofort nicht etwa bloß einen papierenen Widerstand geleistet, sondern sofort mit der Verhängung der Blockade gedroht. Gerade in dieser Hinsicht läßt sich die Entente wohl nicht von volkswirtschaftlicher Notwendigkeit leiten, sondern sie will von reinen Machtgesichtspunkten aus alles vermieden wissen, was unsere militärische Macht erhöhen könnte. Wir dürfen wohl nicht damit rechnen, gerade hier eine Milderung herbeizuführen.
Das sind die einzigen wesentlichen Punkte, bei denen ich mich im Gegensatz zum Herrn Vorredner befinde; die anderen Anregungen nehme ich gerne auf, insbesondere jene, daß in den Kommissionen die Vertreter der anderen Truppen kein Stimmrecht haben sollen. (Zwischenruf: Wer stellt die Kommissionen auf?) Die Offiziere eines Landes sollen selbst ihre Vertreter in die Landeskommission wählen, und die so gewählten Offizierskommissionen der Länder wählen einen Vertreter in die Reichskommission. Analog werden auch die Unteroffiziers- und Mannschaftskommissionen gewählt. Der Einfluß der Staatsregierung wird also, wie Sie sehen, verhältnismäßig gering sein, denn wir begnügen uns mit gewissen sachlichen Bindungen, die wir den Kommissionen auf den Weg geben. Auf diese Weise hoffen wir, daß jeder Schein von Protektion vermieden wird und wirklich eine Arbeit geleistet werden kann, die durch die Mitarbeit der Beteiligten auch deren Vertrauen genießt.
Staatskanzler Dr. Renner:Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Herr Dr. Ahrer hat erwähnt, daß die Wehrreform einen Teil der Verfassungsreform bildet. Leider zieht sich die Verfassungsreform in die Länge und wir müssen andrerseits damit rechnen, daß schon in der nächsten Zeit dem Parlament eine auf die Wehrangelegenheiten bezügliche Vorlage unterbreitet werden wird. Sie kennen die Grundlagen dieser Vorlage und werden diese auch in den Blättern und den Parlamentsbeilagen sehen. Die Länder werden in den Ausschüssen des Parlaments durch die Abgeordneten des Landes und andrerseits in den neuerlichen Länderkonferenzen zu der Frage Stellung nehmen können. Ich habe den Gegenstand ebenso wie andere Gegenstände deshalb auf die Tagesordnung gestellt, damit die Landesregierungen ein Bild von den Absichten der Regierung und auch von der zeitlichen Disposition der Reformen erhalten.
Den letzten Punkt der Tagesordnung bilden die Landesfinanzen und die Lehrergehaltsfrage. Gestatten Sie, daß ich Sie in bezug auf die Landesfinanzen gleich in die Absichten der Regierung und der Parteien einweihe.
Es ist selbstverständlich, daß ebenso wie die Finanzen des Staates auch die Finanzen der Länder durch den Krieg in Unordnung gekommen sind. Die Landesfinanzen insbesondere haben sich sehr ungünstig entwickelt. Die Länder sind ausnahmslos passiv, ihre Budgets schwellen ganz ungeheuerlich an und es wird Sache der Verfassungsreform sein, hier eine organische Vorsorge zu treffen. Die Verfassungsreform muß die Steuerhoheit auseinanderlegen, sie muß den Ländern und den Kommunen bestimmte Mittel zuweisen, andere Mittel der Staatsregierung und dem Staate, beziehungsweise, wie wir später sagen werden, dem Bunde vorbehalten. Daß sich unsere Landes- und Gemeindefinanzen so ungünstig entwickelt haben und daß so viel Streit besteht, geht hauptsächlich auf den Umstand zurück, daß wir die schon vor einem Vierteljahrhundert fällige Kommunalsteuerreform einfach versäumt haben. Wir haben uns immer mit Auskunftsmitteln behelfen müssen und das letzte Mittel dieser Art waren die Überweisungen. Sie erinnern sich, daß seit dem Jahre 1908 die Frage der Überweisungen ein ständiger Gegenstand des Streites zwischen Staat und Ländern und im Parlamente Gegenstand eines fortwährenden und in der Regel gar nicht erfreulichen Kuhhandels waren. Man konnte aber nie zu einer prinzipiellen Lösung gelangen, weil die Interessengegensätze zu groß waren.
Nun will ich, bevor ich auf das eingehe, was die Staatsregierung mutmaßlich in Hinkunft in Beziehung auf die Auseinandersetzung der Finanzen plant, einen kleinen Überblick darüber geben, wie das Problem überhaupt gelöst werden kann. Die Auseinandersetzung zwischen Staat und Ländern kann nur in der Weise erfolgen, daß ganze Steuerarten oder ganze Steuerquellen den Ländern und Gemeinden überlassen werden, daß also in den Steuerarten selbst zwischen Staat und Ländern eine Auseinandersetzung erfolgt. Nehmen wir zum Beispiel an, daß der Staat auf die Realsteuern verzichtet und sie den Ländern zuweist, so ist das eine Überlassung einzelner Steuerarten oder Steuerquellen. Ich kann nun mitteilen, daß die Verhandlungen der Parteien über diese Frage sich zu einem Ergebnis verdichtet haben, das in dieser Richtung liegt. Es ist beabsichtigt, bei der Steuerreform den Ländern eine Reihe von Steuerquellen zur selbständigen Bewirtschaftung zu überlassen und die übrigen Steuern dem Staate vorzubehalten.
Es ist selbstverständlich, daß diese Methode nicht allein zum Ziele führen kann, es werden noch andere Mittel gebraucht werden. Der Staat kann so vorgehen, daß er von einzelnen Steuern, die er selbst einhebt und verwaltet, einen Teil des Erträgnisses den Ländern überläßt. 47Auf diesen Gedanken, vom Staate eingehobene und verwaltete Steuern in ihrem Ergebnisse zu teilen und den Ländern einen Anteil zu gewähren, beruht das System der Überweisungen, das bis jetzt gehandhabt wird, allerdings nur zum Schein. Die Länder beziehen jetzt Überweisungen aus der Branntweinsteuer, aus dem Mehrerträgnis der Einkommensteuer usw. Diese Überweisungen erfolgen aber bei uns in der Regel nicht nach dem wirklichen Erträgnisse im Lande, sondern nach einem fiktiv errechneten Schlüssel. Daß das System aber ganz hinfällig ist, haben die Herren selbst gezeigt, denn Sie beziehen heute Überweisungen aus der Branntweinsteuer in beträchtlicher Höhe, ohne daß der Staat die Branntweinsteuer in den betreffenden Ländern auch nur in einem annähernden Verhältnisse einheben könnte. Das Überweisungssysten ist ganz fiktiv geworden und ein willkürlich paktierter Schlüssel, der im alten Hause zwischen Tschechen, Polen und Deutschen angewendet wurde, ist heute noch bei uns in Verwendung. Es ist meiner Meinung nach ausgeschlossen, daß die künftige Regelung nach dem Gesichtspunkte der Überweisungen von Anteilen aus einzelnen Steuern erfolgen könnte. Dazu sind die Erträgnisse der einzelnen Steuern heute bei den wirtschaftlichen Unwälzungen ganz ungewiß und es könnte sehr leicht vorkommen, daß einzelne Länder gar nichts oder nur sehr wenig bekommen. Das Überweisungsprinzip in dieser Art wird also unbedingt fallen müssen und kann unmöglich in die Verfassung aufgenommen werden.
Es ist auch denkbar, daß der Staat nicht die Erträgnisse einzelner Steuern überweist, sondern aus den gesamten Staatseinnahmen den Ländern eine Dotation gewährt, die ihren Bedürfnissen, ihren Verwaltungsaufgaben entspricht. Dies das Dotationsprinzip. Wir sind heute schon in vielen Punkten zu diesem Prinzipe gelangt. Es ist aber weiter auf derselben Basis auch möglich, daß der Staat die Deckung der Kosten einzelner Verwaltungszweige übernimmt, zum Beispiel den Schulaufwand eines Landes oder aller Länder, und auf diese Weise den Finanzen des Landes zu Hilfe kommt. Er kann am Ende auch so weit gehen, daß er den Verwaltungszweig selbst übernimmt, eine Maßregel, die aber schon auf staatsrechtlichem Gebiete liegt. Das sind Möglichkeiten, die uns geboten sind.
Der gegenwärtige Zustand zeigt und ein absolut willkürliches, vollständig systemloses Vorgehen auf diesem Gebiete. Ganz wenige Einnahmsquellen sind den Ländern selbst überlassen, in den meisten Fällen beteiligen sich die Länder an den Staatssteuern durch Zuschläge. Das ist ein Modus, dessen Verderblichkeit zu einem Gemeinplatz geworden ist. Zum Teile beruhen die Länderfinanzen auf rein fiktiven Überweisungen, zum Teile auf Zweckdotationen und zum Teile auch auf der Übernahme von einzelnen Verwaltungsaufwandszweigen. Wir werden später im einzelnen sehen, wie sich die Dinge gestaltet haben und welchen Anteil heute der Staat an den Landesfinanzen nimmt, welchen Anteil die Länder selbst aufbringen.
Die Regelung der Landesfinanzen ist bei uns aus dem Grunde überaus schwierig, weil die Steuererträge, die die Länder im Verhältnis zum Staat aufbringen, sehr gering sind. Gestatten Sie, daß ich Ihnen folgende Zahlen vorführe: Von den vorgeschriebenen Staatssteuern samt Kriegszuschlag, aber ohne Kriegssteuern, werden nach dem letzten Stande in Niederösterreich und Wien aufgebracht 432 Millionen Kronen, in dem ganzen Staatsgebiete 548 Millionen kronen, so daß also nahezu 80 Prozent aller Steuern in Niederösterreich aufgebracht werden. Wenn man sich die Dinge im einzelnen ansieht und von dieser Steuerleistung die Steuerleistung der Gesellschaften abzieht, so ergibt sich noch immer ein arges Mißverhältnis. Wenn man die Steuern auf den Kopf der Bevölkerung in Deutschösterreich umrechnet und die besondere Erwerbsteuer abzieht, so leistet Niederösterreich und Wien für den Kopf der Bevölkerung 96, Oberösterreich 39, Salzburg 31, Steiermark 33, Kärnten 20, Tirol 18 und Vorarlberg 20 K.
Sie sehen, wie ungleichmäßig die Besteuerung, auch auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet, ist, und wenn man den Ländern auch einzelne Steuerquellen in Bausch und Bogen zuweisen würde, Niederösterreich mit Wien wahrscheinlich sehr reichliche Einnahmen hätte, die anderen Länder aber so geringe Einnahmen, daß sie noch immer auf staatliche Dotationen angewiesen wären. Die Tatsache läßt sich eben nicht aus der Welt schaffen, daß die Länder bisher nach ihrer ganzen finanziellen Verfassung und wahrscheinlich auch in Hinkunft nach der ganzen Verteilung der Steuerquellen zum größeren Teil auf die staatliche Hilfe und auf das Übererträgnis von Wien und Niederösterreich angewiesen sind.
Die Frage, wann die Auseinandersetzung zwischen Staats- und Landessteuern stattfinden soll, hat den Gegenstand von Erwägungen der politischen Parteien gebildet, und für Sie ist es von höchster Wichtigkeit, das zu wissen, weil Sie sich danach einrichten müssen. Es wurde da fast einstimmig folgender Gesichtspunkt zur Geltung gebracht: Solange das gesamte Staatswesen finanziell nicht in Ordnung ist, wird man schwer an die Auseinandersetzung der Steuerquellen gehen können und so lange wird man sich mit Dotationen helfen müssen. Da die Steuerreform jetzt unmittelbar für den Staat in Angriff genommen werden soll, da sie in einigen Monaten zu einem positiven Ergebnis führen und vielleicht in einem Jahr ihre Wirkungen zeigen dürfte, so nimmt man an, daß man sich in der Zwischenzeit, etwa noch für das Jahr 1920, im Notfalle noch für das Jahr 1921, mit allgemeinen Dotationen behelfen wird, und daß dann erst die Bestimmungen der Verfassung wirksam werden, wonach die Steuern geteilt werden sollen.
Inzwischen wird man aber mit der größten Sorgfalt und unter Kenntnis der künftigen Steuerquellen und ihrer Verteilung das durchführen können, was die deutsche Kommunalsteuerreform war. Für die Pläne der Länder ist es wichtig, diesen Teil der Disposition zu kennen. Es ist auch in der Tat unmöglich, jetzt, wo alles im Fluß ist und wo nicht einmal der Geldwert fixierbar ist, die Auseinandersetzung zwischen Staats- und Landesfinanzen auf organische Weise zu vollziehen.
48Nun wollen wir uns ansehen, wie wir uns zunächst helfen können, und da muß ich eines auf das lebhafteste bedauern. Wir besitzen von den Ländern nur die allerkümmerlichsten Nachweise über die Finanzgebarung und Wirtschaftsführung. Wir kennen weder den Bedarf noch die Hilfsquellen der Länder und wir können weder ihre Voranschläge noch ihre Rechnungsabschlüsse rechtzeitig in die Hände bekommen. Sie müssen mir zugeben, daß man unter diesen Umständen nie eine Kommunalsteuerreform wird machen können. Wenn also die Länder wollen, daß dieses Problem wirklich gelöst werde, dann ist es unerläßlich notwendig, daß die Schlußrechnung für das Jahr 1918, der Voranschlag für das Jahr 1919 und, wenn er schon ausgearbeitet sein sollte, der Voranschlag für das Jahr 1920 unverzüglich dem Staatsamt für Finanzen eingesendet werde. Es ist weiters notwendig, daß die Länder über Aufforderung des Staatsamtes auch sonftige Behelfe zur Verfügung stellen.
Das frühere Finanzministerium hat, wenn ich nicht irre, in den Jahren 1905 bis 1908 eine genaue Erhebung aller Landeshaushalte gemacht. Das maßgebende Jahr war, ich glaube, 1905, vorgelegt konnte die Sache erst 1908 werden. Es sind komplizierte Arbeiten und ein umfangreiches Bureau erforderlich, um diese Daten zu verarbeiten. Dabei ist aufmerksam zu machen, daß die Art, wie Voranschläge erstellt und Abrechnungen gepflogen werden, in den einzelnen Ländern immer mehr abweicht, aber ohne Not. Es wäre wünschenswert, daß bei einer Länderkonferenz die Länder Vereinbarungen über die Art und Weise treffen, wie sie ihren Voranschlag erstellen und ihre Abrechnung pflegen, damit in diese Dinge Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit kommt. Es wird auch notwendig sein, das früher bestandene Jahrbuch der autonomen Finanzen fortzuführen, also eine Stelle gleichsam als ein Organ der Länderkonferenz einzurichten, bei der die antonome Finanzwirtschaft immer in Evidenz gehalten wird. Das wird zweckmäßigerweise im Staatsamt für Finanzen sein und es wird hier die seinerzeit begonnene und im Kriege einstweilen eingestellte Tradition mit Nutzen fortzuführen sein. So werden wir erst das Material dazu bekommen, um wirklich eine entsprechende Kommunal- und Landessteuerreform machen zu können.
Gestatten Sie nun, daß ich näher auf den Stand der Dinge eingehe, soweit er sich erheben ließ. Zunächst zeigen die Ausgaben der Länder in den Jahren 1913, 1918 und 1919 eine ganz ungeheuerliche Steigerung. Im Jahre 1913 betrug das Defizit derjenigen Länder, die noch bei uns sind, 2,447.000 K und heute macht es für 1919 schon ungefähr 151,000.000 K aus. Bei einigen Ländern bestehen Lücken, so daß der Ansatz nur annähernd gemacht werden konnte. Das Ergebnis der Umlagen wächst keineswegs in jenem Verhältnisse, das dieser allgemeinen finanziellen Entwicklung entspräche. Im Jahre 1913 beliefen sich die Umlagen in den Ländern zusammen auf 68,000.000 K, im Jahre 1918 — für 1919 war es leider nicht zu errechnen — auf 83,000.000 K, was also verhältnismäßig eine sehr geringe Steigerung bedeutet. Dabei haben einzelne Länder, wie Salzburg, ihre Umlagen bis heute nicht erhöht, während andere Länder mit bedeutenden Erhöhungen vorgegangen sind. Daraus folgt, daß diejenigen Länder, die ihre Umlagen erhöht haben, um das Defizit einzuholen, jetzt bei den Überweisungen wenig bekämen, während diejenigen Länder, die ihre Umlagen nicht erhöht haben und ein größeres Defizit haben, jetzt für diese mangelnde Steuerwilligkeit durch höhere staatliche Zuschüsse geradezu belohnt würden.
Dieses eine Beispiel zeigt, daß der Staat nicht einfach für den Ausfall eintreten kann. Würde er eine solche Verpflichtung übernehmen, so würden die einzelnen Länder ihre Umlagen möglichst wenig erhöhen, möglichst hohe Ausgaben machen und auf Kosten staatlicher Dotationen einfach flott darauf loswirtschaften. Ich erinnere mich, daß dies auch im alten Österreich in hohem Maße der Fall war. In Anwartschaft auf die kommenden Überweisungen haben einige Länder — damals an der Spitze Krain — flott darauf losgewirtschaftet und dann tatsächlich nach dem Überweisungsschlüssel entsprechend viel bekommen müssen.
Wir werden selbstverständlich in unserem Staate das nicht übernehmen und es werden die Länder, die selbst auf eine geordnete Finanzwirtschaft bedacht sind, auf der Hut sein müssen, daß sie von den anderen Ländern nicht überholt werden. Wir werden in diesen Dingen schon Vorsicht gebrauchen müssen, wir werden auf eine solide Gebarung in der gemeinsamen Körperschaft achten müssen, wir werden auch nicht so einfach blind dotieren. Wir werden uns ansehen, wie jedes einzelne Land vorgegangen ist, ob das Land selbst seine Steuerquellen entsprechend ausgeschöpft hat, ob die im Lande herrschende Partei auch den Mut gehabt hat, von ihren Wählern, wenn sie ihnen etwas geben will, etwas zu verlangen oder nicht. Das werden wir genau festsetzen müssen, bevor wir die Zuweisungen vornehmen. Dann werden wir in dieser Konferenz auch auf der Ausgabenseite eine gemeinsame Prüfung vornehmen müssen, ob das Land seine Ausgaben wirklich zu nützlichen Zwecken macht, oder ob da nicht sonstige Ausgaben im höheren Maße mitlaufen, für die doch die anderen aufkommen müssen. Insbesondere gilt diese Kautel für Niederösterreich und die Stadt Wien, die 80 Prozent aller direkten Staatseinnahmen aufbringen. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schlegel: Also gehen wir auseinander!) Das würde wohl nicht allen Ländern sehr gut bekommen. Natürlich Sie, Herr Kollege, haben gewiß Ursache, diese Sorgfalt walten zu lassen, weil Sie nicht unter den Profitierenden, sondern unter den Leidtragenden dieser ungleichen Wirtschaft wären.
In der Demokratie nützt nichts als Wahrheit und Offenheit. Wir müssen zur Ordnung kommen und infolgedessen müssen wir wahr und offen sagen, wie es ist. Wir können nicht ein Land zum Opfer des anderen machen, sondern wir müssen alle miteinander im gleichen Maße das Beste zu erreichen suchen. Infolgedessen werden wir — dessen bin ich ganz sicher — es nicht machen, wie es im alten Abgeordnetenhause geschehen ist, wir werden die finanziellen Angelegenheiten nicht zum luogo di traffico machen, sondern wir werden in der Auseinandersetzung der Finanzen die realen Quellen jedes Landes, seine Bedürfnisse und Aufwendungen 49sorgfältig in Erwägung ziehen und versuchen, gemeinsam eine Ordnung der öffentlichen Angelegen heiten herbeizuführen. Was die Umlagen betrifft, so haben einzelne Länder in letzter Zeit die Umlagen viermal erhöht, andere gar nicht. Es zeigt sich auch eine gewisse Übereinstimmung in der Höhe des Ausfalles. Wenn wir jetzt darüber schlüssig zu werden suchen, was den einzelnen Ländern zugewiesen werden soll, so würde sich selbstverständlich jeder dafür interessieren, ob eine solche Zuwendung berechtigt ist und ob nicht etwa ein ganz gleichmäßiger Schlüssel die einen sehr benachteiligen und die anderen zu sehr begünstigen würde.
Nun möchte ich weiter zur Darstellung bringen, wie die Überweisungen gewachsen sind. Die Überweisungen aus dem Staatsschatze betrugen im Jahre 1913 35 Millionen Kronen. Sie wurden damals noch von den eigenen Aufbringungen der Länder überschritten, aber schon im Jahre 1916 nimmt die Sache eine andere Gestalt an, da machen die Überweisungen schon 55 Millionen Kronen aus und die eigenen Einnahmen treten zurück, ein Zeichen, daß der Haushalt der Länder allmählich aus den Ländern heraus verlegt wird, daß die Länder tatsächlich den größeren Teil ihrer Ausgaben aus den Zuwendungen des Staates bestreiten, ein ungesundes Verhältnis, ein Verhältnis, das für die Länder unerträglich ist, weil es ihrer Würde widerspricht und daher erfordert, daß die Länder eigene Steuerquellen zugewiesen erhalten, um selbständig wirtschaften zu können, ein Verhältnis, das aber auch für den Staatsschatz sehr bedenklich wird, weil die Neigung, Ausgaben auf fremde Kosten zu machen, bedeutend steigt.
Nun sind wir inzwischen während der Kriegszeit in außerordentliche Schwierigkeiten geraten. Die indirekten Abgaben, die einen großen Teil der Überweisungen gebildet haben, sind nahezu ausgefallen. Wenn das alte Überweisungsgesetz seinem Sinne nach durchgeführt worden wäre, wenn wir wirklich Branntweinsteuer- und Biersteuerüberweisungen gebucht hätten, so hätten bei dem geringfügigen Ertrag aus diesen Steuern die Länder allen Ernstes den Konkurs ansagen müssen. Das ist der Grund, warum man das Überweisungsprinzip nicht aufrecht erhalten kann. Nun kommt noch ein besonderes Moment dazu: Als Böhmen, Galizien und Jugoslawien sich von uns lostrennten, fiel die Basis einer Branntwein- und Bierbesteuerung überhaupt zum größten Teile weg und seitdem sind die Überweisungen ganz fiktiv geworden.
Nun aber haben wir mit diesen Überweisungen nicht das Auslangen gefunden. Als die Republik die Wirtschaft übernahm, mußte sie mit besonderen Überweisungen vorgehen und da wurde nun, noch unter Steinwender, das neue Überweisungsgesetz beantragt und von der Nationalversammlung beschlossen, wonach bis zum Ende des Jahres 1919 eine bestimmte Regelung vorgesehen war. Diese Regelung garantiert die Fortbezahlung dieser Überweisungen ohne alle Rücksicht auf das reale Einkommen des Staates an Branntwein- und Viersteuer usw. und wir haben nun die Tatsache vor uns, daß die Länder mit diesen Beträgen das Auslangen nicht gefunden haben und nicht finden konnten.
Es ist ganz selbstverständlich, daß sie das Auslangen nicht finden konnten, daß bei der Kürze der Zeit auch die eigenen Einnahmen der Länder nicht so gesteigert werden konnten — Sie wissen ja, die Länder treten, mit Ausnahme von Wien und Niederösterreich, gegenüber den Überweisungen überhaupt zurück — es muß also mehr überwiesen werden. Es handelt sich heute nun darum, dieses Mehr an Überweisungen festzusetzen und sich klar zu werden, wie man bis zum 31. Dezember d. J. fortwirtschaften kann. Danach wird sich die andere Frage ergeben, wie man die Verhältnisse für das Jahr 1920 regelt. Es sind also zwei Fragen: Erstens, wie macht man es bis zum 31. Dezember 1919, wieviel hat der Staat zu überweisen? Und zweitens, wie macht man es im Jahre 1920? Und ich würde wünschen, daß man für das Jahr 1920 auf eine methodischere Weise vorgeht.
Was nun die erste Vorsorge bis Ende 1919 betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, daß eine solche Verfügung nur im Wege eines Staatsgesetzes getroffen werden kann. Bisher hat die staatliche Finanzverwaltung einzelne Zuweisungen nach Bedarf gemacht. Das ist ganz unmöglich, unparlamentarisch und unkonstitutionell.
Wir können Staatsausgaben nur auf Grund von Gesetzen machen, wir müssen also zum Überweisungsgesetz ein Nachtragsgesetz machen, in welches wir das Ergebnis der heutigen Verhandlungen aufnehmen. Für das nächste Jahr wird, auch noch vor Neujahr, ein allgemeines Dotationsgesetz für die Länder entworfen und hinausgegeben werden müssen, so daß für das Jahr 1920 entsprechend vorgesorgt ist. Wenn nun inzwischen die Finanzreform durchgeführt ist, so wird es dann wahrscheinlich möglich sein, für das Jahr 1921 schon die Auseinandersetzung der Steuerquellen und Steuerarten vorzunehmen, und ist dies nicht der Fall, so müßte im nächsten Jahre das allgemeine Dotationsgesetz noch einmal eingebracht und verabschiedet werden. Sie sehen also die Etappen, die wir vor uns haben. Es ist auch wichtig, daß die Länder hier einen bestimmten Plan haben, denn diese Plan- und Ziellosigkeit, wie sie bis jetzt bestanden hat, ist unerträglich.
Nun muß ich aber eines feststellen: Diese allgemeine Dotationen, die wir jetzt im Nachhange zu den Überweisungen für das Jahr 1919 vornehmen wollen, werden an gewisse sachliche Voraussetzungen gebunden werden.
Zu diesen Bedingungen gehört vor allem eine: Wenn ein Land sich Steuerquellen eröffnet hat, die dem anderen Lande nicht zu Gebote stehen, wenn ein Land bei der Eröffnung von Steuerquellen die allgemeinen Staatsgesetze verletzt oder solche Maßregeln ohne vorheriges Einvernehmen mit der Finanzverwaltung getroffen hat, so müssen natürlich die so erlösten Beträge von der für das Land ausgeworfenen allgemeinen Dotation abgezogen werden. Denn wie kämen die gesetzestreuen Länder dazu, diese Einnahmen nicht zu haben und dafür bestraft zu werden? Es ist daher unerläßlich, daß den Ländern das, was sie auf diese Weise bekommen haben, vom Pauschalbetrage ihrer Dotation abgezogen wird.
50Nun müssen wir weiter daran denken, diese Überweisungen auch an gewisse formale Vorschriften zu binden. Es ist im Interesse der Länder selbst, diese Sache einverständlich in Ordnung zu bringen. Deshalb werden zur Vorlage an die nächsten Länderkonferenzen, die die Finanzfrage zum Gegenstande haben, dem Staatsamte für Finanzen die Jahresrechnungen für 1918, das Budget für 1919 und außerdem bestimmte Nachweisungen, die man braucht, um für das Jahr 1920 das Dotationsgesetz zu entwerfen, eingesendet werden müssen.
Das sind formale Bedingungen. Dann wird man daran erinnern müssen, daß nach dem Gesetze unser Staatsrechnungshof berufen ist, die Rechnungskontrofle über die gesamte Staatswirtschaft auszuüben. Diese Absicht, die bei der Erlassung des Gesetzes über den Staatsrechnungshof vorgewaltet hat, ist bisher unausgeführt geblieben. Nun bedürfen die Länder zweifellos eines Rechnungshofes. Wir stehen ja in einer ganz neuen Situation: politische Parteien, Volksparteien führen die Verwaltung und diese Volksparteien brauchen zu ihrer eigenen Deckung ein Institut welches die Rechnungsprüfung besorgt.
Es sind auch andere Auskunftsmittel denkbar. So zum Beispiel hat die seinerzeit von Biliúski eingebrachte Überweisungsvorlage vorgesehen, daß nur diejenigen Länder eine Überweisung bekommen, die ein eigenes Gesetz über die Einrichtung des Landesvoranschlages sowie über Führung und Kontrolle des Landeshaushaltes erlassen. Der konstitutionelle Grundsatz, daß der Staatshaushalt auf Gesetzen und nicht auf bloßen Entschließungen beruht, wird von einigen Ländern durchaus nicht gehandhabt. Es tut aber not, darin Klarheit zu schaffen und ich empfehle den Ländern diese Biliúskische Vorlage und den dort abgedruckten Gesetzentwurf zur Lektüre. Das Land Niederösterreich hat auf Grund der damaligen Anregungen etwas ähnliches geschaffen, nämlich eine Landeskontrollkommission, die außerordentlich günstig wirkt. Vor allem anderen wird dadurch die führende Majorität jeder unsachlichen Kritik einer uninformierten Opposition enthoben und in vielen Fällen der Landesverwaltung die Durchführung notwendiger Maßnahmen ermöglicht, die sonst immer auf die stärkste Anfechtung in der Öffentlichkeit gestoßen wären. Überschreitungen werden bei der heutigen Beweglichkeit des Geldwertes häufig vorkommen. Eine Mehrheit in der Landesverwaltung, die sich eine Überschreitung zuschulden kommen läßt, unterliegt immer der lebhaftesten und stärksten Kritik der Opposition. Das ist aber nicht der Fall, wenn die Möglichkeit besteht, bei einer solchen Finanzkontrollkommission vorher die Sache anzubringen und aufzuklären.
Somit sind zwei Dinge, wie ich meine, zur Ordnung unserer finanziellen Verhältnisse unerläßlich. Erstens ein Landeshaushaltsgesetz, das bestimmte formale Vorschriften enthält und eine Kontrollkommission einsetzt, und zweitens die Einrichtung eines Rechnungshofes. Nun ist es ausgeschlossen, daß jedes Land für sich einen eigenen Rechnungshof einrichtet, das würde viel zu viel Kosten verursachen. Der Staatsrechnungshof ist aber darauf eingerichtet, auch die Kontrolle über die Landeshaushaltungen zu übernehmen. Sie wissen, das ist eine reine Rechnungskontrolle, die aber für die Länder von großer Wichtigkeit und insbesondere bei parlamentarischem, republikanischem Regime unerläßlich ist, wenn nicht die Gefahr einer Entartung des Regimes eintreten soll.
Nun sind aber noch gewisse formale Dinge zu ordnen. Wie wir in der neuen Verfassung die Dinge regeln werden, das steht noch dahin. Aber cs wird von den Ländern gern übersehen, daß wir heute schon eine Verfassung haben, und zwar eine geschlossene Verfassung, und soweit nicht die neuen Verfassungsgesetze eine Änderung bringen, sind die alten Verfassungsgesetze rezipiert. (Zwischenruf: Das steht nirgends!) Das ist eine Generalrezeptionsklausel im ersten Grundgesetz. Das kommt den Ländern nicht immer zum Bewußtsein und dadurch entstehen Unstimmigkeiten, die unerträglich sind und unter Umständen die Länder in die größte Verwirrung bringen können.
So kommt es zum Beipiel vor, daß Sie Ihre Voranschläge durch Landtagsbeschluß in Kraft setzen, ohne die notwendige Zeichnung des Staatssekretärs für Finanzen einzuholen. Früher haben diese Gesetze ja der Fertigung des Kaisers bedurft; an dessen Stelle ist später die Zustimmung des Staatsrates getreten und durch ein weiteres Verfassungsgesetz ist an Stelle dessen… (Ruf: Wir bestreiten das!) Ja, aber wir werden sehen, ob der Verfassungsgerichts hof das bestreitet. Es ist zweifellos, daß diese Gesetze, mit denen Sie Umlagen einheben, in Rechtsform erlassen werden müssen, und wenn Sie die notwendige Fertigung nicht einholen, kann jeder einzelne Bürger die Steuer verweigern, kann mit der Sache zum Verwaltungsgerichtshof gehen und das Land wird sachfällig, weil dieser Rechtsübergang zweifellos stattgefunden hat. Welche Verwirrung würde es aber hervorrufen, wenn sich eines Tages herausstellen sollte, daß kein Bürger verpflichtet ist, die Landessteuern zu zahlen! Der erste, der diese Anfechtung macht, würde Ihnen beweisen, daß diese Anfechtung gerechtfertigt ist. Nun riskieren Sie ja nichts: der Staatssekretär wird Ihnen ja diese Unterschrift geben, das ist gar keine Frage. Aber die Nichteinholung der Unterschrift hat für uns den Nachteil gehabt, daß wir Ihre Finanzbeschlüsse überhaupt nicht zu Gesicht bekommen haben. Ja, Sie haben sogar diese Beschlüsse in einzelnen Ländern nicht einmal auf Grund einer gedruckten Vorlage gefaßt, sondern sind so vorgegangen, daß Sie bloß eine maschinschriftlich vervielfältigte Vorlage, ohne sie in das Landesgesetz einzubeziehen, einzelnen Mitgliedern des Landtages gegeben haben und darüber abstimmen ließen. In Fällen, wo das geschehen ist, können Sie sicher sein, daß in der ersten Klage, die gegen das Land erhoben wird, das Land sachfällig wird.
Ich bitte, meine Herren, Sie werden meine Vorwürfe vielleicht etwas heftig finden, da ich aber in diesem Staate einstweilen an oberster Stelle für die Aufrechthaltung der Gesetze verantwortlich bin, so muß ich Ihnen das in aller Deutlichkeit sagen und Sie auch warnen, welchen Gefahren Sie entgegengehen, wenn Sie die Gesetze nicht einhalten; denn verlassen Sie sich ja nicht darauf, daß die Bürger immer vergessen werden, daß es einen Verfassungsgerichtshof und einen Verwaltungsgerichtshof gibt. Ich zweifle nicht daran, daß wir alle miteinander die Absicht haben, 51die Ordnung wieder herzustellen und die Gesetzlichkeit zur Geltung zu bringen. Und so mußte ich Ihnen denn in Erinnerung rufen, daß der Beschluß des Landtages über den Voranschlag sowie über die Nachtragskredite der Fertigung des Staatssekretärs für Finanzen und des Präsidenten bedarf.
Eine weitere Frage, die in ein ganz anderes Kapitel gehört, betrifft folgendes: Die Länder halten miteinander nicht Fühlung in bezug auf die Regelung der Gehalte der öffentlichen Angestellten. Dadurch kommen wir zu einer Schraube ohne Ende. Ein Land bewilligt mehr und fragt nicht, was die anderen Länder dazu sagen, und die anderen Länder müssen dann nach. Da aber die anderen Länder sich auch nicht immer genau erkundigen, was das eine Land getan hat, so bewilligen sie dann vielleicht in diesem oder jenem Punkte wiederum mehr und dann müssen wieder alle anderen Länder nach; dann haben die Länder den Staat überholt und dann muß der Staat seinerseits wieder nach usw. Auf diese Weise kommen wir in eine absolut schiefe Bahn der Finanzwirtschaft. Infolgedessen möchte ich bitten, aus der Mitte der Länderkonferenz, diesmal oder das nächste Mal, ein Komitee einzusetzen, das sich mit der Staatsregierung immer im Einvernehmen hält, damit die Gehaltsregulierung tunlichst gleichmäßig stattfinde und dadurch nicht der schreckliche Zustand des gegenseitigen Hinauflizitierens eintrete. Bei der fortwährenden Entwertung des Geldes haben wir ja sicher in zwei bis drei Monaten wiederum eine Gehaltsregulierung und vielleicht in fünf bis sechs Monaten eine neuerliche. Wenn nun dabei nicht eine stramme Fühlung gehalten wird, so werden die Verwalter aller Länder in die größten Schwierigkeiten kommen. Sie können sich aber gegen unbillige Forderungen an besten wehren, wenn Sie immer die Gemeinsamkeit betonen. Ich rate Ihnen also, aus der Länderkonferenz, wenn nicht diesmal, so das nächste Mal, ein Komitee zu bestellen, das in Gehaltsfragen eine gewisse Einheitlichkeit anbahnt und dabei auch immer mit der Staatsregierung Fühlung hält. Das ist natürlich auch für die Staatsregierung etwas Erwünschtes, denn unter Umständen wird sich die Staatsregierung ganz gerne in diesem oder jenem Falle darauf berufen, daß die Länder dagegen Einspruch erhoben haben. Wir werden dadurch tatsächlich in der Lage sein, ein angemessenes gleichmäßiges Besoldungssystem herzustellen, wobei ich nicht immer an die Gleichheit der Bezüge denke — das ist ja wegen der verschiedenen Gestaltung der Lebenskosten nicht immer möglich — aber doch an die Verhältnismäßigkeit der Bezüge und die Einheitlichkeit des Systems. Ich bitte also, eine solche Regelung wohl ins Auge zu fassen.
Was aber in steuerrechtlicher Beziehung gefordert werden muß, ist folgendes: Bei diesen Dotationen bis zum 31. Dezember wird notwendigerweise die Freilassung von Zuschlägen zur Einkommensteuer gefordert werden müssen, aber auch der Verzicht der Länder auf die Vermögensabgabe und Vermögenssteuer, auf besondere Landesauflagen auf geistige Getränke und die Anerkennung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen, wonach Zölle und Verkehrsabgaben nicht der Kompetenz der Landtage unterliegen. Das sind die Gesichtspunkte, die bei der Verhandlung der Frage zur Erörterung kommen und wahrscheinlich in der dem Parlament zu unterbreitenden Vorlage enthalten sein werden.
Und nun wollen wir in Erfahrung bringen, welche Beträge die Länder brauchen, um ihr Budget bis zum Ende dieses Jahres auszugleichen. Dabei bitte ich Sie, auf eines Rücksicht zu nehmen. Der Staat kann heute unmöglich alle seine Ausgaben selbst decken, er muß Anleihen aufnehmen, es kann nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden, daß die Länder den ganzen Bedarf, den sie haben, einfach im Wege einer Dotation zugeführt bekommen. Es müßte von den Ländern der Versuch unternommen werden — ich weiß nicht, ob das zu machen ist —, im Kreditwege einen Teil dessen, was sie über den Haushalt brauchen, zu beschaffen. Wenn das nicht im Kreditwege geht, wenn es die Länder zweckmäßiger finden, dabei auf dem Staatskredit zu fußen, so müßte man allerdings den Ausweg ergreifen, daß man den Ländern doch die volle Deckung ihres Haushaltes gibt, doch dürfte man dabei nur nicht vergessen, daß dazu der Staatskredit herhalten muß und müßte man erwarten, daß die Länder ihrerseits im nächsten Jahre sich den weiteren Bedarf wenigstens im Wege von Anleihen sichern.
Das ist nun die Gesamtheit der Fragen, die in Betracht kommen. Das wichtigste für die Staatsregierung ist heute, daß wir wissen, was die Länder brauchen. Ich glaube, das muß sich ausdrücken in einem Multiplum der bisherigen Überweisungssumme, wobei bei den einzelnen Ländern vielleicht mit einem geringeren Maße das Auslangen gefunden werden könnte, als das durchschnittliche Multiplum ausmacht. Ich habe nur noch eine Bitte hinzuzufügen: Sie mögen die Staatsregierung entschuldigen, daß sie Ihnen die versprochenen Materialien zur Vorberatung nicht geliefert hat, sie konnte Ihnen dieses Material in irgendeiner Vollkommenheit nicht liefern, weil die notwendigen Nachweisungen von den Ländern absolnt nicht zu erhalten waren.
Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schumacher:Meine Herren! Ich möchte nur ganz kurz eine Bemerkung machen. Diese Aula hat sich während der vorausgegangenen Darlegungen aus einem Beratungskörper in einen Gerichtshof umgewandelt. Der Herr Staatskanzler ist über die bösen Länder zu Gericht gesessen und hat bereits von Strafen gesprochen, die über sie verhängt werden sollen. Es wurde gesagt, es sollen jene Länder bei den Überweisungen strafweise verkürzt werden, die nicht rechtzeitig dafür gesorgt haben, daß sie ihre eigenen Einnahmen durch Erhöhung der Zuschläge ebenfalls erhöhen. Hier kann man eventuell davon sprechen, daß eine Vernachlässigung vorliegt, die vielleicht Strafe verdient. Der Herr Staatskanzler hat aber auch davon gesprochen, daß jene Länder durch Verkürzung der Überweisungen gestraft werden sollen, die sich Steuerquellen eröffnet haben, die einem anderen Lande nicht zu Gebote stehen. (Staatskanzler Dr. Renner: Ich habe nur gesagt, die anderen können nicht dafür bestraft werden.) Über mir scheint, daß jenes Land, welches so klug war, sich eine Steuerquelle zu eröffnen, die 52der Staat sich nicht eröffnet hat, weil er vielleicht zu spät zugegriffen hat oder überhaupt zu schwerfällig dazu war, Anerkennung dafür verdient und nicht eine Strafe, die sich darin ausdrückt, daß man ihm bei den Überweisungen, auf die es Anspruch zu haben glaubte, das abzieht, was es sich durch eigenen Fleiß geschaffen hat.
Landesrat Prisching:Der Herr Staatstkanzler hat uns die Finanzpolitik in einem ganz neuen Licht dargestellt, in erster Linie die Dotationspolitik. Wenn man sicher wüßte, daß die notwendige Dotation jedem Land zukommen wird, so wäre da keine Schwierigkeit. Nun sind aber die Bedingungen, unter denen Dotationen gegeben werden, höchst unsichere. Es heißt, man bekomme sie, wenn man getrachtet hat, die Unlagen zu erhöhen und alle Steuerquellen zu erfassen. Wir sind in den Ländern hinsichtlich der Steuerpolitik in einer großen Rechtsunsicherheit und es wäre für viele Vertreter der Länder sehr angenehm, doch irgendwelche positive Angaben zu erhalten. Wir haben gehört, das Herr Staatssekretär Schumpeter einen fixen Finanzplan bereit hat, und es wäre doch sehr erwünscht, wenn wir darüber wenigstens in kurzen Zügen etwas hören würden.
Staatskanzler Dr. Kenner:Das ist in erster Linie Sache des Staates. Zudem hat das Kabinett einen festen Finanzplan noch nicht beschlossen und bis dahin existiert ein Finanzplan für die Öffentlichkeit noch nicht.
Es handelt sich für uns vor allem um die Frage, welche Dotation die Länder bis zum 31. Dezember d. J. brauchen. (Landesrat Prisching: Und bekommen wir die bestimmt, wenn wir nachweisen, wie viel wir brauchen?) Es geht nicht, daß jedes Land einfach sagt, daß es soundso viel braucht, und diesen Betrag auch bekommt, sondern wir müssen hier einen allgemeinen Grundsatz dafür festsetzen, was die Länder bekommen sollen. Nur möchte ich wissen, welchen Betrag die Länder in Anspruch nehmen. Wird das Doppelte des letzten Überweisungsbetrages ausreichen? (Landesrat Prisching: Durchaus nicht, alle Ausgaben sind ja sehr in die Höhe gegangen!)
Das Schlimme ist, daß die Nachweisungen, die wir von den Ländern bekommen, durchaus nicht ausreichen, und wir uns schwer ein Urteil darüber bilden können, was die Länder eigentlich brauchen. Ich habe mir vorgestellt, daß wir ein bestimmtes Vielfaches des bisherigen Überweisungsbetrages den Ländern geben und dadurch an den früheren Schlüssel anknüpfen. Die Überweisungen waren im Jahre 1916 bei Niederösterreich — da ist noch Wien dabei — 33,4 Millionen, bei Oberösterreich 5,9, bei Salzburg 2,3, bei Steiermark 7,2, bei Kärnten 2,2 — und zwar für das ganze Gebiet —, bei Tirol 3,3, bei Vorarlberg 0,6, im ganzen 55 Millionen Kronen.
Bei den doppelten Überweisungen würde sich noch ein Defizit ergeben, das im Kreditwege aufzubringen wäre. Der Kreditweg wird aber nicht jedem Lande zugänglich sein. Wenn ich etwa die dreifachen Überweisungen für das ganze Jahr 1919 annehme, wovon das, was schon bezogen wurde, abzuziehen wäre, so würde das im ganzen etwa 172 Mitsionen Kronen ausmachen. Das würde aber nach dem summarischen Defizit von 151 Millionen den Betrag überschreiten, den die Länder brauchen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schlegel:Die Ziffern des Herrn Staatskanzlers sind nicht ganz richtig. Die letzte Überweisung wurde mit einem Staatsgesetz vom Jahre 1919 beschlossen, betreffend Überweisungen aus Staatsmitteln an die Länder in den Jahren 1917, 1918 und 1919. In diesem Gesetz wurden für 1917 und 1918 festgesetzt: für Niederösterreich 34,778.000 K, für Oberösterreich 6,204.000 K, für Salzburg 2,456.000 K, für Steiermark 7,546.000 K, für Kärnten 2,383.000 K, für Tirol 3,445.000 K und für Vorarlberg 676.000 K. (Staatskanzler Dr. Renner: Das ist überall um etwa 5 Prozent mehr als meine Ansätze. — Sektionschef Gottlieb-Billroth: Die Beträge sind nach der Bevölkerung reduziert.)
Das ist das Gesetz, welches die Provisorische Nationalversammlung im Februar 1919 über Antrag Fink beschlossen hat, und dieser Betrag ist bei uns in Oberösterreich in das Präliminare eingestellt und für die Jahre 1917 und 1918 auch ausbezahlt worden. Im § 2 des Gesetzes heißt es, daß der Staatssekretär für Finanzen ermächtigt ist, den Ländern im Jahre 1919 bis zur Neuregelung der Überweisungen Vorschüsse bis zur angeführten Höhe anzuweisen. (Staatskanzler Dr. Renner: Also das Simplum haben Sie auf jeden Fall.) Das haben wir nicht. Wir mußten um die Beträge wiederholt ansuchen und haben schließlich nach langem Betteln die Hälfte bekommen, obwohl schon wieder drei weitere Monate verflossen sind. Die betreffenden Beträge haben wir noch nicht bekommen. (Sektionschef Gottlieb-Billroth: Die werden flüssig gemacht werden.) Wir haben sie aber noch nicht. (Sektionschef Gottlieb-Billroth: Sie haben die zweite Hälfte noch nicht bekommen.) In dem Gesetze heißt es: „monatliche Teilbeträge“. Wir haben bis jetzt nichts bemerkt von dem, auf was wir gesetzlichen Anspruch haben. Es ist sehr schwer, jetzt diese ganzen Finanzfragen hier noch mit einer entsprechenden geistigen Spannkraft zu behandeln, um so mehr, als ja auch die ganzen Verfassungsfragen mit hineinspielen. Ich werde mich daher ganz kurz fassen, nur die wichtigsten Punkte hervorheben und gleich beim letzten Vorschlage des Herren Staatskanzlers beginnen.
Das Jahr 1919 ist nun nahezu verflossen. Wir haben schlecht und recht gewirtschaftet, wir haben mit einem Worte fortgewurstelt und werden in das Jahr 1920 mit einem weiteren Defizit eintreten. Ich glaube, wenn uns beispielsweise das Zweifache von dem, was in dem Gesetz für das Jahr 1919 steht, von der Regierung bewilligt würde, so würde uns das in den Stand 53setzen, uns mit Ach und Krach in das Jahr 1920 hinüberzuretten. (Staatskanzler Dr. Renner: Dann hätten wir Zeit, für das Jahr 1920 organisch Vorsorge zu treffen.) Wir in Oberösterreich sind unter gewissen Voraussetzungen in der Lage, das zu tun, weil wir im vorigen Jahre Landeskassenscheine ausgegeben haben, die sehr in Anspruch genommen worden sind. Das Publikum nimmt sie so gerne an, daß sie jetzt thesauriert, in Strümpfen angesammelt und mit Agio gehandelt werden. Wir haben für 19,5 Millionen Kronen solche Kassenscheine ausgegeben. An dem Tage, an dem wir die Kassenscheine einlösen, müssen wir 19.5 Millionen Kronen bei der Ausgabestelle verfügbar haben. Das Staatsamt für Finanzen hat uns gesagt, wir sollen gegenwärtig für die Bedeckung und Unterlage sorgen. Ich habe darauf geantwortet, daß wir beim Landesfonds allein über 26 Millionen Kriegsanleihe und 2 Millionen Staatsschulden haben. Das sind 28 Millionen, und wenn wir die Kriegsanleihe bloß mit 75 Prozent einschätzen, so sind diese 19,5 Millionen Kronen an Kassenscheinen dadurch gedeckt, unter der Voraussetzung, daß diese Papiere überhaupt noch etwas wert sind. Nun haben wir, um über die Schwierigkeiten hinauszukommen, einen Einlösungstermin für diese Kassenscheine verlangt, und zwar bis zum 31. März 1920. Gegenwärtig beträgt das Konto, das das Land Oberösterreich zur Einlösung der Kassenscheine hat, nicht ganz 900.000 K. Das Staatsamt der Finanzen verlangt die Einlösung bis zum 31. Dezember d. J. Ich bitte den betreffenden Referenten aus dem Staatsamt für Finanzen, mir zu sagen, woher wir die weiteren 18 Millionen bekommen sollen, ohne sie zu stehlen. (Staatskanzler Dr. Renner: Das würde aber gehen ungefähr mit dem Dreifachen des Betrages.) Es würde die Sache schon bedeutend erleichtert werden, wenn das Staatsamt unserem Einlösungstermine zustimmen würde. Die Herren in Wien wundern sich, warum wir so wenig Vertrauen haben und in ihnen immer adversarii und nicht amici sehen. Was kann das Staatsamt für Gründe haben, daß es uns hindert, diese Kassenscheine erst mit 31. März 1920 einzulösen, welchen Termin wir beschlossen und kundgemacht haben? Das Staatsamt hat auf unser wiederholtes Ersuchen erklärt, die Kassenscheine müßten bis zum 31. Dezember 1919 eingelöst werden. Das kann doch gleich sein, einlösen können wir sie meinetwegen am jüngsten Tage, das Mißliche aber ist, daß die Staatsämter, das Verkehrsamt, das Post-, Eisenbahn- und Telegraphenamt die Kassenscheine vom 31. Dezember 1919 bis zum 31. März 1920 nicht mehr in Zahlung nehmen. Bis zum 31. Dezember d. J. können wir in Oberösterreich diese Summe absolut nicht bereitstellen. Ich glaube aber, erklären zu können, wenn diesem unserem Verlangen zugestimmt wird und wenn wir weiters in bezug auf die Überweisungen das Duplum erhalten, daß wir in Oberösterreich auskommen könnten.
Und nun noch einige wenige Bemerkungen zu den einzelnen Ausführungen des Herrn Staatskanzlers. Ich muß mich dagegen verwahren, daß das Land Oberösterreich von Staats wegen ausgehalten wurde. Das stimmt nicht. Das Maximum der Überweisungen betrug nach dem Gesetze vom Jahre 1919 6,204.000 K; früher war es weniger. In diesen sechs Millionen steckt aber eine Landesabgabe drinnen, bei der wir schon selbst den Mut aufgebracht haben, sie zu beschließen. Ich erlaube mir, dem Herrn Staatskanzler mitzuteilen, daß wir im Jahre 1910 diese Erhöhung in der Landesbierauflage um 2 K gegen die Obstruktion durchgesetzt haben. Und wenn wir in der Zeit von 1913 bis 1918 die Landesumlagen nicht erhöht haben, so geschah dies nur deswegen… (Staatskanzler Dr. Renner: Einmal haben Sie sie in dieser Zeit erhöht!) Ja. (Staatskanzler Dr. Renner: Es gibt aber Länder, die sie gar nicht erhöht haben.) Wir haben sie aber im Jahre 1910 so erhöht, daß die Opposition damals behauptet hat, wir sorgten für eine Überdeckung, es sei eine solche Erhöhung gar nicht notwendig. Wir haben die Landesumlagen und die Biersteuer erhöht, konnten aber die Bierumlage nicht auf ein vernünftiges Ausmaß bringen, weil die Regierung die anderen Länder immer anders behandelt hat. Ich betone ausdrücklich, in diesen sechs Millionen Kronen, die wir gegenwärtig als Überweisungen vom Staate erhalten, stecken nahezu vier Millionen Kronen an eigenen Landesabgaben drinnen. Es betragen also die Überweisungen, die Oberösterreich bekommt, in Wirklichkeit bloß zwei Millionen Kronen. Was steht dem gegenüber an eigenen Einnahmen? Der Erfolg vom Jahre 1918 ist leider noch nicht richtiggestellt, liegt noch nicht vollkommen vor, ich habe nur den Erfolg vom Jahre 1917. Die Gesamteinnahmen des Landes Oberösterreich betrugen damals 5,800.000 K, also nahezu sechs Millionen Kronen; davon sind bar zwei Millionen Kronen staatliche Überweisungen. Da muß man sich doch ernstlich dagegen verwahren, wenn gesagt wird, ein solches Land werde vom Staate ausgehalten.
Ich weiß es nicht, ich glaube aber, es würde das Land Oberösterreich eher in der Lage sein, sich aus eigener Kraft zu sanieren, wenn man uns alle Einnahmsquellen und allen staatlichen Besitz zur Verfügung stellen würde. Ich erlaube mir, den Herren folgenden Vorschlag zum Nachdenken zu unterbreiten: Wir stellen einen vernünftigen Schlüssel auf, der kombiniert sein müßte nach Bevölkerung, Flächeninhalt und nach dem Gesichtspunkte der Gesamtsteuerleistung, also einen nach drei bis vier verschiedenen Einheiten zusammengesetzten Schlüssel, und verteilen nach diesem die gesamten Schulden, von denen wir den aliquoten Teil übernehmen würden. Dafür wäre und der staatliche Besitz im Lande und vollkommen freie Hand zu lassen. Ich glaube, daß wir auf diese Weise trotz den furchtbaren Ziffern, die im Anfang herauskommen würden, doch noch eher auf einen grünen Zweig kommen würden als bei der gegenwärtigen Wirtschaft.
Denn es ist ja ungeheuer schwierig, jetzt bei den Überweisungen zu vermeiden, daß wir uns gegenseitig hinauflizitieren. Ich habe diese Dinge im Abgeordnetenhause lange genug mitgemacht. Einen Schlüssel zu finden, ist ungeheuer schwer und dann müssen wir uns zum Schluß noch nachsagen lassen, daß das Land sich vom Staat aushalten läßt, wenn in nahezu 18 Millionen 2 Millionen staatlicher Überweisungen stecken. Man wird einwenden, das Projekt sei undurchführbar. Ich gebe zu, daß sehr eingehende Studien notwendig wären, aber wenn man 54die Lasten und den Besitz nach einem halbwegs gerechten Schlüssel auf die Länder verteilen würde, so könnten wir wenigstens wieder anfangen, wenn wir auch Bettler sind. Aber die furchtbare Ungewißheit, in der wir leben, zwingt uns immer wieder, alles auf die lange Bank zu schieben. Wir haben einstimmig beschlossen, die Voranschläge für 1919 und 1920 — der letztere liegt erst im Bürstenabzug vor — unter einem zu behandeln, die Behandlung aber so lange aufzuschieben, bis wir einigermaßen wissen, wie die finanzielle Auseinandersetzung zwischen Staat und Land aussehen wird. Wir wissen ja nicht, welche neuen Einnahmsquellen wir uns verschaffen sollen, und wenn wir sie uns verschaffen, so wollen wir ja nicht allein uns, sondern auch der Allgemeinheit zu Hilfe kommen. Es war einmal die Rede von einer allgemeinen staatlichen Transportsteuer, durch die das Holz erfaßt wird. (Staatskanzler Dr. Renner: Das könnte man in Erwägung zichen!) Wenn diese Steuer den Ländern überwiesen würde, so wäre das vielleicht ein gangbarer Weg. Ich bin nicht ermächtigt, etwas darüber zu sagen, aber wir halten den Streit zwischen Staat und Land nicht aus, wir kommen beide nicht zur Ruhe und zur Ordnung. Seien Sie überzeugt, meine Herren, daß die Ordnung in Deutschösterreich sich nicht von Wien, sondern nur von den Ländern aus machen läßt.
Staatskanzler Dr. Renner:Würde also das Land Oberösterreich für das Jahr 1919 mit dem dreifachen Überweisungsbetrag sein Auslangen finden und die Kassenscheine einlösen können?
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schlegel:Da wir noch auf drei Millionen nach dem Gesetz von 1919 Anspruch haben, wären es im ganzen noch 15 Millionen Kronen. Die Kassenscheine könnten wir nicht vollständig einlösen.
Staatskanzler Dr. Renner:Reden wir jetzt also auf der Basis des Dreifachen: das Einfache aus dem Gesetz plus dem Zweifachen auf Grund eines noch zu schaffenden neuen Gesetzes. Es kann ja der Zustand nicht fortdauern, daß ohne Maß und Ziel Vorschüsse ohne gesetzliche Grundlage gegeben werden. Ich bitte die Vertreter der Länder, sich über den Vorschlag zu äußern: das Einfache aus dem Gesetz mit Einschluß der geleisteten Vorschüsse, dazu das Zweifache.
Landeshauptmann-Stellvertreter Ott:Ich halte diesen Vorschlag für einen gangbaren Weg, nur müssen zuerst zwei Fragen besprochen werden, damit wir klar sehen, ob wir das finanzielle Auslangen finden. Viel hängt davon ab, ob dann auch diejenigen Einnahmsquellen, die die Länder jetzt durch die Holzabgabe haben, bis Dezember weiter bestehen oder aufhören müssen. Wir haben in Salzburg rund 600.000 K eingenommen und haben damit auch gerechnet. Es wird sich jetzt darum handeln, ob diese Steuer bis 31. Dezember bleiben kann. Die zweite Frage ist die, ob die Teuerungsbeiträge oder Übergangsbeiträge für die Lehrerschaft von den Ländern allein zu bestreiten sind oder ob hier noch separate Überweisungen erfolgen.
Staatskanzler Dr. Renner:Bei Salzburg macht das Dreifache ungefähr 7 Millionen Kronen aus. Was trägt die Holzabgabe mutmaßlich bis 31. Dezember zusammen mit dem, was schon eingenommen wurde?
Landeshauptmann-Stellvertreter Ott:Wir haben im Budget einen Betrag von 3 Millionen Kronen für das ganze Jahr veranschlagt, aber nach den bisherigen Erfahrungen haben wir 2 ½ Millionen Kronen sicher zu erwarten.
Staatskanzler Dr. Renner:Dann werden Sie noch ungefähr 4 Millionen Kronen dazu brauchen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Ott:Da würden wir mindestens um 1 ½ Millionen Kronen zurückbleiben.
Staatskanzler Dr. Renner:Das könnten Sie sich eventuell im Kreditwege beschaffen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Ott:Eine zweite Landesabgabe besteht in der Ausfuhr von Pferden. Da haben wir in sieben Wochen rund 700.000 K eingenommen.
Staatskanzler Dr. Renner:Sie würden also den größten Teil der Überweisungen durch diese Selbsthilfe schon vorweg aufgewendet haben. Wenn die heutige Besprechung etwa schon im Juni stattgefunden hätte, dann wären die Länder vor vielem bewahrt geblieben. Das Kabinett muß unbedingt in, der allernächsten Zeit eine Vorlage wegen dieser Angelegenheit der Nationalversammlung unterbreiten und die Länder müssen auch wissen, was sie in ihre Voranschläge einsetzen sollen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Ott:Die nächste Frage ist die der Übergangsbeiträge für die Lehrerschaft. Die würden bei uns für das halbe Jahr rund 700.000 K betragen.
Staatskanzler Dr. Renner:Wir werden sehen, wie sich das bei den anderen Ländern verhält.
55 Landeshauptmann-Stellvertreter Mayer:Ich will nur einen einzigen Punkt herausgreifen, der auch vom Herrn Staatskanzler berührt wurde. Ich meine die zukünftigen Mittel, mit denen das Land wirtschaften soll. Über die Art und Weise der Zuschüsse zu sprechen, bin ich heute nicht in der Lage, ich glaube, auch unser Finanzreferent wird es kaum sein, weil wir vor unfertigen Tatsachen stehen; wir haben ja noch die Bezüge der Lehrer und Beamten zu regeln, was bei uns eine kolossale Summe erforderlich macht. Der Herr Staatskanzler hat gesagt, daß in Hinkunft die Regelung der Finanzen der Länder in der Weise erfolgen soll, daß die Überweisungen entfallen und daß den Ländern die Realsteuern gegen Verzicht auf gewisse Auflagen wie: Branntweinsteuer usw. überwiesen werden. Wir bäuerlichen Landgemeindevertreter stehen auf dem Standpunkt, daß man über die Umlagepflicht für die Einkommensteuer nicht hinwegkommen kann. So werden wir weder uns nützen und uns die nötigen Mittel verschaffen können, noch werden wir imstande sein, bei der Behandlung jener Personen, die wir zum Landeshaushalte beiziehen wollen, den nötigen Ausgleich herbeizuführen.
Es geht nicht an, daß ganze Bevölkerungsschichten weder zu den Landes- noch auch zu den Bezirkzumlagen einen Heller beisteuern; das ist in Hinkunft ganz unmöglich. Ich will nur eines herausgreifen: Nicht einmal zur Armenpflege zahlen unsere Einkommensteuerpflichtigen einen Heller, sie benutzen zwar alle unsere Einrichtungen, beim Zahlen aber sind die übrigen Schichten der Bevölkerung allein da. Das ist nicht haltbar. Was geschieht mit den Gemeinden; die im Laufe des Krieges auf der Umlagenbasis, die man nun den Ländern nehmen will, ungeheure Auslagen machen mußten und nun gezwungen sind, ihren ganzen Haushalt neu aufzubauen?
Ich möchte heute schon den Herrn Staatskanzler bitten, seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß die Umlagepflicht für die Einkommensteuer in Hinkunft eingeführt werde. (Staatskanzler Dr. Renner: Aus der Personaleinkommensteuer werden ja die Mehrerträgnisse über das bestimmte Maß hinaus den Ländern überwiesen!) Das ist etwas ganz anderes als die Umlagepflicht. Damit ist noch immer nicht gesagt, daß zu den Bezirks- und anderen Umlagen die Einkommensteuerpflichtigen, die alles das im ausreichenden Maß mitbenutzen, herangezogen werden. Sie haben die gleichen politischen Rechte, daher müssen sie auch ganz die gleichen Pflichten nicht nur dem Lande und bei uns in Niederösterreich der Stadt Wien gegenüber, sondern auch gegenüber den Bezirken und Gemeinden erfüllen. Diese Beruhigung müssen Sie den anderen mit Lasten so stark bedachten Steuerträgern schaffen.
Landeshauptmann Dr. Lemisch:Ich hatte geglaubt, zur Länderkonferenz zu kommen, indessen gibt es heute nur Differenzen. Es wurde uns gesagt, die Länder werden in Hinkunft nur mehr vom Staate dotiert. Da müssen sie doch wissen, ob sie dotiert werden können, sie müssen wissen, wie es mit den Staatsfinanzen steht, ob am Ende noch Geld vorhanden sein wird, daß auch die Länder ihre Zahlungen werden leisten können. Wir müssen eine Beruhigung für uns selbst haben, wir müssen wissen, wie wir ungefähr stehen, sonst werden diese heute ausgebrochenen Differenzen Formen annehmen, die für Wien nicht angenehm sind und für uns noch unangenehmer.
Es wird uns immer der Vorwurf gemacht, daß die Länder dem Staate manches vorenthalten. Auch der Staat darf den Ländern gegenüber nicht so geheimnisvoll vorgehen, wie es heute geschehen ist. Der Staatskanzler war solange in Paris und hat daher die Schmerzen der Länder nicht mitfühlen können. Wir mußten bei leeren Kassen Vorschüsse für den Staat geben, denn wir haben die Anschaffungs- und Teuerungsbeiträge für die Lehrer in Form von Vorschüssen auszahlen müssen, wir mußten uns also in irgendeiner Weise helfen. Und da sind wir zur Holztaxe gekommen. Der Herr Staatskanzler möge versichert sein, daß das Staatsamt für Finanzen das Geld, das sich die Länder verschafft haben, niemals bekommen hätte. Auf diese Art haben die Länder Taxen, Geld und Lebensmittel bekommen, sie haben damit einen großen Schmerz der Staatsregierung abgenommen und sich selbst geholfen, während sie sonst vom Staate hätten Hilfe bekommen müssen. Wenn der Herr Staatskanzler sagt, die Länder würden sich vielleicht mit Anleihen behelfen müssen, so ist dem entgegenzuhalten, daß wir heute nicht wissen, wo wir die Anleihen herbekommen sollen; wir sind vollkommen im Dunkeln.
Ich glaube, daß wir in unserem Lande mit dem Dreifachen des Überweisungsbetrages wahrscheinlich gedeckt wären, natürlich müßte das noch genau gerechnet werden.
Staatskanzler Dr. Renner:Wie steht es aber mit den weggefallenen Gebieten? Dadurch werden ja die Verwaltungskosten mutmaßlich verschoben.
Landeshauptmann Dr. Lemisch:Dadurch stellen sich die Verwaltungskosten bei uns sogar höher als bisher.
Staatskanzler Dr. Renner:Die weggefallenen Gebiete werden nicht gerechnet. Bei Tirol ist das etwas anderes.
Landeshauptmann Dr. Lemisch:In Tirol sind die Leute im Lande geblieben. Bei uns aber steht die Sache anders, da mußten die Leute fliehen und die Kosten stellen sich bedeutend höher.
Staatskanzler Dr. Renner:Ich sehe schon im allgemeinen, daß wir in die Vorlage, die dem Parlament unterbreitet werden soll, etwa das Dreifache des Überweisungsbetrages als etwas, was im Durchschnitt entspricht, aufnehmen könnten. (Landeshauptmann Dr. Lemisch: Für die nächste Not. Aber für später hinaus genügt das nicht.) Es handelt sich um die Zeit bis zum 31. Dezember 1919. Unmittelbar nachdem das beendet ist, müssen wir wieder zusammenkommen und beraten, wie wir es für das Jahr 1920 machen sollen. Ich möchte heute nur das richtige Maß erkennen, in dem diese Verfügung jetzt zu treffen ist.
Landesrat Müller:Wenn irgendein Land während des Krieges in Mitleidenschaft gezogen worden ist, so ist es zweifellos das Land Niederösterreich. Sehr oft während dieser Zeit haben unsere Kassenbestände nur 2000 bis 3000 K betragen und wir waren häufig in hellster Verzweiflung darüber, was wir tun sollen. Sie dürfen nicht übersehen, daß es bei uns Einrichtungen gibt, die andere Länder nicht haben. Wir haben ausgebaute Wohlfahrtsinstitutionen, Spitäler, Irrenhäufer usw., die allein für das Jahr 1919 einen Betrag von ungejähr 60 Millionen Kronen erfordern. Da der Voranschlag von 1919 ein Erfordernis von 180 Millionen Kronen aufweist, so macht dieser Betrag allein schon ein Drittel dieser Post aus. Dazu kommt noch, daß wir dem Staat für seine Spitäler einen Zuschuß von 10.5 Millionen Kronen gewährt und aus eigenem gedeckt haben, so daß wir in Summa über 70 Millionen Kronen nur für Wohlfahrtsinstitute, für die Armen- und Krankenpflege ausgegeben haben.
Außerdem haben wir bekanntlich ein sehr ausgeprägtes Mittelschulwesen und die Volksschulen, die gleichfalls etwa 24 Millionen oder 14 Prozent erfordern. Die Gehaltsregulierung der Lehrer allein wird aber 48 Millionen betragen oder es wird alles zusammengenommen 26 bis 27 Prozent, des Haushaltes von Niederösterreich ausmachen. Von einer dreifachen Dotation kann daher bei uns nicht die Rede sein. Im Jahre 1919 schließen wir mit einem Voranschlage ab, den wir außerordentlich gedrosselt haben. Wir haben die Vorstände aller Departements zusammenberufen und beauftragt, in dieser Zeit nur das Allernotwendigste zu berücksichtigen; trotzdem beträgt der Voranschlag 180 Millionen Kronen gegenüber einer Bedeckung von 119 Millionen, so daß sich ein Defizit von 60 Millionen ergibt. Außerdem haben wir aber 22 Millionen durch Darlehen aufnehmen müssen, um das Laufende decken zu können. Der Staat müßte uns zumindest das Neunfache dessen zuweisen, was wir jetzt haben, damit wir nur einigermaßen den Abgang decken können. Von den hier genannten 34 Millionen Kronen bekommt mehr als zwei Drittel die Stadt Wien, die ja außerdem mit 400 Millionen Kronen Defizit abgeschlossen hat, so daß dem Lande Niederösterreich nur 12 ½ Millionen Kronen übrig bleiben. Wollen wir deshalb auch noch die Lehrer- und Beamtengehälter berücksichtigen, so ist ein Mindestbetrag von 120 Millionen notwendig, also das Neunfache von 12 ½ Millionen noch kaum genügend, um das Auslangen zu finden. Wenn man auch auf die Einhebung von Zuschlägen zur Einkommensteuer verzichten muß, so wissen wir keine Quelle zur Deckung dieses ungeheuren Defizits.
Wir sind bis 1918 so ziemlich mit unseren Einnahmen ausgekommen, außerdem sind Jahr für Jahr die Steuern erhöht worden und dieses Jahr ist der Landesrat übereingekommen, fast alle Steuern um 100 Prozent zu erhöhen, so daß wir beinahe an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt sind und kaum mehr eine Steigerungsmöglichkeit haben. Wir haben außerdem im Laufe des Jahres noch eine Reihe von Lokalsteuern eingeführt und es gibt nichts von der Wiege bis zum Grabe, das wir nicht mit Steuern belegt haben. Trozdem ist das Auslangen nicht zu finden und ich bemerke, daß wir außer den 22 Millionen im Budget 1919 auch noch ein Darlehen von 15 Millionen Kronen aufgenommen haben. Ich muß daher namens des Landesrates von Niederösterreich erklären, daß für das Jahr 1919, wenn wir nicht total untergehen sollen, der neunfache Betrag ein sehr niedriger ist, den wir vom Staate fordern müssen. Würde uns aber der Staat das Mittelschul- und auch das Volksschulwesen abnehmen, so würde sich natürlich die Dotation um den entsprechenden Betrag verringern. Der Staat muß aber zu gleicher Zeit auch für die Lehrergehaltsregulierung Vorsorge treffen, weil wir aus Eigenem dazu nicht in der Lage sind. Bei uns kann also der dreifache Schlüssel nicht angewendet werden, weder nach der Bevölkerungszahl noch nach der Steuerkraft, sondern wir müßten mindestens das Neunfache anfordern.
Staatskanzler Dr. Renner:Es ist niemand mehr zum Worte vorgemerkt. Wir müssen uns klar werden, in welchem Stadium der Verhandlungen wir uns befinden. Es soll jetzt eine Vorlage an das Parlament ausgearbeitet werden, welche für die drei letzten Monate vorsorgt.
Ich glaube nach dem Ergebnisse der Debatte, daß wir, um allen Wünschen gerecht zu werden, so vorgehen müssen, daß im allgemeinen das Triplum vorgesehen und außerdem eine spezielle Vorsorge für Niederösterreich und Wien getroffen wird, über welche noch besondere Vereinbarungen mit dem Lande Niederösterreich und der Stadt Wien erfolgen werden. Die Finanzverwaltung wird inzwischen Vorschüsse geben können, und zwar über die Beträge hinaus, die nach dem Fink’schen Gesetz zu leisten sind, bis zum Ausmaße des Triplum. Ich werde dahin wirken, daß zu der Beratung der Vorlage im Finanzausschusse des Parlaments die Vertreter der Länder und der Stadt Wien berufen werden, um neuerdings zur Vorlage Stellung zu nehmen. Natürlich darf dadurch die Sache nicht verzögert werden, denn nach meinem Gefühl hätte die Vorlage eigentlich um die Mitte des Jahres fertig sein sollen. (Landesrat Prisching: Sollen wir also gar keine neuen Steuerquellen suchen?) Vorläufig können die Länder in die Voranschläge, wie ich glaube, schon das Dreifache einstellen. Damit ist diese Frage zunächst geregelt, soweit sie hier geregelt werden kann.
Nun möchte ich noch folgendes bemerken: Der Staat beteiligt sich überdies an der Teuerungszulagen an die Lehrpersonen. Die Anschaffungsbeiträge bezahlt er ganz. Die Länder sollen nun aber doch den sogenannten Übergangsbeitrag leisten. Welchen Teil des Übergangsbeitrages soll nun der Staat übernehmen. Vielleicht wird es genügen, wenn er sich mit der Hälfte beteiligt. Damit kein Zweifel besteht, bemerke ich noch, daß der Anteil an den Teuerungs-zulagen, die Anschaffungsbeiträge und die Hälfte des Übergangsbeitrages über die Überweisungen noch hinausgehen. Wenn wir also eine solche Regelung vorsehen, so wird das, wie ich glaube, für die nächste Zeit genug sein. Ich mache aber aufmerksam, daß die Staatsverwaltung mit den Ländern unverzüglich wird zusammentreten müssen, um den Finanzplan für das Jahr 1920 zu besprechen.
Und nun bitte ich, meine Anregung zu verwirklichen und womöglich schon bei der nächsten Sitzung der Länderkonferenz ein Komitee einzusetzen, das sich über die Gehaltssätze, das Gehaltsschema usw. untereinander verständigt und mit der Staatsregierung Fühlung hält.
Landeshauptmann-Stellvertreter Preußler:Ich möchte den Herrn Staatskanzler darauf aufmerksam machen, daß die ganze Konferenz unter dem Eindrucke steht, daß die Erörterung über die Lebensmittelfragen noch nicht zu Ende geführt ist, so lange wir nicht Klarheit darüber haben, wie es in Hinkunft mit der Aufnahme einer Valutaanleihe und mit der Verbesserung unseres Geldes steht.
Wir stehen, das ist sicher, vor der Gefahr, daß die Krone in vier Wochen vielleicht nur mehr 2 h wert ist, was dann? Dann wird die Kaufkraft der Länder und des Staates derart geschwächt sein, daß wir überhaupt vor der Unmöglichkeit stehen, die Ernährungsfrage zu lösen. Deshalb möchten die Länder etwas darüber hören, wie man diese Frage zu lösen gedenkt.
Staatskanzler Dr. Renner:Diese Angelegenheit ist eine Reichsfrage, eine Frage des künftigen staatlichen Finanzplanes. Wenn das Haus jetzt zusammentritt, so werden Sie in nicht mehr als zwei bis drei Tagen darüber Ausführliches hören. Sie werden jedoch begreifen, daß in diesem Punkte Mitteilungen nicht gemacht werden können, bevor nicht ein fester Bau des Kabinetts und des zuständigen Ressorts vorliegt. Das Kabinett befindet sich derzeit in statu demissionis. Dabei finden über den Finanzplan zwischen den großen Parteien fortwährend Beratungen statt und es ist schlechterdings unmöglich, in diesem Stadium andere als Privatmeinungen wiederzugeben.
Die Angelegenheit kommt in drei bis vier Tagen in das Parlament, wo sich das neue Kabinett jedenfalls mit einem bestimmten Finanzplan vorstellen muß, und dann werden sie alle Einzelheiten erfahren. Es ist kein Zweifel, daß diese Finanzfrage das Kardinalproblem des ganzen Staates ist.
Wir sind am Ende unserer Tagesordnung angelangt. Sie verzeihen die große Eile, in der alle Angelegenheiten erledigt werden mußten. (Landesrat Prisching: Ich möchte gerne den Herrn Dr. Schumpeter hören. Ich bin dach sehr neugierig, was er uns über seine Finanzpläne zu sagen hat.) Es steht Ihnen frei, Herrn Dr. Schumpeter einzuladen, er wird Ihnen gewiß gerne ausführliche Mitteilungen machen. Nur meine ich, daß das nicht Sache des Kabinetts und der Parteien sein kann, solange keine Beschlüsse darüber gefaßt sind. In solchen Dingen kann doch ex offo und offiziell erst Mitteilung gemacht werden, wenn sie beschlossene Sache sind.
Ich bitte nun meine Entschuldigung entgegenzunehmen, daß wir so in Eile handeln und die ganze Konferenz nicht zur entsprechenden Ruhe gekommen ist. In Wahrheit sind die Dinge etwas überstürzt an uns herangekommen. Wir werden aber in der kürzesten Zeit — ich glaube in etwa 14 Tagen — wieder eine Länderkonferenz haben, und zwar vielleicht im Zusammenhange mit der Vorlage, betreffend die Dotation der Landesfinanzen. Da werden die Herren Vertreter der Länder und die betreffenden Finanzreferenten in den Finanzausschuß berufen werden, um bei den Verhandlungen ihr Urteil abzugeben.
Ich bitte also die Herren Vertreter der Länder, alle Materialien, die auf die Landesfinanzen Bezug haben, zu sammeln und so rasch als möglich der Staatsregierung zur Verfügung zu stellen, vor allem anderen den Voranschlag für 1919, soweit er ausgearbeitet ist. Jetzt können Sie ihn ausarbeiten, indem Sie das Dreifache einsetzen. Weiters den Rechnungsabschluß für 1918 sowie Nachweisungen über die Zuschläge, die in den letzten zehn Jahren erhoben worden sind, und was sonst in den von mir berührten Fragen von Wichtigkeit ist. Dann bitte ich auch die Länder, die besondere Auflagen beschlossen haben, diese Beschlüsse und den Voranschlag dieser Auflagen uns einzusenden. Ich meine, daß es möglich sein wird, diese Auflagen bis zum 31. Dezember 1919 fortzuführen, aber es wird nicht gut sein, diese Maßznahmen über den 1. Jänner 1920 hinaus zu verlängern.
Was die Lehrergehaltsregulierung betrifft, so haben sich die Herren mit den Lehrern selbst ausgesprochen. Wir müssen damit rechnen, daß der Personalaufwand überall wächst, und solange es uns nicht gelingt, die Währung zu stabilisieren, solange wird all unser Bemühen, in diesen Dingen feste Verhältnisse zu schaffen, vergeblich sein.
Damit danke ich allen erschienenen Herren und erkläre die Länderkonferenz für geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 6 Uhr 15 Minuten abends.)
Staatsdruckerei. 1128119