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Protokoll Zwischenamtliche Sitzung 31. Oktober 1919

Staatsamt für Justiz

31. Oktober 1919

Sitzungsprotokoll (Manuskript bestehend aus Handschrift und Typoskript )

AVA, JM allg., I-VI-1, Kt 1816

maschinell erfasst

Protokoll Zwischenamtliche Sitzung 31. Oktober 1919

Das Original befindet sich im Eigentum des Österreichischen Staatsarchivs unter der ÖStA-Signatur „AVA, JM allg., I-VI-1, Kt 1816“. Die Verwendung des Digitalisats durch Dritte bedarf einer schriftlichen Bewilligung des ÖStA entsprechend der geltenden Benutzungsordnung.

O.

STAArSRB wlen,am 24. Oktober 1919. I 3238/ + st. R./ An 12 alle Staatsämter, Präeidium der statietiechen Zentralkommission, Präeidium des Staatsrechnungshofes. Bei der an 11. d.M. in der Staatskanzlei abgehaltenen zwiechenstaatsamtlichen Besprechung hat der Herr staatskanzler die Staatekanzlei beauftragt, für die Heretellung der Verbindung mit den in den einzelnen Staatsämtem, beim staatsrechnungehofe und der statistiechen Zentralkommiesion für die Vorarbeiten zum Entwurfe einer Veterreichischen Bundesver faseung bestellten Referenten Sorge zu tragen. Die Staatskanzlei beehrt sich daher das Staatsamt zu ereuchen, die für den obigen Zweck besteilten Funktionre zu einer am 31. Oktober d.J. um 10 Ihr Vormittag im Sitzungesaale des Verfaseungegeetzgebungedienstes (I. Herrengasee 9, I. Stock) stattfindenden kurzen Auesprache zu enteenden. Im Auftrage, prensch Ammelden 10. An dieser Besprechung, die nue den äußeren vorgang für Herstellung des Einvernehmes | zwischen den einzelnen StG-Vertretern festsetzen soll, wid in Vrhinderung des für Freitag. 31/j) ist Dienstreise nach ständigen Vertreters d. Jo (M R Mermann) Oertstetten (Punchenselth) in Aussicht genommen die Aese ist dringlich "kann auf deswegen SR & Bernhact teitnehmen. zuvier vertoben werden weil dek. Junaerch bereits für diese tac dnbestellt ist In der Staatskanzlei ändelt es sich offenter um eine Oos vorbereitende Sitzung. Einelegen! 11019 Pet. 99970 Deutschöftert. Staxtsamt für Zult Mare Bunder 3/1 ungel. am 27. OKT. 1919 Herman Z. ZL2UL Blg. Verfarun 1 465 Berucht dät über die Sitzrich vom 31 19. zur Verhandlung stand die Frage, auf welche Weise gesichert werden. Anmelden 10. könne, daß die einzelnen StR. bei Beantrortp. des Seheinach Sazl. 20478/9) möglichst nach einheitlichen Grundsätzen vorgehen. e der Vertreter der Staatskl., S. R Frölich ersuchte zur Scblussitzg, die in jedem Sta. über die Ausfüllung des Scheias angeordnet werde, einen Vertreter der Staatskzlei zuzuziehen. turo Einsicht S. Ch. Davy fragte, ob das Scheia selbst noch der Diskussion unterliege oder ob die darin aufgstellten Grundsätze Cinstas. B Verwallung) Herrn SChof Mager bereits als bindend u. unabänderlich anzusehen sind. Ersterenfall Aaprig würde er zb. anwegen, die Kreise als organe des Bundet zu gestalten. von anderer Seite wurde betret, daß bei Auffüllg. des Fragebogen Mir der Ungewißheit störe, ob die opkehptschften bestehen bleiben oder aufgeu. dp lashen werden. fest wenn man den geplanten Aufbau des Verwaltesappaeates kenne, könne man sich entscheiden, welche Angelegenheiten man den Ländem abgeben könne. Sei die Ingerenz des Bundesgewalt auf die Länder grösse, könne man mehr abgeben, andenfalls müsse man zurückhaltender sein. Prof. Kelsen führte aus, der Verfassungsentwurf müsse zunächst unterZugrundelegung des heutigen Verwaltungsapparatih ausgearbeitet werden. Es sei geplant, diesen Verwaltungsapperat im grosen ganzen aufrechtzurhalten; insbes. sollen die Byfpschft. mit ihrer heutigen Zustundigkeit bleiben, aber zielleicht demokiatisiet werden. Die Landesregierungen werden eine doppelte Wirksamkeit enthalten a) überlangenen Wirkungsbrach - Bundesangelegenheiten - grundsätzl. Rechtszug an die Bundetreg. b) halbständiger Landes" LReg. letzte Jaht, jedoch Anfecht. vor Land. Verw. Es sei geplant, die Heuppen a) u. b) sogar verschiedenen Hhofs zu unterstellen. Pro domo: Rückkehr zum Alten: Statthalter, Landeshauptmann), ferme werde angestrebt, der Bundesgewalt, dadurch auch bei den Angelegenheiten b) einen Einfluß zu sichen, daß etwa beim Landesverwaltungsgericht ein eige ner Bundetanwalt zur Wahrung der Bundetinteethen bestellt wird u. ein Rechtszug vom Landes verw. Gricht zum Bundesverweltgsgericht offen steht. Die Beanten der Land. Reg. werden aber sonht in bei den Tätigkeitszreigen sellst. u. übertragene) Landesbeante sein. die Versammlung einigt sich lahin, daß nach Art der Ausführungen des Prof. Kelsen zunächst Grundzüge über den Verwaltungsapparat u. allg. Leitsätze über die Beantwortung des Scheinaf ausgearbeitet werden. Die Ausarbeitgwird von dem Vertretern der StA Su. u. Fin, sowie Staatsk. besorgt u. im Vertreterkonnten Sanntag S. II. 4h NM. Stagtsken suchbraten werden. bestehen dur das H. die angedeuteten Schwierigkeiten nicht, da die gesammte fühtigcflage (Gesetzgebl. Verwaltg. u. Rechtsprechg.) Bundesangelegenheit sein soll. Din 4/1 19 Bernharj.