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Protokoll 4. Länderkonferenz

Länderkonferenz

5. bis 7. April 1919

Sitzungsprotokoll (Druck )

AdR, BKA Inneres, Staatskanzlei, Karton 241

Dokument vollständig ediert

Protokoll 4. Länderkonferenz

Das Original befindet sich im Eigentum des Österreichischen Staatsarchivs unter der ÖStA-Signatur „AdR, BKA Inneres, Staatskanzlei, Karton 241“. Die Verwendung des Digitalisats durch Dritte bedarf einer schriftlichen Bewilligung des ÖStA entsprechend der geltenden Benutzungsordnung.

1Vertraulich!

Protokoll über die 4. Länderkonferenz (5., 6. und 7. April 1919)

(Stenogaraphische Aufnahme)

2Anwesend:

  • Vorsitzender: Staatskanzler Dr. Renner.
  • Vorsitzender-Stellvertreter: Vizekanzler Fink.
  • Die Staatssekretäre: Dr. Bratusch, Dr. Deutsch, Hanusch, Dr. Loewenfeld-Ruß, Paul, Dr. Schumpeter, Stöckler und Zerdik.
  • Die Unterstaatssekretäre: Dr. Ellenbogen und Dr. Waiß.
  • als Vertreter der Landesregierungen, und zwar:
    • von Niederösterreich:
      • Landeshauptmann Steiner,
      • Landesamtsdirektor Dr. Castell,
      • Landesamtsdirektor-Stellvertreter: Dr. Kastner,
      • Hofrat Zander,
      • Statthaltereirat Galatti,
      • Baurat Reisner,
      • Baurat Resch;
    • von Oberösterreich:
      • Landesrat Dr. Schlegel,
      • Statthalterei-Vizepräsident Thun;
    • von Salzburg:
      • Landesrat Dr. Etter,
      • Bezirkshauptmann Graßberger,
      • Ingenieur Buchleitner;
    • von Steiermark:
      • Landeshauptmann Dr. Kaan,
      • Wirtschaftsdirektor Dr. Wutte,
      • Statthaltereirat Rainer;
    • von Kärnten:
      • Landeshauptmann Dr. Lemisch,
      • Abgeordneter Dr. Strobl;
    • von Tirol:
      • Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner,
      • Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pusch,
      • Landesrat Falser;
    • von Vorarlberg:
      • Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler;
    • von Deutschböhmen:
      • Landeshauptmann Dr. Lodgman.
  • Zugezogen:
    • vom Staatsamt für Inneres und Unterricht:
      • Sektionschef Wenedikter,
      • Sektionschef Dr. Heinz,
      • Ministerialrat Schedlbauer,
      • Sektionsrat Dr. Lauppert;
    • vom Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft:
      • Sektionschef Dr. Deutsch,
      • Ministerialrat Dr. Alter,
      • Hofrat Schwarz;
    • vom Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten:
      • Sektionschef Riedl,
      • Sektionschef Reich,
      • Hofrat Dr. Thayenthal;
    • vom Staatsamt für Verkehrswesen:
      • Generalpostdirektor Hoheisel,
      • Ministerialrat Dittes.

3(Sitzung vom 5. April 1919. — Beginn um 10 Uhr vormittags.)

Staatskanzler Dr. Renner:

Ich begrüße die Herren Vertreter der Länder inmitten der Vertreter der Staatsregierung auf das freundlichste und erkläre die vierte Länderkonferenz für eröffnet.

Schon aus der Tagesordnung werden die geehrten Herren entnommen haben, daß die Zwecke unserer heutigen Beratung weniger politische als wirtschaftliche sind, zumal ja das Werk der Verfassungs- und Verwaltungsreform erst nach Abschluß der Wahlen in die Landtage und Gemeinden in Angriff genommen werden kann. In der Zwischenzeit beabsichtigt die Staatsregierung ihr Hauptaugenmerk der Sozialisierung zuzuwenden, auf welche sich die vom Staatssekretär Dr. Bauer gestern angekündigten Gesetzentwürfe beziehen.

Was die innere Verwaltung anlangt, sind leider die Hoffnungen, welche die Staatsregierung auf das Ergebnis der früheren Länderkonferenzen gesetzt hat, noch nicht in Erfüllung gegangen. Im Grunde genommen stehen wir noch immer vor einer fortschreitenden Lockerung der staatlichen Verwaltung. Ähnlich wie im Ernährungswesen kann man auch auf dem Gebiete der allgemeinen Verwaltung fast schon von einer „Verdorfung“ sprechen, da sich die Verwaltung nach unten immer mehr verselbständigt und dadurch den einheitlichen großen Zug verliert. Eine solche Entwicklung muß das Gemeinwesen auf das äußerste gefährden. Die Staatsregierung wird im Einvernehmen mit den Landesregierungen alle Maßnahmen treffen müssen, um dieser Entwicklung zu begegnen. Durch die Gesetze über die Staatsregierung und Volksvertretung sind die ersten Vorkehrungen getroffen, welche ein Zusammenwirken der Staatsregierung mit den Landesregierungen sichern. Die republikanische Ordnung ist auch in anderer Hinsicht gesichert worden, indem die monarchistischen Einrichtungen auch in ihren Nebenerscheinungen beseitigt wurden und dadurch das Gemeinwesen vor inneren Beunruhigungen dieser Art bewahrt wird.

Zur allgemeinen politischen Lage möchte ich folgendes bemerken:

Deutschösterreich ist außer durch jene Erschütterungen, die es bei seiner Begründung erfahren hat und die sich insbesondere in der feindlichen Besetzung weiter Gebiete ausdrücken — Gebiete und Volkszahlen, die ein Vielfaches von Elsaß-Lothringen betragen — auch durch die Erschütterungen heimgesucht worden, die sich jetzt unmittelbar an unserer Grenze, in Ungarn, abspielen. Der erste Anprall der Rückwirkungen ist rascher und günstiger abgewehrt worden, als man es im ersten Augenblick hätte erwarten können. Die panikartige Beunruhigung, die von Ungarn ausgeht, ist nicht in dem Grade gerechtfertigt, wie sie auftritt. Unsere Arbeiterschaft hat eine viel zu lange und ernste Erziehung zur positiven Arbeit genossen und zu heiß um die Demokratie gerungen, als daß sie bei dem ersten Anprall der Verführung des sogenannten Kommunismus unterlegen wäre und zu leichtfertig die Demokratie preisgegeben hätte. Die Erschütterung, die durch den Eisenbahnerstreik zutage trat, wurde in relativ kurzer Zeit ausgeglichen, wenn auch nicht ohne empfindliche Opfer der Staatsfinanzen.

Ich hoffe zuversichtlich, daß wir, wenn uns nicht große europäische Umwälzungen mitreißen, dauernd imstande sein werden, die politische Demokratie aufrechtzuerhalten und uns jede Diktatur ersparen, von wem immer sie kommt. Leicht wird diese Aufgabe nicht sein, sie wird insbesondere die Organisationen der Arbeiterschaft und ihre Vertrauensmänner einer harten Belastungsprobe aussetzen. Wir hegen aber die feste Hoffnung, daß wir das demokratische System erhalten und die Arbeiterräte organisch in die Demokratie und in die Verfassung einfügen werden, in einer Form der Berufsvertretung der Arbeiter neben einer solchen der Landwirte und der anderen produzierenden Klassen ohne die Alleinherrschaft des Rätesystems, die die schwersten äußeren und inneren Verwicklungen hervorrufen muß. Vor allem fürchte ich, daß unser Volkskörper zu schwach und krank ist, solche Medizinen zu vertragen. Die Aufrechterhaltung unserer heutigen Staatsform hängt allerdings von äußeren und inneren Voraussetzungen ab. Wir sind nicht in der Lage, noch viele gesamteuropäische Erschütterungen auszuhalten; wenn also das Rätesystem in Deutschland oder in der tschecho-slowakischen Republik durchdränge, wäre es uns schon wesentlich schwerer, standzuhalten. Daß es in Ungarn dazu gekommen ist, konnte uns nicht überraschen. Die Politik der Entente hat in Ungarn besonders unüberlegt und blind zugegriffen und dem Rest des ungarischen Staates Zumutungen gestellt, welche ein verzweifeltes Volk kaum anders beantworten konnte.

Man hat ausgesprochen magyarische Gebiete fremden Staaten zugesprochen, zwar zunächst in der Form der Besetzung, aber doch mit der Andeutung, daß dies die dauernden Grenzen seien, und hat den Rest des magyarischen Gebietes in eine Lage versetzt, in der er absolut nicht leben konnte. Die Verzweiflung über diesen Schritt, die Erkenntnis, daß man so zu leben nicht imstande sein werde, hat in Ungarn den Umsturz hervorgerufen. Die kurzsichtige Politik der Entente — insbesondere kurzsichtig wegen der maßlosen Forderungen der französischen Bourgeoisie und ihrer imperialistischen Nachläufer — kann ganz Europa in den Zustand der Auflösung stürzen.

4Das ungarische Experiment scheint jedoch der Welt auch einen Dienst erwiesen zu haben: Es scheint, daß der Eindruck der Ereignisse in Ungarn auf die Entente so mächtig war, daß man sich zu besinnen beginnt. In unmittelbarer Folge dieser Ereignisse hat Frankreich den Botschafter Allizé nach Wien geschickt, um durch den Augenschein die zweifelhafte Information Frankreichs durch seine nächsten Freunde zu berichtigen. England hat einen seiner besten Männer, einen Mann mit wirklichem Überblick über zwei Welten, hierhergesendet; General Smuts steht den Problemen Mittel- und Osteuropas viel unvoreingenommener gegenüber. Vielleicht wird das ungarische Unglück für uns einen Vorteil bringen, weil die Entente jetzt mit größerer Gewissenhaftigkeit unsere Leiden beurteilen und doch davor zurückschrecken wird, dieses Experiment der Amputation eines Landes und einer Nation an Deutschösterreich und an Deutschland noch einmal zu machen. Allerdings ist vorläufig eine klare und eindeutige Orientierung der Entente in dieser Hinsicht noch nicht sichtbar. Nur soviel steht fest: Die durch gewisse Agenturen in der Schweiz veröffentlichten Nachrichten sind durchaus unzutreffend. Ich habe aus dem Munde Allizés selbst die Bestätigung dafür, daß über Deutschösterreich und damit auch über die Grenzen Deutschböhmens noch keine definitiven Entscheidungen der Entente vorliegen, daß der Zehner- und Viererrat die Fragen Deutschösterreichs überhaupt noch nicht behandelt haben. Das mag in gewissem Sinne traurig sein, beweist aber, daß alle darauf bezüglichen Nachrichten durchaus nicht den Tatsachen entsprechen.

Ich stelle weiter fest, daß bei den Verhandlungen mit den Vertretern des Auslandes — und zwar Englands, Amerikas, Frankreichs und Italiens — diese Vertreter nicht ein einziges Mal für die Lieferung von Lebensmitteln, für die Hilfe, die sie uns angedeihen ließen, von uns etwa den Verzicht auf ein Land oder den Verzicht auf den Anschluß an Deutschland oder irgendein politisches Zugeständnis gefordert hätten. Selbst kompetente Vertreter der französischen Auffassung innerhalb der Entente erklärten ausdrücklich, daß sie gegen den Anschluß an Deutschland nichts einwenden können, daß sie nur ihr Verhalten gegenüber Deutschösterreich danach, ob wir uns anschließen oder nicht, einrichten müssen. Letztere Äußerung entstammt ausschließlich französischen Quellen, nicht aber englischen oder amerikanischen. Infolge der systematischen Arbeit unseres auswärtigen Amtes kann angenommen werden, daß zum mindesten Amerika und England, aber auch Italien gegen einen Anschluß nichts Wesentliches einzuwenden haben und aus dem Au[n]schluß auch keine uns schädigenden Konsequenzen ableiten werden, und daß bloß Frankreich Bedenken hege. Die Haltung eines Teiles unserer Presse ist also unverständlich, soweit sie nicht durch die erwähnten Berner Einflüsse erklärt werden kann.

Die Staatsregierung selbst hat sich von allem Anfang an zunächst auf Wilson und Amerika, dann auf England und auf dessen unvoreingenommenere Staatskunst gestützt, in der Erkenntnis, daß diese beiden Mächte uns am ehesten hilfreich sein können. Auch die Beziehungen zu Italien wurden sorgfältig gepflegt. Frankreich hat uns erst in den letzten Tagen einen ständigen Vertreter geschickt, dessen Ankunft uns überaus erwünscht ist. Wien hat aus manchen Gründen, nicht zuletzt finanzieller Zusammenhänge wegen, alle Sympathien zu Frankreich. Leider werden diese alten Beziehungen uns bis jetzt wenig nutzbar. Wir bedauern es lebhaft, daß Frankreich heute so wenig für uns übrig hat, da es seine Kapitalien im nächsten Jahrzehnt zum Teil selbst brauchen wird, um sein eigenes Land wieder herzustellen und, wenn es Kapitalien frei hat, den Tschecho-Slowaken und Südslaven verpflichtet ist, da es außerdem daran denkt, Syrien und anderes Neuland zu erwerben, wo es großer Kapitalien bedürfen wird, hält es sich uns —— wenigstens bis jetzt — geschäftlich ferne. Lebensmittel und Rohstoffe benötigt es selbst und erwartet es selbst von England und Amerika. Politisch aber scheint Frankreich den Tschecho-Slowaken verpflichtet. Infolgedessen sind die Verhandlungen, welche von wenig berufenen Leuten in Bern vorwiegend mit französischen Interessenten geführt werden, fruchtlos und nur irreführend. Ich möchte die Vertreter der Länder dringend bitten, die örtliche Presse dahin zu unterrichten, daß sie den Einflüsterungen von dieser Seite Widerstand leiste. Bedauerliche Tatsache ist es, daß die Bevölkerung über die internationale Lage nach vielen Richtungen irregeführt wird. Ich muß hierauf besonders aufmerksam machen, weil diese Umstände viel zur Beunruhigung der öffentlichen Meinung beitragen. Auch in sozialer und finanzieller Hinsicht muß der Bann der Verängstigung von der Öffentlichkeit genommen werden. Die Kommunisten erlangen gerade durch diese Verängstigung mehr Gewicht, als sie sonst hätten. Die Gefahr dieser Richtung ist zwar nicht zu unterschätzen, ich kann aber die beruhigende Erklärung abgeben, daß wir dieser Bewegung Herr zu werden vermögen, wenn nicht durch übertriebene Panik die Bemühungen der Staatsregierung vereitelt werden. Wenn jede kleine Versammlung oder jede Äußerung eines der Kommunisten in der Presse groß aufgemacht wird, ermutigt das die kleinsten Minderheiten zum Versuche, die Volksmehrheit zu vergewaltigen. Zu den Übertreibungen dieser Art gehören auch die immer wieder austauchenden Nachrichten, daß die Entente beabsichtige, Deutschösterreich zu besetzen und zum Aufmarschraume gegen Ungarn zu machen. Ich habe von den Vertretern der auswärtigen Missionen die Erklärung eingeholt, daß sie daran gar nicht denken. Wenn diese Absicht auftaucht, wird die Entente vorher mit uns darüber verhandeln und die Staatsregierung wird die Öffentlichkeit rechtzeitig unterrichten. In allen unseren Wirtschaftsnöten haben wir mit den hier weilenden Ententemissionen freimütig verhandelt und Entgegenkommen gefunden.

England und Amerika haben sich dabei politisch uninteressiert verhalten und der Versuch der unter amerikanischer Leitung stehenden Verkehrskommission, von Triest aus das Verkehrswesen in den Staaten der ehemaligen Monarchie zu ordnen, ist sehr zu begrüßen und von den einzelnen Ländern auf das wirksamste zu unterstützen.

Im allgemeinen ist die Politik der Staatsregierung dahin gerichtet, daß Deutschösterreich in keine einzige europäische Affäre mehr verwickelt werde, und insbesondere, daß es aus der früheren Gemeinschaft mit der Tschecho-Slowakei, Jugoslawien, Ungarn, Rumänien und Polen möglichst 5bald herauskomme. Nicht zum mindesten infolge der ungarischen Umwälzung verschärft sich immer mehr der Eindruck, daß sich in diesen Gebieten allmählich ein größeres Mazedonien entwickelt, und gerade dieser Umstand muß uns in der Absicht bestärken, unser Land und unser Volk möglichst rasch aus dem brennenden Hause herauszuführen, um den Anschluß zu verwirklichen. Da sich Deutschland in der allgemeinen Auflösung auch seinen bisherigen Feinden immer mehr als Element der Konsolidierung Europas erweist und dadurch auch für den Westen einen erhöhten Wert gewinnt, ist es mir unzweifelhaft, daß die Anschlußpolitik siegreich sein wird. Wenn nicht im letzten Augenblick die Entente Deutschland ganz unerträgliche Bedingungen auferlegt und dort selbst einen Umsturz bewirkt, dürfen wir hoffen, daß wir gemeinsam aus der großen europäischen Verwicklung herauskommen, so gut es eben besiegte Staaten können.

Eine der wichtigsten Vorbedingungen hierfür ist die Ordnung in unseren inneren Verhältnissen. Dazu gehört vor allem, daß wir eine wirkliche und wirksame staatliche Verwaltung herstellen, daß die fortschreitende Anarchisierung der Verwaltung aufhört, daß Staat und Länder, Länder und Bezirke, Bezirke und Gemeinden gesichert zusammenarbeiten. Das ist das nächste Problem der inneren Verwaltung.

Die Gefahren, die uns bevorstehen können, würden wir nicht überstehen, wenn die Politik der Abschließung jedes Bezirkes und beinahe jeder Gemeinde, die Politik der Sondergängerei nicht aufhört. Dieses Problen muß schon heute bei der Ordnung des Ernährungsdienstes und des wirtschaftlichen Wiederaufbaues gelöst werden. Die Anarchie der Verwaltung ist der Nährboden jeder Gewaltherrschaft. Kein Volk und keine Klasse wird nach einer Diktatur rufen, solange der gesetzliche Weg offen steht und zum Ziele führt. Die Gesetzlichkeit und Einheitlichkeit der Verwaltung ist daher die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der politischen Demokratie.

Ich bitte zu verzeihen, daß ich mit dieser allgemeinen Darstellung Ihre Zeit in Anspruch genommen habe, aber ich glaube, es empfiehlt sich, Dinge, die man sonst nicht gut in den Blättern schreiben oder in Verordnungen hinausgeben kann, hier zu erörtern und damit die allgemeinen Richtlinien der Politik der Regierung, soweit sie nicht durch öffentliche Kundmachungen bekannt werden kann, zu kennzeichnen.

Ich gehe nun auf die Tagesordnung unserer heutigen Beratung über. Die Tagesordnung hat sechs Punkte. Es wurde eine Umstellung und Ergänzung dieser Tagesordnung angeregt. Ich bemerke, daß der sechste Punkt „Aussprache mit den Herren Staatssekretären über laufende Verwaltungsangelegenheiten“ den Punkt „Eventuelles“ vertritt, denn bei dieser Gelegenheit können alle diejenigen Wünsche vorgebracht werden, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die auf der Tagesordnung nicht vorgesehen sind.

Nun hat der Herr Staatssekretär für Landwirtschaft gewünscht, daß die Holzabstockungsaktion und ihre Beziehungen zu den Landesregierungen zuerst behandelt werden. Das wäre der erste Punkt der Tagesordnung. Wenn aber dieser Punkt zunächst auf die Tagesordnung gesetzt wird, so wird es sich empfehlen, dann unmittelbar jene Angelegenheiten wirtschaftlicher Natur, die auf der Tagesordnung stehen, anzuschließen. Das wäre also der fünfte Punkt, die Regelung des Sommerfrischen- und Einreiseverkehrs, weil dieser unmittelbare Dringlichkeit besitzt, und daran anschließend könnte man als dritten Punkt die Änderung des gegenwärtigen Systems der Prämiierung der nach Wien einlangenden Viehsendungen nehmen. Dieser Punkt ist vom Staatsamt für Landwirtschaft gleichfalls wegen seiner Dringlichkeit auf die Tagesordnung gestellt worden. Als vierter Punkt käme die Besprechung über die Organisation des äußeren Ernährungsdienstes und an alle diese Punkte würden sich dann erst die staatsrechtlichen und sonstigen Beratungsgegenstände anschließen.

Ich würde also vorschlagen, als die vier ersten Punkte diese Punkte wirtschaftlicher Natur zu nehmen und die staatsrechtlichen dann als fünften, sechsten, siebenten und achten Punkt in Erörterung zu ziehen. Ich glaube, daß diese staatsrechtlichen Fragen sich leichter und kürzer behandeln lassen und man die anderen Dinge, die Termine haben, vorausnehmen sollte.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Ich hätte gewünscht, daß uns diese Einteilung der Tagesordnung gestern telephonisch mitgeteilt worden wäre. Die Beamten für die wirtschaftlichen Angelegenheiten sind erst für morgen bestellt. Diese wirtschaftlichen Angelegenheiten sind bei der Landesregierung sehr eingehend behandelt worden, ich bin aber darüber nicht informiert und kenne das Material nicht. Ich müßte also die Erklärung abgeben, daß ich, wenn in die Beratung eingetreten wird, nur in der Lage wäre, unverbindliche Erklärungen abzugeben, weil ich nicht genügend informiert bin.

Landesrat Dr. Schlegel:

Dieselbe Erklärung muß auch ich abgeben. Ich bin der einzige, der aus Oberösterreich hier ist. Wir haben in Oberösterreich ununterbrochen Verhandlungen zu führen und deshalb hat auch der Herr Landeshauptmann mich als seinen Stellvertreter hierher berufen. Es ist von uns niemand hier, der in der Ernährungsfrage orientiert wäre. Ich bin es allerdings insofern, daß ich etwas davon weiß und eventuell einzelne Aufschlüsse geben kann, aber Verbindlichkeiten einzugehen wäre ich absolut nicht in der Lage.

Staatskanzler Dr. Renner:

Diese beiden Gegenstände sind durch die beiden letzten Kabinettsberatungen auf die Tagesordnung gekommen. Wir müssen nun die Tagesordnung ungefähr acht Tage früher versenden. Das ist doch ein sehr langer Zeitraum. Es läßt sich schlechterdings nicht ausschließen, daß innerhalb dieses Zeitraumes von acht Tagen andere Gegenstände aufscheinen, die von großer Wichtigkeit und Dringlichkeit sind. Wir sind uns erst in der gestrigen Kabinettssitzung darüber klar geworden, daß man über diese Dinge höchst dringlich sprechen 6muß. Nun wäre es vielleicht den Vertretern der Länder, die dazu in der Tage sind, möglich, telephonisch die Einberufungen für die morgige Sitzung vorzunehmen, so daß man morgen vormittags über diese Dinge verhandeln könnte. Die Holzangelegenheit können wir aber machen und die andern Sachen dann morgen. (Steiner: Nur die Holzangelegenheit?) Von den wirtschaftlichen Fragen die Holzaktion und die wasserrechtlichen Fragen, weil das auf der Tagesordnung ist. Die übrigen volkswirtschaftlichen Fragen wären bis morgen zurückzustellen und es wären dann die staatsrechtlichen Fragen zu erörtern. (Zustimmung.)

Die Holzfrage können wir jetzt vornehmen. Diese würde den heutigen Vormittag in Anspruch nehmen. Nachmittags kämen die wasserrechtlichen Fragen daran, morgen die Ernährungsfragen, beziehungsweise, wenn wir noch Zeit haben, auch die Verfassungsfragen.

Wenn es den Herren so genehm wäre, würde ich also als ersten Punkt die Holzfrage ansetzen. Sie würde wahrscheinlich am Vormittag zur Erledigung kommen. Nachmittags würden die wasserrechtlichen Fragen daran kommen und im Anschlusse daran die staatsrechtlichen Fragen. Sind die Vertreter der Länder bereit, ihre Vertreter in Ernährungsangelegenheiten für morgen früh, soweit es geht, zu bestellen?

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner:

Das ist für das Land Tirol wegen der Zugsverbindungen und wegen der Entfernung unmöglich. Wir könnten auch in der Holzfrage, nachdem wir die einzelnen Referenten nicht herbeischaffen können, die Sache nur ad referendum nehmen.

Staatskanzler Dr. Renner:

Es wird schon von Wert sein, wenn die Besprechung wenigstens informativ zu Ende geführt wird, denn die Sache ist wirklich von höchster Dringlichkeit. Sie werden aus dem Referate des Staatssekretärs für Landwirtschaft und aus den Beifügungen, die der Staatssekretär für Finanzen zu machen hat, entnehmen, daß diese Frage eine der dringlichsten, ja geradezu eine Lebensfrage für den ganzen Staat ist.

Wenn also kein Einwand gemacht wird, so nehme ich an, daß die Herren zustimmen.

Was nun unsere Verhandlungen betrifft, so schlage ich vor, daß wir täglich von 10 bis 1 Uhr mittags und von 3 Uhr bis gegen 7 Uhr abends verhandeln. (Zustimmung.)

Wir gehen nun in unsere Beratungen ein und ich erteile zum ersten Punkte unserer Tagesordnung dem Herrn Staatssekretär für Landwirtschaft Stöckler das Wort.

Staatssekretär Stöckler:

Sehr geehrte Herren! Wie schon der Herr Staatskanzler die Liebenswürdigkeit hatte auszuführen, ist die dringendste aller Fragen die Holzfrage, vor allem als ein Teil der Frage der Beschaffung der Lebensmittel. Wir haben aber auch deshalb es für notwendig erachtet, diese Frage als dringend auf die Tagesordnung zu stellen, weil gestern verschiedene Fachleute aus den Ländern hier in Wien über diese Frage beraten haben, diese Fachleute noch in Wien sind und es von großem Interesse ist, auch die Stellung der Landeshauptleute und der Vertreter der Länder in dieser Frage kennen zu lernen, damit die Beratungen der Fachleute womöglich mit den Ansichten der Landesvertretungen in Einklang gebracht werden.

Wie den geehrten Herren aus den Zuschriften bekannt ist, handelt es sich darum, Kompensationen, respektive Artikel zur Bezahlung der Lebensmittel zur Verfügung zu stellen. Die Herren wissen, die Lebensmittel sind mit unserem Gelde nicht zu bezahlen. Nun hat uns die Entente, die uns die Lebensmittel liefert, einen Ausweg geöffnet und uns ein Dollardarlehen bewilligt, welches aber zur Lebensmittelbeschaffung nicht länger reicht als bis Ende Mai. Für die spätere Zeit müssen reale Werte hierfür geschaffen werden. Diese realen Werte haben wir nicht in größeren Umfange zur Verfügung. Man hat nun an die Verpfändung unserer Salinen gedacht, auch hat sich die Gemeinde Wien bereit erklärt, ihre Werte zu verpfänden. Allein das alles ist nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Das einzige, was wir haben, ist das Holz und dafür, glauben wir, könnten wir auch die nötigen Millionen an Francs beschaffen, die wir insbesondere für die Zeit vom Mai bis September benötigen werden. Wir werden für diese Zeit pro Monat zirka 20 Millionen, also mindestens 100 Millionen Francs brauchen und für diese Summe müßte Holz zur Verfügung gestellt werden. Nun besteht allerdings die Schwierigkeit, wie wir die nötigen Quantitäten Holz, die sich mindestens auf 1 Million Festmeter geschnittener Ware belaufen werden, auch zur Stelle bringen. Es wird ja nicht möglich sein, in dieser kurzen Spanne Zeit diese großen Quantitäten real aufzubringen und wir müssen daher gewissermaßen mit einem Vorverkauf rechnen, durch welchen wir dann den nötigen Kredit erhalten.

Diese Holzbeschaffungsaktion teilt sich nun hauptsächlich in zwei Teile, in die Aufbringung des Holzes und in den Verkauf und in die Lieferung des Materials. Das Staatsamt für Landwirtschaft hat für den 20. März eine Beratung einberufen, in der seitens der Vertreter der Länder diese Frage eingehend erörtert wurde. Man ist zu einer gewissen Einigung gekommen und es wurden gewisse Gesichtspunkte für die Aktion aufgestellt, wobei es aber nicht in allen Punkten zu einer vollen Einigung kam. Wir haben diese Gesichtspunkte den geehrten Landesregierungen mitgeteilt und haben sie gebeten, uns zu antworten, wie sie sich dazu stellen. Sämtliche Landesregierungen haben sich mehr oder weniger zustimmend geäußert, vollständig ablehnend verhielt sich nur das Land Tirol.

Ich möchte nun auf die Fragen näher eingehen. Die Regierung hat für gestern in der Handelskammer eine Beratung von Fachleuten einberufen, die die einzelnen Länder zu entsenden hatten. Natürlich sind auch da die Gegensätze aufeinander geprallt; die Ansichten gehen auseinander, allein in den Grundzügen wurde doch eine gewisse Einigung erzielt, die nun durch 7die Zustimmung der einzelnen Landesregierungen noch spruchreif werden soll. Was die Aufbringung des Holzes betrifft, so ist selbstverständlich ohne Mitwirkung der Länder an eine erfolgreiche Aufbringung in so großem Maßstabe nicht zu denken. Wir glauben auch nicht, daß es möglich ist, die Aufbringung des Holzes im Wege von Requisitionen, mit Gewaltmaßregeln oder sonst wie zu forcieren. Jeder von uns weiß, welche Schwierigkeiten dieser Aufbringung entgegenstehen und wenn nicht der gute Wille und die Mitwirkung der Bevölkerung gesichert ist, ist nach meiner Überzeugung an eine solche Aufbringung praktisch gar nicht zu denken. Es muß also darauf hingewirkt werden, daß sämtliche Produzenten an dieser Aufbringung interessiert sind, und wir haben uns vorgestellt, daß diese in den einzelnen Ländern in eine Vereinigung zusammengefaßt werden, mag sie nun Syndikat oder wie immer genannt werden, und daß diese Holzproduzenten, das sind Waldbesitzer, Sägebesitzer usw., zusammen den ganzen Aufbringungsplan entwickeln und auch durchführen, selbstverständlich unter Mitwirkung der einzelnen Landesregierungen.

Eine große Schwierigkeit bezüglich der Aufbringung des Holzes ist nach meiner Ansicht, wie ich schon wiederholt betont habe und auch hier wieder betonen muß, die bevorstehende Vermögensabgabe. Viele Holz- und Waldbesitzer wollen die Schlägerung nicht vollziehen, weil ihnen nicht klar ist, wie und von was überhaupt die Vermögensabgabe bemessen wird, und es besteht allgemein die Befürchtung, daß, wenn sie das Holz schlägern und zu Geld machen, der Staat leichter und in größerem Umfange darauf greift, als wenn das Holz sich im Walde befindet, eine Vorstellung, die gewiß auch ihren realen Hintergrund hat. Es ist daher in dem Plan auch vorgesehen, daß wir darüber nachdenken, wie wir diesem Vorurteil begegnen können. Denn nach meiner Überzeugung ist es nur möglich, die Sache rasch in Fluß zu bringen, wenn alle Kreise tätig dabei mitwirken. Der Ankaufpreis wird ja ein Reizmittel sein, weil die Preise im Auslande bedeutend höher sind als hier, speziell nach unserem Geldwert. Ich glaube aber, selbst der höhere Preis ist noch nicht der richtige Anreiz, wenn nicht Klarheit, betreffend der Vermögensabgabe geschaffen ist. Denn solange diese Frage nicht geklärt ist, wird jeder die Holzschlägerung so weit hinausschieben, als er kann. Außerdem bestehen große Schwierigkeiten bezüglich des Arbeitspersonals und bezüglich der Bringung des Holzes mittels Fuhrwerken.

Wir haben uns nun die Aufbringung so vorgestellt, und das ist auch in der Zuschrift niedergelegt, die das Ergebnis der Beratungen vom 20. März bildet, daß die Länder die Aufbringung in die Hand nehmen sollen, daß Organisationen der Produzenten geschaffen werden, mit denen direkt verkehrt werden soll, und daß diese Produzenten den vollen Erlös, den ganzen Nutzen aus dem Verkaufe haben sollen. Nur glauben wir, daß der Verkauf dieser Ware unbedingt einheitlich und zentral durchgeführt werden muß. Jedem von uns, der nur einigermaßen Einblick in Geschäfte hat, wird es klar sein, daß es sehr mißlich wäre, wenn Österreich im Auslande durch 20, 30, 100 oder 1000 Pensionen als Verkäufer auftreten würde. Das würde insbesondere bewirken, daß wir nicht den höchstmöglichen Preis erzielen, weil ja sofort eine gewisse Konkurrenz am Platze wäre. Andrerseits wäre es aber auch ein trauriges Bild und würde insbesondere unseren ganz verschwindend kleinen Kredit im Auslande gewiß nicht fördern, sondern nur schwächen. Es ist daher die gemeinsame Durchführung des Verkaufes unbedingt notwendig. Es handelt sich nur darum, wie die Sache durchgeführt werden soll.

In der ersten Frage nun — bezüglich der Aufbringung — haben wir gesehen, daß die einzelnen Länder mit unseren Vorschlägen, beziehungsweise mit den Beratungen der Enquete mehr oder weniger einverstanden sind. Über das Wesen der ganzen Sache und über die Details läßt sich noch immer sprechen und das läßt sich noch immer den Wünschen entsprechend ändern.

Mit der zweiten Frage, mit dem gemeinsamen Verkauf, respektive mit dem Wesen desselben scheinen nicht alle Länder einverstanden zu sein. Wir müssen uns vor Augen halten, daß wir zu diesem gemeinsamen Verkauf unbedingt auch Fachleute heranziehen müssen. Meiner persönlichen Ansicht nach wäre es nicht möglich, eine solche Aktion ohne Fachleute durchzuführen. Es müssen Sachverständige vorhanden sein, die wissen, was der wahre Wert ist, die die Qualität der Ware kennen und insbesondere die nötigen Verbindungen mit dem Auslande haben, damit sie dort den Verkauf in der richtigen Weise regeln und in der ergiebigsten Weise, zu den höchsten Preisen bewerkstelligen.

Viel wichtiger ist aber von allen Fragen die eine: wenn das Holz sofort zum Verkauf und zum Export zur Verfügung stünde, so könnte das ja jeder durchführen. Das schwierige an der Sache ist aber, daß das Holz nicht zur Verfügung steht oder mindestens nicht in der Spanne Zeit, daß wir in einem halben Jahr oder auch in einem Jahr dieses Quantum, also eine Million Festmeter Schnittmaterial, zur Verfügung stellen könnten.

Das ist also die große Frage, daß wir uns eine Garantie schaffen, daß wir auf Grund von Vorverkäufen diese 100 Millionen Francs erhalten.

Nun haben die Experten, die wir einberufen haben, geglaubt, es wäre am praktischesten und besten, wenn wir die großen Holzfirmen und die großen Holzexporteure in eine Exportgesellschaft vereinigen und diese sich mit ihrem Kapital und, was die Hauptsache ist, mit ihrem Kredit an der Sache beteiligen. Wenn sie das aber tun, wenn sie ein Risiko übernehmen, so ist es erklärlich, daß sie andrerseits auch am Gewinn beteiligt sind. Einerseits wäre also gedacht, daß die einzelnen Länder und auch der Staat mitzuwirken hätten, insbesondere bei der Überwachung und Preisbildung, damit keine Übergriffe vorkommen können, und weiter wäre gedacht, daß man diesen Exporteuren, die mitwirken, nicht einen beliebigen Gewinn, sondern einen limitierten Gewinn zukommen läßt. Der übrige Reinertrag hätte nach diesen Vorschlägen wiederum den Erzeugern in Form einer Nachzahlung zugute zu kommen.

8Diese Formel scheint aber — wir können hier ganz offen sprechen — in den Ländern Anstoß erregt zu haben. Wir haben aus schriftlichen Äußerungen und persönlichen Besprechungen entnommen, daß die Länder zwar damit einverstanden wären, daß Fachleute mitarbeiten, nicht aber damit, daß sie sich mit ihrem Kapital beteiligen und auch an dem Gewinn teilnehmen sollen.

Das sind zwei Wege, die zu gehen wären. Es wird sich nur darum handeln, welcher von diesen beiden Wegen der praktischere und der am leichtesten durchführbare ist und welchen Weg wir betreten sollen. Wie gesagt, uns schwebt vor Augen, daß nicht die Händler den Gewinn einheimsen sollen, sondern daß sie nur mitwirken, und wir wollen insbesondere, daß die Produzenten — diesen müssen wir einen Gewinn zubilligen, sonst produzieren sie nicht —, die hierbei mitwirken, an dem Hauptgewinn beteiligt sind und daß auch die Länder und der Staat mitwirken, daß sie speziell die Aufsicht über diese Vorgänge übernehmen und für ihre Mühe und für die Beistellung verschiedener Mittel auch einen Nutzen haben.

Es wird sich aber nicht machen lassen, daß die Handelskreise mit ihrem Kapital mitwirken, wenn sie nicht auch irgendeinen Vorteil daraus ziehen können, beziehungsweise daß sie ein Risiko übernehmen, wenn sie nicht auch einen Gewinn haben. Das sind die Hauptmomente, welche uns vor Augen schweben.

Ich möchte die heutige Gelegenheit benutzen, um gerade die Meinung der hauptsächlichen Faktoren, der Landeshauptleute und ihrer Stellvertreter, über diese Punkte zu hören. Denn über eines sind wir, glaube ich, alle einig: es ist undenkbar, daß wir hier nicht gemeinsam vorgehen. Die Ernährungsfrage ist eine solche, daß wir daran alle miteinander das gleiche Interesse haben. Unsere Ernährung hängt heute durchaus vom Auslande, von der Entente ab. Wir müssen alle zusammen bestrebt sein, daß wir möglichst viele Zuschübe erhalten. Die natürliche Folge ist, daß wir auch an der Beschaffung der Mittel alle mitarbeiten müssen. Der Standpunkt des Vertreters des Landes Tirol könnte, glaube ich, nicht zur Geltung kommen. Das müßte zu einem Debacle führen, wie es ärger nicht gedacht werden kann. Ich bin gewiß Autonomist vom Scheitel bis zur Sohle, schon zufolge meiner Vergangenheit, meiner zehnjährigen Mitarbeit in der Landesverwaltung von Niederösterreich. Ich glaube aber, alles hat seine Grenzen. Wir müssen das, was nützlicher und besser ist, zur Anwendung bringen. Wir können jeder auf die Interessen unseres Landes bedacht sein, aber ich glaube, das allgemeine Interesse in dieser Beziehung ist ein solches, daß die einzelnen Landesinteressen dem gegenüber zurückgestellt werden müssen, weil der Hunger uns alle bewegt und auch an den Landesgrenzen nicht halt macht.

Wir können diese großen Werte, wir können diese großen Holzvorräte unmöglich aufbringen, wenn nicht alle ausnahmslos mitarbeiten, weil ja die Holzbestände nicht auf die einzelnen Länder gleichmäßig verteilt sind, weil es da große Verschiedenheiten gibt; manches Land kann viel produzieren, das andere überhaupt nichts. Die Ernährung muß aber überall gleichmäßig durchgeführt werden.

Andrerseits glaube ich, daß es ein eminentes Interesse ist, daß wir auch den Verkauf und die Lieferungen gemeinsam und einheitlich durchführen. Ich betone nochmals: wenn das jedes Land für sich machen würde, so wäre das ein großer Fehler, weil wir damit im Auslande gewiß einen sehr schlechten Eindruck hervorrufen würden. Unsere Vertreter, die in der Schweiz waren, haben jetzt schon berichtet, daß es dort einen schlechten Eindruck macht, daß in der Schweiz eine so große Zahl von Holzverkaufsanträgen aus Deutschösterreich heute bereits von einzelnen Händlern und Firmen vorliegt. Dadurch wird auch der Preis unseres Holzes bedeutend herabgesetzt. Ich glaube, diesen Momenten wird sich niemand verschließen können, der Notwendigkeit der Aufbringung und daß die Aufbringung unmöglich ist, wenn nicht alle Faktoren mitwirken.

Wir haben in der Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Landwirtschaft vom 26. März den Ländern Gelegenheit geboten, auch eventuell Zwangsmaßregeln in Anwendung zu bringen, und vorgesehen, daß die Länder die Überwachung, die Evidenzhaltung usw. haben. Ich sage ganz offen, es ist nur ein Drohmittel, praktisch verspreche ich mir davon nichts, denn ich betone nochmals, ich kann mir nicht vorstellen, wie man die Leute zwingen kann. Und selbst durchführen? Das sehen wir bei der Staatsforstverwaltung am allerbesten. Wir haben genug zu tun, daß wir das nötige Personal und Fuhrwerk bekommen, um in den Staatsforsten überhaupt schlägern zu können. (Dr. Schlegel: Arbeiter sind keine zu haben!) Ja, und wenn, unter welchen Bedingungen, das ist furchtbar! Hier brauchen wir Fachleute, die sind noch weniger zu haben. Aber sie beteiligen sich. Wir haben das bei der Forcierung der Wiener Holzschlägerung gesehen. Wir haben gesehen, daß der Staat und die Gemeinde Wien als solche keine Arbeiter erhalten, der Private hat sie aber zum Teil bekommen, denn das zersplittert sich in tausend und tausend Betriebe und Unternehmer. Jeder hat seine Verbindungen und seine Bekannten und die Verpflegsfrage spielt dabei die allergrößte Rolle. Der Private kann seinen Arbeitern Zuschübe geben; wenn wir sie ihnen auch von Staats wegen versprechen, so treten sie selten ein.

Bei forcierten Lebensmittelbezügen wird das ja möglich sein. Es ist ja auch unerläßlich, daß diesen Holzarbeitern Zuschübe an Lebensmittel, speziell an Fett gewährt werden. Jeder Fachmann muß sagen, es ist undenkbar, daß die Waldarbeiter ihre Arbeit verrichten, wenn sie nicht eine kräftige Kost bekommen. Das wird sich ja gewiß auch machen lassen. Ich meine aber, es muß jeder Unternehmer und jeder Waldbesitzer an dieser Aktion tatkräftig mitwirken, sonst sehe ich nicht ein, wie wir dieses Holzquantum aufbringen können. Da müssen also insbesondere die Länder die Sache in die Hand nehmen und da wäre Vorsicht geboten.

Diese zwei Richtlinien möchte ich Ihrer Erwägung anheimstellen und Ihre Meinung darüber erbitten. Wir werden den Fachleuten noch mitteilen, daß ganz gewisse Grundlinien 9festgelegt sind. Es handelt sich um die Aufbringung des Holzes und es handelt sich um den Verkauf und um die Lieferung in das Ausland. Wir stehen auf dem Standpunkte, den, wie ich glaube, alle teilen werden, daß der Verkehr im Innern Deutschösterreichs frei sein soll. Es wäre unnütz, wenn wir uns hier Beschränkungen auferlegen würden. Holz ist ja genügend vorhanden. Die einen brauchen mehr, die anderen weniger. Der Inlandsverkehr kommt also nicht in Betracht, aber der Auslandsverkehr muß geregelt und geordnet sein. Nach unserer Überzeugung soll nun bei dieser Aktion nur ein einheitlicher Verkäufer auftreten und mit dem Auslande verkehren, denn nur dadurch können die entsprechenden Preise erzielt und kann vermieden werden, daß unser schwacher Kredit im Auslande ganz ruiniert wird.

Ich habe mir erlaubt, diese Worte als Einleitung vorzutragen. Es wird Ihnen Herr Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß die ganze Angelegenheit auch noch vom Standpunkte der Volksernährung in drastischen Ziffern vor Augen führen. Es ist nur schade, daß Herr Sektionschef Dr. Schüller unserer Beratung nicht anwohnen kann, der die Verhandlungen in Paris geführt hat. Er ist gegenwärtig noch in Triest, er hat aber in einem Telegramm mitgeteilt, daß die ganzen Verhandlungen jetzt in Trieft, wie die in Paris, auf der Lieferung des Holzes basieren. Sonst ist die weitere Lieferung von Lebensmitteln in Frage gestellt. Herr Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß wird die Güte haben, Ihnen dieses Telegramm des Herrn Sektionschefs Dr. Schüller zur Kenntnis zu bringen.

Ich bitte die geehrten Herren, von der großen Bedeutung dieser Aktion überzeugt zu sein, und ersuche Sie um Ihre tatkräftige Mitwirkung. Ich möchte betonen, wir binden uns nicht an diese und jene Form, die Form ist ganz Nebensache. Das waren nur Vorschläge, die aus der Beratung hervorgegangen sind. Wir wollen aber und müssen eine Form wählen, die uns zum Ziele führt und ich glaube, diesem Standpunkte werden alle Herren beipflichten. Ihre Meinung und Ihr Urteil wird uns maßgebend sein für unsere weitere Arbeit und wir bitten Sie um Ihre Mitwirkung hiebei.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Ich möchte zu den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs für Landwirtschaft nur einige kurze Bemerkungen hinzufügen. Daß wir bezüglich unserer Ernährung unbedingt und ausschließlich auf die Lebensmittelimporte aus dem Auslande angewiesen sind, wenn wir überhaupt durchkommen wollen, brauche ich nicht weiter zu betonen, das ist allgemein bekannt. Ich möchte nur hinzufügen, daß es ein Irrtum ist, wenn man immer glaubt, daß das nur bis zur neuen Ernte der Fall sein wird. Wir sind uns vollkommen bewußt, daß wir diese Importe auch noch nach dem August brauchen und daß wir damit rechnen müssen, daß wir diese Importe aus dem Auslande noch auf längere Zeit hinaus brauchen werden. In welchem Umfange, das wird natürlich von der Entwicklung der Produktion abhängen. Im derzeitigen Momente brauchen wir fast alle zu unserer Ernährung aus dem Auslande nicht nur Getreide, sondern eine ganze Reihe anderer Lebensmittel.

Für die Beschaffung dieser Lebensmittel gibt es nun zwei Wege: Entweder wir bekommen die nötigen Kredite, um die Lebensmittel zu bezahlen oder wir bezahlen sie mit Geld oder mit Ware. Was nun die Kredite anbelangt, so ist den Herren bekannt, daß uns vorläufig ein Dreißig-Millionen-Dollar-Kredit eingeräumt worden ist. Die näheren Bedingungen sind eigentlich noch nicht festgestellt. Wir wissen weder die Art der Verzinsung, noch den Kurs, zu dem uns der Dollar zur Verfügung gestellt wird, noch die Amortisationsdauer, Rückzahlungsfrist usw. Wir kennen nur annähernd die Höhe des Kredites. Wenn derselbe nun mit 30 Millionen fixiert ist, so ist, selbst wenn man unsere Krone im Verhältnis zum Dollar verhältnismäßig schlecht einschätzt, die Dauer, für welche wir mit diesem Kredite auskommen, jedenfalls eine sehr beschränkte. Wenn der Herr Staatssekretär für Landwirtschaft früher angeführt hat, daß dieser Kredit bis Ende Mai ausreichen dürfte, so möchte ich sagen, das hängt davon ab, wieviel wir von der Entente bis zu diesem Zeitpunkte bekommen. Nach meiner Ansicht wird der Kredit schon früher erschöpft sein, insbesondere dann, wenn die Verhandlungen wegen erhöhter Zuschübe zu einem günstigen Abschlusse kommen. Die heutigen Zuschübe, wenn ich nur beim Getreide bleibe, reichen kaum hin, um unsere Quote zu decken. Die Entente hat sich verpflichtet, uns monatlich 30.000 t Getreide zu schicken. Diese reichen nicht aus, um unsere Quoten in den zuschubbedürftigen Ländern zu decken. Unsere Verhandlungen gehen nun dahin, unsere Mengen überhaupt und zwar soweit zu erhöhen, daß wir eine Erhöhung der Mehlquote durchführen können. Um das tun zu können, brauchen wir aber 50.000 t monatlich. Es ist nun die Möglichkeit gegeben, daß wir vielleicht diese Menge bekommen. In dem Momente nun, wo wir eine solche erhöhte Menge beziehen, ist die Notwendigkeit der Beschaffung größerer Geldmittel oder größerer Kredite gegeben. Wenn man nun auch das Getreide zu welchem Preise immer rechnet, so werden wir monatlich 150 bis 200 Millionen Kronen brauchen. Und wenn man nun auch den Kredit von 30 Millionen Dollar mit 600 Millionen Kronen einstellt, so können sie sich genau ausrechnen, wie lange wir mit diesem Kredite auskommen werden, wobei ich noch erwähne, daß wir auf diesen Kredit auch schon Fett, Fleisch, Kondensmilch und andere Lebensmittel in kleineren Mengen bezogen haben oder beziehen werden. Wir werden also damit nicht lange auskommen und müssen daher trachten, uns noch andere Mittel zur Bezahlung der Lebensmittelimporte zu beschaffen, wobei ich gleich hinzufüge, daß wir außer diesem Kontingente, das uns die Entente offiziell zur Verfügung stellt, noch die Möglichkeit haben, anderwärts einzukaufen. Da steht nun immer auch die Frage auf der Tagesordnung: Wie können wir diese außerhalb des Kontingentes, sozusagen außertourlich zu beschaffenden Lebensmittel bezahlen? Versuche, Kredite auf dem Privatwege zu bekommen, sind bisher vollkommen ergebnislos geblieben. Sie wissen aus den Zeitungen, daß uns die Entente bei den letzten Verhandlungen gestattet hat, 30.000 t Getreide in Argentinien einzu10kaufen. Wir haben die gesamte große Händlerschaft herangezogen, um diese 30.000 t einzukaufen, die Stadt Wien hat versucht, sich auch mit einem Kontingent daran zu beteiligen, es ist uns aber bisher nicht gelungen, diese 30.000 t einzukaufen. Mit Geld sind sie nicht zu bezahlen und Kredit haben wir noch nicht bekommen, auch nicht die Privatfirmen, die Händlerschaft und der freie Handel, der immer behauptet hat, daß er in der Lage ist, sich durch Privatbeziehungen Kredit zu beschaffen. Dieser Teil des Vertrages ist daher bis heute auch noch nicht annähernd zum Abschluß gekommen, weil noch keine Möglichkeit war, Kredite zu beschaffen. Außerdem können wir Lebensmittel aus anderen Ländern beziehen, so Kartoffel aus Holland, Fleisch aus Dänemark, Fische aus Norwegen, aber nur gegen Bezahlung. Gegen Kredit bekommen wir das nicht. Wir müssen daher die großen Lebensmitteltransporte von der Entente durch Kredit decken und müssen uns jene Barmittel, die wir durch den Verkauf von Papieren oder Waren erhalten, reservieren, um uns Lebensmittel von anderer Seite zu beschaffen. Ich möchte betonen, daß wir in der Lage wären, uns auch Lebensmittel aus den neutralen Staaten zu beschaffen, sie aber nicht hereinbekommen können, weil wir nicht die nötigen Mittel dazu haben. Dazu kommt weiter, daß die Entente für diese Lebensmittellieferungen, zum Beispiel Reis oder sonstige Lebensmittel aus Italien, oder auch Mehl, das wir von anderswo bekommen können, die Bezahlung ausschließlich in Dollar verlangt und nicht zugesteht, daß wir sie in irgendeiner anderen Währung bezahlen. Sie nehmen keine Lire, sie wollen auch keine Schweizer Franken, sondern sie wollen Dollar haben aus dem begreiflichen Bestreben, nicht eine fremde Währung zu stützen. Es ist unbedingt notwendig, daß wir alles an Barmitteln für diese Lebensmittellieferungen aufsparen, um die Hauptlieferung decken zu können, entweder durch Kredit oder durch Waren. In dieser Beziehung hat die Entente uns ganz offiziell erklärt, daß sie uns die Hauptlieferung nur dann weiter zur Verfügung stellt, wenn wir bereits in der nächsten Zeit in der Lage sind, ihnen die nötigen Holzmengen zur Verfügung zu stellen oder wenigstens zu sichern, das heißt, sie würden uns die Lebensmittel liefern, wenn wir uns bindend verpflichten können, in absehbarer Zeit das nötige Holz zur Verfügung zu stellen.

Herr Sektionschef Schüller hat mir, wie der Herr Staatssekretär für Landwirtschaft bereits mitgeteilt hat, telephoniert, daß die Entente die Fortsetzung der Lieferungen ausdrücklich davon abhängig macht, daß die Holzfrage geklärt und sichergestellt werde und daß wir uns verpflichten, das Holz der Entente zur Verfügung zu stellen. Damit ist aber auch sofort gesagt, daß es ausgeschlossen ist, und daß eine weitere Sicherung unserer Ernährung nicht zu erwarten ist, wenn die ganze Holzfrage nicht einheitlich geregelt wird, das heißt, wenn der Verkauf des Holzes nicht einheitlich durch uns an die Entente durchgeführt wird.

Wir haben daran auch das allergrößte Interesse, weil nur auf diese Weise die höchsten Preise für das Holz erzielt werden können. Wir müssen für unser Holz die höchst erzielbaren Preise erreichen, um auf diese Weise auch die höchstmöglichen Mengen bezahlen zu können. Es wäre direkt ein Verbrechen — anders kann ich das nicht ausdrücken —, wenn das Holz zu billigem oder nicht zu dem höchsten Preise, der überhaupt erzielbar ist, an das Ausland verkauft würde. Das wäre aber ohne Zweifel der Fall, wenn die Sache nicht einheitlich geleitet wird.

Ich darf wohl darauf hinweisen, daß, wenn Tirol hier gewisse Schwierigkeiten macht, Tirol an dieser Aktion ebenso interessiert ist wie alle anderen Länder. Tirol wird heute sowohl hinsichtlich der Menge als auch hinsichtlich der Zeitdauer nur mehr unsicher von der Schweiz versorgt. Das Ernährungsamt in Bern hat uns direkt mitgeteilt, daß es nicht weiß, ob es diese Versorgung aufrecht erhalten kann, denn es muß in der Schweiz bar bezahlen. Sie haben zwar Holzexportgeschäfte mit der Schweiz abgeschlossen, aber das Holz geht nicht weiter und nachdem die Schweiz sich auf diese Zusicherung allein nicht verließ — und etwas ähnliches gilt auch von Vorarlberg —, so müssen wir monatlich sehr bedeutende Summen an Franken an die Schweiz abgeben, wir müssen alle 14 Tage bloß für Tirol 550.000 Franken — bei dem jetzigen Kürse können Sie sich vorstellen, daß das keine leichte Sache ist, dieses Geld aufzutreiben — für die Tiroler Versorgung an die Schweiz bezahlen. In dieser Weise ist das überhaupt nicht durchführbar und das Staatsamt für Finanzen hat ausdrücklich erklärt, daß es nicht in der Lage sei, diese Franken aufzubringen. Es muß also auch Tirol wahrscheinlich in kürzester Zeit aus den gesamten Aushilfen, welche wir von der Entente bekommen, versorgt werden und es ist also auch ein Interesse Tirols, daß sein Holz zur Aufbringung der gesamten Lieferungen zur Verfügung gestellt wird.

Ich möchte also die Herren von allen Seiten auf die Situation aufmerksam machen. Sie wissen ja, daß heute sämtliche soziale Schwierigkeiten und die politischen Schwierigkeiten zum großen Teile auf der Frage der Ernährung beruhen. In dem Momente, wo wir die Bevölkerung nur halbwegs ausreichend ernähren könnten, wo wir die Quoten erhöhen könnten, würden viele Schwierigkeiten von selbst wegfallen. Es ist unmöglich, daß wir an der Frage der Bezahlung dieser Lieferungen scheitern. Helfen Sie uns also, diese Bezahlung zu ermöglichen. Ich möchte daher an alle Vertreter der Länder den eindringlichsten Appell richten, hier keine Schwierigkeiten zu machen, was die Einheitlichkeit der ganzen Aktion anlangt. Wenn wir das nicht zustande bringen, ist es unmöglich, die Verantwortung für die weitere Versorgung zu übernehmen. Wenn wir nicht in der Lage sind, bindende Erklärungen abzugeben, die Lebensmittelimporte durch Holz decken zu können, so wären wir in kurzer Zeit, in viel kürzerer Zeit, als manchmal angenommen wird, nicht imstande, diese Importe zu prästieren. Ich füge nur hinzu, alle Bezüge, die wir uns aus anderen Ländern beschaffen können, sind nur dadurch möglich, daß wir das Holz für die Entente reservieren und unsere geringen und beschränkten Barmittel oder Kredite kleinerer Art, die uns zur Verfügung stehen, dazu benutzen, um diese Ergänzungslebensmittel aus den anderen 11Ländern zu bezahlen. Ich möchte also nochmals bitten, die Bestrebungen des Staatsamtes für Landwirtschaft zu unterstützen. Es ist eine Frage, die alle gleichmäßig interessiert und im Interesse aller gelegen ist.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Im wesentlichen bildet auch für uns in Steiermark das Holz — und ich möchte hier gleich bemerken: Holz im weitesten Sinne des Wortes, also wenn möglich nicht Rundholz, sondern Holz als Schnittmaterial und als Produkt, als Zellulose und als Holzstoff — jenen Exportartikel, auf dem nicht nur unsere fortdauernde Ernährung, sondern auch der Anfang des Wiederaufbaues unserer Volkswirtschaft beruht, der in erster Linie auf der Rohmaterialbeschaffung basiert.

Ich möchte hier meine persönliche Meinung ganz kurz dahin ausdrücken, daß ich glaube, daß wir nicht allein auf der Abgabe produktiver Werte — denn Holz sowie alles, was aus Holz entsteht, sind zweifellos produltive Werte im höchsten Sinne des Wortes — die Beschaffung der Gegenwerte für unsere Lebensmittel- und Rohstoffimporte aufbauen sollen, sondern auch, und zwar in einem sehr bedeutenden Ausmaße auf der Abgabe unproduktiver Werte. Ich bin mir wohl bewußt, daß das, was ich jetzt sagen werde — es gehört eigentlich nicht in den Rahmen der gegenwärtigen Debatte —, auf den ersten Blick vielleicht den Eindruck des unpraktischen und ungereiften machen wird. Dem ist aber nicht so. Ich habe darüber mit einem in diesen Sachen maßgebenden Manne, dem Vertreter eines Londoner Antiquitätenhändlers gesprochen. Wir haben in Österreich Hunderte von Millionen, ja Milliarden an Werten, die in den sogenannten Antiquitäten, bis zu einem gewissen Grade auch in Kunstschätzen, in Juwelen, Schmuck und sonstigen Kostbarkeiten liegen und die heute für den Besitzer nur einen fiktiven Wert darstellen. Wenn es möglich wäre — und es ist möglich — im Wege der Beschlagnahme und Ablösung — ich denke da nicht an eine brutale Enteignung — diese Werte zu beschaffen, so würde man auf dieser Grundlage nicht nur 100 Millionen, sondern viele 100 Millionen Francs beschaffen können. Aber ich bitte, ich betrachte diese Gegenstände als mit zu jener eisernen Reserve gehörig, die für die Beschaffung der Rohprodukte notwendig sein wird. Daß die dringendste und rasch zu ergreifende Maßnahme die Ausfuhr des Holzes und der Holzprodukte ist, mag richtig sein.

Was die Frage der Einheitlichkeit anlangt, so bin ich auch der Ansicht, daß hier eine Einheitlichkeit nicht zu umgehen sein wird, und zwar aus der Erwägung heraus, daß es ganz selbstverständlich ist, daß jedes Land, welches über Holzüberfluß verfügt — Überfluß in dem Sinne, daß es mehr Holz abgeben kann, als zur Deckung der Gegenwerte, der Rohstoffe und Rohmaterialien des Landes benötigt wird —, die erforderlichen Kopfquoten für Wien übernehmen muß, denn darüber müssen wir uns klar sein, wenn heute infolge der Schwierigkeiten der Lebenzmittelbeschaffung für Wien der letzte kleine Rest von Ordnung und Sicherheit, der noch vorhanden ist, zusammenbricht, daß dieser Zusammenbruch nicht an dem Weichbilde Wiens Halt macht, sondern sich auch über die Provinz verbreiten wird und daß infolgedessen diese Maßregeln auch zu unserer Selbsterhaltung notwendig sind.

Nun wird das Erfassen der Wiener Kopfquote kaum anders möglich sein als auf dem Wege einer Zentrale. Bei dieser Gelegenheit muß ich gleich bemerken, daß ich einer etwas abweichenden Meinung bin, wenn hier davon gesprochen wird, daß der volle Nutzen dem Produzenten zufallen soll. Ich stehe hier durchaus nicht auf dem Standpunkte, mich allen möglichen Radikalismen hinzugeben. Es ist kein Zweifel, daß in erster Linie der Waldbesitzer herangezogen werden muß. Ich bin aber wohl der Ansicht, daß die öffentlichen Faktoren den Nutzen, der insbesondere aus der sehr starken Spannung zwischen dem Holzpreise des Auslandes und jenem des Inlandes sich ergibt, für die Gesamtheit heranziehen müssen, und zwar aus einer Erwägung, von der man auf den ersten Blick glauben könnte, das ist nur der Neid gegenüber dem glücklichen Holzbesitzer, der seinen Besitz gegenüber einer Reihe anderer Besitzformen nicht nur über die Katastrophe hinübergerettet, sondern eine ins Vielfache gehende Wertsteigerung erfahren hat — das ist aber nicht der Fall —, sondern aus der Erwägung, daß wir nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus sozialen Gründen vermeiden müssen, durch den forcierten Abverkauf des ganzen Einschlages, der uns zu Gebote steht, die einheimische holzverwertende Industrie — ich denke da in erster Linie an die Papierindustrie — lahmzulegen. Es ist klar- und darin liegt die Gefahr, daß die Entente in erster Linie Wert darauf legen wird, Rundholz zu bekommen und, soweit sie dies nicht bekommen kann, Schnittholz; dagegen wird sie etwas spießig sein, Papierholz zu nehmen. Nun ist es aber für uns eine Lebensfrage, unsere Industrie nicht rohstofflos zu machen, weil sonst namentlich in der Papierindustric, welche für uns in Steiermark besonders wichtig ist, eine große Arbeitslosigkeit eintreten würde und weil sich dieselbe, wie heute schon bei allen Industrien, die auf Kohle angewiesen sind, nur noch verschärfen würde, wenn man der einheimischen Industrie das Holz wegnimmt oder ihr die Beschaffung desselben erschwert. Wir machen dann auf der einen Seite nur schlecht, was wir auf der anderen Seite gut machen.

Was nun die Erreichung des Abtriebes anbelangt, so ist dieselbe, soweit ich informiert bin — ich verstehe die Sache nur insofern, als sie mir als langjährigen Mitarbeiter im steirischen Landesausschuß bekannt ist, das Land Steiermark hat ja großen Waldbesitz und wir haben daher eine gewisse kommerzielle Erfahrung — in erster Linie eine Frage der Ernährung, in zweiter Linie eine Frage des Fuhrwerks, also auch wieder eine Frage der Ernährung, Beistellung von Futtermitteln. Nun ist es außer Frage, daß die Dezentralisierung, die Heranziehung einer größeren Zahl von Subunternehmern auf die Beschaffung der Arbeitskräfte günstig einwirkt. Dagegen muß ich bestreiten, daß der einzelne Waldbesitzer hier sehr viel machen kann. Ich denke da nur an die großen Waldbesitzer, die kleinen und mittleren werden für diese Aktion weniger in Frage kommen. Nach unseren Erfahrungen werden tatsächlich — es ist sehr traurig, daß man 12es sagen muß — die Holzhändler bezüglich der Aufbringung von Arbeitskräften mehr leisten, als die Holzbesitzer selbst. Wir haben zum Beispiel in Steiermark in St. Gallen und in Admont große Waldkomplexe. In diesen Forstbezirken ist infolge der ungünstigen Ernährungsverhältnisse und infolge der Heranziehung der Holzarbeiter zur Militärdienstleistung unser Anfall, der jährlich zwischen 40.000 und 46.000 Kubikmeter zu betragen hätte, in der Kriegszeit auf knapp 6000 Rubikmeter herabgesunken und es war nur möglich, den Anfall dadurch etwas zu heben, daß man, wogegen man sich zuerst lange gesträubt hat, mit einer Holzverwertungsgesellschaft einen Abschluß gemacht hat. Ich betone, daß das ein Anfall bei einer sehr konservativen Bewirtschaftung ist, den man leicht auf das Doppelte steigern könnte. Wir arbeiten durchwegs mit einem 100-, 120- bis 130jährigen Turnus, vielleicht unnötigerweise in einem solchen Turnus. Unsere Forstdirektion war nun nicht in der Lage Arbeiter zu bekommen. Diese Gesellschaft hat sie aber aufgebracht. Der Grund wird der sein, daß die Leute leichter in der Lage waren, Lebensmittel im Schleichhandel aufzubringen, als wir es offiziell tun konnten. Wir mußten es ja schließlich auch machen.

Wir sind nun in Steiermark in einer bereits sehr weit vorgeschrittenen Vorarbeit für die, ich will nicht sagen Sozialisierung, sondern Veröffentlichung des großen Forstbesitzes begriffen. Diese möchten wir nun nicht gerne dadurch stören lassen, daß wir zugunsten des rein privatwirtschaftlichen Gesichtspunktes im großen Forstbetrieb eine Art Hemmung eintreten lassen. Ich glaube auch, um nur ein Beispiel zu gebrauchen, daß es bei einem Besitze von 40.000 bis 50.000 Hektar Waldboden nicht so fehr auf den Besitzer ankommt, sondern auf die Beamtenschaft auf den gesamten organisatorischen Apparat. Wie das nun betrieben wird, ob im Namen des einzelnen Besitzers oder im Namen des Landes, welches die Besitznachfolge antreten soll, das halte ich für verhältnismäßig gleichgültig. Ich meine, daß das nicht ganz aussichtslos ist. Und ob man nun die Spannung, die sich zwischen dem Inlandspreis und dem Auslandspreis ergibt, im Wege der Organisation des Abtriebes und des einheitlichen Handels oder ob man das in Form eines Exportzolles, in Form einer Abgabe macht, ist technisch gleichgültig. Wichtig ist, daß die Allgemeinheit tatsächlich etwas davon hat. Wichtig ist, daß von vorneherein mit ausgiebigen Lebensmittelzubußen für das Schlägerungspersonal gearbeitet wird. Diese Zubußen müßten direkt zugewiesen werden. Es müßte die Kopfquote für die Holzarbeiter erhöht werden, damit bei der arbeitslosen Bevölkerung ein starker Anreiz geschaffen werde, sich an dieser Arbeit zu beteiligen. Wichtig ist weiter die Beschaffung der Futtermittel für die Fuhrwerke. Das, glaube ich, wird möglich sein im Wege einer einheitlichen Organisation, an der die Händler nicht kapitalistisch, sondern nur mit gewissen Provisionen, die man in angemessenen Grenzen halten muß, zu beteiligen wären. So wird es möglich sein, länderweise die erforderlichen Quantitäten aufzubringen, beziehungsweise sicherzustellen. Dringend möchte ich bitten, dabei soweit als irgend nur möglich nicht an den Export von Rundholz, sondern von Schnittware zu denken, auch an die Produkte aus Holz, Halbfabrikate, Holzzellulose usw. Wir dürfen nicht auf der einen Seire etwas für die Nahrungsmittelbeschaffung organisieren und auf der anderen Seite dadurch unsere holzveredelnden Gewerbe rohstofflos machen.

Landeshauptmann Steiner:

Es ist erfreulich, daß bei der Durchführung der Aktion den Landesverwaltungen eine gewisse Ingerenz zugewiesen worden ist, und wir werden im Einvernehmen mit den interessierten Faktoren gewiß unser möglichstes leisten. Ich würdige hier vollständig die Argumente, welche der Herr Staatssekretär für Volksernährung vorgebracht hat und die gewiß auch berücksichtigungswert sind.

Der Herr Staatssekretär für Landwirtschaft hat erklärt, daß zur Durchführung der Aktion Fachmänner herangezogen werden sollen, und nachdem er erklärt hat, daß sich die Regierung nicht an die Form, sondern nur an den Erfolg der Aktion hält, so bemerke ich gleich, daß ich unter Fachmännern nicht so wie bei den alten Zentralen Interessenten verstehe, welche es geschickt verstanden haben, bei der Aufteilung und Preisbestimmung ihr persönliches Interesse zu fördern.

Was die Interessentengruppe anbelangt, so gibt es in dieser Frage zweierlei Interessen. Nicht allein das Interesse der Besitzer der Wälder und der Holzbestände, sondern auch das Interesse der Konsumenten. Meine Herren! Wir haben da sehr bitterböse Erfahrungen gemacht. Als vor einigen Jahren im gewesenen Ackerbauministerium die sogenannte Holzverwertungsstelle errichtet wurde, hat die Bevölkerung sofort erklärt, jetzt wird das Holz verschwinden und teurer werden. Das ist auch tatsächlich eingetreten. Es sind zum Beispiel bei uns in Niederöfterreich folgende Preissteigerungen vorgekommen: Anbesitzer in der Nähe von Wien haben sprunghaft 12 K für den Mieter verlangt, zwei Stunden an der Donau abwärts gelegene Anwälderbesitzer 36, 38 bis 40 K und im Waldviertel hat man gleich darauf 48 bis 50 K ab Stock verlangt, so daß man da von einer Verteuerung der Löhne und von einer Verteuerung der Transportmittel nicht sprechen kann. In letzter Zeit sind die Preise noch viel höher gestanden. Aus der Zuschrift, welche das Staatsamt für Landwirtschaft der Landesregierung übermittelt hat, sind die drei wesentlichen Punkte zu entnehmen: Der erste Punkt ist die Förderung der Holzproduktion, der zweite Punkt Festsetzung des heutigen Holzinlandpreises und der dritte Punkt Steigerung des Preises für den Export.

Da muß darauf gesehen werden, daß auch die Industrie geschützt wird, und zwar nicht allein die Papierindustrie, sondern auch die ganze Bauindustrie, denn die Wohnungspreise sind unhaltbar. Wir haben eine große Wohnungsnot und es ist gar keine Frage, daß, wenn die Exportpreise möglichst hoch gestellt sein sollen, das auch auf die Inlandspreise des Holzes reflektieren wird, weil sich das nach Angebot und Nachfrage richtet. Wie soll das werden, wenn man jetzt schon hört, daß in Triest der Kubikmeter bis zu 500 und 600 K gehandelt wird 13und die Franzosen noch erheblich mehr zahlen? Wir wollen billige Wohnungen haben und wir wollen die ganze Industrie beleben. Man spricht immer vom Abbau der Preise, ergreift aber auf der andern Seite alle Maßnahmen, um die Preise in die Höhe zu treiben. Da wird die Landesregierung, glaube ich, bei der Durchführung dieser Aktion wohl die Pflicht haben, die Inlandsverhältnisse sehr stark mit in Betracht zu ziehen.

Was die Holzaufbringung betrifft, wie soll das durchgeführt werden? Es soll ein Syndikat für die Aufbringung im Inlande gebildet werden, und zwar aus jenen Waldbesitzern, welche jährlich 100 Kubikmeter schlägern können, aus den Sägewerksbesitzern mit einem Vollgatter und den Exporteuren. Für die Verwaltung ist eine Holzstelle, ein weiteres Syndikat in Aussicht genommen und eine Holzexportgesellschaft, welche drei Jahre zu bestehen hätte.

Meine Herren, das muß man wohl sehr vorsichtig ansehen, wie diese Exportgesellschaft den Handel nach außen betreiben wird, denn es soll einer Anzahl von Firmen eine 10prozentige Verzinsung des gesamten Umsatzkapitals garantiert werden, von dem, was übrig bleibt, soll der Staat fünf Zehntel, dann vier Zehntel das Landessyndikat und das letzte Zehntel die im Syndikat vertretenen Interessenten erhalten. Wir werden bei der Verhandlung eines anderen Punktes der Tagesordnung noch darauf zu sprechen kommen.

Der Herr Staatskanzler hat bemerkt, daß das Verhältnis zwischen dem Staate und den Ländern nicht ein solches sei, wie es von seiten der Staatsregierung gewünscht würde. Wir werden später mit Tatsachen dienen, warum das nicht sein kann. Aber wir sehen, daß dem Staate wieder Geld zugeführt wird. Der Herr Staatssekretär für Finanzen sagt, er hat ein enormes Defizit, man soll sparen, die Finanzreferenten der Länder sagen, man soll sparen, und die Finanzreferenten der Städte sagen ebenfalls, man soll sparen, denn die Budgets werden im nächsten Jahre durch die geringere Einkommensteuer usw. sprunghaft fallen. Man sieht aber nirgends etwas rechtes vom Sparen, insbesondere nicht bei der Staatswirtschaft. Was hat sich denn geändert, seit die Republik besteht? Wenn früher ein Ministerpräsident oder eine Regierung sich mit störrischen Parteien oder mit einzelnen Abgeordneten nicht zu helfen wußte, ist ein Ministerium ohne Portefeuille geschaffen worden. Die Herren Kollegen, die mit mir früher im Reichsrate waren, werden das bestätigen. Was geschieht aber jetzt? Jetzt werden einfach Unterstaatssekretariate geschaffen. Das Kind hat nur einen anderen Namen, aber die Ausgaben scheinen mir aus dem gleichen Säckel zu kommen. Geändert hat sich also an dem Systen gar nicht viel, das muß man schon sagen, und deshalb muß man, wenn man dem Staate die Mittel bewilligt, das schon zur Sprache bringen.

Ich erkläre, daß die Landesregierung von Niederösterreich für ein einheitliches System des Exportes ist, weil man nur auf diese Weise imstande ist, die Preise in gleicher Weise zu regeln und zu erhalten. Wenn wir in Niederösterreich dem Standpunkt der Waldinteressenten gern entgegenkommen, so müssen wir auf der anderen Seite auch ein Entgegenkommen gegenüber den Konsumenten, deren Interessen wir zu wahren haben, verlangen, das ist insbesondere das Baugewerbe und der Holzkonsum. Die Preise des Holzes sind jetzt schon unerschwinglich hoch. Ein Kilo Holz kostet bereits eine Krone und dabei ist das Holz noch ziemlich feucht und wiegt daher schwer, so daß man nahezu täglich für mehrere Kronen Holz braucht. Diese Interessen müssen in Einklang gebracht werden, dann werden wir uns an der Aktion mit voller Energie beteiligen.

Landeshauptmann Dr. Lemisch:

Gleichwie mein Kollege aus Steiermark möchte auch ich erklären, daß wir uns in Kärten durchaus nicht auf einen ablehnenden Standpunkt stellen und diesbezüglich den Standpunkt der Tiroler nicht teilen. Das ist aber kein Kompliment gegenüber Wien. Auch wir haben schwere Vorwürfe gegen die jetzige Wiener Regierungsweise zu erheben. Wir unterscheiden aber zwischen Wien und Deutschöfterreich und wir wollen Deutschösterreicher bleiben. Wir haben nichts in unserem Lande außer Holz. Große Schätze haben wir nicht. Das Eisen liegt in Form von Erz im Boden und kann nicht gehoben werden, und jene Schätze, von denen Herr Dr. Kaan gesprochen hat, müssen wir uns für spätere Dinge vorbehalten, die können wir jetzt nicht verwenden.

Die Ziffer von 50.000 Waggons oder 100.000 Festmetern, die uns genannt wurde, ist nicht so überraschend hoch. Wir haben im Frieden nach dem Süden im Durchschnitt 80.000 Waggons ausgeführt. 50.000 Waggons Schnittware sind ungefähr gleich 80.000 Waggons Rundholz.

Das Ernährungsamt hat früher im sogenannten kleinen Grenzverkehr den einzelnen Ländern die Ermächtigung erteilt, Geschäfte einzugehen. Es wurden mit unserem Wissen jene Geschäfte mit Agram und Budapest durchzusetzen versucht. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Mit Budapest ist kein Grenzverkehr!) Es sind auch nur wenige Waggons hinuntergegangen, weil wir nicht durchkonnten. Es liegt zu weit und zwischen uns und Agram ist Ungarn. Wir haben aber eine andere Verführung, die sehr nahe liegt und das ist Italien. Und die Italiener gehen den übrigen Ententestaaten weitaus in dem Bestreben voran, von hier aus Holz zu bekommen. Es ist selbstverständlich, daß wir diesbezüglich mit den Italienern verhandelt haben, denn hinüber schicken konnten wir nichts, weil die Italiener gegen uns eine Abschließung pflegen, die noch weit ärger ist als die Abschließung, die so oft in den Bezirken und Ländern Osterreichs beklagt wird.

Wir wollen uns aber nun dem gemeinsamen Interesse beugen und müssen das Holz, das bei uns liegt, an Deutschösterreich liefern. Da hätte ich dieselbe Klage bezüglich des Verkaufsbureaus, die schon erhoben worden ist. Es ist durchaus nicht gleichgültig, wer verkauft. Wir haben mit den Leuten, die verkaufen, schon recht unangenehme Erfahrungen gemacht. Ich glaube, daß da die bestimmte Frage gestellt werden muß: Wer bildet das Syndikat? Wer sind die 14Syndici? Wer wird abgeschickt werden, um diese Millionen- und Milliardenkäufe durchzuführen? Und ist die Sicherheit vorhanden, daß nicht doch entgegen den Ausführungen des Herrn Staatsekretärs das Geld in Händlerhände fließen wird und nicht denen zukommt, denen es zukommen soll, dem Staate und dem Produzenten?

Der Herr Staatssekretär hat bezüglich der Vermögensabgabe gemeint, daß die Unsicherheit negativ wirke. Das glaube ich auch. Wenn wir endlich wissen würden, wie die Vermögensabgabe im Staate Deutschösterreich geplant wird, wäre es ganz anders. Ich bin einer derjenigen, die dem früheren Staatssekretär für Finanzen gegenüber vom Anfang an darauf gedrungen haben, uns endlich einmal zu sagen, wie wir uns vorbereiten sollen, weil ich die Furcht habe, daß vielleicht eine spätere Regierung — nicht die jetzige — die Vermögensabgabe nach ungarischem Muster durchführen könnte, und es mir viel lieber wäre, wenn das ganze auf einer soliden Basis erfolgt als nach einer Methode, von der heute niemand eine Ahnung hat. Ich bitte daher die Staatsregierung, daß sie eine Erklärung darüber abgibt, wie sie sich die Regelung der Finanzen insbesondere in Form der Vermögensabgabe vorstellt, damit man sich danach richten kann.

Niemand, der nicht blind ist, wird sich der Einsicht verschließen, daß die Vermögensabgabe kommen muß, denn wir brauchen das Geld und müssen es aufbringen. Nun werden wir aber ganz unmöglich das Holz, die Holzschnittware oder die Halbfabrikate schon in den nächsten Monaten verfügbar machen können. Es wird also nichts anderes übrig bleiben, als eine Art Optionsrecht zu konstruieren, was ja dadurch möglich ist, daß man den Unterhändlern der fremden Staaten zeigt, in der Nähe der Bahnen sind so und so viele Mengen sofort greifbaren Holzes vorhanden, die gehören Euch. Der Preis wird bestimmt, es kann auch in einem oder zwei Jahren geschlagen werden. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir in den Alpenländern die Sommerschlägerung haben, und wenn das Holz nicht fertig zu liefern ist, so bleibt nichts anderes übrig, als zu versprechen, daß wir es später liefern.

Nun werden die Arbeiter auch im heurigen Jahre absolut nicht aufgebracht werden. können, wenn der Ernährungsminister nicht in der Lage ist, uns tatsächlich schon jetzt die Zubußen zuzuweisen. Man muß ihnen die Mehlzubuße und insbesondere eine Fettzubuße geben. Bevor nicht der Arbeiter seine Brot- und Fettmenge hat, die er schon am Montag haben muß, um von Montag bis Samstag arbeiten zu können, wird er kein Holz schlagen. Ich mache noch auf eine zweite Gefahr aufmerksam. Sobald man den Holzarbeitern diese Zubuße gibt, werden die anderen Arbeiterkategorien kommen und sagen, das müssen wir auch bekommen. Das haben wir in den verschiedenen Ländern schon durchgemacht. Gibt man den Postangestellten etwas, so kommen die Eisenbahner, gibt man diesen beiden etwas, so kommen die übrigen Arbeiter.

Nun hat der Herr Landeshauptmann von Niederöstereich von den Konsumenten gesprochen. Diesbezüglich möchte ich nun darauf aufmerksam machen, daß, wenn es mit der Kohle so weiter geht, man auch für den Brennholzbedarf vorsorgen muß, und zwar vielleicht in der Weise, daß die Waldbesitzer oder die Gemeinden, in denen Wald ist, rechtzeitig dafür vorsorgen, die nötigen Brennholzmengen für den Winter zu sichern. Wenn der Waldbesitzer weiß, daß er gewisse Mengen zu liefern hat, so kann er sich die Arbeit einteilen. Sie werden dann im Winter Brennholz haben. Wenn man das aber nicht rechtzeitig macht, so werden Sie im nächsten Jahre wieder dieselbe Holznot haben wie heuer.

Ich frage also, wer sind die Syndici und bitte, daß bezüglich der Preise und bezüglich der Zubußen für die Arbeiter und deren Entlohnung rechtzeitig ausreichende Vorsorge getroffen wird, sonst können wird kein Holz liefern.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pusch:

Wir von Tirol sind in dieser Debatte wiederholt angesprochen worden, und zwar als diejenigen, welche in der Frage der Holzwirtschaft eine vollständige ablehnende Haltung eingenommen hätten. Ich bin kein Fachmann und habe auch nicht Gelegenheit gehabt, mich vorzubereiten in einer Frage, die heute nicht auf der Tagesordnung gestanden ist. Ich möchte daher vorausschicken, daß ich nur ganz unverbindlich die Lage in Tirol bekanntgeben kann.

Wir haben schon vor längerer Zeit in Tirol eine Landes-Holzwirtschaftsstelle errichtet, deren Tätigkeit im wesentlichen dahin geht, daß kein Holz ohne Wissen der Landesregierung aus dem Lande geführt wird, und daß dasjenige Holz, welches außer Landes geht, insbesondere in das Ausland, nur zu einem bestimmten festgesetzten Preise hinausgeht, und daß von diesem Preise ein bestimmter Prozentsatz als eine Prämie oder als eine Abgabe für das Land eingehoben wird, welche zu Wirtschaftszwecken, zur Bewirtschaftung des Landes und für die bessere Lebensmittelversorgung herangezogen wird. Im Verfolge dieser Aktion hat nun das Land einen Vertrag mit der Schweiz abgeschlossen. Die Schweiz hat sich bereit erklärt, dem Lande, gegen Lieferung von 2000 Waggon Holz, Lebensmittel zu liefern. Ich glaube, es hat sich dabei nicht um Rundholz, sondern nur um Papierholz gehandelt. Von diesen 2000 Waggons, welche bis zum 1. Juli an die Schweiz hätten geliefert werden sollen, konnten bisher kaum 200 Waggons abgeführt werden, teils wegen der Schwierigkeiten der Aufbringung des Holzes, weil wir einen schneearmen Winter hatten, teils wegen des Mangels an Arbeitskräften. Wenn nun in einem Lande, welches man im allgemeinen als holzreich bezeichnet, obwohl es aber in Wirklichkeit nicht holzreich ist, wenn in einem Lande, welches zum größeren Teile, gerade dort, wo sich die großen Wälder befinden, von den Italienern besetzt ist, welche sich aus dem Holze unserer Wälder anscheinend eine Kriegsentschädigung herausschlagen wollen, wenn in diesem Lande in Nordtirol in dieser kurzen oder längeren Zeit, wie Sie wollen, von Anfang Jänner bis jetzt, kaum 100 Waggon für die Schweiz herauszubringen waren, um 15damit Lebensmittel bezahlen zu können, dann darf man doch nicht sagen, daß wir eine ablehnende Haltung einnehmen, wenn wir jetzt, wo es sich darum handelt, Holz in größeren Mengen zum Zwecke der Ernährung ganz Deutschösterreichs aufzubringen, erklären, daß wir nicht in der Lage sind, Holz aufzubringen. Wir befinden uns in einem Ausnahmszustande, wie vielleicht kein anderes Land. Es ist schon auf der letzten Länderkonferenz darüber gesprochen worden. Diesen Ausnahmszustand muß man berücksichtigen und er bringt es eben mit sich, daß wir nicht in der Lage waren, so viel Holz aufzubringen, wie heute gewünscht wird, da wir ja nicht einmal jenes Holz aufbringen können, das hier zur Bezahlung der von der Schweiz eingeführten Lebensmittel nötig wäre.

Nun möchte ich, angeregt durch die Äußerung des Herrn Landeshauptmannes Steiner, der davon gesprochen hat, daß man sofort, als in Wien diese Holzwirtschaftsstelle errichtet wurde, gesagt hat, jetzt wird das Holz teurer und wir werden keines mehr sehen, darauf hinweisen, daß ganz dieselben Zustände auch anderwärts eingetreten sind und daß wir uns auch deshalb scheuen, in eine solche, ich will das ominöse Wort Zentrale nicht aussprechen, aber in eine solche gemeinsame Wirtschaftsstelle einzutreten, weil wir auch heute wieder die Überzeugung haben, diese Wirtschaftsstellen sind schädlich, sie sind nicht im Interesse der Länder, auch nicht im Interesse der Bevölkerung und im Interesse der Erzielung einer besseren Ernährung. Was wir wünschen, ist einzig und allein, daß den Ländern das Recht belassen werde, nach Erkenntnis ihrer natürlichen Lage und ihrer Wirtschaftsverhältnisse die Bewirtschaftung des Holzes selbst zu führen. Das wollen wir für Tirol beanspruchen, insbesondere für Tirol, solange wir nicht in der Lage sind, Holz abzugeben, weil wir noch die Schweizer Lebensmittel bezahlen müssen: Aber auch später, wenn das nicht mehr der Fall sein sollte, wenn wir unsere Lebensmittel an eine Zentrale in Wien bezahlen müssen, auch dann wollen wir nicht einer fremden Zentrale, und sei es auch einer solchen in Wien, die Bewirtschaftung überlassen, weil man hier die Verhältnisse zu wenig kennt, ebensowenig wie man die von Vorarlberg kennt. Wir möchten daher bitten, daß man in Zukunft, wenn es sich um eine solche gemeinsame Bewirtschaftung des Holzes und der Holzerzeugnisse handelt, den Ländern diese Bewirtschaftung in einer Wirtschaftsstelle beläßt. Diese Wirtschaftsstelle kann ja mit einer Zentralwirtschaftsstelle, die man in Wien errichtet, in Verbindung treten. Es darf aber nicht von Wien aus die Bewirtschaftung des Holzes in Tirol eintreten. Darauf müssen wir bestehen. Ich möchte nur ein Beispiel anführen, wie bei einem anderen Artikel gewirtschaftet wird. Wir haben in Tirol Zement, und zwar in Kufstein die Perlmoser Fabrik und in Fils an der Grenze von Bayern die Fabrik Schrötter. Von diesem Zement bekommen wir heute keinen Sack und kein Kilo mehr für unsere Bautätigkeit. Die Baugenossenschaft in Innsbruck hat sich, bevor ich nach Wien gereist bin, an mich gewendet und hat mich gebeten, hier darauf zu verweisen, daß diese Lage unhaltbar ist. Und warum? Weil der ganze Zement in eine Zentralwirtschaftsstelle nach Wienabgegeben wird. Die Folge davon ist, daß wir weder in Innsbruck noch anderwärts in Tirol die Bautätigkeit aufrecht erhalten können. Die Folge wird sein, daß wahrscheinlich in der nächsten Woche die Baubetriebe im Lande werden eingestellt werden müssen, wodurch 1200 Arbeiter brotlos werden. Nun versteht das niemand. Die Leute, die Bauarbeiter, die Baumeister und die Architekten, glauben, daß der Zement, der im Lande erzeugt wird, denn doch in erster Linie dazu verwendet werden soll, um die Bautätigkeit im Lande zu ermöglichen. Nein, es wird aller Zement, der innerhalb Tirols erzeugt wird, nach Wien geliefert.

Wenn man so vorgeht, wird es dazu kommen — nicht nur in Vorarlberg, wo das schon geschehen ist, sondern auch in Tirol —, daß die Länder sagen: so können wir nicht mehr wirtschaften! Wir wollen diese ominösen Zentralen überhaupt nicht mehr und wollen nicht durch diese Wirtschaftsstellen, die da in Wien eingerichtet werden, und alles das, was die Länder produzieren, rauben lassen.

So stehen tatsächlich die Dinge bei uns. Ich kann dem nichts mehr beifügen, als nur das eine Ersuchen, daß die Herren doch nicht von dem Grundsatz abgehen sollten, den sie früher aufgestellt haben, daß man den Ländern einen gewissen Einfluß, und zwar in Form von Wirtschaftsstellen, sei es bei Holz oder auch bei anderen Dingen, einräumt, weil wir die Verhältnisse, wie sie draußen sind, jedenfalls besser kennen als eine uns unbekannte Zentrale, von der Herr Dr. Lemisch früher gesagt hat, er will wissen, wer die Mitglieder dieses Syndikats sind, er will wissen, wem der Gewinn zufällt, und er will überhaupt wissen, wie sie eingerichtet ist. Dasselbe wollen wir in Tirol auch wissen.

Wirtschaftsdirektor Dr. Wutte:

Ich möchte einige Aufklärungen geben, nachdem ich an der Sache mitgearbeitet habe. Vorerst möchte ich über die Preisentwicklung sprechen, nachdem insbesondere Herr Landeshauptmann Steiner diese Frage angerührt hat. Wir haben heute einen Preis von zirka 260 K für Schnittware, denn Richtpreise existieren nur am Papier; ich nenne also gleich den Preis, zu dem man überhaupt etwas bekommt. Das sind 260 K pro Kubikmeter Schnittmaterial. Wenn Sie das in Schweizer Franken umrechnen — nicht zu dem momentanen Kurs von 16 Franken 75 Centimes, sondern sagen wir zu 20 Franken —, so kommen wir auf einen Preis von zirka 50 Franken in der Schweiz. Dieser Frankpreis ist der Friedenspreis in der Schweiz, denn in der Schweiz hat das Holz — alpenländisches Holz — zirka 50 bis 60 Franken gekostet.

Wenn wir mit 260 K in der Relation Franken verkaufen würden, würden wir unseren Exportartikel zum Friedenspreis abgeben. Andrerseits müssen wir aber mit dieser Valuta ja die Lebensmittel und Rohstoffe beschaffen. Nun sind die gesamten Warenwerte um zirka das Drei- bis Vierfache des Friedenswertes gestiegen. Es sollte demnach das Holz zirka 150 bis 200 Franken 16in der Schweiz erlösen, wenn wir kaufmännisch richtig vorgehen, und das setze ich ja voraus. Wenn Sie diese 150 bis 200 Franken in Kronen umrechnen, so bekommen Sie bereits über 600 K. Es besteht also zwischen dem Inlandspreis und dem Auslandspreis eine durch die Valutaverschlechterung gegebene außerordentliche Preisspannung, mit der zu rechnen ist. Wenn nun der Staat nicht eingreift, was ist die Folge? Die Händler sehen diese Spannung und die Produzenten sehen diese Spannung. Alles wirft sich nun auf Holz und es wird die Inlandsware so hoch im Preise steigen, bis diese durch die Valutaverschlechterung gegebene Spannung eingeholt wird. Dadurch werden also die Inlandspreise auf eine unmögliche Höhe hinaufgebracht werden und das soll nicht sein. Wir wollen, daß die Inlandspreise annähernd so bleiben wie sie sind. Ich sage ausdrücklich: annähernd, weil sie ganz gleich nicht bleiben können.

Was geschieht nun andrerseits, wenn wir den Verkauf schlecht durchführen, wenn wir ihn so durchführen, wie es in der letzten Zeit geschehen ist? Es sind ja ganz bedeutende Holzvorräte vorhanden, bedeutend aber nicht im Zusammenhalte mit 100 Millionen Franken, sondern bedeutend im Verhältnis zu anderen Artikeln. Die Holzhändler, die im Besitze dieser Lager sind, bewegen sich bereits finanziell etwas schwer; ihre Kredite sind ausgenutzt und infolgedessen besteht der Drang, nicht nur wegen der gewissen Preisspannung, sondern auch um das Geschäft zu erleichtern, das Material ins Ausland auszuführen. Wenn nun diese Anbote in Italien und in der Schweiz, wie es vorgekommen ist, vielleicht von hundert und hundert Firmen gemacht werden, so tritt im Auslande zu unseren Gunsten eine Preisderoute ein und das ist schon der Fall. Während Tirol noch im Dezember mit 132 Franken verkauft hat, bietet heute die Schweiz nur mehr 80 bis 90 Franken für Schnittmaterial. Infolgedessen muß das Material durch eine Organisation im Ausland abgesetzt werden, denn es ist ja der primitivste kaufmännische Grundsatz, daß man sich gegenüber den Käufern kartelliert, um möglichst hohe Preise zu erreichen, und umgekehrt trachtet, daß die Käufer nicht organisiert, sondern zersplittert entgegentreten. Das ist natürlich das oberste kaufmännische Ziel. Wenn wir im Auslande Handel treiben, brauchen wir nicht an eine Sozialisierung der Wirtschaft zu denken, da muß uns unsere Haut näher sein als die Haut der ausländischen Konsumenten. Infolgedessen ist die Sache schon von Haus aus gegeben, daß wir eine einheitliche Organisation schaffen müssen, aber nur dem Auslande gegenüber, nicht dem Inlande gegenüber. Das möchte ich vorausschicken.

Wie ich wegen dieser Holzgeschichte in das Staatsamt des Äußern berufen wurde, habe ich gleich an die politischen Schwierigkeiten gedacht. Durch die Vermischung der Politik mit der Wirtschaft ist ein Wirtschaften bereits unmöglich geworden. Wir wissen alle, daß es uns sehr schlecht geht und daß wir nichts haben. Ich glaube, wenn dieser kolossale Separatismus so weiter geht, wird unsere Tage noch viel schlechter werden, denn alle Sachen, die selbständig in Angriff genommen worden sind, ruhen, es geht nichts vorwärts. Sowohl in der Wasserfrage geht nichts vorwärts als auch in der Holzschlägerung. Salzburg, Tirol haben natürlich beschlagnahmt. Das ist das Unwichtigste. Das Wichtigste ist, daß die Produktion gesteigert wird, denn das, was vorrätig ist, wird sehr rasch verbraucht werden. Wenn die Bautätigkeit einsetzt — jetzt haben wir überhaupt keinen Konsum —, dann sind die Vorräte weg. Was nun? Holz ist nicht ein Artikel, den man innerhalb 24 Stunden erzeugt, sondern Holz bedarf eines 1- bis 1¾jährigen Umtriebes und wenn wir erst im Hochgebirge schlägern, kommen wir noch darüber hinaus. Infolgedessen ist es höchste Zeit, daß Ordnung geschaffen wird. Nein, es soll Geld beschafft werden, denn das ist nicht hier.

Ich möchte vorausschicken, es handelt sich um rund zwei Millionen Festmeter Schnittmaterial und drei Millionen Kubikmeter Rundholz und wir haben solche Vorräte nicht. Wir sollen im Auslande Verkäufe tätigen über eine Ware, die noch nicht erzeugt ist.

Es gibt doch keinen so dummen Käufer, der uns ein Biankogeschäft mit 100 Prozent bevorschussen würde. Das ist unmöglich und es ist sehr wahrscheinlich, daß wir bei dem europäischen oder mitteleuropäischen Kartell nur eine Bevorschussung von 50 Prozent erreichen[.] Wir müssen daher um 200 Millionen Franken abschließen, um momentan 100 Millionen Franken zu erhalten. Es handelt sich also nicht um 1 Million, sondern um 2 Millionen Kubikmeter Schnittholz oder 3 Millionen Kubikmeter Rundholz.

Wer soll nun das verkaufen? Wer begibt sich in diese Lage? Auf der einen Seite hängt er mit der Unterschrift, hat er das Obligo, auf der anderen Seite sieht er den Separatismus der Länder, so daß er nicht wirtschaftlich arbeiten kann, wie er will. Das ist nur dann möglich, wenn dieser Verkäufer an das Ausland die Gewähr hat, daß in den Waldgebieten tatsächlich produziert wird, nicht daß fortwährend Sitzungen stattfinden, daß fortwährend gesprochen wird, ja, wir werden schlagen, wir werden das machen. Es muß effektiv produziert werden.

Ich möchte hier betonen, daß es auch während des Krieges immer so war, daß, wenn man vom Urproduzenten etwas verlangt, wenn man ihm einen Auftrag gegeben hat, es nicht gemacht wurde, und zwar hieß es immer, wir haben keine Arbeiter, keine Lebensmittel, keine Pferde, keine Futtermittel etc. Nun haben die Händler den Waldbesitzern ganz richtig geantwortet und ihnen gesagt, verkauft uns die 3 Millionen Kubikmeter am Stock, wir werden den Staat um nichts ersuchen, wir werden es selbst durchführen, dann übernehmen wir die Verpflichtung, das sofort zu liefern. Sie sehen, daß das auch etwas von der Person des Betreffenden abhängt, der die Exploitation durchführt, nicht nur von dem Haben des Besitzes. Infolgedessen ist es unerläßlich, daß ein Mittel gefunden wird, um jene Waldbesitzer, welche die hiebreifen Bestände nicht zur Schlägerung bringen — ich spreche nur von diesen, denn es soll ja kein Raubbau am Wald betrieben werden und die Forstpolizei weiter aufrecht bleiben —, dazu zu veranlassen, und dieses Mittel ist die Erzwingung des Holzabstockungsvertrages. Glauben Sie ja nicht, daß keine Arbeiter, keine Pferde vorhanden sind. Das ist alles da. Allein der Waldbesitzer hat gar keinen 17Grund, heute das Holz zu verkaufen, erstens wegen der Gefahr der Vermögensabgabe. Das ist das wichtigste. Denn wenn etwa der Wald zur Gänze nach einem solchen Verkauf eingeschätzt wird, so ergibt sich daraus gegebenenfalls eine Wertsteigerung für die Basis der Vermögensabgabe. Das ist das eine, was die Leute fürchten. Das zweite ist, daß sich der Waldbesitzen sagt, bei dem bestehenden Bolschewismus habe ich nichts von dem Gelde. Wenn auch meine Bäume keinen Zuwachs mehr haben, so ist es mir doch lieber, wenigstens habe ich das Holz am Stock, das schlagen die Bolschewiki nicht, weil sie nicht arbeiten wollen, ich habe also das Geld in der Hand. Das sind die Gründe, die die Waldbesitzer veranlassen, nichts abzugeben. Dazu haben sie ja auch genug Mittel. Die ganzen verschuldeten Herrschaftsbesitze sind heute lastenfrei, außerdem haben sie viel Geld. Andrerseits sind aber in jedem Graben der Alpenländer kleine Sägen, Schlagunternehmungen kleiner Händler, die dieses Geschäft betrieben haben. Alle diese Leute haben keine Arbeit, weil sie nichts zum Schlagen haben, denn sie bekommen den Bestand nicht oder nur zu Preisen, bei denen sie sich nicht trauen zuzugreifen, weil sie nicht wissen, ob sie die Schnittware entsprechend absetzen können, ob sie nicht durch eine behördliche Verfügung in der Preisentwicklung gehemmt werden, so daß sie zu Schaden kommen. Das ist auch eine Unsicherheit, die wir heute haben. Wenn wir diesen Gruppen Menschen, die arbeiten wollen, sagen, bitte, zeigt uns die schlagbaren Bestände und wir geben euch dann die Möglichkeit, daß Ihr Abstockungsverträge bekommt, dann werden sie sofort eine sehr weitgehende Holzproduktion in den Alpenländern haben. Es darf nicht übersehen werden, daß während des Krieges, sogar in den Staatsbetrieben der Einschlag nicht absorbiert worden ist. Es sind heute bedeutende Rückfälle in den Schlägerungen. Wenn auch der normale Etat zirka 5 Millionen Kubikmeter ist, so ist infolge der Rückstände der Etat jetzt nicht 5 Millionen, sondern 8, 9 Millionen Kubikmeter Rundholz.

Um nun den Interessen der Länder entgegenzukommen, haben wir uns gedacht, daß die Produktionsförderung, die Aufbringung des Holzes für den Export, unbedingt länderweise erfolgen soll. Die Vollzugsanweisung über die Holzwirtschaftsstellen ist mit dieser Aktion nicht in Einklang zu bringen. Sie ist nur zufällig zu gleicher Zeit erschienen; denn man will ja haben, daß auch bezüglich der Holzwirtschaft statistisches Material gesammelt werde, daß eine allgemeine Produktionsförderung eintritt, daß alle die gewissen Maßnahmen getroffen werden, die vom wirtschaftlichen Standpunkte aus notwendig sind. Infolgedessen bitte ich, die Holzwirtschaftsstellen vorläufig nicht näher zu begutachten. Allein die Holzwirtschaftsstelle als unabhängige Landesstelle ist insoferne von Wert, als wir aus den Holzwirtschaftsstellen den gewissen Reichsausschuß bilden wollen. Es sollen von jeder Holzwirtschaftsstelle drei Herren in diesen gemeinsamen Reichsausschuß eintreten, der Vorsitzende und dessen beide Stellvertreter werden vom Staatsamt für Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten ernannt. Das Holz soll von einem Ländersyndikat aufgebracht werden. Dieses Ländersyndikat soll sich zusammensetzen aus Leuten, die einen Einschlag über 1000 Kubikmeter haben, das sind Produzenten, so daß die Herrschaftsbesitze nicht ausgenommen sind, dann aus Sägebesitzern, aber nur aus solchen, welche exportfähige Waren geschnitten haben; denn es gibt so und so viele Sägewerke, die nur für den Inlandsbedarf schneiden. Eine solche Ware nimmt das Ausland nicht an. Wenn man von einem solchen Lager einen Waggon nach Italien abdisponieren würde, würde er von Italien zur Verfügung gestellt werden und es würden bedeutende Preisnachlässe notwendig sein. Das soll nicht sein. Es können daher nur jene mittun, die wissen, was das Ausland braucht. Weiters kommen in Frage die Holzhändler, die sich schon im Frieden im Export betätigt haben, alle jene Kreise also, die an der Holzproduktion, am Verschnitt und am Export bereits mitgewirkt haben und die Sache kennen. Die Länder können sich ohne weiteres an dem Syndikat beteiligen. Dem Syndikat wird vom Reichsausschuß der Holzwirtschaftsstelle der Einkaufspreis vorgeschrieben, weil es eine einheitliche Organisation sein muß. Ich betone, daß der Preis etwas höher sein wird als der Inlandspreis, um zirka 20 K pro Kubikmeter höher, um alle Wirtschaftskräfte zu beleben; denn der Händler, der Sägebesitzer wird ja aus der Organisation des Syndikats keinen Gewinn schöpfen. Es steht zwar dort 10 Prozent, man kann auch ruhig 5 Prozent hinschreiben, das wird auch nichts machen; denn auch die Reichsorganisation hat sich gestern entschlossen, nicht 10 Prozent, sondern nur 5 Prozent zu nehmen. Der Gewinn spielt keine Rolle. Der Gewinn soll darin stecken, daß jeder einzelne, der dem Landessyndikat zu dem vom Reichsausschuß vorgeschriebenen Preis liefert, billiger einkauft, als er an das Syndikat verkauft, so daß der Preis im Inlande nicht getrieben wird. Je billiger er einkauft, desto größer ist der Gewinn des einzelnen, der das Holz an das Ländersyndikat weitergibt. Dadurch ist ein gewisser Riegel dagegen vorgeschoben, daß der Preis im Inland stärker steigt.

Nun handelt es sich um die Verwertung der von den Ländern aufgebrachten Materialien. Das soll durch die Reichsorganisation geschehen und kann nicht anders geschehen. Diese Reichsorganisation soll eine gebundene Form in Gestalt einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung haben. Daran sollen sich insbesondere die Exporteure beteiligen.

Die großen Exporteure müssen wir haben, die braucht man, weil sie doch Beziehungen haben. Wenn diese Firmen in Bern verkaufen, wird ihnen das Geschäft eher bevorschußt, als wenn der X, den niemand kennt, hinausgeht und Schnittmaterial verkauft.

Nun wird, glaube ich, eine Einigung dahin zustande kommen, daß da ein Kompromiß getroffen wird und die großen Händler in dieses Syndikat, in diese Genossenschaft mit beschränkter Haftung hineingehen. Diese Genossenschaft mit beschränkter Haftung hätte, wenn sie selbst im Auslande verkaufen würde, wieder keinen Kredit, weil sie niemand kennt. Zudem würde man sagen: Das ist ein Kartell, da muß man doppelt vorsichtig sein und unter dem Titel 18Vorschuß würden die Preise gedrückt werden. Infolgedessen hat man sich die Konstruktion so vorgestellt, daß die Ländersyndikate liefern, daß aber das Reichssyndikat auf dem Papier bleibt. Das Reichssyndikat stellt nur die Exporttangenten für die einzelnen Gesellschaften im Verhältnis zu ihrer Produktion, ihren Vorräten, ihrer wirtschaftlichen Betätigung fest und jetzt hat jedes dieser Mitglieder das Recht, mit seinem Verkaufsapparat in das Ausland zu gehen und zu verkaufen. Er bekommt aber einen unteren Limitpreis mit, er darf unter einem gewissen Preise die Ware — natürlich in fremder Valuta — nicht verkaufen.

Dadurch ist erreicht: Er ist an dem Überpreis beteiligt, dadurch ist erreicht, daß im Ausland der Preis nicht fällt, sondern gehalten wird, an dem er ein wesentliches Interesse hat, und andrerseits, daß jeder seinen Verkaufsapparat behalten kann und seine Beziehungen, die er im Frieden gehabt hat, sich also frei betätigt.

Nun entsteht natürlich eine ganz wesentliche Spannung zwischen dem Übernahmspreis aus den Ländern und dem Verkaufspreise im Ausland. Das ist eine sehr große Preisspannung, die aber natürlich, wenn die Wirtschaft so weiter geht wie in den letzten Monaten, wahrscheinlich auch nicht mehr vorhanden ist. Dieser Gewinn soll nun wie folgt verteilt werden: Die Hälfte soll der Staat bekommen, denn er ist ja der Leidtragende an der Valutaverschlechterung. Zudem ist die Idee des Herrn Staatssekretärs Stöckler, daß man den halben Erlös für die Vermögensabgabe für den Waldbesitzer frei hält, eine sehr gute und darin soll ein gewisses Äquivalent für diese nicht gezahlte Vermögensabgabe liegen. Vier Zehntel sollen an die Ländersyndikate zurückfließen nach Maßgabe der abgelieferten Holzmengen, so daß also die Leute, die im Lande gearbeitet haben und das Holz zur Verfügung gestellt haben, eine Art Prämie bekommen, und das letzte Zehntel soll wieder an die Gesellschaft fließen, denn ich mache darauf aufmerksam, daß diese Gesellschaft eine enorme Haftung hat, weil gar keine Garantie gegeben ist, daß der Staat in wenigen Wochen oder Monaten so ausschauen wird, daß überhaupt produziert wird. Darin liegt diese Riesengefahr, die die Händler übernehmen. Wenn es gerade die großen Produzenten sind, die auch im Auslande Besitz haben, können sie sich ja des Vermögenszugriffs durch die Gläubiger nicht erwehren. Die in Deutschöfterreich sind, können sich eventuell erwehren, aber die im Auslande auch Besitz haben, können es nicht.

Durch diese Aufteilung des Gewinns ist eine gewisse Garantie geboten, daß ein übermäßiger Gewinn nicht erzielt wird. Nun müssen aber diese Leute auch eine gewisse Gewähr haben, daß in den Ländern gearbeitet wird und es kann sehr leicht sein, daß diese Holzwirtschaftsstellen einen zu starken politischen Charakter bekommen. Es muß daher zwischen Landesregierung und Holzwirtschaftsstelle wohl unterschieden werden. Wenn nun das Holz nicht aufgebracht wird, wenn die Produktion nicht gesteigert wird, so muß diesem Konsortium die Möglichkeit offen gegeben sein, zu sagen: Dort ist schlagbarer Wald, warum wird er nicht geschlagen? Darüber hat eigentlich nur der Landesforstinspektor zu entscheiden, weil gegen die Schlägerung ja nur der forstpflegliche Standpunkt sprechen kann und sonst keiner, keinesfals aber der politische Standpunkt. Über den Antrag des Landesforstinspektors hätte die Landesregierung zu entscheiden und nicht die Holzwirtschaftsstelle. Damit ist ein gewisser Zentralismus trotz Wahrung der Interessen der Länder gegeben.

Zur Produktionssteigerung brauchen wir, wie Herr Landeshauptmann Lemisch ganz richtig gesagt hat, in erster Linie Lebensmittel. Das ist richtig. Soviel ich vom Herrn Sektionschef Schüller gehört habe, hat die Entente sich bereit erklärt, für diese Gruppe von Arbeitern besondere Lebensmittelzüge einzurichten. Man stellt sich vor, daß diese Holzarbeiter annähernd das bekommen, was sie im Frieden gehabt haben. Auf die Quantitäten brauchen wir hier nicht näher eingehen. Auch das Staatsamt für Finanzen hat sich bereit erklärt, diesen Arbeitern jenTabakmengen zur Verfügung zu stellen, wie sie im Frieden üblich waren. Das waren zirka 240 Gramm pro Woche. Ebenso soll die Haferzuweisung geregelt werden. Damit ist den produktiven Kräften freier Spielraum gelassen.

Die Aktion ist natürlich außerordentlich dringend, denn es ist vollkommen richtig, wie Herr Dr. Lemisch gesagt hat, in den Alpenländern ist die Schlägerung nur oder hauptsächlich im Sommer möglich und die Bringung im Wintcr. Niederwaldungen sind nicht so zahlreich. Wir müssen also bis 1. Mai oder längstens Mitte Mai mit der forcierten Arbeit beginnen können, um überhaupt dieses Quantum auf den Markt zu bringen. Die Staatswaldungen müssen selbstverständlich genau so mittun wie alle anderen, die haben die meisten hiebreifen Bestände.

Bezüglich der Holzabstockungsverträge möchte ich noch hinzufügen: Wenn ein entlegener Wald zum Einhieb kommt, so muß der ganze Abstockungsvertrag auf mehrere Jahre gemacht werden, außer der Herrschaftsbesitzer verpflichtet sich, die von den Produzenten gemachten Investitionen für Straßenbauten, Bahnen etc. abzulösen, denn sonst würde man zu unmöglichen Holzpreisen kommen. Wenn wir heute auf Schwarzenbergischem Besitz eine 10 Kilometer lange Bahn bauen müssen, kann man das unmöglich mit einem einjährigen Einschlag hereinbringen und amortisieren. Infolgedessen müßte bei diesen Verträgen darauf Rücksicht genommen werden, daß, im Falle der Herrschaftsbesitzer das nicht ablöst, diese Holzabstockungsverträge natürlich auf mehrere Jahre hinaus festgelegt werden.

Herr Landeshauptmann Kaan hat schon ganz richtig betont, daß die Holzpreise ab Stock bereits kolossale sind. Sie sind zirka das sieben- bis zwölffache des Friedespreises. Eine weitere Steigerung könnte man unmöglich zubilligen, denn sonst würde tatsächlich die breite Öffentlichkeit sich der Sache sehr annehmen. Wenn man aber das Holz dringend braucht und alle Kräfte braucht, kann man natürlich nicht abbauen, sondern muß schauen, die Arbeiter so weit zufrieden zu stellen, daß alle an einem Strange ziehen. Das ist das wichtigste.

19 Landesrat Dr. Schlegel:

Die Holzfrage war nicht auf der Tagesordnung, ich bin daher nicht in der Lage, für das Land Oberösterreich eine verbindliche Erklärung abzugeben, sondern vermag nur insofern an der Debatte teilzunehmen, als ich aus den Besprechungen, an denen ich teilgenommen habe, orientiert bin.

Da verweise ich auf eine Konferenz, die vor mehr als zwei Monaten in Salzburg stattgefunden hat, wo wir sehr eingehend die Grundzüge dieser heutigen Debatte besprochen haben. Damals hat sich das Land Oberösterreich in keiner Weise geweigert, vernünftigen Anregungen Rechnung zu tragen.

Wir haben in Oberösterreich zweifellos Waldbesitz, der abstockungsfähig ist. Wir haben auch durchaus nicht die Absicht, anderen Ländern, mit denen wir, allerdings provisorisch, das hebe ich hervor, zu einem Staate vereinigt sind, nicht aus der Not herauszuhelfen. Es fällt uns nicht ein, die Waldbestände, die wir im Lande zur Verfügung stellen können, für das Land Oberösterreich allein auszunutzen. Wir haben das auch damals in Salzburg erklärt. Wir sehen ein, daß es aus allen den heute bereits des langen erörterten Gründen notwendig ist, daß eine gewisse einheitliche Art des Verkaufes Platz greift, aber wir haben schon damals in Salzburg verlangt und als ein Begehren, von dem wir nicht abgehen können, hingestellt, daß die Landesverwaltung unbedingt in Kenntnis von der Bewegung des Holzes im Lande sein müsse; daher haben wir den Transportscheinzwang für das ganze Holz verlangt, also auch für Holz, welches aus Oberösterreich in ein anderes Land geht, nicht in der Absicht, den Verkehr zu verhindern, sondern in der Absicht, daß die Landesverwaltung vollkommen orientiert sein müsse, weil sie nur dann in der Lage ist, auch fördernd im Interesse der Gemeinsamkeit einzugreifen, wenn sie weiß, was mit dem Holz geschieht. Ich könnte den Herren von verschiedenen Konferenzen erzählen, die im Zuge der Sachdemobilisierung stattgefunden haben und bei denen die mannigfaltigsten Ansichten bezüglich des Holzes, welches da und dort in Oberösterreich zur Verfügung steht oder wir schon zur Verfügung gestellt haben, ausgesprochen wurden und bei denen auch die Meinung geäußert wurde, daß das exportfähige Holz, welches wir in Oberösterreich haben und welches, sobald die Waggons zur Verfügung gestellt werden und man sich klar ist, was damit zu geschehen hat, sofort ins Ausland rollen soll, daß dieses Holz vielleicht zweckmäßiger in ein anderes Land zum eigenen Konsum verführt werden könne. Das ist eine Anschauung, der wir nicht beistimmen können. Wenn nicht inzwischen seitens der Landesregierung anderweitiges beschlossen wurde, bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, daß wir in Salzburg und auch seither immer am Transportscheinzwang festgehalten haben, uns im übrigen aber vollkommen bereit erklären, an der gemeinsamen Aufbringung mitzuarbeiten. Es wurde aber in Salzburg auch noch der Wunsch geäußert, der ebenfalls ganz gerechtfertigt ist, daß die Kompensationen, die der Staat Deutschösterreich für das Holz bekommt, zum Teile — ich sage zum Teile, nicht zur Gänze — jenen Ländern zugute kommen sollen und müssen, aus denen das Holz stammt. Denn es würde uns in Oberösterreich nicht möglich sein, zur gemeinsamen Versorgung auf die Dauer Holz aufzubringen und etwa gar — wie angedeutet wurde — auch hier wieder mit einem Zwange vorzugehen. Den Zwang schalten Sie aus, damit werden Sie nicht viel Erfolg haben. Seit den Novembertagen zieht der Zwang nicht mehr viel, besonders wenn einem die Mittel dazu fehlen. Es würde aber die Aufbringung bedeutend leiden, wenn die Bevölkerung des Landes Oberösterreich sehen würde, daß Oberösterreich wirklich nur als ein Ausbeutungsobjekt für manche Wiener Zentralstellen angesehen und daß dann darauf vergessen wird, wenn der Segen in Form von Kompensationen über den Staat zurückströmt.

Ich bitte aber noch ein Moment nicht zu unterschätzen. Das Land Oberöfterreich hat zwar keinen großen Waldbesitz, es sind aber doch Versuche gemacht worden, Holz zu schlagen, um Brennholz zu erzeugen. Wir waren nicht in der Lage, Arbeiter aufzubringen, nicht, weil wir sie nicht ernähren können. Es sind ja heute zum Glück die Verwaltungsorgane auch schon so weit orientiert, daß sie Mittel und Wege suchen und gelegentlich auch finden, für ihre Arbeiter die Ernährungsquellen aufzustöbern; allein die Arbeitslosenunterstützung ist das Hindernis, daß wir Arbeiter bekommen. Die Arbeiter, die wir bekommen, sind kleine Bauern, Bauernsöhne. Andere Arbeiter bekommen wir nicht. Sie sind gar nicht widerhaarig, aber sie sagen ganz einfach, das müßt ihr doch einsehen, daß wir nicht so blöde sein werden und auf die Arbeitslosenunterstützung verzichten. Die bekommen wir ohne Arbeit und außerdem sind wir in der Lage, beim Kleinhäusler oder Nachbar etwas zu arbeiten. Wenn wir aber die Arbeit aufnehmen, uns zu einer Partie vereinigen, in den Wald gehen und Schlägerungsarbeiten verrichten, wird uns die Arbeitslosenunterstützung entzogen. In dem Moment, wo wir nichts mehr kriegen, gehen wir ganz gerne, merkt uns also vor, wir kommen dann schon. Die Form der Arbeitslosenunterstützung, wie sie jetzt gang und gäbe ist, fördert nur die Arbeitsscheu. Ich bin nicht berufen, diesbezüglich den Herren Vorschläge zu machen, sie sind ja weise genug. Bei uns ist aber der Gedanke aufgetaucht, es müßte allgemein eine Arbeitszuweisung an Arbeitslose stattfinden, damit wir nicht warten, bis die Straßenpflege gerade auf die Intelligenzberufe verteilt wird. Das ließe sich vielleicht so machen, daß man nur jenen Arbeitslosen eine Unterstützung gibt, welche eine Arbeit nicht bekommen können oder nur eine solche, die sie nicht leisten können. Dagegen müßten jene, die eine Arbeit leisten können, sie auch annehmen. Dieses Moment ist nicht zu unterschätzen. Es wird ja vielleicht im Laufe der besseren Jahreszeit auch in Wien, wenn in der Stadt mehr Arbeitsgelegenheit sein wird, die Frage akuter werden und man wird dann daran gehen müssen, sie zu lösen.

Ich hebe also nur hervor, es mögen die Salzburger Forderungen, die durchaus nicht das Ganze in Frage stellen sollen, berücksichtigt werden. Wir wollen weiters nicht ganz leer ausgehen bei den Kompensationen und dann warne ich vor zu großen Zwang. Es könnte damit ein Erfolg erzielt werden, der alles bisher Geleistete in Frage stellt.

20 Staatssekretär Dr. Schumpeter:

Sehr geehrte Herren! Verzeihen Sie, wenn ich erst jetzt dazu komme, mich Ihnen vorzustellen, wiewohl ich doch das größte Gewicht auf ein Zusammenarbeiten mit Ihnen allen lege. Allein ich komme nur in allergrößter Eile hierher, da ich von einer dringenden Konferenz weggegangen bin und wieder in eine dringende Konferenz gehe, in Sachen, die der Behebung der Gefahr, die unseren Vermögensbeständen in Ungarn droht, gelten. Ich habe auch von unserer Zusammenkunft erst so spät erfahren, daß es mir unmöglich war, mir meine Zeit entsprechend einzuteilen. Gestatten Sie daher, daß ich mir nachmittags erlaube, einen Vertreter hierher zu senden, um die Sache zu führen. Sollte ich wider Erwarten Zeit haben, so werde ich natürlich sehr gerne selbst kommen.

Bezüglich jener Fragen, die mein Ressort betreffen und die in dieser Versammlung angeschnitten worden sind, gestatten Sie mir kurz den Standpunkt zu formulieren: Meine Herren! Wir alle, die wir hier sind, sind von der Notwendigkeit der Vermögensabgabe überzeugt. Wir wissen, daß es nicht anders geht, daß unser Vaterland nur durch sie vor dem kläglichen Zusammenbruch, vor dem finanziellen Zusammenbruch zunächst und dem sozialen Zusammenbruch sodann, bewahrt werden kann. Wenn ich aber die Sache mit den einzelnen Interessenten diskutiere, so finde ich, daß jeder die Vermögensabgabe will, daß aber jeder für sich Ausnahmen haben möchte. Deswegen kann ich auf Ausnahmen nicht eingehen, auch in jenen Fällen nicht, wo sie vielleicht sachlich begründet wären. Ein Freilassen des Holzes von der Vermögenssteuer, ganz oder teilweise, ist für mich unakzeptabel. Ich würde Ihnen sehr gerne sagen, daß ich darauf eingehe; es wäre für meinen politischen Erfolg nichts Angenehmeres, als wenn ich entgegenkommen könnte. Das wäre ein Vergnügen und es läge im Interesse der Finanzverwaltung wenn ich entgegenkomme. Es wäre aber ein gewissenloses Handeln von mir, wenn ich wohlwollend, entgegenkommend rede, dort, wo ich mir sagen muß, das geht nicht. Die Vermögensabgabe wird allen große Opfer auferlegen müssen, ich habe aber nicht das Gefühl, daß ich jemandem etwas nehme, wenn ich die Vermögensabgabe einziehe, ich habe das Gefühl, daß ich den Rest rette; denn der ist auf das höchste bedroht, wenn die Vermögensabgabe nicht gründlich und energisch durchgeführt wird.

Nun kommt die zweite Frage. Die Vermögensabgabe soll Sie nicht allzulange beunruhigen. Sie wird gründlich und energisch gemacht. In 14 Tagen oder in drei Wochen hoffe ich mit dem Gesetz hervortreten zu können. Wenn ich den Tag nicht präzise angebe, so liegt das darin, daß in unserer Situation in jedem Momente so viele Aufgaben an mich herantreten, daß ich die Facharbeit, die ich an dem Gesetze selbst zu leisten habe, nicht an einen bestimmten Termin binden kann.

Nun gestatten Sie mir noch ein Wort zur Holzwirtschaft. Über den Produktionszwang von dem der Herr Vorredner gesprochen hat, könnte ich mich wahrscheinlich mit ihm sehr leicht verständigen, denn ich bin kein begeisterter Anhänger der Zwangswirtschaft.

Aber eines ist jetzt sehr wichtig: das Holz ist unser Gold. Wir haben gar nichts oder nahezu gar nichts anderes, um Kompensationen vorzunehmen und uns ausländische Valuta zu beschaffen. Die Länder wenden sich an uns um ausländische Valuta und das ist ein Verlangen, das immer befriedigt werden muß. Ich anerkenne, daß ich mich auch als ihr Finanzagent betrachte. Natürlich müssen wir diese Valuta irgendwie bekommen können. Dazu brauchen wir das Holz und eine zentrale Organisation des Holzes. Für die ganz kurze Zeit der Übergangswirtschaft ist das unbedingt notwendig.

Gestatten Sie, daß ich Ihre Anwesenheit zu der Bemerkung benutze: Ich bin ein Anhänger der äußersten Autonomie und ich war es auch im alten Österreich. Ich war ein Anhänger eines radikalen Föderalismus und bin es noch. Ich bin nicht einmal Anhänger einer stark zentralen Finanzverwaltung, sondern ich wäre dafür, den Ländern so viel Selbständigkeit zu überlassen, als sie vor allem für die Entwicklung ihrer Finanzwirtschaft brauchen. Um aber dazu durchzudringen, müssen wir vor allem die Kriegslasten, unter denen wir seufzen, abbauen. Es geht nicht an, jetzt mit der Autonomie zu beginnen, wir müssen erst alle zusammenwirken, um die Krise loszuwerden. Denn niemand von Ihnen ist damit gedient, wenn die weitergehende Selbständigkeit mit einem Kridazustand beginnt. Vor allem müssen wir erst zusammen arbeiten, um den Staat finanziell in Ordnung zu bringen, dann können wir mehr und mehr abbauen. Glauben Sie mir, jede andere Behandlung würde den Bestrebungen, die viele von Ihnen verfolgen, schaden.

Ich glaube damit alle wesentlichen Punkte, die hier in Betracht kämen, berührt zu haben. Sollte das nicht der Fall sein, so bitte ich mich zu fragen. Wenn keine weitere Frage gestellt wird, so bitte ich vielmals um Verzeihung, wenn ich mich jetzt entferne. Am Nachmittag wird einer meiner Vertreter an Ihrer Konferenz teilnehmen. Ich gestatte mir auch noch zu bitten, so freundlich zu sein, so bald als möglich mit mir in Berührung zu treten, um mit mir laufende finanzielle Fragen zu besprechen. Ich werde mich immer herzlich freuen, Sie bei mir zu begrüßen oder zu hören, wann ich Sie treffen kann.

Vizekanzler Fink:

Es sind noch zwei Herren zum Worte gemeldet, es geht aber schon gegen 1 Uhr. Wenn die Herren kurz sind, können wir den Gegenstand noch am Vormittag erledigen.

Landeshauptmann Steiner:

Die sprunghafte Preissteigerung muß doch, damit nicht Schlägerungen willkürlich und planlos stattfinden, durch die Forstpolizei geregelt werden. Wie sind nun die Verhältnisse bei uns? Wir haben zwar Forstpolizeiorgane, aber die kommen aus ihrem Bureau nicht heraus. In meiner Eigenschaft als Oberkurator der Landes-Hypothekenanstalt sind mir Fälle bekannt geworden, daß die Leute so sehr mit Bureauarbeiten beschäftigt sind, 21daß sie den Wald gar nicht sehen. Wie sollen die also eine Kontrolle ausüben? Das können sie doch nicht. Man kann also von einer wirklichen Handhabung der Forstpolizei gar nicht sprechen, wenn die Leute nicht die Möglichkeit haben, ihre Pflicht zu erfüllen.

Was die Vermögensabgabe anlangt, so würden wir uns schönstens dafür bedanken, wenn die Waldbesitzer davon ausgenommen würden. Freilich hat man auch nicht recht begriffen, warum unser Kriegswucheramt diese Holzpreissteigerung so widerspruchslos hingenommen hat, denn das wird doch niemand behaupten, daß bei einem 80- oder 100jährigen Waldbestande noch Gestehungskosten einzurechnen sind.

Was die Schlägerung betrifft, so wurden Hunderte von Arbeitern beurlaubt, denen man 2 bis 3 K pro Tag gegeben hat und die doch 1 oder 2 Meter pro Tag zurecht gebracht haben. Die Waldbesitzer haben also schon enorme Einnahmen zu verzeichnen gehabt. Wenn man den Realbesitz bei der Vermögensabgabe rasch und ausgiebig, wie der Finanzminister jetzt mitgeteilt hat, heranziehen will, so muß man auch da zugreifen. Das muß alles in gerechter Weise geschehen.

Landesrat Dr. Etter:

Ich beschränke mich auf eine ganz kurze Erklärung. Hinsichtlich unserer Auffassung der ganzen Angelegenheit möchte ich auf die Ausführungen des sehr verehrten Herrn Landesrates Dr. Schlegel hinweisen. Ähnlich ist auch der Standpunkt, den wir in Salzburg einnehmen. Ich möchte betonen, daß vor einigen Tagen eine ad hoc-Sitzung bezüglich dieser Holzfrage im kürzesten Wege einberufen wurde, um zu der Frage Stellung zu nehmen. Ich gebe nur bekannt, daß in dieser Sitzung der Standpunkt vertreten wurde, daß man gegen die Syndikatsgründung prinzipiell nichts einzuwenden hat; darüber läßt sich reden. Unter allen Umständen und einmütig ist dagegen in dieser Konferenz gegen die Holzerportgesellschaft Stellung genommen worden, und zwar hauptsächlich deshalb, weil man in Salzburg wie vielleicht auch in anderen Ländern eine heilige Scheu vor jeder neuen Zentrale hat. Allerdings wurde expressis verbis betont, daß man wohl einsieht, daß es notwendig ist — und diesbezüglich auch zur Beratung von geeigneten Wegen geneigt ist —, möglichst günstige Preise und eine einheitliche Übersicht über die auszuführenden Holzmengen zu erzielen.

Dies die Stellungnahme der betreffenden Konferenz. Da der Gegenstand, wie schon verschiedene Redner betont haben, nicht auf der Tagesordnung stand, kann ich heute nicht einen anderen Standpunkt dazu einnehmen. Ich werde in Salzburg Gelegenheit nehmen, von der heutigen Debatte und den eventuell gefaßten Beschlüssen Mitteilung zu machen, kann aber rebus sic stantibus keine bindende Erklärung abgeben, weil ich keine Ermächtigung dazu habe.

Staatssekretär Dr. Loewvenfeld-Ruß:

Ich muß einige ganz kurze Bemerkungen machen. Es ist heute wiederholt darüber gesprochen worden, daß die Holzarbeiter nicht genügend verpflegt werden, wodurch die ganze Holzaktion in Frage gestellt wird. Ich habe auf die bezüglichen Beschwerden dem Staatsamt für Landwirtschaft mitgeteilt, daß ich nach Kräften bemüht sein werde, die Mehl- und Brotquote und auch die Fettquote für die Holzarbeiter günstiger zu stellen, wenn — da bewegen wir uns eben in einem circulus vitiosus — wenn ich Lebensmittel aus dem Auslande bekomme. Wenn ich die Möglichkeit habe, dem Ausland zu sagen, ich kann ihm Holz in Aussicht stellen, werde ich die Lebensmittel ja bekommen, um das Holz zu gewinnen. Ich muß aber zuerst wissen, daß ich das Holz tatsächlich der Entente zur Verfügung stellen kann, denn auf Grund der derzeitigen Lebensmittelzuschübe kann ich die Holzarbeiterquote nicht erhöhen, wobei ich den Herren Steiner und Kaan vollkommen recht geben muß, wenn sie gesagt haben, es bleibt dann nicht bei der Erhöhung der Quote für die Forstarbeiter, denn die landwirtschaftlichen Arbeiter verlangen dann dasselbe und das geht von einer Kategorie auf die andere über. Es ist nicht möglich, einzelne Klassen der Bevölkerung zu bevorzugen.

Ich erkläre neuerlich, wir werden alles tun, um die Holzschlägerung zu ermöglichen, insofern Lebensmittel dazu notwendig sind. Ich muß offen sagen, ich habe aus der heutigen Debatte keinen sehr befriedigenden Eindruck gewonnen. Wenn die Herren auch alle in der Sache einig sind und die Notwendigkeit dieser Aktion anerkennen, so sind sie doch in der Form sehr verschiedener Meinung; allerdings fällt es nicht in mein Ressort, wie die Sache durchgeführt wird, allein ich muß auf das Ergebnis immer den größten Wert legen, und das Ergebnis scheint mir dadurch gefährdet zu sein, daß die Vertreter aller Länder doch mehr oder weniger immer Einschränkungen machen und vorbringen, daß das in jedem Lande anders ist, oder sich gegen gewisse Beschränkungen, die durch die zentrale — wenn man dieses Wort überhaupt aussprechen darf — Erfassung und den zentralen Verkauf des Holzes notwendig sind, sich sträuben, und so wird aus der ganzen Sache am Schluß nichts herauskommen, trotz der prinzipiellen Zustimmung, die die Herren hier aussprechen.

Mir ist insbesondere eine Bemerkung aufgefallen; sie ist nicht so deutlich ausgesprochen worden, aber sie hat ganz bestimmt das zum Ausdruck bringen wollen, was ich herausgefühlt habe, indem nämlich der Vertreter eines Landes gesagt hat: wenn das Holz, das in unserem Lande ist, als Kompensation oder zur Bezahlung verwendet wird, so ist das natürlich in erster Linie dazu da, um die Bedürfnisse des betreffenden Landes zu befriedigen und die Erhöhung der Quoten, die in Wien notwendig sind, ist sozusagen der Überschuß, den jedes einzelne Land abgibt. Ich muß offen erklären, daß ich diesen Standpunkt nicht teilen kann. Das Holz ist Gesamteigentum wie die gesamten Lebensmittel. In Wien wächst kein Holz und wir haben kein anderes Geld. Wir müssen also ... (Ruf: Das ist ein Irrtum!) Wenn diese Ansicht von Ihnen nicht geteilt wird, ist es um so besser. Wir müssen also das ganze Holz in einen Topf werfen, aus dem wir die gesamten Lebensmittelzuschübe bezahlen, und jedes Land bekommt die Lebens22mittel nach Maßgabe seines Bedarfes, aber nicht nach Maßgabe seiner Holzlieferung. Eine andere Möglichkeit, den Ernährungsbedarf Deutschösterreichs zu befriedigen, wäre ja gar nicht gegeben, nachdem Wien allein fast ein Drittel der gesamten Bevölkerung Deutschösterreichs repräsentiert. Ich möchte Sie daher nochmals darum bitten, meine Herren. Es ist nicht möglich, daß, wie der letzte Herr Sprecher ausgeführt hat, die Sache erst in jedem Lande einer langen Erwägung zugeführt wird. Wir müssen in der nächsten Zeit bereits den Ententevertretern Erklärungen abgeben, daß wir in der Lage sind, ihnen das Holz zur Verfügung zu stellen. (Dr. Schlegel: Da hätten wir wissen müssen, daß das heute besprochen wird!) Ich mache darauf aufmerksam, daß erst vor drei Tagen die Meldungen hierher gelangt sind, daß aber in Verhandlungen, die schon vor drei Wochen stattgefunden haben, diese Tatsache bereits festgestellt wurde. (Dr. Schlegel: Wir sind nicht schuld!) Es haben Verhandlungen im Staatsamte für Landwirtschaft vor drei Wochen bereits stattgefunden, es sind Zuschriften hinausgegangen und wir sind jetzt in der Situation, daß wir Entschließungen von heute auf morgen fällen müssen. Ich sage nicht, daß sie effektiv gefällt werden müssen, aber wir müssen in kürzester Zeit zu Entschließungen kommen; und wenn die Verteter der einzelnen Länder Schwierigkeiten machen, so ist das Staatsamt für Volksernährung nicht in der Lage, die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Denn von dem Momente, wo wir der Entente die Erklärung abgeben, dauert es auch noch lange Zeit, bis alle Verfügungen getroffen werden und getroffen werden können, damit die Lebensmittel zu uns kommen. Wir sind aber in einer Notlage, die ich nicht näher zu schildern brauche und die nicht behoben werden kann, wenn wir nicht in dieser Frage eine Sicherheit haben.

Vizekanzler Fink:

Allgemeine Erklärungen haben Sie jetzt von allen Seiten bekommen. Ich glaube, man muß es auch hier wie bei allem machen, man muß von unten anfangen. Wir müssen in die Länder hinausgehen und dort die Organisationen schaffen, dann kann man dort mit den Leuten die Sache vereinbaren und sie durchführen.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Es handelt sich hier nicht um die Aufbringung. Die Aufbringungsfrage wird, wie bereits gesagt — ich spreche da in ein anderes Ressort hinein, das ist eigentlich Sache des Staatsamtes für Landwirtschaft —, mit den Ländern besprochen werden. Hier ist auch, so viel ich weiß, den Ländern die weitestgehende Selbständigkeit gewährleistet. Hier handelt es sich um den Verkauf. Ich muß in der Lage sein, der Entente zu sagen, ich verbürge mich dafür, daß sie das bekommt. (Dr. Schlegel: Da muß uns die Entente zuerst sagen, ob wir ein Staat sind!) Vorläufig sind wir eine Reihe von Ländern, die sich als Staat erklärt haben; an diesen Staat und seine Regierung wendet sich die Entente. Wir sind aber nicht in der Lage, die Erklärung abzugeben, weil die einzelnen Länder sagen, wir behalten uns den Verkauf eventuell vor. Das ist mein hauptsächlichstes Interesse, die einheitliche Verkaufsorganisation, damit wir Partner gegen Partner gegenüberstehen.

Hofrat Dr. Thayenthal:

Ich möchte mir erlauben, gleich an die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Loewenfeld-Ruß anzuschließen und die Verkaufsorganisation näher auseinandersetzen. Ich möchte die Herren ausdrücklich darauf aufmerksam machen — nach dem Eindrucke, den die Debatte auf mich gemacht hat, besteht diesbezüglich noch ein Mißverständnis —, daß es sich nicht um die Bewirtschaftung des Holzes handelt. Wir haben hinsichtsich der Bewirtschaftung, hinsichtlich des Handels keine angenehmen Erfahrungen gemacht. Selbstverständlich ist es niemandem eingefallen, die Bewirtschaftung des Holzes in die Wege zu leiten.

Ich mache darauf aufmerksam, daß es sich nicht mehr um einen Kompensationsverkehr handelt. Eine Kompensation mit Holz findet nicht mehr statt. Es handelt sich darum, den Export von Holz zu organisieren, um das nötige Geld zur Bezahlung der Lebensmittel aufzubringen. Wir sollen also den Export organisieren. Da haben wir nun zwei Aufgaben: Wir müssen einerseits das Holz für den Export bereitstellen. Die Herren haben die Organisation aus den Ausführungen des Herrn Dr. Wutte kennen gelernt: Landessyndikat oder Landesholzwirtschaftsstelle. Das haben ausschließlich die Länder zu machen und sie haben die Interessenten heranzuziehen. Ich will in die Details nicht näher eingehen.

Nun soll das aufgebrachte Holz zum Verkaufe gebracht werden. Da haben wir zweierlei Interessen zu wahren: Erstens, daß wir den bestmöglichsten Preis bekommen. Wir haben die Erfahrungen, daß die bisherigen Separataktionen — und ich erlaube mir, da gerade an die Ausführungen des Herrn Vertreters von Tirol anzuknüpfen — nicht zu besonderen Ergebnissen geführt haben. Bei dem großen Verkauf, der heute schon erwähnt wurde, bei welchem das Land Tirol 2000 Waggons Zelluloscholz zu liefern hatte, die Lieferung aber dann nicht bewerkstelligt werden konnte, hat man dreierlei Fehler gemacht: Erstens war es ein großer Nachteil für die Gesamtheit, daß man Zelluloseholz verkauft hat. Das Papier, das daraus erzeugt werden kann, ist 22 mal so viel wert. Der zweite Fehler war der Preis. Der Preis war nur halb so hoch als jener Preis, der zu der gleichen Zeit von den gleichen Schweizer Firmen in Wien angeboten wurde.

Der Verkauf wurde zu 30 Franken gemacht und hier in Wien hat man zu 55 Franken abgeschlossen. Wir haben es den Händlern nicht erlaubt und in Tirol ist es geschehen. Ich will dem Lande Tirol durchaus keinen Vorwurf machen, es zeigt aber nur, wie die Dezentralisation in einem solchen Falle wirkt. Und drittens ist es überhaupt nicht gelungen, das Holz hinauszubringen.

23Es handelt sich nun darum, bei einer gemeinsamen Exportorganisation den höchstmöglichen Preis zu erzielen, und was noch wichtiger ist, das ist die außerordentlich schwierige Frage, daß wir das Geld momentan brauchen. Wir sollen für die Zeit vom Mai bis September 100 Millionen Franken bezahlen. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Hunderte!) Ich rede nur von Holz. Es sollen aus dem Erlös von Holz dem Herrn Staatssekretär für Finanzen, beziehungsweise dem Ernährungsamt 100 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden, das sind monatlich 20 Millionen. Das Holz, das wir hinaus verkaufen, haben wir in diesen Monaten noch gar nicht, wir können es erst in einem Jahre liefern, ja nicht einmal da, sondern frühestens erst in einem Jahre zu liefern beginnen. Wir müssen also eine Organisation haben, die imstande ist, eine Verpflichtung, und zwar in solcher Weise auf sich zu nehmen, daß das Ausland auch glaubt, daß sie eingehalten wird, eine Verpflichtung, die — und das bitte ich zu berücksichtigen — mit einem kolossalen Risiko verbunden ist, welches darin besteht, daß, wenn das Holz nicht zeitgerecht geliefert werden kann, Pönalien gezahlt werden müssen, daß der Preis in der Zwischenzeit sich verändert und daß kolossale Kursschwankungen eintreten können. Diese drei kolossalen Risken muß eine Gesellschaft übernehmen. Es ist gewiß sehr schön und auch möglich, daß sich die Produzenten in den einzelnen Ländern zusammenschließen und das Holz verkaufen. Das ist möglich und ein begrüßenswerter Gedanke. Sie werden aber das Holz nur dann verkaufen können, wenn sie es tatsächlich haben. Sie werden aber keiner in der Lage sein, uns Mittel an die Hand zu geben, daß wir das Holz für das nächste Jahr zur Verfügung haben werden. Wir haben daher daran zu denken, eine Organisation zu schaffen, an der alle Kreise, die mit der Holzproduktion in Verbindung stehen, seien es nun Produzenten, Sägen oder Händler, mitwirken können, um ihre persönlichen Beziehungen und ihren persönlichen Kredit im Ausland ausnutzen zu können. Da haben wir nun Gewicht darauf legen wollen, auch den Kredit jener Firmen, die gar nicht ein so großes Interesse haben, die, wie wir wissen, der ganzen Sache ferne stehen, die nicht Holz exportiert haben, aber Kredit im Auslande genießen, heranzuziehen. Wir tun dies nicht im Interesse dieses Handels, sondern wir müssen im Interesse des Kredites den Handel und alle jene Unternehmungen in eine Exportgesellschaft zusammenziehen, in eine Unternehmung, welche den Kredit im Auslande genießt, damit sie das Holz, welches wir liefern werden, exportiere. Und diese Exportorganisation wird imstande sein, einerseits den Preis zu halten, das heißt zu verhindern, daß unter einem bestimmten Limitpreis, unter einem bestimmten höchst erzielbaren Preis, Verkäufe vorgenommen werden, und nur sie wird andrerseits imstande sein, auf Grund des von ihr beigesteuerten Kapitals und des von ihr genossenen Kredites der Regierung bereits heute die Mittel auf den Tisch zu legen für jenes Holz, das sie erst in einem Jahre liefern wird. Diese Gesellschaft wird das auch nur unter gewissen Garantien der Regierung tun können. Das kann niemand tun, nicht der größte Händler, ebensowenig wie die Produzenten. Diese Garantien, die die Regierung einer solchen Gesellschaft zur Verfügung stellen kann, sind ohnehin äußerst gering. Das eine Mittel, womit wir eine solche Gesellschaft belohnen wollen, damit sie das macht, besteht darin, daß wir ihr zugestehen wollen, daß sie allein diesen Export in kurzer Zeit — wir haben drei Jahre in Aussicht genommen — durchführt.

Ein zweites Mittel besteht darin, daß die Regierung die Zusage gibt, daß sie die Aufbringung des Holzes unterstützen wird. Diese Aufbringung des Holzes liegt aber bei den Ländern. Daher sollen die Länder in die Lage versetzt werden, für die Aufbringung des Holzes vorzusorgen, was mit der Holzverordnung, die neulich hinausgegangen ist, geschehen ist. Es wird ferner das Mittel gegeben, die Schlägerung eventuell zwangsweise durchzuführen; ein weiteres Mittel, damit die Länder in die Lage kommen, das zu tun, und jedenfalls eine Rückendeckung haben, besteht in der Zusage des Staatssekretärs, daß er die für die Holzschlägerung notwendigen Lebensmittel und Futter für die Pferde zur Verfügung stellen wird, und ein drittes Mittel, mit dem wir zu wirken haben und mit dem wir namentlich gewisse Bedenken zu überwinden hoffen, die sich jetzt nach der Absage des Herrn Staatssekretärs für Finanzen noch verschärfen dürften, ist das, daß man auch den Urproduzenten durch diese Exportorganisation die Möglichkeit geben soll, einen Anteil an den hohen Exportpreisen zu gewinnen.

Das sind durchaus Prämien, die für die Aufbringung dienen, und diese Prämien müssen gemeinsam mit dieser Art des Monopols für die Exportgesellschaft wiederum der Gesellschaft die Rückendeckung geben, daß sie überhaupt diese ganzen, in die vielen Millionen gehenden Risken übernehmen kann.

Wenn wir das nicht tun, wenn wir das nicht imstande sind, dann ist es ganz und gar ausgeschlossen — es sind eine Anzahl von Herren hier, die sich sehr eingehend mit dem Gegenstande beschäftigt haben —, ich sage, es ist nach unserer festen Überzeugung ganz und gar ausgeschlossen, daß wir imstande sein werden, dem Staate in der Zeit, die in Frage kommt, in diesem Jahre, die Mittel aus den Holzverkäufen zur Verfügung zu stellen.

Wir werden in Zukunft auch Holz verkaufen und Holz wird immer ein Exportartikel bleiben. Das ist richtig. Aber wir werden sonst gewiß nicht aus der gegenwärtig so außerordentlich schwierigen Ernährungslage und der finanziellen Situation herauskommen.

Es fällt heute niemand ein, eine Holzbewirtschaftung zu machen. Der Herr Staatssekretär für Landwirtschaft hat das ja bereits anfangs ausgeführt. Im Gegenteil, im Innern soll das Holz vollständig frei sein. Wir wollen das Möglichste tun, um den Inlandspreis ungefähr auf der bisherigen Höhe zu erhalten, und zwar immer durch die Länderorganisation, durch die Landesholzstelle, die die ganze Macht in der Hand haben wird. Wir werden trachten, die Industrie im Inlande zu versorgen, denn gleichzeitig mit dem Export reguliert sich das wieder von selbst. Wer in Holzsachen gearbeitet hat, weiß, daß man nicht nur Schnittholz 24schlagen kann, sondern auch Papierholz und Grubenholz gewinnt und ebenso Brennholz, worauf wir besonders angewiesen sein werden.

Ich bitte die Herren sich vor Augen zu halten: Es kommt uns nur darauf an, daß wir den Einschlag so stark fördern, daß wir jene Mengen von Exportholz abschlagen können, um sie geordnet hinauszubringen und sie zu höchsten Preisen hinauszubringen.

Landesrat Dr. Schlegel:

Ist beiläufig klar, welche Mengen man auf die einzelnen Länder legt?

Hofrat Dr. Thayenthal:

Das läßt sich momentan schwer feststellen. Eine solche Organisation, wie wir sie im Auge haben, wird vielleicht am ehesten in der Lage sein, für die Investitionen zu sorgen, die notwendig sind. Wir sehen ein, daß die Produzenten für die kurze Zeit, um die es sich handelt, nicht vielleicht eine Waldbahn anlegen oder solche Sachen machen werden, denn wir sind uns darüber völlig klar, daß wir sonst das Holz nicht bekommen.

Ich möchte mir erlauben, an die Herren Vertreter der Länder die Bitte zu richten, daß sie diesen Gedanken ins Auge fassen, daß wir nicht die Absicht haben, hier eine Zentrale zu schaffen, daß uns das vollkommen ferne liegt; diese Zentralstelle soll in erster Linie nur eine Garantiestelle sein, welche das Risiko zu übernehmen hat. Wir werden versuchen, einen Organisationsplan für diese Stelle festzustellen und ich möchte anschließend an die Worte des Herrn Vizekanzlers auch der Meinung Ausdruck geben, daß der richtigste Weg dann der wäre, daß wir den kompletten Plan den einzelnen Ländern vorlegen, damit er dort zur Diskussion gelangt, um den Herren die Möglichkeit zu geben, ihnen die Sache an Ort und Stelle aufzuklären, denn mit der Korrespondenz ist es außerordentlich schwer. Ich glaube, das wird dann jene Widerstände beseitigen, welche sich viel eher ergeben, wenn man den Verkehr schriftlich abwickelt, als wenn die Herren hinausgehen, um jene Meinungen zu zerstreuen, die draußen bestehen, als ob wir eine Zentrale errichten wollten, der wir einen Nutzen in die Hand geben wollen, und jene Gesichtspunkte vor Augen führen, die ich mir zu entwickeln erlaubt habe.

Vizekanzler Fink:

Ich glaube, die Sache ist gründlich durchbesprochen. Ich glaube auch, daß alle Herren mit dem Vorschlag des Herrn Ministerialrates Thayenthal einverstanden sind, daß ein solcher Plan festgestellt wird und daß man in die einzelnen Länder hinausgeht und dort die Angelegenheit mit den Ländern bespricht und in der Sache weiterarbeitet. Sind die Herren einverstanden? (Zustimmung.)

Dann schließe ich die Sitzung und wir werden die Verhandlung um 3 Uhr fortsetzen.

(Die Verhandlung wird um 1 Uhr 25 Minuten nachmittags unterbrochen. — Wiederaufnahme der Verhandlung um 3 Uhr nachmittags.)

Staatskanzler Dr. Renner:

Dem Beschlusse der Vormittagssitzung gemäß wird nun als zweiter Punkt der Tagesordnung die Angelegenheit der wasserrechtlichen Fragen behandelt werden.

Die Wiederherstellung unserer Volkswirtschaft macht die Mobilmachung aller unserer Produktivkräfte notwendig und es ist deshalb begreiflich, daß das Staatsamt für Landwirtschaft den wasserrechtlichen Fragen besondere Aufmerksamkeit zuwendet[.] Auch hier kommt es vor allem darauf an, daß wir eine gute und moderne Rechtsordnung haben, nicht so sehr darauf, ob diese Rechtsordnung von Reichs wegen oder von Landes wegen gesetzt ist. Das sachliche Ziel und der wirtschaftliche Erfolg soll uns allen die Hauptsache sein. Ich meine, wir werden uns hier nicht mit nutzlosen Kompetenzstreitigkeiten aufhalten und die Staatsregierung wird sich gewiß nicht darauf verlegen, auf diesem Rechtsgebiete Groberungen auf Kosten der Länder zu machen, sondern die Hauptsache ist, daß man auch hier einverständlich zum Ziele kommt, mag wer immer berufen sein, die entsprechende Gesetzgebung zu vollziehen. Es waltet auch in diesem Punkte dieselbe Unvoreingenommenheit, die Sie ja auch bei anderen Gelegenheiten bemerkt haben werden. In diesem Geiste hat auch das Staatsamt für Landwirtschaft die Arbeiten eingeleitet. Ich bitte nun zunächst den Herrn Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen, das Wort zu ergreifen, worauf ich Herrn Ministerialrat Alter ersuchen werde, über die wasserrechtlichen Fragen im einzelnen zu referieren.

Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen:

Der Drang nach Regelung der wasserrechtlichen Fragen ist ja allgemein und es ist begreiflich, daß die Länder in diese vielfach der Novellierung bedürftige Materie Ordnung zu bringen trachten. Dieses Bedürfnis wird von der Regierung, wie schon der Herr Staatskanzler ausgeführt hat, durchaus begriffen und berücksichtigt. Es ist aber, wie wohl von allen Herren zugegeben wird, nicht nur eine Regelung im allgemeinen, sondern vor allem eine einheitliche Regelung notwendig und das beweisen schon die bisher vorgenommenen Novellierungen.

So hätte die Regierung zum Beispiel gegen die Novellierung in Steiermark und auch in Kärnten manche Einwendungen zu erheben. Der in der neuen Verfassung vorgezeichnete Weg, daß man an den Verfassungsgerichtshof appelliert, erscheint der Regierung nicht zweckmäßig, weil ein Streit mit den Ländern die Sache nicht fördern würde. Viel zweckmäßiger dürfte der Weg sein, daß der Referentenentwurf, der in Bezug auf die Novellierung des Wasserrechtes bereits besteht, sofort nach seiner Fertigstellung den Landesregierungen zugemittelt wird; die Landesvertretungen werden aufgefordert werden, ihre Bedenken oder Abänderungsanträge zusammen25zustellen und ihr Gutachten nicht nur der Staatsregierung, sondern auch den anderen Landesvertretungen zu übermitteln. Damit wird dann ein genügend verläßliches Fundament für die Schaffung eines Gesetzentwurfes vorhanden sein, der in den einzelnen Landesvertretungen eingebracht und beraten werden soll. So wird die Grundlage für eine einheitliche, übereinstimmende Wasserrechtsgesetzgebung geschaffen sein.

Es sei mir gleichzeitig gestattet, einige Worte über das früher vom Staatsrate geschaffene Wasserkraft- und Elektrizitätswirtschaftsamt zu sprechen, dessen Form jetzt der neuen Verfassung angepaßt wurde. Es ist mir als dem von der Regierung bestellten Präsidenten dieses Amtes bekannt, daß in den Ländern ein lebhaftes Mißtrauen gegen diese Gründung besteht. Ich muß aber gestehen, daß ich die Ursache dieses Mißtrauens darum nicht recht begreife, weil gerade diejenigen Länder, die das größte Mißtrauen haben, sich noch gar nicht recht um den Zweck und die Bestimmung dieses WEWA gekümmert haben, sondern im Gegenteil auf diverse höfliche Einladungen, sich doch mit dem Direktorium des WEWA in Verbindung zu setzen, bis auf einige Ausnahmen gar nicht geantwortet und nicht einmal überall Vertreter nominiert haben. Dieses Mißtrauen würde nach meiner festen Überzeugung sofort schwinden, wenn die Landesvertretungen sich nur die Mühe nehmen würden, mit dem Direktorium des WEWA in bezug auf seine Absichten in Fühlung zu treten. Das erste Land, das diesen Versuch gemacht hat, ist mit dem WEWA zu einer völlig einverständlichen Regelung gelangt, einer Regelung, die darin besteht, daß wir uns in bezug auf unsere Wünsche gegenseitig Hilfe leisten. Die Staatsregierung hat das Interesse, vor allem die Wasserkräfte für die Staatsbahnen zu erlangen, das Land hat das Interesse, für seine Industrien die Wasserkräfte auszubauen. Wir sind nun dahin gelangt, durch gegenseitige Unterstützung zu einem sehr baldigen Zeitpunkt, sobald es die Witterungsverhältnisse erlauben — von nichts anderem hängt es ab — und sobald die geologischen Fragen, die in diesem Falle eine Rolle spielen, bereinigt sind, sofort an den Ausbau der Wasserkräfte dieses Landes zu schreiten, zur beiderseitigen Befriedigung.

Damit ist aber auch die Aufgabe des WEWA gekennzeichnet. Seine Aufgabe ist statutarisch Staat, Land, Gemeinde usw. zu vereinigen und zwischen ihnen zum Zwecke des Ausbaues der Wasserkräfte zu vermitteln. Dieser Ausbau ist vor allem eine Frage des Ausbaues unserer Volkswirtschaft. Ich brauche Ihnen nicht auseinanderzusetzen, wie es mit der Kohle steht und daß wir selbst im günstigsten Falle — das wäre im Falle des Anschlusses an Deutschland —, wenn wir auch nicht mehr von dem Kohlenvorkommen so abhängig sein werden wie heute, wo wir vom feindlichen Ausland abhängig sind, doch auch dann noch von den Kohlenpreisen abhängig sein werden und daß diese Verhältnisse, wenn wir nicht vollständig verarmen und versklaven, wenn wir unsere Volkswirtschaft auf die Beine bringen wollen, uns zwingen, diese im Schoße unserer Berge liegenden Naturkräfte auszunutzen. Hier aber würde eine Verländerung oder sagen wir eine vollständige Stellung auf den egoistisch-separatistischen Standpunkt des einzelnen Landes, der dann eventuell noch durch die entprechende Stellungnahme der Gemeinde erweitert werden könnte, nicht nur für die Gesamtheit, sondern auch für das betreffende Land von Schaden werden.

Als Beispiel eines solchen Schadens für die Gesamtheit möchte ich erwähnen, daß zum Beispiel die Linie Steinach-Attnang durch zwei Länder läuft. Es kann nun sein, daß mit der einen Landesvertretung ein Übereinkommen in Bezug auf die Stromlieferung getroffen wird, daß dann aber doch noch ein gewisser Rest fehlt. Gerade bei dieser Linie ist das sehr gut möglich. Wenn nun das andere Land nicht so einsichtsvoll wie das erste ist und eine solche Übereinkunft nicht treffen will, so hängt die Elektrifizierung dieser Linie in der Luft, obwohl die Wasserkräfte für den größten Teil schon fertig stehen und sich die Sache schon im Augenblicke machen ließe. Es ist also klar, daß hier eine Separierung, die beinahe mit einer gegenseitigen Feindlichstellung der Länder gleichbedeutend ist — denn die Länder schließen sich ab, ich erfinde mir da nichts, sondern solche Tatsachen kommen leider vor, daß sich das eine Land gegen das andere vollkommen abschließt und gegen die Bedürfnisse und Entwicklungsnotwendigkeiten des anderen gleichgültig ist —, daß also eine solche Separierung unsere ganze Wirtschaft, unser aller Wirtschaft unterbinden würde. Dazu kommt noch der Fall, daß ein Gewässer durch mehrere Länder fließt, daß sich der Unterlieger doch in einer unangenehmen Lage befindet, wenn der Oberlieger von den dortigen Wasserkräften einen so umfassenden Gebrauch macht, daß der erstere vollständig außer Kurs gesetzt ist und daß er dann nicht einmal das Recht hätte, sich dagegen irgendwie zu wenden.

Es ist also klar, daß hier eine einverständliche, wenn ich nicht schon sage einheitliche Siegelung dieser Fragen notwendig ist. Um diese Einverständlichkeit und Einheitlichkeit der Siegelung der Fragen des Ausbaues der Wasserkräfte herzustellen, dazu ist das WEWA gegründet worden. Es soll vermitteln, es soll die gegensätzlichen Standpunkte vereinigen, Mißverständnisse beseitigen, nach allen Seiten hin klären und vor allem ermöglichen, daß wir se raich als möglich — denn auch der Zeitpunkt ist wichtig, es ist das zum großen Teil auch eine Notstandsfrage, eine Frage der Beseitigung der Arbeitslosigkeit — zu diesem Ausbau gelangen.

Soweit ich die Fragen zu überblicken in der Lage bin, sehe ich bei einer freundschaftlichen Auseinandersetzung der Dinge auf keinem Gebiete, in keinem der Länder irgendein Hindernis, so rasch als nur irgendmöglich zu einem Ginverständnis zu gelangen. Wenn wir diesem Einverständnis nicht passive Resistenz entgegensetzen, so können wir in Bezug auf eine ganze Reihe von Wasserkräften schon am Ende dieses Frühjahres zum Ausbau schreiten, mindestens aber die entsprechenden baulichen Vorbereitungen treffen. Es hat auch die Regierung bereits beschlossen, 50 Millionen in das diesjährige Budget zum Zwecke der Elektrifizierung der Arlbergbahn einzu26stellen. Ich benutze also diese Gelegenheit, um die sehr geehrten Herren Vertreter der verschiedenen Länder einzuladen, so weit sie uns nicht schon ihre Vertreter bekanntgegeben haben — es fehlen jetzt nur noch sehr wenige —, diese zu nominieren, um mit uns zur Besprechung ihrer eigenen Landeswasserkräfte und ihres Ausbaues zusammenzutreten, damit wir beide, Länder und Staat, zu einer möglichst raschen Regelung, das heißt zum Ausbau der Wasserkräfte gelangen.

Ich habe nicht von der finanziellen Frage gesprochen. Auch diese gehört hierher, aber ich will die Geduld der Herren nicht allzu lange in Anspruch nehmen. Ich will nur erwähnen, daß die Länder ihre Vertretung im Direktorium durch zwei gewählte Vertreter haben, ich bemerke weiter, daß in den neuen Bestimmungen des Statuts des WEWA der Passus enthalten ist, daß, wenn die Angelegenheiten eines bestimmten Landes zur Sprache kommen, dieses Land auch mit beschließender Stimme außer den noch im Direktorium sitzenden Vertretern teilnehmen kann, außerdem werden sämtliche Länder zu einer beratenden Kommission durch ihre Vertreter, beziehungsweise Stellvertreter zusammenberufen; es ist also nach allen Richtungen hin dafür gesorgt, daß die Interessen der Länder im WEWA vollständig gewahrt werden — ich bitte also zusammenfassend, daß die Herren auch in ihren Ländern dafür sorgen, daß sie diesen Arbeiten des WEWA, die ihnen selbst am meisten zugute kommen, förderlich zur Seite stehen und unsere Konferenz, wenn wir sie dazu einladen, sofort beschicken.

Ministerialrat Alter:

Nach den Ausführungen des Herrn Unterstaatssekretärs Dr. Ellenbogen habe ich über die Absichten des Staatsamtes für Landwirtschaft eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Der Referentenentwurf liegt vor, die Hinausgabe dieses ziemlich umfangreichen Gesetzentwurfes an die Landesregierungen ist nur eine Frage der Technik der Staatsdruckerei, bis sie die Fertigstellung bewältigt hat.

Wenn der Herr Unterstaatssekretär von der Notwendigkeit einer ziemlich einheitlichen Wasserrechtsgesetzgebung vom Standpunkte der Ausnutzung der Wasserkräfte gesprochen hat, so möchte ich mir vom Standpunkte des Staatsamtes für Landwirtschaft den Hinweis erlauben, daß auch die landeskulturellen Interessen im engeren Sinne, die Durchführung von Meliorationen, Wildbachverbauungen und Regulierungsarbeiten gewisse einheitliche Grundsätze der Gesetzgebung erfordern, wenn hier nicht ein Chaos in der Verwaltung eintreten soll. Im Rahmen der Verfassung läßt sich die erforderliche Vereinheitlichung der Bestimmungen gewiß durchführen, denn es besteht die Möglichkeit, daß die Landtage und auch die Landesräte miteinander in allen diesen Fragen in Berührung treten, und es dürfte keine großen Schwierigkeiten bereiten, daß die Länder mit Rücksicht auf die in den Alpenländern überall gleichen hydrologischen und hydrographischen Voraussetzungen sich untereinander auf einen gemeinsamen Entwurf einigen, der dann den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt wird. Auf diese Weise dürften wir auch auf dem Wege der Landesgesetzgebung im wesentlichen zu einer einheitlichen Gesetzgebung gelangen, wie wir sie zum Beispiel im Jahre 1910 bei vier Landtagen erzielt haben — mehr Landtage haben den damals vorgelegten Regierungsentwurf nicht verabschiedet — und wie das in den siebziger Jahren der Fall war. Die heute vorliegenden Novellen geben allerdings zu einigen Bedenken gegen ihren Wortlaut sowohl in gesetzestechnischer Beziehung als auch hinsichtlich der Kompetenz und der Zweckmäßigkeit der Regelung dieser Fragen Anlaß. Alle diese Novellen sehen die Reform des Wasserrechtsgesetzes immer nur von dem Standpunkt an, die Ausnutzung der Wasserkräfte zu ermöglichen. Ich glaube, daß für einen rascheren Ausbau der Wasserkräfte eine Novellierung der Wasserrechtsgesetze an und für sich nicht notwendig ist, denn verwaltungstechnisch baureife Projekte gibt es in so reicher Zahl, daß wohl ein bis zwei Jahre werden vergehen müssen, bis sie alle zur Ausführung gelangen können. Sollte es aber doch notwendig sein, die Verhandlung über das eine oder andere Projekt abzuführen, so bietet ja die Verordnung über die begünstigten Bauten ein Hilfsmittel, welches die Regierung und dadurch auch die Länder in die Tage versetzt, mit Umgangnahme von der Schwerfälligkeit des heutigen Verfahrens die Projekte der Verwirklichung zuzuführen.

In eine Detailbesprechung des Gesetzentwurfes glaube ich mich nicht einlassen zu sollen. Ich möchte nur namens des Staatsamtes für Landwirtschaft erklären, daß wir bemüht waren, den Wünschen der Landesregierungen, die uns ja bei der vorjährigen Enquete bekannt geworden sind, soweit als möglich Rechnung zu tragen, daß wir das Schwergewicht der wasserrechtlichen Verwaltung in die Länder verlegt haben und den Landesregierungen zu übertragen bereit sind. Ich möchte daher auch namens des Staatsamtes für Landwirtschaft an die Herren Ländervertreter appellieren, daß sie diesen Weg beschreiten und durch gegenseitiges Einvernehmen und dann durch Einvernehmen mit der Staatsregierung zu einem Entwurfe gelangen, der die insbesondere vom Standpunkte der landeskulturellen Interessen notwendige Einheitlichkeit garantiert.

Sektionschef Deutsch:

Ich erlaube mir nur den Hinweis, daß die Erhöhung der Produktion durch wasserwirtschaftliche und sonstige Maßnahmen schon einen Gegenstand der Fürsorge des ehemaligen Ackerbauministeriums gebildet hat. Bekanntlich hat der seinerzeitige Ackerbauminister Silva-Tarouca im Reichsrat eine Vorlage angekündigt, durch die das Meliorationswesen auf eine breite Grundlage gestellt und andere Maßnahmen zur Hebung der Produktion getroffen werden sollten. Diese Vorlage bildete den Gegenstand weiterer Verhandlungen, es wurde im Jahre 1918 eine Enquete durchgeführt und es kam schließlich ein für das damalige Reich bestimmter Entwurf zustande, welcher sich im allgemeinen beschäftigte, erstens mit Maßnahmen zur Durchführung von Meliorationen, zweitens mit Maßnahmen zur Vorsorge für die Instandhaltung der Gewässer, drittens mit den Kommassationen und viertens mit einzelnen Maßnahmen zur Förderung der[]Alpen- und Weidewirtschaft, der Viehwirtschaft u. dgl. 27Für alle diese Zwecke war ein Staatskredit von jährlich 35 Millionen durch 25 Jahre ausgeworfen. Dieser Entwurf wurde damals den einzelnen Landesstellen zur Äußerung übermittelt, bevor aber die Äußerungen einlangten, erfolgte der Zusammenbruch Österreichs. Das Staatsamt für Landwirtschaft will nun einen den jetzigen Verhältnissen entsprechenden Entwurf ausarbeiten, welcher im wesentlichen ebenfalls diese Maßnahmen für das jetzige Staatsgebiet enthalten soll. Ich erlaube mir nur, diese Tatsache zur Kenntnis der Herren Vertreter der Landesregierungen zu bringen und zu bemerken, daß auch in diesem Entwurfe selbstverständlich den einzelnen Wünschen der Länder im weitestgehenden Umfang Rechnung getragen wird, so daß in dem von der Nationalversammlung zu beschließenden Gesetze nur die Grundzüge dieser Ordnung festgesetzt werden sollen, während die Durchführung vollständig den Ländern obliegen wird. Das Staatsamt für Landwirtschaft wäre den Herren ungemein dankbar, wenn sie uns vielleicht Direktiven darüber geben würden, in welcher Weise wir diesen Plan weiter verfolgen sollen. Gedacht ist daran, daß der demnächst einzuberufende Beirat mit der Sache beschäftigt wird, und es könnten dann alle Anregungen berücksichtigt werden, die wir heute erwarten dürfen.

Sektionschef Reich:

Ich möchte mir im Namen des Staatsamtes für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten eine kurze Bemerkung erlauben. Es handelt sich zwar um eine Materie, die nicht unmittelbar das Wasserrecht betrifft, aber mit der Wasserwirtschaft in unmittelbarem Konnex steht, nämlich um die Elektrizitätswirtschaft. Gerade in der nächsten Zeit werden ja die Wasserkräfte zu einem großen Teil in elektrische Energie umgewandelt werden. Wenngleich wir auf dem Standpunkte stehen, daß die Gesetzgebung in der Elektrizitätswirtschaft eine Reichsangelegenheit ist, wird für die Herren vielleicht doch die Mitteilung von Interesse sein, daß auch das Elektrizitätsgesetz vollständig fertiggestellt ist und in Beratung steht und daß es, obwohl es ein Reichsgesetz sein wird, vorher den Ländern zur Begutachtung übergeben werden wird, beziehungsweise die Länder im Rahmen des WEWA Gelegenheit haben werden, dazu Stellung zu nehmen. Ich bitte auch da nur prinzipiell zur Kenntnis zu nehmen, daß auch die Tendenz dieses Gesetzes dahin geht, analog dem Wasserrechtsgesetze das ganze Genehmigungsverfahren in seinen wichtigsten Zügen den Landesverwaltungen zu überlassen.

Landesrat Falser:

Ich möchte als Vertreter von Tirol bemerken, daß die Worte, die wir eben von Regierungsvertretern gehört haben, für uns sehr erfreulich sind. Wir haben tatsächlich — ich gestehe es offen — großes Mißtrauen auf diesem Gebiete gehabt. Dieses Mistrauen ist insbesondere durch einen Entwurf erzeugt worden, den noch das Ackerbauministerium im Jahre 1918 vorbereitet hat, nach welchem ohne Rücksicht auf die Landesgesetzgebung, ja ohne Befragung der Länder ein Reichsgesetz geschaffen werden sollte, wodurch auf zehn Jahre die ganze Wasserrechtsgesetzgebung von den Ländern auf das Reich übertragen werden sollte und worin bestimmt war, daß erst nach Ablauf von zehn Jahren einzelne Landtage berechtigt sein sollten, mit Abänderungsvorschlägen hervorzutreten. Dieser Standpunkt war natürlich für die Länder, denen auf diese Weise die Gesetzgebung, ohne die Landtage überhaupt zu hören, abgenommen werden sollte, ein solcher, daß er begreiflicherweise das ärgste Mißtrauen erregt hat. Wenn nun aus den heutigen Ausführungen der Herren zu entnehmen ist — und ich entnehme es mit großem Vergnügen —, daß von diesem Standpunkte grundsätzlich abgegangen wird und daß den Ländern eine weitgehende Mitwirkung und Mitarbeit an der Schaffung eines neuen Wassergesetzes eingeräumt wird, so kann ich das nur auf das lebhafteste begrüßen und die Versicherung geben, daß das Land Tirol und seine Vertreter gewiß gerne mitarbeiten werden. Insbesondere ist es zu begrüßen, wenn, wie der Herr Präsident des WEWA mitgeteilt hat, der Entwurf zunächst den Landesregierungen übermittelt werden wird, damit sie sich darüber äußern, daß dann ein Austausch der Bemerkungen, die von den einzelnen Landesregierungen abgegeben werden, zwischen den Landesregierungen stattfindet, daß endlich dann auf Grund des Ergebnisses dieser Korrespondenz ein möglichst einheitliches Wasserrecht geschaffen werden soll. Dieser Grundsatz wird gewiß von seiten Tirols in keiner Weise beeinträchtigt und es wird ihm nicht entgegengearbeitet werden, sondern es wird gewiß mit großem Eifer dabei mitgearbeitet werden. Das ist tatsächlich der richtige Weg, um zu einem Resultat zu kommen. Es handelt sich nicht darum, daß jedes Land Sonderbestimmungen aufstellt, um so zu dokumentieren, es sei in dieser Frage souverän und allein kompetent. Es handelt sich darum, etwas für die Volkswirtschaft zu schaffen, und wenn es sich zeigt, daß die Wasserrechtsgesetzgebung im großen und ganzen nach einheitlichen Grundsätzen geregelt werden kann, so ist das WEWA der einzig richtige Weg.

Ich bin also in der Lage zu erklären, daß wir — ich glaube in den letzten Tagen sind auch die Vertreter Tirols für das WEWA genannt worden — gewiß dieser ganzen Aktion nicht nur keine Schwierigkeiten entgegensetzen, sondern sehr gerne bereit sind mitzuarbeiten. Über die Einzelheiten des Entwurfes können wir uns noch nicht äußern, da er uns noch nicht bekannt ist; darüber werden wir uns aussprechen, sobald die betreffenden Materien uns bekannt sein werden. Auch die Elektrifizierung interessiert uns sehr, weil wir über große Wasserkräfte verfügen. Wir anerkennen vollständig — es ist das wiederholt in den Beratungen der Tiroler Landesversammlung und der Ausschüsse anerkannt worden —, daß die Eisenbahnverwaltung das nächste und höchste Interesse hat, bei der Ausnützung der Wasserkräfte berücksichtigt zu werden. Ein Umstand, der uns Tiroler etwas frappierte, ist der, daß die Staatseisenbahnverwaltung immer nur Projekte ausarbeitete, sich Konzessionen erteilen ließ und kein Projekt ausführte, wodurch die Privatunternehmer tatsächlich geschädigt worden sind. Derartige Fälle sind in Tirol wiederholt vorgekommen und das hat auch beigetragen, um Mißtrauen... 28(Vizekanzler Fink: Gegen das WEWA zu erregen! — Zustimmung.) Wenn das WEWA die Intentionen verwirklicht, die der Herr Präsident dargelegt hat, so versichere ich, daß das bei uns keinen Widerstand, sondern nur die lebhafteste Unterstützung finden wird.

Vizekanzler Fink:

Also nicht als Regierungsvorlagen — Regierungsvorlagen gibt es jetzt nicht mehr — geht das den Ländern zu, sondern als ein Entwurf; die Länder schauen ihn an, äußern sich dazu, dann verhandelt man miteinander und dann kann man dort einig werden, ob, wenn man das wünscht und darin einig wäre, hier in Wien, ich möchte sagen, im Mandatsverfahren ein einheitlicher Entwurf gemacht wird oder ob man sich auf die Grundsäte einigt und dann die einzelnen Länder Landesgesetze schaffen. So ist die Sache gedacht.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Die Landesversammlung von Steiermark gehört zu jenen Verbrechern, die eine provisorische Regelung des jetzigen Wasserrechtsgesetzes vorgenommen haben, und zwar im Wege einer Novelle, die gewiß alles eher ist als ein legistisches Kunstwerk. Sie ist ein ausgesprochenes Zweckgesetz und beabsichtigt einerseits gewisse formale Hindernisse, die der Ausführung und namentlich der Konzessionserteilung größerer schwierigerer Projekte entgegenstehen, zu beseitigen, und zwar auf einem Wege, bei welchem es nicht notwendig ist, die Hilfe der Staatsregierung zum Zwecke der Zuerkennung der Rechte des begünstigten Baues in Anspruch zu nehmen und andrerseits die Vergebung der großen Wasserrechte mehr oder weniger in die Machtbefugnis des Landes selbst zu stellen. Es hat vor zwei Tagen in Graz eine Verhandlung stattgefunden, in welcher der Versuch gemacht wurde, bezüglich einer der wichtigsten Wasserkräfte, die uns nach der bevorstehenden Amputation unseres Landes noch geblieben sind, nämlich bezüglich der Enns, zwischen den verschiedenen Interessenten, die sich schon in einem früheren Zeitpunkt um die Erteilung der Ennskonzession beworben haben, zu einem Einvernehmen zu gelangen. Das vielleicht nicht allzu bedeutende, aber immerhin nicht ganz zu unterschätzende Ergebnis dieser Unterredung war, daß zum Zwecke der Feststellung der Voraussetzungen und Bedingungen einer Kraftabgabe aus diesem oder jenem in erster Linic unter der Ägide des Landes Steiermark und seiner Kompaziszenten auszubauenden Werke ein Ausschuß aus den bisher aufgetretenen maßgebenden Interessenten, nämlich einerseits der Staatseisenbahnverwaltung und andrerseits der Stadtgemeinde Wien sowie dem steiermärkischen Landesrat eingesetzt wurde.

Ich kann natürlich eine verbindliche Erklärung nicht abgeben, weil die Gegenstände der heutigen Konferenz nicht einmal in einer formalen Beratung des Landesrates, geschweige denn in einer der allein zuständigen Landesversammlung bisher erörtert wurden, aber immerhin glaube ich nach Fühlungnahme mit den beiden numerisch stärksten Parteien im Lande erklären zu können, daß unbeschadet jener rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche des Landes Steiermark, an welchen aus Gründen der Selbsterhaltung unter allen Umständen festgehalten werden muß — und in diesem Belange besteht, glaube ich, auch unter den Parteien, zwischen denen in Ansehung der Fragen der Landesautonomie oder des Staatszentralismus ziemlich verschiedene Meinungen bestehen, keine Divergenz —, daß also unter Wahrung dieser Rechte die jetzt beschlossene Wasserrechtsnovelle, die ja ein ausgesprochenes Zweck- und Notgeset ist, ein Hindernis der einheitlichen modernen Neuregelung des Wasserrechtes nicht bilden soll.

Ich glaube, es wird auch in der steirischen Landesversammlung anerkannt werden, daß die obersten Grundsätze sowohl des materiellen Rechtes als auch des Verfahrens zweckmäßigerweise in allen Ländern des Staates einheitliche sein sollen. Dagegen glaube ich, daß die steirische Landesversammlung oder der künftige steirische Landtag — wir sind zu diesem alten ehrwürdigen Worte zurückgekehrt — auf den Gedanken, die Wasserrechtsgesetzgebung, eine der wichtigsten Prärogativen der Landesgesetzgebung, wenn auch nur zeitweilig und im Wege eines befristeten Mandats der Nationalversammlung zu übertragen, kaum eingehen, sondern daran festhalten wird, daß die Materie im Lande geregelt wird. Nachdem an Stelle der früheren 17 Landtage nur mehr voraussichtlich 5, 6 oder 7 Landtage sein werden, so wird auch die Herbeiführung einer Beschlußfassung in einem annähernd nicht zu weit auseinanderliegenden Zeitraum technisch möglich sein. Alles übrige müssen wir uns bis zu dem Zeitpunkt vorbehalten, wo die Wasserrechtsnovelle vorliegt. Ich möchte hier aber schon auf einen Punkt hinweisen, der meines bescheidenen Erachtens sehr viel dazu beitragen würde, die Länder dem hier in Aussicht genommenen Wege geneigt zu machen, daß nämlich in allen Fragen des Ermessens, wo also nicht durch zwingende Rechtsvorschriften zu regelnde und zu schützende subjektive Verwaltungsrechte in Frage kommen, der Instanzenzug im Lande selbst, also bei der Landesregierung abschließen möge, daß also in den wichtigen Fragen der Zuerkennung der volkswirtschaftlichen Priorität nicht die Willkür oder das freie Ermessen einer außerhalb des Landes liegenden Instanz eintreten kann. In dieser Richtung würde ja eine vollkommen unvorgreifliche Äußerung eines der sehr geschätzten Herren Redaktoren der Novelle in Graz abgegeben und ich kann nur bitten, an diesem gewiß sehr begrüßenswerten Gedanken festzuhalten, weil man dadurch die Einigung mit den Ländern wesentlich erleichtern würde. Es wäre dann eine Kautel nicht notwendig, die wir jetzt in Form einer verwaltungsrechtlichen Vorentscheidung in die Novelle aufnehmen zu müssen glaubten, daß nämlich die Entscheidung über die volkswirtschaftliche Prävalenz von einem Gutachten des Landesrates abhängig gemacht wird. Bekanntlich ist im Konkurrenzverfahren der Konzessionierung die Frage der volkswirtschaftlichen Prävalenz — vorausgesetzt, daß nicht subjektive Verwaltungsrechte in Frage kommen — das wichtigste Unterscheidungsmerkmal für die Zuerkennung der Konzession und in diesem Belange ist in der steiermärkischen Landesverordnung die Entscheidung von einer gutächtlichen Äußerung des Landesrates abhängig gemacht. Gerade dieser Punkt hat ja den Gegen29stand gewichtiger Bedenken der Staatsregierung gebildet, die aber zur beiderseitigen Zufriedenheit behoben werden könnten, wenn die Entscheidung über diese Frage bei der Landesregierung ihren Abschluß finden würde. Da die Landesregierung nach der jetzigen verfassungsmäßigen Konstruktion ja in letzter Linie ein Mandatar der Landesversammlung ist, würde dann die Einschiebung dieser Zwischeninstanz zur Entscheidung der Vorfrage nicht mehr notwendig erscheinen.

Ministerialrat Alter:

Zu den Bemerkungen wegen des Abschlusses der Instanzen im Lande in allen Fragen des wirtschaftlichen Ermessens möchte ich nur erwähnen, daß ich das bezügliche Gespräch natürlich vollkommen unverbindlich mit der steiermärkischen Landesregierung geführt habe; ich konnte aber heute mit meinem Herrn Staatssekretär darüber sprechen und er hätte grundsätzlich kein Bedenken dagegen. Wenn aber der Vorreferentenentwurf, der an die Länder hinausgeht, diesen Grundsatz noch nicht enthält, so bitte ich, ihn deshalb nicht gleich ad acta zu legen. Das ist natürlich eine so schwerwiegende Frage, daß das Staatsamt für Landwirtschaft allein hierzu nicht Stellung nehmen kann, und da es sich hier nicht um eine Regierungsvorlage, sondern nur um einen Referentenentwurf handelt, muß die Verwirklichung dieses Grundsatzes dem zwischen den Ländern und den Organen der Regierung herzustellenden Einvernehmen überlassen werden. Ich glaube aber, daß dieser Punkt sich verwirklichen lassen wird, namentlich dann, wenn das neue Wasserrechtsgesetz entsprechende Kautelen dafür enthält, daß die staatlichen Bedürfnisse sichergestellt werden.

Vigekanzler Fink:

Da eine Abstimmung hier nicht in Frage kommt, wird es zweckmäßig sein, wenn sich die Vertreter der anderen Länder auch zu dem hier gemachten Vorschlage äußern würden.

Abgeordneter Dr. Strobl:

Ich möchte zunächst namens des Landes Kärntens erklären, daß in Kärnten ein Mißtrauen gegen das WEWA nicht besteht. Beweis dafür ist, daß das Land Kärnten zu seinen Verhandlungen, betreffend das Wasserrechtsgesetz, das WEWA ausdrücklich eingeladen hat und daß Kärnten auch seine Vertreter für das WEWA namhaft gemacht hat. Kärnten hat nur bisher keine Gelegenheit zu einer — sagen wir — Vertrauenskundgebung für das WEWA gehabt, da dem Lande eine Arbeit des WEWA noch nicht vorgelegt wurde. Es besteht aber in Kärnten eine gewisse Ungeduld hinsichtlich des Ausbaues der Wasserkräfte für elektrische Zwecke, zumal wir mehrere Projekte bereits verhandlungsreif haben und, wenn diese Projekte nicht ausgeführt werden können, zu befürchten ist, daß dem Lande Kärnten das Vorrecht hinsichtlich des Ausbaues der Wasserkräfte verloren gehen kann. Es wäre zu besorgen, daß auf dem Wege, der hier angebahnt werden soll, das ist der der Einigung zwischen den Ländern auf Grund eines seitens des WEWA vorgelegten Entwurfes, dem Wege der Zumittlung dieses Entwurfes an die Länder, der Unterhandlung unter den Ländern und einer gemeinsamen Verhandlung und dann schließlich der Verhandlungen in den Landesversammlungen darüber außerordentlich viel Zeit verloren gehen wird. Ein Beweis dafür ist der Umstand, daß der Entwurf, der in einigen Ländern und darunter auch in Kärnten im Jahre 1910 bereits verabschiedet und sanktioniert wurde, bis heute noch nicht kundgemacht worden ist. Man sieht, daß derartige, wirklich nach allen Richtungen ausgearbeitete Gesetze von dem Momente des Entwurfes bis zur Gesetzwerdung immer ziemlich lange brauchen. Und ob es uns jetzt gelingen wird, so rasch zum Ziele zu kommen, wie es nach unseren Bedürfnissen in Kärnten notwendig ist, das erlauben wir uns zu bezweifeln. Wir in Kärnten wissen genau, daß eigentlich der elektrische Teil der Novelle in diese Wasserrechtsnovelle nicht hineingehört. Es soll das auch nach unseren Absichten nur ein Notgesetz sein wie in Steiermark. Es war von vornherein als ein Gesetz bis zur endgültigen Regelung aller wasserrechtlichen und elektrischen Fragen auf dem Wege eines einheitlichen Wasserrechtsgesetzes und Elektrizitätswirtschaftsgesetzes gedacht, aber entbehren möchten wir dieses Gesetz unter keiner Bedingung. Ich möchte bitten, daß, wenn dagegen Bedenken bestehen, diese verfassungsmäßig zum Ausdruck gebracht werden mögen, daß man aber die Gesetzwerdung unserer Novelle nicht deshalb hindern möge, weil dieser Entwurf und damit ein einheitliches Vorgehen in allen diesen Fragen beabsichtigt ist. Das Land Kärnten wird einem einheitlichen Vorgehen kein Hindernis in den Weg stellen, sondern es wird sich an diesen Verhandlungen beteiligen.

Allein es kann und möchte auf die Gesetzwerdung der jetzt beschlossenen Novelle nicht verzichten. Der Hauptgrund ist der Umstand, daß bei uns schon eine Art Anarchie einreißt; es wird bezüglich einzelner allerdings kleinerer Projekte schon zu arbeiten angefangen, ohne daß überhaupt eine Konzession vorliegt, es sind andrerseits große Projekte, die unsere ganze Elektrizitätswirtschaft im Lande kolossal beeinflussen können, es sind hier bereits Konzessionen, und wenn alle diese Projekte nach dem alten Gesetz zur Verhandlung kommen, stehen wir plötzlich vor Privatkonzessionen und das Land müßte dann diese Konzessionen auf eine äußerst schwierige Art wieder erwerben. Deshalb brauchen wir eine Novelle, in der das Vorrecht des Landes in einer festgesetzten Zeit festgestellt wird; zweitens brauchen wir die Novelle, um unseren Einfluß auch beim Ausbau privater Kräfte bezüglich der Art des Ausbaues zu wahren. Ich kann mich in Einzelheiten nicht einlassen; die Frage des begünftigten Baues trifft die Schwierigkeiten, die der Enteignung entgegenstehen, es trifft aber nicht jenen Zweck, den ich in den Vordergrund gestellt habe, die Wahrung des Vorrechtes des Landes, des Einflusses des Landes auf den Ausbau. Ich möchte erklären, daß das Land Kärnten gegen das WEWA keinerlei Mißtrauen hat, daß es an diesem einheitlichen Ausbau des Wasserrechts- und Elektrizitätswirtschaftsgesetzes tätigen Anteil nehmen will, daß aber das Land auf die Gesetzwerdung dieser Novelle nicht verzichten kann.

30 Vizekanzler Fink:

Es ist niemand mehr zum Worte gemeldet. Ich möchte bezüglich Vorarlbergs nur erklären, daß schon Verhandlungen zwischen Vertretern des Landes Vorarlberg und dem WEWA stattgefunden haben, wobei eine völlige Einigung erzielt wurde. Es steht zu erwarten, daß mit dem Bau, wie der Herr Referent gesagt hat, begonnen werden kann, sobald es die Witterungsverhältnisse erlauben.

Landesrat Dr. Schlegel:

Der Standpunkt Oberösterreichs ist kurz folgender: Ich halte es für sehr zweckmäßig, offen das zu sagen, was bei uns der Beweggrund war. Wir gehören zu jenen, die Mißtrauen gehabt haben. Die Gründung des WEWA wurde uns zu einer Zeit mitgeteilt, wo wir in Oberösterreich keine Ahnung davon hatten, daß in Wien über Nacht ein neues Staatsamt ersteht. Ich gestehe es offen, daß wir sehr große Bedenken gegen jedes neue in der Zentrale amtierende Amt gehabt haben. Wir haben aber auf einem anderen Gebiete, wo uns der Vorschlag gemacht wurde, wir sollten ein selbständiges Vorgehen aufgeben und uns mit der Wiener Stelle dahin ins Einvernehmen setzen, daß wir einen Vertreter in eine große Wiener Körperschaft entsenden, uns ablehnend verhalten, weil wir der Ansicht waren, ein Vertreter sei doch nicht in der Lage, die Wünsche des Landes zum Durchbruch zu bringen; er sitzt dann in der Körperschaft mitten darinnen, wenn er überstimmt oder wenn gegen seinen Willen entschieden wird, so heißt es dann dort, das Land hat mitberaten und war einverstanden, während die Wünsche nicht befriedigt wurden. Dieses Mißtrauen ist nicht ein Mißtrauen gegen diese oder jene Person, das Vertrauen der Länder in die Wiener Regierung besteht ja heute nicht in dem Maße, wie es für den Fortbestand des Staates wünschenswert wäre. Dasselbe war nun bei dem WEWA der Fall. Wir bekamen die Nachricht, daß das neue Staatsamt gegründet wurde, daß es WEWA heißt, daß es die ganze Elektrizitätsfrage und die Frage der Elektrizitätsbewirtschaftung für den Staat und für die Länder regeln soll, und es soll ein Mitglied ernannt werden. Als wir uns aber die Statuten näher ansahen, haben wir gefunden, daß der Vertreter von Oberösterreich in einer Körperschaft von beiläufig 20 Herren sein und eine höchst bejammernswerte Rolle spielen würde. Deshalb wurde überhaupt kein Vertreter namhaft gemacht, ich glaube bis heute noch nicht. (Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen: Es ist mir schon privat mitgeteilt worden, daß die Absicht besteht, einen Vertreten namhaft zu machen.) Ich nehme mit Vergnügen zur Kenntnis, was Herr Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen heute gesagt hat. So liest sich die Sache ganz anders. Ob man jetzt Vertrauen hat oder nicht, zu einer vernünftigen Aussprache, um gemeinsame Sachen gemeinsam zu regeln und um Wünsche der einzelnen zu erfüllen, ohne dadurch die Wünsche anderer zu kränken, zu einem solchen Zusammenarbeiten muß sich jedes Land verstehen. Selbst wenn wir nicht in diesem Staate beisammen wären, wäre es zweckmäßig und wünschenswert, dieses Einvernehmen zu pflegen. Und wenn die Absicht dahin geht — ich zweifle auch nicht, daß der Herr Unterstaatssekretär dieser Absicht in dem WEWA zum Durchbruch verhelfen wird —, dann wird es möglich sein, zweckmäßig zu arbeiten. Wenn ich mir einen kurzen Erkurs gestatten darf, um zu begründen, daß wir mit unserem Mißtrauen nicht so ganz unrecht hatten, so möchte ich darauf verweisen, daß die Bahnlinie Steinach-Irdning—Attnang längst hätte elektrifiziert sein können, wenn nicht das damalige Eisenbahnministerium und die Eisenbahnbehörden eine Schwierigkeit um die andere gemacht hätten.

Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen:

Da war nicht das Eisenbahnministerium, da war die Kriegsverwaltung schuld.

Landesrat Dr. Schlegel:

Die Kriegsverwaltung hat gewiß einen redlichen Anteil des Verschuldens, aber freizusprechen ist das Eisenbahnministerium ganz gewiß nicht, denn es hat sich zunächst um die Ausarbeitung der Projekte gehandelt. Kein Projekt hat vor den Technikern des Eisenbahnministeriums Gnade gefunden und der Grundsatz: „medicus medicum odit“ gilt leider auch für die Techniker. Ein Projekt um das andere ist zu Makulatur geworden, bis schließlich ein privater, aber doch als hervorragend anerkannter Techniker daran gegangen ist, ein Projekt auszuarbeiten. Der könnte aber erzählen, was für Schwierigkeiten er gehabt hat, und ich weiß, wie lange es gedauert hat, bis dieses Projekt wenigstens ernst genommen wurde. Ich gebe zu, daß alle diese Schwierigkeiten den militärischen Behörden ein Anlaß waren, wieder Schwierigkeiten zu machen. Nun ist aber die ganze Bahnlinie Stainach-Irdning—Attnang nach dem ganzen Mobilisierungsplan gar nicht benützt worden und sie ist auch später nur zum Transport einiger Verwundeter von Linz nach Gmunden und Ischl in die dortigen Notspitälen benützt worden. Nun kam die Finanzierung. Der Projektant hat zwar ausgerechnet, daß neue Investitionen nicht notwendig wären, sondern daß der Aufwand für Kohle genügt hätte, zumal sich der Landtag von Oberösterreich einstimmig bereit erklärt hat, die Finanzierung vorzunehmen. Ich war sehr überrascht, als ich einmal mit einem höheren Herrn des Eisenbahnressorts sprach und er dies sehr entrüstet mit den Worten zurückwies: das Eisenbahnministerium wird sich doch das nicht vom Lande zahlen lassen. Die Sache war aber doch so und jetzt wird vielleicht das fünf-, sechs- oder achtfache nicht langen, um die Bahn in den entsprechenden Zustand zu versetzen. Das ist die eine der Erfahrungen, die wir gemacht haben. Infolgedessen meine ich. daß es uns nicht zu verübeln ist, wenn wir nicht sehr begeistert darüber waren, daß hier ein neues Amt geschaffen wird. Aber von dem Gesichtspunkt aus, den der Herr Unterstaatssekretät dargestellt hat, wird sich aus dem Amte wohl etwas machen lassen und Oberösterreich wird das letzte Land sein, das einen Fortschritt auf diesem Gebiete behindern würde.

31 Landeshauptmann Steiner:

Vorerst erachte ich es als meine Pflicht, den Herren Landeshauptmännern meinen ergebensten Dank auszusprechen für die Zustimmung zur Entsendung als Vertreter in das Direktorium des WEWA. Was die Sache selbst anlangt, so wird die niederösterreichische Landesregierung, wenn ihr der angekündigte Gesetzentwurf zugemittelt wird, diesen Entwurf mit dem Zusatz, den der Herr Landeshauptmann von Steiermark aufgestellt hat, dem Landesrate zur Beratung übermitteln, eine definitive Entscheidung dürfte aber mit Rücksicht auf die Neuwahlen erst durch die neue Landesversammlung erfolgen.

Landesrat Dr. Etter:

Bezüglich des Wasserrechtes habe ich dem, was wir bei der großen Enquete vor Jahresfrist vorgebracht haben, nichts beizufügen. Wir Salzburger haben damals unseren Standpunkt entsprechend gekennzeichnet. Was unsere Stellungnahme hinsichtlich der Elektrizitätswirtschaft und das Mißtrauen gegen das WEWA anbelangt, so haben wir dasselbe zu sagen, was der Herr Kollege aus Oberösterreich bereits betont hat, und dieses Mißtrauen hat uns auch bisher veranlaßt, keinen Vertreter für dieses Amt vorderhand namhaft zu machen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß wir ein armes Alpenland sind und daß abgesehen von wenigen Ausnahmen — Holz könnte noch genannt werden — die Wasserkräfte unser einziger Reichtum für die Zukunft sind. Wir hatten infolgedessen unwillkürlich das Gefühl, daß uns von Seite der Zentralregierung oder des WEWA dieser Reichtum zum Teil entzogen werde, und wir haben deshalb Sorge getragen, im eigenen Wirkungskreis das zur Effektuierung zu bringen, was sonst als Aufgabe des WEWA gedacht wäre, und zwar in Form von gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen, um dadurch die Gemeinden und das Land hauptsächlich teilnehmen zu lassen und den einheimischen Konsumenten von elektrischem Licht und elektrischer Kraft mehr entgegenkommen zu können. Wir haben deshalb im Landesrat beschlossen, die Vorbereitung der Elektrisierung und Ausnützung unserer Wasserkräfte durch ein eigenes Elektrizitätsamt in die Wege zu leiten, und haben den langjährigen, in diesem Fach tätigen Ingenieur Buchleitner, der heute in unserer Mitte ist, damit betraut, die Vorerhebungen und Studien in dieser Richtung zu pflegen und der Landesvertretung geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Wir hätten es gerne gesehen, daß der heutigen Versammlung ein etwas ausgedehnteres Referat mit bestimmten Richtlinien erstattet worden wäre. Das ist aber nicht der Fall gewesen und es ist infolgedessen schwer, den Standpunkt des Landes konkret heute zur Geltung zu bringen. Ich betone aber, daß wir bereit sind, mit uns reden zu lassen. Wir werden bestrebt sein, unsere Wasserkräfte womöglich selber auszunutzen, sind aber bereit, das alles, soweit die Wasserkräfte des Landes Salzburg in Betracht kommen, in den Rahmen des großen Ganzen einzufügen. Wir stehen weiter auf dem Standpunkt, das Großkapital womöglich auszuschalten und den öffentlichen Faktoren des eigenen Landes, also Land und Gemeinden, in erster Linie das Beteiligungsrecht zuzuerkennen. Ich kann wohl auch unverbindlich sagen, daß wir auch mit uns reden lassen, wenn die Herren Vertreter des WEWA sich mit uns auseinanderzusetzen belieben. Vielleicht finden wir einen gangbaren Weg, auf dem wir uns zusammenfinden können. Vorderhand aber bestehen manche Befürchtungen und vielleicht auch Vorurteile, die zu beseitigen im Wege einer Aussprache an Ort und Stelle, vielleicht in Salzburg selbst, möglich sein dürfte. Wenn die Herren Wert darauf legen zu erfahren, wie wir es im Lande Salzburg zu machen gedenken, könnte Herr Ingenienr Buchleitner darüber Auskunft geben.

Ingenieur Buchleitner:

Ich glaube, die ganze Aktion kann in zwei Teile geteilt werden. Die große Aktion, die vom WEWA ausgehen soll, wird sich darauf erstrecken, die Kraftquellen zu erfassen und in großen Zügen ein Programm für die Versorgung von ganz Deutschösterreich zu entwerfen. Die Detailarbeit ist bisher, soviel ich weiß, nicht in Betracht gezogen worden. Wenn der Weg eingeschlagen wird, sofort große Kraftwerke und ausgedehnte Leitungsnetze zu schaffen, so hätte ich dagegen deshalb Bedenken, weil von vornherein nicht feststeht, was mit der zur Verfügung stehenden Kraft geschehen soll. Ich habe daher dem Lande Salzburg den Vorschlag gemacht, ebenso wie in anderen Ländern die Arbeiten vom Kleinen ins Große zu beginnen, mit der Detailarbeit zu beginnen.

Es ist heute der Bedarf nach elektrischer Kraft in jedem Dorfe derart groß, daß die Bauern keine Kosten scheuen, nur um elektrisches Licht zu bekommen. Es besteht daher die Gefahr, daß eine Menge kleinerer Werke entsteht, die in kein Programm einzubeziehen sind, die aber von Haus aus unwirtschaftlich sind, und es muß das Bestreben sein, solche Werke zu verhindern. Das kann unmöglich Aufgabe des WEWA sein. Von Wien aus wird es nicht möglich sein, die Verhältnisse in den einzelnen Ländern zu verfolgen. Das könnte nur dadurch geschehen, daß in den Ländern Landesstellen, fachlich organisiert, errichtet werden, die die Entwicklung verfolgen, daß eventuell die kompetenten Stellen veranlaßt werden, sich vor der Konzessionserteilung mit dieser Stelle ins Einvernehmen zu setzen. Es ist nicht notwendig, daß eine gesetzliche Handhabe zur Verfügung steht, um solche Werke unbedingt zu verhindern, sondern ich habe die Erfahrung gemacht, es genügt in den meisten Fällen, der Gemeinde klarzulegen, warum ein solches Werk unwirtschaftlich ist, und mehrere Gemeinden zu vereinigen, damit diese gemeinsam ein Werk bauen. Es kommt darauf hinaus, ein Netz zu schaffen, das sich nach und nach über ganz Österreich ausdehnt. Die vorgeschlagene Art der Arbeit vom Kleinen ins Große hätte den Vorzug, daß für den Anfang verhältnismäßig kleinere Mittel genügen. Ich würde die kleineren Maschen des Netzes zuerst bauen und schließen und dann erst die großen; es kann das mit wesentlich geringeren Kosten geschehen. Ich habe zum Beispiel in Salzburg im Lungau, das ein für sich abgeschlossener Landesteil ist, einen solchen Fall. Es wollen alle Licht haben und es wären ungefähr zwölf Anlagen im Entstehen. Es wird mir gelingen, zwei auszubauen und sie so auszugestalten, daß sie für alle Gemeinden gemeinsam sind.

32Sehr wesentlich wird es sein, etwas über die Art der Kapitalsbeschaffung zu erfahren. Ich habe bei den in Betracht kommenden Fällen den Vorschlag gemacht, die öffentlichen Faktoren als solche sollen unbedingt die Majorität in einem derartigen Unternehmen haben. Vor zehn Jahren bin ich mit solchen Vorschlägen in der Öffentlichkeit großen Anfeindungen von seiten der Industrie ausgesetzt gewesen, ich bin als industriefeindlich bezeichnet worden, weil ich angeblich die freie Entwicklung unterbinden wolle. Heute ist das wohl ein überwundener Standpunkt und ich habe in letzter Zeit auch aus den Kreisen der Industrie keine derartigen Vorwürfe mehr erfahren, sondern man betrachtet es als selbstverständlich, daß das Ganze einer einheitlichen Regelung bedarf. Es wäre interessant zu erfahren, wie die Finanzierung eines derartigen Unternehmens von seiten des Staates gedacht ist, welcher Anteil daran den Ländern oder den Gemeinden zukommen soll.

Vizekanzler Fink:

Auf die Ausführungen meines unmittelbaren Herrn Vorredners möchte ich folgendes bemerken: Es ist nicht der Zweck unserer heutigen Beratung, in die Details über die Ausführung eines Wasserwerkes, über Elektrifizierung usw. einzugehen, das ist dann Sache der Verhandlungen mit dem WEWA; dort sind die Fachleute von allen Seiten.

Bezirkshauptmann Graßberger:

Ich möchte in Ergänzung zu den Ausführungen des Herrn Landesrates Etter den Standpunkt des Landes auch den Herren erklärlich machen, die über die Salzburger Verhältnisse weniger orientiert sind. Daß das Land Salzburg besonders mißtrauisch und ängstlich auf seine Rechte, beziehungsweise auf die Wahrung seiner Interessen bedacht ist, hängt zum großen Teil auch damit zusammen, daß das Land Salzburg auf dem Gebiet der Wasserrechtsgesetzgebung besonders traurige Erfahrungen gemacht hat. Es handelt sich darum, daß in Salzburg Gewässer, die nach § 3 des Wassergesehes als öffentliche Gewässer zu behandeln sind, in Salzburg im Grundbuch als Eigentum des Ärars eingetragen sind, und zwar infolge eines Fehlers bei der Grundbuchanlegung. Das Land Salzburg kämpft seit Jahren darum, daß dieses Eigentumsrecht des Ärars ausgebüchert und daß die Gewässer als öffentliche Gewässer erklärt werden. Bisher war dieser Kampf ohne Erfolg. Nunmehr ist das Land aber entschlossen, unbedingt die Öffentlicherklärung der Gewässer durchzusetzen, und es besteht auch gute Aussicht; jedenfalls ist ein Beschluß von der Landesversammlung in dieser Beziehung gefaßt worden. Das Streben nach Beseitigung dieses Unrechtes ist für Salzburg der Ausgangspunkt für alle Bestrebungen auf dem Gebiete des Wasserrechtes. Wenn jetzt ein neues Wassergesetz vorgelegt wird, wird das Land darauf dringen müssen, daß entweder in diesem Gesetz diese Frage bereinigt wird ...

Ministerialrat Alter:

Das ist geschehen; natürlich erfolgt es nicht in einer speziellen, sondern in genereller Weise, daß Privatflüsse und Privatgewässer des Staates hinsichtlich der Benutzung den öffentlichen Gewässern gleichzustellen sind. Damit ist eine Gleichstellung überhaupt erreicht. Praktischen Wert hat das allerdings nur für gewisse Teile in Tirol und für Salzburg.

Bezirkshauptmann Graßberger:

Ich nehme das mit Befriedigung zur Kenntnis. Das ist für Salzburg natürlich von hervorragender Bedeutung. Das Land Salzburg erblickt in den Wasserkräften seine bedeutendsten und zukunftsreichsten Naturschätze und will sich seinen Einfluß auf diese Schätze nicht nehmen lassen. Es steht deshalb auf dem Standpunkt, daß künftig bei Verleihung von Konzessionen dem Lande ein gewisser Einfluß eingeräumt werden muß. Das ist eine Mindestforderung, die das Land stellt. In welcher Weise das geschehen soll, darüber zu sprechen ist heute nicht der richtige Zeitpunkt. Jedenfalls nimmt das Land einen ähnlichen Standpunkt auch hinsichtlich der Elektrizitätsgesetzgebung ein. Auf das Detail können wir uns heute nicht einlassen, weil wir diesen Gesetzentwurf erst zur Einsicht bekommen müssen. Ich möchte nur betonen, daß das Land auch abgesehen von der Gesetzgebung einen unmittelbaren Einfluß auf die Bewirtschaftung der Wasserkräfte für sich in Anspruch nimmt, dabei aber jedenfalls bereit ist, die Tendenz hochzuhalten, daß die einschlägigen Fragen im Einvernehmen mit den anderen Ländern so geregelt werden, daß die gesamtstaatlichen Gesichtspunkte, soweit es mit den Interessen des Landes vereinbar ist, gewahrt werden. Ich glaube, daß wir uns in diesem Punkte treffen und daß sich in der Praxis wahrscheinlich keine unüberbrückbaren Differenzen ergeben werden, wenn dieser Standpunkt hochgehalten wird. Von diesem Gesichtspunkt aus wird wahrscheinlich auch die Frage einer eventuellen Beteiligung an dem WEWA beurteilt werden, nur bin ich nicht befugt, in dieser Richtung heute eine Erklärung abzugeben.

Ich möchte noch etwas zur Sprache bringen. Es soll bereits in der nächsten Woche der Gesetzentwurf über die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft der Sozialisierungskommission vorgelegt werden.

Wäre es nicht möglich, uns darüber einige Auskünfte zu geben? Wäre nicht ein Anlaß dazu vorhanden, daß man sich vielleicht auch über die Fragen, die damit zusammenhängen, ausspricht?

Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen:

Zunächst begrüße ich es mit großer Freude, daß die Vertreter aller Länder bezüglich der Regelung der Wasserrechtsgesetzgebung unserem Vorschlage zugestimmt haben. Ich bin überzeugt, daß es zu einer einverständlichen Regelung kommen wird. Im einzelnen möchte ich dem Herrn Landesrat Dr. Schlegel darin recht geben, daß ihm ein einziger Vertreter in dieser großen Körperschaft als ein zu wenig ausschlaggebender Faktor erscheint. Dieser eine Vertreter kommt jedoch nur für die gemeinsame, sagen wir definitive 33Beratung von Angelegenheiten in Betracht, die alle anderen betreffen. Das ist ja nicht anders zu machen, sonst würde der Körper viel zu groß. Das WEWA ist aber durchaus nicht an diese eine Form gebunden, sondern wird, wie es im Falle Vorarlberg zum Beispiel geschehen ist, in jedem Falle, wo die Wasserkraftfragen irgend eines Landes in Behandlung kommen, die Vertreter des betreffenden Landes einladen und es ist dann Sache des Landes, wie viele Vertreter zur Besprechung dieser spezifischen Angelegenheiten entsendet werden. Auf diese Weise soll Staat und Land zu einer einverständlichen Regelung gelangen. Die Freiheit der Beratung hat also hier die denkbar weitesten Grenzen.

Was die Ausführungen des Herrn Ingenieurs Buchleitner und des Herrn Vertreters aus Salzburg anbelangt, so erlaube ich mir zu bemerken, daß der Herr Ingenieur, der ja weit über die Grenzen seines Landes als ein sehr gewiegter Fachmann bekannt ist, vom Direktorium des WEWA vorweg als Fachmann in die beratende Kommission gewählt wurde, ohne daß wir gewußt haben, ob er vom Lande als Vertreter bestimmt wird. Der Herr Ingenieur Buchleitner hält es für wirtschaftlich, kleine Stufen zunächst auszubauen. Auf der anderen Seite ist es aber ebenso richtig, daß die Vorwegnahme kleiner Stufen unter Umständen den Ausbau einer großen Stufe wirtschaftlich schädigen oder unmöglich machen kann. Daraus geht hervor — und das ist auch einer der Zwecke des WEWA —, daß solche unwirtschaftliche Formen des Ausbaues der Wasserkräfte durch die Aufstellung eines in großen Zügen gehaltenen Elektrizitäts- und Wasserwirtschaftsplanes für irgendeine größere Körperschaft, zum Beispiel für das Land, zu verhindern sind. Aber auch das wird nicht genügen, sondern es wird die Aufstellung eines solchen Wirtschaftsplanes für den ganzen Staat notwendig sein, wobei die Interessen des Landes vermöge des von ihm aufgestellten Planes mit denen des Reiches in irgendeiner Form unter einen Hut zu bringen sind. Es ist immer so, daß gewisse Interessengegensätze vorhanden sind die aber durch ein Kompromiß befriedigend zu lösen sind. Ich muß sagen, daß hier nur vermeintliche Gegensätze bestehen, die sich alle durch eine Aussprache bereinigen lassen.

Nun hat mein unmittelbarer Herr Vorredner die Frage des Gesetzes über die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft aufgeworfen. Ein solcher Gesetzentwurf ist im Werden und er wird ja erst in dieser Kommission beraten und dann im WEWA einer Beratung sämtlicher Länder unterbreitet werden. Es ist also auch hier dafür gesorgt, daß die Länder nicht übergangen werden. Ich bin nicht befugt, über den Gesetzentwurf etwas mitzuteilen, aber das eine kann ich vielleicht sagen, daß der Gedanke dieser Sozialisierung, wie mir der Staatssekretär Dr. Bauer mitgeteilt hat, ungefähr der ist, daß in jedem Lande ein Elektrizitätswirtschaftsverband gebildet wird, in welchem Staat, Land und Gemeinde in einer Kurie, dann die Privatinteressenten, die Konsumenten, Arbeiter usw. vertreten sind, so daß also gerade den Wünschen der Ländervertreter hier im weitesten Maße entgegengekommen wird. Diese Länderverbände sollen dann zu einem Staatsverband zusammengefaßt werden, so daß auch der Staat auf seine Rechnung kommt. Im übrigen wird der Entwurf in seinem vollen Vortlaut den Herren seinerzeit zugemittelt werden mit der Einladung, im WEWA mit uns über die Sache zu beraten.

Vizekanzler Fink:

Ich kann nun kurz das Ergebnis der Beratung über den Gegenstand zusammenfassen. Es ist von keiner Seite ein Einwand dagegen erhoben worden, daß den Landesregierungen von seiten des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft ein Referentenentwurt zum Wasserrechtsgesetz zugeht, zu dem sich dann die einzelnen Länder in einer gewissen Frist äußern werden. Nach Einlangen dieser Äußerungen wird das WEWA die Vertreter der einzelnen Länder zusammenberufen und man wird trachten, über die wesentlichen Punkte des Wasserrechtsgesetzes wenigstens grundsätzlich eine Übereinstimmung zu erzielen. Damit sind eigentlich alle Herren einverstanden. Von allen Seiten wurde auch erklärt, daß dort, wo es noch nicht geschehen ist, die Vertreter der einzelnen Länder für das WEWA genannt werden.

Damit könnten wir jetzt die Verhandlung über diesen Gegenstand abschließen und wir kämen jetzt zum ersten Punkt der Tagesordnung: Einvernehmen, zwischen Staatsregierung und Landesverwaltungen über den Vorgang bei der Handhabung der neuen Verfassungsbestimmungen über die Landesgesetzgebung. Die Herren wissen, daß die konstituierende Nationalversammlung am 14. März zwei Gesetze beschlossen hat: das eine über die Volksvertretung und das andere über die Staatsregierung, welche Gesetze am 15. März publiziert wurden und in Kraft getreten sind. In dem Gesetze über die Volksvertretung kommen auch Bestimmungen über die Landesgesetzgebung vor. Der Artikel 13 besagt: „Die Landesregierungen sind verpflichtet, alle Gesetzesbeschlüsse der Landesversammlungen vor ihrer Kundmachung der Staatsregierung mitzuteilen.“ Der vorhergehende Artikel 12 bestimmt: „Die Gesetzgebung über alle Gegenstände, die nach der bestehenden Verfassung der Landesgesetzgebung unterliegen, wird von den Landesversammlungen der einzelnen Länder nach den jeweils geltenden Landesordnungen und den durch Landesgesetze eingeführten Geschäftsordnungen ausgeübt.“ Es sollen dann alle Gesetzesbeschlüsse der Landesversammlung der Staatsregierung mitgeteilt werden, und zwar dürfen diese Beschlüsse durch eine gewisse Zeit nicht publiziert werden. Artikel 14 sagt: „Hat die Staatsregierung gegen einen solchen Beschluß der Landesversammlung Bedenken, so kann sie gegen ihn binnen 14 Tagen nach Einlangen der Mitteilung bei der Landesversammlung im Wege der Landesregierung Vorstellung erheben. Vor Ablauf dieser Frist kann das Landesgesetz ohne Zustimmung der Staatsregierung nicht kundgemacht werden. Beschließt die Landesversammlung, auf ihrem ursprünglichen Beschlusse zu beharren, so hat dessen Kundmachung durch die Landesregierung zu erfolgen.“

Es ist also möglich, daß ein solcher Beschluß der Landesversammlung auch früher kundgemacht wird, vor den 14 Tagen nach der Beschlußfassung, und zwar dann, wenn entweder vorher zwischen Landesregierung und Staatsregierung Verhandlungen gepflogen wurden, wenn 34die Landesversammlung im Wege der Landesregierung der Staatsregierung den Gesetzentwurf früher vorgelegt hat, so daß sich die Staatsregierung dazu äußern konnte, und wenn dann an diesem Gesetzentwurf von der Landesversammlung keine wesentlichen Änderungen vorgenommen worden sind — da wurde eigentlich schon vorher die Zustimmung gegeben —, oder es kann auch so sein, daß in dem Momente, wo der beschlossene Gesetzentwurf einer Landesversammlung bei der Staatsregierung einlangt, die Staatsregierung sofort erklärt, daß sie eine Einwendung dagegen nicht erhebt. Auch in diesem Falle braucht man nicht 14 Tage abzuwarten; sonst aber, wenn diese Fälle nicht vorliegen, hätte man in allen Fällen mit der Kundmachung 14 Tage zu warten.

Ich möchte jetzt schon bemerken, daß es gewiß zweckmäßig sein wird, den in der alten Zeit fast immer beschrittenen Weg, daß man namentlich dann, wenn die Gesetze, die in einem Lande vom Landesausschuß vorbereitet wurden, etwa finanzielle Ansprüche an den Staat bedungen haben, in der Regel diese Gesetzentwürfe schon vorher dem Staate vorgelegt hat, damit er dazu Stellung nehmen könne, auch in Zukunft einzuhalten.

Weiter ist die Sache dann folgendermaßen: Die Staatsregierung kann gegen Gesetzesbeschlüsse der Landtage innerhalb 14 Tagen Vorstellungen erheben. Wenn aber nun eine Vorstellung erhoben wird und die Landesversammlung beharrt bei einer nochmaligen Beschlußfassung auf ihrem Standpunkt, dann kann der Beschluß doch kundgemacht werden.

Jetzt kommen wir zu einer zweiten, respektive dritten Rategorie, das sind solche Beschlüsse der Landesversammlungen, bei denen die Mitwirkung der Staatsregierung notwendig ist. Solche Beschlüsse bedürfen der Gegenzeichnung des zuständigen Staatssekretärs oder des Staatskanzlers. Die Gegenzeichnung hat binnen 14 Tagen zu erfolgen. Die Verweigerung der Gegenzeichnung kann nur über Beschluß der gesamten Staatsregierung erfolgen, ist zu begründen und unter sinngemäßer Anwendung des Artikels 5 binnen 14 Tagen der Landesregierung bekanntzugeben. Hier kommen wir zu einem schon etwas schwierigeren Punkte; wenn es sich nämlich um die Mitwirkung der Staatsregierung handelt. Das ist wohl immer dann der Fall, wenn durch den Beschluß einer Landesversammlung vom Staate Mittel in Anspruch genommen werden, wohl aber auch noch in anderen Fällen, wo bei der Durchführung der Staat mitzuwirken hat. Hier hätte nun der Staatssekretär die Gegenzeichnung zu machen und es wird hier auf den Artikel 5 verwiesen. Der Artikel 5 handelt von folgendem:

Wenn die Staatsregierung gegen Gesetze der konstituierenden Nationalversammlung Bedenken hat, so kann sie diese innerhalb 14 Tagen der Nationalversammlung bekanntgeben. Beharrt aber die Nationalversammlung auf ihrem ursprünglichen Beschluß, so ist dieser unverzüglich kundzumachen. Es ist also hier in Absatz 4 des Artikels 14 auf diese Bestimmung aufmerksam gemacht. (Landeshauptmann Dr. Kaan: Es hätte ebensogut Absatz 2 des Artikels 14 zitiert werden können; es ist genau dasselbe Verfahren.) Gewiß, es ist dasselbe Verfahren. Damals während der Verhandlungen haben wir hier nur den Termin von zehn Tagen im Auge gehabt und deshalb ist das geschehen, sonst hätten wir es nicht gebraucht.

Dann gibt es noch eine letzte Gruppe. Artikel 15 besagt:

„Gesetzesbeschlüsse einer Landesversammlung können wegen Verfassungswidrigkeit (Artikel 12) von der Staatsregierung binnen 14 Tagen nach Einlangen der Mitteilung (Artikel 13) beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Diese Anfechtung ist der Landesregierung unverzüglich mitzuteilen.

Die Kundmachung des angefochtenen Beschlusses darf erst erfolgen, wenn der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit dieses Beschlusses anerkannt hat. Der Verfassungsgerichtshof hat binnen einem Monat das Erkenntnis zu fällen.“

Hier ist dasjenige, was der Herr Staatskanzler heute schon vorgebracht hat, daß nämlich wenn in Zukunft Schwierigkeiten zwischen Staat und Ländern entstehen, die Sache vom Verfassungsgerichtshof entschieden wird. Das kann nur dann geschehen, wenn Gesetzesbeschlüsse einer Landesversammlung wegen Verfassungswidrigkeit angefochten werden.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Vielleicht schlagen wir den Weg ein, daß wir die in den beiden Gesetzen in reicher Fülle enthaltenen Unklarheiten feststellen, daß wir unsere Vorschläge zur Hebung der Unklarheiten im Wege authentischer Interpretation, soweit solche Vorschläge bereits vorhanden sind, formulieren und die Vertreter der Staatsregierung dann dazu Stellung nehmen. Bezüglich der Rückwirkung ist durch authentische Interpretation schon festgestellt, daß Gesetze, die bis zum 15. März der Sanktion bedurften, sie aber nicht erhalten haben, dem neuen Verfahren zu unterziehen sind. Die gegenteilige Anschauung würde dazu führen, daß die Erledigung der Staatsregierung hinsichtlich der früher beschlossenen Gesetze nur eine negative sein, in der Sanktionsverweigerung bestehen könnte. Allerdings sind die Belange des Staatsrates auf den Kabinettsrat übergegangen, das ist aber nur hinsichtlich solcher Belange möglich, die noch im Rahmen der jetzigen Verfassung ausgeübt werden können. Da aber diese Verfassung noch wesentlich demokratischer ist als die frühere und weder Sanktion noch Beitrilt kennt, kann eine derartige Funktion nicht mehr ausgeübt werden. Nun liegt aber bereits die vorhin erwähnte authentische Interpretation vor, wobei zur Vereinheitlichung als Frist, zu welcher das Gesetz der Staatsregierung als zugekommen erachtet wird und welche den Ausgangspunkt der 14tägigen Frist bildet, der 16. März festgelegt wurde. Auch das Staatsamt für Unterricht hat bei einer Reihe von Gesetzen uns gegenüber erklärt, das das alte Verfahren nicht mehr angewendet werden kann. Eine andere Auffassung wäre auch unpraktisch und würde nur dazu führen, daß alle diese Beschlüsse noch einmal formell von der Landesversammlung gefaßt werden müssen. In dieser Richtung dürfte also keine Unklarheit bestehen.

35Dagegen bestehen eine Reihe schwerer Unklarheiten hinsichtlich der Artikel 14 und 15. Der erste Absatz in Artikel 14 lautet:

„Hat die Staatsregierung gegen einen solchen Beschluß der Landesversammlung Bedenken, so kann sie gegen ihn binnen 14 Tagen nach Einlangen der Mitteilung bei der Landesversammlung im Wege der Landesregierung Vorstellung erheben.“

Darüber ist wohl kein Zweifel, daß diese Vorstellung als ein Formalakt aufzufassen ist, daß also ein Telegramm, worin ein einzelnes Staatsamt unvorgreiflich des Beschlusses der Staatsregierung Bedenken erhebt, keine Vorstellung ist. Es muß die Feststellung vorkommen: Ich erhebe Vorstellung. Aus der verlesenen Bestimmung ist zu schließen, daß die Staatsregierung als solche Vorstellung erhebt, nicht ein einzelnes Staatsamt. Im Absatz 4 heißt es aber:

„Die Verweigerung der Gegenzeichnung kann nur über Beschluß der gesamten Staatsregierung erfolgen.“

Hier wird also im Gegensatz zum obigen Begriffe der Staatsregierung ein qualifizierter Begriff „gesamte Staatsregierung“ aufgestellt. Ich konnte mich nicht zur Klarheit darüber durchringen, ob in unserer Verfassung ein Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen besteht. Vielleicht liegt hier nur eine nicht beabsichtigte Unterstreichung des Begriffes „Staatsregierung“ vor. Jedenfalls ist aber auch für die Vorstellung ein Beschluß der Staatsregierung notwendig. Vielleicht wäre die Sache in einer nicht gerade theoretisch ganz einwandfreien, aber immerhin befriedigenden Weise dahin zu regeln, daß festgestellt würde, daß die Vorstellung von der Landesregierung an die Landesversammlung mit voller Wirkung weitergeleitet werden muß, wenn sie namens der Staatsregierung von einem einzelnen Staatsamt erhoben wird, daß also in einem solchen Falle die Legitimation des Staatsamtes nicht zu prüfen ist, sondern eine interne Angelegenheit zwischen Staatsamt und Staatsregierung ist. Wenn also zum Beispiel das Staatsamt aus technischen Gründen vor Einholung eines Beschlusses der Staatsregierung Vorstellung erhebt und sich die Vorstellung hinterher von der Staatsregierung sanktionieren läßt, ist das zulässig. Bei der Verfassungsklage dagegen wäre der Vorgang nicht zulässig, sondern da muß vor der Einbringung der Klage ein Beschluß der ganzen Staatsregierung vorliegen und der Landesversammlung, wenn es verlangt wird, auch beurkundet werden. Der Beschluß der Staatsregierung muß schon bei der Klage beigebracht werden, ebenso wie heute bei Geltendmachung von Rechtsmitteln im Konzessionsverfahren nach der Gewerbeordnung in gewissen Fällen ein Beschluß der betreffenden Genossenschaftsversammlung vorausgesetzt wird und ein Beschluß der Vorstehung allein einen Legitimationsmangel bildet.

Eine Fülle von Fragen ergibt sich aus der Bestimmung: „Gesetze, zu deren Vollziehung die Mitwirkung der Staatsregierung notwendig ist, bedürfen der Gegenzeichnung des zuständigen Staatssekretärs oder des Staatskanzlers“. Was das Formelle anlangt, wundert man sich zunächst warum in diesem Absatz des Artikels 14 für das weitere Verfahren der Artikel 5 und nicht der das Verfahren hinsichtlich der Landesversammlungen positiv regelnde Absatz 2 des § 14. zitiert wird. Ich habe vorhin gehört, daß die Erklärung in der ursprünglichen Verschiedenheit der Fristen liegt, weil man für dieses Verfahren die längere Frist annehmen wollte. Das ist also nur eine Art Schönheitsfehler, über den wir hinweggehen können.

Viel schwerwiegender und im Gesetze gänzlich ungelöst ist die Frage, welche Wirkung die Verweigerung der Gegenzeichnung hat. Als Kundmachungshindernis erscheint sie nicht, denn es heißt ausdrücklich, daß das Verfahren einzuleiten und das Gesetz, wenn die Landesversammlung darauf beharrt, kundzumachen ist. Was ist das dann für ein Gesetz? Ist das eine lex minus quam perfecta? Ist das ein Gesetz, welches zwar besteht, aber nicht restlos durchgeführt werden kann? Es scheint, daß man zu dieser Konsequenz kommen wird, daß die Staatsverwaltung durch Verweigerung ihrer Mitfertigung nicht verpflichtet ist, an dem Gesetze mitzuwirken. Ich habe gesagt Staatsverwaltung, das ist falsch. Nicht die Mitwirkung der Staatsverwaltung ist erforderlich; es ist kaum denkbar, daß es irgend ein Gesetz gibt, welches in irgend einer Phase seiner Handhabung nicht eine Mitwirkung der Staatsverwaltung, das heißt einer der Verwaltungsbehörden des Staates erfordern würde.

Wohl aber ist es durchaus nicht notwendig, daß die Staatsregierung mitwirkt. Sämtliche Gesetze, die zwar die Mitwirkung der Staatsbehörden erheischen, bei denen aber der Instanzenzug im Lande, bei der Landesregierung abschließt, erfordern eine Mitwirkung der Staatsregierung im Buchstabensinne des Wortes nicht und vielleicht auch nicht im logischen Sinne. Richtig ist, daß zweifellos solche Gesetze, welche den Staat als solchen finanziell in Anspruch nehmen, gewis in ihrer Totalität der Mitwirkung des Staates bedürfen. Wir haben ein Beispiel, das ist die Wasserrechtsnovelle. Die Wasserrechtsnovelle der steierischen Landesversammlung bedarf der Mitwirkung der Staatsregierung insoferne, als der Instanzenzug nicht bei der Landesregierung abschließt und die Handhabung des Gesetzes im Instanzenzuge an die Staatsregierung als dritte Instanz geht. Nun würde man in dem Falle, als die Staatsregierung die Gegenzeichnung nicht vornimmt, sondern sie endgültig verweigert, zu der merkwürdigen Konsequenz kommen, daß der Verfahrenszug bis zur zweiten Instanz durchzuführen ist, die dritte Instanz jedoch nicht gebunden ist. Das ist natürlich eine unmögliche Konsequenz. Infolgedessen kann dieser Widerspruch nur dadurch befriedigend geklärt werden, daß, wenn das Verfahren gemäß diesen Artikeln durchgeführt ist und die Landesbersammlung auf ihrem Beschluß beharrt, die Staatsregierung dann unter allen Umständen zur Gegenzeichnung verpflichtet ist. Zu einer anderen Konsequenz kann man befriedigend nicht kommen. Würde man das Gegenteil annehmen, so hätte man etwas in das Gesetz hineingeschmuggelt, das mit dem ganzen Geiste des Gesetzes in Widerspruch steht, ein versteckes 36Sanktionsrecht der Staatsregierung. Zu dieser Konsequenz dürfen wir es nicht kommen lassen und das würden sich meiner Überzeugung nach die Länder auch nicht gefallen lassen.

Eine weitere Frage ist die, ob die Kundmachung eines solchen Gesetzes durch die Verweigerung aufgehalten ist. Das ist gewiß nicht der Fall. Die Kundmachung muß nach der positiven Bezugnahme auf den Artikel 5 erfolgen, wo es heißt: „... so ist dieser unverzüglich kundzumachen“. Auch das spricht für meine frühere Auffassung, daß in einem solchen Falle der wiederholten Beschlußfassung die Staatsregierung zur Fertigung verpflichtet ist. Es ergebe sich ja sonst ein Unsinn.

Eine weitere offene Frage ergibt sich aus Artikel 15. Sie ist eigentlich nach dem Wortlaut des Artikels gelöst. Es ist dies nämlich die Frage des Rechtsmittels der Verfassungsklage. Nach dem Vortlaut des Artikels 15 wäre diese Verfassungsklage in derselben Frist mit der Vorstellung einzubringen. Sie ist also unter Umständen kumulativ einzubringen. Ich muß ganz offen sagen: Ich hätte gar nichts dagegen — ich würde mich in diesem Falle auf den Standpunkt der Staatsregierung stellen —, ich hätte nichts dagegen, wenn man dies dahin interpretieren würde, daß, im Falle die Staatsregierung die Vorstellung erhoben hat, ihr durch die Vorstellung die vierzehntägige Frist zur Einbringung der Verfassungsklage von dem Augenblick des erneuten Beschlusses der Landesversammlung an noch einmal läuft. Ich halte es für einen überflüssigen Kraftaufwand, wenn man unter Umständen dort, wo die Vorstellung zur gewünschten Einigung führt, gleich mit der Verfassungsklage kommt. Ich halte das auch aus einem materieflen Grunde nicht für unbedenklich. Wenn man klagt, wendet man andere Mittel an als bei einer Vorstellung und es kann durch diese Mittel der Zweck der Vorstellung illusorisch gemacht werden. Wenn ich heute als Anwalt einen Vergleich schließe, so werde ich manche Argumente, die ich in der Klage geltend mache, zurückhalten, weil ich damit verstimmend wirke. Aus dieser es ist scheinbar gegen das Interesse praktischen Erwägung heraus würde ich empfehlen — es ist scheinbar gegen das Interesse der Länder, in Wirklichkeit aber nicht, es werden vielleicht manche unnötigen Konflikte von vornherein vermieden —, daß man die Frist für die Verfassungsklage von der erneuten Beschlußfassung der Landesversammlung an berechne.

Das wären im großen und ganzen die sich aus diesen beiden Artikeln ergebenden Unklarheiten und Unverständlichkeiten; sie sind gewiß nicht das Ergebnis eines besonderen Durchdenkens, es sind dies Eindrücke, die ich mir nach der Lektüre des Gesetzes gesammelt habe, es sind aber vielleicht doch Vorschläge, die in dem einen oder anderen Punkte nicht unpraktisch sein dürften, um im Wege einer einverständlichen Interpretation die hier vorliegenden Widersprüche in einer beide Teile befriedigenden Weise zu beseitigen.

Sektionsrat Dr. Fröhlich:

Ich habe mir deshalb jetzt das Wort erbeten, weil ich es für möglich halte, daß ich durch meine Ausführungen in die hier aufgeworfenen Fragen etwas Klarheit bringe, wodurch die Diskussion vielleicht sogar abgekürzt werden könnte. Zunächst möchte ich mir gestatten, darauf hinzuweisen, daß die Staatskanzlei unter dem 31. März, Z. 1500, an die Präsidien aller Landesregierungen eine Zuschrift gerichtet hat, in welcher sie einige der Fragen, die hier berührt worden sind, schon ausgelegt hat. Diese Zuschrift dürfte vielleicht noch nicht überall angekommen sein. Es würde vielleicht die Diskussion erleichtern, wenn ich die Zuschrift hier zur Verlesung bringe. (Zustimmung.) Diese Zuschrift lautet (verliest die Zuschrift der Staatskanzlei an die Präsidien der Landesregierungen vom 31. März 1919).

Wenn ich mir jetzt erlaube, auf die einzelnen Fragen überzugehen, möchte ich gleich den Punkt erwähnen, der die vor dem 15. März gefaßten Beschlüsse betrifft.

Die Frage selbst habe ich schon auf Grund eines Kabinettsratsbeschlusses beantwortet und ich möchte nur die telephonische Auskunft, die ich seinerzeit gegeben habe, begründen, da hier ein kleines Mißverständnis obwalten dürfte. Ich habe dem betreffenden Herrn gesagt, daß zu einer kompetenten Entscheidung wohl der Kabinettsrat befragt werden müßte, daß ich aber glaube, man möge vorläufig jedenfalls die 14tägige Frist vom 15. März an abwarten, weil innerhalb dieser Frist zweifellos eine Mitteilung von uns kommen wird. Diese Mitteilung ist allerdings, wie ich jetzt zu meinem Bedauern höre, bei verschiedenen Landesregierungen noch nicht eingelangt, die Schuld liegt aber an dem langsamen Postenlauf.

Auch die zweite Frage habe ich eigentlich schon beantwortet, daß nämlich nach unserer Ansicht — wir haben in dieser Hinsicht auch bereits an die Staatsämter eine Note gerichtet, als „Vorstellung“ nur eine formelle Vorstellung im Sinne dieser Gesetzesbestimmung gelten kann. Ich darf hier mitteilen, daß wir überhaupt die Absicht haben, nur in den allerwenigsten und unumgänglichsten Fällen zu den Mitteln der Vorstellung, der Verweigerung der Gegenzeichnung und der Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zu greifen. Im allgemeinen wird sich die Staatsregierung in Fällen, wo es sich nur um ein Übersehen handelt — wir haben vor kurzem einen Fall gehabt, wo in einem Landesgesetze ein anderes Landesgesetz unrichtig zitiert war — darauf beschränken, auf das Übersehen aufmerksam zu machen. Ich möchte mir den Hinweis erlauben, daß bei einigen Landesgesetzgebungen bereits ein Vorgang, den ich für sehr zweckmäßig halte, Eingang gefunden hat, abgesehen von jenem des vorherigen Einvernehmens mit der Staatsregierung, der ja immer der allerbeste ist. Es haben einzelne Landesversammlungen zugleich mit der Beschlußfassung über einen Gesetzentwurf die betreffende Landesregierung oder den Landesrat ermächtigt, wenn das Einvernehmen mit der Staatsregierung die Notwendigkeit kleinerer, nicht meritorischer Änderungen ergeben sollte, diese Änderungen selbständig ohne nochmalige parlamentarische Verhandlung durchzuführen. Ich möchte mir erlauben, diesen Vorgang wärmstens zu empfehlen.

37Die dritte Frage ist der Gegensatz zwischen den Begriffen „Staatsregierung“ und „gesamte Staatsregierung“. Ich muß aufrichtig gestehen, daß hier ein Unterschied nicht gemeint war, sondern es ist nur eine stilistische Konsequenz dessen, daß im ersten Falle von einem einzelnen Staatsamte nicht die Rede ist, während im zweiten Falle der Gegensatz hervorgehoben werden sollte, daß ein einzelner Staatssekretär nicht allein die Gegenzeichnung verweigern kann, sondern die gesamte Regierung dazu braucht.

Der Ausdruck „gesamte Staatsregierung“ hat nur den Sinn, diesen Unterschied hervorzuheben. Eine weitere Konsequenz ist aus diesem Ausdruck nicht zu ziehen, namentlich nachdem das Gesetz über die Staatsregierung ausdrücklich besagt, was unter Staatsregierung zu verstehen ist, nämlich der Staatskanzler, der Vizekanzler und die Gesamtheit der Staatssekretäre.

Was die Frist im Artikel 15 anbelangt, so ist sowohl unsere Ansicht als auch die Ansicht, welche im Ausschusse der Nationalversammlung vertreten wurde, ganz dieselbe, die der Herr Landeshauptmann vorhin entwickelt hat; es sollen da eigentlich in zweierlei Hinsicht Fristen geschaffen sein, indem einerseits die 14tägige Frist dieselbe ist wie für die Vorstellung und die Verweigerung der Gegenzeichnung, so daß der Regierung die Deliberation offen ist, welches dieser Mittel sie benutzt, eine Überlegung, welche in der Mehrzahl der Fälle eine politische sein wird. Es wird sich nach den Verhältnissen der Zeit richten, in welcher das geschieht, welches Mittel als das friedlichere angesehen wird. Andrerseits ist es aber gewiß so gedacht, daß, wenn eine Vorstellung erhoben wird und die Landesversammlung ihren ursprünglichen Beschluß bestätigt, es der Staatsregierung noch offen stehen soll, dann das Mittel der Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zu wählen. Wie der Herr Landeshauptmann schon erwähnt hat, ist diese Art der Auslegung, diese Art der Niederlegung im Gesetze — ich glaube die gesetzliche Bestimmung des § 15, 1. Absatz, muß so ausgelegt werden — durchaus auch im Interesse der Länder gelegen, weil es auf diese Art der Staatsregierung für den Fall, als das Mittel der Anrufung des Verfassungsgerichtshofes als das schärfste angesehen werden sollte, möglich ist, nicht gleich zu diesem allerschärfsten Mittel zu greifen und den Konflikt zwischen Land und Staatsregierung, zu dem es hoffentlich nicht kommen wird (Landeshauptmann Dr. Kaan: Wir sind schon in einem mitten darinnen!), durch die Vorstellung aus der Welt zu schaffen.

Die schwierigste Frage ist die Auslegung des Absatzes 4 des Artikel 14, nämlich die Verweigerung der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Staatsregierung. Ich möchte hier vorallem darauf hinweisen, daß es sich bei der Gesetzgebung, für welche diese Gegenzeichnung in Betracht kommt, um Verfügungen handelt, welche in das gesamtstaatliche Leben eingreifen, sei es, daß staatsfinanzielle Belastungen durch ein solches Gesetz erreicht werden sollen, sei es, daß die oberste Instanz, oft aber auch die Unterinstanzen rein staatliche Behörden betreffen, kurz und gut um Fälle, in welchen die Verantwortlichkeitsfrage eine große Rolle spielt. Ich kann hier der Auslegung, der der Herr Landeshauptmann Raum gegeben hat, nicht beitreten, daß nämlich in einem solchen Falle der betreffende Gesetzentwurf von der Landesversammlung noch einmal bestätigt werden kann, worauf die Gegenzeichnung erfolgen müsse; denn das würde mit dem Prinzipe der Verantwortlichkeit in einem strikten Gegensatze stehen. Ich kann aber auch hier nur die Hoffnung aussprechen und eigentlich der bestimmten Erwartung Ausdruck geben, daß solche Fälle nicht vorkommen. Die behandelten Gesetzesbestimmungen sind verfassungsmäßige Garantien, die wir haben müssen.

Der Fall, daß ein solcher Gegensatz zwischen Landesgesetzgebung und Staatsregierung unüberbrückbar wird, wird aber hoffentlich wohl nicht vorkommen; es kann vorkommen, daß der betreffende Staatssekretär die Gegenzeichnung verweigert, er muß die Verweigerung aber auch begründen und es ist anzunehmen, daß über die begründete Mitteilung ein Einvernehmen erzielt wird.

Im übrigen möchte ich, um das Zusammenarbeiten zwischen Landesverwaltung und Staatzregierung in leichtere Bahnen zu lenken, nochmals die Vorschläge wiederholen, die ich im Laufe meiner Ausführungen gemacht habe, den Vorschlag der früheren Verhandlungen, damit man schon einen Gesetzentwurf zustande bringt, bei dem eine Anfechtung der Regierung ausgeschlossen ist und die Anregung, daß die Landesgesetzgebung der Landesregierung die Ermächtigung zur Vornahme kleinerer Änderungen jeweils erteilt.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Die einzige nach meiner Ansicht wirklich befriedigende Lösung ist die, daß man über den Konflikt, der sich im Falle der festgehaltenen Verweigerung der Gegenzeichnung ergibt, den Verfassungsgerichtshof entscheiden läßt. Das ist aber hier nicht gesagt, das müßte in eine Novelle hineinkommen. Das ist doch kein befriedigendes Ergebnis eines Gesetzes, das man bei einem Falle, der unlösbar ist, sagt: Wir wollen hoffen, daß der Fall nicht vorkommt. Es ist aber denkbar, eine befriedigende Lösung darin zu finden, daß über die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Verweigerung der Gegenzeichnung — nehmen wir an, wir beschließen eine Agrarreform, bei der die Mitwirkung der Gerichte erforderlich ist, und ebenso ist es auch richtig, daß die Landesversammlung nicht gegen den Verfassungsgrundsatz die Staatsregierung zur Mitwirkung an Akten zwingen kann, die staatsrechtlich der Nationalversammlung und nicht der Landesversammlung unterstehen —, daß also darüber dann der Verfassungsgerichtshof zu entscheiden hätte.

Sektionsrat Dr. Fröhlich:

Ich möchte nur zu bedenken geben, daß es theoretisch Fälle geben kann, in denen eigentlich die Entscheidung eines Gerichtshofes kaum möglich ist, zum Beispiel über den Umfang einer Belastung der Staatsfinanzen. (Landeshauptmann Dr. Kaan: Auch da wäre der Verfassungsgerichtshaf kompetent!)

38 Landeshauptmann Steiner:

In der letzten Landeshauptleutekonferenz wurde uns zugesichert, daß die Gesetzentwürfe, welche der Nationalversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden, vorher einvernehmlich mit den Landeshauptleuten, den Landesregierungen besprochen werden sollen. Seit dieser Zeit wurde eine große Anzahl von Gesetzen beschlossen und sie sind, wie die heutige Debatte erweist, so unklar, daß sie jetzt der Interpretation, dem subjektiven Ermessen einzelner Organe der einzelnen Zentralstellen anheimgestellt sind. Wir sind der Meinung, daß die Gesetze so klar und verständlich sein müssen, daß sie nicht nur ein Landeshauptmann oder Stellvertreter zu interpretieren vermag, sondern daß sie jeder Bürger verstehen kann. Icht sehen wir, daß erst durch Verordnungen und Zuschriften an die Landesverwaltungen der Geist der betreffenden Gesetze mitgeteilt werden muß. Dieses vorhin erwähnte Versprechen ist nun nicht gehalten worden. Der verehrte Vertreter der Regierung hat jetzt die Landesregierungen eingeladen, sie mögen, bevor sie Gesetzentwürfe den Landesversammlungen zur endgültigen Beschlußfassung unterbreiten, mit der Staatsregierung einvernehmlich vorgehen. Das ist wohl in früheren Zeiten immer geschehen und ich weiß, daß wir zuerst immer mit der Regierung verhandelt haben. Ob jetzt die Gesetzentwürfe interministeriell beraten werden, weiß ich mit Rücksicht auf die Unklarheit der Gesetze nicht, aber es soll vorkommen. Es ist aber auch ein Gesetz mit den Landesverwaltungen verhandelt worden und erst gestern haben wir einen anderen Text publiziert gelesen als den, der eigentlich verhandelt worden ist. Ich glaube also, daß die Meinungsdifferenzen sich noch längere Zeit behaupten werden, insbesondere solange die einzelnen Staatsämter noch weit davon entfernt sind, ihren imperialistischen Gelüsten Schranken aufzuerlegen. Nach der Zusammenziehung der autonomen und der politischen Verwaltung sollten die geehrten Herren in den Staatsämtern doch zur Erkenntnis gelangt sein, daß die zentralistische Bevormundung der Unterbehörden vorüber ist. Die Zeit ist vorbei, wo man alle Eingaben der Unterbehörden mit dem bekannten Worte „Bedenken“ zum Ausdruck brachte. Wenn Sie schon die Freiheit des Bürgers im freien Staate proklamieren, müssen Sie ihm auch die Freiheit der Entscheidung überlassen. Der Herr Staatskanzler hat heute darauf hingewiesen, daß leider noch kein intimes Verhältnis zwischen Staatsverwaltung und Landesverwaltung besteht. Wie ist denn der praktische Geschäftsvorgang, der für mich das wichtigste ist? In dem Erlasse des Staatskanzlers vom 31. März an die Landesregierungen finden wir einige Bemerkungen, die uns außerordentlich sympathisch berührt haben. Sie deuten darauf hin, daß der Herr Staatskanzler, wie er es ja gelegentlich der letzten Konferenz versprochen hat, zur Erkenntnis gelangt ist, daß die Selbstregierung der Länder von großer Bedeutung ist. Wie sieht es aber in Wirklichkeit mit der Stärkung und Sicherung der Länderautonomie und mit jener Beschränkung des Staates auf das wirklich Gemeinsame aus? Da komme ich wieder zur Haltung der Zentralverwaltung zu der Landesautonomie und den Landesregierungen. Wenn die Landesregierung von Niederösterreich zum Beispiel auf Grund eines von der gesamten Beamtenschaft wiederholt dringend vorgebrachten Wunsches beschließt, daß die Beamten in jene Rangklassen und Bezüge zu versetzen wären, die ihnen nach der Dienstpragmatik zukommen, und dann ein Beamter des Staatsamtes des Innern sagt, daß der Akt so lange nicht zustimmend erledigt wird, solange sich die Landesregierung nicht bequemt, für die betreffenden Beamten nur den Titel zu beantragen, so muß ich mich gegen eine solche willkürliche Behandlung der Akten einer Landesregierung mit vollster Entschiedenheit aussprechen. Ist es eine Stärkung der Landesregierungen, wenn in einem Staatsamt ein paar Landbürgermeister erscheinen und dann auf Grund einer vom Staatsamt ausgeschriebenen Kommission in irgendeinem Gebirgsort ein paar Organe des betreffenden Staatsamtes eine Kommissionierung vornehmen, ohne daß die Landesregierung davon verständigt wird? Ich zitiere noch einen Fall: Gegen die Sachdemobilisierung werden in allen Ländern Klagen laut, in den Landesversammlungen werden Interpellationen gestellt, die man oft nicht beantworten kann, weil man die ganze Materie nicht kennt. Wäre es nicht besser gewesen, die Staatsregierung hätte in Einvernehmen mit den Landesregierungen sofort die Vorräte inventarisieren lassen und zuerst auf die Verwendung in dem Lande, wo sie sind, Bedacht genommen? Es wäre viel weniger gestohlen worden und zugrunde gegangen und die ganze Sachdemobilisierung hätte sich im Interesse des Staates rascher abgewickelt. Wir befassen uns jetzt mit der Krankenhausfrage, einer Seeschlange, die seit Jahrzehnten die Öffentlichkeit und die Vertretungskörper beschäftigt. Nun höre ich, daß das Volksgesundheitsamt die große Einkaufszentralstelle, die wir schaffen wollen, an sich ziehen will. In einem Gesetzentwurf, den das Volksgesundheitsamt ausgearbeitet hat, soll festgelegt werden, wer in Österreich die Spitäler zu erbauen hat, und man ist da zu dem Schlusse gekommen, daß ein Drittel der Staat, ein Drittel die Länder, ein Drittel die Gemeinden zu zahlen hätten. Weiter ist die Bestimmung darin enthalten, daß sich das Staatsamt für Volksgesundheit die Ernennung der Direktoren, der Primarärzte usw. vorbehält. Glauben Sie denn wirklich, daß eine Landesversammlung auf einen solchen Gesetzentwurf eingehen wird, wonach zwei Drittel zu zahlen sind, aber das Ernennungsrecht und vielleicht der ganze Einfluß der Zentralregierung überlassen werden soll? Von dem Hauche moderner Auffassung der Selbstregierung gänzlich unberührt ist aber das Staatsamt für Volksernährung. Dieses Staatsamt führt einen verzweifelten Kampf mit Worten, um das von vornherein verfehlte, auf ganz falschen Prinzipien aufgebaute System unserer Ernährungspolitik vor den Augen der Öffentlichkeit reinzuwaschen, und steigt zu dem Zwecke tagtäglich in das Gehege der Selbstregierung der Länder. Vor einigen Tagen sind an zwei Bezirkshauptleute über den Kopf der Landesregierung hinweg Erlässe hinausgegangen, wo man ihnen sogar die Disziplinarbehandlung androht, obwohl der ganze Sachverhalt nicht stimmt. Es wurden nämlich zur Zeit der großen Unruhen im Herbste und Winter Zuckervorräte in Tulln konstatiert. Der Bezirkshauptmann konnte diese Vorräte nicht halten, weil auf die Wachen geschossen wurde usw. Es hat nun der Bezirkshauptmann von St. Pölten telephoniert, er werde ihm Petroleum im Austausch für den Zucker geben. Auf diese 39Weise ist mindestens der Wert des Zuckers dem Staat erhalten geblieben und der Zucker ist nicht, wie das Volksernährungsamt schreibt, ohne Karten, sondern gegen Karte abgegeben worden.

Vizekanzler Fink:

Es wäre wohl besser, diese mit der Ernährungsfrage zusammenhängenden Dinge morgen zu behandeln, wo auch die betreffenden Staatssekretäre anwesend sein werden. Wir sollten uns heute auf die in Verhandlung stehenden Gegenstände beschränken, sonst kommen wir zu weit ab. Den letzten Punkt der Tagesordnung bildet ja die Aussprache mit den Staatssekretären über laufende Verwaltungsangelegenheiten.

Landeshauptmann Steiner:

Ich kann das also bis morgen verschieben. Was den in Beratung stehenden Gegenstand anlangt, so kann ich den Herren nur mitteilen, daß der Sinn für die Selbstverwaltung in der Bevölkerung festen Boden gefaßt hat, und die Staatsregierung wird sich schon daran gewöhnen müssen, einvernehmlich mit den Landesregierungen vorzugehen; denn ich sage es ganz offen: wenn es so weiter geht wie jetzt, so wird sich die Stimmung für die gewonnenen Freiheiten nicht bessern und es wird das Ansehen der Staatsregierung in den Ländern nicht gesteigert werden, wie es wünschenswert ist, um das große Ganze zu festigen und auszugestalten. Wir sind aufrichtig entschlossen mitzuarbeiten und tun auch alles mögliche, aber man darf die Landesregierungen nicht ignorieren, wie es bis jetzt der Fall war. Man hat die Gesetze in der Nationalversammlung einfach beschlossen, obwohl man uns versprochen hatte, daß sie vorher gemeinschaftlich beraten werden. Es sind daher die Taten anders als die Worte. Ich behalte mir vor, meine Beschwerden noch vorzubringen.

Vizekanzler Fink:

Es wird das morgen besprochen werden können. Heute müssen wir die verfassungsrechtlichen Fragen behandeln; wir werden schon zu einer Klärung kommen.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Ich bedaure, feststellen zu müssen, daß die jetzt vorgelesene Zuschrift der Staatsregierung in vollstem Widerspruche mit der — ich betone es — für uns authentisch abgegebenen Erklärung der Staatskanzlei, aber auch mit einer schriftlichen Erklärung des Staatsamtes für Inneres und Unterricht als Zweiges der Staatskanzlei steht. Die Vorgeschichte dieser telephonischen Auskunft ist folgende: Ich wurde in der letzen Tagung der steirischen Landesversammlung von einer großen Anzahl Anfragesteller interpelliert, was die Regierung zu tun gedenkt, um den ehesten Beitritt — damals ist noch Sanktion gesagt worden — der Staatsregierung zur Wasserrechtsnovelle herbeizuführen. Als die Interpellation einlangte, mußte ich mir nun zunächst Klarheit darüber verschaffen: welches ist die Auffassung der Staatsregierung in Ansehung der Behandlung des vor dem 14. März beschlossenen Gesetzes, welchem Verfahren wird es unterzogen? Zu diesem Zwecke habe ich unseren Hofrat Mayerhofer, der seither mit den Funktionen des Landesamtsdirektors betraut ist, ersucht, eine authentische Erklärung der Staatskanzlei zu erbitten. Diese authentische Erklärung wurde stenographisch aufgenommen, sie wurde diktiert, weil wir sie als Staatsakt betrachteten. Diese authentische Erklärung lautet, daß auf dieses Gesetz das Verfahren nach den Artikeln 14 und 15 anzuwenden ist und daß als Tag des Beginnes der vierzehntägigen Frist der 16. März — es ist noch ausdrücklich das Wort „entgegenkommenderweise“ gebraucht worden — festgesetzt wird.

Im vollkommenen Einklang mit dieser Erklärung steht eine Note des Staatsamtes für Inneres und Unterricht, in welcher hinsichtlich einer Reihe von uns auch früher beschlossener Gesetze ausdrücklich erklärt wurde, der Beitritt komme nun nicht mehr in Frage, weil das zum Beitritt berufene Organ nicht mehr besteht und auch das Institut des Beitrittes in der heutigen Gesetzgebung nicht mehr existiert, und es sei daher auf diese Gesetze das Verfahren nach dem neuen Gesetz anzuwenden. Ja, noch mehr: wir haben ein solches unter der Herrschaft des alten Gesetzes beschlossenes Gesetz bereits mit der dem neuen Verfahren entsprechenden Gegenzeichnung des Staatskanzlers Dr. Renner eigenhändig erhalten. Nun habe ich diese mir authentisch gegebene Erklärung der Landesversammlung mitgeteilt und auf die Anfrage, was die Regierung zu tun gedenkt, habe ich geantwortet: die 14 Tage der mit dem 16. März beginnenden Vorstellungs- und Anfechtungsfrist abzuwarten und, falls innerhalb dieser Frist eine Vorstellung oder Anfechtung nicht erfolgt, pflichtgemäß die Gegenzeichnung vorzunehmen, wonach die Landesregierung das Gesetz kundmachen wird. Wenn wir nicht bis zum heutigen Tage gewartet hätten, so hätte diese Kundmachung pflichtgemäß gestern oder vorgestern erfolgen müssen, somit in einem Zeitpunkte, wo die Note vom 31. März noch nicht zugestellt war — sie ist ja bis heute noch nicht zugestellt —, ja, sie hätte in einem Zeitpunkte erfolgen müssen, wo sie noch nicht gefertigt war, denn die 14 Tage waren am 30. März abgelaufen und am 31. März hätte man kundmachen sollen.

Was sind die Konsequenzen hieraus? Wenn sich die Landesregierung auf die jetzige Interpretation einlassen würde, so könnte sie das Gesetz nicht kundmachen, ich könnte es nicht gegenzeichnen, es könnte nicht kundgemacht werden. Es würde zweifellos von der Landesversammlung in der nächsten Woche wieder beschlossen werden. Aber dann würde die Staatsregierung in die Lage kommen, diese Vorstellung zu machen, und diese würde eine weitreichende Verzögerung in der Geltung des Gesetzes nach sich ziehen, weil eine weitere Tagung der Landesversammlung nicht erfolgt. Es kommt dann der Wahlmonat und der neue Landtag tritt bekanntlich erst 16 Tage nach der Wahl zusammen; es zöge sich die Sache dann bis Ende Mai oder vielleicht Anfang Juli hinaus und erst dann könnte eine neuerliche Beschlußfassung erfolgen; dann müßte man noch einmal die vierzehntägige Anfechtungsfrist vor dem Verfassungsgerichtshofe abwarten und die praktische Folge wäre die, daß man im jetzigen Frühjahr, wo ganz 40Steiermark die Inangriffnahme des Baues, teilweise wenigstens auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, erwartet, die Sache nicht machen könnte.

Ich erkläre hier, natürlich vorbehaltlich einer Entschließung des Landesrates, über deren Ergebnis ich aber nicht im geringsten in Zweifel bin, daß man sich in Steiermark auf das nicht einlassen wird, und ich gestehe offen, es würde dieses Verfahren den Eindruck einer direkten Hinterhältigkeit machen; ich bin überzeugt, das war nicht beabsichtigt, aber es würde den Eindruck machen, daß man uns mit einigen Tagen hingehalten hat, um uns dann mit dieser die bisherige Rechtslage vollständig desavouierenden neuen Rechtslage in die Unmöglichkeit zu versetzen, das Gesetz in dem richtigen Zeitpunkte kundzumachen.

Zu dieser Konsequenz kann ich, da ich auf Grund einer authentischen Erklärung eine vollkommen entgegengesetzte Auskunft gegeben habe, nicht gelangen. Ich werde daher sofort nach meiner Rückkehr nach Graz die Beglaubigung vornehmen und die Landesregierung wird zur Kundmachung schreiten. Wenn die Staatsregierung dann erklärt, daß sie die Gegenzeichnung verweigert, so sind wir mitten im Verfassungskonflikt darinnen, in welchem ich eine Lösung nicht erblicke. Wenn man heute an der geänderten Auffassung festhält, so kann man angesichts der Tatsache, daß man uns früher eine andere Auskunft gegeben hat, wenn man nicht den Anschein eines, sagen wir, zumindest nicht aufrichtigen Verfahrens auf sich ziehen will, nichts anderes tun, als den Konflikt dadurch aus dem Wege zu räumen, daß man den Beitritt erklärt. Da haben wir nichts dagegen, wir hängen nicht an Worten. Aber wenn die jetzige geänderte Auffassung zu der Konsequenz führen sollte, daß uns praktisch die Gesetzwerdung der Wasserrechtsnovelle auf diese Weise entweder verhindert oder auf lange hinausgeschoben wird, so bedauere ich, da tun wir nicht mit.

Landesrat Dr. Schlegel:

Den Schlüsselpunkt zu dieser fatalen Situation hat der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich dargelegt, indem er darauf verwies, daß uns hier in diesem Saale versichert wurde: wenn Verfassungsgesetze der Nationalversammlung vorgelegt werden, welche definitiven Charakter haben sollen, so wird den Vertretern der Länder Gelegenheit gegeben werden, sich darüber zu äußern. Ich glaube nicht, daß die Länder so stützig gewesen wären, daß wir nicht auf irgendeinen vernünftigen Modus zusammengekommen wären. Aber andrerseits muß ich hier heute wieder betonen: die provisorischen Landesversammlungen sind nicht in der Lage, über die Verfassung der Länder endgültig zu entscheiden. Wir haben die endgültige Austragung und Verteilung der Kompetenzen der konstituierenden Nationalversammlung, beziehungsweise den Landtagen überlassen und dazu hat eigentlich auch die Staatsregierung, ich weiß nicht, ob ausdrücklich oder durch konkludente Handlungen oder stillschweigend, zugestimmt.

Nun können wir dieses ganze Gesetz vom 14. März eigentlich noch nicht als endgültig verbindlich für die Länder betrachten. Es bleibt wohl den definitiven Landtagen vorbehalten, dazu Stellung zu nehmen, und dann wird die Zeit gekommen sein, vor der Erlassung entsprechender Staatsgesetze den Weg der Vereinbarungen zwischen der Staatsregierung und den Vertretern der Länder zu beschreiten, denn sonst kommt es zu derartigen Gesetzen, die dann ungewollterweise zu solchen Konflikten führen, wie wir sie eben gehört haben. Wir in Oberösterreich haben durchaus nicht die Absicht, Konflikte heraufzubeschwören, wir wollen uns aber auch nicht via facti irgendeinem anderen Gemeinwesen unterordnen, bevor nicht der Landtag Gelegenheit gehabt hat, dazu Stellung zu nehmen. Wir haben daher die von uns beschlossenen sehr wenigen Gesetze überhaupt weder dem Staatsrat noch sonst jemand zum Beitritt oder zur Sanktion vorgelegt, sondern sie sind kundgemacht worden und stehen in Wirksamkeit. Wenn wir unsere Landtagswahlordnung unter den jetzigen Verhältnissen der Post überantwortet hätten, könnten wir vielleicht die Wahlen beim nächsten Umsturz vornehmen. Wir waren allerdings, um keine Konflikte herbeizuführen, in der Fabrikation von Gesetzen äußerst zurückhaltend und wir haben keine Gesetze beschlossen, die den Staat belasten, weil wir, wenn wir schon die Autonomie für das Land in Anspruch nehmen, auch unsere Finanzen selber bestellen müssen. Wir haben daher nur solche Gesetze beschlossen, die den hier getroffenen Vereinbarungen entsprechen. So ist zum Beispiel die Landtagswahlordnung im wesentlichen nach den Grundsätzen beschlossen worden, wie sie hier vereinbart wurden. Es wird aber den Landtagen vorbehalten sein, diese Verfassungsfragen endgiltig zu regeln, und bevor da nicht Vereinbarungen zwischen Staatsregierung und Ländern getroffen werden, können wir zu keinen vernünftigen Verfassungsgesetzen kommen.

Vizekanzler Fink:

Die Regierung nimmt das ja, wie schon das letztemal erklärt worden ist, in Aussicht, bis wir zu einer eigentlichen Verfassungsurkunde kommen. Es wird ein Entwurf gemacht werden, der mit den Ländern verhandelt wird, und da wird aufgezählt werden, was in die Kompetenz der Länder und des Staates gehört. Jetzt mußten wir für die Zwischenzeit ein Auskunftsmittel suchen und ich glaube, daß dabei im großen und ganzen den Interessen der Länder entsprochen worden ist. Man räumt der Landesgesetzgebung durch dieses Gesetz ja weitgehende Rechte ein. Es wird sich heute darum handeln, daß wir, soweit wir es machen können, ohne eine Vollzugsvorschrift über die hier getroffenen Bestimmungen eine Einigung oder Klarheit herbeiführen. Der heute verlesene Erlaß bringt schon mehr Klarheit in die Sache, er scheint aber bei den meisten Landesregierungen noch nicht eingetroffen zu sein.

Bezirkshauptmann Dr. Graßberger:

Ich möchte auf die wichtige Frage hinweisen, inwieweit der Artikel 14 des Gesetzes auf die bisher beschlossenen Landesgesetze Anwendung findet. Herr Dr. Schlegel hat erwähnt, daß Oberösterreich die beschlossenen Gesetze überhaupt nicht zur Sanktion vorgelegt hat. Salzburg hat im allgemeinen die Gesetze zum Beitritte des Staatsrates vorgelegt. Es wurden mehrere wichtige Gesetze beschlossen, darunter auch solche, die 41von seiten der Staatsämter selbst angeregt und betrieben worden waren, wie zum Beispiel das Servitutengesetz. Nun ist es aufgefallen, daß man über die Stellungnahme des Staatsrates zu diesen vorgelegten Gesetzen durch lange Zeit nichts gehört hat. Es entstand schließlich der Eindruck, der auch durch gelegentliche Bemerkungen bei Konferenzen usw. verstärkt wurde, daß man sich beim Staatsrate selbst nicht klar war, ob der Staatsrat überhaupt ein Sanktionsrecht besitze oder nicht. Im Gesetze vom 14. November 1918 ist die Frage nicht klar entschieden. Man kann die Notwendigkeit des Beitrittes wohl nur aus der Bestimmung ableiten, daß die Rechte, die bisher dem Kaiser zugestanden sind, auf den Staatsrat übergehen. Da nun bei der Staatsregierung selbst Zweifel zu bestehen schienen und man anscheinend bis zu den Neuwahlen und zur definitiven Zusammensetzung der Regierung warten wollte, standen die Landesversammlungen vor der Frage, wie sie sich bei dringenden Gesetzen verhalten sollen. Das Land Salzburg war nicht in der Lage, mit der Landtagswahlordnung bis zur Schaffung einer endgültigen Verfassung zu warten, sondern die Landtagswahlordnung mußte bald gemacht werden und es wundert mich eigentlich, daß die anderen Alpenländer sie nicht ebenso rasch behandelt haben. Die Wahl muß nämlich unbedingt bis Mitte Mai durchgeführt werden wegen des Almauftriebes, der um diese Zeit stattfindet, sonst wäre ein großer Teil der Wähler nicht mehr in der Lage, an den Wahlen teilzunehmen, was den Grundprinzipien des neuen Wahlrechtes widersprechen würde. Infolgedessen wurde die Landtagswahlordnung beschlossen, publiziert und dem Staatsrate zur Kenntnis gebracht.

Nach der Auffassung der Länder ist das Gesetz vollkommen giltig. Heute natürlich wäre es nach dem gegenwärtigen Gesetze nicht mehr giltig, aber damals hat eine Bestimmung nicht bestanden, infolgedessen ist nicht einzusehen, warum das Gesetz nicht giltig sein sollte. Nun ist aber heute diese Frage aufgeworfen worden und es wäre von verhängnisvollster Bedeutung, wenn sich die Staatsregierung heute auf den Standpunkt stellte, daß alle diese Gesetze, die so behandelt wurden, nicht giltig seien. Es würden zum Beispiel die Wahlen zum Landtag, die morgen in Salzburg stattfinden, ungiltig sein. Das ist gewiß nicht die Absicht der Staatsregierung, gegen den Inhalt der Wahlordnung wird wohl keine Einwendung erhoben werden, nachdem sich das Gesetz mit dem Wahlgesetz für die Nationalversammlung deckt. Wenn man auf dem Standpunkt steht, daß das neue Gesetz rückwirkende Kraft hat, so kann man folgendermaßen argumentieren: Das betreffende Gesetz wurde ungefähr Anfang März oder Ende Februar vorgelegt, es war also am 16. März, dem nach der einen Auffassung maßgebenden Tage, bereits in den Händen der Staatsregierung, es ist bis Ende März keine Vorstellung erhoben worden und infolgedessen ist die Kundmachung des Gesetzes als genehmigt zu betrachten. Ich glaube, diese Auffassung würde sich mit den Grundsätzen des neuen Gesetzes decken und sie hätte den Vorzug, daß man bei der Beurteilung der Frage betreffs der früher kundgemachten Gesetze, ob der Beitritt des Staatsrates als wirksam und giltig anzusehen ist oder nicht, nicht in einen Konflikt kommt. Ich möchte daher vorschlagen, sich bezüglich dieser früher beschlossenen und kundgemachten Gesetze auf die Auffassung zu einigen, daß die Frist zur Gegenäußerung, beziehungsweise Vorstellung für die Regierung im Sinne des neuen Gesetzes vom 16. März, dem Tage nach der Kundmachung des neuen Gesetzes, an läuft, somit Ende März abgelaufen ist.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler:

Es wurde jetzt die Frage angeschnitten, was mit jenen Landesgesetzen zu geschehen habe, die beschlossen und kundgemacht worden sind, bevor das Staatsgesetz vom 14. März kundgemacht wurde. An dieser Frage ist auch das Land Vorarlberg interessiert. Auch wir Vorarlberger haben bisher den Standpunkt vertreten, nicht verpflichtet zu sein, die Landesgesetze zur Sanktion vorzulegen. Wir waren der Anschauung, daß jene Angelegenheiten, die in den Kompetenzkreis der Länder gehören, auch von den Ländern zu beschließen seien, ohne jede Bevormundung seitens der Staatsregierung. Infolgedessen haben wir gleich den Ländern Oberösterreich und Salzburg es nicht für notwendig erachtet, diese Gesetze zur Sanktion vorzulegen und es wird wohl nichts anderes übrig bleiben, um hier reinen Tisch zu machen, als alle diese Gesetze nachträglich, vielleicht in einer Vollzugsverordnung, anzuerkennen. Von besonderer Wichtigkeit ist es gewiß wegen der Landtagswahlordnung. In Salzburg finden die Landtagswahlen morgen statt, und es geht nicht an, nachträglich die Landtagswahlordnung auf Grund deren die Wahlen durchgeführt wurden, als ungiltig zu erklären. Auch bei uns sind die Landtagswahlen auf Grund der Wahlordnung, die von der Landesversammlung beschlossen worden ist, ausgeschrieben, sind die Wählerlisten angelegt worden, das Einspruchsverfahren ist bereits durchgeführt und es ist nicht abzusehen, zu welchen Konsequenzen es führen könnte, wenn einmal ausgesprochen werden sollte: Diese Wahlordnung gilt nicht, weil sie nicht vorgelegt worden ist. Ich glaube, die Staatsregierung sollte in einer Vollzugsanordnung aussprechen, daß jene Gesetze, die in einem Zeitpunkte kundgemacht worden sind, bevor dieses Staatsgesetz vom 14. März 1919 kundgemacht und den Ländern bekannt geworden ist, Giltigkeit haben.

Alle anderen Gesetze, die in Vorarlberg beschlossen wurden, sind Gesetze, die den Staat und besonders seine Finanzen in keiner Weise betreffen, und es wäre eine reine Formalität gewesen, sie vorzulegen. Wenn wir sie vorgelegt und wenn die Staatsregierung einen Einspruch, eine Vorstellung erhoben hätte, so hätte die Landesversammlung diese Gesetze neuerdings in Beratung gezogen und neuerdings den Beschluß gefaßt, diese Gesetze zu verlautbaren.

Vizekanzler Fink:

Ich möchte dem jetzt wieder erschienenen Herrn Staatskanzler das Wichtigste mitteilen, was bezüglich der Landesgesetzgebung vorgebracht wurde. Die Vertreter von Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg haben erklärt, daß sie während des Bestandes der Provisorischen Nationalversammlung, wo also die Gesetze vom 12. und 18. November Giltigkeit hatten, Landesgesetzbeschlüsse überhaupt nicht vorgelegt haben, und sie würden wünschen, daß 42diese nicht mehr vorzulegen seien. Dann wurde mitgeteilt, daß seit dem 15. März verschiedene Kundmachungen der Staatsregierung an einzelne Länder ergangen seien; insbesondere sei eine telephonische Weisung nach Steiermark gegangen, daß die Gesetze, die noch vor dem 15. März, also vor der Kundmachung dieses neuen Gesetzes beschlossen worden seien, nach dem neuen Gesetze zu behandeln seien und die Frist für die Genehmigung oder für den Einspruch dagegen vom 16. März an laufe; Sektionsrat Dr. Fröhlich hat sodann eine neuerliche Weisung der Staatskanzlei vom 31. März verlesen, worin der Standpunkt vertreten ist, daß die früher von den Ländern beschlossenen Gesetze nach der alten Bestimmung und erst die nach dem 15. März beschlossenen und vorgelegten Gesetze nach der neuen Bestimmung zu behandeln seien. Weiters bestehen noch Schwierigkeiten bezüglich des Textes dieses Gesetzes, und zwar in der Richtung, daß es im Absatz 4 heißt: „Gesetze, zu deren Vollziehung die Mitwirkung der Staatsregierung notwendig ist, bedürfen der Gegenzeichnung des zuständigen Staatssekretärs oder des Staatzkanzlers. Die Gegenzeichnung hat binnen 14 Tagen zu erfolgen. Die Verweigerung der Gegenzeichnung kann nur über Beschluß der gesamten Staatsregierung erfolgen, ist zu begründen und unter sinngemäßer Anwendung des Artikels 5 binnen 14 Tagen der Landesregierung bekanntzugeben.“

Es ist darauf verwiesen worden, daß statt des Artikels 5 ebensogut der erste Absatz des Artikels 14 hätte zitiert werden können. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, daß damals bei der raschen Behandlung im Ausschusse das deshalb so gekommen ist, weil im Artikel 5 und im ersten Absatz des Artikels 14 verschiedene Fristen waren.

Sie sind dann in Einklang gebracht worden und darum ist die Zitierung derart erfolgt. Wichtiger aber ist, ob dann, wenn eine Landesversammlung den Einspruch der Staatsregierung, der auf Grund eines Kabinettsratsbeschlusses erfolgt, in einem Falle, wo der Staatssekretär oder Staatskanzler die Gegenzeichnung vorzunehmen hätte, nicht anerkennt, das Gesetz doch kundgemacht werden kann oder nicht. Dabei ist auch nicht klar ausgedrückt, daß nach einer neuerlichen Äußerung des Landtages oder der Landesregierung dann noch das Kabinett den Protest nach Artikel 15 an den Verfassungsgerichtshof erheben könnte. Es wurde aber von einzelnen Herren, namentlich vom Landeshauptmann von Steiermark, darauf hingewiesen, daß es mindestens zweckmäßig sei, die Sache so zu handhaben, weil man oft andere Gründe vorbringt und einen anderen Ton anschlägt, so lange man nur miteinander verhandelt, als wenn man beim Verfassungsgerichtshof Protest erhebt. Es ist eigentlich von keiner Seite eine Einwendung dagegen erfolgt, daß man hier diese Interpretation wählt, die man wahrscheinlich in einer Vollzugsverordnung zum Ausdruck bringen müßte. Die größte Schwierigkeit besteht aber bei der Frage, ob eine Invollzugsetzung bei Absatz 4 möglich sei oder nicht.

Staatskanzler Dr. Renner:

Die Frage, die hier den Kern der ganzen Erörterungen bildet, hat das Kabinett wiederholt beschäftigt und auch bei den Vorberatungen des Gesetzes im Kabinett und im Ausschuß sehr viel Raum in Anspruch genommen. Das Auftauchen dieser Meinungsverschiedenheiten ist sehr erklärlich. Wir haben in vier Monaten eine mehrfache Wandlung der Rechtslage und der Rechtsauffassungen durchgemacht und das setzt immer Verwirrung. Mich würde es nicht wundern, wenn diese Verwirrung noch größer wäre, und mich wundert es auch nicht, daß wir bei diesem Gesetze nicht gleich in allen Einzelheiten das Richtige getroffen haben. Solche Dinge sind immer sehr schwer, und da wir uns vorgenommen haben, die Verfassungsgesetze, die wir jetzt schaffen, nachdem wir sie im einzelnen durchprobiert haben, später in die Verfassungsurkunde aufzunehmen, so werden wir Gelegenheit haben, die Mängel durch die Praxis aufzudecken und alle Fragen bei der Redaktion der endgiltigen Verfassungsurkunde auszutragen. Nun ist der Wechsel in den Rechtsauffassungen vor allem dadurch entstanden, daß es in den ersten Zeiten des provisorischen Regimes überhaupt unklar war, ob eine Sanktion weiter notwendig sein wird oder nicht. Einzelne Landtage haben die Rechtsauffassung gehabt, daß mit dem Wegfall des Landesfürsten auch die Sanktion weggefallen ist. Ich gebe zu, das ist ein möglicher Standpunkt; nachdem aber das Grundgesetz vom 12. November erklärt, daß alle Rechte, die dem Kaiser zugestanden sind, auf den Staatsrat übergehen, so hat sich erst im Laufe des Dezember und anfangs Jänner an der Hand der ersten praktischen Fälle, die an den Staatsrat herangekommen sind, die Auffassung Bahn gebrochen, daß nunmehr auch das Sanktionsrecht in bezug auf die Landesgesetzgebung auf den Staatsrat übergegangen ist, und der Staatsrat hat die Form gewählt, es werde sich nicht mehr um eine Sanktion handeln, sondern um den Beitritt des Staatsrates oder eventuell um Ablehnung des Beitrittes unter Angabe von Gründen. Nun liegt zwischen diesen beiden Stadien schon eine gewisse Zeitspanne zwischen der absoluten Freiheit von jeder Sanktion und der Einführung, daß der Staatsrat den Beitritt zu vollziehen habe. Wie das nun gekommen ist, daß diese Wandlungen in der Rechtsauffassung nicht allen Ländern kund wurden, erkärt sich ja auch. Das Land Steiermark zum Beispiel hat einen praktischen Fall gehabt und man hat sich für den Beitritt des Staatsrates entschieden. In den ferner gelegenen westlichen Ländern sind mangels der Postverbindungen und des Verkehrs diese geänderten Rechtsauffassungen nicht einmal kund geworden und diese Länder konnten also der Auffassung huldigen, daß man überhaupt keinen Beitritt brauche. Kaum war dieser Gedanke des Beitrittes durchgesetzt, hat die Nationalversammlung überhaupt die Institution des Staatsrates aufgehoben und durch eine Pauschalverfügung die Agenden des Staatsrates mit wenigen Ausnahmen schlechterdings auf das Kabinett übertragen. Es hat sich wiederum ein Zwischenstadium ergeben, wonach das, was früher der Staatsrat zu machen hatte, nun dem Kabinett obliegt. Diese Auffassung hat sich auch nicht gleich klar herausgebildet, sondern einzelne Staatsämter und die Beamten der Staatskanzlei huldigten der Auffassung, daß nunmehr für die Beschlüsse der Landesversammlung das Recht der Vorstellung bestehe, und sie haben auch 43in diesem Sinne Auskunft gegeben. Da aber einzelne Staatsämter eine entgegengesetzte Auffassung hatten, wurde die Sache im Kabinett zur Verhandlung gestellt, der Kabinettsrat hat sehr ausführlich darüber beraten und es wurde per majora und zum Schlusse einheitlich beschlossen, die Sache so zu halten, daß, da Gesetze nicht rückwirken können, alles das, was früher beschlossen worden ist, vom Kabinett erledigt wird, während das, was nach dem 15. März beschlossen wurde, im Wege der Vorstellung erledigt wird. So ist infolge des mehrfachen Wechsels der Rechtslage und der Ungleichmäßigkeit der Verständigung ein vollständig wirrer Rechtszustand eingetreten. Das Kabinett hat dann eine bestimmte Modalität beschlossen und diesen Beschluß auch den Ländern intimiert. Der Wortlaut wurde ja heute verlesen. Nun entsteht natürlich eine begreifliche Verwirrung, aber ich bitte diese Verwirrung nicht etwa den Beamten der Staatskanzlei oder der einzelnen Ressorts zur Last zu legen. Es ist wirklich schwierig, diese Rechtsfrage einheitlich zu entscheiden.

Ich bin sicher, daß, wenn wir sie heute durch zwei juristische Fakultäten, etwa durch die Fakultäten Wien und Graz zur Entscheidung bringen wollten, sie entgegengesetzt entscheiden würden. Es ist so, daß im öffentlichen Recht die Rückwirkung keineswegs unbestritten ist.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Die Rückwirkung tritt überall dort ein, wo es sich nicht um subjektive Verwaltungsrechte handelt, weil sonst eine ganze Reihe öffentlicher Gesetze nicht wirken könnte. Das Privatrecht wirkt im allgemeinen nicht zurück, wenn es nicht ausdrücklich gesagt wird; im Zweifel wirkt aber die öffentliche Rechtsnorm zurück, sofern nicht subjektive Verwaltungsrechte angetaftet werden.

Staatskanzler Dr. Renner:

Es hat nun nicht nur dieser allgemeine Rechtsgrundsatz der Nichtrückwirkung mitgesprochen, sondern auch gewisse Zweckmäßigkeitserwägungen, Erwägungen der Unmöglichkeit, die Sache dann überhaupt zur Entscheidung zu bringen, weil noch hinzukommt, daß Gesetze, die vorher beschlossen worden waren — die Frist läuft erst von dem Tage an, wo das Gesetz einläuft —, später eingelaufen sind und dadurch kam erst recht eine Verwirrung heraus. (Landeshauptmann Dr. Kaan: Der 16. März ist als Beginn der Frist festgestellt worden.) Es liegen aber jetzt Landesgesetzbeschlüsse vor, die überhaupt gar nicht vorgelegt worden sind, wo eine Frist überhaupt nicht eingetreten ist, und da müßte man etwa Gesetzesbeschlüsse vom November und Dezember nach einem Rechte behandeln, das damals noch nicht einmal im Bereiche des Vorstellbaren lag. Es liegt objektiv ein verwirrter Rechtszustand vor. Ich übernehme natürlich jede Verantwortung für die Staatskanzlei und für mich, aber ich bitte doch zu erwägen, daß das ein Fall ist, wo verschiedene Auffassungen möglich sind. Die Hauptsache ist, daß man darüber hinauskommt, und da meine ich, es ist das praktisch Zweckmäßigste, daß man, damit man die Fristfrage nicht so zu stellen hat, damit man nicht ein Kontumazverfahren wegen versäumter Frist zu führen braucht, diese älteren Dinge dem Kabinette zur Entscheidung läßt und die neuesten Sachen dem Vorstellungsverfahren unterwirft. Ich weiß, daß einzelne Länder dadurch in Verlegenheit kommen, aber sie ist nicht größer und nicht kleiner als unsere Verlegenheit; wir wissen uns in einzelnen Fällen wirklich schwer zu helfen.

Weiters sind Interpretationsschwierigkeiten in Bezug auf die Mitwirkung am Vollzuge und die notwendige Gegenzeichnung aufgetaucht. Die Bestimmung, die hier getroffen wurde, ist aus folgendem Gesichtspunkte entstanden: Ein Landesgesetz kann die Mitwirkung eines Staatsorganes, der Staatsregierung notwendig machen. Nun kann man schlechterdings die Staatsregierung, die vor der Nationalversammlung und nicht vor dem Landtage verantwortlich ist, nicht durch einen Landesgesetzbeschluß zwingen, mitzuwirken, weil diese Mitwirkung wider die Ministerverantwortlichkeit sprechen würde. Der Staatssekretär hätte das, was ihm vom Lande aufgetragen ist, vor der Nationalversammlung zu verantworten; er würde also in eine heillose Pflichtenkollision kommen. Es kann also nur das Organ mitwirken, das der Körperschaft gegenüber verantwortlich ist, von der er den Befehl bekommt, beziehungsweise dieses Organ muß die Verantwortung ausdrücklich übernehmen. Das heißt: Dort, wo die Staatsregierung mitwirkt, bekundet sie durch die Unterschrift, daß sie mitzuwirken bereit ist, und damit übernimmt dann der Staatssekretär vor der Nationalversammlung die volle Verantwortung für die Durchführung des ihm von der Landesbertretung erteilten Auftrages. Übernimmt er diese Verantwortung, mitzuwirken, so steht dann der ganze staatliche Apparat dem Lande zur Verfügung.

Nun kann der Fall eintreten, daß der Staatssekretär die Mitwirkung versagt. Ich glaube, bei der Institution der Länderkonferenzen, die wir später periodisch alle 14 Tage abhalten werden, ist das nicht so schlimm. Es müssen nicht die Herren Landeshauptleute selbst kommen, sondern sie können die Herren, die mit dem betreffenden Ressort befaßt sind, hieher senden. Ich glaube, es wird das nicht vorkommen; denn überall dort, wo das Land die Mitwirkung der Staatsregierung wünscht, wird man darüber reden und es wird der Fall hoffentlich gar nicht praktisch werden. Aber gesetzt den Fall, er würde praktisch werden und die Landesversammlung würde vor dem Faktum stehen, daß der betreffende zuständige Staatssekretär seine Mitwirkung nicht zusagen kann, so wird die Landesversammlung den Gesetzesbeschluß nicht bestätigen, es wird der Landeshauptmann einfach die Fertigung des Gesetzes unterlassen und dem Landtage darüber berichten. Wenn nun aber der Landtag dennoch beschließt, so gibt es dagegen keine Remedur. Bei den obersten Staatsorganen, die Teile der Souveränität ausüben — und die Länder üben in diesem Falle als Gesetzgeber Teile der Souveränität aus —, gibt es zahlreiche Rechtsinstitutionen, wo es keine Remedur gibt. Wenn der Souverän einfach aufhört zu funktionieren, so gibt es kein Organ, ihn zu zwingen. Das sind Fälle, wo das Staatsrecht überhaupt keine Abhilfe schafft. Würde also die Landesversammlung doch das Gesetz beschließen und publizieren, so ist keine Frage, daß das Gesetz, obwohl der Staatssekretär nicht gefertigt hat, Gesetz ist und 44von den Gerichten als Gesetz behandelt wird. Aber kein einziges Staatsorgan würde die Exekutive beistellen. (Landeshauptmann Dr. Kaan: Das Staatsorgan schon, aber nicht die Staatsregierung, die dritte Instanz wird nicht mittun!) Wenn aber die Landesregierung auf Grund des Gesetzes etwas verfügt und wenn von der Landesregierung der Rechtszug dann an die Staatsregierung geht, so würde die Staatsregierung sagen: Ich verweigere die Mitwirkung, und dadurch würde die Landesregierung in vielen Fällen um den Effekt des Gesetzes kommen. Es wäre dann wirklich ein Verfassungskonflikt und wir haben die Aufgabe, einen solchen Konflikt auszutragen. Aber daß man ihn vorweg durch eine theoretische Konstruktion schlechthin vermeidet, ein solches Recht gibt es nicht. Es wäre dann möglich, ein solches Gesetz zu publizieren, um es auf einen Konflikt ankommen zu lassen. Ich hoffe, die Herren werden es nicht tun, sondern wir werden uns zusammensetzen und den Konflikt aus der Welt schaffen. Aber in thesi ist es möglich, daß ein solches Gesetz publiziert wird. (Landeshauptmann Dr. Kaan: Das alles ist schon da; die Wasserrechtsnovelle müssen wir publizieren!) In einem solchen Fall wäre also tatsächlich ein Verfassungskonflikt und das läßt sich nicht ändern.

Nun ist noch ein Punkt unklar geworden, der bei der Konzeption des Gesetzes klar schien, aber wie sich jetzt zeigt, nicht klar ist, und das ist die Frist für die Anfechtung. Wir haben eine 14tägige Frist für die Anfechtung genommen. Es ist klar, daß man hier zwei Fristen braucht. (Landeshauptmann Dr. Kaan: Nach dem Gesetzestext sind sie kumulativ, das ist aber nicht zweckmäßig!) Es ist aber nicht so gedacht, daß hier eine Unzweckmäßigkeit entstehen könnte. In Wirklichkeit wird man mit dem Lande verhandeln, auch wenn der Beschluß anfechtbar ist; man wird nicht gleich zum Kadi laufen. Wenn die Vorstellung doch nichts nützt, wird man die Anfechtungsfrist geltend machen. Bei der Ungenauigkeit des Textes könnte man sich wohl so helfen, daß eine Vollzugsanweisung klar stellt, daß die Anfechtungsfrist später läuft. Selbstverständlich würden wir zu dieser Vollzugsanweisung nicht greifen, ohne vorher das Einvernehmen mit den Ländern gepflogen zu haben.

Ich glaube, im großen und ganzen ist die jetzige Ordnung viel sinngemäßer und würdiger als die frühere. Sie ist freiheitlicher, kommt der Rechtsauffassung der Länder weit entgegen und entlastet sowohl die Landesregierungen als die Staatsregierung. Denn, wenn früher ein Konflikt ausbrach, gab es nur eine Unterwerfung auf einer oder der anderen Seite, beides gibt einen gehässigen Beigeschmack. Es ist aber frei von jeder Gehässigkeit, wenn beide Teile sich einem Gericht unterwerfen. Selbstverständlich wird man der Ausgestaltung des Verfassungsgerichtshofes das größte Gewicht beilegen, wird bei der Besetzung sehr vorsichtig sein müssen, wird auch diese im Vertrauen vornehmen müssen usw., aber es ist dadurch eine Instanz gegeben, die politisch entlastet und jede Gehässigkeit ausschließt. Das Auskunftsmittel ist also wohl gut nur müssen wir beim Übergang die Schwierigkeiten und Zweifel beseitigen. Nun ist es allerdings ein fataler Zwischenfall, daß in diese formalen und gewiß nicht sehr tragisch zu nehmenden Streitigkeiten eine sehr ernste Materie verwickelt ist, nämlich das Wasserrechtsgesetz. Ich möchte die verehrliche Landesregierung von Steiermark und durch sie die Landesvertretung doch bitten, mit der Publikation nicht vorzugehen. Wird doch mit der Publikation vorgegangen, so weiß ich mir allerdings nicht zu helfen. Ich habe das Gesetz nicht eingesehen, weiß also nicht, ob es vom Standpunkte der Staatsregierung wirklich gravaminös oder präjudizierlich wäre, aber wir gehen doch daran, diese Sache im vollsten Einvernehmen mit den Ländern zu lösen. Es wird versucht, ein wenn auch nicht einheitliches, aber übereinstimmendes Wasserrechtsgesetz in allen Ländern zu erlassen. Ist das der Fall, so kann man dieselbe Vorgangsweise auch anwenden, so oft eine Frage strittig wird, und es wäre deshalb doch wichtig, wenn Steiermark sich entschließen könnte, mit der Publikation innezuhalten, bis man auch hier an Stelle des praevenire das convenire gesetzt hat. Wenn es möglich ist, hier auch ein Auskunftsmittel zu finden, so wäre ich sehr verpflichtet.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Ich muß ganz kurz wiederholen, was ich früher gesagt habe. Die Landesversammlung hat am 28. Jänner diese Wasserrechtsnovelle beschlossen, die für ganz Steiermark eine Herzenssache ist, und wenn sie jetzt nicht publiziert würde, so wäre das eine ungeheuer scharfe Waffe im Wahlkampfe gegen alle Parteien, die aktiv oder passiv an der Nichtpublizierung teilgenommen haben. In der Sitzung der Landesversammlung vom 16. oder 17. März wurde ich interpelliert, warum die Sanktion oder der Beitritt zu der Vorlage sich verzögert hat und was die Landesregierung zu tun gedenke, wenn der Beitritt nicht erfolgt. Die Interpellation wurde mir tags zuvor schriftlich bekanntgegeben und ich habe sofort das Einvernehmen mit der Staatskanzlei gesucht, um festzustellen, ob der Beitritt oder die Unterziehung unter das neue Verfahren erfolgt. Nun wurde von der Staatskanzlei in Gegenwart des mit der Leitung der Amtsdirektion betrauten Hofrates Mayerhofer die erschöpfende Auskunft gegeben, daß alle noch nicht erledigten Gesetzesvorlagen, nachdem der Staatsrat nicht mehr besteht und nach der jetzigen Verfassung für das Institut des Beitrittes überhaupt kein Raum mehr ist, dem neuen Verfahren zu unterziehen seien, eine Rechtsauffassung, die ich übrigens für die einzig richtige halte. In diesem Sinne habe ich der Landesversammlung die Interpellation beantwortet und noch bemerkt, daß uns mitgeteilt wurde, es werde, um eine Einheitlichkeit im Fristenlauf festzulegen, der 16. März als der Tag betrachtet, von dem die Frist in Ansehung der früheren Gesetzentwürfe zu laufen beginnt. Ich habe gesagt, daß wir warten sollen, bis die 14 Tage um sind, und dann die Kundmachung erfolgen soll. Diese Erklärung ist von der Landesversammlung einhellig zur Kenntnis genommen worden. Dieser Rechtsstandpunkt ist nicht nur in dem telephonischen Gespräch zutage getreten, sondern er wurde auch gehandhabt, und zwar nicht bloß bei untergeordneten Gesetzesbeschlüssen, sondern sogar bei der Landtagswahlordnung, die auf Grund der nicht erfolgten Vorstellung der Staatsregierung publiziert 45wurde. Nun haben wir angesichts der Mission des Hofrates Alter und des Unterstaatssekretärs Ellenbogen mit der Kundmachung zugewartet. Wir haben darin einen Akt der Courtoisie gesehen. Wenn nun etwas dazu kommt, was scheinbar — ich weiß, daß es loyal gemeint war — eine Illoyalität der Staatsregierung bedeutet, indem inzwischen, während wir zugewartet haben und nach Wien gefahren sind, eine Enunziation kommt, daß das alte Verfahren maßgebend ist, so müßten wir, wenn wir uns dieser Rechtsauffassung akkommodieren, die Sache noch einmal der Landesversammlung vorlegen, um eine neue Entscheidung zu provozieren. Nachdem nur noch eine Tagung stattfindet und dann die Landtagswahlen kommen, könnte die Angelegenheit in der neuen Landesversammlung praktisch wahrscheinlich erst im Laufe des Juni zur neuerlichen Beschlußfassung kommen, und es würden schwerwiegende praktische Konsequenzen in Ansehung der Wasserrechtsgesetzgebung eintreten. Ich erkläre ganz offen: ich sehe keinen weiteren Ausweg. Anders wäre es, wenn wir die Landesversammlung beisammen hätten. Die Landesversammlung würde sofort sagen, daß sie auf dem Gesetze besteht, und es würde ein furchtbarer Skandal entstehen, angesichts dessen wir bei dem Vorliegen der Widersprüche die Staatsregierung nicht ganz decken könnten. Der einzig mögliche Ausweg ist, daß die Staatsregierung einfach die erfolgte Kundmachung unseres Gesetzes ignoriert. Sie möge in Gottesnamen die Mitfertigung verweigern, wir werden sie nicht verlangen. Zum Vollzuge, zur Kommissionierung wird sie nicht gebraucht. Bis zu dem Zeitpunkte, wo die Sache an die dritte Instanz gehen könnte, wird eine lange Zeit verfließen. Es wird eine Klärung eintreten. Aber deshalb möchte ich dieselbe Bitte an die Staatsregierung richten, den Konflikt nicht abzuleiten, denn bei dieser Sachlage müßte logisch und rechtlich die Staatsregierung den kürzeren ziehen.

Staatskanzler Dr. Renner:

Wir sind dadurch, daß die Staatskanzlei zuerst eine bestimmte Praxis geübt und andere Staatsämter eine andere Praxis vorgesehen haben, und daß das Kabinett, in dem es zu einer Diskussion hierüber kam, sich im großen und ganzen mehr der anderen Auffassung zugeneigt hat und zum Schlusse durch Kabinettsbeschluß eine andere Praxis festgelegt wurde als die ursprünglich gehandhabte, tatsächlich in eine schiefe Position gekommen und der Herr Landeshauptmann kommt persönlich dadurch in die mißlichste Lage. Ich glaube, man wird sich jetzt so helfen ... (Ministerialrat Alter: Daß man in diesem Falle den Artikel 3 nicht kundmacht; gefertigt wird vom Landeshauptmann und vom Landesamtsdirektor!)

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Ich möchte nur bitten, das Ersuchen an uns zu richten den Artikel 3 nicht kundzumachen und ich würde einfach sagen, mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird die Landesregierung beauftragt.

Staatskanzler Dr. Renner:

Ich glaube, so ginge es wirklich, daß wir den Artikel 3 weglassen. (Landeshauptmann Dr. Kaan: Das können wir aber nur über Wunsch der Regierung machen!) Diesen Wunsch der Regierung werden wir jetzt gleich besprechen und Ihnen gleich mitgeben. Werden die anderen Länder jetzt das nachmachen?

Landeshauptmann Lemisch:

Wir sind auf denselben Standpunkt wie Steiermark gestellt: Warten! Nun kommt aber das Staatsamt für Landwirtschaft und drangsaliert uns mit Depeschen: Schreibet endlich die Konzessionen für die großen Wörtherseewerke aus, die wir ja absolut verhindern wollen, bis das Gesetz Gesetz geworden ist. Es sind Privatpersonen hier in Wien am Werke, welche die Ausschreibung dieser Konzessionen betreiben, weil sie dann mit den Projekten Geschäfte machen wollen. Ich bitte daher, die Verfügung zu treffen, daß die Landesregierung zur Ausschreibung der Konzessionen nicht veranlaßt wird, solange nicht das Gesetz Gesetz ist. Wir werden uns aber doch darauf einigen müssen. Es gibt jetzt drei Gattungen von Gesetzen: Solche Landesgesetze, welche eigentlich die Staatsregierung nichts angehen, solche, wo der Staatskanzler und die Staatsregierung mittun müssen, und drittens solche, welche politisch von höchster Bedeutung sind. Wenn wir in unserem Lande illoyal gewesen wären, so hätten wir bei der Landtagswahlreform eine Berufsvertretung gemacht. Wir wollten ein Siebentel der Vertretung durch Berufsstände und sechs Siebentel durch das gleiche Wahlrecht machen. Wir hätten auch die Mehrheit gehabt. In welcher Lage wäre heute das Land und die Regierung? Eigentlich wären wir formell im Rechte gewesen. Ich glaube, es wäre gut, eine Aufzählung zu versuchen und zu sagen: Diese Gattung gehört den Ländern, eine bestimmte andere erfordert die Mitarbeit der Staatsregierung, und rein politische Gesetze müssen mit der Regierung vorher wenigstens telephonisch besprochen werden, damit nicht ein Chaos herauskommt, welches beide Teile blamieren könnte.

Staatskanzler Dr. Renner:

Wir haben vor, wenn die Wahlen in alle Vertretungskörper vorüber sind, sofort an die Kodifikation unseres Verfassungsrechtes zu gehen. Wir haben aber einstweilen eine Ordnung treffen müssen und haben das Gesetz gemacht. Es ist im großen und ganzen gut, ein wirksamer und die Verfassung vorbereitender Versuch, und wir werden das wesentliche in das Gesetz hinübernehmen. In der Konstitutionsurkunde werden wir aber die Kompetenzen des Reiches und des Landtages aufzählen müssen und dabei werden wir selbstverständlich genau die Fälle unterscheiden, wo das Land ganz autonom ist und solche, wo das Vorstellungsrecht besteht, und solche, wo die Mitwirkung der Staatsregierung notwendig ist.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Praktisch könnte man die Modalitäten erst nach dem Anschluß an Deutschland festlegen, denn eine Reihe von Kompetenzen, die Staatskompetenzen sind, werden Reichskompetenzen werden.

46 Staatskanzler Dr. Renner:

Das deutsche Gesetz unterscheidet heute schon: In gewissen Dingen steht die Gesetzgebung den Ländern allein zu, in anderen hat das Reich nur die Gesetzgebung und die Durchführung haben ganz die Länder. Diese Unterscheidung versteckt sich ja in dem Begriffe der Mitzeichnung durch den Staatssekretär. Es ist aber heute nicht leicht für einen Staatsrechtsjuristen und Verwaltungsjuristen, diese Kompetenzen so festzustellen, daß es ohne Reibung geht. Ich glaube, es ist besser, wir machen jetzt einige Erfahrungen, gleichen uns in diesen einzelnen Erfahrungsfällen aus und gewinnen die Grundlage für eine zweckmäßige Verfassung. (Landeshauptmann Steiner: Ich glaube, Sie werden mit der Verfassung gleich auch die Landesordnung beschließen.) Die Verfassung wird eine allgemeine Landesordnung enthalten und innerhalb dieser allgemeinen Landesordnung macht dann jedes Land seine Landesordnung und ist in dieser Landesordnung in seinem bestimmten Umfange frei. Ein Beitritt kommt überhaupt nicht wieder, es muß nur in den Fällen, wo die Staatsregierung mitwirken muß, diese befragt werden. Da wir jetzt ein solches Befragungsverfahren nicht gut erfinden konnten, haben wir und an das Moment der Zeichnung gehalten. Wir werden dann diese bloße Zeichnung durch ein bestimmtes Vorverfahren ersetzen; wenn die Staatsregierung am Vollzuge beteiligt ist, muß man sie fragen und das wird dann vielleicht anders vorgesehen werden; aber es ist ein ganz praktisches Verfahren der Zeichnung vorzusehen. Ich bin ganz und gar damit einverstanden, daß Sie das Gesetz einstweilen so kundmachen, daß Sie die Mitwirkung der Staatsregierung nicht in Anspruch nehmen, also den Artikel 3 auslassen.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Ich werde zu meiner Deckung noch die Zustimmung des Landesrates einholen, aber ich muß schon eine Zuschrift erbitten: Es muß ein Kabinettsbeschluß sein.

Staatstanzler Dr. Renner:

Die Mitglieder des Kabinetts sind ständig mitgeladen, es kann der Kabinettsbeschluß gefaßt und ausgefertigt werden. Herr Ministerialrat Alter wird das im Auge behalten und einen formulierten Beschluß dem Kabinett vorlegen.

Ministerialrat Alter:

Es liegt uns aber bereits ein ganz analoger Gesetzentwurf von Kärnten vor. Im Hinblick darauf, daß auch dort elektrizitätstechnische Bestimmungen, wenn auch provisorisch, geregelt sind, müssen wir im Laufe der 14 Tage Vorstellung erheben.

Staatskanzler Dr. Renner:

Ich bitte also den Zwischenfall den unausgeglichenen Übergangsverhältnissen gutzuschreiben. Es wäre noch das eine durch Beschluß klarzustellen, daß eine Vollzugsanweisung der Gesamtregierung zu erlassen ist, welche die Einzelheiten im Sinne der hier ausgegebenen Weisungen näher erläutert, mit der besonderen Maßgabe, daß die Frist zur Anfechtungsklage erst zu laufen beginnt, nachdem die neuerliche Beschlußfassung erfolgt ist. Der Staatskanzler kann an die Landesregierungen, soweit sie Staatsorgane sind, die Vollzugsanweisung erlassen.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Die Sache könnte so gemacht werden. Eine solche authentische Interpretation oder Vollzugsanweisung greift zweifellos in die Kompetenz der Landesversammlungen ein. Ich würde daher empfehlen, daß die Staatsregierung an die Landesregierungen eine Zuschrift richtet, in der die Landesregierungen ersucht werden, einen zustimmenden Beschluß ihrer Landesversammlungen über diese Interpretationen einzuholen. Diesen Beschluß bekommen wir zweifellos, er ist aber notwendig, damit nicht später eine Landesversammlung sagen kann, ich stelle mich auf den Wortlaut des Gesetzes, Vorstellung und Klage müssen kumulativ erhoben werden. Wenn aber zustimmende Beschlüsse der Landesverwaltung vorliegen, ist das nicht möglich.

Staatskanzler Dr. Renner:

Ich würde vielleicht eine Zuschrift an die Landesregierungen richten, die Sache den Landesversammlungen zur Kenntnis zu bringen, und die Landesversammlungen würden nur die Kenntnisnahme aussprechen. Es ist ein Antrag auf Kenntnisnahme. Das wird also nicht als Vollzugsanweisung aufzufassen sein, sondern als eine Erklärung der Staatsregierung, die an die Landesregierungen gerichtet, ist und eine authentische Interpretation des Gesetzes zum Gegenstande hat, mit dem Ersuchen, die Landesregierung möge die Sache dem Landtage zur Kenntnisnahme unterbreiten.

Wenn sich jetzt niemand mehr zum Worte meldet, kann angenommen werden, daß alles aufgeklärt ist.

In der morgigen Sitzung wären zunächst die Landes- und Gemeindewahlordnungen zu behandeln, dann kommt die Regelung des Sommerfrischen- und Einreiseverkehrs, dann die Änderung des gegenwärtigen Systems der Prämiierung der nach Wien einlangenden Viehsendungen, endlich über Antrag des Minderheitsschutzdienstes der Staatskanzlei die Frage der Anstellung von landflüchtigen deutschen Lehrern in den Ländern.

Wenn keine Einwendung gegen diese Tagesordnung erfolgt, können wir die heutige Sitzung schließen.

(Schluß der Sitzung um 7 Uhr 15 Minuten abends.)

47(Sitzung vom 6. April 1919. Beginn um 10 Uhr vormittags.)

Staatskanzler Dr. Renner:

Wir kommen jetzt zu dem Gegenstande: „Regelung des Sommerfrischen- und Einreiseverkehrs.“

Bei diesem Punkte, der von eminent praktischer Bedeutung ist, werden selbstverständlich die einander gegenüberstehenden Interessen mit aller Schärfe aufeinander stoßen. Es ist anerkannt, daß jede Gemeinde, jedes Land mit der Versorgung der eigenen Einwohner die allergrößten Schwierigkeiten hat, und es ist ein begreiflicher Wunsch dieser Körperschaften, ungebührlichen Zuzug fernzuhalten. Auf der anderen Seite ist es ein Gebot der Erhaltung unserer städtischen Bevölkerung und ein Gebot der Volksgesundheit, die Kinder der Großstädter, die an einer geradezu erschreckenden Sterblichkeit leiden, auf das Land hinauszubringen und dort die frische Luft genießen zu lassen. Die städtische Bevölkerung hat während der vier Kriegsjahre die Sommer in ihrer überwiegenden Mehrzahl in Wien zugebracht und, wenn wir die Großstädte und Industrialorte nicht ein wenig entlasten können, so werden wir im kommenden Sommer in unerträgliche Schwierigkeiten kommen und die Sterblichkeit wird sich ungeheuer vermehren. Es besteht also auf der anderen Seite das Bedürfnis, einen Landaufenthalt für die städtische Bevölkerung doch nicht geradezu auszuschließen. Anerkannt aber muß werden, daß ein unbefugter Einreiseverkehr Platz greift, indem sich alle Schleichhändler auf das flache Land hinausstürzen und es ausplündern. Es muß also ein Weg gesucht werden, diese Reisenden von jenen zu unter scheiden, die aus berechtigten Gründen reisen, und diese müssen wieder unterschieden werden von den Städtern, die aus Gründen der Erholung und insbesondere der Gesundung unseres Nachwuchses das Land aufsuchen. Zwischen diesen Interessen wird nun selbstverständlich der Kampf entbrennen und ich sehe daher voraus, daß zunächst alle Interessenten mit der nötigen und wünschenswerten Deutlichkeit und Schärfe ihren Standpunkt zur Geltung bringen werden. Ich sehe aber weiter voraus, daß, nachdem dies geschehen und die Interessenrelation genügend abgesteckt ist, man doch zu einer einverständlichen Lösung der Frage kommen wird, so daß alle Interessen, soweit sie berechtigt sind und soweit es möglich ist, gebührende Berücksichtigung finden. Ich hoffe, daß die Verhandlungen in dieser Weise geführt werden, und bitte nun den Herrn Staatssekretär für Volksernährung das Wort zu ergreifen.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Meine sehr geehrten Herren! Ich glaube, auf keinem Gebiete der Verwaltung ist das Verhältnis zwischen der Staatsregierung und den Ländern und ihren Regierungen ein so schwieriges, wie gerade auf dem Gebiete des meiner Leitung unterstellten Ressorts. Ich möchte von vornherein feststellen, daß ich von dem Momente an, wo mir die Leitung des Staatsamtes für Volksernährung anvertraut wurde, unablässig bemüht war, das Einvernehmen mit den Ländern herzustellen, daß ich mich bei meiner Amtsführung in allen wichtigen Maßnahmen, soweit es überhaupt möglich ist — bei den schwierigen Umständen, unter denen unsere Maßnahmen getroffen werden müssen, gebe ich ohneweiters zu, daß es nicht immer möglich ist —, strenge bestrebt habe, im Einvernehmen mit den Ländern vorzugehen. Als Beweis dafür könnte ich Ihnen eine ganze Reihe von Schreiben und Zuschriften anführen, die ich direkt an die Herren Landeshauptleute und an die Landesregierungen geschickt habe.

Die Herren werden es mir nicht übel nehmen, wenn ich es ungeschminkt und offen ausspreche, daß dieses Einvernehmen höchst einseitig war. Das Einvernehmen wurde von mir gesucht, es ist mir aber das entsprechende Entgegenkommen von den Ländern sehr selten bewiesen worden. Es ist wiederholt vorgekommen — ich möchte das auch feststellen —, daß solche Zuschriften an die Landesregierungen einfach unbeantwortet geblieben sind. (Staatskanzler Dr. Renner: Das gibt es in der Demokratie nicht!) Ich weiß, daß die Selbständigkeitsbestrebungen der Verwaltungen kein Zeichen der neuen Ära sind, es sind diese Verhältnisse auch schon in der alten Ära vielfach beklagt worden; das Verhalten der früheren Statthalter wurde auch im alten Regime in der Öffentlichkeit vielfach gerügt und ist ohne Zweifel mit schuldtragend, daß sich auf dem Ernährungsgebiete die Verhältnisse nicht so entwickelt haben, wie sie hätten sein können. Sicherlich sind viele Schwierigkeiten auf dem Gebiete der Ernährung darauf zurückzuführen, daß die damaligen Behörden in den Ländern die Einheitlichkeit, die auf dem Gebiete des Ernährungswesens hätte herrschen sollen und die herrschen muß, wenn nicht die Dinge schief gehen sollen, wie sie ja auch tatsächlich schief gegangen sind, nicht berücksichtigt haben. Die Herren von den Ländern, die auf dem Gebiete der Ernährung tätig sind, werden mir zugestehen müssen, daß gerade auf diesem Gebiete eine gewisse Einheitlichkeit der Verwaltung notwendig ist, um so mehr in Österreich, das sich nicht aus eigener Kraft ernähren kann und auf die Hilfe von auswärts angewiesen ist. Eine wirklich wirksame Hilfe ist nur dann möglich, wenn sie von einer Stelle aus geleitet wird. In dem Moment, wo von allen Seiten nebeneinander und gegeneinander gehandelt 48wird, ist es nicht möglich, die Ernährung gleichmäßig durchzuführen. Und eben diese Ungleichmäßigkeit der Versorgungsverhältnisse ruft den allergrößten Unmut der Bevölkerung und fortwährende Rekriminationen hervor. Im Frieden hat die Approvisionierung die amtlichen Stellen sehr wenig beschäftigt. Davon rührt auch der Umstand her, daß die Kompetenzen, wenn ich dieses Wort gebrauchen kann, zwischen Staat und Land auf diesem Gebiete eigentlich nicht abgegrenzt sind. Sie können nur im Einvernehmen festgesetzt werden. In einem Gesetze wurde das niemals festgelegt, wenigstens nicht in der Weise, wie die anderen Verwaltungsangelegenheiten geordnet sind. Daher kommen alle diese Schwierigkeiten. Um so mehr ist es notwendig, daß die Einheitlichkeit der Verwaltung und die Abgrenzung auf dem Gebiete des Ernährungswesens im beiderseitigen Einvernehmen wieder hergestellt wird. Ich könnte stundenlang darüber sprechen, welche schädlichen Folgen es gehabt hat und noch immer hat, daß dieses Einvernehmen nicht in der entsprechenden Weise stattfindet. Aus der allerletzten Zeit könnte ich anläßlich der Fleischversorgung von Wien Fälle anführen, die durch dieses wenig einvernehmliche Zusammenwirken der Länder mit der Staatsregierung herbeigeführt wurden. Es ist mir absolut nicht gelungen — ich gebe zu, daß es im jetzigen Moment vielleicht schwer ist — eine Einheitlichkeit wenigstens in dem Sinne herbeizuführen, daß, wenn schon Wien unter Fleischmangel und Viehnot leidet, die Verteilung in den Ländern wenigstens halbwegs gleichmäßig gestaltet wird. Es ist doch heute ein unmöglicher Zustand, daß wir in Wien bereits sieben fleischlose Wochen hintereinander haben, daß es aber in Oberösterreich noch Städte gibt, wo eine Fleischquote von 20 oder 30 Dekagramm wöchentlich ausgegeben wird. Es ist ein unmöglicher Zustand, daß die Regelung des Rucksackverkehres — wenn man hier von einer Regelung überhaupt sprechen kann — in der Weise erfolgt, daß einem berechtigten Rucksackträger, wenn man das so nennen darf, der in Oberösterreich zwei Liter Milch mitnehmen darf ohne beanstandet zu werden, der aber, nehmen wir an, mit drei Litern Milch von Linz wegfährt, an der Grenze zwischen Oberösterreich und Niederösterreich ein Liter weggenommen wird, weil er eben nur zwei Liter wegbringen darf, in Niederösterreich aber ein weiterer Liter weggenommen wird, weil man in Niederösterreich nur einen Liter mitnehmen darf. Es ist mir bisher nicht gelungen, da in irgendeiner Form ein einheitliches Vorgehen zu erwirken.

Diese Verhältnisse haben sich nun besonders auf dem Gebiete geltend gemacht, das heute den Gegenstand unserer Tagesordnung bildet: Auf dem Gebiete der Regelung des sogenannten Einreiseverkehrs, beziehungsweise des Sommerverkehrs. Ich spreche absichtlich nicht von einem Sommerfrischenverkehr, weil gerade durch die Regelung, die die Länder hier vorgenommen haben, nicht bloß der Sommerfrischenverkehr getroffen wird. Ich möchte nur kurz daran erinnern, daß wir im Laufe des Krieges verschiedentlich versucht haben, diese Frage zu regeln: Durch Abmeldungen an dem eigentlichen Wohnorte und durch Anmeldung an dem aufgesuchten Landaufenthalt sowie durch rechtzeitige Verschiebung der Lebensmittel durch eine offizielle staatliche Lebensmittelzuteilung. Das war vor zwei Jahren. Das ist im allgemeinen nicht gelungen, weil die Sache zu kompliziert war, weil sich der Verkehr nicht so organisiert abwickelt. Es ist nur in den größten Orten gelungen, die Lebensmittel zur Verfügung zu halten. Wir haben auch voriges Jahr die Regelung in dieser Form aufgegeben, nachdem mit dem zunehmenden Mangel an Lebensmitteln, mit der zunehmenden Schwierigkeit auf dem Gebiete des Transportwesens diese Art der Regelung einfach nicht durchführbar war. Wir haben uns darauf beschränkt, nur die allergrößten Kurorte, die ausgesprochenen Heilbäder, und zwar für eine bestimmte Anzahl von Besuchern, die nach dem Durchschnitt der letzten Jahre errechnet wurde, und beschränkt auf die Saison mit den wichtigsten rayonierten Lebensmitteln zu versorgen. Für alle anderen Sommerorte hatten wir den Verkehr sozusagen freigegeben und es jedem einzelnen überlassen, auf seine Gefahr diese Orte aufzusuchen, wobei wir voriges Jahr die Landesregierungen ermächtigt hatten, bestimmten Gemeinden die Befugnis zu erteilen, die Ausfolgung von Lebensmittelkarten zu verweigern, wenn die verstärkte Frequenz dazu geführt hat, daß die eigene heimische Bevölkerung in ihrer Ernährung irgendwie gefährdet war. Wir hatten es aber durch einen speziellen Verkehr mit Transportscheinen den Leuten ermöglicht, sich ihre Lebensmittel aus dem Orte, wo sie rayoniert waren, nachschicken zu lassen.

Ich gebe ohneweiters zu, daß die Regelung schon voriges Jahr nicht ganz befriedigend war, indem die Sommergäste vielfach angefangen haben zu hamstern und durch Ankauf von Lebensmitteln um jeden Preis in den betreffenden Orten die Preise hinaufzutreiben. Die einheimische Bevölkerung, insbesondere dort, wo in der Nähe Industriegemeinden waren, war dadurch sehr ägriert, was vielfach auch zu direkten Angriffen gegen die Sommergäste führte. Trozdem glaube ich, daß man nicht aus einem Extrem in das andere fallen darf und aus dieser Tatsache allein den Sommerverkehr nicht verbieten kann, ganz abgesehen von der Frage der Legitimation dieses Verbotes. Wir haben diese Frage sowie alle anderen wichtigen Fragen bereits in einer Konferenz, die wir hier mit Vertretern der Länder anfangs März im Ernährungsamt gehabt haben, besprochen und haben damals den Ländern den Vorschlag gemacht, daß wir uns darauf beschränken werden, Kurorte und Heilbäder — wie Bad Gastein und Bad Hall —, die wir nominativ aufzählen wollten, zu versorgen, das heißt auch in beschränkter Anzahl Lebensmittel für diese Kurgäste zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der anderen Orte, die für den Sommerfrischenverkehr in Betracht kommen, hatten damals die Vertreter der Länder den Wunsch ausgesprochen, daß überhaupt keine Regelung stattfinde, sondern diese einer späteren Entschließung vorbehalten werde. Wir beabsichtigten einen Entwurf für diese Regelung auszuarbeiten und ihn eventuell noch einmal mit den Ländern zu besprechen. Unmittelbar nach diesen Besprechungen haben aber eine Reihe von Ländern Verfügungen erlassen, die so präjudizierlich sind, daß wir mit irgendeiner weiteren Regelung nicht mehr fortsetzen konnten. Und nachdem diese Frage auch eine gewisse politische Bedeutung hat, habe ich den Herrn Staatskanzler ersucht, er möge, bevor 49wir irgendeine weitere Regelung treffen, die Frage auf der heutigen Länderkonferenz zur Diskussion stellen, damit wir im Einvernehmen mit Ihnen vorgehen können.

Nun möchte ich auf diese Verfügungen der einzelnen Landesregierungen kurz zurückkommen. Den Anfang hat die Tiroler Landesregierung gemacht mit einer Verordnung, die Ende Februar erlassen wurde, nach welcher die Einreise nach Tirol weitgehenden Beschränkungen unterworfen wird. Ich glaube, die Verordnung ist den Herren bekannt. Es wird die Einreise von einer speziellen Bewilligung der Landesregierung ahhängig gemacht, für ein diesbezügliches Gesuch werden 10 K gefordert, und es ist bei Nichteinhaltung dieser Verordnung eine Reihe von Strafen vorgesehen. Der Tiroler Landesregierung ist die Landesregierung in Salzburg nachgefolgt mit einer Verordnung vom 18. März d. J., die im wesentlichen dasselbe enthält wie die Verordnung der Tiroler Landesregierung, die aber noch verschärft wird durch eine zweite Verordnung, durch welche die Gasthausverpflegung geregelt wird, und die bis zu einem gewissen Grade auch auf den Fremdenverkehr eine sehr weitgehende Wirkung hat. Auch die Kärntner Landesregierung hat eine solche Verordnung erlassen, ich habe aber das betreffende Landesgesetzblatt von Kärnten nicht erhalten können, sondern diese Verordnung nur aus den Zeitungen entnommen, weiß daher nicht, ob es nur eine gewöhnliche Verfügung oder eine eigentliche Verordnung ist. Jedenfalls enthält sie ähnliche Bestimmungen wie die der anderen Landesregierungen. Sie verbietet überhaupt die Beherbergung von Gästen, die außerhalb von Kärnten wohnen, und der Aufenthalt in den Bädern wird nur bis zu höchstens drei Tagen gewährt. Der Zuzug in die Sommerfrischen von Kärnten ist überhaupt verboten. Wie ich durch telephonische Anfrage in Linz erfahren habe, ist eine amtliche Verfügung bereits auch von der Landesregierung von Oberösterreich erlassen. (Staatskanzler Dr. Renner: Das ist die Blockade von Wien!)

Die legale Basis dieser Verordnungen ist eine Verordnung des Gesamtministeriums vom 25. Juni 1914, R. G. BI. Nr. 158, die die Suspension einer Reihe von Artikeln des Staatsgrundgesetzes enthält. Ich lasse es dahingestellt sein, ob diese Verordnung des Gesamtministeriums überhaupt noch zurecht besteht; man kann vielleicht darüber im Zweifel sein. Wenn auch unsere neuen Verfassungsgesetze sagen, daß die alten Verfassungsgesetze aufrechterhalten geblieben sind, bin ich doch der Meinung, daß man mit dieser Aufrechterhaltung sicherlich nicht jene Bestimmungen gemeint hat, durch die die Verfassungsgesetze suspendiert sind. Der Herr Staatzsekretär für Justiz, den ich gefragt habe, meinte, daß die Verordnung des Gesamtministeriums vielleicht noch aufrecht ist. Aber auch wenn sie noch bestehen sollte, so gibt doch diese Verordnung des Gesamtministeriums absolut keine legale Grundlage für die vorliegenden Verordnungen der Landesregierungen, weil Artikel 4 des Staatsgrundgesetzes, womit die Freizügigkeit gewährleistet ist, in dieser Gesamtministerialverordnung nicht aufgezählt ist. Die Verordnungen der Landesregierungen sind daher illegal. Ebensowenig aber können sich die Verordnungen der Landesregierungen auf die zweite Vorschrift stützen, die in ihrem Eingange zitiert sind, nämlich auf das Gesetz vom Jahre 1869, denn dieses bezieht sich ausschließlich auf das Paß- und Meldungswesen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich eine Landesverordnung in der Frage der Einreisebewilligung auf diese Ministerialverordnung stützen kann. Bis jetzt ist mir nicht bekannt, daß im Verkehre zwischen den einzelnen Ländern Österreichs Pässe ausgestellt werden müssen. Also die zitierten Vorschriften bieten nicht eine entsprechende Basis und diese Landesverordnungen sind daher, abgesehen von anderen Gründen, meiner Ansicht nach illegal erlassen worden und nichtig. Das würde sich ohneweiters erweisen lassen, wenn man wegen dieser Verordnungen an den Verfassungsgerichtshof gehen würde; er würde sie gewiß als ungesetzlich erklären.

Ähnlich ist es mit der Verordnung der Salzburger Landesregierung, betreffend die Verabreichung von Speisen in den Gastbetrieben und die Gasthausverpflegung überhaupt. Sie stützt sich auf die Ministerialverordnung vom 31. Jänner 1918, auf die Verordnung des Ernährungsamtes. Auch diese bietet keine Basis für die von der Salzburger Landesregierung erlassene Verordnung, denn dort ist ausschließlich nur von der Einführung von Menus die Riede, aber keine Handhabe geboten, solche weitgehende Verordnungen zu erlassen.

Ist also, meine Herren, die legistische Grundlage für diese Verordnungen nicht gegeben, so muß ich auch sagen, daß die praktischen Zwecke, die diese Verordnungen verfolgen, von uns nicht anerkannt werden können, wenigstens nicht in der Weise, daß auf dem Wege der polizeilichen Gewalt in einem Staate, der sich als Republik bekennt und in dem die Freiheit verkündet worden ist, solche Maßregeln getroffen werden. Ich muß wiederholen, daß die praktischen Zwecke, die durch diese Verordnungen erreicht werden sollen, von uns nicht anerkannt werden können. Was ist der Grund dieser Verordnungen, welche Absichten haben die Landesregierungen damit verfolgt? Nach meiner Ansicht sind es zwei Hauptabsichten: Erstens den sich immer mehr auswachsenden Schleichhandel- und Hamsterverkehr im Großen zu verhindern, zweitens den Sommerverkehr zu verhindern. Was die erste Absicht anbelangt, so sind die Verordnungen, die in dieser Hinsicht von Tirol ausgegangen sind, typisch. Tatsache ist, daß selbst bis nach Tirol von Wien aus die Schleichhändler reisen und dort speziell in der letzten Zeit, wo auch eine ganze Reihe von Artikeln aus Italien ankommt, Milch, Butter usw., im großen Stile einkaufen. Soviel mir bekannt ist, hat auch der Schweizer Lebensmittelkommissär verlangt, daß dieser Schleichhandelsverkehr unterdrückt werde. Aber diese radikale Art, den Schleichhandel zu unterdrücken, daß man niemand in das Land hineinläßt, scheint mir ein nicht gangbarer Weg zu sein. Es ließe sich darüber reden, daß die Landesregierungen die Leute, wenn sie das Land verlassen, an der Grenze kontrollieren; dazu hat auch jede Landesregierung die Macht. Wie wenig aber diese Art, den Schleichhandel zu unterdrücken, tatsächlich den gewollten Zweck erreicht, kann ich Ihnen am besten an Beispielen zeigen. Dem Schleichhandel ist überhaupt schwer beizukommen. Er besteht, wie schon das Wort „Schleichhandel“ und „Schmuggel“ sagt, darin, die 50gesetzlichen Vorschriften zu umgehen, um bei einer Seitentür herauszukommen, wo das Haupttor gesperrt ist. Und das werden Sie auch durch das Verbot der Einreise nicht verhindern. Ich möchte nur erwähnen, daß in den letzten Tagen in Tirol Orangen, verschiedene Südfrüchte und Weine, die von Italien nach Innsbruck hereingeschmuggelt worden sind, waggonweise wieder von dort herausgekommen sind. (Dr. Grünner: Mit Erlaubnis!) Ich bitte, diese Erlaubnis zurückzuziehen! Das Auftauchen von Chianti und anderen italienischen Weinen in Wien hat die größten Unannehmlichkeiten verursacht, weil die Bevölkerung mit Recht sagt: Wenn wir kaum das nötige Geld und die Valuta haben, um die wichtigsten Lebensmittel hereinzubringen, wieso kommt es denn, daß Chianti überall zum Preise von 40 bis 50 K zu haben ist. (Dr. Grünner: Bei uns kostet er 15 K!) Auf den Fall selbst will ich nicht näher eingehen. Wir haben an die Tiroler Landesregierung in den letzten Tagen einen Erlaß gerichtet, sie möge diesen Verkehr unterbinden.

Den Schleichhändlern ist es gelungen, für diese Waren tatsächlich die Einreisebewilligung zu erhalten, und letzthin sind zehn Waggons am Westbahnhof angekommen. Diese Verfügung müßte also auf andere Weise durchgeführt werden; durch entsprechende Kontrolle auf den Bahnhöfen, bei den Austrittsstationen, eventuell auch bei den Eintrittsstationen, so wie wir dem Schleichhandel, der sich aus Ungarn organisiert hat, an den Leib rücken, nicht aber durch eine Einreisebewilligung. Ich lasse den Sommerverkehr ganz außer Betracht, aber auch der geschäftliche Verkehr wird dadurch lahmgelegt. Ich überlasse die Erörterung dieser Frage dem Herrn Staatssekretär für Handel und Industrie. Ich will nur bemerken: Stellen Sie sich doch vor, wie sich der geschäftliche Verkehr in Deutschösterreich abwickeln soll, wenn jeder, der heute nach Salzburg, Innsbruck oder Linz fahren will, dazu einen Bewilligungsapparat in Bewegung setzen muß, der, wenn er noch so schwell ist, immer weitwendig ist. Außerdem muß er noch 10 K in jedem Lande zahlen, um sich drei Tage im Lande aufhalten zu können. Der geschäftliche Verkehr, auf den heute alle Welt das größte Gewicht legt, wird durch diese Einreisebewilligung meiner Ansicht nach ganz ruiniert. Sie erfüllt auch nicht ihren Zweck, die Hamsterei, den großen Schleichhandel zu unterbinden. Der Schleichhandel wird immer Wege finden, um auch dieses Verbot zu umgehen.

Was nun den Sommerverkehr anlangt, so wird er auf diese Weise unterbunden. Darüber gebe ich mich gar keinem Zweifel hin. Wenn die Landesregierungen die Einreise an eine bestimmte Bewilligung knüpfen — und der Einreiseverkehr wird sich trotz aller Verkehrsbeschränkungen und Transportschwierigkeiten doch bis zu einem gewissen Grade entwickeln —, so werden die meisten Landesregierungen diese Einreisebewilligungen nicht oder nur für so kurze Frist erteilen, daß es einer Nichtbewilligung gleichkommt.

Mir sind bereits eine ganze Reihe von Fällen bekannt, wo die Landesregierungen die Einreisebewilligung verweigert haben, und hier kommt eigentlich mein Ressort in Frage. Sie dürfen nicht von dem Gedanken ausgehen, daß der Sommerverkehr ausschließlich ein Gebiet für die reichen Leute, für die Kriegsgewinner oder, wie es in den verschiedenen Blättern heißt, für die jüdischen Kriegsgewinner ist, sondern speziell in Wien — und die ganzen Maßnahmen richten sich eigentlich ausschließlich gegen Wien — war dieses Aufslandgehen nicht nur im Frieden eine Übung, sondern die ausgehungerte Bevölkerung von Wien — ich wiederhole es: Nicht die bemittelten Klassen allein, sondern in erster Linie der Mittelstand, vielfach bis zu der Arbeiterklasse hinunter — hat unbedingt das Bedürfnis, sich nicht nur zu erholen, sondern sich auch die Ernährung zu verbessern. Ich kann Sie versichern, daß ich seit der Einführung dieser Einreisebewilligung Dutzende von Briefen und Eingaben von Vertretungen des Mittelstandes, der Beamten usw. bekommen habe, in denen dagegen Stellung genommen wird, daß durch diese Verfügung der Landesregierungen den Wienern die Möglichkeit eines Landaufenthaltes völlig unterbunden wird. Es handelt sich nicht nur etwa um den Besuch dieser gewissen fashionablen Sommerorte, wie sie im Frieden beliebt waren: Ischl, Gmunden usw. Der Begriff „Sommerfrische“ läßt sich heute überhaupt gar nicht mehr definieren, nachdem die Leute in Orte hinausgehen, wo es noch möglichst billig ist, wo sie bei Bekannten und Verwandten Unterkunft finden und wo sie für ihre Kinder Milch bekommen, die in Wien, wie Sie wissen, überhaupt oder fast nicht mehr vorhanden ist. Kurz und gut, das Bestreben, sich die Ernährung zu verbessern, wird durch diese Verfügung der Länder unterbunden. Nach meiner Meinung kann und darf es aber nicht unterbunden werden. Stellen Sie sich doch einmal die Situation von Wien vor. Ich glaube, daß auf dem Lande überhaupt noch nicht die richtige Erkenntnis von der Situation und von der geradezu entsetzlichen Not vorhanden ist, die auf dem Gebiete der Ernährung in Wien herrscht. Ich sage das deshalb mit Betonung, weil ich den Ländern da einen Vorwurf machen muß. Es wurde da eine Bitte nicht erfüllt. Ich habe in der letzten Länderkonferenz ausdrücklich den Herren Landeshauptleuten mitgeteilt, sie mögen in der ihnen zur Verfügung stehenden Presse — und die politischen Parteien in den Ländern sind doch in der Lage, über einige Blätter zu verfügen — Artikel über die Not von Wien erscheinen lassen, und habe den Vertretern der Länder — ich kann natürlich vorläufig nur allgemein sprechen — Konzepte für solche Artikel zur Verfügung gestellt. Ich habe mir vierzehn Tage lang alle Provinzblätter kommen lassen, habe aber nur in ganz wenigen Blättern von Steiermark und Kärnten solche Artikel gefunden, die die Stimmung, die in den Ländern vielfach gegen Wien herrscht, hätten verbessern können. Im Gegenteil, es gibt einige Länder, wo in den Blättern fortwährend noch gegen Wien direkt gehetzt und die Stimmung der Bevölkerung, die in den Ländern von einer gewissen Bedeutung für den Sommerverkehr ist, gegen Wien weiter beunruhigt wird. Es wird ohne Zweifel in den Ländern die Stimmung gegen Wien zum Teil absichtlich erzeugt. Ich weiß, daß die Ernährungsverhältnisse in den Ländern sicherlich auch schlecht sind, sie sind aber auf jeden Fall besser als in Wien. Die Selbständigkeitsbestrebungen der Länder werden in einer 51doppelten Weise unterstützt. Die Länder haben selbstverständlich und mit Recht gewisse Selbständigkeitsbestrebungen, die von hier aus nie bestritten werden. Daß diese aber zur Absperrung nicht nur gegen Wien, sondern zur gegenseitigen Absperrung führen, das benützen jetzt die Länder oder manche Stellen in den Ländern, um die Absperrung zu verschärfen. Die Bezirkshauptmannschaften sind immer geneigt gewesen, ihre Bezirke durch Absperrung zu schützen. Seit dem Auftreten der Soldatenräte werden diese förmlich dazu benützt, um die Absperrung noch zu verschärfen. Es ist schwer zu untersuchen, wer hier der treibende Teil ist. Die Soldatenräte werden aber manchmal — und ich habe dafür ganz bestimmte Beweise in der Hand — von den Bezirkshauptmannschaften als Vorwand benützt, sich noch mehr abzusperren. Es heißt dann immer: Ja, die Soldatenräte erlauben uns nicht, daß wir das und jenes hinausführen, wir müssen uns absperren. Wenn man dann die Vertreter dieser Soldatenräte kommen läßt, so sagen sie: Ja, die Bezirkshauptmannschaften haben uns gesagt, wir mögen ihnen helfen, damit die Absperrung durchgeführt wird. In letzter Zeit wird also das Auftreten dieser Soldatenräte für die Absperrungsbestrebungen der Bezirkshauptmannschaften oder der lokalen Stellen benützt, einerseits um sich die Macht zu verschaffen, andrerseits um sich auf die Soldatenräte, wenn ich das Wort gebrauchen darf, auszureden. Ich möchte die Situation von Wien folgendermaßen schildern: Wir sind in unserer unmittelbarsten Nähe abgesperrt von Ungarn. Wenn auch seit dem letzten Umschwunge in Ungarn diese Absperrung vielleicht etwas gelockert ist, so ist sie noch immer vorhanden und effektive Erleichterungen für die Ernährung von Wien können wir aus Ungarn für die nächste Zeit nicht erhoffen. Dort, wo wir es wirklich zustandegebracht haben, die ungarische Grenze zu öffnen, im Wege eines staatlichen oder unter staatlicher Patronanz organisierten Schleichhandels oder Schmuggels, haben uns die Bezirke von Niederösterreich daran gehindert, diese Waren nach Wien zu bringen. Die an der Grenze gelegenen Bezirke Wiener-Neustadt, Gänserndorf und Bruck — gestatten Sie diesen ganz unparlamentarischen Ausdruck — schnappen uns das, was wir uns von Ungarn mühsam gekauft haben, an den Pforten von Wien wieder weg. Es ist erst vor einigen Tagen vorgekommen, daß wir verhältnismäßig große Mengen von Eiern, Fett und Vieh aus Ungarn kaufen konnten und sie herübergeschafft haben, aber bis Wien sind sie nicht gekommen. An der östlichen Grenze sind wir durch unsere eigenen Bezirke in der unmittelbarsten Nähe von Wien abgesperrt und an der nördlichen Grenze sind wir vom tschecho-slowakischen Staate abgesperrt; an der westlichen Grenze hat aber Oberösterreich einen Militärkordon gezogen. Es ist heute wirklich gar nicht möglich, aus Oberösterreich, auch im legalen Wege, etwas hereinzubringen. Erst vor einigen Tagen hat sich der Staatssekretär für Landwirtschaft gegen diese Absperrung von Oberösterreich auf das schwerste beklagt. Zur Not geht es noch mit Steiermark. Steiermark hat in der letzten Zeit Wien noch am ehesten geholfen. Aber diese Situation, daß Wien vollkommen blockiert wird, nicht nur ernährungswirtschaftlich, indem nichts hereinkommen kann, sondern daß Sie jetzt nun auch noch Maßnahmen treffen, die die Wiener überhaupt verhindern hinauszugehen, ist ein ganz unerträglicher Zustand.

Sie werden es nicht verhindern können, daß die Wiener Bevölkerung auf das Land geht, weil sie das unbedingt muß. Wir haben in Wien 400.000 Kinder, deren Ernährungszustand ich mir in einem Berichte des Wiener Stadtphysikus habe schildern lassen. Ich werde diesen Bericht den Ländern zur Verfügung stellen und dann fragen, ob es möglich ist, daß die Länder durch Asperrmaßnahmen verhindern, daß die Familien ihre Kinder auf das Land schicken und selbst hinausgehen in einem Zeitpunkte, wo sich sogar die Schweiz und das übrige Ausland, zum Beispiel der uns eher feindlich als freundlich gesinnte jugoslawische Staat, bereit erklärt hat, unsere Kinder aufzunehmen. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pusch: Wir haben im vorigen Jahre einige tausend Kinder bei uns gehabt.) Ich bin überzeugt, daß Sie diesen Kindern den Aufenthalt nicht verweigern werden. Wir können aber nicht alle diese 400.000 Kinder in eine Organisation zusammenfassen, um sie geordnet auf das Land zu bringen, das müssen wir doch auch der privaten Initiative überlassen. Ein großer Teil der Familien des Mittelstandes und der ärmeren Klassen will auf das Land in einen Sommerort hinaus, ohne daß das eigentliche Sommerfrischen sind. Diesen schwierigen Apparat für jeden einzelnen in Bewegung zu setzen, separate Bewilligungen sich einzuholen, wobei immer die Unsicherheit besteht, ob die Bewilligung erfolgt oder nicht, das ist ein unmöglicher Zustand. Die Zeit drängt in dieser Sache deshalb, weil Ostern, das heuer sehr spät fällt, unmittelbar vor der Tür steht und die Leute doch bis zu einem gewissen Grade die Sicherheit haben wollen, ob und inwieweit sie auf das Landgehen können. Gerade in den Ostertagen versuchen die Leute sich draußen Wohnungen zu mieten, und bis dahin muß die Sache entschieden sein. Würden die etwas entfernteren Länder auf ihrem Standpunkte beharren, so müßte Niederösterreich, das ohnehin dadurch, daß Wien in seiner Mitte liegt, am meisten leidet — Niederösterreich hat ja bekanntlich, was Vieh und Getreide anlangt, für die Versorgung Wiens am meisten geleistet — wiederum allein herhalten müssen, denn alles würde dort seine Zuflucht suchen. Vielleicht käme auch noch Steiermark in Betracht das ja bisher solche Absperrungsmaßnahmen nicht getroffen hat. Die Art und Weise, wie die Länder bisher die Lösung der Frage des Sommerverkehrs versucht haben, ist illegal und praktisch nicht haltbar.

Nun muß man aber die Frage aufwerfen, wie es zu machen ist; denn, daß eine gewisse Berechtigung in dem Bestreben der Länder besteht, will ich nicht bestreiten. Ich finde es begreiflich, daß man sich in gewissen Ortschaften gegen den Sommerverkehr wehrt, wie zum Beispiel in Ebensee, wo die Salinenarbeiter selbst Hunger leiden und im vorigen Jahre sehr dagegen remonstriert haben, daß Sommerfrischler hingekommen sind und ihnen noch die spärlichen Lebensmittel weggenommen und die Preise erhöht haben. Ähnlich liegen die Verhältnisse in Aussee. Und so weiß ich eine Reihe von Orten, aus denen uns schwere diesbezügliche 52Beschwerden zugegangen sind. Andrerseits aber sind wieder Vertreter von Gemeinden in unserem Amte erschienen und haben darauf aufmerksam gemacht, daß sie sich wirtschaftlich schwer geschädigt fühlen, daß sie materiell zugrundegehen durch diese Verfügungen der Landesregierungen. Ich mache aufmerksam, daß es wiederholt vorkommt, daß bei uns Beschwerden gegen das Vorgehen der Landesregierungen aus ihren eigenen Ländern vorgebracht werden.

Wenn ich mich frage, wie die Sache geregelt werden soll, so möchte ich das in kurzen Sätzen skizzieren. Wir haben vor, für eine Reihe taxativ aufzuzählender Heilbäder Lebensmittel zur Verfügung zu stellen. Wir wollen uns noch mit dem Staatsamte für soziale Verwaltung ins Einvernehmen setzen, welche Orte als ausgesprochene Heilbäder betrachtet werden sollen, deren Besuch für Kranke unentbehrlich ist oder deren Besuch aus sanitären Rücksichten nicht verboten werden soll. Vorläufig weiß ich nur, daß wir unter diese jedenfalls einreihen wollen Bad Gastein, Bad Hall, Baden und Gleichenberg. Ich glaube, wir werden in Deutschösterreich nicht viel mehr andere Orte finden. Für diese Orte würden wir nach der durchschnittlichen Besucherzahl der letzten Jahre die entsprechende Menge der wichtigsten rayonierten Artikel, wie Mehl, Zucker, Fett, zur Verfügung stellen, es den Ländern allerdings überlassend, für die Versorgung mit Fleisch, das wir nicht zur Verfügung stellen können, aufzukommen. Selbstverständlich würde das Ganze auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein müssen. Die Saison von Bad Gastein zum Beispiel dauert zwei bis zweieinhalb Monate und für diese Zeit würden unsere Maßnahmen beschränkt sein. Es müßte jeder, der dorthin geht, sich hier vorschriftsmäßig abmelden und dort sich rechtzeitig anmelden. Für die Heilbäder könnte die Sache angesichts dieser wenigen Orte wohl anstandslos geregelt werden, weil die Menge der in Betracht kommenden Lebensmittel keine bedeutende sein wird.

Was die andere Art des Sommerverkehres anlangt, so ist die Sache viel schwieriger. Es kann keine Rede davon sein, daß wir Sommerfrischen als solche direkt bezeichnen. Wie ich schon früher erwähnt habe, handelt es sich heute nicht um diese Sommerfrischen, sondern überhaupt um die Unterbringung der halbverhungerten Bevölkerung auf dem Lande durch kurze Zeit. Und da können wir nicht bestimmte Orte heraussuchen. Der eine hat einen Verwandten in einem Dorfe, der andere kann bei einem Bauer unterkommen; man soll diese nicht hindern, dort hinzugehen. Eine geregelte Versorgung der Orte, die von Sommerfrischlern stärker besucht werden, ist von hier aus nicht möglich, der Apparat würde zu kompliziert sein. Wir haben diesbezüglich ja schon unsere traurigen Erfahrungen. Es müßte also wie im vorigen Jahre dem einzelnen überlassen werden, wobei er sich von dem Orte, wo er rayoniert ist, die rayonierten Artikel nachschicken lassen kann. Da wird vielleicht der Herr Staatssekretär für Verkehrswesen dahin wirken können, daß es möglich sein wird, trotz des verminderten Bahnberkehrs wenigstens für die Orte, die stärker besucht sind, eine gewisse Erleichterung in bezug auf die Nachsendung von bestimmten Lebensmitteln zu erreichen. Es handelt sich darum, Vorsorge zu treffen, daß die Sommerfrischler und die Leute, die sich auf dem Lande aufhalten, nicht hamstern und nicht durch ungebührliches Hinaufbieten der Preise die einheimische Bevölkerung direkt schädigen. Darin liegt ja doch der Hauptgrund der Mißstimmung.

Nun kann ich mir vorstellen, daß die lokalen Behörden hinsichtlich der nichtrayonierten Artikel gewisse Vorsorgen treffen, welche das, wenn auch nicht ganz, so doch zum Teil verhindern können. Ich weiß zum Beispiel einen Ort, wo der Bezirkshauptmann dem Fremden, der ankommt, eine Karte übergeben läßt, worin steht, daß er nur bei einem bestimmten Kaufmann oder nur auf einem bestimmten Markt einkaufen kann. Das ist also eine Art Rayonierung in der Sommerfrische, wobei eine Kontrolle immerhin durchführbar ist. Wenn ich den Fremden zwinge, seine Eirr, seine Milch und sein Fleisch nur bei einer bestimmten Stelle einzukaufen, so ist zunächst einmal verhindert, daß er sich übermäßig versorgt. Nicht verhindert ist allerdings, daß er in der Umgebung die Bauern abläuft, alles abkauft und die Preise in die Höhe treibt. Das könnte aber schon bis zu einem gewissen Grad unterbunden werden, wenn man den Fremden unter Androhung strengster Strafen und der Ausweisung aus dem Orte, darauf aufmerksam macht. Das könnte schon in Wien geschehen. Aber immerhin können die Lokalbehörden durch Kontrollvorschriften Ausschreitungen dieser Art überall verhindern. Man könnte allenfalls auch hier eine Abmeldung einführen, das heißt, daß bei einer bestimmten Stelle in Wien eine Art Voruntersuchung stattfindet, ob der Betreffende weggehen darf. Es wird ihm eine Legitimation ausgestellt, mit der er sich dann in der Sommerfrische anmeldet, so daß der Reiseverkehr bis zu einem gewissen Grad kontrolliert würde. Darüber könnte sich ein Einvernehmen erzielen lassen. Der Sommerfrischenverkehr müßte also allgemein kontrolliert werden, sowohl in der Ausgangsstation als in dem Aufenthaltsort. Es müßten von den lokalen Behörden Überwachungsvorschriften erlassen werden und ich gehe sogar so weit zu sagen, daß die Ausgabe von Lebensmittelkarten an Sommerfrischler verboten werden kann. Das würde ich in das Belieben der betreffenden Gemeinde stellen, die am besten in der Lage wäre, sich zu orientieren und zu wissen, ob sie die Sommerfrischler mit den rationierten Lebensmitteln beteilen kann. Vielleicht ist es nicht ganz richtig, es in das ausschließliche Belieben der Gemeinde zu stellen, und wäre es besser, diese Angelegenheit der Genehmigung der politischen Behörden erster Instanz zu überweisen, die dann solche Verfügungen über die Ausgabe von Lebensmittelkarten an Sommerfrischler treffen können. Das scheint mir ungefähr der Weg zu sein, der ein Kompromiß gestattet, nämlich den Sommerverkehr zu ermöglichen und doch andrerseits den berechtigten Interessen der Länder und Gemeinden Rechnung zu tragen. Ich möchte also den Herrn Staatskanzler bitten, meinen Vorschlag zur Diskussion zu bringen, welcher dahin geht: Der Sommerverkehr ist zu gestatten. Hinsichtlich der Heilbäder ist der Vorgang einzuhalten, wie ich ihn vorgeschlagen habe, hinsichtlich der anderen Sommerfrischen ist den lokalen Behörden eine gewisse Kontrolle zu ermöglichen und bis zu einem gewissen Grad auch die 53Ermächtigung zu geben, mit Genehmigung der politischen Behörde erster Instanz die Ausgabe von Lebensmittelkarten zu verweigern. Wenn in irgendeinem Ort die rationierten Lebensmittel nur im Wege des Nachsendens zu bekommen sind, so wird eine gewisse Vorsicht schon bei der Ausreise stattfinden, weil die Leute doch immerhin wissen, daß sie auf den Nachschub angewiesen sind, und sie werden sich nicht in solchen Massen in diese Orte begeben, als wenn dort Lebensmittel zu bekommen wären.

Im übrigen möchte ich den Herren noch einmal erklären: Diese Verfügungen, wie sie jetzt bestehen, können nicht aufrecht erhalten werden. Ich richte das Ersuchen an die Vertreter der betreffenden Länder, diese Verordnungen außer Kraft zu setzen. Es geht nicht, daß wir hier Verfügungen erlassen, die mit den Ihrigen in direktem Widerspruch stehen. Es geht nicht, daß wir erklären: der Sommerfrischenverkehr ist gestattet, und daß andrerseits die Länder die Sommerfrischler mit Gewalt nicht einlassen. Diese Verordnungen können, abgesehen von ihren gesetzlichen Mängeln, in dieser Form nicht aufrecht erhalten werden. Denn dann ist der ganze Sommerverkehr und der Verkehr mit den einzelnen Ländern überhaupt unmöglich. Wenn Sie ruhig, sine ira et studio, darüber nachdenken, so werden Sie einsehen, daß durch solche Verordnungen unser ganzes Staatsgebiet in Teile zerlegt wird, die sich gegenseitig durch eine chinesische Mauer absperren. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Ganz abgesehen von jeder Berechtigung, ist es auch aus praktischen Gründen nicht aufrecht zu erhalten, daß jedes Land für sich einen eigenen Staat aufgerichtet hat. Denn Sie haben ja nichts anderes getan, indem Sie Zollgrenzen, Prohibitivgrenzen errichtet haben, so daß es überhaupt kein wirtschaftliches Leben, keine Entwicklung eines geschäftlichen Verkehrs, keine Freizügigkeit mehr gibt. Es muß klargestellt sein, wer das Recht hat, die Einreise zu verweigern. Meiner Ansicht nach niemand. Die Freizügigkeit ist gewährleistet. Weder eine Gemeinde, noch ein Bezirk, noch ein Land haben, außer in Fällen, wo strafrechtliche Gründe dafür sprechen, das Recht, solche Verfügungen zu erlassen. Ich bitte also, diesen Erwägungen Rechnung zu tragen.

Staatskanzler Dr. Renner:

Die Herren haben die Vorschläge und Anträge des Herrn Staatssekretärs gehört. Ich bitte nur auch auf einen Punkt in der Debatte einzugehen, der nicht berührt wurde, nämlich auf den T[o]uristenverkehr und auf die so wünschenswerten Schülerreisen. Diese Fragen gehören eigentlich nicht direkt in das Ressort des Staatsamtes für Volksernährung, aber sie haben natürlich auch ihren ernährungspolitischen Hintergrund. Dann wäre im Zusammenhang damit auch besonders zu besprechen, ob nicht dieser legitime Verkehr und der illegitime Verkehr der Schleichhändler auf andere Weise auseinandergehalten und verschieden behandelt werden könnten. Denn das Übel scheint mir darin zu liegen, daß man um den Schleichhandelsverkehr zu treffen, den legitimen Verkehr drosselt. Das Problem ist aber umgekehrt: man muß den legitimen Verkehr womöglich aufrecht erhalten, ja ihn geradezu wieder beleben und doch dabei den Schleichhandelsverkehr treffen. Das aber ist außerordentlich schwierig.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner:

Bevor ich auf die Frage der Fremdenausweisung eingehe, mit welcher das Land Tirol vorangegangen sein soll, muß ich bemerken, daß diese Palme eigentlich dem Lande Vorarlberg gebührt, welches schon während des Krieges auf Veranlassung der Heeresverwaltung zu seiner Sicherstellung zu dieser Maßnahme gegriffen hat. Ich muß aber auch noch einige Bemerkungen vorbringen, die sich nicht ganz mit der Ansicht der Mehrheit der derzeitigen Tiroler Landesvertretung decken. Ich glaube aber berechtigt zu sein, sie hier vorzubringen — es geschieht auf Grund einer Vereinbarung —, weil ich hier jene Minderheit des Landes Tirol vertrete, die nicht nur die starke Mauer gegen den Bolschewismus ist, sondern die heute auch eine gewisse geistige Macht darstellt, die in Tirol vielleicht größer ist als ihre Zahl erkennen läßt und die wohl auch auf dem Marsche ist, die Herrschaft zu ergreifen. Für diese Minderheit habe ich zu erklären, daß wir uns voll und ganz auf den Boden des deutschösterreichischen Staates stellen und insbesondere zu ihm halten werden in bezug auf die Liquidierung des alten Staates und den Anschluß an Deutschland, und daß sich erst später die Frage wird besprechen lassen, ob es nicht besser ist, daß einzelne Teile aus ökonomischen oder ethnographischen Zusammengehörigkeitsgründen sich anderen Teilen des Deutschen Reiches inkorporieren. Wir stehen also vollständig auf dem Boden des deutschösterreichischen Staates, bekämpfen den Seperatismus nicht nur politisch, sondern auch soweit er sich sachlich austobt.

Wir werden auch gegen diese Bestrebungen mit allen Mitteln ankämpfen und ich bin überzeugt, daß ebenso wie der politische Separatismus zusammenfallen, auch der sachliche sein Ende finden wird. Sie können versichert sein, wir werden Wien und Deutschösterreich nicht im Stiche lassen, ganz gewiß nicht.

Ich hätte gewünscht, daß in dieser Länderkonferenz auch in den bis jetzt besprochenen Fragen eine viel größere Zentralisierung Platz greife. Es handelt sich doch um ein stärkeres Zusammenfassen, um eine größere Einigkeit und darum, daß die Länder zwar Wirtschaftsgebiete mit einer gewissen Selbständigkeit darstellen, aber nicht Autonomien mit historischem Nimbus, denn hier stehe ich auf dem Standpunkte: Wenn der Herzog gefallen ist, muß der Mantel nach folgen. Die Frage der Einreisebewilligung fasse ich aber nicht als einen Separatiamus eines gewissen Landes auf, sondern es handelt sich da um eine Notverordnung, deren sich die Länder bedienen, um ihr Wirtschaftsgebiet reinzuhalten und für sich selbst die Ernährung zu gewährleisten und aus dieser Reinhaltung des Bodens jene Kräfte zu gewinnen, die gebraucht werden, um nach Wien abgeben zu können. Die Absperrung Tirols haben wir ja auch schon früher gehabt, und zwar durch die Heeresverwaltung. Wir haben in Tirol viele Städte, die seit Jahren von jedem Fremdenverkehr abgeschlossen sind und heute wirtschaftlich vollständig vernichtet sind[.] 54Wir haben aber diese Absperrung vornehmen müssen, weil wir gerade in der letzten Zeit gesehen haben, daß wir einen ungeheuren Zuwachs und eine bleibende Ansiedlung bekommen würden, und zwar nicht von solchen, die wir gerne aufnehmen würden, sondern von solchen, die leicht freizügig sind, das sind die Leute des Geldsackes. Nicht die armen Leute haben ihre Wohnstätten verlegen können, sondern es ist in der letzten Zeit eine große Flucht des Adels, natürlich auch der jüdischen Aristokratie, nach Tirol erfolgt und es sind dadurch alle unsere Wohnungen in Beschlag genommen worden, denn diese Leute zahlen alle Preise. Wir sehen da nichts als einen nackten Egoismus einzelner Schichten und dagegen mußten wir unbedingt auftreten. Hätten wir das nicht getan, so würden wir, insbesondere in Innsbruck, eine noch größere Wohnungsnot haben und unsere Ernährungsverhältnisse würden noch mehr zerrüttet werden. Wir sind in Tirol darangegangen, die Ernährungsfrage, soweit es möglich ist, allein zu lösen, und haben gesehen, daß diese Absperrung notwendig und für die Rettung des Landes als Wirtschaftsgebiet gewiß zweckdienlich ist. Ich betone hier, daß es sich um gewisse Schichten handelt — ob katholisch oder nicht katholisch, spielt dabei keine Rolle —, die wir ferne halten müssen. Wir müssen die Hamsterei und die zügellose Ausfuhr verhindern.

Nun hat der Herr Staatssekretär für Volksernährung wohl ausgeführt, daß die Versendung von Lebensmitteln im Großen erfolgt. Einige kurze Worte darauf. Das Hamstern können wir durch die Absperrung verhindern, weil wir eben damit die Hamsterer am meisten getroffen haben. Bicher hatten wir ja keinen Sommerverkehr. Was bisher nach Innsbruch gekommen ist, wollte sich besser verpflegen, und es handelte sich in Wirklichkeit doch nur um Kapitalisten und solche Leute, die in Tirol hamstern und im Großen aufkaufen wollten. Dafür war auch dort wie überall der Boden vorhanden. Die Leute sind ja auch in Tirol keine Engel mehr und es finden sich immer Menschen, die um des Vorteils willen Lebensmittel im Großen ausliefern und nach Wien gehen lassen. Diese Abschreckung hat nun bezweckt und auch tatsächlich erreicht, daß eine große Anzahl von solchen notorischen Hamstern von Tirol ferngehalten wurde. Nun hat der Herr Staatssekretär gesagt, es gehen noch Lebensmittelzüge von Tirol nach Wien. Das ist richtig. Wir wollen doch Wien nicht aushungern, ganz gewiß nicht, es wird immerhin eine große Anzahl von Lebensmitteln geben, die wir in Tirol nicht brauchen; nur würden wir diesen Verkehr mit den Lebensmitteln nicht gerne dem Einzelnen überlassen, sondern den zuständigen Stellen. Ich selbst habe mit den italienischen Militärkommandanten verhandelt, daß die Waren, die von ihnen abgestoßen werden können — es handelt sich hier hauptsächlich um die Lebensmittelmagazine in Südtirol — nicht im Hamsterwege an Firmen abgegeben, sondern daß sie zusammengefaßt werden, damit auf diese Weise das Land, beziehungsweise der Staat bedacht werden kann. Dadurch würde auch eine Verbilligung erzielt werden, denn die Waren die in Südtirol aufgekauft werden, erleiden schon bis Innsbruck eine 100 prozentige Verteuerung. Wir werden diese Sache mit dem italienischen Militär weiterbesprechen und wir erhoffen uns davon einen Erfolg. Was bisher von Innsbruck weggegangen ist, ist mit Erlaubnis des Kriegswucheramtes geschehen. Es handelt sich hauptsächlich um Artikel, die Tirol nicht braucht oder die sonst zugrunde gehen würden. Ich stimme aber dem bei, daß man auch diese zusammenfassen und sie nicht zugünsten der einen oder der anderen Firma aufkaufen lassen soll. Unter diesen Artikeln befindet sich zum Beispiel der Chiantiwein, der bei uns mit 15 K zu haben ist — alle Geschäfte sind bei uns voll mit diesem Wein —, während er hier so teuer ist. Ich gebe zu, daß Chianti in diesen Mengen bei uns nicht notwendig ist, obwohl der Tiroler sein Viertele „Rötele“ haben muß. Das ist so notwendig, daß man tatsächlich auf große Schwierigkeiten stoßen würde, wenn man dem Tiroler keinen Wein mehr zukommen lassen würde. Bei Ihnen ist das vielleicht anders. Die Südfrüchte aber muß man durchlaufen lassen, weil sie sonst zugrunde gehen würden, zum Beispiel die Orangen. Auch Reis ist in großen Mengen weggegangen. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Alles im Schleichhandel!) Ich bin auch dafür, daß das nicht im Schleichhandel gehen soll, sondern daß es konzentriert wird. Wir werden da mit den italienischen Körperschaften schon in Fühlung treten, daß diese Sachen zusammengefaßt werden. Aber sonst ist durch unsere Absperrmaßnahmen verhindert worden, daß insbesondere Fleisch in jeder Form, zum Beispiel Selchfleisch, Wurstwaren, wegkommt, ebenso auch Mehl, Butter und Fett, die ja im Lande nicht reichlich vorhanden sind, aber immerhin noch leichter aufgebracht werden können. Diese Unterdrückung des Schleichhandels ist eine gute Tat, denn sie macht es erst möglich, daß Tirol an Wien überhaupt liefern kann. Wir haben die Räteorganisation herangezogen, sie haben eine Kontrolle im Ernährungsdienst, sie arbeiten fleißig mit und ich glaube sagen zu können, daß wir auf diesem Gebiete vorgeschritten sind und daß wir auch Ordnung im Lande Tirol haben. Wir müssen aber jetzt hauptsächlich die Ausfuhr von Fleisch und anderen Artikeln verhindern, die ganz wilde Preise züchten würde. Das haben wir durch diese Einreise- und Aufenthaltssperre durchsetzen können. Wir können eigentlich erst dadurch erreichen, daß die Preise im Lande gehalten werden, daß hier nicht ein so entsetzliches Emportreiben der Preise durch Leute erfolgt, die ganz andere Preise gewöhnt sind, wie zum Beispiel die Wiener hier.

Andrerseits können wir nur dadurch die Grundlagen für eine ordentliche Wirtschaft schaffen, durch die der Stadt Wien und den anderen Körperschaften jene Zufuhren gesichert werden, zum Beispiel an Fleisch, die wir entbehren können. Wenn wir nicht strenge sind und den Schleichhandel nicht unterdrücken, können wir selbst nichts aufbringen. Wir haben und auch einen Viehkataster angelegt, damit wir unsere Vorräte übersehen können. Der Vertrag mit der Tschecho-Slowaken ist nicht zustande gekommen. Ich bin öffentlich dagegen aufgetreten und habe erklärt, daß zuerst Wien beliefert werden muß und dann erst die Tschechen, weil uns unsere deutschen Brüder näher stehen. Aber alle diese Verträge können nicht durchgeführt werden, wenn nicht Ordnung geschaffen und alles erfaßt wird. Wir schließen jetzt einen Vertrag auf Lieferung von 500 Stück Vieh ab. Es ist aber nicht aufzubringen, weil die Bauern von den zugereisten 55Wiener Händlern andere Preise bekommen. Der Materialismus ist heute so weit vorgeschritten, daß wir eine gewisse Macht haben müssen. Diese scheint in den letzten Tagen geschaffen worden zu sein und wir haben die Bezirke, die nicht liefern wollten, auch zu Paaren getrieben. In Innsbruck selbst haben wir wieder Fleisch und wir werden dafür sorgen können, daß Wien auch Fleisch bekommt. (Landeshauptmann Dr. Kaan: Wie haben Sie das gemacht?) Wir haben eine Verordnung herausgegeben, die von allen Parteien des Landes gezeichnet wurde und worin den Bauern gesagt wird: Wenn ihr nicht liefert, machen wir es mit unserer Volkswehr. Unsere Volkswehr ist eine sehr disziplinierte Truppe, sie ist wirklich ein Ersatz für das Militär. Wir hätten Einquartierung eingelegt und die Bezirke hätten sie bezahlen müssen. Wir hätten es eventuell mit Gewalt durchgesetzt. Es ist aber nicht dazu gekommen, denn unsere Bauern sind so verständig und haben es nicht darauf ankommen lassen. Auf diese Weise ist in den betreffenden Bezirken wieder Ordnung gemacht worden, sie liefern wieder. Wir konnten auch schon eine höhere Fleischquote ausgeben. Die letzte betrug ein halbes Kilogramm pro Kopf und Woche und wird wieder gesteigert werden. Auch sonst steht das Land Tirol besser. Vorher waren wir infolge dieser Widerwilligkeit der Bezirke zwei Wochen ohne Fleisch und es wäre Unordnung und Unruhe im Lande entstanden, wenn es uns nicht durch kräftiges Einschreiten gelungen wäre, eine Lieferung herbeizuführen. Es wird sich auch in Tirol niemand der Erkenntnis verschließen, daß wir nur durch Zusammenschluß eine Besserung der Verhältnisse erreichen können.

Wir brauchen die Absperrung notwendig gegen die Hamster. Wir brauchen aber die Absperrung auch — und das ist in dem Vortrage des Herrn Staatssekretärs weniger berührt worden — gegen die Zureisenden, die bei uns Aufenthalt nehmen wollen. Diese Frage ist noch wichtiger. Die andere Frage kann durch energische Durchsuchung gelöst werden. Aber diese Leute kommen zu uns, mieten Wohnungen zu horrenden Preisen oder quartieren sich in Hotels ein, deren Preise heute auch schon sehr teuer sind, und bleiben dann hier. Diese Zureisenden können wir ohne die Einreisebewilligung gar nicht treffen. Diese Einreisebewilligung ist sehr notwendig zur Verhinderung der Wohnungsnot und der Verteuerung der Lebensmittel. Unsere Maßnahme betrifft ja nur Stände, die über große Geldmittel verfügen und keine ordentliche Beschäftigung haben.

Gegen die Absperrung der Bezirkshauptmannschaften werden wir uns natürlich wenden. Es herrscht da ein gewisser Separatismus, der nicht zu unterdrücken ist. So wie die Länder ihren Separatismus haben, so haben ihn auch die Bezirkshauptmannschaften und schließlich geht es hinunter bis zu jedem Kirchdorf. Das führt sich von selbst ad absurdum und wir werden dagegen einschreiten.

Wir haben diese Verordnung erlassen, die ganz kurz gehalten und richtig ist. Sie wurde aber durch die Behörden, und zwar durch die Bezirkshauptmannschaften und den Stadtmagistrat von Innsbruck äußerst schlecht ausgelegt. Es ist in Tirol vorgekommen — ich weiß nicht, ob es absichtlich oder unabsichtlich war —, daß Leute, die schon zehn Jahre in Innsbruck sind und dort Jahreswohnungen haben, auch ausgewiesen wurden. Die ganze Sache ist zum Blödsinn geworden. Als wir gesehen haben, daß auch Arbeiter ausgewiesen wurden und förmlich von jeder Gemeinde die Lebensmittelkartenzuweisung verboten wurde, so daß niemand von einer Gemeinde in die andere kommen konnte, haben wir die Verordnung verbessert. In der Tiroler Landesversammlung wurde einstimmig beschlossen, diese Ungerechtigkeiten zu mildern, und wir haben uns darauf geeinigt, daß der ordentliche Wohnsitz nach dem bürgerlichen Gesetzbuch zu bestimmen ist und daß insbesondere Beamte und Arbeiter vollständig freizügig sind. Die ganze Ausweisungsaktion trifft diese Leute abfolut nicht, sondern nur die in der letzten Zeit eingewanderten Personen, die die Aufbringung im Lande erschweren, denen kein Preis zu hoch ist und die dadurch uns selbst die Lebensmittelpreise in die Höhe schnellen, und zwar in ganz wahnsinniger Weise, Leute, die eigentlich im Lande nichts zu suchen haben. Wir würden sonst von Menschen überflutet werden, die wir — offen gestanden — im Lande nicht brauchen. Die Verordnung wird jetzt also vernünftig ausgelegt und enthält keine Härten mehr. Von den Tausenden, die um eine Einreisebewilligung angesucht haben — im einzelnen Falle kann man ein Unrecht begehen, niemand kann für sich Unfehlbarkeit beanspruchen —, wurden nur einige Leute durch das Einreiseverbot getroffen, von denen man glauben mußte, daß sie sich hauptsächlich deswegen nach Innsbruck begeben wollen, um hier zu hamstern und andere notwendige Artikel wie Gummi, den man aus Italien leicht bekommen kann, aufzukaufen und waggonweise wegzubringen. Auch hier muß eine Zentralisation eintreten, und wir haben im Interesse des ganzen Reiches, insbesondere der Hauptstadt Wien gehandelt, wenn wir hier strenge vorgegangen sind. Die ganze Abschließung soll den Zweck haben, die Einfuhr zu regeln, statt sie dem Belieben und der geschäftlichen Tüchtigkeit des Einzelnen zu überlassen, der wieder nur einzelne Kreise versorgen wird, statt die eingeführten Artikel der Allgemeinheit zukommen zu lassen. Wir brauchen also ein Wirtschaftsgebiet, das nicht für jedermann offen ist, sondern nur für den, der aus wichtigen Gründen Tirol bereisen will. Arbeiter, die zu uns kommen, um ihr Brot zu verdienen, Beamte, die aus dienstlichen Gründen oder vielleicht auch, um die notwendige Erholung zu finden, nach Tirol kommen, werden die Einreisebewilligung erhalten, aber notwendig ist die Absperrung gegen jene Leute, die nur den Geldsack zur Verfügung haben und damit jeder Passion in jedem Lande frönen können. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Was ist mit dem Mittelstand?) Nun handelt es sich um die Sommermonate, die, wie ich überzeugt bin, einen immer größeren Zustrom der Wiener bringen werden. Der Städter ist durch Jahre gewohnt auf Sommerfrische zu gehen, auch der Tiroler selbst geht auf die Sommerfrische, wenn er nicht sein eigenes Häuschen hat. Man wird da gewiß ein Entgegenkommen beweisen, nicht nur bezüglich der Kinder. Wir schicken selbst Hunderte und Taufende von Kindern in die Schweiz, weil auch im Lande Tirol zu wenig Lebensmittel vorhanden sind. Aber die Kontrolle über die Einreise56bewilligung müßte sich die Landesregierung wohl vorbehalten, und zwar als die Vertretung eines großen Wirtschaftsgebietes, damit sie selbst die Ordnung in der Aufbringung und Verteilung der Lebensmittel aufrechterhalten kann. Es ist auch davon gesprochen worden, daß wir einen kleinen Betrag für die Einreisebewilligung einheben. Ich bin selbst der spiritus rector dieses Gesetzes, ich war sogar derjenige, der einen höheren Betrag haben wollte. Wir haben uns schließlich auf 10 K geeinigt. Diese 10 K stellen nicht eine Landessteuer dar, obwohl wir das Geld gut brauchen könnten, da wir notleidend sind. Von diesen Beträgen sollen die Auslagen für die Telegramme gedeckt werden. Sonst müßten wir das Ernährungskonto damit belasten. Man muß sich eben auf den Standpunkt stellen, daß alles, was gemacht wird, auf wirtschaftlicher Basis beruhen soll und sich möglichst selbst erhalten soll.

Von diesem Standpunkt war es gerechtfertigt, daß man von den Zureisenden auch einen Betrag einhebt. Ein solcher Betrag wird aber von den Arbeitern und Beamten nicht eingehoben; da werden wir gewiß entgegenkommen müssen. Ich werde auch dahin wirken, daß die Presse sich der Sache annimmt und Artikel über Wien bringt, daß die Not hier so groß ist, wie wir es uns in Tirol gar nicht träumen lassen. Das wird gewiß geschehen. Die zügellose Einreise aber muß verhindert werden und hier, glaube ich, ist eine Kontrolle durch die Landesregierungen notwendig. Diese Art von Kontrolle in Form einer Bewilligung durch die Landesregierungen, wenn sie auf einer gerechten und humanen Grundlage beruht, wird die Landesregierung von Tirol beibehalten müssen. Es ist das nicht allein im Interesse des Landes, sondern geradezu der Ernährung überhaupt.

Landeshauptmann Steiner:

Die Angelegenheit, die uns zweifellos durch eine in der Nationalversammlung gestellte Interpellation heute beschäftigt, hat auch bereits den Kabinettsrat beschäftigt und es muß mit anerkennender Dankbarkeit konstatiert werden, daß der Kabinettsrat und der Herr Staatssekretär für Volksernährung, der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Frage entsprechend, sie rasch hierhergebracht hat.

Ich möchte diese Angelegenheit nicht vom gesetzlichen Standpunkte aus, der ja schon vom Herrn Staatssekretär für Volksernährung beleuchtet wurde, besprechen, sondern vom menschlichen und volkswirtschaftlichen Standpunkt aus. Ich glaube, daß im gegenseitigen Einvernehmen und durch Maßnahmen, die getroffen werden sollen, die bestandenen oder bestehenden Differenzen abgebaut werden können.

Meine Herren, Sie kennen ja die Verhältnisse in Wien in Bezug auf die Unterernährung. Alle rekonvaleszenten Krieger und die aus der Gefangenschaft Zurückgekehrten werden die Sommerfrische aufsuchen müssen und, da Sonne, Luft und Wasser bei uns Gott sei Dank noch nicht staatlich bewirtschaftet sind und doch die kräftigsten Heilmittel darstellen, so werden die Herren Vertreter der Länder es doch gestatten, wenn man Vorkehrungen trifft, die Einreise zu ermöglichen. Die Fremdenverkehrsindustrie hat man bei uns in Österreich viel zu lange vernachlässigt und es ist durch Organisationen, die im letzten Jahrzehnt geschaffen worden sind, die ganze Frage vom staatsfinanziellen Standpunkte erst in Fluß gebracht worden. Vom Standpunkt der Valuta haben wir es nötig, für die Fremdenverkehrsindustrie seitens des Staates, der Länder und Gemeinden Vorsorge zu treffen, weil dies für unseren wirtschaftlichen Wideraufbau von größter Bedeutung ist.

Die kleine Schweiz gibt jährlich drei Millionen aus, um den Fremdenverkehr zu heben[.] Die an der Fremdenindustrie beteiligten Gewerbetreibenden haben ein eigenes Bureau in Bern, dem sie jährlich 500.000 K zuwenden. Die Sache ist dort so organisiert: Wenn aus Städten oder größeren Orten von England und Frankreich in einem Jahre einmal der Fremdenzuzug gering ist oder ganz ausbleibt, so werden von der Schweiz gleich Delegierte dahin gesendet, um die Ursachen zu erheben und den Fremdenverkehr wiederum in das Land zu leiten. Es ist ein alter Trick zwischen den Italienern, den Franzosen und der Schweiz, daß sie sich dadurch gegenseitig zu schädigen suchen. Da erscheinen im Frühjahre, im Februar und im März, Notizen in den Blättern, daß in dieser oder jener Gegend von Frankreich Krankheiten auftauchen usw. Diese Notizen gehen in die betreffenden Länder ab, um den Fremdenzuzug zu hindern. Also auf dem Gebiete der Organisierung der Fremdenverkehrsindustrie werden wir noch vieles leisten müssen.

Meine Herren! Wenn wir uns auch auf die gesetzlichen Bestimmungen berufen, wenn wir heute vielleicht auch zu einem Übereinkommen gelangen oder Anträge stellen, die wir später durchführen werden, so bezweifle ich doch, ob das alles auch einen entsprechenden Erfolg haben wird. Der Grund ist der, daß es in Österreich einen Faktor gibt, der heute regiert und auf dessen Arbeiten weder die Staatsregierung noch die Landesregierungen einen Einfluß haben; das sind die bereits erwähnten Soldatenräte. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner: Bei uns in Tirol nicht!) Wenn die Landesregierungen noch so entgegenkommend sein werden und die Staatsregierung alles tun wird, um diese Bestrebungen zu fördern, so wird sich dieser Faktor einschieben und alles verhindern.

Es wurde von den Heilbädern und Kurorten gesprochen. Was soll man dazu sagen? Gestern abends um 10 Uhr langte vom Bezirkshauptmann von Baden die telephonische Mitteilung ein, daß die Volkswehr Plakate affichiert hat, denen zufolge jede abfällige Äußerung über die Volkswehr mit Arrest bestraft wird. Ich kenne die Verhältnisse in Baden ganz genau und weiß, daß dort Hunderte von Existenzen auf den Fremdenverkehr angewiesen sind. Wenn solche Dinge in die Öffentlichkeit kommen, glauben Sie nicht, daß sich dann der Fremdenzuzug nach Baden verringern wird und daß dies eine große Gefahr für den Bestand von Baden bedeutet?

57Es wurde von der Bekämpfung des Schleichhandels gesprochen. Wie viele Telegramme und schriftliche Berichte der Bezirkshauptmannschaften, der Vertretungen der Städte, Märkte und Orte sind da eingelaufen, die alle die dringende Bitte aussprechen, um Gotteswillen nur die Volkswehr abzuziehen! Es ist seitens des Staatsamtes eine Verfügung hinausgegeben worden, daß die Volkswehr nur in jene Orte kommen soll, wo früher eine Friedensgarnison war, aber es hat niemand die Macht, für die Durchführung und Einhaltung zu sorgen, und statt des Abbaues der Volkswehr finden jetzt Neuaufnahmen statt. Wir sind in Wien zerniert nicht allein von den überseeischen und gegnerischen Staaten, sondern auch von den Ländern und Bezirkshauptmannschaften, unsere Heeresstraßen sind abgesperrt und die bäuerliche Bevölkerung kann keine Lebensmittel mehr nach Wien bringen. Ich greife nur einen Bericht heraus, nämlich den der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, die bittet, die Volkswehr abzuziehen, weil dort alles mit Beschlag belegt wird. Das sind unhaltbare Zustände.

Und wenn die verehrten Herren Kollegen aus den Ländern sich absperren, was erreichen sie damit? Sie vertreiben die anständigen Elemente und jene skrupellosen Elemente, die die gesamte Bevölkerung von Wien auch nicht wünscht, kommen hin und treiben die Hamsterei. Ich nehme die Erklärung der Herren Vertreter von Tirol dankend zur Kenntnis, daß sich die Verordnung der dortigen Landesregierung nicht gegen die Bevölkerung von Wien richtet. Sie werden es aber begreiflich finden, daß wir Maßnahmen ergreifen müssen, die geeignet sind, die Gegensätze zu beseitigen. Die Ursache ist der Zustrom, der die Lebensmittel verteuert, und die Hamsterei.

Nun ließe sich das wohl abbauen, und zwar folgendermaßen: Wer der verbotenen Hamsterei überwiesen wird, wird mit Zwangsroute in den zuständigen Wohnort zurückgewiesen, aus dem er auch im laufenden Jahre eine weitere Sommerfrische nicht mehr besuchen darf.

Die Voraussetzung hiefür ist, daß ihm von der zuständigen Behörde schon bei der Abreise eine Legitimation zugestellt wird, die er dort, wo er einreist, abgeben muß. Das kann sich aber nicht auf den Studenten- und Touristenverkehr beziehen, den der geehrte Herr Staatskanzler berührt hat. Der Tourist, der der Sonne und der Luft wegen seinen Sport betreibt, bleibt nur einen Tag in einem Orte, höchstens zwei, wenn es vielleicht regnet, und zieht dann wieder weiter. Er belastet ihn nicht so arg. Diesen Verkehr zu hemmen, geht nicht an. Was die Studentenheime anbelangt, so möchte ich den Herrn Staatskanzler versichern, daß der Landesverband für Fremdenverkehr in Niederösterreich schon seit Jahren in Verbindung mit den Landesverbänden der anderen Länder steht. Es ist die Errichtung von Studentenheimen bereits vertragsmäßig vereinbart, die den Studenten billige Unterkunft bieten werden. Die Studenten sind gewiß keine Hamster, sie sind auch nicht Leute, die über viel Geldmittel verfügen und gewiß nicht durch Massenzehrung die Ernährungsverhältnisse eines Ortes beeinträchtigen werden.

Der Landesverband in Wien hat im vorigen Jahre eine Organisation angeregt, die das Nachsenden von Lebensmitteln in die Sommerfrischen ermöglichen würde. Wir haben schon zeitlich im Frühjahr eine Eingabe an das gewesene Eisenbahnministerium gemacht, die Erledigung haben wir aber erst im August bekommen. Wir haben auch mit den bedeutendsten Wiener Speditionsfirmen bereits Vereinbarungen getroffen, damit sie den Transport unter ihrer Haftung durchführen, was gewiß von Bedeutung ist, weil die Sicherheit bei den Transporten nicht gewährleistet erscheint und die zum Schutze berufenen Personen sich selbst daran beteiligen, etwas wegzunehmen, was nicht ihnen gehört. Die Erledigung müßte aber etwas früher erfolgen. Wir wären bereit, diese Aktion einzuleiten. Wir hatten bis jetzt in Österreich einen österreichischen Verkehrsbund, an den sämtliche Landesverbände der ehemaligen Königreiche und Länder angeschlossen waren; er muß sich jetzt umgestalten und wird nur die Verbände Deutschösterreichs aufzunehmen haben. Auf gesetzlicher Grundlage besteht nur der Landesverband von Tirol. Es wird daher notwendig sein, daß sich auch in den anderen Ländern die Fremdenverkehrsverbände auf eine landesgesetzliche Grundlage stellen. Wir in Wien haben das nicht notwendig, weil man bei uns die handelspolitische Bedeutung des Fremdenverkehrs erfaßt und wir speziell in geschäftlichen Kreisen Unterstützung finden. Die Unterstützung der Regierung für den Fremdenverkehr ist sehr schwach und ich möchte doch an den Herrn Staatskanzler appellieren, diesem zukünftigen Zweige der Volkswirtschaft eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Der Landesverband für Fremdenverkehr in Wien hat im heurigen Budget Ausgaben in der Höhe von 60.000 K. Wir bekommen einen Staatszuschuß von 10.000 K. Wir brauchen aber so wie alle Landesverbände zur Hebung des Fremdenverkehrs Geldmittel für Propagandazwecke. Ich war unmittelbar vor Ausbruch des Krieges in Rußland und weiß, daß durch die Paßschwierigkeiten der gesamte Fremdenverkehr nach Berlin abgeleitet wurde. Der ganze klinische Verkehr geht nicht mehr nach Wien, sondern von Rumänien und Rußland entweder nach Berlin oder nach Paris, was volkswirtschaftlich für uns in Wien von großer Bedeutung ist. Ich habe die Ehre, Präsident des Verbandes für Niederösterreich zu sein und bin genau über die Verhältnisse informiert. Die frühere Regierung in Budapest — wie sich die jetzige dazu stellen wird, weiß ich nicht — hat bedeutende Mittel zur Verfügung gestellt, um den ganzen östlichen Verkehr nach Budapest zu leiten und nicht nach Wien gelangen zu lassen. Es ist eine ganz irrige Auffassung, meine verehrten Herren aus den Ländern, wenn Sie glauben, daß der Wiener Landesberband für Fremdenverkehr den Verkehr nur an sich ziehen will. Wir wollen den Verkehr an uns ziehen, aber wir wollen ihn weiterleiten in Ihre herrlichen Gebiete. Die Amerikaner und die Engländer werden wahrscheinlich aus Neugierde jetzt zu uns kommen. Für sie ist eine Reise von sechs bis acht Stunden nicht von Belang. Da wollen wir die Sache gemeinsam organisieren und volkswirtschaftliche Maßnahmen treffen, die auch für Sie gewiß von Bedeutung sind. Ich höre, daß jetzt allmählich die Ämter, die für den Fremdenverkehr zu sorgen haben, im Verkehrsamt vereinigt werden sollen. Früher war die Fremdenverkehrsaktion im Arbeitsministerium, die Schiffahrt im Handels58ministerium, das Eisenbahnwesen im Eisenbahnministerium, der Automobilverkehr bei den Landesregierungen usw. Es ist dringend geboten, daß sich das Verkehrsamt so rasch als möglich mit den Vertretern der Landesverbände für Fremdenverkehr in den einzelnen Ländern ins Einvernehmen setzt, und zwar unter Zuziehung der Interessenten. Auch bei Ihnen in den Alpenländern hat die Hotelindustrie unter dem Kriege schwer zu leiden gehabt und ihre Existenz steht in Frage, wenn wir nicht jetzt schon an den Wiederaufbau dieser Erwerbszweige denken. Die Regierung hätte daher die Pflicht, sobald als möglich eine solche Besprechung einzuberufen.

Es kommt eine weitere Frage in Betracht, die ich nur kurz streifen will. Beim Landesverband für Fremdenverkehr in Wien laufen bereits Mitteilungen über den Flugverkehr ein. Die Tschecho-Slowaken und Italiener beabsichtigen die Erbauung großer Flughäfen. Wir sind leider Gottes ein so kleines Land geworden, daß wir an den internationalen Verkehr in der Luft schwer denken können. Wenn ein Flieger zeitlich startet, kann er in einem Tage über unser Land hinwegfliegen. Es ist aber gar kein Zweifel, daß sich der englische und amerikanische Reiseverkehr zum Teil nicht mehr im Automobil, sondern auf dem Luftwege abwickeln wird. Wenn nun die Tschecho-Slowaken diesen Reisenden Lufthäfen bieten, Deutschösterreich aber nicht, so würden uns diese Reisenden ganz einfach überfliegen. Ich berühre diese Frage deshalb, Herr Staatskanzler, weil die Gemeinde Wien in Aspern einen großen Grundbesitz erworben hat, den sie vor dem Krieg dem Luftschifferverein, den wir in Wien hatten, zur Verfügung stellte. Es wurde mit dem Bau eines Hafens begonnen, der nach Ausbruch des Krieges aus gemeinsamen Mitteln fertiggestellt wurde. Was spielt sich jetzt ab? Die Gemeinde Wien will ihren Grund zurück, den das Kriegsministerium nur übernommen hat, der aber grundbücherliches Eigentum der Gemeinde Wien ist. Die Liquidierungskommission sagt: Wir geben ihn nicht zurück, denn darauf sind vom gemeinsamen Staate Investitionen gemacht worden. Ich wünsche der Liquidierungskommission in Wien ein langes Leben. (Staatskanzler Dr. Renner: Ich nicht!) Ob wir eine Beendigung der Liquidierung erleben werden, weiß ich nicht; aber das eine muß ich bitten, Herr Staatskanzler, daß diese Liquidierungskommission nicht vielleicht den Tschechen und den Jugoslawen einen Anteil an einem Grundstück gewährt, das Eigentum der Gemeinde Wien ist; das wäre für uns peinlich und kränkend.

Im übrigen glaube ich, daß sich die Gegensätze in Bezug auf die Sommerfrischen werden überbrücken lassen. Ich bitte Sie, vom Standpunkte der Menschlichkeit im gegenseitigen Einvernehmen die bestehenden Differenzen abzubauen, und wir werden in Zukunft wie vor dem Kriege gemeinschaftlich wirtschaften und gemeinsam leben. Darin müssen wir uns gegenseitig unterstützen. Ich bitte die verehrten Herren Vertreter der Länder, auch bei den Landesverbänden für Fremdenverkehr zu intervenieren, damit wir in Wien baldigst zu einer gemeinsamen Aussprache kommen. Ich glaube, es wird sich alles im Guten lösen.

Bezirkshauptmann Graßberger:

Zum Teil ist das, was ich sagen wollte, schon durch die Ausführungen des Herrn Dr. Grünner vorweggenommen. Ich möchte aber doch auch noch dazu beitragen, die Auffassung zu zerstören, als ob diese Verordnung, wenigstens soweit das Land Salzburg in Betracht kommt, lediglich aus Gehässigkeit gegen Wien, in der Absicht, Wien zu blockieren, erlassen worden wäre. Zur Aufklärung wird eine kurze Darstellung der Vorgeschichte und Genesis dieses Einreiseverbotes beitragen. Schon im Sommer 1918 war es ein allgemeiner und immer dringender gestellter Wunsch der Bevölkerung, dem Schleichhandel, der besonders durch die Wiener betrieben wurde, Einhalt zu tun.

Es wurde besonders von den Minderbemittelten die Forderung gestellt, Maßnahmen zur Unterbindung des Fremdenverkehrs zu treffen. Diese Bestrebungen richten sich in erster Linie gegen die Sommerfrischler weniger in den Kurorten als in den Sommerfrischen des Salzkammergutes, wo die Bevölkerung es mit Unwillen gesehen hat, daß reiche Leute aus Wien genau so gelebt haben wie im Frieden. Das hat eine ungeheure Empörung und Entrüstung ausgelöst. Weiters waren es die Schleichhändler, die von Bauer zu Bauer zogen, die Preise ins Ungemessene hinaufsteigerten und die Lieferungswilligkeit der Bauern gleichzeitig unterdrückten, so daß dadurch die legale Aufbringung bedeutend erschwert wurde. Schließlich wurde auch der verhältnismäßig harmlose kleine Rucksackverkehr konkurrenziert. Endlich ist es die Wohnungsnot, die die Bevölkerung gegen die Einreise der Fremden aufgebracht hat. Bekanntlich sind wie nach anderen Städten auch nach Salzburg zahlreiche Wiener gekommen, die um jeden Preis Häuser aufgekauft haben, und denen es leicht war, die Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes zu umgehen, beziehungsweise den Bedarf nach Wohnungen zu konkurrenzieren, so daß eine Folge dieses Häuserkaufes eine Massenkündigung war. Gegen diese Gefahr hat sich die Landesregierung von Salzburg in letzten Zeit dadurch zu schützen gesucht, daß eine ergänzende Verordnung zur Mieterschutzverordnung erlassen wurde, wonach Personen, die erst nach dem 31. Dezember 1918 in Salzburg eine Liegenschaft erworben haben, eine Kündigung nicht vornehmen dürfen.

Ein weiterer Grund, der die Bevölkerung aufgebracht hat, war die Förderung des Hotelbetriebes. Die Hotels waren infolge ihrer Beziehungen imstande, sich verhältnismäßig gut mit Lebensmitteln zu versorgen, und die einheimische Bevölkerung mußte zusehen, wie die Fremden, allerdings gegen Bezahlung hoher Preise, in den Hotels ganz normal leben können. Diese Empörung hat schließlich zu den Ereignissen am 19. November geführt. Damals hat eine Demonstration stattgefunden, in deren Verlauf das größte Hotel von Salzburg, das Hotel Europe, geplündert, sämtliche Lebensmittel geraubt, die Fensterscheiben zerschlagen und der größte Teil der Einrichtung geraubt oder zerstört wurde. Es mußten auch noch andere Hotels daran glauben und schließlich wurden auch verschiedene Lebensmittelgeschäfte geplündert. Dieser 19. November ist ein Gespenst, das man den Salzburgern an die Wand malt, leider ein sehr reales Gespenst, denn die Versorgung ist heute noch viel schlechter als damals. In Wien besteht 59im allgemeinen die Meinung, daß man in Salzburg noch bedeutend besser lebt als hier. Da ist es vielleicht nicht ohne Interesse, ziffermäßig anzuführen, was die Salzburger Bevölkerung zugewiesen bekommt. Sie bekommt in der Woche pro Kopf ⅛ Liter Milch, das sind die, die auf die Rayonierung angewiesen sind, es gibt aber noch einen Teil der Bevölkerung, der sich unmittelbar durch die Bauern die Milch besorgt (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: In Wien bekommen nicht einmal die einjährigen Kinder Milch!), ¼ Kilogramm Mehl pro Kopf und Woche, 1½ Kilogramm Brot pro Woche, Fett tatsächlich alle 4 bis 5 Wochen 5 Dekagramm, Eier ungefähr alle drei Wochen 1 Stück; Kartoffeln gibt es seit Anfang Dezember überhaupt keine, Fleisch durchschnittlich pro Woche 10 Deka; hie und da ist noch ein zweites Mal in der Woche Fleischausgabe, seit einigen Wochen aber überhaupt nicht mehr. Marmelade gibt es überhaupt keine; weiters wird noch verabreicht: Gemüse, Sauerkraut und Rüben. Ich glaube daher, gar so paradiesisch sind in Salzburg die Verpflegsverhältnisse nicht. Freilich ist der Bevölkerung von Salzburg, soweit sie dazu Zeit und Talent hat, Gelegenheit geboten, im kleinen Rucksackverkehr ihre Verpflegung aufzubessern. Aber nicht alle Kreise sind dazu in der Lage, insbesondere ist das für die Beamten sehr schwer, da sie an Wochentagen keine Zeit haben und es an Sonntagen geradezu unmöglich ist, etwas zu bekommen.

Infolge dieser Verschlechterung der Lebensmittelversorgung verlangte der Arbeiter- und Soldatenrat in diesem Jahre radikale Maßnahmen. Es wurden zu diesem Zweck bei der Landesregierung mit dem Arbeiter- und Soldatenrat Beratungen gepflogen und verschiedene Maßnahmen beschlossen. So haben sich zum Beispiel die Kaufleute verpflichtet, an die Minder- und Mindestbemittelten gewisse Artikel gratis oder zu ganz niedrigen Preisen abzugeben. Unter diesen Maßnahmen waren auch die Bestimmungen über das Verbot der Einreise. Nun ist Vorarlberg und Tirol mit einem solchen Einreiseverbot vorangegangen, und zwar, wie ich heute erfahren habe, Tirol nicht unter dem Einflusse des Arbeiter- und Soldatenrates. Die Folge dieses Einreiseverbotes in Tirol war aber, daß sehr viele Leute, die nach Tirol wollten, und andrerseits solche, die aus Tirol ausgewiesen wurden, nach Salzburg kamen und dadurch die Verhältnisse natürlich noch weiter verschlechterten. Infolgedessen hat sich Salzburg endlich entschlossen, auch seinerseits eine Einreiseverordnung zu erlassen.

Ich glaube, durch diese Genesis ist dargetan, daß sich die Verordnung, die in Salzburg erlassen wurde, nicht auf Gehässigkeit gegen Wien zurückführen läßt, sondern nur auf das Bestreben, dem allergrößten Schaden Einhalt zu tun. Salzburg ist ein kleines Land, es hat selbst nicht genug, um sich zu ernähren, alles, was es entbehren kann, wird durch legale Aufbringung erfaßt, alles andere, was im Schleichhandel erfaßt wird, wird tatsächlich der notwendigen Versorgung der Bevölkerung genommen.

Ich glaube, es ist nicht notwendig, auf die verfassungsrechtlichen Bedenken zurückzukommen. Das Ganze ist ja nur, wie schon aus der Einleitung hervorgeht, eine provisorische Verfügung. Gegenwärtig befinden wir uns aber in einem Zustande der Not, und wir haben uns während des Ktrieges daran gewöhnt, alle möglichen Beschränkungen zu erdulden, insbesondere auch in Bezug auf die Freizügigkeit. Nun ist der Krieg zu Ende, aber wir sind doch eigentlich in der allerschwersten Periode des Krieges, und Salzburg und Wien stehen an der vordersten Front des Hungerkrieges, der jetzt geführt wird. Ich glaube, es war nicht am Platze, mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu kommen, weil die Tatsachen über alle diese Bedenken hinwegschreiten.

Ich möchte aber noch etwas anderes erwähnen, das auch schon angedeutet wurde. Ich denke da unwillkürlich an ein Wort aus der Heiligen Schrift, das heißt: „Im Anfange war das Wort.“ Ich sage: Im Anfange war die Tat. Im Staatsleben kommt es nicht auf das Wort an, sondern auf die Macht. „Im Anfange war die Macht“, das gilt für das Staatsleben. Und diese Macht fehlt uns. Ich möchte darauf aufmerksam machen, wenn diese Verordnungen jetzt aufgehoben werden, dann ist die Befürchtung begründet, daß es zu bedeutenden Unruhen im Lande kommt. Das wird den Herren vielleicht einleuchten, wenn ich Ihnen sage, wie die Verordnung gehandhabt wird.

Über die Einreisebewilligung entscheidet nach außen die Landesregierung. Die Entscheidung wird aber von einer Kommission beschlossen. In dieser Kommission sitzt als Vorsitzender ein Beamter der Landesregierung, dann ein Vertreter des Ernährungsausschusses der Stadt Salzburg, ein Vertreter des Ernährungsausschusses der Landesregierung Salzburg, ein Vertreten des Wohnungsausschusses der Stadt Salzburg und Vertreter des Arbeiter- und Soldatenrates. Und diese führen das große Wort. Eigentlich ist es der Arbeiter- und Soldatenrat, der über die Einreisebewilligung entscheidet. Durch die Verordnung wurde nur die Form gefunden, um wenigstens nach außen der Sache noch einen unserer Verfassung entsprechenden Unstrich zu geben. Ich fürchte sehr, daß der Arbeiter- und Soldatenrat die Verordnung, auch wenn sie aufgehoben wird, trotzdem weiter durchführt, wodurch die inneren Schwierigkeiten nur noch vermehrt würden. Ich möchte bei dieser Gelegenheit betonen, daß, wie mir von den Beamten mitgeteilt wurde, der Arbeiter- und Soldatenrat bisher bei der Erledigung der Gesuche durchaus objektiv und unparteiisch vorgegangen ist, daß er keine Klassenunterschiede gemacht hat. Ich muß das feststellen, damit keine unrichtige Auffassung über die Art der Tätigkeit unseres Arbeiter- und Soldatenrates entsteht. Aber immerhin ist es eben ein Arbeiter- und Soldatenrat, und ich fürchte sehr, daß, wenn wir jetzt diese Verfügung umstoßen, die gewissermaßen ein Kompromiß darstellt, dies nicht ohne ganz gewaltige Erschütterungen möglich sein wird, die schließlich auch für Wien nicht gleichgiltig sein können.

Ich halte dafür, daß diese Verordnung nur vorübergehend in Wirksamkeit bleiben wird und daß das Land Salzburg diese Beschränkungen, sobald sie nicht mehr notwendig sind, von 60selbst aufgeben wird; denn Salzburg ist von Haus aus auf den Fremdenverkehr angewiesen. Daß wir aber etwa schon an eine Freigabe des Osterverkehrs denken können, ist ganz ausgeschlossen. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Das habe ich nicht gemeint!) Ich sehe vollkommen ein, wenn angeregt wird, man solle nur den Schleichhändlerverkehr treffen. Ich fürchte aber sehr, daß der Schleichhandel, wenn wir da Ausnahmen und Unterscheidungen machen, Mittel und Wege finden wird, um eben in einer harmlosen Form sein Unwesen weiter zu treiben. Wenigstens sprechen die bisherigen Erfahrungen alle für diese Befürchtung. Deshalb zweifle ich, ob sich ein Weg finden lassen wird, um dieses radikale Einreiseverbot aufzuheben, so sehr ich es begreife, wie furchtbar dieses Verbot auf die Wiener wirken muß. Ich habe selbst Angehörige in Wien, die sicher auch darunter leiden werden. Aber ich sehe keinen anderen Weg.

Vizekanzler Fink:

Der Herr Staatskanzler läßt sich für den Rest der Vormittagverhandlungen wegen dringender anderweitiger Inanspruchnahme entschuldigen.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler:

Ich möchte hier in aller Kürze den Standpunkt bekanntgeben, den das Land Vorarlberg zur Frage des Einreise- und Sommerverkehrverbotes einnimmt. Bei uns in Vorarlberg sind die Einreisebewilligungen alte Bekannte aus dem Krieg. Zur Zeit des Krieges haben die militärischen Faktoren in Vorarlberg das Land vom übrigen Österreich förmlich durch eine chinesische Mauer hermetisch abgeschlossen. Als dann der Zusammenbruch kam und der Waffenstillstand geschlossen wurde, ging der Landesrat zunächst daran, diese drakonische Maßregel zu beseitigen oder, sagen wir besser, zu mildern. Es wurde damals beschlossen, solchen Personen, die in Vorarlberg wohnhaft oder heimatsberechtigt sind, die Einreise ohneweiters zu gestatten, dagegen die Einreise von Fremden an eine Bewilligung seitens des Landesrates zu knüpfen. Zu dieser Maßnahme, die eigentlich nichts Neues war, wohl aber eine bedeutende Erleichterung im Vergleiche zu dem früheren Zustand darstellt sah sich der Landesrat hauptsächlich deshalb gezwungen, weil Vorarlberg mit dem Zusammenbruch aus der Verpflegung Österreichs ausgeschieden und in die Verpflegung der Schweiz übergetreten ist. Die Schweiz hat aber die Verpflegung Vorarlbergs nur unter der ausdrücklichen Bedingung übernommen, daß Vorarlberg nicht zu einem Fremdenhotel gemacht werde, daß die Fremden fernzuhalten seien. Der schweizerische Ernährungskommissär Major Stingli dringt streng darauf, daß die Fremden vom Lande soweit als möglich ferngehalten werden. Also schon unter diesem Drucke, weil wir eben auf die Belieferung aus der Schweiz angewiesen waren, konnten wir damals die Einreise nicht völlig freigeben. Inzwischen sind zu diesen Gründen noch verschiedene andere getreten. Man hat sich gesagt: wenn die Einreise freigegeben wird, so werden verschiedene Zustände wiederkehren, die wir früher sehr beklagt haben. Ich erinnere da beispielsweise an die Zensur, die wir in der Stadt Feldkirch haben mußten, gegen die wir uns nicht zur Wehre setzen konnten, weil sie eben eine militärische Einrichtung war, deren Angehörige aber geradezu in der — ich bitte den unparlamentarischen Ausdruck zu verzeihen — schamlosesten Weise das Land ausgehamstert haben. Sie haben nicht nur für ihre eigenen Bedürfnisse in der Umgebung von Feldkirch gehamstert, sondern haben auch gehamstert, um ihren Angehörigen Lebensmittel zu senden, nach Wien und anderswohin. Die Mißstimmung gegen die Zensur hat derartige Formen angenommen, daß in Feldkirch eine ganz gewaltige Aufregung entstanden ist, als es geheißen hat, es werde wieder eine Zensur errichtet werden. Es wurden Protestversammlungen abgehalten, es hat der Gemeinderat von Feldkirch eine eigene Ausschußsitzung abgehalten, um gegen die Wiedererrichtung der Zensur zu protestieren, weil man eben gefürchtet hat, daß deren Mitglieder die Gelegenheit wieder benutzen werden, um zu hamstern, um die Lebensmittel zu verteuern und um das Land der Lebensmittel, die es für den eigenen Bedarf notwendig braucht, zum Teil zu berauben. Dazu kommen die Erfahrungen, die man mit den Kontumazierten in Vorarlberg gemacht hat. Ich verweise darauf, daß im Montafonertal, als die Kontumazierten dorthin gekommen sind, die Lebensmittelpreise in verhältnismäßig kurzer Zeit geradezu horrend in die Höhe gegangen sind. Ein Ei, das früher 60 bis 80 h gekostet hatte, kostete nach dem Einlangen der Kontumazierten 3 K, der Preis der Butter ist auf 100 K gestiegen.

Das sind eben sehr unangenehme Erinnerungen. Oder wenn wir uns an die Zustände zurückerinnern, wie sie im Sommer vorigen Jahres eintraten, als der Sommerfrischenverkehr freigegeben wurde, besonders an die Zustände, die im Strandhotel in Bregenz geherrscht haben, dann kann man es nicht unbegreiflich finden, wenn die Vorarlberger Landesregierung dem Sommerverkehr gegenüber einen ganz ablehnenden Standpunkt einnimmt. Im Strandhotel hat der Hotelier gehamstert, um seinen Gästen möglichst viel vorsetzen zu können, die Gäste haben aber auch gehamstert, und es hat nicht lange gedauert, daß man in Bregenz so viel wie nichts bekommen hat, weil die ganze Umgebung von Bregenz vom Wirt und den Sommerfrischlern ausgehamstert worden war. Die Mißstimmung in der Bevölkerung war eine derartige, daß man in maßgebenden Kreisen die Furcht hegte, das Strandhotel werde eines schönes Tages gestürmt werden. Der Sturm auf das Strandhotel hat nicht stattgefunden, denn es ist mittlerweile der Herbst und damit die Schließung des Hotels gekommen. Diese unangenehmen Erinnerungen haben die Vorarlberger Landesregierung bewogen, den Zuzug der Fremden möglichst fernzuhalten. Dazu kommt, daß wir zu dieser Maßnahme im Interesse der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Lande gezwungen sind. Ich weiß nicht, ob es die Herren gelesen haben, gestanden ist es in den meisten Zeitungen, wie der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat in Tornbirn gelegentlich eines Viehtransportes vorgegangen ist, der für Oberösterreich bestimmt war. Alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Ernährung im Lande zu schädigen und etwas zu 61schwächen, werden mit scheelen Augen betrachtet, allen diesen Maßnahmen stellt man sich entgegen, und wenn es nicht die Regierung tut, dann tritt eben die rohe Gewalt dagegen auf.

Und so war es eben in Dornbirn. 73 Stück Nutz- und Zuchtvieh hätten sollen nach Oberösterreich abgegeben werden. Der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat in Dornbirn hat davon Kenntnis erlangt, die Waggons abgekoppelt und das Vieh mit Gewalt weggenommen. Die Folge davon war, daß nicht nur der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat in Dornbirn sein Dasein weiterführen konnte, sondern daß auf Grund dieses traurigen Vorfalles in einer Reihe von Städten und Märkten in Vorarlberg Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte entstanden sind. Man will das, wovon die Bevölkerung glaubt, daß sie es zur Ernährung im Lande selbst braucht, nicht aus dem Lande hinauslassen. Dann sind der Landesregierung im Laufe der Zeit zahlreiche Entschließungen aus allen Teilen des Landes zugegangen, in denen scharf dagegen Stellung genommen wird, daß sich immer noch viele Fremde im Lande aufhalten. Die Landesregierung hat daraufhin Maßnahmen getroffen, um den Fremdenzuzug hintanzuhalten. Trotzdem ist dies noch immer nicht vollkommen gelungen.

Der Herr Staatssekretär für Volksernährung hat im Laufe seines Berichtes darauf hingewiesen, daß die Behörden vielfach die Soldatenräte der Volkswehr als Hilfe für sich in Anspruch nehmen. Das ist in Vorarlberg nicht der Fall. Dort ist es umgekehrt. Dort wird fortgesetzt auf die Behörden ein Druck ausgeübt nach der Richtung, daß die Ausfuhr von Lebensmitteln und die Einreise hintangehalten wird, und gerade die Soldatenräte sind es, die den schärfsten Druck gegenüber der Landesregierung ausüben. Ich bin in der Vorarlberger Landesregierung Militärreferent. Zu mir sind wiederholt schon Deputationen von Soldatenräten gekommen, der Landesbefehlshaber und der Kommandant der Volkswehr in Feldkirch hat sich an mich gewendet mit dem Ersuchen, der Volkswehr zu gestatten, den Schleichhandel zu bekämpfen. Die Volkswehr findet in diesem Bestreben vielfach Anklang und Beifall bei einem großen Teil der Bevölkerung; die Landesregierung befindet sich daher in einer nicht besonders angenehmen Situation.

Was die juristische Seite anlangt, so gebe ich ohne weiteres zu, daß die juristischen Grundlagen, auf denen die Einreisebewilligung beruht, nicht ganz haltbar sind. Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger spricht dagegen, und ob die Verordnung des Gesamtministeriums vom Jahre 1914, von der heute gesprochen wurde, und das Gesetz vom Jahre 1869 eine genügende Grundlage für eine Verordnung zur Bewilligung von Einreisen schafft, möchte ich wohl dahingestellt sein lassen. Doch ein altes Sprichwort sagt: „Not kennt kein Gebot“. Wir befinden uns wirklich in einer Notlage, und diese Verordnung ist nichts anderes als ein Notgesetz. Die Ernährungsverhältnisse in Vorarlberg sind keineswegs rosig. Herr Dr. Graßberger hat auf die Ernährungsverhältnisse in Salzburg hingewiesen. Ich kann demgegenüber erklären, daß bei uns in Vorarlberg die Lage kaum um ein Haar besser ist, wenigstens nicht in den Städten. Ein Mitglied der Landesregierung, Herr Dr. Preis, hat wiederholt in den Sitzungen der Landesregierung, des Landesrates und der Landesversammlung darauf hingewiesen, daß er als Sozialdemokrat Gelegenheit habe, in die Häuser von Arbeitern zu kommen, wo er wiederholt gesehen habe, daß die tägliche Kost dieser Leute in Kraut und Kriegskaffee bestehe. Auf dem Lande mag es etwas besser sein. Aber in den Städten ist die Ernährung infolge der langen Dauer des Krieges und der gegenwärtig bestehenden Verhältnisse nicht rosig.

Ich möchte dem Herrn Dr. Graßberger auch beipflichten, wenn er sagt, die Aufhebung der Einreisebewilligung könnte auch schlimme Folgen in der Bevölkerung nach sich ziehen, es könnte Ruhe und Ordnung im Lande dadurch gefährdet werden. Was er diesbezüglich von Salzburg gesagt hat, glaube ich, gilt auch für Vorarlberg. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pusch: Und für Tirol!) Ich glaube, es gilt für alle Länder. Ich möchte es nicht wagen, die Bestimmungen über den Einreiseverkehr auch nur abzuschwächen, ich möchte die Verantwortung nie auf mich nehmen.

Ich möchte auf noch etwas hinweisen. Ich weiß nicht, ob die Herren in Wien ein besonderes Interesse daran haben, ob das Land Vorarlberg dem deutschösterreichischen Staate angehört oder nicht. Tatsache ist aber, daß in Vorarlberg die Anschlußbewegung in den weitesten Kreisen der Bevölkerung festen Fuß gefaßt hat, die Anschlußfrage nach der Schweiz, nach Schwaben oder nach Bayern. Wenn wir das Land Vorarlberg zwingen würden, den Einreiseverkehr freizugeben, was ganz bestimmt sehr böses Blut machen würde, so wäre das Wind in die Segel derjenigen, die sich um diese Anschlußbewegung bemühen. Soviel über den Einreiseverkehr.

Was dagegen den Sommerverkehr betrifft, so glaube ich wohl sagen zu können — ich habe zwar kein Mandat seitens der Vorarlberger Landesregierung, diese Erklärung abzugeben —, daß man sich diesem Sommerverkehr gegenüber dann nicht von vornherein ablehnend verhalten würde, wenn man der Landesregierung die Beurteilung der maßgebenden Fragen überließe, wer in das Land einreisen darf, wer als Sommerfrischler kommen darf, wie viele Sommerfrischler in das Land kommen dürfen, und wenn die Landesregierung es auch in der Hand hätte, die näheren Bedingungen der Einreise festzusetzen, die Bedingungen des Aufenthaltes usw., und wenn die Landesregierung endlich auch die Macht hätte, zu bestimmen, daß jemand unter gewissen Voraussetzungen ausgewiesen werden muß, und wenn sie auch die Macht hätte, diese Verfügung in die Tat umzusetzen. Ich glaube die Stimmung in Vorarlberg soweit zu kennen, daß ich sagen kann, die Landesregierung würde, wenn man ihr soweit entgegenkäme, dem Sommerfrischenverkehr nicht von vorneherein einen Widerstand entgegensetzen.

62 Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Ich bin in einer sehr schwierigen Situation. Wir verkennen absolut nicht die schwierigen Verhältnisse, in denen sich die einzelnen Länder hinsichtlich der Ernährung befinden, und ich sage es auch ganz offen, daß uns die Motive, die zur Erlassung dieser Verordnungen geführt haben, begreiflich erscheinen. Nur möchte ich auf eines ganz besonders aufmerksam machen. Die Herren sagen, daß die Aufhebung dieser Verordnung unmöglich ist, weil dadurch Ruhe und Ordnung im Lande gestört würde. Ich lasse es dahingestellt sein, ob die Erlassung dieser Verordnungen nicht besser im Einvernehmen mit uns geschehen wäre, denn dann würde ihre Aufhebung nicht so großen Schwierigkeiten begegnen. Wenn nun die Herren sagen, daß Ruhe und Ordnung gefährdet ist, wenn die Verfügungen über die Einreisebewilligung beschränkt oder abgeschwächt oder aufgehoben werden müssen, so frage ich Sie: Welche Machtmittel und Garantien kann ich geben, um Ruhe und Ordnung in Wien aufrecht zu erhalten? Ich habe Ihnen nie die Absicht suggeriert, daß Sie Wien blockieren wollen, im Effekt aber bedeutet diese Verordnung die Blockade.

Das können Sie nicht aus der Welt schaffen. Ich habe ein gewisses Mißtrauen in der Frage, ob bei der Tendenz der Soldatenräte, die hier, wie wir von Vertretern von Salzburg gehört haben, die eigentlichen Wortführer sind, die Einreisebewilligungen in jenem Umfange gewährt werden, wie es für Wien notwendig wäre. Ganz abgesehen davon, daß die Art der kommissionellen Behandlung einer solchen Bewilligung der beste Beweis ist, daß das ein riesig schleppendes Verfahren sein muß. Wie stellen Sie sich denn vor, wenn da Telegramme kommen — ich spreche nicht vom Sommerverkehr, ich spreche vom geschäftlichen Verkehr —, auf telegraphischem Wege kann man doch nicht alle Dokumente schicken. Es ist ein ganz unmöglichen Vorgang, das im kommissionellen Verfahren zu erledigen. Wenn die Ruhe und Ordnung in den Ländern gefährdet erscheinen soll, soferne die Einreisebewilligungen erteilt werden, so ist doch damit gesagt, daß sie nicht erteilt werden. Man nimmt 2¼ Millionen Menschen das Recht, aus der Stadt herauszukommen. Auf Grund dieses Vorganges wird vielleicht ein paar tausend Leuten, denen der Soldatenrat die Berechtigung zuerkennt, der Landaufenthalt bewilligt werden. Die übrige große Menge in Wien wird im Sommer hier in der Steinwüste festgehalten werden. Ich habe durch Kabinettsbeschluß den Auftrag erhalten, den Fremdenverkehr, beziehungsweise Sommerverkehr zu regeln. Sagen Sie mir, meine Herren, wie ich diesen Auftrag vollziehen kann. Ich erkläre heute schon, daß ich ihn nicht vollziehen kann. Ich muß mir also die Mittel zurechtlegen, durch die ich die Bevölkerung von Wien, die nicht aufs Land gehen darf, in Ruhe halten kann. Ich kann dies nur auf die Weise, daß ich die Ernährung Wiens auf Kosten der Länder verbessern muß. Entweder geben Sie die Möglichkeit, daß die Leute von Wien aufs Land kommen und sich dort nicht nur, wie der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich sagte, Sonne, Luft und Wasser, sondern auch eine etwas bessere Ernährung verschaffen können, oder ich muß die Ernährungsverhältnisse hier dadurch verbessern, daß ich aus den Mitteln, die ich vom Auslande zur Verfügung habe, Wien bevorzuge. Sie bringen mich zu dem, was ich bisher immer vermeiden wollte. Ich kann nicht die Ententehilfe für alle Länder gleichmäßig verteilen, wenn Sie mir nicht die Möglichkeit geben, die Kette, die um Wien gelegt wird, etwas zu lockern oder zu zerreißen. Es ist keine Rede davon, daß die Wiener in den Landeshauptstädten Aufenthalt nehmen. Ich werde die Leute nicht ins Hotel Europe schicken. Die Rekriminationen, die hier erhoben wurden, bewegen sich ja alle in dieser Richtung. Wenn Sie in den Ländern gewisse Maßnahmen dagegen treffen, daß die Wiener oder die Sommerfrischler überhaupt nicht in die Städte gehen, wo die Ernährungsverhältnisse überall schlecht sind, wenn sie auch nicht immer so schlecht sind wie in Wien — dafür könnte ich massenhaft Beweise liefern —, so ist dagegen nichts zu sagen. Es handelt sich darum, daß die Wiener aufs Land gehen können. Da wird es doch niemandem einfallen, sich in eine Stadt zu setzen; dort findet der Wiener nicht das, was er sucht. Wenn Sie die Verordnung dahin ändern, daß sich diese Flucht aus der Stadt Wien nicht auf die Landstädte beziehen soll, dann können wir zu einem Einvernehmen kommen. Das Land Vorarlberg ist selbstverständlich für uns nicht von großem Interesse, wohl aber Oberösterreich, wo von vornherein die Bedingungen für eine bessere Ernährung gegeben sind. Und da muß ich sagen: Wenn das Land Oberösterreich schon am 1. April, also zu einer Zeit, wo die Tagesordnung der heutigen Sitzung bekannt war, eine solche Verordnung erläßt, kann man doch nicht von einer bona fides oder einem guten Willen sprechen. So lange hätte diese Verordnung schon Zeit gehabt, um die heutige Besprechung abzuwarten.

Ich erkläre neuerdings: Wenn die Länder der Meinung sind, daß die Ruhe und Ordnung in ihren Gebieten gestört wird, wenn die Verordnung über die Einreise abgeschwächt wird, so sage ich meinerseits: Ich kann die Ruhe und Ordnung in Wien auch nicht verbürgen, wenn ich heute der Bevölkerung sagen muß: Ihr dürft absolut nicht aufs Land gehen oder Ihr seid angewiesen auf das Entgegenkommen von Soldatenräten, die jeden einzelnen bis — ich weiß nicht wohin — untersuchen, ob er die Berechtigung hat, aufs Land zu gehen. Damit kann ich der Bevölkerung nicht dienen. Abgesehen davon, ist dieses Verfahren ein ganz unmögliches. Es ist meiner Ansicht nach unmöglich, daß man die Verantwortung für die Ernährung des ganzen Staatsgebietes trägt, von den Ländern aber jede Mitwirkung abgelehnt wird. Wenn ich die Sache überhaupt durchführe, kann ich es nur in der Weise, daß ich die Ernährung von Wien auf Kosten der Länder verbessere. Ich muß Ihnen das in dürren Worten sagen. In dem Moment, wo hier gesagt wird, daß 50 Dekagramm pro Woche in einer Stadt an Fleisch ausgegeben werden, wir in Wien aber schon sieben fleischlose Wochen haben, kann man doch nicht von einer Unterstützung der Länder reden. Ich habe an die Länder wiederholt die Aufforderung gerichtet, sie mögen in ihrem Gebiete eine gleichmäßige Fleischquote einführen, die nicht höher ist als, die in Wien; dann werde es möglich sein, in Wien wieder Fleisch auszugeben. Es wird gesagt, die Einreise63bewilligung diene dazu, die Ordnung aufrecht zu erhalten und die Ernährungsverhältnisse des Landes zu verbessern. Was ist aber mit Wien? Ich gebe zu, Sie leben in den Ländern auch nicht in Saus und Braus, aber Sie leben besser, und das verträgt die Bevölkerung nicht. In unseren Zeitungen wird immer betont, daß in den einzelnen Städten der Länder größere Quoten ausgegeben werden als bei uns. Auf der anderen Seite wird aber der Bevölkerung nicht die Möglichkeit gegeben, dorthin zu gehen. Ich habe vor mir eine Speisekarte der Bahnhofrestauration Innsbruck. Wenn die einer Wiener Zeitung in die Hände kommt, bin ich nicht in der Lage, die Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten. Das ist direkt aufreizend, und ich höre von Leuten, die durch Innsbruck durchgereist sind, daß auch die Portionen ganz entsprechend sind. Wenn es in Innsbruck möglich ist, eine solche Quote zuzuweisen, so kann man andrerseits nicht sagen, daß es die Ruhe und Ordnung stört, wenn so und so viele Menschen in einen Ort hinkommen und ein paar Wochen sich dort aufhalten. Wenn der Herr Vertreter von Salzburg erzählt hat, daß bei den Einreisebewilligungen keine Klassenunterschiede gemacht werden, so kann ich zwei Fälle anführen, wo für ein kleines Nest von 300 Einwohnern — keine Stadt und kein Industriegebiet, sondern ein Ort mitten auf dem Lande — die Einreisebewilligung für zwei Personen verweigert wurde, die für 14 Tage hingehen wollten. Ich muß die Herren darauf aufmerksam machen, daß die Verhältnisse in Wien hier zu einer einvernehmlichen Lösung drängen; deshalb sitzen wir ja hier. Wenn es jedem Lande einzeln überlassen wird, diese Frage zu ordnen, kann das zu feiner befriedigenden Lösung führen, denn das würde immer wieder die reine Willkür sein, wobei ich Ihnen gar keinen Vorwurf machen will. Ich kann mir die Schwierigkeit Ihrer Verhältnisse vorstellen, aber die Verhältnisse sind in Wien auch enorm schwierig, und ich gebe die Versicherung: Wenn in Wien die Ruhe und Ordnung gestört wird, wird das auch auf Sie zurückwirken. Ich glaube also, daß ein Entgegenkommen der Länder gegenüber Wien unbedingt notwendig ist.

Ich möchte noch eine Bemerkung machen. Wien ist das ganze Jahr lang von Gästen besucht, die wir schließlich gern sehen, aber auch von sehr unerwünschten Gästen, und wir haben bisher zu solchen Maßregeln nicht gegriffen. Wien ist besetzt, nicht nur während des Krieges, sondern auch heute noch von Flüchtlingen, die nicht ausgewiesen werden. Wien hat in den letzten Tagen seit dem Unschwunge in Ungarn wieder einen sehr starken Zufluß von dort herbekommen, wir haben hier auch fremde Missionen zu ernähren, die sich nur zum Teile selbst verpflegen, und wir haben diplomatische Vertretungen hier. Bis zu einem gewissen Grade profitieren auch die Länder davon, was in Wien an Nahrungsmitteln für Fremde aufgewendet wird. Wenn wir zu solchen Maßregeln greifen wollten, wie Sie es machen, so würden Zustände entstehen, die schließlich auch Ihnen nicht angenehm wären.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pusch:

Mir macht die ganze Debatte den Eindruck, als wären wir nicht frei von starken Übertreibungen. In Tirol wurde diese Verordnung am 25. Februar 1919 erlassen. Ich bitte, aktenmäßig zur Kenntnis zu nehmen, daß wir seit dieser Zeit von 2400 Personen, die um die Einreisebewilligung eingekommen sind, 418 abgewiesen haben. Wenn Sie die Namen dieser Liste durchsehen, so werden Sie begreifen, daß wir vielfach mit solchen Abweisungen deshalb vorgehen konnten, weil wir aus den Namen schließen mußten, daß es sich um einen notorischen Hamster handelt, um einen Reisenden aus Galizien oder aus einer solchen Gegend. Daß wir da eine gewisse Kontrolle brauchen, die wir im Lande ausüben können, und zwar besser als dies hier in Wien geschehen kann, weil wir uns auf einem viel engeren Kreise zusammenfinden können, erscheint mir ziemlich klar. Daher hätte ich eine große Debatte hierüber eigentlich gar nicht gewünscht. Ich bin der Meinung, daß das, was Tirol bisher getan hat, sich nur darauf beschränkt, die Hamsterei, die bei uns geradezu entsetzliche Formen angenommen hat, soviel als möglich hintanzuhalten. Wir können ja ohnedies die Hamsterei von gewissen Artikeln nicht verhindern, da überall der italienische Carabiniere dahintersteht, der uns gewisse Sachen nicht untersuchen läßt. Ich bitte also, diese Ausnahmszustände, unter denen die anderen Länder nicht leben, zu berücksichtigen. Wir müssen trotz aller Vorsichtsmaßregeln, die wir getroffen haben, noch immer Lebensmittel waggonweise ausführen, da uns der Italiener gewisse Waggons nicht untersuchen läßt. Das ist eine Schwierigkeit, über die wir nicht hinwegkommen können, solange Innsbruck und Nordtirol noch von italienischen und Ententetruppen besetzt ist. Daher kommt es auch, daß Südfrüchte, Chianti und andere Weine in solchen Massen nach Wien kommen. Wir haben weder die Mittel noch die Macht, das zu verhindern. Ich glaube, wenn man, wie wir es in Tirol bisher in ganz bescheidenem Maße getan haben, uns weiter die Möglichkeit beließe, gegen den Schleichhandel etwas energischer aufzutreten, so würde das die Staatsregierung in keiner Weise behelligen oder in ihrer Tätigkeit behindern.

Was die Frage des Sommerfrischenverkehres betrifft, können wir nach meiner Meinung ganz gut einen Mittelweg finden. Tirol will ebensowenig wie irgendein anderes Land den Fremdenverkehr unterbinden oder die Freizügigkeit verhindern, es will auch nicht die Touristen und Schüler vom Lande abspenstig machen, es will auch nicht notleidende Menschen und die Arbeiter verhindern, dorthin zu gehen, wo sie Arbeit und Verdienst finden können. Wenn wir in Bezug auf den Sommerfrischenverkehr etwas verhindern wollen, so ist es nur das eine, daß wir hintanhalten wollen, daß die reichen Leute, die sich ja auch anderswo verköstigen können, als auf Kosten einer Stadt oder eines Ortes, der ohnedies nicht glänzend bestellt ist, nach Igls oder Lans oder in die nächste Umgebung von Innsbruck gehen, daß wir uns dort nicht Butter und Milch wegnehmen lassen wollen, da sonst unsere eigenen Kinder in Innsbruck keinen Tropfen Milch mehr bekommen können, weil die anderen, die Fremden, bei denen das Geld keine Rolle spielt, uns die Butter um 100 K pro Kilo und die Milch um 2 bis 3 K pro Liter wegkaufen. Das wollen wir verhindern und darin sollte man uns in Wien eigentlich unterstützen 64und nicht solche Reisende noch mit allen möglichen Mitteln und, wie es leider schon geschehen ist, durch Beglaubigungen von Staatsämtern in Wien noch nach Innsbruck befördern. Wenn es sich um Kinder oder Kranke handelt, dann können Sie versichert sein, daß wir in Tirol und ich glaube auch in Vorarlberg keine Hindernisse bereiten, ebenso wenig wie dies in der Schweiz geschieht, daß wir sie einreisen lassen werden. Wenn es sich aber um reiche Leute handelt, die nur auf das Land kommen, um ihre Lebenshaltung zu verbessern und uns alles wegzunehmen, was wir für unsere Familien und Kinder notwendig brauchen, dann wollen wir uns wehren. Ich glaube, in dieser Beziehung wird uns das Staatsamt für Volksernährung keine Schwierigkeiten machen.

Ich möchte dann noch auf den Postverkehr hinweisen. Gerade das Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten, hat uns verhindert, Untersuchungen jener Postkisten vorzunehmen, in denen uns am meisten Butter und Fettwaren aus dem Lande geschleppt wurden. Ein volles Jahr hindurch durften wir diese Kisten nicht untersuchen; erst jetzt ist es zugelassen worden. Warum hat man das getan? Das ist auch von Wien aus geschehen. Wir wußten, daß solche Kisten an gewissen Einbruchstationen, zum Beispiel in Ötz und in Jenbach, in Massen abgegangen sind; wir durften sie nicht untersuchen. Ich mache aufmerksam, was vom Herrn Vertreter von Vorarlberg gesagt wurde, daß wirklich von seiten der Eisenbahner, von seiten dieser Soldatenräte, von seiten unserer Volkswehr Zwangsmaßregeln ergriffen werden könnten, wenn sie sehen, daß solche Lebensmittel in Mengen aus dem Lande befördert werden, während wir selbst im Lande Not leiden.

Zusammenfassend meine ich sagen zu können: Die Regierung möge in Bezug auf den Sommerfrischenverkehr mit den Ländern in Verkehr treten und mit den Landesregierungen ein Abkommen treffen, wie das zu machen wäre; denn wir wissen wirklich besser zu beurteilen, wie der ganze Sommerfrischen- und Einreiseverkehr vor sich geht, als man dies von hier aus vermag. Dann wird sich auch ein gangbarer Weg finden lassen. In bezug auf die Beschränkung des Schleichhandels aber soll man unseren Maßnahmen nicht in die Arme fallen, sondern es so gehen lassen wie bisher.

(Die Verhandlung wird um 1 Uhr nachmittags unterbrochen. — Wiederaufnahme der Verhandlung um 3 Uhr nachmittags.)

65(Beginn der Sitzung um 3 Uhr nachmittags.)

Statthaltereirat Rainer:

Steiermark hat bisher in Bezug auf den Einreise- und Sommerfrischenverkehr eine andere Haltung eingenommen als die übrigen Länder; ich möchte sie als eine duldende oder zuwartende Haltung bezeichnen. Ich war nicht in der Lage, vor dieser Konferenz die Meinung des Landesrates über die heurige Regelung dieser Frage einzuholen, ich kann daher das, was ich sagen werde, nur vorbehaltlich der Zustimmung des Landesrates vorbringen. Ich glaube aber annehmen zu können, daß der Landesrat dieselbe Haltung einnehmen wird wie bisher, das heißt, er wird von einer Beschränkung des Einreiseverkehrs absehen und den Sommerfrischenverkehr zulassen, beziehungsweise so weit als möglich fördern, und zwar aus zwei Erwägungen. Erstens weil wir ja doch davon ausgehen müssen, daß wir zahllosen erschöpften und unterernährten Familien und Kindern der Stadt die Möglichkeit einer Erholung auf dem Lande geben müssen, und zweitens auch deshalb, weil eine große Anzahl von Orten in Steiermark nahezu ausschließlich vom Fremdenverkehr lebt. Es gibt viele Orte in Steiermark, deren einzige Einnahme des Jahres darin besteht, daß die Fremden in das Land kommen. Es ist auch eine Frage der Zukunft des Fremdenverkehrs. Steiermark wird gewiß in Zukunft eine Hauptquelle seiner wirtschaftlichen Erholung und Hebung im Fremdenverkehr finden müssen. Es wäre also gar nicht klug, wenn wir den Fremdenverkehr oder den Sommerfrischenverkehr plötzlich durch einen Federstrich vollkommen unterbinden wollten, da er sich dann natürlich in der Zukunft nicht wieder so schnell einleben könnte.

Was nun den Einreiseverkehr betrifft, so mag das in Steiermark weniger akut sein, weil wir ja doch diese Luxushotels, wie sie in anderen Ländern, zum Beispiel in Tirol, in Salzburg usw. sind, dort überhaupt nicht haben und daher dieser krasse Gegensatz der Schwelgerei in einem Hotel und daneben der darbenden übrigen Bevölkerung in Steiermark nicht auftritt. Ich möchte da höchstens einige Orte des Salzkammergutes ausnehmen, wo das allerdings vorkommt und im vorigen Jahre bereits zu gewissen Mißstimmungen geführt hat. Da müßte wohl eine kleine Remedur eintreten, aber in Graz zum Beispiel gibt es doch Hotels ganz bürgerlichen Zuschnittes, die absolut nicht aufreizend auf die Bevölkerung wirken können. Allerdings wenn die übrigen Länder auf ihren Einreiseverordnungen bestehen, so ist es vielleicht nicht zu vermeiden, daß auch wir schließlich gezwungen werden, solche zu erlassen. Auch die sogenannten Arbeiter- und Soldatenräte werden uns schließlich dazu zwingen, denn wenn wir auch bis jetzt so ziemlich Hand in Hand gearbeitet haben, so wird das doch einmal eine andere Wendung nehmen. Es ist aber noch ein anderer Grund: Wir können unser Land nicht zur Überflutung für alle jene offen halten, die durch die Einreisebeschränkung in die anderen Länder nicht hineinkommen.

Was den Sommerverkehr betrifft, so läßt er sich nach unserer Ansicht unter bestimmten Beschränkungen gewiß durchführen. Diese Beschränkungen müßten sich erstrecken auf die Qualität der Sommergäste, auf die Zahl und die Dauer des Aufenthaltes. Von der Qualität der Sommergäste ist heute schon gesprochen worden; man will durch eine Art Anmeldepflicht seitens der Sommergäste die Einreise in die Wege leiten. Jeder, der eine Sommerfrische besuchen will, muß sich bei einer zu wählenden Stelle melden — ich denke da an eine Zusammensetzung zwischen den Fremdenverkehrsvereinen, den Behörden, den Arbeitern und den Vertretern der Bevölkerung, die jetzt an der Regierung mitwirken —, die zu bestimmen hat, ob dieser oder jener in die Sommerfrische gehen kann. Die Möglichkeit, das zu beurteilen, müßte vor allem bei den Ländern liegen. Diese müssen wissen, ob sie die Personen, die sich melden, aufnehmen können und wollen. Auch die Orte, die in Betracht kommen, müssen in die Lage versetzt werden, mitzureden. Wir müssen bei den Sommerfrischen überhaupt unterscheiden zwischen sogenannten eigentlichen und zufälligen Sommerfrischen. Die eigentlichen sind die bekannten Sommerfrischorte des Salzkammergutortes Bad Aussee, Grundlsee, Schladming usw., und die sogenannten zufälligen sind die, die sich hauptsächlich während des Krieges entwickelt haben. In der Oststeiermark war bis jetzt ein eigentlicher Sommerfrischenverkehr wohl nicht zu sehen. Nun gibt es verschiedene Orte, wo sich Sommerfrischler niederlassen; diese können aber natürlich als eigentliche Sommerfrischen nicht in Betracht kommen.

Die Dauer des Aufenthaltes muß natürlich auch auf ein gewisses Maß beschränkt werden; ich denke mir da zum Beispiel vier bis fünf Wochen, doch ist das Sache der Regelung.

In Bezug auf die Zahl läßt sich das mit dem Fremdenverkehrsverein gewiß auch regeln. Wir haben schon im vorigen Jahre in Gemeinschaft mit dem Fremdenverkehrsverein, der in Steiermark speziell die heutigen Verhältnisse voll berücksichtigt und durchaus keine übermäßigen Anforderungen stellt, die Orte bestimmt gehabt, die als Sommerfrischen zu bezeichnen sind, und haben auch für jeden Ort die Durchschnittsfrequenz festgesetzt. Mit Ausnahme von Mariazell das von uns aus nicht in Betracht kommt, waren es für das ganze Land zirka 15.000 Sommerfrischpersonen. Wenn wir diese mit einem vierwöchigen Aufenthalt berechnen, so kommen 66da 60.000 Wochenportionen in Betracht; das ist doch keine so hohe Zahl. Ich glaube, daß eine Belieferung dieser Sommerorte mit den notwendigen Lebensmitteln möglich sein muß. Allerdings, wenn das Staatsamt für Volksernährung den Sommerverkehr in der von ihm gewollten Form aufrecht erhält, müssen wir bitten, daß es auch die gewissen Lebensmittel dazu zur Verfügung stellt, denn aus dem Lande können wir dieses Mehr nicht ziehen, besonders in Steiermark nicht, da wir selbst Zuschußland sind. Wenn man das oberflächlich berechnet, so kommen für uns in Betracht zum Beispiel sieben Waggon Mehl. Diese können wir von der übrigen Versorgung nicht abknöpfen, sie müßten uns zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, wenn das Staatsamt für Volksernährung uns eine gewisse Hilfe zuteil werden läßt, dann könnten wir den Sommerfrischenverkehr entschieden durchführen.

Für die zufälligen Sommerfrischen und für den sogenannten Touristenverkehr müßte ein eigenes Zuschußkontingent an Lebensmitteln an die einzelnen Bezirke gegeben werden. Wir haben das im vorigen Jahre auch so gemacht und, was den Touristenverkehr betrifft, haben wir ihn dadurch möglich gemacht, daß wir die Hütten und Touristenhäuser hauptsächlich mit Konserven versorgt haben, die durch die steirische Landes-Einkaufsstelle beschafft und verteilt wurden.

Eine weitere Sicherheit muß dadurch gewährt werden, daß der Sommerfrischenverkehr nicht dem Schleichhandel dient und von ihm benutzt wird. Darüber ist heute schon so viel gesprochen worden, daß es wohl nicht notwendig ist, diese Frage näher zu erörtern. Im vorigen Jahre ist das so gehandhabt worden, daß bei jedem, der die Sommerfrische verließ, das Gepäck untersucht wurde, so daß es nicht möglich war, aus der Sommerfrische Lebensmittel wegzutragen. Ob es nicht inzwischen auf anderem Wege geschehen ist, weiß man freilich nicht. Es wird kaum möglich sein, den Schleichhandel total zu unterbinden.

Eine Notwendigkeit ist es auch, in den Sommerfrischen eine Rayonierung der Lebensmittel durchzuführen, und ich stelle mir das gar nicht so schwer vor, wenn man eine Lebensmittelkarte für die Sommerfrischler einführt. Sie sollen nicht mit den normalen Lebensmittelkarten wie die übrige Bevölkerung beteilt werden, sondern eine Sommerfrischlerkarte bekommen, welche alle Abschnitte enthält, die für den Einkauf von Lebensmitteln oder für den Gasthausbesuch notwendig sind; entweder Lebensmittel, wenn eigene Wirtschaft geführt wird, oder Anweisungen auf Frühstück, Mittag- und Abendessen bei Gasthausbesuchern. Hand in Hand damit müßte die Zuweisung zu bestimmten Gasthäusern erfolgen, wie dies zum Beispiel in Bad Gastein vor zwei Jahren einwandfrei durchgeführt wurde.

Die Hauptvoraussetzung für den Sommerfrischenverkehr aber ist, daß er in allen Ländern gleich geregelt wird. Wenn er in den anderen Ländern unterbunden wird, so kann er in Steiermark zum Beispiel unmöglich zugelassen werden, weil dann Steiermark einfach überflutet würde. Wenn sich die anderen Länder absperren, so wird Steiermark unbedingt auch gezwungen sein, sich an den Abschließungsmaßregeln zu beteiligen. Ich habe übrigens aus den Ausführungen der Vertreter derjenigen Länder, die Einreiseberordnungen erlassen haben, entnommen, daß sie sich eigentlich nicht gegen den Sommerfrischenverkehr wehren. Allerdings müßten ihre Einreiseverordnungen in einer Weise abgeändert werden, die den Sommerfrischenverkehr zuläßt. So wie die Verordnungen jetzt sind, ist ein Sommerfrischenverkehr gar nicht möglich. Ich würde aber auch die Aufhebung dieser Verordnungen trotz der vorgebrachten Bedenken nicht für ganz unmöglich erachten. Die Begründung der Verordnungen ist, daß der Schleichhandel verhindert werden soll. Das hat eine Berechtigung gehabt, solange es keinen Fremdenverkehr gegeben hat. Da hat es wirklich nur diejenigen getroffen oder hätte nur diejenigen treffen können, welche um des Schleichhandels willen in die Länder reisen. Während des Sommers ist aber die Frage eine ganz andere. Da reist der Großteil der Leute um der Erholung willen, während der geringere Teil des Schleichhandels wegen reist. Da kann ich doch nicht den Großteil strafen, weil ich den kleineren Teil treffen will. Ich glaube, wenn man das den verschiedenen Räten, welche diese Verordnungen veranlaßt haben, entsprechend klarlegt, so werden sie sich damit vielleicht abfinden, daß der Einreiseverkehr wieder freigegeben werden muß.

Das ist dasjenige, was ich vom Standpunkte des Landes Steiermark zu sagen hätte. Wie gesagt, ist das alles vorbehaltlich der Genehmigung des Landesrates. Ich habe aber keinen Zweifel, daß der Landesrat denselben Standpunkt einnehmen wird, den ich jetzt eingegenommen habe.

Statthaltereivizepräsident Thun:

Die Stimmung im Lande Oberösterreich ist auf Grund der gemachten Erfahrungen gewiß gegen die Zulassung oder wenigstens für eine tunlichste Einschränkung des Sommerfrischenverkehrs, denn wir glauben, daß nur ein ganz geringer Prozentsatz der Sommerfrischler insbesondere des Salzkammergutes wirklich erholungsbedürftig ist, so daß wir die Begünstigung solchen Leuten einräumen würden, die es eigentlich nicht brauchen. Wir haben hauptsächlich drei Momente zu berücksichtigen. Das erste ist, daß das Salzkammergut ein Notstandsbezirk ist, wo die Villenbesitzer und die reichen Sommergäste hart sich drängen mit der notleidenden Arbeiterschaft. Die Sommergäste haben durch ihr Benehmen und durch ihr Hamstern aufreizend gewirkt. Wir haben schon im vorigen Jahre Unruhen befürchtet und wir befürchten sie heuer um so mehr. Wenn die vorjährigen Sommergäste vernünftig gewesen wären, so wären diese Mißstände nicht so sehr zutage getreten und es wären Weiterungen nicht zu befürchten. Aber die Qualität der Sommergäste war eine derartige, daß sie durch ihr protzenhaftes Benehmen die Arbeiterschaft herausgefordert haben. Die dortige Arbeiterschaft lebt unter den schwersten Verhältnissen, weil sie keine Umgebung hat, wo sie sich versorgen kann. Der Zuschub von Mehl und Fleisch genügt nicht. Es handelt sich hauptsächlich um Milch und 67Butter, und diese Produkte werden von den Fremden in der Umgebung in einer Weise geplündert, die nicht seinesgleichen hat.

Die zweite Gruppe sind die Städte. In Linz herrscht eine ungeheure Wohnungsnot. 800 Parteien stehen ohne Wohnung da, das heißt, daß auf 100 wohnungbesitzende Parteien vier Parteien kommen, die Wohnung suchen.

Der dritte Faktor, der sich gegen den Fremdenverkehr aussprechen muß, ist das Landeswirtschaftsamt, und zwar in der Erkenntnis, daß die Sommerfrischler, die sich ja nicht nur aus das Salzkammergut beschränken — auch in den übrigen günstiger situierten Teilen des Landes hat das Sommerfrischenwesen an Umfang sehr zugenommen —, nicht allein für sich sorgen, sondern daß sie, begünstigt durch die Post, einen lebhaften Schleichhandel treiben. Das Hamstern wird aber nicht nur während der Zeit betrieben, wo der Sommerfrischler dort ist, sondern es wird auch späterhin fortgesetzt. Wenn nicht der Umschwung gekommen wäre, der die Aufbringung noch mehr verschlechtert hat, so wäre der Sommerfrischlerverkehr die alleinige Ursache gewesen, warum wir in unserem Aufbringungsdienste so stark nachgelassen haben. Wenn die Sommerfrischler nicht von der Post unterstützt würden, so wäre es bedeutend besser. Die Statthalterei in Oberösterreich hat sich schon im Herbste 1916 an die Postverwaltung gewendet, aber immer ohne Erfolg. Es war nicht durchzusetzen, obwohl bereits in unseren ersten Sitzungen im Landeswirtschaftsamt im Oktober 1916 betont worden ist, daß der Aufbringungsdienst nur möglich ist wenn man ihn bei der Behörde konzentriert. Jede Halbheit führt eben zu üblen Erfolgen. Es war das nicht zu erreichen. Die Sommerfrischler haben persönliche Handelsbeziehungen angeknüpft, die dann im Winter fortgesetzt wurden. Dadurch leidet der Aufbringungsdienst und die Preise steigen immer mehr. Der Bauer wird dadurch verführt, nicht der Behörde zu liefern, sondern dem Schleichhandel, und deshalb ist der Rückgang ein so bedeutender. Der Zuzug von Fremden nach Linz ist ein derartiger, daß eine große Wohnungsnot herrscht und daß zu den allerschärfsten — auch nicht ganz gesetzlichen — Maßregeln geschritten werden mußte.

Das sind also drei Momente, die in der Landwirtschaftskommission eine vollständige Einigkeit darin haben erkennen lassen, daß man gegen den Fremdenverkehr sein muß. Wir müssen jetzt für heute und für morgen sorgen und können nicht an das nächste Jahr denken, wir können nicht Pläne machen, wie wir den Fremdenverkehr heben, sondern wir müssen trachten, den geordneten Aufbringungsdienst zu erhalten und alles zu vermeiden, was ihn noch weiter schädigen kann.

Es ist gewiß richtig, daß die Forderung der Einreisebewilligung eine sehr schwerwiegende Maßnahme ist. Wir haben in Oberösterreich auch zunächst nicht daran gedacht, sie einzuführen, sondern wir wollten vor allem den Sommerfrischenverkehr behindern. Als aber die anderen Länder vorangegangen sind, blieb uns ebenfalls nichts anderes übrig, als auch den Einreiseverkehr zu erschweren, besonders mit Rücksicht auf die Zuwanderung in die Städte, die das nicht mehr vertragen. Dieser Einreiseverkehr hat immer mehr zugenommen und wir mußten daher etwas dagegen tun. Wir haben den Einreiseverkehr von dem Sommerfrischenverkehr geschieden, es besteht aber da jedenfalls ein Zusammenhang. Wenn die Durchführung wohlwollend ist, wird sie diejenigen Kreise, die wirklich Erholung suchen, nicht gar zu arg schädigen. Es kommt eben alles auf die Durchführung an, und ich verkenne nicht, daß dies eine schwere Sache ist. Überträgt man sie einem Einzelnen, was ich eigentlich für richtiger halten würde, so hätte dieser eine ungeheuer große Verantwortung zu tragen, und ich weiß auch nicht, ob er es den maßgebenden Faktoren des Landes würde recht machen können. Überträgt man sie einer Kommission, so besteht die Schwierigkeit, daß diese nicht permanent tagen kann, während doch rasch gearbeitet werden muß, weil wir sonst Handel, Industrie und auch die privaten Interessen ungeheuer schädigen würden. Wie alle diese angeführten Dinge in Einklang zu bringen sind, ist mir persönlich noch nicht ganz klar. Das eine kann ich schon sagen: Wir haben in Oberösterreich mit den Kommissionen, was das rasche Arbeiten betrifft, noch keine sehr guten Erfahrungen gemacht. Die Kommissionen sind auch nur zu sehr geneigt, unter allen Umständen strenge an einem Beschlüsse oder an einer gegebenen Richtschnur festzuhalten, und die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, wenn eine Menge von Gesuchen vorliegt, daß alle abgewiesen werden, weil man ja ängstlich ist. Die Kommission kennt auch die Tendenzen der anderen maßgebenden Faktoren und wird sich im Zweifel viel eher auf den schärferen Standpunkt stellen als auf den entgegenkommenderen. Doch über die Ausführung wird sich ja reden lassen.

Wenn gesagt wurde, wir hätten diese Verordnungen, deren Legalität ich nicht verteidigen will, jetzt unterlassen sollen, so möchte ich dem entgegenhalten, daß wir unter einem gewissen Zwange gestanden sind. Es wird der Landesregierung sehr häufig vorgeworfen, sie arbeite zu langsam oder sie wolle nicht durchführen, was das Volk fordert und für richtig findet. Das Volk ist ja heute manchmal nur eine kleine Gruppe, jetzt zum Beispiel die Arbeiter- und Soldatenräte. In den letzten Tagen haben täglich drei bis vier Versammlungen stattgefunden und in gewissem Sinne auch unter dem Drucke dieser Versammlungen hat die Landesregierung es für zweckmäßig erachtet, wenigstens diesen Erlaß hinauszugeben, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, daß sie nicht wolle. Aus diesem Gesichtspunkte heraus ist diese Verordnung jetzt einige Tage vor dem Zusammentritt dieser Konferenz erlassen worden. Aber, wie gesagt, sie leidet gewiß an dem Mangel, daß für die Kommission, die übrigens bei uns noch nicht vorgesehen ist, keine weitere Richtschnur gegeben ist. Es läßt sich auch eine allgemeine Richtschnur sehr schwer geben; wenn man aber keine Richtschnur hat, ist die Gefahr der Willkür auch vorhanden, das verkennen wir, die wir es durchführen sollen, durchaus nicht. Ich glaube aber, daß die Landesregierung als solche sich unmöglich herbeilassen kann, die Verordnung jetzt aufzuheben. Wenn sie von anderer Seite aufgehoben wird, ist das etwas anderes, aber ich möchte sehr bitten, doch einen anderen Ausweg zu finden, damit die Interessen des Landes, die gewiß nicht gegen Wien 68gerichtet sind, gewahrt bleiben können. Wenn wir die Absperrung der Grenze gegen Niederösterreich vorgenommen haben, so geschah es nur deswegen, um die Interessen Niederösterreichs zu fördern, denn gerade durch den ungeheuren Schmuggel von Vieh, Fett und Butter ist es uns unmöglich geworden, in erster Linie unseren Verpflichtungen, Fett zu liefern, die wir bis zum Herbste des Vorjahres gut erfüllt haben, nachzukommen. Nur aus dem Bestreben, den Aufbringungsdienst zu fördern, sind diese Absperrmaßnahmen getroffen worden, und insbesondere hat sich der Soldatenrat von der Bekämpfung des Schmuggels erwartet, daß die Aufbringung gehoben werde, wenn der Bauer nicht dazu verführt werden kann, seine Produkte auf leichte Weise abzusetzen.

Landesrat Dr. Schlegel:

Da der Herr Vizepräsident ohnedies die Genesis der Verordnung hier erläutert hat, kann ich mich auf wenige Bemerkungen beschränken. Ich möchte vor allem als gewählter Vertreter des Landes Oberösterreich dagegen Stellung nehmen, daß uns Oberösterreichern eine Feindseligkeit gegen die Bevölkerung von Wien imputiert wird. Wir sind ja vielleicht damit nicht gemeint, aber ich möchte namens des Landes Oberösterreich ausdrücklich dagegen Verwahrung einlegen, daß bei uns, wie der Herr Staatssekretär für Volksernährung gesagt hat, absichtlich Stimmung gegen Wien gemacht wird. (Staatssekretär Nr. Loewenfeld-Ruß: In der Presse, habe ich gesagt!) Auch in der Presse nicht. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Ich werde Ihnen die betreffenden Artikel der Presse schicken!) Gilt das auch für Oberösterreich? (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Ja!) Vielleicht habe ich Gelegenheit, an einer anderen Stelle darzutun, daß von einer feindseligen Stimmung gegen die Bevölkerung von Wien bei uns im Lande gar nicht die Rede sein kann. Wir sind mit allen Maßnahmen, die von den Zentralstellen in Wien erfolgen, und überhaupt mit der ganzen zentralen Bewirtschaftung und Verwaltung nicht einverstanden; das war auch Gegenstand vieler Rekriminationen. Es liegt uns aber gewiß vollkommen ferne, irgendeine Feindseligkeit gegenüber der Bevölkerung von Wien an den Tag zu legen.

Der verehrte Herr Vertreter aus Steiermark hat über die Sommerfrischenverhältnisse in Steiermark gesprochen und die Zahl der Sommerfrischler dort mit 15.000 beziffert, für die er — wie ich glaube, hat der Herr Staatssekretär für Volkzernährung das zwar in Form eines Zwischenrufes abgelehnt — Zuschübe vom Ernährungsamte beansprucht. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Ich habe schon einleitend gesagt: Das ist nicht möglich, die Leute müssen dort rayoniert bleiben, wo sie es sind, und die nichtrayonierten Artikel müssen sie sich vom Lande verschaffen!) In Oberösterreich waren über 5000 Kinder aus Deutschböhmen in volle Verpflegung genommen und ich habe bei diesem Anlasse wiederholt Gelegenheit gehabt, zu sehen, wie die ausgehungerten Anverwandten aus den Hungergebieten in Deutschböhmen durch Tage und Wochen gratis, ohne Karten, ohne Zuweisung, verpflegt wurden.

Ich bitte also auch darauf nicht zu vergessen. Ich habe schon in Form eines Zwischenrufes aufmerksam gemacht, daß nicht bloß ein paar hundert Kinder durch eine Organisation zu uns gebracht worden sind; das waren Tausende von Kindern. Man hat in Oberösterreich gar nichts dagegen einzuwenden, wenn die Wiener Bevölkerung, über die man geradezu staunen muß, daß sie mit solchem Heroismus die Entbehrungen trägt, nach Oberösterreich kommt und dort für sich und ihre Familienmitglieder mit harter Mühe und mit großen Kosten sich etwas verschafft und nach Wien bringt. Wir wollen nur den berufsmäßigen Schleichhandel treffen, der für den großen Geldsack die Sachen in Massen wegschleppt.

Wir dürfen auch nicht vergessen, daß jetzt, nachdem der Krieg zu Ende ist und die Heimkehrer im Lande sind, manche Unmutsgefühle erst zum Durchbruch gekommen sind, die aufgespeichert schon früher da waren. Der Herr Statthaltereivizepräsident hat auf das provokante und protzenhafte Benehmen zahlreicher Sommerfrischler — es handelt sich nicht um einzelne, sondern das ist die Regel — in Oberösterreich und insbesondere im Salzkammergut hingewiesen. Ich erlaube mir auf die Erfahrungen zu verweisen, die der Ernährungsminister Höfer seinerzeit in Ischl gemacht hat. Da haben sich einige sehr kräftige junge Herren, zu deren einem er gesagt hat, ich begreife nicht, warum Sie jetzt nicht beim Militär sind, und Herrschaften, die mit Boutons behängt waren, über die Verpflegung in Ebensee und Ischl beschwert, während die arme Bevölkerung gehungert hat. Minister Höfer war auf das höchste empört. Wenn wir das damals in der Presse breitgetreten hätten, wäre vielleicht ein anderes Benehmen der Bevölkerung gegenüber den Sommerfrischlern in Ischl zutage getreten.

Wenn nicht von seiten der Landesregierung etwas geschieht, so riskieren wir wirklich, daß es in Oberösterreich zu irgendwelchen Ausbrüchen kommt und daß dann nicht allein diejenigen darunter leiden, denen es vielleicht zu vergönnen wäre, sondern auch diejenigen, denen wir einen ruhigen Aufenthalt in bescheidenen Grenzen und mit bescheidener Verpflegung gerne vergönnen würden. Daß jetzt zu solchen Maßregeln gegriffen wird, ist nichts anderes als der letzte Versuch, die ordnungsmäßige Aufbringung von Lebensmitteln noch einmal in die Wege zu leiten. Ob dieser Versuch gelingen wird, weiß ich nicht. Ich gebe denen vollständig recht, die behaupten, es gebe kein Mittel, den Schleichhandel ganz zu unterbinden. Aber es gibt immer wieder neue Wege, auf denen man den einen oder anderen. Schleichhändler zu fassen vermag. Wie sollen wir es für möglich halten, daß der Bauer für die ordnungsmäßige Aufbringung von Fett für das eigene Land und für die Ablieferung des Überschusses nach Wien und in die anderen notleidenden Länder Deutschösterreichs sorgt, wenn er die Butter um 6 K hergeben soll, während ihm von zahllosen Händlern und Sommerfrischlern 50 bis 100 K dafür geboten werden? Es gibt heute noch Bauern in Oberösterreich, welche die Butter nicht um den Schleichhandelspreis hergeben, aber ihr Lohn ist, daß sie höchstens ausgelacht werden. Ihre Zahl wird daher von Tag zu Tag geringer.

69Es werden bei uns die schärfsten Mittel angewendet, um den Aufbringungsdienst in bessere Bahnen zu leiten. Ein Herr aus Tirol hat darauf verwiesen, daß man dort mit Dragonaden gedroht hat. Bei uns wurde das bereits durchgeführt und es wurde Volkswehr in Ortschaften einquartiert, die sich mit der Begründung, wir haben jetzt eine Republik, in der Republik sind wir frei und wollen nichts mehr liefern, geweigert haben, irgend etwas zu liefern. Man hat solche Ortschaften mit militärischer Einquartierung belegt und erklärt: Ihr werdet die Einquartierung nicht früher los, bis ihr Euren Teil geliefert habt. Es hat bisher geholfen. Aber das ist ein Mittel, welches nicht zu den täglich anzuwendenden gehört und auch zu bösen Affären führen kann. So ist es zum Beispiel in einem Orte des Innviertels zu einer Entwaffnung der Volkswehr durch Heimkehrer gekommen.

Auf die Wohnungsnot in Linz hat bereits Statthaltereivizepräsident Thun hingewiesen. Die Verordnung, die jetzt mit Nachsicht verschiedener gesetzlicher Grundlagen von der Landesregierung unter dem Drucke der Arbeiter- und Soldatenräte erlassen worden ist, ist so drakonisch, daß wir Linzer, ob wir jetzt Familie haben oder nicht, es uns ruhig gefallen lassen müssen, wenn wir eines schönen Tages auf eine Wohnung mit zwei Zimmern gesetzt werden — ich vielleicht mit meinen fünf Kindern auch. Wie die Kommission, die aus vier Mitgliedern der Gemeinde, aus zwei Mitgliedern des Soldatenrates und aus zwei Mitgliedern des Arbeiterrates besteht, entscheiden wird, kann man sich an den Fingern abzählen. Dabei weiß man aber in Linz, daß nicht einzelne, sondern zahllose Wohnungen von solchen Wohnungsinhabern gehalten werden, die in anderen Orten ihren ordentlichen Wohnsitz haben. In Linz wird das Quartier nur gehalten, um von dort aus Raubzüge zu unternehmen. Das ist auf die Dauer nicht zu halten. Was soll die einheimische Bevölkerung dazu sagen, wenn dieser Zuzug nicht eingedämmt wird und wenn wir uns selber die größte Beschränkung auferlegen müssen?

Ob sich für die Ermöglichung eines mäßigen Sommerfrischenverkehres ein Weg finden lassen wird, weiß ich nicht. Vielleicht wäre am ehesten jener Weg gangbar, den der Vertreter von Steiermark angedeutet hat. Er ist aber auch nicht gangbar, nachdem der Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß erklärt hat, auf Zuschübe für diese Leute sei nicht zu rechnen. Wenn wir sie aus unseren eigenen Produkten ernähren sollen, so wird sich die Sache schwer machen lassen. Es wäre daran zu denken, daß die Sommerfrischler aus anderen Ländern keine Lebensmittelkarten bekommen, sondern sich die Lebensmittel auf eigene Kosten und auf eigene Gefahraus der Heimat nachsenden lassen. (Staatssekretär für Volksernährung Dr. Löwenfeld-Ruß: Das gilt nicht für Milch, kaum für Eier, für Fleisch bestimmt nicht!) Eier bekommen wir in Oberösterreich auch nicht. (Staatssekretär Dr. Löwenfeld-Ruß: Da werden die Sommerfrischler auch keine bekommen!) Die bekommen sie, weil sie draußen sind. Uns nimmt sie die Volkswehr weg, wenn wir nach Linz hineinkommen.

Wir wollen die freundnachbarlichen Beziehungen aufrecht erhalten; wir rechnen doch auch auf später. Wir wollen uns nicht mit einer chinesischen Mauer umgeben. Wenn aber diese Anarchie im Ernährungswesen fortdauert, wie es in Oberösterreich der Fall ist, so gibt es eine amtliche Aufbringung überhaupt nicht mehr.

Und nun möchte ich mir noch eine Anregung gestatten. Es sind jedenfalls mit Rücksicht auf die Gestaltung der Verhältnisse im benachbarten Ungarn starke Zuzüge aus Ungarn zu gewärtigen. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Sie finden bereits statt.) Sie werden auch bald nach Linz kommen; wir haben schon zahlreichen Zuzug bekommen von solchen, die mit dem Geldsack versehen sind. Da wir für unsere eigenen Staatsbürger zu wenig haben, ist es dringend notwendig, daß die Regierung diesen Zuzug aus Ungarn fern hält. Ich glaube, es genügt hier vollkommen, wenn ich mir gestatte, diese Anregung hier zu geben, die Bitte an die Herren von der Regierung zu richten, im Interesse einer ordentlichen Ernährung der einheimischen Bevölkerung jeden Zuzug von jenseits der Grenzen fern zu halten und mit allen Mitteln darauf hinzuarbeiten, daß uns aus Ungarn niemand hereinkommt.

Landeshauptmann Dr. Lemisch:

Wir haben die Verordnung aus folgenden Gründen erlassen: Eine Einreisebewilligung war notwendig, weil wir von Leuten aus S. H. S. überschwemmt waren. Sie sind in Steiermark gesessen und konnten ohne Paß nach Kärnten hinüber. Ein weiterer Grund war die Schleichhandelgeschichte und eine große Demonstration wegen der Lebensmittelnot, die gestern vor acht Tagen stattgefunden hat.

Der dritte Grund war folgender: Die Herren wissen, daß wir noch immer im Kriegszustande leben; leider ist auch gestern wieder geschossen worden. Die Bauern wollen anbauen und können es nicht. Wir haben bisher gebeten und sogar gedroht, die Bauern sagen aber, wenn wir keine Ernte haben können, so riskieren wir lieber, die Kerle bis zur Drau zurückzuwerfen. Die Kämpfenden sind in der Hauptsache einheimische Volkswehrmänner. Nun sind aber noch solche da, die nicht einheimisch sind, zum größten Teile Wiener. Bei dieser Demonstration zum Beispiel wurden vom Soldatenrate 200 Zivilisten in Uniform festgestellt. Wir wissen nicht, woher sie diese haben, wir wissen auch nicht, ob sie überhaupt gedient haben, aber sie traten sehr rücksichtslos und drohend auf, sie suchten mit Revolvern und Handgranaten Eindruck zu machen.

Ein weiterer Grund war der, daß wir von Exzellenzen drangsaliert wurden, die in das Land hineinkommen wollten. Da wir den Standpunkt vertreten, daß heute alle gleich sind, haben wir diese Herren einfach abgewiesen. Diese Verordnung gilt aber nicht gegen die Kranken, gegen die Touristen usw., sondern gegen jene, die uns das Letzte aus dem Lande verschleppen wollen, das sie in Wien nicht erhalten können. Leider haben weder die Wiener noch wir ein Mittel, um dagegen aufkommen zu können. Wenn wir auch die Verordnung bestehen lassen müssen, so 70sind wir gerne bereit, im Sinne der Darlegungen der Herren aus Salzburg und Oberösterreich sie einer Umredigierung zu unterziehen.

Wir waren ferner zur Erlassung der Verordnung auch deswegen genötigt, weil trotz des Paßzwanges Ungarn zu uns hereinkommen wollten und weil wir für die Italiener, die wir aus gesamtstaatlichen Gründen doch besser behandeln müssen als die anderen, Vorsorge treffen wollten. Wir haben vermittelt, daß die Italiener bis zu einem gewissen Grade hereinkommen und ihre alten Villen beziehen können.

Lebensmittel für die Einreisenden und für die Sommerfrischler erbitten wir keine, weil uns der Staatssekretär für Volksernährung ohnehin keine geben kann.

Statthaltereirat Rainer:

Bezüglich der 15.000 Personen, die ich als Sommerfrischler bezeichnet habe, möchte ich keinen Irrtum aufkommen lassen. Das ist nur die Zahl derjenigen, die als Sommerfrischler für den beschränkten Kreis jener Orte in Betracht kommen, die wir im Einvernehmen mit dem Fremdenverkehrsvereine speziell beliefern wollten. Das sind nicht einmal 20 Orte im ganze Lande. Das stellt aber absolut nicht den ganzen Sommerfrischenverkehr im Lande dar, sondern ich bin überzeugt, daß eine viel größere Anzahl, auf das ganze übrige Land zerstreut, in Betracht kommt. Diese von mir angegebene Zahl bezieht sich also nur auf die sogenannten amtlichen Sommerfrischen, die wir mit Hilfe des Volksernährungsamtes speziell beliefern wollen.

Landeshauptmann Steiner:

Meine Herren, ich würde wünschen, daß Sie heute Gelegenheit gehabt hätten, bei jenen Linien und Haltestellen der Elektrischen zu stehen, welche die Bevölkerung an die Peripherie führen; da hätten Sie sehen können, wie sich die Leute an die Straßenbahn anhängen. Die ärmsten sind es. Ich habe die Leute auf der Straße gesehen, es ist ein Jammer. Jeder trachtet, mit seinen Kindern aus den ungeheizten Räumen hinaus zu kommen, Sonne und Luft zu genießen. Milch! Ich halte es für unnötig, die Verhältnisse zu schildern, wie wir sie in Wien haben. Wochenlang haben wir für unsere kranken Kinder keine Milch!

Erst vorgestern mußte ich für einen aus der Gefangenschaft heimgekehrten blinden Offizier um ein Viertel Liter Milch betteln und am Lande ist noch Milch vorhanden. Ich nehme da auch mein engeres Heimatland Niederösterreich nicht aus. Es ist mir gestern amtlich folgendes mitgeteilt worden: In der Gemeinde Zeilern bei Amstetten war die frühere tägliche Ablieferung zirka 700 Liter, jetzt ist sie auf 100 Liter gesunken. Das ist den Leuten in Amstetten aufgefallen. Es wurde eine Kontrolle durchgeführt und der Gemeinde mit der militärischen Besetzung gedroht, wenn nicht mehr Milch geliefert wird. Die Leute waren störrisch, aber den zweiten Tag waren 600 Liter in Amstetten. Es ist ein Soldatenrat vom Kriegsspital Grinzing zu mir gekommen und hat mir mitgeteilt, er bekäme täglich 500 Liter von drei Landgemeinden des Bezirkes Horn. Das Angebot mußte abgelehnt werden, weil wir als Behörde die Verfügungen nicht durchbrechen können. Der Betreffende war ein Milchmann, der die Milch auf Konto des Grinzinger Kriegsspitals vielleicht um 2 K gekauft hätte, während man in Wien 8, 10 und 12 K für 1 Liter zahlt. Ich muß sagen, daß die Milchanlieferungen aus den Ländern besser sein könnten. Ich weiß, daß die Preise zu niedrig sind. Die Landesregierung hat dreimal den Versuch gemacht, durch Preissteigerung die Milchanlieferung zu heben. Die Vertreter der Konsumenten haben aber die Preissteigerung abgelehnt, die Vertreter der Landwirte haben gleichfalls erklärt, sie lassen sich nicht als Wucherer beschimpfen, und alle dreimal bin ich allein gestanden.

Was das Fleisch anlangt, so muß ich den Herrn Staatssekretär für Volksernährung bitten, bezüglich der Fleischpreise eine Remedur eintreten zu lassen. Die Preise sind bei uns außerordentlich niedrig. Der ungarische Ochs wird dermalen mit 16 K Lebendgewicht an der Grenze gehandelt, unser Bauer bekommt für das gemästete Vieh 4 K, für das Einstellvieh soll er 8 oder 10 K zahlen. Sie begreifen daher, daß der Bauer das Vieh nicht hergeben will. In der letzten Sitzung des Landeswirtschaftsrates haben die Vertreter der Arbeiterräte und die Vertreter der Bauern alle für eine Erhöhung der Preise plädiert, um die Fleischzufuhr nach Wien zu heben.

Es hat eine Besprechung der Länder bei dem Herrn Staatssekretär stattgefunden, es wurden bestimmte Kontingente zugesagt, aber sie werden nicht eingehalten. Ich will die Länder nicht anführen. Wenn auch, wie Herr Dr. Schlegel sagt, Oberösterreich gerne bereit ist, etwas abzugeben, so haben wir nichts davon, denn es wird in Amstetten oder in Stockerau auf der Straße weggenommen. Sie bringen nichts nach Wien herein. Wir sind zerniert, als wären wir im Kriege.

Sie werden es daher begreiflich finden, daß wir trachten müssen, unsere arme Bevölkerung über die Sommermonate irgendwo hinzubringen. Ich verweise zum Beispiel auf die geistigen Berufe. Nehmen Sie einen Statthaltereikonzipisten mit 3600 K Gehalt. Was soll der mit seiner Familie in Wien anfangen, wovon soll der Mann leben? Deshalb sollten wir uns doch unter der Führung der Regierung zusammentun — die Landesregierungen, die Landesverbände für Fremdenverkehr und die Fremdenindustrie — und, wenn wir alle die Härten abgeschliffen haben, die uns die Herren zur Kenntnis gebracht haben, es uns, respektive unseren Kindern ermöglichen, im Sommer Aufenthalt auf dem Lande zu nehmen.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Ich möchte, damit kein Mißverständnis entsteht, zunächst auf eine Bemerkung von mir zurückkommen. Ich habe im Laufe meiner ersten Ausführungen gesagt, daß ich es sehr begrüßt hätte, wenn in der Presse der Länder öfters auf die Not Wiens hingewiesen worden wäre, um gewisse Stimmungen zu beein71flussen, die nicht gegen die Wiener Bevölkerung — so habe ich das nicht gemeint —, sondern gegen die Belieferung von Wien und insofern allerdings auch gegen die Bevölkerung von Wien gerichtet sind. Ich kann eine Menge von Zeitungsartikeln zeigen, in denen immer gesagt wird, es darf nicht nach Wien geliefert werden, weil wir selbst notleidend sind. Das ist insbesondere in den oberösterreichischen Blättern wiederholt zu lesen gewesen. Die Wiener Presse hat wiederholt auf dieses Verlangen der oberösterreichischen Presse nach vollkommener Absperrung und Unterdrückung jeder Lieferung reagiert. Das habe ich gemeint, wenn ich davon gesprochen habe daß die oberösterreichische Presse eine feindselige Haltung gegen Wien einnimmt. Ich habe auch die Landeshauptleute bereits einmal ersucht, sie mögen die Presse beeinflussen, daß diese Artikel aufhören.

Noch eine zweite Bemerkung möchte ich aufklären, was die Belieferung der sogenannten eigentlichen Sommerfrischen anlangt. Wir haben das einmal im Laufe des Krieges versucht, wo die Transportverhältnisse und auch die Lebensmittelverhältnisse noch leichter waren, und es ist nicht gelungen. Es ist ein zu komplizierter Apparat. Nehmen wir an, es sind 300 Personen für Juni oder Juli nach Aussee — eine der sogenannten offiziellen Sommerfrischen — angemeldet. Jetzt müssen wir eine Riesenverschiebung vornehmen, es soll Mehl für 300 Personen nach Steiermark dirigiert werden. Das kann nicht rechtzeitig klappen, um so weniger, wenn der Aufenthalt zeitlich beschränkt ist. Wenn man weiß, die Leute bleiben drei Monate am Lande, so läßt sich das eher machen. Aber den komplizierten Verkehr bei den heutigen Eisenbahnverhältnissen durchzuführen, ist unmöglich. Deswegen haben wir es im vorigen Jahre auf die Weise gemacht, daß wir gesagt haben, jeder geht auf seine eigene Gefahr. Er bleibt in Wien rayoniert und kann sich die Sachen nachschicken lassen, eine etwas gefährliche Sache, weil ein großer Teil gestohlen wird. Die nichtrayonierten Artikel, Eier und speziell Fleisch, muß ihm die betreffende Gemeinde beistellen. Es ist freilich oft vorgekommen, daß sie nicht beigestellt worden sind. Das ist das, was ich „auf eigene Gefahr“ nenne. In der Regel haben sich die Leute kleine Vorratsmengen mitgenommen, die sie aufgespeichert haben, um nicht direkt der Gefahr des Hungertodes in der Sommerfrische ausgesetzt zu sein.

Ich möchte noch auf die Frage der Fleischpreise reagieren, obwohl sie eigentlich nicht hierher gehört. Ich war im Einvernehmen mit dem Staatsamte für Landwirtschaft bereit, die Viehpreise für Niederösterreich zu erhöhen, weil wir der Ansicht sind, daß die Viehpreise momentan etwas zu niedrig sind, speziell mit Rücksicht auf die Preise des Nutzviehs. Aber mit Ausnahme von Niederösterreich haben sich alle Länder dagegen ausgesprochen. Speziell die Vertreter des Soldatenrates aus Oberösterreich haben erklärt, daß in dem Moment, wo Oberösterreich seine Preise erhöht, nicht ein Kilogramm nach Wien kommen wird. Wir haben die Viehpreise nicht erhöht, aber es ist auch kein Fleisch gekommen.

Wenn ich die Debatte resumieren darf, so muß ich sagen, daß ich in keiner Weise befriedigt bin. Ich habe eine Befriedigung auch nicht erwartet, das muß ich offen sagen. Die Herren haben theoretisch die Bereitwilligkeit ausgesprochen, den Sommerverkehr unter einer Reihe von Voraussetzungen zuzulassen. Am aufrichtigsten war, glaube ich, Landesamtsdirektor Thun, indem er gesagt hat: Das ist eben eine problematische Sache, im Effekt wird die Einreisebewilligung auch für den Sommerverkehr kaum oder nur in ganz geringfügigem Maße erteilt werden.

Mit einer solchen theoretischen Erklärung kann ich in Wien nicht durchkommen. Entweder wir sagen der Bevölkerung hier in Wien klipp und klar, die Länder erklären, daß sie den Sommerverkehr nur unter einer ganzen Reihe von Einschränkungen zulassen, wobei die Mehrzahl der Bevölkerung von vornherein nicht darauf rechnen kann, daß sie diese Bewilligung bekommt, oder diese Verordnungen müssen wenigstens für den Sommerverkehr außer Kraft gesetzt werden. Sie entsprechen zwei verschiedenen Absichten. In erster Linie sind sie gegen den Schleichhandel gerichtet, wie das zum Beispiel in Tirol der Fall ist. Anders sicht es bei den Erlässen seitens der oberösterreichischen und der Salzburger Landesregierungen; diese haben schon eine deutliche Spitze gegen den Sommerverkehr. Ob sich nun diese beiden Gesichtspunkte trennen lassen werden, lasse ich dahingestellt. Die Frage dreht sich darum, ob man es beim Sommerverkehr auf Detailbewilligungen ankommen lassen soll. Wenn diese Frage an mich gestellt wird, so muß ich sie mit nein beantworten, denn es ist selbstverständlich, daß diese Bewilligungen dann doch eine Art Willkürakt sein werden, da sie zwar von den betreffenden Landesregierungen erteilt werden, die aber erklären, sie seien eigentlich nicht die Bewilliger, sondern Kommissionen, auf die wiederum verschiedene Faktoren einen entsprechenden Einfluß haben. Wenn in der oberösterreichischen Verordnung steht, daß die Notwendigkeit des Aufenthaltes nachgewiesen werden soll, so muß ich schon fragen, wer das zu beurteilen hat und nach welchem Gesichtspunkte es geschehen soll Wenn ich heute meine eigenen Kinder auf das Land schicken will — ich rechne m[i]ch zum Mittelstande —, wie soll ich diese Notwendigkeit nachweisen? Soll ich schreiben, daßi[] meine Kinder in Wien seit dem 1. Jänner keine Milch bekommen haben, und wird das von der betreffenden Kommission als genügender Anlaß beurteilt werden, daß meine Kinder auf das Land gehen dürfen? Solcher Einwendungen gibt es noch eine ganze Reihe. Es handelt sich nicht um einige Hunderte, sondern um Tausende von Familien, die sich alle diesem hochnotpeinlichen Verfahren unterziehen sollten und mit allen möglichen Gründen die Notwendigkeit des Sommeraufenthaltes nachweisen müßten. Diese Notwendigkeit liegt nach meiner Meinung überhaupt darin, daß die Bevölkerung in Wien wohnt und daß im Sommer unter den derzeitigen Verhältnissen ein Aufenthalt in einer heißen Stadt ohne Lebensmittel an und für sich ein unerträglicher Zustand ist. Dazu brauche ich nicht eine eigene Bekräftigung seitens der betreffenden Kommission. Ich glaube also, daß diese Art der Regelung zu den ärgsten Willkürakten führen wird. Man sage doch lieber klipp und klar: Es gibt keinen Sommerverkehr.

72Ich finde mithin aus der ganzen Debatte eigentlich keinen Weg zu einem Kompromiß. Da die Herren der Meinung sind, daß sie die Verordnung nicht aufheben können, weil sie zu sehr den Zwangsgewalten unterliegen, die bei ihnen wirksam sind, so kann ich mir nur eines vorstellen, daß das Staatsamt für Volksernährung und die Gesamtregierung eine Verordnung erläßt, in der erklärt wird: Der Sommerverkehr ist gestattet, ohne daß eine besondere Einreisebewilligung der Länder vorgesehen ist. Die Länder sind ermächtigt, Vorkehrungen gegen den Schleichhandel, gegen das Einreisen von Schleichhändlern zu treffen; ich meine in der Weise, daß sie Leute, die als Schleichhändler notorisch bekannt sind, in den Anschlußstationen aufhalten oder sie ausweisen. Für die Ausweisung gibt es ganz bestimmte legale Grundlagen, zum Beispiel das Ermächtigungsgesetz, das die Regierung ermächtigt, ohne die Staatsgrundgesetze zu verletzen, im Interesse der Ernährung, der Volkswirtschaft usw. besondere Maßnahmen zu treffen und daher auch unerwünschte Gäste auszuweisen.

Diese Ermächtigung können auch die Landesregierungen haben. Ebenso sind die Länder ermächtigt, alle Vorkehrungen zu treffen, um das Hamstern der Sommergäste zu verhindern und die Leute, die nachgewiesenermaßen preisgetrieben haben, indem sie sich Lebensmittel zu unerhörten Preisen verschafft oder solche verschleppt haben, veranlassen, nach kurzer Zeit den Ort zu verlassen. Ebenso ist es möglich, daß die Landesregierungen Gemeinden, die notorisch an Mangel leiden, zum Beispiel Ebensee, wenn auch dort Sommerfrischler sind, diesen die Lebensmittelkarten verweigern. Ich halte das für eine Selbitverständlichkeit, die auch im Vorjahre wiederholt so geübt wurde. Auf diese Weise halte ich eine Lösung für möglich. Der Bevölkerung, auch der Wiener Bevölkerung, müßte von vornherein gesagt werden: Es sind im Sommeraufenthalte bestimmte Beschränkungen aufrechterhalten, die Sommerfrischler stehen unter Kontrolle, und die Gemeinden, Behörden und die Landesregierungen haben das Recht, ihnen bestimmte Beschränkungen aufzuerlegen. Ich möchte aber um jeden Preis vermieden haben, daß ich sagen muß, es darf überhaupt nicht auf das Land hinausgefahren werden. Unbedingt notwendig aber wäre es, daß sich dann die Länder daran halten, damit man sich nicht von vornherein dem Fluche der Lächerlichkeit aussetzt, denn es ist das allerärgste, wenn von der Gesamtregierung Verordnungen erlassen werden, die von den Ländern frustriert werden. Die Verordnungen müßten allerdings einer gewissen Beschränkung oder Abänderung dadurch unterworfen werden, daß sie auf den Schleichhandel abgestellt werden. Ich weiß keinen anderen Ausweg.

Wenn aber die Länder auf dem Standpunkte beharren, daß die Verordnungen aufrecht bleiben, wobei alle einer Meinung sind, daß sie nicht legal sind, so bleibt nichts anderes übrig, als hier in Wien zu erklären: Wir sind nicht in der Lage, wir haben nicht die Macht, diese Verordnungen außer Kraft zu setzen, und der Sommerverkehr ist heuer nicht möglich. Ob die Mitteilung, daß diese Verordnungen erlassen worden sind, um die Ruhe aufrechtzuerhalten, in Wien sehr günstig wirken wird, lasse ich dahingestellt. Wenn aber kein Sommerverkehr stattfinden kann, dann müßte ich Vorkehrungen treffen, um die Wiener Bevölkerung in anderer Weise zu entschädigen, und das kann ich nur durch eine bevorzugte Belieferung Wiens aus den Lebensmitteln der Entente; ich weiß keinen anderen Ausweg. Es ist ja ausgeschlossen, daß ich die zwei Millionen Menschen in Wien unter diesen Verhältnissen den ganzen Sommer über zusammenhalte, ohne ihnen die Möglichkeit einer besseren Ernährung zu geben. Die Angelegenheit ist scheinbar von geringer Bedeutung, sie kann aber zu einer Frage werden, die viel mehr Bedentung hat, als es momentan den Anschein hat.

Staatskanzler Dr. Renner:

Wenn ich mir erlauben darf, zu dem Ergebnis, zu dem der Herr Staatssekretär gekommen ist, ein Wort zu sprechen, so möchte ich folgenden Vorschlag machen: Zunächst würden die Verordnungen, obwohl als ungesetzlich erkannt, einige Zeit fortbestehen. Sie würden aber nach dieser Zeit, also sagen wir längstens innerhalb 14 Tagen, durch eine auf Grund des wirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes erlassene Verordnung der Gesamtregierung ersetzt werden, die den Reiseverkehr während des Sommers und überhaupt regelt. Wir können ja den, der dienstlich oder geschäftlich zu reisen hat, unmöglich vor die Zwangslage stellen, wenn er zum Beispiel rasch eine Reise von hier nach Bregenz zu machen hat, vorher in jedem Lande um eine Einreise- und Durchreisebewilligung usw. nachzusuchen, und auf diese Weise den Verkehr so erschweren.

Der Verkehr ist das Blutadersystem unseres wirtschaftlichen Körpers und wenn wir den Verkehr noch mehr beschränken, als er durch die Umstände ohnehin gedrosselt ist, so sterben wir an Entkräftung. Wir müssen versuchen, das Geschäftsleben und den Reiseverkehr geradezu zu beleben. Wir müssen also den Verkehr regeln, aber so regeln, daß er sich eher erneuert und wiederherstellt und nicht, daß er noch mehr eingeschränkt wird.

Es wäre also auf Grund des Ermächtigungsgesetzes eine Vollzugsanweisung durch die Gesamtregierung zu erlassen, welche den Reiseverkehr regelt. Sie wäre durch die Staatsämter für Volksernährung, für Verkehr und Inneres zu entwerfen und sodann den Landesregierungen mitzuteilen, damit diese sich ein Bild darüber machen können, ob es so gehen wird oder nicht Diese Vollzugsanweisung hätte dann die Landesregierung ihrerseits zu ermächtigen, jene Vorschriften im Lande zu treffen, die sie für notwendig hält, so daß die gesetzliche Unterlage auch für die Verfügungen der Landesregierungen geschaffen wäre und wir nicht genötigt sind, auf Grund ungesetzlicher Verordnungen zu verwalten. Die Länder hätten sich dann innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuäußern, die Gesamtregierung würde die Rückäußerungen der Länder entsprechend würdigen und würde sagen, von jetzt in 14 Tagen oder längstens in drei Wochen wird die Vollzugsanweisung erlassen. Diese Vollzugsanweisung enthielte die Bestimmung, daß die betreffenden jetzt bestehenden Verordnungen der Länder von dem und dem Tage aufgehoben 73sind. Die Länder könnten dann, da sie vorher wissen, was die Gesamtregierung für den bestimmten Tag verordnet, auf Grund dieser Ermächtigungsverordnung Ergänzungsverordnungen erlassen. Das wäre der formale Vorgang, über den wird man sich am ehesten verständigen.

Aber jetzt der Inhalt! Nun, da meine ich, man wird über das, was ernährungspolitisch notwendig ist, ein bißchen hinausgehen, man wird Reiselegitimationen einführen müssen. Wie schwer und unangenehm das auch sein mag, man wird es tun müssen. Es wird noch Gegenstand der Erwägung sein, aber es wird nicht anders gehen. Diese Reiselegitimationen müßten ausgestellt werden für alle diejenigen, die von rechtswegen reisen, die einen wirtschaftlichen Grund für ihre Reise bescheinigen. Dabei müßte den Behörden, die diese Legitimationen ausstellen, zur Pflicht gemacht werden, mit der größten Sorgfalt darüber zu wachen, daß Berufsschleichhändler oder Gewohnheitsschleichhändler ausgeschlossen sind. Ob das geht und ob man das entsprechend handhaben kann, ist noch Sache der Erwägung. Aber es dürften zum Beispiel die Angehörigen einer Firma, die in Wien ihren Sitz und draußen eine Betriebsstätte hat oder draußen Rohstoffe kauft, unter keinen Umständen an der freien Reise gehindert werden. Einen Teil dieser Verordnungen müßte die Regelung des Sommerfrischenverkehrs ausmachen und da wäre nicht einfach die Notwendigkeit der Reise und des Aufenthaltes zu bescheinigen, sondern es müßte jeder Beamte nachweisen, daß er Urlaub hat, oder es müßte jedem Familienvater, der seine Familie hinausschicken will, von der Stadt Wien eine solche Sommerfrischenkarte ausgestellt werden, nach der er das Recht hat, eine Sommerfrische zu beziehen. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Die Stadt Wien hat nur ein aktives Interesse, die wird einem jeden eine solche Karte ausstellen!) Da müßte man die Landesregierung heranziehen, die würde schon objektiv entscheiden. Irgendwie müssen wir die Wiener und ihre Kinder hinausbringen. Sie sollen nicht gezwungen sein, diejenigen zu nehmen, die nur wegen des Vergnügens hinausgehen oder nur, um zu hamstern; es müßte irgendeine Sicherheit geschaffen werden. Dann müßte aber kundgemacht werden, daß für die Verpflegung vom Ernährungsamt keine Garantie übernommen wird. Es hätte eventuell derjenige, der eine Sommerfrische besuchen will, die Zustimmung der Gemeinde, die er besuchen will, beizubringen. Wenn er diese Zustimmung hat, könnte ihm der Aufenthalt im Lande nicht mehr versagt werden.

Ich will mich in die Details dieser Sache nicht zu tief einlassen, weil die Herren, die Erfahrung haben, die Details selber beibringen müssen. Ich möchte nur bemerken, daß man denjenigen, die irgendeiner Touristenorganisation angehören, den Schülern usw. Touristenkarten geben müßte, die ihnen das Durchziehen des Landes erlauben. Dann aber möchte ich eine Schutzwehr haben gegen die Verlegung von wohlhabenden Haushaltungen nur aus Panikgefühl hinaus in die Länder. Das ist ein Mißbrauch, unter dem die Länder gewiß sehr leiden. Es laufen die wohlhabenden Städter davon, weil sie Angst haben, und auf diese Weise haben Sie draußen in den Ländern eine Unzahl von Haushaltungen, die sehr anspruchsvoll sind, sehr viel aufkaufen und dadurch die Versorgung des Landes außerordentlich erschweren. Dagegen müßten Vorkehrungen getroffen werden. Wenn ein Beamter seine Familie hinausschickt, so ist es erträglich. Aber wenn die reichen Leute von Wien weggehen und sich draußen ansiedeln wollen, muß sich das das Land nicht gefallen lassen.

Ich begrüße sehr dankbar die Anregung des Herrn Dr. Schlegel, daß man den Zudrang vom Osten her, der immer mehr wachsen wird, zurückdämmt. Da wird vielleicht der Herr Staatssekretär für Volksernährung uns einen Antrag zu stellen haben. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Das habe ich schon getan!) Ich werde den Akt jedenfalls in die Hand bekommen und wir werden dann versuchen, diesen Zustrom abzudämmen. Wir können nicht alle Flüchtlinge aus Ungarn, dem reicheren Lande, bei uns aufnehmen und versorgen.

Also Touristenverkehr und Schülerverkehr! Ich möchte um alles in der Welt, daß man den Schülern möglich macht, durch das Land zu pilgern, wie es früher immer geschehen ist, und daß sie dabei in allen Gastwirtschaften Nahrung finden. Ich wiederhole also: Für die Touristen müßte man Touristenlegitimationen, für die Schüler Schülerlegitimationen ausgeben, damit sie ganz frei durchs Land ziehen können, und die Sommerfrischler könnten in der Sommerfrische freien Aufenthalt nehmen, wenn die Gemeinde nichts dagegen hat.

Eine Gesamtverordnung für den Sommerverkehr wäre also zu erlassen, und ich glaube, wenn sie die Länder vorher sehen und ihre Bemerkungen dazu dem Staatsamte für Volkzernährung rechtzeitig einsenden können, so ließe sich doch eine Verordnung zustande bringen, die einen richtigen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen herstellt.

Staatssekretär Paul:

Ich möchte mir nur erlauben, ganz kurz die Frage dieser sogenannten Reiselegitimationen zu streifen. Diese Frage ist schon im Kriege, insbesondere zur Zeit des erschwerten Eisenbahnverkehrs, auf unüberwindliche Schwierigkeiten gestoßen. Ich glaube daher, daß es auf unsere Bevölkerung keinen besonderen Eindruck machen würde, wenn man sie jetzt, wo doch schließlich schon der Gedanke des Friedens lebendig ist, noch an Reiselegitimationen binden würde. Die Ausstellung von Reiselegitimationen an einer Stelle ist fast unmöglich. Ich nehme an, daß von den fast sieben Millionen Einwohnern Deutschösterreichs nur eine Million fährt, und ich nehme weiters an, daß solche Reiselegitimationen durch acht Stunden im Tage ausgefertigt und für jede einzelne Legitimation nur fünf Minuten beansprucht werden, was ja fast unmöglich ist, so würde eine Zeit von 10.000 Tagen erforderlich sein, um für alle diese Personen die Reiselegitimationen auszustellen, unter der Voraussetzung, daß dies von einer Person besorgt wird; 1000 Personen würden dann immer noch zehn Tage brauchen. Damit würde aber nichts erreicht werden, denn die Stelle, die die 74Legitimationen ausstellt, kennt doch die Verhältnisse des Ortes nicht, nach welchem der Betreffende reisen will, und es wird dort immer noch ein Widerstand erhoben werden.

Vielleicht könnte man da noch folgendes bedenken: Die Bevölkerung ist ja schon seit der ganzen Kriegszeit her daran gewöhnt, daß in den Zeitungen immer mitgeteilt wird, daß man sich, bevor man in die Sommerfrische geht, zuerst erkundigen soll. Die Leute haben sich auch daran gehalten und sind nicht blind hinausgefahren. Wäre es nicht vielleicht möglich, daß man bei den bestehenden Verordnungen soweit bleiben kann und nur in den Zeitungen mitgeteilt wird, daß jeder, der eine Sommerfrische aufsuchen will, sich vorher an die betreffende Bezirkshauptmannschaft zu wenden hat, die ihm mit möglichster Schleunigkeit die Einreisebewilligung geben wird? (Landeshauptmann Steiner: Dann bekommt er im Herbste die Antwort!) Das darf nicht sein. Das ist eine Sache, die auch im Interesse der Länder liegt, denn auch sie wollen den Reiseverkehr der Fremden nicht unterbinden. Der Herr Landeshauptmann Steiner wird sich noch an die Szenen erinnern, die wir in Wien vor zwei und drei Jahren gesehen haben, als wir die Reisebewilligungen ausgestellt haben. Da ging es ärger zu als vor den Bäcker- und Fleischerladen.

Für viel verletzender aber halte ich den Vorgang, wenn dem Lande freigestellt wird, jemand auszuweisen; denn die Nichtbewilligung einer Einreise wird in der Öffentlichkeit viel weniger bekrittelt werden, als wenn ein Land die Leute ausweist; diese Ausgewiesenen werden in der Presse immer einen Rückhalt finden, besonders, wenn es Angehörige der Presse selbst betrifft, wie es zum Beispiel in Innsbruck der Fall war. Da war im „Neuen Wiener Tagblatt“ und in der „Neuen Freien Presse“ die Hölle los und die Hetze gegen die Erschwerung des Sommerfrischenverkehrs hat erst recht eingesetzt. Wenn ein Land das Unglück hat, bei der Ausweisung einen solchen Herrn zu erwischen, so glaube ich, ist das viel unangenehmer, als wenn es ihn gar nicht hineinläßt. Ich möchte mir also doch erlauben, zur Erwägung zu stellen, ob nicht vielleicht mit einer Beschleunigung der Ausgabe von Einreisebewilligungen eine gewisse Abhilfe getroffen werden könnte. Jedenfalls ist die Ausstellung von Legitimationen in Wien für die Abreise eine außerordentlich schwierige und die Bevölkerung sehr erregende Sache. Die Bevölkerung muß sich stundenlang anstellen und dazu haben die Leute heute nicht mehr die Zeit. Es können auch nicht so viel Stellen errichtet werden, daß sie dem Bedarfe vollauf genügen würden, denn die ganze Sache muß von einem einheitlichen Gesichtspunkt aus geleitet werden. Ich erlaube mir weiters zur Erwägung zu stellen, ob man nicht von den einzelnen Ländern die Einreisebewilligung in Wien durch eine gemischte Kommission der Länder ausstellen lassen kann, ob nicht hier eine Stelle geschaffen werden kann, so daß es innerhalb zwei bis drei Tagen erledigt werden könnte. Natürlich müßte das ein bevollmächtigter Vertreter sein. Ob das Land es wagen kann, einem einzigen Vertreter eine solche Vollmacht zu geben, muß ich dem Lande überlassen. Ich glaube aber, daß dieser mein Vorschlag zu einer raschen Erledigung führen würde.

Staatskanzler Dr. Renner:

Diese Einreisebewilligungen sind ja eigentlich lästiger und gefährlicher als die Reiselegitimationen. Man müßte da immer ein Gesuch an die Landesregierung richten, eine Gebühr von 10 K bezahlen — das ist an sich schon eine ganz unzulässige Verteuerung des Reisens — und jetzt soll man sich noch an mehrere Länder wenden. Das ist einfach entsetzlich. Wenn man bedenkt, daß zum Beispiel jemand nach Tirol reisen will (Staatssekretär Paul: Der Durchzug ist ja gestattet!) Ja, wenn aber einer in der Zwischenstation aussteigt? (Staatssekretär Paul: Er kann sich als Reisender in der Zwischenstation aufhalten; das ist hier nicht verboten! — Vizekanzler Fink: Wenn ich zum Beispiel nach Hause fahren will, so komme ich über Oberösterreich nicht mehr hinaus nach der Verordnung, wenn mir nicht der Herr Staatskanzler ein Zertifikat gibt, daß ich dienstlich reise!) Das geht wirklich nicht. Die Einreisebewilligungen, die von den einzelnen Ländern ausgestellt oder versagt werden, heben die Freizügigkeit vollständig auf. Da ist es ja viel besser, wenn man eine allgemeine Reiselegitimation einführt und davon die Schleichhändler ausschließt. Allerdings kommt dabei das eine in Betracht, daß diese Schleichhändler wieder alle möglichen Gründe bei der ausgebenden Stelle werden vorzuschützen wissen. Jedenfalls aber werden wir den Verkehr nicht ganz unterbinden können.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pusch:

Ich glaube, die Schwierigkeit ist nicht gar so groß, wenn man für alle Gemeinden in Tirol, die Sommerfrischler aufnehmen können und wollen, eine Bestätigung verlangt, daß eine Familie oder eine Einzelperson aufgenommen wird. Das muß ja heute auch schon sein. Es wird keiner der Herren heute nach Tirol gehen, auf das ungewisse hin, daß er dort eine Wohnung und keine Ernährungsmöglichkeit findet. Es muß jeder sich zuerst vorsorgen, ob er mit seiner Familie in einer Gemeinde Aufnahme findet, und dann erst wird er hinreisen (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Aber nach den Verordnungen darf der Betreffende die Bewilligung nicht erhalten!) Diese Verordnungen werden nicht richtig interpretiert, denn es heißt: nur Personen, die eine Einreisebewilligung besitzen, dürfen hinein. Damit ist nicht gesagt, daß wir alle abweisen wollen. Ich habe heute gesagt, daß wir von 2400 Einreisegesuchen nur 418 abgewiesen haben.

Also nur zirka 400, bei denen die Sache bedenklich war, hat man abgewiesen. Ich meine, eine Einreisebewilligung wird sehr leicht zu erlangen sein, wenn die betreffende Familie nachweisen kann, daß sie in einer Gemeinde Tirols Unterkunft und Verpflegung findet. Das ist die Voraussetung, die aber in Friedenszeiten auch schon vorhanden war. Wenn einer auf gut Glück gegangen ist, hat er in keiner Gemeinde Platz gefunden, außer in gewissen Hotels, die aber heute gesperrt sind. Wir haben keine Bäder, keine großen Kurorte, der Sommerfrischler kann nirgends hin, wenn er nicht von vornherein weiß, er bekommt dort Kost und Quartier.

75 Landeshauptmann Steiner:

Wir haben vor zwei Jahren im Landesverbande über Hals und Kopf eine solche Organisation behufs Regelung des Sommerfrischenverkehrs einrichten müssen. Ich erkläre, daß die Zeit schon äußerst kurz ist, um jetzt noch eine Organisation zu schaffen, die funktionieren soll. Der Herr Staatssekretär für Verkehrswesen hat recht, es ist zu jener Zeit außerordentlich turbulent zugegangen. Der Wiener Magistrat hat die Verantwortung nicht übernehmen wollen und hat uns ersucht, die Sache durchzuführen. Wir haben die Reiselegitimationen aufs Geratewohl ausgegeben und was war die Folge? Wir wurden wahnsinnig beschimpft. Die Leute sind hinausgekommen und sind nicht aufgenommen worden. Sie haben uns bestürmt, wir sollen ihnen Fleisch und andere Nahrungsmittel nachschicken.

Ich glaube, daß der Vorschlag des Herrn Staatskanzlers zu akzeptieren wäre. Damit die Landesregierungen nicht desavouiert werden, könnte man die Verordnungen 14 Tage weilergelten lassen. Man muß ja eine Verordnung nicht so handhaben, wie man es vielleicht wünscht, man kann sie vielleicht etwas larger nehmen. Dann sollte die Verordnung der Gesamtregierung den Landesregierungen früher zugeschickt werden, diese werden die Sache mit den Landesverbänden für Fremdenverkehr gründlich durchberaten. In das Übereinkommen muß auch hineinkommen, ob man die eigenen Lebensmittel im Lande verzehren darf. Ich habe im vorigen Jahre 24 Stunden dienstlich in Salzburg zu tun gehabt und habe mir das Essen von Wien mitgenommen. Die Wirtin hat mir verweigert, das Fleisch zu braten, mit dem Bemerken, daß das 500 K Strafe kosten könnte.

Bezüglich der Familien muß noch eine Vereinbarung getroffen werden. Ich bin in einer Gegend, die früher vielfach als Sommerfrische von Wien benutzt wurde, in Grinzing. Da ist es vorgekommen, daß eine Wohnung für drei Personen aufgenommen wurde und nach ein paar Tagen waren es 15. Das darf nicht vorkommen, die Bezirksämter müßten eine Legitimation ausstellen, worin die Anzahl der Familienmitglieder, für die der Aufenthalt angesucht wird, amtlich niedergelegt wird. Dann wird es nicht zu solchen Unzukömmlichkeiten kommen, die zu allen möglichen Retriminationen Anlaß geben. Machen läßt sich die Sache, aber die Zeit ist kurz und es müßte rasch zugegriffen werden, sonst ist es schade um die Arbeit, und wir in den Landesverbänden werden nur Undank ernten, statt dasjenige zu tun, was wir wollen: etwas Gutes.

Statthalterei-Vizepräsident Thun:

Die Legitimationen werden in reichlichstem Maße erteilt werden, es wird damit nur eine Vielschreiberei hervorgerufen, ohne daß die Länder gegen das geschützt werden, was sie befürchten. Zudem muß man bedenken, daß die Einreisebewilligung eigentlich von dem Vermieter gegeben wird, der die Bewilligung natürlich erteilen wird, denn jeder Vermieter wünscht seine Wohnung zu vermieten. Ich weiß, daß speziell in Ischl und Goisern in derselben Person zwei Seelen wohnen. Als Vermieter sind die Leute für den Fremdenverkehr, als Konsumenten dagegen. In Ischl und Goisern kommt noch dazu, daß die Kinder durch Verkauf von Blumen und Beeren ziemlich viel Geld verdienen. (Staatskanzler Dr. Renner: Gar so knapp werden wir ja im Sommer nicht mehr leben, weil wir regelmäßige Zufuhren haben werden. Die Verhältnisse von jetzt dürfen Sie nicht zugrundelegen, denn die Ententezuschübe werden sich ständig bessern!) Wenn man den notleidenden Bezirken eine relative Besserung zusichern könnte, so wäre schon etwas gedient.

Vizekanzler Fink:

Es wird notwendig sein, wenn die Länder Mehlzuschübe bekommen, davon den Gastwirten etwas abzugeben, damit sie die einkehrenden Touristen und Kinder verpflegen können.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Machen wir uns keine Illusionen! Wenn wir mehr Zuschübe bekommen, so muß ich sie zunächst zu einer Erhöhung der Quoten verwenden. Dazu brauche ich schon solche Mengen, daß ich Extragaben an Gastwirte unmöglich machen kann. Dazu kommt — und das muß ich immer wiederholen —, daß die Herren Ländervertreter immer nur ihre Städte im Auge haben. Was ich als Landaufenthalt vor mir sehe das sind nicht die Städte Linz und Salzburg, die natürlich in Not sind, sondern ich denke an den wirklichen Landaufenthalt, und dort ist die Ernährung doch nicht so schlecht wie in den Städten, dort werden die Sommerfrischler doch unterkommen und auch Verpflegung erhalten können. Wenn der Betreffende Mehl und Zucker sich nachschicken läßt oder mitnimmt, so wird er doch schließlich das bißchen Fleisch und Milch auch bekommen. Ich gebe zu, daß diese unglückseligen Salzkammergutorte, die immer von auswärts versorgt worden sind, auch schon während des Krieges Not gelitten haben. Vielleicht wird man etwas tun können, aber eine prinzipielle Zusage, daß für die Gastwirte vorgesorgt werden wird, kann ich nicht geben. Die Gastwirte haben meist eine kleine Ökonomie und können sich helfen. Ich weiß eine ganze Reihe von Fällen, wo die einheimische Bevölkerung gegen die Gastwirte, die Gäste genommen haben, renitent geworden ist. Der Gastwirt hat sein Getreide und Fleisch gehabt und die Bevölkerung selbst hat verhältnismäßig wenig zum Essen gehabt.

Ich muß aber sagen — und da befinde ich mich bis zu einem gewissen Grade auch mit dem Herrn Staatskanzler im Widerspruch —, daß heute nicht mehr die Zeit und auch nicht die Möglichkeit ist, so ins Tetail gehende Verfügungen zu treffen. Der Mann muß zuerst an die Gemeinde schreiben, ob sie ihn annimmt. Das wird in der Regel geschehen. Wenn er diese Bewilligung endlich hat — ich kenne Fälle, wo jemand von drei oder vier Gemeinden abgewiesen wurde, bis er endlich von der fünften Gemeinde eine Zusage erhalten hat —, muß er von der Landesregierung die Bewilligung haben, dann muß er erst die Legitimation holen. Das verdrießt die Leute, so ist das heute nicht mehr durchzuführen.

76Ich muß auf meinen früheren Vorschlag zurückkommen. Ich glaube, mit den Reiselegitimationen wird es überhaupt nicht gehen. Wenn ich rechne, daß die Bewegung der Bevölkerung in Wien im Sommer 10 Prozent ausmacht, so haben wir über 200.000 Menschen, die für diesen Verkehr im Laufe von drei bis vier Monaten in Betracht kommen. Aber die Zeit ist schon sehr kurz. In 14 Tagen ist Ostern und da schreiben wir schon den 20. April. Bei Aufwendung aller Mühe wird es uns gelingen, in vier bis fünf Tagen diese Verordnung zustandezubringen. Bis sie nach Tirol kommt dauert es acht Tage. Bis die Herren in Tirol und in den anderen Ländern sich über diese Verordnung, die ihnen gar nicht zu Herzen gehen wird, beraten haben, werden sie eine ganze Reihe von Einwendungen zu machen haben. Wir werden uns also doch hier wieder zusammensetzen müssen, und es ist ausgeschlossen, die Verordnung vor Ostern hinauszubringen. Und dann wird man erst der Bevölkerung sagen können, was sie tun soll, und dann soll erst diese schwierige Geschichte mit den Legitimationen in Angriff genommen werden usw. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als diese Verordnung zu erlassen, die allerdings hinsichtlich der Einreisebewilligung — ich beharre da auf meinem Standpunkte — nicht durchführbar ist. Sie müssen den Sommerverkehr freigeben, wobei ihnen alle Ermächtigungen gegeben werden, Kontrollmaßregeln zu treffen. Ich stimme dem zu, daß die Gemeinden die Ermächtigung geben sollen. Wenn die Gemeinden, weil sie Hungersnot haben, niemand aufnehmen wollen, so kann man sie nicht zwingen. Allerdings ist das ein sehr weitgehendes Entgegenkommen, denn die Gemeinden stehen heute teilweise unter dem Druck dieser Verordnungen und in vielen Gemeinden sind die Leute durch die Arbeiter- und Soldatenräte eingeschüchtert. Es ist doch ohnedies schon eine wesentliche Einschränkung darin gelegen, daß die Zustimmung der Gemeinden notwendig ist, wobei noch die Frage offen ist, wie das mit jenen ist, die dort einen Besitz haben. Nach der oberösterreichischen Verordnung können selbst solche, die dort einen Grundbesitz haben, diesen nicht aufsuchen. Die Kärntner Verordnung geht nicht so weit. (Landesrat Dr. Schlegel: Der Grund ist der, weil wir Einheimische selbst nicht zwei Wohnungen haben dürfen!) Wenn zum Beispiel jemand ein Haus oder einen kleinen Grundbesitz von zwei Joch dort hat, sich aber im Winter nicht dort aufhält, so dürfte er im Sommer nach Oberösterreich gar nicht hin; er darf nicht einmal sein Eigentum aufsuchen, wenn er dort zu tun hat.

Staatskanzler Dr. Renner:

Sagen wir Arbeiterfamilien, bei denen die Frauen Kinder von kleinen Bauern auf dem Lande sind, können die auch nicht hinausgehen?

Statthalterei-Vizepräsident Thun:

Auf 14 Tage schon.

Staatskanzler Dr. Renner:

Es wäre aber doch ganz gut, auch für die Leute auf dem Lande draußen selbst, denn diese Frauen kennen ja die Landarbeit.

Landesrat Dr. Schlegel:

Jemand, der in Linz eine Wohnung hat, hat einen Garten von einem Joch. Da steht ein kleines Häuschen, von dem die Hälfte gemietet ist. Die andere Hälfte besteht aus Zimmer und Küche im Gesamtausmaße von 25 Quadratmeter. Das darf er nicht selbst benutzen, dazu ist eine Ermächtigung notwendig.

Staatskanzler Dr. Renner:

Ist denn eine gar so starke Überfüllung in Linz?

Landesrat Dr. Schlegel:

800 Parteien sind ohne Wohnung.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pusch:

Wie wollen Sie es mit jenen Gemeinden machen, die mit italienischer Besatzung voll gepfropft sind?

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Tirol und Vorarlberg liegen mir nicht besonders am Herzen, denn dort betreffen die Verordnungen ausschließlich die bemittelten Kreise. Aber Oberösterreich und Steiermark, das vorläufig noch offen ist, Kärnten und Salzburg, das sind die Länder, die eigentlich in Betracht kommen.

Landesrat Dr. Schlegel:

Und dann wird nicht einmal anerkannt, daß wir schon so viel hergeliefert haben.

Statthalterei-Vizepräsident Thun:

Es ist davon gesprochen worden, daß man sich die Einreisebewilligungen seitens der betreffenden Gemeinden verschaffen soll. Es ist ein sehr umständlicher Weg, wenn in jedem einzelnen Falle eine Einreisebewilligung gegeben werden soll. Wäre es nicht besser, es umgekehrt zu machen, daß zum Beispiel die Gemeinden aufgefordert werden, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, ja oder nein und wie viele. Bei der Stimmung, die jetzt im Lande Oberösterreich herrscht, werden — ich sage es ganz offen — kaum viele Gemeinden es wagen dürfen, ja zu sagen.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Dann kommen Sie zu dem, was Steiermark vorhin gesagt hat: Wenn ein Land nein sagt, werden die anderen auch nein sagen, weil sonst alles auf sie abgelenkt würde. Wenn jemand eine Bestätigung hat, daß er eine Wohnung hat, bedarf es keiner Einreisebewilligung.

Statthalterei-Vizepräsident Thun:

Dann hindern wir aber die Besiedelung nicht, denn den Vermietern wird die Bewilligung gegeben werden.

77 Staatskanzler Dr. Renner:

In solchen Fällen könnte die Regierung auf Grund der ausgesprochenen Ermächtigung sagen: Diese Orte werden nicht besiedelt. Der allgemeine Reiseverkehr muß einheitlich geregelt werden, es muß jedermann möglich sein, wenigstens auf drei Tage überall hinzureisen, sonst belebt sich ja das Geschäft nicht, sonst kommen wir nicht in die Friedenszeit hinüber.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Wir haben Bad Gastein als Heilbad erklärt. Dann ist auch durch Einflüsse, die sich im Vorjahre geltend gemacht haben, Ischl als Bad erklärt worden. Daraufhin ist sofort Aussee und Gmunden mit derselben Forderung gekommen. Und darin liegt eben die Schwierigkeit, wenn solche Einzelverfügungen für die einzelnen Sommerfrischen getroffen werden. Wenn heute die Linzer Landesregierung es unternehmen würde, Ischl auszuschließen, so muß sie unbedingt auch alle anderen Orte des Salzkammergutes ausschließen. Das läßt sich also in dieser Form heute nicht reglementieren. Ich sage ganz offen, man muß hier ehrlich Farbe bekennen: Wollen Sie oder wollen Sie nicht. Wenn Sie absolut nicht wollen und erklären, es nicht zu können, dann müssen wir es der Wiener Bevölkerung auch sagen. Die Angelegenheit mit diesen Halbheiten zu regeln, aber doch nichts zu machen, wäre eine Unaufrichtigkeit und hätte nur große Schwierigkeiten im Gefolge.

Staatskanzler Dr. Renner:

Es wäre ganz unerträglich, den Wienern zu sagen, daß sie nicht hinaus dürfen.

Bezirkshauptmann Graßberger:

Ich möchte darauf hinweisen, daß die Verordnungen nur provisorisch gedacht sind. Die Salzburger Verordnung sagt ausdrücklich: „Unter den gegenwärtigen außerordentlichen Verhältnissen…“ Die Schwierigkeit liegt nur darin, darüber hinweg zu kommen. Sobald einmal die allgemeine Verpflegung besser sein wird, wird diese Verordnung jedenfalls vom Lande aus eigener Initiative aufgehoben werden.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Vor provisorischen Verordnungen in Österreich habe ich einen gewissen Respekt. (Heiterkeit.)

Staatskanzler Dr. Renner:

Nach meiner Schätzung wird sich gegen den Sommer eine allgemeine Entlastung einstellen. Ich glaube, man könnte vereinbaren, daß, sagen wir, bis Donnerstag abends die beteiligten Staatsämter den Entwurf der Gesamtverordnung fertiggestellt haben und ihn Donnerstag expedieren. Nach Tirol und Vorarlberg könnte jemand fahren. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Er kann nicht, er muß zuerst eine Bewilligung haben. — Heiterkeit.) Die ist ihm in bianco erteilt. Die Landesregierungen werden sich zu dieser Verordnung äußern, sie wird die Gegenstände behandeln, die ich bezeichnet habe; wie, bleibt ganz dem Fachressortermessen anheimgestellt. Die beiden Ressorts werden sich all das, was von den Ländern hier angeführt worden ist, gegenwärtig halten. Die Verordnung wird auch eine begrenzte Ermächtigung für die Landesregierungen enthalten, weitere Verordnungen zu erlassen. Man kann also annehmen, daß von heute in acht Tagen die Verordnung in den Ländern ist. Wenn sich diese wieder bis Donnerstag zurückäußern, so kann die Verordnung von heute in 14 Tagen im Staatsgesetzblatt stehen. Da kommt sie noch vor Ostern. Die Verordnungen der Landesregierungen bleiben einstweilen noch in Geltung, aber die Gesamtverordnung wird sie jedenfalls außer Kraft setzen, weil sie ungesetzlich sind, aber ohne dieses Gravamen zu erheben. Sie können dann auf Grund dieser Verordnung neue Verordnungen erlassen. (Landesrat Falser: Die Ermächtigungsverordnung hat auch keine andere Grundlage als die Länderverordnungen!) Die Länderverordnungen haben gar keine Grundlage. Sie haben den von Stürgkh verhängten Ausnahmszustand zur Grundlage und dieser Ausnahmszustand ist nicht ein totaler gewesen. Diese Verordnung ergeht auf Grund des volkswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes. Ich glaube, auf diese Weise werden wir über die Schwierigkeiten hinwegkommen.

Bezirkshauptmann Graßberger:

Ich möchte den Vorschlag machen, daß, wenn die Äußerungen der Länder eingelangt sind, noch einmal eine Konferenz der Ländervertreter einberufen wird. Das ist ein Zeitverlust von nur wenigen Tagen. Da die Länder bei der Kürze der Zeit nicht Gelegenheit haben, miteinander das Einvernehmen zu pflegen, wäre es zweckmäßig, den Landesregierungen noch eine Gelegenheit zu einer Spezialkonferenz mit der Staatsregierung zu geben.

Staatskanzler Dr. Renner:

Es kann sein, daß die Verordnung von den beiden Ressorts so gut getroffen wird, daß keine wesentlichen Bemängelungen vorkommen werden. Ich glaube, damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir haben noch einige wichtige Gegenstände auf der Tagesordnung, und zwar zunächst den Bericht über die neuen Landes- und Gemeindewahlordnungen. Die Landeswahlordnungen sind wohl schon ziemlich gegenstandslos geworden. Es wäre aber interessant zu hören, was aus den Gemeindewahlordnungen geworden ist, ob da große Abweichungen zu verzeichnen sind und welche Erfahrungen die Herren gemacht haben. Die Staatskanzlei hat eine Musterwahlordnung hinausgegeben, die allerdings auch schon ein bischen spät gekommen ist; diese Musterwahlordnung besteht gemäß den Beschlüssen der letzten Länderkonferenz aus zwei Wahlordnungen: für die Verhältniswahlgemeinden und für die Mehrheitswahlgemeinden, wobei die Mehrheitswahlgemeinden wieder abgestuft sind in solche mit mehr als 60 Wählern und in solche mit weniger als 60 Wählern. Diese Entwürfe sind Ihnen zugekommen, und ich möchte nun, daß die Länder kurz berichten, was bei ihnen beschlossen worden ist.

78 Landesrat Dr. Schlegel:

Bei uns ist noch nichts beschlossen worden. Ich möchte aber aufmerksam machen, daß das Muster, welches die Staatskanzlei an die Landesregierungen geschickt hat, nicht im Einklange steht mit den Beschlüssen, die bei der Länderkonferenz am 31. Jänner und am 1. Februar gefaßt worden sind.

Ich will auf die Einzelheiten nicht eingehen, sondern möchte nur die Zusammensetzung der Wahlkörper in jenen Gemeinden erwähnen, in denen nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt wird. Darüber wurde seinerzeit vom Herrn Staatskanzler hier folgendes festgestellt (liest): „Es steht zunächst fest, daß die Zahl von 2000 Einwohnern die Obergrenze ist — nämlich für die Gemeinden, wo das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden kann — und daß man unter diese Grenze heruntergehen kann. Zweitens steht fest, daß es bei kleinen Gemeinden erlaubt sein soll, vom Proporz abzusehen und eine andere Form der Minoritätsvertretung zu wählen, und zwar so, daß alle wahlberechtigten Gemeindeinsassen nach der Höhe ihrer Steuerleistung eingereiht werden, wobei zwischen den verschiedenen direkten Staatssteuern kein Unterschied gemacht werden soll. Dabei kommen die wahlberechtigten Familienangehörigen zum Haushaltungsvorstande.“ Das ist nicht berücksichtigt. „Diese so gereihten Wähler werden dann der Zahl nach entweder gedrittelt oder gehälftelt, je nach der Größe des Ortes.“ Das ist auch nicht berücksichtigt. Die Zahl der Wähler in den einzelnen Wahlkörpern ist ungleich, was gegen alle Vereinbarung ist.

Staatskanzler Dr. Renner:

Dadurch, daß man die Familienangehörigen der Zensiten nicht dazu gerechnet hat, weil man davon mancherlei Unzukömmlichkeit befürchtet hat, ist der Wahlkörper der Zensiten mutmaßlich kleiner geworden im Verhältnis zu denjenigen, die Nichtzensiten oder Nochnichtzensiten sind. Infolgedessen mußte die verhältnismäßige Verteilung der Mandate auf die eine oder andere Gruppe durchgeführt werden, so daß die Gruppe nicht eine mathematisch verschiedene Größe hat, wie eins zu eins oder zwei zu zwei, daß vielmehr die Gleichheit des Wahlrechts aufrechterhalten und nur eine Minoritätsvertretung für die Zensitengruppe geschaffen wird. Bei ländlichen Verhältnissen wird die Zensitengruppe wahrscheinlich etwas größer sein als die andere.

Landesrat Dr. Schlegel:

In der letzten Länderkonferenz hat der Herr Staatskanzler ausgeführt, daß die Teilung mathematisch erfolgt durch zwei oder drei, das heißt die Bildung von zwei oder von drei Wahlkörpern, aber die Zahl der Wähler ist in allen Wahlkörpern die gleiche, während das nach dem Muster nicht der Fall ist.

Es macht also keinen angenehmen Eindruck, wenn einmal solche Vereinbarungen hier auf einer Konferenz zustande gekommen sind und wenn dann ein Mustergesetz ausgearbeitet wird, das mit diesen Vereinbarungen nicht übereinstimmt. Das hat zur Folge, daß wir uns an das Muster nicht halten, daß wir aber auch überhaupt den Wert von Vereinbarungen etwas geringer einschätzen.

Die Frage, ob wir in Oberösterreich das allgemeine Verhältniswahlrecht einführen oder ob wir eine Teilung in industrielle und kleinere Gemeinden machen, ist noch nicht entschieden.

Staatskanzler Dr. Renner:

Der Herr Sektionsrat Fröhlich wird die Güte haben, Ihnen die Gründe bekanntzugeben, warum wir da in etwas von den Vereinbarungen abgewichen sind. Ich bemerke aber gleich, daß diese Vereinbarungen keine formellen Beschlüsse darstellen, denn solche werden hier nicht gefaßt.

Sektionsrat Dr. Fröhlich:

Ich möchte mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß damals ein Beschluß nicht gefaßt wurde; es hat sich nur um ein Resumee gehandelt. Übrigens ist auch die Ansicht über diesen Punkt bei der letzten Länderkonferenz keineswegs einheitlich gewesen, wie aus Seite 46, drittletztem Absatz, des Protokolls zu ersehen ist.

Wir haben die Sache reiflichst überlegt und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß die Einteilung, wie sie in den seinerzeitigen Wahlordnungen war, als Nebeneinanderstellung gegenüber einer Proportionalgemeinde nicht möglich ist. Wir haben auch die Korrektur darin gefunden, daß wir ja nicht gleich viel Mandate für jede der beiden Wählergruppen vorgesehen haben, sondern erst der Quotient zu errechnen ist, so daß die Zensiten und Nichtzensiten die verhältnismäßig entsprechende Anzahl von Mandaten bekommen. Mit anderen Worten, wenn in einer Gemeinde diese beiden Gruppen sich mit 60 und 40 teilen und zehn Mandate zu vergeben sind — ich nehme das natürlich nur als theoretisches Beispiel —, so fallen auf ein Mandat 10 Wähler, und die Gruppe, die 60 Wähler hat, erhält sechs und die andere vier Mandate, Dadurch ist bezüglich der Aufteilung der Mandate auf die Zahl der Wähler dasselbe erreicht wie mit der Drittelung und Halbierung aller Wahlberechtigten. Wenn man aber mechanisch drittelt, ist eine Minoritätsvertretung unmöglich.

Wir wollten dem Beschluß der Länderkonferenz nicht entgegenarbeiten, sondern deren Absichten gerade in ihrem Sinne legistisch niederlegen und haben bei der Detailarbeit gefunden, daß es ermöglicht werden muß, eine Ziselierung vorzunehmen. Ich möchte erwähnen, daß wir dazu einen der besten Kenner der Landesordnungen herangezogen haben, der ebenfalls zwischen dem früheren und diesem System keinen zu großen Unterschied gefunden hat. (Landesrat Dr. Schlegel: Warum wurden die Angehörigen ausgelassen?) Wir waren der Ansicht, daß der größte Teil der Angehörigen überhaupt unter die Zensiten gehören wird. Ich bitte nicht zu übersehen, daß seinerzeit nur die mit Realsteuern Belegten, jetzt aber alle Besteuerten ohne Unterschied der Steuern zu den Zensiten geschlagen werden. (Landesrat Dr. Schlegel: Ja, über bei einer Bauerntochter oder einem Bauernsohn?) Das konnten wir nicht gut legistisch darlegen. Wo ist die Grenze, was ein Angehöriger ist und was nicht? Wir hätten dann die genauen 79Verwandtschaftsgrade feststellen müssen und es wäre schwer gewesen, das in einem Gesetze unterzubringen. Wir hätten das, wie damals in der Länderkonferenz gesagt wurde, zu vermeidende gewisse Cliquenwesen wiederum hineingebracht. Ich glaube nicht, daß wir gegen die damaligen Absichten der Länderkonferenz vorgegangen sind, sondern es ist für uns nur das legistisch-technische Moment maßgebend gewesen ist. (Landesrat Dr. Schlegel: Es sind aber materielle Abänderungen vorgenommen worden!) Die Hauptsache, wenn ich resümieren darf, ist die Art der Verteilung der Mandate, abgesehen von der Frage der Hausangehörigen. Die Drittelung und Halbierung wird durch die relative Mandataufteilung vollständig ausgeglichen. (Landesrat Dr. Schlegel: Wir würden uns in Oberösterreich jedenfalls daran halten, was damals vereinbart wurde!)

Staatskanzler Dr. Renner:

Nach sozialen Gesichtspunkten wäre es tatsächlich besser gewesen, wenn man die Familienangehörigen dazugefügt hätte, weil es doch ein Interessentenkreis ist, der in Betracht kommt, und sie so abgegrenzt hätte, das man Frau und Kinder genommen hätte, die Kollateralen aber nicht mehr. Es würde nichts machen, wenn die Länder in diesem Punkte abweichen, das würde ganz den Vereinbarungen entsprechen.

Daß man aber die mechanische Drittelung und Hälftelung nicht gemacht hat, hat seine guten Gründe. Wenn ich annehme, daß ich drittele, so bekomme ich im mittleren Drittel eine Gruppe, die sozial ganz unbeschrieben ist, die keinen einheitlichen Charakter hat und von der ich nicht sagen kann, daß ein wirkliches Bedürfnis besteht, sie mit einem besonderen Wahlrechte auszuzeichnen. Das kann gerade bei der mechanischen Drittelung der Wähler eine Gruppe sein, die ganz unbestimmt, halb proletarisch und halb besitzend ist, also für die Zwecke einer Minoritätsvertretung gar nicht in Betracht kommt. Infolgedessen ist es besser, daß man einerseits wohl die Familienangehörigen dazunimmt, dann aber die Steuerträger zu einer Gruppe macht und die Nichtsteuerträger zu der anderen Gruppe fügt und zwischen beiden Gruppen nach dem Vorgehen des Entwurfes die Zahl der Mandate verteilt. Dann hat man eine glatte Minoritätsvertretung der Zensiten. Das ist gewiß besser als eine Minoritätsvertretung, wo eine Gruppe entsteht, in der verschiedene soziale Schichtungen durcheinandergeworfen sind.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Wir haben in Steiermark den Entwurf der Gemeindewahlordnungen in den letzten Tagen und leider nur in drei Exemplaren erhalten. Infolgedessen war es nicht möglich, sämtliche Mitglieder des Landesrates damit zu beteilen und eine Stellungnahme des Landrates herbeizuführen. Es war auch mir nicht möglich, ein genaues Studium des Entwurfes vorzunehmen, aber bei flüchtiger Durchsicht bin ich ebenfalls auf die gleichen Abweichungen gefloßen wie der Herr Landesrat Dr. Schlegel. Ich spreche nur für mich persönlich und alles, was ich sage, ist ganz unverbindlich, ich glaube aber, die gleiche Auffassung dürfte auch bei meinen beiden Kollegen der Landesregierung bestehen, daß wir aus den vom Herrn Sektionsrat Dr. Fröhlich auseinandergesetzten Gründen keine Abweichung von dem Grundgedanken, eine Minoritätsvertretung durch die Schichtung der Wähler nach dem Gesichtspunkte der Zensiten und Nichtzensiten zu ermöglichen, erblicken. Diese Abweichung wird eine grundsätzliche Schwierigkeit im steirischen Landesrate nicht hervorrufen.

Was gewisse Einzelheiten anlangt, zum Beispiel, daß man allgemein die Nomenklatur „Bürgermeister“ statt „Gemeindevorsteher“ einführen will, so trifft letztere Bezeichnung auf dem Lande eigentlich nicht zu. Vielfach ist der Ausdruck Bürgermeister schon im Gebrauch. Überall dort, wo eine gewisse Berührung mit den Städten eintritt, wird er heute schon so genannt. In der parlamentarischen Behandlung der Vorlage sind wir etwas abhängig von der Beschlußfassung des Grazer Gemeinderates, nachdem Graz eine Stadt mit eigenem Statut ist. Eine weitere Schwierigkeit entsteht bezüglich der Städte Marburg und Pettan, die nach dem Gebietsgesetze von uns beansprucht werden, aber beide zu einer Beschlußfassung nicht kommen können. Im übrigen wird es möglich sein, in der nächsten Tagung unserer Landesbersammlung, die gleich nach Ostern beginnen soll, die Gemeindewahlordnungen rechtzeitig zu verabschieden.

Staatskanzler Dr. Renner:

Es steht den Ländern natürlich ganz frei, von diesem Muster so abzuweichen, daß man die Familienmitglieder den Zensiten zuzählt, wodurch sich der Zensitenkörper im allgemeinen proportionell erweitert. Die mechanische Teilung in Hälften oder Drittel würde ich nicht empfehlen. Das gibt immer nur einen willkürlich zusammengesetzten Körper. Es ist besser, die Zensiten beisammen zu lassen und die Nichtzensiten ebenfalls. Das Land Niederösterreich hat davon ganz abgesehen. Man hat sich gesagt, daß die Leute schon nach dem Proporz zu wählen gewohnt sind, daß sie das Proporzverfahren auch in kleinen Gemeinden beherrschen und daß dadurch eine viel natürlichere Minoritätsvertretung zustande kommt. Wenn Sie die Kompliziertheit dieses Zweigruppenwahlsystems ins Auge fassen, so werden Sie sehen, daß es besser ist, man macht gleich den Proporz und nimmt die Unterscheidung nicht herein.

Ich möchte auf eine Fußnote im Entwurf aufmerksam machen, sie betrifft die Anlage der Wählerlisten und den künftigen Plan der Ordnung unserer Wahlen. In dieser Fußnote ist den Wünschen entgegengekommen, die die Länderkonferenz geäußert hat, daß bei den Gemeindewahlen doch eine gewisse Ständigkeit der Bevölkerung vorausgesetzt wird. Da heißt es (liest):

„Es wird in der Staatskanzlei geplant, die Wählerverzeichnisse ständig zu machen, am 31. Dezember jedes Jahres unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen abzuschließen und für sämtliche in den nächsten Jahren stattfindenden Wahlen gelten zu lassen. Die Termine für die verschiedenen Wahlen wären gesetzlich (allenfalls in der Verfassungsurkunde) festzusetzen, und zwar hätten künftighin die Wahlen zur Nationalversammlung im März vor dem Frühjahrsanbau, die Wahlen zu den Landtagen im Juni vor der Ernte und die Wahlen zu den 80Gemeinden im Oktober nach der Ernte (Weinlese) stattzufinden. Weiters wäre unter Festlegung einheitlicher fünfjähriger Wahlperioden zu bestimmen, daß die Staatswahlen jeweils im ersten, die Landeswahlen im dritten und die Gemeindewahlen im fünften Jahre durchzuführen sind. Durch eine solche Regelung würden sich die Wahlen niemals häufen können.

Dadurch würde sich von selbst bei den Staatswahlen eine dreimonatige, bei den Landeswahlen eine sechsmonatige und bei den Gemeindewahlen eine neunmonatige Stabilität der Bevölkerung, um nicht zu sagen, Seßhaftigkeit der Bevölkerung herausstellen. Diese Differenzierung wird recht erwünscht sein. Ich bin entschieden für das System, daß diese Termine in der künftigen Verfassungsurkunde festgelegt werden. Dadurch wird eine gewisse Regelmäßigkeit und Stetigkeit in das Wahlgeschäft gebracht.

Landesrat Dr. Etter:

Für die Alpenländer wäre die Ansetzung der Termine, welche der Herr Staatskanzler jetzt verlautbart hat, nicht recht akzeptabel, weil in den Alpenländern die Sennerung des Viehes schon Mitte und Ende Mai stattfindet. Dadurch würden alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes, die das Vieh auf den Almen zu betreuen haben — und das ist im Gebirge ein nicht unbedeutender Prozentsatz —, um das Wahlrecht gebracht. Für die Alpenländer müßte also — der März geht an —, aber für die Landtagswahlen unbedingt die erste Hälfte Mai in Aussicht genommen werden, um nicht einen großen Teil der Wählerschaft um die Ausübung des Wahlrechtes zu bringen. Für die Gemeindewahlen wäre die zweite Hälfte des Oktober wünschenswert, weil in manchen Almen die Sennerung bis Mitte Oktober andauert.

Staatskanzler Dr. Renner:

Für die Gemeindewahlen kommt also die Zeit in Betracht, wo die Hauptarbeit vorüber ist, das ist der Herbst. Für die Staatswahlen sind die Wintermonate außerordentlich ungünstig. Man dürfte sie nicht vor dem April durchführen, es wäre aber nicht ausgeschlossen, daß man die Staats- und Landeswahlen in Hinkunft immer auf einen Termin zusammenfallen läßt.

Vizekanzler Fink:

Ich bin der Meinung, daß, wenn man geordnete Verhältnisse haben will, man wahrscheinlich dazu kommen wird, alle Wahlen an einem Tage vorzunehmen, wie dies in der Schweiz geschieht, wo in fast allen Kantonen die Wahlen in den Nationalrat, in den Ständerat, in den Kirchenrat, in die Kantonsregierung, in die Bundesregierung usw. an einem Tage vorgenommen werden. Da hat man eine einzige Wahlagitation und dann wieder Ruhe.

Staatskanzler Dr. Renner:

Wir haben eine etwas längere Legislaturperiode als die Schweiz und da wäre es ganz gut, wenn die einen Vertretungskörper und die anderen immer übergreifen würden, damit nicht an einem Tage ein vollständiger Umsturz des Systems im Staat, Land und Gemeinde eintritt und eine gewisse allmähliche Hinüberentwicklung möglich ist. Eine solche Verteilung auf verschiedene Jahre würde mir zweckmäßiger erscheinen; das ist das amerikanische System. Übrigens ist das eine Sache späterer Erwägung.

Ich muß bekennen, daß ich mich mit der Musterwahlordnung nicht sehr intensiv beschäftigen konnte. Es war für mich sehr schwer, sie im Einzelnen zu kontrollieren, ich bin aber überzeugt, daß die Herren, die sie verfaßt haben, nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen sind. Wenn sie von der Enunziation der Länderkonferenz abgewichen sind, so haben sie es gewiß aus Zweckmäßigkeitsgründen getan und nicht in der Absicht, eine bestimmte politische Wirkung hervorzurufen.

Landesrat Falser:

Wir in Tirol haben zur Frage der Gemeindewahlordnung bisher überhaupt nicht Stellung genommen, denn der Ausschuß der Landesversammlung hat die Frage noch nicht entschieden. Übrigens ist diesbezüglich die Frage aufgetaucht, ob man diesen Gegenstand nicht dem neuen Landtage zur Erledigung überlassen soll. Auch das Muster ist noch nicht geprüft worden. Ich kann also nur meine persönliche Meinung äußern. Bei uns ist die Sache dadurch sehr kompliziert, daß wir mit einer Menge kleiner Berggemeinden zu rechnen haben, wo das Verhältniswahlrecht kaum anzuwenden ist. Es sind dort entweder überhaupt keine Gegensätze oder nur solche rein wirtschaftlicher Natur, Verwandtschaftsrücksichten, so daß sich vielleicht in diesen kleinen Gemeinden, soweit ich die Stimmung kenne, eine Teilung in Verhältniswahlgemeinden und Mehrheitswahlgemeinden herausbilden wird.

Was die Familienangehörigen betrifft, so glaube ich, daß diese Zensiten sind. Die Drittelung und die Hälftelung der Wähler in den Mehrheitswahlgemeinden dürfte sich nach den Gesichtspunkten, die der Herr Staatskanzler dargelegt hat, wohl empfehlen, damit zwei reine Gruppen gebildet werden: Zensiten und Nichtzensiten. Die Gleichzeitigkeit der Wahl haben wir auch ins Auge gefaßt gehabt. Sie ist natürlich für diesmal unmöglich, weil wir die Landtagswahlen im Mai haben werden. Es haben sich aber gegen die Gleichzeitigkeit der Wahlen auch verschiedene Bedenken geltend gemacht, die erst gewürdigt werden müssen.

Landeshauptmann Dr. Lemisch:

Ich bin der gleichen Ansicht wie der Herr Vertreten von Tirol. Die Wahl in die Gemeinde ist doch etwas anderes als die Wahl in den Nationalrat. Hier kann es vorkommen, daß ein Bauer freiheitlich, seine Frau christlichsozial und der Sohn sozialdemokratisch wählt. In der Gemeinde aber wird es sich darum drehen, ob die Brücke hüben oder drüben gebaut wird. Daher bin ich nicht dafür, daß alles an einem Tage geschieht. Bezüglich des Proporzes steht es auch in den kleinen Gemeinden so, daß der Bürgermeister den Proporz schwer für die Nationalratswahlen zusammengebracht hat. Er ist ja wahltechnisch nicht 81so kundig und wird es auch nicht so bald werden. Die Verhältnisse in den Gebirgsgemeinden sind ganz anders als in den Städten und Industrieorten. Ich bitte zuzulassen, daß wir Proporz und Nichtproporz haben und ich bin auch dafür, daß wir Zensiten und Nichtzensiten haben.

Staatskanzler Dr. Renner:

Und bei den Zensiten die Familienangehörigen; dann ist es ein logischer Körper.

Bezirkshauptmann Graßberger:

Ich möchte mich nicht über das Für und Wider des Musterentwurfes äußern, sondern nur kurz berichten, wie die Angelegenheit in der Salzburger Landesregierung steht. In Salzburg hat man die Schaffung der Gemeindewahlordnung als sehr dringlich betrachtet, weil die Landesversammlung schon am 18. März auseinandergegangen ist und sie unbedingt noch vorher beschließen wollte und zweitens aus dem inneren Grunde, weil insbesondere die Heimkehrer die gegenwärtigen Gemeindevertretungen schon nicht mehr als legale Vertretungen betrachten wollten. Die provisorische Landesversammlung in Salzburg war daher nicht in der Lage, den Musterentwurf zu berücksichtigen, weil dieser erst vor einigen Tagen dem Lande zugekommen ist. Es wurde von uns zwar vor Verfassung der Gemeindewahlordnung die Staatskanzlei telephonisch ersucht, den Musterentwurf zu übersenden; es war jedoch noch keiner ausgearbeitet und wir mußten infolgedessen selbständig vorgehen.

Die wesentlichsten Unterschiede vom Musterentwurf sind nun folgende: Der Salzburger Entwurf unterscheidet in seiner ursprünglichen Verfassung Gemeinden, in denen das Wahlrecht nach dem Proporz ausgeübt wird, und Mehrheitsgemeinden. Der Ausdruck „Mehrheitsgemeinde“ ist allerdings im Gesetzentwurfe nicht enthalten, sondern wir unterschieden zwischen Wahlgemeinden der Klasse A und der Klasse B. Gemeinden der Klasse A sind nach dem Entwurfe jene, die mehr als 2000 Einwohner zählen, und nach der endgültigen Fassung jene, die mehr als 1500 Einwohner zählen. Im Entwurfe waren dann auch Industriegemeinden vorgesehen. Das sind jene, in welchen wenigstens 15 Prozent der gesamten Einwohner krankenversicherungspflichtig sind oder einer Bergwerksbruderlade angehören. Dieser Passus wurde jedoch von der Landesversammlung gestrichen.

Die zweite Klasse der Wahlgemeinden, also die sogenannten Mehrheitsgemeinden, wären dann die übrigen Gemeinden. In diesen sollte nach dem ursprünglichen Entwurfe die Zahl der Wähler, wenn sie 800 übersteigt, in drei und sonst in zwei gleichgroße Wahlkörper geteilt werden. Die Landesversammlung hat das dahin abgeändert, daß schon dann, wenn die Gesamtzahl der Wähler mehr als 300 beträgt, drei Wahlkörper zu bilden seien, sonst aber zwei. Nun war im Entwurfe des Landesrates in den Gemeinden der Klasse 1 das Proportionalwahlrecht, in den Gemeinden der Klasse B dagegen das Mehrheitswahlrecht vorgesehen, und zwar in der Weise, daß die Wählerschaft nach der Steuerleistung, beginnend mit den höchsten Steuerträgern und anschließend an den letzten Steuerträger, die nicht steuerzahlende Bevölkerung nach dem Alphabete gereiht wird. Bei der Reihung der Wahlberechtigten nach der Steuerleistung sind nach dem Haushaltungsvorstande jene Personen zu reihen, deren Einkommen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dem Einkommen des Haushaltungsvorstandes zuzuzählen ist oder wäre. Diese Regelung hat in der Landesversammlung eine sehr eingehende Debatte hervorgerufen. Es wurde ausschließlich von sozialdemokratischer Seite gegen das Mehrheitswahlrecht in den kleinen Gemeinden Stellung genommen. Die Debatte führte soweit, daß, soviel mir bekannt ist — ich bin selbst nicht Abgeordneter —, von sozialdemokratischer Seite mit dem Exodus gedroht wurde; im Falle als diese Bestimmung im Gesetzentwurfe bliebe. Schließlich kam es zu einem Kompromiß. Danach findet die Teilung der Wählerzahl in den kleinen Gemeinden so statt, wie ich vorhin dargelegt habe, und innerhalb jeder Gruppe wird nach den Proporz gewählt. Wenn die Staatsregierung diesen Entwurf in die Hand bekommt, dann bitte ich, zu bedenken, daß er das Ergebnis einer sehr hitzigen Debatte und ein Kompromiß ist. Ich bitte die Staatsregierung auch, etwaige Bedenken gegen diese Regelung nicht in Form einer Vorstellung geltend zu machen, damit die Sache nicht hinausgeschoben wird. Es wird ja vielleicht später Gelegenheit sein, durch eine neue Gemeindewahlordnung eine Regelung zu treffen, die allen Beteiligten besser entspricht.

Was die Wahlbehörden anlangt, so haben wir in Salzburg keine Landeswahlbehörde vorgesehen, sondern als höchste Wahlbehörde die Bezirkswahlbehörde, als eigentlichen Träger der Wahlhandlung die Gemeindewahlbehörde und in den größeren Gemeinden zur Durchführung der Wahlhandlung die Ortswahlbehörde. Wahlberechtigt ist ohne Unterschied des Geschlechtes jeder deutschösterreichische Staatsbürger, der am 1. Jänner des Kalenderjahres der Wahl bereits in das 21. Lebensjahr eingetreten war und in dieser Wahlgemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hatte oder als aktive Militärperson tatsächlich gewohnt hat. Diese Regelung wurde getroffen, um zu verhindern, daß Personen, die aus irgendwelchen zufälligen Gründen kurze Zeit vor der Wahl ihren Wohnsitz verlegen mußten, zum Beispiel Arbeiter bei Notstandsarbeiten u. dgl., das Wahlrecht bekommen, ohne daß eigentlich ein innerer Zusammenhang mit der Gemeinde vorhanden wäre. Unter [d]en Personen, die von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind, sind in dem Gesetzentwurfe die Gemeindebeamten nicht angeführt. Es wäre bei uns meines Erachtens gar nicht durchführbar gewesen, die Gemeindebeamten auszuschließen. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht. Die in Armenversorgung stehenden Personen haben das aktive, aber nicht das passive Wahlrecht.

Das sind die wesentlichsten Unterschiede. Ich wiederhole meine Bitte, daß die Staatsregierung der Gesetzwerdung dieses Entwurfes keine Schwierigkeiten bereitet, sondern im Gegenteile sofort nach seinem Einlangen sich damit beschäftigt und dem Landesrat bekannt gibt, daß keine Vorstellung dagegen erhoben wird, damit die Gemeindewahlen nicht zu lange hinausgeschoben 82werden. Es wurde schon wiederholt betont, daß die Gebirgsländer das größte Interesse haben, die Gemeindewahlen unbedingt in der ersten Hälfte Mai durchzuführen. Für die Vorbereitung der Wahlen wird eine Zeit notwendig sein, die es schon sehr erschwert, die Wahlen zu diesem Termin durchzuführen. Ich hoffe aber, daß dies durch die im Entwurfe vorgesehene Abkürzung der Fristen mit Rücksicht auf die vorangegangenen Wahlen in die Landesversammlung und in die Nationalversammlung doch möglich sein wird, wenn nicht von der Staatsregierung Schwierigkeiten gemacht werden.

Staatskanzler Dr. Renner:

Ich habe schon den Auftrag gegeben, daß die Sache so rasch als möglich erledigt wird. Nachdem ja die Abweichungen nicht so beträchtlich sind, daß an dem System etwas geändert würde, und der Beschluß in Bezug auf die kleinen Gemeinden radikaler ist als unser Entwurf, so besteht offenbar gar kein Hindernis.

Wünscht noch jemand das Wort? (Niemand meldet sich). Es ist nicht der Fall. Die Berichte werden zur Kenntnis genommen. Ich glaube, es kann als überwiegende Meinung der Konferenz angenommen werden, daß man in den Mehrheitswahlgemeinden bei der Einteilung in zwei Gruppen die Familienangehörigen, und zwar Frauen und Kinder oder allenfalls die bei der Einkommensteuer mit dem Haushaltungsvorstand gemeinsam vereinigten Haushaltungsangehörigen sofort hinter dem Haushaltungsvorstand einreiht, so daß sie in dieselbe Wählergruppe gehören, wie der Haushaltungsvorstand selbst. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum nächsten Punkte der Tagesordnung: „Besprechung über die Organisation des äußeren Ernährungsdienstes (Besondere Ernährungsinspektoren).[“]Ich bitte den Herrn Staatssekretär für Volksernährung, das Wort zu ergreifen.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Ich bin heute schon etwas verschüchtert und glaube kaum, daß ich mit diesen Vorlagen einen großen Erfolg haben werde, obwohl es für das Ernährungsamt ein dringendes Bedürfnis wäre, daß der Ernährungsdienst in den Ländern auf eine etwas andere Basis gestellt wird. Ich weiß nicht, ob die Herren Kenntnis haben von dem Entwurfe einer Vollzugsanweisung, betreffend die Organisation des wirtschaftlichen Inspektionsdienstes. Das ist der eine Teil der ursprünglichen Vorschläge.

Ernährungsinspektoren gab es schon während des Krieges. Es ist das eine Einführung, die uns jetzt eigentlich abhanden gekommen ist. In einem Lande sind, glaube ich, noch zwei Ernährungsinspektoren, in einem Lande einer. Wir haben den Ländern diesen Entwurf geschickt, die Länder haben sich aber mit Ausnahme eines einzigen ablehnend verhalten: sie wünschen die Ernährungsinspektoren nicht mehr. Eine Begründung ist von den Ländern nicht gegeben worden. Es ist nur gesagt worden, der eigentliche Ernährungsdienst werde von den Landesregierungen und ihren Organen ausgeübt, es sei nicht notwendig, daß das Ernährungsamt durch eigene Ernährungsinspektoren eine direkte Beziehung unterhält. Wir sind anderer Ansicht. Wir sind der Meinung, daß wir diese Ernährungsinspektoren nicht leicht entbehren können, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil uns die Landesregierungen — nehmen Sie es mir nicht übel wenn ich gegen die Landesregierungen spreche, es geschieht nur auf Grund unserer Erfahrungen — insbesondere in den letzten Monaten über die Verhältnisse in den Ländern ziemlich im Unklaren lassen. Ich bin über die Ernährungsverhältnisse in den Ländern oft gar nicht orientiert, ich erfahre von Beratungen der Länder nichts, auch Verfügungen werden uns vorher nicht mitgeteilt. Nicht, daß die Ernährungsinspektoren von uns als Spione hinausgeschickt würden, sondern sie sollen unserem Informationsbedürfnis dienen. Wenn die Länder den Kontakt mit uns stärker aufrecht hielten, würden wir die Ernährungsinspektoren nicht so dringend brauchen. So ist aber der Kontakt sehr gelockert und ich brauche Organe, die mich rasch informieren, die eventuell an Ort und Stelle, speziell mit Rücksicht auf die Arbeiter- und Soldatenräte, manchmal ganz gute Dienste leisten könnten.

Ich möchte also trotz der ablehnenden Haltung der Länder sagen, daß ich auf der Einrichtung der Ernährungsinspektoren beharre, natürlich nicht durchwegs mit solchen Funktionären besetzt, wie wir sie im Kriege gehabt haben. Da haben wir manchmal infolge der Not an Personal Personen angestellt, die dazu nicht berufen waren.

Nun haben wir aber eine ganze Menge von überflüssigen Beamten, zum Teile solche, die sich in den Ländern mit Ernährungsfragen wiederholt befaßt haben und darin vollkommen orientiert sind. Ich möchte hinzufügen, daß in der Vollzugsanweisung Vorsorge getroffen ist, daß die Ernährungsinspektoren nicht außerhalb des Dienstes der Landesregierungen stehen, sondern der Landesregierung auch zur Verfügung stehen. Wenn die Landesregierungen sagen, sie brauchen die Leute nicht, so muß ich demgegenüber bemerken, daß Leute, die nur mit dem Ernährungsdienste befaßt sind, der Landesregierung zumindestens nicht schädlich sein können. Es ist in der Vollzugsanweisung ausdrücklich Vorsorge getroffen, daß die Ernährungsinspektoren die Landesregierungen von ihren Wahrnehmungen fortlaufend in Kenntnis setzen und dieselben Berichte, die sie dem Volksernährungsamt zusenden, auch an die Landesregierung schicken.

Meine Herren! Die Tatsache, daß dieser Inspektionsdienst von den Ländern abgelehnt wurde, und die Wahrnehmung, daß mir die einheitliche Leitung der Ernährungsangelegenheiten immer mehr erschwert wurde, haben den Herrn Staatskanzler veranlaßt, mir den Auftrag zu geben, überhaupt die Frage der Reorganisation des Ernährungsdienstes in den Ländern neu zu studieren und ihm Vorschläge zu erstatten, wie man Vorsorge treffen könnte, daß der Ernährungsdienst einheitlich zusammengefaßt wird und dem Ernährungsamt ein Apparat zur Verfügung steht, für den ich die Verantwortung mehr tragen kann als jetzt. Ich habe unlängst im Ernährungsausschusse der Nationalversammlung über die Stellung des Staatsamtes für Volksernährung einen vulgären Vergleich gebracht. Ich weiß nicht, ob die Herren unseren Wurstel83prater kennen. Dort ist eine Figur in verschiedenen Buden aufgestellt, der sogenannte Watschenmann. Wenn jemand vorbeigeht, kann er ihm eine Ohrfeige herunterhauen. Der Vergleich klappt, in dieser Stellung befinde ich mich manchmal. Alles, was nicht in Ordnung ist, wird dem Staatsamte für Volksernährung zur Last gelegt, auch wenn es in den Ländern vorkommt, obwohl wir gar nicht in der Lage sind, die Verantwortung zu tragen, weil wir weder den Apparat, noch die Macht, noch auch die Möglichkeit haben, gewisse Dinge zu setzen, bei besten Willen nicht. (Landesrat Dr. Schlegel: Selbst was nicht vorkommt, wird Ihnen zur Last gelegt!) Ich kann nicht mehr geben als ich habe, aber auch wenn ich etwas gebe, wird mir zum Vorwurf gemacht, ich hätte dem einen mehr, dem andern weniger gegeben.

Der Ernährungsdienst ist erst im Kriege eingeführt worden, früher haben wir ihn nicht gebraucht. Jetzt sind diese Fragen aber das Um und Auf der politischen Behörden, der Landesbehörden, der Bezirkshauptmannschaften usw. geworden. Im Kriege hat man sich damit geholfen, daß man provisorische Einrichtungen geschaffen hat. Im Ernährungsamte selbst aber haben wir immer darunter gelitten, daß wir keine Organe gehabt haben, die jene Verfügungen, die oft auch einvernehmlich getroffen wurden, wirklich durchführen. Das heißt, wir leiden zum Unterschiede von anderen Staatsämtern darunter, daß wir nur eine Behörde haben, die unsere Verfügungen durchführen soll, die eigentlich bis zu einem gewissen Grade eine fremde, eine politische Behörde ist.

Nun geht ein Vorschlag von uns dahin, daß die Landeswirtschaftsämter, die überall bestehen und die sich im Laufe der Zeit verschieden gestaltet haben, in eine unmittelbare Verbindung mit dem Staatsamte für Volksernährung treten, indem ihnen die Angelegenheiten der Ernährung und der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse übertragen und sie unmittelbar dem Staatsamte für Volksernährung unterstellt werden. Ich weiß, daß dieser Vorschlag von Ihnen nicht auf den ersten Blick akzeptiert werden wird. Wir haben diesbezüglich eine Art Richtlinien ausgearbeitet, die wir den Ländern zur Stellungnahme übermitteln wollen. Wir stellen uns vor, daß an der Spitze dieses Landeswirtschaftsamtes ein Landeswirtschaftsdirektor steht, der unmittelbar dem Staatsamte für Volksernährung unterstehen soll, das heißt, er untersteht wohl dem Landeshauptmanne, es soll aber ein eigener Personalstand gebildet werden, dem auch die Beamten dieses Landeswirtschaftsamtes angehören. Ich möchte Ihnen nur sagen, daß wir dabei nicht an eine obrigkeitlich zusammengesetzte Behörde denken, es sollen die Vertreter der verschiedenen Interessentengruppen, der Arbeiter, der Konsumenten, der Landwirtschaft, daran beteiligt sein und von der Landesversammlung gewählt werden. Es soll also das heute Bestehende gar nicht wesentlich geändert werden, sondern wir wollen nur die Verbindung mit dem Staatsamte für Volksernährung in der Form inniger herstellen, daß diese Wirtschaftsämter eine Stelle des Staatsamtes für Volksernährung werden, die uns unmittelbar zur Verfügung steht. Ich weiß, daß das mit dem Autonomiebestrebungen der Länder nicht ganz in Einklang zu bringen ist, wenn aber die Herren unsere Richtlinien durchlesen werden, so werden sie sehen, daß wir der Selbständigkeit der Länder nicht nahe treten wollen. Ich glaube bestimmt, daß sich nur auf diese Weise eine einheitliche Ernährung durchführen läßt. Nun scheint der Zeitpunkt hierfür wohl sehr verspätet und man könnte einwenden: Das hätte man während des Krieges machen sollen, jetzt ist es nicht mehr notwendig. Da bin ich der Meinung, daß wir aus diesen schwierigen Ernährungsverhältnissen noch längere Zeit nicht herauskommen werden, und ich glaube daher, daß es trotz der scheinbaren Verspätung noch immer Zeit ist; den Ernährungsdienst wenigstens werden wir wohl noch durch mehrere Jahre aufrecht erhalten müssen. Ich glaube daher, daß man heute noch der Sache näher treten soll.

Sie haben draußen bei den Landesregierungen sicherlich enorme Schwierigkeiten zu überwinden. Ich weiß, wie es heute draußen bei den Behörden zugeht, daß manchmal mit dem besten Willen nichts zu machen ist, weil ihnen die ganze Leitung aus der Hand genommen ist. Aber alles, was sich bei den einzelnen Landesregierungen abspielt, ist noch immer ein Kinderspiel im Vergleich zu dem, was sich im Staatsamte für Volksernährung abspielt. Wenn ich nicht aus reinem Pflichtgefühl auf dieser Stelle ausharren würde, so wäre ich schon längst davongelaufen. Es ist nicht möglich, die Verantwortung zu tragen, die fürchterlich ist, Verordnungen zu erlassen und dabei die volle Überzeugung zu haben, daß sie nicht durchzuführen sind. Ich habe keinen Apparat, kein Organ, keinen Menschen, der mir dabei hilft.

Übrigens, wenn die Landeswirtschaftsämter in dieser Weise reorganisiert würden, würde ich auf die Ernährungsinspektoren eher verzichten können. So aber kann ich nicht auf sie verzichten, denn dann nehmen Sie mir das letzte Mittel und das Organ weg, das mir noch halbwegs eine Hilfe schafft für Angelegenheiten, für die schließlich das Staatsamt die Verantwortung trägt. Ich bekomme im Parlamente Interpellationen auf Interpellationen, alles Mögliche wird mir an den Kopf geworfen, eine Unzahl von Fragen stürmt auf mich ein und ich kann keine Auskunft geben. (Landesrat Dr. Schlegel: Was sollen das für Persönlichkeiten sein, die da in Betracht kommen?)

Ich stelle mir vor, daß das politische Beamte sind. Wir haben ja ungezählte Ansuchen von Beamten, die heute zwar bezahlt werden, aber beschäftigungslos sind und die sogar vielfach in Ernährungsangelegenheiten bei Bezirkshauptmannschaften oder Statthaltereien schon gearbeitet haben. Diese könnte man mit dem Sitze bei der Landesregierung oder in der Landeshauptstadt dem betreffenden Lande zuweisen.

Wir würden ihnen dann im Einvernehmen mit der Landesregierung einen Wirkungskreis zuteilen. Sie sind Ernährungsinspektoren oder Wirtschaftsinspektoren oder wie Sie sie nennen wollen, die uns über die Verhältnisse informieren, die aber auch Sie verwenden können für Verhandlungen mit dem Landesrate, wenn zum Beispiel in einem Orte eine Schwierigkeit aufgetaucht ist. Diese Ernährungsinspektoren haben sich ja auch im Kriege schon gut bewährt.

84Die Herren, die in Linz dienten, waren sehr verwendbar. Es handelt sich um eine entsprechende Auslese und darum, daß die Landesregierungen ihnen Hilfe leisten. Wenn guter Wille vorhanden ist, wird die Sache gehen. Es ist von uns keineswegs beabsichtigt, Spione aufzustellen, wie ich aus den Berichten der Landesregierung herausgelesen habe, sondern es besteht das unbedingte Bedürfnis nach Informationsorganen, damit die Landeswirtschaftsämter uns näher gebracht und ein innerer Kontakt hergestellt werde. Es erscheint vielleicht unzweckmäßig, in einem so verspäteten Zeitpunkte, nachdem wir uns jahrelang durchgeschlagen haben, mit scheinbar prinzipiellen Vorschlägen zu kommen. Es handelt sich hier um eine Einrichtung von keineswegs hervorragender Bedeutung, die aber ihre praktischen Wirkungen haben wird. Ich würde bitten, daß die Landesregierungen ihre ablehnende Haltung aufgeben, denn man kann nicht einerseits dem zentralen Ernährungsdienst in Wien alles wegnehmen, was er zu seiner Verwaltung braucht, und andrerseits alles von ihm verlangen.

Vizekanzler Fink:

Es wäre zweckmäßig, wenn die Herren, trozdem sie sich zu dem Entwurfe bereits schriftlich geäußert haben, vielleicht doch noch äußern wollten. Das eine ist sicher, daß der Herr Staatssekretär keine angenehme Stellung hat. Der beste Beweis für diese Behauptung liegt darin, daß wir schon zweimal Regierungen gebildet haben und daß sich niemand gefunden hat, der dieses Amt übernehmen wollte.

Statthaltereirat Rainer:

Ich glaube, daß die Frage der Bestellung der Ernährungsinspektoren im Zusammenhange mit der Reorganisation der Landeswirtschaftsämter zu lösen sein wird und daß man deshalb diese Frage zurückstellen sollte, bis der Entwurf über die Reorganisation der Landeswirtschaftsämter uns zukommt und wir Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen.

Statthaltereivizepräsident Thun:

Die Ernährungsinspektoren haben sich bei uns sehr gut bewährt. Sie haben einerseits der Landesregierung gute Informationen gegeben und andrerseits haben sie auf Grund ihrer persönlichen Wahrnehmungen bei dem Amte für Volksernährung aufklärend gewirkt. Das ist natürlich eine persönliche Fähigkeit, die nicht jeder hat. Daß aber Inspektionsorgane notwendig sind, möchte ich außer allen Zweifel stellen. Auch die Landesregierung braucht Inspektionsorgane. Wir kranken daran, daß wir unsere Bezirksbehörden gerade was den Ernährungsdienst anbelangt zu wenig in der Hand haben und die wenigen Herren, die uns zur Verfügung stehen, können wir zu einem intensiven Inspektionsdienste nicht verwenden, weil wir sie zu Hause brauchen. Ein Inspektor für ganz Oberösterreich ist allerdings zu wenig. Wenn er entsprechend arbeiten soll, müßten es mindestens zwei sein. Daß dieser Inspektor sowohl der Landesregierung dient als auch unmittelbar, sei es mündlich oder schriftlich, an das Staatsamt berichten soll, halte ich sogar für gut.

Die Inspektoren, die bei uns tätig waren, haben uns immer direkt von dem in Kenntnis gesetzt, was sie erhoben haben. Das ist auch notwendig, denn wenn der Referent der Landesregierung einen Mißstand beheben kann, wozu soll das Staatsamt damit belästigt werden.

Ein Inspektionsdienst ist also notwendig, nur sollte er nach unserer Meinung nicht so eingerichtet werden, daß ein eigener Status von Inspektionsbeamten geschaffen wird, sondern es könnten Beamte der Landesregierung oder des Staatsamtes oder andere Beamte, die dem Staatsamte zur Verfügung stehen, mit dem Inspektionsdienst periodisch betraut werden. Ich bin auch nicht so weit Lokalpatriot, daß ich sage, es muß einer sein, der das Land gut kennt, denn gerade die gute Kenntnis des Landes involviert eine gewisse Befangenheit im Auftreten gegenüber der Bezirkshauptmannschaft. Es würden manchmal auch kollegiale Rücksichten geübt werden, die besser unterbleiben. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Aus dem Stande der Beamten der betreffenden Landesregierung darf er nicht sein, denn er macht sich eventuell unmöglich!) Die Ortskenntnis ist wohl sehr gut, aber der Beamte erlangt durch einige Monate intensiver Arbeit eine viel bessere Ortskenntnis, als wenn er aus dem Lande ist und mit den von mir erwähnten Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Ich wiederhole also: ein Inspektionsdienst ist notwendig, aber es soll nicht ein eigener Inspektionskörper geschaffen werden.

Hofrat Zander:

Auch die Landesregierung in Niederösterreich hat sich gegen den vom Ernährungsamt intendierten Inspektionsdienst ausgesprochen. Wie schon der Herr Staatssekretär erwähnt hat, hat nicht eine förmliche Besprechung, mit den anderen Ländern stattgefunden, aber schon in der damaligen Sitzung haben sich beinahe alle Länder prinzipiell gegen derartige Ernährungsaufsichtsorgane ausgesprochen und diesen Standpunkt hat auch die Landesregierung von Niederösterreich geteilt. Ein Hauptgrund war, daß die bisherigen Ernährungsinspektionsorgane sich nach unserer Auffassung durchaus nicht so bewährt haben, wie man es hätte erwarten können. Diese Herren sind nämlich auf die Intentionen der Statthalterei und später der Landesregierung durchaus nicht mit Verständnis eingegangen und haben die Langesregierungen nicht in der Weise zu unterstützen vermocht, wie es im Interesse der guten Sache gelegen gewesen wäre.

Nun fragt es sich: Wozu sollen diese Ernährungsorgane geschaffen werden? Es gibt da nur zwei Möglichkeiten: entweder um die Landesregierungen zu kontrollieren — und das betrachten die Länder als einen Eingriff in ihre Autonomie — oder um Informationen an die Landesregierungen und dann auch an das Ernährungsamt zu liefern, und dazu ist eigentlich auch kein Anlaß vorhanden, da ja heute die ganze Tätigkeit der politischen Verwaltung in der 85zweiten Instanz durch verschiedene Organisationen, wie Wohlfahrtsausschüsse, Nationalräte und jetzt Arbeiter- und Soldatenräte, so genau kontrolliert wird, daß diese Organe nicht notwendig sind.

Was nun die Information des Ernährungsamtes durch diese Organe anbelangt, so ist speziell in Niederösterreich dazu gar kein Anlaß vorhanden, da die Landesregierung und speziell das Landeswirtschaftsamt über alle Vorkommnisse auf dem flachen Lande ziemlich gut informiert ist. Anders verhält sich die Frage, die schon Statthaltereivizepräsident Thun angeschnitten hat, mit der Ausgestaltung des Ernährungsdienstes der Landesstelle selbst. Auch wir leiden darunter daß wir bei der Landesregierung keine Organe haben, die draußen einen Inspektionsdienst übernehmen könnten. Das scheitert, abgesehen von dem Personalmangel, auch an den Verkehrsschwierigkeiten. Dazu gehören eben Autos und die haben wir nicht, denn auch Niederösterreich leidet darunter, daß trotz des nicht gut funktionierenden Ernährungsdienstes die Arbeit immer größer wird und wir immer mehr Personal brauchen. Ich weiß nicht, ob nicht auch das Ernährungsamt darunter leidet. Wahrscheinlich haben auch die übrigen Länder unter dieser merkwürdigen Erscheinung zu leiden. Wir brauchen Ernährungsinspektionsorgane, wir wollen sie aber im eigenen Status haben. Sie müßten aber doch organisatorisch den Landesregierungen angegliedert werden. Andernfalls muß wenigstens die Landesregierung von Niederösterreich auf dem Standpunkte stehen, daß die Vorschläge des Ernährungsamtes, so gut gemeint sie auch sind, einen Eingriff in die Autonomie involvieren.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Die letzte Bemerkung des Herrn Vorredners ist mir unverständlich. Es kann dem Staatsamte für Volksernährung doch unmöglich die Berechtigung abgesprochen werden, eigene Organe in die Länder hinauszuschicken. Das sind unsere Organe, die wir aufgestellt haben wollen zu unserer Information. Das kann doch nicht als ein Eingriff in die Autonomie der Länder betrachtet werden. Genau so wie das Staatsamt für Verkehrswesen zur Inspektion des Postdienstes, der allerdings staatlich organisiert ist, ein Organ hinausschicken kann, um zu sehen, ob die Verhältnisse im Postdienste geordnet sind, so muß es auch uns möglich sein, Organe hinauszuschicken, um nachzusehen, ob sich gewisse Verhältnisse so oder so gestaltet haben. Das ist doch kein Eingriff in die Autonomie der Länder. Ich bitte, ich muß neuerlich erklären, die Zentralstelle, die verantwortliche Stelle ist das Staatsamt für Volksernährung und man kann ihm doch nicht die Berechtigung absprechen, sich das notwendige Material zur Tragung dieser Verantwortlichkeit zu suchen. Davon kann ich nicht abgehen. Ich bin über gewisse Dinge ganz unorientiert. Ich erkläre hier, daß ich die Informationen von den Landesregierungen nicht in dem Maße bekomme, wie ich sie brauche. Bei Niederösterreich ist das natürlich eine Ausnahme, weil dieses Land an der Hand ist. Ich habe zum Beispiel erst aus der Zeitung entnommen, daß in Linz die Brotkarte abgestellt worden ist, ich weiß zufällig, daß hier andere Gründe eine gewisse Rolle gespielt haben und daß eine andere Organisation in der Verteilung des Brotes Platz gegriffen hat. Das darf ich doch nicht erst aus der Zeitung erfahren! Wenn ich eine Sitzung habe oder irgendwo gefragt werde, ob es wahr ist, daß in Linz die Brotkarte abgeschafft wurde, und ich habe keine Ahnung davon, so ist das doch ein unerträglicher Zustand für das Staatsamt für Volksernährung, wenn ich nicht weiß, was vorgeht.

Dazu brauche ich Inspektionsorgane. Das ist kein Eingriff in die Autonomie der Länder, sondern es ist einfach ein natürliches Recht eines Staatsamtes, Organe hinaus zu schicken, genau so wie es mir niemand verbieten kann, daß ich heute oder morgen jeden Beamten des Staatsamtes für Volksernährung hinausschicke, wenn ich es für notwendig erachte. Die einen sind Organe des staatlichen Ernährungsdienstes, die anderen Organe des Staatsamtes für Volksernährung, nur mit dem Unterschiede, daß ich sie vorläufig ständig draußen lasse.

Hofrat Zander:

Eines hat die Landesregierung stutzig gemacht, daß diese Inspektionsorgane, die eigentlich ein Fremdkörper sind, bei der Landesregierung Sitz und gewissermaßen Stimme haben sollen. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Stimme nicht!) Er sitzt bei der Landesregierung und das Ernährungsamt verfügt über ihn. Ja, wenn das Ernährungsamt beispielsweise die Post- und Telegraphenverhältnisse in einem Orte erheben will, so wird die Landesregierung nichts dagegen haben, wenn ein Organ des Ernährungsamtes hinauskommt und dort die Verhältnisse überprüft und seinem Vorgesetzten darüber berichtet. Daß aber ein solches Organ bei der Landesregierung sitzen und dort Befehle einer anderen Stelle, die nicht in den Rahmen der Landesregierung gehört, entgegennehmen soll, dagegen bestehen bei uns gewisse Bedenken. (Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß: Er hat ja keine Exekutivgewalt!)

Statthaltereivizepräsident Thun:

Ich hätte eine Verbindung mit der Landesregierung lieber.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Da heißt es auch: Die Inspektoren sollen die Verbindung mit der Landesregierung aufrechterhalten.

Landeshauptmann Dr. Lemisch:

Ich schließe mich den Ausführungen der Herren an, die gesagt haben, daß sie mit den bisher hinausgeschickten Herren die übelsten Erfahrungen gemacht haben.

Vizekanzler Fink:

Ich habe auch den Eindruck gehabt, daß der Widerstand vielleicht auf die bisherigen Ernährungsinspektoren zurückzuführen ist. Wenn es aber Ernährungsinspektoren sind, wie in Oberösterreich, die mit der Landesstelle auch im Kontakt stehen und so quasi die 86Verbindungsoffiziere bilden wie in den Staatsämtern, dann glaube ich, dürfte von keiner Seite dagegen ein Widerspruch erhoben werden. Es ist vorgekommen, daß ein Ernährungsinspektor ein halbes Jahr lang in einem Lande war und während dieser Zeit nicht ein einzigesmal die Kriegsgetreide-Zweigstelle besucht hat, mit der er doch neben der Bezirkshauptmannschaft am meisten zu tun hätte.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Das ist bei der Zweigstelle der Kriegs-Getreide-Verkehrsanstalt eine Schwierigkeit gewesen. Die Zweigstelle hat zwei Aufgaben, die administrative und die kommerzielle. Nach der administrativen Richtung untersteht sie unmittelbar der Landesregierung. Da hätte der Ernährungsinspektor, wenn er etwas abgestellt hätte, sich sofort in einen Konflikt mit der Landesregierung gebracht. Das haben die Landesregierungen nicht gewünscht. Die Zweigstelle ist eigentlich unmittelbar uns unterstellt und hat nach den Weisungen des Landeschefs vorzugehen.

Da hat der Ernährungsinspektor nichts zu suchen gehabt, sonst hätte er sich nur Konflikten ausgesetzt. Was die kommerzielle Abteilung anlangt, so ist sie der Hauptstelle in Wien unmittelbar unterstellt, sie hat nur Weisungen der staatlichen Kriegs-Getreide-Verkehrsanstalt auszuführen und es war wahrscheinlich kein Anlaß, eine Kontrolle durchzuführen. Dieses Beispiel kann man also vielleicht nicht gerade als ein richtiges ansehen.

Im übrigen aber möchte ich folgendes sagen: Es gibt überall schlechte und gute Beamte. Wenn hie und da in der Auswahl ein Fehler geschehen ist, so ist das begreiflich, weil wir im Kriege unter Personalmangel gelitten haben. Wir werden aber versuchen, für diese Stellen die besten Beamten zu designieren. Nur eines möchte ich doch feststellen: Wir denken nicht daran sie dem Stande der Beamten der betreffenden Landesregierung zu entnehmen. Das würde den Zweck entschieden verfehlen. In dem Moment, wo der Beamte dem Personalstande der Landesregierung angehört, kann er seine Funktion nach meiner Ansicht nicht ganz durchführen. Er macht sich selbst unmöglich, wenn er etwas beanstandet oder eine Information gibt, die der Landesregierung nicht paßt.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Ich habe das Gefühl, daß hier auf dem spezifischen Felde des Ernährungsdienstes eine Institution wieder ins Leben gerufen wird, die schon bei der ersten Länderkonferenz in einer ziemlich eingehenden Weise erörtert und dann abgelehnt wurde. Es war das eine Art von innerpolitischen Gesandten bei den Landesregierungen, die im Wesen ständige Aufsichtsorgane wären. Dieser Gedanke ist damals aus einer Reihe von gewichtigen Gründen fallen gelassen worden. Er kehrt nun im Rahmen des Ernährungsdienstes wieder.

Ich möchte unvorgreiflich der Meinung des Landesrates meine Anschauung dahin zum Ausdruck bringen, daß über periodisch wiederkehrende Inspektionsorgane, welche aber wesentlich informatorischen Charakter zu tragen hätten, denen sein Verfügungsrecht zusteht, die nur an die Zentrale berichten und deren Berichte die Grundlage für einen weiteren Meinungsaustausch zwischen Zentrale und Landesregierung bilden, sich reden läßt. Aber einen ständigen Funktionär der Zentralstelle mit dem Amtssitze bei der betreffenden Landesregierung wird man wohl ablehnen. Ich glaube, es würde das bei der Vielgestaltigkeit unseres Apparates nur ein neuer Anlaß zu Differenzen und Reibungen sein. Alles das, was der Herr Staatssekretär mit Recht über die Unhaltbarkeit der Stellung eines solchen Beamten angeführt hat, wenn er dem Stande der Landesregierung entnommen würde, wird im gleichen und vielleicht in noch schärferem Maßeintreten, wenn er ein vollständig Fremder ist. Es werden sich bei der ersten sachlichen Differenz wahrscheinlich auch die persönlichen Beziehungen so unerquicklich gestalten, wenn der Mann nicht ein Künstler ist, daß ein halbwegs befriedigendes Zusammenwirken ausgeschlossen ist.

Für uns in Steiermark ist die Sache schon aus einem anderen Grunde nicht praktisch. Wir haben das Wirtschaftskommissariat, welches eine Spezialität war und in Wien als Spezialität vielfach nicht angenehm empfunden wurde, abgeschafft und wir haben alle Agenden, auch die des Ernährungsdienstes, unter die formale Leitung und Verantwortung der Landesregierung gestellt; um jedoch den Übergang nicht zu schroff zu gestalten, ein beratendes und überwachendes Organ unserer sämtlichen Ernährungsämter in der Form des Wirtschaftsdirektoriums eingesetzt. Wie dem Herrn Staatssekretär ja bekannt ist, sind zwei Mitglieder dieses Direktoriums, Wutte und Eisler, Mitglieder der Nationalversammlung, daher ohnedies mehr in Wien als in Graz und insbesondere Dr. Wutte in ständiger Fühlungnahme mit dem Staatsamt für Volksernährung. Es wird daher, was Graz anbelangt, durch das Wirtschaftsdirektorium, das in der jetzigen Form gewiß bis nach den Landtagsneuwahlen, also ungefähr noch sechs bis sieben Wochen bestehen wird, die unmittelbare Verbindung, wenn auch in einem anderen System, hergestellt. Ich möchte nochmals bemerken: die Schaffung einer ständigen Expositur der Zentralstelle im Lande, die naturgemäß auch von der Landesstelle unabhängig wäre, müßte abgelehnt werden, und ich glaube, daß sie auch mit dem staatsrechlichen Aufbau nicht gut in Übereinstimmung zu bringen ist.

Staatssetretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Die Einsetzung von Inspektionsorganen hat mit dem staatsrechtlichen Aufbau nichts zu tun. Man kann dem Staatsamt für Volksernährung das Recht nicht absprechen, Organe hinauszuschicken. Ob die 8, 14 Tage oder 3 Monate draußen bleiben und ihren Sitz zu meiner Information im Lande haben, hängt mit der Autonomie des Landes nicht zusammen. Die Antonomie des Landes wäre auch dadurch gestört, daß Staatsbahnorgane, Gewerbeinspektoren, Postbeamte usw. im Lande fungieren. (Widerspruch.) Ich stelle mich gar nicht auf den formalen Standpunkt, ich spreche rein vom Standpunkte des Bedürfnisses. Ich wiederhole: dieses Amt ist nicht länger zu führen, wenn ich nicht weiß, wie es in den Ländern 87zugeht. Wir bekommen von den Ländern keine Berichte, ich kann nicht Rechenschaft geben und kann unter solchen Umständen nicht die Verantwortung tragen. Ich bitte, entsenden Sie endlich jemand an die Spitze dieses Amtes, der unter solchen Verhältnissen die Verantwortung trägt. Wenn mir von allen Seiten die Möglichkeit genommen wird, ernährungspolitisch zu wirken, kann ich dieses Amt nicht verwalten.

Hofrat Zander:

Ich möchte mir einen Vermittlungsvorschlag zu machen erlauben, der schon früher angedeutet worden ist. Der Herr Staatssekretär hat erklärt, daß, wenn die Einführung der Aufsichtsorgane abgelehnt würde, ihm nichts erübrigen würde, als eine Neuorganisation der Landeswirtschaftsämter in Vorschlag zu bringen und daß dafür bereits bestimmte Richtlinien vorliegen. Es wäre vielleicht zweckmäßig, diese Richtlinien den Landesregierungen bekanntzugeben und sie einzuladen, dazu Stellung zu nehmen. Vielleicht wird sich auf diesem Wege die Überflüssigkeit des Ernährungsinspektionsdienstes ergeben.

Vizekanzler Fink:

Wünscht noch jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Dann sind wir am Schlusse der Verhandlung über diesen Gegenstand. Von einigen Seiten hat man sich gegen die Ernennung von Ernährungsinspektoren entschieden ausgesprochen, von anderer Seite ist zugegeben worden, daß sie nützlich wirken und eine Verbindung zwischen den Ländern und der Zentrale herstellen können. Das ist das Ergebnis der Aussprache über diesen Punkt.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Ich muß mir doch noch einmal das Wort erbitten[.] Die Vollzugsanweisung über den wirtschaftlichen Inspektionsdienst ist schon mehrere Wochen alt. Sie war, wenn auch nicht in dieser Form, bereits einmal Gegenstand der Verhandlungen der Länderkonferenz, wir haben sie den Wünschen der Länder näherzubringen versucht und ich habe dem Herrn Staatskanzler bereits mitgeteilt, daß ich darauf beharre. Das Kabinett hat mir bereits die Ermächtigung gegeben. Ich wollte mit den Ländern noch einmal Fühlung nehmen, erkläre aber, daß ich trotz des Einspruches der Länder auf der Entsendung von Ernährungsinspektoren bestehen muß. Wenn es auch richtig ist, daß man sie entbehren könnte, wenn die Landeswirtschaftsämter entsprechend reorganisiert würden, so muß ich doch der Befürchtung Ausdruck geben, daß die Länder auf die zweite Sache noch viel weniger eingehen werden. Es ist ja möglich, daß die Länder sich bereit erklären, ihre Wirtschaftsämter entsprechend zu ändern. Ob das aber heute mit Rücksicht auf die Soldatenräte, die vielfach bei den einzelnen Ländern in der Verwaltung sitzen, in dem Umfange noch möglich ist, ist eine zweite Frage. Jedenfalls ist das aber eine Sache, die sehr lange dauern wird, und ich kann nicht so lange warten, denn es wird jeden Tag schlechter. Ich werde die Angelegenheit dem Kabinett noch einmal verlegen.

Vizekanzler Fink:

Ein großer Teil der Herren hat sich überhaupt nicht geäußert. Aus der Debatte haben wir gehört, daß man nicht auf allen Seiten gegen den Vorschlag des Herrn Staatssekretärs ist. Im Kabinettsrate wird man sich jedenfalls entscheiden müssen, ob man dem Staatsamte für Volksernährung diese Unterstützung gewähren muß. Denn soweit, das das Staatsamt für Voltsernährung nicht einmal davon Kenntnis hat, daß in der Hauptstadt eines Landes die Brotkarte aufgehoben worden ist, kann man wohl keiner Zentralstelle den Dienst erschweren.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Ich meine, über Steiermark kann sich der Herr Staatssekretär nicht beklagen.

Staatssekretär Dr. Loewenfeld-Ruß:

Ich bin ganz besonders jetzt, wo die Ententezuschübe laufen, auf diese Organe angewiesen. Daß wir in Graz, in Villach usw. eigene Organe aufgestellt haben, um den Transport zu regeln, ist doch kein Eingriff in die Autonomie der Länder. Ich brauche solche Organe, die mir eventuelle Nachrichten bringen, zum Beispiel wenn irgendwo ein Streik ausgebrochen ist usw. Ich muß mich da auch mit den Landesregierungen in Verbindung setzen. Es ist aber manchmal schwer, das kompetente Organ der Landesregierung ausfindig zu machen; ich weiß oft nicht, wo eigentlich die Vollzugsgewalt ist. Früher hat man sich an den Ernährungsreferenten gewendet, heute aber ist die Sache sehr schwer. Selbst in Niederösterreich ist eine Landeswirtschaftskommission und in Oberösterreich ist die Sache auch sehr kompliziert. Schon aus Bequemlichkeitsrücksichten wäre es mir manchmal angenehm, dem Ernährungsinspektor telephonieren zu können, er soll mir zum Beispiel in kurzem Wege mitteilen, in Graz ist diese Woche kein Fleisch, die Bergarbeiter in Nordsteiermark drohen, die Maschinen zu zerstören, wie ich gestern aus einem Telegramm entnommen habe. An wen soll ich mich sonst wenden? Glauben Sie mir, meine Herren, diese Ernährungsinspektoren, sind für mein Amt wirklich ein Bedürfnis. (Landesrat Dr. Schlegel: Das wird besser werden, wenn der Beamtenapparat einheitlich sein wird!) Gewiß.

Vizekanzler Fink:

Es ist mir gesagt worden, daß noch ein dringlicher Gegenstand zu behandeln wäre: Anstellung von landflüchtigen Lehrern. Es handelt sich um solche, die aus den von Österreich abgetrennten Staaten zurückgekommen sind. Das Referat darüber hat Herr Professor Wottawa.

Professor Dr. Wottatwa:

Meine Herren! Ich will Sie mit dieser Angelegenheit nicht lange beschäftigen. Die Frage der landflüchtigen Lehrer ist von der Staatsverwaltung ohne Mithilfe der Länder nicht zu lösen. Es handelt sich hauptsächlich um die Länder Ober- und 88Niederösterreich. (Landeshauptmann Dr. Kaan: Es handelt sich hier um die Länder, die keinen Gebietsabfall haben. Wir in Steiermark aber sind so voll gepfropft mit solchen, die nicht untergebracht sind, daß wir aus dem Sudetenlande keine mehr dazu nehmen können.)

Es handelt sich um vier Gruppen von Lehrern. Die ersten sind die eigentlichen Staatsvolksschullehrer, die in Südtirol und im Küstenlande untergebracht waren; das sind 130 bis 140 Leute. Es gibt keine Staatsvolksschulen, in die man sie geben kann. Die zweiten sind die autonomen Lehrer, die aus Krain und Untersteiermark flüchtig werden mußten, weil sie von den Jugoslawen verjagt worden sind. Sie haben zum Teil in Kärnten, in Steiermark ein Unterkommen gefunden, aber doch nicht alle. Die dritte Gruppe stammte aus dem gemeinsamen Dienste; es sind die Marinelehrer in Pola, 23 an der Zahl, die bosnischen Lehrer der Militärschule aus dem Binnenlande, aus Böhmen, Galizien, Przemyśl, Zara usw. Die vierte Gruppe besteht aus vertriebenen Schulvereinslehrern, die auch nicht anderswo untergebracht werden können.

Für alle diese vier Gruppen kann der Staat nicht vorsorgen, weil er keine entsprechenden Schulen hat, und es muß daher in dieser Richtung ein Appell an die Landesverwaltungen gerichtet werden. Insbesondere glaube ich, kämen die Landesschulräte von Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg, vielleicht auch noch von Vorarlberg in Betracht. Die Möglichkeit, dort einzugreifen, hat die Staatsverwaltung eigentlich direkt nicht und daher steht dieser Punkt auf der Tagesordnung zu dem Zwecke, die Vertreter der Länder zu bitten, diesen Dingen ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, wenn von seiten der Unterrichtsverwaltung, wie das beabsichtigt ist, herangetreten wird, gewisse Einschränkungen bei der Austeilung der Stellen in der Weise vorzunehmen, daß eine Art Prozentsatz der neusystemisierten, beziehungsweise neu zur Besetzung kommenden Stellen solchen landflüchtigen Lehrern von vornherein reserviert werde. Wir haben Beispiele in Niederösterreich, daß diese Lehrer, wenn sie sich um solche ausgeschriebene Stellen beworben haben, überall glatt abgewiesen worden sind. Es handelt sich dabei auch um die finanzielle Seite. Natürlich, wenn man frische junge Kräfte anstellt, macht es weniger aus. Man müßte da einen Ausweg finden, daß man ältere Kräfte in der Weise bestellt, daß man ihm einen Zuschuß gibt. Die Differenz müßte dann vielleicht der Staat auf sich nehmen. Diese Sache muß in der allernächsten Zeit geregelt werden. Diese Leute gehen spazieren, bekommen nichts und es ist auch keine Aussicht vorhanden, daß wir sie im Küstenlande, in Krain usw. unterbringen können, im Gegenteil, die Leute strömen noch weiter zu, weil immer mehr Schulen von den Jugoflawen gesperrt werden.

Der Appell geht also dahin, daß sich die Länder, wenn die Unterrichtsverwaltung sich an die Landesverwaltungen wendet, nicht von vornherein ablehnend verhalten. Namentlich Niederösterreich und Oberösterreich kämen in erster Linie in Betracht. Ich möchte mich mit diesen allgemeinen Bemerkungen begnügen, da ich glaube, daß auch der Vertreter des Unterrichtsamtes zu dieser Frage das Wort ergreifen wird.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Ich kenne die Schulgesetze der anderen Länder nicht, sie dürften aber im Wesen den steirischen analog sein. Um diese Anregung durchzuführen, würde es notwendig sein, die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Ternavorschlages zeitweilig zu suspendieren. Wir haben in Erkenntnis dieser Schwienigkeit eine gesetzliche Abänderung beschlossen, derzufolge diese Bestimmung bis 1920 suspendiert wird. Ähnliche Interimsbestimmungen müßten in den Landesvertretungen der anderen Länder beschlossen werden. Im Verordnungswege ist das nicht möglich.

Vizekanzler Fink:

Der Gegenstand ist sehr wichtig und eine Reihe von Herren ist nicht mehr anwesend. Ich halte es daher für zweckmäßig, die heutige Sitzung zu schließen und morgen um 10 Uhr vormittags fortzusetzen.

(Schluß der Sitzung um 6 Uhr 50 Minuten abends.)

89(Sitzung vom 7. April 1919. — Beginn um 10 Uhr vormittags.)

Vorsitzender Vizekanzler Fink:

Wir fahren in dem gestern begonnenen Gegenstande „Anstellung von landflüchtigen Lehrern“ fort.

Der Herr Staatskanzler wird später kommen.

Zum Worte gemeldet hat sich der Vertreter des Staatsamtes für Unterricht, Herr Sektionschef Dr. Heinz; ich erteile ihm das Wort.

Sektionschef Dr. Heinz:

Herr Professor Wottawa hat gestern bereits darauf hingewiesen, daß eine große Anzahl von Lehrkräften an Volks- und Bürgerschulen des Südens der vorbestandenen Monarchie durch den Eintritt der politischen Ereignisse stellenlos geworden ist und daß dafür wird gesorgt werden müssen, diese Lehrkräfte im Einvernehmen mit den Ländern in geeigneter Weise unterzubringen. Ich erlaube mir, namens der Unterrichtsverwaltung die Erklärung abzugeben, daß die Unterrichtsverwaltung an der Regelung dieser Frage außerordentlich interessiert ist und daß sie eine solche Regelung im Einvernehmen mit den betreffenden Ländern als eine ihrer Hauptaufgaben betrachtet.

Herr Professor Wottawa hat gestern vier Kategorien von Lehrpersonen unterschieden, die da in Betracht kämen. Es sei mir gestattet, diese Einteilung aufrechtzuerhalten und zunächst über die erste Kategorie zu sprechen, das sind jene Lehrpersonen, die an Staats-, Volks- und Bürgerschulen angestellt waren. Viele der Herren werden diese Kategorie von Schulen kaum den Namen nach kennen. Die Errichtung dieser Schulen datiert weit zurück. Die erste wurde beim Erscheinen des Reichsvolksschulgesetzes aktiviert und sie hatte die Aufgabe, das Deutschtum im Süden der vorbestandenen Monarchie, in den jetzt von Italien besetzten Gebieten, aufrechtzuerhalten. Es follte der einheimischen deutschen Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder deutsch zu erziehen, es sollten aber auch nichtdeutsche Kreise die Möglichkeit haben, ihren Kindern eine deutsche Erziehung angedeihen zu lassen, und dies nicht in letzter Linie aus wirtschaftlichen Gründen, aus Gründen des Handels. Ich möchte darauf hinweisen, daß seinerzeit der Abgeordnete Menger, der ja nicht dort gewählt war, wiederholt im Abgeordnetenhause auf das entschiedenste dafür eintrat, diese Schulen auszugestalten, eben der Handelsbeziehungen wegen. Als ich Voltsschulreferent war, hatte ich mehrmals Gelegenheit, diese Schulen zu besuchen und war erstaunt, wie gut die nichtdeutschen Kinder das Deutsche erlernt haben. Diese Schulen haben ihre Aufgaben in großartiger Weise erfüllt. Dafür ist ein schlagender Beweis, daß früher im Parlamente keine Session verging, ohne daß von italienischer Seite mehrmals der Antrag gestellt worden wäre, diese Schulen aufzulassen — nicht von slowenischer Seite, denn die Slowenen wieder wünschten, man möge auch derartige Staatsvolksschulen mit slowenischer Unterrichtssprache errichten. Den Italienern aber waren diese Schulen ein Dorn im Auge, das erste was sie taten, als sie diese Gebiete besetzten, war, diese Schulen aufzuheben und die Lehrer zu entlassen.

Die Anzahl dieser Lehrer, um deren Unterbringung es sich nun handelt, ist nur etwa 130. Das Staatsamt für Unterricht wird natürlich alles daran setzen, so viele unterzubringen, als möglich ist, aber zu viele werden wir nicht unterbringen können. Wir müssen uns also an die Länder wenden und darum bringen wir diese Angelegenheit auf der Länderkonferenz zur Sprache.

Diese Lehrpersonen rekrutieren sich aus allen Teilen des Staates, weniger aus den südlichen Gebieten als aus den nördlichen. Wir Deutsche sind ja alle Romantiker und nicht in letzter Linie war es Romantik, welche diese Lehrer bewogen hat, nach dem sonnigen Süden zu gehen. Das kann ihnen doch nicht zum Nachteil gereichen, so viel Gemeinsinn wird ja unter den Deutschen sein, daß nun für sie gesorgt werden kann.

Die zweite Kategorie sind Lehrer der Militärschulen. In erster Linie sollten sie allerdings den Militärangehörigen eine deutsche Erziehung ihrer Kinder ermöglichen. Aber die Marineschulen hatten immer nebenbei die Aufgabe, für die Verbreitung des Deutschtums insofern zu sorgen, als man ihnen die Personen entnahm, die dazu bestimmt waren, Unteroffiziere an Marineschulen zu werden.

Die dritte Kategorie sind die Lehrer des Deutschen Schulvereins, beziehungsweise überhaupt der Privatschulen in den südlichen Gebieten. Die Bedeutung dieser Schulen ist dieselbe wie die der Staatsvolksschulen. Ich habe sieben Jahre bei politischen Behörden Südösterreichs gedient. Hätten wir in Laibach nicht eine Schule des Deutschen Schulvereins gehabt, wir hätten unseren Kindern einen anständigen deutschen Unterricht nicht geben lassen können. Denn die zweiklässige Schule war so untergebracht, daß nur solche Kinder sie besuchten, die von der Gemeinde abhängig waren.

Diese Kategorien unterzubringen ist unsere Aufgabe.

90Die vierte Kategorie sind diejenigen Lehrer, die an öffentlichen allgemeinen Volks- und Bürgerschulen angestellt waren. Da liegen die Verhältnisse etwas anders. In den Ländern, deren Gebiet teilweise vom Feinde besetzt ist, hat man getrachtet, die deutschen Lehrer aus diesen Gebieten in den nördlichen Gebieten zu placieren. Steiermark hat da großartige Absichten und hat sie zum Teil schon durchgeführt, Tirol hat ähnliche Absichten, von Kärnten weiß ich es nicht — ich führe nämlich erst seit drei Tagen die Sektion und konnte mich noch nicht über alle Details unterrichten. Aber die Möglichkeit der Unterbringung wird sich in den Ländern ergeben. Es werden Stellen frei werden durch den natürlichen Abfall — leider sind ja so viele brave deutsche Lehrer gefallen —, die eine oder die andere Stelle wird gewiß auch diesen armen Leuten gegeben werden können.

Aber auch in anderer Weise wird sich vielleicht Vorsorge treffen lassen. Es hat das Ministerium für soziale Fürsorge vor ein paar Jahren einen Erlaß herausgegeben, der darauf abzielt, die Jugendfürsorge in jeder Weise zu fördern. Zu den Einrichtungen, die da aktiviert werden sollen, sollen auch Lehrpersonen herangezogen werden, und auch da wäre die Möglichkeit gegeben, den einen oder den anderen zu verwenden. Ich denke mir den Vorgang so — ich spreche wieder zunächst von den staatlichen Lehrpersonen —, daß wir alle diese Lehrpersonen in ein Verzeichnis bringen und dieses Verzeichnis den einzelnen Ländern übermitteln mit der Bitte, ob und welche Lehrpersonen genommen werden könnten. Daß man dabei großzügig wird vorgehen müssen, liegt auf der Hand, denn wenn man sich in Details einlassen wollte, so wären die Lehrer auch in zwei Jahren noch nicht untergebracht und das wäre traurig.

Die Schwierigkeit wird darin bestehen, wie wir die Sache mit dem Gesetz in Einklang bringen, aber auch da hat das Land Steiermark eine sehr gute Idee gehabt. Wir werden dann, wenn wir dieses Verzeichnis den einzelnen Ländern geben, ihnen auch die Vorlagen mitteilen, wie wir uns denken, daß man die Sache durchführen könnte, um diesen Lehrern ohne einen zu großen Bureaukratismus dasjenige zu geben, was sie mit Recht von uns allen erhoffen dürfen, nämlich wieder einen Platz, auf dem sie von Sorgen und Not geschützt sind.

Ministerialrat Dr. Schedlbauer:

Die Bestimmungen der Landesgesetze über die Anstellung des Lehrpersonals lassen leider nicht immer den Landesbehörden die Möglichkeit, ohne weiteres mit der Anstellung von Lehrern vorzugehen. Es sind in einzelnen Ländern bindende Vorschlagsrechte der Unterbehörden vorgesehen — wir haben derartige Vorschlagsrechte in Tirol seitens der Schulgemeinden, in einzelnen Ländern seitens der Bezirksschulräte — und die Landesschulräte, beziehungsweise Landesausschüsse, die das Ernennungsrecht ausüben, sind an diese Vorschlagsrechte gebunden, sie können daher, auch wenn sie die beste Absicht hätten, für diese deutschen Lehrer etwas zu tun, nicht ohne weiteres mit der Anstellung vorgehen. Es wird der Erwägung der Herren anheim gegeben, ob in dieser Hinsicht nicht das Muster von Steiermark nachzuahmen wäre. Dort hat man ein provisorisches Gesetz, welches bis Ende 1920 gilt, beschlossen, durch welches die bindenden Vorschlagsrechte des Bezirksschulrates für diese Zeit außer Kraft gesetzt wurden. Es ist dann ein zweites Gesetz beschlossen worden, durch welches die Errichtung von Bürgerschulen, die bis dahin an die Erlassung eines formellen Gesetzes gebunden war, im Einvernehmen mit dem Landesschulrate und dem Landesrate ohne weitere Formalitäten möglich ist.

Ähnliche Bestimmungen ließen sich in denjenigen Ländern schaffen, wo die Landesgesetzgebung die unmittelbare Anstellung der aus dem Süden kommenden Lehrer verhindert. Einzelne Länder werden derartige Bestimmungen nicht brauchen; dort, wo größere Latituden innerhalb des Vorschlagsrechts der Unterbehörden sind, wie zum Beispiel in Niederösterreich und Oberösterreich, wird man vielleicht durchkommen, aber aus Gründen der Vorsicht würde es sich doch empfehlen, daß auch diese Länder die Frage einer näheren Erwägung unterziehen, ob nicht durch Schaffung besonderer Ausnahmsgesetze in dieser Angelegenheit vorzusorgen wäre.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Der Herr Landeshauptmann von Kärnten hat mich ermächtigt, auch im Namen Kärntens eine Erklärung abzugeben, weil dort die Verhältnisse die gleichen sind, wie in Steiermark. In Steiermark und in Kärnten kommen in erster Linie die von den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen und auch von den Landesbürgerschulen vertriebenen Lehrer in Betracht, deren Unterbringung heute noch nicht möglich war, weil ihre Zahl die Zahl der Vakanzen wesentlich überschreitet. Wir haben nämlich in allen Fällen, wo Lehrer eingerückt waren, sofort Substituten bestellt, weil wir dadurch Gelegenheit hatten, die Lehramtsanwärter unterzubringen. Diese Substituten nun hinauszuwerfen, ist auch eine mißliche Sache, infolgedessen kann man nicht von einer Fülle von freien Stellen sprechen. Leider mußten wir gegenüber den weiblichen Lehrpersonen mit Strenge vorgehen und es haben sich herzzerreißende Szenen abgespielt. Der Krieg hat die Heranzüchtung von weiblichen Arbeitskräften ganz unglaublich gefördert.

Wir haben, wie der Herr Sektionschef schon erwähnt hat, die freien Lehrkräfte bei allen Stellen der sozialen Fürsorge in Verwendung genommen; selbstverständlich kommt vor allem die soziale Jugendfürsorge im weitesten Sinn in Betracht. Wir haben in dieser Beziehung auch nicht unbedeutende Geldaufwendungen für die Dotierung solcher Stellen gemacht, beziehungsweise zur Ergänzung auf die Gehaltsbezüge, die die Lehrer, welche stellenlos sind, bekommen. Selbstverständlich zahlen wir aus dem Landesschulfonds jedem vertriebenen Lehrer, ob er fallweise untergebracht ist oder nicht, seine Bezüge fort und es ist sehr begreiflich, daß dadurch die Auforderungen außerordentlich hohe sind. Ich bitte es daher nicht als ein Zeichen mangelnden Gemeinsinns und nationaler Opferwilligkeit anzusehen, wenn ich für Steiermark und Kärnten die Erklärung abgeben muß, daß eine Beteiligung dieser Länder an der Aktion der übrigen 91drei Gruppen derzeit einfach unmöglich wäre, weil wir selbst die große Anzahl der Lehrer aus dem eigenen Gebiete bisher nur zu einem Bruchteil untergebracht haben. Es wird doch jenen Ländern, die in der glücklichen Lage sind, keine räumliche Einbuße erlitten zu haben, möglich sein, für diese bedeutend geringere Anzahl von Lehrern vorzusorgen. Bei uns ist die Barbarei so weit gegangen, daß die Jugoslawen sämtliche Volksschulen Marburgs gesperrt haben, wo eine kerndeutsche Bevölkerung von 23.000 Personen der letzten Volksschule beraubt wurde. Knapp bevor ich nach Wien gefahren bin, sind 47 Volksschullehrer in elendem Zustand, über Nacht sozusagen aus ihrem Heim vertrieben, in Graz angekommen.

Sektionsrat Dr. Lauppert:

Würden auch die Lehrer, welche vor der Anstellung in Triest in Steiermark zuständig waren oder aus dem steiermärkischen Volksschuldienste an staatlichen Schulen ernannt worden sind, keine Aussicht haben, unterzukommen?

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Es mag sein, daß man in einem einzelnen Falle der Sache näher treten kann, im allgemeinen kann ich derzeit Zusicherungen in dieser Richtung nicht geben. Wenn ich nicht irre, so haben wir einen solchen Fall bereits gehabt.

Vizekanzler Fink:

Es würde zweckmäßig sein, wenn die Landeshauptleute der anderen Länder sich auch darüber aussprechen, welche Hilfe möglich ist.

Landeshauptmann Steiner:

Nach dem Zusammenbruch im November v. J. war in Wien eine Überflutung aller geistigen Berufe wahrzunehmen und es war ungemein schwer, sich den berechtigten Wünschen dieser Kreise gegenüber ablehnend zu verhalten. Insbesondere schwer war es gegenüber Leuten, die aus den deutschen Sudetenländern gekommen sind, weil sie dort entweder das Gelöbnis für die tschecho-slowakische Republik hätten ablegen müssen oder brotlos geworden wären. Was wir für diese Leute, die besonders aus dem deutschen Südmähren und aus Schlesien in großer Anzahl gekommen sind, tun konnten, ist geschehen. Aber ich muß hier auf Grund einer aktenmäßigen Darlegung des Landesrates die Verhältnisse schildern, wie sie sind.

Bis zum Jahre 1909 hat man in Niederösterreich bei der Anstellung von Lehrern auf die Heimatszuständigkeit weniger Rücksicht genommen, weil wir bis dahin einen Mangel an Volks- und Bürgerschullehrern hatten. Man schritt dann an die Gründung von Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten und in verhältnismäßig kurzer Zeit ergab sich ein Überfluß an Lehrkräften. Seit 1909 durften zufolge Landtagsbeschlusses nur mehr in Niederösterreich heimatsberechtigte Lehrer, die eine inländische Anstalt besucht hatten, und erst in zweiter Linie Lehrer angestellt werden, die nicht in Wien und Niederösterreich zuständig waren. Um aber die Ernennung der Lehrer jedem politischen Wirkungskreise zu entziehen, hat der Landtag im Jahre 1913 beschlossen, eine Lehrerernennungskommission ins Leben zu rufen, welche nach den erwähnten Grundsätzen die Bestellung der Lehrer vornimmt. Übrigens hat aber auch die Lehrerernennungskommission nicht den entscheidenden Einfluß, denn, wie die Herren wissen, hält man sich in der Regel an die Vorschläge gebunden, welche die Orts- und Bezirksschulräte erstatten.

Während des Krieges wurde der Ausfall von Lehrern infolge Einrückens durch Bestellung von Substituten und provisorischen Lehrern wettgemacht. Nun ist eine große Anzahl zurückgekehrt. Ich nehme einen Bezirk als Beispiel. In Krems mußte der Bezirksschulinspektor 26 provisorisch bestellte Lehrkräfte wieder entlassen, weil die früher im Dienste gestandenen definitiven Lehrer zurückgekehrt waren, die ja vor jenen berücksichtigt werden mußten.

Nun muß man trachten, alle diese aufs Pflaster gesetzten Lehrkräfte wieder unterzubringen. Das fällt uns also ungemein schwer. Dazu haben die Lehrervereine selbst sich dagegen verwahrt, daß Einschübe Platz greifen, weil sie dadurch im Avancement und in der Erlangung einer Leiterstelle beeinträchtigt werden. Wir haben selbst noch die Lehrer aus Unter- und Oberthemenau unterzubringen, denen wir ja die Bezüge zahlen müssen. Die Schulen dürften nach Mitteilung der Gemeinden in tschecho-slowakischen Besitz übergehen. Nun müssen wir aber für diese deutschen Lehrer sorgen und der Bezirksschulrat des betreffenden Bezirkes wird sich ihrer annehmen müssen. Da ist es schwer, eine zustimmende Zusicherung zu geben.

Was die Landesmittelschulen und Lehrerseminarien betrifft, so hatte sich an 13 Anstalten infolge Reduktion von Parallelklassen und unobligaten Gegenständen ein Mangel an Lehrkräften und Professoren überhaupt nicht ergeben, 13 Lehrstellen sind überhaupt nicht mehr besetzt worden. Wir haben einen einzigen Lehrer übernommen, aus der Marineakademie in Pola, und das ist meines Wissens ein Turnlehrer, der an die Staatsrealschule in Wiener-Neustadt gekommen ist. Eine Notwendigkeit zur Besetzung dieser freien Stellen besteht nicht und wir müssen heute schon zu sparen beginnen. Ich habe bereits gestern betont, die Einkommensteuer wird sprunghaft fallen. Die Steuer, welche im Budget der Stadt Wien und besonders Niederösterreichs die Hauptrolle spielt, sind die Abgaben der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen und diese sind zum größten Teil schon abgewandert oder in der Abwanderung begriffen. Es werden daher Millionen und Millionen ausfallen. Da müssen wir leider auch hier die Stellen, deren Besetzung nicht notwendig ist, unbesetzt lassen und können eine Zusicherung, die freigewordenen Kräfte aus den anderen Ländern aufzunehmen, zu unserem größten Bedauern nicht abgeben. Einzelne Fälle haben wir, wie die Herren wissen, ausgenommen, eine weitere Zusicherung aber können wir nicht geben.

92 Landeshauptmann Dr. Kaan:

Wir hätten eine Möglichkeit, diese Lehrer und auch die vertriebenen deutschen Beamten reichlich unterzubringen, wenn wir uns zu einem energischen Schritte entschlößen: in Westungarn. Westungarn ist ein Gebiet, welches bei zum Großteil deutscher Bevölkerung völlig magyarisch verwaltet war. Ich will mich da nicht in Utopien ergehen, es würde schon genügen, wenn nur das Selbstbestimmungsrecht gesichert ist. Natürlich wäre es besser, wenn auch die volle politische Angliederung erfolgte, denn die innere Geschichte Ungarns zeigt, daß alle Zusicherungen sprachlicher Rechte, die von den Magyaren in bedrängter Stunde gemacht worden sind, vergessen, daß alle diese Zusicherungen nicht gehalten werden. Was heute die Deutschen Westungarns anstreben, steht ihnen durch die Deaksche Gesetzgebung staatsrechtlich schon zu — aber man hielt sich nicht daran. Wenn es nun jetzt gelingt — vielleicht ergeben die Verwicklungen der Gegenwart die Handhabe — das nationale Selbstbestimmungsrecht und Selbstverwaltungsrecht zu erreichen, dann würde die Unterbringung einer großen Zahl vertriebener Lehrer und Beamter möglich sein.

Was die vom Herrn Landeshauptmann Steiner berührte Entfernung von Lehrern aus sudetenländischen Gebieten wegen Verweigerung des Gelöbnisses anbelangt, so bemerke ich, daß wir in Steiermark aus rein völkischen Gründen unsere Lehrer in Untersteiermark verpflichtet haben, dieses Gelöbnis — es ist allerdings damals in einer etwas gemilderten Form verlangt worden: Beobachtung der Gesetze und Treue gegenüber den Gesetzen — abzugeben und erklärt haben, die Ablegung dieses Gelöbnisses sei kein nationaler Verrat, sondern eine nationale Pflicht.

Denn wenn unsere deutschen Lehrer und Beamten weggehen, bleibt die Bevölkerung schutzlos zurück. Es ist klar, daß ein solches Gelöbnis in keiner Weise verbindet. Selbstverständlich muß man den Funktionären die Erklärung abgeben, und sie haben sie erhalten, daß sie durch dieses Gelöbnis in keiner Weise, weder hinsichtlich der staatsbürgerlichen Rechte noch der Übernahme, geschädigt sind. Ich glaube, man müßte den gleichen Standpunkt auch für die Deutschen der Sudetenländer einnehmen. Dort ist es meines Wissens in den geschlossenen deutschen Gebieten zu Sperrungen deutscher Schulen nicht gekommen und dürfte es allem Anscheine nach in nächster Zeit nicht kommen — wenngleich ohne Zweifel, wenn die Tschechen ihre Ansprüche durchsetzen, die Bewegung fortschreiten wird. In Untersteiermark haben die Slowenen die deutschen Schulvereinsschulen augenblicklich gesperrt. Das ist bedauerlich und schmerzlich, aber man kann es ihnen, wenn man selbst national denkt, nicht verübeln, daß sie solche Schulen aufheben, welche ganz exponiert im slawischen Gebiete, etwa um einzelnen Beamtenfamilien den Unterricht ihrer Kinder zu ermöglichen, errichtet wurden, wie zum Beispiel in der Gegend von Trifail. Dagegen haben die Slowenen in den geschlossenen deutschen Städten, die zweifellos in ihrem Gebiete liegen, wie in Cilli, zuerst erklärt, daß der deutsche Unterricht ganz unangetastet bleibe.

Diese Erklärung ist aber auch schon in den ersten Wochen nicht gehalten worden; sie haben zuerst mit den Mittelschulen begonnen, sie haben dann den Versuch mit den Parallelklassen gemacht, sie haben dann den Kohlenmangel vorgeschützt, schließlich keine Ausrede mehr gebraucht. Sie haben die Schließung der deutschen Volksschulen nach den Bluttaten des 27. Jänner zuerst mit Sicherheitsvorkehrungen begründet, dann mit der Kohlennot, endlich sind die Schulen eröffnet, aber vor zehn Tagen endgültig gesperrt worden. Den Grund hierfür wissen wir nicht, denn Marburg ist von uns gänzlich abgesperrt. Damit ist der Schlußstein zur Zerstörung des gesamten deutschen Schulwesens in Untersteiermark gegeben. Wenn nicht eine unerwartet günstige Wendung eintritt, müssen wir mit der endgültigen Vertreibung einer sehr großen Zahl deutscher Lehrer rechnen.

Professor Dr. Wottatwa:

Ich bitte folgendes zu bedenken: Die westungarischen Gebiete haben wir vom Anfange an im Auge gehabt, als wir die flüchtigen Lehrer unterbringen wollten. Bis jetzt ist dazu keine Möglichkeit gewesen, denn es haben die magyarischen Schulbehörden jede Unterhandlung abgelehnt, wenngleich auch die deutschen Bauerngemeinden ihre magyarischen Lehrer zum Teile weggejagt haben. Wir sind sogar bis in das Banat und in die Backa gegangen, es ist aber derzeit ganz ausgeschlossen, weil die magyarischen, serbischen und rumänischen Behörden keine Erlaubnis dazu geben. Sollten die Leute dort soviel Autonomie bekommen, um ihr Volksschulwesen zu ordnen, so wird eine Möglichkeit gegeben sein. Aber die Gehälter, die dort gezahlt werden, kommen nicht den Gehältern der Marinevolksschullehrer gleich, die meist eine volle Dienstzeit haben. Ob nun der deutschösterreichische Staat eine Differenz zahlen wird oder ob er, wenn sich die Länder entschließen, einen Teil dieser Lehrer schrittweise zu übernehmen, hier eine Differenz draufzahlt, wird sich ziemlich gleich bleiben. Ich persönlich meine, es geht nicht an, daß wir diese Leute von Tür zu Tür um Arbeit betteln lassen, denn den Gehalt müssen sie so wie so bekommen.

Wenn der Herr Landeshauptmann von Niederösterreich davon gesprochen hat, daß Sparsamkeit walten muß, so ist das richtig, aber den Gehalt müssen wir diesen Lehrern auf irgend eine Weise doch geben. Gibt ihn nicht das Land, so muß ihn der Staat weiter zahlen, denn gezahlt muß dieser Gehalt den Leuten werden. Es ist heute der Zustand so, daß diese Lehrer arbeitslos sind und einfach das Geld umsonst bekommen, während, wenn sich die Herren entschließen, sie schrittweise in Verwendung zu nehmen, noch immer ökonomischer gewirtschaftet wird, als wenn der Zustand weiter dauert, so wie er heute ist. Ich würde sehr bitten, daß doch in irgend einer Form eine Regelung ins Auge gefaßt wird, indem zum Beispiel ein Prozentsatz der vakanten Stellen sukzessive den Vertriebenen ex offo eingeräumt wird.

In Klagenfurt sind an der Lehrerbildungsanstalt zwei Stellen für Hauptlehrer ausgeschrieben und es ist von vornherein gesagt: eine dieser Stellen räumen wir einem flüchtigen Görzer ein. Das ist dann eine Sache, die auch öffentlich vollständig gerechtfertigt werden kann, denn es müssen auch die Lehrerorganisationen einsehen, daß ihre Kollegen nicht auf die Dauer 93Bettler werden dürfen. Man sollte sich daher von Amts wegen mit den Lehrerorganisationen nach der Richtung ins Einvernehmen setzen und ihnen nahelegen, daß sie sich nicht gegen eine Unterbringung dieser Leute wenden mögen. Eine Lösung kann für diese Frage gefunden werden, hungern können wir diese Leute nicht lassen. Dazu kommt, daß noch Lehrer aus Bosnien dazustoßen werden, die heute noch dort Dienst tun, weil man nicht die nötigen Lehrer hat, um die Schulen slawisieren zu können. Es muß eine Richtlinie gefunden werden, auf der wir in dieser Frage weiter arbeiten können. Mit der bloßen Erörterung der Frage wird es nicht sein Bewenden haben können, sondern man wird in irgendeiner Form eine Anregung geben müssen, wie man sich an die Länder in dieser Beziehung mit einem dringenden Appell wendet. Ich weiß nicht, ob in Oberösterreich und Salzburg die Verhältnisse günstiger sind als in Niederösterreich, aber es handelt sich schließlich nur um 300 bis 400 Personen und, wenn man diese nach Ländern und Zeiträumen aufteilt, so müßte es doch in einem halben Jahre oder in einem Jahre möglich sein, diese Leute unterzubringen.

Was die deutschen Schulvereinsschulen anlangt, so sind auch solche gesperrt worden, die absolut nur deutsches Kindermaterial haben, und es ist auch in der brutalsten Weise das Eigentum des deutschen Schulvereins ohne einen Heller Entschädigung sequestriert worden.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pusch:

Die Verhältnisse in Tirol sind am allerunklarsten. Das Trentino ist vollständig in italienischer Gewalt und dort dürften alle deutschen Schulen heute so ziemlich aufgehoben sein, das deutsche Gymnasium in Trient, wie die deutschen Schulen in den Enklaven, die sich draußen befinden, in Luzern usw. Wir haben auch von den Verhältnissen im deutschen Südtirol keine richtige Kenntnis. Wir haben wiederholt durch einzelne Mitteilungen von privaten Personen gehört, es seien in die dortigen Schulen Eingriffe der Italiener vorgekommen und man versuche, die italienische Sprache obligatorisch einzuführen, man gehe sogar mit der Schließung einzelner Schulen vor, aber Sicheres darüber zu sagen, sind wir nicht einmal in Innsbruck in der Lage, weil bis heute über den Brenner jede Verbindung strenge abgesperrt ist.

Nun bleibt noch der deutsche Teil von Nordtirol übrig und von diesem Teile müssen wir in erster Linie jene Lehrer aufnehmen, welche aus dem Süden des Landes zurückgekehrt sind und um Stellen bitten. Wir müssen weiters diejenigen Lehrer aufnehmen, welche Kriegsdienste leisteten und durch Substituten ersetzt wurden. Ich glaube, daß Nordtirol nicht in der Lage wäre, auswärtigen Lehrern Unterkunft zu bieten.

Dabei kommen auch die Geldverhältnisse, auf die schon Herr Landeshauptmann Dr. Kaan hingewiesen hat, sehr in Betracht. Die bisherigen Erfordernisse der Lehrerschaft seitens des Landes betragen heute schon nach unseren Berechnungen 14 Prozent der Landesumlagen. Es ist also auch bei uns in Bezug auf das Unterrichtswesen die allergrößte Sparsamkeit geboten, denn ich weiß nicht, was der Landtag dazu sagen wird, wenn er erfahren wird, daß eine einzelne Gruppe, wie es die Lehrerschaft ist, 14 Prozent der Landesumlagen erfordert. Solange also die Verhältnisse so ungeklärt sind wie derzeit, können wir absolut nicht sagen, daß wir noch Lehrer von auswärts bei uns unterbringen könnten.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler:

In Vorarlberg liegen die Verhältnisse entschieden etwas günstiger als in Tirol, denn Vorarlberg ist auch nicht zum Teile vom Feinde besetzt gewesen. Trotzdem wird es schwer sein, Lehrer aus den vom Feinde besetzten Gebieten unterzubringen. Wir haben eine ziemlich große Überproduktion an Lehrkräften. Alle systemisierten Stellen sind längst besetzt, sie sind während des Krieges besetzt gewesen und nach dem Kriege sind sehr viele Lehrkräfte vom Kriegsdienste zurückgekehrt, so daß es schwer geworden ist, für sie ein entsprechendes Unterkommen zu finden. Bei jeder Kompetenz tritt eine so große Zahl von Gesuchswerbern auf, daß viele von ihnen abgewiesen werden müssen. Trotzdem also bei uns die Verhältnisse etwas günstiger liegen als in jenen Ländern, die zum Teil vom Feinde besetzt sind, glaube ich dennoch nicht eine Zusage geben zu können. Ich wüßte nicht, in welchem Gebiete, in welcher Gemeinde Vorarlbergs wir solche Lehrer beschäftigen könnten.

Bezirkshauptmann Graßberger:

Da dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand, bin ich leider nicht informiert, beziehungsweise war das Land nicht in der Lage, einen informierten Vertreter zu entsenden. Ich kann nur sagen, nach meinem persönlichen Eindruck wird es sehr schwer fallen, in Salzburg Lehrer aus anderen Ländern aufzunehmen. Das Land hat in letzter Zeit ein Gesetz über die Erhöhung der Bezüge der Lehrpersonen und außerdem Teuerungszulagen beschlossen, ferner wurden die Kriegsdienstjahre eingerechnet. Dadurch ist die Belastung des Schulfonds, beziehungsweise des Landesfonds für Schulzwecke eine außerordentliche geworden. Es wäre also schon finanziell die Möglichkeit wohl nicht vorhanden, landflüchtige Lehrer aus anderen Ländern anzustellen. Außerdem ist mir persönlich bekannt — ich spreche hier ja nicht offiziell, denn ich habe mit diesen Sachen nichts zu tun —, daß bei jeder Ausschreibung eine sehr große Anzahl von Bewerbern sich findet. Es wird kaum möglich sein, Landeskinder hinter Bewerbern aus anderen Ländern zurückzustellen.

Da wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als daß man diese landflüchtigen Lehrer auf andere Weise verwendet. Ich vermute, daß, wie schon betont wurde, auf dem Gebiete der Jugendfürsorge in nächster Zeit sehr viel Neues geschaffen werden wird. Dann wird die Berufsvormundschaft voraussichtlich in allen Ländern organisiert werden. Da dürfte sich ein großes Tätigkeitsfeld für pädagogisch gebildete Persönlichkeiten eröffnen. Hier ließe sich vielleicht am ehesten für die landflüchtigen Lehrer eine Verwendung finden.

94Statthaltereivizepräsident Thun:

Ich muß leider auch sagen, daß ich nicht sehr informiert bin, weil ich seit einem halben Jahre mit Schulangelegenheiten nichts zu tun gehabt habe. Ich weiß aber, daß sehr wenige Stellen bei uns frei sind und daß andrerseits das Budget sehr belastet sein wird. Es ist die Lehrergehaltsregulierung im Zuge, welche das Erfordernis von 3 Millionen auf 12 bis 15 Millionen hinaufschnellen lassen wird. Oberösterreich wird also kaum in der Lage sein, eine nennenswerte Anzahl von Lehrern unterzubringen.

Ich möchte aber doch zuerst fragen: Haben wir überhaupt einen Überblick, wie viele Lehrer in Betracht kämen? Erst dann können wir uns nämlich ein klares Bild darüber machen, ob wir bei bestem Willen diese Zahl unterbringen können oder nicht. Bejahen wir diese Frage, dann wird sich ja vielleicht ein Verteilungsschlüssel für die einzelnen Länder finden. Verneinen wir sie, dann müssen wir die Anzahl der unterzubringenden Lehrer etwas verringern und den anderen leider sagen: Schaut, daß ihr wo anders unterkommt, bei der Jugendfürsorge usw. Durch die Berufsvormundschaft, die wir ja auch in Oberösterreich jetzt aufstellen, werden aber die Leute wohl kaum sehr in Anspruch genommen werden.

Was ich also wissen möchte, ist die Anzahl der unterzubringenden Lehrer. Ich weiß ja, daß zum Beispiel Tirol sie aus verschiedenen Gründen nicht angeben kann, aber ein beiläufiges Bild wird man doch haben. Wir alle haben den besten Willen, den Lehrern zu helfen, aber wir sollten das nicht dem guten Willen der einzelnen Länder anheimstellen, sondern uns kameradschaftlich darüber vereinbaren.

Sektionschef Dr. Heinz:

Im ganzen kennen wir die Anzahl nicht, wir kennen nur die Zahl der Lehrer, die von den Staatsvolks- und b[B]ürgerschulen und von den Marine- beziehungsweise Militärschulen kamen. Das sind zusammen etwa 180 im Maximum. Dazu werden noch die Lehrer der Privatschulen kommen, die sich bisher bei der Unterrichtsverwaltung nicht gemeldet haben. Wie groß die Arzahl der Lehrer ist, die an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen angestellt waren, wissen wir überhaupt nicht. Aber die Zahl ist wirklich nicht so groß, daß bei einigem guten Willen nicht gehoffen werden könnte. Wenn zum Beispiel Tirol, Kärnten und Steiermark wenigstens diejenigen Lehrer nehmen würden, die aus dem betreffenden Lande stammen, dann wäre die Zahl schon verringert. Finanzielle Bedenken können sich nicht leicht ergeben. Es wird höchstens statt eines Einheimischen ein anderer genommen werden und der kostet ja auch nicht mehr. Daß das Leuten zum Nachteil gereichen kann, ist sicher; c’est la guerre!

Ich habe auch nicht erwartet, daß wir jetzt schon eine zustimmende Erklärung der Herren bekommen. Sie werden ja von uns noch eine Zuschrift bekommen, in der wir die Sache darlegen und bitten, einen gewissen Prozentsatz zu übernehmen. Bei einigem guten Willen wird das wohl durchführbar sein.

Professor Dr. Wottawa:

Es ist auch der Wunsch der meisten Lehrer, dort unterzukommen, woher sie stammen. Zur Marine zum Beispiel sind die Lehrer meist infolge eines Appells gegangen, sich einem solchen exponierten Posten zu widmen, und diese Lehrer sind ja meist dem öffentlichen Dienste eines Landes entnommen worden. Wenn die Länder wenigstens solche Personen wieder zurücknehmen, die aus ihrem öffentlichen Dienste stammen, das wäre wohl das mindeste, darüber könnte man sich leicht einigen.

Die Zahl von 180 wird sich gewiß noch vermehren, aber vielleicht wird sie sich auch wieder verringern, denn in die Fürsorgetätigkeit sind tatsächlich schon einige eingetreten. Wir haben diesbezüglich mit dem Staatsamt für soziale Verwaltung schon verhandelt und es ist auch schon am 2. April von diesem Staatsamt ein Erlaß an die Landes- und Bezirksschulräte Deutschösterreichs hinausgegangen, in dem ein Verzeichnis beziehungsweise ein Bericht über die im dortigen Wirkungskreis für die Unterstützungsaktion in Betracht kommenden Lehrer und Kindergärtnerinnen eingefordert wird; das heißt also, man erwartet vom Amte der sozialen Fürsorge, daß noch mehr Personen genannt werden, als wir schon genannt haben. Es scheint also das Staatsamt für soziale Verwaltung zur Anstellung von Leuten für eine solche Aktion bereit zu sein, aber nur wenn für diesen Zweck auch die Gelder zur Verfügung sind, denn auch das Amt für soziale Verwaltung hat das Geld hiefür nicht. Allerdings kommen hiefür in erster Linie weibliche Lehrkräfte in Betracht, während die staatlichen Volksschullehrer meist Familienväter sind, die schon eine ziemlich große Dienstzeit haben; es sind wenige darunter, die ganz neu eingetreten sind. Diese würden sich auch am leichtesten einem anderen Berufe zuwenden, aber wer lange Zeit in einem Berufe tätig war, entschließt sich nicht, seinen Beruf zu wechseln oder nach Westungarn in ganz neue Verhältnisse zu gehen. Es wäre sehr wertvoll, wenn man sich einigen würde, daß die Länder in einer Art Quote die aus dem betreffenden Lande stammenden Lehrer übernehmen.

Vizekanzler Fink:

Aus den Äußerungen der verschiedenen Vertreter der Länder geht hervor, daß sie einsehen, daß, wenn irgend möglich, dem Ansuchen des Staatsamtes für Inneres und Unterricht entsprochen werden soll, insbesondere in der Hinsicht, daß die Lehrer, die in den verschiedenen Kategorien, beim Staate, beim Militär, in den besetzten Gebieten überzählig geworden sind, in jenen Ländern wieder unterzubringen wären, woher sie stammen. Aber der Herr Sektionschef hat ganz richtig erklärt, daß er einsieht, daß die heute anwesenden Vertreter keine bestimmte Zusage machen können. Das Staatsamt für Inneres und Unterricht wird sich daher an die betreffenden Länder wenden und ihnen jagen, wie viel Lehrpersonen auf das betreffende Land entfallen würden; insbesondere wird sich aber das Staatsamt für Inneres und Unterricht an die Lehrerorganisationen zu wenden haben, damit nicht von dieser Seite ein zu 95großer Widerstand gegen Einschübe entsteht. In dem Sinne, glaube ich, wären die Verhandlungen weiter zu führen und damit ist dieser Gegenstand erledigt.

Wir gehen zum nächsten Gegenstande über, das sind die Prämien für Viehlieferungen nach Wien.

Hofrat Schwarz:

Bei der letzten Länderkonferenz am 12. März ist die Frage der Viehpreiserhöhung Gegenstand von Verhandlungen gewesen. Diese Verhandlungen haben das Ergebnis gezeitigt, daß die meisten der Länder sich gegen eine Viehpreiserhöhung mit der Begründung ausgesprochen haben, daß eine Viehpreiserhöhung auch eine Fleischpreiserhöhung zur Folge hätte und es nach den gegenwärtigen Verhältnissen nicht möglich sei, eine Fleischpreiserhöhung durchzusetzen. Das Land Niederösterreich hat sich jedoch für eine solche Viehpreiserhöhung ausgesprochen und dieselbe verlangt. In Aussicht genommen war eine Erhöhung auf 8 K inklusive des sogenannten Kriegszuschlages.

Mit Rücksicht auf dieses Verhandlungsergebnis ist dann die Regierung von einer Erhöhung der Viehpreise abgestanden, insbesondere mit Rücksicht auf die von den einzelnen Ländern abgegebenen Erklärungen, es werde alles darangesetzt werden, daß die auf die einzelnen Länden entfallenden Lieferungskontingente für Wien erfüllt würden, und mit weiterer Rücksicht darauf, daß die Länder wenigstens die Lieferung gewisser Minimalquanten, wenn auch nicht verbindlich übernommen, so doch mit ziemlicher Sicherheit in Aussicht gestellt haben.

In der Zwischenzeit haben sich aber leider die Verhältnisse noch ungünstiger entwickelt, als sie bis dahin gewesen sind. Auch diese minimalen Fleischquanten beziehungsweise Viehquanten, die in Aussicht gestellt wurden, sind nicht geliefert worden, sondern nur zu einem geringen Teile zur Abstellung gelangt, so zwar, daß die gewisse wöchentliche Fleischquote von 10 beziehungzweise 12½ Dekagramm in der Zwischenzeit nicht, beziehungsweise nur zu einem Bruchteile für gewisse Buchstaben, zur Abstellung gelangt. Die Not dauert also weiter fort und hat sich vielmehr außerordentlich verschärft. Es ist natürlich etwas anderes, wenn im Laufe einer doch immerhin möglichen Fleischversorgung die eine oder andere fleischlose Woche eingeschoben wird, oder wenn plötzlich eine fleischlose Woche ausnahmsweise auftaucht und es ist wieder etwas anderes, wenn im Zuge von sieben fleischlosen Wochen sich noch eine achte, neunte und zehnte anreiht. Diese psychologischen Unterschiede bitte ich zu bedenken.

Wir sehen aber in die Zukunft noch ungünstiger, denn während bisher wenigstens Niederösterreich immer im Momente der höchsten Not das Refugium gewesen ist, bisher doch in allen jenen Fällen mit seinen Beständen einsprang, wenn wir von den übrigen Ressourcen im Stiche gelassen wurden, droht jetzt auch Niederösterreich zu versagen. Abgesehen davon, daß Niederösterreich naturgemäß auch infolge der schweren Opfer, die es gebracht hat, erschöpft ist, kommt in Betracht, daß infolge der speziellen Verhältnisse die Aufrechterhaltung der außerordentlich niederen Viehpreise nunmehr geradezu zur Unmöglichkeit geworden ist. Die Verhältnisse sind furchtbar ernst und wir kommen über gewisse elementare Gesetze nicht hinaus, weil die Elemente stärker sind als die Mächte, die sie binden sollen. In Niederösterreich ist der niedere Viehpreis deshalb nicht zu halten, weil Niederösterreich jenem Orte zunächst gelegen ist, in welchem die Spannung zwischen Bedarf und Befriedigung die größte ist, das ist Wien. 2¼ Millionen Menschen bekommen jetzt Wochen hindurch, abgesehen von diesen ganz verschwindenden Quantitäten, die das eine oder andere Mal teilweise hinausgegeben werden konnten, kein Fleisch. Die Folge davon ist ein solcher Anreiz zum Schleichhandel, daß naturgemäß das zunächst gelegene Land, die zunächst gelegenen Ressourcen das Opfer dieses Schleichhandels sind.

Der Schleichhandel muß natürlich im Sinne einer geordneten Versorgung verurteilt werden. Aber ich bitte Sie, ihn jetzt mit mir auch von einem anderen Gesichtspunkte zu betrachten. Der Schleichhandel ist nicht ein Übel an sich, sondern eine Folgeerscheinung, und gerade beim Schleichhandel mit Fleisch können wir feststellen, daß er erst in letzter Zeit aufgetaucht ist, als die Spannung zwischen Bedürfnis und Befriedigung eine exorbitante geworden ist, zu einer Zeit, wo der Schleichhandel im Kartoffelverkehr, im Fettverkehr, im Getreide- und Mahlverkehr schon längst eingebürgert war. Solange also halbwegs eine wenn auch höchst bescheidene Fleischversorgung in Wien möglich war, hat es einen irgendwie nennenswerten Schleichhandel mit Fleisch nicht gegeben. Es mag ja vorgekommen sein, daß hie und da kleine Fleischquantitäten im Rucksackverkehr hereingekommen sind, aber der systematische Handel in Verbindung etwa mit einem systematischen Schwarzschlachten ist erst in letzter Zeit gekommen, als die Not in Wien am ärgsten wurde.

Da ist es erklärlich, und ich meine, es ist einfach ein nicht auszuschaltendes nationalökonomisches Gesetz, daß in Niederösterreich im Schleichhandel und vielleicht zum Zwecke des unerlaubten Schlachtens für das Vieh Preise bezahlt werden, die unter sämtlichen Schleichhandelspreisen in Deutschösterreich wahrscheinlich die höchsten sind. Es ist ja auch wieder ein nicht zu umgehendes nationalökonomisches Gesetz, daß, je näher man dem Orte des größten Bedürfnisses ist, desto höhere Preise gezahlt werden.

Es kommt aber noch etwas dazu. Niederösterreich grenzt an Ungarn. Ich glaube, der Herr Staatssekretär für Volksernährung hat schon mitgeteilt, welch exorbitante Preise für Vieh und Fleisch in Ungarn gezahlt werden, sie gehen bis zu 16 K. Nun bitte ich, sich die Situation in Niederösterreich vorzustellen. Es ist ein geradezu unhaltbarer Zustand. Der offizielle Viehpreis beträgt bis zu 4 K erklusive des Kriegszuschlages, und jenseits der Grenze, in Ungarn, werden für dieselbe Qualität bis zu 16 K bezahlt. Die Preisnotierung in Budapest kann diesbezüglich nicht etwas anderes feststellen, denn in Budapest sind es nicht Preise der natürlichen Entwicklung, sondern das sind künstlich gemachte und erhaltene Preise, die 96wenigstens in früheren Monaten geradezu auf Kosten des Wiener Konsums niedrig gehalten wurden.

Nun kommt dazu noch ein weiteres Moment, daß nämlich die Preise des Nutzviehes so außerordentlich hoch sind. Das hängt mit der Devastierung unserer Viehbestände zusammen und damit, daß Niederösterreich, welches ein Haltungsland ist, aus jenen Gebieten, welche die Haltungsgebiete Niederösterreichs früher mit Nachschubvieh versorgt haben, keine Nachschübe mehr bekommt. Das heißt, unsere überwiegenden Zuchtgebiete in den Alpenländern sind infolge der Absperrung der Länder nicht in der Lage, an Niederösterreich Nachschubvieh abzugeben. Die große Preisspannung zwischen den Nutzviehpreisen und den Schlachtviehpreisen hat zur Folge, daß jeder Landwirt sich mit allen Kräften dagegen sperrt, Vieh für Schlachtzwecke abzugeben, und wenn er schon Vieh abgeben muß, wenn es ihm mehr oder weniger mit Gewalt abgenommen wird, dann gibt er naturgemäß jene Viehstücke ab, welche von der entsprechenden wirtschaftlichen Nutzung zeitlich noch möglichst weit entfernt sind, also entweder ein sehr junges Vieh das vielleicht erst in einem oder in eineinhalb Jahren zur Nutzung kommen kann, oder Viehstücke, deren wirtschaftliche Auswertung für Schlachtzwecke ein sehr minderwertiges Resultat ergibt.

Infolgedessen ist dann die Zahl der in Wien zum Konsum gelangenden Viehstücke natürlich gar nicht maßgebend für die Beurteilung des Quantums, das Wien wirklich zum Verzehren bekommt. Ich bekomme manchmal Mitteilungen über die Durchschnittsgewichte der in St. Marx einlaufenden Viehstücke, sie schwanken zwischen 100 und 200 Kilogramm Lebendgewicht.

Diese Verhältnisse sind einerseits für die Approvisionierung Wiens, andrerseits aber auch speziell für Niederösterreich unhaltbar und drängen hier zu einer Erhöhung der Viehpreise. Soweit ich unterrichtet bin, soll in einer der letzten Sitzungen der Landeswirtschaftskommission geradezu auf die Erhöhung der Viehpreise auf 8 K maximal in allem Ernste angetragen worden sein und dieser Antrag von allen Interessentenkreisen ohne Unterschied angenommen worden sein. Die Frage ist deshalb so ernst, weil die Zusammenhänge, die zwischen dem Verkehr innerhalb der einzelnen Länder und dem der Länder untereinander bestehen, auch durch Zwangsmittel nicht ausgeschaltet werden können. Infolgedessen glauben wir, daß eine womöglich einvernehmliche Regelung dieser Verhältnisse immerhin noch die Möglichkeit gibt, auf einer Linie zusammenzukommen, die eine vorteilhafte Einheitlichkeit des Vorgehens ermöglicht.

Es ist übrigens auch in einem anderen Lande noch in Bezug auf die Viehpreise eine Änderung in der Zwischenzeit vorgenommen worden, allerdings nicht in einer solchen Form, welche eine Fleischpreiserhöhung zur Folge hätte, sondern in einer anderen. Wir haben Mitteilungen bekommen, daß das Land Steiermark außer dem vom Staate gezahlten Kriegszuschlag einen vom Lande festgesetzten und bezahlten Kriegszuschlag eingeführt hat, der, ich glaube, den Betrag von 90 K pro Meterzentner ausmacht.

Die bisherigen Versuche, die Anlieferung nach Wien zu steigern, sind immer von dem Gedanken ausgegangen, womöglich die gesamte Viehaufbringung zu fördern. Nachdem im gegenwärtigen Zeitpunkte oder in der Zwischenzeit wohl Gewalt nicht in Frage gekommen ist, also jene Gewaltmittel, welche zur Zeit des alten Regimes in Anwendung gekommen sind, hat man die Versuche auf der Linie materieller Förderung angestellt und hat im November einen Prämienzuschlag für jenes Vieh eingeführt, welches nach Wien gekommen ist, nicht in dem Sinne, daß der Besitzer jener Viehstücke, welche nach Wien geliefert wurden, nun eine Prämie erhalten hätte, sondern in dem Sinne, daß dem liefernden Lande für jedes Viehstück eine gewisse Prämie ausgezahlt wurde, und es wurde den einzelnen Ländern überlassen, nach welcher Methode und in welcher systematischen Art diese angesammelten Geldmittel zur Prämiierung verwendet werden sollten.

Diese Prämie ist eine Quantitätsprämie, das heißt es wurde die Quantität des nach Wien gelieferten Viehs prämiiert; es waren zwar Abstufungen gemacht, daß bei einem gewissen Lebendgewicht über 400 Kilogramm die Prämie verdoppelt wird und statt 100 K 200 K beträgt, aber dem Grundgedanken nach war es eine Prämie für die Quantität des gelieferten Viehes. Der Erfolg scheint kein besonderer gewesen zu sein, es sind Geldmittel ausgelegt worden, ohne daß der Erfolg diese Kosten vielleicht genügend gerechtfertigt hätte.

Es liegt nun naturgemäß der Gedanke nahe, ob man nicht diese Quantitätsprämie in eine Qualitätsprämie in der Art umwandeln könnte, daß, so ähnlich, wie es auf dem Wiener Platze schon seit jeher geübt wurde, für solche als wirkliche Prima- oder Extremqualität erkannte und von der Schätzungskommission in St. Marx als solche bezeichnete Viehstücke Zuschläge zum Preise gemacht würden. Diese Zuschläge, die bis zu 100 Prozent des Grundpreises gehen könnten, so daß man auch wieder auf den gewissen 8 K-Preis als höchste Preisstufe kommen würde, sollten nun allerdings bis zu dem Ablieferer des Viehes zurückgeleitet werden, weil er wirklich für diese besondere Qualität eine Prämie bekommen soll, der Form nach eine Prämie, faktisch aber einen höheren Preis, denn unter den heutigen Verhältnissen ist ja mit Rücksicht auf den Verkehrswert des Nutzviehes und mit Rücksicht auf die außerordentlich hohen Schleichhandelspreise für wirkliche Primaqualität der ursprüngliche Preis von 4 K, beziehungsweise 3 K 50 h geradezu unhaltbar.

Unter der Voraussetzung wäre es dann auch denkbar, daß in der jetzt kommenden Zeit, wenn die Anbauarbeiten vorbei sind und der Landwirt im Großen und Ganzen doch schon eine gewisse Abgabewilligkeit bezüglich des Viehes hat, diese Viehstücke, welche schlachtreif sind, abgegeben werden und der betreffende Landwirt es dann doch ristiert, höhere Preise für das Nutzvieh zu zahlen, wenn er einen entsprechenden Preis für sein Schlachtvieh bekommt.

97Bei dieser Gelegenheit möchte ich einschieben, daß ja sicherlich eingewendet werden könnte, man solle den Versuch machen, durch Maximierung der Nutzviehpreise diese Differenz zu verringern. Wir haben und mit der Frage der Maximierung der Nutzviehpreise schon sehr lange Zeit beschäftigt und sind auch in den Verhandlungen mit den einzelnen Ländern und Fachleuten, in Verhandlungen mit den landwirtschaftlichen Korporationen zu einem einheitlichen Resultate in dieser Frage wohl nicht gekommen und ich glaube auch, die Erfahrungen, welche einzelne Ländermit der Festsetzung der Nutzviehpreise gemacht haben, dürften keine einheitlichen sein. Nutzvieh kann bekanntlich nicht mit Gewalt abgenommen werden, der Nutzviehverkehr kann zwar beschränkt, gehindert werden, also im negativen Sinne beeinflußt, er kann aber nicht positiv beeinflußt werden, das heißt man kann nicht das Viehstück dem Besitzer abnehmen und nun selbst einen offiziellen Nutzviehverkehr in Substitution für den nicht vorhandenen freien Nutzviehverkehr einführen. Sobald dieses Zwangsmittel nicht zur Verfügung steht, kann man aber naturgemäß den Landwirt auch nicht dazu bringen, sein Viehstück um einen Preis, welcher seinen Vorstellungen und seinen Bedürfnissen nicht entspricht, auch wirklich abzugeben.

Aus diesem Grunde ist es wohl zu einer Preisfestsetzung für Nutzvieh über direkte Veranlassung der Zentralstelle noch nicht gekommen, die Zentralstelle hat es vielmehr den einzelnen Landesregierungen überlassen, ob und inwieweit sie den Versuch machen wollen, den Nutzviehkehr in Bezug auf den Preis zu regeln. Ich muß offen bekennen, wir stehen dem praktischen Erfolge der Maximierung des Nutzviehverkehres sehr skeptisch gegenüber.

Die Quantitätsprämie, von der ich früher gesprochen habe, scheint uns deshalb der Hauptsache nach wirkungslos geblieben zu sein, weil die Geldmittel, die schließlich an den einzelnen Landwirt kommen, doch verschwindend klein sind. Dasjenige, was in Wien angeliefert wird, ist eine zu geringe Menge im Vergleich zu dem, was das Land im ganzen aufbringt, als daß der einzelne Landwirt irgendeinen Anreiz bekommt, mehr zu liefern, weil er doch schließlich so geringe Prämien bekommt. Bei der Qualitätsprämie haben wir daran gedacht, daß sie großgenug wäre, um in der Vorstellung des einzelnen Landwirtes einen solchen Anreiz entstehen zu lassen. Leider ergibt sich auch bei diesem Gedanken wiederum manches Moment, welches dagegen spricht. Wenn diese Qualitätsprämie nur von den Wiener Empfängen geleistet wird, ist derjenige Landwirt, dessen Viehstück nicht nach Wien, sondern etwa nach Graz, Linz oder Klagenfurt kommt, im Nachteil, und zwar in dem rein zufälligen Nachteil gegenüber demjenigen, dessen Viehstück nach Wien geht.

Da aber dieser Gedanke der Prämiierung ja doch darauf abgestellt wird, daß die extreme Qualität prämiiert werden soll, ist die Frage wohl nicht ganz von der Hand zu weisen, ob denn nicht Qualitätszuschläge auch in den anderen Ländern selbst geleistet werden könnten. In Friedenszeiten war es doch so, daß die besten Qualitäten gerade aus unseren deutschösterreichischen Ländern jene Handelswege gegangen sind, auf denen sie am besten bezahlt wurden. Diese Viehstücke sind nach Wien, sind nach Bayern gegangen, in noch früheren Jahren auch in die Schweiz. Erst in den Kriegszeiten hat es sich herausgebildet, daß die besten Qualitäten an Ort und Stelle konsumiert und die mindesten Qualitäten exportiert wurden. Ich bin natürlich sehr weit davon entfernt, auch nur den Gedanken zu hegen, daß die Konsumenten der einzelnen Länder nicht auch das Anrecht auf die dort wachsenden besten Qualitäten haben sollten. Aber wenn dieselben Konsumenten im Frieden, zu Zeiten des normalen Verkehrs, einfach aus rein wirtschaftlichen Gründen es für günstiger gehalten haben, sich mit Mittelqualitäten zu begnügen und die besten Qualitäten zu exportieren, weil sie draußen am höchsten bezahlt worden sind, so ist vielleicht der Schluß nicht zu verurteilen, daß diese Friedensverhältnisse ja auch in den außergewöhnlichen gegenwärtigen Verhältnissen praktikabel erschienen, ohne daß die wirtschaftlichen Interessen der dortigen Bevölkerung dadurch tangiert würden.

Aber ich will ja gar nicht so weit gehen, ich möchte nur sagen, wenn schon diese besten Qualitäten an Ort und Stelle verzehrt werden, dann kann vielleicht auch mit Berechtigung gefordert werden, daß sie dort mit den betreffenden Zuschlägen behandelt werden sollen. Sobald aber diese Zuschläge allgemein geregelt würden, kämen wir zu dem ursprünglich vertretenen Gedanken einer Revision der Viehpreisskala und infolgedessen zu einer entsprechenden Erhöhung der Viehpreise, und das ist der Grund, warum ich vom Herrn Staatssekretär für Landwirtschaft den Auftrag erhalten habe, die Frage der Viehpreiserhöhung nochmals in dieser hochansehnlichen Versammlung zur Diskussion zu bringen, und ich erlaube mir die Bitte, diese Frage einer wohlwollenden Erwägung zu unterziehen, denn sie ist so ernst, daß wir schon über die nächste Zeit nicht ohne irgendeine Lösung dieser Frage hinwegkommen.

Vizekanzler Fink:

Der Herr Referent hat beantragt, zur Förderung der Fleischanlieferung an Wien eine Viehpreiserhöhung in Erwägung zu ziehen, in der Weise, daß anstatt einer Quantitätsprämie eine Qualitätsprämie gewährt wird; die Herren mögen sich dazu äußern, ob nicht die einzelnen Länder das machen könnten, weil ja sonst die Aufbringung für das Land selbstverständlich unmöglich würde.

Landeshauptmann Dr. Kaan:

Die vorhandenen Bestände an erstklässigem Vieh sind ja minimal. Ich glaube, daß wir in Steiermark solche Bestände überhaupt gar nicht mehr haben. Daher ist auch das Wort „Revision der Skala der Klassifizierung“ gefallen.

Das haben wir schon teilweise gemacht. Die beiden Klassen der niedrigsten Taxationen haben wir schon eliminiert, der Durchschnitt ist heute eigentlich der höchste Preis. Wir haben die 80 h-Prämie bereits dazugegeben und sind damit schon in die unangenehme Lage versetzt, daß wir zur Aufrechterhaltung des Preises für das Inlandsfleisch — welchen Preis wir, 98wenn wir nicht ganz unabsehbare Eventualitäten im Lande selbst, in den Städten und Industrieorten, heraufbeschwören wollen, nicht erhöhen dürfen — heute schon Millionen daraufzahlen.

Also wir haben jetzt momentan aus irgendeinem Kredite diese Differenz übernommen. Eine Erhöhung des Fleischpreises für das kontingentierte Landfleisch halte ich für ganz ausgeschlossen. Ich glaube, daß das auf die städtische und Industriebevölkerung eine so aufreizende Wirkung hätte, daß die Folgen unabsehbar wären. Richtig ist, daß man die Zuwendung eines allfälligen Wiener Aufschlages nicht von der Zufälligkeit abhängig machen kann, ob jemand nach Wien geliefert hat oder nicht, was übrigens dem Produzenten gegenüber auch nicht immer festgestellt werden kann. Ich würde, wie man es seinerzeit mit der ungarischen Differenz gemacht, respektive nicht gemacht hat, die Differenz dem Lande zuweisen. Es ist dies aber eine Materie, die ich nur oberflächlich aus meiner Anwesenheit bei Sitzungen unseres Fleischverkehrsamtes und bei Sitzungen zwischen Vertretern von Produzenten und Konsumenten kenne. Ich wußte nicht, daß der Gegenstand aufs Tapet kommen wird, sonst hätte ich unsere Fachreferenten herzitiert. So muß ich mit ziemlich lückenhaften Ausführungen dienen, die außerdem noch irrtümlich sein können.

Der Prozentsatz desjenigen, was wir nach Wien abliefern können, ist sehr gering. Heute sind wir selbst in eine schwere Notlage dadurch geraten, daß gerade die vier reichsten und für Requisitionen wichtigsten Bezirke unseres Landes besetzt sind. Teilweise liegen auch die Verhältnisse so, daß wir aus völkischen Gründen nicht immer die volle Schärfe des Gesetzes anwenden können. Die Bauern vom Murtal zum Beispiel haben ihre Befreiung vom jugoslawischen Joche mit ihrem Blute erreicht und da soll das erste, was die deutsche Steiermark ihnen bieten kann, der requirierende Gendarm sein? Es geschieht ohnedies sehr oft, aber es ist begreiflich, daß wir zuerst jedes gütliche Mittel versuchen. Die Oststeiermark hat ganz nachgelassen und dort ist auch die Entwicklung eine sehr ungünstige gewesen.

Die Schwierigkeiten sind also sehr groß. Wir haben jetzt wieder eine durchgreifende Aktion der Belehrung durchgeführt und die Gendarmen durch Assistenzen aus ausgewählten Leuten der Volkswehr ersetzt. Trotzdem ist die Aufbringung in einem elenden Zustande. Wenn man heute vorübergehend die Preise erhöhen würde, wodurch die Landesversorgung einfach unmöglich gemacht würde, so möchte es für 8 bis 14 Tage besser gehen, aber ich bin überzeugt, nach weiteren 14 Tagen wären wir wieder auf dem alten Standpunkt.

Wenn in Wien bedeutend höhere Prämien unter dem Titel der Qualität gegeben werden, müßte man diese höheren Prämien doch im Großen und Ganzen als allgemeinen Zuschlag aufteilen, aber daß man einen verhältnismäßig starken Prozentsatz an solchen nach Wien zu schickenden Qualitäten erzielen kann, glaube ich nicht. Ich habe die Viehtransporte im Schlachthause wiederholt gesehen und muß sagen, es gibt eine miserable Klasse, dann eine bäuerliche Durchschnittsklasse, bei der aber der Unterschied nicht groß ist, Mastvieh gibt es aber jetzt fast gar nicht. Ich kann mir nicht denken, daß man diese Wiener Prämie ausschließlich auf den Qualitätsgrundsatz stellt, außer man nimmt ihn nur zum Vorwande und interpretiert ihn durch eine milde Qualitätsbestimmung in sehr erweitertem Maße; das wäre aber dann eine andere Maßnahme zur Erhöhung des Preises. Wenn man allgemein einen Wiener Zuschlag gibt, so müßte man ihn, gleichgültig, woher das Vieh kommt, gleichmäßig in Form von Ablieferungsprämien auf die gesamten Grundbesitzer aufteilen. Irgend etwas, was die Fleischpreise für die Konsumenten im Lande erhöht oder die öffentlichen Mittel in höherem Maße als bisher zur Übernahme der Differenz festlegen würde, werden wir in Steiermark heute nicht mehr machen können.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner:

In Tirol haben wir kein Schlachtvieh mehr, sondern nur Nutzvieh. Wir müssen, um die Fleischversorgung des Landes zu erhalten, in die Nutzviehbestände eingreifen, Tiere, die bei den heutigen Heupreisen zu wenig liefern, müssen zugeführt werden. Ich denke mir den Aufbau von unten her, die Bezirke und Länder müssen lieferungswillig gemacht werden, und nur durch diesen Aufbau kann wieder an andere Konsumentenzentren geliefert werden.

Das schlechteste Mittel, die Aufbringung herbeizuführen, wäre das der Preiserhöhung. Es ist eine Schraube ohne Ende und das nächste wäre, daß Innsbruck und die Industriezentren einfach ohne Fleisch dastehen würden, denn das stärkt den Egoismus. Man kann nicht verlangen, daß jemand das Vieh nicht dorthin liefert, wo er mehr bekommt. Wir haben über diese Frage viele Nächte versessen, wir haben leider auch eine Preiserhöhung beschließen müssen, ich war auch damals dagegen. Wenn bei einer Preiserhöhung etwas herauskommt, so ist es nur für eine ganz kurze Zeit, wo der Reiz wirkt, dann fängt dieselbe Geschichte wieder an.

Insbesondere würde dieses Verlangen immer stärker werden, wenn von Wien frei eingekauft wird. Tirol hat zum Beispiel 700 Stück Vieh der Stadt Wien liefern wollen, wir haben sie zu 3 K 50 h schon gekauft, wir wollten sie ohne Vorteil weitergeben, plötzlich kommt aber von Wien ein anderer Preis, man wollte 7 bis 8 K zahlen. Das ist ein Betrag, der konkurrenzfähig ist, denn die Italiener kaufen heute auch um diesen Betrag, das ist aber kein richtiger Weg, denn die Folge davon wäre, daß wir in Tirol durch diese Preissteigerung nichts mehr bekommen hätten.

So kann man es also nicht machen. Ich glaube, die Organisation muß von unten anfangen. Das Land wird einen Preis festsetzen, zu dem geliefert werden muß, und zwar muß in die Bestände zur Erhaltung der Bevölkerung in einem gewissen Maße eingegriffen werden. Wir haben in Tirol eine Erhöhung mit 50 h durchgesetzt, so daß wir inklusive des Reichszuschlages auf 4 K kommen statt auf 3 K 50 h. Wir kommen damit ganz gut aus, wenn wir auch die Einhaltung der Lieferungspflicht durchsetzen können, wenn wir auch Zwangsmittel dazu haben, 99sonst ist natürlich der Beschluß nichts wert. Und wir haben es in letzter Linie tatsächlich durch Verstärkung der Gendarmerie mit ausgezeichneten Volkswehrleuten — obwohl die Volkswehr bei uns ja gut ist —, also durch diese Androhung durchgesetzt, daß die rückständigen Bezirke geliefert haben. Ich hoffe, daß dieser Zustand anhalten wird. Die Landesregierung wird vor den letzten Konsequenzen nicht zurückscheuen. Heute ist die Stimmung im Lande so, daß sich ihr niemand verschließen kann.

Es muß also energisch eingegriffen werden, ohne Zwang wäre es nicht gegangen. Der höchste Preis bedeutet hier gar keine Besserung der Verhältnisse. Insbesondere würde eine Erhöhung, wie sie ursprünglich in den Worten des Referenten lag, eine Erhöhung von so und so vielen Kronen geradezu katastrophal wirken. Wir würden im Lande nichts aufbringen. Auch in Innsbruck wollten wir schon eine Qualitätsprämie einführen, wir haben die Frage oft besprochen. Aber wir sind davon abgegangen, sie würde sich nicht durchführen lassen. Es ist anreizend, wenn man bei einem Stück Vieh, das über 33 Prozent Fleischausbeute liefert, mehr gibt. Das würde sich schön ausgleichen, das Fleisch würde im Detailpreis dadurch nicht steigen. Aber infolge der Ungerechtigkeit, die eintreten würde wegen des schwierigen Apparates, der in Szene gesetzt werden müßte, läßt sich das nicht durchführen. Insbesondere besteht die Gefahr, daß die Leute doch andere Lebensmittel, Kartoffeln, Gerste usw., verfüttern würden, um Qualitäten zu erreichen. Die reicheren, besser fundierten Bauern würden besser stehen und das gäbe Unzufriedenheit im Dorfe. Wir sind also davon abgekommen und müssen leider den gleichen Preis hergeben, und zwar einen heute der Konkurrenz nicht entsprechenden, aber durch den Zwang vollständig gerechtfertigten Preis. Unsere Bauern haben ja bei vielen anderen Gelegenheiten verdient, der Tiroler Bauer findet sich, wenigstens scheinbar, jetzt damit ab.

Besprechungsmöglich wäre nur, ob eine Prämie von Wien aus, von den großen Zentren aus, gezahlt werden soll. Ich bin auch davon kein Freund, denn wenn die Leute das erfahren, tritt auch wieder eine Stauung ein; und bei einem Preise von 16 K würden auch nur wenige Leute davon Gebrauch machen können.

Wir müssen also von unten aufbauen und schauen, daß die Länder ihren Bedarf decken, um, wenn möglich, darüber hinaus an die andern Zentren liefern zu können. Wir müssen im eigenen Lande einen möglichst niedrigen Preis halten, dafür mehr Zwang anwenden oder andere Ausgleichsmittel in Tätigkeit setzen, um die Lieferung rege zu erhalten.

Besprechungsmöglich erscheint mir ferner, daß, wenn die Länder liefern — da unterstütze ich den Herrn Landeshauptmann Dr. Kaan —, die Länder dann eine Prämie bekommen, die sie frei verwenden können, vielleicht zu ähnlichen Zwecken, zur späteren Viehaufzucht. Ich verkenne die Bedenken nicht, ein Rückschlag auf das Land wird folgen, wir werden uns vielleicht viel schwerer tun mit denen, die bei uns abliefern; aber es käme dem Lande zugute, man kann das Geld den Interessenten, nicht dem einzelnen, sondern der Agrikultur wieder zuführen. So könnte man sich auf einen kleinen Prämienaufschlag einigen. Aber ich glaube nicht, daß das besonders günstig ist.

Wir müssen also trachten, daß die Länder Ordnung halten, daß nicht überboten wird, daß übrigens bei uns in Tirol auch das Überbieten durch die Italiener aufhört, die uns mit der Lira das Vieh wegkaufen; der italienische General hat versprochen, dahin zu wirken. In den Ländern also müssen die Viehpreise niedrig erhalten werden, dann aber müssen die Länder trachten, den Magen Wiens wirklich zu versorgen. Das geht aber nur bei straffer Aufbringung im Lande selbst, wenn keine Konkurrenz von außen erfolgt. Und das dürfte durchführbar sein. Wenn die Herren dafür sind, wird sich auch Tirol einem solchen Prämienaufschlag nicht verschließen können, er darf aber nicht für die Qualität, sondern muß quantitativ aufgeteilt werden, und zwar nach der Anzahl der Stücke Vieh, die ein Land liefert. Der Prämienaufschlag muß dem Lande zur freien Verfügung zufließen, das Land wird wissen, was es zu tun hat, damit die Lieferung rege erhalten wird.

Statthaltereivizepräsident Thun:

Ich schließe mich den Ausführungen des Herrn Landeshauptmanns von Steiermark an. Ich habe den Herrn Hofrat Schwarz zwar verstanden, aber ich glaube, daß diese Qualitätsprämie praktisch nicht durchführbar sein wird. Für was wollen Sie die Qualitätsprämie geben? (Hofrat Schwarz: Für Prima, Null und Doppelnull!) Das würde aber hier in Wien klassifiziert werden? (Hofrat Schwarz: Ja!) Das schließt dann schon aus, daß wir eine Qualitätsprämie im Lande draußen geben, denn die Klassifizierung würde im Lande nach anderen Grundsätzen statthaben als in Wien. Jede Abstufung nach oben findet eine praktische Grenze. Wir haben jetzt leider auch schon sehr schlechtes Vieh, aber im Preise wird es bei uns draußen ziemlich gut qualifiziert. Wenn Sie also nur die Abgabe nach Wien prämiieren wollen, dann kommen nur die Viehstücke in Betracht, die nach Wien ankommen, und das ist leider ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz. Im besten Fall könnten wir 25 bis 30 Prozent unserer Landesaufbringung nach Wien zuführen. Es macht also nicht sehr viel aus. Gegenüber einer Prämiierung nach Stücken, wie sie hier besprochen worden ist, muß sich doch auch diese Prämiierung im Gewichte ausdrücken. Wenn diese Prämiierung also von Wien aus erfolgt, wird sie dem Lande keine so großen Geldmittel zuführen, daß das Land etwas Wesentliches damit machen könnte.

Wenn immer von den Niederösterreichern von einer Preiserhöhung gesprochen wird, so hat das auf unsere Leute gewiß sehr schlecht gewirkt. Dieses fortwährende Reden von einer in Aussicht stehenden Preiserhöhung ist von großem Schaden. Die Händler von Niederösterreich, die Fleischhauer stehen in Verbindung mit den oberösterreichischen Händlern, und wenn jemand der Viehaufbringung entgegenwirkt, so sind es diese Kreise, welche auch ausgesprengt haben, daß an eine Freigabe des Handels gedacht wird. Diese Kreise sind es, welche die Bauern zum Zurück-100halten zu bewegen suchen. Das ist, glaube ich, das Wesentliche. Gerade die fortwährenden Nachrichten, die man von Niederösterreich bekommt, machen unsere Leute kopfscheu.

Ich halte also diese Qualitätsprämie nicht gut für durchführbar, und wenn sie auch in dem Sinne, wie ich es ausgeführt habe, gemacht wird, wird sie dem Staate oder der Stadt Wien etliches Geld kosten, ohne wirklich Besonderes zu leisten.

Hofrat Schwarz:

Ich habe mir erlaubt, zu Ende meines Referats den Gedankenweg zu zeigen, wie wir von der Quantitätsprämie über die Qualitätsprämie zur allgemeinen Preiserhöhung wieder gekommen sind, und ich muß es bedauern, daß ich mich vielleicht nicht genügend deutlich ausgedrückt habe, daß der Schwerpunkt, beziehungsweise das Ziel meiner Ausführungen nicht die Einführung der Qualitätsprämie sein sollte, sondern doch wiederum die allgemeine Preiserhöhung, beziehungsweise eine Revision der Viehpreisskala, bei der mit besonderen Betonung der Bevorzugung der Qualität die unteren Klassen nur eine sehr geringe, die höheren Klassen aber natürlich eine wirkungsvollere Preiserhöhung erfahren sollten. Ohne einen bestimmten Antrag zu stellen, will ich, um zu zeigen, wie sich das abspielen würde, nur erwähnen, daß zum Beispiel bei der Tertiaqualität nur eine Erhöhung um 50 h Platz greifen würde, bei der Sekundaqualität schon um 1 K 50 h, bei der Primaqualität vielleicht um 2 K und bei der Extremqualität — denn wir müssen mit der Extremqualität auch rechnen, wenn sie auch nicht mit der früheren Friedensqualität identisch ist — um 3 K. Wichtig scheint mir die Sache aus folgendem Grunde zu sein: Wir haben immerhin gewisse Ochsenbestände, welche einfach infolge einer gewissen Ruhezeit sich angefleischt haben, und diese Ochsenbestände sind jetzt mangels entsprechenden Nachschubes anderen Viehs notwendigerweise zur Leistung der Feldarbeit herangezogen worden und dieses allmählich angesetzte Fleisch wird jetzt buchstäblich eingeackert. Wenn die Preisverhältnisse andere wären, wäre die Möglichkeit gegeben, diese Ochsenbestände herauszubekommen. Ich wollte also hervorheben, daß der Schwerpunkt in der allgemeinen Preiserhöhung, beziehungsweise in einer Revision der Viehpreisskala, und nicht in der Statuierung einer Qualitätsprämie gelegen war, ein Gedanke, über den wir auch schon hinaus sind.

Landeshauptmann Steiner:

Meine sehr verehrten Herren! Ich bedauere, mit einem Protest beginnen zu müssen, den ich gegen das deutschösterreichische Staatsamt für Volksernährung erheben muß und den ich in eine Bitte an den verehrten Herrn Vorsitzenden kleiden möchte: An 29. März d. J. sind einige Gemeinden beim deutschösterreichischen Staatsamte für Volksernährung erschienen und haben eine Beschwerde vorgebracht. Ohne diese vorgebrachte Beschwerde der Landesregierung zur Amtshandlung zu übermitteln, hat das Staatsamt für Volksernährung an die Bezirkshauptmannschaft Hietzing-Umgebung eine Zuschrift gerichtet, welche von Oberst Wallerstorfer gezeichnet ist und worin mitgeteilt wird, daß die beschwerbeführenden Gemeinden beim Staatsamte für Volksernährung zu erscheinen haben, welche die Untersuchung in Gegenwart des Bezirkshauptmannes gegen den Bezirkshauptmann führen wird. Abgesehen davon, daß es auf diese Weise keine Autorität mehr gibt, und abgesehen davon, daß in Bezug auf die Ernährung ungesetzliche Handlungen durch die Behörden gedeckt werden, geht es doch nicht an, daß eine Untersuchung gegen einen Bezirkshauptmann in Gegenwart der Gemeindevertreter geführt wird. Ich richte daher an den verehrten Herrn Vorsitzenden die Bitte, darauf Einfluß zu nehmen, daß uns nicht noch die letzte Autorität untergraben wird. Wir müssen die Autorität der Bezirkshauptleute stützen, weil wir sonst niemanden haben, der im Verkehr mit der Landesregierung die Gesetze beobachtet. Ich muß daher bitten, daß die angesagte Kommission unterbleibt und die Beschwerde der Landesregierung zur Amtshandlung übermittelt wird. Ich verspreche, daß wir innerhalb 48 Stunden den Bezirkshauptmann einvernehmen werden. Aber auf diese Weise, wie man es beabsichtigt hat, geht es nicht.

Und nun gehe ich zur Fleischversorgung über. Meine sehr verehrten Herren aus den benachbarten Ländern! Ihre Ausführungen versprechen mir für die Verbesserung der Approvisionierung mit Fleisch für Wien keine Abhilfe. Aber eines erlauben Sie mir Ihnen mitzuteilen: Höhere soziale Schichten in Wien essen Pferdefleisch zu 30 und 40 K das Kilogramm und dieses Fleisch ist oft in einem ungenießbaren Zustand, aber sie haben nichts anderes. Wir haben nichts als Pferdefleisch, welches oft in eingepöckeltem Zustande von Galizien noch herkommt. So sind die Verhältnisse. Es gibt unzählige Familien, die wochenlang kein Fleisch haben.

Es wird vom Schleichhandel gesprochen und davon, daß dieser die Ware verteuert. Und warum? Die Bauernschaft legt eben auf den Preis kein so großes Gewicht, sondern sie will jene Artikel eintauschen, an denen sie Mangel hat, wie zum Beispiel Petroleum, Kerzen usw. Der Schleichhändler kauft zu einem höheren Preise bei dem Bauer ein, er trägt die Ware in seinem Rucksack gleich in die Stadt. Der Bauer will also Kompensationen, die wir von Staats wegen leider nicht bekommen können. Die Prämien würden wir sehr gerne bezahlen, denn auch die Herren von der Regierung, die die Verordnungen herausgeben, leben ebenfalls vom Schleichhandel, weil sie sonst auch nichts zu essen hätten, und in erster Linie müssen auch sie trachten, daß sie etwas bekommen. Man muß sich jetzt schon für die Osterfeiertage bei einem Fleischhauer außerhalb Wiens vormerken lassen — auch ich —, wenn man im Schleichhandel 1 oder 2 Kilogramm Fleisch zum Preise von 60 K pro Kilogramm bekommen will, weil wir sonst nichts zu essen hätten. Das ist die Wahrheit.

Ich bitte um Verzeihung, meine Herren, ich bin sehr dankbar für Ihre Zusicherungen, aber es fehlt mir halt der Glaube, denn es wurden vor nicht langer Zeit im Staatsamte für Volksernährung bezüglich der Belieferung seitens der Länder Vereinbarungen getroffen, aber es ist sehr wenig geschickt worden, und Oberösterreich hat am meisten ausgelassen. Der Prozentsatz 101der Anlieferungen ist so gering, daß es nicht der Rede wert ist. Wenn jetzt der Sommerfrischenverkehr beginnen wird, werden die Länder einen größeren Bedarf haben, man wird sich darauf berufen und für Wien wird wieder nichts übrig bleiben. Es ist daher eine schwere Situation für uns und ich weiß nicht, wie wir herauskommen werden.

Heute in der Früh waren die Direktoren der Spitäler bei mir mit der Bitte, ich möge für die Schwerkranken Milch beschaffen. Niederösterreich hat bereits 400.000 Stück Schlachtvieh geliefert, wir haben alles, was milchfähig war, schon geschlachtet, es ist nichts mehr da, jetzt haben wir keine Milch und kein Fleisch. Wir haben im Herbst Wild in den Kühlhäusern aufgespeichert, wir mußten es aber vor drei Wochen, weil wir kein Dekagramm Fleisch hatten, der Spitälern geben, um diesen wenigstens etwas bieten zu können. In der Situation leben wir jetzt und nach den heutigen Ausführungen zweifle ich daran, daß sich die Verhältnisse bessern werden.

Was die Erhöhung der Preise anbelangt, so gebe ich zu, daß die Herren besorgt sein können, daß dann auch bei ihnen eine Verteuerung der Lebensmittel eintritt. Aber in Linz, meine Herren, zahlt man noch immer einen gewerblichen Lohnarbeiter 7 K, während bei uns ein Maurer oder Zimmermeister für eine achtstündige Arbeitszeit 35 K bekommt. Unsere Häuser können nicht hergerichtet werden, denn 72 K kostet eine kleine Reparatur von zwei Ziegeln auf einem Rauchfange, es ist nicht mehr zu erschwingen, die Miete darf nicht gesteigert werden — was sollen wir machen?

Wir sind also im Lande ganz von Vieh entblößt, wir bekommen keine Milch, wovon sollen wir leben? Ich möchte die Herren doch bitten, dem Antrag des Referenten näher zu treten, damit wir wenigstens in dem Maße beliefert werden, daß wir unseren Kranken in den Heilanstalten etwas Fleisch geben können.

Landeshauptmann-Stellvertretä[e]r Dr. Pusch:

Ich glaube, die Verhältnisse hier sind eine Schraube ohne Ende. Wenn wir, wie der Herr Referent meint, immer nur auf eine Erhöhung der Preise hinauskommen, werden wir die Preise nie abbauen. Ich möchte also schon sehr bitten, daß das, was wir in Tirol und was wahrscheinlich auch die anderen Länder mit großer Mühe aufrechterhalten haben, uns jetzt nicht durch irgend eine Aktion gestört wird. Wir haben noch einen niedrigen Einheitspreis für das Kilo Lebendgewicht. Aber die Händler und auch die Bauern sind schon auf den Geschmack gekommen, nach auswärts, nach Wien oder anderen Städten, zu besseren Preisen zu liefern. Dieses Streben nach einem höheren Preis haben wir, ich möchte sagen, mit Gewalt eingedämmt. Es ist gewiß ein gesunder und richtiger Gedanke, wenn die Länder in erster Linie streben, die Preise nicht erhöhen zu lassen. Wenn aber schon das Staatsamt Prämien gewähren will, so möchte ich bitten, daß diese Prämien wenigstens nicht dem Händler, nicht dem Bauer, nicht dem einzelnen Viehbesitzer gegeben werden. Vomöglich aber möge man es bei dem bisherigen Zustande belassen. Hätten wir die Preise nicht künstlich zurückgehalten, sie wären schon auf eine fabelhafte Höhe gestiegen. Man darf nicht durch Gewährung von Prämien die Preise für eines der wichtigsten Produkte in die Höhe treiben. Und ob nun 8 oder 10 K für das Kilo Lebendgewicht gezahlt werden oder 4, Wien und die anderen Städte bekommen nicht um einen Ochsen mehr herein.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler:

Ich muß mich gleichfalls gegen jede Preiserhöhung aussprechen.

Es ist allerdings richtig, daß der Unterschied zwischen Schlachtvieh- und Nutzviehpreis unverhältnismäßig hoch ist und daß dieser Unterschied durch die Erhöhung der Schlachtviehpreise etwas gemildert werden könnte. Auf der anderen Seite verkenne ich aber nicht, daß bei uns in den Ländern jede Schlachtviehpreiserhöhung schlankweg unmöglich ist. Wir haben uns in Vorarlberg vor kurzem genötigt gesehen, den Fleischpreis um 1 K 10 h pro Kilogramm zu erhöhen, und zwar deswegen, weil die Staatsregierung bekanntlich nicht mehr eine volle Krone Schlachtviehzuschlag bezahlt, sondern nur noch 50 h. Es hat sich darum gehandelt, dem Bauer die zweiten 50 h dennoch zukommen zu lassen, damit er den bisherigen Preis für das Vieh bekommt. Man hat sich entschlossen, diese 50 h auf den Konsum abzuwälzen, und schon diese verhältnismäßig geringe Preiserhöhung hat eine furchtbare Mißstimmung in der konsumierenden Bevölkerung erzeugt. Da ist es doch unmöglich, noch eine weitere Fleischpreiserhöhung eintreten zu lassen, indem wir auf die Anregung der Staatsregierung eingehen.

Eine andere Frage wäre vielleicht, ob man nicht mehrere Qualitätsskalen feststellen könnte. Da ist mir auch schon häufig von Fachmännern gesagt worden, es sei ein Fehler, daß wir zu wenig Qualitätsskalen haben, daß ein Mastochs nicht entsprechend bezahlt wird. Dieser Frage näher zu treten, wäre vielleicht doch dankenswert, und dagegen werden die Länder auch nichts einzuwenden haben. Aber gegen jede Aktion, die eine Fleischpreiserhöhung im Gefolge hat, muß ich mich aussprechen.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner:

Ich habe auch erklärt, daß wir gegen jede Erhöhung der Preise sein müssen, weil sie unseren Aufbringungsplan zerstört. Ich muß aber richtigstellen: wenn es zutrifft, daß Sie aus Ungarn oder anderen Ländern Vieh zum gleichen Preise, wie wir ihn stellen würden, nicht bekämen, dann wird bei uns selbstverständlich gesagt werden, das Vieh, das nach Wien geht, zahlen die Wiener uns mit einem viel niedrigeren Preise, während sie einem anderen Lande viel mehr zahlen. Und auch das ist wieder Ursache der Unzufriedenheit. Wir haben das schon während des Krieges einmal erlebt und würden diesen Vorwurf wieder zu hören bekommen. Darum werden wir uns eben doch darauf einigen müssen, daß eine gleiche Basis hergestellt wird, daß aber der Überpreis über unseren Einkaufs-102preis, diese Prämie also, nicht dem einzelnen zufließt, sondern den Ländern. Machen wir das nicht, dann laden wir natürlich in den Ländern den Vorwurf auf uns, daß andere Ländereinen höheren Preis bekommen, weil sie mehr erpressen. Wenn wir aber diese Prämie zugunsten des Landes bekommen, dann wird das Land schon selbst mit seinen Leuten fertig werden und das Geld einem entsprechenden nützlichen Zwecke zuführen. Das wäre ein Ausgleich. Das wird man machen müssen.

Vizekanzler Fink:

Ich bin der Meinung, daß für die nächste Zeit zur Viehlieferung nach Wien die Länder Tirol und Vorarlberg, vielleicht auch Salzburg überhaupt nicht in Betracht kommen, denn das sind Alpenländer und wir haben jetzt Mitte April. Das weiß das Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft sicherlich auch. Wenn nämlich der Boden grün zu werden beginnt, so daß man über die Dürrfütterung hinaus ist, braucht man in diesen Ländern das Vieh, das eigentlich kein Schlacht- und Zuchtvieh ist, sondern Nutzvieh, unbedingt zur Besetzung der Alpen. Die Zeit, wo diese Länder wieder nachliefern können, beginnt Mitte oder Ende August und im September und Oktober ist es dann sehr gut möglich. Dann können sie zwar nicht Schlachtvieh nachliefern, aber Zucht- und Nutzvieh. Es war bisher immer so und wird auch in Zukunft so sein, daß von diesen Ländern das Zucht- und Nutzvieh in der Regel kaum zu einem höheren Preise geliefert wird, als in Niederösterreich das Schlachtvieh. Wir haben vor zwei Monaten von Vorarlberg, und zwar von unserem besten Zucht- und Nutzvieh 525 Stück nach Wien geliefert, es sind über 1200 Stück aufgetrieben worden, darunter gar kein minderwertiges Schlachtvieh, und aus diesen hat ein Wiener Fachmann die 525 Stück ausgesucht. Und der Preis war 5 K bis höchstens 7 K 50 h, letzterer nur bei einigen wenigen, und der Durchschnitt des Gewichtes war nahezu 500 Kilogramm Lebendgewicht; also da kann man nicht sagen, daß das ein übermäßiger Zucht- und Nutzviehpreis war.

Im übrigen wird man sich ein bißchen mit den Prämien behelfen können, aber nicht lange, und zwar, was merkwürdigerweise noch nicht angeführt wurde, wegen der Hamsterpreise. Wir werden nie in der Lage sein, mit dem offiziellen Preise die Hamsterpreise zu erreichen, und deshalb liefern nur jene Leute etwas ab, die etwas abgeben müssen. Der Zwang zur Ablieferung ist aber jetzt sehr locker und nur wenige Leute und Behörden führen diesen Zwang ernstlich durch, so daß ich nicht viel davon halte. Wir werden uns weiter fretten müssen, bis man von auswärts eine Erleichterung, wenigstens in anderen Nahrungsmitteln, bekommen wird, sonst werden wir es immer schwerer haben.

Tatsache ist, daß allseits zugegeben wurde, daß, wenn man schon mit Prämien etwas erreichen will, es kaum Qualitätsprämien, sondern eher Quantitätsprämien sein sollen und daß man sie nicht an die einzelnen Ablieferer hinausgeben darf, weil sonst die Viehaufbringung und die Fleischversorgung der einzelnen Länder ganz unhaltbar ist.

Das ist das Resultat der Besprechung. Man müßte diese Prämien dem Lande übergeben und es diesem überlassen, ob es sie für die allgemeine Förderung der Viehzucht oder für irgendwelche landwirtschaftliche Zwecke verwenden will und auf diese Weise indirekt für die Landwirte nutzbar macht.

Hofrat Schwarz:

Ich möchte nur zunächst feststellen, daß auf dem Gebiete des Vieh- und Fleischverkehrs die Preispolitik sicherlich nicht eine Schraube ohne Ende bedeutet, denn das Staatsamt für Landwirtschaft ebenso wie das frühere Ackerbauministerium haben gerade auf dem Gebiete des Vieh- und Fleischverkehrs eine Preispolitik getrieben, welche den Beweis vollster Objektivität in Bezug auf die einzelnen wirtschaftlichen Interessen dartut. Wir haben zu einer Zeit, wo die Vichpreise bereits bedeutend höher gewesen sind, wo zum Beispiel für mittlere Qualitäten 6 K pro Kilogramim Lebendgewicht in Böhmen gezahlt wurden, den Preis auf 3 K 80 h, beziehungsweise 4 K maximiert, und einige Monate darauf sogar diesen Preis abgebaut. Wenn wir nichtsdestoweniger, nachdem wir so lange Zeit hindurch diesen Preis auf dem Tiefstand erhalten haben, immer und immer wieder mit der Erwägung kommen, daß zu einer Preiserhöhung geschritten werden solle, so sind dafür ungemein zwingende Gründe maßgebend.

Ich kann aber auch sagen, daß, wenn eine solche Preiserhöhung zustande käme, wir dabei keineswegs an eine Schraube ohne Ende denken, sondern wir würden mit der gleichen Konsequenz, mit der wir den anderen Preis eingehalten haben, auch diesen Preis einhalten, um so mehr, als uns dabei ja nicht der Gedanke leitet, überhaupt mit einer Preiserhöhung vorläufig vorzugehen und dann wieder eine freie Entwicklung einsetzen zu lassen, sondern es sich jetzt darum handelt, über eine verhältnismäßig kürzere Spanne Zeit hinwegzukommen, nämlich bis dahin, bis die Verhandlungen mit den Ententekreisen dahin geführt haben, daß wir auch Fleischnahrung aus dem Auslande zugeschickt bekommen.

Es handelt sich jetzt um eine kritische Zeit von vielleicht einer Anzahl von Wochen oder von wenigen Monaten und über diese verhältnismäßig kurze Zeit hinwegzukommen, wäre eventuel mit der Anregung einer Preiserhöhung unserer Meinung nach möglich.

Es ist selbstverständlich, daß wir bei dieser Sache nicht an Salzburg, Tirol und Vorarlberg denken konnten, weil wir das, was der Herr Vizekanzler ausgeführt hat, auch zur Grundlage unserer Erwägung gemacht haben. Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleichzeitig Anlaß nehmen, um besonders dankend zu erwähnen, wie sich das Land Vorarlberg bezüglich der Lieferung von Nutzbieh den Bedürfnissen Niederösterreichs und speziell des Wiener Milchkonsums angenommen hat.

Es scheint mir aber das, was der Herr Vertreter von Vorarlberg hervorgehoben hat, nämlich die Schaffung von mehr Qualitätsstufen, der Gedanke zu sein, der die Brücke zu 103unseren Erwägungen bildet. Im Grunde genommen wollen wir ja eigentlich auch nicht viel anderes als die Schaffung einer größeren Zahl von Qualitätsabstufungen, um jene Viehstücke welche offenbar auch bei der Anerkennung der bestehenden Preisskala viel zu niedrig angesetzt sind, in eine entsprechende Bewertung hineinzubringen, und ich glaube, daß, so wie die Verhältnisse jetzt in Niederösterreich sich entwickelt haben, auf dieser Linie in Niederösterreich offenbar vorgegangen werden wird.

Vizekanzler Fink:

Wir schließen damit diesen Gegenstand ab und es kommen jetzt noch die Anfragen und Wünsche an die mittlerweile eingetroffenen Herren Vertreter der Staatsämter.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler:

Die Vorarlberger Landesregierung ist bei der Beurteilung der Fragen, die zur Bekämpfung des Schleichhandels führen, zu dem Schlusse gekommen, daß es ein Gebot unbedingter Notwendigkeit ist, auch die Postpakete untersuchen zu können. Es ist eine alte Erfahrungstatsache, daß alle Maßnahmen gegen den Schleichhandel und gegen das Ausschmuggeln von rayonierten Lebensmitteln nicht zum Ziele führen, wenn es nicht möglich ist, auch die Postpakete untersuchen zu können, weil sehr viele Lebensmittel durch die Post aus dem Lande hinaus befördert werden. Darum hat sich die Vorarlberger Landesregierung genötigt gesehen, wiederholt Schritte nach der Richtung zu unternehmen, daß den staatlichen Ernährungsorganen gestattet werde, auch Postpakete, nachdem sie aufgegeben worden sind, zu untersuchen.

Der Herr Staatssekretär für Verkehrswesen hatte gestern die Liebenswürdigkeit, mir die Abschrift von einigen Zuschriften zur Einsicht zu übergeben, und in einer dieser Zuschriften habe ich gelesen, in Tirol habe man die Praxis eingeführt, die Postpakete vor der Aufgabe durch Gendarmen oder Finanzwachorgane untersuchen zu lassen, und die Post dürfe nur solche Pakete zur weiteren Beförderung übernehmen.

Es hat weiter geheißen, daß sich dieser Vorgang bewährt habe. Wir in Vorarlberg sind der Anschauung, daß er nicht zum Ziele führt, und es ist uns auch mitgeteilt worden, daß er sich in Tirol nicht sonderlich bewährt habe. Man muß sich nur eines vor Augen halten. Der Gendarm oder Finanzwachmann kann selbstverständlich nicht immer auf dem betreffenden Postamt sein, er ist vielleicht einmal in der Woche in dieser, das anderemal in jener Gemeinde und so fort. Wenn nun einer trotz dem Verbot Lebensmittel auf der Post aufgeben will, schaut er einfach beim Fenster hinein, ob der Gendarm drin ist, oder er geht ins Postamt und kauft sich ein paar Briefmarken. Ist der Gendarm nicht da, dann gibt er das Paket auf. Es ist daher unbedingt notwendig, den staatlichen Ernährungsorganen zu gestatten, Postpakete auch nach der Aufgabe untersuchen zu lassen. Nur so läßt sich der Schleichhandel, der durch die Post betrieben wird — selbstverständlich nicht durch Organe der Post —, wirksam bekämpfen.

Statthalterei-Vizepräsident Thun:

Ich schließe mich diesen Ausführungen vollkommen an. In Oberösterreich streben wir diese Möglichkeit der Untersuchung von Postpaketen seit zweieinhalb Jahren an. Sofort bei Organisierung des Aufbringungsdienstes war es uns klar, daß die Aufbringung nur gelingen kann, wenn wir die Post als Mitarbeiterin haben, aber nicht, wenn die Post den Schleichhandel faktisch begünstigt. Es gehen ungeheuer viel Lebensmittel hinaus. Ich kann im Anschluß an die gestrige Besprechung schon jetzt sagen: Die Freigabe der Sommerfrischen steht und fällt damit, daß wir den Postverkehr kontrollieren können. Nur dann können wir es unserer Bevölkerung halbwegs plausibel machen, daß wir die Sommerfrischen besuchen lassen. Denn sonst werden sobiel Lebensmittel hinausgeschickt während der Zeit des Sommerfrischenbesuches und später, daß unser Aufbringungsdienst stark beeinträchtigt wird. Ich war in dieser Angelegenheit zweimal bei Vertretern der Zentralstellen in Wien, ich habe nichts erreicht. Ich kann nur die Bitte wiederholen, daß das unbedingt geschehe. Wir haben uns ja auch bemüht, Postwagen zu untersuchen, weil diese auch Sachen mitgenommen haben, die eigentlich nicht der Poft übergeben waren, sondern nur vom Kutscher mitgenommen wurden. Dieses Recht glaubten wir doch beanspruchen zu können, und auch das ist uns verwehrt worden. Aber ich gehe weiter. Ich muß, um den Ernährungsdienst halbwegs aufrechterhalten zu können, auf der Möglichkeit bestehen, daß Organe des Staates — ich denke ja nicht an Volkswehrorgane — eine Kontrolle ausüben dürfen, sei es auf der Jahrt oder auch in den Postämtern selbst nach der Aufgabe. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler: Stichproben!) Ja, wenn man weiß, daß die Post die andere Behörde unterstützt, wird es ja gehen. Jetzt aber wissen die Leute, daß die Post gegen uns wirkt. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Es wird gesagt: Gibt es denn für die Post keine Gesetze? Die Landesregierung hat seinerzeit Transportbescheinigungen vorgeschrieben, die Post aber hat sich nicht darum gekümmert.

Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pusch:

Dieselben Beschwerden haben wir in Tirol. Wir haben an einigen Postämtern, speziell in Innsbruck und den Einbruchstellen aus größeren Tälern wie dem Ötztal und Zillertal, die Erfahrung gemacht, daß ganze Unternehmungen von Hamstern sich mit der Aufgabe von Postpaketen mit Butter und Käse in andere Länder, hauptsächlich nach Wien, beschäftigten. Man hat nun bei der Post später verfügt, daß eine Untersuchung der aufgegebenen Postkolli erfolge. Diese Untersuchungen, sagten aber die Organe der Postverwaltung, seien vielfach nicht möglich, weil nämlich diese Postpakete rasch weggehen sollen, insbesondere wenn sie verderbliche Dinge enthalten, so daß man sie unmöglich so lange zurückbehalten könne, bis Organe des Ernährungsamtes sie untersucht hätten. Das sei nicht möglich, wenn man eine Stunde früher, wie jetzt die Vorschrift lautet, diese Postkolli der Untersuchung unterzieht. Wie das also praktisch durchzuführen ist, weiß ich nicht.

104Ich halte aber noch etwas für notwendig, daß nämlich ebenso wie in Vorarlberg und Oberösterreich die Bewilligung erteilt werde, gewisse Kisten usw. zu untersuchen. Hauptsächlich sind das die gewissen Holzkistchen, die mit Lebensmitteln gefüllt sind, dann aber auch Reisekoffer. Da trägt nicht allein die Post Schuld, sondern auch Möbelwagen schaffen eine Menge Lebensmittel aus dem Lande. Auch der Ententezug nimmt derlei Lebensmittel mit. Dafür kann man die Post natürlich nicht verantwortlich machen.

Wir wünschen also, daß der reguläre Verkehr mit der Post kontrolliert wird, und glauben, daß anderenfalls der Sommerfrischenverkehr ein Ding der Unmöglichkeit wird.

Generalpostdirektor Hoheisel:

Der Vorwurf, daß die Post gewissermaßen den Schleichhandel begünstige, trifft uns, glaube ich, ebenso hart wie unverdient. Und von der Bemerkung ob es denn für die Post keine Gesetze gäbe, gilt das gleiche. Gerade weil wir die Gesetze respektieren, mußten wir die Maßnahmen treffen, die wir getroffen haben. Wir sind dem Absender gegenüber zum Postgeheimnis verpflichtet und, soweit nicht eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung besteht, dürfen wir davon absolut keine Ausnahme gestatten. Wir sind aber allen Ländern jederzeit vollkommen entgegengekommen. Wir hatten zuerst die Fälle in Steiermark, wo italienische Familien Lebensmittel ausführten usw., wir haben den Bezirk Radkersburg ersucht Vorschläge zu machen, wie dem beizukommen wäre, und nach vielen Verhandlungen hat er erklärt, es bleibe nichts anderes übrig, als den Verkehr einzustellen. Folgerichtig haben wir über die ganze Gegend die harte Maßnahme der Einstellung des Verkehrs verfügt. Nach einiger Zeit sind die Leute selbst gekommen und haben die Aufhebung der Maßregel verlangt, weil einfach die Sachen zunächst auf Schleichwegen in ein anderes Gebiet getragen und dort aufgegeben wurden.

Wir haben aber ganz allgemein in Oberösterreich, in Salzburg usw. jederzeit betont, die Untersuchung möge früher geschehen, bevor die Sachen zur Post kommen. Daß wir die Durchsuchung in der Post nicht gestattet haben, hat erstens den Grund, weil keine gesetzliche Bestimmung besteht, die das zuläßt, und zweitens betriebsdienstliche Gründe. Ich bitte sich vorzustellen daß eine größere Anzahl von Paketen aufgegeben und auf der Post geöffnet, durchsucht und wieder verschlossen werden soll! Wenn das verlangt wird, können wir den Betrieb nicht aufrechterhalten und ich müßte dann beantragen, den Verkehr einfach einzustellen.

Ein weiteres Moment. Wenn unsere Organe nicht unseren Vorschriften gehorchen, sondern irgendwelchen, dann kommen wir zu Disziplinlosigkeit und die macht sich ja leider bereits allenthalben geltend. Und wenn die Pakete erst nach der Aufgabe eröffnet werden, dann begünstigen wir damit die Diebstähle. Diese vier Momente, die ich angeführt habe, mußten die Postverwaltung zu der Haltung bewegen, die sie einnimmt.

Aber ich kann beim besten Willen durchaus nicht einsehen, warum nicht die Kontrolle vor der Aufgabe, wo sie den Verkehr nicht schädigt, vorgenommen werden kann. Man kann uns doch sagen, diese oder jene Person ist berechtigt, die Untersuchung früher vorzunehmen, man kann auf den Begleitdokumenten bezeichnen, ob ein Paket durchsucht wurde oder nicht und dann werden wir Pakete, die nicht untersucht wurden, nicht annehmen, dann ist es also ganz ausgeschlossen, daß durch die Post ein Schleichhandel betrieben wird.

Das ist aber Ihre Sache, meine Herren, wie Sie sich das organisieren wollen, und wir überlassen es ganz Ihrem geneigten Ermessen, wen Sie uns als jene behördlich befugte Person bezeichnen, die diese Untersuchung vornehmen darf, und wir werden Ihnen ganz loyal zugestehen, daß wir Pakete, die nicht durch die vorherige Untersuchung bezeichnet sind, nicht annehmen werden.

Vor einigen Tagen bekam ich vom Vorstande der Postdirektion in Innsbruck einfach ein Telegramm, in dem er mir mitteilt, er habe die Vorschriften der Generaldirektion über den Haufen werfen müssen, weil sonst die Landesregierung mit Zwangsverfügungen droht, wodurch einfach die Verfügungen des Staatsamtes aufgehoben würden. Meine Herren, ist das eigentlich ein Vorgang, welcher möglich ist? Dabei wurde gesagt, es hätten auch die Postbediensteten mitgewirkt. Auf diese Weise kommen die Postbediensteten aus der Disziplin heraus und wir können keine Gewährleistung übernehmen, ob das nicht auch auf das Briefgeheimnis übergreifen wird.

Ich möchte daher bitten, das zu erwägen, wie ich es vorschlage, und ich glaube, wir kommen beide dabei gut aus. Wen Sie bestimmen, ist uns ganz egal, er wird die behördliche Ermächtigung haben, daß der Absender eines Paketes ihm dasselbe vor der Aufgabe zur Untersuchung vorweist, es wird dann darüber eine bestimmte Bestätigung gegeben, es kann das auch mit einem einfachen Stempel auf dem Paket oder auf der Begleitadresse geschehen, und Pakete, die diese Bezeichnung nicht haben, werden wir zur Beförderung nicht annehmen.

Wenn Sie, meine Herren, sagen, daß man bei diesem oder jenem Postamte das nicht machen kann, so kann man den Verkehr bei dem betreffenden Postamte sperren, was die Bevölkerung dazu sagen wird, werden wir allerdings nicht vertreten. Wir sind zu jedem Entgegenkommen bereit, welches wir nach den gesetzlichen Bestimmungen und unseren unverbrüchlichen Bestimmungen bei der Post konzedieren können.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler:

Was der Herr Generalpostdirektor soeben ausgeführt hat, wäre unter der Voraussetzung recht schön, daß wir genügend viele staatliche Ernährungsaufsichtsorgane hätten, um alle Postpakete untersuchen zu können. Ich glaube wenigstens wenn die Bestimmung getroffen werden wird, daß nur solche Pakcte übernommen werden, auf welchen der Vermerk der behördlichen Untersuchung steht, so ist die erste Voraussetzung davon die, daß auch alle Pakete tatsächlich behördlich untersucht werden. Nun haben wir viel zu wenig staatliche Ernährungsaufsichtsorgane, um eine solche Untersuchung in allen, auch entfernten Gemeinden, wo sich Postämter befinden, durchführen zu können, und daran wird die ganze Sache scheitern.

105 Generalpostdirektor Hoheisel:

Ich glaube, es würde sich nur um eine behördliche Ermächtigung handeln. Ich bin überzeugt, daß so und so viele Gemeindevorstände oder sonstige Organe, wie Pfarrer u. dgl., mit vollem Gewissen die Sache erfüllen möchten. Es wird doch in jeder Gemeinde ein Organ vorhanden sein, welches dieses Vertrauen genießen wird.

Staatssekretär für Verkehrswesen Paul:

Meine Herren! Wenn sie es anders machen wollen, als Ihnen der Herr Generalpostdirektor vorgeschlagen hat, muß ich ein Gesetz in der Nationalversammlung einbringen, denn sonst klagt mich jeder sofort an, dem das Paket bei der Post aufgemacht wird. In dem Moment, wo ein Brief oder ein Paket der Post übergeben ist, ist das Postgeheimnis zu wahren, und wenn wir heute in der Republik das Briefgeheimnis aufheben würden, so würden wir ja gleich in die Luft gehen. Es läßt sich die Sache nur so machen, daß die Pakete entweder vor der Aufgabe untersucht werden oder eventuell, daß wir irgendeine Untersuchung bei der Abgabe einrichten, von der Sie allerdings nichts mehr hätten Es geht also wirklich nur vor der Aufgabe und da wollen wir nach jeder Richtung hin Ihnen entgegenkommen.

Das Telegramm der Postdirektion in Innsbruck, von dem schon der Herr Generalpostdirektor gesprochen hat, ist einfach schrecklich. Es ist schrecklich, wenn wir einfach ein Telegramm von der Postdirektion in Innsbruck bekommen, daß, wenn die Untersuchung nicht sofort geschieht, die Landesregierung die Post in die Hand nehmen wird. Da möchte ich wirklich bitten, daß die Landesregierung die Post in die Hand nehmen soll. Das Telegramm ist vom 1. April und es heißt darin: „Angesichts dieser bedrohlichen Umstände ergeht zur Wahrung höherer Interessen über gemessenen Auftrag der Landesregierung, die andernfalls notwendigen Verfügungen selbst zu treffen...“ Also die Landesregierung hat die Postämter von Tirol und Vorarlberg angewiesen, die Pakete zu öffnen, das heißt, die Landesregierung verletzt das Briefgeheimnis.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler:

Wäre es nicht vielleicht möglich — müßte vielleicht ein Gesetz geschaffen werden, ich gebe es zu —, daß wenigstens Stichproben nach der Aufgabe gemacht werden dürfen. Es ist nicht notwendig, daß jedes Paket untersucht wird, es muß aber die Möglichkeit gegeben sein, eine Untersuchung vorzunehmen, damit sich die Leute sagen, sicher bin ich nicht, wenn ich ein Paket aufgebe. Heute ist jeder diesbezüglich bombensicher, gestohlen kann wohl das Paket werden, aber untersucht werden darf es nicht.

Staatssekretär für Verkehrswesen Paul:

Das einzig schöne Recht, das Postgeheimnis, soll doch, meine Herren, unter allen Umständen gewahrt werden. (Ruf: Es ist aber nicht dazu da, um den Schleichhandel zu begünstigen! — Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner: Wir haben vier Jahre Zensur in Tirol gehabt!) Vielleicht sprechen die Herren mit dem Herrn Staatskanzler und machen ihm das begreiflich. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Redler: Wir wollen nur Stichproben machen dürfen!) Die Stichprobe ist ebenfalls eine Verletzung des Postgeheimnisses.

Landesrat Falser:

In Tirol war auch die vorherige Untersuchung eingeführt. Wenige Tage nach dieser Anordnung habe ich ein Paket aufgegeben und es wurde ohne Anstand angenommen. Der richtige Weg wäre der, den der Herr Generalpostdirektor vorgeschlagen hat, nämlich die vorherige Untersuchung durch irgendein Organ. Warum die Postdirektion Innsbruck diese Untersuchung nicht vorgenommen hat, weiß ich nicht — ist die Vorschrift aufgehoben oder außer Übung gekommen?

Generalpostdirektor Hoheisel:

Die Landesverwaltung hatte die Untersuchung nur bei bestimmten Ämtern verlangt, daher ist sie nur dort eingeführt worden; von unserem Standpunkte wäre nie ein Anstand gewesen, es bei allen Ämtern gleichmäßig zu handhaben. Ich muß die Herren darauf aufmerksam machen, daß ich wegen des Postgeheimnisses, wegen der Disziplin und endlich wegen der Verhütung der Weiterverbreitung von Diebstählen auf das entschiedenste von der Untersuchung während der Beförderung abraten muß, und ich muß mich namentlich dagegen aussprechen, daß Postbedienstete die Vorschriften der Landesregierung befolgen sollen.

Dagegen müßte ich mich mit allergrößter Entschiedenheit aussprechen — sonst jedes Entgegenkommen, das Sie verlangen! Ich glaube, es läßt sich ja so machen, in jeder Gemeinde werden Sie ja gewiß einen Vertrauensmann finden können, der die Untersuchung übernimmt[.] Der wird dann behördlich ermächtigt und die Sache geht in Ordnung.

Aber ich möchte auch weiter noch bitten, daß die Landesverwaltungen nicht in die Befugnisse der Postverwaltung eingreifen. Wenn Sie etwas brauchen, bitte sich an uns zu wenden. Sie können überzeugt sein, daß wir ja auch die Interessen der Allgemeinheit wahrnehmen und tun werden, was möglich ist. (Landesrat Falser: Postorgane dürften mit der Untersuchung nicht betraut werden!) Nein, wir verleiten dann zur Durchschnüffelung und kein Mensch ist seines Geheimnisses sicher.

Staatskanzler Dr. Renner:

Es ist auch wegen der privatrechtlichen Verantwortung des Staates.

106 Generalpostdirektor Hoheisel:

Wenn Sie wollen, werde ich noch heute die Direktion anweisen, das Einvernehmen zu pflegen und das zu organisieren.

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner:

Ja, zuerst muß organisiert werden, sonst stauen sich die Pakete.

Sektionschef Deutsch:

Trotz der vorgerückten Stunde muß ich noch einmal auf einen Punkt zurückkommen, der der Staatsregierung als einer der wichtigsten erscheint. Es ist die Frage des Holzexportes, beziehungsweise der Beschaffung eines Äquivalentes für die uns von der Entente zu liefernden Nahrungsmittel.

Die Auseinandersetzungen vom Samstag haben ergeben, daß hinsichtlich der Organisierung des Exportes ein großer Widerstand seitens des Landes gegen die Projekte besteht, welche wir uns mitzuteilen erlaubt haben. Es handelte sich um die Bildung eines Reichssyndikats, bestehend aus den Exporteuren, dem Staate, den Ländern und den einzelnen Waldbesitzern, welches aufzukommen hat für einen organisierten Export, um vor allem andern einen Vorschuß für die Beschaffung von Nahrungsmitteln zu gewinnen. Der Ausklang der Debatte hat Samstag lediglich den Gedanken gezeitigt, daß durch weitere Verhandlungen mit den Ländern ein Weg gefunden werden soll, der diesem wichtigen Belange Rechnung trägt.

Ich habe mich nicht der Täuschung hingegeben, daß dieser Weg zum gewünschten Ziele, am allerwenigsten aber in der kurzen Zeit führen wird, in der wir die Effektuierung dieses Planes erwarten müssen. Ich erlaube mir daher, die Herren nur ganz kurz folgendermaßen zu informieren.

Die Staatsregierung legt den größten Wert darauf, daß der erste Akt dieser Aktion, das ist die Statuierung der Landesholzstellen, welche für die Aufbringung des Holzes zu sorgen haben, so bald als möglich realisiert werde. Ich möchte mir daher erlauben, das dringliche Ersuchen zu stellen, in den betreffenden Ländern sofort im Sinne der jüngst erflossenen Vollzugsanweisung die Holzlandesstellen zu aktivieren. Die Herren werden sich überzeugen, daß diese Vollzugsanweisung den Ländern die vollste Freiheit in der Organisierung dieser Landesholzstellen, in der Betätigung ihres Wirkungskreises und in allen Verfügungen gewährt, welche die Aufbringung des Holzes in den Ländern selbst regeln.

Der zweite Akt ist die Organisierung des Exportes, wie ich schon bemerkte, insbesondere zur Beschaffung eines entsprechenden Vorschusses, der vom Herrn Staatssekretär für das Ernährungswesen mit 100 Millionen Franken beziffert wurde und den wir nun ganz separat auf andere Weise regeln, unter Ausschaltung jedes Zwischengewinns, unter Ausschaltung eines Syndikats, das dem Bedenken der Länder begegnet ist, in der Weise nämlich, daß wir durch eine simultane Hypothek die großen Forste, das sind insbesondere die Staats-, die Religionsfondsforste und auch die Forste des größeren Besitzes, der sich dieser allgemeinen Pflicht nicht wird entziehen können, die Pasis schaffen, auf der wir von der Entente sofort das Geld bekommen Eine effektive Lieferung des Holzes ist ja vor eineinhalb Jahren außer den Bereich der Möglichkeit.

Eine schwierige Frage ist es, wie wir uns auf diese Holzmengen einen entsprechenden Vorschuß verschaffen. Das sollte durch die Bildung eines Syndikats geschehen. Nun ist aber dieser Gedanke auf allgemeinen Widerstand gestoßen, wenigstens auf einen so weitgehenden, das wir kaum hoffen können ihn in kürzester Zeit zu besiegen, und die Zeit drängt, da wir nur bis 15. Mai mit Lebensmitteln seitens der Entente versorgt sind und für die spätere Zeit neue Gegenwerte bringen müssen.

Ich erlaube mir, unvorgreiflich der Stellungnahme des Kabinettsrates und der Regierung namens des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft zu sagen, daß wir nun daran sind, einen Plan auszuarbeiten, daß die Länder lediglich in ihrem Wirkungskreise für den Export aufzukommen haben und daß dann unter Ausschaltung jeder Zwischeninstanz von Staat zu Staat die Beschaffung des Vorschusses versucht werden wird. Meine ergebene Bitte geht dahin, von allem anderen für eine rege Produktionstätigkeit vorzusorgen, und das geschieht, ohne daß den Rechten der einzelnen Länder in irgend einer Weise nahegetreten wird, durch sofortige Einsetzung der Landesholzstellen. Insofern sich beim Betriebe der Produktion Schwierigkeiten im Belange der Arbeiter, beziehungsweise der Beschaffung von Bringungsanstalten, der Nahrungsmittelversorgung und dergleichen ergeben sollten, bitte ich, sich einfach an uns zu wenden. Wir werden trachten, alle diese Hindernisse zu besiegen. Vor allem wird es sich darum handeln möglichst reichlich zu produzieren. Was die Verwertung dieser Holzmassen anlangt, so wird sich ein Weg finden lassen, der auch den Ländern vollkommen entspricht und insbesondere ihre Bedenken zerstreut, daß aus dieser Tätigkeit ein Zwischengewinn entstchen könnte.

Staatskanzler Dr. Renner:

Diese Mitteilung diene den Herren zur Kenntnis. Leider sind wir nicht imstande gewesen, diese Frage schon auf dieser Tagung zum Abschluß zu bringen. Aber sie drängt außerordentlich. Ich bitte also die Herren Ländervertreter, die Mitteilungen des Herren Sektionschefs zur Kenntnis und zum Referat zu nehmen und das Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft auf das wirksamste in seiner Absicht zu unterstützen, uns jene Gegenwerte zu verschaffen, die uns allein instand setzen, die nötige Einfuhr zu erreichen.

Nun wären wir bis auf einen kleinen Punkt am Schlusse der Tagesordnung angelangt. Ich hätte ihnen noch mitzuteilen — ich weiß nicht, ob die Gesetzesvorlage hier aufgelegt worden ist —, daß der Verfassungsausschuß des Parlaments und die Nationalversammtung in dem Entwürfe, betreffend die Bezüge der Volksbeauftragten in den Ländern, wie er zwischen 107den Herren Landeshauptmännern und dem von Ihnen eingesetzten Komitee einerseits und der Staatsregierung andrerseits vereinbart worden ist, gewiß Änderungen vorgenommen haben.

Die Bezüge der Volksbeauftragten in den Ländern sind im § 3 wie folgt geregelt (liest):

„Die Entschädigung, die den Landesabgeordneten aus dem Landesfonds zu leisten sind, setzt der Landtag fest.

Die Dienstesbezüge des Landeshauptmannes werden in Niederösterreich mit monatlich 3000 K und in den anderen Zändern mit 2500 K, die der Landeshauptmannstellvertreter in Niederösterreich mit monatlich 2000 K und in den anderen Ländern mit 1800 K, die der Landesräte in Niederösterreich mit monatlich 1250 K und in den anderen Ländern mit 1000 K festgesetzt und gehen zu Lasten des Staatsschatzes.

Die Bezüge, die dem Landeshauptmann und den Landeshauptmannstellvertretern als Angestellten von Körperschaften des öffentlichen Rechtes zustehen, werden in die im zweiten Absatz erwähnten Bezüge eingerechnet.“

Dann kommt noch § 5 in Betracht (liest):

„Das Ausmaß der für Dienstreisen zukommenden Vergütungen richtet sich nach den jeweils für Staatsbeamte geltenden Vorschriften.“

Das ist insofern auch für die Länderkonferenzen von Bedeutung, weil danach die Gebühren für die Dienstreise zur Länderkonferenz und nach Hause zu Lasten des Staatsschatzes zu verrechnen sein werden.

Was die Pensionsbezüge betrifft, so gilt folgendes: Die Nationalversammlung und der Verfassungsausschuß derselben haben es abgelehnt, Pensionsbezüge festzusetzen, es ist in Bezug auf die Staatssekretäre und Unterstaatssekretäre die Entscheidung ausschließlich der Nationalversammlung selbst von Fall zu Fall überlassen — ein Fall ist ja schon eingetreten, die Nationalversammlung hat die Pensionsbezüge des ehemaligen Staatssekretärs Dr. Steinwender festgesetzt.

Was den Landesfonds betrifft, so würde ich glauben, daß es sich empfehlen würde, wenn die Landesversammlungen selbst, nachdem die Bezüge, rangklassenmäßig geordnet, festgelegt sind, einen Beschluß fassen würden, daß die Landesvolksbeauftragten unter bestimmten Bedingungen, die vereinbarungsgemäß zwischen den einzelnen Ländern festgelegt sind, pensioniert werden und der Landesfonds in den staatlichen Pensionsfonds die betreffenden Beträge nachzahlt, die dem Funktionär das Anrecht auf einen bestimmten Ruhegenuß gewähren. Das würde dann den Landtagen vorbehalten werden, und zwar durch Einzahlung alles dessen auf den staatlichen Pensionsfonds, was nachgezahlt werden muß, um eben einem solchen Funktionär das Pensionsrecht nach den Normen der Staatsgesetze sicherzustellen. Das wollte ich noch zur Kenntnis bringen.

Sie haben, meine sehr verehrten Herren, eine sehr reichhaltige Tagesordnung erledigt. Es war mir leider nicht vergönnt, den Verhandlungen vom Anfang bis zum Ende beizuwohnen aber die Institution des Vizekanzlers, die durch die neuen Verfassungsgesetze vorgesehen ist, hat sich auch in diesem Falle für die Führung der Geschäfte sehr nützlich erwiesen, weil ich tatsächlich entlastet war und andere unaufschiebbare Geschäfte erledigen konnte.

Dabei hat die Länderkonferenz gewiß gewonnen, denn sie hat einen ausgezeichneten Kenner der Landesverwaltung, einen Praktiker der Autonomie, der zugleich auch ein volles Herz für den Gesamtstaat hat, als Leiter Ihrer Verhandlungen gehabt.

Ich glaube, daß die Einrichtung der Länderkonferenz, die nunmehr zum vierten Male in Erscheinung getreten ist, sich tatsächlich bewährt hat. Wir werden in nicht allzu ferner Zeit eine neue Länderkonferenz brauchen, die Gegenstände, die zu verhandeln sind, sind heute schon sichtbar geworden, und ich möchte an die verehrten Herren die Bitte stellen, wenn Sie in Ihre Landeshauptstädte zurückkommen, den Landesräten zu berichten und dahin zu wirken, daß sie beim nächsten Rufe mit der vollen Instruktion in den entscheidenden Fragen, die uns heute bewegen, wieder kommen, so daß dann die Holzangelegenheit abgeschlossen, die offenen Ernährungsprobleme gelöst werden können und die Zusammenarbeit der Staatsregierung und der Landesregierungen auf dem ganzen Gebiete der Verwaltung sichergestellt wird.

Damit, meine sehr verehrten Herren, danke ich Ihnen für das feste Ausharren bei diesen Beratungen; ich bitte Sie, Ihren Landesregierungen die freundlichsten Grüße von der Staatsregierung zu übermitteln und schließe die vierte Länderkonferenz.

(Schluß der Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten mittags.)

Staatsdruckerei. 514119